Sozialreferat
Transcrição
Sozialreferat
Telefon: 233 - 40070 Telefax: 233 - 40147 Sozialreferat Amt für Wohnen und Migration Fachsteuerung Wohnungslosenhilfe S - III - S/FSW Betreuungspersonal für die „Pension Giesing“ (Weinbauernstraße) oder Umbelegung in Einrichtungen mit adäquater Betreuung Empfehlung Nr. 02-08 / E 00819 der Bürgerversammlung des 17. Stadtbezirkes Obergiesing am 21.06.2007 Sitzungsvorlage Nr. 02-08 / V 10888 1 Anlage Beschluss des Bezirksausschusses des 17. Stadtbezirkes Obergiesing vom 13.11.2007 Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten Diese Beschlussvorlage befasst sich mit der o.g. Empfehlung Nr. 02-08 / E 00819, die auf Anregung von Frau Susanne Hecker von der Bürgerversammlung des 17. Stadtbezirkes Obergiesing am 21.06.2007 beschlossen wurde (siehe Anlage). Zu diesem Anliegen und zum Sachverhalt teilt das Sozialreferat Folgendes mit: 1. Allgemeine Betrachtungen zum 17. Stadtbezirk Wie in anderen früheren Arbeiter- und Handwerkervierteln hat sich auch in Obergiesing die Sozialstruktur mittlerweile verändert, doch sorgt ein vergleichsweise günstiges Mietniveau dafür, dass der Wohnraum in Obergiesing immer noch für einkommensschwächere Bevölkerungsgruppen attraktiv ist 1. Der 17.Stadtbezirk liegt bei Betrachtung des Verhältnisses zwischen angebotenen Plätzen für Wohnungslose und Einwohnerzahl nach dem Münchner Schlüssel für Wohnungslose im Vergleich zu anderen Stadtbezirken erheblich unter dem Durchschnitt. 2. Derzeitige Situation in der Weinbauernstraße Die Betrachtung der derzeitigen Situation in der Weinbauernstraße ist wichtig, da die im Antrag erwähnten Unterbringungsformen aufgrund unterschiedlicher Zielgruppen differenziert dargestellt werden sollen. 1 Quelle: Statistisches Amt der Landeshauptstadt München, Statistisches Taschenbuch 2006 Seite 2 2.1 Pension „Giesinger Berg“, Weinbauernstraße 10 Die Pension "Giesinger Berg" in der Weinbauernstraße 10 hat eine maximale Kapazität von 53 Bettplätzen. Es handelt sich um 7 Einzelzimmer, 17 Doppelzimmer und 4 Mehrbettzimmer. Die Stadt München hat hier jedoch kein ausschließliches Belegungsrecht. Im Schnitt sind 36 Bewohner über das Sozialreferat/Amt für Wohnen und Migration dort eingewiesen, die restlichen Bettplätze werden von der Pensionsbetreiberin an andere Gäste vergeben. Die Zusammenarbeit zwischen der Pensionsbetreiberin und den städtischen Stellen ist gut. Auch mit dem Bereichskontaktbeamten der Polizei wird von Seiten der Pension konstruktiv zusammengearbeitet. Die Betreiberin achtet darauf, dass von den Bewohnern im Haus und in der näheren Umgebung Alkohol nur sehr eingeschränkt konsumiert wird. Die Pension wurde vor ca. 1,5 Jahren komplett renoviert. Sie hat einen einfachen Standard, der jedoch den Anforderungen der abgeschlossenen Kooperationsvereinbarung mit der Landeshauptstadt München, die für diese Unterbringungsform entwickelt wurde, genügt. Seit 01.01.2007 werden in einem Handbuch für Betreiberinnen und Betreiber von Pensionen, Wohnheimen oder Hotels weitere Standardaspekte beispielhaft abgesichert. Darunter fällt u.a. die Sicherstellung hygienischer Verhältnisse, die Betriebssicherheit und die Anwesenheit von Hauspersonal. Zu den Mindestanforderungen zählt, dass beispielsweise zwei Personen ein Zimmer von mindestens 12 qm zusteht, die Zimmer über eine Waschgelegenheit verfügen und eine Kochgelegenheit ggf. in einer Gemeinschaftsküche vorhanden ist. In den vergangenen Jahren konnte die Pensionsunterbringung u.a. durch systematische Betriebskontrollen qualitativ wesentlich verbessert werden. Die sozialpädagogische Betreuung der vom Sozialreferat/Amt für Wohnen und Migration über das ganze Stadtgebiet verteilt untergebrachten Menschen wird durch ca. 60 Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen gewährleistet. Seit Herbst 2006 ist der Betreuungsschlüssel für die Betreuung in Pensionen auf 1:100 Personen herabgesetzt und gilt gleichermaßen für die Betreuung in Notquartieren. In z.Zt. stadtweit 27 Pensionen, darunter auch die Pension „Giesinger Berg“, werden durch Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen sowohl Hausbesuche als auch Sprechzeiten im Amt für Wohnen und Migration