Niedersächsischer Landtag − 15. Wahlperiode Drucksache 15/3740
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Niedersächsischer Landtag − 15. Wahlperiode Drucksache 15/3740
Niedersächsischer Landtag − 15. Wahlperiode Drucksache 15/3740 Kleine Anfrage mit Antwort Wortlaut der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriele Andretta, Christina Bührmann, Petra Emmerich-Kopatsch, Alice Graschtat, Daniela Krause-Behrens, Axel Plaue, Isolde Saalmann, Wolfgang Wulf (SPD), eingegangen am 31.01.2007 Wie glaubwürdig ist die Zusage von Minister Stratmann, im Rahmen des Hochschulpaktes bis 2010 rund 11 000 Studienplätze an Niedersachsens Hochschulen zu schaffen? Bis zum Jahr 2020 wird die Anzahl der Studienberechtigten aufgrund der demografischen Entwicklung und der doppelten Abiturjahrgänge erheblich steigen. Die BLK geht davon aus, dass bis 2010 mit 90 000 zusätzlichen Studienanfängern im Vergleich zum Jahr 2005 gerechnet werden muss; in den Jahren des Spitzenbedarfs von 2011 bis 2013 werden es nach derzeitigen Prognosen ca. 40 000 zusätzliche Studienanfängerinnen und Studienanfänger pro Jahr sein. Gleichzeitig entsteht aufgrund des Strukturwandels der deutschen Volkswirtschaft hin zu einer wissensbasierten Ökonomie eine wachsende Nachfrage nach Hochschulabsolventen auf dem Arbeitsmarkt. Um den notwendigen hoch qualifizierten Nachwuchs zu sichern und die Innovationskraft in Deutschland zu stärken, haben sich Bund und Länder auf einen Hochschulpakt 2020 geeinigt, der ein der prognostizierten Nachfrage entsprechendes Studienangebot sichern soll. Die Länder haben sich durch Vereinbarung mit dem Bund zunächst bis zum Jahr 2010 verpflichtet, Studienplätze für ca. 90 000 zusätzliche Studienanfänger zu schaffen (2007 ca. 13 000, 2008 ca. 24 500, 2009 ca. 27 000 und 2010 ca. 27 000). Der Bund stellt unter dieser Voraussetzung bis 2010 565 Mio. Euro zur Verfügung und finanziert sie zu seinem Anteil nach 2010 aus (Basis rechnerisch 22 000 Euro je zusätzlichem Studienanfängerplatz, verteilt auf vier Jahre, die zur Hälfte vom Bund finanziert werden). Die Abrechnung der Länder mit dem Bund erfolgt ab 2009 für den gesamten Förderzeitraum jahresweise auf der Grundlage der gegenüber 2005 (Basisjahr) zusätzlich aufgenommenen Studienanfänger. Werden die vereinbarten Studienanfängerzahlen nicht erreicht, sind die Bundesmittel zurückzuzahlen. Von den bis 2010 im Rahmen des Hochschulpaktes aufzunehmenden zusätzlichen Studienanfänger entfallen 11 193 auf Niedersachsen. 2007 soll mit dem Aufbau von zunächst 1 000 zusätzlichen Studienplätzen begonnen werden. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Wie hoch ist die für den Hochschulpakt relevante Zahl der Studienanfänger in Niedersachsen im Basisjahr 2005? 2. Wie hoch ist die Zahl der Studienanfänger 2006 und die prognostizierte Zahl der Studienanfänger für 2007? 3. Wie viele Studienplätze müssen 2007 zusätzlich geschaffen werden, um die Basiszahl 2005 zu erreichen und in den Bereich der Förderung durch den Hochschulpakt zu gelangen? 4. In welchen zeitlichen Etappen und nach welchen Kriterien sollen die zusätzlichen 11 193 Studienplätze bis 2010 geschaffen werden? 5. Wie viele Haushaltsmittel des Landes werden zur Schaffung der zusätzlichen Studienplätze für die Haushaltsjahre 2008, 2009 und 2010 benötigt? 6. Wird die Landesregierung die Folgeraten ab 2008 haushaltsrechtlich absichern? 7. Wer zahlt zurück, wenn die im Hochschulpakt zugesagten Studienplätze nicht geschaffen werden und der Bund seine Rückforderungen ab 2009 betreibt, und welche haushaltsrechtlichen Vorkehrungen wird die Landesregierung treffen, um das Risiko abzusichern? 1 Niedersächsischer Landtag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/3740 8. Strebt die Landesregierung an, den Hochschulpakt um entsprechende Absicherungen zugunsten der Hochschulen zu erweitern? 9. An welchen Hochschulen und in welchen Studiengängen sollen die 1 000 zusätzlichen Studienanfängerplätze 2007 geschaffen werden? 