Tagungsunterlagen - Judo
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Tagungsunterlagen - Judo
UNTERLAGEN ZUR MITGLIEDERVERSAMMLUNG 2016 Samstag, 21.05.16 Löf (MOSEL) JVR Mitgliederversammlung am 21.05.16 in Löf (Mosel) INHALTSVERZEICHNIS ALLGEMEINE UNTERLAGEN Ankündigung der Mitgliederversammlung…………………………………………………………………………. Anreise………………………………………………………………………………………………………………………… Vollmacht…………………………………………………………………………………………………………………….. Einberufung der Mitgliederversammlung………………………………………………………………………….. Tagungsordnung…………………………………………………………………………………………………………… UNTERLAGEN ZUR TAGUNGSORDNUNG TOP 7: Entgegennahme der Berichte der Mitglieder des Präsidiums und Aussprache………….. a) Präsident…………………………………………………………………………………………………….. b) Referatsleiter Leistungssport…………………………………………………………………………. c) Referatsleiter Kampfrichterwesen…………………………………………………………………… d) Referatsleiter Lehr- und Prüfungswesen…………………………………………………………. e) Referatsleiter Freizeit- und Breitensport………………………………………………………….. f) Referatsleiter Öffentlichkeitsarbeit…………………………………………………………………. TOP 8: Genehmigung der Haushaltsnachweise für die Jahre 2014 und 2015…………………….. a) Gewinnermittlung 2014………………………………………………………………………………… b) Gewinnermittlung 2015………………………………………………………………………………… TOP 9: Entgegennahme des Berichts der Revisoren………………………………………………………... TOP 13: Beschlussfassung über Anträge zur Ordnungen……………………………………………………. a) Antrag Kampfrichterausschuss: Neue Kampfrichterordnung im JVR……………………. b) Antrag Präsidium: Neue Prüfungsordnung im JVR……………………………………………. TOP 15: Beschlussfassung über sonstige Anträge……………………………………………………………… a) Antrag BC Mayen: Anerkennung Lehrgänge für Trainer-C-Verlängerung……………… JVR Mitgliederversammlung am 21.05.16 in Löf (Mosel) ... JUDO-VERBAND RHEINLAND e.V. http://www.judo-rheinland.de JUDOVERBAND RHEINLAND e.V. Präsident • Lahnstraße 14 • 56130 Bad Ems An die ► ► ► ► ► ► Mitgliedsvereine (Delegierte und Jgd.-Vertr.) Mitglieder des Präsidiums Ehrenpräsidenten/ Ehrenmitglieder Mitglieder der Verbandsausschüsse Revisoren Mitglieder Rechtsausschuss Bad Ems, den 17.03.16 ORDENTLICHE MITGLIEDERVERSAMMLUNG 2016 [Ankündigung Termin, Ort und vorläufige Tagesordnung] Liebe Sportkameradinnen und Sportkameraden, liebe Judoka, sehr geehrte Damen und Herren! Folgend kündige ich gemäß § 28 Abs. 2 JVR-Satzung die ordentliche Mitgliederversammlung des Judoverbandes Rheinland e.V. 2016 an und gebe Ihnen den Termin und den Ort, sowie die vorläufige Tagesordnung bekannt: Datum: Samstag, den 21. Mai 2016 Zeit: Beginn 14:00 Uhr, Einlass und Stimmkartenausgabe ab 13:30 Uhr Ort: Parkhotel Krähennest, Auf der Kräh 2, 56332 Löf (Mosel) (siehe Anlage) Vorläufige Tagesordnung: 1. 2. 3. 4. Begrüßung und Eröffnung der Mitgliederversammlung Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung Information über die Zahl der Stimmberechtigten Wahl des Protokollführers C ARL E SCHENAUER ceschenauer@judo- Bankverbindung: –Präsident – Lahnstraße 14 56130 Bad Ems Rechtsform: e.V. rheinland.de Kreissparkasse Mayen Sitz: Koblenz +49 2603 9162601 Bankleitzahl: 576 500 10 Registergericht: +49 151 51079750 Kontonummer: 98009905 AG Koblenz Registernummer: VR 1156 JVR-Geschäftsstelle Römerstraße 53 56337 Kadenbach 0 26 20/ 9533233 0 26 20 / 9533234 [email protected] 2 5. Beschlussfassung über die Tagesordnung 6. Entgegennahme der Berichte der Mitglieder des Präsidiums und Aussprache 7. Genehmigung der Haushaltsnachweise für die Jahre 2014 und 2015 8. Entgegennahme des Berichts der Revisoren 9. Entlastung aller gewählten und berufenen Verbandsmitarbeiter 10. Beschlussfassung über die Ernennung der Ehrenpräsidenten & Ehrenmitglieder 11. Beschlussfassung über Anträge zur Satzung 12. Beschlussfassung über Anträge zur Ordnungen 13. Beschlussfassung über Beiträge, Abgaben und Umlagen 14. Beschlussfassung über sonstige Anträge 15. Überprüfung der Entscheidungen des Präsidiums zur Mitgliedschaft im JVR und im Präsidium 16. Schlusswort und Schluss der Sitzung Hinweise: Auszug aus der JVR Satzung § 28 ► Anträge zur Tagesordnung müssen bis spätestens vier Wochen vor dem Termin der Mitgliederversammlung schriftlich (Brief, E-Mail, Telefax oder Computer-Fax) mit Begründung bei der JVR-Geschäftsstelle eingegangen sein. Antragsberechtigt sind die im Anschriftenfeld genannten Personen. ►Jede ordnungsgemäße einberufene Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienen Delegierten beschlussfähig. ► Die Einberufung der Mitgliederversammlung zusammen mit der vollständigen Tagungsordnung und den Tagungsunterlagen erfolgt spätestens zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung Ich freue mich auf eine gut besuchte Versammlung und wünsche eine gute Anreise. Mit freundlichen Grüßen (Carl Eschenauer – Präsident JVR) Anlagen: ► Anreisebeschreibung ► Vollmacht für die Delegierten und Jugendvertreter zur Vorlage bei der MV C ARL E SCHENAUER – Präsident – Lahnstraße 14 56130 Bad Ems Anreisebeschreibung – Mitgliederversammlung 2016 in Löf Parkhotel Krähennest Auf der Kräh 2 56332 Löf Ihre Anreise Nur etwas über 1 Stunde von Köln und 1,5 Stunden von Frankfurt entfernt, liegt Löf zentral und doch mitten im grünen Moseltal zwischen Eifel und Hunsrück ... Auf der A48 aus Richtung Koblenz kommend sind es von der Abfahrt Ochtendung ca. 15 km, aus Richtung Saarbrücken, Luxemburg, Trier über die A48 und die Ausfahrt Polch ca. 17 km bis zum Parkhotel Krähennest. Aus Frankfurt fahren Sie über Mainz auf die A61 Richtung Koblenz. Verlassen Sie die Autobahn an der Abfahrt Boppard. Über Buchholz geht es dann nach Brodenbach an die Mosel. Die Brücke zwischen Brodenbach und Alken führt Sie direkt nach Löf zu Ihrem Ziel. Routenplaner Selbstverständlich können Sie ihren Standort auch in den Routenplaner eingeben und sich die Route berechnen lassen. Mit dem Flugzeug Der Flughafen Hahn ist nur 45 Minuten mit dem Auto entfernt! Vom Flughafen Frankfurt benötigen Sie mit dem Auto oder mit der Bahn ca. 1,5 Stunden. VOLLMACHT (notwendig für alle Delegierten und Jugendvertreter) Der Verein: ___________________________________________________ bevollmächtigt 1.Herrn/Frau:__________________________________ als Delegierten/Delegierte 2. Herrn/Frau:___________________________________ als Jugendvertreter/in bei der ordentlichen Mitgliederversammlung des Judoverbandes Rheinland e.V. am 21. Mai 2016 in Löf (Mosel) den Verein zu vertreten und das Stimmrecht auszuüben. Von der Beschränkung des § 181 BGB ist er/sie befreit. Ort und Datum:_______________________________________ Unterschrift(en) nach § 26 BGB: __________________________ Stempel Name(n) in Druckbuchstaben:__________________________________ Funktion(en):________________________________________________ Hinweis zur Unterschriftsberechtigung nach § 26 BGB – Gesetzlicher Vertreter: Die Delegiertenbescheinigung ist von dem im Vereinsregister eingetragenen Vorstand des Hauptvereins in vertretungsberechtigter Zahl zu unterzeichnen. Eine Unterschrift des Abteilungsleiters oder des Delegierten selbst ist nicht ausreichend, es sei denn, er ist gleichzeitig auch alleiniger gesetzlicher Vertreter des Hauptvereins. AUSZUGAUS DER JVR-SATZUNG § 26 – Zusammensetzung (1) Die Mitgliederversammlung setzt sich zusammen aus: a) den Mitgliedsvereinen (§ 12 Abs. 3) vertreten durch jeweils einen Delegierten, der eigens durch den vertretungsberechtigten Vorstand seines Vereins hierzu bevollmächtigt ist; diese Vollmacht ist der Mitgliederversammlung vorzulegen. b) einem – gegebenenfalls mit Bst. a) personenidentischen – Jugendvertreter eines Mitgliedsvereins, der eigens durch den vertretungsberechtigten Vorstand seines Vereins hierzu bevollmächtigt ist; diese Vollmacht ist der Mitgliederversammlung vorzulegen. c) […] (2) […] § 27 – Stimmrechte (1) 1Stimmberechtigt sind – mit Ausnahme der Wahl und Entlastung des Referatsleiters Jugend und Schulsport (§ 43) sowie bei der Beschlussfassung zur Jugendordnung (§ 8 Abs. 3 Bst. H) und bei Beschlüssen zur allgemeinen und überfachlichen Jugendarbeit –: a) die Delegierten der Mitgliedsvereine (§ 12 Abs. 3) mit einer Stimme pro angefangene 50 Vereinsmitglieder auf Grundlage der Vereinsabfrage des laufenden Jahres, sofern der Verein seinen finanziellen Verpflichtungen nachgekommen ist; die Stimmen sind einheitlich abzugeben, und b) das Präsidium (§ 32) mit einer Stimme. 2Wenn der Stimmführer des Präsidiums (§ 32) zugleich Vereinsdelegierter ist, so ist es möglich, diese Stimmen zu bündeln. 3Bei Wahlen hat das Präsidium (§ 32) keine Stimme. (2) Stimmberechtigt sind einzig bei der Wahl und der Entlastung des Referatsleiters Jugend und Schulsport (§ 43) sowie bei der Beschlussfassung zur Jugendordnung (§ 8 Abs. 3 Bst. h) und bei Beschlüssen zur allgemeinen und überfachlichen Jugendarbeit: a) die Jugendvertreter der Mitgliedsvereine (§ 12 Abs. 3) mit einer Stimme pro angefangene 50 Vereinsmitglieder auf Grundlage der Vereinsabfrage des laufenden Jahres, sofern der Verein seinen finanziellen Verpflichtungen nachgekommen ist; die Stimmen sind einheitlich abzugeben, und b) das Präsidium (§ 32) mit einer Stimme. 2Wenn c) der Stimmführer des Präsidiums (§ 32) zugleich Jugendvertreter eines Vereins ist, so ist es möglich, diese Stimmen zu bündeln. 3Bei der Wahl des Referatsleiters Jugend und Schulsport (§ 43) hat das Präsidium (§ 32) keine Stimme. (3) Das bei Beginn der Versammlung bestehende Stimmrecht der Delegierten beziehungsweise Jugendvertreter der Mitgliedsvereine (§ 12 Abs. 3) bleibt bis zum Ende der Veranstaltung bestehen. (4) Die Übertragung von Stimmen mehrerer Mitgliedsvereine (§ 12 Abs. 3) auf einen Delegierten beziehungsweise Jugendvertreter ist unzulässig, es sei denn er nimmt die Interessen mehrerer Abteilungen eines Mitgliedsvereins (§ 12 Abs. 3) wahr. ... JUDO-VERBAND RHEINLAND e.V. http://www.judo-rheinland.de JUDOVERBAND RHEINLAND e.V. Präsident • Lahnstraße 14 • 56130 Bad Ems An die ► ► ► ► ► ► Mitgliedsvereine (Delegierte und Jgd.-Vertr.) Mitglieder des Präsidiums Ehrenpräsidenten/ Ehrenmitglieder Mitglieder der Verbandsausschüsse Revisoren Mitglieder Rechtsausschuss Bad Ems, den 07.05.16 ORDENTLICHE MITGLIEDERVERSAMMLUNG 2016 [Einberufung und Tagesordnung] Liebe Sportkameradinnen und Sportkameraden, liebe Judoka, sehr geehrte Damen und Herren! Folgend kündige ich gemäß § 28 Abs. 5 JVR-Satzung die ordentliche Mitgliederversammlung des Judoverbandes Rheinland e.V. 2016 an und gebe Ihnen die Tagesordnung bekannt: Datum: Samstag, den 21. Mai 2016 Zeit: Beginn 14:00 Uhr, Einlass und Stimmkartenausgabe ab 13:30 Uhr Ort: Parkhotel Krähennest, Auf der Kräh 2, 56332 Löf (Mosel) (siehe Anlage) Tagesordnung: 1. 2. 3. 4. 