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News Der Newsletter für Kapitalanleger Mit Wissen zu Werten. Extra Börsenpflichtblatt der Börsen München, Stuttgart, Hamburg, Hannover, Berlin und Düsseldorf UNTERNEHMEN Gigaset im Transformationsprozess SdK REALDEPOT Keine Lösung in Sicht Isra Vision AG Auf Wachstum eingestellt www.AnlegerPlus.de | Nr. 12 2012 | ISSN 2191-5091 12|2012 INHALTSVERZEICHNIS SEITE Editorial 2 Kurzmeldungen 3 Unternehmensmeldungen Das Darmstädter Unternehmen Isra Vision AG gehört zu den weltweit führenden Anbietern von Software für industrielle Bildbearbeitung. Die Auftragsbücher sind prall gefüllt und die Aussichten entsprechend rosig Seite 5 Isra Vision AG 5 Homag Group AG 6 OnVista AG 7 Homag Group AG BKN biostrom AG 7 MeVis Medical Solutions AG 8 Schlagabtausch der Großaktionäre Analyse Reckitt Benckiser 9 SdK Extra Auf der Hauptversammlung des Holzbearbeitungsmaschinenherstellers Homag Group AG kam es wie erwartet zum offenen Schlagabtausch der beiden Großaktionäre – die Fronten bleiben verhärtet Seite 6 SdK-Meldung MeVis Medical Solutions AG Gigaset AG 11 SdK Realdepot 12 HV-Termine 14 Interessante Turnaround-Chance Dramatisch abgestürzt ist die Aktie des Bremer Softwareunternehmens MeVis Medical Solutions AG seit dem Börsengang im Jahr 2007. Vom Emissionspreis bei 55 Euro kommend ratterte der Kurs bis November letzten Jahres auf 2,50 Euro herunter, um sich jetzt auf ein Niveau von etwa 6,50 Euro zu erholen. Seite 8 RÖHN-KLINIKUM AG 10 HV-Bericht Vergleich GEA Group Impressum 15 21 KURZMELDUNGEN Verbessertes Ergebnis | Flucht in Gold | KTG Energie wagt IPO | Trading für Studenten | Insolvenzen im Jahresvergleich gesunken | Die BaFin warnt... | Inflationsrate unter Zwei-Prozent-Marke EDITORIAL Wagnis Börsengang Liebe Leserinnen und Leser, jetzt ist es endlich geschafft. Mit Facebook hat vor einigen Wochen der erste nennenswerte Börsengang des Jahres stattgefunden – und das für das Unternehmen sehr erfolgreich. Satte 16 Mrd. US-Dollar flossen in die Facebook-Kassen und machen die Internetfirma auf einen Schlag zu einem Riesen, der zukünftig vor allem durch Akquisitionen weiter wachsen wird, wie die Übernahme des Foto-Sharing-Dienstes Instagram für 1 Mrd. US-Dollar zeigt. Sport-Modemarke. Bis zu 5,75 Mio. Aktien sollten zu einem Preis von 4 Euro Interessenten finden. Letztlich wurden 720.706 Aktien platziert, gerade einmal 12,5 % des Erhofften. Eisbrecherfunktion nicht erreicht Ob es in Deutschland derzeit möglich ist, einen Börsengang durchzuführen, lässt sich aber nicht am Misserfolg der beiden China-Firmen messen. Mit der Essener Evonik AG strebt ein deutscher Chemieriese den Börsengang noch vor der Sommerpause an. Evonik zählt zu den weltweit führenden Unternehmen der Spezialchemie und erzielte im Jahr 2011 mit mehr als 33.000 Mitarbeitern einen Umsatz von 14,5 Mrd. Euro und ein operatives Ergebnis (EBITDA) von 2,8 Mrd. Euro. Damit wäre die Gesellschaft ein Kandidat für die Aufnahme in den DAX. Was mit dem IPO jedoch vermutlich nicht gelang, war die erhoffte Funktion als „Eisbrecher“ für künftige Börsengänge zu fungieren. Viel zu stark fiel der Aktienkurs unmittelbar nach der Erstnotiz, Erstzeichner und -käufer sitzen auf hohen Verlusten. Zudem sehen sich Emissionsbanken, die Technologiebörse NASDAQ und das Unternehmen selbst mit diversen Klagen frustrierter Anleger konfrontiert. Dass dieses Klima keine gute Basis für weitere größere US-amerikanische Börsengänge darstellt, liegt auf der Hand. Deutsche IPOs Mangelware In Deutschland war die Emissionstätigkeit bislang sehr verhalten. Gerade einmal zwei Unternehmen wagten in diesem Jahr den Sprung aufs Börsenparkett – und das mit mäßigem Erfolg. Die Haikui Seafood AG wollte bis zu 1,75 Mio. Aktien in einer Preisspanne von 10–13 Euro platzieren und somit bis zu 19,5 Mio. Euro in die Firmenkasse spülen. Die Nachfrage nach Aktien des chinesischen Fischverarbeitungsunternehmens war dann aber so gering, dass gerade einmal 317.400 Aktien zu einem Preis von 10 Euro gezeichnet wurden. Nicht viel besser erging es der Goldrooster AG, dem deutschen Mantel einer chinesischen Nagelprobe steht noch aus Verschiebung möglich Allerdings zieren sich das Evonik-Management und die Großaktionäre derzeit und erwägen aufgrund der verhaltenen Marktstimmung den Börsengang zu verschieben. Dieses Signal wäre aber das falsche. Wenn nicht einmal große ertragreiche Unternehmen den Weg an die Börse beschreiten, dürfte sich das Klima für andere deutsche Börsengänge verdüstern. Ihr Daniel Bauer Anzeige schiffe immobilien h c i ca pi ta l ag – wi r s i n d sc h i ff! die hci capital ag hat bereits über 535 schiffe finanziert, weit mehr als jeder andere anbieter. seit unserem start vor über 25 Jahren haben unsere anleger und partner weit mehr als 12 Mrd. EUr in unsere schiffe investiert. Mit Erfolg: die nettovermögensmehrung aller 210 bisher wieder veräußerten schiffe liegt bei durchschnittlich über 7,0 prozent p. a.! 2 | AnlegerPlus News 12 | 19.6.2012 Mehr Informationen? Telefon +49 40 88 88 1-0 oder www.hci-capital.de Verbessertes Ergebnis In den ersten neun Monaten des Geschäftsjahres 2011/2012 stiegen die Umsätze der Marseille-Kliniken AG und das Konzernergebnis erhöhte sich auf 4,7 Mio. Euro. Die Marseille-Kliniken AG konnte ihren Aufwärtstrend auch in den ersten drei Quartalen des aktuellen Geschäftsjahres fortsetzen. Die Gesellschaft teilte das in ihrem Quartalsabschluss zum 31.3.2012 mit. Der Betreiber von Pflegeheimen und Anbieter „Betreutes Wohnen“ steigerte seine Umsatzerlöse in den ersten neun Monaten des Geschäftsjahres 2011/2012 um fast 4 Mio. Euro auf rund 145 Mio. Euro. Im vergleichbaren Vorjahreszeitraum betrugen die Umsatzerlöse gut 141 Mio. Euro. Laut Unternehmensangaben lag das unter anderem am Anstieg der Bettenbelegungsquote von 86,8 % im Vorjahreszeitraum auf 88,7 %. Gleichzeitig konnten die Aufwendungen insgesamt mit rund 145 Mio. Euro auf dem Niveau des Vorjahres gehalten werden. Sowohl das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) als auch das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) stiegen im Vergleich zum Vorjahr an: Das EBITDA von 9,9 Mio. Euro auf 12 Mio. Euro und das EBIT von 4,1 Mio. Euro auf 7,2 Mio. Euro. Daraus ergibt sich eine EBIT-Marge von 4,9 % für die ersten neun Monate des aktuellen Geschäftsjahres, was einer Verbesserung um 2 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum entspricht. Des Weiteren hat das Unternehmen eigene Anleihen im Wert von insgesamt 3 Mio. Euro zurückgekauft – teilweise finanziert aus dem Cashflow, teils durch ein langfristiges Darlehen mit geringeren Zinsen als zuvor. Insgesamt bekräftigt das Unternehmen in seinem aktuellen Quartalsabschluss seine positive Prognose für das gesamte Geschäftsjahr 2011/2012. Flucht in Gold Die kontinuierliche Zuspitzung der Staatsschuldenkrise lässt immer mehr Anleger in allgemein als sicher geltende Produkte flüchten. Auch Gold ist wieder stark gefragt. In den ersten Juni-Wochen dieses Jahres ist in Deutschland die Nachfrage nach physischem Gold in Form von Münzen und kleinen Barren bei einigen Händlern gestiegen, wie die Börsenzeitung mitteilte. Aufgrund der steigenden Unsicherheiten bezüglich der weiteren Entwicklung im Euroraum und eines möglichen Ausstiegs Griechenlands aus dem Euro suchen Anleger wieder sichere Häfen für ihr Vermögen. Sehr beliebt sind laut Bericht der Börsenzeitung Schweizer GoldETFs. Die Zürcher Kantonalbank (ZKB) soll demnach einen Bestand von insgesamt 7,1 Mio. Unzen bzw. 220 Tonnen Gold verwalten. Das Gold hat einen Gegenwert von 11 Mrd. Schweizer Franken (9,2 Mrd. Euro) und wird über GoldETFs in Franken (ISIN CH0024391002), in Euro (ISIN CH0103326762) sowie in Dollar (ISIN CH0047533549) abgebildet. Die Anleger können sich ihre Investition sogar in Gold ausliefern lassen. Allerdings sind die Schweizer Gold-ETFs in Deutschland nicht zum öffentlichen Vertrieb zugelassen. KTG Energie wagt IPO Als erstes deutsches Unternehmen wagt die KTG Energie AG dieses Jahr den Börsengang. Die Biogassparte der KTG Agrar AG soll einen Emissionserlös von rund 37 Mio. Euro einbringen. Nach eigenen Angaben gehört die KTG Energie AG zu den drei größten BiogasProduzenten in Deutschland. Das soll nun durch den Börsengang untermauert werden: Vom 13. bis 26.6.2012 haben Anleger die Möglichkeit, Aktien der Biogassparte der KTG Agrar AG zu zeichnen. Der Börsengang soll brutto rund 37 Mio. Euro einspielen. Geplanter erster Handelstag am Entry Standard der Frankfurter Börse ist der 29.6.2012. Insgesamt werden 2,7 Mio. Aktien (ISIN DE000A0HNG53) zu einem Festpreis von je 13,80 Euro angeboten. Im Streubesitz sollen sich nach Börsengang dann 45 % der Aktien befinden, die KTG Agrar AG will mit mindestens 55 % Mehrheitseigner ihrer Biogassparte bleiben. Begleitet wird das Initial Public Offering (IPO) von der Emissionsbank WGZ Bank. Diese setzt den „fairen Wert“ der Aktie auf 15,87 Euro und schätzt für 2012 eine Dividendenrendite von 4 %, Tendenz steigend: Die Emissionsbank erwartet ab 2015 sogar eine Rendite von rund 10 %. Anzeige KURZMELDUNGEN Give me six! Die ATOSS Erfolgsgeschichte geht weiter. Das Geschäftsjahr 2011 war das sechste Rekordjahr in Folge – mit dem besten Ergebnis in unserer Unternehmenshistorie und einem deutlich stärkeren Wachstum als der Software Markt. ATOSS ist an langfristigen Zielen und nachhaltigem unternehmerischen Handeln ausgerichtet. Investitionen in unsere Mitarbeiter und unsere Lösungen sowie kontinuierliche Dividendenrendite und Wertzuwachs gehören daher für uns untrennbar zusammen. Seit 25 Jahren sind wir Vorreiter im Markt für Workforce Management und bedarfsoptimierten Personaleinsatz. Rund 4.000 Kunden in 23 Ländern planen und steuern etwa 2,5 Millionen Arbeitnehmer mit ATOSS Lösungen. Die ATOSS Aktie: DAXsubsector Software Performance Index (WKN 510440) Fon +49. 89. 4 27 71-0 • www.atoss.com AnlegerPlus News 12 | 19.6.2012 | 3 KURZMELDUNGEN Die BaFin warnt … Vorsicht vor Kaufempfehlungen für Aktien der Sikafo Gold Mines Ltd. – die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat hier bereits eine Untersuchung wegen Verdachts auf Marktmanipulation eingeleitet. Wie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mitteilt, werden aktuell die Aktien der Sikafo Gold Mines Ltd. (ISIN CA82674P1071) zum Kauf empfohlen. Die Angebote werden durch sogenannte Cold Calls (telefonische Kaufempfehlungen) und via Fax unterbreitet. Die BaFin warnt alle Anleger davor, auf diese Kaufempfehlungen einzugehen! Die Behörde hat Informationen, dass im Rahmen dieser Empfehlungen unrichtige oder irreführende Angaben gemacht und/oder bestehende Interessenskonflikte verschwiegen werden. Gegen die Sikafo Gold Mines Ltd. hat die BaFin deshalb bereits eine Untersuchung wegen Verdachts auf Marktmanipulation eingeleitet. Generell und auch speziell in diesem Fall rät die BaFin allen Anlegern, vor einem Aktienkauf sehr genau zu prüfen, wie seriös die gemachten Angaben sind, und sich auch aus weiteren Quellen über die betreffenden Gesellschaften zu informieren. Insolvenzen im Jahresvergleich gesunken Im ersten Quartal gab es laut Angaben des Statistischen Bundesamtes 0,6 % weniger Unternehmensinsolvenzen als im ersten Quartal 2011. Auch die Zahl der Verbraucherinsolvenzen sank gegenüber 2011 um 2,8 %. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, wurden im ersten Quartal 2012 insgesamt 7.483 Unternehmensinsolvenzen gemeldet. Das sind 0,6 % weniger als im Vorjahresquartal gewesen, so das Amt. Mit 25.426 Fällen lag auch die Zahl der Verbraucherinsolvenzen im ersten Quartal 2012 niedriger als im Vorjahresquartal und zwar um 2,8 %. Zusammen mit den Insolvenzen von anderen privaten Schuldnern und Nachläs- 4 | AnlegerPlus News 12 | 19.6.2012 sen belief sich die Gesamtzahl der Insolvenzen laut Destatis im ersten Quartal 2012 auf 39.339 Fälle, was 2,2 % weniger ist als im Vorjahresquartal. Die Gerichte bezifferten die daraus resultierenden offenen Forderungen auf voraussichtlich 10 Mrd. Euro, im ersten Quartal 2011 lagen diese bei 7 Mrd. Euro. Der Anstieg der Forderungen trotz Rückgangs der Anzahl der Insolvenzen sei darauf zurückzuführen, dass im ersten Quartal 2012 mehr Insolvenzen von wirtschaftlich bedeutenden Unternehmen registriert wurden als im Vorjahresquartal, erklärt Destatis. Trading für Studenten Die Tradingexperten der BörseGo AG gehen gemeinsam mit dem Bundesverband der Börsenvereine an deutschen Hochschulen e.V. (BVH) auf Tour. Im Rahmen der BHV Roadshow sollen börseninteressierte Studierende das Trading kennenlernen. Seit Anfang Juni sind die Tradingexperten des Finanzportals GodmodeTrader.de in zahlreichen deutschen Städten unterwegs. Das Ziel: börseninteressierte Studentinnen und Studenten das Rüstzeug zum erfolgreichen Handeln an der Börse näherzubringen. Die BörseGo AG betreibt das Finanzportal GodmodeTrader.de, das im Rahmen von Internet-Live-Webinaren, Seminaren, Workshops, TV-Sendungen und sonstigen Vorträgen Wissen zum erfolgreichen Traden vermitteln will. Gemeinsam mit dem Bundesverband der Börsenvereine an deutschen Hochschulen e.V. (BVH) sollen nun auch Studierende von dem Expertenwissen der GodmodeTrader profitieren. Seit Juni referieren die Experten vor Studentinnen und Studenten, die in hochschulnahen Börsenvereinen organisiert sind, im Rahmen der BVH Roadshow in Städten wie Würzburg, Köln und Berlin. Noch bis Ende des Jahres sind die Trader unterwegs, um die Studierenden an das Thema Trading heranzuführen und theoretisches Wissen über die Börsen mit der Praxis des Tradings zu verbinden. Vor allem in jüngeren Bevölkerungsgruppen will die BörseGo AG das Börsenwissen aktiv fördern und heißt auch sonst interessierte Zuhörer zu den Veranstaltungen willkommen. Mehr Infos gibt es hier. Inflationsrate unter Zwei-Prozent-Marke Im Mai 2012 lagen die Verbraucherpreise in Deutschland um 1,9 % höher als im Mai 2011. Damit liegt die Inflationsrate erstmals in diesem Jahr unter der Zwei-Prozent-Marke. Um 1,9 % höher als im Vorjahresmonat waren die Verbraucherpreise im Mai 2012, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt. Die Inflationsrate, gemessen am Verbraucherpreisindex, lag damit das erste Mal in diesem Jahr unter der kritischen Zwei-Prozent-Marke. Ein noch niedrigerer Wert ist das letzte Mal im Dezember 2010 mit 1,7 % ermittelt worden, so Destatis. Im Vergleich zum Vormonat April sank der Verbraucherpreisindex im Mai 2012 um 0,2 %. Die Inflationsrate wurde im Mai dieses Jahres wieder deutlich durch die Preisentwicklung bei Energie bestimmt (+4,9 % gegenüber Mai 2011). Der Einfluss auf die Gesamtteuerung hat sich jedoch etwas abgeschwächt: Laut Destatis hätte die Inflationsrate im Mai 2012 ohne Berücksichtigung der Preisentwicklung bei Energie bei +1,5 % gelegen. Die Preise für Nahrungsmittel erhöhten sich im Mai 2012 gegenüber dem Vorjahresmonat um 2,4 %, die Preise für Waren (u.a. Verbrauchsgüter und Getränke) stiegen überdurchschnittlich um 2,7 %. Gegenüber dem April 2012 sank der Verbraucherpreisindex im Mai um 0,2 %, vor allem bedingt durch den Preisrückgang bei Energie um 1,5 %. Des Weiteren verbilligten sich das erste Mal in diesem Jahr Kraftstoffe gegenüber dem Vormonat um 3,3 %. Der für europäische Zwecke berechnete Harmonisierte Verbraucherpreisindex (HVPI) war für Deutschland im Mai dieses Jahres um 2,2 % höher als im Mai 2011. Im Vergleich zum Vormonat sank der Index jedoch um 0,2 %, wie Destatis mitteilt. © Péter Mács - Fotolia.com UNTERNEHMENSMELDUNGEN Isra Vision AG Auf Wachstum eingestellt Das Darmstädter Unternehmen Isra Vision AG (ISIN DE0005488100) gehört zu den weltweit führenden Anbietern von Software für industrielle Bildbearbeitung. Die Auftragsbücher sind prall gefüllt und die Aussichten entsprechend rosig. Im laufenden Geschäftsjahr 2011/2012 (30. September) soll der Umsatz um rund 10 % auf gut 80 Mio. Euro steigen. Dabei peilt das Unternehmen eine unveränderte Vorsteuermarge von 18 % an. Mittelfristig, also in zwei bis drei Jahren, will Firmenchef Enis Ersü die Umsatzmarke von 100 Mio. Euro knacken. Dank kleinerer Zukäufe könnte der Umsatz sogar bis auf 120 Mio. Euro gesteigert werden. Angaben zu den fünf weltweit führenden Unternehmen in diesem Bereich. Zudem bietet Isra Lösungen für die Roboterführung in der Industrie an. Zu den Kunden des Unternehmens gehören weltweit tätige Unternehmen in der Automobil-, Glas-, Folien- und Kunststoffindustrie. Erfolgreiche Bilanz Isra Vision ist seit April 2000 börsennotiert, anfangs am Neuen Markt, heute im Prime Standard. Etwas über 46 % sind im Streubesitz. Darüber hinaus gibt es zahlreiche institutionelle Investoren wie Asset Manager, die Aktienpakete am Unternehmen halten. Die auf dem Höhepunkt der Spekulationsblase am Neuen Markt im April 2000 zu 29 Euro an die Börse gebrachte Aktie hat seitdem gewaltige Höhen und Tiefen erlebt. Von ihrem Einbruch auf fast 5 Euro Anfang 2009 hat sie sich aber wieder deutlich erholt. Das Papier ist vor allem zu Beginn dieses Jahres kräftig gestiegen und hat sich im März bis nahe an ihr Zwölf-Monats-Hoch aus dem Juli 2011 bei 20,35 Euro herangearbeitet. Derzeit konsolidiert der Titel um die Marke von 18 Euro. Mit knapp 78 Mio. Euro liegt der aktuelle Börsenwert knapp unter dem angepeilten Jahresumsatz, bei einem für das laufende Geschäftsjahr angepeilten KGV von gut 7. Damit erscheint Isra sehr günstig bewertet. Die Analysten von Close Brothers Seydler empfehlen die Isra-Aktie daher zum Kauf und nennen als Kursziel 24 Euro. Der gebürtige Istanbuler, der Isra im September 1997 als Spinoff der Hochschule Darmstadt gründete, blickt auf eine erfolgreiche Bilanz zurück. In den letzten 14 Jahren sind Gewinn und Umsatz des Unternehmens um jährlich durchschnittlich 35 bzw. 30 % gewachsen. Im Geschäftsjahr 2010/2011 kletterten Umsatz und Gewinn um 16 bzw. 25 % auf neue Rekordwerte von 75 Mio. bzw. 13 Mio. Euro. Die Vorsteuermarge erreichte 18 %. Zudem zahlt Isra seit Jahren eine Dividende, zuletzt in Höhe von 25 Cent. Auch im ersten Halbjahr des laufenden Geschäftsjahres 2011/2012 (per 31.3.) erzielte das Unternehmen erneut zweistellige Wachstumsraten. Der Umsatz stieg im Jahresvergleich um 14 % auf 37,3 Mio. Euro. Das EBIT erhöhte sich ebenfalls um 14 % auf 6,9 Mio. Euro. Die operative Marge bezogen auf das EBIT erreichte 17 %, der Auftragsbestand verbesserte sich leicht auf 55 Mio. Euro. Aktie günstig bewertet Stefan Siebert Bisher stabile Lage Firmenchef Enis Ersü, der selbst etwas über 25 % der Aktien hält, sieht bisher kaum Auswirkungen der sich eintrübenden Konjunktur. Denn die Software von Isra helfe den Unternehmen Kosten zu senken und gleichzeitig die Qualität zu steigern. Für die Unabhängigkeit von Konjunkturschwankungen spreche auch, dass die meist größeren Kunden von Isra ihre Investitionspläne lange im Voraus verabschieden. Die Kernkompetenz von Isra Vision liegt in der Entwicklung von Software für die industrielle Bildbearbeitung und Oberflächeninspektionen. Die Darmstädter scannen Oberflächen von Metall, Glas oder Papier und prüfen sie auf Makellosigkeit. Dabei zählen sie nach eigenen Isra Vision AG (ISIN DE0005488100) Quelle: TraderFox Börsensoftware, www.traderfox.de / Kurs am 19.6.2012: 16,40 Euro AnlegerPlus News 12 | 19.6.2012 | 5 Homag Group AG UNTERNEHMENSMELDUNGEN KURZMELDUNGEN Homag Group AG Schlagabtausch der Großaktionäre Auf der Hauptversammlung des Holzbearbeitungsmaschinenherstellers Homag Group AG (ISIN DE0005297204) kam es wie erwartet zum offenen Schlagabtausch der beiden Großaktionäre – die Fronten bleiben verhärtet. Die Hauptversammlung (HV) der Homag Group AG (Homag) am 24.5.2012 dauerte knapp 10 Stunden, der Machtkampf der beiden Großaktionäre beherrschte das Geschehen. Die Deutsche Beteiligungs AG (DBAG) hält mit 33,13 % gut ein Drittel an Homag, der Schuler-Klessmann-Pool kommt auf 25,01 %. Der Pool vereint mit der Gründerfamilie Schuler und der KlessmannStiftung die Altaktionäre des Unternehmens. Stein des Anstoßes Hauptkritikpunkt des Pools an der DBAG ist die Zusammensetzung des Aufsichtsrats: Dieser wurde auf der HV im Jahr 2010 auf Anteileignerseite komplett durch die DBAG besetzt, obwohl in der damaligen Tagesordnung andere Personen benannt waren – unter anderem auch Mitglieder des Schuler-Klessmann-Pools. Der Firmenmitgründer Gerhard Schuler erklärte auf der diesjährigen HV, dass er es als „schlimme Provokation“ empfinde, dass seit zwei Jahren kein Mitglied des Pools mehr im Aufsichtsrat sitze. Schuler betrachtet den Pool als Ankeraktionär des Unternehmens. Außerdem warf er Torsten Grede, Aufsichtsratsvorsitzender der Homag AG und Vorstandsmitglied der DBAG, Homag Group AG (ISIN DE0005297204) vor, den Technikvorstand Achim Gauß aus dem Unternehmen „hinausgeekelt zu haben“. Gauß hatte am Abend vor der HV überraschend seinen Rücktritt erklärt. Besorgte Stimmung Über den Rücktritt von Gauß zeigten sich viele Anteilseigner besorgt. Über 1.000 Homag-Mitarbeiter haben sich bei einer Unterschriftenaktion zum Verbleib des Vorstands beteiligt und auch auf der HV meldeten sich Mitarbeiter zu Wort: Sie zeigten sich besorgt über das Vorankommen und den Fortbestand des Unternehmens sowie über die Entwicklung des Betriebsklimas. Besorgnis gab es auch aufseiten des Homag-Großkunden Ikea, dieser äußerte seine Bedenken zum Ausscheiden von Gauß schriftlich. Fazit der HV Letztendlich konnte sich der Schuler-Klessmann-Pool bei einigen Abstimmungen durchsetzen: So wurde mit rund 55 % der Stimmen ein neues genehmigtes Kapital und mit 51 % das Vorstandsvergütungssystem abgelehnt. Vorstand und Aufsichtsrat wurden jedoch entgegen der Absicht des Pools durch die HV entlastet. Der Sprecher der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. (SdK), Rechtsanwalt Herbert Wild, mahnte auf der HV die Großaktionäre zum Wohle des Unternehmens aufeinander zuzugehen. Das Vertrauen im Unternehmen müsse dringend wieder aufgebaut werden. Denn der Kurs der Homag-Aktie von derzeit rund 11 Euro könne weder die Großaktionäre noch die verbleibenden Anteilseigner zufriedenstellen. Die Homag-Aktie war 2007 mit einem Emissionskurs von 31 Euro an der Börse gestartet. Herbert Wild / Stephanie Wente Quelle: TraderFox Börsensoftware, www.traderfox.de / Kurs am 19.6.2012: 11,56 Euro 6 | AnlegerPlus News 12 | 19.6.2012 UNTERNEHMENSMELDUNGEN OnVista AG BKN biostrom AG In unserer am Dienstag erschienen Ausgabe der Anleger Plus News empfahlen wir Ihnen die Aktie der OnVista AG (ISIN DE0005461602). [Hinweis der Redaktion: Der Beitrag an dieser Stelle wurde entfernt und stattdessen diese Richtigstellung eingefügt.] Dass ein Investment in einer vermeintlich sicheren Anlageform nicht immer hält, was es verspricht, zeigt das Beispiel der von der BKN biostrom AG (ISIN DE000A0LD4M4) im Juni letzten Jahres emittierten 7,5%igen Unternehmensanleihe. Völlig überraschend meldete das Unternehmen am Dienstag letzter Woche, dass die am 6.6.2012 fällige Zinszahlung aufgrund von Liquiditätsschwierigkeiten nicht gezahlt werden kann. Damit nicht genug, stellte die Gesellschaft am Mittwoch Insolvenzantrag. Der Aktienkurs befand sich schon seit Monaten im Sinkflug und deutete gravierende Probleme bei der Gesellschaft an, der Kurs der Anleihe notierte vor der Horrormeldung jedoch immer noch bei 75 %. Auch wenn die Anleihe durch Kommanditanteile an den Objektgesellschaften – also den Biogasanlagen selbst – besichert ist, befürchten wir, dass eine Rückzahlung der Anleihe schwierig sein wird Korrekturmeldung Mit ein Grund für unsere positive Einschätzung war die Annahme, dass die Aktionäre eine jährliche Garantiezahlung auf Grund eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags erhalten sollen. Hier haben wir uns leider geirrt. Die Zustimmung zu einem derartigen Vertrag war zwar für die Hauptversammlung 2008 vorgesehen, wurde aber vom Großaktionär von der Tagesordnung genommen. Somit steht fest, dass die freien Aktionäre nicht mit einer – wie von uns berichteten – Garantiezahlung rechnen können. Wir bitten, das Versehen zu entschuldigen. Gefährliche Anleihe Positive Einschätzung bleibt bestehen Unabhängig davon bleiben wir bei unserer positiven Einschätzung für die Aktie der OnVista AG. Nachdem der neue Großaktionär das Geschäftsmodell grundlegend umstellte und neben der ursprünglichen Idee des Anbietens von Kapitalmarktinformationen als zweite Säule einen eigenen Online-Broker installierte, hatte OnVista jahrelang mit Anlaufverlusten zu kämpfen. Doch die schwierigen Jahre scheinen vorbei zu sein, wie der Jahresabschluss 2011 zeigt. Nach hohen Vorjahresverlusten konnte OnVista eine „schwarze Null“ im Konzernergebnis präsentieren. Und auch im ersten Quartal des laufenden Geschäftsjahres hält sich der Verlust in Grenzen: Der Konzernfehlbetrag lag bei -180.000 Euro. Sollte der Turnaround nachhaltig gelingen, wird es sich der Großaktionär (hält 93 % an OnVista), die französische Boursorama SA, unserer Einschätzung nach nicht nehmen lassen, einen Squeeze out durchzuziehen. Für spekulative Käufer ist die Aktie daher weiterhin bis zu einem Kurs von 8,50 Euro interessant, das mittelfristige Kursziel sehen wir bei 12 Euro, ein Stop-LossLimit setzen wir bei 5 Euro. OnVista AG (ISIN DE0005461602) Quelle: Wallstreet Online, www.wallstreet-online.de / Kurs am 19.6.2012: 7,80 Euro AnlegerPlus News 12 | 19.6.2012 | 7 MeVis Medical Solutions AG UNTERNEHMENSMELDUNGEN KURZMELDUNGEN MeVis Medical Solutions AG Interessante Turnaround-Chance Dramatisch abgestürzt ist die Aktie des Bremer Softwareunternehmens MeVis Medical Solutions AG (ISIN DE000A0LBFE4) seit dem Börsengang im Jahr 2007. Vom Emissionspreis bei 55 Euro kommend ratterte der Kurs bis November letzten Jahres auf 2,50 Euro herunter, um sich jetzt auf ein Niveau von etwa 6,50 Euro zu erholen. Grund für die Erholung dürften erste Anzeichen eines Turnarounds bei der Gesellschaft sein. MeVis bezeichnet sich selbst als einen „weltweit führenden, unabhängigen Hersteller von Softwareprodukten für die bildbasierte Medizin, insbesondere für die digitale Radiologie.