10. Angesichts des Rückganges der Studienanfängerzahlen 2006 muss erst die Anfängerzahl des Jahres 2005 erreicht werden, um in den Bereich der Förderung durch den Hochschulpakt zu gelangen. Wie viele der 2007 zusätzlich zu schaffenden 1 000 Studienplätze werden vom Bund mitfinanziert bzw. müssen vom Land alleine finanziert werden? 11. Liegen bereits konkrete Planungen für die Schaffung von zusätzlichen Studienanfängerplätzen für die Jahre 2008, 2009 und 2010 vor? a) Wenn ja, an welchen Hochschulen, und in welchen Studiengängen sollen die zusätzlichen Studienplätze entstehen? b) Wenn nein, wann werden diese Planungen vorliegen? 12. Welche konkreten Maßnahmen werden von den Hochschulen getroffen, um die zusätzlichen Studienplätze zu schaffen? 13. Wie sollen die Hochschulen zur Schaffung zusätzlicher Studienplatzkapazität unbefristetes Personal einstellen, wenn keine neuen Planstellen im Haushalt 2007 stehen? 14. Wie viele Planstellen wird die Landesregierung zur Schaffung zusätzlicher Studienkapazität jeweils für die Jahre 2008, 2009 und 2010 vorsehen? 15. Wie hat sich die Zahl der Studienanfängerplätze seit 2000 entwickelt, und wie viele Studienanfängerplätze stehen 2007 an Niedersachsens Hochschulen zur Verfügung: a) Insgesamt? b) Jeweils an den einzelnen Hochschulen? 16. Wie wirken sich a) die Fusion der Evangelischen Fachhochschule Hannover mit der FH Hannover, b) die Auflösung der FH für Verwaltung und Rechtspflege und c) die zum WS 2007/2008 geplante komplette Umstellung der Magister- und Diplomstudiengänge auf Bachelor- und Masterstudiengänge an den jeweiligen Hochschulstandorten auf die Zahl der Studienplätze aus? (An die Staatskanzlei übersandt am 06.02.2007 - II/721 - 653) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur - M – 01 420-5/653 - Hannover, den 13.04.2007 Die Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung (BLK) hat am 20. November 2006 den Bericht der Wissenschaftsministerinnen und -minister von Bund und Ländern über die gemeinsamen Planungen zu einem Hochschulpakt 2020 gebilligt. Die Regierungschefs des Bundes und der Länder haben den Bericht in ihrer Sitzung am 13. Dezember 2006 zustimmend zur Kenntnis genommen. 2 Niedersächsischer Landtag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/3740 Die entsprechende Verwaltungsvereinbarung gemäß Artikel 91 b GG zwischen Bund und Ländern über den Hochschulpakt 2020 wird gegenwärtig noch abgestimmt und spätestens im Juni 2007 unterzeichnet werden. Dabei zeichnet sich ab, dass die Studienanfänger der Niedersächsischen Fachhochschule (Nds. FH) für Verwaltung und Rechtspflege des Jahres 2005 bei den Spitzabrechnungen des Bundes nicht berücksichtigt werden, da diese Einrichtung in Teilbereichen ihren Status als Hochschule verlieren wird. Deshalb werden bei den weiteren Betrachtungen die Studienanfänger der Nds. FH für Verwaltung und Rechtspflege herausgerechnet. Das Land wird die auf Niedersachsen entfallenden Bundesmittel zum Hochschulpakt in voller Höhe binden. Dies vorausgeschickt, werden die Fragen namens der Landesregierung wie folgt beantwortet: Zu 1: Maßgeblich für den Hochschulpakt 2020 ist die Zahl der Studienanfänger im ersten Hochschulsemester (1. HS). Die Zahl der Studienanfänger im 1. HS betrug im Jahr 2005 (SS 2005 und WS 2005/06) ohne die Nds. FH für Verwaltung und Rechtspflege 25 012. Zu 2: Die Zahl der Studienanfänger im 1. HS betrug im Jahr 2006 ohne die der Nds. FH für Verwaltung und Rechtspflege 23 882 (vorläufiger Wert aus der sogenannten Kleinen Hochschulstatistik). Die prognostizierte Zahl der Studienanfänger im Jahr 2007 ohne die der Nds. FH für Verwaltung und Rechtspflege ist 26 600. Zu 3: Die prognostizierte und angestrebte Zahl der Studienanfänger im Studienjahr 2007 übersteigt die Zahl der Studienanfänger im Jahr 2005 um etwa 1 600. Um dieses Ziel zu erreichen, wird die personell vorhandene Anfängerkapazität des Studienjahres 2007 gegenüber dem Vorjahr 2006 um 2 100 ausgeweitet. (ca. 1 300 durch die Erhöhung der Lehrverpflichtung von unbefristet beschäftigten Mitarbeitern an