5. Begrüßung und Eröffnung der Mitgliederversammlung Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung Information über die Zahl der Stimmberechtigten Grußworte und Ehrungen Wahl des Protokollführers C ARL E SCHENAUER ceschenauer@judo- Bankverbindung: –Präsident – Lahnstraße 14 56130 Bad Ems Rechtsform: e.V. rheinland.de Kreissparkasse Mayen Sitz: Koblenz +49 2603 9162601 Bankleitzahl: 576 500 10 Registergericht: +49 151 51079750 Kontonummer: 98009905 AG Koblenz Registernummer: VR 1156 JVR-Geschäftsstelle Römerstraße 53 56337 Kadenbach 0 26 20/ 9533233 0 26 20 / 9533234 [email protected] 2 6. Beschlussfassung über die Tagesordnung 7. Entgegennahme der Berichte der Mitglieder des Präsidiums und Aussprache 8. Genehmigung der Haushaltsnachweise für die Jahre 2014 und 2015 9. Entgegennahme des Berichts der Revisoren 10. Entlastung aller gewählten und berufenen Verbandsmitarbeiter 11. Beschlussfassung über die Ernennung der Ehrenpräsidenten & Ehrenmitglieder 12. Beschlussfassung über Anträge zur Satzung 13. Beschlussfassung über Anträge zur Ordnungen a) Antrag Kampfrichterausschuss: Neue Kampfrichterordnung im JVR b) Antrag Präsidium: Neue Prüfungsordnung im JVR 14. Beschlussfassung über Beiträge, Abgaben und Umlagen 15. Beschlussfassung über sonstige Anträge a) Antrag BC Mayen: Anerkennung Lehrgänge für Trainer-C-Verlängerung 16. Überprüfung der Entscheidungen des Präsidiums zur Mitgliedschaft im JVR und im Präsidium 17. Informationen 18. Schlusswort und Schluss der Sitzung Hinweise: Auszug aus der JVR Satzung § 28 ►Jede ordnungsgemäße einberufene Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienen Delegierten beschlussfähig. ► Die Einberufung der Mitgliederversammlung zusammen mit der vollständigen Tagungsordnung und den Tagungsunterlagen erfolgt spätestens zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung Ich freue mich auf eine gut besuchte Versammlung und wünsche eine gute Anreise. Mit freundlichen Grüßen (Carl Eschenauer – Präsident JVR) Anlagen: ► Anreisebeschreibung ► Vollmacht für die Delegierten und Jugendvertreter zur Vorlage bei der MV ► Tagungsunterlagen C ARL E SCHENAUER – Präsident – Lahnstraße 14 56130 Bad Ems MITGLIEDERVERSAMMLUNG 2016 Datum: Samstag, den 21. Mai 2016 Zeit: Beginn 14:00 Uhr, Einlass und Stimmkartenausgabe ab 13:30 Uhr Ort: Parkhotel Krähennest, Auf der Kräh 2, 56332 Löf (Mosel) Tagesordnung: 1. Begrüßung und Eröffnung der Mitgliederversammlung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung 3. Information über die Zahl der Stimmberechtigten 4. Grußworte und Ehrungen 5. Wahl des Protokollführers 6. Beschlussfassung über die Tagesordnung 7. Entgegennahme der Berichte der Mitglieder des Präsidiums und Aussprache 8. Genehmigung der Haushaltsnachweise für die Jahre 2014 und 2015 9. Entgegennahme des Berichts der Revisoren 10. Entlastung aller gewählten und berufenen Verbandsmitarbeiter 11. Beschlussfassung über die Ernennung der Ehrenpräsidenten & Ehrenmitglieder 12. Beschlussfassung über Anträge zur Satzung 13. Beschlussfassung über Anträge zur Ordnungen a) Antrag Kampfrichterausschuss: Neue Kampfrichterordnung im JVR b) Antrag Präsidium: Neue Prüfungsordnung im JVR 14. Beschlussfassung über Beiträge, Abgaben und Umlagen 15. Beschlussfassung über sonstige Anträge a) Antrag BC Mayen: Anerkennung Lehrgänge für Trainer-C-Verlängerung 16. Überprüfung der Entscheidungen des Präsidiums zur Mitgliedschaft im JVR und im Präsidium 17. Informationen 18. Schlusswort und Schluss der Sitzung ... JUDO-VERBAND RHEINLAND e.V. http://www.judo-rheinland.de JUDOVERBAND RHEINLAND e.V. Präsident • Lahnstraße 14 • 56130 Bad Ems An die Mitgliederversammlung des Judoverbandes Rheinland e.V. am 21.05.16 in Löf (Mosel) Bad Ems, den 01.05.16 JAHRESBERICHT 2014 und 2015 Liebe Sportkameradinnen und Sportkameraden, liebe Judoka, sehr geehrte Damen und Herren! Eigentlich steht es mir nicht zu über die Jahre 2014 und 2015 als Präsident des Judoverbandes Rheinland zu schreiben, da ich erst seit dem 1. Januar 2016 dieses Amt begleite. Ich wurde im Dezember 2015 auf einer Präsidiumssitzung in das neue Amt bestellt und übernahm, was damals noch keiner so Recht wusste, eine große „Baustelle“. Im Judomagazin 1/2015 mussten wir im Präsidium erstaunt feststellen, dass unser langjährige Weggefährte und Präsident Frank Doetsch (TB Andernach) uns im kommenden Jahr nicht mehr als Präsident zur Verfügung steht. Bereits frühzeitig versuchten wir eine Nachfolge zu finden und eine reibungslose Übergabe zu organisieren. Leider zeigte sich Frank Doetsch aus persönlichen und beruflichen Gründen wenig kooperativ und so fand eine richtige Übergabe bis heute nicht statt. Nur mit viel Druck (u.a. mit dem DJB Präsidenten Peter Frese) konnten wir die wichtigsten Unterlagen erhalten und warten heute noch auf viele wichtige Protokolle, Quittungen, Abrechnungen etc. Leider wurde unter meinem Vorgänger Frank Doetsch eine Mitgliederversammlung im Jahr 2015 versäumt (erstmals in der nun 60-jährigen Historie des Verbandes). Er versäumte es auch ein Protokoll der MV 2014 zu veröffentlichen. Damit waren alle in dieser MV gefassten Beschlüsse ungültig. Wir fanden auch die Kassen des Verbandes in keinem ordnungsgemäßen Zustand. So wurden keine Einnahmen und Ausgaben der Jahre 2014 und 2015 gebucht. Erstmalig seit einigen Jahrzehnten schließt der Verband auch die beiden Jahre im Minus ab. Sein Stellvertreter Bruno Willems (JC Vulkaneifel) trat im Mai 2015 von seinem Posten zurück. Leider gestaltete sich auch hier eine Übergabe als sehr schwierig. Durch den krankheitsbedingten Ausfall unserer Schatzmeisterin Melitta Scheidt (BC Mayen) mussten wir schnell eine neue Geschäftsführerin und eine neue Geschäftsstelle finden. Mit C ARL E SCHENAUER ceschenauer@judo- Bankverbindung: –Präsident – Lahnstraße 14 56130 Bad Ems Rechtsform: e.V. rheinland.de Kreissparkasse Mayen Sitz: Koblenz +49 2603 9162601 Bankleitzahl: 576 500 10 Registergericht: +49 151 51079750 Kontonummer: 98009905 AG Koblenz Registernummer: VR 1156 JVR-Geschäftsstelle Römerstraße 53 56337 Kadenbach 0 26 20/ 9533233 0 26 20 / 9533234 [email protected] 2 Sabine Damrath (JC Bad Ems) und einer neuen Geschäftsstelle in Kadenbach gelang uns dies im Herbst. Leider mussten wir uns auch hier ohne große Mithilfe unserer Vorgänger einarbeiten und parallel die vergangen beiden Jahre aufarbeiten. Durch Mithilfe von Torsten Ebelhäuser (JC Bad Ems) und des Steuerberatungsbüros Ebelhäuser, Fleischer und Knopp in Bad Ems konnten wir die Kassen für 2014 und 2015 ordnungsgemäß buchen mit den Unterlagen die zur Verfügung standen. Ebenfalls zur Seite stand uns regelmäßig unser neuer Vizepräsident Eckhard Katluhn (BC Mayen). Leider lief in den letzten Jahren einiges nicht rund und wir bitten die Mitglieder dies zu entschuldigen. Zwei versäumte Jahre aufzuarbeiten, sich in einem neuen Umfeld zurecht zu finden und parallel den Tagesbetrieb bei immer weniger Engagement der Mitgliedervereine, aufrecht zu erhalten war nicht so einfach. Die Geschäftsstelle ist mit einem Mini-Job ausgestattet und ohne ehrenamtliche Hilfe zur Zeit nur eingeschränkt handlungsfähig. Trotz allen Dingen müssen wir nach vorne schauen und uns auf die Zukunft und einen Neuanfang konzentrieren. Also packen wir es an und lassen die Vergangenheit hinter uns, denn… …hinter allen Ideen, Innovationen, Initiativen und Aktionen stehen Menschen. Die Judoka im Rheinland sind ein großartiges Beispiel dafür. Sie sind es, die letztlich den Judoverband Rheinland zu dem machen, was er ist und auch künftig sein wird: mehr als nur ein Judoverband. Eine große Familie. Vielen Dank Mit freundlichen Grüßen (Carl Eschenauer – Präsident JVR) C ARL E SCHENAUER – Präsident – Lahnstraße 14 56130 Bad Ems JUDOVERBAND Rheinland e.V. Judoverband Rheinland e.V. DANIEL LANZ Daniel Lanz Taunusblick 18d D-56112 Lahnstein Referatsleiter Kampfrichterwesen Anschrift: An die Telefon: Mitgliederversammlung Telefax: E-Mail: Internet: des Judoverbandes Rheinland e.V. am 21.05.2016 in Löf (Mosel) Taunusblick 18d D-56112 Lahnstein +49 2621 6967870 +49 160 99509015 +49 2621 6967871 [email protected] http://www.judo-rheinland.de 2. Mai 2016 Datum: Ihr Zeichen: Betreff: Ihre Nachricht vom: Unser Zeichen: Unsere Nachricht vom: Bericht des Referatsleiters Kampfrichterwesen Zeitraum: 01. Oktober 2014 – 01. Mai 2016 Der Bericht zum Bereich Kampfrichterwesen (KRW) für den Zeitraum Oktober 2014 bis Mai 2016 fällt in weiten Teilen positiv aus. Es zeigen sich jedoch deutliche negative Tendenzen, denen nur mit Hilfe des Verbandes und vor allem der einzelnen Vereine entgegengewirkt werden kann. Allein so kann auch zukünftig ein reibungsloser Wettkampfbetrieb innerhalb des Judoverband Rheinland gewährleistet werden. Allgemeines Seit Anfang 2015 hat sich die personelle Zusammensetzung des rheinländischen KampfrichterAusschusses (KRA) geändert. Mit Wilfried Hofmann (TuS Hackenheim) ist das zu diesem Zeitpunkt längste Mitglied des Ausschusses in den Kampfrichter-Ruhestand gewechselt. Wilfried war nicht nur ein stets verlässlicher und sehr engagierter Kampfrichter, sondern sorgte mit seiner Erfahrung immer für eine differenzierte Betrachtung innerhalb der Kommissionsarbeit. Die Kampfrichter- Judoverband Rheinland e.V. – Geschäftsstelle – Römerstraße 53 D - 56337 Kadenbach Telefon: Telefax: E-Mail: Internet: +49 2620 953 32 33 +49 2620 953 32 34 [email protected] www.judo-rheinland.de Bankverbindung: Kreissparkasse Mayen Bankleitzahl: 576 500 10 Kontonummer: 98 00 99 05 Rechtsform: e.V. Sitz: Koblenz Registergericht: AG Koblenz Registernummer: VR 1156 Geschäftsführender Vorstand: Carl Eschenauer (Präsident) Eckhard Katluhn (Vizepräsident) Melitta Scheidt (Schatzmeisterin) – Seite 2 von 10 – Kommission bedankt sich ganz herzlich bei Wilfried Hofmann für seine geleistete Arbeit, seine Zuverlässigkeit und sein Engagement! Übergeben wurde das Amt an Andreas Engelbrecht (Polizei-Sportverein Mainz), der nun das Referat Kampfrichterwesen im Bezirk Rheinhessen/Nahe führt. Stefanie Müller (TV 1860 Nassau) übernahm bereits gegen Ende 2014 das Amt von Alexandra Schräder, die sich aus persönlichen Gründen von der Kampfrichterei zurückgezogen hat. Prüfungen Innerhalb des zu berichtenden Zeitraumes legten wieder mehrere Kampfrichter Prüfungen mit guten bis sehr guten Leistungen ab. Ein Highlight hierbei war sicherlich die IJF-B Prüfung von Kerstin Doetsch (TB Andernach) anlässlich des European Cups in Belgrad (SRB) im September 2015. Kerstin ist somit die erste internationale Kampfrichterin des Judoverband Rheinland. Weitere Prüfungen im Jahr 2015 wurden von Yannik Nelles (SV Altenahr) zur KR D-Lizenz sowie von Steven Ringel (SV Urmitz) und Andreas Engelbrecht (Polizei-Sportverein Mainz) zur KR B-Lizenz abgelegt. Alle drei sind verdient in die nächste Lizenzstufe aufgestiegen. Noch in 2014 stellte sich Michael Orend (Judo Club Wörrstadt e.V.) der Prüfung. Auch er konnte die teilnehmerstarke Neuausbildung des Jahres 2014 erfolgreich absolvieren. Das Jahr komplettierten mit Heiko Endle (Polizei-Sportverein Mainz) und Daniel Mak (Post-Sportverein Mainz) zwei langjährige Kampfrichter, die erfolgreich ihre Prüfung zur KR C-Lizenz bestanden. Für die zweite Hälfte des laufenden Jahres stehen wieder Kampfrichter-Prüfungen unterschiedlicher Lizenzstufen an. Der Fokus liegt hierbei auf der aktuellen KR Neuausbildung. KR-Neuausbildung Die Kampfrichter Neuausbildung ist nach dem starken Teilnehmerfeld in 2014 leider in 2015 eingebrochen. Lediglich eine Teilnehmerin stellte sich Anfang 2015 der Herausforderung. Gegen Ende 2015 sind inzwischen eine weitere Teilnehmerin und ein weiterer Teilnehmer hinzugestoßen. Alle drei nahmen schon am KR-Seminar am Anfang des Jahres in Koblenz Oberwerth teil. Ziel dieser Maßnahme ist es, dass sich die neuen und alten Kollegen gegenseitig näher kennen lernen und sich auch schon außerhalb der Matte oder des ersten Einsatzes schon einmal auszutauschen können. – Seite 3 von 10 – Positiv ist die Tatsache, dass die drei KR-Azubis aus den Bezirken Trier, Rheinhessen/Nahe und Westerwald/Taunus stammen. Gerade hier herrscht ein seit Jahren stetiger Rückgang an lizensierten Kampfrichtern, sodass Bezirks-Turniere nur mit größter Mühe mit Kampfrichtern bestückt werden können. An dieser Stelle sei nochmals erwähnt, dass in der zweiten Jahreshälfte wieder ein neuer Lehrgang zur Kampfrichter-Neuausbildung stattfinden wird. Dabei können wieder individuell unterschiedliche Ziele verfolgen werden: Gewinne einen tieferen Einblick in das Regelwerk, seine Auslegung und Anwendung auf der Matte. Übernimm Verantwortung und trage zum Judo-Leben im JVR bei. Sei Ansprechpartner im Verein und informiere deine Vereinsmitglieder. Lerne einen weiteren Judo-Baustein zusätzlich zu Wettkampf, Trainerausbildung und Kata kennen. Nutze das Regelwissen für deine eigene Wettkampftaktik. Anmeldungen sind hierzu bisher keine vorhanden. Nichts desto trotz ist jeder herzlich willkommen, der einen tieferen Einblick in das Regelwerk und seine Auslegung sowie Anwendung erlangen möchte! Zahlen und Fakten Insgesamt verfügt der Judoverband Rheinland e.V. aktuell über 42 KR von denen 35 eine für dieses Jahr gültige Lizenz besitzen. 