Älter werden im Landkreis Dingolfing-Landau

Transcrição

Älter werden im Landkreis Dingolfing-Landau
Aktiv auch
im Alter
Älter werden im Landkreis Dingolfing-Landau
Wegweiser für Senioren und Angehörige
Beratung
und Hilfe
Wohnen im
Alter
Ambulante
Versorgung
Hilfe bei Pflegebedürftigkeit
Vorsorge
Testament /
Notar
Hospiz
Todesfall
Persönlicher
Notruf
beraten
helfen
engagieren
Rufen Sie an!
Wir beraten, helfen und engagieren
uns für Sie!
Zusätzlich zu den Angeboten der Caritas Sozialstation bieten wir:
Seniorengruppen sowie div. Hilfs- und Besuchsdienste
Beratungsstelle für seelische Gesundheit
Caritas Kreis Seniorenwallfahrt
Ganzheitliche Grundund Behandlungspflege
Kurse Lebensqualität im Alter
Hauswirtschaftliche
Versorgung
Offene Behinderten Arbeit
Anleitung und Schulung
pflegender Angehöriger
Schulungen für Seniorengruppenleiter
Verhinderungspflege
Gesprächskreis für pflegende Angehörige
Allgemeine Sozialberatung
Seniorenerholungsmaßnahmen
Fachstelle für pflegende Angehörige
caritas Sozialstation
Wir pflegen Menschlichkeit.
Dingolfing
Landau
Griesgasse 13
84130 Dingolfing
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Dr. Godron-Straße 3
94405 Landau an der Isar
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0 87 31/4 03 28
0 99 51/98 51 11
Geschäftsstelle
Geschäftsstelle
Telefon 0 87 31/3 16 00
E-Mail [email protected]
Telefon 0 99 51/9 85 10
E-Mail [email protected]
Vorwort
Älter wird man täglich, auf das wie kommt es an!
Durch den großen Wandel in den letzten Jahren des täg­
lichen Lebens (Beruf, Erfahrung, Medizin, Wissenschaft
udgl.) werden die Menschen in Deutschland immer älter.
Demzufolge ist es unumgänglich und wichtig, der Realität
ins Auge zu schauen und sich mit dem Älterwerden ausei­
nander zu setzen.
In jungen Jahren kann man es oft nicht erwarten „älter“ zu
werden. Man fiebert förmlich der Volljährigkeit entgegen,
sehnt den Tag herbei, wo man eigenständig Entscheidungen
treffen kann und für diese selbst verantwortlich ist. Hat man
dann endlich die Jahre der „Einschränkungen“ hinter sich ge­
bracht, lebt man relativ leicht und unbeschwert, ja man denkt
gar nicht daran, dass man auch in dieser Phase des Lebens
täglich älter wird, bis zu dem Zeitpunkt, an dem man plötzlich
erkennt: Man ist „älter“ geworden.
als früher. Oftmals muss man sogar auf die Hilfe anderer
Menschen zurückgreifen.
In diesem Lebensabschnitt stellt man unschwer fest, dass man
nicht umhin kommt, seine bisherigen Lebensgewohnheiten zu
ändern. Dabei braucht man keinesfalls auf alles zu verzichten,
ganz im Gegenteil, man muss nur das Richtige tun.
Angebote um das Leben im Alter lebenswert zu gestalten und
Hilfe zu bekommen, um sich das Leben leichter zu machen,
gibt es in Hülle und Fülle. Man muss nur wissen wo und wie
man an die Angebote gelangt und diese in Anspruch nehmen.
Damit es Ihnen, sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,
leichter fällt, sich mit der neuen Lebenssitua­tion zurecht zu fin­
den, wurde dieser Wegweiser erstellt. In seiner Vielfältigkeit
und seinen reichhaltigen Angeboten soll er Ihnen Anregungen
bieten und Möglichkeiten aufzeigen, auch im Alter nicht auf
die Annehmlichkeiten des Lebens verzichten zu müssen.
Manches geht nicht mehr so leicht von der Hand, besonde­
re Leistungen zu erbringen wird immer schwieriger und man Schauen Sie rein und Sie werden mit Sicherheit das Richtige
muss sich bei vielen Tätigkeiten wesentlich mehr anstrengen finden!
Grußwort des Landrats
Liebe Mitbürgerinnen und
Mitbürger!
Sie halten heute unseren neu­
en Senioren-Wegweiser für den
Landkreis Dingolfing-Landau in
Händen und ich hoffe, dass er für
Sie zu einem hilfreichen Begleiter
durch den Alltag wird. Jeder von
uns möchte nach einem langen
und arbeitsreichen Leben sein Al­
ter genießen können. Dazu gehört
neben der finanziellen Absicherung auch die Teilnahme am
gesellschaftlichen Leben. Dies ist für uns alle wichtig und ein
Gewinn für unsere gesamte Gesellschaft.
Nicht zuletzt bemühen wir uns mit den Behörden und Hilfsor­
ganisationen im Landkreis darum, den älteren Menschen mit
Beratung und Hilfe zur Seite zu stehen.
Auch in unserem Landkreis wird die Zahl der Senioren, die
binnen einer Generation von 9.771 auf 15.514 gestiegen ist,
weiter zunehmen. Ab dem Jahr 2016 werde ich hoffentlich
auch dazugehören. Unser Seniorenwegweiser soll Ihnen in­
formativ und helfend zur Seite stehen. Mein Dank gilt allen,
die zu seiner Verwirklichung beigetragen haben, insbeson­
dere der Initiativgruppe „Seniorenleitbild“ mit Herrn Helmut
Heller an der Spitze, die so viel Arbeit und Herzblut in dieses
Projekt gesteckt haben.
In unserem neuen Seniorenwegweiser finden Sie viele Anre­
gungen und nützliche Adressen, die Ihnen dabei helfen sol­
len, möglichst lange selbständig und aktiv zu sein. Und das
ist es auch, was ich Ihnen von Herzen wünsche: Genießen Sie
den Herbst des Lebens! Sie haben es sich verdient. Nutzen
Sie die Jahre – sei es im Kreise der Familie oder mit Freun­
den – und denken Sie dabei an eine Lebensweisheit, die von
dem berühmten Schauspieler Curd Jürgens stammt. „Gerade,
wenn man älter wird, darf man nie vergessen, dass alles, was
Spaß macht, auch jung hält.“
Keine Gesellschaft sollte und kann auf die Lebenserfahrung
verzichten, die den Senioren in der Familie im mitmenschlichen
Umgang oder im Arbeitsleben zugewachsen ist. Wir wollen
dazu beitragen, dass sich ältere Menschen nicht zurückzie­
hen, sondern sich mit ihren Fähigkeiten und ihrer Menschlich­
keit in unser Gemeinwesen weiter einbringen.Dem Landkreis
Dingolfing-Landau, auch mir persönlich, liegen die Wünsche
und die Bedürfnisse unserer älteren Mitbürger sehr am Her­
zen. Mit den Damen und Herren des Kreistages bemühe ich
mich, für Seniorinnen und Senioren ein lebenswertes Umfeld
zu gestalten. Dies beginnt mit einer wohnortnahen Klinikver­
sorgung und reicht über qualitätvolle Wohn- und Pflegean­
gebote bis hin zu einem immer besser ausgebauten Netz im Heinrich Trapp
öffentlichen Personennahverkehr.
Landrat
Grußwort der Ansprechgruppe Seniorenleitbild
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger
sammenfasst und transparent von A wie Apotheke bis Z wie
Zu hause betreut aufzeigt.
Im November 2006 entwickelten 60 Bürger unseres Land­
kreises ein Leitbild für Senioren. Aus dieser Arbeit ging eine Wir hoffen, dass der Wegweiser für Sie und Ihre Angehörigen
Arbeitsgruppe hervor, die in ehrenamtlichem Engagement stets eine hilfreiche Broschüre sein wird.
dieses Thema bisher weiter vorangetrieben hat.
Wir bedanken uns bei den vielen Helfern die allesamt ehren­
Die Ansprechgruppe „Seniorenleitbild des Landkreises amtlich an der Vorbereitung und Gestaltung des Wegweisers
Dingolfing-Landau“ sieht es als eine der wichtigsten Auf­ mitgewirkt haben. Unser besonderer Dank gilt all denjenigen,
gaben an, den Menschen Anregungen und Hilfestellung zu die mit ihren Inseraten und Anzeigen den Druck finanzierten.
geben, die aus welchen Gründen immer, nicht mehr in der
Lage sind ihren gewohnten Lebensinhalt so zu gestalten
wie früher.
Unser Besteben ist es, bereits vorhandenes zu bündeln und Helmut Heller
neue Wege aufzuzeigen, die zur optimalen Gestaltung eines Vorsitzender der Initiativgruppe „Seniorenleitbild“
angenehmen Lebensabschnitts beitragen.
Ziel ist es auch, dass in allen Gemeinden des Landkreises
durch die Kommunen ehrenamtliche Seniorenbeauftragte in­
stalliert werden. Hierbei stehen die jeweiligen Bürgermeister
in der Verantwortung.
Insgesamt möchten wir dazu beitragen, den Seniorinnen und
Senioren einen selbstbestimmten, angenehmen und lebens­
werten Lebensabend zu ermöglichen.
Um dies zu erleichtern, haben wir die Basis geschaffen zur
Erstellung dieses „Wegweisers für Senioren und deren An­
gehörige“, der die wichtigsten Angebote des Landkreises zu­
Inhaltsverzeichnis
1.
Aktiv auch im Alter........................................................7
Begegnungsstätten / Treffpunkte......................................7
Bildung.............................................................................13
Ernährung im Alter...........................................................15
Kultur................................................................................18
Reisen..............................................................................20
Sport, Bewegung und Freizeit..........................................24
2.
Beratung und Hilfe.......................................................25
Beratung zur Grundsicherung im Alter / Sozialhilfe........25
Finanzielle Vergünstigungen............................................25
Kriegsopferfürsorge.........................................................26
Psychosoziale Beratung...................................................26
Rentenberatung...............................................................26
Schuldnerberatung...........................................................26
Schwerbehindertenberatung...........................................27
Selbsthilfegruppen...........................................................27
Sozialberatungen der Wohlfahrtsverbände.....................27
Sozialpsychiatrische Beratung.........................................29
Wohngeldberatung..........................................................30
3.
Wohnen im Alter...........................................................35
Zu Hause wohnen............................................................35
Seniorengerechte Wohnungen (barrierefrei)...................37
Betreutes Wohnen / Servicewohnen...............................37
Kurzzeitpflege...................................................................40
Tagespflege......................................................................41
Seniorenwohn- und -pflegeheime...................................41
Wohnen und Pflege für behinderte Erwachsene.............42
Wohnen und Pflege für psychisch kranke Menschen......42
4.
Ambulante Versorgung und Hilfeangebote.............43
Hausnotruf.......................................................................43
Mahlzeitendienste / Essen auf Rädern...........................43
Pflegedienste...................................................................43
Sonder- / Behindertenfahrdienst.....................................44
Unterstützung für Haus und Garten.................................44
5.
Hilfe bei Pflegebedürftigkeit......................................45
Kombinationsleistungen..................................................45
Kurzzeitpflege...................................................................45
Pflegeberatung.................................................................46
Pflegegeld- / Pflegesachleistungen.................................46
Pflegehilfsmittel...............................................................46
Pflegekasse......................................................................46
Pflegekurse.......................................................................46
Tagespflege......................................................................46
Verhinderungspflege / Urlaubspflege..............................47
Vollstationäre Pflege........................................................47
Wohnungsanpassungsmaßnahmen.................................47
6. Vorsorge.........................................................................50
7. Testament / Notar.........................................................61
8. Hospiz.............................................................................63
9. Todesfall.........................................................................64
10.Persönlicher Notruf....................................................U3
Impressum..........................................................................U3
Branchenverzeichnis
Liebe Leser! Hier finden Sie eine wertvolle Einkaufshilfe, einen Querschnitt leistungsfähiger Betriebe aus Handel, Gewerbe
und Industrie, alphabetisch geordnet. Alle diese Betriebe haben die kostenlose Verteilung Ihrer Broschüre ermöglicht.
Alten- und Pflegheim..........................U3
Ambulante Hauskrankenpflege........... 28
Ambulante Krankenpflege.................. 34
Ambulante Pflegedienste.................... 39
Apotheke......................... 5, 6, 18, 31, 34
Arbeiterwohlfahrt............................... 34
Ärzte.................................................... 49
Bäderpraxis......................................... 49
Banken................................................ 30
Bestattungen....................................... 63
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Betreuter Fahrdienst........................... 28
Bürgerheim....................................31, U3
Caritas.................................................U2
Erbrecht............................................... 31
Essen auf Rädern.................................. 6
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Hörgeräte............................................ 48
Innenarchitektur.................................. 24
Innere Medizin.................................... 49
Internisten..................................... 16, 17
Klinikum.............................................. 38
Krankenhäuser.................................... 38
Massagen..................................... 16, 49
Mechtildisheim...................................U3
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1. Aktiv auch im Alter
Wer Anteil nimmt am Leben ringsum, wer Kontakte und
Freundschaften pflegt, wer vielfältige Möglichkeiten nutzt,
Sinnvolles und Nützliches zu tun, wer sich für andere enga­
giert und auch die schönen Dinge und Erfahrungen zu genie­
ßen versteht, der bleibt innerlich jung und ist weniger anfällig
für Krankheiten.
Ausgehend von diesen Erfahrungen gibt es in unserer Stadt /
unserem Landkreis viele Angebote. Diese reichen von Be­
ratungsangeboten über Angeboten zur Freizeitgestaltung bis
hin zu Begegnungsstätten und Clubs, die allen interessierten
Senioren offen stehen.
gen und Aktivitäten angeboten. Die Gruppen bieten Kontakt
zu Alterskollegen. Oft findet man dort neben Gemütlichkeit
auch Partner für Spiel und Unterhaltung, man kann Vorträge
hören und Erfahrungen austauschen.
Seniorenbeauftragte und Seniorentreffs
in den Kommunen
In unserem Landkreis besteht in den Städten, Märkten und
Gemeinden ein breites Angebot für Senioren. Die Arbeit ba­
siert im Wesentlichen auf ehrenamtlichem Engagement, das
sowohl von Vereinen und Verbänden, als auch von kirchlichen
Einrichtungen angeboten und getragen wird.
Die folgenden Auflistungen beschränken sich auf Schwer­
Begegnungsstätten / Treffpunkte
punkte und Hauptansprechpartner. Da die örtlichen Angebote
naturgemäß einem stetigen Wandel unterliegen, empfehlen
Von freien Verbänden, Kirchengemeinden, Kommunen und wir dass Änderungen, aktuelle Ansprechpartner und geplante
Senioreneinrichtungen wird eine Vielzahl von Veranstaltun­ Aktivitäten bei der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung oder den
Pfarrämtern erfragt werden. Für diesen Wegweiser wurden
uns folgende Angebote gemeldet:
Landkreis Dingolfing – Landau
Wie hier in Mengkofen, treffen sich an vielen Orten beim
Volksfest die älteren Bürger zum Seniorennachmittag
Seniorenkontaktstelle:
Landratsamt Dingolfing – Landau
Amt für Soziales und Senioren, Herr Hans Blastyak
Erdgeschoss, Zimmer-Nr. 44
Obere Stadt 1, 84130 Dingolfing
Telefon: 08731 / 87-456
E-Mail: [email protected]
www.landkreis-dingolfing-landau.de
1. Aktiv auch im Alter
Stadt Dingolfing
Dr.-Josef-Hastreiter-Straße 2, 84130 Dingolfing
Telefon: 08731 / 5010, www.dingolfing.de
Seniorenbeirat: Vorsitzender: Richard Stadler
Gablonzerstrasse 42, 84130 Dingolfing
Telefon: 08731 / 73675
Veranstaltungen:
Sowohl der Markt Eichendorf, wie auch die Vereine, Verbän­
de, Kirchen und Parteien bieten für Senioren weitere Veran­
staltungen / Treffen an.
Informationen sind der örtlichen Presse zu entnehmen.
Markt Frontenhausen
Marienplatz 3, 84160 Frontenhausen
Veranstaltungen:
Telefon: 08732 / 92010
Sowohl die Stadt Dingolfing wie auch die Vereine, Verbände, www.frontenhausen.de
Kirchen und Parteien bieten für Senioren weitere Veranstal­
tungen / Treffen an.
Seniorenbeauftragte/r: Helga Mayer
Informationen sind der örtlichen Presse zu entnehmen.
Westendstraße 5, Telefon: 08732 / 1559
Vertretung: Martha Stebl
Markt Eichendorf
Eichenweg 6, Telefon: 08732 / 374
Marktplatz 5, 94428 Eichendorf
Telefon: 09952 / 93010
Veranstaltungen:
Sowohl der Markt Frontenhausen, wie auch die Vereine, Ver­
www.markt-eichendorf.de
bände, Kirchen und Parteien bieten für Senioren Veranstal­
Seniorenbeauftragte/r: Hildegard Hartl
tungen / Treffen an.
Hinteranger 16, 94428 Eichendorf
Informationen sind der örtlichen Presse zu entnehmen.
