- TSG Maxdorf
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Mitglied im Basketballverband Pfalz Leichtathletikverband Pfalz Pfälzer Turnerbund Rheinland-Pfälzischen Triathlon-Verband TSG Maxdorf Turn- und Spielgemeinde 1954 e.V. Eintrittserklärung: Hiermit beantrage ich die Mitgliedschaft bei der TSG Maxdorf e.V. Mitgliedsdaten ☐ W ☐ M Name, Vorname und Geschlecht: Straße und Haus-Nr.: PLZ und Wohnort: Telefon: E-Mail: Geburtsdatum: Eintrittsdatum: Beruf: TSG-Abteilung(en) bzw. Sportart(en): Bemerkungen z. B. Familienbeitrag / Azubi: Falls Familienbeitrag, Beitragszahlung durch: Derzeit gültige Mitgliedsbeiträge der TSG Maxdorf Familien Erwachsene Jugendliche (ab 15 Jahre) Schüler (bis 14 Jahre) 10,00 € / Monat 5,00 € / Monat 3,00 € / Monat 2,50 € / Monat 120,00 € / Jahr 60,00 € / Jahr 36,00 € / Jahr 30,00 € / Jahr Bereitschaft zur ehrenamtlichen Mitarbeit Die TSG Maxdorf wird rein ehrenamtlich geführt. Der Verein lebt vom ehrenamtlichen Engagement seiner Mitglieder. Jede Unterstützung ist uns herzlich willkommen. ☐ Ich könnte mir vorstellen, ein Vorstandsamt zu übernehmen ☐ Ich könnte mir vorstellen, eine Übungsleiterausbildung zu absolvieren und als Übungsleiter tätig zu werden ☐ Ich würde gerne bei Veranstaltungen mithelfen ☐ Ich würde gerne bei Fastnachts- und Kerweumzügen mitmachen ☐ Sonstiges: Von den beigefügten Satzungs-Auszügen sowie den Hinweisen zur Beitragszahlung habe ich Kenntnis genommen. Ich stimme zu, dass Fotos von mir bzw. meiner o.g. Kinder auf der Webseite www.tsg-maxdorf.de und in der Vereinszeitschrift TSG Transparent veröffentlicht werden dürfen. Diese Zustimmung gilt auch nach dem Ende der Mitgliedschaft. Datum TSG Maxdorf Geschäftsstelle: Öffnungszeiten: Telefon: Fax: E-Mail: Internet: Unterschrift des neuen Mitglieds (ggf. Unterschriften beider Erziehungsberechtigten) Carl-Bosch-Straße 16a 67133 Maxdorf Die. 16:00-18:00 Uhr, Do. 16:30-17:30 Uhr 06237 3040 06237 80977 [email protected] www.tsg-maxdorf.de Bankverbindungn für Mitgliedsbeiträge: RV Bank Rhein-Haardt IBAN: DE37545613100101910523 BIC: GENODE61LBS Mitglied im Basketballverband Pfalz Leichtathletikverband Pfalz Pfälzer Turnerbund Rheinland-Pfälzischen Triathlon-Verband TSG Maxdorf Turn- und Spielgemeinde 1954 e.V. SEPA-Lastschriftmandat für wiederkehrende Zahlungen Name des Zahlungsempfängers: TSG Maxdorf Straße und Haus-Nr.: Carl-Bosch-Straße 16a PLZ und Ort: 67133 Maxdorf Gläubiger Identifikationsnummer: DE16ZZZ00000312021 Ich ermächtige die TSG Maxdorf, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der TSG Maxdorf auf meinem Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrags verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Kontoinhaber / Bankverbindung Name, Vorname: Straße und Haus-Nr.: PLZ und Wohnort: IBAN: D E BIC: Bankname: Dieses SEPA-Lastschriftmandat gilt für die Mitgliedsbeiträge von Name, Vorname, Geburtsdatum: Unterschrift(en) des / der Kontoinhaber Ort Datum Unterschrift(en) Bearbeitungsvermerk TSG-Mitgliederverwaltung SEPA-Mandatsreferenz TSG Maxdorf Geschäftsstelle: Öffnungszeiten: Telefon: Fax: E-Mail: Internet: Erste Lastschrift am Carl-Bosch-Straße 16a 67133 Maxdorf Die. 16:00-18:00 Uhr, Do. 16:30-17:30 Uhr 06237 3040 06237 80977 [email protected] www.tsg-maxdorf.de Datum Unterschrift TSG-Mitgliederverwaltung Bankverbindungn für Mitgliedsbeiträge: RV Bank Rhein-Haardt IBAN: DE37545613100101910523 BIC: GENODE61LBS Mitglied im Basketballverband Pfalz Leichtathletikverband Pfalz Pfälzer Turnerbund Rheinland-Pfälzischen Triathlon-Verband TSG Maxdorf Turn- und Spielgemeinde 1954 e.V. Auszug aus der Satzung §3 Erwerb der Mitgliedschaft 1. Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person werden. Juristische Personen können nur fördernde Mitglieder sein. 2. Wer die Mitgliedschaft erwerben will, hat an den Vorstand einen schriftlichen Aufnahmeantrag zu richten. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung des/der gesetzlichen Vertreter/s erforderlich. Ein Aufnahmeanspruch besteht nicht. Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Geschäftsführende Vorstand. Eine ablehnende Entscheidung bedarf keiner Begründung. §4 Mitglieder 1. Der Verein besteht aus a. Ordentlichen Mitgliedern b. Jugendlichen, Auszubildenden, Wehrpflichtigen / Zivildienstleistenden c. Schülern und Kleinkindern d. Ehrenmitgliedern e. fördernden Mitgliedern 2. Ordentliche Mitglieder sind Mitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, soweit sie nicht einer der folgenden Gruppen angehören. 3. Mitglieder nach 1.b. müssen das 14. Lebensjahr vollendet haben und • entweder das 18. Lebensjahr nicht vollendet haben (Jugendliche) oder • sich in Schul-, Hochschul- oder Berufsausbildung befinden oder • Dienst bei der Bundeswehr bzw. Zivildienst leisten. Die Zuordnung zu dieser Gruppe wird höchstens bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres gewährt. Die Berechtigung zu dieser Bevorzugung muss auf Anforderung nachgewiesen werden. 4. Schüler und Kleinkinder sind Personen, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. 5. Zu Ehrenmitgliedern können Personen ernannt werden, die sich um den Verein besondere Verdienste erworben haben. Sie besitzen alle Rechte der Mitglieder. Die Ernennung zum Ehrenmitglied erfolgt durch die Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Geschäftsführenden Vorstandes. 6. Natürliche und juristische Personen können fördernde Mitglieder sein. §5 Beendigung der Mitgliedschaft 1. Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, Austritt oder Ausschluss. 2. Die Austrittserklärung ist schriftlich an den Geschäftsführenden Vorstand zu richten. Der Austritt ist nur zum 30.06. oder zum 31.12 eines Jahres unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zulässig TSG Maxdorf Geschäftsstelle: Öffnungszeiten: Telefon: Fax: E-Mail: Internet: Carl-Bosch-Straße 16a 67133 Maxdorf Die. 16:00-18:00 Uhr, Do. 16:30-17:30 Uhr 06237 3040 06237 80977 [email protected] www.tsg-maxdorf.de 3. Ein Mitglied kann vom Geschäftsführenden Vorstand aus dem Verein ausgeschlossen werden wegen a. wiederholter Nichterfüllung satzungsgemäßer Verpflichtungen oder Missachtung von Anordnungen der Organe des Vereins. b. einer schweren Schädigung der Interessen, des Ansehens oder des Vermögens des Vereins oder grob unsportlichen Verhaltens. c. Zahlungsrückstands eines dreifach angemahnten Jahresbeitrags. Die Mahnung hat an die dem Geschäftsführenden Vorstand zuletzt bekannt gewesene Postanschrift des Mitglieds zu erfolgen. Der Ausschluss hat sofortige Wirkung, wenn nicht binnen drei Wochen nach Zustellung beim Ehrenrat Beschwerde eingelegt wird. In diesem Fall ruht die Mitgliedschaft bis zu dessen endgültiger Entscheidung. Der ordentliche Rechtsweg ist ausgeschlossen. §6 Beiträge 1. Die Mitglieder sind zur Zahlung eines Mitgliedsbeitrages verpflichtet. Die Beitragspflicht beginnt mit dem Aufnahmemonat. 2. Der Mitgliedsbeitrag sowie Umlagen werden von der Mitgliederversammlung festgelegt. 3. Neben Einzelbeiträgen gewährt der Verein bei einer mindestens dreiköpfigen Familie einen Familienbeitrag in Höhe von zwei Beiträgen für erwachsene Einzelpersonen. Als Familie gelten auch allein erziehende Personen mit ihren Kindern. 4. Der Verein hat das Bankeinzugsverfahren eingeführt. Wo ein Abbuchungsverfahren nicht durchgeführt werden kann, muss das Mitglied eine Bankeinzahlung vornehmen. Der Bankeinzug wird zweimal jährlich zur Mitte des Halbjahres durchgeführt. 5. Jugendliche zahlen einen ermäßigten, Schüler den Schülerbeitrag. Den anderen unter §4, 1.b genannten Mitgliedern kann vom Geschäftsführenden Vorstand auf Antrag für die Dauer der Zugehörigkeit zu dieser Gruppe ebenfalls der ermäßigte Beitrag gewährt werden. 6. In besonderen Fällen kann ein Mitglied ganz oder teilweise vom Geschäftsführenden Vorstand von einer Beitragszahlung entbunden werden. 7. Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit. Bankverbindungn für Mitgliedsbeiträge: RV Bank Rhein-Haardt IBAN: DE37545613100101910523 BIC: GENODE61LBS