Palmen
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PRODUKTSPEZIFIKATION SONSTIGE FIEDERBLÄTTRIGE PALMEN April 2011 Ergänzend zu den Allgemeinen Spezifikationen für Zimmerpflanzen gelten für die sonstigen fiederblättrigen Palmen die in dieser Produktspezifikation genannten Anforderungen. Die Produktspezifikation für sonstige fiederblättrige Palmen gilt ab 1. April 2011 für alle der Vereinigung Niederländischer Blumenversteigerungen (Vereniging van Bloemenveilingen in Nederland, VBN) angeschlossenen Versteigerungsbetriebe. Nichts aus dieser Ausgabe darf ohne vorherige schriftliche Erlaubnis des Herausgebers (Vereniging van Bloemenveilingen in Nederland) durch Druck, Fotokopie, Mikrofilm oder auf sonstige Art vervielfältigt und/oder veröffentlicht werden. No parts of this book may be reproduced in any form, by print, photocopy, microfilm or any other means without written permission from the publisher (Association of Dutch Flower Auctions). Palmen sonstige 21-02-2011 Begriffsumschreibung Blätter Wenn die Keimblätter die einzigen Blätter der Pflanze sind, werden diese als vollwertige oder ausgewachsene Blätter betrachtet. Sonstige fiederblättrige Palmen Alle fiederblättrigen Palmen mit Ausnahme von Chrysalidocarpus lutescens, Chamaedorea, Howea fosteriana und Phoenix. Schirmart (Umbrella-) bei Cycas revoluta Es handelt sich um eine Schirmart (Umbrella-), wenn sich bei einer Pflanze die Blätter nur aus dem Herzen der Knolle heraus entwickelt haben. Die Blätter sind von innen nach außen zurückgebogen wie bei der Form eines Regenschirmes. Sonstige Sorten (doppelter Blätterkranz) anders als die Schirmsorte; die Blätter haben sich nicht nur aus dem Herzen der Knolle entwickelt. I. Mindestanforderungen für den Handel MINDESTQUALITÄT • Neue Wurzelentwicklungen müssen in ausreichendem Maße sichtbar sein. • Die Pflanze soll derart entwickelt sein, dass ein Weiterwachsen gewährleistet ist. Dies bezieht sich auch auf die Beschaffenheit des Bodens. • Palmen müssen bei der Anlieferung in einem Substrat stehen, das ausschwemmbar einen maximalen Prozentsatz zwischen 33 und 45% hat. (Mit Pflanzen, die diese Bedingungen nicht erfüllen, wird nicht gehandelt.) II. Qualitäts- und Sortierungsvorschrift QUALITÄTSANFORDERUNGEN JE PARTIE Ergänzend gilt folgende Anforderung: • Die Partie muss frei sein von Blattspitzen mit Ausnahme der untersten Blattkränze, für die eine höhere Toleranz gilt als in den Allgemeinen Spezifikationen für Zimmerpflanzen angegeben ist. Außerdem gilt hierbei für große Pflanzen und für alte Pflanzen im Hinblick auf das Vorhandensein von Blattspitzen eine höhere Toleranz. SORTIERUNGSANFORDERUNGEN JE PARTIE • Sonstige fiederblättrige Palmen müssen nach folgenden Kriterien sortiert werden: − Topfgröße; − Pflanzenhöhe; − Anzahl Pflanzen je Topf (Pflanzenumfang); − Dicke; − Kulturform* * Bei Cycas revoluta muss die Pflanzenform angegeben werden. Dazu sind folgende zwei Codes (S54) wichtig: Code 84 Umbrella Code 999 sonstige Palmen sonstige 21-02-2011 2 SORTIERUNGSCODE Für die sonstigen fiederblättrigen Palmen gelten folgende Sortierungscodes: Prod.code ProduktgruppenName SK1 SK2 SK3 SK4 SK5 nr. 2 100 03 01 Cycas S01 S02 S13 9200 2 100 03 01 Cycas revoluta S01 S02 S13 S54 21099901 sonstige Palmen S01 S02 S03 9991 21099901 Zamia S01 S02 S13 9990 21099901 Rhapis S01 S02 S03 S08 20873 21099901 Rhapis ecxelsa S01 S02 S03 S08 NB: Die fett gedruckten Kennzeichen sind vorgeschrieben, die dünn gedruckten Kennzeichen sind Empfehlungen. Erklärung der Sortierungskennzeichen: S01 Topfgröße vorgeschrieben S02 Höhe vorgeschrieben S03 Anzahl Stecklinge/Pflanzen pro Topf S13 Anzahl Blätter pro Pflanze S08 Dickesortierung S54 Pflanzenform Palmen sonstige 21-02-2011 3