Zuwendung zur Erneuerung der zentralen Atemschutzwerkstatt in

Transcrição

Zuwendung zur Erneuerung der zentralen Atemschutzwerkstatt in
Kreistagsdrucksache Nr.:(V-KT) 353/2013
Az.: 013.23; 130.072; 012.3
Datum: 7. August 2013
Betreff:
Zuwendung zur Erneuerung der zentralen Atemschutzwerkstatt in Wertheim
Beratungsfolge
Verwaltungs- und
Finanzausschuss
Kreistag
Termin
Status
09.10.2013
nicht öffentlich
23.10.2013
öffentlich
Beschlussantrag:
Der Verwaltungs- und Finanzausschuss empfiehlt,
der Kreistag beschließt:
Der Main-Tauber-Kreis gewährt der Stadt Wertheim einen Zuschuss in Höhe von 204.500 € zur
Erneuerung der zentralen Atemschutzwerkstatt in Wertheim. Die Mittel sind im Haushaltsplan
2014 und 2015 zu veranschlagen.
Der Vorsitzende
des Kreistages
-2-
1. Sachverhalt
Die Stadt Wertheim hat im Jahr 1975 im Feuerwehrgerätehaus Wertheim eine vom
Innenministerium anerkannte Atemschutzwerkstatt eingerichtet. Die Stadt Wertheim hat mit
Schreiben vom 11.12.2012 beim Kreis einen Zuschuss für die notwendige Erneuerung der
zentralen Atemschutzwerkstatt beantragt.
a)
Betrieb der zentralen Atemschutzwerkstatt in Wertheim
Nach den Dienst- und Unfallverhütungsvorschriften der Feuerwehr sind Atemschutzgeräte
und Chemikalienschutzanzüge sorgfältig und regelmäßig zu warten und zu prüfen. Dazu
gehört das Reinigen, Desinfizieren und die Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft nach
dem Gebrauch der Geräte und Schutzanzüge. Weiterhin sind die Geräte und Schutzanzüge
nach festgelegten Fristen mit Mess- und Prüfgeräten nach Angaben der Hersteller zu
warten. In der zentralen Atemschutzwerkstatt in Wertheim werden alle Geräte der
Gemeinde- und Werkfeuerwehren des Landkreises (außer Bad Mergentheim) gewartet und
geprüft. Es handelt sich hierbei zurzeit um 571 Atemschutzgeräte, 1088 Atemanschlüsse
(Masken und Lungenautomaten) und 16 Chemikalienschutzanzüge.
b)
Erneuerung der Atemschutzwerkstatt
Die Stadt Wertheim hat angeboten, im Zuge des Neubaues des Feuerwehrgerätehauses der
Freiwilligen Feuerwehr Wertheim die Atemschutzwerkstatt zu erneuern und den Betrieb
fortzuführen. Obwohl immer wieder nötige Ersatzbeschaffungen durch die Stadt Wertheim
getätigt wurden, ist die Atemschutzwerkstatt seit ihrer Inbetriebnahme im Jahre 1975 in die
Jahre gekommen. Die Werkstatt entspricht nicht mehr dem Stand der Technik und den
heutigen Anforderungen an eine Atemschutzwerkstatt. Es ist keine Trennung rein/unrein
möglich. Atemschutzgeräte und Chemikalienschutzanzüge können nur unter erschwerten
Bedingungen gereinigt und desinfiziert werden. Außerdem fehlt die Trennung zwischen
Atemschutz-Nassraum (reinigen) und Atemschutz-Prüfstand (messen/Dokumentation). Nach
Kostenzusammenstellung der Stadt Wertheim entstehen für den Neubau der kreisweit
genutzten Atemschutzwerkstatt Kosten in Höhe von 681.458 €. Für den Bau und die
technische Einrichtung der Atemschutzwerkstatt gewährt das Land Baden-Württemberg
einen Zuschuss von 40 % der zuschussfähigen Kosten.
Der Stadt Wertheim entstehen nach Abzug der Fördermittel ungedeckte Kosten in Höhe von
408.958 €. Für diesen Betrag hat die Stadt Wertheim mit Schreiben vom 25.07.2013 einen
Antrag auf hälftige Kostenaufteilung (204.500 €) zwischen Stadt und Landkreis gestellt.
c)
Beurteilung durch die Kreisverwaltung
Das Landratsamt hält unter Würdigung aller Gesichtspunkte eine hälftige Kostenaufteilung
der nicht durch Zuschuss gedeckten Aufwendungen in Höhe von 204.500 € für sachgerecht.
Diese Regelung entspricht auch dem Feuerwehrgesetz, das nach § 4 Abs. 4 Nr. 2, eine
Unterstützung der Gemeinden durch den Landkreis bei Planung und Beschaffung von
überörtlichen Feuerwehreinrichtungen vorsieht.
Bei der zentralen Atemschutzwerkstatt handelt es sich um eine überörtliche Einrichtung für
die Wartung und Instandhaltung der Atemschutzgeräte und Chemikalienschutzanzüge für
die Feuerwehren des gesamten Main-Tauber-Kreises.
Die Inanspruchnahme der Atemschutzwerkstatt durch Wehren anderer Städte und Gemeinden des Landkreises wird über Gebühren finanziert. Damit ist die Kostenneutralität für
die Stadt bei der späteren Nutzung gewährleistet, wenn sie hier überörtlich tätig wird.
2. Alternativen/Anträge/Anfragen
Es gibt keine Alternative zur Erneuerung der zentralen Atemschutzwerkstatt. Die Dienstleistung einer Atemschutzwerkstatt wird von der Privatwirtschaft nicht angeboten.
3. Finanzielle Auswirkungen
Der Haushalt des Landkreises wird 2014 mit 100.000 € und 2015 mit 105.000 € belastet.
Diese werden im Bereich Brandschutz (Produkt 126001 Brandbekämpfung und technische
Hilfeleistung) eingestellt.
Bearbeitungsblatt
Federführendes Dezernat/Amt
Bauamt
(Bezeichnung des Dezernates oder Amtes)
abgezeichnet durch/am
Stelle
Handzeichen
Datum
Bemerkungen
Datum
Bemerkungen
Kreisbrandmeister
H. Dr. Derpa
Mitzeichnung durch/am
Stelle
Handzeichen
Dezernent 1
z.d.A. Geschäftsstelle Kreistag (verbleibt bei der Originalvorlage)