Amtsblatt 3. KW 2016 - Amt Schönberger-Land
Transcrição
Amtsblatt 3. KW 2016 - Amt Schönberger-Land
Jahrgang 19 29. Januar 2016 Ausgabe 01/16 Amtliches Bekanntmachungsblatt Postwurfsendung sämtliche Haushalte der Gemeinden Grieben, Groß Siemz, Lockwisch, Lüdersdorf, Menzendorf, Niendorf, Roduchelstorf, Selmsdorf, der Stadt Dassow sowie der Stadt Schönberg im Amt Schönberger Land Foto: LW-Bildarchiv Die nächste Ausgabe erscheint am 26. Februar 2016.. ææææææææ*ANUARææsæ7OCHEæææææ æ !MTæ3CHNBERGERæ,AND Wichtige Informationen der Verwaltung $IENiCHSTE!USGABE 5NS!MTSBLATT ERSCHEINTAM &EBRUAR !NNAHMESCHLUSS F~RREDAKTIONELLE"EITRiGE UND!NZEIGENIST 0OSTEINGANGIM6ERLAG &EBRUAR Mitteilungsblatt mit öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinden und Städte des Amtes Schönberger Land. Druck: Telefon und Fax: Anzeigenannahme: Redaktion: Internet und E-Mail: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG Röbeler Straße 9, 17209 Sietow Druckhaus WITTICH An den Steinenden 10, 04916 Herzberg/Elster Tel. 03535/489-0 Tel.: 039931/57 90 Fax: 039931/5 79-30 Tel.: 039931/57 9-16 Fax: 039931/57 9-45 www.wittich.de, E-Mail: [email protected] Namentlich gekennzeichnete Artikel geben die Meinung des Verfassers wieder, der auch verantwortlich ist. Für Text-, Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4c-Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Die Vervielfältigungs- und Nutzungsrechte der hier veröffentlichten Fotos, Bilder, Grafiken, Texte und auch Gestaltung liegen beim Verlag. Vervielfältigung nur mit schriftlicher Genehmigung des Urhebers. Verantwortlich: Amtlicher Teil: Außeramtlicher Teil: Anzeigenteil: Erscheinungsweise: Auflage: Amt Schönberger Land Am Markt 15, 23923 Schönberg 038828 330-0 038828 330-175 [email protected] www.schoenberger-land.de www.schoenberger-land.de/online allgemeine Öffnungszeiten: Mo. - Do. 09:00 - 12:00 Uhr $IæUæ$Oææ æææ5HR Fr. geschlossen besondere Öffnungszeiten des Standesamtes: Mo., Di. u. Do. 09:00 - 12:00 Uhr $IæUæ$Oææ æææ5HR besondere Öffnungszeiten der Wohngeldstelle, des Gewerbeamtes und für Feuerwehrangelegenheiten: $IæUæ$Oææ æææ5HRæUNDææææ5HR Impressum Verlag + Satz: Verwaltung: Anschrift: Telefon: Fax: E-Mail: Web: Online-Dienste: Amt Schönberger Land Mike Groß (V. i. s. d. P.) Jan Gohlke monatlich, jeweils zum letzten Freitag eines Monats, wird kostenlos an alle erreichbaren Haushalte im Amtsbereich verteilt 9.800 Exemplare Gemäß § 7 Abs. 4 des Landespressegesetzes für Mecklenburg-Vorpommern vom 6. Juni 1993 wird darauf hingewiesen, dass Gesellschafter des Verlages und der Druckerei letztlich sind: Edith Wittich-Scholl, Michael Wittich, Georgia Wittich-Menne und Andrea Wittich-Bonk. VERLAG + DRUCK LINUS WITTICH KG Heimat- und Bürgerzeitungen Rufnummernverzeichnis: Amtskasse Anlagenbuchhaltung Bauanträge Bauleitplanung Bürgerinformation Buß- und Verwarngelder %INWOHNERMELDEAMTæ Finanzverwaltung Fischereischeine Feuerwehren 'EBÜUDEMANAGEMENTæ Gewerbeamt 'RÔNANLAGEN'EWÜSSERæ Hochbau Informationstechnik Kindertageseinrichtungen Liegenschaften Ordnungsamt 0ERSONALABTEILUNGæ Rechnungsprüfung Schulverwaltung Spielplätze Stadtsanierung 3TANDESAMTæ 3TEUERABTEILUNGæ Straßenausbaubeiträge Straßenbeleuchtung 3TRAENUNTERHALTUNGæ Tiefbau Vollstreckung Wahlen/Organisation Winterdienst 7OHNGELDSTELLEæ zentrale Dienste zentraler Sitzungsdienst 330-121, 123 und 171 330-126 330-181 330-150, 157 330-113 330-135 ææUNDæ 330-120 und 128 330-135 330-139 ææUNDæ 330-139 330-181 330-111 330-116 und 119 330-155 und 156 330-130, 131 und 137 330-161 330-119 330-151 330-157 æUNDæ æUNDæ 330-152 330-151 330-182 330-122 und 125 330-115 330-131 330-117 330-112 !MTæ3CHNBERGERæ,ANDæ æ æ*ANUARææsæ7OCHEææææææææææ Amt Schönberger Land - Der Amtsvorsteher - Öffentliche Bekanntmachung zu Mehrjahresbescheiden des Amtes Schönberger Land 3. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Menzendorf über die Erhebung einer Hundesteuer vom 14. Januar 2016 Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777 ff.) und der §§ 1 bis 3 des Kommunalabgabengesetzes des Landes MecklenburgVorpommern (KAG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom æ!PRILææ'6/"Læ-6ææ3ææZULETZTæGEÜNDERTæDURCHæ Artikel 2 des Gesetzes vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777, 833) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung Menzendorf vom 29. September 2015 nachfolgende 3. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Menzendorf über die Erhebung einer Hundesteuer vom 30.10.2000 erlassen: §1 Die Satzung der Gemeinde Menzendorf über die Erhebung einer Hundesteuer vom 30.10.2000 wird unter § 1 (2) geändert und erhält folgende Fassung: „§ 1 Steuergegenstand (2) Gefährliche Hunde (§ 5 der Satzung vom 30.10.2000) werden gesondert besteuert. Der Begriff gefährlicher Hund bestimmt sich nach § 2 der Verordnung über das Führen und Halten von Hunden (Hundehalterverordnung - HundehVO M-V) in der jeweils gültigen Fassung. Als gefährlich im Sinne dieser Verordnung gelten Hunde, - bei denen von einer durch Zucht, Ausbildung oder Abrichten herausgebildeten, über das natürliche Maß hinausgehenden Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder einer anderen, in ihrer Wirkung vergleichbaren Mensch oder Tier gefährdenden Eigenschaft auszugehen ist, - die einen Menschen oder ein Tier durch Biss geschädigt haben, ohne selbst angegriffen oder dazu durch Schläge oder in ähnlicher Weise provoziert worden zu sein (bissige Hunde), - die wiederholt Menschen gefährdet haben, ohne selbst angegriffen oder provoziert worden zu sein, oder wiederholt Menschen in gefahrdrohender Weise angesprungen haben. Legt der Hundehalter eine Bescheinigung nach § 2 Absatz 3 Satz æ(UNDEH6/æ-6æVORæERFOLGTæKEINEæ"ESTEUERUNGæALSæGEFÜHRLICHERæ Hund. Für gefährliche Hunde erfolgt keine Steuerbefreiung (§ 6) und Steuerermäßigung (§ 7) gemäß Satzung der Gemeinde über die Erhebung einer Hundesteuer vom 30.10.2000. Weiterhin wird für gefährliche Hunde keine Züchtersteuer (§ 8 der Satzung vom 30.10.2000) gewährt.“ §2 Alle weiteren Paragraphen der Satzung vom 30.10.2000 und der æÇNDERUNGSSATZUNGæVOMææBLEIBENæVOLLINHALTLICHæBEstehen. Die 3. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Menzendorf über die Erhebung einer Hundesteuer tritt rückwirkend zum 01.01.2015 in Kraft. -ENZENDORFæDENææ*ANUARæ gez. Goerke Bürgermeisterin (Siegel) Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese gemäß § 5 Abs. 5 der KV M-V nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften. Nach § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetztes (GrStG) kann für solche Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr die gleiche Steuer (Grundsteuer) wie im Vorjahr zu entrichten haben, die Grundsteuer durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt werden. Gemäß dieser Bestimmung wird mit dieser öffentlichen Bekanntmachung die Grundsteuer A sowie die Grundsteuer B für 2016, soweit für diese Zeit kein schriftlicher Steuerbescheid ergangen ist, in der zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt. Die Grundsteuer wird mit den Vierteljahresbeträgen jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November 2016 fällig. Für Steuerpflichtige, die von der Möglichkeit des § 28 Abs. 2 des Grundsteuergesetztes Gebrauch gemacht haben, wird die Grundsteuer 2016 in einem Betrag am 1. Juli 2016 fällig. Sollten sich die Besteuerungsgrundlagen ändern, werden durch das Amt Schönberger Land Änderungsbescheide erstellt. Gemäß § 12a des Kommunalabgabengesetzes gilt gleiches für die Hunde- und Zweitwohnungssteuer. Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn Ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Amtsvorsteher des Amtes Schönberger Land, Am Markt 15, 23923 Schönberg schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Bitte beachten Sie: Die Einlegung eines Widerspruchs ändert nichts an der fristgerechten Zahlungspflicht. Falls Sie das Bankeinzugsverfahren nutzen möchten, können Sie den Vordruck zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates im Internet unter www.schoenberger-land.de verwenden. Eine formlose Erteilung ist ebenfalls möglich. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Nüsch (Tel.: 038828 æ%-AILæKNUESCH SCHOENBERGERLANDDEæODERæ&RAUæ+ORTæ (Tel.: 038828 330-129, E-Mail: [email protected]). Schönberg, 12.01.2016 gez. Lenschow Amtsvorsteher Öffentliche Bekanntmachung Eröffnungsbilanz der Gemeinde Lockwisch zum 01.01.2012 und Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes Schönberger Land vom 22.10.2015 Die Eröffnungsbilanz der Gemeinde Lockwisch zum 01.01.2012 wurde durch den Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Schönberger Land geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Schönberger Land hat das Ergebnis in ihren Prüfbericht zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die Prüfung hat zu keinen wesentlichen Beanstandungen geführt. Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Schönberger Land hat in seine Sitzung am 22.10.2015 beschlossen, der Gemeinde Lockwisch die Feststellung der Eröffnungsbilanz zu empfehlen. Die Gemeindevertretung Lockwisch hat in seiner Sitzung am æDIEæ%RFFNUNGSBILANZæDERæ'EMEINDEæ,OCKWISCHæZUMæ 01.01.2012 beschlossen. Die Eröffnungsbilanz der Gemeinde Lockwisch zum 01.01.2012, sowie der Bestätigungsvermerk und der Prüfbericht werden hiermit öffentlich bekannt gemacht. ææææææææ*ANUARææsæ7OCHEæææææ æ !MTæ3CHNBERGERæ,AND Die Eröffnungsbilanz liegt mit ihren Anlagen einschließlich des Prüfberichtes und des Bestätigungsvermerkes zur Einsichtnahme vom Zeitpunkt der Bekanntmachung an für sieben Werktage in der Amtsverwaltung des Amtes Schönberger Land in Schönberg, Am Markt 15, Hinterhaus, Zimmer 29 zu den Öffnungszeiten öffentlich aus. Lockwisch, den 15.01.2016 gez. Behrens Bürgermeister !MTæ3CHNBERGERæ,ANDæ æ Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg - Flurneuordnungsbehörde Bleicherufer 13 19053 Schwerin Freiwilliger Landtausch „Strohkirchen-Cordshagen I“ Landkreis Nordwestmecklenburg Gemeinden Bernstorf und Roduchelstorf Aktenzeichen: 5433.2-74-8237 (bitte bei Schriftverkehr angeben) Schwerin, 12.01.2015 Ausfertigung Gründe: Der Freiwillige Landtausch dient der Arrondierung von landwirtschaftlichen Flächen. Die Tauschpartner haben die Durchführung eines Freiwilligen Landtausches beantragt und glaubhaft gemacht, dass er sich verwirklichen lässt. Der freiwillige Landtausch war daHERæNACHæeeææUNDææ,W!NP'æIæ6æMæeæCæ&LURB'æANZUORDNENæ Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen den Anordnungsbeschluss kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Bleicherufer 13, 19053 Schwerin, schriftlich einzulegen oder zur Niederschrift zu erklären. Im Auftrag Öffentliche Bekanntmachung für die Gemeinde Bernstorf und Roduchelstorf Anordnungsbeschluss Nach den §§ 103a bis 103i des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) VOMææ-ÜRZææ"'"Læ)æ3ææMITæSPÜTERENæÇNDERUNGENæ ergeht folgender Beschluss: I. Auf Antrag wird das freiwillige Landtauschverfahren mit der Bezeichnung Freiwilliger Landtausch „Strohkirchen-Cordshagen l“ hiermit angeordnet. II. Dem Freiwilligen Landtausch unterliegen folgende Flurstücke: Gemeinde: Bernstorf Gemarkung: Strohkirchen Flur: 1 &LURSTÔCKEææ ææææUNDææ Gemeinde: Gemarkung: Flur: &LURSTÔCKEææ æ*ANUARææsæ7OCHEææææææææææ Roduchelstorf Cordshagen 1 æ $ASæ6ERFAHRENSGEBIETæUMFASSTææHAæUNDæISTæINæDERæMITæDIESEMæ Beschluss verbundenen Gebietskarte durch farbige Markierung gekennzeichnet. Seine genaue Abgrenzung nach Flurstücken kann bei der Flurneuordnungsbehörde, dem Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, Bleicherufer 13, 19053 Schwerin, eingesehen werden. III. Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte: Inhaber von Rechten, die nicht aus dem Grundbuch ersichtlich sind, die aber zur Beteiligung am Freiwilligen Landtausch berechtigen, werden aufgefordert, diese Rechte innerhalb von drei Monaten - gerechnet vom ersten Tage dieser Bekanntmachung - bei der Flurneuordnungsbehörde anzumelden. Diese Rechte sind auf Verlangen der Flurneuordnungsbehörde nachzuweisen. Werden Rechte nicht fristgemäß angemeldet oder nachgewiesen, so kann die Flurneuordnungsbehörde die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gelten lassen. Der Inhaber eines vorstehend bezeichneten Rechts muss die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufs ebenso gegen sich gelten lassen wie der Beteiligte, demgegenüber die Frist durch Bekanntgabe des Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt worden ist. gez. A. Winkelmann Abteilungsleiterin (LS) Ausfertigungsvermerk: Die Ausfertigung stimmt mit der Urschrift überein und wurde zum Zwecke der Bekanntgabe erstellt. ææææææææ*ANUARææsæ7OCHEæææææ æ !MTæ3CHNBERGERæ,AND 2. Die Gemeinde Lüdersdorf beteiligt sich an den Erschließungskosten und Herstellungskosten sowie den Außenanlagen mit 1.200 € pro Platz, ausgehend von 12 Krippen- und 27 Kitaplätzen, maximal jedoch mit 50.000 €. Bekanntmachung Beschlüsse Lüdersdorf Die Gemeindevertretung Lüdersdorf fasste in ihrer Sitzung am 30.06.2015 folgenden Beschluss: Übernahme einer Kofinanzierung für das Bauvorhaben Kindertagesstätte Vorlage: VO/2/0066/2015 Beschluss: Die Gemeindevertretung Lüdersdorf stimmt der Übernahme des Kofinanzierungsanteils in Höhe von 125.000 € nicht zu, da gemäß der Kofinanzierungserklärung bei Vorhaben privater Träger die Kofinanzierung durch das Land getragen wird. Damit wird die Erklärung vom 21.05.2015 zurückgezogen. Abstimmungsergebnis: einstimmig mit 15 Ja-Stimmen Die Gemeindevertretung Lüdersdorf fasste in ihrer Sitzung am 21.07.2015 folgende Beschlüsse: Ersatzpflanzungen der Straßenbäume im Krüzkamp Finanzierung Vorlage: VO/3/0089/201: Beschluss: æ $IEæ'EMEINDEæÔBERTRÜGTæDIEæINææEINGESTELLTENælNANZIELLENæ -ITTELæINæ(HEæVONææÒæUNTERæDERæ+ONTIERUNGææ in das HH-Jahr 2015 und hebt den Sperrvermerk auf. Eine Nachpflanzung findet nach gutachtlicher Empfehlung statt. 2. Die Gemeinde stellt außerplanmäßig 6.000 € in 2015 bereit zur Fällung der 58 verbliebenen Robinien. Die Kosten für die notwendigen Ersatzpflanzungen (1:1) werden in das HH 2016 eingestellt. Abstimmungsergebnis: einstimmig mit 15 Ja-Stimmen Stellungnahme zum Prüfungsergebnis zur überörtlichen Prüfung der Gemeinde Lüdersdorf Haushaltsjahre 2011 - 2013 Vorlage: VO/6/0013/2015 Beschluss: Die Gemeindevertretung Lüdersdorf nimmt den Bericht zur überörtlichen Prüfung der Gemeinde Lüdersdorf zur Kenntnis. Die Stellungnahme umfasst analog die Darstellung im Sachverhalt, siehe beiliegenden Schreiben. Die Amtsverwaltung wird beauftragt, den Prüfbericht öffentlich auszulegen und dieses vorab öffentlich bekanntzugeben. Abstimmungsergebnis: einstimmig mit 15 Ja-Stimmen Schaffung v. kurzfristigen Betreuungsmöglichkeiten (Übergangslösung) für Krippen- und Kindergartenkinder ab 01.10.2015 Vorlage: VO/1/0209/2015-1 Beschluss: 1. Die Gemeindevertretung Lüdersdorf stimmt der Schaffung von kurzfristigen Betreuungsmöglichkeiten (Übergangslösung) für Krippen- und Kindergartenkinder auf den Flurstücken hinter der Kindertageseinrichtung Peermoor, Bahnhofstraße, in Herrnburg zu und stellt die erforderlichen Flurstücke/Teilflächen unentgeltlich zur Verfügung. Eine entsprechende Vereinbarung ist zu schließen. Abstimmungsergebnis: æ *A3TIMMEN 1 Gegenstimme - Enthaltungen Die Gemeindevertretung Lüdersdorf fasste in ihrer Sitzung am 29.09.2015 folgende Beschlüsse: Fortschreibung des Landesraumentwicklungsprogramms (LEP) Mecklenburg-Vorpommern - 2. Stufe des Beteiligungsverfahrens zum Entwurf des LEP sowie zum Entwurf des Umweltberichts nach § 7Abs. 3 Landesplanungsgesetz Vorlage: VO/4/0217/2015 Beschluss: Die Gemeindevertretung Lüdersdorf beschließt zum Beteiligungsverfahren der Fortschreibung des Landesraumentwicklungsprogramms M-V (2. Stufe) wie folgt zu einzelnen Punkten Stellung zu nehmen: Zu Punkt 3.3.3 „Stadt-Umland-Räume“ 1. Den Hinweisen der Gemeinde Lüdersdorf zur 1. Beteiligungsrunde wurde zu Punkt 3.3.3 „Stadt-Umland-Räume“ nicht ausreichend nachgegangen. Der Wegfall des Stadt-UmlandRaumes Lübeck im LEP ist nicht begründet und nicht nachvollziehbar. Es liegen dieselben Voraussetzungen vor, wie im LEP von 2005, in dem der Stadt-Umland-Raum Lübeck noch enthalten war. Die Begründung, dass das LEP keine Bindungswirkung über die Landesgrenzen hinaus entfalten kann, ist jedoch nicht relevant, wenn es um die Kategorisierung von Entwicklungspotentialen geht, die nicht von Landesgrenzen abhängig sind. Eine Einordnung der Gemeinde Lüdersdorf, die maßgeblich durch den Stadt-Umland-Raum Lübeck beeinflusst wird, in die Kategorie „ländliche Räume“ entspricht nicht der Realität. Eine gesonderte Darstellung wird von der Gemeinde Lüdersdorf daher gefordert. Abstimmungsergebnis: einstimmig mit 13 Ja-Stimmen :Uæ0UNKTææu3CHUTZæBEDEUTSAMERæ"DENh 1. Mit der Änderung der Ausweisung von Vorrangflächen für die Landwirtschaft in ein textlich formuliertes Ziel, nach dem landwirtschaftlich genutzte Flächen ab einer Bodenwertzahl von 50 nicht mehr in andere Nutzungen überführt werden dürfen, wird die nachhaltige, räumliche Entwicklung der Gemeinde Lüdersdorf sowie allen anderen Gemeinden in Nordwestmecklenburg (Landkreis mit der größten Anzahl hochwertiger Böden) stark eingeschränkt. Die Gemeinde Lüdersdorf schließt sich der Stellungnahme DESæ,ANDKREISESæ.ORDWESTMECKLENBURGæZUæDEMæ0UNKTææDESæ LEP an. Der Erhalt landwirtschaftlicher Flächen muss mit anderen Nutzungen abgewogen werden. Dies muss im Zuge der Fortschreibung des LEP erfolgen. Die Kriterien für schützenswerte Böden müssen detaillierter dargestellt und ausreichend begründet werden. Es muss ein Gestaltungsrahmen für die gemeindliche Entwicklung verbleiben, der nicht durch eine Pauschalerklärung auf Ebene der Landesplanung ohne Betrachtung des einzelnen gemeindlichen Erfordernisses an eine nachhaltige Entwicklung ausgeschlossen wird. Eine detaillierte und begründete Untersuchung auf der Ebene der gemeindlichen Planung muss weiterhin gewährleistet bleiben, um der Gemeinde Ausgestaltungen und Entwicklungen zu ermöglichen. Die Gemeinde sieht hier eine pauschale und nicht erforderliche Doppelregelung, die ihr zumindest auch die Abwägungsmöglichkeiten im Rahmen einer geordneten städtebaulichen Entwicklung nimmt (die das BauGB noch zulässt; sh. unter Punkt 3). Eine für die Zukunft !MTæ3CHNBERGERæ,ANDæ æ æ*ANUARææsæ7OCHEææææææææææ erforderliche und geordnete Gestaltungsfreiheit, darf für die Im RREP WM (2011) ist für Lüdersdorf folgende Aussage zu Gemeinde nicht bis auf den Stillstand eingeschränkt werden. finden: „Die im Grenzraum zur Metropolregion Hamburg und im Restriktionen der Flächeninanspruchnahme bestehen ohnehin Stadt-Umland-Raum Lübeck liegenden Grundzentren […] Lübereits vielerorts durch naturschutzfachliche Vorgaben (natidersdorf […] sollen in besonderem Maße Entwicklungsimpulse onale und internationale Schutzgebiete, Artenschutz) sowie für Wohnfunktionen und für Gewerbe aufnehmen.“ Insbesonschwierige Baugrundverhältnisse. Die übrigen Belange der dere unter Berücksichtigung der Entwicklungsmaßnahme für Raumordnung und des BauGB gelten ohnehin. das Wohnen in Herrnburg sollte im Stadt-Umland-Bereich von 2. Die Gemeinde Lüdersdorf widerspricht der textlichen FestLübeck auch weiterhin eine angemessene Entwicklung ohne setzung zur Sicherung bedeutsamer Böden des LEP auch weitergehende Restriktion für das Wohnen möglich bleiben. deshalb, weil dadurch eine Anpassung bereits bestehender Auch im Bezug dazu ist eine Anpassung des LEP an den StadtBauleitpläne und der Entzug des Baurechts für derzeit landUmland-Raum Lübeck (sh. Stellungnahme zum Punkt 3.3.3) wirtschaftlich genutzte Flächen in der Folge möglicherweise notwendig. notwendig werden. Hier würde ein Vertrauensschaden nach § 39 BauGB entstehen. Abstimmungsergebnis: 3. Die Gemeinde Lüdersdorf merkt an, dass bereits durch § 1a 11 Ja-Stimmen Abs. 2 BauGB ein sparsamer Umgang mit Boden festgesetzt - Gegenstimmen ist: „Mit Grund und Boden soll sparsam und schonend umge2 Enthaltungen gangen werden; dabei sind zur Verringerung der zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutzungen die (Damit gibt die Gemeinde Lüdersdorf ihre Stellungnahme zur FortMöglichkeiten der Entwicklung der Gemeinde insbesondere schreibung des Landesraumentwicklungsprogrammes (LEP) nur durch Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung ZUæDENæ0UNKTENææUNDææAB und andere Maßnahmen zur Innenentwicklung zu nutzen sowie Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß zu begrenzen. 2. Satzungsänderung der Gemeinde Lüdersdorf über die ErLandwirtschaftlich, als Wald oder für Wohnzwecke genutzte hebung einer Hundesteuer Flächen sollen nur im notwendigen Umfang umgenutzt werden.“ Vorlage: VO/2/0073/2015 Die textliche Festsetzung des LEP zum Schutz ertragreicher Böden entzieht der Gemeinde die Möglichkeit, selbst über die Beschluss: Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben und entstehende InteDie Gemeindevertretung Lüdersdorf beschließt die 2. Satzung ressenausgleiche zu entscheiden. zur Änderung der Satzung der Gemeinde Lüdersdorf über die Diese pauschale Darlegung unterbindet den gemeindlichen Erhebung einer Hundesteuer. Gestaltungsrahmen unverhältnismäßig. Die Planungshoheit im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten wird der GemeinAbstimmungsergebnis: de quasi genommen; diese Doppelregelung ist aus Sicht der einstimmig mit Gemeinde unverhältnismäßig. 