7 Kampfrichter haben, durch die verpasste Teilnahme an den Fortbildungslehrgängen auf Bundes- und Landesebene, ihre Lizenz nicht verlängert. – Seite 4 von 10 – 45 40 35 30 25 20 Anwärter 15 ruhende Lizenz 10 gültige Lizenz 5 0 Gesamt Bezirk Ko Bezirk Tr 0 Bezirk Rh/N 1 1 Bezirk Ww/T 1 Anwärter 3 ruhende Lizenz 7 4 2 1 0 gültige Lizenz 35 19 6 4 6 Der negative Trend der vergangenen Jahre setzte sich somit unaufhaltsam fort. Der Rückgang ist deutlich und, wenn er in diesem Ausmaß weiter fortschreitet, dramatisch. Die Gründe sind wie bereits in den vergangenen Jahren vielschichtig. Dazu zählen u.a.: Schule / Studium Eigenmotivation Rahmenbedingungen innerhalb des JVR oder des DJB Dies hat abermals zu einer deutlichen Bewegung innerhalb der Statistik geführt. Der Trend ist jedoch klar ersichtlich! Kampfrichter JVR 70 63 60 53 50 42 40 30 20 10 0 2013 2014 2016 – Seite 5 von 10 – Weiterhin positiv und deutlich hervorzuheben ist die persönliche Einsatzbereitschaft und das eigene Engagement der rheinländischen Kampfrichterinnen und Kampfrichter. Ohne diese wäre der Wettkampfbetrieb bereits zum Teil deutlich eingeschränkt oder nur in reduziertem Maße möglich! Auf einen positiven Effekt durch eine große Anzahl an neuausgebildeten Kampfrichtern kann in diesem Jahr nicht gehofft werden. Ziel muss es jedoch weiterhin sein, jedes Jahr in jedem Bezirk mindestens zwei Kampfrichter auszubilden, sodass weiterhin eine Grundversorgung der BezirksTurniere gewährleistet werden kann. Ansonsten sind Reduzierungen der Matten, sowie der Ausfall von Veranstaltung aufgrund von zu geringen Verfügbarkeiten von Kampfrichtern perspektivisch keine Tabuthemen mehr! Dabei ist es nicht zielführend die KR je Matte zu reduzieren und diesen Kolleginnen und Kollegen somit ein noch höheres Pensum bei Veranstaltungen aufzubürden. Gleichzeitig würde hier die Ausbildung neuer Kampfrichter zudem erschwert. Bereits jetzt ist die von der sportlichen Leitung übernommene Aufgabe des Wiegens nur am Anfang der Veranstaltung durch die Kampfrichter möglich. Während dem laufenden Turnierbetrieb muss immer häufiger durch Dritte gewogen werden, sodass es zu keinem Verzug durch Schließung einer Wettkampffläche kommt. Auch das Amt des Kampfrichters ist ein Ehrenamt und beruht auf der Freiwilligkeit und des Engagements jedes Einzelnen. Die aktuelle Situation wäre noch prekärer, wenn nicht bereits lizensierte Kampfrichter durch Zuzug in den Verband gewechselt wären. Dies kann jedoch keine planbare oder langfristige Lösung dieser Thematik sein. Der Verband ist hier auf die gezielte Unterstützung durch die Vereine mittels Motivation und Meldung potenzieller engagierter Personen angewiesen. Aus diesem Grund rufe ich die Vereine weiterhin auf, geeignete Judoka zur KR-Ausbildung zu motivieren und zu entsenden. Dabei sind auch verdiente Judoka gerne gesehen! Die Lizenzstruktur der KR im Judoverband Rheinland gliedert sich aktuell wie folgt: – Seite 6 von 10 – A 2 IJF-B IJF-A 1 1 EAn 3 B 6 E 8 D 7 C 10 Es zeigt sich deutlich, dass die verdienten Kampfrichter eine feste Stütze bilden. KR-Einsätze und Fortbildung Seit der letzten Mitgliederversammlung absolvierten die rheinländischen KR insgesamt 624 Einsätze auf unterschiedlichen Ebenen. Diese gliedern sich wie folgt: Einsätze JVR-Kampfrichter 250 213 200 150 100 62 50 25 57 57 32 24 5 2 4 46 23 18 22 12 12 3 7 0 2014 Bezirk 2015 Land Gruppe Bund 2016 Bundesliga International Dies zeigt, dass auch in den vergangenen beiden Jahren wieder bei allen überregionalen, nationalen sowie auch internationalen Meisterschaften ein rheinländischer KR im Einsatz war. – Seite 7 von 10 – Hervorzuheben sind die DJB-Nominierungen von Kerstin Doetsch (TB Andernach) für internationale Turniere in u.a. Belgien, Österreich, Griechenland, Russland, Schweden sowie Daniel Lanz (TB Andernach) in Belgien. Zusätzlich kamen zahlreiche DJB- und EJU-Nominierungen für Frank Doetsch (TB Andernach) bei Turnieren unterschiedlichster internationaler Kategorie hinzu. Besonders hervorzuheben sind die Nominierungen von Frank Doetsch für folgende Veranstaltungen in 2015: Grand Slam M+F - Tjumen (RUS) Weltmeisterschaften U18 - Sarajevo (BIH) Europa-Meisterschaften U23 - Bratislava (SVK) European Club Championships M+F - Tiflis (GEO) Zudem waren mit Frank und Kerstin Doetsch jeweils ein Kampfrichter bei den Bundesligafinals der Männer und Frauen im Einsatz. Eine gepflegte Tradition ist inzwischen der Austausch mit den Brandenburger-KR anlässlich des jährlichen Vulkaneifel-Turniers in Daun. Dieser konnte in 2015 erfreulicherweise wieder durchgeführt werden. Für 2016 ist der Besuch beim Jubiläums-Turnier in Bad Ems geplant. Der Gegenbesuch findet, wie die vergangenen Jahre auch, beim Int. Sparkassencup in Strausberg statt. Auch die traditionellen Einsätze beim Int. Thüringen-Pokal und Messe-Pokal sowie Ega-Cup in Bad Blankenburg bzw. Erfurt wurden wieder wahrgenommen. Hinzu kamen noch mehrere Einsätze beim Int. Glaspalast-Turnier in Sindelfingen. Ziel dieser Einsätze ist es jungen und engagierten Kampfrichtern die Teilnahme an neuen und größeren Turnieren zu ermöglichen. Die Zusammenarbeit mit Kampfrichtern aus anderen Landesverbänden oder Nationen sowie das Feedback durch neue Beobachter und ein deutlich stärkeres Wettkampfniveau der Kämpfer sind unabdingbar für eine Weiterentwicklung jedes einzelnen Kampfrichters. Diese Maßnahmen sind fester Bestandteil in der Kampfrichterplanung eines jeden Jahres und sollen in Zukunft beibehalten und ggf. ausgebaut werden. Für die zweite Jahreshälfte stehen wieder einige Highlights für rheinländische KR an. Zu nennen sind hier Einsätze bei Internationalen, Bundes- und Gruppenveranstaltungen sowie weitere Nominierungen für Bundesliga-Veranstaltungen. – Seite 8 von 10 – Die Neuterminierung der Bundes- und Gruppenlehrgänge auf den Anfang eines jeden Jahres verdichten den Terminplan zusehens. Vor allem für den Landeslehrgang wird es immer schwieriger mit der Terminierung. Soll die Folge IJF-Bund-Gruppe-Land eingehalten werden, bleibt zukünftig wohl nur eine Durchführung Mitte bis Ende Februar, was jedoch einen erhöhten Koordinationsaufwand und auch die Gefahr von Überschneidungen mit anderen Veranstaltungen mit sich bringt. So konnte in 2016 nicht vermieden werden, dass das JVR-KR-Seminar parallel zur Südwest-EM U18/U21 stattfinden musste. Diese Überlagerung bringt jedoch deutliche negative Einflüsse mit sich. Zum einen können nur bedingt Kampfrichter zu den SüdwestEinzelmeisterschaften entsendet werden, da die meisten A- und B-Kampfrichter dem JVR-KRA angehören, zum anderen ist es schwierig für diese Termine auch Referenten anderer Ebenen (Gruppe / Bund) zu akquirieren. Solange es hier keine Entzerrung im Wettkampfkalender gibt, wird dies eine wiederkehrende Herausforderung am Anfang eines jeden Jahres sein. Nachdem das Bundes-Kampfrichter-Seminar in den letzten Jahren im brandenburgischen Lindow (Mark) durchgeführt wurde, steht für 2017 ein Wechsel ins nordrhein-westfälische Bad Honnef an. In diesem Jahr wurde die Wahl des Bundes-Kampfrichter-Referenten durchgeführt. Stephan Bode wurde einstimmig der Mitgliederversammlung zur Wiederwahl für die nächsten vier Jahre vorgeschlagen. Die KR-Seminare des JVR werden inzwischen traditionell in der Sportschule Koblenz-Oberwerth durchgeführt. Die zahlenmäßige Beteiligung reduzierte sich jedoch in den letzten beiden Jahren. Wie im vergangenen Jahr startet das Seminar nun mit einer Praxiseinheit in der Clemens-Brentano Schule in Koblenz. Die Halle wird dabei durch die Unterstützung des RW Koblenz bereitgestellt. An dieser Stelle einen recht herzlichen Dank für die Unterstützung! Das diesjährige KR-Seminar wurde nicht nur zur Weiterbildung in Form von Praxis, Video und Fragebogen genutzt. Erstmals gab es eine allgemeine Feedbackrunde bei der alle Kampfrichter zur aktuellen Situation befragt wurden und positive wie negative Punkte nennen konnten. Die Aufnahme brachte über 26 Wünsche und Vorschläge sowie fast 20 Störfaktoren auf die Pinwand. Diese waren u.a.: Lange Wettkampftage, bei wenigen Pausen Teilw. keine bzw. unzureichende Versorgung mit Getränken. Späte Einsatzplanung und Einladung aufgrund unzureichender Meldungen durch die Vereine – Seite 9 von 10 – Geringe Aufwandsentschädigung bei langen Wettkampftagen. Häufige Regeländerungen … Eine kurze Stellungnahme erfolgte bereits am zweiten Tag des KR-Seminars. Eine ausführliche Auseinandersetzung mit den genannten Themen findet bei der diesjährigen Sommersitzung des Kampfrichterausschusses statt. Hier werden dann die Themen bewertet und ggf. Maßnahmen abgeleitet. An der auch in diesem Jahr praktizierten Kooperation mit dem Bereich Lehrwesen soll festgehalten werden. Die Praxiseinheit 2015 wurde leider nur mit einer geringen Beteiligung durchgeführt. Die in diesem Jahr erstmals durchgeführte Kopplung der Listenführerausbildung an das KampfrichterSeminar sorgte für einen deutlichen Teilnehmer-Sprung. An diesem Angebot wird auch zukünftig so festgehalten werden. Listenführer Die Listenführer, Zeitnehmer & Registratoren Schulungen waren innerhalb der vergangenen Jahre immer wieder das Sorgenkind im KR-Bereich. Von den beiden im Jahr angebotenen Schulungen fand zumeist nur eine, aufgrund einer zu geringen Meldezahl für den zweiten Termin, statt. Die Aufteilung auf die Bereiche Nord und Süd sowie der Wechsel der Halbjahre zeigte hierbei keine besondere Veränderung. Es wurden folgende Lehrgänge durchgeführt: 28.09.2014 Nassau 19 TN 27.06.2015 Wörrstadt 8 TN 26.09.2015 Neuwied 22 TN 14.02.2016 Koblenz 22 TN (ausgefallen) Es bleibt festzuhalten, dass die Aufwände in der Vor- und Nachbereitung sowie der Durchführung dieser Maßnahmen deutlich verringert werden können, wenn die Teilnehmer eine rechtzeitige Meldung über das Trainer-Portal vornehmen. Damit zukünftig eine verbesserte Planbarkeit in Bezug auf Termin und Ausrichtungsort gegeben ist, werden die LZR-Lehrgänge ab dem Jahr 2016 an die Maßnahmen: – Seite 10 von 10 – KR-Seminar KR-Neuausbildung gekoppelt. Somit sind die Örtlichkeiten und Daten zu Anfang des Jahres bekannt und für alle Beteiligten planbar. Diese Kenntnis entbindet natürlich nicht von einer fristgerechten Meldung über das Trainer-Portal! Die diesjährige KR-Neuausbildung findet Anfang September statt. Abschluss und Dank Abschließend möchte ich mich bei meinen Ausschusskollegen sowie KR-Bewertern für ihre Unterstützung und Hilfe herzlich bedanken! Ohne sie wären die weitreichenden Aufgaben nur schwer zu bewältigen. Gleichzeitig gilt mein Dank allen Kampfrichtern, die sich für diese Aufgabe zur Verfügung gestellt haben und Wochenende für Wochenende im Einsatz sind, sodass die geplanten Veranstaltungen durchgeführt werden können. (Daniel Lanz) JUDOVERBAND RHEINLAND e.V. – Referatsleiter Leistungssport 2014 - 2015 – www.judo-rheinland.de An die Mitgliederversammlung des Judoverbandes Rheinland e.V. am 21.05.16 in Löf (Mosel) Bad Ems, den 29.04.16 JAHRESBERICHT 2014 und 2015 Sehr geehrte Damen und Herren, drei Jahre lang durfte ich das Amt des Referatsleiters Leistungssport begleiten. Eine spannende aber auch arbeitsintensive Zeit. Auf den folgenden Seiten gebe ich einen kurzen Rückblick auf die bisher erfolgten Maßnahmen/ Aktivitäten und stelle statistisch die Medaillenerfolge in 2015/ 2016 dar. Maßnahmen und Aktivitäten: - Weiterhin Optimierung der Turnieraktivitäten (Zeit, Organisation) - Rheinland EM U12 in Andernach 2014 (154 Teilnehmer) Rheinland EM U12 in Neuwied 2015 (133 Teilnehmer) - Rheinland EM U15 in Neuwied 2014 (125 Teilnehmer) Rheinland EM U15 in Urmitz 2015 (143 Teilnehmer) - Rheinland EM U18/ U21 in Nassau 2014 (107 Teilnehmer) - Rheinland EM U18/ U21 in Nassau 2015 (72 Teilnehmer - Rheinland MM U12 in Kaisersesch (15 männliche Teams und 6 weibliche Teams) CARL ESCHENAUER - Referatsleiter Leistungssport 2014 – 2015 Lahnstraße 14 56130 Bad Ems [email protected] Jahresbericht 2015 & 2016 - Rheinland Liga U12 in Andernach und Neuwied (10 männliche Teams und 5 weibliche Teams an zwei Kampftagen) - Besuch der bundesoffenen Maßnahmen aller Altersklassen mit int. Trainingscamps (u.a. Berlin, Kienbaum, Erfurt, München, Duisburg, Bad Blankenburg, Luxemburg, Holland…) - Landeslehrgänge mit Gästen aus Aachen und Hessen Die Medaillengewinne unserer Judoka auf Südwestebene (2013-2015) Medaillengewinne U15 auf Südwestdeutschen Einzelmeisterschaften: U15 weiblich U15 männlich Landesjugendsportfest in Haßloch 2015 BOT Backnang CARL ESCHENAUER - Referatsleiter Leistungssport 2014 – 2015 Lahnstraße 14 56130 Bad Ems [email protected] U15 gesamt Jahresbericht 2015 & 2016 Fazit: In der Altersklasse U15 konnten die Medaillengewinne gesteigert werden. Auch auf den DJB Bundessichtungsturnieren konnten auch wieder Medaillen gesammelt werden. Mit den Ressortleitern und Landestrainern Jessica Schwickert und Aydin Kempirbaev wurden einige Lehrgänge in Bad Ems und Mehren angeboten und wurden jeweils gut besucht. Unterstützt werden die beiden durch Theresa Schwickert und Patrick Alberti. Medaillengewinne U18 auf Südwestdeutschen Einzelmeisterschaften: Frauen U18 Männer U18 Südwestdeutsche Meisterin Luca Mosel (Bad Ems) U18 gesamt Die U18 Bronzemedaillengewinner auf den SWDT EM U18 Fazit: Bei den Frauen U18 gibt es eine große Lücke die in den nächsten Jahren kaum zu schließen ist. Verbandshistorisch betrachtet war das Jahr 2015 das schlechteste für die Frauen und bei den Männern U18 konnten nur vier Bronzemedaillen erzielt werden. Dafür wurden wieder mehr Landeslehrgänge angeboten. CARL ESCHENAUER - Referatsleiter Leistungssport 2014 – 2015 Lahnstraße 14 56130 Bad Ems [email protected] Jahresbericht 2015 & 2016 Medaillengewinne U21 auf Südwestdeutschen Einzelmeisterschaften: Frauen U21 Männer U21 U21 gesamt Fazit: Die Medaillenausbeute bleibt immer noch konstant. Erfreulich: Viele der Nachwuchsjudoka kommen regelmäßig in den Teams der 2. Bundesliga Frauen und der Regionalliga Männer zum Einsatz. Deutsche Einzelmeisterschaften U18/ U21: AK FU18 MU18 FU21 MU21 ges. 1. Platzierungen 2013 2. 3. 5. 7. 1 1 1 0 0 0 2 1 1 3 9. 2 1 4 7 1. 0 Platzierungen 2014 2. 3. 5. 7. 1 1 1 1 1 0 0 2 3 9. 1. Platzierungen 2015 2. 3. 5. 7. 5 5 0 0 0 0 1 1 2 9. 2 2 Fazit: Keine JVR Medaille in 2015. Dafür eine Nachrücker Nominierung für den DJB Kaderlehrgang in Kienbaum für Luca Mosel (U18, -78 kg). Ausblick auf 2016: Viel Arbeit liegt vor den Leistungssportverantwortlichen im Verband. Nur gemeinsam kann man etwas bewegen. Mit Mendig kommt ein neues Talentzentrum. Die Stützpunkte in Urmitz, Mehren, Bad Ems und Worms werden immer besser besucht. Leider fehlen bei vielen Maßnahmen die ausrichtenden Vereine. Gerade im U12 und U15 Bereich konnten wir CARL ESCHENAUER - Referatsleiter Leistungssport 2014 – 2015 Lahnstraße 14 56130 Bad Ems [email protected] Jahresbericht 2015 & 2016 uns leistungsmäßig enorm steigern. Erstmals seit Jahren wurden wieder Medaillen auf den Bundessichtungsturnieren U15 gewonnen. Sogar Medaillen in der U18 sollten folgen. Da ich zum 01.01.16 das Amt des Präsidenten übernommen habe und von meinem Posten als Referatsleiter Leistungssport zurückgetreten bin wünsche ich meinem Nachfolger Denis Maas viel Erfolg und Durchhaltevermögen im neuen Amt. Als Sportreferent der Männer und Frauen werde ich aber weiterhin im Sportbereich tätig sein. Weitere Infos folgen auf der Homepage Vielen Dank für die Aufmerksamkeit Carl Eschenauer (Referatsleiter Leistungssport und Anti-Doping Beauftragter des JVR 2013 - 2015) CARL ESCHENAUER - Referatsleiter Leistungssport 2014 – 2015 Lahnstraße 14 56130 Bad Ems [email protected] JUDOVERBAND RHEINLAND e.V. – Referent Prüfungswesen Koblenz – http://www.judo-rheinland.de JUDOVERBAND RHEINL AND e .V. Kata-Referent • Fontanestraße 16 • 56727 Mayen Judoverband Rheinland e.V. Referat Breiten- und Freizeitsport Boris Teofanovic Bahnhofstraße 17 55237 Flonheim Mayen, den 06.05.2016 Bericht des Referenten Kata, Eckhard Katluhn, zur Mitgliederversammlung 2016 Liebe Sportfreunde, Nachdem im letzten Jahr keine Mitgliederversammlung stattfand, umfasst dieser Bericht nun den Zeitraum vom 15.09.2014 bis zum 21.05.2016. Roman Jäger, vom Rot-Weiß Koblenz, hat seine Ausbildung zum BundeskataWertungsrichter mit Erfolg beendet und wird nun regelmäßig, wie seine rheinländischen Kollegen Boris Teofanovic und Eckhard Katluhn, bei Deutschen- und Internationalen Deutschen Kata-Meisterschaften eingesetzt. Ein Rheinland-Kyu-Kata Lehrgang mit anschließendem Turnier fand im Mai 2015 statt. Der Bundeskatareferent Stefan Bode konnte wieder als Trainer und Wertungsrichter gewonnen werden. Es war eine schöne und vom JC Wörrstadt bestens organisierte Veranstaltung. Es könnte jedoch mehr Teilnehmer aus unseren Vereinen bei solch einer Veranstaltung teilnehmen. In 2015 konnte unser Verband bei der Deutschen Kata-Meisterschaft und der Internationalen Deutschen Kata-Meisterschaft endlich wieder ein Kata-Paar melden. Nils Rüber und Gordon Scheidt, vom Bushido Club Mayen, hielten die Fahne des JVR hoch. Sie belegten bei der Internationalen Deutschen Kata-Meisterschaft den vierten Platz. Beide haben auch im Dezember 2015 am Offenen Kata-Turnier in Bonn teilgenommen, wo sie den 3. Platz belegten. Am 08.05.2016 krönten sie ihre bisherige Laufbahn mit dem 1. Platz bei der Pfälzischen Kata-Meisterschaft in der Nage-no-kata. JVR- K ATA - REFERENT Eckhard Katluhn Fontanestraße 16 56727 Mayen [email protected] 0 26 51 / 48 717 0 151 / 11 60 29 52 Bankverbindung: Kreissparkasse Mayen IBAN: DE23 5765 0010 0098 0280 46 BIC: MALA DE 51MY N 2 Beide sind für die Deutsche Kata-Meisterschaft in Speyer am 22.05.2016 nominiert. Seit 2015 bieten die Prüfungsreferenten Markus Klein (Bezirk Westerwald/Taunus) und Eckhard Katluhn (Bezirk Koblenz) Lehrgänge zur Nage-waza-ura-no-kata an. Diese Kata ist für die Prüfung zum dritten Dan vorgesehen. Ein fester Bestandteil im Kata-Bereich sind die monatlich stattfindenden Kata-Treffs in Cochem. Hier gilt es dem Kata-Treff Leiter Jürgen Sabel und seinem Assistenten Lars Ferrlein für ihre gute Arbeit zu danken. Schön wäre es, wenn zu den angebotenen Lehrgängen mehr Trainer kommen würden, da zu erkennen ist, dass im Verband vielen Trainern die Grundlagen, vor allem im Technikbereich, fehlen. Mit sportlichen Grüßen Eckhard Katluhn JVR-V IZEPRÄSIDENT Eckhard Katluhn Fontanestraße 16 56727 Mayen [email protected] 0 26 51 / 48 717 0 151 / 11 60 29 52 Bankverbindung: Kreissparkasse Mayen IBAN: DE23 5765 0010 0098 0280 46 BIC: MALA DE 51MY N Bericht des Behindertensport Beauftragten zur Mitgliederversammlung 2016 des Judoverbandes Rheinland Im Berichtszeitraum 2014 / 2015 gab es im Bereich der behinderten Judoka einige große Ereignisse und viele gute Ergebnisse. Die Auswahl des JVR trat 2014 in München bei den Deutschen Meisterschaften der Verbände an und belegte nach einem 5. Platz im Vorjahr, den 7. Rang. In Berlin 2015 konnte leider keine Mannschaft gestellt werden, da nicht genügend Gewichtsklassen besetzt werden konnten. Derzeit wird kontinuierlich ein Kader aufgebaut, damit dieses Jahr eine stärkere Mannschaft antreten kann, zumal die Deutsche Verbands Mannschaftsmeisterschaft im November in Urmitz ausgetragen wird. Alle zwei Jahre finden die Special Olympics Landesspiele statt. Judo ist seit vielen Jahren dabei, so auch 2015 in Speyer. In den Jahren dazwischen werden die Nationalen Spiele ausgetragen. Kryzstof Bawaj aus Bad Kreuznach belegte in Düsseldorf den ersten Platz. Er hatte sich für die Special Olympics Weltspiele in Los Angeles beworben und wurde nominiert. Dort erkämpfte er sich einen zweiten Platz und konnte die Silbermedaille mit nach Hause nehmen. Bei den Internationalen Deutschen Einzelmeisterschaften starteten rheinländische Judoka erfolgreich. Schon zum 8. Mal richtete der SV Urmitz die Veranstaltung „Sport verbindet“ aus. Bei diesem Sportereignis trainieren und spielen Behinderte und Nichtbehinderte Sportler miteinander. Natürlich sind die Judoka mit von der Partie. Nach einem einjährigen Judo Kurs hat sich in der Caritas Werkstatt Polch eine weitere Gruppe behinderter Judoka etabliert. Somit gibt es neben den Standorten Bad Kreuznach und Koblenz einen weiteren Schwerpunkt. Daneben sollen die guten Kontakte zu den Gruppen in der Pfalz, wie Speyer und Landau hervorgehoben werden. In Planung ist die erste Weltmeisterschaft der G – Judoka, die 2017 in Köln stattfinden soll. Eine Teilnahme der geistig behinderten Judoka an den Paralympics ist angestrebt aber noch sehr weit von einem Erfolg entfernt. Werner Hösler Behindertensport Beauftragter Bericht Judoverband Rheinland Referent Öffentlichkeitsarbeit Im November 2015 habe ich das Referat Offentlichkeitsarbeit übernommen, obwohl ich durch ein langfristiges Vereinsprojekt in 2016 nicht voll einsatzbereit bin. Im ersten Halbjahr 2016 hatten wir durch eine Umstellung in den Serverprotokollen unseres Providers erhebliche Probleme die komplizierte Struktur unsere Homepage den neuen Bedingungen anzupassen. Dank des imensen Fachwissens und der Einsatzbereitschaft von Adminisatrator Uwe Schlaus konnten wir die technischen Änderungen bewältigen. Dies machte aber deutlich, dass wir die Homepage des JVR nicht nur im Design modernisieren müssen. Dies wird ein langfristiges Projekt werden. Ich habe damit begonnen Berichte über Veranstaltungen des Judoverbandes Rheinland verstärkt in den Printmedien zu platzieren. So wurden einige Bericht über die Ehrung von Judoka oder von Lehrgängen in den Regionalausgaben veröffentlicht. Dabei habe ich festgestellt, dass einige Vereine eine gute Pressearbeit machen, vielfach aber kaum etwas an die Medien gegeben wird. Hier gilt es einen Weg zu finden, die Vereine bei ihrer Pressearbeit zu unterstützen... Erfreulich hat sich der Auftritt des verbandes bei Facebook entwickelt. Hier konnten die Follower-Zahlen in diesem Jahr glatt verdoppelt werden. Einige Beiträge wurden dort von über 2000 Menschen gelesen. Der Ausschuss für Öffentlichkeitsarbeit sucht noch dringend zwei Mitstreiter/innen. Die Aufgabenbereiche "Internet" und "Marketing und Sponsoring" sind noch vakant. Der Verband würde sich über engagierte Mitstreiter freuen... Referent Selbstverteidigung Der SV-Bereich ist nun in die Anwendungsaufgaben der Kyu- und Dan-Prüfungsordnung eingeflossen.Ausbildungsmaterial in Form von drei DVD´s liegen vor und können bei der Geschäftsstelle ausgeliehen werden. Diese Thematik wurde auf folgenden Lehrgängen an Trainer, Prüfer und interessierte Judoka vermittelt: Judo-SV: