ATV DIN 18300 - Erdarbeiten

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ATV DIN 18300 - Erdarbeiten
Kurz und knapp
Neues aus der Welt der Regelwerke
Markus Illgas
Dipl.-Ing. Markus Illgas, Freier Landschaftsarchitekt bdla
bdla-Fachsprecher Bautechnik und Normenwesen
Alfred Ulenberg & Partner
Broekhuysener Feld
47638 Straelen
Telefon: (0 28 34) 80 81
[email protected]
Übersicht
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DIN- / EN-Normen
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Publikationen der FLL
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Neuerscheinungen der FGSV
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Arbeits- und Merkblätter der DWA
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Gütezeichen der RAL
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Sonstiges
Die Zusammenstellung der im vergangenen Jahr neu oder überarbeiteten Normen und
Regelwerken erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit!
Markus Illgas - kurz + knapp - Bauleitergespräche 2011
14. Januar 2011
Vergabe- und
Vertragsordnung
für Bauleistungen
(VOB)
Ausgabe 2009
Zeitablauf
18.05.2009
Beschluss des Vorstandes des Deutschen Vergabe- und Vertragsausschusse
(DVA) über die Neufassung
15.10.2009
Veröffentlichung der VOB 2009 im Bundesanzeiger
28.01.2010
Verabschiedung der Vergabeverordnung (VgV) im Bundeskabinett
26.03.2010
Beratung und Beschluss der VgV im Bundesrat mit Änderungsvorschlägen
28.04.2010
Bundeskabinett stimmt den Änderungswünschen des Bundesrates zu
10.06.2010
Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt
Markus Illgas - kurz + knapp - Bauleitergespräche 2011
14. Januar 2011
VOB Teil C
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV)
Fachtechnisch überarbeitet; Normenverweise aktualisiert:
ATV DIN 18299
Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art
ATV DIN 18300
Erdarbeiten
ATV DIN 18305
Wasserhaltungsarbeiten
ATV DIN 18306
Entwässerungskanalarbeiten
ATV DIN 18308
Drän- und Versickerarbeiten
ATV DIN 18318
Verkehrswegebauarbeiten - Pflasterdecken und Plattenbeläge in
ungebundener Ausführung, Einfassungen
ATV DIN 18319
Rohrvortriebsarbeiten
ATV DIN 18333
Betonwerksteinarbeiten
ATV DIN 18336
Abdichtungsarbeiten
Zurückgezogen:
ATV DIN 18310
Sicherungsarbeiten an Gewässern, Deichen und Küstendünen
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14. Januar 2011
ATV DIN 18300 - Erdarbeiten
Abschnitt 1 Geltungsbereich
Ausgabe 2006
Markus Illgas - kurz + knapp - Bauleitergespräche 2011
Ausgabe 2010
14. Januar 2011
ATV DIN 18300 - Erdarbeiten
Abschnitt 2 Stoffe, Bauteile
2.3
Einstufung in Boden- und Felsklassen
•
Begriffe „nichtbindige“, „schwachbindige“
und „bindige“ sind entfallen
•
%-Angaben wurden durch den
Begriff „Masseanteil“ ergänzt
•
Bezeichnungen der Korngrößenfraktionen
wurde an die Bennennungen und die
Korngrößen der DIN EN ISO 14688-1
angepasst
Beispiel:
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ATV DIN 18300 - Erdarbeiten
Abschnitt 3 Ausführung
3.1 Allgemeines
Neue Abschnitte:
3.1.2 Der Auftragnehmer hat bei seiner Prüfung Bedenken (siehe § 4 Abs. 3 VOB/B) insbesondere
geltend zu machen bei
- ungenügender Tragfähigkeit oder Beschaffenheit des Untergrundes,
- ungeeigneten Witterungsbedingungen (siehe Abschnitt 3.11)
3.1.8 Abweichungen der Oberflächen von den Sollmaßen dürfen bis Bodenklasse 5 an keiner
Stelle mehr als 10 cm und für Felsklassen 6 und 7 an keiner Stelle mehr als 50 cm betragen. Die
Mindestmaße für Arbeitsräume nach DIN 4124 „Baugruben und Gräben - Böschungen, Verbau,
Arbeitsraumbreiten“ soweit bei Gräben für Entwässerungskanäle und Entwässerungsleitungen
nach DIN EN 1610 „Verlegung und Prüfung von Abwasserleitungen und -kanälen“ dürfen nicht
unterschritten werden.