13 Ja-Stimmen æ $IEæäBERPRÔFUNGæDERæMGLICHENæ!USGESTALTUNGæDESæ'ROGEWERbestandortes wird aus Sicht der Gemeinde durch die FormulieAufwandsentschädigung für Feuerwehrleute rungen zur Inanspruchnahme hochwertiger landwirtschaftlicher Vorlage: VO/7/0002/2014 Flächen eingeschränkt. Im LEP ist zwar die Ausnahme formuliert, dass die bedeutsamen Entwicklungsstandorte Industrie Beschluss: und Gewerbe von dem Umwandlungsverbot ausgenommen Die Gemeinde Lüdersdorf erteilt folgenden Prüfauftrag an die sind, doch inwieweit dies flächenhaft gilt, wird nicht ersichtlich. Verwaltung: Auch da im LEP keine Fläche für die gewerbliche und indus1. Zulässigkeit, ob eine Gemeinde in der Haushaltssicherung eine trielle Entwicklung dargestellt ist, sondern nur das pauschale weitere freiwillige Leistung dieser Art tätigen kann. Symbol für das Vorranggebiet Gewerbe und Industrie. Die 2. Feststellung von Kommunen mit vergleichbaren Regelungen Lösung dieses Konfliktes ist auf Grund der Maßstabsebene wie im Antrag des LEP aus Sicht der Gemeinde ohnehin auf die gemeindliche 3. Prüfung, ob gleichzeitig Aufwandsentschädigungen für LehrPlanung zu verlegen. Die Gemeinde kann dann das Ziel der gangsbesuche neben der beantragten Entschädigung für EinRaumordnung und Landesplanung in Bezug auf die gewerbsätze auch geregelt werden können. liche Entwicklung im Rahmen ihrer Planungshoheit ausgeææ :URæ+OSTENERMITTLUNGæISTæDERæ5MFANGæDERæMGLICHENæ%NTSCHÜDIstalten. In Anwendung des BauGB bedarf es somit nicht der GUNGENæAUSæDENæ*AHRENææFÔRæGELEISTETEæ%INSÜTZEæSOWIEæ pauschalen Ausschlussklausel, da diese die Planungshoheit Lehrgangsbesuche zu ermitteln. der Gemeinde - gleichwohl immer unter Beachtung der ohnehin Das Amt wird beauftragt, eine entsprechende Vorlage zu den Zifgeltenden Gesetze - unterbinden würde. FERNææææFÔRæDIEæ3ITZUNGæDESæ&INANZAUSSCHUSSESæIMæ.OVEMBERæ 2015 vorzubereiten. Abstimmungsergebnis: 5 Ja-Stimmen Abstimmungsergebnis: 8 Gegenstimmen einstimmig mit - Enthaltung 13 Ja-Stimmen :Uæ0UNKTææu7OHNBAUmÜCHENENTWICKLUNGh 1. Das Umwandlungsverbot für Böden mit einer Bodenwertzahl über 50 schränkt zudem die Wohnbauflächenentwicklung ein. Diese ist nach dem LEP innerhalb der Zentralen Orte und StadtUmland-Räume in direkter Anbindung an die bebauten Ortslagen möglich. Lüdersdorf wird im RREP WM als Grundzentrum eingestuft und zählt somit zu den Zentralen Orten. Gerade in ländlichen Räumen grenzen jedoch häufig landwirtschaftlich genutzte Flächen an die Ortslagen an, sodass es unter Umständen erforderlich werden kann, dass im Zuge der Abwägung auf örtlicher Ebene höherwertige Böden in Anspruch zu nehmen sind. Besteht für diese ein Umwandlungsverbot, ist eine zukünftige Wohnbauflächenentwicklung möglicherweise stark eingeschränkt. Anschaffung von Gemeindeflaggen und Fahnenmasten Vorlage: VO/1/0223/2015 Beschluss: Die Gemeindevertretung Lüdersdorf beschließt die Anschaffung von zwei Gemeindeflaggen. Die Anschaffungskosten für die Flaggen sind durch Spendeneinnahmen gedeckt. Die Kosten für die Anschaffung von Fahnenmasten werden in die Haushaltsplanung 2016 aufgenommen. Die Ausführung der Fahnenmasten und die Standorte sind noch zu bestimmen. Abstimmungsergebnis: einstimmig mit 13 Ja-Stimmen ææææææææ*ANUARææsæ7OCHEæææææ Die Gemeindevertretung Lüdersdorf fasste in ihrer Sitzung am 27.10.2015 folgende Beschlüsse: Wahl eines neuen Mitgliedes für den Finanzausschuss Vorlage: VO/1/0232/2015 Beschluss: Die Gemeindevertretung Lüdersdorf wählt Herrn Volker Thiel als neues Mitglied in den Finanzausschuss. Abstimmungsergebnis: 12 Ja-Stimmen - Gegenstimmen 1 Enthaltung Beschluss Die Gemeindevertretung Lüdersdorf wählt Herrn Frank Arnold zum Vertreter von Herrn Volker Thiel im Finanzausschuss. Zum Vertreter von Herrn Karl Borrmann wird Herr Dirk Naujok gewählt. Abstimmungsergebnis einstimmig mit 13 Ja-Stimmen Wahl eines neuen weiteren Mitgliedes in den Amtsausschuss Vorlage: VO/1/0235/2015 Beschluss: Die Gemeindevertretung Lüdersdorf wählt Dirk Naujok als neues weiteres Mitglied in den Amtsausschuss Schönberger Land. Abstimmungsergebnis: einstimmig mit 13 Ja-Stimmen Wahl einer neuen Stellvertretung für den Bauausschuss Vorlage: VO/1/0233/2015 Beschluss: Die Gemeindevertretung Lüdersdorf wählt Herrn Volker Thiel als Stellvertreter für Herrn Frank Arnold in den Bauausschuss. Abstimmungsergebnis: einstimmig mit 13 Ja-Stimmen Entwicklungsmaßnahme Lüdersdorf „Herrnburg-Nord“ Einzelmaßnahme Aufforstung im B-Plan Nr. 5 - außerplanmäßige Ausgabe als Erstattung auf das Treuhandkonto Vorlage: VO/4/0229/2015 Beschluss: Die Gemeinde Lüdersdorf bewilligt die außerplanmäßige AusGABEæINæ(HEæVONææÒæIMæ0RODUKTæuSTÜDTEBAULICHEæ Entwicklungsmaßnahmen“ zur Erstattung an das Treuhandkonto der Entwicklungsmaßnahme „Herrnburg Nord“. Abstimmungsergebnis: einstimmig mit 13 Ja-Stimmen Beratung und Beschlussfassung zur Annahme von Spenden Vorlage: VO/1/0229/2015 æ !MTæ3CHNBERGERæ,AND Bekanntmachung Beschlüsse Selmsdorf Die Gemeindevertretung Selmsdorf fasste in ihrer Sitzung am 09.07.2015 folgende Beschlüsse: 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Selmsdorf Vorlage: VO/1/0191/2015-1 Beschluss: Die Gemeindevertretung Selmsdorf beschließt die 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Selmsdorf. Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimmen 1 Gegenstimme - Enthaltungen Erneute Beratung und Beschlussfassung zur Geschäftsordnung der Gemeindevertretung Selmsdorf Vorlage: VO/1/0194/2015 Beschluss: Die Gemeindevertretung Selmsdorf beschließt, die Geschäftsordnung der Gemeindevertretung Selmsdorf in der vorliegenden Form zu belassen. Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimmen 1 Gegenstimme - Enthaltung Beratung zum Sitzungskalender II. Halbjahr 2015 Vorlage: VO/8/0003/2015 Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt den um die o.a. angeführten Termine ergänzten Sitzungsplan für das 2. Halbjahr 2015. Abstimmungsergebnis: 7 Ja-Stimmen 1 Gegenstimme - Enthaltung Antrag der CDU-Fraktion - Herzlich Willkommen - 25 Jahre deutsche Wiedervereinigung Beschluss: Die Gemeinde Selmsdorf beschließt, die Veranstaltungen der Einheitsfeier 25 Jahre Deutsche Einheit für das gemeinsame Grenzfest Schlutup - Selmsdorf finanziell zu unterstützen. a. Kosten in Höhe von 6.000 € b. Organisatorische Unterstützung Gemeinde Selmsdorf (Festkomitee) c. Gesamtkoordinator-Organisation: Vergabe an HAPPINESSEVENTS, Bahnhofsstraße 66 a 19057 Schwerin, z. Hd. Herrn Rene-Mario Gaßmann Abstimmungsergebnis: Herr Seibt nein Herr Mühlenberg Enthaltung Herr Gutschke nein Herr Kreft nein Herr Stoeter nein Frau Hendreich nein Herr Teggatz nein Herr Kniep ja Beschluss: Die Gemeindevertretung Lüdersdorf beschließt, die oben aufgeführten Geldspenden für die durchgeführte Veranstaltung am 3. Oktober 2015 anzunehmen. Die Gemeindevertretung Selmsdorf fasste in ihrer Sitzung am 22.10.2015 folgende Beschlüsse: Abstimmungsergebnis: 12 Ja-Stimmen - Gegenstimmen 1 Enthaltung Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt die Aufnahme der mobilen Jugendarbeit im Verlaufe des Jahres 2016 mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 10 Stunden. Projekt „Streetwork/Mobile Jugendarbeit“ Vorlage: VO/1/0228/2015 !MTæ3CHNBERGERæ,ANDæ Abstimmungsergebnis: einstimmig mit 11 Ja-Stimmen Feststellung der Eröffnungsbilanz der Gemeinde Selmsdorf zum 01. Januar 2012 Vorlage: VO/2/0068/2015 Beschluss: Die Gemeindevertretung Selmsdorf stellt die vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Eröffnungsbilanz der Gemeinde Selmsdorf zum 01. Januar 2012 in der Fassung vom 27.08.2015 fest. Abstimmungsergebnis: einstimmig mit 11 Ja-Stimmen Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selmsdorf - Erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss Vorlage: VO/4/0158/2015-1 Beschluss: 1. Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen wurden von der Gemeinde mit folgendem Ergebnis geprüft: s. Anlage Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses. 2. Der erneute Entwurf der Flächennutzungsplan-Fortschreibung sowie der erneute Entwurf der Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt. 3. Der erneute Entwurf der Flächennutzungsplan-Fortschreibung SOWIEæDERæERNEUTEæ%NTWURFæDERæ"EGRÔNDUNGæSINDæGEMÜæeæAæ Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Stellungnahmen können nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden. Die geänderten oder ergänzten Teile sind in der Bekanntmachung zu benennen. ææ $IEæ"EHRDENæUNDæSONSTIGENæ4RÜGERæFFENTLICHERæ"ELANGEæDEren Aufgabenbereich von den vorgenommenen Änderungen berührt werden kann, sind zur Abgabe einer Stellungnahme GEMÜæeæAæ!BSææIæ6æMæeææ!BSææ"AU'"æBESCHRÜNKTEæ Beteiligung) aufzufordern und über die öffentliche Auslegung zu informieren. 5. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen. Abstimmungsergebnis: einstimmig mit 11 Ja-Stimmen Fortschreibung Landesraumentwicklungsprogramm (LEP) Mecklenburg-Vorpommern - 2. Stufe des Beteiligungsverfahrens zum Entwurf des LEP und Entwurf des Umweltberichts nach § 7 Abs. 3 Landesplanungsgesetz Vorlage: VO/4/0216/2015 Beschluss: Die Gemeindevertretung Selmsdorf beschließt zum Beteiligungsverfahren der Fortschreibung des Landesraumentwicklungsprogramms M-V (2. Stufe) wie folgt Stellung zu nehmen: Die Gemeinde Selmsdorf nimmt den Entwurf zur 2. Stufe des Beteiligungsverfahrens zur Kenntnis und begrüßt im Wesentlichen die Inhalte der Fortschreibung des Landesraumentwicklungskonzepts. Die erfolgte Abwägung der gemeindlichen Hinweise zur 1. Stufe des Beteiligungsverfahrens hält die Gemeinde jedoch in weiten Teilen für unzureichend und sachlich nicht hinreichend tragfähig. Daher hält die Gemeinde Selmsdorf ihre Hinweise zu folgenden Punkten weiter aufrecht: zu 3.3.2 Stadt-Umland-Räume: Für die Nicht-Darstellung des Stadt-Umland-Raumes Lübeck auf Mecklenburger Seite fehlt weiter eine tragfähige Begründung. Die in der Abwägung dargestellte Begründung, dass das LEP keine Bindewirkung über die Landesgrenzen hinaus entfalten kann, ist weder zielführend noch für die qualitative Entwicklung des Raumes an der westlichen Landesgrenze hilfreich. Als Begründung für die Einführung der Stadt-Umland-Räume steht dieser qualitative Entwicklungsgedanke im gesamten LEP-Entwurf æ æ*ANUARææsæ7OCHEææææææææææ mehrfach im Vordergrund. Gerade der östliche Teil des StadtUmland-Raumes Lübeck gehört mit den Städten Schönberg und Dassow sowie mit den Gemeinde Selmsdorf und Lüdersdorf zu den wirtschaftlich leistungsstärksten Räumen des Landes. Das ausgerechnet für diesen Raum im LEP eine Entwicklungskonzeption fehlt, erscheint nicht vollziehbar. Die Gemeinde Selmsdorf weist weiterhin auf das Fehlen einer besonders auf die Grenzregion abgestimmten Handlungs- und Entwicklungskonzeption hin. Der Verweis auf die Entwicklungspotenziale der Metropolregion Hamburg greift zu kurz. zu 3.2 Zentrale Orte und 4.2 Wohnungsbauentwicklung Durch den Ausbau der Versorgungsinfrastruktur, durch die nachfragebedingte Stärkung der Wohnfunktion, durch die exzellente Verkehrsanbindung sowie durch das große Angebot an Arbeitsplätzen erfüllt die Gemeinde Selmsdorf weitestgehend die Anforderungen an ein Grundzentrum. Mit einer Einwohnerzahl von dauerhaft oberhalb von 3.000 Personen erfüllt die Gemeinde bereits heute Aufgaben eines Grundzentrums. Diese Entwicklung sollte auf der Ebene der Landesplanung durch die Benennung der Gemeinde als Grundzentrum (hilfsweise: „vergleichbar eines Grundzentrums“) Rechnung getragen werden. Durch die Lage am östlichen Stadtrand der Hansestadt Lübeck ist die Gemeinde Selmsdorf in der Lage, einen wichtigen Beitrag zur Wertschöpfung sowohl innerhalb der Stadt Lübeck als auch im Bereich Westmecklenburg zu leisten. Die Bereitstellung von zusätzlichen Wohnbauflächen kann nur gelingen, wenn die nicht sachgerechte Bindung an den sog. Eigenbedarf aufgelöst bzw. deutlich relativiert wird. Der weitere Ausbau und die substanzielle Stärkung des Hauptortes Selmsdorf werden ohne die landesplanerische Würdigung erschwert, wenn nicht verhindert. Sofern die o. g. Punkte bei der weiteren Bearbeitung des Landesraumentwicklungsprogramms Berücksichtigung finden, begrüßt die Gemeinde die grundsätzlichen Aussagen des LEP. Die gemeindeweite Einstufung als Vorbehaltsgebiet Tourismus eröffnet grundsätzlich Entwicklungsräume, die Einstufung des östlichen Gemeindegebietes als Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft bestätigt im Wesentlichen die heutige Nutzung und verhindert nicht die angestrebte Entwicklung des Hauptortes Selmsdorf. zu 7.3 Sicherstellung oberflächennaher Rohstoffe Die Gemeinde Selmsdorf spricht sich gegen die Ausweisung von Rohstofflagern (Kiesvorkommen auf der Halbinsel Teschow) als Vorranggebiet „Rohstoffsicherung“ aus, sofern diese Vorkommen im Vorbehaltsgebiet „Tourismus“ und in unmittelbarer Nähe zu naturschutzwürdigen Gebieten (NSG/Grünes Band, LSG „Palinger Heide und Halbinsel Teschow“) liegen. Abstimmungsergebnis: einstimmig mit 11 Ja-Stimmen 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung über die Festlegung und Abrundung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Zarnewenz mit der Gebietsbezeichnung „Zarnewenz- Oberdorf“ - Abwägungs- und Satzungs-beschluss Vorlage: VO/4/0181/2015 Beschluss: 1. Die Gemeindevertretung hat die während der Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Stellungnahmen mit folgendem Ergebnis geprüft: siehe Anlage Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses. 2. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, die Stellungnahmen vorgebracht haben, das Abwägungsergebnis mitzuteilen. 3. Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung über die 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung über die Festlegung und Abrundung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Zarnewenz mit der Gebietsbezeichnung „Ortsteil Zarnewenz-Oberdorf“, bestehend aus dem Lageplan, der Zeichenerklärung und den inhaltlichen Festsetzungen gemäß eææ!BSææ"AU'"æALSæ3ATZUNG ææææææææ*ANUARææsæ7OCHEææææ ææ $IEæ"EGRÔNDUNGæWIRDæGEBILLIGT 5. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss über die 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung über die Festlegung und Abrundung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Zarnewenz ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo die Satzung und die Begründung dazu eingesehen und über den Inhalt Auskunft zu erhalten ist. Abstimmungsergebnis: einstimmig mit 11 Ja-Stimmen 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 20 „Lebensmittelmarkt Selmsdorf“ der Gemeinde Selmsdorf Aufstellungsbeschluss Vorlage: VO/4/0213/2015 Beschluss: 1. Für das in der Anlage dargestellte rd. 2.100 qm große Gebiet in der Gemeinde Selmsdorf, Ortslage Selmsdorf Dorf, gelegen südlich des Lebensmittel-discounters „Netto“, westlich des Bebauungsplangebietes „Wohngebiet Am Mühlenbruch“ UNDæSTLICHæDERæ"UNDESSTRAEææUMFASSENDæDIEæ&LURSTÔCKEæ 79/10 A, 77/7 A der Flur 3, Gemarkung Selmsdorf Dorf, soll die Satzung über die 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 20 aufgestellt werden. 2. Es wird folgendes Planungsziel verfolgt: Mit der Satzung über die 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 20 beabsichtigt die Gemeinde, auf bisherigen Grün- und Ausgleichsflächen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung eines Sonstigen Sondergebietes nach § 11 Baunutzungsverordnung (BauNVO) mit der Zweckbestimmung „medizinische Infrastruktur“ zu schaffen. Mit der Planung soll die Errichtung eines Gebäudes ermöglicht werden, das eine Apotheke, Arztpraxen, Einrichtungen medizinischer Heilberufe sowie eine Wohnung für einen Betriebsleiter beinhalten soll. Die Gemeinde reagiert damit auf ein konkretes Bauinteresse. Gleichzeitig verfolgt die Gemeinde mit dem Bebauungsplan das städtebauliche Ziel, an der Kreuzung VONæ"ææUNDæ"ææDENæ/RTSEINGANGæERKENNBARæZUæGESTALten. Die beabsichtigte Gestaltung des Ortseingangs steht im inhaltlichen Zusammenhang mit einer künftigen Bebauung auf der gegenüberliegenden Fläche des jetzigen Sandparkplatzes bzw. der darauf befindlichen Gaststätte. Diese Bebauungen WESTLICHæUNDæSTLICHæDERæ"ææSOLLENæGEMEINSAMæDENæ/RTSEINgang definieren. Die mit der Planung entfallenden Grün- und Ausgleichsflächen sind zu bilanzieren und durch Verrechnung mit dem gemeindlichen Ökokonto zu ersetzen. 3. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen. Amt Schönberger Land Beschluss: 2. Die Gemeindevertretung hebt ihren unter TOP 10 gefassten Beschluss vom 09.07.2015 betreffend Geschäftsordnung der 'EMEINDEVERTRETUNGæ3ELMSDORFæAUFæeææ!BSææDERæ'ESCHÜFTSordnung ist zu streichen. Abstimmungsergebnis: 10 Ja-Stimmen 1 Gegenstimme - Enthaltung Wahl eines neuen sachkundigen Einwohners für den Ausschuss für Jugend, Schule und Bildung Vorlage: VO/1/0217/2015 Beschluss: Die Gemeindevertretung Selmsdorf wählt Frau Anett Kofeldt als neue sachkundige Einwohnerin in den Ausschuss für Jugend, Schule und Bildung. Abstimmungsergebnis: einstimmig mit 11 Ja-Stimmen Wahl eines neuen Mitgliedes für den Hauptausschuss Vorlage: VO/1/0224/2015 Beschluss: Die Gemeindevertretung Selmsdorf wählt Frau Claudia Hendreich als neues Mitglied in den Hauptausschuss. Abstimmungsergebnis: 10 Ja-Stimmen - Gegenstimmen 1 Enthaltung Erneute Beschlussfassung zur 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Selmsdorf Vorlage: VO/1/0226/2015 Beschluss: 1.) Die Gemeindevertretung Selmsdorf beschließt die Aufhebung des in der Sitzung am 09.07.2015 unter TOP 9 gefassten Beschlusses zur 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung, UND 2.) Die Gemeindevertretung Selmsdorf beschließt die 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung in der nunmehr vorliegenden Fassung. Abstimmungsergebnis: einstimmig mit 11 Ja-Stimmen Abstimmungsergebnis: einstimmig mit 11 Ja-Stimmen 2. Satzungsänderung der Gemeinde Selmsdorf über die Erhebung einer Hundesteuer Vorlage: VO/2/0077/2015 Widerspruch des Leitenden Verwaltungsbeamten gegen den Beschluss der Gemeindevertretung vom 09.07.2015 (TOP 10) betreffend Geschäftsordnung der Gemeindevertretung Selmsdorf Vorlage: VO/1/0215/2015 Beschluss: Die Gemeindevertretung Selmsdorf beschließt die 2. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Selmsdorf über die Erhebung einer Hundesteuer. Beschluss: 1. Da der Widerspruch des Leitenden Verwaltungsbeamten gegen den unter TOP 10 der Sitzung der Gemeindevertretung vom 09.07.2015 gefassten Beschluss zur Geschäftsordnung fristgemäß und schriftlich mit Begründung eingelegt wurde, beschließt die Gemeindevertretung, dass dieser Widerspruch zulässig ist. Abstimmungsergebnis: einstimmig mit 11 Ja-Stimmen Abstimmungsergebnis: einstimmig mit 11 Ja-Stimmen Antrag der CDU-Fraktion - LED Masterplan Selmsdorf-Kommune im neuen Licht Vorlage: VO/7/0043/201 Beschluss Die Gemeindevertretung Selmsdorf beschließt die Umrüstung auf eine effektive LED-Beleuchtungstechnologie entsprechend des Antrages der CDU-Fraktion. !MTæ3CHNBERGERæ,ANDæ Abstimmungsergebnis. Herr Kreft Herr Gutschke Herr Stoeter Herr Albeck Frau Blank-Griesbeck Herr Fischer Frau Hendreich Herr Kniep Herr Lüth Herr Seibt Frau Streckert Herr Teggatz æ nein nein nein ja nein ja nein ja nein nein Enthaltung Enthaltung Damit findet der Antrag keine Mehrheit. Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt die Umsetzung der BeleuchTUNGæANæDERæ""ææENTSPRECHENDæDERæNACHGEREICHTENæ6ORLAGEæ der Fraktionen der SPD und der BfS (Kostenschätzung). Abstimmungsergebnis: Herr Kreft Herr Gutschke Herr Stoeter Herr Albeck Frau Blank-Griesbeck Herr Fischer Frau Hendreich Herr Kniep Herr Lüth Herr Seibt Frau Streckert Herr Teggatz ja ja ja Enthaltung ja Enthaltung ja nein ja ja ja ja Damit ist der Antrag beschlossen. Ein Beschluss zur Vorlage der Verwaltung ist hiermit entbehrlich. Antrag der BfS-Fraktion - Richtlinie der Gemeinde Selmsdorf zur Vornahme von Ehrungen - hier: 2. Entwurf vom 25. September 2015 Vorlage: VO/7/0044/2015 Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt die „Richtlinie der Gemeinde Selmsdorf zur Vornahme von Ehrungen“ in der vorliegenden Fassung vom 07.10.2015. Redaktioneller Hinweis: Der § Rechte der Ehrenbürger ist in der Nummerierung der §§ ausgelassen worden und muss ergänzt werden. Der Satz zu Ziffer 2 entfällt. Abstimmungsergebnis: einstimmig mit 12 Ja-Stimmen Antrag der SPD/BFS - „Selmsdorf Live“ - nicht offizielle Seite der Gemeinde Vorlage: VO/7/0045/2015 Beschluss: Die Gemeindevertretung beauftragt die Amtsverwaltung zu prüfen, ob 1. der Betreiber verpflichtet werden kann, beim ersten Aufruf einer seiner Seiten einen deutlich erkennbaren Hinweis anzuzeigen, dass diese Seite nicht die offizielle Seite der Gemeinde Selmsdorf ist und ob 2. die gemeindeeigene Webcam auf seiner Website genutzt werden darf. In diesem Zusammenhang ist auch zu klären, ob eine Nutzung der Webcam durch Dritte in Zukunft wirkungsvoll verhindert werden kann. Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimmen 3 Gegenstimmen - Enthaltung æ*ANUARææsæ7OCHEææææææææææ Preisskat in Lockwisch Am Samstag, dem 13. Februar 2016 findet um 15:00 Uhr im Gemeinde-/Feuerwehrgerätehaus unser nächster Preisskat statt. Der Einsatz beträgt 8,00 €. Anmeldungen erbeten unter 0172 3173068. gez. Behrens Bürgermeister Bericht des Bürgermeisters der Stadt Schönberg Liebe Schönbergerinnen und Schönberger, das neue Jahr hat bereits ein Zwölftel seiner Lebenszeit zurückgelegt. So langsam hat man sich beim Schreiben auch an die Zahl 2016 gewöhnt. Ich habe am 1. Januar durch unsere Stadt einen Spaziergang gemacht. Aufgefallen ist mir dabei, dass in vielen Straßen die Überreste der silvesterlichen Knallkörper beseitigt waren. Lediglich der Marktplatz war noch mit derartigen Resten übersät. Schön, dass sich Menschen zusammengefunden haben, um gemeinsam ihrer Freude über das neue Jahr Ausdruck zu verleihen. Schade, dass diese Bürger ihren Abfall wieder der Allgemeinheit überlassen haben. Das finde ich genauso übel wie das Verhalten der Einwohner, die immer wieder ihren Sperrmüll und ihren Hausmüll in das Gelände des Parkes in der R.-Hartmann-Straße entsorgen. Es gibt Mülltonnen, gelbe Tonnen und jeder Bürger kann einmal im Jahr unentgeltlich Sperrmüll abholen lassen. Ich appelliere an alle Einwohnerinnen und Einwohner, ein wenig bewusster mit den Abfällen umzugehen, um so unsere Stadt sauber zu halten. In den nächsten Tagen geht die Baumaßnahme am Kochschen Haus in die Endrunde. Wenn alles so läuft wie geplant könnte das Gebäude Ende März fertig sein. Der Verein Haus des Kindes sieht eine Möglichkeit, mit Hilfe eines Investors eventuell im Sommer mit dem Bau der neuen Kita beginnen zu können. Das wäre nicht nur schön, sondern auch dringend erforderlich. Wie in den Jahren zuvor wurden auf dem Neujahrsempfang der Stadt verdienstvolle Bürgerinnen und Bürger ausgezeichnet. In diesem Jahr erhielten Frau Lieselotte Hamann für ihr soziales Engagement und Herr Christoph D. Minke für sein Wirken für Schönberg mittels des Musiksommers eine Ehrenurkunde mit der Anstecknadel. Mit einer Urkunde und einem Blumenstrauß dankte die Stadt Frau Deutschkämer für ihre Bemühungen, Gästen die Kirche und die Stadt zu erklären, Herr Dr. Heber für seine Bemühungen zur Erhaltung des Badeteiches, Herr Robby Eggert für sein Engagement zur Gestaltung des Kapellenteiches und der Verkehrsinsel in der Lübecker Straße und Herr Pastor a.D. Schmachtel für sein 10 jähriges Wirken als Pfarrer und Bürger von Schönberg in unserer Stadt. Auch an dieser Stelle möchte ich den Genannten für ihr Tun nochmals danken und ihnen weiterhin alles Gute wünschen. Die Winterferien stehen vor der Tür und manch einer möchte zum Wintersport fahren. Denjenigen wünsche ich, dass am Urlaubsort auch ausreichend Schnee vorhanden ist. Ihr Bürgermeister Lutz Götze Gummistiefel-Fußball-EM 2016 mit Stadionsprecher Rudi Die Gemeinde Lockwisch sucht Mannschaften, die im Juni 2016 den Gummistiefel-Fußball-Europameister ausspielen möchten. Haben wir Ihr/Euer Interesse geweckt? Mannschaftsanmeldungen werden bis zum 31. März 2016 unter der Telefonnummer 0172 3173068 sowie unter [email protected] entgegengenommen. ææææææææ*ANUARææsæ7OCHEææææ Hauptsatzung des Amtes Schönberger Land vom 4. Januar 2016 Aufgrund des § 129 in Verbindung mit § 5 Abs. 2 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777) wird nach Beschluss des Amtsausschusses vom 12. November 2015 und nach Abschluss des Anzeigeverfahrens bei der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg am 17. Dezember 2015 nachfolgende Hauptsatzung des Amtes Schönberger Land erlassen: §1 Name/Dienstsiegel Das Amt Schönberger Land führt als Dienstsiegel das kleine Landessiegel mit dem Wappenbild des Landesteils Mecklenburg, einem hersehenden Stierkopf mit abgerissenem Halsfell und Krone UNDæDERæ5MSCHRIFTæ!