“ Die MeVis-Softwarelösungen sollen den Medizinern einen bedeutenden Mehrwert für die Früherkennung und Diagnose sowie für die Therapie- und Interventionsplanung bei Krebserkrankungen, insbesondere Brustkrebs, der Neurologie und Lungenerkrankungen verschaffen. Die Gesellschaft entwickelt ihre Softwarelösungen in enger Zusammenarbeit mit weltweit führenden medizinischen Experten und Geräteherstellern der Medizintechnik und vermarktet sie primär über diese Partnerschaften. Wesentlicher Partner dabei: die Siemens AG. Verlustreiche Jahre Vorwiegend bedingt durch hohe Abschreibungen wies MeVis in den Jahren 2010 und 2011 hohe Verluste aus: Bei 2011er Umsätzen von 13,6 Mio. Euro musste ein Jahresfehlbetrag von 4,1 Mio. Euro verkraftet werden. Dementsprechend reduzierte sich das Konzerneigenkapital auf 20 Mio. Euro. Doch mit den schlechten Zahlen soll jetzt Schluss sein. Der Aufsichtsrat be- MeVis Medical Solutions AG (ISIN DE000A0LBFE4) stellte im Januar 2012 mit Marcus Kirchhoff einen neuen Vorstand, der sich insbesondere aufgrund seiner zehnjährigen Beschäftigung bei General Electric im Bereich Healthcare IT für diese Position eignet und jetzt das Ruder herumreißen soll. Und die Zahlen des ersten Quartals sehen ganz ordentlich aus: Der Umsatz lag bei 3,6 Mio. Euro, marginal unter dem Niveau des ersten Quartals 2011. Das Vorsteuerergebnis stieg auf 0,53 Mio. Euro, nach Steuern blieben 0,1 Mio. Euro als Quartalsüberschuss hängen. Die liquiden Mittel konnten im Berichtszeitraum leicht erhöht werden und betrugen zum 31.3.2012 7,7 Mio. Euro. Neuer Vorstand mit großen Plänen Wie Kirchhoff im Rahmen der Hauptversammlung in der letzten Woche ausführte, wurden erste Schritte zu Konsolidierung bereits eingeleitet. So wurde die amerikanische Tochter geschlossen, das Qualitätsmanagement konsolidiert und der Service vereinheitlicht. Weiter soll das bestehende Industriekundengeschäft stabilisiert und ausgebaut sowie die Prozesse verschlankt werden und es sollen Investitionen in Marketing und Vertrieb erfolgen. Alles in allem scheint bei MeVis das Gröbste überstanden zu sein. Sollte es dem neuen Vorstand gelingen, seine Vorgaben zeitnah umzusetzen, dürften MeVis bessere Zeiten bevorstehen. Das gilt auch für die Aktie. Spekulatives Engagement Insgesamt gibt es 1.820.000 Aktien, von denen die Unternehmensgründer noch etwa 55 % halten. Auf dem aktuellen Kursniveau wird MeVis mit 11,8 Mio. Euro bewertet. Das erscheint als nicht zu viel, wenn man die gute Kassenlage des Unternehmens berücksichtigt. Für spekulative Anleger ist ein Kauf bis 7 Euro interessant, unser mittelfristiges Kursziel liegt bei 15 Euro, ein Stop-Loss-Limit setzen wir bei 5 Euro. Quelle: TraderFox Börsensoftware, www.traderfox.de / Kurs am 19.6.2012: 6,00 Euro 8 | AnlegerPlus News 12 | 19.6.2012 ANALYSE Reckitt Benckiser Reckitt Benckiser Eine saubere Dividende Produkte von Reckitt Benckiser finden sich in fast jedem Haushalt. Der britische Konzern Reckitt Benckiser (ISIN GB00B24CGK77) hat eine große Tradition und deutsche Wurzeln. Vor fast 190 Jahren gründete Johann Adam Benckiser eine Salmiakhütte in Pforzheim, später tat er sich mit dem Chemiker Ludwig Reimann zusammen. Damit war der Grundstein gelegt für den heutigen Konsumgüter-Multi. 1999 schließlich fusionierte Benckiser mit Reckitt & Colman zur heutigen Reckitt Benckiser. Der Firmensitz liegt in Slough, einem Ort westlich von London. Heute ist Reckitt Benckiser ein weltweit führendes Unternehmen im Bereich Wasch-, Putz- und Reinigungsmittel. Darüber hinaus hat Reckitt Benckiser ein Standbein im Bereich Health und Personal Care. Zu den Produkten zählen u.a. AirWick, Calgon, Clearasil, Kukident, Durex, Sagrotan oder auch Scholl Pflaster. Die größten Wettbewerber sind Procter & Gamble, Johnson & Johnson oder auch Henkel. Reckitt Benckiser bezeichnet sich selbst gern als „David gegen Goliath“. An der Spitze des Unternehmens steht Rakesh Kapoor. Der gebürtige Inder will die Firma vor allem bekannter machen, der Werbeetat liegt bei etwas mehr als 1 Mrd. Euro. An Reckitt Benckiser hält übrigens die deutsche Milliardärsfamilie Reimann einen Anteil von 10,5 %. Der Clan unternahm kürzlich einen erfolglosen Versuch, den amerikanischen Kosmetikkonzern Avon zu übernehmen. Das Putzmittel-Imperium Reckitt Benckiser steigerte den Nettoumsatz im Jahr 2011 um 13 % auf 9,48 Mrd. Pfund (ca. 11,76 Mrd. Euro). Der Nettoertrag kletterte um 11 % auf 1,12 Mrd. Pfund (ca. 1,39 Mrd. Euro). Die 19 stärksten Marken des Konzerns tragen dabei insgesamt zu zwei Dritteln zum Jahresumsatz bei. Reckitt Benckiser zahlte für das Gesamtjahr 2011 insgesamt eine Dividende von 125 Pence (ca. 1,55 Euro). Gegenüber dem Vorjahr (115 Pence) war dies ein Anstieg um 8,7 %. Die Ausschüttung erfolgt in zwei Tranchen. Beim derzeitigen Aktienkurs von 42,63 Euro liegt die aktuelle Dividendenrendite damit bei 3,63 %. Im Jahr 2002 betrug die Jahresdividende noch 25,5 Pence (ca. 31,6 Eurocent). In den folgenden zehn Jahren wurde die Dividende dann jedes Jahr erhöht. Seit Jahresbeginn liegt die Aktie mit knapp 13 % im Plus. Zum 18.6.2012 wurde der Wert in den STOXX Europe 50 Index aufgenommen. Reckitt Benckiser übernahm den Platz des Bankkonzerns Credit Suisse. Analysten verweisen auch gerne auf Reckitt Benckiser als potenziellen Übernahmekandidaten für Wettbewerber wie Procter & Gamble oder Unilever, obwohl das Unternehmen dies stets dementiert. Werner W. Rehmet Chefredakteur MyDividends.de www.MyDividends.de Reckitt Benckiser Group (ISIN GB00B24CGK77) Stetiges Wachstum Insgesamt war es das zwölfte Jahr in Folge mit kontinuierlichem Wachstum. Auch 2012 will das Unternehmen stärker als der Markt wachsen. Der Fokus wird dabei zusehends auf die Schwellenländer gesetzt, wo ein größeres Wachstumspotenzial besteht als in den Industrieländern. Bis 2016 soll mindestens die Hälfte des Kernumsatzes aus diesen Regionen stammen. Quelle: Wallstreet Online, www.wallstreet-online.de / Kurs am 19.6.2012: 41,60 Euro AnlegerPlus News 12 | 19.6.2012 | 9 SdK-MELDUNG Aktionäre der RHÖN-KLINIKUM AG aufgepasst! Die Fresenius AG hat am 26.4.2012 ihre Entscheidung veröffentlicht, den RHÖN-KLINIKUM-AG-Aktionären über die Tochtergesellschaft FPS Beteiligungs AG im Wege eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots anzubieten, sämtliche Aktien der RHÖN-KLINIKUM AG zu erwerben. Als Gegenleistung bietet die FPS Beteiligungs AG jedem RHÖN-KLINIKUM-AGAktionär einen Geldbetrag von 22,50 Euro pro Aktie in bar an. Der Gründer und Großaktionär der RHÖN-KLINIKUM AG Herr Eugen Münch unterstützt das Vorhaben und hat erklärt, dass er und seine Frau das Übernahmeangebot mit allen von ihnen gehaltenen Aktien in Höhe von 12,45 % des Grundkapitals der RHÖN-KLINIKUM AG annehmen werden. Die SdK weist darauf hin, dass diejenigen Aktionäre der RHÖN-KLINIKUM AG, welche das Angebot ebenfalls annehmen wollen, von sich aus aktiv werden müssen. Dazu ist es notwendig, die Annahme des Übernahmeangebotes anhand der von der depotführenden Bank erhaltenen Annahmeerklärung zu erklären und diese ausgefüllt an die Depotbank zurückzusenden. Die Frist für die Annahme läuft offiziell bis zum 27.6.2012. Da die Depotbanken jedoch für die Bearbeitung des Annahmeformulars ebenfalls einige Tage benötigen, endet die Rücksendefrist für das Annahmeformular bei vielen Depotbanken meist 3–5 Tage vor der regulären Annahmefrist. Daniel Bauer, Vorstandsmitglied der SdK, rät daher allen RHÖN-KLINIKUMAG-Aktionären: „Überprüfen Sie Ihre Tagespost oder Ihr elektronisches Postfach bei Ihrer Depotbank auf den Eingang der Annahmeunterlagen. Falls Sie das aus unserer Sicht attraktive Übernahmeangebot annehmen wollen, müssen Sie das Formular innerhalb der von Ihrer Bank gesetzten Frist an diese zurücksenden.“ 10 | AnlegerPlus News 12 | 19.6.2012 Gigaset AG HV-BERICHT Unsichere Perspektiven Gigaset im Transformationsprozess Technikoffensive: Gigasets neues Full-Touch-Telefon für zu Hause. Seit Februar 2011 notiert die ehemalige Arques Industries AG an der Börse unter der Firmierung Gigaset AG (ISIN DE0005156004). Nach Abschluss der ersten Phase der Neuausrichtung agiert die Firma nicht mehr wie früher als Beteiligungsgesellschaft, sondern als reines Kommunikationsunternehmen. Im Rahmen des Neustarts als Gigaset AG wurden alle Aktivitäten der ehemaligen Beteiligungsgesellschaft, die keinen Bezug zum Kerngeschäft hatten, verkauft. Der dadurch zeitweise auf über 5 Mrd. Euro aufgeblähte Umsatz ist inzwischen stark zusammengeschrumpft. 2011 lagen die Erlöse im fortgeführten Geschäft nur noch bei 458 Mio. Euro, dafür ist die Gesellschaft nach drei Jahren mit hohen Verlusten 2011 wieder in die Gewinnzone zurückgekehrt. Der Jahresüberschuss betrug immerhin 17,5 Mio. Euro, das entspricht einem Ergebnis je Aktie von 0,35 Euro. Im ersten Quartal 2012 konnte dieses Niveau mit Erlösen von 112 Mio. Euro und einem Gewinn von 0,08 Euro je Aktie gehalten werden. Auch die Finanzlage ist inzwischen wieder als solide einzustufen. Die Gigaset hat nur noch geringe Finanzverbindlichkeiten und Anfang 2012 ist es gelungen, einen neuen Konsortialkreditvertrag über 35 Mio. Euro abzuschließen. lich verfügt das Unternehmen über eine bekannte Marke und mit seiner Präsenz in jedem zweiten deutschen Haushalt sowie weltweit in 70 Ländern und 75 Millionen Haushalten über eine herausragende Position im Bereich der Schnurlostelefonie. Allerdings schrumpft der Markt: Vor allem junge Leute nutzen oft nur noch ihr Handy und verzichten auf einen Festnetzanschluss. Die Zukunftsaussichten sind also begrenzt. Das neue Vorstandsteam hat deshalb die Strategie „Gigaset 2015“ entwickelt. Die rückläufigen Umsätze im Kerngeschäft sollen durch zwei neue Standbeine kompensiert werden. Zum einen sollen IP-basierte Anwendungen bei Geschäftskunden platziert werden. Außerdem setzt der Vorstand auf das Segment „Home Networks“, sprich die Vernetzung der eigenen vier Wände. Details zur neuen Strategie im August In beiden Bereichen sieht Fränkl enormes Potenzial für die Zukunft. Konkretes konnte er auf der HV aber noch nicht vermelden. Eine detaillierte Planung wird ausgearbeitet und soll zusammen mit den Halbjahreszahlen am 8.8.2012 veröffentlicht werden. Den Aktionären schmeckte dies nicht. Sie hätten gerne weitere Informationen hinsichtlich der erwarteten Entwicklung für die nächsten Jahre erhalten. Der Beschlussvorschlag der Verwaltung, vorerst auf eine Dividende zu verzichten, da die Mittel für Investitionen benötigt werden, fand auf der HV die erforderliche Mehrheit ebenso wie der Vorratsbeschluss über die Ermächtigung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen. Absturz der Aktie übertrieben? An der Börse keimte nach der Sanierung und Restrukturierung zunächst Hoffnung auf, dass sich dadurch neue Perspektiven für die Gesellschaft eröffnen. In den letzten Monaten überwog dann allerdings offenbar die Skepsis über die künftigen Aussichten und das Kursniveau hat sich binnen weniger Monate halbiert; die Position der Aktie im TecDAX ist daher stark gefährdet. Angeblich sollen Attacken von Leerverkäufern mit zu dem Absturz beigetragen haben. Doch wo liegen die Gigaset-Aktien? Es gibt nur zwei Aktionäre mit einer Beteiligung über 3 % und auf der HV vertraten knapp 250 Teilnehmer lediglich 14,82 % des Grundkapitals. Viel Unsicherheit also bei dem Kommunikationsunternehmen, das sich mitten im Transformationsprozess befindet. Mehr Klarheit dürften erst die Halbjahreszahlen bringen. Matthias Wahler Gigaset AG (ISIN DE0005156004) Führende Position in schrumpfendem Markt Seit dem 1.1.2012 hat das Unternehmen mit Charles Fränkl auch einen neuen Vorstandsvorsitzenden. Er hat viel Erfahrung in der Branche und hinterließ auf der Hauptversammlung (HV) am 12.6.2012 einen guten Eindruck. Fränkl zeigte sich überzeugt von der Zukunftsfähigkeit der Gigaset AG. SchließQuelle: TraderFox Börsensoftware, www.traderfox.de / Kurs am 19.6.2012: 1,41 Euro AnlegerPlus News 12 | 19.6.2012 | 11 SdK REALDEPOT Keine Lösung in Sicht Geht es nach dem Willen der europäischen Politiker, so sollte mit der Wahl in Griechenland und der Rettung der spanischen Banken das Kapitel „Eurokrise“ endgültig abgeschlossen werden. Diese Vorstellung wird aber jedoch wohl Wunschdenken bleiben. Europas Börsen feierten gestern zwar kurz den Sieg der konservativen griechischen Partei Nea Demokratia, welche angeblich die Sparzusagen der griechischen Regierung einhalten möchte, aber die Börsenparty nahm bereits nach