Sturmflutschutz im Hamburger Hafen

Transcrição

Sturmflutschutz im Hamburger Hafen
Sturmflutschutz im
Hamburger Hafen
Informationen für Haushalte und Betriebe
Stand 2008
Inhalt
Alle wichtigen Telefonnummern im Überblick
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Sturmflut-Ansagedienst
der Freien und Hansestadt Hamburg
Telefon (040) 4 28 99 - 1 11 11
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH)
Sturmflutwarndienst, www.bsh.de
Telefon (040) 31 90 - 31 90
Hamburger Sturmflutwarndienst (WADI)
Telefonische Ansage der aktuellen Sturmflutvorhersage
des WADI
Telefon (040) 31 79 57 52
Hamburg Port Authority
Öffentliche Auskunft
Telefon (040) 31 59 51 oder 31 59 52
Automatische Ansage des Pegel St. Pauli
eingetretener Wasserstand
Telefon (040) 4 28 47 - 32 85
Hinweis: Alle Karten dieser Broschüre werden laufend aktualisiert und können im
Internet eingesehen und ausgedruckt werden unter:
www.hamburg-port-authority.de/sturmflut
Herausgeber und © der Karten
Hamburg Port Authority, Neuer Wandrahm 4, 20457 Hamburg
Redaktion: Gefahrenabwehr, Telefon (040) 428 47-2288
Produktion: Kartographie, Telefon (040) 428 47-2776 oder -2898
e-Mail: [email protected]
Vervielfältigung der Karten nur mit schriftlicher Genehmigung des Herausgebers.
Als Vervielfältigung gelten z. B. Nachdruck, Fotokopie, Mikroverfilmung, Digitalisieren,
Scannen sowie Speicherung auf Datenträger.
2
Geltungsbereich der Broschüre................................................. 7
I. Informationen für Haushalte und Betriebe
1. Wer ist gefährdet?................................................................. 8
2. Welche Vorsorge gibt es?..................................................... 8
3. Wie wird gewarnt?................................................................ 9
4. Wer wird evakuiert?.............................................................. 11
5. Wie wird evakuiert?...............................................................11
6. Wer hilft Ihnen in dringenden Notfällen?..............................13
7. Was müssen und können Sie selber tun?.............................13
II. Sturmflutvorhersagen und Wasserstände
1. Wer erteilt Auskünfte?...........................................................15
2. Wie warnt der Hamburger Sturmflutwarndienst (WADI)?.....15
3. Welche Bedeutung haben die Angaben Normal Null (NN),
Mittleres Hochwasser (MHW) und Pegelnullpunkt (PNP)?....17
III. Besondere Hinweise für Betriebe
1. Bis zu welcher Höhe sollten Sie Ihre Anlagen schützen?.....20
2. Welche Vorbereitungen sollten Sie treffen?..........................24
3. Welche Gefahren sind sonst noch zu bedenken?.................26
4. Wer hilft Ihnen im Hafen nach einer Sturmflut weiter?.........27
IV. Sperrung und Räumung des Hafens bei Sturmflut
1. Warum wird der Hafen gesperrt und geräumt?.....................28
2. Welche Teile des Hafens werden gesperrt und geräumt?....28
3. Wann wird gesperrt und geräumt?........................................31
4. Welche Verkehrsführung ist vorgesehen?............................35
5. Wer darf nach der Anordnng zur Räumung noch
in den Hafen hineinfahren?...................................................37
6. Was ist für LKW wegen der Zollabfertigung zu beachten?.....38
7. Ist die Schifffahrt von einer Hafenräumung betroffen?.........39
8. Gibt es Sperrgebiete auch außerhalb des Hafens?..............39
9. Was ist nach Aufhebung der Sperrung zu beachten?...........40
10. Öffentliche Notfunkstellen....................................................40
11. Verkehrsführung bei Sturmflutvorhersagen
bis NN + 7,30 m....................................................................44
12. Verkehrsführung bei Sturmflutvorhersagen
über NN + 7,30 m..................................................................47
3
Vorwort
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger!
Die Bedrohung durch Sturmfluten
stellt für den Hamburger Hafen eine
ständige Herausforderung dar.
Weite Teile des Hafens werden zwar
durch Hochwasserschutzanlagen
vor Schäden bewahrt, es gibt
trotzdem keine absolute Sicherheit
vor der Gefahr von extremen
Sturmfluten.
Diese Broschüre soll
• umfassend über die möglichen
Gefahren im Zusammenhang mit
Sturmfluten hinweisen.
• Sie mit den staatlichen Vorsorgemaßnahmen vertraut machen.
• Ihnen als Grundlage für eine rechtzeitige und umfassende Vorplanung
für Ihre eigenen privaten oder
betrieblichen Betroffenheiten
dienen.
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Anschluss siehe Hauptkarte
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Zuständigkeitsgebiet "HASTA"
Der Hafen von Hamburg
Hafengebietsgrenze
Zuständigkeit des Hafenstabes „HASTA“ im Katastrophenschutz
Hafennutzungsgebietsgrenze
Bahnhof der Hafenbahn
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Hauptdeichlinie im weiteren Verlauf :
Zuständigkeit Niedersachsen.
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Anschluss siehe Nebenkarte
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Geltungsbereich der Broschüre
Diese Broschüre gilt für Personen und Hafenbetriebe die sich
vor den Deichen im offenen Tidegebiet der Elbe und im
Hafengebiet befinden.
Diese Broschüre gilt nicht für die HafenCity, Speicherstadt und Kehrwiederspitze! Informationen zum Sturmflutschutz in der HafenCity, Speicherstadt und Kehrwiederspitze
erhalten Sie von
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Bezirksamt Hamburg-Mitte
Klosterwall 8, 20095 Hamburg
Herr Rudwinski, Telefon 4 28 54 - 33 55
Herr Sokolowski, Telefon 4 28 54 - 34 16
Landesbetrieb für Straßen, Brücken und Gewässer
Gewässer und Hochwasserschutz
Sachsenkamp 1–3, 20097 Hamburg
Herr Kluge, Telefon 4 28 26 - 25 40
Die Karte „Zuständigkeit des Hafenstabes HASTA im
Katastrophenschutz“ verdeutlicht gleichzeitig den
Geltungsbereich dieser Broschüre (Karte links).
7
I. Informationen für Haushalte und Betriebe
1. Wer ist gefährdet?
Bei sehr schweren Sturmfluten kann das gesamte Niederungsgebiet der Elbe betroffen sein. Die Gefährdung der in diesen
Gebieten lebenden und arbeitenden Menschen ist nicht
gleich groß und abhängig von
• der Nähe zum Deich
• der Art der Bebauung
• der Geländehöhe
• dem möglichen Wasserstand nach Deichbrüchen und
• der Überflutung im Hafengebiet.
2. Welche Vorsorge gibt es?
Die Vorsorge umfasst im Wesentlichen fünf Bereiche:
• Vorbeugende Information über die Gefahrensituation
• Rechtzeitige Warnung und Information der Bevölkerung
bei Sturmfluten
• Verteidigung der Deiche und Hafenpolder
• Räumung des Hafens bei der Gefahr hoher Sturmfluten
• Rechtzeitige Evakuierung besonders gefährdeter Wohnbereiche
Um die Vorsorge sicherzustellen, haben alle beteiligten
Behörden, insbesondere die Bezirksämter und die Hamburg
Port Authority, sowie betroffene Firmen umfangreiche und
detaillierte Planungen erstellt. Für den Hamburger Hafen, der
überwiegend vor den Öffentlichen Hochwasserschutzanlagen
liegt, gelten besondere Regelungen, die im Teil Sperrung und
Räumung des Hafens näher dargestellt werden.
Zur Verteidigung der Öffentlichen Hochwasserschutzanlagen wird bei vorausgesagten Sturmfluten über NN
+ 5,50 m die Deichverteidigungsorganisation in den Einsatz
gerufen. Sollten Sie Fragen zur Deichverteidigung haben,
wenden Sie sich bitte an:
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8
Landesbetrieb für Straßen, Brücken und Gewässer
Gewässer und Hochwasserschutz
Sachsenkamp 1–3, 20097 Hamburg
Herr Kluge, Telefon 4 28 26 - 25 40
3. Wie wird gewarnt?
Rechtzeitig vor Eintritt einer Sturmflut wird, je nach
dem erwarteten Wasserstand, durch Böllerschüsse, Rundfunkdurchsagen, Sirenensignal und durch örtliche
Lautsprecherdurchsagen gewarnt.
Die erwarteten Wasserstände werden in Meter über
Normal Null (NN) oder in Meter über dem Mittleren Hochwasser (MHW) angegeben. Man erhält die Höhe in NN,
wenn zu der Angabe in MHW etwa zwei Meter hinzugerechnet
werden. Im Teil Sturmflutvorhersagen und Wasserstände
wird dieser Zusammenhang näher erläutert.
3.1. Böllerschüsse
Etwa acht Stunden vor einem zu erwartenden hohen Wasserstand werden von den Abschussbasen Stadtdeich, Hafentor,
Maakenwerder Höft, Teufelsbrück und Ernst-August-Schleuse
Böller abgefeuert.
Es wird mit zwei schnell aufeinanderfolgenden Böllerschüssen gewarnt. Diese Warnung bedeutet, dass ein
Wasserstand von mehr als 1,50 m über MHW erwartet wird.
Das entspricht 3,60 m über NN.
