- TSG Maxdorf

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- TSG Maxdorf
Mitglied im
Basketballverband Pfalz
Leichtathletikverband Pfalz
Pfälzer Turnerbund
Rheinland-Pfälzischen Triathlon-Verband
TSG Maxdorf
Turn- und Spielgemeinde 1954 e.V.
Eintrittserklärung: Hiermit beantrage ich die Mitgliedschaft bei der TSG Maxdorf e.V.
Mitgliedsdaten
☐ W
☐ M
Name, Vorname und
Geschlecht:
Straße und Haus-Nr.:
PLZ und Wohnort:
Telefon:
E-Mail:
Geburtsdatum:
Eintrittsdatum:
Beruf:
TSG-Abteilung(en) bzw.
Sportart(en):
Bemerkungen z. B.
Familienbeitrag / Azubi:
Falls Familienbeitrag,
Beitragszahlung durch:
Derzeit gültige Mitgliedsbeiträge der TSG Maxdorf
Familien
Erwachsene
Jugendliche (ab 15 Jahre)
Schüler (bis 14 Jahre)
10,00 € / Monat
5,00 € / Monat
3,00 € / Monat
2,50 € / Monat
120,00 € / Jahr
60,00 € / Jahr
36,00 € / Jahr
30,00 € / Jahr
Bereitschaft zur ehrenamtlichen Mitarbeit
Die TSG Maxdorf wird rein ehrenamtlich geführt. Der Verein lebt vom ehrenamtlichen Engagement seiner Mitglieder. Jede Unterstützung ist uns herzlich willkommen.
☐ Ich könnte mir vorstellen, ein Vorstandsamt zu übernehmen
☐ Ich könnte mir vorstellen, eine Übungsleiterausbildung zu absolvieren und als Übungsleiter tätig zu werden
☐ Ich würde gerne bei Veranstaltungen mithelfen
☐ Ich würde gerne bei Fastnachts- und Kerweumzügen mitmachen
☐ Sonstiges:
Von den beigefügten Satzungs-Auszügen sowie den Hinweisen zur Beitragszahlung habe ich Kenntnis genommen. Ich stimme zu, dass Fotos von mir bzw. meiner o.g. Kinder auf der Webseite www.tsg-maxdorf.de und in der
Vereinszeitschrift TSG Transparent veröffentlicht werden dürfen. Diese Zustimmung gilt auch nach dem Ende der
Mitgliedschaft.
Datum
TSG Maxdorf
Geschäftsstelle:
Öffnungszeiten:
Telefon:
Fax:
E-Mail:
Internet:
Unterschrift des neuen Mitglieds (ggf. Unterschriften beider Erziehungsberechtigten)
Carl-Bosch-Straße 16a
67133 Maxdorf
Die. 16:00-18:00 Uhr, Do. 16:30-17:30 Uhr
06237 3040
06237 80977
[email protected]
www.tsg-maxdorf.de
Bankverbindungn für Mitgliedsbeiträge:
RV Bank Rhein-Haardt
IBAN: DE37545613100101910523
BIC: GENODE61LBS
Mitglied im
Basketballverband Pfalz
Leichtathletikverband Pfalz
Pfälzer Turnerbund
Rheinland-Pfälzischen Triathlon-Verband
TSG Maxdorf
Turn- und Spielgemeinde 1954 e.V.
SEPA-Lastschriftmandat für wiederkehrende Zahlungen
Name des Zahlungsempfängers: TSG Maxdorf
Straße und Haus-Nr.: Carl-Bosch-Straße 16a
PLZ und Ort: 67133 Maxdorf
Gläubiger Identifikationsnummer: DE16ZZZ00000312021
Ich ermächtige die TSG Maxdorf, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen.
Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der TSG Maxdorf auf meinem Konto gezogenen
Lastschriften einzulösen.
Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung
des belasteten Betrags verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten
Bedingungen.
Kontoinhaber / Bankverbindung
Name, Vorname:
Straße und Haus-Nr.:
PLZ und Wohnort:
IBAN: D E
BIC:
Bankname:
Dieses SEPA-Lastschriftmandat gilt für die Mitgliedsbeiträge von
Name, Vorname,
Geburtsdatum:
Unterschrift(en) des / der Kontoinhaber
Ort
Datum
Unterschrift(en)
Bearbeitungsvermerk TSG-Mitgliederverwaltung
SEPA-Mandatsreferenz
TSG Maxdorf
Geschäftsstelle:
Öffnungszeiten:
Telefon:
Fax:
E-Mail:
Internet:
Erste Lastschrift am
Carl-Bosch-Straße 16a
67133 Maxdorf
Die. 16:00-18:00 Uhr, Do. 16:30-17:30 Uhr
06237 3040
06237 80977
[email protected]
www.tsg-maxdorf.de
Datum
Unterschrift TSG-Mitgliederverwaltung
Bankverbindungn für Mitgliedsbeiträge:
RV Bank Rhein-Haardt
IBAN: DE37545613100101910523
BIC: GENODE61LBS
Mitglied im
Basketballverband Pfalz
Leichtathletikverband Pfalz
Pfälzer Turnerbund
Rheinland-Pfälzischen Triathlon-Verband
TSG Maxdorf
Turn- und Spielgemeinde 1954 e.V.
Auszug aus der Satzung
§3 Erwerb der Mitgliedschaft
1. Mitglied des Vereins kann jede natürliche und
juristische Person werden. Juristische Personen
können nur fördernde Mitglieder sein.