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ATV DIN 18300 - Erdarbeiten
Abschnitt 3 Ausführung
3.1 Allgemeines
Ergänzung:
3.1.5 Werden unvermutet Hohlräume oder Hindernisse angetroffen ...
Ist zu vermuten, dass es sich bei den Hindernissen um Kampfmittel handelt, müssen die
Arbeiten sofort eingestellt und die zuständige Behörde sowie der Auftraggeber
benachrichtigt werden. Die notwendigen Sicherungsmaßnahmen hat der Auftraggeber
unverzüglich durchzuführen.
Die Leistungen für Sicherungsmaßnahmen sind Besondere Leistungen
(siehe Abschnitt 4.2.1).
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ATV DIN 18300 - Erdarbeiten
Abschnitt 3 Ausführung
3.6
Einbauen und Verdichten
Früher 3.7, wobei die Abschnitte 3.7.6 und3.7.8 gestrichen worden sind:
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ATV DIN 18300 - Erdarbeiten
Abschnitt 4 Nebenleistungen, Besondere Leistungen
4.1 Nebenleistungen
4.1.2 Roden, Aufnehmen und seitliches Lagern einzelner Sträucher bis 2 m Höhe und
einzelner Bäume bis 10 cm Stammdurchmesser, gemessen 1 m über dem Erdboden, sowie
der dazugehörigen Baumstümpfe und Wurzeln. Bei mehrstämmigen Bäumen gilt als
Durchmesser die Summe der Durchmesser der einzelnen Stämme.
4.1.4 Herstellen von behelfsmäßigen Zugängen, Zufahrten und dergleichen, ausgenommen
Leistungen nach Abschnitt 4.2.19.
bisher
4.1.4 Herstellen , Vorhalten und Beseitigen der zur Durchführung der Leistung erforderlichen
Treppen oder Wege in den Böschungen.
4.1.5 Prüfungen einschließlich Probenahmen zum Nachweis der Eignung oder Güte von
Stoffen und Stoffgemischen sowie Boden und Fels nach Abschnitt 2.2, soweit sie vom
Auftragnehmer geliefert oder hergestellt werden.
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ATV DIN 18300 - Erdarbeiten
Abschnitt 4 Nebenleistungen, Besondere Leistungen
4.2 Besondere Leistungen
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ATV DIN 18300 - Erdarbeiten
Abschnitt 5 Abrechnung
5.3
Hinterfüllen und Überschütten
Bei der Ermittlung des Raummaßes für Hinterfüllungen und Überschüttungen werden
abgezogen
- Baukörper über 1 m3 Einzelgröße
- Leitungen und dergleichen mit einem äußeren Querschnitt größer 0,1 m2
5.5
Einbau und Verdichten
5.5.2 Bei Abrechnung nach Raummaß werden abgezogen
- Baukörper über 1 m3 Einzelgröße
- ...
5.5.3 Bei Abrechnung nach Flächenmaß werden Durchdringungen über 1 m2 Einzelgröße
abgezogen.
5.5.4 Bei Abrechnung nach Längenmaß wird die Achslänge der längsten eingebetteten Leitung
zugrunde gelegt.
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ATV DIN 18308
Bisher ATV Dränarbeiten, jetzt ATV Drän- und Versickerarbeiten
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ATV DIN 18308
Abschnitt 2 Stoffe, Bauteile
Abschnitt wurde umfangreich erweitert, insbesondere mit den Punkten:
2.1
Anforderungen
2.2
Prüfung von Stoffgemischen
2.2.1
Gesteinskörnungen
2.2.2
Stoffgemische für Dränarbeiten
2.2.3
Stoffgemische für Versickerarbeiten
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ATV DIN 18318
Verkehrswegebauarbeiten - Pflasterdecken und Plattenbeläge
in ungebundener Ausführung, Einfassungen
„... gilt nicht für Pflasterdecken und Plattenbeläge, die ohne Drän- und Tragschichten auf
Bauwerken gebettet sind.“
„Für begrünbare Beläge gelten die Anforderungen der „Richtlinie für die Planung, Ausführung
und Unterhaltung von begrünbaren Flächenbefestigungen“.
Für Flächen, die nicht mit Kraftfahrzeugen erreichbar sind, können als Bettungsstoffe und zum
Füllen von Fugen auch Gesteinskörnungsgemische 0/2 mm, 1/3 mm oder 2/5 mm verwendet
werden.“
Ausführlich nachzulesen auf der bdla-Homepage im Mitgliederbereich / Archiv der Bauleitergespräche.
http://www.bdla.de/pdf/2010_Schomakers.pdf
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ATV DIN 18336 - Abdichtungsarbeiten
Abschnitt 2 Stoffe, Bauteile
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14. Januar 2011
ATV DIN 18336 - Abdichtungsarbeiten
Abschnitt 3 Ausführung
Neue Punkte:
3.1.6 Bewegungsfugen des Bauwerks müssen konstruktiv mit gleicher
Bewegungsmöglichkeit übernommen werden.