3.2. Warnungen über Rundfunk
Die meisten Rundfunksender (z. B. NDR, RSH und Deutschlandfunk) geben regelmäßig Wasserstandsvorhersagen
bekannt. Die Zeiten sind von Sender zu Sender verschieden.
Besteht die Gefahr einer Sturmflut mit einem Wasserstand
von 4,50 m über NN und höher, senden die im Stadtgebiet
zu empfangenden Rundfunksender etwa ab neun Stunden
vor dem Hochwasser in kürzeren Abständen Warnungen der
Behörde für Inneres. Im Extremfall enthalten die Warnungen
auch die Anordnung zur Räumung und Evakuierung
besonders gefährdeter Gebiete.
9
I. Informationen für Haushalte und Betriebe
3.3. Warnung durch Sirenen
Zusätzlich werden bei Sturmfluten mit erwartetem Wasserstand über NN + 7,30 m im Hafengebiet die Sirenen
ausgelöst (1 Minute Heulton). Das bedeutet:
Rundfunkgerät einschalten und auf Durchsagen achten!
3.4. Örtliche Warnungen mit Lautsprecherwagen
Bei der Gefahr von Deichüberströmungen und Deichbrüchen
warnen zusätzlich die Bezirksämter in den gefährdeten
Gebieten vor Ort mit Lautsprecherwagen; ggf. fordern sie
dazu auf, das Gebiet zu verlassen.
3.5. Warnung per Telefon im Hafen
Die im Hafen auf Einzelstandorten wohnenden Menschen
werden von der Hamburg Port Authority über Telefon
gewarnt. Auskünfte hierzu erteilen Ihnen:
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Hamburg Port Authority
Gefahrenabwehr
Neuer Wandrahm 4, 20457 Hamburg, Fax 4 28 47 - 28 51
Herr Freund, Telefon 4 28 47 - 22 88
Herr Wix,Telefon 4 28 47 - 28 87
3.6. Warnung durch den Hamburger
Sturmflutwarndienst WADI
Betriebe, Dienststellen und Haushalte, die mit besonderem
Funkempfänger an den Funkkreis des WADI angeschlossen
sind, erhalten gezielte Vorhersagen ab vorhergesagten
Sturmfluten über NN + 4,50 m.
3.7. Warnung durch das Bundesamt für
Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH)
Betriebe und Bürger können sich über die Internetseite des
BSH umfangreich über den Tideverlauf der Elbe und der
Deutschen Nordseeküste informieren oder auch persönlich
telefonisch beraten lassen:
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Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Bernhard-Nocht-Straße 78, 20539 Hamburg, Fax 31 90 - 50 00, www.bsh.de
Herr Dr. Müller-Navarra, Telefon 31 90 - 31 10
Beratung / Ansagedienst Tel.: 31 90 - 31 90
4. Wer wird evakuiert?
Bei der Gefahr von Deichüberströmungen und Deichbrüchen
sind einige Bereiche besonders gefährdet und deshalb für
eine planmäßige Evakuierung vorgesehen. Die Behörde für
Inneres und die Bezirksämter haben für die betroffenen
Gebiete spezielle und detaillierte Unterlagen erstellt und
Merkblätter „Sturmflut“ an alle Haushalte verteilen lassen.
Genauere Angaben und Hinweise können Sie jenen
Unterlagen entnehmen.
Ergänzende Fragen werden von den Bezirksämtern gerne
beantwortet. Die Telefonnummern finden Sie unter dem
Kapitel „Was müssen und können Sie selber tun?“.
Die im Hafen wohnenden Menschen müssen ausnahmslos ihre Wohnungen verlassen, wenn ein Wasserstand von
mehr als NN + 6,50 m erwartet wird. Der gesamte Hafen
wird dann geräumt! Alles über die Hafenräumung finden Sie
im Teil „Sperrung und Räumung des Hafens bei Sturmflut“
(ab Seite 28).
5. Wie wird evakuiert?
Die Entscheidung über eine Evakuierung fällt rechtzeitig vor
dem Hochwasser und wird über Rundfunk sowie durch örtliche Lautsprecherdurchsagen bekannt gegeben. Achten Sie auf
diese Durchsagen und folgen Sie den Anweisungen.
Informieren Sie bitte auch Ihre Nachbarn, insbesondere
ausländische Mitbürger sowie Kranke und Gebrechliche!
5.1. Eigene Fahr- oder Mitfahrgelegenheit
Wenn Sie ein eigenes Fahrzeug oder eine Mitfahrgelegenheit
haben, verlassen Sie schnellstmöglich das Gebiet! Denken Sie
bitte daran, dass notfalls der Verkehr zwangsweise geführt wird.
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I. Informationen für Haushalte und Betriebe
5.2. Sammelpunkte
Sollten Sie keine eigene Fahr- oder Mitfahrgelegenheit haben,
begeben Sie sich bitte zu den festgelegten Sammelpunkten.
Bei den Sammelpunkten handelt es sich überwiegend um
Bushaltestellen, die zusätzlich mit einem entsprechenden
Schild kenntlich gemacht wurden. Zu den Sammelpunkten,
die nicht Bushaltestellen sind, werden bei einer Evakuierung
ggf. Betreuungspersonen entsandt, die Ihnen weiterhelfen.
Die Lage der Sammelpunkte können Sie aus den
von der Behörde für Inneres und den Bezirksämtern
verteilten Merkblättern „Sturmflut“ ersehen.
Um Wilhelmsburg zu verlassen, können Sie sich
außer zu den ausgewiesenen Bushaltestellen auch
direkt zu den S-Bahnhöfen Wilhelmsburg und Veddel
begeben, von wo aus Züge zum Hauptbahnhof und
zum Bahnhof Harburg verkehren.
5.3. Beförderung mit Bussen zu den Notunterkünften
Von den Sammelpunkten bzw. vom Hauptbahnhof oder
Bahnhof Harburg werden Sie mit zusätzlich eingesetzten
Bussen oder anderen Fahrzeugen abgeholt und zu den
Notunterkünften gefahren.
5.4. Aufnahme in Notunterkünften
Die Notunterkünfte werden von den Bezirksämtern rechtzeitig aufnahmebereit hergerichtet. Zusätzliches Personal des
Arbeiter-Samariter-Bundes, des Deutschen Roten Kreuzes,
der Johanniter-Unfall-Hilfe und des Malteser Hilfsdienstes
stellt sicher, dass Sie ausreichend versorgt und betreut
werden.
Die Notunterkünfte stehen selbstverständlich auch denen
zur Verfügung, die mit dem (eigenen) Pkw das gefährdete
Gebiet verlassen und nicht bei Verwandten oder Bekannten
unterkommen können.
Insbesondere für den Fall von Sturmfluten mit kurzen
Vorwarnzeiten werden in Wilhelmsburg zusätzlich sogenannte
Fluchtburgen eingerichtet. Es handelt sich hierbei um flut-
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sichere Gebäude, in denen Mitarbeiter der Hilfsorganisationen als Ansprechpartner zur Verfügung stehen.
Wo sich die Notunterkünfte und Fluchtburgen befinden,
können Sie bei Ihrem Bezirksamt erfragen bzw. den verteilten
Merkblättern „Sturmflut“ entnehmen.
6. Wer hilft Ihnen in dringenden Notfällen?
Wenn Sie krank, behindert oder gebrechlich sind und nicht
mit Hilfe von Familienangehörigen oder Nachbarn das
Gebiet verlassen können, rufen Sie frühzeitig Ihr Bezirksamt
oder die Feuerwehr unter Notruf 112 bzw. die Polizei unter
110 an. Die Feuerwehr wird dann eine Beförderung aus dem
gefährdeten Gebiet veranlassen.
Wenn Sie nach einer Sturmflut sofort Hilfe benötigen,
wenden Sie sich bitte an die Anlaufstelle Ihres Bezirksamtes,
die in diesen Fällen auch außerhalb der normalen Dienstzeit
geöffnet haben.
7. Was müssen und können Sie selber tun?
7.1. Informieren Sie sich!
Lesen Sie diese Broschüre und das von der Behörde für
Inneres und den Bezirksämtern verteilte Merkblatt „Sturmflut“ aufmerksam durch. Bewahren Sie diese Unterlagen
griffbereit auf, z.B. in der Nähe Ihres Telefons. Sollten Sie
ergänzende Fragen haben, wenden Sie sich an Ihr Bezirksamt:
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Bezirksamt Harburg
Knoopstraße 33,21073 Hamburg
Herr Nadjé, Telefon 4 28 71- 36 45 oder - 36 46
Bezirksamt Hamburg-Mitte
Klosterwall 8, 20095 Hamburg
Herr Rudwinski, Telefon 4 28 54 - 33 55
Herr Sokolowski, Telefon 4 28 54 - 34 16
Bezirksamt Altona
Platz der Republik 1, 22765 Hamburg
Herr Wiesner, Telefon 4 28 11- 17 72 oder - 20 72
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II. Sturmflutvorhersagen und Wasserstände
I. Informationen für Haushalte und Betriebe
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Bezirksamt Bergedorf
Wentorfer Straße 38, 21029 Hamburg
Herr Fröhling, Telefon 4 28 91- 20 37
Für Hafenbelange wenden Sie sich an:
Hamburg Port Authority
Neuer Wandrahm 4, 20457 Hamburg
Herr Freund, Telefon 4 28 47 - 22 88
Herr Wix, Telefon 4 28 47 - 28 87
7.2. Prüfen Sie, ob Sie gefährdet sind!
Ermitteln Sie die Höhenlage Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung,
damit Sie wissen, ob Ihnen Gefahr droht. Besonders groß ist
die Gefahr im Hafen und vor den Deichen.
