Dr. Peter Ahmels: Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG)
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Dr. Peter Ahmels: Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG)
Ziele des Bundes zum Ausbau der Erneuerbaren Tagung Leitlinien der niedersächsischen Landesentwicklungspolitik Hannover, 2.11.2011 Dr. Peter Ahmels Copyright: BMU / Edelhoff Neue und mehr Energiestandorte © DUH Stromtrassenlängen Aus: Plan N, S.49 3 Quelle: Vortrag eon Netz Dr. Teupen am 31.5 2011 in Kiel 4 Ausbauszenarien der Länder (dena) vorläufige Daten aus 7/2011 http://www.dena.de/themen/thema-esd/projekte/projekt/ag-netzentwicklungsplan/ 5 Szenariorahmen der BNetzA Quelle: Szenariorahmen der BNetzA, 7/2011 6 Neue gesetzliche Regelungen Kernpunkte des NABEG + + Energieszenarien werden öff. konsultiert + + Frühzeitige Bürgerbeteiligung bei Bundesfachplanung, online + + Datentransparenz - keine Abstandsregelungen zur Wohnbebauung - „vereinfachtes Verfahren“ hebelt Beteiligung aus - gilt nur für wichtige Strecken Zukünftige Netzplanung (EnWG) BNetzA erstellt Umweltbericht Entwicklung BNetzA ÜNB genehmigt BNetzA beteiligt Entwicklung alle ÜNB gemeinsam. Öffentlichkeit & TÖB‘s: Gelegenheit zur Äußerung Vorlage BNetzA. Erstmalig 3.6.2012. Dann jährlich Öffentlichkeit: Gelegenheit zur Äußerung Bis 3.Juni 2012 BNetzA prüft konsolidierte Fassung Unterlagen SUP & BNetzA NEP beteiligt nach UVPGesetz BNetzA stellt NEP fest. Für Dritte unanfechtbar. Entwurf an Bundesregierung Öffentlichkeit & Behörden: Gelegenheit zur Äußerung (6 Wochen Auslage + 2 Wochen Äußerung) ? Bundesregierung legt mind. alle 3 Jahre Entwurf dem Bundesgesetzgeber vor Bundestag beschließt Mitbestimmung der Länder im NABEG 10 Bundesfachplanung (NABEG) BNetzA erstellt Umweltbericht Antrag Vorhabenträger Antragskonferenz (BNetzA) Festlegung Einwendungen Erörterungs Vollständige UnterBundesländer termin suchungs- BNetzA Unterlagen EntscheiStellungrahmen prüft dung BNetzA, nahme Beteiligung Vollständigenthält BNetzA keit der Prüfung von Unterlagen Alternativen Vereinigungen & TÖB‘s geladen, ist öffentlich 2 Monate Öffentlichkeit & TÖB‘s (Behörden) Angemess ? Angem. ene Frist Frist Einwender (Öffentlichkeit & TÖB‘s) 6 Monate 2 Monate Entscheidung BNetzA, verbindlich Planfeststellung (NABEG) Antragskonferenz (zuständige Behörde) Antrag Vorhabenträger Einreichung Plan Festlegung Untersuchungsrahmen Vollständige Unterlagen Prüfung Vollständigkeit der Unterlagen Auslegung und Anhörungsverfahren Prüfung der Einwendungen inkl. Erörterungstermin Planfeststellungsbehörde stellt Plan fest Einwender Vereinigungen & TÖB‘s geladen, ist öffentlich 2 Monate TÖB‘s (inkl. RO Behörden d. Länder): 3 Monate für Stellungnahme Jede betroffene Person & Vereinigungen : 6 Wochen für Stellungnahme ? 1M ? 3,5 mon ?