AGB aktualisiert - Bettina Blenk Consulting
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AGB aktualisiert - Bettina Blenk Consulting
Allgemeine Geschäftsbedingungen aktualisierte Fassung vom 10. Mai 2016 - Personalberatung- § 1 Vertragsinhalt und Geltungsbereich Für die Geschäftsbeziehungen von Bettina Blenk Consulting und dem Auftraggeber gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen müssen gesondert schriftlich vereinbart werden. Die vorliegenden AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen Bettina Blenk Consulting und dem Auftraggeber, ohne dass es jeweils eines erneuten Hinweises auf die AGB bedarf. § 2 Leistungen und Pflichten von Bettina Blenk Consulting Bettina Blenk Consulting vermittelt hochqualifizierte Fach- und Führungskräfte („Kandidaten“) zur Festeinstellung oder für ein anderes Vertragsverhältnis an den Auftraggeber. Bettina Blenk Consulting stellt dem Auftraggeber hierzu Exposés, Lebensläufe und weitere Informationen über geeignete Kandidaten für ausgewählte Positionen zur Verfügung. Bevor dem Auftraggeber die o.g. Informationen zur Verfügung gestellt werden, trifft Bettina Blenk Consulting eine Vorauswahl und prüft die grundsätzliche Eignung der Kandidaten. Bettina Blenk Consulting ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrages Dritter zu bedienen. Sie verpflichtet sich und etwaige Dritte, über alle ihm bekannt gewordenen oder bekannt werdenden geschäftlichen Angelegenheiten des Auftraggebers strengstes Stillschweigen zu bewahren. Diese Verpflichtung zur Diskretion gilt auch über das Ende des Beratungsauftrages hinaus. § 3 Leistungen und Pflichten des Auftraggebers Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass Bettina Blenk Consulting alle erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung stehen. Die dem Auftraggeber von Bettina Blenk Consulting überlassenen Unterlagen und Informationen zu Kandidaten sind ausschließlich für den jeweiligen Auftraggeber bestimmt. Der Auftraggeber ist – weder mündlich noch schriftlich - berechtigt, die Unterlagen und Informationen über die Kandidaten an Dritte weiterzugeben, auch nicht in Kopie. Der Auftraggeber hat der Bettina Blenk Consulting unverzüglich (spätestens 14 Kalendertage) nach Vertragsschluss schriftlich davon in Kenntnis zu setzen, dass mit dem von Bettina Blenk Consulting vorgeschlagenen Kandidaten ein Vertrag geschlossen worden ist. Weiterhin ist Bettina Blenk Consulting über die Einzelheiten des Vertrages und insbesondere das vereinbarte Bruttogehalt schriftlich in Kenntnis zu setzen. Auf Aufforderung ist Bettina Blenk Consulting eine Kopie des abgeschlossenen Vertrages durch den Auftraggeber zur Verfügung zu stellen. Nach Beendigung des dem Auftragnehmer erteilten Auftrages hat der Auftraggeber alle in seinem Besitz befindlichen Unterlagen unverzüglich an Bettina Blenk Consulting zurückzugeben. Bettina Blenk Consulting Karl-Theodor-Str. 42 85757 Karlsfeld Germany T: + 49 8131 – 3180 421 M: + 49 151 – 5946 8467 E: [email protected] St.Nr. 107/205/60394 Raiffeisenbank Deggendorf-Plattling BIC: GENODEF1DEG IBAN: DE32741600250001906348 § 4 Vergütung Wurde zwischen dem Auftraggeber und Bettina Blenk Consulting keine gesonderte Honorarvereinbarung getroffen und schließt der Auftraggeber mit einem von der Bettina Blenk Consulting vorgeschlagenen Kandidaten einen Vertrag zur Festeinstellung oder für ein anderes Vertragsverhältnis ab, beträgt das Honorar 25% des mit dem Kandidaten vereinbarten jährlichen Bruttogehalts. Für den Fall, dass eine Leistung im Bereich der Beratung, des Coachings, der Organisations- oder Personalentwicklung, o.