angeboten. Die Betroffenen erhalten hier u.a. Beratung und Unterstützung bei der Abklärung ihrer persönlichen Situation, die zur Wohnungslosigkeit geführt hat, bei der dauerhaften Verbesserung der jetzigen Lebenssituation und bei der Suche nach einer geeigneten Wohnform. Dabei werden die wirtschaftlichen Notlagen, die Bewältigung von Lebenskrisen, seelische Not sowie gesundheitlichen Probleme mit der wohnungslosen Bürgerin oder dem Bürger bearbeitet. Seite 3 Die Bewohnerinnen und Bewohner erhalten Informationen über Leistungen und gesetzliche Ansprüche sowie über Einrichtungen und Hilfsangebote in der Nähe bzw. stadtweit. Je nach Einzelfall findet auch eine Vermittlung in andere Institutionen und Einrichtungen statt, u.a. Beratungsstellen (Sozialer Beratungsdienst, Münchener Zentralstelle für Strafentlassene etc.), ambulant betreutes Wohnen, Schuldnerberatung oder Selbsthilfegruppen. 2.2 Privates Arbeiterwohnheim, Weinbauernstraße 16 Das Wohnheim in der Weinbauernstraße 16 ist ein privates Gebäude, das für die Unterbringung von Saisonarbeitern von Baufirmen genutzt wird. Presseberichten zufolge leben dort bis zu 65 Personen. Das Sozialreferat hat auf Belegung und Führung dieses privat geführten Arbeiterwohnheims keinen Einfluss. 2.3 Angemietete Wohnungen Weinbauernstraße 14 In der Liste für geförderte Wohnungen liegen für die Weinbauernstraße 14 keine Eintragungen vor, die auf Wohnungen, die mit öffentlichen Mitteln gefördert wurden – also Sozialwohnungen – hinweisen. Auf die Mieterstruktur von aus der Sozialwohnungsbindung gefallenen, nunmehr freifinanzierten Wohnungen eines privaten Vermieters hat die Stadt keinen Einfluss. 3. Das Wohnungslosensystem in München Um den Zusammenhang im Ganzen nicht aus dem Blick zu verlieren, wird im Folgenden das Verfahren der Versorgung im Wohnungslosenhilfesystem in München dargestellt. Die Landeshauptstadt München unternimmt große Anstrengungen durch die Fachstelle zur Vermeidung von Wohnungslosigkeit in den Sozialbürgerhäusern, bei drohender Wohnungslosigkeit die Wohnungen zu erhalten. Sofern ein Wohnungsverlust nicht vermieden werden kann, ist die Landeshauptstadt München als Sicherheitsbehörde2 verpflichtet, die betroffenen Personen und Haushalte unterzubringen. Hierfür stehen verschiedene Unterbringungs- und Wohnformen zur Verfügung: z.B. Wohnheime freier Träger sowie unter städtischer Regie Notquartiere, Pensionen und Clearinghäuser. Alleinstehende Männer und Frauen werden in der Regel vorrangig an die Übernachtungsstellen und Wohnheime der freien Träger vermittelt. Sind hier keine entsprechenden Plätze frei oder die Einweisungs- und Aufnahmekriterien nicht erfüllt, werden die betroffenen Personen in einer Pension oder einem Notquartier untergebracht. 2 gemäß Art. 6, 7 Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LstVG) , Seite 4 Pensionsplätze sind als flexible Eingriffsreserve zur vorübergehenden Unterbringung Wohnungsloser unverzichtbar. Langfristige Aufenthalte in Notquartieren und Pensionen werden nach Möglichkeit vermieden, die Aufenthaltsdauer dort wird so kurz wie möglich gehalten. Bewohnerinnen und Bewohner, die nicht unmittelbar in dauerhaftes Wohnen vermittelt werden können, werden in betreute Übergangswohnformen vermittelt. Eine ganze Reihe von Wohn- und Betreuungsformen mit ihren Leistungs- und Hilfeangeboten zielen darauf ab, wohnungslose Haushalte wieder in Wohnungen bzw. bei Bedarf in betreute Einrichtungen der Wohlfahrtspflege zu vermitteln, um als Münchner Bürgerin oder Bürger an einem gesellschaftlich möglichst integrierten und menschenwürdigen Leben teilnehmen zu können. Die Angebote der freien Träger stellen dabei einen wichtigen Baustein für die Unterbringung, Betreuung und Weitervermittlung wohnungsloser Menschen dar. Leider ist es jedoch aus Kapazitäts- und Kostengründen nicht möglich, alle in München wohnungslosen Alleinstehenden in Einrichtungen der freien Träger unterzubringen. 