Sturmflutschutz im Hamburger Hafen
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Sturmflutschutz im Hamburger Hafen
Sturmflutschutz im Hamburger Hafen Informationen für Haushalte und Betriebe Stand 2008 Inhalt Alle wichtigen Telefonnummern im Überblick Û Û Û Û Û Sturmflut-Ansagedienst der Freien und Hansestadt Hamburg Telefon (040) 4 28 99 - 1 11 11 Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) Sturmflutwarndienst, www.bsh.de Telefon (040) 31 90 - 31 90 Hamburger Sturmflutwarndienst (WADI) Telefonische Ansage der aktuellen Sturmflutvorhersage des WADI Telefon (040) 31 79 57 52 Hamburg Port Authority Öffentliche Auskunft Telefon (040) 31 59 51 oder 31 59 52 Automatische Ansage des Pegel St. Pauli eingetretener Wasserstand Telefon (040) 4 28 47 - 32 85 Hinweis: Alle Karten dieser Broschüre werden laufend aktualisiert und können im Internet eingesehen und ausgedruckt werden unter: www.hamburg-port-authority.de/sturmflut Herausgeber und © der Karten Hamburg Port Authority, Neuer Wandrahm 4, 20457 Hamburg Redaktion: Gefahrenabwehr, Telefon (040) 428 47-2288 Produktion: Kartographie, Telefon (040) 428 47-2776 oder -2898 e-Mail: [email protected] Vervielfältigung der Karten nur mit schriftlicher Genehmigung des Herausgebers. Als Vervielfältigung gelten z. B. Nachdruck, Fotokopie, Mikroverfilmung, Digitalisieren, Scannen sowie Speicherung auf Datenträger. 2 Geltungsbereich der Broschüre................................................. 7 I. Informationen für Haushalte und Betriebe 1. Wer ist gefährdet?................................................................. 8 2. Welche Vorsorge gibt es?..................................................... 8 3. Wie wird gewarnt?................................................................ 9 4. Wer wird evakuiert?.............................................................. 11 5. Wie wird evakuiert?...............................................................11 6. Wer hilft Ihnen in dringenden Notfällen?..............................13 7. Was müssen und können Sie selber tun?.............................13 II. Sturmflutvorhersagen und Wasserstände 1. Wer erteilt Auskünfte?...........................................................15 2. Wie warnt der Hamburger Sturmflutwarndienst (WADI)?.....15 3. Welche Bedeutung haben die Angaben Normal Null (NN), Mittleres Hochwasser (MHW) und Pegelnullpunkt (PNP)?....17 III. Besondere Hinweise für Betriebe 1. Bis zu welcher Höhe sollten Sie Ihre Anlagen schützen?.....20 2. Welche Vorbereitungen sollten Sie treffen?..........................24 3. Welche Gefahren sind sonst noch zu bedenken?.................26 4. Wer hilft Ihnen im Hafen nach einer Sturmflut weiter?.........27 IV. Sperrung und Räumung des Hafens bei Sturmflut 1. Warum wird der Hafen gesperrt und geräumt?.....................28 2. Welche Teile des Hafens werden gesperrt und geräumt?....28 3. Wann wird gesperrt und geräumt?........................................31 4. Welche Verkehrsführung ist vorgesehen?............................35 5. Wer darf nach der Anordnng zur Räumung noch in den Hafen hineinfahren?...................................................37 6. Was ist für LKW wegen der Zollabfertigung zu beachten?.....38 7. Ist die Schifffahrt von einer Hafenräumung betroffen?.........39 8. Gibt es Sperrgebiete auch außerhalb des Hafens?..............39 9. Was ist nach Aufhebung der Sperrung zu beachten?...........40 10. Öffentliche Notfunkstellen....................................................40 11. Verkehrsführung bei Sturmflutvorhersagen bis NN + 7,30 m....................................................................44 12. Verkehrsführung bei Sturmflutvorhersagen über NN + 7,30 m..................................................................47 3 Vorwort Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger! Die Bedrohung durch Sturmfluten stellt für den Hamburger Hafen eine ständige Herausforderung dar. Weite Teile des Hafens werden zwar durch Hochwasserschutzanlagen vor Schäden bewahrt, es gibt trotzdem keine absolute Sicherheit vor der Gefahr von extremen Sturmfluten. Diese Broschüre soll • umfassend über die möglichen Gefahren im Zusammenhang mit Sturmfluten hinweisen. • Sie mit den staatlichen Vorsorgemaßnahmen vertraut machen. • Ihnen als Grundlage für eine rechtzeitige und umfassende Vorplanung für Ihre eigenen privaten oder betrieblichen Betroffenheiten dienen. 4 A7 Nienstedten Altona Ottensen Othmarschen HAMBURG St.Pauli NO St ee nd Vo Q n. fe .-H werder . Gras- af n fe au ha höf er Kan A 252 nd Billbrook Holzhafen al A 255 th Sa h. g e d san men B lu h a fe n Reiher R e th Ka ha ttw fe yk n - Altenwerder Francop Georgs- stie Neuhöfer Hafen e A1 werder Wilhelmsburg D - Ta t e n b e r g RE LB eg 4 n 3 fn . 1 Seeh a fe n 2 h a fe See Seeh en haf See Este Anschluss siehe Hauptkarte Cranz Harburg A 253 Zuständigkeitsgebiet "HASTA" Der Hafen von Hamburg Hafengebietsgrenze Zuständigkeit des Hafenstabes „HASTA“ im Katastrophenschutz Hafennutzungsgebietsgrenze Bahnhof der Hafenbahn Sperrwerk H Zu aupt stä de nd ich igk linie eit im Nie w de eit rsa ere ch n V se er n. lau f: Bullenhausen E 3 km A1 B 2 Ochsenwerder E L 5 1 B E Hauptdeichlinie Freihafengrenze 0 Moorwerder EL Neuland Mühlenberger Loch ER BE Hauptdeichlinie im weiteren Verlauf : Zuständigkeit Niedersachsen. S ÜD Heimfeld Hausbruch - E lb EL lbe Dove ER ene Spadenland RD E NO Reihersti DE Neßsand r Ne b lbe A 25 SÜ A7 Blankenese ELBE nöfe e-E Moorburg Rissen Hah Moorfleet ov A1 Hohe Schaar A 26 A lt e E lb e Dove lbe rd Ve d d e l af en pr ee h Travehafen ute t S Neu Bi l lwe Pe ch en Oderhfn. brook Bu zh e Rothenburgsort Kleiner en ol n Bill fen er rh fe nha Re Alte Südere le ilh BE Horn n af n El rH a Baake stieg fe de .-W Roßhafen r Fin ken we rde Vor haf en Neuenfelde Ha er EL ah r is ER ns ho hw RD Ha rs hof Ku n te Stein- Ka BRAND Walters- et al HL fle W afe ka hl KÖ iek Finkenwerder Petroleumhafen rh hsc Rü nal ka Kö Parkhafen W er ft h. Bille Klosterrha t o r fe Obe Reiher- Anschluss siehe Nebenkarte A E L B E Kö h hlf lee tha fen Hamm Binnenalster e Geltungsbereich der Broschüre Diese Broschüre gilt für Personen und Hafenbetriebe die sich vor den Deichen im offenen Tidegebiet der Elbe und im Hafengebiet befinden. Diese Broschüre gilt nicht für die HafenCity, Speicherstadt und Kehrwiederspitze! Informationen zum Sturmflutschutz in der HafenCity, Speicherstadt und Kehrwiederspitze erhalten Sie von Û Û Bezirksamt Hamburg-Mitte Klosterwall 8, 20095 Hamburg Herr Rudwinski, Telefon 4 28 54 - 33 55 Herr Sokolowski, Telefon 4 28 54 - 34 16 Landesbetrieb für Straßen, Brücken und Gewässer Gewässer und Hochwasserschutz Sachsenkamp 1–3, 20097 Hamburg Herr Kluge, Telefon 4 28 26 - 25 40 Die Karte „Zuständigkeit des Hafenstabes HASTA im Katastrophenschutz“ verdeutlicht gleichzeitig den Geltungsbereich dieser Broschüre (Karte links). 7 I. Informationen für Haushalte und Betriebe 1. Wer ist gefährdet? Bei sehr schweren Sturmfluten kann das gesamte Niederungsgebiet der Elbe betroffen sein. Die Gefährdung der in diesen Gebieten lebenden und arbeitenden Menschen ist nicht gleich groß und abhängig von • der Nähe zum Deich • der Art der Bebauung • der Geländehöhe • dem möglichen Wasserstand nach Deichbrüchen und • der Überflutung im Hafengebiet. 2. Welche Vorsorge gibt es? Die Vorsorge umfasst im Wesentlichen fünf Bereiche: • Vorbeugende Information über die Gefahrensituation • Rechtzeitige Warnung und Information der Bevölkerung bei Sturmfluten • Verteidigung der Deiche und Hafenpolder • Räumung des Hafens bei der Gefahr hoher Sturmfluten • Rechtzeitige Evakuierung besonders gefährdeter Wohnbereiche Um die Vorsorge sicherzustellen, haben alle beteiligten Behörden, insbesondere die Bezirksämter und die Hamburg Port Authority, sowie betroffene Firmen umfangreiche und detaillierte Planungen erstellt. Für den Hamburger Hafen, der überwiegend vor den Öffentlichen Hochwasserschutzanlagen liegt, gelten besondere Regelungen, die im Teil Sperrung und Räumung des Hafens näher dargestellt werden. Zur Verteidigung der Öffentlichen Hochwasserschutzanlagen wird bei vorausgesagten Sturmfluten über NN + 5,50 m die Deichverteidigungsorganisation in den Einsatz gerufen. Sollten Sie Fragen zur Deichverteidigung haben, wenden Sie sich bitte an: Û 8 Landesbetrieb für Straßen, Brücken und Gewässer Gewässer und Hochwasserschutz Sachsenkamp 1–3, 20097 Hamburg Herr Kluge, Telefon 4 28 26 - 25 40 3. Wie wird gewarnt? Rechtzeitig vor Eintritt einer Sturmflut wird, je nach dem erwarteten Wasserstand, durch Böllerschüsse, Rundfunkdurchsagen, Sirenensignal und durch örtliche Lautsprecherdurchsagen gewarnt. Die erwarteten Wasserstände werden in Meter über Normal Null (NN) oder in Meter über dem Mittleren Hochwasser (MHW) angegeben. Man erhält die Höhe in NN, wenn zu der Angabe in MHW etwa zwei Meter hinzugerechnet werden. Im Teil Sturmflutvorhersagen und Wasserstände wird dieser Zusammenhang näher erläutert. 