3.1.7 Sind systembedingte Voranstriche als Haftbrücke aufzubringen, dürfen nur
Voranstrichmittel auf Lösemittel- oder Emulsionsbasis verwendet werden.
3.1.8 Dampfsperren sind aus Bitumen-Schweißbahnen G 200 S 4 nach DIN
18195-2:2009-04, Tabelle 3, herzustellen.
3.7 Abdichtung unter Intensivbegrünungen
Die Abdichtung ist einlagig mit Kunststoff-Dichtungsbahnen PVC-P nach DIN
18195-2:2009-04, Tabelle 3, mindestens 1,5 mm dick, auszuführen. Die
verwendeten Bahnen müssen wurzel- und rhizomfest sein.
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ATV DIN 18336 - Abdichtungsarbeiten
Abschnitt 5 Abrechnung
Es wird nicht mehr alles übermessen, sondern auch etwas abgezogen!
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DIN 18195 - Bauwerksabdichtung
Teil 9: Durchdringungen, Übergänge, An- und Abschlüsse
Die DIN 18195 Bauwerksabdichtungen besteht aus:
Teil 1: Grundsätze, Definitionen, Zuordnung der Abdichtungsarbeiten
Teil 2: Stoffe
Teil 3: Anforderungen an den Untergrund und Verarbeitung der Stoffe
Teil 4: Abdichtung gegen Bodenfeuchte und nichtstauendes Sickerwasser an Bodenplatten und
Wänden; Bemessung und Ausführung
Teil 5: Abdichtung gegen von nichtdrückendes Wasser auf Deckenflächen und in Nassräumen;
Bemessung und Ausführung
Teil 6: Abdichtung gegen von außen drückendes Wasser und aufstauendes Sickerwasser,
Bemessung und Ausführung
Teil 7: Abdichtungen gegen von innen drückendes Wasser, Bemessung und Ausführung
Teil 8: Abdichtung über Bewegungsfugen
Teil 9: Durchdringungen, Übergänge, An- und Abschlüsse
Teil 10:Schutzschichten und Schutzmaßnahmen
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DIN 18195 - Bauwerksabdichtung
Teil 9: Durchdringungen, Übergänge, An- und Abschlüsse
Die Norm gilt für das Herstellen von Durchdringungen, Übergängen und An- und
Abschlüssen von Abdichtungen insbesondere auch gegen nichtdrückendes Wasser
einschließlich der Abdichtung unter intensiv begrünten Dachflächen nach DIN 18195-5.
Sie wurde durch den Abschnitt 6.2 Übergänge von Abdichtungen im erdberührten Bereich
auf Bodenplatten aus Beton mit hohem Wassereindringwiderstand ergänzt.
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DIN 18531 - Dachabdichtungen
Abdichtungen für nicht genutzte Dächer
Teil 1: Begriffe, Anforderungen, Planungsgrundsätze
Teil 2: Stoffe
Teil 3: Bemessung, Verarbeitung der Stoffe, Ausführung der Dachabdichtungen
Teil 4: Instandhaltung
Die Norm gilt für die Planung und Ausführung von Abdichtungen für nicht genutzte Dächer
aus bahnenförmigen und flüssig aufzubringenden Stoffen bei Neubauten sowie für
Instandhaltung und Dacherneuerung.
Sie gilt auch für Abdichtungen von extensiv begrünten Dachflächen.
Sie gilt nicht für Abdichtung von genutzten Dachflächen wie Terrassen, Parkdecks und
intensiv begrünten Dachflächen (siehe DIN 18195-5)
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14. Januar 2011
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14. Januar 2011
DIN 18040 - Barrierefreies Bauen
Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude
Ersatz für DIN 18024-2:1996-11.
Für die Verkehrs- und Außenanlagen soll eine neue Norm erarbeitet werden.
Bis zu deren Veröffentlichung gilt die DIN 18024-1:1998-01, Barrierefreies Bauen - Teil 1:
Straßen, Plätze, Wege, öffentliche Verkehrs- und Grünanlagen sowie Spielplätze;
Planungsgrundlagen weiter.