wenigen Stunden ein jähes Ende und die Kursgewinne schmolzen noch am selben Tag wieder dahin. Vertrauen vollständig verspielt Das schnelle Ende der Feierlaune der Börsianer kam zu Recht. Denn die grundlegenden Probleme der Eurozone sind bis dato nicht gelöst: Die mangelnde Wettbewerbsfähigkeit und ein ausufernder und nicht leistungsfähiger Staatsapparat in einigen südlichen Ländern der Eurozone machen der gesamten Währungs- gemeinschaft zu schaffen. Viel stärker als die ökonomischen Fakten machen jedoch die europäischen Spitzenpolitiker zu schaffen. Diese haben das Vertrauen der Märkte mittlerweile vollständig verspielt. Wie bereits von uns nach der erfolgten Zwangsenteignung griechischer Anleiheinhaber prophezeit, sind mittlerweile auch die Renditen von italienischen und spanischen Anleihen auf Rekordniveau gestiegen. Dies ist die Folge einer totalen Verunsicherung vor allem angelsächsischer Investoren, welche von einem zwangsweisen Schuldenschnitt in Griechenland überrascht waren und seither auch Anleihen anderer europäischer Krisenstaaten meiden. Und so lange das politische Hickhack in Europa weitergeht, so lange werden auch die Börsen nicht zur Ruhe kommen. Eurobonds nutzlos In den nächsten Wochen wird Frau Merkel eine Kehrtwende machen und wir werden auch Eurobonds, also gemeinsame Anleihen von allen Staaten der Eurozone erhalten. Dies wird uns im Rahmen eines Fiskal- und Sparpakts als der große Durchbruch verkauft werden. Die Börsen werden jubeln. Aber nur kurz. Denn auch die Einführung von Eurobonds und die gemeinsame Haftung wird keinen Befreiungsschlag bewirken, sondern nur die Lasten anders verteilen, nämlich zu Ungunsten von Ländern wie Deutschland. Die Probleme bleiben aber dieselben. Langfristig wird dies daher dazu führen, dass nur durch das massive Eingreifen der europäischen Notenbank EZB mit der Geldpresse die Probleme durch Inflation gelöst werden können. Für dieses Szenario gilt es die richtigen Aktien, welche quasi Sachanlagen darstellen, zu finden und zu günstigen Kursen zu erwerben. Noch scheint die Zeit aber nicht reif zu sein, um groß auf Einkaufstour zu gehen. Die Risiken erscheinen uns aktuell noch zu groß. REALDEPOT TICKER TICKER TICKER CinemaxX AG: Übernahme immer wahrscheinlicher Die CinemaxX AG vermeldete am 13.6.2012, dass die Gesellschaft „die positive Ergebnisund Cashflowsituation genutzt“ und „mit ihrem größten Vermieter eine Vereinbarung zur Auflösung der im Jahre 2006 begebenen Wandelanleihe getroffen“ hat. Wäre die ausstehende Wandelanleihe gewandelt worden, so hätte dies zu einer Erhöhung der ausstehenden Aktien um 894.480 Stammaktien geführt. Dadurch wäre auch der Anteil des Großaktionärs Dr. Kloiber verwässert worden. Das Auflösen der Wandelanleihe deutet zusammen mit den zuletzt erfolgten Aktienkäufen darauf hin, dass Dr. Kloiber eine Komplettübernahme der Gesellschaft anstrebt. Dieses Vorhaben könnte auch 12 | AnlegerPlus News 12 | 19.6.2012 TICKER TICKER der Grund für die Verschiebung der Hauptversammlung von Juni auf Mitte August sein. Gold-Zack AG i.I.: Weitere Vorabausschüttung Der Insolvenzverwalter der Gold-Zack AG i.I. Stefan Conrads hat mitgeteilt, dass das zuständige Amtsgericht Wuppertal eine auf die zu erwartende Insolvenzquote anzurechnende Vorabausschüttung von 7,5 % genehmigt hat. Die Ausschüttung erfolgt unter der Maßgabe, dass die Gläubiger, die bereits an der ersten Ausschüttung in Höhe von 2,89585 % teilgenommen haben eine Quote erhalten, die auf die erste Ausschüttung angerechnet wird. Inhaber der Wandelschuldverschreibungen, die Ihre Wertpapiere treuhänderisch an den Insolvenz- TICKER TICKER vertreter übertragen haben, erhalten in den kommenden Wochen eine Quote in Höhe von 4,60415 % ihrer Forderung. Da die Anleihen des Realdepots erst zum Ende des Insolvenzverfahrens übertragen werden können, nehmen diese nicht an der Ausschüttung teil. Fernheizwerk Neukölln AG: Dividende ausbezahlt Die Hauptversammlung vom 7.6.2012 hat die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 1,45 Euro beschlossen. Dem Realdepot fließen dadurch brutto insgesamt 290 Euro zu. Nach Abzug von Steuern in Höhe von 76,48 Euro werden dem Verrechnungskonto 213,52 Euro gutgeschrieben SdK REALDEPOT SdK REALDEPOT Anzahl Wertpapier WKN Kaufdatum Kaufkurs in Euro Kaufsumme in Euro Kurs am 19.6.2012 in Euro 2.000 CinemaxX AG 508570 500 Essanelle Hair Group AG 100 27.1.2011 2,66 5.320,00 4,28 8.560,00 + 60,9 % 661031 28.3.2011 8,55 4.272,00 9,50 4.750,00 + 11,2 % Wandelanleihe Gold-Zack AG i. I. 768683 13.4.2011 *8,30 8.300,00 *9,03 9.030,00 + 8,8 % 200 Fernheizwerk Neukölln AG 576790 19.10.2011 30,50 6.099,00 31,00 6.200,00 + 1,7 % 500 Dt. Lufthansa AG 823212 20.12.2011 8,86 4.432,00 8,27 4.135,00 - 6,7 % 3000 Dt. Immobilien Holding AG 747304 8.2.2012 1,88 5.640,00 2,19 6.570,00 + 16,5 % Repower Nachbesserungsrechte 617703 4.8.2011 0,00 0,00 0,38 19,00 22.7.2011 *79,40 3.970,00 *20,56 1.028,00 50 5 Griechenland Strip** – angefallene Transaktionskosten: 266,76 Euro Gesamtwert am 19.6.2012 in Euro Kursveränderung – - 74,1 % Stückzinsen***: -49,52 Euro abgeführte Steuern: 316,76 Euro Kontostand: 62.663,45 Euro DEPOTVERÄNDERUNG:**** Gesamtdepotwert: 103.272,21 Euro +3,27 % *Angaben in %; **Der Griechenland Strip enthält insgesamt 24 Wertpapiere, welche im Zuge des Zwangsumtausches für fünf alte Griechenlandanleihen (A0LN5U) eingebucht wurden; ***Saldo aus gezahlten und erhaltenen Stückzinsen – Startkapital am 27.1.2011 = 100.000,00 Euro; ****Depotveränderung nach Transaktionskosten aber vor Steuern Hinweise auf potenzielle Interessenkonflikte Die das SdK Realdepot verwaltenden Personen und zur Erstellung des nebenstehenden Artikels beteiligten Personen halten Aktien der Emittenten. Ferner halten die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. und Mitglieder des SdK Vorstands, welche nicht an der Erstellung dieser Ausgabe mitgewirkt haben, Aktien der Emittenten. Wir weisen darauf hin, dass Mitarbeiter, Sprecher und/oder Mitglieder der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. und/oder diesen nahestehende Dritte Wertpapiere der Emittenten halten können. Diese waren jedoch nicht in die Erstellung des Artikels eingebunden und verfügten über keinerlei Informationen über dessen Publikation. Diese Information stellt keine Beratung im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes und weder Angebot noch Aufforderung zum Kauf, Halten oder Verkauf von Finanzinstrumenten des Emittenten dar. Geschäfte mit Finanzinstrumenten sind generell mit Risiken verbunden, die bis hin zum Totalverlust des eingesetzten Vermögens und in bestimmten Fällen auch zu einem Verlust über das eingesetzte Vermögen hinaus führen können. Die historische Wertentwicklung ist nicht notwendigerweise ein Hinweis auf zukünftige Resultate. Die verwendeten Parameter und die verwendeten Inhalte stellen die persönliche Meinung der Autoren dar. Haftungsausschluss Der Haftungsausschluss der Kapital Medien GmbH (Seite 21) gilt für Beiträge der SdK entsprechend. Die Nutzung der Informationen erfolgt insofern auf eigenes Risiko des Nutzers. Der Leser sollte in jedem Fall vor Entscheidung über eine Geldanlage eine anleger- und anlagegerechte Beratung bei einem hierauf spezialisierten Anbieter in Anspruch nehmen. Eine Aktualisierung des Beitrags für die Zukunft findet nicht statt. Anz_GB 210x138_Layout 1 13.02.12 15:40 Seite 1 Anzeige • Aktuelle Geschäftsberichte von über 400 börsennotierten Aktiengesellschaften • Kostenlose, einfache Bestellung ohne Anmeldung • Lieferzeit nur 2 Werktage • Sammelbestellungen möglich www.geschaeftsbericht-service.de Geschäftsberichte kostenlos direkt nach Hause bestellen. Soeben eingetroffen: Beta Systems Software AG / LS telcom AG / SINGULUS TECHNOLOGIES AG / Geschäftsbericht 2011 Geschäftsbericht 2010/2011 Geschäftsbericht 2010 Weitere Informationen: Kristina Weber, [email protected] AnlegerPlus News 12 | 19.6.2012 | 13 GoingPublic Media AG • Hofmannstr. 7a • 81379 München • Tel.: +49 (0)89-2000 339-0 • Fax: +49 (0)89-2000 339-39 HV-TERMINE Stand: 19.6.2012, ohne Gewähr 20.06.2012 20.06.2012 20.06.2012 20.06.2012 20.06.2012 20.06.2012 20.06.2012 20.06.2012 20.06.2012 20.06.2012 20.06.2012 20.06.2012 20.06.2012 21.06.2012 21.06.2012 21.06.2012 21.06.2012 21.06.2012 21.06.2012 21.06.2012 21.06.2012 21.06.2012 21.06.2012 21.06.2012 21.06.2012 21.06.2012 21.06.2012 21.06.2012 22.06.2012 22.06.2012 22.06.2012 22.06.2012 22.06.2012 22.06.2012 22.06.2012 22.06.2012 22.06.2012 22.06.2012 22.06.2012 22.06.2012 25.06.2012 25.06.2012 25.06.2012 25.06.2012 25.06.2012 25.06.2012 26.06.2012 26.06.2012 26.06.2012 26.06.2012 26.06.2012 26.06.2012 26.06.2012 26.06.2012 26.06.2012 26.06.2012 26.06.2012 26.06.2012 26.06.2012 26.06.2012 26.06.2012 26.06.2012 26.06.2012 27.06.2012 27.06.2012 27.06.2012 aleo solar AG PATRIZIA Immobilien AG EUROKAI KGaA edding AG Brenntag AG Herlitz AG Wasgau Produktions & Handels AG Capital Stage AG Stuttgart Invest AG Heidelberger Beteiligungs AG Süss MicroTec AG Powerland AG Zapf Creation AG CANCOM AG Phoenix Solar AG Deutsche EuroShop AG Nabaltec AG FRoSTA AG BHS tabletop AG VBH Holding AG Turbon AG Ströer Out-of-Home Media AG Essanelle Hair Group AG Bayerische Gewerbebau AG Dürkopp Adler AG GoingPublic Media AG Neschen AG update software AG Simona AG POLIS Immobilien AG Surteco SE PEH Wertpapier AG Funkwerk AG InnoTec TSS AG AdCapital AG Marenave Schiffahrts AG Softship AG Tipp24 SE Deutsche Entertainment AG independent capital AG Impreglon SE Porsche Automobil Holding SE Staatl. Mineralbrunnen AG QUINTOS AG MISTRAL Media AG NY/Hamburger Gummi-Waaren AG Agrob Immobilien AG Südwestdeutsche Salzwerke AG curasan AG MLP AG COR&FJA AG Swarco Traffic Holding AG OnVista AG Greiffenberger AG Computec Media AG mwb fairtrade AG GCI Industrie AG Greenwich Beteiligungen AG Wirecard AG MEDISANA AG Vtion Wireless Technology AG Medinavi AG Infinite Energy Holding AG Gold- & Silberscheideanstalt AG Sanacorp Pharmaholding AG Your Family Entertainment AG 14 | AnlegerPlus News 12 | 19.6.2012 Bremen 10:00 Uhr Augsburg 10:00 Uhr Hamburg 15:30 Uhr Hamburg 09:30 Uhr Düsseldorf 10:00 Uhr Berlin 10:00 Uhr Pirmasens 15:00 Uhr Hamburg 11:00 Uhr Stuttgart 10:00 Uhr Heidelberg 09:30 Uhr München 10:00 Uhr Frankfurt/Main 11:00 Uhr Rödental 10:00 Uhr München 11:00 Uhr Fürstenfeldbruck 11:00 Uhr Hamburg 14:00 Uhr Amberg 10:00 Uhr Bremerhaven 11:00 Uhr München 11:00 Uhr Stuttgart 10:00 Uhr Hattingen 10:00 Uhr Köln 10:00 Uhr Düsseldorf 10:00 Uhr München 11:00 Uhr Bielefeld 10:30 Uhr München 15:00 Uhr Hannover 10:00 Uhr Wien 10:00 Uhr Kirn 11:00 Uhr Berlin 11:00 Uhr München 11:00 Uhr Frankfurt/Main 10:00 Uhr München 10:30 Uhr Düsseldorf 13:00 Uhr Tuttlingen 10:00 Uhr Hamburg 10:00 Uhr Hamburg 14:00 Uhr Hamburg 10:30 Uhr Berlin 10:00 Uhr Stuttgart 10:00 Uhr Lüneburg 9:00 Uhr Stuttgart 10:00 Uhr Bad Brückenau 11:00 Uhr Hamburg 11:00 Uhr Heidelberg 09:00 Uhr Lüneburg 10:00 Uhr München 10:00 Uhr Heilbronn 10:30 Uhr Aschaffenburg 10:30 Uhr Mannheim 10:00 Uhr Leinfelden 10:00 Uhr Gaggenau 14:00 Uhr Köln 10:00 Uhr Marktredwitz 11:00 Uhr Erlangen 11:00 Uhr München 10:30 Uhr München 14:00 Uhr Frankfurt/Main 11:00 Uhr München 10:00 Uhr Düsseldorf 11:00 Uhr Frankfurt/Main 10:00 Uhr Starnberg 13:00 Uhr Amsterdam 12:00 Uhr Pforzheim 10:00 Uhr München 10:30 Uhr München 10:00 Uhr 27.06.2012 27.06.2012 27.06.2012 27.06.2012 27.06.2012 27.06.2012 27.06.2012 27.06.2012 27.06.2012 27.06.2012 28.06.2012 28.06.2012 28.06.2012 28.06.2012 28.06.2012 28.06.2012 28.06.2012 28.06.2012 28.06.2012 28.06.2012 28.06.2012 28.06.2012 28.06.2012 28.06.2012 28.06.2012 28.06.2012 28.06.2012 29.06.2012 29.06.2012 29.06.2012 29.06.2012 29.06.2012 29.06.2012 29.06.2012 29.06.2012 29.06.2012 29.06.2012 29.06.2012 29.06.2012 02.07.2012 02.07.2012 02.07.2012 02.07.2012 03.07.2012 03.07.2012 03.07.2012 03.07.2012 03.07.2012 03.07.2012 03.07.2012 03.07.2012 03.07.2012 03.07.2012 03.07.2012 04.07.2012 04.07.2012 04.07.2012 04.07.2012 04.07.2012 04.07.2012 04.07.2012 04.07.2012 04.07.2012 04.07.2012 04.07.2012 Francotyp-Postalia Holding AG Berlin 10:00 Uhr Dresdner Factoring AG Dresden 11:00 Uhr Plan Optik AG Westerburg 12:30 Uhr Telegate AG München 11:00 Uhr Constantin Medien AG München 10:00 Uhr Creaton AG Wertingen 09:30 Uhr CCR Logistics Systems AG Aschheim 14:00 Uhr SCHNIGGE AG Düsseldorf 10:00 Uhr SUMIDA AG Passau 10:00 Uhr Gruschwitz Textilwerke AG Leutkirch 10:00 Uhr InterCard AG Villingen 14:00 Uhr IBS AG Höhr 10:00 Uhr cash.life AG Frankfurt/Main 10:00 Uhr GSW Immobilien AG Berlin 10:00 Uhr GK Software AG Schöneck 14:00 Uhr LEWAG Holding AG Beverungen 12:00 Uhr M.A.X. Automation AG Düsseldorf 13:00 Uhr BAUER AG Schrobenhausen 10:00 Uhr Adler Real Estate AG Hamburg 10:00 Uhr PA Power Automation AG Pleidelsheim 11:00 Uhr Kinghero AG München 11:00 Uhr Dt. Grundstücksauktionen AG Berlin 