4. Erläuterungen zum kommunale Wohnungsbauförderungsprogramm - KomPro Ziel einer kommunalen Wohnungspolitik ist es, bedarfsorientiert für möglichst jede Bürgerin/jeden Bürger angemessenen und bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Daher hat der Stadtrat am 24.07.2001 das Kommunale Wohnungsbauförderungsprogramm (kurz: KomPro) als Teil des wohnungspolitischen Handlungsprogramms "Wohnen in München, III" verabschiedet. Durch die Schaffung neuen dauerhaften Wohnraums speziell für wohnungslose Haushalte – kommunal gefördert - soll der öffentlich geförderte Soziale Wohnungsbau für Benachteiligte am Wohnungsmarkt ergänzt werden. Neben dem genannten Wohnungsbau ist die Integration der Bewohnerschaft in ihr neues Umfeld ein weiteres sehr bedeutendes Ziel von KomProB. Durch kleinteilige Bebauung, stadtweite Verteilung, eine sozial orientierte Hausverwaltung und sozialpädagogische Beratung und Unterstützung der Bewohnerschaft soll einer sozialen Brennpunktbildung entgegen gewirkt und Integration gefördert werden. In diese Wohnungen ziehen vorwiegend Familien mit Kindern ein, die bisher – vor allem wegen der zunehmend schwindenden (bezahlbaren) Wohnungen in Notquartieren und Pensionen untergebracht waren. Im direkten Umfeld der Weinbauernstraße ist kein KomProB-Projekt angesiedelt. Seite 5 Fazit Die Unterbringung Wohnungsloser in Pensionen ist für die Stadt München unverzichtbar. Die sozialpädagogische Betreuung und Unterstützung der in der Regel etwa 35 wohnungslosen Alleinstehenden in der gut geführten Pension „Giesinger Berg“ durch die Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen der Abteilung Zentrale Wohnunglosenhilfe im Sozialreferat/Amt für Wohnen und Migration wird als ausreichend und zielführend in Hinsicht auf die Vermittlung in dauerhaftes Wohnen angesehen. Eine personelle Verstärkung des Personals ist nicht erforderlich. Wohnungslose mit einem intensiveren und langwierigeren Betreuungsbedarf werden an die Wohnheime der freien Träger der Wohlfahrtspflege verwiesen. Mit dieser Vorlage ist das Anliegen nach Auffassung des Sozialreferates abschließend behandelt. Der Empfehlung Nr. 02-08 / E 00819 der Bürgerversammlung des 17. Stadtbezirkes Obergiesing am 21.06.2007 kann somit nur nach Maßgabe der vorstehenden Ausführungen entsprochen werden. Dem Korreferenten, Herrn Stadtrat Benker, dem Verwaltungsbeirat des Amtes für Wohnen und Migration, Herrn Stadtrat Pretzl, der Stadtkämmerei, der Vorsitzenden der Arbeitsgruppe Wohnungslosigkeit, Frau Stadträtin Walter, dem Vorsitzenden des Kuratoriums der Arbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe, Herrn Münster, der Frauengleichstellungsstelle und dem Sozialreferat, Stelle für interkulturelle Arbeit ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden. II. Antrag des Referenten 1. Vom Vortrag des Referenten, wonach die sozialpädagogische Betreuung und Unterstützung der in der Regel etwa 35 wohnungslosen Alleinstehenden in der gut geführten Pension „Giesinger Berg“ durch die Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen der Abteilung Zentrale Wohnunglosenhilfe im Sozialreferat/Amt für Wohnen und Migration als ausreichend und zielführend in Hinsicht auf die Vermittlung in dauerhaftes Wohnen angesehen wird, wird Kenntnis genommen. 2. Die Empfehlung Nr. 02-08 / E 00819 der Bürgerversammlung des 17. Stadtbezirkes Obergiesing am 21.06.2007 ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt. , Seite 6 III. Beschluss nach Antrag. Der Bezirksausschuss des 17. Stadtbezirkes Obergiesing der Landeshauptstadt München Der Vorsitzende Der Referent Horst Walter Friedrich Graffe Berufsm. Stadtrat IV. Wv. Sozialreferat 1. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt. 2. An das Direktorium - Dokumentationsstelle An das Revisionsamt An die Stadtkämmerei An das Sozialreferat S-Z-SP/RSP An die Frauengleichstellungsstelle An das Sozialreferat, S-III-M An die Vorsitzende der Arbeitsgruppe Wohnungslosigkeit, Frau Stadträtin Walter An den Vorsitzenden des Kuratoriums der Arbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe, Herrn Münster z. K. V. An das Direktorium HA II/V (3-fach) Der Beschluss des Bezirksausschusses kann vollzogen werden. Der Beschluss des Bezirksausschusses kann / soll nicht vollzogen werden (Begründung siehe Beiblatt) Der Beschluss des Bezirksausschusses ist rechtswidrig (siehe Beiblatt). Es wird gebeten, die Entscheidung des Oberbürgermeisters einzubinden. Am I.A.