-4æ3#(."%2'%2æ,!.$æsæ,!.$+2%)3æ NORDWESTMECKLENBURG. §2 Amtsausschuss (1) Der Amtsausschuss besteht aus den Bürgermeistern der Städte Dassow und Schönberg, den Bürgermeistern der amtsangehörigen Gemeinden und den weiteren Mitgliedern nach § 132 Absatz 1 und 2 KV M-V. (2) Die Bürgermeister werden im Fall ihrer Verhinderung durch ihren Stellvertreter im Amt vertreten. Die weiteren Mitglieder des Amtsausschusses werden im Fall ihrer Verhinderung durch ihren Stellvertreter, soweit die Hauptsatzung der jeweiligen amtsangehörigen Stadt bzw. Gemeinde dies vorsieht, vertreten. Im diesem Fall wählen die Stadt- bzw. Gemeindevertretungen jeweils einen Stellvertreter für jedes weitere Mitglied. (3) Die Sitzungen des Amtsausschusses sind grundsätzlich öffentlich. Der Amtsausschuss beschließt den Ausschluss der Öffentlichkeit in nichtöffentlicher Sitzung mit der Mehrheit aller Mitglieder, wenn überwiegende Belange des öffentlichen Wohls oder berechtigte Interessen Einzelner dies erfordern. In den folgenden Fällen ist die Öffentlichkeit ausgeschlossen, ohne dass es hierzu eines Beschlusses nach Satz 2 bedarf: 1. Personalangelegenheiten, außer Wahlen und Abberufungen 2. Steuer- und Abgabeangelegenheiten Einzelner 3. Grundstücksgeschäfte æ 6ERGABEæVONæ!UFTRÜGEN 5. Rechnungsprüfungsangelegenheiten mit Ausnahmen des Abschlussberichtes. Sofern im Einzelfall überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls oder berechtigte Interessen Einzelner nicht entgegenstehen, kann der Amtsausschuss beschließen, Angelegenheiten nach Satz 3 Nr. 1 bis 5 in öffentlicher Sitzung zu behandeln. æ!NFRAGENæVONæ-ITGLIEDERNæDESæ!MTSAUSSCHUSSESæSOLLENæSPÜtestens 5 Arbeitstage vor der Sitzung beim Amtsvorsteher eingereicht werden. Mündliche Anfragen während der Sitzung des Amtsausschusses sollen, sofern sie nicht in der Sitzung selbst beantwortet werden, spätestens innerhalb von vierzehn Tagen schriftlich beantwortet werden. (5) Die Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen hat grundsätzlich der Amtsausschuss zu treffen. Die Entscheidung für Beträge unter 100 € wird auf den Amtsvorsteher übertragen. §3 Ausschüsse (1) Zur Vorbereitung seiner Beschlüsse bildet der Amtsausschuss gem. § 136 Abs. 1 KV M-V folgenden beratenden Ausschuss: Name Aufgabengebiet Finanzausschuss Finanz- und Haushaltswesen, Steuern, Gebühren, Beiträge und sonstige Abgaben Amt Schönberger Land (2) Der Ausschuss nach Absatz 1 besteht aus 7 Mitgliedern. Der Amtsausschuss wählt drei Verhinderungsvertreter für alle Finanzausschussmitglieder. (3) Gemäß § 136 Abs. 3 KV M-V wird ein Rechnungsprüfungsausschuss nach dem Kommunalprüfungsgesetz gebildet. Name Aufgabengebiet Rechnungsprüfungs- örtliche Prüfung der Haushalts- und ausschuss Wirtschaftsführung des Amtes und, sofern diese Aufgabe nach § 36 Abs. 2 S. 6 KV M-V i. V. m. § 1 Abs. 2 KPG M-V übertragen wurde, der amtsangehörigen Gemeinden Der Ausschuss setzt sich aus mindestens 7 und höchstens 19 -ITGLIEDERNæZUSAMMENæ"ISæZUMæ%NDEæDERæAMææ-AIææBEgonnenen fünfjährigen Kommunalwahlperiode können weitere sachkundige Einwohner und Einwohnerinnen des Amtes in den Rechnungsprüfungsausschuss berufen werden, ohne dass die Mitglieder des Amtsausschusses die Mehrheit im Rechnungsprüfungsausschuss stellen müssen (Genehmigung des Ministeriums FÔRæ)NNERESæUNDæ3PORTæ-ECKLENBURG6ORPOMMERNæVOMææ 'ESCHÜFTSZEICHENæ))ææææ&ÔRæDIEæ-ITGLIEDERæDESæ2ECHnungsprüfungsausschusses werden insgesamt fünf Verhinderungsvertreter gewählt. æ$IEæ3ITZUNGENæDESæ!USSCHUSSESæNACHæ!BSATZææSINDæFFENTLICHæ § 2 Abs. 3 gilt entsprechend. Die Sitzungen des Ausschusses nach Abs. 3 sind nichtöffentlich. §4 Amtsvorsteher (1) Außer den ihm gesetzlich übertragenen Aufgaben obliegen dem !MTSVORSTEHERæDIEæ%NTSCHEIDUNGENæDIEæNICHTæNACHæeææ!BSææ Satz 1 bis 3 KV M-V in Verbindung mit § 22 KV M-V als wichtige Angelegenheit dem Amtsausschuss vorbehalten sind. æ$ERæ!MTSVORSTEHERæTRIFFTæ%NTSCHEIDUNGENæNACHæeææ!BSææ 3ATZææ+6æ-6æINæ6ERBINDUNGæMITæeææ!BSææ+6æ-6æUNTERHALBæ der folgenden Wertgrenzen: 1. bei Verträgen, die auf einmalige Leistungen von 3.000 € gerichtet sind sowie bei wiederkehrenden Leistungen von 500 € pro Monat, 2. über überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen von 10 % der betreffenden Haushaltsstelle, jedoch nicht mehr als 5.000 € sowie bei außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen von 2.500 € je Ausgabefall, 3. bei Veräußerung oder Belastung von Grundstücken von 500 €, bei Hingabe von Darlehen, die innerhalb eines Haushaltsjahres zurückgezahlt werden, von 10.000 € sowie bei Aufnahme von Krediten im Rahmen des Haushaltsplanes von 50.000 €. (3) Der Amtsvorsteher ernennt, befördert und entlässt Beamte der Laufbahngruppe 1, 1. Einstiegsamt. Beschäftigte bis zur Entgeltgruppe 9 werden durch den Amtsvorsteher eingestellt, höhergruppiert oder gekündigt. æ$ERæ!MTSAUSSCHUSSæISTæLAUFENDæÔBERæDIEæ%NTSCHEIDUNGENæIMæ Sinne der Absätze 2 und 3 zu unterrichten. §5 Festlegungen der Wertgrenzen für unbestimmte Begriffe und Betragsgrenzen in der Haushaltswirtschaft (1) &ESTLEGUNGæZUæeææ!BSææUNDææ+6æ-6ææ.OTWENDIGKEITENæFÔRæ den Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung Eine Nachtragshaushaltssatzung ist unverzüglich zu erlassen, wenn sich zeigt, dass nachstehend aufgeführte Grenzen für die Erheblichkeit bzw. Wesentlichkeit erreicht bzw. überschritten werDENæ!LSæWESENTLICHæIMæ3INNEæDESæeææ!BSææ:IFFERææUNDææ+6æ M-V sind Fehlbeträge bzw. Deckungslücken anzusehen, wenn sie 3 v.H. der ordentlichen Aufwendungen bzw. ordentlichen AusZAHLUNGENæÔBERSTEIGENæ!LSæERHEBLICHæIMæ3INNEæDESæeææ!BSææ Ziffer 3 KV M-V sind bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen bei einzelnen Aufwandspositionen, wenn sie 2 v. H. der ordentlichen Aufwendungen übersteigen. Entsprechend gilt die Erheblichkeitsgrenze für die Auszahlungen im Finanzhaushalt. !LSæGERINGFÔGIGæIMæ3INNEæDESæeææ!BSææ:IFFERææ+6æ-6æGELTENæ !MTæ3CHNBERGERæ,ANDæ æ æ*ANUARææsæ7OCHEææææææææææ unabweisbare Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförmen und Einrichtungen, an denen die Stadt mit beherrschendem dermaßnahmen sowie unabweisbare Aufwendungen und Auszahoder maßgeblichem Einfluss beteiligt ist, Sondervermögen mit lungen für Instandsetzungen an Bauten und Anlagen, wenn sie Sonderrechnung oder Zweckverbände, in denen die Stadt Mitglied 10.000 € nicht übersteigen. ist, verschlechtert und daraus erhebliche wirtschaftliche Risiken (2) &ESTLEGUNGæZUæeææ!BSææLETZTERæ3ATZæDERæ'EM(6/$OPPIKæ für die Stadt entstehen können. Als erhebliche Risiken werden für die Wertgrenze für den Einzelnachweis von Investitionen und Ergebnisverschlechterungen im Stadthaushalt von mehr als 10 % Investitionsfördermaßnahmen der ordentlichen Aufwendungen und Ausgleichs-verpflichtungen Die Wertgrenze für den Einzelnachweis der Einzahlungen gemäß von mehr als 20 % der ordentlichen Auszahlungen im Stadthauseææ!BSææ3ATZææ.RææBISææUNDæDERæ!USZAHLUNGENæGEMÜæeææ halt angesehen. Abs.12 Satz 1 Ziffer 17 bis 22 für Investitionen und Investitions(8) Festlegungen zu § 21 GemHVO-Doppik zur Vergabe von Auffördermaßnahmen wird auf 10.000 € festgelegt. Unterhalb dieser trägen Wertgrenze erfolgt die Darstellung der Ein- und Auszahlungen Für die Vorbereitung der Vergabe von Aufträgen wird festgelegt: für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen in jedem TeilBei Beschaffung bis zum voraussichtlichen Auftragsvolumen von haushalt insgesamt. 5.000 € kann auf eine detaillierte Leistungsbeschreibung verzich(3) &ESTLEGUNGæZUæeææ!BSææ'EM(6/$OPPIKæDERæ7ERTGRENZEæ tet werden, sofern nicht aus der Natur des geplanten Erwerbs der Wesentlichkeit für die Notwendigkeit der Erläuterung in den detaillierte Leistungsmerkmale benannt werden müssen. Bei InTeilhaushalten standsetzungen an beweglichem Anlagevermögen, Gebäuden, !LSæERHEBLICHæIMæ3INNEæDESæeææ!BSææ:IFFERææ'EM(6/$OPPIKæGELInfrastrukturvermögen sowie Baumaßnahmen bis zum vorausten Ansätze für Aufwendungen und Auszahlungen zur Erfüllung von sichtlichen Auftragsvolumen von 5.000 € kann ebenfalls auf eine Verträgen, die das Amt über ein Haushaltsjahr hinaus zu Zahlungen detaillierte Leistungsbeschreibung verzichtet werden. verpflichten, wenn diese 1 % der ordentlichen Aufwendungen bzw. Auszahlungen je Vertrag übersteigen. Als erheblich im Sinne des §6 eææ!BSææ:IFFERææ'EM(6/$OPPIKæGELTENæ!BWEICHUNGENæVONæ Rechte der Einwohner den planmäßigen Abschreibungen, wenn diese 5 % der planmäæ%INWOHNERæDIEæDASææ,EBENSJAHRæVOLLENDETæHABENæERHALTENæ IGENæ!BSCHREIBUNGENæBETRAGENæ!LSæWESENTLICHæIMæ3INNEæDESæeææ die Möglichkeit, in einer Fragestunde zu Beginn des öffentlichen !BSææ:IFFERææ'EM(6/$OPPIKæGELTENæ!NSÜTZEæFÔRæ%RTRÜGEæUNDæ Teils der Amtsausschusssitzung, Fragen an alle Mitglieder des Aufwendungen sowie Ein- und Auszahlungen, soweit diese um 10 Amtsausschusses sowie den Amtsvorsteher zu stellen sowie Vor% von den Ansätzen des Haushaltsvorjahres abweichen. schläge oder Anregungen zu unterbreiten. Die Fragen, Vorschläge æFestlegung zu § 7 Abs. 1 GemHVO-Doppik für die Wertgrenze und Anregungen dürfen sich dabei nicht auf Beratungsgegenstände der Erheblichkeit für Änderungen für die Aufnahme in den Nachder nachfolgenden Sitzung des Amtsausschusses beziehen. Für tragshaushaltsplan, hier in den Ergebnishaushalt, in den Finanzdie Fragestunde ist eine Zeit bis zu 30 Minuten vorzusehen. haushalt und in die Teilhaushalte (2) Der Amtsvorsteher ist verpflichtet, im öffentlichen Teil der SitAls erheblich im Sinne des § 7 Abs. 1 GemHVO-Doppik gelten zung des Amtsausschusses über wichtige Angelegenheiten des Änderungen der Ansätze von Erträgen und Aufwendungen sowie Amtes zu berichten. Ein- und Auszahlungen, die zum Zeitpunkt der Aufstellung des Nachtragshaushaltsplanes bereits geleistet oder angeordnet wur§7 den oder absehbar sind, soweit diese um 10 % von den Ansätzen Verpflichtungserklärung des Haushaltsplanes abweichen. Verpflichtungserklärungen des Amtes bis zu einer Wertgrenze (5) Festlegungen zu § 9 Abs.1 GemHVO-Doppik der Erheblichkeitsvon 3.000 €, bei wiederkehrenden Leistungen bis zu monatlich grenzen hinsichtlich der Notwendigkeit einer Wirtschaftlichkeitsbe500 €, können vom Amtsvorsteher allein oder durch einen von rechnung für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen ihm beauftragten Bediensteten des Amtes in einfacher Schriftform Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gelten als ausgefertigt werden. Bei Erklärungen gegenüber einem Gericht erheblich, wenn sie 100.000 € übersteigen. liegt diese Wertgrenze bei 3.000 €. (6) Festlegungen zu § 9 Abs. 3 GemHVO-Doppik der Geringfügigkeitsgrenzen, innerhalb derer Investitionen, Investitionsförde§8 rungsmaßnahmen und Verpflichtungs-ermächtigungen auch ohne Verwaltung Vorlage von Plänen, Kostenberechnungen, Investitionszeitplänen