10:30 Uhr conVISUAL AG Oberhausen 10:00 Uhr Joyou AG Frankfurt/Main 10:00 Uhr HPI AG München 10:30 Uhr EnBW Ostwürttemberg AG Ellwangen 17:00 Uhr Webac Holding AG München 10:00 Uhr Gebr. Röders AG Soltau 10:00 Uhr SCA Hygiene Products SE München 10:30 Uhr Baader Bank AG München 10:00 Uhr MPH AG Berlin 10:00 Uhr STRABAG AG Köln 10:00 Uhr AGO AG Energie + Anlagen Kulmbach 10:00 Uhr Datron AG Darmstadt 10:00 Uhr UmweltBank AG Nürnberg 14:15 Uhr AIRE GmbH & Co. KGaA Frankfurt/Main 11:00 Uhr transtec AG Tübingen 10:00 Uhr adinotec AG Egelsbach 15:00 Uhr Eyemaxx Real Estate AG München 12:00 Uhr Oppmann Immobilien AG Würzburg 11:00 Uhr Carl Schlenk AG Roth-Barnsdorf 10:00 Uhr Esterer Aktiengesellschaft Altötting 10:30 Uhr eMind AG Aschaffenburg 11:00 Uhr BBI AG Ingolstadt 11:00 Uhr Indus Holding AG Köln 10:30 Uhr Euwax AG Stuttgart 10:00 Uhr DIC Asset AG Frankfurt/Main 10:00 Uhr Fabasoft AG Linz 10:00 Uhr Sachsenmilch AG Wachau 09:00 Uhr Utimaco Safeware AG Oberursel 10:00 Uhr DEWB AG Jena 11:00 Uhr MyContract 24 AG Hamburg 10:00 Uhr Rheinland Holding AG Neuss 15:30 Uhr Frogster Interactive Pictures AG Karlsruhe 09:30 Uhr VIB Vermögen AG Ingolstadt 10:30 Uhr Maschinenfabrik Berthold Hermle AG Gosheim 11:00 Uhr Etienne Aigner AG München 14:00 Uhr Deufol AG Hofheim 10:00 Uhr JK Wohnbau AG München 10:00 Uhr KHD AG Köln 10:00 Uhr Solar-Fabrik AG Freiburg 10:30 Uhr Ehlebracht AG Bielefeld 11:00 Uhr Hanfwerke Oberachern AG Achern 11:00 Uhr n.runs AG Frankfurt/Main 10:00 Uhr Praktiker AG Hamburg 10:00 Uhr VERGLEICH GEA Group Aktiengesellschaft Düsseldorf Bekanntmachung eines gerichtlichen Vergleichs zur Beendigung eines Spruchverfahrens beim Landgericht Dortmund (Az.: 20 O 533/99 ) Nachdem der Beschluss über die bedingte Kapitalerhöhung der Hauptversammlung vom 24. April 2012 am 11. Juni 2012 in das Handelsregister HRB 65691 des Amtsgerichts Düsseldorf eingetragen worden ist, gibt der Vorstand der GEA Group Aktiengesellschaft – der Rechtsnachfolgerin der GEA Aktiengesellschaft, Bochum – den in dem aktienrechtlichen Spruchverfahren beim Landgericht Dortmund zur Verbesserung des vereinbarten Ausgleichs und des Tauschverhältnisses resultierend aus dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag aus dem Jahr 1999 zwischen der GEA Group AG (vormals: Metallgesellschaft Aktiengesellschaft) als herrschendem Unternehmen und der GEA Aktiengesellschaft, Bochum, den Inhalt des am 30. Januar 2012 geschlossenen und am selben Tag vom Landgericht Dortmund protokollierten Vergleichs bekannt: 13. Schüma Effektenmanagement GmbH, Würzburg Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Holger Mellin, Waldbüttelbrunn 14. Norbert Kind, Ransbach/Baumbach Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Krempel & Kollegen, Westerburg 15. Bernd Beyer, Essen Verfahrensbevollmächtigter: – zusammen “Antragsteller“ – und Rechtsanwalt Thomas Stein, Düsseldorf „In dem Spruchverfahren der/des 1. OMEGA Vermögensverwaltungs-GmbH, München Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Velte, Kalveram, Eichinger, München 2. Carmen Barth-Weber, Berlin Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Hendrik König, Berlin 3. Immo Schultz-Aßberg, Seevetal Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Immo Schultz-Aßberg, Hamburg 4. Dr. Kreuzer GmbH & Co. GbR, München Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Rolf Badenberg, München 5. Friedhelm Geigle, Erftstadt Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Axel Conzelmann, Hechingen 6. Ursula Badenberg, München Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Thomas Hechtfischer, Düsseldorf 7. SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V., München Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Hans Norbert Götz, Baden-Baden 8. Deutsche Balaton AG, Heidelberg Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Hans Norbert Götz, Baden-Baden 9. Uta Scholz, Frechen Verfahrensbevollmächtigter: 10. Axel Scholz, Frechen Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Hans Norbert Götz, Baden-Baden Rechtsanwalt Dr. Hans Norbert Götz, Baden-Baden 11. Axel Scholz, Fritz Scholz und Uta Scholz, als Erben des Dr. Joachim Scholz, Frechen Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Hans Norbert Götz, Baden-Baden 12. Fritz Scholz, Frechen Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Hans Norbert Götz, Baden-Baden Rechtsanwalt Thomas Hechtfischer, Düsseldorf – “gemeinsamer Vertreter für den Ausgleich“ – und Rechtsanwalt Dr. Carsten Jaeger, Dortmund – “gemeinsamer Vertreter für die Abfindung“ – – der gemeinsame Vertreter für den Ausgleich und der gemeinsame Vertreter für die Abfindung zusammen auch die “gemeinsamen Vertreter“ – sowie GEA Group Aktiengesellschaft, Düsseldorf Verfahrensbevollmächtigte: – “Antragsgegnerin“ – Rechtsanwälte Hengeler Mueller, Düsseldorf – die Antragsteller, der gemeinsame Vertreter für den Ausgleich, der gemeinsame Vertreter für die Abfindung und die Antragsgegnerin nachfolgend gemeinsam auch die “Parteien“ – [schließen] auf Vorschlag und Empfehlung des Landgerichts Dortmund […] die Parteien zur einvernehmlichen Beendigung des beim Landgericht Dortmund unter dem Az. 20 O 533/99 [AktE] anhängigen Spruchverfahrens zur Überprüfung der Angemessenheit von Abfindung gemäß § 305 AktG und Ausgleich gemäß § 304 AktG, die im Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der ehemaligen Metallgesellschaft Aktiengesellschaft und der GEA Aktiengesellschaft vom 29. Juni 1999 festgelegt wurden, folgenden Vergleich im Sinne von § 779 BGB: Vorbemerkung 1. Die frühere GEA Aktiengesellschaft (“GEA Alt“) mit Sitz in Bochum, damals eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 3690, hat am 29. Juni 1999 mit der damaligen Metallgesellschaft Aktiengesellschaft („mg“) mit Sitz in Frankfurt am Main, damals noch eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt a. M. unter HRB 8433, als herrschendem Unternehmen einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag (“BGAV“) abgeschlossen. Die Hauptversammlung der GEA Alt hat dem BGAV am 18. August 1999 zugestimmt, die Hauptversammlung der mg am 20. August 1999. Der BGAV wurde am 15. September 1999 in das Handelsregister der GEA Alt eingetragen und damit wirksam. Fortsetzung nächste Seite AnlegerPlus News 12 | 19.6.2012 | 15 VERGLEICH Fortsetzung von vorheriger Seite In dem BGAV hat sich die mg verpflichtet, auf Verlangen eines jedenaußenstehendenAktionärsderGEAAltdessenAktiengegen angemessene Abfindung in Aktien der mg zu erwerben. Für drei StammaktienderGEAAltwarenfünfStammaktiendermgsowie für zwei Vorzugsaktien der GEA Alt drei Stammaktien der mg zu gewähren.WeiterhinhatdiemgdenaußenstehendenAktionären der GEA Alt einen Ausgleich für jedes Geschäftsjahr der GEA Alt garantiert,undzwarfürjedeStammaktiederGEAAlt166,7%und fürjedeVorzugsaktiederGEAAlt150%desjeweiligenBetrages, der als Gewinnanteil (Dividende) auf eine Aktie der mg entfiel. 2.Im Jahr 2004 hat die Hauptversammlung der GEA Alt die Über tragungderAktienderMinderheitsaktionäreaufdiemgalsHaupt aktionäringegenGewährungeinerBarabfindungvonEUR48,15je StammaktieundEUR43,33jeVorzugsaktiegemäߧ§327aff.AktG beschlossen (“Squeeze-out“). Mit Eintragung des Übertragungs beschlussesindasHandelsregisterderGEAAltam28.April2005 sinddieverbliebenenAktienderübrigenAktionärederGEAAltauf diemgalsHauptaktionärinübergegangen.Ineinemgerichtlichen Vergleich vom 2. Juli 2008 im Spruchverfahren zur Überprüfung derAngemessenheitderSqueezeoutBarabfindung(Az.20O41/05 LG Dortmund) wurde die Barabfindung für die Stamm und Vor zugsaktien der GEA Alt einheitlich auf EUR 53,00 nebst Zinsen in Höhevonjährlich2ProzentpunktenüberdemBasiszinssatzgemäß §247BGBseitdem21.Mai2005festgesetzt.DiefrühereGEAAlt wurde nach dem Squeezeout auf die mg verschmolzen. Die Verschmelzung wurde mit Eintragung in das Handelsregister der mgam18.Mai2005wirksam.DiemgwurdesodanninGEAGroup Aktiengesellschaft (“GEA Group“ oder “Antragsgegnerin“) um firmiert und der Sitz nach Bochum verlegt (Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HRB 10437). Nach erneuter Sitzver legung hat die GEA Group seit Mai 2011 ihren Sitz in Düsseldorf (HandelsregisterdesAmtsgerichtsDüsseldorfunterHRB65691). 3.DieAntragstellerhaltendieimBGAVfestgesetzteAbfindungsowie dendortfestgesetztenAusgleichfürunangemessenundhabendie gerichtliche Bestimmung des angemessenen Ausgleichs und der angemessenen Abfindung nach § 306 AktG a.F. beantragt. Die AntragsgegnerinistderAuffassung,dasssowohldieimBGAVfest gesetzte Abfindung als auch der dort festgesetzte Ausgleich in jederHinsichtangemessensind. 4.Das Gericht hat einen gerichtlichen Sachverständigen, Herrn Dr. SiegfriedZitzelsberger(München),beauftragt,dieAngemessenheit von Abfindung und Ausgleich für die außenstehenden Aktionäre derGEAAltzuüberprüfen.InseinemGutachtenvom26.Februar 2007(“Zitzelsberger-Gutachten“)hatderSachverständigefürdie mg einen Unternehmenswert von EUR 26,25 je Aktie und für die GEA Alt von EUR 53,38 je Aktie ermittelt. Aufgrund eines an der Börsenkursdifferenz orientierten Abschlags von 9 % auf die VorzugsaktienimVergleichzudenStammaktienderGEAAltlegte derSachverständigedenWertjeStammaktieaufEUR55,90undje Vorzugsaktie auf EUR 50,78 fest. Der Festsetzung von Abfindung und Ausgleich im BGAV lagen ein Wert je Aktie der mg von DM 60,21, je Stammaktie der GEA Alt von DM 100,09 sowie je Vorzugsaktie der GEA Alt von DM 90,08 zugrunde. Als Ausgleich hältderSachverständigejeStammaktiederGEAAltdieZahlung von203,4%undjeVorzugsaktiederGEAAltdieZahlungvon205,4% desBetragesfürangemessen,deralsGewinnanteil(Dividende)auf eineAktiedermgentfiel.DasZitzelsbergerGutachtenwirdvonden BeteiligtendesSpruchverfahrensunterschiedlichgewürdigt. 5.DasGerichthatindermündlichenVerhandlungam9.September 2009unterausführlicherWürdigungdesZitzelsbergerGutachtens undseinesErgebnissesvorgeschlagen,dassdieParteiendasSpruch verfahreneinvernehmlichdurcheinenVergleichbeenden,dersichan denimZitzelsbergerGutachtenermitteltenWertenjeAktiedermg undderGEAAltorientiert,VorzügeundStämmederGEAAltaber wertmäßiggleichbehandelt.DerAusgleichsollteentsprechendden imZitzelsbergerGutachtenermitteltenWertenfestgesetztwerden. AufderGrundlagediesesVorschlagsundderdringendenEmpfeh lung des Gerichts vereinbaren die Parteien im Wege des gegen 16 | AnlegerPlus News 12 | 19.6.2012 seitigen Nachgebens zur Vermeidung weiterer rechtlicher Aus einandersetzungenundzurendgültigenBeilegungdesvorliegenden RechtsstreitsunterAufrechterhaltungihrerjeweiligenStandpunkte inrechtlicherundbewertungsmäßigerSichtFolgendes: §1 Abschließende Abfindung (1)DieimRahmendesBGAVgemäߧ305Abs.1,Abs.2Nr.1AktG zu gewährende Abfindung in Aktien der mg wird abschließend entsprechend dem nachfolgenden Umtauschverhältnis festglegt: Das Umtauschverhältnis für die Stamm und Vorzugsaktien der GEAAltinAktiendermgwirdeinheitlichfürbeideGEAAltAktien gattungenauf15:31jeGEAAltAktiefestgelegt,d.h.fürfünfzehn Stammund/oderVorzugsaktienderGEAAlterhaltendieaußen stehenden Aktionäre der GEA Alt einunddreißig mgAktien, d.h. AktienderGEAGroup.Eswirdklargestellt,dassdiesesUmtausch verhältnis für Aktienbestände jedes nach Abs. 2 berechtigten außenstehendenAktionärsderGEAAltgilt:DieGesamtanzahlder GEAAltAktiendesberechtigtenaußenstehendenAktionärswird durch15geteiltundmit31multipliziert,sodassderberechtigte außenstehendeAktionärinsoweitAktienderGEAGrouperhält,so langesichdadurcheineglatteStückzahlanAktienderGEAGroup ergibt. Der restliche Bruchteil von einer Aktie der GEA Group verbleibt als Aktienspitze. Solche Aktienspitzen werden nach Verwertunggemäߧ3Abs.3inbarabgegolten. (2)DieAntragsgegnerinverpflichtetsich, (a)den außenstehenden Aktionären der GEA Alt, die das Abfin dungsangebotausdemBGAVbereitsangenommenundihre GEA AltAktien der mg bzw. der Antragsgegnerin angedient habenoderdasAbfindungsangebotbiszumWirksamwerden dieses Vergleichs (nachstehender § 4) noch annehmen, die Differenz zwischen der Abfindung aus vorstehendem Abs. 1 undderin§5Abs.1desBGAVvertraglichfestgesetztenAb findung in Aktien der GEA Group mit Gewinnberechtigung für die Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2012 zu gewähren (“Abfindungsergänzungsanspruch“);und (b)den außenstehenden Aktionären der GEA Alt, die das Abfin dungsangebotausdemBGAVbislangnochnichtangenommen haben und bis zum Wirksamwerden dieses Vergleichs nicht mehr annehmen, die in vorstehendem Abs. 1 festgesetzte AbfindunginAktienderGEAGroupmitGewinnberechtigung für die Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2012 zu gewähren, wenn diese außenstehenden Aktionäre das Abfindungsan gebot innerhalb einer Frist von zwei Kalendermonaten nach Bekanntmachung sowohl dieses Vergleichs als auch der Ab wicklungsbekanntmachungimelektronischenBundesanzeiger angenommenhaben(“erhöhter Abfindungsanspruch“). Sofern die nach diesem Abs. 2 berechtigten außenstehenden Aktionäre der GEA Alt im Rahmen des Squeezeout eine Barab findunggemäߧ§327aff.AktGerhaltenhaben,wirddererhöhte Abfindungsanspruch und der Abfindungsergänzungsanspruch nur Zug um Zug gegen Herausgabe dieser SqueezeoutBarab findung(einschließlichihrerErhöhungimgerichtlichenVergleich imSpruchverfahrenzurSqueezeoutBarabfindung)inHöhevon EUR53,00jeStammundVorzugsaktiederGEAAltnebstvonder GEAAlthieraufgezahlterZinsenandieAntragsgegnerinerfüllt. (3)Die Verpflichtung der Antragsgegnerin zur Bedienung der Abfin dungsergänzungsansprücheunderhöhtenAbfindungsansprüche nach vorstehendem Abs. 2 erlischt fünf Kalendermonate nach demTag,mitdemsowohldervorliegendeVergleichalsauchdie AbwicklungsbekanntmachungimelektronischenBundesanzeiger bekannt gemacht wurden (vgl. § 6). Hierbei handelt es sich um eine Ausschlussfrist. Innerhalb dieser Ausschlussfrist müssen die Erklärungen der berechtigten außenstehenden Aktionäre der GEA Alt, die nach separater im elektronischen Bundesanzeiger und über die Depotbanken bekannt gegebener Abwicklungs bekanntmachungerforderlichsind(“Aktionärserklärungen“),der zentralenAbwicklungsstellei.S.v.