Telefon: 09952 / 705
Seniorenclub Eichendorf: Margret Pöppel
Burgaustraße 7, Eichendorf
Telefon: 09952 / 909184
Seniorenclub Aufhausen: Margarete Wimmer
Carossastraße 6, Aufhausen
Telefon: 09956 / 726
Gemeinde Gottfrieding
Dingolfingerstraße 18
84177 Gottfrieding
Telefon: 08731 / 1204
www.gottfrieding.de
Seniorenbeauftragte/r: Josef Nierschl
Höhenweg 2, Telefon: 08731 / 2184
1. Aktiv auch im Alter
Veranstaltungen:
Sowohl die Gemeinde Gottfrieding, als auch die Vereine, Ver­
bände, Kirchen und Parteien bieten für Senioren Veranstal­
tungen / Treffen an.
Informationen sind der örtlichen Presse zu entnehmen.
Stadt Landau
BRK Seniorengymnastikgruppe St. Johannes:
Franziska Christlmaier
Steinfelsstraße 8, Landau, Telefon: 09951 / 1890
Caritasverband Isar-Vils: Josef Brunner
Dr.-Godron-Straße 3, Landau, Telefon: 09951 / 98510
Oberer Stadtplatz 1, 94405 Landau
Telefon: 09951 / 9410
www.landau-Isar.de
Seniorenclub St. Johannes:
Franziska Hochwimmer
Schlesischestraße 7, Landau, Telefon: 09951 / 7154
Seniorenbeirat:
Vorsitzender: Bernd Hoell
Zum Alten Hofgarten 27, 94405 Landau a.d.Isar
Telefon: 09951 / 6794
Seniorenclub Mettenhausen: Rudolf Reisinger
Milchstraße 3, Mettenhausen, Telefon: 09956 / 252
Altersverein: Manfred Plendl
Schlesischestraße 29, Landau, Telefon: 09951 / 1807
Altenclub St. Maria: Johanna Zellner
Magzinstraße13, Landau, Telefon: 09951 / 1464
Arbeiterwohlfahrt-Seniorengruppe: Ruth Wolferseder
Theresienplatz 5, Landau, Telefon: 09951 / 5737
Seniorenkreis der Arbeiterwohlfahrt:
Werner Hermann
Dammstraße 6, Landau, Telefon: 09951 / 5530
Seniorenkreis der evang. Gemeinde: Erna Niederl
Theresienhöhe 26, Landau, Telefon: 09951 / 5874
Volkstanz-/Seniorentanzkreis: Alfred Steiner
Baderallee 21, Landau, Telefon: 09951 / 8708
BRK Seniorenclub: Franziska Christlmaier
Steinfelsstraße 8, Landau, Telefon: 09951 / 1890
TV Seniorensport, Gymnastik und Schwimmen:
Reinhard Huf
Ritter-Waller-Straße 3, Wildthurn, Telefon: 09956 / 624
BRK Seniorengymnastikgruppe: Hilde Wenninger
Adalbert-Stifter-Ring 7, Landau, Telefon: O9951 / 6667
VdK Ortsgruppe Landau: Xaver Baumgartner
Ertlstraße 2, Landau, Telefon: 09951 / 8844
1. Aktiv auch im Alter
Veranstaltungen:
Sowohl die Stadt Landau als auch die Vereine, Verbände, Kir­
chen und Parteien bieten für Senioren weitere Veranstaltun­gen / Treffen an.
Informationen sind der örtlichen Presse zu entnehmen.
Seniorenbeauftragte/r: Helmut Heller
Kirchweg 23, Telefon + Fax: 09955 / 731
Vertretung: Hans Eichelmann
Steinzeitweg i/2, Telefon: 09955 / 1673
Gemeinde Loiching
VdK Stammtisch: im Gasthaus Apfelbeck
Hochgarten 2, Mamming, Telefon: 09955 / 9100
Seniorenbeauftragte/r: Juliane Schütz
Lilienstraße 4, Kronwieden, Telefon: 08731 / 2544
Veranstaltungen:
Sowohl die Gemeinde Mamming, als auch die Vereine, Ver­
bände, Kirchen und Parteien bieten für Senioren weitere Ver­
anstaltungen / Treffen an.
Informationen sind der örtlichen Presse zu entnehmen.
Kirchplatz 4, 84180 Loiching
Telefon: 08731 / 31970
www.loiching.de
Seniorentreff Loiching: Julianne Schütz
Lilienstraße 4, Kronwieden, Telefon: 08731 / 2544
Seniorenclub Wendelskirchen: Joseph Rothlehner
Kirchberg 19, Oberwolkersdorf, Telefon: 08744 / 8839
Gemeinde Marklkofen
Bahnhofstraße 5, 84163 Marklkofen
Telefon 08732 / 91190, www.marklkofen.de
Seniorenbeauftragte/r:
Birgitt Haslbeck, Telefon: 08732 / 911926
Aktuelle Informationen erteilt die Gemeindeverwaltung
Veranstaltungen:
Sowohl die Gemeinde Loiching, als auch die Vereine, Verbän­
de, Kirchen und Parteien bieten für Senioren weitere Veran­ Seniorenstammtisch im Pfarrheim Pfarrbüro, Telefon: 08732 / 131
staltungen / Treffen an.
Informationen sind der örtlichen Presse zu entnehmen.
Seniorengruppe des KDFB im Pfarrheim
Pfarrbüro, Telefon: 08732 / 131
Gemeinde Mamming
Hauptstraße 15, 94437 Mamming
Telefon 09955 / 93110
www.mamming.de
10
Veranstaltungen:
Sowohl die Gemeinde Marklkofen, als auch die Vereine, Ver­
bände, Kirchen und Parteien bieten für Senioren weitere Ver­
1. Aktiv auch im Alter
anstaltungen / Treffen an. Informationen sind der örtlichen Gemeinde Moosthenning
Presse zu entnehmen.
Rathausweg 2 Unterhollerau, 84164 Moosthenning
Telefon: 08731 / 39000, www.moosthenning.de
Gemeinde Mengkofen
Von-Haniel-Allee 12, 84152 Mengkofen
Telefon 08733 / 93880
www.mengkofen.de
Seniorenbeauftragte/r:
Zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses nicht benannt.
Aktuelle Informationen erteilt die Gemeindeverwaltung.
Seniorenbeauftragte/r:
Richard Baumgartner
Am Berg 10, Telefon + Fax: 08733 / 1095
Aktuelle Informationen erteilt die Gemeindeverwaltung.
Rentnerstammtisch: Gasthaus Wasserburger, Moosthenning
Rentnerstammtisch Mengkofen: Jakob Schmerbeck
Klausenweg 10, Mengkofen, Telefon: 08733 / 1002
„Treff 55“ Lengtal: Therese Boiger
Tundingerstraße 17, Unterhollerau, Telefon: 08731 / 9531
„Treff 55“ in Obertunding: Rupert Haselbeck sen.
Lengthalerstraße 13, Obertunding, Telefon: 08733 / 454
Seniorenclub Ottering: Rosemarie Kostan
Hopfenstraße 3, Ottering, Telefon: 08731 / 91199
Cafeteria Seniorenheim St. Antonius, Landfrauen
Hauptstraße 26, Mengkofen, Telefon: 08733 / 93910
Rentnerstammtisch: Sportheim Dornwang
Altentreff Martinsbuch: Frau Marianne Birn
Pfarrhaus, Martinsbuch, Telefon: 08733 / 790
Seniorenkaffeerunde: Frau Theresia Ederer
Moosthenning, Telefon: 08731 / 9745
Veranstaltungen:
Sowohl die Gemeinde Moosthenning als auch die Vereine,
Verbände, Kirchen und Parteien bieten für Senioren weitere
Veranstaltungen / Treffen an.
Informationen sind der örtlichen Presse zu entnehmen.
Veranstaltungen:
Sowohl die Gemeinde Mengkofen, als auch die Vereine, Ver­
bände, Kirchen und Parteien bieten für Senioren weitere Ver­ Gemeinde Niederviehbach
anstaltungen / Treffen an.
Schulstraße 1, 84183 Niederviehbach
Informationen sind der örtlichen Presse zu entnehmen.
Telefon 08702 / 791, www.niederviehbach.de
11
1. Aktiv auch im Alter
Seniorenbeauftragte/r:
Georg Sedlmaier
Bindergraben 8, Telefon: 08702 / 3309
BRK-Seniorenclub: Josef Neumayr
Sonnenstraße 26, Lichtensee, Telefon: 08702 / 2768
MS-Gruppe des Landkreises: Erich Luginger
Kirchfeld 24, Martinsbuch, Telefon: 08733 / 1344
Seniorenturnen: Heinrich Hochwimmer
Niederviehbach,Telefon: 08702 / 1895
Ökumenischer Tanzkreis: Pfarrbüro,
Niederviehbach, Telefon: 08702 / 8520
Seniorenclub Pilsting: Adam Edenhoffer
Siedlerweg14, Pilsting, Telefon: 09953 / 1362
Veranstaltungen:
Sowohl der Markt Pilsting als auch die Vereine, Verbände,
Kirchen und Parteien bieten für Senioren weitere Veranstal­
tungen / Treffen an.
Informationen sind der örtlichen Presse zu entnehmen.
Markt Reisbach
Landauerstraße 18, 94419 Reisbach
Telefon: 08734 / 490, www.reisbach.de
Seniorenbeauftragte/r:
Klaus Böhm
Dingolfingerstraße 103
Telefon + Fax: 08734 / 7088
Veranstaltungen:
Sowohl die Gemeinde Niederviehbach als auch die Vereine,
Verbände, Kirchen und Parteien bieten für Senioren weitere Seniorenclub Reisbach: Thea Schweikl
Veranstaltungen / Treffen an.
Reisbach, Telefon: 08734 / 540
Informationen sind der örtlichen Presse zu entnehmen.
Seniorenclub Griesbach: Josef Eberl
Markt Pilsting
Griesbach, Telefon: 08734 / 591
Marktplatz 8–12, 94431 Pilsting
Telefon: 09953 / 93010, www.pilsting.de
Seniorenclub Oberhausen: Rosa Kronwinkler
Oberhausen, Telefon: 08734 / 1449
Seniorenbeauftragte/r:
Seniorengemeinschaft Holzland:
Hans-Dieter Sterz
Andreas Glas 9A, 94431 Pilsting
Gasthaus Gschaider
Telefon: 09953 / 1413
Am Wirtsberg 6, Haberskirchen, Telefon: 08735 / 368
12
1. Aktiv auch im Alter
Veranstaltungen:
Sowohl der Markt Reisbach als auch die Vereine, Verbände,
Kirchen und Parteien bieten für Senioren weitere Veranstal­
tungen / Treffen an.
Informationen sind der örtlichen Presse zu entnehmen.
Markt Simbach
Eggenfeldenerstraße 1, 94436 Simbach
Telefon 09954 / 93080, www.markt-simbach.de
Seniorenbeauftragte/r:
Franz Weinzierl
Lahrstraße 31, Telefon: 09933 / 95335
Seniorentreff im Pfarrheim: Frau Waltraud Flexeder
Wallersdorf, Telefon: 09933 / 1549
Seniorentreff „Altenbuch“ in Haidlfing: Johann Lux sen.
Mittlere Bach 10, Haidlfing, Telefon: 09933 / 8634
Seniorenbeauftragte/r:
Gesundheitsgymnastik: Frau Sieglinde Maryniak
Zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses, ab 18.12.2007 nicht Wiesgasse 2, Wallersdorf, Telefon: 09933 / 724
benannt. Aktuelle Informationen hierzu durch die Gemeinde­
verwaltung.
Herzsportgruppe: Erhard Jungbauer und Dr. Adolf Hiergeist
Wallersdorf,Telefon: 09933 / 952980
Altenclub Simbach: Josef Brugger
Mitterloh 29, Simbach, Telefon: 09954 / 388
Veranstaltungen:
Sowohl der Markt Wallersdorf, als auch die Vereine, Verbän­
Seniorenclub Haunersdorf: Marianne Egerer
de, Kirchen und Parteien bieten für Senioren weitere Veran­
Schulstraße 8, Haunersdorf, Telefon: 09956 / 402.
staltungen / Treffen an.
Informationen sind der örtlichen Presse zu entnehmen.
Veranstaltungen:
Sowohl der Markt Simbach als auch die Vereine, Verbände,
Kirchen und Parteien bieten für Senioren weitere Veranstal­ Bildung
tungen / Treffen an.
Informationen sind der örtlichen Presse zu entnehmen.
Weiterbildung ist keine Frage des Alters. Denn viele Men­
schen haben erst im Alter die Zeit und die Muße sich schon
Markt Wallersdorf
lang erwünschtes Wissen anzueignen. Sei es das Hobby zu
Marktplatz 19, 94522 Wallersdorf
perfektionieren oder etwas zu lernen, was man schon immer
können wollte. Mit Gleichgesinnten zu lernen, bringt nicht nur
Telefon 09933 / 95100, www.markt-wallersdorf.de
13
1. Aktiv auch im Alter
neue menschliche Kontakte, sondern auch die Herausforde­ Gemeinde Mamming, Gemeindebücherei
rungen, die zur sinnvollen Beschäftigung anreizen und somit Hauptstraße 15, Telefon: 09955 / 931190
zu mehr Zufriedenheit führen.
www.mamming.de
Bibliotheken:
Unter den vielen Medien gibt es für Senioren, die in ihrem
Sehvermögen beeinträchtigt sind, auch Romane im Groß­
druck; ferner Hörbücher, Sachliteratur, darunter viele spezi­
elle Seniorenratgeber, Hobby- und Fachzeitschriften, regio­
nale und internationale Zeitungen, Rad- und Wanderkarten
sowie Stadtpläne. Außerdem findet man dort auch Literatur­
verfilmungen, Sachvideos und CDs. Die Bibliotheken in den
Städten, Märkten und Gemeinden unseres Landkreises füh­
ren unterschiedliche Angebote und sind auf die Benutzung
durch alle Zielgruppen ausgerichtet.
Kreisbücherei
Dingolfing, Kerschensteinerstraße 6
Telefon: 08731 / 397-546
Markt Eichendorf, Pfarrbücherei
Marktplatz 5, Telefon: 09952 / 9301-0
www.markt-eichendorf.de
Stadt Landau, Stadtbücherei
Oberer Stadtplatz 18, Telefon: 09951 / 601479
www.landau-isar.de
Stadtbücherei, St. Johannes, Landau
Straubinger Straße 20
14
Gemeinde Moosthenning, Gemeindebücherei
Unterhollerau, Rathausweg 2
Telefon: 08731 / 39000
www.moosthenning.de
Gemeinde Niederviehbach, Gemeindebücherei
Schulstraße 1, Telefon: 08702 / 791
www.niederviehbach.de
Markt Pilsting, Marktbücherei
Marktplatz 8–12, Telefon: 09953 / 93010
www.pilsting.de
Markt Reisbach, Marktbücherei
Frontenhausener Straße 4
Telefon: 08734 /49-0
www.reisbach.de
Markt Simbach, Pfarrbücherei
Eggenfeldener Straße 1
Telefon: 09954 / 93080
www.markt-simbach.de
Markt Wallersdorf, Marktbücherei
Marktplatz 19, Telefon: 09933 / 95100
www.markt-wallersdorf.de
1. Aktiv auch im Alter
Kurse und Seminare:
Caritasverband Dingolfing
Seniorengruppenleitertreffen, jeweils Frühjahr und Herbst
Termine können beim Caritasverband erfragt werden:
Telefon: 08731 / 3160-0, [email protected]
Hanns-Seidel-Stiftung e. V.
Lazarettstraße 33, 80636 München
Telefon: 089 / 1258-0, -56
[email protected]
www.hss.de
Katholische Erwachsenenbildung (KEB) Dingolfing-Landau
Kirchgasse 8, 84130 Dingolfing, Telefon: 08731 / 74620
[email protected], www.keb-dingolfing-landau.de
• Spezielles aktuelles Angebot für Senioren:
Lebensqualität fürs Alter (LeA) ist ein ganzheitliches Trai­
ningsprogramm in kleinen Gruppen für älterwerdende. Kör­
per, Geist und Seele werden durch gezielte Übungen ange­
sprochen und trainiert. Das Trainingsprogramm verknüpft
vier Bereiche systematisch miteinander: Gedächtnistrai­
ning, Alltagsfähigkeitentraining, Bewegungstraining und
Auseinandersetzung mit Sinn- und Glaubensfragen. Alle
Bereiche sind lebenspraktisch ausgerichtet und ergänzen
sich zu einem sinnvollen Ganzen.
• Die KEB vermittelt gerne auf Anfrage mögliche Themen mit
Referenten für ihre Gruppe oder Verein.