Selbstverteidigung gegen Angriffe mit Waffen am 12.09.2015 in Kirn In 2015 haben einige Vereine aufgrund der in der Öffentlichkeit als bedrohlich empfunden Sicherheitslage SV-Kurse angeboten. Judoverband Rheinland Jürgen Sabel Der Kata-Treff in Cochem findet regelmäßig am dritten Sonntag im Monat statt und wird gut besucht. Der Schwerpunkt der Ausbildung liegt auf der Nage-noKata im Kyu-Bereich. Folglich wird die Nage-no-Kata immer angeboten. Wenn Bedarf an den höheren Kata besteht, werden zusätzlich Referenten wie z.B. Eckhard Katluhn oder Roman Jäger eingeladen, die uns dann gerne unterstützen. Hierfür ein herzliches Dankeschön! So ist der Kata-Treff ein fester Bestandteil der Ausbildung der DAN-Träger und höheren Kyu-Grade geworden. Am 06.07.15 war Kata das Thema beim Kyulehrgang in Wengerohr Ein Kata-Treff für Kyu-Grade wurde beim JJJC Mendig durchgeführt. Judo Verband Rheinland e.V. - Lehr- u. Prüfungsreferat - Mainrad Linnebacher Tätigkeitsbericht des Lehr- u. Prüfungsreferenten für den Zeitraum 2014 – Mai 2016 In diesem Berichtszeitraum wurden im Bereich Lehr.u. Prüfungswesen folgende Aktivitäten durchgeführt: Prüfungswesen: In Zusammenarbeit mit den Bezirkprüfungsreferenten der Bezirke Koblenz, Westerwald/Taununs und Rheinhessen-Nahe wurden DAN Vorbereitungslehrgänge durchgeführt. Die Fortbildungsmassnahmen der Bezirksprüfungsreferenten mit den Themenschwerpunkten: Anmeldungen von Kyu-Prüfungen und Ausfüllen der Prüfungslisten scheinen positive Auswirkungen zu zeigen – die Anzahl der fehlerhaften Listen nimmt stetig ab. In jedem Jahr fand unsere Lehrausschusssitzung statt, mit dem Ziel Abläufe und Verfahren bei den Kyu –u. Danprüfungen zu optimieren, sowie eine Einheitlichkeit bei der Durchführung von Prüfungen in den Bezirken zu gewährleisten. Lehrwesen: Im Bereich „Lehrwesen“ wurde für 2013 – 2014 eine Trainer-C Neuausbildung ausgeschrieben. Es hatten sich 18 Judoka angemeldet begonnen hatten wir mit dem ersten Ausbildungsmodul im Dezember 2013. 16 Judoka haben mit z.T. sehr guten Ergebnissen die Prüfungen bestanden. Glückwunsch noch einmal von meiner Seite! Für die Jahre 2015/2016 wurde ebenfalls eine Trainer-C Neuausbildung ausgeschrieben – leider hatten sich nur 10 TN gemeldet, so dass diese Ausbildung nicht stattfand. Vielleicht sollte man sich überlegen, ob eine Ausbildung auch mit weniger als 15 TN durchgeführt werden könnte, wenn zwingend Trainerneubedarf ansteht. Obwohl 2015 und 2016 jeweils eine Trainer-Assistenten-Ausbildung stattfand hatten sich aus diesem Teilnehmerkreis nur wenige für die Trainer-C Ausbildung gemeldet. 1 Judo Verband Rheinland e.V. - Lehr- u. Prüfungsreferat - Die Trainer-Assistentenlehrgänge wurden mit grosser Teilnehmerzahl durchgeführt. Interessant ist dabei die Altersverteilung: vom 13-jährigen bis zum „Oldie“ mit 54 war es bunt gemischt und alle haben mit grossem Engagement teilgenommen. In Sachen „Fortbildung“ wird das siebte Trainerkompakt-Seminar 2016 mit kleiner Teilnehmerzahl durchgeführt werden. Möglicherweise entscheidet sich der ein oder andere noch daran teilzunehmen – auch wenn diese Veranstaltung im Mai stattfinden wird und nicht wie gewohnt im Sommer. Von einigen Seiten kam die Kritik, dass viele der Ausbildungseinheiten für die Trainer-C Neuausbildung in Seibersbach stattfinden und für einige Teilnehmer das zu teuer sei. Man sollte bedenken, dass diese Sportschule die einzige in unserem Verband ist, die alles beinhaltet, um ein kpl. Lehrgangswochenende organisatorisch optimal durchführen zu können. Ich möchte auch in Zukunft die Räumlichkeiten dieser Sportschule nutzen, weil sie zum einen zentral für alle Bezirke liegt und zum zweiten alle Möglichkeiten wie „Kleines Dojo“, große Sporthalle mit den Verbandsjudomatten sowie Kraftraum bietet. Was die Kostenstruktur der Trainer-C Neuausbildung und Unterbringung / Verpflegung in der Sportschule angeht, so sollten wir ggfls. eine neue Lösung andenken. Bisher war es so, dass die Ausbildung 200,00€ kostet und die Unterbringung / Verpflegung pro Modul zu Lasten der Teilnehmer geht. Die vom DJB angesetzte Lehr-u. Prüfungsreferententagungen wurde von meiner Seite wahrgenommen. Zum Abschluß meines Berichtes möchte ich allen Kollegen, Referenten und Vereinen danken, die dem Lehr- u. Prüfungsreferat ihr Judofachwissen, ihre Judohallen nebst Ausrüstung wieder zur Verfügung gestellt haben. Mai 2016 M. Linnebacher 2 GEWINNERMITTLUNG nach § 4 Abs. 3 EStG vom 01.01.2014 bis 31.12.2014 Judoverband Rheinland e.V. Waldstraße 17 56729 Nachtsheim Blatt 1 VERMÖGENSÜBERSICHT zum 31. Dezember 2014 Judoverband Rheinland e.V., Nachtsheim AKTIVA EUR EUR ANLAGEVERMÖGEN Immaterielle Vermögensgegenstände entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 237,00 Sachanlagen Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung Vereinsausstattung Sonstige Anlagen und Ausstattung 6.425,53 95,53 6.521,06 Finanzanlagen 1.000,00 Beteiligungen UMLAUFVERMÖGEN Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände Sonstige Vermögensgegenstände Kasse, Bank 8.959,02 45.777,80 54.736,82 62.494,88 Blatt 2 VERMÖGENSÜBERSICHT zum 31. Dezember 2014 Judoverband Rheinland e.V., Nachtsheim PASSIVA EUR EUR VEREINSVERMÖGEN Gewinnrücklagen Freie Gewinnrücklagen Sonstige Gewinnrücklagen Vereinsergebnis 44.589,89 15.000,00 59.589,89 7.270,01- VERBINDLICHKEITEN Sonstige Verbindlichkeiten 1.800,00 Durchlaufende Posten 8.375,00 62.494,88 Blatt 3 EINNAHMEN-AUSGABEN-ÜBERSCHUSSRECHNUNG vom 01.01.2014 bis 31.12.2014 Judoverband Rheinland e.V., Nachtsheim EUR EUR IDEELLER BEREICH Einnahmen ideeller Bereich Mitgliedsbeiträge Umlagen Zuschüsse Sonstige Einnahmen 71.912,50 4.800,00 20.088,56 5.967,86 102.768,92 Kosten ideeller Bereich Abschreibungen Personalkosten Reisekosten Übrige Ausgaben 3.092,0010.556,7837.439,0456.256,10- 107.343,92- Gewinn/Verlust ideeller Bereich 4.575,00- ERTRAGSTEUERNEUTRALE POSTEN Ideeller Bereich (ertragsteuerneutral) Nicht abziehbare Ausgaben Gezahlte/hingegebene Spenden 3.000,00- Gewinn/Verlust ertragsteuerneutrale Posten 3.000,00- VERMÖGENSVERWALTUNG Einnahmen Ertragsteuerfreie Einnahmen Zinsertäge 58,90 Ausgaben Sonstige Ausgaben 5,00- Gewinn/Verlust Vermögensverwaltung 53,90 ZWECKBETRIEBE SPORT Einnahmen aus Umsatzerlösen aus Leistungen an Mitglieder Sonstige Erträge Übrige Übertrag 15.228,30 1,00 15.229,30 7.708,20 Blatt 4 EINNAHMEN-AUSGABEN-ÜBERSCHUSSRECHNUNG vom 01.01.2014 bis 31.12.2014 Judoverband Rheinland e.V., Nachtsheim EUR EUR 7.708,20 Übertrag Ausgaben für Material Allgemeine Kosten Ausgaben für Personal Personalkosten Sonstige Ausgaben Allgemeine Kosten des Sportbetriebs 5.329,55947,15- 10.809,50- 17.086,20- Zwischensumme 1 1.856,90- Einnahmen aus Umsatzerlösen Einnahmen sportliche Veranstaltungen 2.664,24 Sonstige Ausgaben Sonstige Kosten Zwischensumme 2 556,252.107,99 Gewinn/Verlust Zweckbetriebe Sport 251,09 VEREINSERGEBNIS 7.270,01- Blatt 5 Entwicklung des Anlagevermögens vom 01.01.2014 bis 31.12.2014 Judoverband Rheinland e.V. Nachtsheim Konto Bezeichnung Entw. der Stand zum 01.01.2014 EUR Zugang Abgang EUR 0027 EDV-Software AHK Absch BW 2.737,00 2.182,00 555,00 318,00 0300 Vereinsausstattung AHK Absch BW 4.204,06 4.201,53 2,53 0310 Sportgeräte AHK Absch BW 21.883,21 13.115,21 8.768,00 AHK 14.283,06 0410 Geschäftsausstattung Absch BW 13.979,02 Abschreibung Zuschreibung EUR 318,00 Stand zum 31.12.2014 EUR 2.737,00 2.500,00 237,00 4.204,06 4.201,53 2,53 2.345,00 2.345,00 21.883,21 15.460,21 6.423,00 12.807,73 1.475,33296,00 1.474,82- 304,04 12.800,20 296,00 7,53 133,00 1.069,45 981,45 88,00 0,510415 Summe Büroeinrichtung AHK Absch BW AHK Absch BW 1.069,45 848,45 221,00 133,00 44.176,78 34.326,21 42.701,45 1.475,333.092,00 1.474,82- 9.850,57 35.943,39 3.092,00 0,51- 6.758,06 GEWINNERMITTLUNG nach § 4 Abs. 3 EStG vom 01.01.2015 bis 31.12.2015 Judoverband Rheinland e.V. Römerstraße 53 56337 Kadenbach Blatt 1 VERMÖGENSÜBERSICHT zum 31. Dezember 2015 Judoverband Rheinland e.V., Kadenbach AKTIVA EUR EUR ANLAGEVERMÖGEN Immaterielle Vermögensgegenstände entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 2,00 Sachanlagen Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung Vereinsausstattung Sonstige Anlagen und Ausstattung 4.129,53 8,53 4.138,06 Finanzanlagen 1.000,00 Beteiligungen UMLAUFVERMÖGEN Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände Sonstige Vermögensgegenstände Kasse, Bank 5.413,92 46.178,51 51.592,43 56.732,49 Blatt 2 VERMÖGENSÜBERSICHT zum 31. Dezember 2015 Judoverband Rheinland e.V., Kadenbach PASSIVA EUR EUR VEREINSVERMÖGEN Gewinnrücklagen Freie Gewinnrücklagen Sonstige Gewinnrücklagen Vereinsergebnis 37.319,88 15.000,00 52.319,88 8.577,39- VERBINDLICHKEITEN Sonstige Verbindlichkeiten Durchlaufende Posten 1.850,00 11.140,00 56.732,49 Blatt 3 EINNAHMEN-AUSGABEN-ÜBERSCHUSSRECHNUNG vom 01.01.2015 bis 31.12.2015 Judoverband Rheinland e.V., Kadenbach EUR EUR IDEELLER BEREICH Einnahmen Mitgliedsbeiträge Umlagen Zuschüsse Sonstige Einnahmen 77.329,52 5.305,00 23.582,31 6.819,00 113.035,83 Kosten Abschreibungen Personalkosten Reisekosten Raumkosten Übrige Ausgaben 2.677,009.976,7241.855,331.240,0074.775,60- 130.524,65- Gewinn/Verlust ideeller Bereich 17.488,82- ERTRAGSTEUERNEUTRALE POSTEN Ideeller Bereich (ertragsteuerneutral) Steuerneutrale Einnahmen Spenden 100,00 Gewinn/Verlust ertragsteuerneutrale Posten 100,00 VERMÖGENSVERWALTUNG Einnahmen Ertragsteuerfreie Einnahmen Zinserträge 15,87 Ausgaben Sonstige Ausgaben 12,30- Gewinn/Verlust Vermögensverwaltung 3,57 ZWECKBETRIEBE SPORT Einnahmen aus Umsatzerlösen aus Leistungen an Mitglieder Übertrag 14.679,75 2.705,50- Blatt 4 EINNAHMEN-AUSGABEN-ÜBERSCHUSSRECHNUNG vom 01.01.2015 bis 31.12.2015 Judoverband Rheinland e.V., Kadenbach EUR EUR 2.705,50- Übertrag Ausgaben für Material Allgemeine Kosten Ausgaben für Personal Personalkosten Sonstige Ausgaben Allgemeine Kosten des Sportbetriebs Zwischensumme 1 3.100,00919,69- 2.082,20- 6.101,898.577,86 Einnahmen aus Umsatzerlösen Einnahmen sportliche Veranstaltungen 230,00 Zwischensumme 2 230,00 Gewinn/Verlust Zweckbetriebe Sport 8.807,86 VEREINSERGEBNIS 8.577,39- Blatt 5 Entwicklung des Anlagevermögens vom 01.01.2015 bis 31.12.2015 Judoverband Rheinland e.V. Kadenbach Konto Bezeichnung Entw. der Stand zum 01.01.2015 EUR Zugang Abgang EUR 0027 EDV-Software AHK Absch BW 2.737,00 2.500,00 237,00 235,00 0300 Vereinsausstattung AHK Absch BW 4.204,06 4.201,53 2,53 0310 Sportgeräte AHK Absch BW 21.883,21 15.460,21 6.423,00 0340 Geringwertige Wirtschaftsgüter AHK Absch BW 235,00 Stand zum 31.12.2015 EUR 2.737,00 2.735,00 2,00 4.204,06 4.201,53 2,53 2.296,00 21.883,21 17.756,21 4.127,00 59,00 59,00 59,00 0,00 2.296,00 59,00 59,00 59,00 0410 Geschäftsausstattung AHK Absch BW 12.807,73 12.800,20 7,53 0415 Büroeinrichtung AHK Absch BW 1.069,45 981,45 88,00 87,00 AHK Absch BW 42.701,45 35.943,39 6.758,06 59,00 2.677,00 59,00 Summe Abschreibung Zuschreibung EUR 12.807,73 12.800,20 7,53 87,00 1.069,45 1.068,45 1,00 2.677,00 42.760,45 38.620,39 4.140,06 JVR-Kampfrichterordnung Ausführungsordnung zur Kampfrichterordnung des Judoverbandes Rheinland e.V. Judoverband Rheinland e.V. – Geschäftsstelle – Römerstraße 53 56337 Kadenbach Telefon: 02620/95332-33 Telefax: 02620/95332-34 E-Mail: [email protected] Homepage: http://www.judo-rheinland.de I 2 INHALT §1 §2 §3 §4 §5 §6 Allgemeines ....................................................................................... 3 Schulung, Aus- und Fortbildung, Lizenzierung................................... 3 Organisation und Einsatz von Kampfrichtern bei Meisterschaften/Turnieren ................................................................. 