3.1. Böllerschüsse Etwa acht Stunden vor einem zu erwartenden hohen Wasserstand werden von den Abschussbasen Stadtdeich, Hafentor, Maakenwerder Höft, Teufelsbrück und Ernst-August-Schleuse Böller abgefeuert. Es wird mit zwei schnell aufeinanderfolgenden Böllerschüssen gewarnt. Diese Warnung bedeutet, dass ein Wasserstand von mehr als 1,50 m über MHW erwartet wird. Das entspricht 3,60 m über NN. 3.2. Warnungen über Rundfunk Die meisten Rundfunksender (z. B. NDR, RSH und Deutschlandfunk) geben regelmäßig Wasserstandsvorhersagen bekannt. Die Zeiten sind von Sender zu Sender verschieden. Besteht die Gefahr einer Sturmflut mit einem Wasserstand von 4,50 m über NN und höher, senden die im Stadtgebiet zu empfangenden Rundfunksender etwa ab neun Stunden vor dem Hochwasser in kürzeren Abständen Warnungen der Behörde für Inneres. Im Extremfall enthalten die Warnungen auch die Anordnung zur Räumung und Evakuierung besonders gefährdeter Gebiete. 9 I. Informationen für Haushalte und Betriebe 3.3. Warnung durch Sirenen Zusätzlich werden bei Sturmfluten mit erwartetem Wasserstand über NN + 7,30 m im Hafengebiet die Sirenen ausgelöst (1 Minute Heulton). Das bedeutet: Rundfunkgerät einschalten und auf Durchsagen achten! 3.4. Örtliche Warnungen mit Lautsprecherwagen Bei der Gefahr von Deichüberströmungen und Deichbrüchen warnen zusätzlich die Bezirksämter in den gefährdeten Gebieten vor Ort mit Lautsprecherwagen; ggf. fordern sie dazu auf, das Gebiet zu verlassen. 3.5. Warnung per Telefon im Hafen Die im Hafen auf Einzelstandorten wohnenden Menschen werden von der Hamburg Port Authority über Telefon gewarnt. Auskünfte hierzu erteilen Ihnen: Û Hamburg Port Authority Gefahrenabwehr Neuer Wandrahm 4, 20457 Hamburg, Fax 4 28 47 - 28 51 Herr Freund, Telefon 4 28 47 - 22 88 Herr Wix,Telefon 4 28 47 - 28 87 3.6. Warnung durch den Hamburger Sturmflutwarndienst WADI Betriebe, Dienststellen und Haushalte, die mit besonderem Funkempfänger an den Funkkreis des WADI angeschlossen sind, erhalten gezielte Vorhersagen ab vorhergesagten Sturmfluten über NN + 4,50 m. 3.7. Warnung durch das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) Betriebe und Bürger können sich über die Internetseite des BSH umfangreich über den Tideverlauf der Elbe und der Deutschen Nordseeküste informieren oder auch persönlich telefonisch beraten lassen: 10 Û Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie Bernhard-Nocht-Straße 78, 20539 Hamburg, Fax 31 90 - 50 00, www.bsh.de Herr Dr. Müller-Navarra, Telefon 31 90 - 31 10 Beratung / Ansagedienst Tel.: 31 90 - 31 90 4. Wer wird evakuiert? Bei der Gefahr von Deichüberströmungen und Deichbrüchen sind einige Bereiche besonders gefährdet und deshalb für eine planmäßige Evakuierung vorgesehen. Die Behörde für Inneres und die Bezirksämter haben für die betroffenen Gebiete spezielle und detaillierte Unterlagen erstellt und Merkblätter „Sturmflut“ an alle Haushalte verteilen lassen. Genauere Angaben und Hinweise können Sie jenen Unterlagen entnehmen. Ergänzende Fragen werden von den Bezirksämtern gerne beantwortet. Die Telefonnummern finden Sie unter dem Kapitel „Was müssen und können Sie selber tun?“. Die im Hafen wohnenden Menschen müssen ausnahmslos ihre Wohnungen verlassen, wenn ein Wasserstand von mehr als NN + 6,50 m erwartet wird. Der gesamte Hafen wird dann geräumt! Alles über die Hafenräumung finden Sie im Teil „Sperrung und Räumung des Hafens bei Sturmflut“ (ab Seite 28). 5. Wie wird evakuiert? Die Entscheidung über eine Evakuierung fällt rechtzeitig vor dem Hochwasser und wird über Rundfunk sowie durch örtliche Lautsprecherdurchsagen bekannt gegeben. Achten Sie auf diese Durchsagen und folgen Sie den Anweisungen. Informieren Sie bitte auch Ihre Nachbarn, insbesondere ausländische Mitbürger sowie Kranke und Gebrechliche! 5.1. Eigene Fahr- oder Mitfahrgelegenheit Wenn Sie ein eigenes Fahrzeug oder eine Mitfahrgelegenheit haben, verlassen Sie schnellstmöglich das Gebiet! Denken Sie bitte daran, dass notfalls der Verkehr zwangsweise geführt wird. 11 I. Informationen für Haushalte und Betriebe 5.2. Sammelpunkte Sollten Sie keine eigene Fahr- oder Mitfahrgelegenheit haben, begeben Sie sich bitte zu den festgelegten Sammelpunkten. Bei den Sammelpunkten handelt es sich überwiegend um Bushaltestellen, die zusätzlich mit einem entsprechenden Schild kenntlich gemacht wurden. Zu den Sammelpunkten, die nicht Bushaltestellen sind, werden bei einer Evakuierung ggf. Betreuungspersonen entsandt, die Ihnen weiterhelfen. Die Lage der Sammelpunkte können Sie aus den von der Behörde für Inneres und den Bezirksämtern verteilten Merkblättern „Sturmflut“ ersehen. Um Wilhelmsburg zu verlassen, können Sie sich außer zu den ausgewiesenen Bushaltestellen auch direkt zu den S-Bahnhöfen Wilhelmsburg und Veddel begeben, von wo aus Züge zum Hauptbahnhof und zum Bahnhof Harburg verkehren. 5.3. Beförderung mit Bussen zu den Notunterkünften Von den Sammelpunkten bzw. vom Hauptbahnhof oder Bahnhof Harburg werden Sie mit zusätzlich eingesetzten Bussen oder anderen Fahrzeugen abgeholt und zu den Notunterkünften gefahren. 5.4. Aufnahme in Notunterkünften Die Notunterkünfte werden von den Bezirksämtern rechtzeitig aufnahmebereit hergerichtet. Zusätzliches Personal des Arbeiter-Samariter-Bundes, des Deutschen Roten Kreuzes, der Johanniter-Unfall-Hilfe und des Malteser Hilfsdienstes stellt sicher, dass Sie ausreichend versorgt und betreut werden. Die Notunterkünfte stehen selbstverständlich auch denen zur Verfügung, die mit dem (eigenen) Pkw das gefährdete Gebiet verlassen und nicht bei Verwandten oder Bekannten unterkommen können. Insbesondere für den Fall von Sturmfluten mit kurzen Vorwarnzeiten werden in Wilhelmsburg zusätzlich sogenannte Fluchtburgen eingerichtet. Es handelt sich hierbei um flut- 12 sichere Gebäude, in denen Mitarbeiter der Hilfsorganisationen als Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Wo sich die Notunterkünfte und Fluchtburgen befinden, können Sie bei Ihrem Bezirksamt erfragen bzw. den verteilten Merkblättern „Sturmflut“ entnehmen. 6. Wer hilft Ihnen in dringenden Notfällen? Wenn Sie krank, behindert oder gebrechlich sind und nicht mit Hilfe von Familienangehörigen oder Nachbarn das Gebiet verlassen können, rufen Sie frühzeitig Ihr Bezirksamt oder die Feuerwehr unter Notruf 112 bzw. die Polizei unter 110 an. Die Feuerwehr wird dann eine Beförderung aus dem gefährdeten Gebiet veranlassen. Wenn Sie nach einer Sturmflut sofort Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte an die Anlaufstelle Ihres Bezirksamtes, die in diesen Fällen auch außerhalb der normalen Dienstzeit geöffnet haben. 7. Was müssen und können Sie selber tun? 7.1. Informieren Sie sich! Lesen Sie diese Broschüre und das von der Behörde für Inneres und den Bezirksämtern verteilte Merkblatt „Sturmflut“ aufmerksam durch. Bewahren Sie diese Unterlagen griffbereit auf, z.B. in der Nähe Ihres Telefons. Sollten Sie ergänzende Fragen haben, wenden Sie sich an Ihr Bezirksamt: Û Û Û Bezirksamt Harburg Knoopstraße 33,21073 Hamburg Herr Nadjé, Telefon 4 28 71- 36 45 oder - 36 46 Bezirksamt Hamburg-Mitte Klosterwall 8, 20095 Hamburg Herr Rudwinski, Telefon 4 28 54 - 33 55 Herr Sokolowski, Telefon 4 28 54 - 34 16 Bezirksamt Altona Platz der Republik 1, 22765 Hamburg Herr Wiesner, Telefon 4 28 11- 17 72 oder - 20 72 13 II. Sturmflutvorhersagen und Wasserstände I. Informationen für Haushalte und Betriebe Û Û Bezirksamt Bergedorf Wentorfer Straße 38, 21029 Hamburg Herr Fröhling, Telefon 4 28 91- 20 37 Für Hafenbelange wenden Sie sich an: Hamburg Port Authority Neuer Wandrahm 4, 20457 Hamburg Herr Freund, Telefon 4 28 47 - 22 88 Herr Wix, Telefon 4 28 47 - 28 87 7.2. Prüfen Sie, ob Sie gefährdet sind! Ermitteln Sie die Höhenlage Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung, damit Sie wissen, ob Ihnen Gefahr droht. Besonders groß ist die Gefahr im Hafen und vor den Deichen. Vergleichen Sie bitte den vorausgesagten Wasserstand mit der Höhenlage Ihres Gebäudes. Beachten Sie auch die örtlich angebrachten Höhenmarken. 