Friedrich-Ebert-Stiftung Bonn
Godesberger Allee 149, 53175 Bonn
Telefon: 0228 / 883-0
Evangelische Erwachsenenbildung
www.ekd.de/studium-bildung/erwachsenenbildung
Alexandra Witzlinger: Johannes Apotheke
Dingolfing, Telefon: 08731 / 1315
Volkshochschule (VHS)
Dingolfing, Stadionstraße 50 Telefon: 08731 / 60809 [email protected]
www.vhs-dingolfing.de
Petra Beutlhauser: Fitness- und Ernährungsberaterin
Dingolfing, Telefon: 08731 / 74885
Landau, Fleischgasse 60
Telefon: 09951 / 90180
[email protected]
www.vhs-landau.de
Ernährung im Alter
Essen und Trinken haben im Alter besondere Bedeutung. Wer
richtig isst, hat auch mehr Spaß im Leben, weil er gesünder
und damit fröhlicher bleibt. Die Gefahr der Fehlernährung
nimmt im Alter wegen des nachlassenden Hunger- und Durst­
gefühls und wegen des veränderten Energiebedarfs zu. Spe­
zielle Ernährungs-Tipps zum Beispiel bei Osteoporose, Dia­betes, hohem Blutdruck, erhöhtem Cholesterinspiegel etc.
erhält man unter anderem bei folgenden Beratungsstellen:
Dr. Peter Schmidtmüller: Maien Apotheke
Frontenhausen, Telefon: 08732 / 1324
15
Rehabilitation – Gesundheit
Praxis für
Physiotherapie
Alois Breitschopf
Teplitzer Straße 17 · 84130 Dingolfing
Telefon 0 87 31 - 7 37 24
• Hausbesuch
• Krankengymnastik
• Klassische Massagen • Manuelle Lymphdrainage
Praxis für physikalische Therapie
Christine u. Josef Schottenloher
Frantostr. 19, 84160 Frontenhausen, Tel. 08732 6202
Termine nach Vereinbarung
Alle Kassen
Krankengymnastik
Massagen
Lymphdrainage
Elektrotherapie
ärztl. verord. Hausbesuche
Dr. Joachim Erdel
Hausärztlicher Internist
Stadtgraben 1
94405 Landau
Tel.
07 00-19 43 19 43
0 99 51-72 20
Fax
0 99 51-23 40
Mobil 01 72-8 30 20 24
[email protected]
www.dr-erdel.de
Haben Sie Fragen zu
Ihrer Gesundheit bei uns werden Sie
gut beraten
Zahnarztpraxis
Dr. Hermann J. Breitenladner
Ziegeleistraße 14
84160 Frontenhausen
Telefon 0 87 32/13 14
16
Zahnärztliche Gemeinschaftspraxis
Dr. Hannelore Pix und Dr. Marion May
Birkenstrasse 14
94428 Eichendorf
Ästhetische Behandlungsmethoden
Hochwertiger Zahnersatz
Implantologie Zertifiziert
Parodontologie Zertifiziert
Kinder- und Jugendheilkunde
Prophylaxe
Wir sind für Sie da!
Tel. 0 99 52-10 01
www.drpix-drmay.de
Praxis für Nieren- und Hochdruckkrankheiten
Schwerpunktpraxis Diabetologie
Dr. med. Jürgen R. Braun
Dingolfing | Landau a. d. Isar
Wir wenden uns Ihnen zu und hören aufmerksam hin. Denn im
Mittelpunkt unserer Bemühungen stehen Sie, der Patient als Mensch.
Dr. med. Jürgen R. Braun
Internist-Nephrologie
Diabetologe DDG
Ernährungsmediziner (DGEM)
männerarzt cmi e.V.
Hypertensiologe – DHL
Wir bieten Ihnen in unseren Praxen in Dingolfing und Landau a.d. Isar:
Ausführliche Beratung und Aufklärung über Möglichkeiten zur
Früherkennung und Vorbeugung von Nieren- und Hochdruckerkrankungen
Umfangreiche diabetologische Diagnostik und Therapie
Modernste Geräte
Freundliche und kompetente Mitarbeiter
Höchste Wasserqualität (Fresenius Referenzpraxis)
Sämtliche Blutreinigungsverfahren (Hämo-/Heim-Hämodialyse,
Bauchfelldialyse, Aphereseverfahren)
Flexible Dialysezeiten auch spätabends für Berufstätige
Dialyse Dingolfing
Aitrachstraße 5
84130 Dingolfing
Telefon 0 87 31 / 39 45-67
Telefax 0 87 31 / 39 45-68
www.dialyse-dingolfing.de
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Dialyse Landau/Isar
Bayerwaldring 17 (im KKH)
94405 Landau a. d. Isar
Telefon 0 99 51 / 60 393-0
Telefax 0 99 51 / 60 393-25
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Transplantationsvorbereitung, -anmeldung und umfassende Nachsorge
Sport und Bewegungstherapie während der Dialysebehandlung
Individuelle Ernährungsberatung bei Übergewicht,
Diabetes und Nierenerkrankungen
Sämtliche Behandlungsräumevollklimatisiert
Zertifizierte Qualitätssicherung zu Ihrem Wohle
17
1. Aktiv auch im Alter
Ruth Schmidt: Sebastiani Apotheke
Frontenhausen, Telefon: 08732 / 1470
Norah Dotzauer: Engel Apotheke
Reisbach, Telefon: 08734 / 200
Karin Lauterbach: Marien Apotheke
Dr. Jürgen Schwendinger: Antonius Apotheke
Lebensmittelchemiker und Ernährungsberater
Wallersdorf, Telefon: 09933 / 95040
MARIEN-APOTHEKE
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Tel.: 0 99 55 / 9 30 30 o. 12 12 · Fax 93 03 20
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Ihr kompetenter Partner im Bereich Pflege
und Pflegemittel
Wir beliefern auf Rezept zu Lasten der Krankenkassen
Rotraud Bruckmoser:
Ernährungsberaterin und Qigong-Lehrerin
Dornwang, Telefon: 08731 / 91481
Dipl. Ökotrophologin, Rosemarie Schwarz:
Ernährungsberatung
Landau, Telefon: 09951 / 600821
z. B. Pflegebetten, Rollstühle, usw.
Dipl. Ökotrophologin, Elisabeth Betz:
Ernährungsberatung
Landau, Telefon: 09951 / 2589
Dipl. Ökotrophologin, Andrea Götz:
AOK Ernährungsberatung
Telefon: 08731 / 507-0, 09951 / 9881-0, 09421 / 865147
Verena Nagestutz: Apotheke zur Post
Apothekerin und staatl. geprüfte Ernährungsberaterin
Mengkofen, Telefon: 08733 / 9228-0
Angela Prechtl: Brunnen Apotheke
Fachapothekerin für allg. Pharmazie und
Ernährungsberaterin, Reisbach, Telefon: 08734 / 1588
18
Kultur
Kultur vermittelt nicht nur Wissen. Sie ist der Ausdruck ei­
ner Gesellschaft und somit Bestandteil unseres Lebens. Viele
Menschen nutzen die kulturellen Angebote nach dem aktiven
Berufsleben wieder stärker. Man hat einfach mehr Zeit und
1. Aktiv auch im Alter
Muße um interessante Ausstellungen zu besuchen, ins The­
ater oder Konzert zu gehen oder auch eine Zirkus- oder Va­
rietévorstellung zu besuchen. Sicher kennt auch nicht jeder
alle Sehenswürdigkeiten in der näheren oder weiteren Um­
gebung.
Alois Streifeneder: Landau
Telefon: 09951 / 941115, www.landau-isar.de
Führungen / Sehenswürdigkeiten
(Tourismusverband DGF bzw. LRA) Stadtarchiv
Tourismusreferat Stadt Dingolfing: Tanja Wagner
Bruckstadel, Dingolfing
Telefon: 08731 / 327100, www.dingolfing.de
Lesekreise / Autorenlesungen
Buchladen Dingolfing: Hartmut Heder
Telefon 08731 / 40153, www.buela.de
Tourismusreferat Landkreis Dingolfing / Landau:
Heidemarie Feicht
Bruckstadel , Dingolfing
Telefon: 08731 / 327100
www.ferienland-dingolfing-landau.de
Kulturamt Landau: Alois Steifeneder
Telefon: 09951 / 941115, www.landau-isar.de
Kukiduu: Josef Kronbeck
Telefon: 08731 / 8939, www.kukiduu.de
Cactus Buchladen Landau: Jutta Poetschke
Telefon: 09951 / 6844
Museum
Stadtarchiv und Museumsleitung Dingolfing:
Georg Rettenbeck
Telefon: 08731 / 312228, [email protected]
Museumsleitung Landau: Walter Fischer
Telefon: 09951 / 2385, www.kastenhof.landau-isar.de
Kreisarchäologie: Dr. Ludwig Kreiner
Theater / Laienspielgruppen
Telefon: 08731 / 393855, www.landkreis-dingolfing-landau.de Bergstadttheater Landau: Karl-Heinz Kerscher
Weitere Informationen erhalten Sie in Ihrer jeweiligen Kom­ Am Bürgerfeld 1, Landau, Telefon: 09951 / 1036
mune.
Kulturamt Dingolfing: Werner Müller
Konzerte / Musikveranstaltungen
Telefon: 08731 / 501123, www.dingolfing.de
Kulturinitiative e. V.: Hartmut Heder
Marienplatz 11, 84130 Dingolfing
Kulturamt Landau: Alois Streifeneder
Telefon: 08731 / 40153, www.kultur-ini.de
Telefon: 09951 / 941115, www.landau-isar.de
19
1. Aktiv auch im Alter
Kulturinitiative e. V.: Hartmut Heder
Marienplatz 11, Dingolfing
Telefon: 08731 / 40153, www.kultur-ini.de
Kukiduu: Josef Kronbeck
Telefon: 08731 / 8939, www.kukiduu.de
Kompostler Frontenhausen: Markus Renkl
(Kabarett, Lesungen, Musik)
Telefon: 08732 / 939726, www.kompostler.de
Reisen
Reisen bedeutet auch, am gesellschaftlichen Leben teilzu­
nehmen, fremde Menschen und Kulturen kennenzulernen
oder einfach nur einmal etwas anderes als die gewohnte
Umgebung zu sehen. Mobilsein, das geht auch ohne Auto. Es
gibt inzwischen neben Wohlfahrtsverbänden die Reisen für
ältere Menschen mit Erkrankungen anbieten auch zahlreiche
Reiseunternehmen mit Angeboten speziell für Senioren auch
für Menschen mit gesundheitlichen Problemen. Reisen trägt
nicht nur zur Kommunikation bei, es regt an und fördert das
Wohlbefinden.
Folgende Vereine und Unternehmen sowie Sozialverbände,
Parteien und Kommunen führen spezielle Seniorenreisen
durch.
Altersverein Landau: M. Marianne Plendl
Vorst, Telefon: 09951 / 1807
20
Stadt Landau
„Eine Stadt verreist“, Telefon: 09951 / 941-0
Markt Eichendorf: Hötzinger Ursula
Telefon: 09952 / 886
Firma Ganserer Reisen:
Frontenhausen, Telefon: 08732 / 1337
www.ganserer-reisen.de
Katholische Erwachsenenbildung (KEB) Dingolfing-Landau:
Dingolfing, Telefon: 08731 / 74620
[email protected], www.keb-dingolfing-landau.de
Volkshochschule (VHS):
Dingolfing, Stadionstraße 50
Telefon: 08731 / 60809
[email protected], www.vhs-dingolfing.de
Landau, Fleischgasse 60
Telefon: 09951 / 90180
[email protected]
www.vhs-landau.de
Arbeiterwohlfahrt, Bezirksverband
Niederbayern / Oberpfalz e. V.
Regensburg, Telefon: 0941 / 466288-0
Arbeiter Wohlfahrt:
Kreisverband Landau, Theresienplatz 6
Telefon: 09951 / 5737
1. Aktiv auch im Alter
Kreisverband Dingolfing, Dr. Hastreiter Straße 2
Telefon: 08731 / 50137
Bayerisches Rotes Kreuz
Kreisverband Dingolfing-Landau:
Dingolfing, Telefon: 08731 / 3141-0
[email protected]
Landau, Telefon: 09951 / 599932
[email protected]
Caritaszentrum Dingolfing:
Telefon: : 08731 / 3160-12
[email protected]
Caritasverband Isar/Vils e. V. Landau:
Telefon: 09951 / 9851-23
[email protected]
VdK Sozialverband
Verwaltungsgemeinschaft Landshut/Dingolfing
Landshut, Telefon: 0871 / 92333-0
Darunter versteht man Reisetipps, Angebote und Informati­
onen der Bahn. Eine Sparmöglichkeit für häufige Bahnnutzer
ist die BahnCard, die in mehreren Versionen angeboten wird.
Informieren Sie sich direkt bei der Bahn über die Kosten und
lassen Sie sich beraten, welche Version der BahnCard für Sie
in Frage kommen könnte.
Nutzen Sie aber auch die immer wieder aktuellen Angebote,
die speziell für Senioren interessant sein könnten.
Information und Buchung www.bahn.de.
Öffentlicher Nahverkehr
Informationen und Fahrpläne zum Stadtverkehr Dingolfing:
Stadtwerke Dingolfing
Telefon: 08731 / 50600
www.stadtwerke-dingolfing.de
Selbstverständlich bieten viele Reisebüros Flug- und Schiffs­
reisen aller Art, auch speziell für Senioren, an.
Stadt Dingolfing
Telefon: 08731 / 5010
www.dingolfing.de
Bahn
Tabakwaren Reindl
Für ältere Menschen ist die Bahn ein relativ sicheres Beför­ Marienplatz 4, Dingolfing
derungsmittel. Nach diversen Tarifwechseln wirbt die Bahn Telefon: 08731 / 1246
derzeit für „55plus“.
und bei allen DINGO-Busfahrern.
21
1. Aktiv auch im Alter
Streckenplan Dingolfing
Informationen und Fahrpläne zum Stadtverkehr Landau:
ÖPNV Landau
Stadtwerke Landau
Telefon: 09951 / 0550, www.landau-isar.de
Öffentlicher Personennahverkehr im Landkreis
Weitere Angebote im regionalen und überregionalen Busund Bahnverkehr finden Sie im Fahrplan des Landkreises, der
in den Kommunen und im Landratsamt ausliegt. Diesen Rat­
geber können Sie dort kostenlos erhalten.
Fahrpreis Ermäßigungen:
Schwerbehinderte mit dem Buchstaben -G- im Ausweis plus Bei­
blatt mit Wertmarke fahren umsonst. Wenn zusätzlich zum -G- ein
-B- eingetragen ist, fährt bis ….. Begleitperson ebenso umsonst.
22
1. Aktiv auch im Alter
Ihrer Gesundheit zuliebe –
bleiben Sie fit – gehen Sie ins
Das Fit- und Freizeitbad
am Dingolfinger Isarhang
Heißwasserbecken mit Massagedüsen,
Wellenbecken mit Brandungsstrand,
Wellness- und Wohlfühlsauna u.v.m.
Öffnungszeiten:
täglich von 10.00 – 22.00 Uhr
* Gymnastik für Senioren
* Massage, Kneippanwendungen
Infos unter � 0 87 31 / 46 14
www.caprima.de
23
1. Aktiv auch im Alter
Sport, Bewegung und Freizeit
Die gesundheitlichen Vorteile für Menschen jeden Alters
durch Sport, Bewegung und Spiel sind inzwischen unbestrit­
ten. Aus diesem Grund ist die gezielte Bewegung auch im
REHA-Bereich unverzichtbar geworden. Dies gilt auch für Se­
nioren, die in jüngeren Jahren – aus welchen Gründen auch
immer – nie oder wenig Sport betrieben haben.
Landkreis gibt es viele Vereine, Clubs und kleine wie große
Gruppen, die speziell für Senioren Angebote haben, wie Gym­
nastik, Nordic-Walking, Rad fahren, Schwimmen, Skilanglauf,
Tanzen, Turnen Wandern und dergleichen.Erkundigen Sie sich
bei den örtlichen Vereinen, Seniorenbeauftragten, Senioren­
beiräten und -clubs sowie ihrer jeweiligen Kommune.
Vereinsadressen finden Sie auch in den Bürgerbriefen, die
alljährlich von vielen Gemeinden verteilt werden. Die aufge­
führten Institutionen geben Ihnen gerne Auskünfte.
Sie können auch im Alter durch sanften Sport die Fitness stei­
gern. Dazu gehört die Leistungserhaltung des Gedächtnisses Auf geht`s, machen Sie mit, tun Sie etwas für Ihre Gesund­
unter anderem auch durch Karten- und Brettspiele. In unserem heit! Das kostet nichts, bringt aber viel.
24
2. Beratung und Hilfe
Beratung zur Grundsicherung
im Alter / Sozialhilfe
(chronisch Kranke) nur 1 % des jährlichen Bruttoeinkommens.
Freibeträge für Kinder und Ehepartner werden berücksichtigt.
Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr sind von allen
Zuzahlungen befreit (Ausnahme: Fahrkosten). Eine vollständi­
ge Befreiung für Geringverdiener ist nach derzeitigem Recht
nicht möglich. Auskunft erteilt hierzu ihre jeweilige Kranken­
kasse.
Wenn das Geld im Alter nicht reicht, gibt es unter bestimm­
ten Voraussetzungen Möglichkeiten der sozialen Sicherung.
Diese beiden Hilfen wurden geschaffen, damit niemand in
Deutschland unter einem gewissen Mindesteinkommen zu Le­
ben braucht. Diese Hilfen können auch gewährt werden, wenn
Renteneinkommen erzielt wird, dieses aber zu niedrig ist.
Telefon-, Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung
Bei Schwerbehinderten mit Schwerbehindertenausweis und
Seniorenkontaktstelle:
Merkzeichen „RF“ oder Sozialhilfe-Empfänger besteht die
Landratsamt Dingolfing-Landau
Möglichkeit sich von diesen Gebühren befreien zu lassen.
Amt für Soziales und Senioren
Nähere Informationen erhalten Sie beim:
Herr Hans Blastyak
Zentrum Bayern Familie und Soziales, Raum Niederbayern
Erdgeschoss, Zimmer-Nr. 44
Obere Stadt 1, 84130 Dingolfing
Friedhofstraße 7, 84028 Landshut
Telefon: 08731 / 87-456
Telefon: 0871 / 829-0
E-Mail: [email protected]
KFZ-Steuerermäßigung / -befreiung
www.landkreis-dingolfing-landau.de
Bei Schwerbehinderungen besteht nach Prüfung des Einzel­
falles die Möglichkeit von der KFZ Steuer befreit zu werden.