7 Referenten KRW Sportbezirke........................................................... 8 Oberstes Kampfgericht und Zuständigkeit bei Meisterschaften ......... 9 Sonstige Bestimmungen .................................................................... 9 I JVR-AusfOKrO Stand: 14. April 2016 3 §1 Allgemeines Die Einhaltung der Kampfrichter-Ordnung (KRO) wird durch den Referatsleiter Kampfrichterwesen (RKRW) gewährleistet. Es gelten die Kampfregeln der IJF sowie deren Auslegung durch den DJB in der jeweils gültigen Fassung unter Berücksichtigung der Sonderregelungen im Jugendbereich. Der RKRW wird von der Mitgliederversammlung des JVR satzungsgemäß gewählt. Der RKRW ist zuständig für das gesamte KR-Wesen im JVR und kann an allen KRLehrgängen oder KR-Veranstaltungen teilnehmen und diese leiten. Die Zusammensetzung des Kampfrichter-Ausschusses (KRA) erfolgt gemäß der Satzung des JVR. Dies gilt ebenfalls für die Ernennung der Referenten Kampfrichterwesen der einzelnen Sportbezirke. §2 2.1 Schulung, Aus- und Fortbildung, Lizenzierung Arten der KR-Lehrgänge Im Judo-Verband Rheinland werden folgende Lehrgänge angeboten: a) Vorbereitungslehrgänge für Trainer-Anwärter ohne schriftlichen Test. Die Durchführung obliegt dem RKRW oder einem durch den RKRW benannten Mitglied des KRA. Alternativ kann ein Lehrgang zum Listenführer, Zeitnehmer und Registrator mit Lizensierung besucht werden. b) Ausbildungslehrgänge zum KR mit E-Lizenz, D-Lizenz sowie C-Lizenz mit schriftlicher und praktischer Prüfung. Die Durchführung obliegt dem RKRW oder einem durch den RKRW benannten Mitglied des KRA. c) Weiterbildungslehrgänge für alle lizenzierten KR zur Verlängerung der Lizenzen bis zur Landesebene. Die Durchführung obliegt dem RKRW mit Unterstützung des KRA. d) Ausbildungslehrgänge für Listenführer, Zeitnehmer und Registratoren. Diese finden auf Landesebene statt. Je Kalenderjahr werden mindestens zwei Lehrgänge angeboten. Die Durchführung obliegt dem RKRW oder einem durch den RKRW benannten Mitglied des KRA. Die Ausbildung der Listenführer, Zeitnehmer und Registratoren erfolgt nach einer JVR-AusfOKrO Stand: 14. April 2016 I 4 einheitlichen Systematik. Es werden alle im Bereich des JVR gültigen Listensysteme gelehrt. Die Ausbildung der Zeitnehmer hat zum Ziel, Missverständnisse bei der Überwachung der Wettkampfzeit zu vermeiden, weshalb die Zeitnehmer auch genau über die Kommandos der KR unterrichtet sein müssen. Für die Registratur ist darauf zu achten, dass die jeweils gültigen Registratursysteme, manuell wie elektronisch, eingehend behandelt werden. Die Anreise und Teilnahme an allen Lehrgängen erfolgt auf eigene Kosten. Für alle angebotenen Maßnahmen ist eine Anmeldung im JVR-Trainerportal zu der jeweiligen Veranstaltung Pflicht! 2.2 Lizenzstufen und Prüfungsrichtlinien In diesem Abschnitt sind die einzelnen Lizenzen mit ihren Voraussetzungen und Prüfungsrichtlinien dargestellt. a) Listenführer, Zeitnehmer und Registratoren Als Voraussetzung gelten: I Mindestgraduierung: 7. Kyu Mindestalter: 12 Jahre Ältere Vereinsfunktionäre mit mehrjähriger Erfahrung als Judo-Betreuer oder langjährige Mitarbeiter bei der Ausrichtung von Meisterschaften/Turnieren können ohne Graduierung am Lehrgang teilnehmen. b) E-Lizenz Als Voraussetzung gelten: Mindestgraduierung: 3. Kyu Mindestalter: 14 Jahre (Jahrgang) gültige „Listenführer, Zeitnehmer und Registratoren“-Lizenz (Diese kann im Prüfungsjahr absolviert werden.) Vor der theoretischen Prüfung in Form eines Fragebogens muss ein Lehrgang à 8 Stunden besucht werden. Die theoretische Prüfung wird beim jährlichen KRSeminar durchgeführt. Eine Teilnahme an dieser Maßnahme ist Pflicht. Zum Bestehen müssen mindestens 55 Prozent der Fragen richtig beantwortet werden. Die praktische Ausbildung erfolgt bei mindestens zwei Drittel der im Ausbildungszyklus stattfindenden Bezirks-Meisterschaften und Turnieren sowie mindestens zwei Einsätzen bei Landesmeisterschaften oder Privat-Turnieren. Einsätze sind dabei in einer jüngeren Altersklasse, als der der KR-Anwärter selbst JVR-AusfOKrO Stand: 14. April 2016 5 angehört, möglich. Die Anzahl soll fünf Einsätze nicht unterschreiten. Die praktische Prüfung erfolgt für jeden Ausbildungszyklus zentral. Die Lizenz-Anwärter haben bei den Ausbildungsveranstaltungen sowie der Prüfung kein Anrecht auf Spesen, Kleidergeld und Fahrtkostenerstattung. Der „E“-KR wird nach regelmäßigen Einsätzen und guten Leistungen in einer jüngeren Altersklasse als welcher der „E“-KR selbst angehört sowie nach Erfüllung der weiteren Voraussetzungen vom RKRW zur Ausbildung zum „D“-KR zugelassen. c) D-Lizenz Als Voraussetzung gelten: Mindestgraduierung: 2. Kyu Mindestalter: 16 Jahre (Jahrgang) gültige Kampfrichter „E“-Lizenz gute Leistungen bei den Einsätzen zur Vorbereitung Die theoretische Prüfung erfolgt in Form eines Fragebogens anlässlich des jährlichen JVR-KR-Seminars. Es müssen mindestens 65 Prozent der Fragen richtig beantwortet werden. Die praktische Ausbildung erfolgt im Rahmen von Einsätzen bei Bezirks-Turnieren und Meisterschaften und Veranstaltungen auf Landesverbandsebene. Dabei müssen mindestens zwei Drittel aller Bezirks-Meisterschaften und Turniere sowie mindestens eine Landesmeisterschaft im Prüfungsjahr zur praktischen Ausbildung besucht werden. Die praktische Prüfung wird in der zweiten Jahreshälfte durchgeführt. Der „D“-KR wird nach regelmäßigen Einsätzen und guten Leistungen in einer jüngeren Altersklasse als welcher der „D“-KR selbst angehört sowie nach Erfüllung der weiteren Voraussetzungen vom RKRW zur Ausbildung zum „C“-KR zugelassen. d) C-Lizenz Als Voraussetzung gelten: Mindestgraduierung: 1. Kyu Mindestalter: 18 Jahre (Jahrgang) gültige Kampfrichter „D“-Lizenz gute Leistungen bei den Einsätzen zur Vorbereitung Der „C“-KR- Anwärter muss mindestens 2 Jahre als „D“-KR regelmäßig im Einsatz gewesen sein und gute Leistungen erbracht haben. Ausnahmen werden durch den RKRW entschieden. JVR-AusfOKrO Stand: 14. April 2016 I 6 Die theoretische Prüfung erfolgt in Form eines Fragebogens anlässlich des jährlichen JVR-KR-Seminars. Es müssen mindestens 75 Prozent der Fragen richtig beantwortet werden. Die praktische Ausbildung erfolgt im Rahmen von Einsätzen bei Bezirks-Turnieren und Meisterschaften und Veranstaltungen auf Landesverbandsebene. Dabei müssen mindestens zwei Drittel aller Bezirks-Meisterschaften/Turniere sowie mindestens zwei Landesmeisterschaften im Prüfungsjahr zur praktischen Ausbildung besucht werden. Die Prüfung wird in der zweiten Jahreshälfte durchgeführt. Generell gilt: Das Höchstalter zur Prüfungszulassung für die Lizenzstufen „E“, „D“ und „C“ sollte 50 Jahre nicht überschreiten. Eine nicht bestandene theoretische oder praktische Prüfung kann frühestens nach drei Monaten wiederholt werden. Eine Wiederholung ist zwei Mal möglich. 2.3 I Gültigkeit Lizenzen Für alle KR - gleich welcher Ebene - besteht die Pflicht, sich in jedem Jahr beim JVRKR-Seminar fortzubilden. Eine Teilnahme bei diesem Lehrgang ist Pflicht um im selbigen Kalenderjahr als Kampfrichter eingesetzt zu werden. Eine Verhinderung ist dem RKRW rechtzeitig mitzuteilen. Sollte keine Teilnahme erfolgen, wird der Status der Lizenz auf „ruhend“ gesetzt. Wird innerhalb von zwei Jahren keine Teilnahme am JVR-KR-Seminar oder einer vergleichbaren Maßnahme nachgewiesen, verfällt die KR-Lizenz. Alternativ kann je nach Lizenz und vorheriger Abstimmung mit dem RKRW das Bundeskampfrichterseminar oder eine Weiterbildungsmaßnahme auf Gruppenebene besucht werden. Zudem erfolgt in jedem Jahr beim JVR-KR-Seminar eine schriftliche Leistungsüberprüfung. Bei dieser müssen mindestens 50 Prozent richtig beantwortet werden. Diese Überprüfung kann maximal zwei Mal wiederholt werden. Die Wiederholung findet im Rahmen eines regulären KR-Einsatzes statt. Für diese Maßnahme besteht kein Anrecht auf Spesen, Kleidergeld und Fahrtkostenerstattung. Die jährliche Mindestzahl der praktischen Einsätze sollte 6 nicht unterschreiten. Genügen KR nicht mehr den Anforderungen oder fehlen sie wiederholt unentschuldigt, kann ihnen die Lizenz herabgesetzt oder entzogen werden. Diese kann erst wiedererlangt werden, wenn eine erfolgreiche Tätigkeit auf der nächsttieferen Ebene nachgewiesen wird. Hatte der betroffene KR eine „E“-Lizenz, muss erneut eine KRNeuausbildung absolviert werden. Der Einsatz als KR auf Landesebene ist bis zum Ablauf des Kalenderjahres, in dem das 65. Lebensjahr vollendet wird, möglich. Die Listenführerlizenz ist zwei Jahre gültig. Sie wird jeweils um zwei Jahre durch den RKRW oder ein Mitglied des KRA verlängert, wenn der Lizenzinhaber in dieser Zeit bei JVR-AusfOKrO Stand: 14. April 2016 7 mindestens drei Veranstaltungen als Listenführer, Zeitnehmer und Registrator fungiert hat. Der Nachweis ist über den „Ausweis für Listenführer, Zeitnehmer und Registratoren des JVR“ zu erbringen. §3 Organisation und Einsatz von Kampfrichtern bei Meisterschaften/Turnieren 3.1 Verwaltung Die Verwaltung der KR erfolgt über das Kampfrichteradministrationssystem (KRAS) und obliegt dem RKRW. Es ist unter www.kampfrichter.com zu erreichen. Die Pflege der persönlichen Daten erfolgt dabei von jedem KR eigenverantwortlich. Pflichtangaben für einen reibungslosen Ablauf der Verwaltung, Einsatzplanung und Abrechnung sind dabei eine Telefonnummer und Mailadresse sowie die zugehörigen Konto-Daten. Änderungen hinsichtlich des Vereins oder der Graduierung sind dem RKRW zeitnah mitzuteilen. Veröffentlichungen und Neuerungen werden zeitnah elektronisch zur Verfügung gestellt. Sie sind im Downloadbereich des KRAS zu finden. 3.2 Einsatzplanung Die Einsatzplanung aller Kampfrichtereinsätze erfolgt ausschließlich elektronisch über das KRAS und wird halbjährlich durchgeführt. Die Einteilung erfolgt dabei unter den folgenden Gesichtspunkten: Neutralität Leistungsniveau Kosten Die Einsatzplanung für alle Bezirks-Meisterschaften und Turniere der Sportbezirke wird durch die Referenten Kampfrichterwesen der einzelnen Sportbezirke durchgeführt. Für alle Veranstaltungen auf Landesverbandsebene sowie überregionale Privat-Turniere erfolgt die Einsatzplanung durch den RKRW. Für landesoffene Turniere können neben den „C“-KR auch gute „D“- KR und - bei Veranstaltungen der Jugend - „E“-KR eingesetzt werden, sofern die Wettkämpfe in einer jüngeren Altersklasse stattfinden als der der KR selbst angehört. Grundsätzlich gilt: Die höhere Ebene hat immer Vorrang! Dies gilt analog für alle Ebenen. Der KR-Leiter wird in der offiziellen KR-Einteilungsliste als Hauptkampfrichter (HKR) geführt. Weitere Beobachter sind gesondert aufgeführt. JVR-AusfOKrO Stand: 14. April 2016 I 8 Für alle Veranstaltungen ist ein Berichtsbogen zu erstellen. Dieser Berichtsbogen muss spätestens sieben Tage nach der Veranstaltung dem RKRW vorliegen. Für die Erstellung und Versendung ist der jeweilige HKR der Veranstaltung verantwortlich. 3.3 Beobachtung Zur Leistungsbeurteilung und Weiterentwicklung der KR soll bei jeder Veranstaltung mindestens ein Beobachter eingesetzt werden. Die Beobachtung erfolgt nach festen und zuvor den KR veröffentlichten und bekannten Kriterien. Die Beobachtung kann durch ein Care-System unterstützt werden. Primärer Einsatzzweck des Care-Systems auf Sportbezirks- oder Landesverbandsebene ist dabei die Schulung und Weiterbildung der KR. Gefilmtes Videomaterial kann zur Schulung bei Lehrgängen eingesetzt werden. 