7.3. Achten Sie auf Warnungen! Beachten Sie die Hinweise zur Warnung unter „Wie wird gewarnt“ in diesem Abschnitt. Prägen Sie sich diese Warnungen ein. Schalten Sie vor allem Ihr Radio ein und kommen Sie den Aufforderungen nach! Informieren Sie auch Ihre Nachbarn! Denken Sie bitte auch an ausländische Mitbürger sowie an Kranke und Gebrechliche! 7.4. Treffen Sie Vorsorge! In Ihrem Bezirksamt können Sie Auskünfte über private Schutzmaßnahmen erhalten. Dort stehen Lage- und Höhenkarten sowie sonstiges Informationsmaterial zur Verfügung. Prüfen Sie gegebenenfalls Ihre technischen Einrichtungen für den Sturmflutschutz. Sichern Sie elektrische Einrichtungen, Öltanks und wassergefährdende Chemikalien wie Pflanzenschutzmittel und Kunstdünger. 1. Wer erteilt Auskünfte? Bei der Gefahr von Sturmfluten haben Sie folgende Möglichkeiten, sich über Vorhersagen und zu erwartende Wasserstände zu informieren (siehe auch Seite 2): Û Û Û Û Û Sturmflut-Ansagedienst der Freien und Hansestadt Hamburg Telefon 4 28 99 - 1 11 11 Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) Sturmflutwarndienst, www.bsh.de Telefon 31 90 - 31 90 Hamburger Sturmflutwarndienst (WADI) Telefonische Ansage der aktuellen Sturmflutvorhersage des WADI Telefon 31 79 57 52 Hamburg Port Authority Öffentliche Auskunft Telefon 31 59 51 oder 31 59 52 Automatische Ansage des Pegel St. Pauli eingetretener Wasserstand Telefon 4 28 47 - 32 85 2. Wie warnt der Hamburger Sturmflutwarndienst (WADI) ? Für das flutgefährdete Gebiet, insbesondere für den Hafen, verbreitet der WADI Vorhersagen über einen besonderen Funkkreis, wenn der erwartete Wasserstand NN + 4,50 m zu überschreiten droht. Der WADI sendet Funkmeldungen zur vollen und zur halben Stunde. Die Vorhersagen sind zeitlich auf das astronomisch vorausberechnete Tidehochwasser am Pegel St. Pauli ausgerichtet. Es ist zu beachten, dass das Hochwasser bei Sturmfluten sowohl vor als auch nach der astronomisch vorausberechneten Zeit eintreten kann, und zwar bis zu 2,5 Stunden! 7.5. Informieren Sie sich über die zu erwartenden Wasserstände Siehe nachfolgenden Teil Sturmflutvorhersagen und Wasserstände. 14 15 II. Sturmflutvorhersagen und Wasserstände Der WADI macht folgende Angaben: • Vorhersage des zu erwartenden Höchstwasserstandes am Pegel St. Pauli, bezogen auf NN. Die erste Vorhersage erfolgt frühestens neun Stunden vor der astronomisch vorausberechneten Zeit des Tidehochwassers. Achtung: Bei einer späten Sturmflutentwicklung kann sich die Warnzeit erheblich verkürzen. Es kann vorkommen, dass die voraussichtliche Höhe der Sturmflut in Hamburg erst mit Eintritt des Hochwassers in Cuxhaven erkennbar wird. • Vorhersage der voraussichtlichen Eintrittszeit des Hochwassers. Sie erfolgt frühestens sechs Stunden vor dem astronomischen Tidehochwasser • Vorhersage der Eintrittszeit von Zwischenwasserständen am Pegel St. Pauli • Aktueller Wasserstand am Pegel St. Pauli • Windstärke und Windrichtung im Hamburger Hafen Der höchste Wasserstand tritt örtlich zu unterschiedlichen Zeiten ein. Die Verschiebung der Eintrittszeit gegenüber dem Pegel St. Pauli beträgt: in Blankenese und an der Estemündung ca. 20 Min. früher in Finkenwerder ca. 10 Min. früher an der Peute ca. 15 Min. später in Harburg bei Bunthaus in Zollenspieker ca. 10 Min. später ca. 25 Min. später ca. 45 Min. später Wenn das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) eine Höhe von mehr als NN + 4,00 m vorhersagt und dem WADI keine anderen Erkenntnisse vorliegen, beobachtet der WADI den weiteren Verlauf der Sturmflut und sendet in dieser Zeit eine entsprechende Sturmflutwarnung als Tonbandansage. Û 16 Telefon 4 28 99 - 1 11 11 Wer die WADI-Meldungen abhören und einen dafür erforderlichen Spezialempfänger erwerben möchte, der erhält Auskünfte über weitere Einzelheiten bei: Û Hamburg Port Authority Radar- und Funktechnik Veddeler Damm 14, 20457 Hamburg Herr Meifert, Telefon 4 28 47 - 47 18 Herr Siedenburg, Telefon 4 28 47 - 47 19 3. Welche Bedeutung haben die Angaben Normal Null (NN), Mittleres Hochwasser (MHW) und Pegelnullpunkt (PNP)? Normal Null (NN) ist die amtlich festgelegte, unveränderliche Bezugsebene für alle Höhenmessungen. Der WADI bezieht sich mit seinen Wasserstandsvorhersagen auf NN. Er gibt die Höhe des voraussichtlichen Wasserstandes am Pegel St. Pauli in m über NN an. Das Mittlere Hochwasser (MHW) ist ein aus Messungen abgeleiteter mittlerer Hochwasserstand. Er ist nicht nur örtlich unterschiedlich, sondern verändert sich auch im Laufe der Zeit. Die Höhe des MHW bezogen auf NN wird deshalb auch für Hamburg jährlich vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) überprüft und gegebenenfalls angepasst. Die jeweils gültige Festsetzung kann dem jährlich neu herausgegebenen Tidekalender entnommen oder beim BSH im Internet unter www.bsh.de bzw. der Telefonnummer 31 90 - 31 90 erfragt werden. Das BSH bezieht seine Vorhersagen auf das MHW; sie müssen deshalb gegebenenfalls auf NN umgerechnet werden. Beispiel: MHW für 2008 = 2,10 m über NN Vorhersage: 3,50 m über MHW Das entspricht etwa: 3,50 m + 2,10 m = 5,60 m über NN 17 II. Sturmflutvorhersagen und Wasserstände Vergleichende Übersicht zu Höhen und Sturmflutangaben bezogen auf PNP, MHW und NN am Pegel St. Pauli PNP 12,0 m 11,0 m 10,0 m 9,0 m 8,0 m 7,0 m 6,0 m 5,0 m 4,0 m MHW 5,0 m 4,0 m 3,0 m 2,0 m 1,0 m 0,0 m -1,0 m -2,0 m -3,0 m NN 7,3 m 7,0 m 6,0 m WasserSturmflutstandsstufen bezeichnung des BSH Sperrung, Räumung und Evakuierung Sperrung gesamter Hafen und Tidegebiet hinter den Deichen, Evakuierung der betroffenen Wohnbevölkerung 4 sehr schwere Sturmflut 3 Sperrung gesamter Hafen, Evakuierung der Hafenbewohner Sperrung der Sperr- und Räumzone I 2 5,0 m 1 4,0 m 0 schwere Sturmflut Sperrung von Teilen des Hafens Sperrung tiefliegender Straßen Sturmflut 3,0 m NN +2,09 m 2,0 m 1,0 m 0,0 m MTH = 3,64 m Der Pegelnullpunkt (PNP) ist eine Bezugsebene des Pegeldienstes. Der Amtliche Pegelnullpunkt liegt in Hamburg 5,00 m unter NN. Die nachfolgende Grafik veranschaulicht die drei genannten Bezugsebenen. Die Höhe des MHW über NN ist für das Jahr 2008 angegeben. Diese verändert sich von Jahr zu Jahr. NN -1,0 m NN -1,55 m NN = Normal Null = amtlich festgelegte Bezugsebene für Tiefenmessungen auf See und in Tideströmen PNP = Pegelnullpunkt = in Hamburg St. Pauli NN – 5,00 m MHW = Mittleres Hochwasser MNW = Mittleres Niedrigwasser MTH = Mittlerer Tidehub 18 MHW } für Wassersandsvorhersagen des BSH MNW Die 10 höchsten Sturmfluten gemessen am Pegel St. Pauli 03.01.76 = NN +6,45 m 28.01.94 = NN +6,02 m 10.01.95 = NN +6,02 m 03.12.99 = NN +5,95 m 24.11.81 = NN +5,81 m 23.01.93 = NN +5,76 m 28.02.90 = NN +5,75 m 05.02.99 = NN +5,74 m 17.02.62 = NN +5,70 m 09.11.07 = NN +5,65 m Stand 2008 19 III. Besondere Hinweise für Betriebe Betriebe können sowohl vor als auch hinter den Deichen gefährdet sein. Insbesondere im Hafen müssen sich Betriebe und Beschäftigte auf Sturmfluten einstellen. Zwar werden große Teile des Hafens durch private Hochwasserschutzanlagen, den Hafenpoldern, geschützt – die nicht eingepolderten und niedrig gelegenen Hafenflächen werden bei Sturmfluten aber überflutet. Vorsorge ist deshalb erforderlich! 1. Bis zu welcher Höhe sollten Sie Ihre Anlagen schützen? Jeder Betrieb kann nur für sich allein bestimmen, welcher Schutz möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist. Die Höhe der Öffentlichen Hochwasserschutzanlage richtet sich nach den dafür festgelegten Bemessungswasserständen, wie sie im Amtlichen Anzeiger Nr. 89 vom 10.05.1991 veröffentlicht sind. Daran sollten Sie sich orientieren (siehe Karte „Wasserstände der Bemessungssturmflut im Hamburger Hafen“). Auskünfte zu öffentlichen Hochwasserschutzanlagen und Hochwassergefahren hinter den Deichen erteilt: Û Landesbetrieb für Straßen, Brücken und Gewässer Gewässer und Hochwasserschutz Sachsenkamp 1–3, 20097 Hamburg Herr Kluge, Telefon 4 28 26- 25 40 Auskünfte zu privaten Hochwasserschutzanlagen (Hafenpolder) erteilt: Û 20 Hamburg Port Authority Neuer Wandrahm 4, 20457 Hamburg Frau Schweim, Telefon 4 28 47 - 28 80 Herr Monréal, Telefon 4 28 47 - 31 90 A7 Nienstedten 7,10 7,20 St ee nd en Oderhfn. Q n fe ha nd brook Pe S ute h. Bi llwe 7,30 rd Ve d d e l af en pr ee h A 252 Holzhafen 7,30 al A 255 7,40 g e e werder Wilhelmsburg D eg Seeh fn . 