2. Wer die Mitgliedschaft erwerben will, hat an den
Vorstand einen schriftlichen Aufnahmeantrag zu
richten. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung des/der
gesetzlichen Vertreter/s erforderlich.
Ein Aufnahmeanspruch besteht nicht. Über den
Aufnahmeantrag entscheidet der Geschäftsführende
Vorstand. Eine ablehnende Entscheidung bedarf
keiner Begründung.
§4 Mitglieder
1. Der Verein besteht aus
a. Ordentlichen Mitgliedern
b. Jugendlichen, Auszubildenden,
Wehrpflichtigen / Zivildienstleistenden
c. Schülern und Kleinkindern
d. Ehrenmitgliedern
e. fördernden Mitgliedern
2. Ordentliche Mitglieder sind Mitglieder, die das 18.
Lebensjahr vollendet haben, soweit sie nicht einer der
folgenden Gruppen angehören.
3. Mitglieder nach 1.b. müssen das 14. Lebensjahr
vollendet haben und
•
entweder das 18. Lebensjahr nicht vollendet
haben (Jugendliche) oder
•
sich in Schul-, Hochschul- oder
Berufsausbildung befinden oder
•
Dienst bei der Bundeswehr bzw. Zivildienst
leisten.
Die Zuordnung zu dieser Gruppe wird höchstens bis
zur Vollendung des 27. Lebensjahres gewährt.
Die Berechtigung zu dieser Bevorzugung muss auf
Anforderung nachgewiesen werden.
4. Schüler und Kleinkinder sind Personen, die das 14.
Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
5. Zu Ehrenmitgliedern können Personen ernannt
werden, die sich um den Verein besondere Verdienste
erworben haben. Sie besitzen alle Rechte der
Mitglieder. Die Ernennung zum Ehrenmitglied erfolgt
durch die Mitgliederversammlung auf Vorschlag des
Geschäftsführenden Vorstandes.
6. Natürliche und juristische Personen können fördernde
Mitglieder sein.
§5 Beendigung der Mitgliedschaft
1. Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, Austritt oder
Ausschluss.
2. Die Austrittserklärung ist schriftlich an den
Geschäftsführenden Vorstand zu richten. Der Austritt
ist nur zum 30.06. oder zum 31.12 eines Jahres unter
Einhaltung einer Frist von einem Monat zulässig
TSG Maxdorf
Geschäftsstelle:
Öffnungszeiten:
Telefon:
Fax:
E-Mail:
Internet:
Carl-Bosch-Straße 16a
67133 Maxdorf
Die. 16:00-18:00 Uhr, Do. 16:30-17:30 Uhr
06237 3040
06237 80977
[email protected]
www.tsg-maxdorf.de
3.
Ein Mitglied kann vom Geschäftsführenden Vorstand
aus dem Verein ausgeschlossen werden wegen
a. wiederholter Nichterfüllung satzungsgemäßer
Verpflichtungen oder
Missachtung von Anordnungen der Organe des
Vereins.
b. einer schweren Schädigung der Interessen, des
Ansehens oder des
Vermögens des Vereins oder grob unsportlichen
Verhaltens.
c. Zahlungsrückstands eines dreifach angemahnten
Jahresbeitrags.
Die Mahnung hat an die dem
Geschäftsführenden Vorstand zuletzt
bekannt gewesene Postanschrift des Mitglieds zu
erfolgen.
Der Ausschluss hat sofortige Wirkung, wenn nicht
binnen drei Wochen nach Zustellung beim
Ehrenrat Beschwerde eingelegt wird. In diesem
Fall ruht die Mitgliedschaft bis zu dessen
endgültiger Entscheidung. Der ordentliche
Rechtsweg ist ausgeschlossen.
§6 Beiträge
1. Die Mitglieder sind zur Zahlung eines
Mitgliedsbeitrages verpflichtet. Die Beitragspflicht
beginnt mit dem Aufnahmemonat.
2. Der Mitgliedsbeitrag sowie Umlagen werden von der
Mitgliederversammlung festgelegt.
3. Neben Einzelbeiträgen gewährt der Verein bei einer
mindestens dreiköpfigen Familie einen Familienbeitrag
in Höhe von zwei Beiträgen für erwachsene
Einzelpersonen. Als Familie gelten auch allein
erziehende Personen mit ihren Kindern.
4. Der Verein hat das Bankeinzugsverfahren eingeführt.
Wo ein Abbuchungsverfahren nicht durchgeführt
werden kann, muss das Mitglied eine Bankeinzahlung
vornehmen. Der Bankeinzug wird zweimal jährlich zur
Mitte des Halbjahres durchgeführt.
5. Jugendliche zahlen einen ermäßigten, Schüler den
Schülerbeitrag. Den anderen unter §4, 1.b genannten
Mitgliedern kann vom Geschäftsführenden Vorstand
auf Antrag für die Dauer der Zugehörigkeit zu dieser
Gruppe ebenfalls der ermäßigte Beitrag gewährt
werden.
6. In besonderen Fällen kann ein Mitglied ganz oder
teilweise vom Geschäftsführenden Vorstand von einer
Beitragszahlung entbunden werden.
7. Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit.
Bankverbindungn für Mitgliedsbeiträge:
RV Bank Rhein-Haardt
IBAN: DE37545613100101910523
BIC: GENODE61LBS