Ä. geleistet wird und kein individuelles Honorar angeboten wurde, gilt ein Stundenhonorar in Höhe von €200,00 als vereinbart. Bei einem Festauftrag zahlt der Auftraggeber das Honorar für die Suchleistung nach Projektabschnitten. Das festgelegte Gesamthonorar wird dann in der Regel in drei gleichen Raten fällig: 1.) bei Vertragsabschluss, 2.) bei der Präsentation von Kandidaten und 3.) bei Arbeitsvertragsabschluss mit einem Kandidaten. Das jährliche Bruttogehalt berechnet sich aus sämtlichen Vergütungsbestandteilen. Insbesondere zählen hierzu die erfolgsunabhängigen und/oder erfolgsabhängigen Bestandteile. Erfolgsunabhängige Gehaltszusagen, wie beispielsweise Einmalzahlungen, geldwerte Vorteile oder Zulagen werden mit ihrem steuerlichen Wert angesetzt. Erfolgsabhängige Gehaltszulagen, wie beispielsweise Tantiemen, Boni oder Gewinnanteile, werden mit ihrem normalerweise zu erwartenden oder üblichen Wert angesetzt. Sachleistungen werden mit ihrem geldwerten Vorteil angesetzt. Bei anderen Vertragsverhältnissen als Verträgen zur Festanstellung berechnet sich das Bruttogehalt an Hand der normalerweise zu erwartenden oder üblichen Vergütung. Es wird auf Grundlage einer Vollzeitbeschäftigung ermittelt, auch wenn der Kandidat tatsächlich nur in Teilzeit beschäftigt wird. Wird innerhalb von 18 Monaten nach der erstmaligen Herstellung eines Kontakts mit dem Kandidaten durch Bettina Blenk Consulting durch den Auftraggeber mit dem Kandidaten ein Vertrag abgeschlossen, entsteht der Honoraranspruch von Bettina Blenk Consulting gegenüber dem Auftraggeber. Der Honoraranspruch entsteht unabhängig davon, ob Bettina Blenk Consulting eine schriftliche Bestätigung zur Zusendung von Unterlagen, Vorstellung oder Herstellung eines Kontakts durch den Auftraggeber vorlag. Der Honoraranspruch entsteht unabhängig davon, in welcher Position der durch Bettina Blenk Consulting vorgestellte Kandidat beim Auftraggeber eingestellt bzw. eingesetzt wird. Somit wird das Honorar auch dann fällig, wenn der Kandidat in einer anderen Position eingestellt bzw. eingesetzt wird als für die, für die der Kandidaten vorgestellt wurde. Der Honoraranspruch entsteht auch dann, wenn der Kandidat innerhalb von 24 Monaten in einer Konzerntochter oder einer Konzernmutter des Auftraggebers eingestellt wird. Auch in diesem Fall ist es unerheblich, ob der Kandidat für die ursprünglich vorgesehene oder eine andere Position eingestellt wird. Soweit nicht anders vereinbart, hat Bettina Blenk Consulting Anspruch auf Ersatz ihrer Aufwendungen auf Nachweis sowie im Rahmen steuerlich anerkannter Sätze (Pkw-Fahrtkilometer aber mit € 0,70 /km), soweit Bettina Blenk Consulting die Aufwendungen zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten für erforderlich halten durfte. Eventuell anfallende Reisekosten für Kandidaten, die entstehen, damit sich diese vor Ort beim suchenden Unternehmen präsentieren, sind durch den Auftraggeber zu begleichen. Die in Rechnung gestellten Auslagen werden 14 Tage nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Bettina Blenk Consulting Karl-Theodor-Str. 42 85757 Karlsfeld Germany T: + 49 8131 – 3180 421 M: + 49 151 – 5946 8467 E: [email protected] St.Nr. 107/205/60394 Raiffeisenbank Deggendorf-Plattling BIC: GENODEF1DEG IBAN: DE32741600250001906348 Sofern Stellenanzeigen vereinbart werden, werden diese gesondert in Rechnung gestellt und abgerechnet. § 5 Exklusivität Sofern nicht anders vereinbart, erbringt Bettina Blenk Consulting ihre Dienstleistung in Exklusivität für den Auftraggeber, d.h. der Auftraggeber verpflichtet sich, keine weiteren Personalberater für dieselbe Position mit der Suche zu beauftragen, tätig werden zu lassen oder von Personalberatern oder sonstigen Dritten in derselben Sache Dienste entgegen zu nehmen und insbesondere keine Kandidaten für dieselbe Position nachweisen zu lassen. Der Auftraggeber hat im Sinne einer vertraulichen Zusammenarbeit auch gegenüber Mitarbeitern und Dritten im Rahmen des Zumutbaren dafür Sorge zu tragen, dass diese Exklusivität eingehalten wird. Für den Fall der unbefugten Weitergabe der Unterlagen und Informationen zu Kandidaten an Dritte wird eine vom Auftraggeber zu zahlende Vertragsstrafe in Höhe von € 10.000,00 vereinbart. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt hiervon unberührt. § 6 Abrechnung, Fälligkeit, Verzug Sofern nicht anders vereinbart, rechnet Bettina Blenk Consulting über erbrachte Leistungen ab, sobald zwischen dem Auftraggeber und dem von Bettina Blenk Consulting vorgeschlagenen Kandidaten ein Vertragsverhältnis abgeschlossen worden ist. Die Rechnungen sind mit Rechnungserhalt ohne Abzug fällig. Die in den Rechnungen aufgeführten Honorare bzw. Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Der Auftraggeber kommt spätestens nach Ablauf von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung in Verzug. Während des Verzuges des Auftraggebers ist Bettina Blenk Consulting berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Die Aufrechnung kann vom Auftraggeber nur mit Forderungen erfolgen, die von Bettina Blenk Consulting anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden sind. § 7 Gewährleistung und Haftung Bettina Blenk Consulting übernimmt keine Gewährleistung für die vom Kandidaten gemachten Angaben oder vorgelegten Dokumente. Die abschließende Prüfung der Eignung des Kandidaten insbesondere die Prüfung von Referenzen, Zeugnissen und anderen Qualifikationen obliegt dem Auftraggeber. Kündigt oder wird ein von Bettina Blenk Consulting für eine Festeinstellung bzw. für ein anderes Vertragsverhältnis beim Auftraggeber vorgestellter und von diesem eingestellter Kandidat innerhalb von 3 Monaten durch den Auftraggeber gekündigt, wird Bettina Blenk Consulting sich bemühen, einen Ersatz zu finden. Bettina Blenk Consulting verpflichtet sich, die Ersatzbemühungen auch vorzunehmen, wenn der vermittelte Kandidat das Arbeitsverhältnis bzw. das andere Vertragsverhältnis nicht antreten sollte. Hierfür wird dem Auftraggeber jeweils kein erneutes Honorar in Rechnung gestellt werden. Bettina Blenk Consulting schließt jede Haftung für Schäden des Auftraggebers aus. Von dieser Haftungsbeschränkung ausgenommen sind sowohl die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn diese Schäden auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung seitens Bettina Blenk Consulting oder einer ihrer Bettina Blenk Consulting Karl-Theodor-Str. 42 85757 Karlsfeld Germany T: + 49 8131 – 3180 421 M: + 49 151 – 5946 8467 E: [email protected] St.Nr. 107/205/60394 Raiffeisenbank Deggendorf-Plattling BIC: GENODEF1DEG IBAN: DE32741600250001906348 gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen beruhen, als auch die Haftung für sonstige Schäden, wenn diese auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung seitens Bettina Blenk Consulting oder einer ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen beruhen. § 8 Verschwiegenheit und Datenschutz Bettina Blenk Consulting verpflichtet sich gegenüber dem Auftraggeber zur Verschwiegenheit über alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekannt werdenden Informationen. Ebenso ist der Auftraggeber zur Verschwiegenheit über alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekannt werdenden Informationen über Bettina Blenk Consulting verpflichtet. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Gefahr einverstanden, dass bei der Übertragung von Daten im Internet für alle Teilnehmer nach derzeitigem Stand der Technik nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich Unbefugte während des Übermittlungsvorgangs Zugriff auf die übermittelten Daten verschaffen. In Kenntnis dieses Risikos ist der Auftraggeber mit der Nutzung von Kommunikationsverbindungen über das Internet einverstanden. § 9 Laufzeit und Kündigung Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Er kann jederzeit unter Einhaltung einer Frist von 14 Tagen von beiden Vertragsparteien ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt. § 10 Schlussbestimmungen Auf Verträge zwischen Bettina Blenk Consulting und dem Auftraggeber findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Sofern keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Auftraggeber und Bettina Blenk Consulting der Sitz von Bettina Blenk Consulting. Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, ganz oder teilweise nichtig sind oder nicht werden und für den Fall, dass diese Vereinbarung von den Parteien nicht beabsichtigte Lücken enthält, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder nichtigen oder fehlenden Bestimmung tritt eine solche wirksame Bestimmung, die dem Willen der Parteien unter Berücksichtigung des Zwecks dieser Vereinbarung am nächsten kommt und vereinbart worden wäre, wenn die Parteien beim Abschluss dieser Vereinbarung die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit oder das Fehlen der jeweiligen Bestimmung bewusst gewesen wäre. Bettina Blenk Consulting Karl-Theodor-Str. 42 85757 Karlsfeld Germany T: + 49 8131 – 3180 421 M: + 49 151 – 5946 8467 E: [email protected] St.Nr. 107/205/60394 Raiffeisenbank Deggendorf-Plattling BIC: GENODEF1DEG IBAN: DE32741600250001906348