Anmeldung zur Hundesteuer
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Anmeldung zur Hundesteuer
Ansprechpartner: Herr Bestert Fax-Nr. 02861/93962142 Stadt Borken Fachabteilung Steuern und Abgaben Im Piepershagen 17 Name, Vorname 46325 Borken Wohnort Straße Telefon-Nr. Anmeldung zur Hundesteuer Anzahl: Hund(e) Rasse (reinrassig): Mischlinge (darin enthaltene Rassen): Besitzer seit: (bzw. Zuzugsdatum) Schulterhöhe des ausgewachsenen Tieres: größer als 40 cm kleiner als 40 cm Gewicht des ausgewachsenen Tieres: mehr als 20 kg weniger als 20 kg Geschlecht des Hundes: männlich weiblich Datum Unterschrift E i n z u g s e r m ä c h t i g u n g/ L a s t s c h r i f t m a n d a t (S E P A) Ich ermächtige die Stadt Borken Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Stadt Borken auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. IBAN Zahlungsweise: 'jährlich BIC 'vierteljährlich Datum Unterschrift von der Fachabteilung Steuern und Abgaben auszufüllen: Kassenzeichen Steuermarke Nr. Ø an die Stadtkasse Steuerpflicht beginnt am EDV erl. Ø an den Fachbereich Bürgerservice u. Ordnung 07.03 Antrag auf Ermäßigung der Hundesteuer bzw. Befreiung von der Hundesteuer Eine Ermäßigung von 50 % wird beantragt, da der Hund zur Bewachung eines Gebäudes, welches von dem nächsten bewohnten Gebäude mehr als 200 m entfernt liegt, erforderlich ist. da der Hund eine Verhaltensprüfung nach § 5 Abs. 3 oder § 10 Abs. 2 Landeshundegesetz NRW abgelegt hat. Dies gilt nur für Hunde bestimmter Rasse nach § 10 LhundG. Der Nachweis zur abgelegten Prüfung ist beigefügt. Eine Ermäßigung um weitere 25 % wird beantragt, da der Hund die Begleithundeprüfung nach den Richtlinien des VDH abgelegt hat. Dies gilt nur für Hunde bestimmter Rasse nach § 10 Landeshundegesetz NRW ( LhundG). Der Nachweis zur abgelegten Prüfung ist beigefügt. Eine Ermäßigung von 75 % wird beantragt, da der Hund zur Bewachung eines landwirtschaftlichen Anwesens, welches von dem nächsten im Zusammenhang bebauten Ortsteil mehr als 400 m entfernt liegt, erforderlich ist. da der Hund von Empfängern von Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz oder von solchen Personen, die diesen einkommensmäßig gleichstehen, gehalten wird. Eine Kopie des Sozialhilfebescheides wird diesem Antrag beigefügt. Eine Steuerbefreiung wird beantragt, da der Hund ausschließlich dem Schutz und der Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen dient. (Sonst hilflose Personen sind solche Personen, die einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen „B“, „BI“, „aG“ oder „H“ besitzen.) Eine Kopie des Schwerbehindertenausweises wird diesem Antrag beigefügt. ____________________ Datum _________________________ Unterschrift Formular drucken Formularinhalt löschen