Finanzielle Vergünstigungen
Finanzamt
Zu den nachfolgenden möglichen finanziellen Vergünstigun­ Obere Stadt 44, 84130 Dingolfing
gen geben Ihnen die Sozial- und Wohlfahrtsverbände sowie Telefon: 08731 / 504-0
die Kommunen und das Landratsamt gerne Auskunft.
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Rezeptgebührenbefreiung
Raum Niederbayern
Versicherte leisten Zuzahlungen jedes Jahr bis zu einer Be­ Friedhofstraße 7, 84028 Landshut
lastungsgrenze von 2%, bei schwerwiegender Krankheit Telefon: 0871 / 829-0
25
2. Beratung und Hilfe
Fahrpreisermäßigung / -befreiung
Sie auch, dass ebenso Angehörige von Suchtkranken dort Hil­
Bei Schwerbehinderungen besteht nach Prüfung des Einzel­ fe erfahren können.
falles die Möglichkeit eine Fahrpreisermäßigung oder -befrei­
ung für den öffentlichen Nahverkehr zu erhalten.
BRK Kreisverband Straubing-Bogen
Siemensstraße 11a, 94315 Straubing
Landratsamt Dingolfing-Landau, Sozialwesen
Telefon: 09421 / 9952-0
Obere Stadt 1, 84130 Dingolfing
Fachambulanz für Suchtfragen
Telefon: 08731 / 87-0, www.landkreis-dingolfing-landau.de
Caritas Dingolfing, Kirchgasse 12, 84130 Dingolfing
Zentrum Bayern Familie und Soziales, Raum Niederbayern
Telefon: 08731 / 3160-50
Friedhofstraße 7, 84028 Landshut
Sprechtage auch in Landau
Telefon: 0871 / 829-0
Landratsamt Dingolfing-Landau, Frau Vogginger
Obere Stadt 1, 84130 Dingolfing
Kriegsopferfürsorge
Telefon: 08731 / 87-0, www.landkreis-dingolfing-landau.de
Hinterbliebenen und Opfern von Kriegen werden finanzielle
Hilfestellungen gegeben.
Rentenberatung
Landratsamt Dingolfing-Landau
Kriegsopferfürsorge
Obere Stadt 1, 84130 Dingolfing
Telefon: 08731 / 87-0
www.landkreis-dingolfing-landau.de
Deutsche Rentenversicherung
Dingolfing, Erlenstraße 1
Telefon: 08731 / 507-1
Landau, Theresienplatz
Telefon: 09951 / 9881-0
Psychosoziale Beratung
Schuldnerberatung
Hilfestellung bei den verschiedensten Suchterkrankungen In der heutigen Zeit gerät man sehr häufig in Schuldenpro­bleme.
leisten die nachfolgenden Beratungsstellen. Bitte beachten Dabei spiel es keine Rolle, wie man in die Situation geraten ist.
26
2. Beratung und Hilfe
Hilfestellung im Landkreis bietet die Schuldnerberatungsstel­ Selbsthilfegruppen
le des Landratsamtes.
Bei den verschiedensten Problemen des Alltages kann es vor­
Landratsamt Dingolfing-Landau
teilhaft sein, wenn man nicht alleine ist, sondern mit Gleich­
Schuldnerberatungsstelle
gesinnten Erfahrungen austauschen kann. Das Angebot von
Obere Stadt 1, 84130 Dingolfing
Selbsthilfegruppen ist derart vielfältig und ändert sich auch
entsprechend häufig.
Telefon: 08731 / 87-0
www.landkreis-dingolfing-landau.de
Auskunft über die verschiedensten Selbsthilfegruppen erteilt
unter anderem die
Schwerbehindertenberatung
Landratsamt Dingolfing-Landau
Obere Stadt 1, 84130 Dingolfing
Telefon: 08731 / 87-0
www.landkreis-dingolfing-landau.de
Zentrum Bayern Familie und Soziales, Raum Niederbayern
Friedhofstraße 7, 84028 Landshut
Telefon: 0871 / 829-0
Offene Behindertenarbeit, Caritas Landau
mit familienentlastendem Dienst
Telefon: 09951 / 9851-0
[email protected]
VdK Sozialverband
Verwaltungsgemeinschaft Landshut/Dingolfing
83034 Landshut, Schlachthofstraße 55
Telefon: 0871 / 92333-0
Selbsthilfekontaktstelle Niederbayern (Sekon)
Angermühle 8a, 94469 Deggendorf
Telefon: 0991 / 37055-94, -80, -15
shg-kontaktstelle@klinik-angermühle.de
Die einzelnen Selbsthilfegruppen vor Ort werden regelmäßig
in der Tagespresse veröffentlicht.
Sozialberatungen der Wohlfahrtsverbände
Bayerisches Rotes Kreuz
Kreisverband Dingolfing-Landau
84130 Dingolfing, Frontenhausener Straße 6
Telefon: 08731 / 3141-0
[email protected]
94405 Landau, Thalhamer Straße 1
Telefon: 09951 / 599932
[email protected]
27
Bayerisches Rotes Kreuz
+
Kreisverband Dingolfing-Landau
Wir unterstützen Sie beim Erhalt Ihrer Selbstständigkeit im
eigenen Zuhause durch:
+
+
+
+
+
+
Ambulante Haus- und Krankenpflege
Betreuter Fahrdienst BRK für Kranken- und Behindertenfahrdienste, Dialyse- sowie Onkologiefahrten die sitzend,
im Rollstuhl oder liegend durchgeführt werden
Essen auf Rädern
Hausnotruf „SOS-fon“
Beratungsgespräche
Außerdem bieten wir:
+
+
+
+
+
+
+
+
+
+
Ausbildung in Erster Hilfe, Lebensrettenden Sofortmaßnahmen,
Frühdefibrillation für medizinische Laien aber auch Fachpersonal
und Pflegehelfer/-innenlehrgang
Hilfsmittelverleih
Kleiderkammer
Bewegungsprogramme für Senioren
Senioren- und Behindertenclubs
Mutter- und Mutter+Kind-Kuren
Heilpädagogisch orientierte Tagesstätten
Unterhalt eines Kriseninterventionsteams
Installation von Helfer-vor-Ort-Einheiten sowie einer
Unterstützungsgruppe Rettungsdienst
Durchführung von Rettungs-, Sanitäts- und Betreuungsdiensten
Machen Sie mit – werden Sie Mitglied
beim BRK-Kreisverband Dingolfing-Landau!
Rufen Sie uns an – wir informieren Sie gern:
BRK-Kreisverband Dingolfing-Landau
Krankenhausstraße 6, 84130 Dingolfing
Telefon: 08731 3141-0, Telefax: 08731 5467
Internet: www.kvdingolfing.brk.de
Mail: [email protected]
Außenstelle Landau:
Thalhamer Straße 1, 94405 Landau an der Isar
Telefon: 09951 8992, Telefax: 09951 59803
28
2. Beratung und Hilfe
Caritas Dingolfing
Allgemeine Sozialberatung
84130 Dingolfing, Griesgasse 13
Telefon: 08731 / 3160-12, Fax: 08731 / 3160-20
[email protected]
Öffnungszeiten: Montag, Mittwoch, Donnerstag
von 8.00 – 12.00 Uhr und
von 13.00 – 16.30 Uhr
Dienstag von13.00 – 16.30 Uhr und
Freitag von 8.00 – 12.00 Uhr und
von 13.00 – 15.00 Uhr.
Zusätzlich jeden 1. und 3. Dienstag Sprechtag im Pfarrheim
Pilsting sowie jeden 2. und 4. Dienstag Sprechtag in der Cari­
tas Sozialstation Reisbach.
Caritas Dingolfing
Fachstelle für pflegende Angehörige
84130 Dingolfing, Griesgasse 13
Telefon: 08731 / 3160-12, Fax: 08731 / 3160-20
[email protected]
Öffnungszeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag
von 8.00 – 12.00 Uhr und
von 13.00 – 16.30 Uhr
Dienstag von 13.00 – 16.30 Uhr und
Freitag von 8.00 – 12.00 Uhr und
von 13.00 – 15.00 Uhr.
Zusätzlich jeden 1. und 3. Dienstag Sprechtag im Pfarrheim
Pilsting sowie jeden 2. und 4. Dienstag Sprechtag in der Cari­
tas Sozialstation Reisbach.
Caritas Landau, Allgemeine Sozialberatung
94405 Landau a.d. Isar, Dr. Godron Straße 3
Telefon: 09951 / 9851-23, Fax: 09951 / 9851-30
Termin nach Vereinbarung.
VdK der Sozialverband, Verwaltungsgemeinschaft
Landshut/Dingolfing
83034 Landshut, Schlachthofstraße 55,
Telefon: 0871 / 92333-0
[email protected], www.vdk.de/bayern
Diakonisches Werk
mit Telefonsprechstunde und
Sprechmöglichkeit in Dingolfing
Landshut, Telefon: 0871 / 609206
Sozialpsychiatrische Beratung
Nicht nur bei psychischen Erkrankungen sondern auch in Le­
benskrisen können die nachfolgenden Beratungsstellen wich­
tige Hilfe leisten.
BRK Kreisverband Straubing-Bogen
Siemensstraße 11a, 94315 Straubing
Telefon: 09421 / 9952-0
29
2. Beratung und Hilfe
Caritas Landau, Beratungsstelle für seelische Gesundheit
Dr. Godron Straße 3, 94405 Landau a. d. Isar
Telefon: 09951 / 9851-23
Sprechtage auch in Dingolfing.
Teestuben in Landau und Dingolfing.
Sie bei entsprechendem Einkommen einen Rechtsanspruch
haben:
Mietzuschuss: Für den Mieter einer Wohnung oder eines
Zimmers.
Lastenzuschuss: Für den Eigentümer eines Eigenheimes oder
einer Eigentumswohnung.
Wohngeldberatung
Für diese Besitzer kann bei entsprechender
Notlage ein sogenannter Lastenzuschuss
Wohnen kostet viel Geld – oft zu viel für den, der ein geringes
gewährt werden.
Einkommen hat. Hierfür gibt es eine finanzielle Hilfe, auf die Informationen hierzu erhalten Sie im Landratsamt DingolfingLandau bei der Wohngeldstelle.
Landratsamt Dingolfing-Landau
Obere Stadt 1, 84130 Dingolfing
Telefon: 08731 / 87-0
www.landkreis-dingolfing-landau.de
30
Zertifizierte Testamentsvollstreckung
Im Dienste Ihrer Gesundheit
Nachfolge rechtzeitig und optimal regeln,
Streit vermeiden, Erbschaftsteuer optimieren.
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die Medikamenteneinnahme
Ihr Experte für die Testamentsvollstreckung
damit Ihr letzter Wille auch umgesetzt wird.
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Dipl.-Betriebswirt (FH)
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Wir beraten Sie gerne
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Telefon 0 99 33 / 9 50 40
Unsere Leistungen
Betreuung und Pflege im Herzen Dingolfings
Hilfe im Alter
Tagespflege
Viele ältere Mitbürger finden diese Hilfe in Einrichtungen der Altenpflege oder werden
zu Hause gepflegt und betreut. Betroffene Angehörige sind dabei stark belastet.
Die Tagesbetreuung für ältere Mitbürger bringt den Angehörigen jedoch erhebliche
Erleichterung und Entlastung.
Unser Angebot
Wir nehmen Menschen, die Pflege und Betreuung bedürfen, tagsüber auf und schaffen
durch gleichzeitige, qualifizierte, pflegerische und sozialtherapeutische Versorgung einen
zweiten häuslichen Lebensraum. Wir entlasten die Angehörigen, ohne die
pflegebedürftigen Familienmitglieder von ihrer Häuslichen Umgebung zu trennen.
Unsere Ziele
Unser oberstes Ziel ist es, dass sich unsere Besucher bei uns wohlfühlen. Die Wünsche
und Bedürfnisse der Tagespflegegäste bilden dabei die Grundlage unseres Handelns.
Ganzheitliche Pflege und Betreuung, Grund- und Behandlungspflege
in Ergänzung zur häuslichen Pflege
Drei Mahlzeiten
Hilfe zur Selbsthilfe, Reaktivierung und Einübung alltäglicher
Verrichtungen, Mobilisierung
Gruppenarbeit
Kontakte zu anderen Mitmenschen
Beratung der Angehörigen
Unterstützung rehabilitativer Maßnahmen
Anbindung an unser Altenservicezentrum
Die Kosten
Die Eigenbeteiligung beträgt pro Tag:
15,83 €
Dabei reduziert sich der Anteil des häuslichen Pflegegeldes. Die Kosten für die
Betreuung in der Tagespflege werden einheitlich nach einem festen Tagessatz
berechnet.
Unsere Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 8 Uhr bis 17 Uhr
Es besteht auch die Möglichkeit, die Tagespflege für einzelne Tage fest oder
auch stundenweise zu buchen.
Informieren Sie sich unverbindlich!
Heimleitung:
Anton Schratzenstaller
Telefon: 0 87 31/31 68-113
Telefax: 0 87 31/31 68-110
Tagespflege:
Eva-Maria Frank, Erika Simlechner E-Mail: [email protected]
www.dingolfing.de/spital/
Telefon: 0 87 31/31 68-125
B G R - J . - Z i n n b a u e r- S t r a ß e 8 – 8 4 1 3 0 D i n g o l f i n g
31
Herzlich Willkomme
des Land
Für jeden von uns kann einmal der Zeitpunkt kommen, an dem die eigenständige
Versorgung nicht mehr möglich ist und Hilfe rund um die Uhr notwendig wird. Oft ist
es auch trotz eines liebevollen familiären Umfeldes nicht möglich, die Pflege zu
übernehmen. Dann muss ein neues Zuhause für den pflegebedürftigen Menschen
gefunden werden, in dem er sich wohl und geborgen fühlt. Ein Zuhause, das ihm
erlaubt, seinen eigenen Interessen nachzugehen, das aber auch jederzeit
qualifizierte, liebevolle Pflege und Betreuung sicherstellt.
Die Senioren- und Pflegeheime des Landkreises Dingolfing-Landau bieten eine
vorzügliche Betreuung und fachkundige Pflege rund um die Uhr. Durch die
bewohnerorientierte Bereichspflege ist es uns möglich, auf die Wünsche und
Bedürfnisse jedes einzelnen Bewohners einzugehen. Alle Heimbewohner haben
freie Arztwahl.
Die freundlich und hell gestalteten Appartements und Zimmer verfügen über einen
Balkon und sind mit Dusche und WC ausgestattet. Aufenthaltsräume und Sitzecken
laden zu Gesprächen mit Mitbewohnern und Gästen ein.
Die heimeigenen Küchen servieren abwechslungsreiche und seniorengerechte
Speisen. Menüwahl ist für uns selbstverständlich.
Die Teilnahme an der sozialen Betreuung (z.B. Gedächtnistraining) und
gemeinsame Aktivitäten bieten Abwechslung und Unterhaltung. Der monatliche
Veranstaltungsplan informiert darüber.
Die zahlreichen Feierlichkeiten zu den verschiedensten Anlässen sind bei den
Bewohnerinnen und Bewohnern sehr beliebt. Zahlreiche gut organisierte Ausflüge
ergänzen unser Angebot.
32
en in den Senioren- und Pflegeheimen
dkreises Dingolfing-Landau
Seniorenheim „St. Josef“
Krankenhausstraße 19, 94419 Reisbach
Tel. 08734/9391-0 Fax: 08734/9391-19
eMail: [email protected]
Internet: www.landkreis-dingolfing-landau.de
Unser Haus bietet:
62 Langzeitpflegeplätze
2 Kurzzeitpflegeplätze
3 Betreute Wohnungen
Wir beraten Sie gerne!
Ansprechpartner: M. Unverricht, Heimleitung /PDL
Das Menschen Mögliche ist oft mehr
als das technisch
Seniorenheim „St. Antonius“
Hauptstraße 28, 84152 Mengkofen
Tel. 08733/9391-0 Fax: 08733/9391-20
eMail: [email protected]
Internet: www.landkreis-dingolfing-landau.de
Unser Haus bietet:
62 Langzeitpflegeplätze
1 Kurzzeitpflegeplatz
Wir beraten Sie gerne!
Ansprechpartner: K. Eichner, Heimleitung /PDL
33
Hilfe zu Hause
Wir helfen Ihnen gerne
Theresienplatz 6
94405 Landau a.d. Isar
Telefon: 0 99 51/57 37
Telefax: 0 99 51/602 218
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Geschäftszeiten:
Mittwoch von 9.30 - 11.30 Uhr
Arbeiterwohlfahrt
Kreisverband Landau a. d. Isar e.V.
gegründet 1947
AMBULANTE
Funkmietwagen
Armin Marx
Mühlenstr. 29
94405 Landau
Tel. 0 99 51 / 60 19 38
34
Ambulante
Alten- und
Krankenpflege
Christine Helmer
HELMER
Oberdingolfing 30 · 84130 Dingolfing · Tel. 08731/8258
Mobil 0171/6972876
Wir bieten:
Individuelle ganzheitliche Pflege
Pflegeberatung bei Krankenhausentlassung
Kontakt zu allen Ärzten und Therapeuten
Pflegebegutachtung § 37
Beratung bei Pflegeeinstufung
Hausnotrufsystem
Essen auf Rädern
Vermittlung aller Hilfsmittel
wir sind zugelassen von allen Kranken- und Pflegekassen
3. Wohnen im Alter
Nach dem Ende der Berufstätigkeit bekommt die Wohnung oft­
mals einen höheren Stellenwert. Der Kontakt zu den Nachbarn
und die nähere Umgebung werden wichtiger, auf Bekanntes
und Bewährtes möchte man ungern verzichten. Deshalb möch­
ten die meisten Menschen gerne so lange wie möglich in ihrer
vertrauten Wohnung oder in ihrem Haus bleiben.