Der Amtssitz des Amtes Schönberger Land ist Schönberg. Das und Erläuterungen veranschlagt werden dürfen. Amt unterhält an seinem Amtssitz eine eigene Verwaltung. Die Geringfügigkeitsgrenze im Sinne des § 9 Abs. 3 GemHVODoppik beträgt 100.000 €. §9 (7) Festlegungen zu § 20 GemHVO-Doppik zur Berichtspflicht Gleichstellungsbeauftragte Der Amtsausschuss ist gemäß § 20 Abs. 1 GemHVO-Doppik zwei(1) Der Amtsausschuss bestellt für die Dauer von 5 Jahren eine mal jährlich über den Stand des Haushaltsvollzugs einschließlich Gleichstellungsbeauftragte. Die Gleichstellungsbeauftragte ist der Erreichung der Finanz- und Leistungsziele zu unterrichten. ehrenamtlich tätig. Sie ist in Ausübung ihrer Tätigkeit an fachliche Die erste Berichterstattung hat zum Stand 30.06. des HaushaltsWeisungen nicht gebunden; sie unterliegt aber der allgemeinen jahres und die zweite Berichterstattung im Zusammenhang mit Dienstaufsicht des Amtsvorstehers. der Vorlage des Planentwurfs für den Folgezeitraum zu erfolgen. (2) Die Gleichstellungsbeauftragte hat die Aufgabe, zur VerwirkliDer Amtsausschuss ist gemäß § 20 Abs. 2 Ziffer 2a GemHVOchung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern im Doppik unverzüglich zu unterrichten, wenn sich das Jahresergebnis Amt Schönberger Land beizutragen. Zu ihren Aufgaben gehören: des Teilhaushaltes nach Verrechnung der internen Leistungsbezie1. die Prüfung von Verwaltungsvorlagen auf ihre Auswirkung auf hungen oder der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Eindie Gleichstellung von Frauen und Männern und Auszahlungen des Teilfinanzhaushaltes nach Verrechnung 2. Initiative zur Verbesserung der Gleichstellung von Frauen und der internen Leistungsbeziehungen wesentlich verschlechtert. Als Männern wesentlich werden Abweichungen von mehr als 10 % der ordent3. Erstellung und Fortschreibung eines Frauenförderplanes lichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen angesehen. ææ %RSTELLUNGæEINESæJÜHRLICHENæ"ERICHTESæÔBERæIHREæ4ÜTIGKEIT Der Amtsausschuss ist gemäß § 20 Abs. 2 Ziffer 2b GemHVO(3) Der Amtsvorsteher hat die Gleichstellungsbeauftragte im RahDoppik unverzüglich zu unterrichten, wenn sich die Gesamtauszahmen ihres Aufgabengebietes an allen Vorhaben so frühzeitig zu lungen einer Investition oder Investitionsförderungsmaßnahmen beteiligen, dass ihre Initiativen, Bedenken und Stellungnahmen wesentlich erhöhen. Als wesentlich werden Abweichungen von berücksichtigt werden können. Dazu sind ihr die zur Erfüllung ihrer mehr als 20 % der geplanten Auszahlungen angesehen. Aufgaben notwendigen Unterlagen zur Kenntnis zu geben sowie Der Amtsausschuss ist gemäß § 20 Abs. 3 GemHVO-Doppik unverAuskünfte zu erteilen. züglich zu unterrichten, wenn sich die Geschäftslage von Unterneh- ææææææææ*ANUARææsæ7OCHEææææ æ$IEæ'LEICHSTELLUNGSBEAUFTRAGTEæKANNæANæDENæ3ITZUNGENæDESæ Amtsausschusses und der Ausschüsse teilnehmen. Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzung sind ihr rechtzeitig bekanntzugeben. In Angelegenheiten ihres Aufgabenbereichs ist ihr auf Antrag das Wort zu erteilen. § 10 Entschädigungen (1) Der Amtsvorsteher erhält nach Maßgabe der Entschädigungsverordnung eine funktionsbezogene Aufwandsentschädigung in Höhe von 1.060,00 € monatlich. (2) Den Stellvertretern des Amtsvorstehers wird nach Maßgabe der Entschädigungsverordnung für ihre besondere Tätigkeit bei Verhinderung des Amtsvorstehers für die Dauer der Vertretung eine funktionsbezogene Aufwandsentschädigung von einem Dreißigstel der Entschädigung des Amtsvorstehers nach Abs. 1 pro Tag der Vertretung gewährt. (3) Die Mitglieder des Amtsausschusses i. S. d. § 132 Abs. 1, 2 KV M-V, bei deren Verhinderung deren Stellvertreter, erhalten nach Maßgabe der Entschädigungsverordnung für die Teilnahme an den Sitzungen des Amtsausschusses und der Ausschüsse, in die sie GEWÜHLTæWURDENæEINæ3ITZUNGSGELDæINæ(HEæVONææÒ æ7EITEREæSACHKUNDIGEæ%INWOHNERæIæ3æDæeææ!BSææ+6æ-6æ erhalten für die Teilnahme an Ausschusssitzungen ein SitzungsGELDæINæ(HEæVONææÒ (5) Ausschussvorsitzende und ihre Stellvertreter erhalten für jede von ihnen geleitete Ausschusssitzung ein Sitzungsgeld in Höhe von 60,00 €. (6) Die ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte erhält für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben als Gleichstellungsbeauftragte nach Maßgabe der Entschädigungsverordnung eine funktionsbezogene Aufwandsentschädigung in Höhe von 150,00 € monatlich. Die ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte erhält zusätzlich zur funktionsbezogenen Aufwandsentschädigung nach Satz 1 eine SITZUNGSBEZOGENEæ!UFWANDSENTSCHÜDIGUNGæINæ(HEæVONææ €, wenn die Sitzungsteilnahme in anderer Funktion als die der Gleichstellungsbeauftragten erfolgt. (7) Pro Tag wird nur ein Sitzungsgeld gewährt. § 11 Öffentliche Bekanntmachungen (1) Die öffentlichen Bekanntmachungen, Satzungen, Verordnungen und sonstige Mitteilungen des Amtes Schönberger Land, deren öffentliche Bekanntmachung durch Rechtsvorschriften vorgegeben sind, erfolgen auf der Internetseite unter dem Domainnamen www.schoenberger-land.de über den Link „Bekanntmachungen“. Unter der Bezugsadresse Amt Schönberger Land, Am Markt 15, 23923 Schönberg, kann sich jedermann Satzungen kostenpflichtig zusenden lassen. Textfassungen von allen Satzungen des Amtes Schönberger Land liegen unter obiger Adresse zur Mitnahme aus oder werden dort bereitgehalten. (2) Die Bekanntmachung und Verkündung ist mit Ablauf des ersten Tages bewirkt, an dem die Bekanntmachung in der Form nach Absatz 1 im Internet verfügbar ist. Dieser Tag wird in der Bekanntmachung vermerkt. (3) Auf die gesetzlich vorgeschriebene Auslegung von Plänen und Verzeichnissen ist im Internet in der Form des Absatzes 1 hinzuweisen. Die Auslegungsfrist beträgt einen Monat, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Beginn und Ende der Auslegung sind auf dem ausgelegten Exemplar mit Unterschrift und Dienstsiegel zu vermerken. æ3INDæFFENTLICHENæ"EKANNTMACHUNGENæINæDERæNACHæDENæ!BSATZæ 1 und 3 festgelegten Form infolge höherer Gewalt oder sonstiger unabwendbarer Ereignisse nicht möglich, so sind diese durch Aushang an den im Absatz 5 genannten Bekanntmachungstafeln ZUæVERFFENTLICHENæ$IEæ!USHANGFRISTæBETRÜGTææ4AGEæ$IEæFFENTLICHEæ Bekanntmachung in der vorgeschriebenen Form ist nach Entfallen des Hinderungsgrundes unverzüglich nachzuholen. (5) Weitere Informationen erfolgen durch Aushang an den außerhalb der Amtsgebäude aufgestellten Bekanntmachungstafeln des !MTESæ3CHNBERGERæ,ANDæ!Mæ-ARKTææUNDæ$ASSOWERæ3TRAEææ æ3CHNBERGæ$IEæ-INDESTDAUERæDESæ!USHANGSæBETRÜGTææ Amt Schönberger Land Tage. Der Tag des Aushangs und der Abnahme werden nicht mitgerechnet, sind aber auf dem ausgehängten Schriftstück mit Unterschrift und Dienstsiegel zu vermerken. Die Bekanntmachung ist mit Ablauf des letzten Tages der Aushangfrist bewirkt. (6) Einladungen zu den Sitzungen des Amtsausschusses und seiner Ausschüsse werden durch Aushang an den im Absatz 5 genannten Bekanntmachungstafeln öffentlich bekannt gemacht. Dafür ist die nach § 29 Abs. 6 KV M-V in der Geschäftsordnung festgelegte Frist maßgebend. § 12 In-Kraft-Treten (1) Die Hauptsatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. (2) Gleichzeitig treten die Hauptsatzung des Amtes Schönberger Land vom 3. Februar 2012, die 1. Satzung zur Änderung der HauptSATZUNGæVOMææ&EBRUARææUNDæDIEææ3ATZUNGæZURæÇNDERUNGæ der Hauptsatzung vom 20. März 2015 außer Kraft. 3CHNBERGæDENææ*ANUARæ gez. Lenschow Amtsvorsteher (Dienstsiegel) Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese gemäß § 5 Absatz 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern nach Ablauf eines Jahres seit dieser öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften. Öffentliche Bekanntmachung Eröffnungsbilanz zum 01.01.2012 des städtebaulichen Sondervermögens „Ortskern“ der Stadt Dassow und der Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses der Stadt Dassow vom 19.11.2015 Die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2012 des städtebaulichen Sondervermögens „Ortskern“ der Stadt Dassow wurde durch den Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Dassow geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Dassow hat das Ergebnis in ihren Prüfbericht zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die Prüfung hat zu keinen wesentlichen Beanstandungen geführt. Der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Dassow hat in seine Sitzung am 19.11.2015 beschlossen, der Stadt Dassow die Feststellung der Eröffnungsbilanz für das städtebauliche Sondervermögen zu empfehlen. Die Stadtvertretung Dassow hat in seiner Sitzung am 15.12.2015 die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2012 des städtebaulichen Sondervermögens „Ortskern“ der Stadt Dassow beschlossen. Die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2012 des städtebaulichen Sondervermögens „Ortskern“ der Stadt Dassow, sowie der Bestätigungsvermerk und der Prüfbericht werden hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Eröffnungsbilanz liegt mit ihren Anlagen einschließlich des Prüfberichtes und des Bestätigungsvermerkes zur Einsichtnahme vom Zeitpunkt der Bekanntmachung an für sieben Werktage in der Amtsverwaltung des Amtes Schönberger Land in Schönberg, Am Markt 15, Hinterhaus, Zimmer 29 zu den Öffnungszeiten öffentlich aus. Dassow, den 21.12.2015 gez. Ploen Bürgermeister !MTæ3CHNBERGERæ,ANDæ æ æ*ANUARææsæ7OCHEææææææææææ Öffentliche Bekanntmachung Eröffnungsbilanz der Stadt Dassow zum 01.01.2012 und der Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses der Stadt Dassow vom 03.12.2015 Die Eröffnungsbilanz der Stadt Dassow zum 01.01.2012 wurde durch den Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Dassow geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Dassow hat das Ergebnis in ihren Prüfbericht zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die Prüfung hat zu keinen wesentlichen Beanstandungen geführt. Der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Dassow hat in seine Sitzung am 03.12.2015 beschlossen, der Stadt Dassow die Feststellung der Eröffnungsbilanz zu empfehlen. Die Stadtvertretung Dassow hat in seiner Sitzung am 15.12.2015 die Eröffnungsbilanz der Stadt Dassow zum 01.01.2012 beschlossen. Die Eröffnungsbilanz der Stadt Dassow zum 01.01.2012, sowie der ææææææææ*ANUARææsæ7OCHEææææ Bestätigungsvermerk und der Prüfbericht werden hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Eröffnungsbilanz liegt mit ihren Anlagen einschließlich des Prüfberichtes und des Bestätigungsvermerkes zur Einsichtnahme vom Zeitpunkt der Bekanntmachung an für sieben Werktage in der Amtsverwaltung des Amtes Schönberger Land in Schönberg, Am Amt Schönberger Land Markt 15, Hinterhaus, Zimmer 29 zu den Öffnungszeiten öffentlich aus. Dassow, den 21.12.2015 gez. Ploen Bürgermeister !MTæ3CHNBERGERæ,ANDæ æ æ*ANUARææsæ7OCHEææææææææææ Anstehende Sitzungstermine im Amtsbereich des Amtes Schönberger Land im Monat Februar 2016 (Soweit bis Redaktionsschluss bekannt!) (Vorbehaltlich Änderungen!) Stadt/Gemeinde Sitzungsdatum ææ æ 09.02.2016 10.02.2016 18.02.2016 23.02.2016 25.02.2016 29.02.2016 Gremium /RTSTEILVERTRETUNGæ Harkensee/Barendorf Stadtvertretung Ortsteilvertretung Pötenitz, Rosenhagen, Feldhusen, Johannstorf, Benckendorf, Volkstorf Zeitweiliger Ausschuss Breitensport Ausschuss für Bau, Ordnung und Verkehr Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Tourismus