Universitäten von acht auf zehn Stunden, ca. 800 durch die Anpassung des Curricularnormwertes an Fachhochschulen aufgrund der Erfahrungen mit der Umstellung auf Bachelor- und Master-Studiengänge). Zu 4: Nach gegenwärtigem Planungsstand ist vorgesehen, die Zahl der Studienanfänger im Jahr 2007 um 1 600, im Jahr 2008 um 3 000 und in den Jahren 2009 und 2010 um jeweils 3 300 gegenüber dem Basisjahr 2005 zu erhöhen. Die Umsetzung dieser Planzahlen und ihre Einplanung in Studiengänge sind Gegenstand der Verhandlungen mit den Hochschulen und sollen in den Fortschreibungen der Zielvereinbarungen festgelegt werden. Zu 5: Einschließlich der Bundesmittel voraussichtlich etwa 7 Mio. Euro im Jahr 2007, etwa 20 Mio. Euro im Jahr 2008, 34 Mio. Euro im Jahr 2009 und 48 Mio. Euro im Jahr 2010. Zu 6: Dies ist im Zuge der Haushaltsaufstellung 2008 und der Fortschreibung der Mittelfristigen Finanzplanung vorgesehen. Zu 7: Die Frage der Rückzahlung oder Verrechnung der Vorauszahlung des Bundes durch die Länder wird in der Bund-Länder-Verwaltungsvereinbarung geregelt, die - wie erwähnt - im Juni 2007 von den Regierungschefs unterzeichnet werden soll. Danach werden, falls erforderlich, die haushaltsmäßigen Vorkehrungen getroffen. Die Landesregierung geht derzeit davon aus, dass solche Vorkehrungen für den Zeitraum der Mittelfristigen Finanzplanung nicht erforderlich sind. Es ist vorgesehen, die tatsächliche Entwicklung der Studienplatznachfrage zeitnah zu bewerten, um gegebenenfalls eine Nachjustierung vornehmen zu können. Im Übrigen ist davon auszugehen, dass eine etwaige Erstattung wegen Unterschreitung der Planzahlen Gegenstand der Bund-LänderVerhandlungen zur Fortführung des Hochschulpakts ab 2011 werden wird (Verrechnung mit den Folgeraten). 3 Niedersächsischer Landtag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/3740 Zu 8: Siehe Antwort zu Frage 7. Zu 9: Die zusätzlichen 1 600 Studienanfänger sollen zu 2/3 an Fachhochschulen und zu 1/3 an Universitäten aufgenommen werden. Dabei wird ein deutlicher Schwerpunkt auf ingenieur- und naturwissenschaftlichen Studiengängen liegen. Eine entsprechende Liste ist beigefügt (Anlage 1). Zu 10.: Siehe Antwort zu Frage 3. Zu 11.: Mit den Hochschulen wurde vereinbart, dass die Planungen für die Jahre 2008 ff. im „Gegenstromverfahren“ ab September 2007 fortgeführt werden. Zu 12: Dies liegt im Rahmen der geltenden Gesetze im Verantwortungsbereich der Hochschulen. Zu 13: Die für den Beginn im Jahr 2007 erforderlichen Planstellen sind in ausreichendem Maße vorhanden. Die darüber hinaus erforderlichen Planstellen sollen mit dem Haushaltsplan 2008 geschaffen werden. Zu 14: Im Rahmen des Hochschulpakts 2020 werden für das Haushaltsjahr 2008 folgende Stellenhülsen beantragt: – 30 Stellenhülsen W3 für Professoren (für den Universitätsbereich), – 30 Stellenhülsen W1 für Juniorprofessoren (für den Universitätsbereich), – 175 Stellenhülsen W2 für Professoren (für den Fachhochschulbereich), – 105 Stellenhülsen E 14 TV-L (ehem. BAT II a) für Wissenschaftliche Mitarbeiter (davon 60 Stellenhülsen E 14 TV-L für den Universitätsbereich und 45 Stellenhülsen E 14 TV-L für den Fachhochschulbereich). Zu 15: Siehe anliegende Übersicht (Anlage 2). Zu 16: Zu 16 a: Die Zahl der Studienanfängerplätze wird sich um etwa 100 verringern. Zu 16 b: Der rechnerisch durch den Statuswechsel verursachte Rückgang der Zahl der Studienanfängerplätze im Hochschulbereich wird keine Auswirkungen auf den Hochschulpakt 2020 haben. Zu 16c: Die Landesregierung wird die Entwicklung mit den Hochschulen so steuern, dass es nicht zu einer Verringerung der Zahl der Studienanfänger in diesem Bereich kommen wird. In Vertretung Dr. Josef Lange 4 Niedersächsischer Landtag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/3740 Anlage 1 5 Niedersächsischer Landtag – 15. Wahlperiode 6 Drucksache 15/3740 Niedersächsischer Landtag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/3740 7 Niedersächsischer Landtag – 15. Wahlperiode Drucksache 15/3740 Anlage 2 8 (Ausgegeben am 24.04.2007)