Vergleichen Sie bitte den vorausgesagten Wasserstand mit
der Höhenlage Ihres Gebäudes. Beachten Sie auch die örtlich
angebrachten Höhenmarken.
7.3. Achten Sie auf Warnungen!
Beachten Sie die Hinweise zur Warnung unter „Wie wird
gewarnt“ in diesem Abschnitt. Prägen Sie sich diese
Warnungen ein. Schalten Sie vor allem Ihr Radio ein und
kommen Sie den Aufforderungen nach! Informieren Sie auch
Ihre Nachbarn! Denken Sie bitte auch an ausländische
Mitbürger sowie an Kranke und Gebrechliche!
7.4. Treffen Sie Vorsorge!
In Ihrem Bezirksamt können Sie Auskünfte über private
Schutzmaßnahmen erhalten. Dort stehen Lage- und Höhenkarten sowie sonstiges Informationsmaterial zur Verfügung.
Prüfen Sie gegebenenfalls Ihre technischen Einrichtungen
für den Sturmflutschutz. Sichern Sie elektrische
Einrichtungen, Öltanks und wassergefährdende Chemikalien
wie Pflanzenschutzmittel und Kunstdünger.
1. Wer erteilt Auskünfte?
Bei der Gefahr von Sturmfluten haben Sie folgende
Möglichkeiten, sich über Vorhersagen und zu erwartende
Wasserstände zu informieren (siehe auch Seite 2):
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Sturmflut-Ansagedienst
der Freien und Hansestadt Hamburg
Telefon 4 28 99 - 1 11 11
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH)
Sturmflutwarndienst, www.bsh.de
Telefon 31 90 - 31 90
Hamburger Sturmflutwarndienst (WADI)
Telefonische Ansage der aktuellen Sturmflutvorhersage des WADI
Telefon 31 79 57 52
Hamburg Port Authority
Öffentliche Auskunft
Telefon 31 59 51 oder 31 59 52
Automatische Ansage des Pegel St. Pauli
eingetretener Wasserstand
Telefon 4 28 47 - 32 85
2. Wie warnt der Hamburger Sturmflutwarndienst (WADI) ?
Für das flutgefährdete Gebiet, insbesondere für den Hafen,
verbreitet der WADI Vorhersagen über einen besonderen
Funkkreis, wenn der erwartete Wasserstand NN + 4,50 m zu
überschreiten droht.
Der WADI sendet Funkmeldungen zur vollen und zur
halben Stunde. Die Vorhersagen sind zeitlich auf das
astronomisch vorausberechnete Tidehochwasser am Pegel
St. Pauli ausgerichtet. Es ist zu beachten, dass das Hochwasser
bei Sturmfluten sowohl vor als auch nach der astronomisch
vorausberechneten Zeit eintreten kann, und zwar bis zu
2,5 Stunden!
7.5. Informieren Sie sich über die zu erwartenden Wasserstände
Siehe nachfolgenden Teil Sturmflutvorhersagen und
Wasserstände.
14
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II. Sturmflutvorhersagen und Wasserstände
Der WADI macht folgende Angaben:
• Vorhersage des zu erwartenden Höchstwasserstandes
am Pegel St. Pauli, bezogen auf NN. Die erste Vorhersage
erfolgt frühestens neun Stunden vor der astronomisch
vorausberechneten Zeit des Tidehochwassers.
Achtung: Bei einer späten Sturmflutentwicklung kann
sich die Warnzeit erheblich verkürzen. Es kann vorkommen,
dass die voraussichtliche Höhe der Sturmflut in Hamburg
erst mit Eintritt des Hochwassers in Cuxhaven erkennbar
wird.
• Vorhersage der voraussichtlichen Eintrittszeit des
Hochwassers. Sie erfolgt frühestens sechs Stunden vor
dem astronomischen Tidehochwasser
• Vorhersage der Eintrittszeit von Zwischenwasserständen
am Pegel St. Pauli
• Aktueller Wasserstand am Pegel St. Pauli
• Windstärke und Windrichtung im Hamburger Hafen
Der höchste Wasserstand tritt örtlich zu unterschiedlichen
Zeiten ein. Die Verschiebung der Eintrittszeit gegenüber dem
Pegel St. Pauli beträgt:
in Blankenese und an der Estemündung
ca. 20 Min. früher
in Finkenwerder
ca. 10 Min. früher
an der Peute
ca. 15 Min. später
in Harburg
bei Bunthaus
in Zollenspieker
ca. 10 Min. später
ca. 25 Min. später
ca. 45 Min. später
Wenn das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
(BSH) eine Höhe von mehr als NN + 4,00 m vorhersagt und
dem WADI keine anderen Erkenntnisse vorliegen, beobachtet
der WADI den weiteren Verlauf der Sturmflut und sendet
in dieser Zeit eine entsprechende Sturmflutwarnung als
Tonbandansage.
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Telefon 4 28 99 - 1 11 11
Wer die WADI-Meldungen abhören und einen dafür
erforderlichen Spezialempfänger erwerben möchte, der erhält
Auskünfte über weitere Einzelheiten bei:
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Hamburg Port Authority
Radar- und Funktechnik
Veddeler Damm 14, 20457 Hamburg
Herr Meifert, Telefon 4 28 47 - 47 18
Herr Siedenburg, Telefon 4 28 47 - 47 19
3. Welche Bedeutung haben die Angaben Normal Null (NN),
Mittleres Hochwasser (MHW) und Pegelnullpunkt (PNP)?
Normal Null (NN) ist die amtlich festgelegte, unveränderliche Bezugsebene für alle Höhenmessungen. Der WADI
bezieht sich mit seinen Wasserstandsvorhersagen auf NN.
Er gibt die Höhe des voraussichtlichen Wasserstandes am
Pegel St. Pauli in m über NN an.
Das Mittlere Hochwasser (MHW) ist ein aus Messungen
abgeleiteter mittlerer Hochwasserstand. Er ist nicht nur
örtlich unterschiedlich, sondern verändert sich auch im
Laufe der Zeit. Die Höhe des MHW bezogen auf NN wird
deshalb auch für Hamburg jährlich vom Bundesamt für
Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) überprüft und
gegebenenfalls angepasst.
Die jeweils gültige Festsetzung kann dem jährlich neu
herausgegebenen Tidekalender entnommen oder beim
BSH im Internet unter www.bsh.de bzw. der Telefonnummer
31 90 - 31 90 erfragt werden. Das BSH bezieht seine Vorhersagen auf das MHW; sie müssen deshalb gegebenenfalls auf
NN umgerechnet werden.
Beispiel:
MHW für 2008 = 2,10 m über NN
Vorhersage: 3,50 m über MHW
Das entspricht etwa: 3,50 m + 2,10 m = 5,60 m über NN
17
II. Sturmflutvorhersagen und Wasserstände
Vergleichende Übersicht zu Höhen und Sturmflutangaben
bezogen auf PNP, MHW und NN am Pegel St. Pauli
PNP
12,0 m
11,0 m
10,0 m
9,0 m
8,0 m
7,0 m
6,0 m
5,0 m
4,0 m
MHW
5,0 m
4,0 m
3,0 m
2,0 m
1,0 m
0,0 m
-1,0 m
-2,0 m
-3,0 m
NN
7,3 m
7,0 m
6,0 m
WasserSturmflutstandsstufen bezeichnung
des BSH
Sperrung, Räumung
und Evakuierung
Sperrung gesamter Hafen und
Tidegebiet hinter den Deichen,
Evakuierung der betroffenen
Wohnbevölkerung
4
sehr
schwere
Sturmflut
3
Sperrung gesamter Hafen,
Evakuierung der Hafenbewohner
Sperrung der
Sperr- und Räumzone I
2
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1
4,0 m
0
schwere
Sturmflut
Sperrung von Teilen des Hafens
Sperrung tiefliegender Straßen
Sturmflut
3,0 m
NN +2,09 m
2,0 m
1,0 m
0,0 m
MTH = 3,64 m
Der Pegelnullpunkt (PNP) ist eine Bezugsebene des
Pegeldienstes. Der Amtliche Pegelnullpunkt liegt in
Hamburg 5,00 m unter NN.
Die nachfolgende Grafik veranschaulicht die drei
genannten Bezugsebenen.
Die Höhe des MHW über NN ist für das Jahr 2008
angegeben. Diese verändert sich von Jahr zu Jahr.
NN
-1,0 m
NN -1,55 m
NN = Normal Null = amtlich festgelegte Bezugsebene für
Tiefenmessungen auf See und in Tideströmen
PNP = Pegelnullpunkt = in Hamburg St. Pauli NN – 5,00 m
MHW = Mittleres Hochwasser
MNW = Mittleres Niedrigwasser
MTH = Mittlerer Tidehub
18
MHW
}
für Wassersandsvorhersagen des BSH
MNW
Die 10 höchsten Sturmfluten
gemessen am Pegel St. Pauli
03.01.76 = NN +6,45 m
28.01.94 = NN +6,02 m
10.01.95 = NN +6,02 m
03.12.99 = NN +5,95 m
24.11.81 = NN +5,81 m
23.01.93 = NN +5,76 m
28.02.90 = NN +5,75 m
05.02.99 = NN +5,74 m
17.02.62 = NN +5,70 m
09.11.07 = NN +5,65 m
Stand 2008
19
III. Besondere Hinweise für Betriebe
Betriebe können sowohl vor als auch hinter den Deichen
gefährdet sein. Insbesondere im Hafen müssen sich Betriebe
und Beschäftigte auf Sturmfluten einstellen. Zwar werden
große Teile des Hafens durch private Hochwasserschutzanlagen, den Hafenpoldern, geschützt – die nicht eingepolderten und niedrig gelegenen Hafenflächen werden bei
Sturmfluten aber überflutet.