§3Abs.1zugehen. Fortsetzung nächste Seite VERGLEICH (2)Soweit die außenstehenden Aktionäre der GEA Alt gemäß § 1 Abs. 2 dieses Vergleichs Anspruch auf die Gewährung ganzer Aktien der Antragsgegnerin (“Vollrechte“) haben, werden diese VollrechtewiefolgtzurLieferungfällig: Fortsetzung von vorheriger Seite §2 Abschließender Ausgleich (1)DiegarantiertejährlicheAusgleichszahlungbzw.–fürdasRumpf geschäftsjahr1999–dieDividendengarantie1gemäߧ304Abs.1 und2AktG,§4desBGAVwirdfürjedeStammaktiederGEAAlt undfürjedeVorzugsaktiederGEAAltfürjedesGeschäftsjahr,für dasgemäßdemBGAVeinAnspruchaufAusgleichszahlungoder die Dividendengarantie bestand, wie folgt abschließend fest gelegt: für Geschäftsjahr Erhöhte Ausgleichszahlung bzw. erhöhte Dividendengarantie je Vorzugsaktie je Stammaktie Rumpfgeschäftsjahr1999 DM1,20 (EUR0,61) DM1,20 (EUR0,61) 1999/2000 EUR0,60 EUR0,60 2000/2001 EUR0,60 EUR0,60 2001/2002 EUR0,60 EUR0,60 Rumpfgeschäftsjahr2002 EUR0,14 EUR0,14 FürdieGeschäftsjahre2003und2004zahltediemgkeineDividen de,sodassinsofernauchkeineerhöhteAusgleichszahlungfestge setztwird. ________ FürdasRumpfgeschäftsjahr1999(1.Januarbis30.September1999)galtdie 1 in§4Abs.1,ersterUnterabsatz,Satz1undAbs.1,zweiterUnterabsatz,Satz1 BGAVfestgelegteDividendengarantie.AbdemGeschäftsjahr1999/2000galt diein§4Abs.1,ersterUnterabsatz,Satz2undAbs.1,zweiterUnterabsatz, Satz2BGAVvorgeseheneVerpflichtungzurAusgleichszahlung. (2)DieAntragsgegnerinverpflichtetsich,denaußenstehendenAktio närenjeerhaltenerAusgleichszahlungdenDifferenzbetragzwischen derursprünglichin§4BGAVvertraglichvorgesehenenAusgleichs zahlung bzw. Dividendengarantie und der nach vorstehendem Abs. 1 jeweils festgesetzten jährlichen Ausgleichszahlung nach zuzahlen (“Ausgleichsergänzungsanspruch“). Der Ausgleichser gänzungsanspruch für das Rumpfgeschäftsjahr 1999 berechnet sich aus der Differenz zwischen der tatsächlich von der GEA Alt erhaltenenDividendenzahlung(hinsichtlichderStammaktienzzgl. einerDifferenzzahlungdermg)unddernachvorstehendemAbs.1 fürdasRumpfgeschäftsjahr1999festgesetztenAusgleichszahlung. SoweitdieandenberechtigtenAktionärnachzuzahlendenBeträge nochinDeutscherMarknotieren,sindzunächstdieGesamtbeträge jeAktionärinDeutscherMarkzuermittelnundsodanninEuroum zurechnen. Die Auszahlung der Ausgleichsergänzungsansprüche erfolgt unter Beachtung der steuerlichen Vorgaben. Die Einzel heiten werden in der separat im elektronischen Bundesanzeiger und über die Depotbanken bekanntgegebenen Abwicklungs bekanntmachungerläutert. (3)Die Verpflichtung der Antragsgegnerin zur Bedienung der Aus gleichsergänzungsansprüchenachdiesem§2erlischtfünfKalender monatenachdemTag,mitdemsowohldervorliegendeVergleich als auch die Abwicklungsbekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht wurden (vgl. § 6). Hierbei handeltessichumeineAusschlussfrist. §3 Fälligkeit und Abwicklung (1)Mit der Abwicklung der Ansprüche und Rechte nach den vor stehenden§§1,2wirddieDeutscheBankodereinanderesvon der Antragsgegnerin zu bestimmendes Kreditinstitut als zentrale Abwicklungsstelle beauftragt (“zentrale Abwicklungsstelle“). Details zur zentralen Abwicklungsstelle und ihre genaue Post adresse werden in der Abwicklungsbekanntmachung (vgl. § 6) veröffentlicht. FürdiejenigenberechtigtenaußenstehendenAktionärederGEAAlt, deren erforderliche Aktionärserklärungen (vgl. § 1 Abs. 3) inner halbvonzweiWochennachderBekanntmachungsowohldieses VergleichsalsauchderAbwicklungsbekanntmachungimelektro nischenBundesanzeiger(vgl.§6)derzentralenAbwicklungsstelle (vgl. Abs. 1) zugehen, werden die Vollrechte zwei Wochen nach AblaufdieserzweiwöchigenFrist,frühestensnachZulassungzum Börsenhandel, fällig. Die Antragsgegnerin wird sich nach besten KräftenumeinezügigeZulassungzumBörsenhandelbemühen. FürdiejenigenberechtigtenaußenstehendenAktionärederGEAAlt, deren erforderliche Aktionärserklärungen nach Ablauf der zwei wöchigenFristausAbs.2,2.Unterabs.,aberinnerhalbvonzwei Monaten nach der Bekanntmachung sowohl dieses Vergleichs als auch der Abwicklungsbekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger (vgl. § 6) der zentralen Abwicklungsstelle (vgl. Abs.1)zugehen,werdendieVollrechtezweiWochennachAblauf dieserzweimonatigenFristfällig. FürdiejenigenberechtigtenaußenstehendenAktionärederGEAAlt, deren erforderliche Aktionärserklärungen nach Ablauf der zwei monatigen Frist aus Abs. 2, 3. Unterabs., aber innerhalb der Ausschlussfrist nach § 1 Abs. 3 der zentralen Abwicklungsstelle (vgl. Abs. 1) zugehen, werden die Vollrechte zwei Wochen nach AblaufderAusschlussfristgemäߧ1Abs.3fällig,vorausgesetzt, dieAnnahmefrist,wiesiesichaus§1Abs.2Ziffer(b)ergibt,wird gewahrt. (3)SoweitsichfürdenBestandeinesberechtigtenAktionärsAktien spitzenergeben,werdendiesemitAktienspitzen,diesichfürdie Bestände anderer berechtigter Aktionäre ergeben, zu Aktien der GEA Group zusammengelegt und für Rechnung der Beteiligten verwertet.DieVerwertungerfolgtdurchVeräußerungzumBörsen preis.DerVerkaufserlöswirddenBerechtigtenentsprechendden aufsierechnerischentfallendenAktienspitzengutgeschriebenund anteiliginnerhalbeinerFristvondreiWochennachderjeweiligen LieferungderVollrechte(vgl.Abs.2)ausgekehrt. (4)Ausgleichsergänzungsansprüchenachvorstehendem§2werden zwei Kalendermonate nach Bekanntmachung sowohl dieses VergleichsalsauchderAbwicklungsbekanntmachungimelektro nischenBundesanzeiger(vgl.§6)zurZahlungfällig. (5)Sämtliche Abfindungs und Ausgleichsleistungen nach diesem Vergleich werden den außenstehenden Aktionären der GEA Alt, dienachdenvorstehenden§§1und2anspruchsberechtigtsind, spesen,provisionsundkostenfreigeleistet.Diesgiltauchfürden Spitzenausgleich. §4 Wirksamkeit des Vergleichs (1)DieAntragsgegnerinbeabsichtigt,zurErfüllungdesVergleichsin der Hauptversammlung 2012 ein bedingtes Kapital zu schaffen. Die Wirksamkeit des Vergleichs steht demgemäß unter der auf schiebenden Bedingung der bestandskräftigen Eintragung des inderordentlichenHauptversammlung2012neuzuschaffenden bedingten Kapitals zur Bedienung des verbesserten Abfindung sangebotsgemäߧ1diesesVergleichsindasHandelsregisterder Antragsgegnerinbiszum31.Dezember2012. SolltedieaufschiebendeBedingungnichtbiszum31.Dezember 2012eingetretensein,giltsiealsausgefallen.DerVergleichkann dannkeineWirksamkeitmehrerlangen. (2)DieAntragsteller,dergemeinsameVertreterfürdenAusgleichund dergemeinsameVertreterfürdieAbfindungverpflichtensich,den BeschlussderordentlichenHauptversammlung2012derAntrags gegnerin über die Schaffung eines neuen bedingten Kapitals wedergerichtlichnochaußergerichtlichinirgendeinerFormanzu greifen.Sieverpflichtensichweiterhin,dieEintragungdesneuen Fortsetzung nächste Seite AnlegerPlus News 12 | 19.6.2012 | 17 VERGLEICH Fortsetzung von vorheriger Seite bedingten Kapitals in das Handelsregister weder durch Klagen, Rechtsmittel, Rechtsbehelfe, Anträge oder in sonstiger Weise zu verhindern oder zu verzögern. Sie werden sich im Rahmen des rechtlichZulässigenundZumutbarennachbestenKräftendarum bemühen, dass auch alle mit den Antragstellern, dem gemein samen Vertreter für den Ausgleich und dem gemeinsamen Ver treterfürdieAbfindungverbundenenoderdiesennahestehenden juristischenundnatürlichenPersonendenBeschlussderordent lichen Hauptversammlung 2012 der Antragsgegnerin über die SchaffungeinesneuenbedingtenKapitalswedergerichtlichnoch außergerichtlich in irgendeiner Form angreifen, und auch sonst keineMaßnahmenvornehmen,durchdiedieEintragungdesneuen bedingtenKapitalsverhindertoderverzögertwerdenkönnte. §5 Wirkungen des Vergleichs (1)Dieser Vergleich wirkt für alle im Sinne der §§ 304, 305 AktG anspruchsberechtigten außenstehenden Aktionäre der GEA Alt. Der Vergleich stellt insoweit einen echten Vertrag zugunsten Dritter(§328Abs.1BGB)dar. (2)MitderErfüllungdiesesVergleichssindsämtlicheAnsprücheder Antragsteller und der übrigen anspruchsberechtigten außen stehenden Aktionäre der GEA Alt, gleich welcher Art und gleich welchen Rechtsgrundes, im Zusammenhang mit dem BGAV – insbesondere auf Abfindung und Ausgleich – und diesem Spruchverfahren insgesamt abgegolten und erledigt. Dies gilt auch für etwaige Ansprüche auf Verzinsung des Abfindungs ergänzungsanspruchs, des erhöhten Abfindungsanspruchs und desAusgleichsergänzungsanspruchssowieaufNachzahlungvon Dividenden auf die nach diesem Vergleich zusätzlich bzw. erst malszugewährendenAktien. (3)DergemeinsameVertreterfürdenAusgleichunddergemeinsame VertreterfürdieAbfindungstimmendiesemVergleichzu. (4)Nach übereinstimmender Auffassung der Parteien entfaltet der VergleichlediglichmateriellrechtlicheWirkung.DieAntragsteller und die Antragsgegnerin verpflichten sich daher, unverzüglich nach Wirksamwerden des Vergleichs (vorstehender § 4) das Spruchverfahren übereinstimmend für erledigt zu erklären und vorsorglich sämtliche Verfahrensanträge zurück zu nehmen. Der gemeinsame Vertreter für den Ausgleich und der gemeinsame Vertreter für die Abfindung verpflichten sich, unverzüglich nach Wirksamwerden des Vergleichs (vorstehender § 4) den Erledi gungserklärungendurchdieAntragstellerunddieAntragsgegnerin sowiedervorsorglichenRücknahmesämtlicherVerfahrensanträge zuzustimmenundgegenüberdemGerichtunwiderruflichaufdas RechtzurFortführungdesVerfahrensgemäߧ§306Abs.4S.10, 308Abs.3AktGa.F.zuverzichten.DieAntragsteller,dergemein sameVertreterfürdenAusgleichunddergemeinsameVertreter für die Abfindung verpflichten sich, auch darüber hinaus auf Verlangen der Antragsgegnerin alle sonstigen Erklärungen ab zugeben, die für die Beendigung des Spruchverfahrens und die Abwicklung des Vergleichs notwendig sind oder hilfreich sein können. (5)ZudiesemZweckbevollmächtigendieAntragsteller,dieAntrags gegnerin und die gemeinsamen Vertreter jeweils einzeln bereits jetztdenNotarDr.NorbertZimmermannsowiedenNotarDr.Armin Hauschild oder deren amtlich bestellte Vertreter (jeweils einzeln der“Beauftragte Notar“),beidemitAmtssitzinDüsseldorf(Post adresse: Notare Zimmermann Hauschild, Schadow Arkaden, Blumenstr. 