1 2 a fe n Seeh See h a fe n 3 4 en haf See Anschluss siehe Hauptkarte Harburg A1 Bremen 100 km A7 Hannover 140 km Ochsenwerder E 7,30 Wasserstand in Metern über NN Hauptdeichlinie Polder Aufgehöhte Flächen Haupthafenroute Freihafengrenze H Zu aupt stä de nd ich igk linie eit im Nie w de eit rsa ere ch n V se er n. lau f A1 : 7,50 Bullenhausen E 3 km A 253 B 2 LB L 1 Moorwerder E Wasserstände der Bemessungssturmflut im Hamburger Hafen 0 e BE Este - E lb EL Cranz Dove Neuland Mühlenberger Loch 7,40 ER Hauptdeichlinie im weiteren Verlauf : Zuständigkeit Niedersachsen. S Ü D7,40 ER E 7,30 Heimfeld Hausbruch Spadenland RD E NO LB 7,00 18 km Reihersti 7,30 RE lbe A25 Geestacht Ta t e n b e r g DE ene lbe A 25 SÜ Neßsand r Ne b e-E A1 Hohe Schaar A7 Blankenese ELBE nöfe Moorfleet ov - Hah A1 Moorburg Rissen Cuxhaven 85 km Reiher d san men B lu h a fe n 7,30 A 26 R e th Ka ha ttw fe yk n - Altenwerder Francop Georgs- stie Neuhöfer Hafen Billbrook A lt e E lb e Dove Kan Rothenburgsort Kleiner A1 Lübeck 55 km A24 Berlin 270 km 7,30 Th raaf evne - e t au af th Sa Gras- Bill ch er . 7,30 Bu höf .-H fen Horn er lbe w e r7,30 der zh nha en Neu ol Re Alte Südere rh n 7,30 BE n af n le Roßhafen fe El ilh Baake stieg Ha .-W fe EL Bille ah r 7,20 r Fin ken we rde Vor haf en Neuenfelde fe is rH a Klosterrha t o r fe ns ho hof de ER Ha rs er RD 7,30 Obe Reiher- te hw n al Ku Ka BRAND Walters- et HL fle W afe n. hl Parkhafen NO Stein- W er ft h. rh ka Finkenwerder Petroleumhafen KÖ iek Kö 7,30 Vo hsc Rü nal ka Köhlfleet hafen HAMBURG St.Pauli 7,20 E L B E Hamm Binnenalster Altona Ottensen Othmarschen Anschluss siehe Nebenkarte A1 Lübeck 55 km A24 Berlin 270 km A7 Kiel 95 km, Flensburg 150 km A23 Heide 95 km A1 Bremen 100 km A7 Hannover 135 km A250 Lüneburg 30 km Geesthacht 22 km Wasserstände der Bemessungssturmflut im Hamburger Hafen 22 23 Eine wichtige Grundlage für alle Schutzvorkehrungen ist die Kenntnis über die Höhe des Geländes, auf dem Ihr Betrieb steht, bzw. die Höhen kritischer Betriebsteile. – Wenn Sie diese nicht kennen, sollten Sie eine Einmessung veranlassen: Gelände NN + m Kellerfußboden NN + m Türschwellen NN + m Siele NN + m Erdgeschoßfußboden NN + Fensterbänke m NN + Lüftungsöffnungen m NN + m NN + m Unterlagen über Höhenverhältnisse können bei den Bezirksämtern eingesehen werden. Sie sollten darauf achten, dass der Wasserstand innerhalb des Hafens bei Sturmflut vom Wasserstand am Pegel St. Pauli etwa ± 10 cm abweicht. A A N H S NO E L B E en O der hfn. r K 71 ana l Freihafengrenze Bezirksgrenze / Landesgrenze Cranz Loch Ka ha ttw fe yk n - Sperrwerk g Georgs- HamburgMitte werder A1 6 n 4 2 af en fn . 1 Se eh Se eh 4 S ÜD 4c ER Moorwerder EL B E Neuland Harburg A 253 A1 Hochwasserschutz im Hamburger Hafen – Hafenpolder E S 3 af en 10 Harburg A1 Bremen 100 km A7 Hannover 140 km 21 A 252 Wilhelmsburg Heimfeld Bahnhof der Hafenbahn Ve d d e l afe n rd h. A 255 13 Se eh See h a fe Poldergrenze ohne Verteidigungsfunktion Polder H a u s bFlächen ruch Aufgehöhte M ü h l e n b e r g e r Haupthafenroute Hafengebietsgrenze Sp re eh u te RD teren Verlauf : achsen. 5 A7 Bi llwe Pe NO Z Moorburg 3 km Hauptdeichlinie 63 7 Hohe Schaar 4 2 64 25 Rothenburgsort 22 Kleiner 23 brook eg 1 R et he 40 Reihersti 0 Altenwerder 9 Gras- 61 E 54 55 61 Wittern Brandenburger Straße Rethedamm Neuhöfer Damm Süd Neuhöfer Damm Mitte Neuhöfer Damm Nord Ellerholzweg Süd Neuhof West Vattenfall Neuhof Oelmühle Neuhof Roß Köhlbrandhöft 41 62 LB 51 62 63 64 65 66 67 69 70 71 72 73 74 RE nd 4c Mauser 5 Vattenfall Moorburg 6 Pollhornweg Warft Leineweber 7 Hohe Schaar A 26 9 Dradenau 9a Vattenfall Altenwerder Shell Deutschland Oil, 10 Harburg 11 Burchardkai Shell Deutschland Oil, 13 Hohe Schaar 21 Peute 22 Überseezentrum 23 O`Swaldkai Hamburg Süd Kamerun-Kaizunge Schuppen 65 Worthdamm Vaselinwerk Ellerholz Grevenhof Querkanal Steinwerder West Buchheisterstraße Kuhwerder Terminal, Schuppen 70, J Blankenese Breslauer Straße Stettiner Straße Reiherstiegdeich DE N 40 41 42 43 44 45 46 47 48 50 SÜ R F r a n c25o pAustraliastraße dsa n m e n fe n ha Bunthaus 69 67 66 B lu u r g41 Seehäfen Harburg 55 65 47 42 43 45 T r av eh af en e HafenpolderÊ H n . stie n nd th Sa af Neuh öfer Hafe n HOCHWASSERSCHUTZ IM HAMBURGER HAFEN fe werder lz h 54 .- H 70 Re au ha h ö fe ho rH a 51 il h n en en Neu 50 BE nh af af 72 9a lbe 73 er de Baake ah n Roßhafen fe er .- W stieg Ha E ll is EL ns r Ka 44 46 Klosterrh a t o r fe Obe ER Ha fe 11 RD Reiher- hof hw n ho BRAND rs HL te 9 Finke nwer der Vorh afen Alte Südere al Stein48 Ku afe n. N W rh ka Walters- et KÖ ie k Finkenwerder fle fe nd Petroleumhafen hl Vo ee Kö 74 P ar khaf en We rft h. Reiher St hsc Rü nal ka HamburgMitte Köh lfle ethaf en H Zu auptd stä e nd ich igk lini 23 1 III. Besondere Hinweise für Betriebe 2. Welche Vorbereitungen sollten Sie treffen? 2.1. Organisatorische Vorbereitungen Alle baulichen und betrieblichen Vorkehrungen nützen im Ernstfall nur, wenn entsprechende Anweisungen vorbereitet, die Arbeiten eingeteilt und die Mitarbeiter geschult sind. Eine sehr nützliche Rolle spielt dabei ein Alarmplan, in dem u.a. festzulegen ist • wer die Sturmflutwarnungen empfangen, verfolgen und im Ernstfalle den Alarm - auch nachts und an Feiertagen auslösen soll • die Rufbereitschaft und die Reihenfolge der Alarmierung • ab welchem Wasserstand welche Sicherungsarbeiten anlaufen müssen • die Zuständigkeiten für die einzelnen Aufgaben • die Vertretung bei Urlaub und Krankheit sowie die Ablösung bei aufeinander folgenden Sturmfluten • wichtige Adressen und Telefonnummern Nur ein fortgeschriebener Alarmplan ist ein wirksamer Alarmplan! Orientieren Sie sich auch über die Höhenlage der Zufahrtsstraßen. Legen Sie fest, wohin sich Ihre Mitarbeiter in Sicherheit bringen können, wenn das Wasser weiter steigen sollte. Sturmfluten nehmen natürlich weder auf Feiertage noch auf Tages- und Nachtzeiten Rücksicht. Die Wirksamkeit des Alarmplans muss sorgfältig durchdacht und durch Übungen regelmäßig erprobt werden. Dabei festgestellte Mängel sind sofort zu beseitigen. Auskunft und Beratung gibt Ihnen: Û 24 Hamburg Port Authority Gefahrenabwehr Neuer Wandrahm 4, 20457 Hamburg Herr Freund, Telefon 4 28 47 - 22 88 Herr Wix, Telefon 4 28 47 - 28 87 2.2. Vorbereitungen bei sturmflutgeschützten Gebäuden Welchen Hochwasserschutz haben Sie (Polder, Warft, Objektschutz)? – Prüfen Sie regelmäßig, ob Ihre Schutzmaßnahmen noch wirksam sind bzw. noch ausreichen: • Haben Sie Ihre Verteidigungsanlagen überprüft, schließen Tore und Schieber? • Stehen die Verteidigungsmittel (Sandsäcke, Pumpen, Schläuche etc.) einsatzbereit zur Verfügung? • Können durch bauliche Änderungen Öffnungen entstanden sein? • Sind Fluchtwege versperrt worden? • Können bei Wassereinbruch Gegenstände auftreiben und Gefahren verursachen? • Wo finden die Mitarbeiter bei steigenden Wasserständen eine sichere Zuflucht? • Haben Sie dort Verbandszeug und Verpflegung vorrätig, gibt es Radio, Telefon und Notbeleuchtung? 2.3. Maßnahmen auf Gelände bzw. in Gebäuden ohne Hochwasserschutz Überprüfen Sie hochwassergefährdetes Gelände auf schwimmfähige Gegenstände (Holz aller Art, Hohlkörper wie Container, Fässer usw.). Bergen Sie solche Gegenstände oder sichern Sie das Gut gegen Aufschwimmen oder Abtreiben. (Hinweis: Im Hafen sind gelegentlich Leercontainer abgetrieben, weil die Türen nicht rechtzeitig geöffnet wurden.) Sichern Sie insbesondere Öltanks und sonstige wassergefährdende Chemikalien! Empfindliche Betriebsteile, Heizungs- und Versorgungsanlagen, Telefonanlagen, insbesondere mit Hauptanschlüssen, wie auch Schalter, Antriebe und Steuerungselemente sollten in hochwassergeschützte Stockwerke verlegt werden. Wertvolle Güter, Werkzeuge und Arbeitsunterlagen sind im Winterhalbjahr außerhalb der Arbeitszeit in höher gelegenen Räumen aufzubewahren. 