Zu Hause wohnen
Wohnberatung und Wohnungsanpassung
Zur „Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes“
Alte Treppe
Stolper- und Sturzgefahr durch:
• unterschiedliche Stufenhöhe
• fehlendem Kontrast zwi­schen Treppenstufen und
Podest
• hängenbleiben an den über­
stehenden Treppenkanten
beim Aufwärtsgehen
Wohnungsanpassung Innenarchitektur KAZIUR Beispiel Treppe
Für den Fall, dass die Wohnung den Anforderungen im Al­
ter nicht mehr gerecht wird, ist nicht immer ein Umzug nötig.
Häufig ist es möglich, mit einfachen Mitteln und geringem
Aufwand die Wohnung alters- oder behindertengerecht aus­
zustatten. Manchmal sind es nur Kleinigkeiten, die das Leben
schwer machen. Zum Beispiel fehlende Haltegriffe im Bad,
zu wenig Platz im Schlafzimmer, schwer erreichbare Hänge­
schränke in der Küche oder der Hauszugang erschwert die
Möglichkeit das Haus zu verlassen.
Verbesserung durch Beseitigung der überstehenden Trep­
penkanten, Anbringung eines griffigen Handlaufs, deutliche
Erkennung von Treppenstufe und Podest. Bei stärkerer Sehschwäche informiert der Pfosten über das Ende der Treppe.
Hierfür sind Wohnberatung und Wohnungsanpassung ein be­
währtes Instrument um das Wohnen zu Hause bis ins hohe
Alter zu ermöglichen.
Neue Treppe
• griffiger Handlauf
Verbesserung durch
• d en Handlauf mit einem
• gleichmäßige Stufenhöhe
Pfosten zu beenden wurde beibehalten, da hiermit
• keine überstehenden Trep­
penkanten
bei stärkerer Sehschwäche
• deutlicher Kontrast zwischen
das Ende des TreppenlauTreppenstufen und Podest
fes wahrgenommen wird
35
3. Wohnen im Alter
Haltegriffe
Vieler International
Bodengleiche Dusche
Innenarchitektur KAZIUR
• Bei Ihrer Pflegeversicherung bis zu einer Höhe von 2.557 €
•Leistungen aus ihrer Krankenversicherung für Hilfsmittel
(z. B. Wannengriff, Duschsitz)
• Finanzierungsmöglichkeiten aus der Sozialhilfe
• Kommunale Sonderprogramme
•Aus dem „Bayerischen Wohnungsbauprogramm“ der
Obersten Baubehörde für Wohnraumänderungen von Woh­
nungen für Schwerbehinderte als günstiges Darlehen bis
zu einer Höhe von 5.000 €
(Derzeit gültige Sätze)
Barrierefreie Ausstattung
Landratsamt Dingolfing-Landau
Abteilung Sozialer Wohnungsbau
Wohnungsanpassung bedeutet, die bestehende Wohnung Telefon: 08731 / 87-0
an die Bedürfnisse älterer oder behinderter Menschen an­
zupassen. Hierbei dienen die Standards der Barrierefreiheit Innenarchitektur KAZIUR
zur Orientierung. Die Beseitigung von Barrieren und Gefah­ Barrierefreies Bauen / Wohnungsanpassung
renquellen wird durch Umgestaltung erreicht. Dies ist auch Bgm.-Kutscher-Straße 12, Loiching
durch kleine Maßnahmen bereits möglich und sinnvoll.
Telefon: 08731 / 3256576
Wohnberatung ist erforderlich, um geeignete individuelle Lö­
sungen zur Wohnungsanpassung zu finden und umzusetzen.
Beratung ist wichtig, weil häufig die vorhandenen Möglich­
keiten nicht bekannt sind und Anpassungsmaßnahmen nicht
in eigener Regie durchgeführt werden können.
Beratungsstelle Barrierefreies Bauen
Bayerische Architektenkammer
Waisenhausstraße 4
80637 München
www.byak-barrierefrei.de
Fachleute erkennen die Gefahren und können somit helfen,
Unfällen vorzubeugen. Pflegebedürftigen mit einer Pflege­
stufe können Zuschüsse zur „Verbesserung des individuellen
Wohnumfeldes“ erhalten:
Oberste Baubehörde, München
Wohnraumänderung im Bayerischen Wohnungsbauprogramm
Anpassung von Wohnungen für Schwerbehinderte
Telefon: 089 / 217128003
36
3. Wohnen im Alter
Information zum Thema Wohnen im Alter
und zur Wohnungsanpassung, www.beratungsstelle-wohnen.de
Bei Ihrer jeweiligen Krankenkasse.
Betreutes Wohnen zu Hause
(„Betreutes Wohnen im Bestand“)
Dies bedeutet die Möglichkeit in der eigenen Wohnung bzw.
dem eigenen Haus zu bleiben indem man einen Betreuungsver­
trag mit – z. B. einem ambulanten Dienst oder einem Trägerver­
ein – abschließt. Der Betreuungsvertrag regelt die Informationsund Beratungsleistung, Hausbesuche für einen regelmäßigen
Kontakt und je nach Bedarf die Organisation von Hilfen.
Landkreis Dingolfing – Landau
Seniorenkontaktstelle:
Landratsamt Dingolfing – Landau
Amt für Soziales und Senioren, Herr Hans Blastyak
Erdgeschoss, Zimmer-Nr. 44
Obere Stadt 1, 84130 Dingolfing, Telefon: 08731 / 87-456
E-Mail: [email protected]
www.landkreis-dingolfing-landau.de
Seniorengerechte Wohnungen (barrierefrei)
Barrierefreie Wohnungen werden angeboten von:
Baugenossenschaft Dingolfing
Lederergasse 16, Dingolfing
Telefon: 08731 / 2226, www.wohngut.com
Terrassenvilla, Eigentumswohnungen
VR Immobilien, Landau
Telefon: 09951 / 9848-754
www.landauer-immobilienforum.de
Betreutes Wohnen / Servicewohnen
Das Betreute Wohnen wird für ältere noch rüstige Menschen
immer mehr zur interessanten Alternative. In speziellen Wohn­
anlagen werden Wohnangebot und Betreuungsleistungen
miteinander verbunden. Die barrierefreie Wohnung und das
Serviceangebot (z. B. Hausnotruf, Pflegedienste, Haushalts­
dienste) vom Betreiber der Anlage ermöglichen ein selbstbe­
stimmtes Leben in der eigenen Wohnung bis ins hohe Alter.
Auskünfte über Angebote zum Betreuten Wohnen erteilt:
Landratsamt Dingolfing-Landau
Heimaufsicht, Anneliese Meier
Obere Stadt 1, Dingolfing
Telefon: 08731 / 87458
Bürgerheim Dingolfing
BGR-Josef-Zinnbauer Straße 8
Telefon: 08731 / 31680
Altenheim St. Josef
Krankenhausstr. 19, Reisbach
Telefon: 08734 / 93910
37
Stationäre Angebote
Wir kümmern uns
in folgenden Hauptabteilungen um Ihr
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Innere Medizin
Chirurgie
Gynäkologie/Geburtshilfe
Anästhesie
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Kreisklinikum
Dingolfing-Landau
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Y 0 99 31 / 89 09 75
Fax 0 99 51 / 28 41
Handy 01 71 / 6 54 84 75
Fax 0 99 31 / 89 09 76
Handy 01 71 / 1 25 08 06
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3. Wohnen im Alter
Terrassenvilla, Eigentumswohnungen
VR Immobilien, Landau
Telefon: 09951 / 9848-754
www.landauer-immobilienforum.de
Geplant: Landau – Herbst 2008
Buchbahn & Meyer Pflegedienst
Kellerstrasse 3, Landau, Telefon: 09951 / 6722
Geplant: Reisbach
Gemeindeverwaltung
Telefon: 08734 / 49-0
Geplant: Dingolfing – Frühjahr 2008
Villa Christine, Senioren-Wohngemeinschaft
Helmer Christine, Pflegedienst
Oberdingolfing 30, Dingolfing
Telefon: 08731 / 8258
Kurzzeitpflege
Altenheim St. Martin, Eichendorf
Landauer Straße 29
Telefon: 09952 / 330
Bürgerheim, Frontenhausen
Eggergasse 8, Telefon: 08732 / 353
Mechtildisheim, Frontenhausen
Bahnhofstraße 22
Telefon: 08732 / 808
Heilig-Geist-Bürgerspital, Landau
Dr.-Gordon-Straße 14
Telefon: 09951 / 98960
Alten- und Pflegeheim St. Antonius, Mengkofen
Hauptstraße 28
Telefon: 08734 / 93910
Kursana Domizil, Pilsting
Haus Maria Theresia, Klostergasse 12 a
Telefon: 09953 / 30000
Ziel ist es hier, Angehörigen, die einen pflegebedürftigen äl­
teren Menschen das Jahr über betreuen, Urlaub und Erholung Altenheim St. Josef, Reisbach
zu ermöglichen, damit deren Bereitschaft und Fähigkeit zur Krankenhausstraße 19
Pflege auf Dauer erhalten und gestärkt wird.
Telefon: 08734 / 93910
Bürgerheim, Dingolfing
BGR-Josef-Zinnbauer Straße 8
Telefon: 08731 / 31680
40
Caritas Altenheim „St. Vinzenz“ Wallersdorf
Kirchgasse 16
Telefon: 09933 / 953900
3. Wohnen im Alter
Tagespflege
Bürgerheim
Dingolfing
Ist eine Kombination zwischen ambulanter und stationärer Ver­ BGR-Josef-Zinnbauer Straße 8
sorgung. Tagsüber erhält der Pflegebedürftige eine qualifizierte Telefon: 08731 / 31680
Betreuung in einem Seniorenwohnheim. Den Abend kann er in
gewohnter Umgebung zu Hause verbringen. Die Tagespflege Altenheim St. Martin
kann fünf mal die Woche, von montags bis freitags, oder auch an Eichendorf
individuell vereinbarten Tagen in Anspruch genommen werden. Landauer Straße 29
Telefon: 09952 / 330
Seniorenwohn- und -pflegeheime
Bürgerheim, Frontenhausen
Eggergasse 8
Wenn die notwendige Pflege zu Hause nicht mehr möglich ist, Telefon: 08732 / 353
bleibt nur der Weg in ein Pflegeheim. Dort wird eine umfas­
sende Betreuung gewährleistet.
Mechtildisheim, Frontenhausen
Bahnhofstraße 22
Grundsätzlich kann jeder ältere Mensch in ein Pflegeheim zie­ Telefon: 08732 / 808
hen. Doch nur wer die Voraussetzungen für die Bedürftigkeit
erfüllt, hat einen Anspruch auf Leistungen aus der Pflege­ Heilig-Geist-Bürgerspital, Landau
versicherung. Die Festlegung der Leistung erfolgt durch den Dr.-Gordon-Straße 14
Medizinischen Dienst der Krankenkassen. Informationen zum Telefon: 09951 / 98960
Heimvertrag, Heimaufsicht und dem Medizinischen Dienst
erteilt die Heimaufsicht des Landratsamtes. Hier kann auch Alten- und Pflegeheim St. Antonius
das Recht der Beschwerde nach dem Heimgesetz (§ 5 (10) Mengkofen
Beschwerderecht) wahrgenommen werden.
Hauptstraße 28
Telefon: 08734 / 93910
Landratsamt Dingolfing-Landau
Heimaufsicht, Anneliese Meier
Villa Wörth, Niederviehbach
Obere Stadt 1, Dingolfing
Haus Hinterkreuth, Hinterkreuth 2
Telefon: 08731 / 87458
Telefon: 08702 / 943410
41
3. Wohnen im Alter
Kursana Domizil, Pilsting
Haus Maria Theresia, Klostergasse 12 a, Telefon: 09953 / 30000
Wohnen und Pflege für behinderte
Erwachsene
Altenheim St. Josef, Reisbach
Krankenhausstraße 19, Telefon: 08734 / 93910
Wohn- und Pflegeheim, Simbach
Pichlmayer Betriebsgesellschaft mbH
Eggenfeldener Straße 35, Telefon: 09954 / 93020
Wohn- und Pflegeheim, Simbach
Pichlmayer Betriebsgesellschaft mbH
Eggenfeldener Straße 35, Telefon: 09954 / 93020
Caritas Altenheim „St. Vinzenz“, Wallersdorf
Kirchgasse 16, Telefon: 09933 / 953900
Wohnen und Pflege für psychisch
kranke Menschen
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4. Ambulante Versorgung und Hilfeangebote
Hausnotruf
Bayerisches Rotes Kreuz, Sozialstation
Kreisverband Dingolfing, Frontenhausener Straße 6
Telefon: 08731 / 3141-0
[email protected]
Caritas Sozialstation
Dr.-Godron-Straße 3, 94405 Landau
Telefon: 09951 / 9851-11
[email protected]
Mahlzeitendienste / Essen auf Räder
Bayerisches Rotes Kreuz, Sozialstation
Kreisverband Dingolfing, Frontenhausener Straße 6
Telefon: 08731 / 3141-0, [email protected]
Kreisverband Landau, Thalhamer Straße 1
Telefon: 09951 / 599932, [email protected]
Caritas Sozialstation
Dr.-Godron-Straße 3, 94405 Landau
Telefon: 09951 / 9851-11, [email protected]
Montag
Markt Arnstorf Ehemaliges efko-Gebäude
Georgstraße 2
Dienstag Markt Gangkofen Bauhof, Am Freibad
Stadt Eggenfelden Kloster am
Franziskanerplatz 1
Mittwoch Stadt Pfarrkirchen Kichenplatz 4
Donnerstag Stadt Simbach Pfarrkirchener Straße 45
a. Inn
Freitag
Stadt Landau
Pfarrheim St. Maria
Stadtplatz 14
Markt Pilsting
Marktplatz 25
Stadt Dingolfing Bürgerheim, Bgm.-Josef
Zinnbauer-Straße 8
Pflegedienste
Bayerisches Rotes Kreuz, Sozialstation
Kreisverband Dingolfing, Frontenhausener Straße 6
Telefon: 08731 / 3141-0, [email protected]
Kreisverband Landau, Thalhamer Straße 1
Telefon: 09951 / 599932, [email protected]
Buchban & Meyer, Pflegedienst
Keltenstraße 3, Landau
Telefon: 09951 / 6722
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Hier können sich bedürftige Menschen mit Nahrungsmitteln
versorgen. Diese werden jeweils von 14 Uhr bis maximal Burmberger Elisabeth, Häusliche Krankenpflege
16 Uhr (solange Vorrat reicht) an den folgenden Stellen zu den Birnkammerweg 2, Simbach
jeweils angeführten Werktagen ausgegeben:
Telefon: 09954 / 90274
43
4. Ambulante Versorgung und Hilfeangebote
Caritas Sozialstation
Dingolfing, Griesgasse 13
Telefon: 08731 / 40328
[email protected]
Teleauto Armin Marks
Landau / Kleegarten, Mühlenstr. 29
Telefon: 06651 / 601938
mit den gemeindenahen Pflegebereichen: Unterstützung für Haus und Garten
Frontenhausen, Telefon: 08732 / 2836
Loiching, Weigendorf, Telefon: 08731 / 2198
Mengkofen, Telefon: 08733 / 1545
Reisbach, Telefon: 08734 / 7600
Landau, Dr.-Godron-Straße 3, Telefon: 09951 / 9851-11
[email protected]
Bayerisches Rotes Kreuz, Sozialstation
Kreisverband Dingolfing
Frontenhausener Straße 6
Telefon: 08731 / 3141-0
[email protected]
Kreisverband Landau
Thalhamer Straße 1
Telefon: 09951 / 599932
[email protected]
Helmer Christine, Pflegedienst
Oberdingolfing 30, Dingolfing
Telefon: 08731 / 8258
Ullrich Theresia, Häusliche Pflege
Hauptstraße 32, Postau
Telefon: 08702 / 949220
Sonder- / Behindertenfahrdienst
Bayerisches Rotes Kreuz, Sozialstation
Kreisverband Dingolfing, Frontenhausener Straße 6
Telefon: 08731 / 3141-0, [email protected]
Kreisverband Landau, Thalhamer Straße 1
Telefon: 09951 / 599932, [email protected]
44
Landauer Zuverdienst „LanZE“
Zuverdienstprojekt:
Unterstützung rund ums Haus,
Wäsche- und Bügelservice
(auch Hol- und Bringdienst)
Landau, Oberer Stadtplatz 7
Telefon: 09951 / 601863
Träger: Caritas Landau
Dr.-Godron-Straße 3
Caritas Landau, Sozialstation
Servicedienst für das „Wohnen zu Hause“
Telefon: 09951 / 851-11
5. Hilfe bei Pflegebedürftigkeit
Die gestiegene Lebenserwartung ermöglicht es immer mehr
Menschen, nach dem aktiven Berufsleben noch Dinge zu tun,
die Spaß machen und ein erfülltes Leben ermöglichen. Mit
höherem Alter sind viele Menschen aber auch auf Hilfe und
Pflege angewiesen. Die Leistungen der Pflegekassen sind
vielfältig. Bei der Beurteilung der jeweiligen Pflegebedürftig­
keit ist eine Einzelfallprüfung durch den Medizinischen Dienst
der Krankenkassen (MDK) unumgänglich.