28, 40212 Düsseldorf), jeweils mit Einzelvertretungs befugnis,unwiderruflichundunbedingtdazuundweisensiezu gleichunwiderruflichundunbedingtan,nachschriftlicherErklärung derAntragsgegnerin,dassderVergleichnachvorstehendem§4 wirksam geworden ist, die Erledigungs, Rücknahme, Zustim mungs,VerzichtsundsonstigenErklärungenimSinnedesvor stehendenAbs.4imNamenderAntragsteller,derAntragsgegnerin unddergemeinsamenVertretergegenüberdemGerichtabzugeben. Der Beauftragte Notar wird die Erledigungs, Rücknahme, Zustimmungs, Verzichts und etwaige sonstige Erklärungen 18 | AnlegerPlus News 12 | 19.6.2012 unverzüglich nach schriftlicher Erklärung der Antragsgegnerin, dassderVergleichnachvorstehendem§4wirksamgewordenist, im Namen der Antragsteller, der Antragsgegnerin und der gemeinsamenVertretergegenüberdemGerichtabgeben. §6 Bekanntmachung des Vergleichs Die Antragsgegnerin verpflichtet sich, diesen Vergleich seinem wesentlichen Inhalt nach und Hinweise zu seiner Abwicklung (Abwicklungsbekanntmachung)imelektronischenBundesanzeiger und den AnlegerPlus News sowie auf der Internetseite der AntragsgegnerinaufihreKostenbekanntzumachen,sobalddas LandgerichtDortmundzudemunterdemAz.20O533/99[AktE] anhängigenSpruchverfahrenbestätigthat,dassdieErledigungs und Rücknahmeerklärungen sämtlicher Antragsteller, die Erledi gungserklärung der Antragsgegnerin sowie die Einverständnis undVerzichtserklärungendergemeinsamenVertretergemäߧ5 Abs.4undAbs.5diesesVergleichsbeiGerichteingegangensind und das Spruchverfahren damit beendet ist, und diese Bestä tigungderAntragsgegnerinzugegangenist.DieAntragsgegnerin verpflichtet sich ferner, den Verfahrensbevollmächtigten der AntragstellerdieEintragungdesinderHauptversammlung2012 neu zu schaffenden bedingten Kapitals (vgl. § 4) unverzüglich perEMailandieihrmitgeteilteEMailAdressesowieschriftlich mitzuteilen. §7 Bezugsrechtskapitalerhöhung (1)Die Antragsgegnerin erwägt derzeit nicht, bis zur Wirksamkeit dieses Vergleichs (§ 4) Kapitalerhöhungen durchzuführen, bei denen jedem Aktionär der Antragsgegnerin ein Bezugsrecht im Sinnedes§186AktGeingeräumtwird.SolltedieHauptversamm lung der Antragsgegnerin eine ordentliche Kapitalerhöhung im Sinne des § 182 AktG beschließen, bei der jedem Aktionär der Antragsgegnerin ein Bezugsrecht im Sinne des § 186 AktG ein geräumtwird,odersolltedieAntragsgegnerineineBezugsrechts bekanntmachunggemäߧ§203Abs.1Satz1,186Abs.2,186Abs. 5Satz2AktGimelektronischenBundesanzeigerveröffentlichen, haben Antragsteller mit mehr als 50.000 aus diesem Vergleich berechtigten GEA AltAktien nach Maßgabe des nachfolgenden Abs.2dasRecht,vondiesemVergleichzurückzutreten. (2)DerRücktrittgemäßAbs.1istinnerhalbeinerFristvonmaximal zweiWochen,nachdemdieHauptversammlungderAntragsgeg nerineineordentlicheKapitalerhöhungimSinnedes§182AktG, bei der jedem Aktionär der Antragsgegnerin ein Bezugsrecht imSinnedes§186AktGeingeräumtwird,beschlossenhatbzw. eine Bezugsrechtsbekanntmachung der Antragsgegnerin gemäß §§203Abs.1Satz1,186Abs.2,186Abs.5Satz2AktGimelektro nischen Bundesanzeiger veröffentlicht wurde, schriftlich gegen überderAntragsgegnerinunddemBeauftragtenNotar(§5Abs.5) zu erklären (Ausschlussfrist), wobei der rechtzeitige Zugang bei der Antragsgegnerin maßgeblich ist. Der Nachweis des Aktien besitzesgemäßAbs.1erfolgtentsprechend§8Abs.2,2.Unterabs., letzterSatz.DasRücktrittsrechtgemäßAbs.1istfüreinenAntrag stellerausgeschlossen,sobalddessenErklärunggemäߧ5Abs.4 undAbs.5demLandgerichtDortmundzugegangenist. (3)DerrechtzeitigeRücktritteinesodermehrererAntragsteller(s)nach diesem § 7 wirkt für alle Antragsteller. Im Falle eines Rücktritts wirdderBeauftragteNotar(§5Abs.5)Erledigungs,Rücknahme, Zustimmungs, Verzichts und etwaige sonstige Erklärungen im Sinnedes§5Abs.4undAbs.5derAntragsteller,derAntragsgeg nerin und der gemeinsamen Vertreter nicht gegenüber dem Gericht abgeben. Der Vergleich wird nicht wirksam; das Spruch verfahren wird mit allen Antragstellern und den gemeinsamen Vertreternfortgeführt.DieKostenerstattungsansprüchegemäߧ8 entfallen bei Rücktritt eines oder mehrerer Antragsteller(s) mit WirkungfüralleAntragstellerunddiegemeinsamenVertreter. (4)Die Antragsgegnerin verpflichtet sich, in der Zeit zwischen dem ZugangdererstenErklärunggemäߧ5Abs.4undAbs.5beim LandgerichtDortmund(vgl.Abs.2Satz3)undderLieferungder Fortsetzung nächste Seite VERGLEICH Fortsetzung von vorheriger Seite Stammaktie: nach § 3 Abs. 2, 2. Unterabs., Satz 1 zu liefernden Aktien keine Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital (§ 202 AktG), bei der jedemAktionärderAntragsgegnerineinBezugsrechtimSinnedes §186AktGeingeräumtwird,durchzuführen. Rumpfgeschäftsjahr1999: Geschäftsjahr99/00: Geschäftsjahr00/01: Geschäftsjahr01/02: Rumpfgeschäftsjahr2002: €0,19Rumpfgeschäftsjahr1999: €0,18Geschäftsjahr99/00: €0,18Geschäftsjahr00/01: €0,18Geschäftsjahr01/02: €0,04Rumpfgeschäftsjahr2002: §8 …. §9 Sonstiges (1)DieserVergleichenthältalleAbredenzwischendenAntragstellern und ihren Verfahrensbevollmächtigten, den gemeinsamen Ver treternundderAntragsgegnerin.WeitereAbsprachensindnicht getroffen.DieAntragsgegnerinversichert,dassdieAntragsgegnerin odereinmitihrverbundenesUnternehmenausAnlassdesSpruch verfahrens oder im Zusammenhang mit diesem Vergleich den Antragstellern,ihrenVerfahrensbevollmächtigten,anderenaußen stehenden Aktionären der GEA Alt oder Dritten keine Sonder vorteilegewährt,zugesagtoderinAussichtgestellthat. (2)Änderungen und Ergänzungen dieses Vergleichs einschließlich dieserKlauselbedürfenderSchriftform. (3)SollteneinzelneBestimmungendiesesVergleichsganzoderteil weise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, oder solltesichbeiDurchführungdiesesVergleichsherausstellen,dass dieser eine Lücke enthält, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen BestimmungendiesesVergleichshiervonunberührt.Anstelleder unwirksamen, undurchführbaren oder fehlenden Bestimmung dieses Vergleichs soll eine solche angemessene oder rechtlich gültige Bestimmung treten, wie sie die Beteiligten vernünftiger weise vereinbart hätten und die wirtschaftlich demjenigen nahe kommt, was die Beteiligten bei Abschluss dieses Vergleichs vereinbart hätten, wenn sie den nunmehr in Frage stehenden Punktbedachthätten. (4)Der Vergleich und seine Auslegung unterliegen dem Recht der BundesrepublikDeutschlandunterAusschlussdesInternationalen Privatrechts.FürsämtlicheStreitigkeitenausoderimZusammen hangmitdiesemVergleichoderseinerGültigkeitistausschließlich dasLandgerichtDortmundzuständig.“ Hinweise zur Abwicklung der Nachbesserung gemäß vorstehendem Vergleich („Abwicklungsbekanntmachung“ im Sinne des § 6 Satz 1 des Vergleichs) Hiermit geben wir die näheren Einzelheiten zu der Abwicklung der sich aus dem vorstehend wiedergegebenen Vergleich ergebenden AnsprüchederehemaligenaußenstehendenAktionärederGEAAkti engesellschaft(„AKTIONÄRE“)bekannt.Dabeifungiertdie Deutsche Bank Aktiengesellschaft, Taunusanlage 12, 60325 Frankfurt am Main, alszentraleAbwicklungsstelle(„Zentralabwicklungsstelle“). A. Abschließende Ausgleichszahlung Unabhängigdavon,obAKTIONÄREinfolgeeinerVeräußerungihrer Aktien, und zwar auch im Rahmen des unternehmensvertraglichen Abfindungsangebotes,oderaufgrunddesSqueezeoutihrerStellung alsAKTIONÄRverlustiggegangensind,habensämtlicheAKTIONÄRE, dieeinenAnspruchaufAusgleichszahlungenfüreinesodermehrere derGeschäftsjahre19992002hatten,fürdasjeweiligeGeschäftsjahr, für das sie die Ausgleichszahlung tatsächlich entgegengenommen haben,einenAnspruchaufNachzahlungdesUnterschiedsbetrageszu demgerichtlichfestgesetztenAusgleich.FürdieeinzelnenGeschäfts jahreergebensichdienachstehendgenanntenNachzahlungen,je: Vorzugsaktie: €0,20 €0,22 €0,22 €0,22 €0,05 Die Nachzahlung wird über die Deutsche Bank AG ausgekehrt undwirdsteuerlichwieeineDividendenzahlungbehandelt.Dasolche ZahlungenbeiderGEAGroupAGausdemsteuerlichenEinlagekonto (§27KStG)geleistetwerden,unterbleibtderimNormalfallfürnatür liche Personen anfallende Abzug von 25% Kapitalertragsteuer und 5,5% Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer (Gesamtabzug 26,375%)sowieggf.derKirchensteuer. Ausgleichszahlungen,dieausdemsteuerlichenEinlagekontogeleistet werden,gehörenbeiAktionären,denenkeinewesentlicheBeteiligung (auch in zurückliegenden Zeiträumen oder bei Rechtsvorgängern) gehörthat,nichtzudensteuerlichenEinkünften,sondernführenzur VerringerungdersteuerlichenAnschaffungskostenoderzunegativen Anschaffungskosten, die bei Veräußerung der Aktien zu einem höheren Veräußerungsgewinn führen können. Handelt es sich um einewesentlicheBeteiligung,wirddieNachzahlungwieeinVeräuße rungsgewinnbehandelt.BeiAktienimBetriebsvermögenerhöhtsich ebenfallseinVeräußerungsgewinn. NachzahlungsberechtigteAKTIONÄRE,dieihreAktien(ISINDE0005857007 bzw.ISINDE0005857031)eigenverwahrtenundAusgleichszahlungen imRahmeneinesTafelgeschäftserhielten,werdengebeten,sichunter VorlageentsprechenderNachweiseaneinKreditinstitutihrerWahlzu wenden,umdortihreAnsprücheanzumelden,damitdiesegleichfalls abgewickelt werden können, und zwar so, dass die Anmeldung der Ansprüche einschließlich Nachweise innerhalb von fünf Monaten nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung – Ausschlussfrist – d.h.biszum19.November2012(24Uhr),beiderZentralabwicklungs stelleeingeht. B. Abschließend verbessertes Umtauschverhältnis DieabschließendeNachbesserungdesursprünglichenUmtauschver hältnisseswirdausschließlichinAktienderGEAGroupAGerbracht. Hierzu hat die GEA Group AG ihr Grundkapital bedingt erhöht (§ 4 Abs.6derSatzung),undzwarumbiszu€40.824.492,30durchAus gabevonbiszu15.101.645neuen,aufdenInhaberlautendenStück aktienmiteinemaufdieeinzelneAktieentfallendenanteiligenBetrag des Grundkapitals von rd. € 2,70 („Bezugsaktien“). Die Eintragung des Bedingten Kapitals in das Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorferfolgteam11.Juni2012. I. Allgemeines Berechtigte a)Sämtliche AKTIONÄRE, die das Abfindungsangebot aus dem BGAVbereitsbiszum11.Juni2012(einschließlich)angenommen habenundihreGEAAktieninAktienderGEAGroup(bzw.Aktien derMetallgesellschaftAG)imVerhältnis3GEAAltStammaktien zu 5 GEA GroupAktien bzw. 2 GEA AltVorzugsaktien zu 3 GEA GroupAktiengetauschthaben. b)Sämtliche AKTIONÄRE, die das Abfindungsangebot aus dem BGAV bis zum 11. Juni 2012 (einschließlich) nicht angenommen habenundbiszum20.August2012(einschließlich)annehmen. Verbriefung, Lieferung und Zulassung der Neuen Aktien Da der Anspruch der AKTIONÄRE der GEA Group auf Verbriefung ihrer Anteile satzungsmäßig ausgeschlossen ist, sind die Bezugs aktienineinerDauerGlobalurkundeverbrieft,diebeiderClearstream BankingAG,FrankfurtamMain,hinterlegtwird. DieZulassungderBezugsaktienzumReguliertenMarktandenWert papierbörseninFrankfurtamMain,Berlin,Düsseldorf,Hamburgund MünchensowiezumTeilbereichdesreguliertenMarktesmitweiteren Fortsetzung nächste Seite AnlegerPlus News 12 | 19.6.2012 | 19 VERGLEICH Fortsetzung von vorheriger Seite Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) an der Frankfurter Wert papierbörse wird voraussichtlich im Laufe des 15. Juni 2012 erfolgen. Die Einbeziehung der Bezugsaktien in die bestehende Notierung der GEA GroupAktien an der Frankfurter Wertpapierbörse ist für den 26. Juni 2012 vorgesehen. Die Zulassung der Bezugsaktien soll mit Prospekt erfolgen. Der Prospekt wird auf der Internetseite der GEA Group unter www.gea.com abrufbar sein. Fristen Den nachbesserungsberechtigten AKTIONÄREN werden die zuzu teilenden Bezugsaktien im Girosammelverkehr zur Verfügung gestellt werden. Die Lieferung der zugeteilten Bezugsaktien erfolgt, abhängig vom Zeitpunkt des Zugangs der erforderlichen Aktionärserklärungen (s. Abschnitt III), bei der Deutsche Bank Aktiengesellschaft, Taunus anlage 12, 60325 Frankfurt am Main, in drei Tranchen wie folgt: 1) Eingang innerhalb von 2 Wochen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (d.h. bis zum 2. Juli 2012, 24 Uhr): Lieferung 2 Wochen nach Ablauf der zweiwöchigen Frist (d.h. bis zum 6. Juli 2012 einschließlich), frühestens nach Börsenzulassung 2) Eingang nach Ablauf von 2 Wochen, aber innerhalb von 2 Monaten nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (d.h. bis zum 20. August 2012, 24 Uhr): Lieferung 2 Wochen nach Ablauf der zwei monatigen Frist (d.h. bis zum 3. September 2012 einschließlich) 3) Eingang nach Ablauf von 2 Monaten, aber innerhalb von 5 Monaten nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung – Ausschlussfrist – (d.h. bis zum 19. November 2012, 24 Uhr): Lieferung 2 Wochen nach Ablauf der fünfmonatigen Frist (d.h. bis zum 3. Dezember 2012 einschließlich) Regulierung der Aktienteilrechte Es ist zu erwarten, dass Teilrechte zu den Bezugsaktien anfallen. Weil aus Teilrechten keine Aktionärsrechte geltend gemacht werden können, ist es erforderlich, diese Teilrechte zu Vollrechten an GEA GroupAktien zusammenzulegen. Hierzu wird die Deutsche Bank AG nach dem (i) 16. Juli 2012, (ii) 3. September 2012 und (iii) 3. Dezember 2012 sämtliche noch bestehenden Teilrechte zu ganzen GEA Group Aktien zusammenlegen und innerhalb von drei Wochen nach der jeweiligen Lieferung über die Börse für Rechnung der ehemaligen AKTIONÄRE verwerten. II. Abfindungsergänzung für die ehemaligen AKTIONÄRE, die das Abfindungsangebot aus dem BGAV bis zum 11. Juni 2012 (einschließlich) angenommen haben („Abfindungsergänzungsanspruch“) AKTIONÄRE, die das Abfindungsangebot aus dem BGAV bereits bis zum 11. Juni 2012 (einschließlich) angenommen haben, werden gebe ten, über die Depotbank, die seinerzeit für sie den Aktienumtausch abgewickelt hat, ab sofort bis zum 19. November 2012 (einschließlich) (Ausschlussfrist) 1) die Deutsche Bank Aktiengesellschaft, unter Befreiung von § 181 BGB und mit der Ermächtigung, Untervollmacht zu erteilen, unwider ruflich schriftlich zu beauftragen und zu ermächtigen, sämtliche zur Abwicklung der Nachbesserung nach Maßgabe des vorstehenden Vergleichs erforderlichen oder zweckdienlichen Maßnahmen zu ergreifen und Erklärungen abzugeben sowie entgegenzunehmen, und insbesondere a) im Namen und für Rechnung des jeweiligen ehemaligen AKTIONÄRS dessen Abfindungsergänzungsanspruch im Rahmen der vorstehend beschriebenen bedingten Kapitalerhöhung gegenüber der GEA Group AG geltend zu machen; b) im Namen und für Rechnung des jeweiligen AKTIONÄRS die Bezugserklärung abzugeben und die auszugebenden Bezugs aktien (einschließlich etwaiger Bruchteile) entgegenzunehmen und diese an die Depotbank des betreffenden ehemaligen GEA AltAktionärs liefern zu lassen; 20 | AnlegerPlus News 12 | 19.6.2012 c) die Clearstream Banking AG anzuweisen und zu bevollmäch tigen, sämtliche Bruchteile (Teilrechte) der Bezugsaktien