Vorsorge ist deshalb erforderlich!
1. Bis zu welcher Höhe sollten Sie Ihre Anlagen schützen?
Jeder Betrieb kann nur für sich allein bestimmen, welcher
Schutz möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist. Die Höhe der
Öffentlichen Hochwasserschutzanlage richtet sich nach den
dafür festgelegten Bemessungswasserständen, wie sie im
Amtlichen Anzeiger Nr. 89 vom 10.05.1991 veröffentlicht
sind. Daran sollten Sie sich orientieren (siehe Karte „Wasserstände der Bemessungssturmflut im Hamburger Hafen“).
Auskünfte zu öffentlichen Hochwasserschutzanlagen und
Hochwassergefahren hinter den Deichen erteilt:
Û
Landesbetrieb für Straßen, Brücken und Gewässer
Gewässer und Hochwasserschutz
Sachsenkamp 1–3, 20097 Hamburg
Herr Kluge, Telefon 4 28 26- 25 40
Auskünfte zu privaten Hochwasserschutzanlagen
(Hafenpolder) erteilt:
Û
20
Hamburg Port Authority
Neuer Wandrahm 4, 20457 Hamburg
Frau Schweim, Telefon 4 28 47 - 28 80
Herr Monréal, Telefon 4 28 47 - 31 90
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Anschluss siehe Hauptkarte
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Anschluss siehe Nebenkarte
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Flensburg 150 km
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100 km
A7 Hannover 135 km
A250 Lüneburg 30 km
Geesthacht
22 km
Wasserstände der Bemessungssturmflut im Hamburger Hafen
22
23
Eine wichtige Grundlage für alle Schutzvorkehrungen ist die
Kenntnis über die Höhe des Geländes, auf dem Ihr Betrieb
steht, bzw. die Höhen kritischer Betriebsteile. – Wenn Sie
diese nicht kennen, sollten Sie eine Einmessung veranlassen:
Gelände
NN +
m
Kellerfußboden
NN +
m
Türschwellen
NN +
m
Siele
NN +
m
Erdgeschoßfußboden NN +
Fensterbänke
m
NN +
Lüftungsöffnungen
m
NN +
m
NN +
m
Unterlagen über Höhenverhältnisse können bei den
Bezirksämtern eingesehen werden. Sie sollten darauf achten,
dass der Wasserstand innerhalb des Hafens bei Sturmflut
vom Wasserstand am Pegel St. Pauli etwa ± 10 cm abweicht.
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23
1
III. Besondere Hinweise für Betriebe
2. Welche Vorbereitungen sollten Sie treffen?
2.1. Organisatorische Vorbereitungen
Alle baulichen und betrieblichen Vorkehrungen nützen im
Ernstfall nur, wenn entsprechende Anweisungen vorbereitet,
die Arbeiten eingeteilt und die Mitarbeiter geschult sind.
Eine sehr nützliche Rolle spielt dabei ein Alarmplan, in dem
u.a. festzulegen ist
• wer die Sturmflutwarnungen empfangen, verfolgen und im
Ernstfalle den Alarm - auch nachts und an Feiertagen auslösen soll
• die Rufbereitschaft und die Reihenfolge der Alarmierung
• ab welchem Wasserstand welche Sicherungsarbeiten
anlaufen müssen
• die Zuständigkeiten für die einzelnen Aufgaben
• die Vertretung bei Urlaub und Krankheit sowie die
Ablösung bei aufeinander folgenden Sturmfluten
• wichtige Adressen und Telefonnummern
Nur ein fortgeschriebener Alarmplan ist ein wirksamer
Alarmplan!
Orientieren Sie sich auch über die Höhenlage der Zufahrtsstraßen. Legen Sie fest, wohin sich Ihre Mitarbeiter in
Sicherheit bringen können, wenn das Wasser weiter steigen
sollte.
Sturmfluten nehmen natürlich weder auf Feiertage
noch auf Tages- und Nachtzeiten Rücksicht. Die Wirksamkeit des Alarmplans muss sorgfältig durchdacht und
durch Übungen regelmäßig erprobt werden. Dabei festgestellte
Mängel sind sofort zu beseitigen. Auskunft und Beratung
gibt Ihnen:
Û
24
Hamburg Port Authority
Gefahrenabwehr
Neuer Wandrahm 4, 20457 Hamburg
Herr Freund, Telefon 4 28 47 - 22 88
Herr Wix, Telefon 4 28 47 - 28 87
2.2. Vorbereitungen bei sturmflutgeschützten Gebäuden
Welchen Hochwasserschutz haben Sie (Polder, Warft,
Objektschutz)? – Prüfen Sie regelmäßig, ob Ihre Schutzmaßnahmen noch wirksam sind bzw. noch ausreichen:
• Haben Sie Ihre Verteidigungsanlagen überprüft, schließen
Tore und Schieber?
• Stehen die Verteidigungsmittel (Sandsäcke, Pumpen,
Schläuche etc.) einsatzbereit zur Verfügung?
• Können durch bauliche Änderungen Öffnungen entstanden
sein?
• Sind Fluchtwege versperrt worden?
• Können bei Wassereinbruch Gegenstände auftreiben und
Gefahren verursachen?
• Wo finden die Mitarbeiter bei steigenden Wasserständen
eine sichere Zuflucht?
• Haben Sie dort Verbandszeug und Verpflegung vorrätig,
gibt es Radio, Telefon und Notbeleuchtung?
2.3. Maßnahmen auf Gelände bzw. in Gebäuden ohne
Hochwasserschutz
Überprüfen Sie hochwassergefährdetes Gelände auf schwimmfähige Gegenstände (Holz aller Art, Hohlkörper wie
Container, Fässer usw.). Bergen Sie solche Gegenstände oder
sichern Sie das Gut gegen Aufschwimmen oder Abtreiben.
(Hinweis: Im Hafen sind gelegentlich Leercontainer
abgetrieben, weil die Türen nicht rechtzeitig geöffnet
wurden.)
Sichern Sie insbesondere Öltanks und sonstige
wassergefährdende Chemikalien!
Empfindliche Betriebsteile, Heizungs- und Versorgungsanlagen, Telefonanlagen, insbesondere mit Hauptanschlüssen,
wie auch Schalter, Antriebe und Steuerungselemente sollten
in hochwassergeschützte Stockwerke verlegt werden. Wertvolle Güter, Werkzeuge und Arbeitsunterlagen sind im
Winterhalbjahr außerhalb der Arbeitszeit in höher gelegenen
Räumen aufzubewahren.
25
III. Besondere Hinweise für Betriebe
Provisorische Abdichtungen gegen steigendes Wasser
bergen Gefahren. Sie bringen dem Bauwerk höhere
Belastungen durch den Wasserdruck. Das könnte Einstürze
auslösen. Abdichtungen müssen daher zuvor statisch und
konstruktiv untersucht werden. Auskünfte erteilt
Û
Hamburg Port Authority
Neuer Wandrahm 4, 20457 Hamburg
Herr Glimm, Telefon 4 28 47 - 23 55
3. Welche Gefahren sind sonst noch zu bedenken?
3.1. Gefahren durch Treibgut
Treibgut und abtreibende Wasserfahrzeuge gefährden die
Schifffahrt und die Hochwasserschutzanlagen! Wer Fahrzeuge oder schwimmfähige Gegenstände (wie Fässer, leere
Tanks, geschlossene Leercontainer) in seiner Obhut bei
Sturmflutgefahr nicht ausreichend gegen Abtreiben sichert,
muss mit Maßnahmen der Behörden rechnen und ist
gegebenenfalls zum Schadenersatz verpflichtet.
4. Wer hilft Ihnen im Hafen nach einer Sturmflut weiter?
Fragen zu eingetretenen Sturmfluten und zur Nachsorge
beantworten Ihnen die betroffenen Behörden und Ämter.
Nach Sturmfluten, die eine Höhe von NN + 6,00 m
erreicht oder überschritten haben, werden im Hafen die
nachstehend angeführten Anlauf- bzw. Auskunftsstellen
zusätzlich eingerichtet:
Û
Û
Hamburg Port Authority
Neuer Wandrahm 4, 20457 Hamburg
Hafenstab Öffentliche Auskunft, Telefon 31 59 51 oder 31 59 52
Zentraler Beratungsdienst, Telefon 4 28 47 -28 68 / -28 69 / -28 71 / -28 72
Oberhafenamt, Nautische Zentrale, Telefon 4 28 47- 37 00
Polizei
Waltershofer Damm, Telefon 2 86- 6 51 10
Roßdamm 10, Telefon 42 86- 6 52 10
Am Überwinterungshafen, Telefon 42 86- 6 53 10
Diese Anlauf-/Auskunftsstellen bleiben im Anschluss an
eingetretene Sturmfluten je nach Bedarf besetzt.
