Anmeldung zur Hundesteuer

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Anmeldung zur Hundesteuer
Ansprechpartner: Herr Bestert
Fax-Nr. 02861/93962142
Stadt Borken
Fachabteilung Steuern und Abgaben
Im Piepershagen 17
Name, Vorname
46325 Borken
Wohnort
Straße
Telefon-Nr.
Anmeldung zur Hundesteuer
Anzahl:
Hund(e)
Rasse (reinrassig):
Mischlinge (darin enthaltene Rassen):
Besitzer seit: (bzw. Zuzugsdatum)
Schulterhöhe des ausgewachsenen Tieres:
größer als 40 cm
kleiner als 40 cm
Gewicht des ausgewachsenen Tieres:
mehr als 20 kg
weniger als 20 kg
Geschlecht des Hundes:
männlich
weiblich
Datum
Unterschrift
E i n z u g s e r m ä c h t i g u n g/ L a s t s c h r i f t m a n d a t (S E P A)
Ich ermächtige die Stadt Borken Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise
ich mein Kreditinstitut an, die von der Stadt Borken auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.
Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des
belasteten Betrages verlangen. Es gelten die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
IBAN
Zahlungsweise:
'jährlich
BIC
'vierteljährlich
Datum
Unterschrift
von der Fachabteilung Steuern und Abgaben auszufüllen:
Kassenzeichen
Steuermarke Nr.
Ø an die Stadtkasse
Steuerpflicht beginnt am
EDV erl.
Ø an den Fachbereich
Bürgerservice u. Ordnung
07.03
Antrag auf Ermäßigung der Hundesteuer
bzw. Befreiung von der Hundesteuer
Eine Ermäßigung von 50 % wird beantragt,
da der Hund zur Bewachung eines Gebäudes, welches von dem nächsten bewohnten
Gebäude mehr als 200 m entfernt liegt, erforderlich ist.
da der Hund eine Verhaltensprüfung nach § 5 Abs. 3 oder § 10 Abs. 2 Landeshundegesetz NRW abgelegt hat. Dies gilt nur für Hunde bestimmter Rasse nach § 10
LhundG. Der Nachweis zur abgelegten Prüfung ist beigefügt.
Eine Ermäßigung um weitere 25 % wird beantragt,
da der Hund die Begleithundeprüfung nach den Richtlinien des VDH abgelegt hat.
Dies gilt nur für Hunde bestimmter Rasse nach § 10 Landeshundegesetz NRW
( LhundG). Der Nachweis zur abgelegten Prüfung ist beigefügt.
Eine Ermäßigung von 75 % wird beantragt,
da der Hund zur Bewachung eines landwirtschaftlichen Anwesens, welches von dem
nächsten im Zusammenhang bebauten Ortsteil mehr als 400 m entfernt liegt, erforderlich ist.
da der Hund von Empfängern von Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz oder von solchen Personen, die diesen einkommensmäßig gleichstehen, gehalten wird. Eine Kopie des Sozialhilfebescheides wird diesem Antrag beigefügt.
Eine Steuerbefreiung wird beantragt,
da der Hund ausschließlich dem Schutz und der Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen dient. (Sonst hilflose Personen sind solche Personen, die einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen „B“, „BI“, „aG“ oder „H“ besitzen.)
Eine Kopie des Schwerbehindertenausweises wird diesem Antrag beigefügt.
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Datum
_________________________
Unterschrift
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