25 III. Besondere Hinweise für Betriebe Provisorische Abdichtungen gegen steigendes Wasser bergen Gefahren. Sie bringen dem Bauwerk höhere Belastungen durch den Wasserdruck. Das könnte Einstürze auslösen. Abdichtungen müssen daher zuvor statisch und konstruktiv untersucht werden. Auskünfte erteilt Û Hamburg Port Authority Neuer Wandrahm 4, 20457 Hamburg Herr Glimm, Telefon 4 28 47 - 23 55 3. Welche Gefahren sind sonst noch zu bedenken? 3.1. Gefahren durch Treibgut Treibgut und abtreibende Wasserfahrzeuge gefährden die Schifffahrt und die Hochwasserschutzanlagen! Wer Fahrzeuge oder schwimmfähige Gegenstände (wie Fässer, leere Tanks, geschlossene Leercontainer) in seiner Obhut bei Sturmflutgefahr nicht ausreichend gegen Abtreiben sichert, muss mit Maßnahmen der Behörden rechnen und ist gegebenenfalls zum Schadenersatz verpflichtet. 4. Wer hilft Ihnen im Hafen nach einer Sturmflut weiter? Fragen zu eingetretenen Sturmfluten und zur Nachsorge beantworten Ihnen die betroffenen Behörden und Ämter. Nach Sturmfluten, die eine Höhe von NN + 6,00 m erreicht oder überschritten haben, werden im Hafen die nachstehend angeführten Anlauf- bzw. Auskunftsstellen zusätzlich eingerichtet: Û Û Hamburg Port Authority Neuer Wandrahm 4, 20457 Hamburg Hafenstab Öffentliche Auskunft, Telefon 31 59 51 oder 31 59 52 Zentraler Beratungsdienst, Telefon 4 28 47 -28 68 / -28 69 / -28 71 / -28 72 Oberhafenamt, Nautische Zentrale, Telefon 4 28 47- 37 00 Polizei Waltershofer Damm, Telefon 2 86- 6 51 10 Roßdamm 10, Telefon 42 86- 6 52 10 Am Überwinterungshafen, Telefon 42 86- 6 53 10 Diese Anlauf-/Auskunftsstellen bleiben im Anschluss an eingetretene Sturmfluten je nach Bedarf besetzt. 3.2. Maßnahmen für Wasserfahrzeuge Die Verantwortlichen für Wasserfahrzeuge im Tidebereich müssen die Vertäuung laufend überprüfen, erforderlichenfalls verstärken und die Leinen dem steigenden Wasser entsprechend mitfieren. Flachgehende Fahrzeuge, die an überflutungsgefährdeten Liegeplätzen festgemacht sind, müssen wegen der Aufsetzgefahr rechtzeitig an hochwassersichere Plätze verholt werden. Kaibetriebe sollten Warnungen und Hinweise an die Schiffsleitungen oder Eigentümer der Wasserfahrzeuge weitergeben, die im Bereich ihrer Anlagen liegen. 26 27 IV. Sperrung und Räumung des Hafens bei Sturmflut 1. Warum wird der Hafen gesperrt und geräumt? Im Hafengebiet haben die Anlagen nicht auf allen Flächen und vor allem nicht zusammenhängend einen Sturmflutschutz durch Hafenpolder erhalten (siehe Karte Seite 23). Niedrige Hafenteile überfluten bereits, wenn der Wasserstand eine Höhe von NN + 5,00 m überschreitet. Der Hafen muss deshalb rechtzeitig und auf die erwartete Sturmfluthöhe abgestimmt für den Durchgangsverkehr gesperrt und zügig geräumt werden. 2. Welche Teile des Hafens werden gesperrt und geräumt? Der Hafen ist in zwei Sperr- und Räumzonen eingeteilt. Die Sperr- und Räumzonen sind widerum in 9 Räumgebiete unterteilt (siehe Karte rechts). Die Sperr- und Räumzone I umfasst den Freihafen östlich vom Köhlbrand sowie Hafenteile in Neuhof und Wittern mit den farblich grün, blau, rot und gelb gekennzeichneten Räumgebieten 1 bis 4. Ausgenommen ist der Straßenzug Veddeler Damm mit den angrenzenden Hafenbereichen in den Poldern und auf den Warften (Räumgebiet 5). Die Sperr- und Räumzone II umfasst das übrige Hafengebiet vor den Landeshauptdeichen. Das sind im wesentlichen Waltershof, Dradenau, Harburger Seehäfen, Hohe Schaar, Peute sowie das Gebiet um den Straßenzug Veddeler Damm. Die fünf Räumgebiete 5 bis 9 sind auf der Karte Sperr- und Räumgebiete weiß gekennzeichnet. Die Farben der Räumgebiete Räumgebiet 1 Räumgebiet 2 Grün Blau • Kleiner Grasbrook • Steinwerder nordöstlich vom • Roß Hansahafen • Steinwerder nördlich Querkanal 28 Räumgebiet 3 Rot • Neuhof • Ellerholzweg • Köhlbranddeich Räumgebiet 4 Gelb • Reiherstiegdeich Räumgebiete 5–9 Weiß 5 Kl. Grasbrook 6 Peute 7 Hohe Schaar 8 Seehäfen Harburg 9 Waltershof/ Dradenau A7 Nienstedten Altona Ottensen Othmarschen HAMBURG St.Pauli NO E L B E St ee nd Vo Q n. fe n fe ha Bi llwe Pe S p re e 4 ute rd h. Ve d d e l h a fe n 6 A 252 al Holz hafe n A 255 th 3 g e Privater Hochwasserschutz Cranz Polder 0 1 Stand: Juli 2008 Hochwassersichere Mühlenberger Durchgangsstraßen und Autobahnen Loch Freihafengrenze 2 Este 3 km stie Reiher 4 fn . 1 2 n 3 Seeh h a fe a fe n Seeh S ÜD Heimfeld ER Moorwerder EL B BE Hauptdeichlinie im weiteren Verlauf : Zuständigkeit Niedersachsen. Hauptdeichlinie Hausbruch EL Haupthafenroute Öffentlicher Hochwasserschutz 5 bis 9 Spadenland ER N e b Darstellung) (weiße ene lbe 8 lbe RD Neßsand Sperr- und Räumzone II beinhaltet die Räumgebiete fer 1 bis 4 NO hnö A7 eg (verschiedenfarbige Darstellung) Reihersti ELBE Sperr- und Räumzone I beinhaltet die Räumgebiete 1 bis 9 e-E Ta t e n b e r g E Blankenese ov 7 LB _ Sperrung und Räumung des gesamten Hafens, Räumgebiete D A1 RE Über NN + 6,50 m 1 4 A1 werder Wilhelmsburg DE Rissen Moorburg bis See _ Sperrung und Räumung der Räumgebiete e SÜ Über NN + 5,50 m bis NN + 6,50 m Georgs- Hohe Schaar 1 bis 4 en A 26 haf _ Teilweise Sperrung und Räumung der Räumgebiete See Über NN + 5,00 m bis NN + 5,50 m R e th dsan men fen ha Francop B lu Altenwerder Sperr- und Räumzonen bei Hochwasser im Hafen von Hamburg Ka ha ttw fe yk n - Ne uh öfe r Ha fen A lt e E lb e Dove au 1 t nd brook ch en Oderhf n. Kan Re Sa af Tr a v e ha f e n er 5 Bu höf Gras- Rothenburgsort Kleiner er lbe Alte Südere Neu zh . fen en ol .-H nha af n rh stieg fe ilh n 2werder le Roßhafen 9 Ha El fe Baake BE ah r rH a EL Horn en ns ho de .-W ER Ha rs hof is er RD Bille Klosterrha t o r f Obe Reiher- te n enfelde al hw Ka BRAND er Fin ke nw erd Vo rha fen N Walters- et W HL Finkenwerder fle Stein- . Ku afe ka Petroleumha fen hl KÖ iek Kö Pa r k ha f e n W e rf th rh hsc Rü nal ka Kö hl fle et ha fe n Hamm Binnenalster O E Neuland Harburg A 253 A1 H Zu aupt stä de nd ich igk lini eit e im Nie w de eit rsa ere ch n V se er n. lau f: Bullenhausen Sperr- und Räumzonen bei Hochwasser 30 3. Wann wird gesperrt und geräumt? Die Entscheidung über die Sperrung und Räumung des Hafens ist an die zu erwartenden Wasserstände gekoppelt: 3.1. Wasserstand bis NN + 5,00 m Eine Sperrung und Räumung des Hafens ist nicht erforderlich. Wenige überflutungsgefährdete Straßen werden örtlich gesperrt (siehe „Übersichtskarte der Null-Sperrstellen“). 201-206a A7 Ottensen Othmarschen 104 101 212 212a hof n fe ha au A 252 Holzhafen g stie Georgs- Reiher Re th e A1 werder Wilhelmsburg D M ov NO Reihersti eg 3 fn . 1 Se eh af en Se eh 2 S ÜD Heimfeld ER Moorwerder EL B BE Hausbruch EL af en 4 ER 4,40 m 5,00 m Spadenland RD E 4,90 m 4,50 m lbe Ta t e n berg LB B l a n 4,30 k e n em se 4,60 m e-E A1 RE A7 Al te lbe -E Do ve nd t haf en ch Sa Bu Ve d d e l A 255 DE 2 rd h. SÜ Este u te - 0 4,60 m E Neuland Mühlenberger Räumzone II Bi llwe Pe Moorburg 4,00 m Cranz 417a Rothenburgsort 401 402 Hohe Schaar 4,80 m Loch Null- Sperrstellen brook 441 4,20 m Räumzone I Polder Haupthafenroute Hochwassersichere Durchgangsstraßen und Autobahnen 1 Kritischer Wasserstand NN + m 4,80 m Sp ree 435 Travehafen Kleiner l nd en sa Bl um ha fe n Hauptdeichlinie Altenwerder Francop 4,00 m a fe n Oderhfn. r Ka na Gras- e Gesperrte Straße lz h Neuhö fer Hafen Sperrstellen unterhalb NN + 5,00 m 101 Große Elbstraße 102 St. Pauli Fischmarkt 104 110a Am Sandtorkai 116 Auf dem Sande A 26 129 (Brooksbrücke) Elbuferweg 201 bis R206a issen zw. Schulau u. Nienstedten 207 bis Elbchaussee 211a bei Teufelsbrück 212 Neumühlen 212a E L B E Neumühlen 20 401 Zweibrückenstraße 402 417 Baakenwerder Straße N eßsand 417a Hah nöfe r435 Ellerholzweg Neb ene lbe 441 Kattwykstraße Oortkaten 507 bis Overwerder 510 Hauptdeichlinie im weiteren VerlaufDamm : Altenwerder 802 Zuständigkeit Niedersachsen. hö fe n th Sperrung und Räumung bei Sturmflut im Hafen von Hamburg Nr. gemäß Alka - P - N eu fe . en er lbe .- H werder Horn 417 en Re Alte Südere ho rH a il h rh af nh af n Übersichtskarte der Null-Sperrstellen Neuenfelde de O be Baake a fe r Finken werde Vorha fen 802 n Roßhafen fe er er .