Kombinationsleistungen
Pflegebedürftig im Sinne der Pflegeversicherung sind Per­
sonen die
•wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krank­
heit oder Behinderung
•für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden
Verrichtungen des täglichen Lebens
•auf Dauer (mindestens 6 Mon.)
•in erheblichen oder höheren Maß
der Hilfe bedürfen.
Kurzzeitpflege
Eine Kombination von Pflegegeld und Pflegesachleistungen
ist möglich. Pflegebedürftige haben die Möglichkeit Geld- und
Sachleistungen zu kombinieren. Bei einer solchen Kombinati­
on wird der nicht genutzte Prozentsatz der Pflegesachleistun­
gen anteilmäßig als Pflegegeld ausgezahlt.
Wenn die häusliche oder teilstationäre Pflege vorübergehend
nicht möglich ist bzw. nicht ausreicht.
Das gilt:
•In Krisensituationen, z. B. bei Ausfall der Pflegeperson in­
folge Urlaub / Krankheit
•Im Anschluss an eine stationäre Behandlung des Pflegebe­
dürftigen
Leistungen der Pflegeversicherung können nur dann in An­
spruch genommen werden, wenn eine Pflegestufe durch die Die Pflegekasse übernimmt nur den pflegebedingten Aufwand
Pflegeversicherung festgestellt wurde. Dies geschieht nur sowie den Aufwand für soziale Betreuung und medizinische
durch Antrag beim MDK.
Behandlungspflege für eine kurzzeitige Unterbringung bis zu
1.432 €. Unterkunfts-, Verpflegungs- und Investitionskosten
Hilfe in allen Fragen zur Pflegeversicherung gibt die:
muss der Pflegebedürftige selbst tragen.
Fachstelle für pflegende Angehörige
Griesgasse 13, 84130 Dingolfing
Telefon: 08731 / 3160-12
[email protected]
Wird durch die Tages- und Nachtpflege der Höchstbetrag
nicht ausgeschöpft, wird anteiliges Pflegegeld oder Sachleis­
tung ausbezahlt.
(Derzeit gültige Sätze.)
45
5. Hilfe bei Pflegebedürftigkeit
Pflegeberatung
Fachstelle für pflegende Angehörige
Griesgasse 13, 84130 Dingolfing
Telefon: 08731 / 3160-12
[email protected]
•stellt notwendige technische Hilfsmittel (z. B. Bett) vor­
rangig leihweise zur Verfügung (Eigenbeteiligung von 10%
max. jedoch 25 €).
(Derzeit gültige Sätze.)
Pflegekasse
Pflegeberatung erteilen auch die ambulanten Pflegedienste vor
Ort.
Die Pflegekasse ergibt sich aus der Mitgliedschaft in der
Krankenversicherung. Dort, wo der Hilfesuchende kranken­
Pflegegeld / Pflegesachleistungen
versichert ist, ist er auch pflegeversichert.
Der Pflegebedürftige kann wählen zwischen Pflegesach­
leistungen (d. h. professioneller Hilfe durch einen Pflege­
dienst) oder Pflegegeld wenn die Pflege selbst durchgeführt
wird.
Sachleistung mtl.
Pflegegeld mtl.
205 €
Pflegestufe I
384 €
410 €
Pflegestufe II
921 €
665 €
Pflegestufe III
1.432 €
(Derzeit gültige Sätze.)
Pflegehilfsmittel
Pflegekurse
Um soziales Engagement im Bereich der Pflege zu fördern und
Pflege und Betreuung zu erleichtern bietet Ihre Krankenkasse /
Pflegekasse kostenfreie Kurse an.
Informationen über die Pflegekurse erteilen auch die ambu­
lanten Pflegedienste vor Ort.
Tagespflege
Der Pflegebedürftige kann tagsüber zu Hause nicht betreut
werden. Er besucht eine Tagespflegestätte.
Die Pflegekasse
•übernimmt die Kosten für zum Verbrauch bestimmte Pfle­
gehilfsmittel (z. B. Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel Die Pflege während der Nacht wird durch Angehörige bzw.
etc. bis zu 31 €/mtl.
einen Pflegedienst sichergestellt.
46
5. Hilfe bei Pflegebedürftigkeit
Pflegestufe I
bis zu 384 €
Pflegestufe II
bis zu 921 €
Pflegestufe III bis zu 1.432 €
(Derzeit gültige Sätze.)
Die Pflegekasse übernimmt nur den pflegebedingten Aufwand
sowie den Aufwand für soziale Betreuung und medizinische
Behandlungspflege. Unterkunfts-, Verpflegungs- und Inves­
titionskosten muss der Pflegebedürftige selbst tragen. Wird
durch die Tages- und Nachtpflege der Höchstbetrag nicht
ausgeschöpft, wird anteiliges Pflegegeld oder Sachleistung
ausbezahlt.
Verhinderungspflege / Urlaubspflege
Vollstationäre Pflege
Die Pflegekasse übernimmt die pflegebedingten Aufwen­
dungen für medizinische Behandlungspflege und soziale Be­
treuung in folgender Höhe:
Pflegestufe I
Pflegestufe II
Pflegestufe III
Härtefälle
(Derzeit gültige Sätze.)
1.023 €
1.279 €
1.432 €
1.688 €
Höchstens übernimmt die Pflegekasse jedoch 75 % des Heim­
entgeltes.
Bedeutet, dass die Pflegeperson z. B. infolge Urlaub oder Wohnungsanpassungsmaßnahmen
Krankheit verhindert ist zu pflegen und den Pflegebedürftigen
schon länger als 12 Monate gepflegt hat.
Wohnungsanpassung bedeutet die bestehende Wohnung an
die Bedürfnisse älterer oder behinderter Menschen anzupas­
Dafür stehen diese Alternativen zur Verfügung:
sen. Durch Umgestaltung werden Barrieren und Gefahren­
•Weiterzahlung des Pflegegeldes an Ersatzpflegende. Zu­ quellen beseitigt. Zur Orientierung dienen die Standards der
sätzlich werden ehrenamtlichen Pflegepersonen auf Nach­ Barrierefreiheit.
weis notwendige Aufwendungen (Fahrtkosten etc.) erstat­
tet.
Dieses wird als „Verbesserung des individuellen Wohnum­
•Oder professionelle Pflege durch einen ambulanten Pflege­ feldes“ bezeichnet.
dienst
Pflegebedürftige können finanzielle Zuschüsse für Maßnah­
•Kurzzeitige Heimunterbringung
In jedem Fall gilt bis max. 4 Wochen und max. 1.432 €.
men zur „Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes“
(Derzeit gültige Sätze.)
erhalten.
47
5. Hilfe bei Pflegebedürftigkeit
• Bei ihrer Pflegeversicherung bis zu einer Höhe von 2.557 €
• Leistungen aus ihrer Krankenversicherung für Hilfsmittel
• Finanzierungsmöglichkeiten aus der Sozialhilfe
• Kommunale Sonderprogramme
•Aus dem „Bayrischen Wohnungsbauprogramm“ der Obers­
ten Baubehörde für Wohnraumänderungen von Wohnungen
für Schwerbehinderte als günstiges Darlehen bis zu einer
Höhe von 5.000 €
(Derzeit gültige Sätze.)
Landratsamt Dingolfing-Landau
Abteilung Sozialer Wohnungsbau
Telefon: 08731 / 87-0
48
Caritas Dingolfing
Fachstelle für pflegende Angehörige
84130 Dingolfing, Griesgasse 13
Telefon: 08731 / 3160-12, Fax: 08731 / 3160-20
[email protected]
Öffnungszeiten: Montag, Mittwoch, Donnerstag von 8.00 – 12.00 Uhr und
von13.00 – 16.30 Uhr
Dienstag von13.00 – 16.30 Uhr und
Freitag von 8.00 – 12.00 Uhr und
von13.00 – 15.00 Uhr
Zusätzlich jeden 1. und 3. Dienstag Sprechtag im Pfarrheim
Pilsting sowie jeden 2. und 4. Dienstag Sprechtag in der Cari­
tas Sozialstation Reisbach.
Bei der jeweiligen Pflegeversicherung Ihrer Krankenkasse.
Krankengymnastik,
Gerätegestützte
Krankengymnastik
Wir helfen
Ihnen gerne
Massagen,
Lymphdrainagen
Johann Pössnicker
„Physiotherapeuth“
Spitalplatz 5 • 94405 Landau/Isar
Telefon 0 99 51 / 89 54
• Termine nach Vereinbarung •
Manok, Gabriele Dr. med.
Fachärztin für Innere Medizin
Gastroenterologie und Hepatologie
Jahnstraße 1
84130 Dingolfing
Telefon 0 87 31 / 39 71 10
Telefax 0 87 31 / 39 71 12
Öffnungzeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag 8–13 Uhr u. 14–18 Uhr
Mittwoch 8–14 Uhr und nach Vereinbarung · [email protected]
www.giel.de/unternehmensfilm/4958
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Wundern Sie sich auch immer wieder darüber, dass alles, was Sie essen fade schmeckt?
Haben Sie neuerdings nach dem Essen immer wieder anhaltende Bauchschmerzen und Blähungen?
Leiden Sie unter chronischer Verstopfung?
Haben Sie an Gewicht abgenommen und leiden unter chronischen Durchfällen?
Und Sie fühlen sich von den Jüngeren nicht ernst genommen mit Ihren Beschwerden?
Für uns Ältere ist vieles nicht mehr so selbstverständlich wie für einen jungen Menschen, der sich über seinen Körper
und seinen Gesundheitszustand kaum Gedanken zu machen braucht.
Auf manche dieser Fragen gibt es eine einfache Erklärung, die mit dem Älterwerden unseres Körpers zusammen hängt.
Manche Fragen lassen sich jedoch nur durch eingehende Untersuchungen beantworten.
Sollten Sie Hilfe bei der Beantwortung einer dieser Fragen benötigen und ernst genommen werden wollen,
dann setzen Sie sich mit uns in Verbindung.
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6. Vorsorge
Welche Vorsorgemöglichkeiten gibt es?
Vorsorgevollmacht
b) Was ist bei der Vorsorgevollmacht zu beachten?
Die Vollmacht ist sowohl in handschriftlicher als auch in ma­
schinell erstellter Form rechtswirksam.
a) Was ist eine Vorsorgevollmacht?
Die Vorsorgevollmacht ist wie jede Vollmacht eine Willenser­
klärung, mit der Sie einer Person Vertretungsmacht erteilen.
Mit der Vorsorgevollmacht geben Sie einer vertrauenswür­
digen Person die Möglichkeit, in Ihrem Namen zu handeln,
•im Fall, dass Sie eines Tages aus gesundheitlichen Grün­
den selbst nicht mehr entscheidungs- und handlungsfähig
sind und
•in den von Ihnen benannten Lebensbereichen und Aufga­
benstellungen.
Sie muss persönlich datiert und unterschrieben sein.
Alle Rechtsgeschäfte, die eine bevollmächtigte Person für Sie
erledigt, werden nur von Ihnen kontrolliert! Deshalb sollten
Sie bei der Auswahl des oder der Bevollmächtigten beson­
ders vorsichtig sein. Bedenken Sie, dass Sie diese Vollmacht
gerade für den Fall eigener Hilflosigkeit erteilen und es Ihnen
dann vielleicht nicht mehr möglich ist zu überwachen, ob die
bevollmächtigte Person wirklich in Ihrem Sinne handelt.
Bei einer Entscheidung über risikoreiche medizinische Maß­
nahmen oder über Freiheitsentziehende Maßnahmen (z. B.
über das Anbringen von Bettgittern) ist Ihre Vorsorgevoll­
macht nur dann rechtswirksam, wenn Sie für diese Fälle
eindeutige Formulierungen in Ihre Vollmacht aufgenommen
haben. Der Bevollmächtigte muss eine solche Entscheidung
dem Vormundschaftsgericht zur Genehmigung vorlegen.
Eine Vollmacht können Sie nur dann rechtswirksam erteilen,
wenn Sie geschäftsfähig sind. Dies bedeutet, dass Sie zum
Zeitpunkt der Erteilung der Vorsorgevollmacht die Tragweite
Ihrer Entscheidung erkennen können müssen.
Wenn es um die Verwaltung von Immobilien geht, müssen
Sie die Vorsorgevollmacht von einem Notar beurkunden las­
sen. Bei der Beurkundung stellt der Notar fest, dass keine
Zweifel an Ihrer Geschäftsfähigkeit bestehen und klärt Sie
Eine Vorsorgevollmacht gilt nur für die Aufgabenbereiche, die über die rechtliche Tragweite Ihrer Vollmacht auf.
Sie in ihr benannt haben und wird erst unter den von Ihnen
genannten Bedingungen (z. B. ärztliche Bestätigung, dass Sie Seit dem 01.07.2005 besteht die Möglichkeit der amtlichen
nicht einwilligungsfähig oder nicht geschäftsfähig sind) wirk­ Beglaubigung der Unterschrift oder des Handzeichens durch
sam. Sie können mit der Vorsorgevollmacht eine oder meh­ die Betreuungsstelle. Die Beglaubigung bestätigt nur die
rere Personen bevollmächtigen oder die Aufgaben auch auf Echtheit der Unterschrift bzw. des Handzeichens. Die Gebühr
mehrere Personen verteilen.
für die Beglaubigung beträgt 10 €.
50
6. Vorsorge
Beachten Sie die Möglichkeit, die Vorsorgevollmacht mit ei­
ner Betreuungsverfügung zu kombinieren. Für den Fall, dass
von dritter Seite im Nachhinein Ihre Geschäftsfähigkeit ange­
zweifelt wird, ist es sinnvoll, die Vollmacht mit einer Betreu­
ungsverfügung zu kombinieren, da diese keine Geschäftsfä­
higkeit erfordert.
Bei einer Vollmachtserteilung sollten Sie mit der Vertrauens­
person, die Sie bevollmächtigen wollen, den Inhalt der Voll­
macht besprechen und sich versichern, dass diese bereit ist,
die Aufgaben zu übernehmen.
Wenn Sie Regelungen treffen, die sich um die Gesundheit
drehen, beraten Sie sich am besten auch mit dem Arzt oder
Da es den Rahmen unserer Broschüre sprengen würde, auf der Ärztin Ihres Vertrauens.
Sonderfälle näher einzugehen, wollen wir Sie an dieser Stelle
auf die Beratungsangebote auf der letzten Seite der Broschü­ d) Wie sollte man eine Vorsorgevollmacht aufbewahren ?
re hinweisen.
Da jede Vollmacht nur im Original gültig ist, kommt der Auf­
bewahrung eine große Bedeutung zu.
c) Was soll eine Vorsorgevollmacht beinhalten?
Nehmen Sie in dieses Dokument alles auf, was von Ihrer Sie können das Original an einem sicheren (und dem Bevoll­
bevollmächtigten Vertrauensperson beachtet werden soll, mächtigten bekannten) Ort zu Hause aufbewahren, oder aber
damit Sie auch im Falle der Hilflosigkeit Ihren persönlichen Sie hinterlegen das Original bei einer Person Ihres Vertrauens
Lebensstil weitestgehend beibehalten können. Dies kann Ihre oder bei einem Rechtsanwalt, Notar oder Steuerbevollmäch­
Lebensgewohnheiten, Ihre finanziellen Belange, den Umgang tigten.
mit Haustieren, die Auswahl des Altenheimes und vieles
mehr betreffen.
Behalten Sie auf jeden Fall eine Kopie bei sich, wenn Sie das
Original außer Haus aufbewahren. Sie können dann jederzeit
Dabei sollten Sie genaue Bestimmungen darüber treffen, was den Inhalt nachlesen und gegebenenfalls Veränderungen ver­
die bevollmächtigte Person im Einzelnen veranlassen kann anlassen.
und beachten soll. Wählen Sie eindeutige Formulierungen,
damit klare Handlungsanweisungen entstehen. Dadurch wird Seit dem 01.03.2005 können Sie Ihre Vorsorgevollmacht
Ihre Vertrauensperson auch vor Zweifeln und Missverständ­ auch beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkam­
nissen geschützt.
mer hinterlegen. Informationen hierzu erhalten Sie bei der
Bundesnotarkammer, Kronenstrasse 42, 10117 Berlin (www.
Sie können Ihre Vorsorgevollmacht jederzeit widerrufen, än­ vorsorgeregister.de), beim Vormundschaftsgericht oder der
dern und der aktuellen Situation anpassen.
Betreuungsstelle.
51
6. Vorsorge
Die Vorsorgevollmacht
I. Vorbemerkung
...................................................................................................
...................................................................................................