3.2. Maßnahmen für Wasserfahrzeuge
Die Verantwortlichen für Wasserfahrzeuge im Tidebereich
müssen die Vertäuung laufend überprüfen, erforderlichenfalls
verstärken und die Leinen dem steigenden Wasser entsprechend
mitfieren. Flachgehende Fahrzeuge, die an überflutungsgefährdeten Liegeplätzen festgemacht sind, müssen wegen
der Aufsetzgefahr rechtzeitig an hochwassersichere Plätze
verholt werden.
Kaibetriebe sollten Warnungen und Hinweise an die
Schiffsleitungen oder Eigentümer der Wasserfahrzeuge
weitergeben, die im Bereich ihrer Anlagen liegen.
26
27
IV. Sperrung und Räumung des Hafens bei Sturmflut
1. Warum wird der Hafen gesperrt und geräumt?
Im Hafengebiet haben die Anlagen nicht auf allen Flächen
und vor allem nicht zusammenhängend einen Sturmflutschutz durch Hafenpolder erhalten (siehe Karte Seite 23).
Niedrige Hafenteile überfluten bereits, wenn der
Wasserstand eine Höhe von NN + 5,00 m überschreitet.
Der Hafen muss deshalb rechtzeitig und auf die erwartete
Sturmfluthöhe abgestimmt für den Durchgangsverkehr
gesperrt und zügig geräumt werden.
2. Welche Teile des Hafens werden gesperrt und geräumt?
Der Hafen ist in zwei Sperr- und Räumzonen eingeteilt.
Die Sperr- und Räumzonen sind widerum in 9 Räumgebiete
unterteilt (siehe Karte rechts).
Die Sperr- und Räumzone I umfasst den Freihafen östlich
vom Köhlbrand sowie Hafenteile in Neuhof und Wittern mit
den farblich grün, blau, rot und gelb gekennzeichneten
Räumgebieten 1 bis 4. Ausgenommen ist der Straßenzug
Veddeler Damm mit den angrenzenden Hafenbereichen in
den Poldern und auf den Warften (Räumgebiet 5).
Die Sperr- und Räumzone II umfasst das übrige Hafengebiet vor den Landeshauptdeichen. Das sind im wesentlichen
Waltershof, Dradenau, Harburger Seehäfen, Hohe Schaar,
Peute sowie das Gebiet um den Straßenzug Veddeler Damm.
Die fünf Räumgebiete 5 bis 9 sind auf der Karte Sperr- und
Räumgebiete weiß gekennzeichnet.
Die Farben der Räumgebiete
Räumgebiet 1
Räumgebiet 2
Grün
Blau
• Kleiner Grasbrook • Steinwerder
nordöstlich vom • Roß
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• Steinwerder nördlich Querkanal
28
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Rot
• Neuhof
• Ellerholzweg
• Köhlbranddeich
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Gelb
• Reiherstiegdeich
Räumgebiete 5–9
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Bullenhausen
Sperr- und Räumzonen bei Hochwasser
30
3. Wann wird gesperrt und geräumt?
Die Entscheidung über die Sperrung und Räumung des Hafens
ist an die zu erwartenden Wasserstände gekoppelt:
3.1. Wasserstand bis NN + 5,00 m
Eine Sperrung und Räumung des Hafens ist nicht erforderlich.
Wenige überflutungsgefährdete Straßen werden örtlich
gesperrt (siehe „Übersichtskarte der Null-Sperrstellen“).
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Am Sandtorkai
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Auf dem Sande A 26
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Elbuferweg
201 bis
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207 bis
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Zweibrückenstraße
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Bullenhausen
Übersichtskarte der Null-Sperrstellen
31
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IV. Sperrung und Räumung des Hafens bei Sturmflut
3.2. Wasserstand über NN + 5,00 m bis NN + 5,50 m
Die Sperr- und Räumzone I wird teilweise in folgenden
Bereichen gesperrt:
• Die außerhalb des Hafens liegende Speicherstadt und Teile
der HafenCity sowie die Bereiche am Fischmarkt und
Altonaer Hafen
• Im Bereich Steinwerder das Gelände nördlich des
Querkanals und die Hafenteile westlich des Roßterminals
bis zum Köhlbrand
• In Neuhof die Gebiete westlich des Neuhöfer Dammes
und der Ellerholzweg
• Das Gelände südlich vom Polder Wittern
Die Haupthafenroute bleibt zwischen den Zolldurchlässen
„Waltershof“ und „Tunnelstraße“ frei. Eine Zufahrt in die
angrenzenden Hafengebiete Kleiner Grasbrook, Steinwerder,
Roß, Hohe Schaar, Überseezentrum und Wilhelmsburg ist
möglich (siehe Karte „Sperrgebiete im Hafen bei
Wasserständen bis NN + 5,50 m“).
Sperrgebiete im Hafen
bei Wasserständen
bis NN + 5,50m
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3.3. Wasserstand über NN + 5,50 m bis NN + 6,50 m
Die Sperr- und Räumzone I wird insgesamt gesperrt.
Überflutungsgefährdete Flächen und Gebäude außerhalb der
Polder müssen geräumt werden. Die Räumung der nicht durch
Polder geschützten Hafenflächen beginnt spätestens zwei
Stunden vor überschreiten des Wasserstandes von NN + 5,00 m.
Der Zeitpunkt wird über Rundfunk und den WADI-Funk
bekannt gegeben. Nach Anordnung der Räumung muss
• der Hafen verlassen werden oder
• ein Polder,
• eine aufgehöhte Hafenfläche (höher als NN + 7,80 m), bzw.
• ein Fluchtraum in einem standfesten Gebäude (höher als
NN + 7,80 m) aufgesucht werden.
Wenn die Sperr- und Räumzone I gesperrt wird, bleibt es den
dort ansässigen und eingepolderten Betrieben überlassen, weiterzuarbeiten oder die entbehrliche Belegschaft nach Hause zu
schicken. Ein wichtiger Grund dafür wäre z. B. die Bergung der
auf ungeschützten Flächen abgestellten Pkw der Mitarbeiter
(siehe Karte Seite 30).
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Sperrgebiete im Hafen
bei Wasserständen
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Sperrgebiete im Hafen bei Wasserständen bis NN + 6,50 m
33
IV. Sperrung und Räumung des Hafens bei Sturmflut
3.4. Wasserstand über NN + 6,50 m
Die Sperr- und Räumzonen I und II, also der gesamte Hafen
einschließlich der Polder, werden sofort gesperrt und geräumt
(siehe Karte „Sperrgebiete im Hafen bei Wasserständen über
NN + 6,50 m“). Die Anordnung hierüber wird über Rundfunk und den WADI-Funk bekannt gegeben.
Bei einem Wasserstand über NN + 6,50 m sind besonders
die Bewohner des Hafens betroffen. Vor allem sie müssen
deshalb den Hafen rechtzeitig verlassen oder sich evakuieren
lassen. Die Hamburg Port Authority hat für die betroffenen
Wohnbereiche spezielle Unterlagen erstellt und an die
Haushalte verteilt. Bei Bedarf können die aktuellen
Unterlagen abgefordert werden bei:
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Hamburg Port Authority
Gefahrenabwehr
Neuer Wandrahm 4, 20457 Hamburg, Fax: 4 28 47- 28 51
Herrn Wix, Telefon 4 28 47- 28 87
[email protected]
Sperrgebiete im Hafen
bei Wasserständen
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+ 4. Welche Verkehrsführung ist vorgesehen?
Zur Sicherung eines möglichst reibungslosen Verkehrsflusses
sind Straßensperren und Lenkstellen eingerichtet worden,
die nach Anordnung der Sperrung und Räumung, soweit nötig,
von Polizeibeamten wirksam gemacht und besetzt werden.
Umwege und längere Fahrzeiten sind daher kaum zu
vermeiden. Behinderungen können auch durch Schienenverkehr verursacht werden.
Die Verkehrsführung richtet sich nach dem Verkehrsaufkommen. Es wird dabei zwischen verkehrsarmer Zeit
(Mo. bis Fr. 18:00 bis 06:00 Uhr, Sa., So., Feiertag)
und verkehrsreicher Zeit (Mo. bis Fr. 06:00 bis 18:00 Uhr)
unterschieden.
Um einen kreuzenden Straßenverkehr zu vermeiden
und um den Räumverkehr aus dem Hafen vom
Evakuierungsverkehr hinter den Deichen zu trennen, ist bei
verkehrsreicher Zeit eine zwangsweise Verkehrsführung
erforderlich. Deshalb werden die Räumgebiete durch Sperren
voneinander getrennt. Daraus ergeben sich Zwangswege, die
dem jeweiligen Räumgebiet zugeordnet sind.
Dadurch ergeben sich zwangsweise getrennten Aus- und
Einfahrtswege durch die Zollgrenzen des Freihafens zu den
jeweiligen Sperr- und Räumgebieten.
A1
35
IV. Sperrung und Räumung des Hafens bei Sturmflut
Ein- und Ausfahrten für die Räumungsgebiete bei
zwangsweiser Verkehrsführung
Bei geringem Verkehrsaufkommen wird der Verzicht auf eine
Zwangswegführung ausdrücklich über Rundfunk bekannt
gegeben.