- W stieg Ha E ll is BE Bille City Hafen- ah r hw Ka 129 ns fe Ku HAMBURG Ha ho Reiher- rs n te BRAND al HL W 116 N O 110a RD ER EL Stein- . af en Q . Walters- afe an et KÖ kk Finkenwerder fle rh d ie Vo en Petroleumhafen hl We rfth Ka h a tt w fe y k n - S te hsc Rü nal ka Kö Parkhafen St.Pauli 102 E L B E Köhl fleet hafe n Hamm Binnenalster Altona Se eh 207-211a Se eh Nienstedten Harburg A 253 A1 H Zu auptd stä e nd ich igk linie eit im Nie w de eit rsa ere ch n V se erl n. au f: 3 km 507510 Bullenhausen Übersichtskarte der Null-Sperrstellen 31 O IV. Sperrung und Räumung des Hafens bei Sturmflut 3.2. Wasserstand über NN + 5,00 m bis NN + 5,50 m Die Sperr- und Räumzone I wird teilweise in folgenden Bereichen gesperrt: • Die außerhalb des Hafens liegende Speicherstadt und Teile der HafenCity sowie die Bereiche am Fischmarkt und Altonaer Hafen • Im Bereich Steinwerder das Gelände nördlich des Querkanals und die Hafenteile westlich des Roßterminals bis zum Köhlbrand • In Neuhof die Gebiete westlich des Neuhöfer Dammes und der Ellerholzweg • Das Gelände südlich vom Polder Wittern Die Haupthafenroute bleibt zwischen den Zolldurchlässen „Waltershof“ und „Tunnelstraße“ frei. Eine Zufahrt in die angrenzenden Hafengebiete Kleiner Grasbrook, Steinwerder, Roß, Hohe Schaar, Überseezentrum und Wilhelmsburg ist möglich (siehe Karte „Sperrgebiete im Hafen bei Wasserständen bis NN + 5,50 m“). Sperrgebiete im Hafen bei Wasserständen bis NN + 5,50m A7 ' ' 3.3. Wasserstand über NN + 5,50 m bis NN + 6,50 m Die Sperr- und Räumzone I wird insgesamt gesperrt. Überflutungsgefährdete Flächen und Gebäude außerhalb der Polder müssen geräumt werden. Die Räumung der nicht durch Polder geschützten Hafenflächen beginnt spätestens zwei Stunden vor überschreiten des Wasserstandes von NN + 5,00 m. Der Zeitpunkt wird über Rundfunk und den WADI-Funk bekannt gegeben. Nach Anordnung der Räumung muss • der Hafen verlassen werden oder • ein Polder, • eine aufgehöhte Hafenfläche (höher als NN + 7,80 m), bzw. • ein Fluchtraum in einem standfesten Gebäude (höher als NN + 7,80 m) aufgesucht werden. Wenn die Sperr- und Räumzone I gesperrt wird, bleibt es den dort ansässigen und eingepolderten Betrieben überlassen, weiterzuarbeiten oder die entbehrliche Belegschaft nach Hause zu schicken. Ein wichtiger Grund dafür wäre z. B. die Bergung der auf ungeschützten Flächen abgestellten Pkw der Mitarbeiter (siehe Karte Seite 30). HAMBURG #, Sperrgebiete im Hafen bei Wasserständen bis NN + 6,50m A7 ' ' HAMBURG #, 1 . ' ) A7 - # 4 # " ! , A1 " # ! # ! A1 .) ) 3 ) +" )3 ) . %* A 255 $( 1 A 252 - , ) . ' 0 Q ( % * ) A 253 1 7 +" 2 1 1 3 3 $ % & ' ) ) A1 , ) / 0. ! 1 /423456 / 23456 ( + 271 / - 343 8 429 46"2299 46 2299 %& , * 5:12 / - 343 "266: 8 429 46"29;9 7;;6 * ( 3 ) ) )3 "! #$ %!& $ ( , %) " )3 .) ) ) '( # % 2 ,1 % 1 )/"'+% ' 00 % 1 (%1 ;%%'% . 2' #% 3.43%- ' 1 00 ;'.. # '.. A 26 <= &.. 2' %"+ <= &.. % 5 <= &.. < ' 67 5 -" 2' 8+ < # $ %"' # < %1 ).2 < 3"' 9.%* ; 1 00 * : 3='= $, ! , % ) 4 . A 253 Sperrgebiete im Hafen bei Wasserständen bis NN + 5,50 m 3 . $( 1 ) % # .) + ) 3 , / ) % ' ) . Hafenpolder ! " # $%" &' ( ("' &' )%* '+% &' ) 3 ) )%* ! ,-. . A1 A1 ! #" +" 4 , - - %* A 255 + -$. A 252 !" - , ) . ' %3 0 5 A7 # 3 7 ) 2 ( .) 1 * 4 3 32 +" , ) / 0. ! 1 /423456 / 23456 ( + 271 / - 343 8 429 46 46"2299 2299 %& , * 5:12 / - 343 "266: 8 429 46"29;9 7;;6 &% #' $%( !" # $ 2 ,1 $, % , 1 )/"'+% ' 00 % 1 (%1 ;%%'% . 2' #% 3.43%- ' 1 00 ;'.. # '.. 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Bei Bedarf können die aktuellen Unterlagen abgefordert werden bei: Û Hamburg Port Authority Gefahrenabwehr Neuer Wandrahm 4, 20457 Hamburg, Fax: 4 28 47- 28 51 Herrn Wix, Telefon 4 28 47- 28 87 [email protected] Sperrgebiete im Hafen bei Wasserständen über NN + 6,50m A7 ' ' HAMBURG #, $( ) 3 ) %* A 255 1 - , ) . ' A 252 +" A1 ! . ' ) - # $( A7 . 1 4 # " ! ) 3 ) A 253 Sperrgebiete bei Wasserständen über NN + 6,50 m .) ) )3 ) 3 , A1 ) 7 0 3 2 # ) 34 1 .) 3 4 , ) / 0. ! 1 /423456 / 23456 ( + 271 / - 343 8 429 46 46"2299 2299 %& , * 5:12 / - 343 "266: 8 429 46"29;9 7;;6 ( "! #$ %!& '( # % 2 ,1 $, ! , * +" % 1 )/"'+% ' 00 % 1 (%1 ;%%'% . 2' #% 3.43%- ' 1 00 ;'.. # '.. A 26 <= &.. 2' %"+ <= &.. % 5 <= &.. < ' 67 5 -" 2' 8+ < # $ %"' # < %1 ).2 < 3"' 9.%* ; 1 00 * : 3='= $ % Hafenpolder ! " # $%" &' ( ("' &' )%* '+% &' ) 3 ) )%* ! ,-. . & ' ( $ , * % % ) 1 % + ) ( , %) " )3 ) % . / - -$. %3 + Q !" 5 #" + 4. Welche Verkehrsführung ist vorgesehen? Zur Sicherung eines möglichst reibungslosen Verkehrsflusses sind Straßensperren und Lenkstellen eingerichtet worden, die nach Anordnung der Sperrung und Räumung, soweit nötig, von Polizeibeamten wirksam gemacht und besetzt werden. Umwege und längere Fahrzeiten sind daher kaum zu vermeiden. Behinderungen können auch durch Schienenverkehr verursacht werden. Die Verkehrsführung richtet sich nach dem Verkehrsaufkommen. Es wird dabei zwischen verkehrsarmer Zeit (Mo. bis Fr. 18:00 bis 06:00 Uhr, Sa., So., Feiertag) und verkehrsreicher Zeit (Mo. bis Fr. 06:00 bis 18:00 Uhr) unterschieden. Um einen kreuzenden Straßenverkehr zu vermeiden und um den Räumverkehr aus dem Hafen vom Evakuierungsverkehr hinter den Deichen zu trennen, ist bei verkehrsreicher Zeit eine zwangsweise Verkehrsführung erforderlich. Deshalb werden die Räumgebiete durch Sperren voneinander getrennt. Daraus ergeben sich Zwangswege, die dem jeweiligen Räumgebiet zugeordnet sind. Dadurch ergeben sich zwangsweise getrennten Aus- und Einfahrtswege durch die Zollgrenzen des Freihafens zu den jeweiligen Sperr- und Räumgebieten. A1 35 IV. Sperrung und Räumung des Hafens bei Sturmflut Ein- und Ausfahrten für die Räumungsgebiete bei zwangsweiser Verkehrsführung Bei geringem Verkehrsaufkommen wird der Verzicht auf eine Zwangswegführung ausdrücklich über Rundfunk bekannt gegeben. Räumgebiete Ausfahrt über 1 (grün) - Kleiner Grasbrook nordöstlich vom Hansahafen, - Steinwerder nördlich Querkanal • LÜ Versmannstraße bis 2 (blau) Steinwerder / Roß 3 (rot) Neuhof 4 (gelb) Reiherstiegdeich 5 (weiß) Kleiner Grasbrook 6 (weiß) Peute 7 (weiß) Hohe Schaar 8 (weiß) Harburger Seehäfen 9 (weiß) Waltershof / Dradenau / Altenwerden 36 • LÜ Zweibrückenstraße bis NN + 4,90 m NN + 5,30 m • LÜ Tunnelstraße • LÜ Klütjenfelder Straße, nicht bei WADI-Vorhersagen über NN + 7,30 m • LÜ Finkenwerder Straße über Köhlbrandbrücke • Neuhöfer Straße, nicht bei WADI-Vorhersagen über NN + 7,30 m • Rethedamm / Hohe-Schaar-Straße • Ernst-August-Deich • Hafenrandstraße / Harburger Chaussee • LÜ Zweibrückenstraße bis NN + 4,90 m • LÜ Versmannstraße bis NN + 5,30 m • LÜ Tunnelstraße • LÜ Klütjenfelder Straße, nicht bei WADI-Vorhersagen über NN + 7,30 m • Peutestraße • Müggenburger Hauptdeich • Kattwykbrücke • Kornweide / Hohe-Schaar-Str., nicht bei WADI-Vorhersagen über NN + 7,30 m • Moorburger Bogen • Seehafenstraße • LÜ Finkenwerder Straße • Waltershofer Straße LÜ = Landübergänge des Zoll (Zollgrenzen) Zufahrten für Verteidigungskräfte über • LÜ Zweibrückenstraße bis NN + 4,90 m • LÜ Versmannstraße bis NN + 5,30 m • LÜ Tunnelstraße • LÜ Klütjenfelder Straße • LÜ Alter Elbtunnel bis NN + 5,50 m • LÜ Klütjenfelder Straße • LÜ Neuhöfer Damm • LÜ Finkenwerder Straße über Köhlbrandbrücke • Neuhöfer Straße / Neuhöfer Damm • Hohe-Schaar-Straße /Rethedamm • Reiherstieg Hauptdeich • Hafenrandstraße / Harburger Chaussee • LÜ Zweibrückenstraße bis NN + 4,90 m • LÜ Versmannstraße bis NN + 5,30 m • LÜ Tunnelstraße • LÜ Klütjenfelder Straße • Peutestraße • Müggenburger Hauptdeich • Kattwykbrücke • Kornweide / Hohe-Schaar-Straße • Moorburger Bogen • Seehafenstraße • LÜ Finkenwerder Straße • Waltershofer Straße • Finkenwerder Straße 5. Wer darf nach der Anordnung zur Räumung noch in den Hafen hineinfahren? Betriebsangehörige, die Notdienste oder Verteidigungsaufgaben versehen und dafür von ihrer Firma einen Notdienstausweis erhalten haben, dürfen sich in den Sperr- und Räumzonen auch nach einer Räumungsanordnung aufhalten. Wenn sie in das Sperrgebiet hinein wollen, müssen sie sich ggf. nach der zwangsweisen Verkehrsführung richten. Verteidigungsaufgaben sind ausschließlich auf die Abwehr des Hochwassers im Betriebsgelände gerichtete Absperr- und Sicherungsmaßnahmen, wie z. B. die Polderverteidigung. Notdienste sind alle im Zusammenhang mit der Hochwassergefahr stehende Sicherungsarbeiten wie z. B. die Bergung von Geräten, elektrotechnische Schaltungen oder Produktionssicherungen einschließlich Schichtwechsel. (Die Belieferung von Hafenbetrieben mit z. B. Lebensmitteln oder Waren gehört nicht zu den Notdiensten, die im Sturmflutfall zwingend erledigt werden müssen) Der Ausweis • Der Inhaber dieses Ausweises darf polizeiliche Absperrungen zur Ausübung einer Tätigkeit im Katastrophen- oder Schadensgebiet passieren • Der Durchlass kann bei Lebensgefahr