Ausschuss für Soziales, Bildung und Kultur Stadt/Gemeinde Sitzungsdatum Stadt Schönberg 16.02.2016 18.02.2016 23.02.2016 Gremium Finanzausschuss Ausschuss für Schule, Kultur und Sport, Jugend, Senioren und Soziales Hauptausschuss Gemeinde Niendorf 23.02.2016 Gemeindevertretung/ Finanzaussschuss Gemeinde Selmsdorf 18.02.2016 25.02.2016 Hauptausschuss Bau- und Umweltausschuss Gemeinde ,ÔDERSDORFæ 02.02.2016 æ Bauausschuss !USSCHUSSæFÔRæ3CHULEæ Jugend, Kultur und Sport Finanzausschuss Gemeindevertretung 16.02.2016 23.02.2016 Mittwoch, den 03.02. - Basteln mit Fimo Fimo ist wie Knetgummi, kommt aber nach dem Formen in den Ofen und wird hart. Frau Birnbaum aus der Bücherei Schönberg bastelt nette kleine Dinge aus Fimo mit Euch. Schmuck, Köpfe, Perlen … lasst Euch überraschen! Treffpunkt: Ende: Alter: Kosten: 16:00 Uhr Bücherei Schönberg 18:00 Uhr Bücherei Schönberg ab 8 Jahren 3€ Donnerstag, den 04.02. - Wonnemar Wismar Rutschen, Planschen, Spielen: Das Wonnemar wartet auf euch! Genau das richtige für die kalte Jahreszeit … Treffpunkt: 10:30 Uhr Jugendclub Schönberg Rückkehr: ca. 18:30 Uhr Jugendclub Schönberg Alter: ab 10 Jahren (bitte Sitzerhöhung bis 12 Jahre mitbringen!) Kosten: 10 € Hinweis: Nur mit Freischwimmerabzeichen! Freitag, den 05.02. - PS 3 Contest Ein kleiner Wettbewerb auf der PS 3 mit netten und unterhaltsamen Spielen erwartet Euch im Jugendclub. Kleine Preise für die Gewinner und Verlierer gibt es auch. Treffpunkt: Ende: Alter: Kosten: æ5HRæ*UGENDCLUBæ3CHNBERG 17:00 Uhr Jugendclub Schönberg ab 8 Jahren 2€ Dienstag, den 02.02. - Kino Lübeck Wir schauen uns „Bibi & Tina - Mädchen gegen Jungs“ an (mal sehen, wer gewinnt. Eine kleine Portion Popcorn gibt es natürlich auch. Samstag, den 06.02. - Eislaufen & Disco im ETC Wir gehen Eislaufen auf der Schlittschuhbahn im ETC in Timmendorfer Strand. Am heutigen Abend ist dort Disco auf dem Eis! Treffpunkt: - Uhrzeit wird noch mitgeteilt Jugendclub Schönberg Rückkehr: - Uhrzeit wird noch mitgeteilt Jugendclub Schönberg Alter: ab 8 Jahren (bitte Sitzerhöhung bis 12 Jahre mitbringen!) Kosten: 6€ Treffpunkt: Rückkehr: Alter: Kosten: 19:00 Uhr Jugendclub Schönberg ca. 23:00 Jugendclub Schönberg ab 12 Jahren 5€ Hinweis: Schlittschuhe mitbringen, ansonsten Ausleihe vor Ort gegen Gebühr (4,- €) möglich! ææææææææ*ANUARææsæ7OCHEææææ Amt Schönberger Land Treffpunkt: - Uhrzeit wird noch mitgeteilt Jugendclub Schönberg Ende: - Uhrzeit wird noch mitgeteilt Jugendclub Schönberg Alter: ab 6 Jahren Kosten: 6€ Dienstag, den 09.02. - Spielenachmittag Frau Birnbaum aus der Bücherei Schönberg spielt mit Euch was der Spieleschrank hergibt! Treffpunkt: Ende: Alter: Kosten: 15:00 Uhr Bücherei Schönberg 18:00 Uhr Bücherei Schönberg ab 8 Jahren 1€ Mittwoch, den 10.02. - West Side Story Wir schauen uns das Jugendkonzert zur „West Side Story“ im großen Theater in Lübeck an. Treffpunkt: Rückkehr: Alter: Kosten: æ5HRæ*UGENDCLUBæ3CHNBERG ca.13:30 Uhr Jugendclub Schönberg ab 12 Jahren 5€ ✂ Donnerstag, den 11.02. - Filzen Heute filzt Frau Tottewitz nette Sachen mit Euch, lasst Euch überraschen! Treffpunkt: Ende: Alter: Kosten: 15:00 Uhr Bücherei Schönberg 17:30 Uhr Bücherei Schönberg ab 8 Jahren 5€ Freitag, den 12.02. - Bowling in Lübeck Auf geht’s zur Bowlingbahn nach Lübeck. Hier könnt ihr zeigen, wer die meisten Kegel umwirft und werdet eine Menge Spaß haben. Treffpunkt: 13:00 Uhr Jugendclub Schönberg Rückkehr: ca. 17:00 Uhr Jugendclub Schönberg ab 8 Jahren (bitte Sitzerhöhung bis 12 Jahre mitAlter: bringen!) Kosten: 7 € incl. Schuhe und 2 Getränke Für alle Angebote ist es zwingend notwendig die Anmeldekarte mit Einverständniserklärung auszufüllen! Den Erziehungsberechtigten ist bei der Anmeldung bekannt, dass das jeweilige Kind nicht ständig beaufsichtigt werden kann, die Aufsichtspflicht des Veranstalters insoweit eingeschränkt ist. Die Stadt Schönberg übernimmt keinerlei Haftung für Unfälle, Diebstähle und Schäden. Für die durch die Teilnehmer herbeigeführten Haftpflichtschäden haften die gesetzlichen Vertreter der Kinder nach den gesetzlichen Vorgaben. Der Veranstalter nimmt sich das Recht heraus, bei Verletzung der aufgestellten Regeln oder des Jugendschutzgesetzes, den zu Betreuenden auf eigene Kosten nach Hause zu schicken, bzw. abholen zu lassen. Anmeldung nur persönlich und nach Zahlung des jeweiligen Kostenbeitrages möglich! Inhaber einer Bildungskarte bringen diese bitte zur Anmeldung mit. Die Angebote der Stadtjugendpflege Schönberg sind förderungsfähig nach dem BuT-Paket! Anmeldung nur persönlich und nach Zahlung des jeweiligen Kostenbeitrages möglich! Hiermit erkläre ich mich als Erziehungsberechtigte/r damit einverstanden, dass mein Kind zu den oben aufgeführten Bedingungen an den Veranstaltungen des Schönberger Winterferienprogrammes teilnehmen darf. ______________________ Ort, Datum __________________________________________________ Unterschrift Anmeldung Vorname: _______________________________________ Name: _______________________________________ Straße: _______________________________________ Ort: _______________________________________ Alter: _______________________________________ Telefon: _______________________________________ Anmeldung für folgende Veranstaltungen: n Kino Lübeck I 6€ n Fimo 3€ n Wonnemar Wismar 10 € n PS 3 Contest 2€ n Eislaufen & Disco im ETC 5€ n Kino Lübeck II 6€ n Spielenachmittag 1€ n West Side Story 5€ n Filzen 5€ n Bowling in Lübeck 7€ Veranstaltungskalender der Stadt Schönberg Februar 2016 Datum Veranstaltung 30.01.2016 Kinderfasching in der Palmberghalle æ "EGINNææ5HRææ Fasching in der Palmberghalle Beginn: 20:11 Uhr Veranstalter SCC Datum Veranstaltung 18.02.2016 Plattdeutsche Lesung mit Herrn Stamer Beginn 19:00 Uhr im „Grünen Salon“ des Volkskundemuseums Schönberg Veranstalter Heimatbund für das Fürstentum Ratzeburg e. V. ✂ Dienstag, den 09.02. - Kino Lübeck II Heute schauen wir uns den Animationsfilm „Robinson Crusoe“ an. Eine kleine Portion Popcorn gibt es natürlich auch. !MTæ3CHNBERGERæ,ANDæ æ Volkskundemuseum in Schönberg e. V. Allgemeine Information: Das Haupthaus An der Kirche ist ab 19.09.2015 wegen Umzugs geschlossen, alle geplanten Veranstaltungen finden natürlich statt. Die Freilichtanlage „Bechelsdorfer Schulzenhof‘ ist ab dem 05.10.2015 wegen Bauarbeiten nicht mehr für den Besucherverkehr geöffnet. Bücherei Schönberg Verein K. U. K. e. V. Feldstraße 28, 23923 Schönberg, Tel. 038828 238288, www.buecherei-schoenberg.de gefördert durch Stadt Schönberg und Landkreis NWM Öffnungszeiten: $IENSTAGææ Mittwoch: $ONNERSTAGææ 1. Samstag im Monat: æææ5HRæ 09:30 - 13:30 Uhr æææ5HRæ 11:00 - 15:00 Uhr 18:30 20:00 dienstags 17:30 18:30 18:30 20:00 donnerstags ææ 19:00 Veranstaltungen des DRK-Ortsvereins immer montags 18:00 - 19:00 Uhr 19:00 - 20:00 Uhr 20:00 Uhr Weitere Veranstaltungen des BRH Seniorenverband Schönberg Bund der Ruheständler, Rentner und Hinterbliebenen Ortsverband Schönberg: Datum *EDENæ$ONNERSTAGæ Veranstaltung Veranstalter æææ5HRæ "2( Seniorensport - in „Rudis Kl. Volkshaus“ Weitere Sportangebote in der Palmberghalle Hier kann man ohne Anmeldung vorbeischauen und mitmachen! Montag 17:30 - 18:30 Uhr 19:00 - 20:00 Uhr 19:00 - 20:00 Uhr 19:00 - 20:00 Uhr Dienstag Donnerstag Rückentraining Body-Fitness Fatburner Rückentraining Angebote des Vereins „Jugend und Freizeit“ e. V. immer montags nur im Sommer montags immer mittwochs 20:00 - 22:00 Uhr Volleyball 19:00 - 20:30 Uhr Fußball auf dem Sportplatz in der Amtsstraße) Fußball (im Sommer auf dem Sportplatz in der Amtsstraße) Badminton Volleyball 19:00 - 20:30 Uhr immer donnerstags 17:00 - 18:30 Uhr 20:00 - 22:00 Uhr Veranstaltungen der DRK-Familienbildungsstätte Uhrzeit 15:00 16:00 16:30 17:30 Veranstaltungsort Schönberg Gymnastikraum der Palmberghalle Schönberg Gymnastikraum der Palmberghalle Schwimmen lernen für Kinder Lübeck Schwimmhalle in Kücknitz (1 Bahn) Rettungsschwimmer- Lübeck training für Kinder Schwimmhalle in und Jugendliche Kücknitz (2 Bahnen) Rettungsschwimmer- Lübeck training für Schwimmhalle in Erwachsene Kücknitz (1 Bahn) immer mittwochs TÜGLICHæ $2+*UNIORRETTERæ 17:30 - 19:00 Uhr INæ7AHRSOWæ Hauptstr. 20 (an der Schule) Veranstaltungskalender der Gemeinde Lüdersdorf im Februar 2016 Sie wissen noch nicht was der Februar für Sie bereit hält? Dann besuchen Sie doch einfach die bunten Veranstaltungen in Lüdersdorf! immer dienstags Treff der Singergruppe „HARMONIE“ Wo? Seniorenklub, Hauptstr. 10 A in Herrnburg Wann? 17:00 Uhr - 19:00 Uhr Veranstalter: Seniorenverband BRH-OV Lüdersdorf Seniorentreff Wo? Wann? Veranstalter: im Jugendklub Lüdersdorf, Hauptstr. 7 13:30 Uhr Volkssolidarität Lüdersdorf immer mittwochs Skatnachmittag Wo? Seniorenklub, Hauptstr. 10 A in Herrnburg 7ANNæ æ5HR Veranstalter: Seniorenverband BRH-OV Lüdersdorf Donnerstag, 04.02. u. 18.02. Spielenachmittag (auch für Nichtmitglieder des BRH) Wo? Seniorenklub, Hauptstr. 10 A in Herrnburg 7ANNæ æBISææ5HR Veranstalter: Seniorenverband BRH-OV Lüdersdorf Donnerstag, 25.02.2016 Mitgliederversammlung Seniorenverband BRHOV Lüdersdorf im Seniorenklub, Hauptstraße æ!æINæ(ERRNBURGæ"EGINNææ5HRæ Angebote des Sportverein Lüdersdorf 96 e. V. Pelzerstraße 15, 23936 Grevesmühlen, Tel.: 03881 759522, Fax: 03881 2413 Wochentag montags æ*ANUARææsæ7OCHEææææææææææ Schönberg Hatha-Yoga Gymnastikraum der Palmberghalle Schönberg WirbelsäulenKatharinenhaus gymnastik Schönberg Hatha Yoga Katharinenhaus 3CHNBERGææ &ITæABæ Palmberghalle Veranstaltung Osteoporosegymnastik Osteoporosegymnastik )NFORMATIONENæ+LAUSæ4IETZEæ Dienstag Fußball für Erwachsene Mittwoch Fußball für Kinder æ æææ*AHRE Mittwoch Fitness und Gymnastik für Frauen Mittwoch Badminton allgemein Donnerstag Fußball für Erwachsene $ONNERSTAGæ 6OLLEYBALLæALLGEMEINæ 19:00 - 21:00 Uhr ab 17:00 Uhr 19:00 - 20:00 Uhr 20:00 - 21:30 Uhr 19:00 - 21:00 Uhr æææ5HR ææææææææ*ANUARææsæ7OCHEææææ Amt Schönberger Land Angebote des Bushido Sportverein Wahrsow e. V. Sportarten und Trainingszeiten in der neuen Sporthalle Wahrsow: Judo Montag 17:00 - 18:00 Uhr für Kinder vom 5. bis zum 6. Lebensjahr Montag 17:00 - 18:30 Uhr für Kinder vom 7. bis zum 12. Lebensjahr Montag 18:30 - 20:00 Uhr für Jugendliche ab dem 13. Lebensjahr und Erwachsene Mittwoch 17:00 - 18:30 Uhr für Kinder vom 7. bis zum 12. Lebensjahr jeweils am 20:00 - 21:30 Uhr „offene Matte“ für letzten Freitag Jugendliche ab 16 Jahre im Monat und Erwachsene Mutter-Kind-Turnen und Kinderturnen Montag: 16:00 - 17:00 Uhr für 1- und 2-jährige Kleinkinder und 17:00 - 18:00 Uhr für 3- bis 5-jährige Kinder Bodyforming Montag 18:05 - 18:55 Uhr Hatha-Yoga Montag 19:00 - 20:15 Uhr FACTS Mittwoch Taekwondo Dienstag Donnerstag für Jugendliche und Erwachsene Kinderturnen Nordic Walking Zumba Freizeitfußball Mittwoch: æææ5HRæ +INDERTURNENææ æææ5HRæ æ +INDERæææææ æ Jahren æææ5HRæ %LTERN+INDæ æææ5HRæ æ 4URNENææææ Jahren 16:30 - 17:15 Uhr Eltern-Kind19:30 - 20:30 Uhr æ 4URNENæææ Jahren 18:00 - 22:00 Uhr Tischtennis Donnerstag: æææ5HRæ 3PORTMIXæ 19:30 - 22:00 Uhr Badminton Hobby 30+ Freitag: 17:30 - 19:00 Uhr Just For Fun Volleyball 19:00 - 22:00 Uhr Volleyball Jugendliche/ Erwachsene Samstag: 18:30 - 19:30 Uhr 19:30 - 20:30 Uhr 18:30 - 19:30 Uhr 19:30 - 20:30 Uhr für Kinder für Jugendliche und Erwachsene für Kinder für Jugendliche und Erwachsene 18:00 - 19:00 Uhr für Erwachsene Weitere Informationen auf unserer Homepage www.bsv-wahrsow.de Angebote des Sport und Freizeit Herrnburg e. V. Kontakt: 038821 688371 oder E-Mail: [email protected] Wochentag/ Sporthalle an der Grundschule SFH Vereinsheim Herrnburg Gärtnereiweg 9 __________________________________________________ Montag: 15:00 - 18:00 Uhr Zirkus 11:00 - 12:00 Uhr Seniorensport 60+ 19:00 - 22:00 Uhr Tischtennis 17:00 - 18:30 Uhr Qigong 19:00 - 20:00 Uhr Balance Aerobic Dienstag: æææ5HRæ 4URNENæ+INDERææ æææ5HRæ 4URNEN æ æææ*AHRENæ æ MIT Kindern æææ5HRæ 4URNENæ+INDERææ æ DERæ æ æææ*AHRENæ æ 4AGES mütter (OUSE DANCE 3PORTæ Fatburner æææ5HRæ "REAK dance 16:00 - 18:00 Uhr Ballett 18:00 - 19:00 Uhr Zumba Step 11:30 - 12:30 Uhr Step Aerobic æææ5HRæ "REAK dance Sonntag: von 18:00 - 19:00 Uhr und 19:00 - 20:00 Uhr Turnen, Akrobatik und Zirkus Donnerstag 16:30 - 18:00 Uhr Zumba Donnerstag 16:30 - 17:15 Uhr 15:30 - 16:30 Uhr 18:30 - 19:30 Uhr 20:00 - 22:00 Uhr Sportplatz Grundschule Herrnburg Montag: 16:30 - 18:00 Uhr E-Jugend 1. F-Jugend 2. F-Jugend Dienstag: 16:30 - 18:00 Uhr 1. D-Jugend æ æ$*UGENDæ Mittwoch: 16:30 - 18:00 E-Jugend Donnerstag: 16:30 - 18:30 1. D-Jugend æ æ$*UGENDæ Freitag: 16:00 - 17:30 Uhr G-Jugend 16:30 - 18:00 Uhr 1. F-Jugend 2. F-Jugend Jahrg. 