Änderungen
•
Inhalte grundlegend überarbeitet und umstrukturiert
•
Sensorische Anforderungen neu aufgenommen
•
Schutzziele aufgenommen
•
Arbeitsstätten aus dem Abschnitt 1 gestrichen
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DIN EN 14974
Anlagen für Benutzer von Rollsportgeräten
Die Norm ist im Dezember 2010 erschienen und ersetzt die Ausgabe September 2006.
Sie legt Anforderungen und Prüfverfahren für Skateeinrichtungen zur Benutzung mit
• Inline-Skates
• Rollschuhen
• Skateboards oder ählichen Rollsportgeräten
• Sowie BMX-Fahrrädern
in unbeaufsichtigten Bereichen fest.
Die Norm enthält Anforderungen an
• Werkstoffe
• Gestaltung und Konstruktion
• Sicherheitsbereiche
• Kennzeichnungen
• Herstellerinformationen
• Benutzerhinweise
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14. Januar 2011
DIN EN 15312
Frei zugängliche Multisportgeräte
Die Europäische Norm gilt für standortgebundene frei zugängliche Multisportgeräte und
Kombinationen im Freien, üblicherweise, aber nicht ausschließlich mit Einrichtungen für
Sportarten wie Badminton, Basketball, Fußball, Handball, Hockey, Tennis, Tischtennis,
Volleyball und Multisport-Bereiche.
Sie legt Anforderungen, einschließlich Sicherheitsanforderungen, sowohl für das Gerät, als
auch für dessen Aufstellung, Inspektion und Wartung fest.
Sie gilt nicht für
• Spielplatzgeräte nach DIN EN 1176-1
• Frei zugängliche Rollsportgeräte nach DIN EN 14974
• Fitness-Pfade
• Künstliche Kletteranlagen
• Strandgeräte
• Bodenflächen
• Örtliche Umgebungsbedingungen, sowie Einrichtung außerhalb des Multisportgeräte
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14. Januar 2011
Normenportal Architektur
http://www.normenportal-architektur.de
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14. Januar 2011
Norm-Entwurfs-Portal
http://www.entwuerfe.din.de
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14. Januar 2011
Colmantstraße 32
53115 Bonn
Telefon: 0228-96 5010-0
Fax: 0228-96 5010-20
E-Mail: [email protected]
Homepage: http://www.fll.de
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FLL
Neuerscheinungen im Jahr 2010
•
Empfehlungen für die Planung, Installation und Instandhaltung
von Bewässerungsanlagen in Vegetationsflächen
•
Empfehlungen für Baumpflanzungen - Teil 2: Standortvorbereitung für Neupflanzungen;
Pflanzgruben und Wurzelraumerweiterung, Bauweisen und Substrate
•
Richtlinie zur Überprüfung der Verkehrssicherheit von Bäumen - Baumkontrollrichtlinie
•
RSM 2011 Regel-Saatgut-Mischungen Rasen
•
Musterleistungsverzeichnis Pflege und Instandhaltungsarbeiten
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14. Januar 2011
Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen
An Lyskirchen 14
50676 Köln
Telefon: 0221-9 35 83-0
Fax: 0221-9 35 83-73
E-Mail: [email protected]
Homepage: http://www.fgsv.de
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FGSV
Neuerscheinungen im Jahr 2011
•
•
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für die bauliche Erhaltung von
Verkehrsflächenbefestigungen - Asphaltbauweisen
Merkblatt zur Optimierung der Oberflächeneigenschaften von Asphaltdeckschichten
•
Arbeitspapier Reflexionseigenschaften von Gesteinskörnungen und Oberflächen aus Asphalt
•
Technische Prüfvorschriften für Boden und Fels im Straßenbau - Teil B 11.3
Eignungsprüfung bei Bodenverbesserungen mit Bindemittel
•
Merkblatt über Straßenbau auf wenig tragfähigem Untergrund
•
Hinweise zur Integration der Belange von Kindern in die Verkehrsplanung
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14. Januar 2011
Deutsche Vereinigung für
Wasserwirtschaft,
Abwasser und Abfall
Theodor-Heuss-Allee 17
53773 Hennef
Telefon: 02242-872-333
E-Mail: [email protected]
Homepage: http://www.dwa.de
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DWA
Neuerscheinungen im Jahr 2011
•
DWA-A 111
Hydraulische Dimensionierung und betrieblicher Leistungsnachweis von Anlagen zur
Abfluss- und Wasserstandsbegrenzung in Entwässerungssystemen
•
DWA-M 512-1 (Entwurf)
Dichtungssysteme im Wasserbau Teil 1: Erdbauwerke
•
DWA-M 551
Audit „Hochwasser - wie gut sind wir vorbereitet“
•
DWA-M 607
Altgewässer - Ökologie, Sanierung und Neuanlage
•
DWA-M 610
Neue Wege der Gewässerunterhaltung - Pflege und Entwicklung von Fließgewässern
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RAL Deutsches Institut für
Gütesicherung und
Kennzeichnung e.V.