Räumgebiete
Ausfahrt über
1 (grün)
- Kleiner Grasbrook
nordöstlich vom
Hansahafen,
- Steinwerder nördlich Querkanal
• LÜ Versmannstraße bis
2 (blau)
Steinwerder / Roß
3 (rot)
Neuhof
4 (gelb)
Reiherstiegdeich
5 (weiß)
Kleiner Grasbrook
6 (weiß)
Peute
7 (weiß)
Hohe Schaar
8 (weiß)
Harburger Seehäfen
9 (weiß)
Waltershof /
Dradenau /
Altenwerden
36
• LÜ Zweibrückenstraße bis
NN + 4,90 m
NN + 5,30 m
• LÜ Tunnelstraße
• LÜ Klütjenfelder Straße, nicht bei
WADI-Vorhersagen über NN + 7,30 m
• LÜ Finkenwerder Straße über
Köhlbrandbrücke
• Neuhöfer Straße, nicht bei
WADI-Vorhersagen über NN + 7,30 m
• Rethedamm / Hohe-Schaar-Straße
• Ernst-August-Deich
• Hafenrandstraße /
Harburger Chaussee
• LÜ Zweibrückenstraße bis
NN + 4,90 m
• LÜ Versmannstraße bis NN + 5,30 m
• LÜ Tunnelstraße
• LÜ Klütjenfelder Straße, nicht bei
WADI-Vorhersagen über NN + 7,30 m
• Peutestraße
• Müggenburger Hauptdeich
• Kattwykbrücke
• Kornweide / Hohe-Schaar-Str., nicht bei
WADI-Vorhersagen über NN + 7,30 m
• Moorburger Bogen
• Seehafenstraße
• LÜ Finkenwerder Straße
• Waltershofer Straße
LÜ = Landübergänge des Zoll (Zollgrenzen)
Zufahrten für
Verteidigungskräfte über
• LÜ Zweibrückenstraße bis
NN + 4,90 m
• LÜ Versmannstraße bis
NN + 5,30 m
• LÜ Tunnelstraße
• LÜ Klütjenfelder Straße
• LÜ Alter Elbtunnel bis
NN + 5,50 m
• LÜ Klütjenfelder Straße
• LÜ Neuhöfer Damm
• LÜ Finkenwerder Straße
über Köhlbrandbrücke
• Neuhöfer Straße /
Neuhöfer Damm
• Hohe-Schaar-Straße /Rethedamm
• Reiherstieg Hauptdeich
• Hafenrandstraße /
Harburger Chaussee
• LÜ Zweibrückenstraße bis
NN + 4,90 m
• LÜ Versmannstraße bis
NN + 5,30 m
• LÜ Tunnelstraße
• LÜ Klütjenfelder Straße
• Peutestraße
• Müggenburger Hauptdeich
• Kattwykbrücke
• Kornweide / Hohe-Schaar-Straße
• Moorburger Bogen
• Seehafenstraße
• LÜ Finkenwerder Straße
• Waltershofer Straße
• Finkenwerder Straße
5. Wer darf nach der Anordnung zur Räumung noch in
den Hafen hineinfahren?
Betriebsangehörige, die Notdienste oder Verteidigungsaufgaben versehen und dafür von ihrer Firma einen
Notdienstausweis erhalten haben, dürfen sich in den
Sperr- und Räumzonen auch nach einer Räumungsanordnung
aufhalten. Wenn sie in das Sperrgebiet hinein wollen,
müssen sie sich ggf. nach der zwangsweisen Verkehrsführung
richten.
Verteidigungsaufgaben sind ausschließlich auf die Abwehr
des Hochwassers im Betriebsgelände gerichtete Absperr- und
Sicherungsmaßnahmen, wie z. B. die Polderverteidigung.
Notdienste sind alle im Zusammenhang mit der
Hochwassergefahr stehende Sicherungsarbeiten wie z. B.
die Bergung von Geräten, elektrotechnische Schaltungen
oder Produktionssicherungen einschließlich Schichtwechsel.
(Die Belieferung von Hafenbetrieben mit z. B. Lebensmitteln
oder Waren gehört nicht zu den Notdiensten, die im
Sturmflutfall zwingend erledigt werden müssen)
Der Ausweis
• Der Inhaber dieses Ausweises
darf polizeiliche Absperrungen
zur Ausübung einer Tätigkeit
im Katastrophen- oder
Schadensgebiet passieren
• Der Durchlass kann bei
Lebensgefahr verwehrt werden
• Im Einzelfall kann das Mitführen
von KFZ untersagt werden.
Die Ausgabe des Ausweises ist an
die o. g. Voraussetzungen für den Sturmfluteinsatz gebunden.
Die Hafenbetriebe müssen die Notdienstausweise für ihre
Mitarbeiter mit ihrem Firmenstempel versehen und sollten
37
IV. Sperrung und Räumung des Hafens bei Sturmflut
diesen danach in Folie einschweißen. Zur einfachen
und zügigen Kontrolle ist der Notdienstausweis gut sichtbar
mitzuführen bzw. den Kontrollposten unaufgefordert
vorzuzeigen.
Verteidigungskräfte und Notdienste für die Räumungsgebiete 5–9 der Sperr- und Räumzone II dürfen die Sperr- und
Räumzone I (Freihafen und Neuhof) nicht durchfahren!
Der Antrag für die Ausgabe von Notdienstausweisen ist
von den Hafenfirmen zu stellen und muss insbesondere
folgende Angaben enthalten:
• Anzahl der notwendigen Ausweise
• Einsatzort
• Einsatzgrund bei Sturmflut
Der formlose Antrag ist zu richten an:
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Hamburg Port Authority
Gefahrenabwehr
Neuer Wandrahm 4, 20457 Hamburg, Fax: 4 28 47- 28 51
Herrn Wix, Telefon 4 28 47- 28 87
[email protected]
unterbleiben oder abgebrochen werden. Die Fahrer müssen
den Hafen verlassen.
Die LKW können in den Poldern verbleiben. Bei den
Gefahren, die durch so hohe Wasserstände ausgelöst werden
können, muss der Schutz von Menschenleben absoluten
Vorrang vor der Rettung von Gütern haben.
7. Ist die Schifffahrt von einer Hafenräumung betroffen?
Die Schifffahrt muss damit rechnen, dass die beweglichen
Brücken im Hafen (Rethe-Hubbrücke, Neuhöfer-Klappbrücke, Kattwyk-Hubbrücke) während der Räumung nicht
geöffnet werden.
Es muss auch beachtet werden, dass die Durchfahrtshöhen der festen Brücken unterschritten werden. Die
Schiffsbesatzungen können auf den Schiffen verbleiben. Für
Rückfragen steht Ihnen rund um die Uhr das
Û
Oberhafenamt
Nautische Zentrale, Telefon 4 28 47 - 37 00
UKW Seefunk: Kanal 14 - Hamburg Port Radio -
zur Verfügung.
6. Was ist für LKW wegen der Zollabfertigung zu beachten?
Im Freihafen östlich des Köhlbrand haben nicht alle
Grenzübergänge des Zoll eine Zollabfertigung. Soweit
nur die Sperr- und Räumzone I gesperrt wird, sollten LKW
mit Waren zur Zollabfertigung die Polder nicht mehr
verlassen, sondern dort verbleiben, bis die Straßen nach der
Sturmflut wieder freigegeben sind. Da die Zwangswege
an bestimmte Grenzübergänge des Zoll gebunden sind,
werden so Abfertigungsschwierigkeiten mit Auswirkungen
auf den Verkehr vermieden.
Bei Räumung des gesamten Hafens müssen im Freihafen
die LKW an den Ladestellen und an den Grenzübergängen
unverzüglich abgefertigt werden. Die Behörde für Inneres
und die Zollverwaltung werden in diesem Fall entsprechende
Maßnahmen veranlassen. Ladegeschäfte an LKW müssen
38
8. Gibt es Sperrgebiete auch außerhalb des Hafens?
Außerhalb des Hafens werden bei entsprechenden Wasserständen die Speicherstadt und HafenCity, sowie Bereiche des
nördlichen Elbufers (z. B.: Fischmarkthallen, Neumühlen,
Teufelsbrück, ….) gesperrt.
Ab Wasserstandsvorhersagen über NN + 7,30 m werden
die Veddel und tief liegende Bereiche in Wilhelmsburg und
Finkenwerder auch hinter den Deichen gesperrt und geräumt.
39
IV. Sperrung und Räumung des Hafens bei Sturmflut
9. Was ist nach Aufhebung der Sperrung zu beachten?
Die überfluteten Straßen der Sperrgebiete werden nach einer
Sturmflut so schnell wie möglich wieder freigegeben. Die
Kontrolle und die Reinigung der Fahrbahnen sind zu diesem
Zeitpunkt in der Regel aber noch nicht abgeschlossen, so
dass Verkehrsteilnehmer nach Bekanntgabe der Freigabe über
Rundfunk mit gewissen Gefährdungen (Hindernissen,
Unterspülungen) rechnen müssen. Sie sind zu besonderer
Vorsicht verpflichtet.