3.4 Sonstiges Im Antrag auf Genehmigung eines Privat-Turniers hat der Antragsteller die geplante Anzahl der Kampfflächen anzugeben. Eine Durchschrift des Antrages ist dem RKRW nach Genehmigung zuzuleiten. Die bei Meisterschaften und Turnieren eingesetzten Listenführer, Zeitnehmer und Registratoren unterstehen für die Dauer der jeweiligen Wettkämpfe dem zuständigen HKR. I An jedem Zeitnehmertisch muss mindestens eine Person im Besitz eines gültigen Ausweises für Listenführer, Zeitnehmer und Registratoren oder einer KR-Lizenz sein. Bei einer Meisterschaft oder einem Turnier zufällig anwesende KR sollten sich unbedingt bei dringendem Bedarf zur Verfügung zu stellen. §4 Referenten KRW Sportbezirke 4.1 Sportbezirke Die Referenten KRW der einzelnen Sportbezirke sollten mindestens die „C“-KR-Lizenz besitzen und möglichst bei allen Meisterschaften des jeweiligen Sportbezirks anwesend sein. 4.2 Landesverband Der RKRW des JVR sollte mindestens die „DJB-B“-KR-Lizenz besitzen und möglichst bei allen Meisterschaften auf Landesverbandebene anwesend sein. JVR-AusfOKrO Stand: 14. April 2016 9 §5 Oberstes Kampfgericht Meisterschaften und Zuständigkeit bei 5.1 Das Oberste Kampfgericht Als oberstes Kampfgericht fungiert immer der für die Ebene zuständige RKRW bzw. der eingesetzte HKR. Er muss bei formellen Fehlern sofort einschreiten und diese gemäß den sportlichen Regeln korrigieren. Die dann gefällte Entscheidung ist endgültig. Das oberste Kampfgericht entscheidet über Wettkampfsperren von Wettkämpfern bei Regelverstößen. Bei Sanktionen, die über das Turnier hinausgehen, entscheidet die Wettkampfleitung bzw. - je nach Zeitdauer - das Präsidium des JVR. 5.2 Kompetenz bei Meisterschaften und Turnieren a) Die KR sind für die ordnungsgemäße Leitung und Bewertung der Kämpfe verantwortlich. b) Die KR übernehmen in Abstimmung mit der Sportlichen Leitung die Kontrolle der Pässe, Startkarten und des Gewichts sowie bei Bedarf der Wettkampflizenz. Die Gewichtskontrolle bei weiblichen Judoka darf nur durch Kampfrichterinnen bzw. weibliche Beauftragte vorgenommen werden. Im männlichen Bereich hat dies durch Personen männlichen Geschlechts zu erfolgen. c) Fehlen die Jahressichtmarke bzw. der Pass oder fehlt der Nachweis des vorgeschriebenen Mindest-Kyu-Grades, ist der Sportliche Leiter umgehend davon in Kenntnis zu setzten. d) Die Wettkampfleitung setzt sich aus der Sportlichen Leitung und dem HKR zusammen. Dabei trifft der Sportliche Leiter die abschließende Entscheidung in Sachen Pass, Graduierung und Sperre und der HKR in Sachen Gewicht, Zustand und Umfeld der Matten sowie medizinischer Betreuung. Sonstige auftretende Probleme entscheidet der Sportliche Leiter. Grundsätzlich ist der HKR dabei an das Regelwerk gebunden. e) Der HKR hat sich vor Freigabe der Matte davon zu überzeugen, dass eine medizinische Betreuung gemäß den JVR-Kriterien anwesend ist. §6 Sonstige Bestimmungen 6.1 Kleiderordnung Für alle KR ist die Kleiderordnung des DJB verbindlich. Sie schreibt vor: schwarzer Blazer / Jacket lange mittelgraue Stoffhose weißes Oberhemd oder weiße Bluse für weibliche KR einheitlicher DJB-Binder oder alternativ für weibliche KR: Krawattenschal schwarze Socken JVR-AusfOKrO Stand: 14. April 2016 I 10 Kampfrichterabzeichen Auf Bezirksebene kann abweichend hiervon folgende Kleidung getragen werden: weißes JVR KR-Polo-Shirt Über einheitliche Ausnahmen entscheidet der HKR. Das Hemd oder Polo-Shirt ist dabei in der Hose zu tragen. 6.2 Spesenordnung Es gilt die jeweils gültige Spesenordnung des JVR. Die Kostenerstattung für KR setzt sich zusammen aus Spesen, Kleidergeld und Fahrtkosten (Kilometergeld). Kleidergeld wird nur bei vorschriftsmäßiger Kleidung gewährt. Fahrgemeinschaften sind unbedingt einzuhalten. Nichteinhaltung führt zu einer Kürzung der km-Pauschale. Die Treffpunkte der Fahrgemeinschaften sind zwecks Erstellung der Abrechnung der zuständigen Person des KRA rechtzeitig, spätestens bis Donnerstagabend vor der Veranstaltung, mitzuteilen. 6.3 Sonstiges I a) KR und eine Begleitperson haben freien Eintritt bei allen JVR-Veranstaltungen bis zu ihrer Lizenzebene. b) Alle KR sind verpflichtet, sich mit den jeweils neuesten Bestimmungen (Regelwerk, Wettkampfordnung, KRO etc.) vertraut zu machen. c) Alle KR müssen an einem der Satzung nach ordentlichem Mitglied (Verein) angehören. d) Alle KR müssen einen gültigen Judopass besitzen. Dieser ist zum JVR-KR-Seminar oder einer vergleichbaren Maßnahme zur Weiterbildung mitzubringen und mit gültiger Jahressichtmarke vorzulegen. Bei Nichtvorliegen muss dieser innerhalb von vier Wochen beim RKRW vorgelegt werden. Andernfalls kann die Lizenz entzogen oder ruhend gestellt werden. Diese Ordnung wurde vom Mitgliederversammlung des Judo-Verbandes Rheinland e.V. am 21. A p r i l 2016 in Löf (Mosel) verabschiedet. gez.: Carl Eschenauer, Präsident gez.: Eckhard Katluhn, Vize-Präsident gez.: Melitta Scheidt, Schatzmeisterin JVR-AusfOKrO Stand: 14. April 2016 11 I http://www.judo-rheinland.de JVR-AusfOKrO Stand: 14. April 2016 JUDOVERBAND RHEINLAND e.V. Judoverband Rheinland e.V. DANIEL LANZ Daniel Lanz Taunusblick 18d D-56112 Lahnstein Ihr Zeichen: Ihre Nachricht vom: An die JVR-Mitgliederversammlung Unser Zeichen: Anschrift: Telefon: Telefax: E-Mail: Internet: am 21.05.2016 in Löf (Mosel) Betreff: Referatsleiter Kampfrichterwesen Unsere Nachricht vom: Taunusblick 18d D-56112 Lahnstein +49 2621 6967870 +49 160 99509015 +49 2621 6967871 [email protected] http://www.judo-rheinland.de Datum: 14. April 2016 Antrag auf Änderung der Kampfrichter-Ordnung Die JVR-Mitgliederversammlung möge die Neufassung der Kampfrichterordnung in der angefügten Form beschließen. Für den JVR-Kampfrichter-Ausschuss (Daniel Lanz) Judoverband Rheinland e.V. – Geschäftsstelle – Römerstr. 53 D-56337 Kadenbach Telefon: Telefax: E-Mail: Internet: +49 2620 95332-33 +49 2620 95332-34 [email protected] www.judo-rheinland.de Bankverbindung: Kreissparkasse Mayen Bankleitzahl: 576 500 10 Kontonummer: 98 00 99 05 Rechtsform: e.V. Sitz: Koblenz Registergericht: AG Koblenz Registernummer: VR 1156 Geschäftsführender Vorstand: Carl Eschenauer (Präsident) Eckhard Katluhn (Vizepräsident) Melitta Scheidt (Schatzmeisterin) JUDO-VERBAND RHEINLAND e.V. http://www.judo-rheinland.de JUDOVERBAND RHEINLAND e.V. Präsident • Lahnstraße 14 • 56130 Bad Ems An die Mitgliederversammlung des Judoverbandes Rheinland e.V. am 21.05.16 in Löf (Mosel) Bad Ems, den 20.03.16 Antrag auf Satzungsänderung Die JVR-Mitgliederversammlung möge beschließen: TOP 12b – Neufassung der Prüfungsordnung ►Die Prüfungsordnung von 07/2012 wird ersetzt durch eine neue „Ausführungsordnung zur DJB Prüfungsordnung des Judoverbandes Rheinland e.V.“ vom 05/2016. (siehe Anhang) Vielen Dank Für das JVR Präsidium Mit freundlichen Grüßen (Carl Eschenauer – Präsident JVR) C ARL E SCHENAUER ceschenauer@judo- Bankverbindung: –Präsident – Lahnstraße 14 56130 Bad Ems Rechtsform: e.V. rheinland.de Kreissparkasse Mayen Sitz: Koblenz +49 2603 9162601 Bankleitzahl: 576 500 10 Registergericht: +49 151 51079750 Kontonummer: 98009905 AG Koblenz Registernummer: VR 1156 JVR-Geschäftsstelle Römerstraße 53 56337 Kadenbach 0 26 20/ 9533233 0 26 20 / 9533234 [email protected] JVR-AusfOPrüfO Ausführungsordnung zur DJB-Prüfungsordnung des Judoverbandes Rheinland e.V. -2- Aus formalen Gründen heraus wird auf die durchgängige Verwendung der weiblichen und männlichen Sprachform zur Bezeichnung von Ämtern oder Funktionen verzichtet. Selbstverständlich gilt die gewählte männliche Form der Bezeichnung auch für weibliche Personen. Judoverband Rheinland e.V. – Geschäftsstelle – Römerstraße 53 56337 Kadenbach Telefon: 02620/95332-33 Telefax: 02620/95332-34 E-Mail: [email protected] Homepage: http://www.judo-rheinland.de JVR-AusfOPrüfO Stand: 21. April 2016 -3INHALT §1 §2 §3 §4 §5 §6 §7 §8 §9 § 10 § 11 § 12 § 13 § 14 § 15 § 16 GRUNDLAGEN ................................................................................. 4 PRÜFUNGSBERECHTIGUNG ......................................................... 4 § 4 PRÜFERLIZENZ ......................................................................... 4 VEREINS-PRÜFUNGSVERANTWORTLICHER ............................... 5 PRÜFUNGSKOMMISSIONEN .......................................................... 6 VORAUSSETZUNG ZUR TEILNAHME AN PRÜFUNGEN ............... 7 VORBEREITUNGSZEITEN KYU ...................................................... 7 ZULASSUNG DAN ............................................................................ 8 ORGANISATION UND DURCHFÜHRUNG....................................... 8 PRÜFUNGSLEISTUNGEN ............................................................... 9 VERFAHREN NACH DURCHGEFÜHRTEN PRÜFUNGEN .............. 9 PRÜFUNGSMATERIAL, KOSTEN/GEBÜHREN ............................. 10 GRADUIERUNG DURCH ANERKENNUNG ................................... 11 VERLEIHUNG VON KYU- UND DAN-GRADEN ............................. 11 ÜBERTRAGUNG VON PRÜFUNGSLEISTUNGEN ........................ 11 INKRAFTTRETEN .......................................................................... 12 JVR-AusfOPrüfO Stand: 21. April 2016 -4§1 §2 Grundlagen (1) Gemäß § 8 Abs. 3 Bst. d JVR-Satzung erlässt der Judoverband Rheinland e.V. (JVR) diese Ausführungsordnung zur DJB-Prüfungsordnung. (2) 1Gemäß Prüfungsberechtigung (1) (2) §3 § 8 Abs. 2 Bst. b JVR-Satzung gilt die Prüfungsordnung des Deutschen Judo-Bundes e.V. (DJB) Grundsatzordnung und Prüfungsinhalte verbindlich für den Bereich des JVR. 2Der darin bestimmte Rahmen wird durch vorliegende Ordnung ausgestaltet. Für die Prüfungsberechtigung zu Kyu- und Dan-Prüfungen im Bereich des JVR sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen: a) Besitz eines über den DJB/JVR erworbenen oder vom DJB/JVR anerkannten Judo-Dan-Grades, b) Erreichung des Mindestalters von 18 Jahren, c) Nachweis über die Mitgliedschaft in einem Verein des JVR, d) Besitz eines gültigen DJB-Mitgliedsausweises insbesondere mit aktueller Beitragsmarke, e) Besitz einer gültigen Prüfer-Lizenz und f) Eintragung in die offizielle Prüferliste des JVR Außerdem ist für die Erstvergabe der Prüfungsberechtigung die aktive Teilnahme an einem Prüfer-LizenzGrundlehrgang zur Erreichung der Prüfer-Lizenz Vorausaussetzung. § 4 Prüferlizenz (1) 1Der JVR erteilt im Rahmen eines Prüferlehrganges eine Prüferlizenz. 2Sie hat eine Gültigkeit von zwei Jahren und endet am 31.12. des zweiten Jahres, das auf den Lehrgang folgt. JVR-AusfOPrüfO Stand: 21. April 2016 -5- §4 (2) 1Voraussetzung für eine Lizenzverlängerung ist die aktive Teilnahme an einem Prüfer-Lizenz-Verlängerungslehrgang. 2Die Lizenz wird um zwei Jahre verlängert und endet am 31.12. des zweiten Jahres, das auf den Lehrgang folgt. 3Die Lizenzen werden in einer Internet gestützten Datenbank verwaltet. 4Der Einzelne hat jederzeit auf seine eigenen Daten über http://www.judorheinland.de/trainer/index.htm Zugriff. (3) Lehrgangsinhalte des Prüfer-Lizenz-Grundlehrganges sind vor allen die Prüfungsordnung des Deutschen JudoBundes e.V., diese Ausführungsordnung zur DJBPrüfungsordnung des Judoverbandes Rheinland e.V., die Bewertungskriterien sowie die ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung von Prüfungen. (4) Lehrgangsinhalte des Prüfer-Lizenz-Verlängerungslehrganges sind vor allem die Prüfungsinhalte (technische Fertigkeiten, Theorie). Vereins-Prüfungsverantwortlicher (1) Die Mitgliedsvereine melden mit der jährlichen Vereinsabfrage aus dem Personenkreis mit Prüfungsberechtigung den Vereins-Prüfungsverantwortlichen. (2) Dieser erhält leihweise gegen eine Kautionszahlung von 25,00 Euro und Hinterlegung seiner Unterschrift einen nummerierten Prüferstempel. (3) Der Vereins-Prüfungsverantwortliche ist für die Einhaltung der DJB-Prüfungsordnung und dieser Ausführungsordnung zur DJB-Prüfungsordnung hauptverantwortlich; ihm obliegt insbesondere die Qualitätssicherung. (4) 1Bei Erlöschen der Prüfungsberechtigung oder bei Aufgabe der Funktion des Vereins-Prüfungsverantwortlichen ist der Stempel gegen Erstattung der Kautionszahlung an den JVR zurückzugeben. 