auf das Konto der Deutschen Bank Aktiengesellschaft bei der Clearstream Banking AG zu übertragen, um die Veräußerung dieser Bruchteile (Teilrechte) zu ermöglichen; d) sämtliche Bruchteile (Teilrechte) an Bezugsaktien, die von der jeweiligen Depotbank des betreffenden ehemaligen GEA Alt Aktionärs auf das Depot der Deutschen Bank Aktiengesell schaft bei der Clearstream Banking AG umgebucht worden sind, zu veräußern; 2) anzuerkennen, dass die Gutschrift der Erlöse aus dieser Veräuße rung der Bruchteile (Teilrechte) auf dem Konto der Depotbank des jeweiligen ehemaligen GEA AltAktionärs bis zu drei Wochen nach der jeweiligen Lieferung der Vollrechte gemäß Ziffer 1 dauern kann; 3) sich damit einverstanden zu erklären, dass die ihnen jeweils gut geschriebenen Erlöse für Bruchteile (Teilrechte) an Bezugsaktien auf der Basis des durchschnittlichen Erlöses je Aktie ermittelt werden, welche die Deutsche Bank Aktiengesellschaft durch Zusammenlegung und Verwertung der Bruchteile (Teilrechte) namens und für Rechnung der entsprechenden AKTIONÄRE nach dem (i) 16. Juli 2012, (ii) 3. September 2012 und (iii) 3. Dezember 2012 erzielen wird; und 4) zuzusichern, dass sie Inhaber der Abfindungsergänzungsansprü che sind und diese insbesondere nicht an Dritte abgetreten, ver pfändet oder in sonstiger Weise über sie verfügt haben. AKTIONÄRE, die im Rahmen des Squeezeout 2005 gegen eine Bar abfindung aus der GEA Alt ausgeschieden sind, beachten bitte zusätzlich die Hinweise unter III. zur erforderlichen Rückzahlung der Barab findung. III. Abfindung zum verbesserten Umtauschverhältnis für AKTIONÄRE, die das Abfindungsangebot aus dem BGAV bis zum 11. Juni 2012 (einschließlich) nicht angenommen haben („erhöhter Abfindungsanspruch“) (betrifft allein Aktionäre, die im Rahmen des Squeeze-out 2005 ausgeschieden sind) Die AKTIONÄRE, die im Rahmen des SqueezeoutVerfahrens 2005 gegen eine Barabfindung ausgeschieden sind und das Abfindungs angebot aus dem BGAV bis zum 11. Juni 2012 (einschließlich) noch nicht angenommen haben, können das Abfindungsangebot zum verbesserten Umtauschverhältnis noch bis zum 20. August 2012 (einschließlich) nur gegen Rückzahlung der Barabfindung (einschl. der Erhöhung aus dem Vergleich des dortigen Spruchverfahrens) i.H.v. Euro 53,00 je Stamm und Vorzugsaktie zzgl. darauf gezahlter Zinsen und unter Nachweis, dass sie im Rahmen der wertpapiermäßigen Abwicklung des Squeezeout abgefunden wurden, annehmen. Die AKTIONÄRE werden gebeten, sich an ihre Depotbank zu wenden, die seinerzeit die Barabfindung ausgezahlt hat. AKTIONÄRE, denen die Barabfindung von der Gerichtskasse des Amtsgerichtes Bochum ausgezahlt wurde, werden gebeten, ihren Anspruch auf Abfindung zum verbesserten Umtauschverhältnis über ein Kreditinstitut ihrer Wahl unter Heraus gabe der Herausgabeverfügung/Quittung der Hinterlegungsstelle des Amtsgerichtes/der Gerichtskasse des Amtsgerichtes Bochum sowie Rückzahlung der Barabfindung (einschl. der Erhöhung aus dem Vergleich des dortigen Spruchverfahrens) i.H.v. Euro 53,00 je Stamm und Vorzugsaktie zzgl. darauf gezahlter Zinsen geltend zu machen. Die AKTIONÄRE, die noch keine Abfindungsansprüche aus dem BGAV geltend gemacht haben und heute noch im Besitz von Aktienurkunden der GEA Alt AG sind und den erhöhten Abfindungsanspruch geltend machen möchten, werden gebeten, die Aktienurkunden, jeweils aus gestattet mit den Kupons Nr. 16 ff. und dem Talon, innerhalb der vorgenannten Abfindungsfrist, also bis zum 20. August 2012 (einschließlich), bei einem Kreditinstitut ihrer Wahl, das für Kunden Wertpapierdepots führt, zur Weiterleitung an die Deutsche Bank AG Fortsetzung nächste Seite VERGLEICH Fortsetzung von vorheriger Seite einzureichen und ihre Ansprüche aus den eingereichten GEA AltAktien auf Auszahlung der Barabfindung aus dem Squeeze-out gegen die Hinterlegungsstelle des Amtsgerichtes/der Gerichtskasse des Amtsgerichtes Bochum an die dies annehmende Deutsche Bank AG abzutreten. Von diesem Kreditinstitut wird dem einreichenden AKTIONÄR – nach Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit der eingelieferten Aktienurkunden – eine Depotgutschrift zugunsten eines bestehenden oder neu zu eröffnenden Depots über die ihm zustehende (ganzzahlige) Anzahl an GEA Group-Aktien erteilt, wodurch er Miteigentum an dem bei der Clearstream Banking AG hinterlegten Bestand an DauerGlobalaktien der GEA Group AG erhält. Im Übrigen werden die AKTIONÄRE gebeten, gegenüber ihrer Depotbank die im vorstehenden Abschnitt II erwähnten schriftlichen Erklärungen und Bevollmächtigungen im Hinblick auf den erhöhten Abfindungsanspruch abzugeben, damit die Deutsche Bank AG die jeweiligen Ansprüche auf die erhöhte Abfindung gegenüber der GEA Group AG geltend machen kann. IV.ErgänzendeHinweise Die Erfüllung der sich aus dem Vergleich ergebenden Ansprüche ist für die ehemaligen AKTIONÄRE spesen-, provisions- und kostenfrei. Die abschließende Nachbesserung des Umtauschverhältnisses gilt als Erhöhung der seinerzeit in Aktien erhaltenen Abfindung. Hierdurch können für den berechtigten Aktionär Steuern ausgelöst werden, wenn die seinerzeitige Abfindung in Aktien eine steuerpflichtige Aktienveräußerung dargestellt hat. Die nunmehr erfolgende Nachbesserung kann dann als nachträgliche Erhöhung des Kaufpreises gelten, die ebenfalls steuerpflichtig ist. Jedem berechtigten Aktionär ist zu empfehlen, die etwaigen steuerlichen Folgen der Nachbesserung – gegebenenfalls unter Hinzuziehung der persönlichen Steuerberatung – individuell klären zu lassen. Weder die GEA Group AG noch die Zentralabwicklungsstelle noch die Depotbanken sind befugt, steuerliche Hinweise zur Abwicklung zu erteilen. Bei eventuellen Rückfragen werden die ehemaligen AKTIONÄRE hiermit gebeten, sich an ihre jeweilige Depotbank zu wenden. Dort erhalten Sie auch die notwendigen Formulare zur Weisung und Bevollmächtigung nebst evtl. Annahmeerklärung. Düsseldorf, den 18. Juni 2012 GEAGroup Aktiengesellschaft Der Vorstand IMPRESSUM Verlag: Kapital Medien GmbH • Hackenstraße 7b • 80331 München Tel: 089 2020846-20 • Fax: 089 2020846-21 E-Mail: [email protected] • Internet: www.kapitalmedien.de Amtsgericht München - HRB 188639 • Steuernummer 143/153/30727 ISSN 2191-5091 Pflichtblatt an den Börsen: München, Berlin, Düsseldorf, Stuttgart, Hamburg, Hannover Geschäftsführer: Daniel Bauer, Harald Rotter Herausgeber: Kapital Medien GmbH Redaktion: Chefredakteur: Harald Rotter Stellv. Chefredakteur: Daniel Bauer Autoren dieser Ausgabe: Daniel Bauer, Werner W. Rehmet (myDividends), Harald Rotter, Stefan Siebert, Matthias Wahler, Stephanie Wente, Herbert Wild Lektorat: Petra Bonnet Grafik, Layout, Produktion: Annika Reiter Redaktionsschluss: 19.6.2012 Bildnachweise: Titelseite: Kirsty [email protected], Realdepot: [email protected], HV-Termine: [email protected] Kontakt: Kapital Medien GmbH (Redaktion AnlegerPlus) • Hackenstraße 7b • 80331 München Fax: 089 2020846-21 • E-Mail: [email protected] Anrufe an Mitglieder der Redaktion können nicht weitergeleitet werden. Hierfür bitten wir um Verständnis. Copyright: Alle Rechte vorbehalten. Die Rechte für sämtliche Inhalte liegen bei der Kapital Medien GmbH. Sämtliche Inhalte sind nur für die private Nutzung bestimmt. Eine Vervielfältigung und Verbreitung ist nur mit Zustimmung der Kapital Medien GmbH zulässig. Die Veröffentlichung von Leserbriefen behält sich die Redaktion vor, ebenso, diese in gekürzter Form unter Angabe der vollständigen Adresse zu veröffentlichen. Keine Anlageberatung, wichtige Hinweise: Unsere Beiträge dienen nur zu Informationszwecken und haben keinen Bezug zu den spezifischen Anlagezielen, zur finanziellen Situation oder zu bestimmten Notwendigkeiten jedes einzelnen Empfängers. Unsere Publikationen sollen Informationen zur Verfügung stellen, um Anleger zu unterstützen, ihre eigenen Investitionsentscheidungen zu treffen, jedoch nicht um jedem Investor spezifische Anlageberatung zur Verfügung zu stellen. Folglich können die Finanzinstrumente, die hierin behandelt werden, und etwaige Empfehlungen, die hierin ausgesprochen werden, möglicherweise nicht für alle Investoren geeignet sein: Leser müssen sich ihr eigenes unabhängiges Urteil hinsichtlich der Eignung solcher Investitionen und Empfehlungen angesichts ihrer eigenen Anlageziele, Erfahrung, der Besteuerungssituation und Finanzlage bilden. Die Kapital Medien GmbH hält die verwendeten Informationen und Quellen für zuverlässig. Jedoch kann die Kapital Medien GmbH keine Garantie hinsichtlich der Genauigkeit, Zuverlässigkeit und Vollständigkeit solcher Informationen übernehmen. Die verwendeten Informationen unterliegen fortwährenden Veränderungen ohne vorherige Benachrichtigung; sie können unvollständig oder zusammengefasst sein und es können möglicherweise nicht alle wesentlichen Informationen hinsichtlich der Unternehmen enthalten sein. Die Kapital Medien GmbH ist nicht verpflichtet, die Informationen zu aktualisieren. Geschäfte mit Finanzinstrumenten sind mit Risiken verbunden, die bis hin zum Totalverlust des eingesetzten Vermögens und in bestimmten Fällen auch zu einem Verlust über das eingesetzte Vermögen hinaus führen können. Wenn ein Finanzinstrument in einer von der des Investors abweichenden Währung gehandelt wird, kann eine Änderung der Währungskurse den Preis oder den Wert des Wertpapiers oder den daraus resultierenden Ertrag nachteilig beeinflussen, und solch ein Investor geht ein effektives Währungskursrisiko ein. Zusätzlich kann ein Ertrag von einer Investition schwanken und der Preis oder der Wert der Finanzinstrumente, die direkt oder indirekt in unseren Reports beschrieben werden, kann steigen oder fallen. Außerdem ist die historische Entwicklung nicht notwendigerweise ein Hinweis auf die zukünftigen Resultate. Haftungsausschluss: Weder der/die Autor(en) noch die Kapital Medien GmbH haften für einen möglichen Verlust, den ein Anleger mittelbar oder unmittelbar erleidet, weil er seine Anlageentscheidungen auf Veröffentlichungen im Magazin „AnlegerPlus“ gestützt hat. Hinweis auf potenzielle Interessenskonflikte: Mit den nachstehenden Erläuterungen möchten wir Sie auf mögliche Interessenkonflikte im Zusammenhang mit unseren Beiträgen in AnlegerPlus NEWS hinweisen. Diese Angaben beziehen sich auf den Zeitpunkt der Veröffentlichung. Mögliche Interessenkonflikte sind mit den nachfolgenden Ziffern beim jeweiligen Beitrag wie folgt gekennzeichnet: Mögliche Interessenkonflikte in Bezug auf die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. (SdK) Hinweis: Die SdK hält Finanzinstrumente im Anlagebestand, um ihr Vermögen zu verwalten. Des Weiteren hält die SdK Aktien von fast allen börsennotierten Emittenten (in der Regel eine Aktie), um eine Hauptversammlungspräsenz der SdK sicherstellen zu können. Die nachfolgenden Angaben unter Ziff. 1 und 2 beziehen sich lediglich auf den Anlagebestand! 1. Die SdK und/oder ein mit der SdK verbundenes Unternehmen halten Finanzinstrumente des Emittenten im Anlagebestand. 2. Die SdK und/oder ein mit der SdK verbundenes Unternehmen halten Finanzinstrumente im Anlagebestand, deren Wertentwicklung von der Wertentwicklung des Emittenten oder von von diesem emittierten Finanzinstrumenten abhängt. 3. Bei der SdK und/oder einem mit der SdK verbundenen Unternehmen bestehen Verbindungen zum Emittenten Vertretung im Aufsichtsrat o.ä.). 4. Die SdK und/oder verbundene Unternehen haben sonstige bedeutende finanzielle Interessen in Bezug auf den Emittenten. Mögliche Interessenkonflikte in Bezug auf an der Erstellung des Beitrags beteiligte Personen 5. An der Veröffentlichung des Beitrags beteiligte Personen halten Finanzinstrumente des Emittenten. 6. An der Veröffentlichung des Beitrags beeiligte Personen halten Finanzinstrumente, deren Wertentwicklung von der Wertentwicklung des Emittenten oder von von diesem emittierten Finanzinstrumenten abhängt. 7. Zwischen an der Veröffentlichung des Beitrags beteiligten Personen und dem Emittenten bestehen Verbindungen (Vertretung im Aufsichtsrat o.ä.). 8. An der Veröffentlichung des Beitrags beteiligte Personen haben sonstige bedeutende finanzielle Interessen in Bezug auf den Emittenten. Erscheinungsweise: Im zweiwöchentlichen Rhythmus, per E-Mail im PDF-Format Bezug: Kostenlos Anmeldung: www.anlegerplus.de/news/ Abmeldung: www.anlegerplus.de/news/abbestellen Anzeigen-Service Leser-Service Ansprechpartner: Darius Hupka, Anzeigenleiter Tel.: +49 (0)89 2020846-18 Fax: +49 (0)89 2020846-21 E-Mail: [email protected] Ansprechpartner: Tanja Leonhardt Tel.: +49 (0)89 2020846-25 Fax: +49 (0)89 2020846-21 E-Mail: [email protected] Ansprechpartner: Gabriele Appel Tel.: +49 (0)89 2020846-0 Fax: +49 (0)89 2020846-10 E-Mail: [email protected] Internet: www.AnlegerPlus.de Internet: www.AnlegerPlus.de Internet: www.sdk.org Mitglieder-Service AnlegerPlus News 12 | 19.6.2012 | 21