(Geburtsdatum)
Die nachfolgende Vollmacht soll insbesondere dann gelten, ...................................................................................................
wenn ich aufgrund von Alter, Krankheit oder Behinderung ...................................................................................................
nicht mehr in der Lage bin, meine persönlichen oder vermö­ (Adresse, Telefon, Telefax)
gensrechtlichen Angelegenheiten selbst zu regeln.
und an
Dies ist jedoch keine Beschränkung der Vollmacht gegenüber
Dritten, sondern nur eine Anweisung von mir an den Bevoll­ ...................................................................................................
mächtigten, die nur im Innenverhältnis zwischen uns beiden ...................................................................................................
gilt. Im Außenverhältnis zu Dritten ist die Vollmacht ohne (Name, Vorname)
Nachweise unbeschränkt wirksam.
...................................................................................................
II. Vollmachtserteilung
...................................................................................................
(Geburtsdatum)
Hiermit erteile ich,
...................................................................................................
................................................................................................... ...................................................................................................
................................................................................................... (Adresse, Telefon, Telefax)
Name, Vorname, Geburtsdatum
(nachfolgend der Vollmachtsgeber genannt)
Sollte/n obige Person/en nicht willens oder in der Lage sein,
Vollmacht an
mich zu vertreten, bestimme ich als Ersatzbevollmächtigten:
...................................................................................................
...................................................................................................
(Name, Vorname)
(nachfolgend der Bevollmächtigte genannt)
52
...................................................................................................
...................................................................................................
...................................................................................................
...................................................................................................
6. Vorsorge
Mehrere Bevollmächtigte sind berechtigt, jeweils einzeln die entscheiden. Er darf alle hiermit zusammenhängenden Erklä­
Angelegenheiten des Vollmachtgebers zu erledigen.
rungen abgeben (z. B. Vertragsabschlüsse, Kündigungen).
Ja  Nein  Ja  Nein 
Ich behalte mir den jederzeitigen Widerruf der Vollmacht vor.
Mir ist bekannt, dass ich im Fall eines Widerrufs die Voll­
macht im Original vom Bevollmächtigten unverzüglich zurück­
fordern muss. Solange er sich im Besitz der Originalurkunde
befindet, kann die Vollmacht trotz der Widerrufs gutgläubigen
Dritten gegenüber fortbestehen.
Aufenthalts- und Wohnungsangelegenheiten
Der Bevollmächtigte darf meinen Aufenthalt bestimmen,
Rechte und Pflichten aus einem Mietvertrag über meine
Wohnung einschließlich einer Kündigung wahrnehmen und
meinen Haushalt auflösen.
Ja  Nein 
III. Umfang der Vollmacht
Der Bevollmächtigte ist berechtigt, mich auch gerichtlich in
allen Angelegenheiten zu vertreten, die ich nachfolgend mit
„Ja“ angekreuzt habe.
Er ist berechtigt, über die häusliche Pflege, die vorüberge­
hende oder dauernde Unterbringung in einem Pflegeheim,
einem Krankenhaus, einer Reha-Klinik oder einer geschlos­
senen Anstalt zu entscheiden (§ 1906 BGB).
Ja  Nein 
1. Persönlicher Bereich
Die Vollmacht umfasst das Recht zu meiner Vertretung in per­
sönlichen und allen nicht vermögensrechtlichen Angelegen­
heiten, soweit dies rechtlich zulässig ist.
Ja  Nein 
Der Bevollmächtigte kann auch darüber entscheiden, ob in
den genannten Einrichtungen freiheitsbeschränkende Maß­
nahmen im Sinne des § 1906 BGB wie Hochstellen von Bett­
seitenteilen, Anbringen von Bauchgurten, Medikamenten zur
Ruhigstellung usw. angewandt werden.
Ja  Nein 
Behörden usw.
Der Bevollmächtigte darf mich bei Behörden, Gerichten, Ver­
Gesundheitsangelegenheiten
sicherungen, Renten- und Sozialleistungsträgern vertreten.
Ja  Nein  Der Bevollmächtigte darf in allen Angelegenheiten der Gesund­
heitsfürsorge entscheiden, ebenso über alle Einzelheiten einer
Post- und Fernmeldeverkehr
ambulanten oder (teil-)stationären Pflege. Er ist befugt, meinen
Der Bevollmächtigte darf für mich bestimmte Post entge­ in einer Patientenverfügung festgelegten Willen durchzusetzen.
gennehmen und öffnen sowie über den Fernmeldeverkehr Ja  Nein 
53
6. Vorsorge
Er darf Krankenunterlagen einsehen und deren Herausgabe Zahlungen und Wertgegenstände annehmen.
an Dritte bewilligen. Insoweit entbinde ich alle Ärzte und Ja  Nein 
nichtärztliches Personal von der Schweigepflicht.
Ja  Nein  Verbindlichkeiten eingehen.
Ja  Nein 
Die Vollmacht bezieht sich auf die Einwilligung in Untersu­
chungen des Gesundheitszustandes, in Heilbehandlungen Willenserklärungen bezüglich meiner Konten, Depots und
und sonstige ärztliche Eingriffe.
Safes abgeben, also mich im Geschäftsverkehr mit Banken
Ja  Nein  und Kreditinstituten vertreten.
Ja  Nein 
Dies gilt auch dann, wenn die begründete Gefahr besteht, dass ich
aufgrund der Maßnahme sterbe oder einen schweren oder länger Schenkungen vornehmen, aber höchstens in dem Rahmen, der
dauernden gesundheitlichen Schaden erleide (§ 1904 BGB).
einem Betreuer rechtlich gestattet ist. (Gelegenheitsge­
Ja  Nein  schenke, die dem Wunsch des Vollmachtgebers entsprechen,
sowie Anstandsgeschenke).
Der Bevollmächtigte darf über das Unterlassen oder Einstellen Le­ Ja  Nein 
benserhaltender oder -verlängernder Maßnahmen entscheiden.
Ja  Nein  (Achtung: Kreditinstitute verlangen in der Regel eine Vollmacht auf bankeigenen Vordrucken! Für Immobiliengeschäfte
2. Vermögensrechtlicher Bereich
sowie für Handelsgewerbe ist eine notarielle Vollmacht erforDer Bevollmächtigte darf mein Vermögen verwalten und hier­ derlich.)
bei alle Rechtshandlungen und Rechtsgeschäfte im In- und
Ausland vornehmen, Erklärungen aller Art abgeben und ent­ IV. Geltungsdauer, Betreuung
gegennehmen sowie Anträge stellen, abändern und zurück­ Diese Vollmacht soll vermeiden, dass für mich eine Betreu­
ung angeordnet wird. Sie geht einer Betreuung vor. Die Voll­
nehmen, insbesondere:
................................................................................................... macht bleibt daher auch gültig, wenn ich geschäftsunfähig
...................................................................... Ja  Nein  werden sollte. Mir ist bekannt, dass trotz dieser Vollmacht für
bestimmte Angelegenheiten die Bestellung eines Betreuers /
Über Vermögensgegenstände jeder Art verfügen.
einer Betreuerin oder die Genehmigung des Vormundschafts­
Ja  Nein  gerichts erforderlich werden kann. Dann soll nach Möglich­
54
6. Vorsorge
keit der Bevollmächtigte als Betreuer / Betreuerin bestellt können oder gute Gründe haben, eine gerichtliche Kontrol­
werden.
le vorzuziehen, dann ist dies die Vorsorgemöglichkeit Ihrer
Wahl.
Die Vollmacht soll durch meinen Tod nicht erlöschen, sie kann
jedoch durch jeden einzelnen meiner Erben oder einen von Mit der Betreuungsverfügung können Sie selbst dazu beitra­
mir eingesetzten Testamentvollstrecker widerrufen werden. gen, dass der Betreuer oder die Betreuerin wichtige Informa­
tionen über Ihre persönlichen Wünsche erhält, wenn Sie sich
Unterschriften
später einmal nicht mehr klar äußern können.
....................................... ........................................................
(Ort, Datum)
(Unterschrift des Vollmachtgebers)
....................................... ........................................................
(Ort, Datum)
(Unterschrift des Bevollmächtigten)
2. Betreuungsverfügung
a) Was ist eine Betreuungsverfügung?
Mit dem Wort „Betreuung“ wird die vom Vormundschaftsge­
richt angeordnete gesetzliche Vertretung bezeichnet.
Die Betreuungsverfügung ist eine Willenserklärung, mit
der Sie festlegen, wer als gesetzliche/r Vertreter/in für Sie
handeln soll und wie Sie Ihre Angelegenheit geregelt haben
möchten, wenn Sie nicht mehr selbst entscheiden können.
Mit der Betreuungsverfügung bestimmen Sie eine Person,
die in diesem Fall für Sie vom Vormundschaftsgericht als
Betreuer/in bestellt werden soll. Der Betreuer oder die Be­
treuerin wird vom Vormundschaftsgericht kontrolliert. Soll­
ten Sie niemanden kennen, dem Sie eine Vollmacht erteilen
b) Was ist bei der Betreuungsverfügung zu beachten ?
Die Betreuungsverfügung gilt auch dann, wenn Sie zum Zeit­
punkt Ihrer Willenserklärung nicht geschäftsfähig waren.
Sowohl das Vormundschaftsgericht wie auch der Betreuer
oder die Betreuerin sind an Ihre schriftlich festgelegten
Wünsche gebunden, sofern Ihnen diese nicht erheblich
schaden.
c) Was soll eine Betreuungsverfügung beinhalten ?
In einer Betreuungsverfügung können Sie festlegen, wer Ihr
Betreuer oder Ihre Betreuerin werden soll, aber z. B. auch,
wer auf keinen Fall Ihr gesetzlicher Vertreter werden soll.
Wenn Sie keine geeignete Person kennen, die Sie als Be­
treuer oder Betreuerin vorschlagen wollen, so sollten Sie
jedenfalls Ihre persönlichen Wünsche in einer Betreuungs­
verfügung festlegen, damit der vom Vormundschaftsgericht
ausgewählte Betreuer weiß, wie er am besten in Ihrem Sinne
handeln soll.
Im Übrigen gelten für den Inhalt die gleichen Hinweise wie
bei der Vorsorgevollmacht.
55
6. Vorsorge
d) Wie sollte die Betreuungsverfügung aufbewahrt werden?
In Bayern können Sie die Betreuungsverfügung beim Vor­
mundschaftsgericht hinterlegen. Zuständig ist das Amtsge­
richt, in dessen Bezirk Sie Ihren Wohnsitz haben. Bei einem
Wohnsitzwechsel müssten Sie die Betreuungsverfügung
beim dann zuständigen Amtsgericht hinterlegen. Sie können
die Verfügung aber auch einer Person Ihres Vertrauens zur
Aufbewahrung geben.
Wohnort:
Telefon:
. .......................................................................
. .......................................................................
Auf keinen Fall zur Betreuerin / zum Betreuer bestellt werden soll:
Name:
. .......................................................................
Geburtsdatum: . .......................................................................
Straße:
. .......................................................................
Wohnort:
. .......................................................................
Die Betreuungsverfügung
Zur Wahrnehmung meiner Angelegenheiten durch den
Ich,
. ....................................................................... Betreuer habe ich folgende Wünsche:
1. Verwaltung meines Vermögens:
(Name, Vorname, Geburtsdatum)
...................................................................................................
lege hiermit für den Fall, dass ich infolge von Krankheit, ...................................................................................................
Behinderung oder Unfall meine Angelegenheiten teilweise ...................................................................................................
oder ganz nicht mehr selbst besorgen kann und deshalb ein ...................................................................................................
Betreuer als gesetzlicher Vertreter für mich bestellt werden
2. Sorge für meine Gesundheit (siehe Patientenverfügung, Gemuss, folgendes fest:
sundheitsvollmacht):
Als Person, die mich betreuen soll, schlage ich vor:
...................................................................................................
Name:
. ....................................................................... ...................................................................................................
Geburtsdatum: . ....................................................................... ...................................................................................................
Straße:
. ....................................................................... ...................................................................................................
Wohnort:
. .......................................................................
Telefon:
. ....................................................................... 3. Pflegerische Versorgung (z. B. Versorgung bezüglich zu
Hause oder Unterbringung in einem Heim, Krankenhaus
oder, falls diese nicht zum Betreuer bestellt werden kann:
usw.):
Name:
. ....................................................................... ...................................................................................................
Geburtsdatum: . ....................................................................... ...................................................................................................
Straße:
. ....................................................................... ...................................................................................................
56
6. Vorsorge
4. Sonstige Wünsche:
...................................................................................................
...................................................................................................
...................................................................................................
b) Was ist bei einer Patientenverfügung zu beachten?
Wenn sich ein Patient nicht mehr äußern kann, müssen die
Ärzte bei der Behandlung den mutmaßlichen Willen des Pati­
enten berücksichtigen.
Ich erwarte, dass die Betreuungsverfügung beachtet wird, au- Die Patientenverfügung dient dazu, diesen Willen zu doku­
ßer sie würde meinem Wohle zuwiderlaufen, oder die Erfüllung mentieren. Je aktueller und persönlicher formuliert die Verfü­
eines Wunsches wäre nicht zumutbar.
gung ist, um so mehr kann sie dem Arzt / der Ärztin zu einer
verantwortungsvollen Entscheidung verhelfen.
....................................... ........................................................
(Ort, Datum)
(Unterschrift)
Es ist sinnvoll, die Patientenverfügung jährlich zu überprüfen und
eventuell in einer veränderten Lebenssituation anzupassen. Die
3. Patientenverfügung
letzte Entscheidung über medizinische Maßnahmen liegt bei die­
ser Form der Patientenverfügung selbstverständlich beim Arzt!
a) Was ist eine Patientenverfügung?
Mit der Patientenverfügung formulieren Sie Ihren Willen für den Um sicher zu gehen, dass die behandelnden Ärzte Patien­
Fall, dass Sie nicht mehr in der Lage sind, in eine ärztliche Be­ tenverfügungen zur Kenntnis nehmen können, sollten diese
handlung einzuwilligen. Dies kann z. B. eintreten, wenn Sie län­ gemeinsam mit den persönlichen Papieren bei sich geführt
gere Zeit bewusstlos sind oder an Alzheimer Krankheit leiden.
werden. Auch ein einfacher Hinweis (z. B. im Personalaus­
weis oder in der Geldbörse), dass solche Verfügungen ver­
Ohne Ihre persönliche Einwilligung darf – außer in einer le­ fasst wurden und wo sie zu finden sind, kann förderlich sein.
bensbedrohlichen Lage – kein medizinischer Eingriff an Ihrem
Körper vorgenommen werden.
Wir empfehlen deshalb, in Ihrer Betreuungsverfügung dar­
auf hinzuweisen, dass Ihre Vertrauensperson bevollmächtigt
In Ihrer Patientenverfügung können Sie heute schon festle­ ist, Sie im Sinne Ihrer Patientenverfügung zu vertreten. Der
gen, ob Ihr Arzt / Ihre Ärztin alle Möglichkeiten ausschöpfen gesetzliche Betreuer muss, wenn risikoreiche medizinische
soll, Ihr Leben zu erhalten, oder ob unter bestimmten Be­ Maßnahmen ergriffen oder lebenserhaltende Maßnahmen
dingungen die Behandlungsmöglichkeiten auf die Linderung unterlassen werden sollen, beim Vormundschaftsgericht eine
von Schmerzen (palliative Maßnahmen) beschränkt werden Genehmigung hierfür beantragen. Ab 01. Januar 1999 gilt
soll.
diese Vorschrift auch für Bevollmächtigte.
57
6. Vorsorge
c) Was soll eine Patientenverfügung beinhalten?
mit anderen Menschen in Kontakt zu treten, nach ärzt­
In einer Patientenverfügung sollte ausführlich und von Ihnen
licher Einschätzung aller Wahrscheinlichkeit nach unwie­
persönlich formuliert dargelegt sein, welche Behandlungs­
derbringlich erloschen ist, selbst wenn der Tod noch nicht
maßnahmen Sie im Falle eigener Entscheidungsunfähigkeit
absehbar ist.
wünschen bzw. welche Maßnahmen zu unterlassen sind. Da­ 
Wenn infolge eines weit fortgeschrittenen Hirnabbau­
bei sollten Sie möglichst genau die Voraussetzungen schil­
prozesses (z. B. bei Demenzerkrankung) auch mit ausdau­
dern, unter denen Sie die Zustimmung zu lebenserhaltenden
ernder Hilfestellung nicht mehr in der Lage bin, Nahrung
oder lebensverlängernden Maßnahmen verweigern.
und Flüssigkeit auf natürliche Weise zu mir zu nehmen.
Wenn ich mich in einem unzweifelhaft hoffnungslosen
Insbesondere sollte die Patientenverfügung dazu Stellung neh­
gesundheitlichen Zustand befinde, in dem eine Behand­
men, ob Sie mit den in der Praxis am häufigsten vorkommenden
lung nur noch Leidensverlängerung bewirkt, auch wenn
ärztlichen Eingriffen bei älteren dementen Patienten einverstanden
der Tod noch nicht unmittelbar bevorsteht.
sind (künstliche Ernährung durch PEG Magensonde, künstliche Be­ Wenn ich mich aller Wahrscheinlichkeit nach unabwend­
bar im unmittelbaren Sterbeprozess befinde. Vergleich­
atmung, Magen- und Darmspiegelung, Teil- oder Vollamputation
von Gliedmaßen, insbesondere bei mangelhafter Durchblutung).
bare, hier nicht ausdrücklich erwähnte Krankheitszu­
Lassen Sie sich bei der Abfassung Ihrer Patientenverfügung von
stände sollen entsprechend beurteilt werden. Für andere
Ihrem Hausarzt bezüglich der medizinischen Einzelheiten beraten.