2Eine Übertragung auf eine andere Person ist ohne schriftliche Genehmigung des JVR nicht möglich. JVR-AusfOPrüfO Stand: 21. April 2016 -6- §5 (5) Hat ein Verein keinen eigenen Prüfungsberechtigten, so kann er sich an einen anderen Vereins-Prüfungsbeauftragten wenden oder den Referatsleiter Lehr- und Prüfungswesen beziehungsweise den zuständigen Referenten Prüfungswesen des jeweiligen Prüfungsbezirks um eine Lösung ersuchen. (6) 1Werden bei Kontrollen Unregelmäßigkeiten festgestellt, die sich auch nicht durch Nachbesserungen in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Referenten Prüfungswesen des jeweiligen Prüfungsbezirks beseitigen lassen, so ist im Erstfall der Vereinsprüfungsverantwortliche durch den Referatsleiter Lehr- und Prüfungswesen schriftlich zu verwarnen; dabei können ihm Auflagen erteilt werden. 2Bei weiteren Unregelmäßigkeiten, die sich auch nicht durch Nachbesserungen in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Referenten Prüfungswesen des jeweiligen Prüfungsbezirks beseitigen lassen, wird die Prüfungsberechtigung durch das JVRPräsidium durch Beschluss aberkannt und der Prüfungsstempel gegen Erstattung der Kaution eingezogen. 3In besonders schweren Fällen ist die Aberkennung der Prüfungsberechtigung und der Einzug des Prüferstempels gegen Erstattung der Kaution durch Beschluss des JVR Präsidiums auf Antrag des Referatsleiters Lehr- und Prüfungswesen schon im Erstfall möglich. 4Die Aberkennung des Prüferstempels wird auf der JVR-Homepage veröffentlicht. Prüfungskommissionen (1) (2) Bei anstehenden Prüfungen kommissionen wie folgt zu bilden: sind die Prüfungs- a) 8. - 3. Kyu mindestens 1 Prüfer, Vereinsebene b) 2. Kyu mindestens 2 Prüfer, Vereinsebene c) 1. Kyu mindestens 2 Prüfer, zentrale Kyu-Prüfung d) Dan mindestens 3 Prüfer, zentrale Dan-Prüfung 1Alle Prüfungen sind Veranstaltungen des JVR. 2Dabei werden die Prüfungen vom 8. Kyu bis zum 2. Kyu von den Vereinen im Auftrage des JVR organisiert und JVR-AusfOPrüfO Stand: 21. April 2016 -7durchgeführt. 3Prüfungen ab dem 1. Kyu werden als zentrale Prüfungen innerhalb des Prüfungsbezirks im Auftrag des Referatsleiters Lehr- und Prüfungswesen von den Referenten Prüfungswesen organisiert und durchgeführt, um einen einheitlichen Wissensstand zu gewährleisten. 4Die Referenten Prüfungswesen setzen die Prüfer dafür ein. 5Die Teilnahme bedarf der schriftlichen Genehmigung des Vereines. §6 §7 (3) Eine Prüfungskommission beziehungsweise ein Prüfer darf an einem Tag bei einer Kyu-Prüfung nicht mehr als 20 Prüfungsteilnehmer und bei einer Dan-Prüfung nicht mehr als 10 Prüfungsteilnehmer prüfen. (4) 1Bei Dan-Prüfungen können nur solche Prüfer eingesetzt werden, die mindestens den angestrebten Dan-Grad besitzen. 2Der Vorsitzende der Kommission sollte höher graduiert sein. Voraussetzung zur Teilnahme an Prüfungen (1) 1An Kyu- und Dan-Prüfungen im Bereich des JVR können nur Judoka teilnehmen, die einen gültigen DJBMitgliedsausweis vorlegen mit gültiger Beitragsmarke, vor allem auch für Zeiten der Vorbereitung. 2Eine Prüfung außerhalb des eigenen Vereines/Verbandes bedarf der schriftlichen Einwilligung des Vereines/Verbandes. (2) 1Schüler an allgemeinbildenden Schulen, Angehörige der Polizei sowie Studenten an Hochschulen können nur KyuPrüfungen auch ohne DJB-Mitgliedsausweis und ohne Vereinsmitgliedschaft ablegen. 2Dan-Prüfungen sind nur im Rahmen einer Vereinsmitgliedschaft möglich. Vorbereitungszeiten Kyu (1) 1In der Vorbereitungszeit zum 1. Kyu ist die aktive Teilnahme an zwei Vorbereitungslehrgängen verpflichtend, um einen einheitlichen Wissensstand zu gewährleisten. 2Vereine können sich als Ausrichter von Lehrgängen und Prüfung bewerben. JVR-AusfOPrüfO Stand: 21. April 2016 -8§8 §9 Zulassung Dan (1) Judoka ohne Wettkampferfolge müssen eine gültige Lizenz für Listenführer, Zeitnehmer und Registrator vorlegen. (2) In der Vorbereitungszeit ist jeweils die aktive Teilnahme an je zwei Dan prüfungsbezogenen Kata- und Techniklehrgängen verpflichtend. (3) 1Die (4) Alternativ zur Wettkampferfolgskarte zählt der Eintrag in der JVR-Jahresrangliste. Anmeldung zu den Dan-Prüfungen erfolgt mittels Antrag beim in der Ausschreibung angegebenen zuständigen Prüfungsreferenten zusammen mit einer schriftlichen Einwilligung des Vereines.2Dieser organisiert die Lehrgänge und Prüfungstermine. Organisation und Durchführung (1) 1Es ist möglich, die Prüfungsaufgabe Kata bei DanPrüfungen vom restlichen Prüfungsprogramm zu trennen. 2Dies kann jedoch nur bei einer Kata-Meisterschaft oder einer regulären JVR-Dan-Prüfung erfolgen. 3Die abgetrennte Prüfungsleistung kann in der gesamten Vorbereitungszeit absolviert werden und ist entsprechend nachzuweisen. (2) Für Dan-Prüfungen ist vom Prüfling eine schriftliche Ausarbeitung anzufertigen. a) 1. Dan — ca. 1 – 2 Din A4 Seiten — zur Prüfung mitzubringen — eigene Spezialtechnik (Wurftechnik) unter technisch/taktischen Aspekten — das Fach Theorie des Prüfungsprogrammes b) 2. Dan — ca. 1 – 2 Din A4 Seiten — zur Prüfung mitzubringen JVR-AusfOPrüfO Stand: 21. April 2016 -9— — § 10 § 11 eigenen Spezialtechnik (Wurftechnik) unter technisch/taktischen Aspekten wenn sie verhindert wird das Fach Theorie des Prüfungsprogrammes c) 3. Dan — ca. 1 – 2 Din A4 Seiten — zur Prüfung mitzubringen — das Fach Theorie des Prüfungsprogrammes d) 4. Dan — mindestens 3 Wochen vor Prüfung der Prüfungskommission zur Verfügung stellen — das Fach Theorie des Prüfungsprogrammes e) 5. Dan — mindestens 3 Wochen vor Prüfung der Prüfungskommission zur Verfügung stellen — aus dem Fach Technik zwei komplexe judospezifische Themen aus den drei Bereichen Kata, Methodik, Technik/Taktik — das Fach Theorie des Prüfungsprogrammes Prüfungsleistungen (1) 1Nicht bestandene Prüfungen müssen erneut abgelegt werden. 2Dabei können nicht bestandene Kyu-Prüfungen frühestens nach sechs Wochen, nicht bestandene DanPrüfungen nach frühestens drei Monaten wiederholt werden. (2) In einem Auswertungsgespräch ist den Prüfungsteilnehmern kurz zu begründen, warum sie die Prüfung bestanden beziehungsweise nicht bestanden haben. Verfahren nach durchgeführten Prüfungen (1) 1Die Eintragung der bestandenen Prüfung wird vom Vereins-Prüfungsverantwortlichen mit dem entsprechenden Siegel abgestempelt und unterschrieben. 2Spätestens 4 Wochen nach der Prüfung werden dem Referenten JVR-AusfOPrüfO Stand: 21. April 2016 - 10 Prüfungswesen des Prüfungsbezirks die ausgefüllten Prüfungslisten in zweifacher Ausfertigung zugesandt. 3Der Verein erhält nach Gegenzeichnung die Kopie zurück, das Original wird archiviert. 4Erst danach ist die Prüfung rechtskräftig. § 12 (2) Bei nicht bestandener Prüfung ist die Prüfungsmarke auf der Prüfungsliste, die zur Archivierung bestimmt ist aufzukleben. (3) Die Archivierung sämtlicher Prüfungslisten erfolgt beim JVR. Prüfungsmaterial, Kosten/Gebühren (1) 1Anforderungen für Prüfungsmaterialien sind über die JVR Homepage unter http://www.judorheinland.de/mat_best.php unmittelbar an die Geschäftsstelle des JVR zu richten. 2Sofort nach Eingang der Kosten des Prüfungsmaterials auf das Konto des JVR werden die angeforderten Unterlagen den Vereinen zugestellt. 3Die Prüfungsreferenten erhalten quartalsmäßig eine Auflistung der ausgelieferten Prüfungsmaterialien. (2) 1Die (3) Die Prüfungslisten werden auf der JVR-Homepage http://www.judo-rheinland.de/dok/kyu_liste.xls zur Verfügung gestellt. (4) 1Die Mitgliedsvereine beziehungsweise Institutionen beziehen die Prüfungsmaterialien von der JVR-Geschäftsstelle. 2Entsprechende Preise werden von der Mitgliederversammlung festgelegt. Prüfungsgebühren für Dan- und zentrale KyuPrüfungen werden vom Präsidium des JVR festgelegt. 2Mit der Prüfungsanmeldung wird die gesamte Gebühr fällig. 3Die Teilnahme an den Pflichtlehrgängen (§ 7 Abs. 1 beziehungsweise § 8 Abs. 2) ist in dieser Prüfungsgebühr enthalten. JVR-AusfOPrüfO Stand: 21. April 2016 - 11 § 13 § 14 Graduierung durch Anerkennung (1) 1Hat (2) 1Graduierungen ausländischer Judoka aus einem offiziellen Verband/Verein der EJU/IJF können bis zum 5. Dan vom JVR anerkannt werden. 2Die Entscheidung hierüber trifft das Präsidium. Verleihung von Kyu- und Dan-Graden (1) § 15 ein Judoka von einer DJB-fremden Organisation einen Kyu- oder Dan-Grad (bis 5. Dan) erworben, so ist dessen Anerkennung durch den Landesverband möglich, wenn der Judoka zwischenzeitlich Mitglied eines dem Landesverband angeschlossenen Vereines wurde. 2Die Entscheidung hierüber trifft das JVR-Präsidium. Die Verleihung von Kyu- und Dan-Graden ist in der JVR Ehrungsordnung festgelegt. Übertragung von Prüfungsleistungen (1) Bei einer Zweitausstellung eines DJB-Mitgliedsausweises wird die entsprechende Graduierung bei Vorlage entsprechender Nachweise durch die JVR-Geschäftsstelle ggfs. in Zusammenarbeit mit dem Referatsleiters Lehr- und Prüfungswesen beziehungsweise mit einem Referenten Prüfungswesen der Prüfungsbezirke bestätigt. (2) Zum Übertrag des 8. Kyu vom DJB-Kinderpass in den DJB Mitgliedsausweis ist die entsprechende Seite des Kinderpasses (Urkunde mit abgestempelter Prüfungsmarke) der JVR-Geschäftsstelle ggfs. in Zusammenarbeit mit dem Referatsleiters Lehr- und Prüfungswesen beziehungsweise mit einem Referenten Prüfungswesen der Prüfungsbezirke als Kopie oder Scan zur Verfügung zu stellen. JVR-AusfOPrüfO Stand: 21. April 2016 - 12 § 16 Inkrafttreten (1) Diese Ausführungsordnung zur DJB-Prüfungsordnung wurde durch die ordentliche Mitgliederversammlung des JVR am 21.04.2016 in Löf beschlossen. (2) 1Sie tritt nach Veröffentlichung in Kraft. 2Zu diesem Zeitpunkt verlieren die bisherigen Ausführungsbestimmungen zur Prüfungsordnung ihre Gültigkeit. gez.: Carl Eschenauer, Präsident gez.: Eckhard Katluhn, Vizepräsident gez.: Melitta Scheidt, Schatzmeisterin JVR-AusfOPrüfO Stand: 21. April 2016 BUSHIDO - Club Mayen e.V. Axel Prinz, Grabenstraße 40, 56745 Rieden Judoverband Rheinland e. V. Geschäftsstelle Römerstraße 53 56337 Kadenbach 01. April 2016 . Antrag an die Mitgliederversammlung des JVR - Anerkennung aller offiziellen Lehrgänge des JVR zur Verlängerung der Trainer-C-Lizenz. Liebe Judoka, der Bushido Club Mayen stellt hiermit den Antrag an die Mitgliederversammlung des Judoverbandes Rheinland (JVR) das alle offiziellen Lehrgänge des JVR zur Verlängerung der Trainer-C-Lizenz anerkannt werden. AIKIDO SHIRAGIKU JUDO Alle Lehrgänge des JVR dienen der Weiterbildung von Judoka, insbesondere von denen, die eine Trainerlizenz besitzen, deshalb ist eine Unterteilung in mindestens 15 Stunden „TrainerFortbildungslehrgänge“ und maximal 15 Stunden „andere Fortbildungen“ unserer Meinung nach nicht notwendig. Allein die Tatsache, dass Kata in der Definition des Judo gleichwertig mit Randori und Shiai ist, lässt die Frage aufkommen, warum eine Unterteilung vorgenommen wird. Ein Judoka der sich intensiv mit Kata beschäftigt, erlernt für die Trainingsstunden viele Technikdetails, die in Trainer-Fortbildungslehrgängen selten so intensiv gelehrt werden. Auch in den Vorbereitungslehrgängen zur Dan-Prüfung wird ein breites Spektrum des Judo den Teilnehmer vermittelt, so dass teilnehmende Trainer dieses als Multiplikatoren an ihren Judoka weitergeben können. Mit sportlichen Grüßen Axel Prinz 2. Vorsitzender Bushido Club Mayen AIKIDO JUDO