verwehrt werden • Im Einzelfall kann das Mitführen von KFZ untersagt werden. Die Ausgabe des Ausweises ist an die o. g. Voraussetzungen für den Sturmfluteinsatz gebunden. Die Hafenbetriebe müssen die Notdienstausweise für ihre Mitarbeiter mit ihrem Firmenstempel versehen und sollten 37 IV. Sperrung und Räumung des Hafens bei Sturmflut diesen danach in Folie einschweißen. Zur einfachen und zügigen Kontrolle ist der Notdienstausweis gut sichtbar mitzuführen bzw. den Kontrollposten unaufgefordert vorzuzeigen. Verteidigungskräfte und Notdienste für die Räumungsgebiete 5–9 der Sperr- und Räumzone II dürfen die Sperr- und Räumzone I (Freihafen und Neuhof) nicht durchfahren! Der Antrag für die Ausgabe von Notdienstausweisen ist von den Hafenfirmen zu stellen und muss insbesondere folgende Angaben enthalten: • Anzahl der notwendigen Ausweise • Einsatzort • Einsatzgrund bei Sturmflut Der formlose Antrag ist zu richten an: Û Hamburg Port Authority Gefahrenabwehr Neuer Wandrahm 4, 20457 Hamburg, Fax: 4 28 47- 28 51 Herrn Wix, Telefon 4 28 47- 28 87 [email protected] unterbleiben oder abgebrochen werden. Die Fahrer müssen den Hafen verlassen. Die LKW können in den Poldern verbleiben. Bei den Gefahren, die durch so hohe Wasserstände ausgelöst werden können, muss der Schutz von Menschenleben absoluten Vorrang vor der Rettung von Gütern haben. 7. Ist die Schifffahrt von einer Hafenräumung betroffen? Die Schifffahrt muss damit rechnen, dass die beweglichen Brücken im Hafen (Rethe-Hubbrücke, Neuhöfer-Klappbrücke, Kattwyk-Hubbrücke) während der Räumung nicht geöffnet werden. Es muss auch beachtet werden, dass die Durchfahrtshöhen der festen Brücken unterschritten werden. Die Schiffsbesatzungen können auf den Schiffen verbleiben. Für Rückfragen steht Ihnen rund um die Uhr das Û Oberhafenamt Nautische Zentrale, Telefon 4 28 47 - 37 00 UKW Seefunk: Kanal 14 - Hamburg Port Radio - zur Verfügung. 6. Was ist für LKW wegen der Zollabfertigung zu beachten? Im Freihafen östlich des Köhlbrand haben nicht alle Grenzübergänge des Zoll eine Zollabfertigung. Soweit nur die Sperr- und Räumzone I gesperrt wird, sollten LKW mit Waren zur Zollabfertigung die Polder nicht mehr verlassen, sondern dort verbleiben, bis die Straßen nach der Sturmflut wieder freigegeben sind. Da die Zwangswege an bestimmte Grenzübergänge des Zoll gebunden sind, werden so Abfertigungsschwierigkeiten mit Auswirkungen auf den Verkehr vermieden. Bei Räumung des gesamten Hafens müssen im Freihafen die LKW an den Ladestellen und an den Grenzübergängen unverzüglich abgefertigt werden. Die Behörde für Inneres und die Zollverwaltung werden in diesem Fall entsprechende Maßnahmen veranlassen. Ladegeschäfte an LKW müssen 38 8. Gibt es Sperrgebiete auch außerhalb des Hafens? Außerhalb des Hafens werden bei entsprechenden Wasserständen die Speicherstadt und HafenCity, sowie Bereiche des nördlichen Elbufers (z. B.: Fischmarkthallen, Neumühlen, Teufelsbrück, ….) gesperrt. Ab Wasserstandsvorhersagen über NN + 7,30 m werden die Veddel und tief liegende Bereiche in Wilhelmsburg und Finkenwerder auch hinter den Deichen gesperrt und geräumt. 39 IV. Sperrung und Räumung des Hafens bei Sturmflut 9. Was ist nach Aufhebung der Sperrung zu beachten? Die überfluteten Straßen der Sperrgebiete werden nach einer Sturmflut so schnell wie möglich wieder freigegeben. Die Kontrolle und die Reinigung der Fahrbahnen sind zu diesem Zeitpunkt in der Regel aber noch nicht abgeschlossen, so dass Verkehrsteilnehmer nach Bekanntgabe der Freigabe über Rundfunk mit gewissen Gefährdungen (Hindernissen, Unterspülungen) rechnen müssen. Sie sind zu besonderer Vorsicht verpflichtet. 10. Öffentliche Notfunkstellen Bei hohen Sturmfluten können die Telefonverbindungen ausfallen. Für solche Ereignisse werden feste Notfunkstellen eingerichtet, die Personen und Betriebe bei unmittelbarer Gefahr für Leib und Leben sowie bei drohenden schwerwiegenden Schadensereignissen für die Übermittlung von Notrufen zur Verfügung stehen: 10. Öffentliche Notfunkstellen Û Hamburg Port Authority Technischer Betrieb Harburg, Bauhofstraße 9 Technischer Betrieb Hafenbahn, Brandenburger Straße 19 St.Pauli Elbtunnel, Beim Kraftwerk 4 Kattwykbrücke, Ostseite, Kattwykdamm Reiherstiegklappbrücke, Südseite; Hohe-Schaar-Straße Stackmeisterei Finkenwerder, Focksweg 32 Hafenstab, Neuer Wandrahm 4 Sperrwerk Peutekanal, Peutestraße Technischer Betrieb Lübecker Ufer, Veddeler Damm 18 Û Sperrwerk Billwerder Bucht, Ausschläger Elbdeich Sperrwerk Müggenburger Durchfahrt Wilhelmsburger Brücke Polizei WSPK 1, Waltershofer Damm Oberhafenamt, Nautische Zentrale, Budendeyweg 33 Stackmeisterei Bunthaus, Moorburger Hauptdeich 33 Sperrwerk Marktkanal, Peutestraße Baggerei- und Schifffahrtsdienst, St.Pauli Landungsbrücken, Brücke 2 Ponton WSPK 2, Roßdamm 10 WSPK 3, Am Überwinterungshafen 40 41 IV. Sperrung und Räumung des Hafens bei Sturmflut 11. Verkehrsführung bei Sturmflutvorhersagen bis NN + 7,30 m Erwarteter Wasserstand über NN + 5,00 m bis NN + 5,50 m • Die Haupthafenroute bleibt zwischen den Zolldurchlässen „Waltershof“ und „Tunnelstraße“ frei. Eine Zufahrt in die angrenzenden Hafengebiete Kleiner Grasbrook, Steinwerder, Roß, Hohe Schaar, Überseezentrum und Wilhelmsburg ist möglich. • Teile der Sperr- und Räumzone I werden gesperrt, das sind: - die außerhalb des Hafens liegende Speicherstadt, Teile der HafenCity, Bereiche am Fischmarkt, Altonaer Hafen - im Bereich Steinwerder das Gelände nördlich des Querkanals und die Hafenteile westlich des Roßterminals bis zum Köhlbrand - in Neuhof die Gebiete westlich des Neuhöfer Damm und der Ellerholzweg - das Gelände südlich vom Polder Wittern. In diesen Hafenteilen müssen die überflutungsgefährdeten Flächen und Gebäude außerhalb der Polder geräumt werden. • Beginn der Sperrung und Räumung ca. 2 Stunden vor dem Überschreiten des Wasserstandes von NN + 5,00 m. Der Zeitpunkt wird über Rundfunk und WADI-Funk bekannt gegeben. • In verkehrsarmer und verkehrsreicher Zeit erfolgt keine Zwangsweise Verkehrsführung. Erwarteter Wasserstand über NN + 5,50 m bis NN + 6,50 m • Die Sperr- und Räumzone I mit den Räumgebieten 1 bis 4 werden gesperrt, das sind: - der Freihafen östlich des Köhlbrand (Steinwerder, Roß und Kleiner Grasbrook) sowie - Hafenteile in Neuhof und Wittern. In diesen Hafenteilen müssen die überflutungsgefährdeten Flächen/Gebäude außerhalb der Polder geräumt werden. • Beginn der Sperrung und Räumung ca. 2 Stunden vor dem Überschreiten des Wasserstandes von NN + 5,00 m. Der Zeitpunkt wird über Rundfunk und WADI-Funk bekannt gegeben. • Verkehrsführung in verkehrsarmer Zeit (Mo. bis Fr. 18:00 bis 06:00 Uhr, Sa., So., Feiertag) - Es erfolgt keine Zwangsweise Verkehrsführung Verkehrsführung in verkehrsreicher Zeit • (Mo. bis Fr. 06:00 bis 18:00 Uhr) - Eine Ausfahrt für den Räumverkehr ist über alle geöffneten Grenzübergänge des Zolls möglich. - Zufahrt für Notdienste und Verteidigungskräfte über 42 alle geöffneten Grenzübergänge des Zolls und die zugewiesenen Zufahrtsstraßen. • Über NN + 4,50 m eingeschränkter Betrieb am Alten Elbtunnel • Über NN + 4,90 m Schließung Grenzübergang Zweibrückenstraße – Zufahrt über Tunnelstraße • Über NN + 5,30 m Schließung Grenzübergang Versmannstr. - Verteidigungskräfte der Sperr- und Räumzone II, Räumgebiete 5 bis 9, dürfen die Räumzone I nicht durchfahren. • Es erfolgt eine Zwangsweise Verkehrsführung mit Sperren zwischen den Räumgebieten. Erwarteter Wasserstand über NN + 6,50 m bis NN + 7,30 m • Die Sperr- und Räumzonen I und II, Räumgebiete 1 bis 9, das ist das gesamte Hafengebiet einschließlich der Polder, werden gesperrt und geräumt. • Beginn der Sperrung und Räumung sofort. Die Sperrung und Räumung wird über Rundfunk und WADI-Funk bekannt gegeben. • Verkehrsführung in verkehrsarmer Zeit (Mo. bis Fr. 18:00 bis 06:00 Uhr , Sa., So., Feiertag) o Es erfolgt keine Zwangsweise Verkehrsführung • Verkehrsführung in verkehrsreicher Zeit (Mo. bis Fr. 06:00 bis 18:00 Uhr) • Eine Ausfahrt für den Räumverkehr ist über alle geöffneten Grenzübergänge des Zolls möglich. • Zufahrt für Notdienste und Verteidigungskräfte über alle geöffneten Grenzübergänge des Zolls und die zugewiesenen Zufahrtsstraßen. - Über NN + 4,50 m eingeschränkter Betrieb am Alten Elbtunnel - Über NN + 4,90 m Schließung Grenzübergang „Zweibrückenstraße“ - Zufahrt über Tunnelstraße - Über NN + 5,30 m Schließung Grenzübergang „Versmannstraße“ der Sperr- und Räumzone II, RäumVerteidigungskräfte • gebiete 5 bis 9, dürfen die Räumzone I nicht durchfahren. • Es erfolgt eine Zwangsweise Verkehrsführung mit Sperren zwischen den Räumgebieten. Nippold- 5,2 straße Z Hohe Schaar 7 5,0 4 Reiherstiegdeich Süderelbe Harburger Seehäfen Stader Straße Neue Elbbrücke Freihafenelbbrücke Am Moldauhafen Am Saalehafen Z Tunnelstr. Tunnelstr. Veddel Peutestraße Peute Hovestraße 255 Damm 6 252 Sperr- und Lenkstelle für Räumverkehr Sperr- und Lenkstelle für Räumverkehr 4/75 6,0 Moorburger Str. Dessauer S. Indiastraße Afrikastraße Harburger Chaussee Klütjenfelder Klütjenfelder Str. Str. Neuhöfer Straße Kattwykdamm 5,4 Z Brandenburger Str. Neuhöfer Neuhöfer Damm Damm 5,4 8 Kamerunweg Worthdamm Ellerholzdamm 4,4 Rethestieg 5,0 Rethe Cuxhavener Straße Reiherdamm 5,6 3 Neuhof Altenwerder 6,5 6,3 6,1 Reichsstraße Roßweg 5,1 Z Mengestr. Wilhelmsburger Roß 1 6,8 Georg-Wilhelm-Straße Straße brücke 4,0 Roßdamm Roßweg Roßweg Z Köhlbrand- Finkenwerder 5,6 Reiherstieg Dradenaustraße 5,1 5,4 Am Windhukkai Pollhornweg Dradenau 5 7,5 4,9 Zweibrückenstr. Zweibrückenstr. Am Holthkai. 