Situationen erwarte ich ärztlichen und pflegerischen Bei­
stand unter Ausschöpfung aller angemessenen medizi­
Die Patientenverfügung
nischen Möglichkeiten.
Für den Fall, dass ich, ..............................................................
geboren am
.............................................................. 2. In allen unter Punkt 1 beschriebenen und angekreuzten
Situationen verlange ich:
wohnhaft in
..............................................................
................................................................................................... 
Lindernde pflegerische Maßnahmen, insbesondere
Mundpflege zur Vermeidung des Durstgefühls sowie
meinen Willen nicht mehr bilden oder verständlich äußern kann,
lindernde ärztliche Maßnahmen, im speziellen Medika­
bestimme ich folgendes: (Zutreffendes bitte ankreuzen)
mente zur wirksamen Bekämpfung von Schmerzen, Luft­
not, Angst, Unruhe, Erbrechen und anderen Krank­
1. Situationen, für die diese Verfügung gilt:
heitserscheinungen. Die Möglichkeit einer Verkürzung
Wenn in Folge einer Gehirnschädigung meine Fähigkeit
meiner Lebenszeit durch diese Maßnahmen nehme ich in
Einsichten zu gewinnen, Entscheidungen zu treffen und
Kauf.
58
6. Vorsorge
Ich wünsche eine Begleitung:
 durch Hospizdienst .......................................................
.......................................................................................
 Seelsorge ......................................................................
.......................................................................................
 durch meine Familienangehörigen................................
.......................................................................................
 durch..............................................................................
.......................................................................................
Dagegen bin ich einverstanden, dass folgende Maßnahmen
durchgeführt werden: (z. B. Amputation absterbender Glied­
maßen, weil sonst eine schmerzhafte Blutvergiftung droht.)
Sonstige wie: ............................................................................
...................................................................................................
...................................................................................................
Ich bin mir bewusst, dass durch das Unterlassen oder Einstel­
len lebensverlängernder Maßnahmen mein Leben verkürzt
werden kann. Dies nehme ich aber in Kauf. Die Befolgung
3. In den unter Punkt beschriebenen und angeführten Situati- dieser Wünsche stellt keine unerlaubte aktive Sterbehilfe
onen bestimme ich folgendes:
dar.
Ich wünsche allgemein das Unterlassen oder Einstellen le­
benserhaltender oder -verlängernder ärztlicher Maßnahmen, Ich habe zusätzlich zu dieser Patientenverfügung eine Vorsor­
die mögliche Leiden unnötig verlängern würden.
gevollmacht erstellt und den Inhalt dieser Patientenverfügung
mit der von mir bevollmächtigten Person besprochen.
Insbesondere wünsche ich das Unterlassen oder Einstellen Ja  Nein 
folgender Maßnahmen:
Bevollmächtigte(r)
 Künstliche Ernährung z. B. durch Mund, Nase, Bauchdecke
Name:
................................................................................
(PEG-Sonde), Venenzugang
 Künstliche Beatmung
Anschrift: ................................................................................
 Blutwäsche
................................................................................
 Reanimation (Wiederbelebungsmaßnahmen)
Telefon: ................................................................................
 Anschluss an Herz-Lungen-Maschine
Telefax: ................................................................................
 Herzschrittmacher
 Amputationen
Ersatzweise:
 Sonstige wie: ....................................................................... Name:
................................................................................
.............................................................................................. Anschrift: ................................................................................
.............................................................................................. ................................................................................
59
6. Vorsorge
Telefon: ................................................................................ Für die Richtigkeit der Angaben und des geäußerten Willens in
Telefax: ................................................................................ der Patientenverfügung zeichnet rechtsverbindlich:
Name: ..................................................................................
Ich habe anstelle einer Vorsorgevollmacht eine Betreuungs­ Vorname: ..................................................................................
verfügung erstellt.
Straße / Hausnummer...............................................................
Ja  Nein  PLZ
..................................................................................
Stadt
..................................................................................
Sofern dieser Patientenverfügung Erläuterungen zu meinen Telefon ..................................................................................
Wertvorstellungen, u. a. meiner Bereitschaft zur Organspen­ Telefax ..................................................................................
de („Organspendeausweis“), meinen Vorstellungen zur Wie­ e-mail ..................................................................................
derbelebung (z. B. bei akutem Herzstillstand) oder Angaben ...............................................................................................
zu bestehenden Krankheiten beigefügt sind, sollen sie als (Ort, Datum)
(Unterschrift)
erklärender Bestandteil dieser Verfügung angesehen wer­
den. Ich habe diese Verfügung nach sorgfältiger Überlegung Diese Patientenverfügung wurde erneuert:
erstellt. Sie ist Ausdruck meines Selbstbestimmungsrechts. ...............................................................................................
Darum wünsche ich nicht, dass mir in der konkreten Situation (Ort, Datum)
(Unterschrift)
der Nichtentscheidungsfähigkeit eine Änderung meines Wil­ ...............................................................................................
lens unterstellt wird, solange ich diesen nicht ausdrücklich (Ort, Datum)
(Unterschrift)
(schriftlich oder nachweislich mündlich) widerrufen habe. Ich ...............................................................................................
weiss, dass ich die Patientenverfügung jederzeit abändern (Ort, Datum)
(Unterschrift)
oder insgesamt widerrufen kann. Eine Kopie dieser Patienten­ ...............................................................................................
verfügung wird bei dem Arzt meines Vertrauens hinterlegt.
(Ort, Datum)
(Unterschrift)
Ja  Nein  ...............................................................................................
(Ort, Datum)
(Unterschrift)
Arzt / Ärztin meines Vertrauens:
...............................................................................................
Name:
................................................................................ (Ort, Datum)
(Unterschrift)
Anschrift: ................................................................................ ...............................................................................................
(Unterschrift)
Telefon: ................................................................................ (Ort, Datum)
....................................... ........................................................ ...............................................................................................
(Ort, Datum)
(Unterschrift)
(Ort, Datum)
(Unterschrift)
60
7. Testament / Notar
Verschiedene Arten eines Testaments
te das Schriftstück handschriftlich niederschreibt und beide
Ehegatten mit Vor- und Zunamen unterschreiben. Eine Ände­
Notariell aufgesetztes Testament
rung des Testaments ist aber nur mit beiderseitiger Zustim­
Das öffentliche, vor einem Notar mündlich erklärte, gebüh­ mung möglich. Das nachfolgend genannte Testament ist an
renpflichtige Testament bietet den Vorteil, dass der Notar das „Berliner Testament“ angelehnt.
sachkundig berät und über die Konsequenzen der geplanten
Verfügungen aufklärt. Das Testament wird beim Amtsgericht Testament
hinterlegt. Zweifel darüber, ob überhaupt ein Testament vor­ Zwischen den Eheleuten
liegt, ob es echt ist oder wie es zu verstehen ist, können in der ...................................................................................................
Regel nicht aufkommen. Wenn ein Testament beim Amtsge­ ...................................................................................................
richt hinterlegt wurde wird später, beim Eintreten des Erbfalles, und
kein gebührenpflichtiger Erbschein benötigt. Das Testament ...................................................................................................
kann jederzeit beim Notar gebührenpflichtig geändert werden. ...................................................................................................
wird folgendes Testament aufgesetzt:
Eigenhändiges Testament
Ohne Kosten kann man auch selbst ein Testament aufsetzen. § 1
Hier muss der gesamte Text eigenhändig und leserlich nieder­ Hiermit setzen wir, die Eheleute . .............................................
geschrieben werden. Das Schriftstück muss mit Ort, Datum ...................................................................................................
versehen und mit Vor- und Zunamen unterschrieben werden. uns gegenseitig als Erbe ein. Als Erbe des Letztverstorbenen
Das Testament kann zu Hause, bei Familienangehörigen oder setzen wir ein:
Freunden verwahrt oder sicherheitshalber bei einem Notar Unsere Kinder / unseren Sohn / unsere Tochter:
hinterlegt werden. Das eigenhändig aufgesetzte Testament 1.) ..............................................................................................
kann zu jeder Zeit vernichtet werden oder durch ein neues 2.) ..............................................................................................
Testament mit neuem Datum ersetzt werden.
3.) ..............................................................................................
4.) ..............................................................................................
Gemeinsames Testament von Ehegatten
Das Gesetz ermöglicht es Ehegatten ein gemeinschaftliches § 2
Testament, das für den Tod eines jeden Ehegatten gilt, ent­ Für die Inanspruchnahme des Pflichtteils durch eines der Kin­
weder in eigenhändiger oder in notarieller Form zu verfassen. der nach dem Tode des erstversterbenden Elternteils wollen
Bei der eigenhändigen Form reicht es aus, wenn ein Ehegat­ wir folgendes festlegen:
61
7. Testament / Notar
 Verlangt eines der Kinder den Pflichtteil aus dem Nachlass
des zuerst Verstorbenen, so soll es nach dem Tod des zuletzt
Verstorbenen ebenfalls nur den Pflichtteil aus dessen Nach­
lass erhalten.
 Sollte eines unserer Kinder nach dem Tode des erstverster­
benden Elternteils den Pflichtteil verlangen, so erhalten die
anderen Kinder, die keine Pflichtteilansprüche geltend ge­
macht haben, in Höhe ihrer gesetzlichen Erbteile nach dem
Ableben des erstversterbenden Elternteils Vermächtnisse,
die Ihnen aufschiebend bedingt mit dem Tod des überleben­
den Elternteils anfallen und ebenfalls mit dessen Tode fällig
werden. Abkömmlinge von Kindern, die den Pflichtteil gel­
tend gemacht haben, sind nicht vermächtnisberechtigt.
 Verlangt eines der Kinder bereits nach dem Tod des Erstver­
storbenen seinen Pflichtteil, erhalten die nicht fordernden
Pflichtteilberechtigten aus dem Nachlass zusätzlich im
Rahmen eines Vermächtnisses eine Summe in Höhe von
..................................................Euro. Dieser Betrag ist mit
Eintritt des Todes des Letztverstorbenen fällig.
 Sollte der Längstlebende nach dem Tod des Erstverster­
benden erneut heiraten, soll jedoch sein Erbrecht rückwir­
kend zum Tod des Erstversterbenden in Wegfall kommen
und sodann die gesetzliche Erbfolge eintreten
oder
 sollte sich der überlebende Ehegatte wieder verheiraten,
so ist er verpflichtet, unseren gemeinsamen Kindern nach
den Regeln der gesetzlichen Erbfolge ein Vermächtnis in
Höhe ihres gesetzlichen Erbteils auszuzahlen. Die Auszah­
lung muss innerhalb von ......................Monaten erfolgen.
§5
Den Wert unseres zusammengerechneten, derzeitigen reinen
Vermögens geben wir mit .........................................Euro an.
Es umfasst:.................................................................................
...................................................................................................
§6
Als Testamentvollstrecker legen wir fest:
(Diese Punkte gelten nur, wenn neben der Forderung auch der Erhalt ...................................................................................................
des Pflichtteils eingetreten ist)
§7
§3
Sämtliche Bestimmungen dieses Testaments sind, soweit
Pflichtteilsansprüche unserer gemeinsamen Abkömmlinge nicht anders bestimmt, wechselbezüglich. Sie können daher
sollen erst in 30 (dreißig) Jahren nach dem Tod des zuerst nur gemeinschaftlich geändert oder durch Widerruf beseitigt
versterbenden Ehegatten verjähren.
werden.
§4
...................................................................................................
Für den Fall der Wiederverheiratung des überlebenden Eltern­ (Ort, Datum, Ehemann)
(Ort, Datum, Ehefrau)
teils gilt folgende Regelung:
(Unterschriften mit Vor- und Zuname)
62
8. Hospiz
Hospizgruppe Dingolfing / Landau e. V.
Angebote der Hospizgruppe:
•Begleitung von Schwerkranken und Sterbenden im Kran­
kenhaus, in Alten- und Pflegeheimen und in Privathaushal­
ten.
•Begleitung von Angehörigen Schwerstkranker und Trau­
erarbeit für Hinterbliebene durch Einzelgespräche, offene
Trauergruppe oder Trauercafé.
Die Hospizgruppe im Raum Dingolfing / Landau hat es sich zur
Aufgabe gemacht, Menschen mit unheilbaren Erkrankungen
ein lebenswertes Dasein bis zuletzt zu ermöglichen. Es han­
delt sich um einen gemeinnützigen Verein, der politisch und
konfessionell unabhängig ist. Die ausgebildeten Hospizhel­
fer unterliegen der Schweigepflicht, arbeiten ehrenamtlich,
unentgeltlich und können jederzeit über die Einsatzleitung Nähere Informationen hierzu bei der Hospizgruppe Dingolfing /
erreicht werden.
Landau e. V. über die Mobiltelefone oder direkt zu den
Büroöffnungszeiten jeden Freitag von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Mobiltelefon der Einsatzleitung im Raum Dingolfing:
im Büro Arcostraße 4, Landau
0151 / 58112630 Tel.: 09951 / 6025809, Fax: 09951 / 8277
Mobiltelefon der Einsatzleitung im Raum Landau:
Internetadresse: www.hospizgruppe.info
0160 / 93548869 E-Mail: [email protected]
Wir helfen weiter.
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9. Todesfall
Erledigungen beim Todesfall
6.) Benachrichtigung der gesetzlichen und privaten Ver­
Bei einem Todesfall macht es die persönliche Trauer oft
sicherungsträger: Rentenversicherung, Lebensversi­
schwer, klare Gedanken über die zu erledigenden Formali­
cherung, Sparkasse, Krankenkasse. Die Banken und
täten zu fassen. Die nachfolgenden Hinweise können dabei
Sparkassen sind verpflichtet, das Vermögen / die
helfen:
Kontostände der / des Verstorbenen zum Todestag an
das Finanzamt Eggenfelden zu melden. Lebensversi­
1.) Arzt benachrichtigen, der den Totenschein ausstellt.
cherungen melden ihre Leistungen ebenso an Eggen­
felden.
2.) Nächste Angehörige unterrichten.
7.)Abgabe des Testaments beim Nachlassgericht sofern es
3.) Meldung des Todesfalls spätestens am folgenden Werk­
nicht beim zuständigen Amtsgericht / Nachlassgericht
tag beim Standesamt. Mitzubringen sind: Totenschein,
hinterlegt ist.
Stammbuch und Personalausweis des Verstorbenen und
Anzeigenden. Das Standesamt stellt auch die Sterbeur­ 8.) Todesanzeige / Danksagung aufgeben.
kunde aus. Diese wird von Behörden, Versicherungen
9.) Kündigung laufender Verträge, Benachrichtigung von
ect. als Nachweis benötigt.
Vereinen, Verbänden, Organisationen, denen der / die
4.) Grabstelle besorgen und beim Pfarramt unter Vorlage
Verstorbene angehört hatte.
der Beerdigungserlaubnis, die das Standesamt ausstellt,
10.)Kraftfahrzeug abmelden bzw. stilllegen, ebenso Telefon
die Beerdigung anmelden.
und Fernsehen.
5.) Bestattungsinstitut einschalten, klären ob Erd- oder Feu­
erbestattung gewünscht wird. Das Bestattungsinstitut 11.) Saal für Trauerfeier anmieten.
erledigt auch auf Wunsch die Abwicklung der Formali­
12.) Grabanlage in Auftrag geben.
täten. Gärtner wegen Grabschmuck kontaktieren.
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10. Persönlicher Notruf
Bitte unbedingt zum Telefon legen!
Hausarzt...........................................................................................................................................................................................................................
Polizei......................................................................................................................................................................................................................... 110
Feuerwehr................................................................................................................................................................................................................. 112
Rettungsdienst / ärztlicher Notfalldienst..................................................................................................................................................... 19222
ärztlicher Bereitschaftsdienst Bayern...........................................................................................................................................01805 / 191212
(außerhalb der Sprechzeiten der Arztpraxen)
Krankenhaus Dingolfing....................................................................................................................................................................... 08731 / 880
Krankenhaus Landau.............................................................................................................................................................................09951 / 751
Technisches Hilfswerk (Bundeseinheitlich).................................................................................................................................................. 2662
Erdgas Südbayern............................................................................................................................................................................. 08731 / 37710
Stromlieferant.................................................................................................................................................................................................................
Muster für eine Infokarte
Impressum
Herausgegeben in Zusammenarbeit mit der Trägerschaft. Änderungswünsche, Anregungen und Ergänzungen für die nächste Auflage dieser Broschüre nimmt die
Verwaltung oder das zuständige Amt entgegen. Titel, Umschlaggestaltung sowie
Art und Anordnung des Inhalts sind zugunsten des jeweiligen Inhabers dieser Rechte urheberrechtlich geschützt. Nachdruck und Übersetzungen sind – auch auszugsweise – nicht gestattet. Nachdruck oder Reproduktion, gleich welcher Art, ob
Fotokopie, Mikrofilm, Datenerfassung, Datenträger oder Online nur mit schriftlicher
Genehmigung des Verlages.
84130057/ 1. Auflage / 2007
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Telefon +49 (0) 82 33 / 3 84-0
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Ich habe eine Patientenverfügung / Betreuungsverfügung /
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Bitte setzen Sie sich mit meiner Vertrauensperson in
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wohl und geborgen fühlen.
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Tel.: 0 87 32/8 08
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„Der Mensch steht
im Mittelpunkt“
Bürgerheim Frontenhausen
Eggergasse 8
84160 Frontenhausen
Tel.: 0 87 32/3 53
Fax: 93 69 44
[email protected]