Siegburger Straße 39
53757 Sankt Augustin
Telefon: 02241-16 05-0
Fax:
02241-16 05-11
E-Mail: [email protected]
Homepage: http://www.RAL.de
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RAL
Neuerscheinungen im Jahr 2011
•
RAL-GZ 248: Baupflege
•
RAL-GZ 501/4: Aufbereitung von Böden - nichtkontaminiert
•
RAL-GZ 503: Bodenverfestigung und Bodenverbesserung im konstruktiven Erdbau
•
RAL-GZ 505: Friedhofsanlagen
•
RAL-GZ 511: Metallhüttenschlacken
•
RAL-GZ 961: Herstellung und Instandhaltung von Abwasserleitungen und -kannälen
•
RAL-GZ 962: Kabelleitungstiefbau
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Sonstiges
SLG Betonverband Straßen, Landschaft, Garten e.V.
Schloßallee 10
53179 Bonn
Tel. 0228 / 9 54 56-21
Fax: 0228 / 954 56-90
Homepage: http://www.betonstein.de
Pflasterdecken regelgerecht herstellen
- unter Berücksichtigung der ATV DIN 18318 „Neu“
Rutschhemmung von geschliffenen Betonwaren für Außenbereiche
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14. Januar 2011
Sonstiges
Aachener Institut für
Bauschadensforschung
und angewandte Bauphysik
Theresienstraße 19
52072 Aachen
Tel.: 0241 / 910 507 - 0
Fax: 0241 / 910 507 - 20
E-Mail: [email protected]
Homepage: http://www.aibau.de
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14. Januar 2011
Sonstiges
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
Seite dem 01. März 2010 in Kraft.
An Stelle der frühren Rahmengesetzgebung, nun eine Vollregelung und legt somit
bundesweit verbindliche Mindeststandards für den Habitatenschutz fest.
§ 39 (5) 2.
Es ist verboten Bäume die außerhalb des Waldes, von
Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen
stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in
der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden oder auf
den Stock zu setzen; zulässig sind schonende Form- und
Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur
Gesundhaltung von Bäumen, ...
Frage:
Was sind „gärtnerisch genutzte Grundflächen?
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14. Januar 2011
Sonstiges
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
Ministerium für Umwelt und Naturschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
Der Begriff ist analog zum Pflanzenschutzrecht auszulegen, d.h. Bäume in Haus- und
Kleingärten, Rasensportanlagen, Grünanlagen und Friedhöfen fallen nicht unter das zeitlich
befristete Fällverbot.
Ministerium für Landwirtschaft,
Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein
Eine gärtnerische Nutzung ist Vorraussetzung, welche insbesondere auf die Gewinnung von
Pflanzen oder Pflanzerzeugnissen oder auf vergleichbare intensive gärtnerische Gestaltung zu
ästhetischen Zwecken (Ziergarten) ausgerichtet ist. In diesem Sinne auch Hausgärten und
Kleingartenanlagen.
Grünflächen, Parkanlagen und sonstige Außenanlagen wie Sportplätze, Böschungen und
Straßengräben werden in diesem Sinne lediglich gärtnerisch gepflegt. Die Ausschlussfristen
sind daher weiterhin zu beachten.
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Sonstiges
Entwurf Grundwasserverordnung (GrwV)
Umsetzung der Richtlinie 2006/118/EG des Europäischen Parlaments und des Rates
vom 12. Dezember 2006 zum Schutz des Grundwassers vor Verschmutzung und
Verschlechterung.
Deutliche Verschärfungen gegenüber den EU-rechtlichen Vorgaben der
Grundwasserrahmenrichtlinie.
Diese schlägt den Mitgliedstaaten bei insgesamt 9 Stoffen Mindestanforderungen „in Erwägung
zu ziehen“, der Entwurf zur GrwV setzt für insgesamt 48 Stoffe Schwellenwerte fest.
Einsatz von Recyclingstoffen für Vegetations- und Kultursubstraten wird praktisch verhindert.
Keine Tennenbeläge bei Sportanlagen.
Schwellenwerte der GrwV liegen teilweise noch weit unter den Anforderungen nach LAGA Z0.
Die GrwV soll zunächst auf die Umsetzung der Grundwasserrichtlinie beschränkt werden.
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