Zuwendung zur Erneuerung der zentralen Atemschutzwerkstatt in
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Zuwendung zur Erneuerung der zentralen Atemschutzwerkstatt in
Kreistagsdrucksache Nr.:(V-KT) 353/2013 Az.: 013.23; 130.072; 012.3 Datum: 7. August 2013 Betreff: Zuwendung zur Erneuerung der zentralen Atemschutzwerkstatt in Wertheim Beratungsfolge Verwaltungs- und Finanzausschuss Kreistag Termin Status 09.10.2013 nicht öffentlich 23.10.2013 öffentlich Beschlussantrag: Der Verwaltungs- und Finanzausschuss empfiehlt, der Kreistag beschließt: Der Main-Tauber-Kreis gewährt der Stadt Wertheim einen Zuschuss in Höhe von 204.500 € zur Erneuerung der zentralen Atemschutzwerkstatt in Wertheim. Die Mittel sind im Haushaltsplan 2014 und 2015 zu veranschlagen. Der Vorsitzende des Kreistages -2- 1. Sachverhalt Die Stadt Wertheim hat im Jahr 1975 im Feuerwehrgerätehaus Wertheim eine vom Innenministerium anerkannte Atemschutzwerkstatt eingerichtet. Die Stadt Wertheim hat mit Schreiben vom 11.12.2012 beim Kreis einen Zuschuss für die notwendige Erneuerung der zentralen Atemschutzwerkstatt beantragt. a) Betrieb der zentralen Atemschutzwerkstatt in Wertheim Nach den Dienst- und Unfallverhütungsvorschriften der Feuerwehr sind Atemschutzgeräte und Chemikalienschutzanzüge sorgfältig und regelmäßig zu warten und zu prüfen. Dazu gehört das Reinigen, Desinfizieren und die Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft nach dem Gebrauch der Geräte und Schutzanzüge. Weiterhin sind die Geräte und Schutzanzüge nach festgelegten Fristen mit Mess- und Prüfgeräten nach Angaben der Hersteller zu warten. In der zentralen Atemschutzwerkstatt in Wertheim werden alle Geräte der Gemeinde- und Werkfeuerwehren des Landkreises (außer Bad Mergentheim) gewartet und geprüft. Es handelt sich hierbei zurzeit um 571 Atemschutzgeräte, 1088 Atemanschlüsse (Masken und Lungenautomaten) und 16 Chemikalienschutzanzüge. b) Erneuerung der Atemschutzwerkstatt Die Stadt Wertheim hat angeboten, im Zuge des Neubaues des Feuerwehrgerätehauses der Freiwilligen Feuerwehr Wertheim die Atemschutzwerkstatt zu erneuern und den Betrieb fortzuführen. Obwohl immer wieder nötige Ersatzbeschaffungen durch die Stadt Wertheim getätigt wurden, ist die Atemschutzwerkstatt seit ihrer Inbetriebnahme im Jahre 1975 in die Jahre gekommen. Die Werkstatt entspricht nicht mehr dem Stand der Technik und den heutigen Anforderungen an eine Atemschutzwerkstatt. Es ist keine Trennung rein/unrein möglich. Atemschutzgeräte und Chemikalienschutzanzüge können nur unter erschwerten Bedingungen gereinigt und desinfiziert werden. Außerdem fehlt die Trennung zwischen Atemschutz-Nassraum (reinigen) und Atemschutz-Prüfstand (messen/Dokumentation). Nach Kostenzusammenstellung der Stadt Wertheim entstehen für den Neubau der kreisweit genutzten Atemschutzwerkstatt Kosten in Höhe von 681.458 €. Für den Bau und die technische Einrichtung der Atemschutzwerkstatt gewährt das Land Baden-Württemberg einen Zuschuss von 40 % der zuschussfähigen Kosten. Der Stadt Wertheim entstehen nach Abzug der Fördermittel ungedeckte Kosten in Höhe von 408.958 €. Für diesen Betrag hat die Stadt Wertheim mit Schreiben vom 25.07.2013 einen Antrag auf hälftige Kostenaufteilung (204.500 €) zwischen Stadt und Landkreis gestellt. c) Beurteilung durch die Kreisverwaltung Das Landratsamt hält unter Würdigung aller Gesichtspunkte eine hälftige Kostenaufteilung der nicht durch Zuschuss gedeckten Aufwendungen in Höhe von 204.500 € für sachgerecht. Diese Regelung entspricht auch dem Feuerwehrgesetz, das nach § 4 Abs. 4 Nr. 2, eine Unterstützung der Gemeinden durch den Landkreis bei Planung und Beschaffung von überörtlichen Feuerwehreinrichtungen vorsieht. Bei der zentralen Atemschutzwerkstatt handelt es sich um eine überörtliche Einrichtung für die Wartung und Instandhaltung der Atemschutzgeräte und Chemikalienschutzanzüge für die Feuerwehren des gesamten Main-Tauber-Kreises. Die Inanspruchnahme der Atemschutzwerkstatt durch Wehren anderer Städte und Gemeinden des Landkreises wird über Gebühren finanziert. Damit ist die Kostenneutralität für die Stadt bei der späteren Nutzung gewährleistet, wenn sie hier überörtlich tätig wird. 2. Alternativen/Anträge/Anfragen Es gibt keine Alternative zur Erneuerung der zentralen Atemschutzwerkstatt. Die Dienstleistung einer Atemschutzwerkstatt wird von der Privatwirtschaft nicht angeboten. 3. Finanzielle Auswirkungen Der Haushalt des Landkreises wird 2014 mit 100.000 € und 2015 mit 105.000 € belastet. Diese werden im Bereich Brandschutz (Produkt 126001 Brandbekämpfung und technische Hilfeleistung) eingestellt. Bearbeitungsblatt Federführendes Dezernat/Amt Bauamt (Bezeichnung des Dezernates oder Amtes) abgezeichnet durch/am Stelle Handzeichen Datum Bemerkungen Datum Bemerkungen Kreisbrandmeister H. Dr. Derpa Mitzeichnung durch/am Stelle Handzeichen Dezernent 1 z.d.A. Geschäftsstelle Kreistag (verbleibt bei der Originalvorlage)