5,0 K l. Grasbrook 5,2 Veddeler Ellerholzweg Finkenwerder Str. Z 5,5 Neuhöfer Damm Zellmannstraße 2 Buchheisterstraße 5,8 Schaar- Straße 4,8 Nehlsstr. 5,5 Hohe- Harburger Chaussee 9 Steinwerder vorgeschriebene Fahrtrichtung in verkehrsreicher Zeit Sperr- u. Räumzone I, Räumgebiete 1–4 Wilhelmsburg Sperr- u. Räumzone II, Räumgebiete 5–9 8 5,0 Z Räumgebiet Straßenhöhe über NN (ungeschützt) Grenzübergang des Zoll Haupthafenroute Kornweide 253 Seehafenstraße 73 Seehafenbr. • Reiherstieg Hauptdeich • Hafenrandstraße / 7 Waltershof 5,3 Z mannstr. Kirchenpauerstr. 4,5 Norderelbe Z Elbtunnel Elbtunnel Am Travehafen Reiherstiegdeich Elbe NN + 5,50 m • LÜ Klütjenfelder Straße • LÜ Neuhöfer Damm • LÜ Finkenwerder Straße über Köhlbrandbrücke • Neuhöfer Straße / Neuhöfer Damm • Hohe-Schaar-Straße / Rethedamm 5,3 Vers- HafenCity Breslauer Str. 44 (gelb) bei WADI-Vorhersagen über NN + 7,30 m • Rethedamm / HoheSchaar-Straße • Ernst-August-Deich • Hafenrandstraße / Harburger Chaussee Große Elbstraße 4,1 Köhlbranddeich Neuhof • Neuhöfer Straße, nicht • LÜ Alter Elbtunnel bis 4,6 Fischereihafen Altona Am Vulkanhafen 33 (rot) 4,6 Elbchaussee 4/75 Versmannstr. Brooktorkai Palmaille Köhlbrand Steinwerder / Roß Speicherstadt Teufelsbrück Altenwerder Damm 22 (blau) bis NN + 4,90 m • LÜ Versmannstraße bis NN + 5,30 m • LÜ Tunnelstraße • LÜ Klütjenfelder Straße, nicht bei WADI-Vorhersagen über NN + 7,30 m • LÜ Finkenwerder Straße über Köhlbrandbrücke Zwangsweise Verkehrsführung bei Sturmfluten in Räumzone I + II bei erwartetem Wasserstand bis NN +7,30 m Moorburger Hauptdeich - Kleiner Grasbrook nordöstlich vom Hansahafen, - Steinwerder nördlich Querkanal • LÜ Zweibrückenstraße Zufahrten für Verteidigungskräfte über • LÜ Zweibrückenstraße bis NN + 4,90 m LÜ • Versmannstraße bis NN + 5,30 m • LÜ Tunnelstraße • LÜ Klütjenfelder Straße Waltershofer Damm 11 (grün) Ausfahrt über Waltershofer Straße Räumgebiete Harburg 44 IV. Sperrung und Räumung des Hafens bei Sturmflut 12. Verkehrsführung bei Sturmflutvorhersagen über NN + 7,30 m Erwarteter Wasserstand über NN + 7,30 m • Die Sperr- und Räumzonen I und II, Räumgebiete 1 bis 9, das gesamte Hafengebiet einschließlich der Polder werden gesperrt und geräumt. Zusätzlich werden Veddel und die tiefliegenden Gebiete in Wilhelmsburg gesperrt und geräumt. • Beginn der Sperrung und Räumung sofort. Die Sperrung und Räumung wird über Rundfunk und WADI-Funk bekannt gegeben. • Es erfolgt immer eine Zwangsweise Verkehrsführung • Eine Ausfahrt nach Wilhelmburg über die Grenzübergänge des Zolls „Klütjenfelder Straße“ und „Neuhöfer Straße“ sowie die Hohe-Schaar-Straße ist nicht möglich. Ansonsten ist die Ausfahrt über alle Grenzübergänge des Zolls möglich • Zufahrt für Notdienste und Verteidigungskräfte über alle geöffneten Grenzübergänge des Zolls und die zugewiesenen Zufahrtsstraßen. - Über NN + 4,50 m eingeschränkter Betrieb am Alten Elbtunnel - Über NN + 4,90 m Schließung Grenzübergang „Zweibrückenstraße“ – Zufahrt über Tunnelstraße - Über NN + 5,30 m Schließung Grenzübergang „Versmannstraße“ • Verteidigungskräfte der Sperr- und Räumzone II, Räumgebiete 5 bis 9, dürfen die Räumzone I nicht durchfahren. • Es erfolgt eine Zwangsweise Verkehrsführung mit Sperren zwischen den Räumgebieten. Räumgebiete 11 (grün) - Kleiner Grasbrook nordöstlich vom Hansahafen, - Steinwerder nördlich Querkanal 22 (blau) Steinwerder / Roß 33 (rot) Neuhof 44 (gelb) Reiherstiegdeich 55 (weiß) Kleiner Grasbrook 66 (weiß) Peute 77 (weiß) Hohe Schaar 88 (weiß) Harburger Seehäfen 99 (weiß) Waltershof / Dradenau / Altenwerden Ausfahrt über • LÜ Zweibrückenstraße bis NN + 4,90 m • LÜ Versmannstraße bis NN + 5,30 m • LÜ Tunnelstraße • LÜ Klütjenfelder Straße, nicht bei WADI-Vorhersagen über NN + 7,30 m • LÜ Finkenwerder Straße über Köhlbrandbrücke • Neuhöfer Straße, nicht bei WADI-Vorhersagen über NN + 7,30 m • Rethedamm / Hohe-Schaar-Straße • Ernst-August-Deich • Hafenrandstraße / Harburger Chaussee • LÜ Zweibrückenstraße bis NN + 4,90 m • LÜ Versmannstraße bis NN + 5,30 m • LÜ Tunnelstraße • LÜ Klütjenfelder Straße, nicht bei WADI-Vorhersagen über NN + 7,30 m • Peutestraße • Müggenburger Hauptdeich • Kattwykbrücke • Kornweide / Hohe-Schaar-Str., nicht bei WADI-Vorhersagen über NN + 7,30 m • Moorburger Bogen • Seehafenstraße • LÜ Finkenwerder Straße • Waltershofer Straße Zufahrten für Verteidigungskräfte über • LÜ Zweibrückenstraße bis NN + 4,90 m • LÜ Versmannstraße bis NN + 5,30 m • LÜ Tunnelstraße • LÜ Klütjenfelder Straße • LÜ Alter Elbtunnel bis NN + 5,50 m • LÜ Klütjenfelder Straße • LÜ Neuhöfer Damm • LÜ Finkenwerder Straße über Köhlbrandbrücke • Neuhöfer Straße / Neuhöfer Damm • Hohe-Schaar-Straße /Rethedamm • Reiherstieg Hauptdeich • Hafenrandstraße / Harburger Chaussee • LÜ Zweibrückenstraße bis NN + 4,90 m • LÜ Versmannstraße bis NN + 5,30 m • LÜ Tunnelstraße • LÜ Klütjenfelder Straße • Peutestraße • Müggenburger Hauptdeich • Kattwykbrücke • Kornweide / Hohe-Schaar-Straße • Moorburger Bogen • Seehafenstraße • LÜ Finkenwerder Straße • Waltershofer Straße • Finkenwerder Straße Zwangsweise Verkehrsführung bei Sturmfluten in Räumzone I + II bei erwartetem Wasserstand über NN +7,30 m Speicherstadt Nippold- 5,2 straße 5,6 3 Neuhof Hohe Schaar Waltershofer Straße Hohe- Moorburger Hauptdeich Indiastraße Afrikastraße Worthdamm 5,0 4 Reiherstiegdeich Harburger Seehäfen Hinweise: Neue Elbbrücke Z Tunnelstr. Tunnelstr. Veddel Peutestraße Peute Hovestraße 255 Damm 6 252 Sperr- und Lenkstelle für Räumverkehr Sperr- und Lenkstelle für Räumverkehr 4/75 Süderelbe Mengestr. vorgeschriebene Fahrtrichtung in verkehrsreicher Zeit Sperr- u. Räumzone I, Räumgebiete 1–4 Wilhelmsburg Sperr- u. Räumzone II, Räumgebiete 5–9 8 5,0 Z Räumgebiet Straßenhöhe über NN (ungeschützt) Grenzübergang des Zoll Haupthafenroute Kornweide 253 Seehafenstraße 73 Seehafenbr. Stader Straße Wasser- Harburger Chaussee Klütjenfelder Klütjenfelder Str. Str. 6,0 Moorburger Str. Z Brandenburger Str. Neuhöfer Straße Kattwykdamm 5,4 7 Z Neuhöfer Neuhöfer Damm Damm 5,4 8 Bezeichnung 4,4 Rethestieg 5,0 Rethe Cuxhavener Straße Z 6,1 Reichsstraße Roßdamm 6,3 1 Am Windhukkai Wilhelmsburger Roßweg 5,1 6,5 Ellerholzweg Am Travehafen Roß 5,4 6,8 Reiherstieg Straße Altenwerder 5 7,5 Pollhornweg brücke 4,0 Neuhöfer Damm Köhlbrand- Reiherdamm 5,6 Schaar- Straße Dradenaustraße Finkenwerder 5,1 Roßweg Roßweg Z Dradenau 5,2 4,9 Zweibrückenstr. Zweibrückenstr. Am Holthkai. 5,0 K l. Grasbrook Veddeler Breslauer Str. Finkenwerder Str. Z 5,5 Buchheisterstraße 5,8 Köhlbranddeich Zellmannstraße Nehlsstr. 5,5 2 Am Vulkanhafen 4,8 Köhlbrand Steinwerder Altenwerder Damm Waltershofer Damm 9 5,3 Ellerholzdamm 7 Kirchenpauerstr. 4,5 Norderelbe Z Elbtunnel Elbtunnel Z mannstr. Freihafenelbbrücke Am Moldauhafen HafenCity Elbe Waltershof 5,3 Vers- Am Saalehafen Große Elbstraße 4,1 Kamerunweg 4,6 Fischereihafen Altona Georg-Wilhelm-Straße 4,6 Elbchaussee 4/75 Versmannstr. Brooktorkai Palmaille Dessauer S. Teufelsbrück Harburg 1. Sperrung: überflutungsgefährdete Flächen in der Räumzone I 47 Hamburg Port Authority Gefahrenabwehr Neuer Wandrahm 4 20457 Hamburg +49 (40) 4 28 47-0 www.hamburg-port-authority.de