10. Öffentliche Notfunkstellen
Bei hohen Sturmfluten können die Telefonverbindungen
ausfallen. Für solche Ereignisse werden feste Notfunkstellen
eingerichtet, die Personen und Betriebe bei unmittelbarer
Gefahr für Leib und Leben sowie bei drohenden schwerwiegenden Schadensereignissen für die Übermittlung von
Notrufen zur Verfügung stehen:
10. Öffentliche Notfunkstellen
Û
Hamburg Port Authority
Technischer Betrieb Harburg,
Bauhofstraße 9
Technischer Betrieb Hafenbahn,
Brandenburger Straße 19
St.Pauli Elbtunnel,
Beim Kraftwerk 4
Kattwykbrücke, Ostseite,
Kattwykdamm
Reiherstiegklappbrücke, Südseite;
Hohe-Schaar-Straße
Stackmeisterei Finkenwerder,
Focksweg 32
Hafenstab,
Neuer Wandrahm 4
Sperrwerk Peutekanal,
Peutestraße
Technischer Betrieb Lübecker Ufer,
Veddeler Damm 18
Û
Sperrwerk Billwerder Bucht,
Ausschläger Elbdeich
Sperrwerk Müggenburger Durchfahrt
Wilhelmsburger Brücke
Polizei
WSPK 1,
Waltershofer Damm
Oberhafenamt, Nautische Zentrale,
Budendeyweg 33
Stackmeisterei Bunthaus,
Moorburger Hauptdeich 33
Sperrwerk Marktkanal,
Peutestraße
Baggerei- und Schifffahrtsdienst,
St.Pauli Landungsbrücken,
Brücke 2 Ponton
WSPK 2,
Roßdamm 10
WSPK 3,
Am Überwinterungshafen
40
41
IV. Sperrung und Räumung des Hafens bei Sturmflut
11. Verkehrsführung bei Sturmflutvorhersagen bis NN + 7,30 m
Erwarteter Wasserstand über NN + 5,00 m bis NN + 5,50 m
• Die Haupthafenroute bleibt zwischen den Zolldurchlässen
„Waltershof“ und „Tunnelstraße“ frei. Eine Zufahrt in die angrenzenden Hafengebiete Kleiner Grasbrook, Steinwerder, Roß,
Hohe Schaar, Überseezentrum und Wilhelmsburg ist möglich.
• Teile der Sperr- und Räumzone I werden gesperrt, das sind:
- die außerhalb des Hafens liegende Speicherstadt, Teile der
HafenCity, Bereiche am Fischmarkt, Altonaer Hafen
- im Bereich Steinwerder das Gelände nördlich des Querkanals
und die Hafenteile westlich des Roßterminals bis zum
Köhlbrand
- in Neuhof die Gebiete westlich des Neuhöfer Damm und
der Ellerholzweg
- das Gelände südlich vom Polder Wittern.
In diesen Hafenteilen müssen die überflutungsgefährdeten
Flächen und Gebäude außerhalb der Polder geräumt werden.
• Beginn der Sperrung und Räumung ca. 2 Stunden vor dem Überschreiten des Wasserstandes von NN + 5,00 m. Der Zeitpunkt
wird über Rundfunk und WADI-Funk bekannt gegeben.
• In verkehrsarmer und verkehrsreicher Zeit erfolgt keine
Zwangsweise Verkehrsführung.
Erwarteter Wasserstand über NN + 5,50 m bis NN + 6,50 m
• Die Sperr- und Räumzone I mit den Räumgebieten 1 bis 4
werden gesperrt, das sind:
- der Freihafen östlich des Köhlbrand (Steinwerder, Roß und
Kleiner Grasbrook) sowie
- Hafenteile in Neuhof und Wittern.
In diesen Hafenteilen müssen die überflutungsgefährdeten
Flächen/Gebäude außerhalb der Polder geräumt werden.
• Beginn der Sperrung und Räumung ca. 2 Stunden vor dem Überschreiten des Wasserstandes von NN + 5,00 m. Der Zeitpunkt
wird über Rundfunk und WADI-Funk bekannt gegeben.
• Verkehrsführung in verkehrsarmer Zeit
(Mo. bis Fr. 18:00 bis 06:00 Uhr, Sa., So., Feiertag)
- Es erfolgt keine Zwangsweise Verkehrsführung
Verkehrsführung
in verkehrsreicher Zeit
•
(Mo. bis Fr. 06:00 bis 18:00 Uhr)
- Eine Ausfahrt für den Räumverkehr ist über alle
geöffneten Grenzübergänge des Zolls möglich.
- Zufahrt für Notdienste und Verteidigungskräfte über
42
alle geöffneten Grenzübergänge des Zolls und die
zugewiesenen Zufahrtsstraßen.
• Über NN + 4,50 m eingeschränkter Betrieb am Alten
Elbtunnel
• Über NN + 4,90 m Schließung Grenzübergang
Zweibrückenstraße – Zufahrt über Tunnelstraße
• Über NN + 5,30 m Schließung Grenzübergang Versmannstr.
- Verteidigungskräfte der Sperr- und Räumzone II, Räumgebiete 5 bis 9, dürfen die Räumzone I nicht durchfahren.
• Es erfolgt eine Zwangsweise Verkehrsführung mit
Sperren zwischen den Räumgebieten.
Erwarteter Wasserstand über NN + 6,50 m bis NN + 7,30 m
• Die Sperr- und Räumzonen I und II, Räumgebiete 1 bis 9, das
ist das gesamte Hafengebiet einschließlich der Polder, werden
gesperrt und geräumt.
• Beginn der Sperrung und Räumung sofort. Die Sperrung und
Räumung wird über Rundfunk und WADI-Funk bekannt
gegeben.
• Verkehrsführung in verkehrsarmer Zeit
(Mo. bis Fr. 18:00 bis 06:00 Uhr , Sa., So., Feiertag)
o Es erfolgt keine Zwangsweise Verkehrsführung
• Verkehrsführung in verkehrsreicher Zeit
(Mo. bis Fr. 06:00 bis 18:00 Uhr)
• Eine Ausfahrt für den Räumverkehr ist über alle geöffneten
Grenzübergänge des Zolls möglich.
• Zufahrt für Notdienste und Verteidigungskräfte über alle
geöffneten Grenzübergänge des Zolls und die
zugewiesenen Zufahrtsstraßen.
- Über NN + 4,50 m eingeschränkter Betrieb am Alten
Elbtunnel
- Über NN + 4,90 m Schließung Grenzübergang „Zweibrückenstraße“
- Zufahrt über Tunnelstraße
- Über NN + 5,30 m Schließung Grenzübergang
„Versmannstraße“
der Sperr- und Räumzone II, RäumVerteidigungskräfte
•
gebiete 5 bis 9, dürfen die Räumzone I
nicht durchfahren.
• Es erfolgt eine Zwangsweise Verkehrsführung mit Sperren
zwischen den Räumgebieten.
Nippold- 5,2 straße
Z
Hohe Schaar
7
5,0
4
Reiherstiegdeich
Süderelbe
Harburger Seehäfen
Stader Straße
Neue
Elbbrücke
Freihafenelbbrücke
Am
Moldauhafen
Am Saalehafen
Z
Tunnelstr.
Tunnelstr.
Veddel
Peutestraße
Peute
Hovestraße
255
Damm
6
252
Sperr- und Lenkstelle für Räumverkehr
Sperr- und Lenkstelle für Räumverkehr
4/75
6,0
Moorburger Str.
Dessauer S.
Indiastraße
Afrikastraße
Harburger Chaussee
Klütjenfelder
Klütjenfelder Str.
Str.
Neuhöfer Straße
Kattwykdamm 5,4
Z
Brandenburger Str.
Neuhöfer
Neuhöfer Damm
Damm
5,4
8
Kamerunweg
Worthdamm
Ellerholzdamm
4,4
Rethestieg 5,0
Rethe
Cuxhavener Straße
Reiherdamm
5,6
3
Neuhof
Altenwerder
6,5
6,3
6,1
Reichsstraße
Roßweg 5,1
Z
Mengestr.
Wilhelmsburger
Roß
1
6,8
Georg-Wilhelm-Straße
Straße
brücke
4,0
Roßdamm
Roßweg
Roßweg Z
Köhlbrand-
Finkenwerder
5,6
Reiherstieg
Dradenaustraße
5,1
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Am Windhukkai
Pollhornweg
Dradenau
5
7,5
4,9
Zweibrückenstr.
Zweibrückenstr.
Am Holthkai. 5,0
K l.
Grasbrook
5,2
Veddeler
Ellerholzweg
Finkenwerder Str.
Z
5,5
Neuhöfer
Damm
Zellmannstraße
2
Buchheisterstraße 5,8
Schaar- Straße
4,8
Nehlsstr. 5,5
Hohe-
Harburger Chaussee
9
Steinwerder
vorgeschriebene Fahrtrichtung in
verkehrsreicher Zeit
Sperr- u. Räumzone I, Räumgebiete 1–4
Wilhelmsburg
Sperr- u. Räumzone II, Räumgebiete 5–9
8
5,0
Z
Räumgebiet
Straßenhöhe über NN (ungeschützt)
Grenzübergang des Zoll
Haupthafenroute
Kornweide
253
Seehafenstraße
73
Seehafenbr.
• Reiherstieg Hauptdeich
• Hafenrandstraße /
7
Waltershof
5,3
Z mannstr.
Kirchenpauerstr. 4,5
Norderelbe
Z
Elbtunnel
Elbtunnel
Am Travehafen
Reiherstiegdeich
Elbe
NN + 5,50 m
• LÜ Klütjenfelder Straße
• LÜ Neuhöfer Damm
• LÜ Finkenwerder
Straße über
Köhlbrandbrücke
• Neuhöfer Straße /
Neuhöfer Damm
• Hohe-Schaar-Straße /
Rethedamm
5,3 Vers-
HafenCity
Breslauer Str.
44 (gelb)
bei WADI-Vorhersagen
über NN + 7,30 m
• Rethedamm / HoheSchaar-Straße
• Ernst-August-Deich
• Hafenrandstraße /
Harburger Chaussee
Große Elbstraße 4,1
Köhlbranddeich
Neuhof
• Neuhöfer Straße, nicht
• LÜ Alter Elbtunnel bis
4,6
Fischereihafen Altona
Am Vulkanhafen
33 (rot)
4,6 Elbchaussee
4/75
Versmannstr.
Brooktorkai
Palmaille
Köhlbrand
Steinwerder / Roß
Speicherstadt
Teufelsbrück
Altenwerder Damm
22 (blau)
bis NN + 4,90 m
• LÜ Versmannstraße bis
NN + 5,30 m
• LÜ Tunnelstraße
• LÜ Klütjenfelder Straße,
nicht bei WADI-Vorhersagen über NN + 7,30 m
• LÜ Finkenwerder Straße
über Köhlbrandbrücke
Zwangsweise Verkehrsführung bei Sturmfluten in Räumzone I + II
bei erwartetem Wasserstand bis NN +7,30 m
Moorburger Hauptdeich
- Kleiner Grasbrook
nordöstlich vom
Hansahafen,
- Steinwerder nördlich Querkanal
• LÜ Zweibrückenstraße
Zufahrten für Verteidigungskräfte über
• LÜ Zweibrückenstraße
bis NN + 4,90 m
LÜ
• Versmannstraße bis
NN + 5,30 m
• LÜ Tunnelstraße
• LÜ Klütjenfelder Straße
Waltershofer Damm
11 (grün)
Ausfahrt über
Waltershofer Straße
Räumgebiete
Harburg
44
IV. Sperrung und Räumung des Hafens bei Sturmflut
12. Verkehrsführung bei Sturmflutvorhersagen über NN + 7,30 m
Erwarteter Wasserstand über NN + 7,30 m
• Die Sperr- und Räumzonen I und II, Räumgebiete 1 bis 9,
das gesamte Hafengebiet einschließlich der Polder werden
gesperrt und geräumt. Zusätzlich werden Veddel und die
tiefliegenden Gebiete in Wilhelmsburg gesperrt und
geräumt.
• Beginn der Sperrung und Räumung sofort. Die Sperrung
und Räumung wird über Rundfunk und
WADI-Funk bekannt gegeben.
• Es erfolgt immer eine Zwangsweise Verkehrsführung
• Eine Ausfahrt nach Wilhelmburg über die Grenzübergänge des Zolls „Klütjenfelder Straße“ und „Neuhöfer
Straße“ sowie die Hohe-Schaar-Straße ist nicht möglich.
Ansonsten ist die Ausfahrt über alle Grenzübergänge des
Zolls möglich
• Zufahrt für Notdienste und Verteidigungskräfte über alle
geöffneten Grenzübergänge des Zolls und die zugewiesenen Zufahrtsstraßen.
- Über NN + 4,50 m eingeschränkter Betrieb am Alten
Elbtunnel
- Über NN + 4,90 m Schließung Grenzübergang „Zweibrückenstraße“ – Zufahrt über Tunnelstraße
- Über NN + 5,30 m Schließung Grenzübergang „Versmannstraße“
• Verteidigungskräfte der Sperr- und Räumzone II, Räumgebiete 5 bis 9, dürfen die Räumzone I nicht
durchfahren.
• Es erfolgt eine Zwangsweise Verkehrsführung mit
Sperren zwischen den Räumgebieten.
Räumgebiete
11 (grün)
- Kleiner Grasbrook
nordöstlich vom
Hansahafen,
- Steinwerder nördlich Querkanal
22 (blau)
Steinwerder / Roß
33 (rot)
Neuhof
44 (gelb)
Reiherstiegdeich
55 (weiß)
Kleiner Grasbrook
66 (weiß)
Peute
77 (weiß)
Hohe Schaar
88 (weiß)
Harburger Seehäfen
99 (weiß)
Waltershof /
Dradenau /
Altenwerden
Ausfahrt über
• LÜ Zweibrückenstraße bis
NN + 4,90 m
• LÜ Versmannstraße bis
NN + 5,30 m
• LÜ Tunnelstraße
• LÜ Klütjenfelder Straße, nicht bei
WADI-Vorhersagen über NN + 7,30 m
• LÜ Finkenwerder Straße über
Köhlbrandbrücke
• Neuhöfer Straße, nicht bei
WADI-Vorhersagen über NN + 7,30 m
• Rethedamm / Hohe-Schaar-Straße
• Ernst-August-Deich
• Hafenrandstraße /
Harburger Chaussee
• LÜ Zweibrückenstraße bis
NN + 4,90 m
• LÜ Versmannstraße bis NN + 5,30 m
• LÜ Tunnelstraße
• LÜ Klütjenfelder Straße, nicht bei
WADI-Vorhersagen über NN + 7,30 m
• Peutestraße
• Müggenburger Hauptdeich
• Kattwykbrücke
• Kornweide / Hohe-Schaar-Str., nicht bei
WADI-Vorhersagen über NN + 7,30 m
• Moorburger Bogen
• Seehafenstraße
• LÜ Finkenwerder Straße
• Waltershofer Straße
Zufahrten für
Verteidigungskräfte über
• LÜ Zweibrückenstraße bis
NN + 4,90 m
• LÜ Versmannstraße bis
NN + 5,30 m
• LÜ Tunnelstraße
• LÜ Klütjenfelder Straße
• LÜ Alter Elbtunnel bis
NN + 5,50 m
• LÜ Klütjenfelder Straße
• LÜ Neuhöfer Damm
• LÜ Finkenwerder Straße
über Köhlbrandbrücke
• Neuhöfer Straße /
Neuhöfer Damm
• Hohe-Schaar-Straße /Rethedamm
• Reiherstieg Hauptdeich
• Hafenrandstraße /
Harburger Chaussee
• LÜ Zweibrückenstraße bis
NN + 4,90 m
• LÜ Versmannstraße bis
NN + 5,30 m
• LÜ Tunnelstraße
• LÜ Klütjenfelder Straße
• Peutestraße
• Müggenburger Hauptdeich
• Kattwykbrücke
• Kornweide / Hohe-Schaar-Straße
• Moorburger Bogen
• Seehafenstraße
• LÜ Finkenwerder Straße
• Waltershofer Straße
• Finkenwerder Straße
Zwangsweise Verkehrsführung bei Sturmfluten in Räumzone I + II
bei erwartetem Wasserstand über NN +7,30 m
Speicherstadt
Nippold- 5,2 straße
5,6
3
Neuhof
Hohe Schaar
Waltershofer Straße
Hohe-
Moorburger Hauptdeich
Indiastraße
Afrikastraße
Worthdamm
5,0
4
Reiherstiegdeich
Harburger Seehäfen
Hinweise:
Neue
Elbbrücke
Z
Tunnelstr.
Tunnelstr.
Veddel
Peutestraße
Peute
Hovestraße
255
Damm
6
252
Sperr- und Lenkstelle für Räumverkehr
Sperr- und Lenkstelle für Räumverkehr
4/75
Süderelbe
Mengestr.
vorgeschriebene Fahrtrichtung in
verkehrsreicher Zeit
Sperr- u. Räumzone I, Räumgebiete 1–4
Wilhelmsburg
Sperr- u. Räumzone II, Räumgebiete 5–9
8
5,0
Z
Räumgebiet
Straßenhöhe über NN (ungeschützt)
Grenzübergang des Zoll
Haupthafenroute
Kornweide
253
Seehafenstraße
73
Seehafenbr.
Stader Straße
Wasser-
Harburger Chaussee
Klütjenfelder
Klütjenfelder Str.
Str.
6,0
Moorburger Str.
Z
Brandenburger Str.
Neuhöfer Straße
Kattwykdamm 5,4
7
Z
Neuhöfer
Neuhöfer Damm
Damm
5,4
8
Bezeichnung
4,4
Rethestieg 5,0
Rethe
Cuxhavener Straße
Z
6,1
Reichsstraße
Roßdamm
6,3
1
Am Windhukkai
Wilhelmsburger
Roßweg 5,1
6,5
Ellerholzweg
Am Travehafen
Roß
5,4
6,8
Reiherstieg
Straße
Altenwerder
5
7,5
Pollhornweg
brücke
4,0
Neuhöfer
Damm
Köhlbrand-
Reiherdamm
5,6
Schaar- Straße
Dradenaustraße
Finkenwerder
5,1
Roßweg
Roßweg Z
Dradenau
5,2
4,9
Zweibrückenstr.
Zweibrückenstr.
Am Holthkai. 5,0
K l.
Grasbrook
Veddeler
Breslauer Str.
Finkenwerder Str.
Z
5,5
Buchheisterstraße 5,8
Köhlbranddeich
Zellmannstraße
Nehlsstr. 5,5
2
Am Vulkanhafen
4,8
Köhlbrand
Steinwerder
Altenwerder Damm
Waltershofer Damm
9
5,3
Ellerholzdamm
7
Kirchenpauerstr. 4,5
Norderelbe
Z
Elbtunnel
Elbtunnel
Z mannstr.
Freihafenelbbrücke
Am
Moldauhafen
HafenCity
Elbe
Waltershof
5,3 Vers-
Am Saalehafen
Große Elbstraße 4,1
Kamerunweg
4,6
Fischereihafen Altona
Georg-Wilhelm-Straße
4,6 Elbchaussee
4/75
Versmannstr.
Brooktorkai
Palmaille
Dessauer S.
Teufelsbrück
Harburg
1. Sperrung: überflutungsgefährdete Flächen in der Räumzone I
47
Hamburg Port Authority
Gefahrenabwehr
Neuer Wandrahm 4
20457 Hamburg
+49 (40) 4 28 47-0
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