2006 Jahrg. 2007 Jahrg. 2008 Jahrg. 2003/05 *AHRGæ Jahrg. 2006 Jahrg. 2003/05 *AHRGæ Jahrg. 2009/10 Jahrg. 2007 Jahrg. 2008 &RAGENæGERNEæTELEFONISCHæANæ,ARSæ*UNKERæ4ELææ Dassower Jugend-, Kultur und Freizeitverein e.V. Träger der Familienbegegnungsstätte Dassow Die Familienbegegnungsstätte wurde am 11. Januar 2002 eröffnet und ist ein kulturelles Zentrum unserer Stadt Dassow geworden. Von April bis Dezember 2012 wurde das „Alte Rathaus“ saniert. Gepflegte, helle, freundliche Räume, in denen die Mitglieder unseres Vereins Sie herzlich willkommen heißen, laden ein die kulturellen Angebote anzunehmen. Wir sind immer für Sie da. Montag æææ5HRææ æææ5HRææ 19:00 - 20:30 Uhr Dienstag æææ5HRææ 15:00 - 17:00 Uhr 'EHIRNJOGGINGæUNDæ'EDÜCHTNISTRAININGæ +URSEæu4PFERNæUNDæ+REATIVESæ'ESTALTENhæ Yoga 3ENIORENKAFFEEæ Spiel- und Krabbelgruppe ab 6 Monate !MTæ3CHNBERGERæ,ANDæ æ æ*ANUARææsæ7OCHEææææææææææ Mittwoch Sportangebote des Selmsdorter æææ5HRææ 3ENIORENGYMNASTIKæ Sportverein 94 e. V. 15:00 - 16:00 Uhr Vorträge (Pro Senior, etc.) Donnerstag 336æææE6æTELEFONISCHæZUæERREICHENæUNTERæææ æææ5HRææ 3PIELENACHMITTAGæFÔRæ*UNGæUNDæ!LTæ ODERæPERæ%-AILæSV WEBDEæ æææ5HRæ æu+REATIVESæ'ESTALTENhæ Jeden 1. Dienstag im Monat Montag: 09:30 Uhr Frühstück mit prominenten Gästen æ5HRæææ5HRææ 3ENIORENSPORTæ Jeden letzten Donnerstag im Monat 19:30 Uhr - 20:30 Uhr Aerobic 15:00 Uhr Geburtstagsfeier für die Geburtstage des Dienstag: Monats ab 70 Jahre 15:00 Uhr - 16:30 Uhr Radsport U11 16:30 Uhr - 17:30 Uhr G-Junioren Fußball Geplant sind in loser Folge: 17:30 Uhr - 19:00 Uhr B-Junioren Fußball sæ &ILMVORFÔHRUNGENæ"UCHLESUNGENæ,IEDERABENDEæ 19:00 Uhr - 21:30 Uhr Fußball Freizeit sæ GEMEINSAMEæ+OCHABENDEæ Mittwoch: sæ 'ARTENFESTEæUNDæ'RILLABENDEæ 16:30 Uhr - 18:30 Uhr D-Junioren Fußball sæ +URSEæZURæ&RDERUNGæDERæ'ESUNDHEITæ9OGAæ0RÜVENTIVEæ2Ô19:30 Uhr - 21:00 Uhr Tischtennis und Badminton ckenschule und anderes mit fachlicher Anleitung Donnerstag: Diese Veranstaltungen werden rechtzeitig in der Presse bekannt 16:30 Uhr - 18:00 Uhr Radsport gegeben! 18:00 Uhr - 19:30 Uhr B-Junioren Fußball 19:30 Uhr - 21:30 Uhr Volleyball Für alle wöchentlichen Angebote nehmen wir Anmeldungen an: Freitag: In der Begegnungsstätte von Montag bis Donnerstag ab 13:00 æ5HRæææ5HRææ '*UNIORENæ&UBALLæ bis 17:00 Uhr persönlich, Telefon: 038826 88313 oder Handy: 20:00 Uhr - 22:00 Uhr Herren-Fußball 015228172605 (Frau Stuppy) Unsere Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag und nach Absprache 13:00 bis 17:00 Uhr Heimatverein Dassow e. V. Montag, 01.02. $ERæ(EIMATVEREINæ$ASSOWæEæ6æKOMMTæJEDENææ$ONNERSTAGæIMæ Monat um 19:30 Uhr in der Altenteiler Kate zusammen. Besichtigungen der Altenteiler Kate sind auf telefonische Anmeldung unter 038826 86123 ober 038826 60601 möglich. Sportangebote des SV Dassow 24 e. V. Training in der Dornbuschhalle Montag Volleyball (versch. Altersgruppen) Dienstag Gymnastik (Damen) Judo (Jugend, danach Sen.) Mittwoch Gymnastik „Zappelkrabben“ Gymnastik „RSG Girls“ Badminton Donnerstag Judo (Jugend, danach Sen.) Basketball Gymnastik (Senioren) Sparte Radsport Di. + Do. beim Jugendclub Fußball auf dem Sportplatz Dassow F-Jugend Montag und Mittwoch E Jugend Montag und Do. (Do. in Kalkhorst) $*UGENDææ $IENSTAGæUNDæ$ONNERSTAGææ C-Jugend Dienstag und Donnerstag 1. Herren Dienstag und Donnerstag 2. Herren Mittwoch Oldies Freitag Basteln Wir gestalten unser persönliches Besteck mit Fimo. Uhrzeit: 11:00 - 15:00 Uhr Treffpunkt: Komma7 Lüdersdorf Alter: ab 6 Jahren Kosten: 3,- € Veranstalter: Filiz Ceker (Jugendpflege Lüdersdorf) Dienstag, 02.02. 16:30 - 20:30 Uhr 19:30 - 20:30 Uhr 17:00 - 19:30 Uhr 15:00 - 16:00 Uhr 15:00 - 17:00 Uhr 19:00 - 20:30 Uhr 17:00 - 19:30 Uhr 17:00 - 18:30 Uhr 18:30 - 19:30 Uhr ab 15:30 Uhr Kino Wer Lust hat heute einen gemütlichen Kinonachmittag zu erleben, der sollte sich schnell anmelden. Wir schauen Bibi & Tina! Uhrzeit: Treffpunkt: Alter: Kosten: Veranstalter: wird kurzfristig bekannt gegeben Komma9 ab 8 Jahren 6,- € Filiz Ceker (Jugendpflege Lüdersdorf) Mittwoch, 03.02. Heiße Töpfe 16:30 - 18:00 Uhr Hast du Lust auch mal Spaghetti selber herzustellen? Dann komm vorbei, um die leckersten Nudeln wie in Bella Italia selbst zu machen. 16:30 - 18:00 Uhr æææ5HR 17:00 - 18:30 Uhr 19:00 - 21:00 Uhr 18:30 - 20:30 Uhr ab 18:00 Uhr Uhrzeit: Treffpunkt: Alter: Kosten: Veranstalter: Die Selbsthilfegruppe Rheuma (der Rheumaliga MecklenburgVorpommern e. V.) im Amtsbereich Schönberger Land trifft sich: MONATLICHæJEWEILSæAMææ-ITTWOCHæDESæ-ONATSæUMææ5HRæ 7Oææ &RIEDENSSTRAEæææ$ASSOWæ Kontakt: 0172 7022903 Homepage: rheuma-dassow.jimdo.com Alle Rheumatiker und Interessierten sind willkommen. gez. D. Krämling Winterferienprogramm Gemeinde Lüdersdorf 10:00 - 15:00 Uhr Komma7 Lüdersdorf ab 8 Jahren 2,- € Filiz Ceker (Jugendpflege Lüdersdorf) Donnerstag, 04.02. Badespaß Wir fahren nach Hamburg ins Arriba!!! Ab in die Badehose. Uhrzeit: 09:00 - ca. 19:00 Uhr Treffpunkt: Komma7 Herrnburg Alter: ab 10 Jahren Kosten: 6,- € Veranstalter: Filiz Ceker (Jugendpflege Lüdersdorf) Achtung: nur Freischwimmer ææææææææ*ANUARææsæ7OCHEææææ Freitag, 05.02. Offener Treff Komma9 Spielen, toben, kickern, chillen, zocken einfach Spaß haben! Uhrzeit: 10:00 - 16:00 Uhr Treffpunkt: Komma9 Herrnburg Samstag, 06.02. Eislaufen Amt Schönberger Land Winterferienprogramm Gemeinde Lüdersdorf Freitag, 12.2. - Bowling Strike! Wer kann die große, bunte Kugel mit den Löchern so rollen, dass alle Kegel umfallen? Wenn es beim ersten Mal nicht klappt spielen wir auch eine zweite Runde An alle Jugendlichen ab 12 Jahren!!! Lust auf Disco-feeling on Ice? Dann packt eure Schlittschuhe und auf geht’s. Uhrzeit: 18:30 - 22:30 Uhr Treffpunkt: Komma9 Herrnburg Alter: ab 12 Jahren Kosten: 5,- € Veranstalter: Filiz Ceker (Jugendpflege Lüdersdorf) Achtung: Falls ihr Schlittschuhe besitzt, bring diese bitte mit! Uhrzeit: Treffpunkt: Alter: Kosten: Veranstalter: Rosenmontag, 08.02. Anmeldung telefonisch: 038821 67370 (Komma7) Mobil: 0163 5070576 (Komma9) www.komma7.com [email protected] Große Faschingsparty Luftballontanz Preis für das schönste Köstüm Schaumkusswettessen Schminken Zeitungstanz Polonaise und noch vieles mehr ... Uhrzeit: 14:00 - 17:00 Uhr Treffpunkt: Komma7 Lüdersdorf Alter: ab 6 Jahren Kosten: 0,50 € Veranstalter: Filiz Ceker Jugendpflege Lüdersdorf 12:45 - ca. 17:00 Uhr Bushaltestelle Eichholz ab 7 Jahren 7,- € (inkl. 2 Getränke) Filiz Ceker (Jugendpflege Lüdersdorf) Anmeldung persönlich ab 25.1.16 KOMMA7 Hauptstr. 7, 23923 Lüdersdorf KOMMA9 Gärtnereiweg 9, 23923 Herrnburg Gefördert durch Dienstag, 09.02. Heißer Ofen Kuchen am Stiel. Wir backen viele bunte Popcakes. Uhrzeit: 12:00 - 15:00 Uhr Treffpunkt: Komma7 Lüdersdorf Alter: ab 6 Jahren Kosten: 2,- € Veranstalter: Filiz Ceker (Jugendpflege Lüdersdorf) Mittwoch, 10.02. Theater Lübeck „West Side Story“ Jugendkonzert für Musical-Liebhaber und New-York-Fans Die Liebe von Tony und Maria steht unter keinem guten Stern, denn sie gehören zwei unterschiedlichen Gangs an ... In »West Side Story« geht es um den Zusammenprall verschiedener Kulturen, um Träume junger Menschen und um die Hoffnung auf eine tolerante Welt. Uhrzeit: 09:45 Uhr Treffpunkt: Bushaltestelle Eichholz Alter: ab 12 Jahren Kosten: 5,- € Veranstalter: Filiz Ceker (Jugendpflege Lüdersdorf) Donnerstag, 11.02. Basteln Wir wollen den Winter hinter uns bringen und für den Frühling glitzern!!! Heute gestalten wir unser eigenes Schmuckstück. Uhrzeit: 12:00 - 15:00 Uhr Treffpunkt: Komma7 Lüdersdorf Alter: ab 8 Jahren Kosten: 3,- € Veranstalter: Filiz Ceker (Jugendpflege Lüdersdorf) Das Amt Schönberger Land gratuliert nachträglich für den Monat Januar zum Geburtstag Frau Hildegard Ament (ERRNæ7ALTERæ"EECKææ Frau Anni Berger Frau Charlotte Bernhardt Herrn Manfred Blohm Herrn Hans-Jürgen Braasch Frau Hanne-Lore Brusch Herrn Gerhard Buchholz Frau Elke Busch Frau Hilda Christern Frau Gertrud Chudaska Frau Herta Döbler Frau Karin Eckhardt Herrn Johannes Flor Frau Edith Gall Frau Lotte Giese (ERRNæ!LFREDæ'LATZææ Frau Ruth Gnass Frau Elisabeth Goellnitz Frau Ilse Göritz Herrn Wilhelm Grevsmühl Herrn Jürgen Haberkorn Frau Maria Hartinger Frau Lieselotte Hinrichs Frau Elisabeth Hoepfner Frau Christel Holzmann Frau Henny Huhn Frau Brigitte Johannsen Frau Edith Johannsson Schönberg 3CHNBERGææ Dassow Schönberg Pötenitz Schönberg Dassow Dassow Klein Siemz Schönberg Schönberg Dassow Pötenitz Schönberg Selmsdorf Wahrsow 0ALINGENææ Dassow Selmsdorf Schönberg Selmsdorf Torisdorf Schönberg Dassow Schönberg Feldhusen Zarnewenz Klein Voigtshagen 89 Jahre æ*AHRE 80 Jahre 92 Jahre 70 Jahre 75 Jahre 82 Jahre 81 Jahre 75 Jahre 85 Jahre 85 Jahre 86 Jahre 75 Jahre 80 Jahre 82 Jahre 85 Jahre æ*AHRE 90 Jahre 81 Jahre 85 Jahre 89 Jahre 70 Jahre 86 Jahre 86 Jahre 91 Jahre 82 Jahre 86 Jahre 85 Jahre !MTæ3CHNBERGERæ,ANDæ Genannt Lindgreen Frau Herta Jürß Frau Eva Kehlert Frau Lene Kempf Frau Edith Kleinfeld &RAUæ-ARGAæ+LÔNDERææ Frau Ruth König Frau Erna Korovackis Frau Rosemarie Krase Frau Ingeborg Kreft Frau Helga Kruse Frau Ursula Kuhn &RAUæ%LFRIEDEæ+ÔHNææ Frau Hildegard Landt Frau Lotte Langpaap Herrn Theodor Lauter Frau Anneliese Lehmann Herrn Peter Liedtke Herrn Joachim Loyall Herrn Wolfgang Lünenbürger æ Roduchelstorf Dassow Sülsdorf Selmsdorf Selmsdorf 3ELMSDORFææ Herrnburg Herrnburg Herrnburg Dassow Schönberg Schönberg 3ELMSDORFææ Selmsdorf Schönberg Schönberg Schönberg Herrnburg Duvennest Pötenitz 70 Jahre 82 Jahre 82 Jahre 88 Jahre 85 Jahre æ*AHRE 82 Jahre 85 Jahre 85 Jahre 75 Jahre 85 Jahre 75 Jahre æ*AHRE 83 Jahre 87 Jahre 85 Jahre 85 Jahre 75 Jahre 75 Jahre 70 Jahre Herrn Paul Lutz Frau Inge Manske Frau Frieda Manthei Herrn Gerhard Marquardt Frau Anna Melahn Herrn Friedrich Menz &RAUæ4HEAæ-ENZææ Herrn Werner Mews Frau Gerda Meyer Herrn Werner Meyer Frau Liselotte Miethe Frau Roswitha Mühlenberg Frau Dora Müller Frau Margarete Müller Frau Renate Neudmann Frau Annelore Neumann &RAUæ#HRISTELæ/BERLACHææ Frau Elfriede Oldenburg Herrn Hans Oldenburg Herrn Manfred Otto æ*ANUARææsæ7OCHEææææææææææ Schönberg 88 Jahre Johannstorf 80 Jahre Schönberg 86 Jahre Schönberg 85 Jahre Schönberg 82 Jahre Groß Neuleben 83 Jahre 'ROæ.EULEBENææ æ*AHRE Harkensee 89 Jahre Schönberg 75 Jahre Wahrsow 85 Jahre Schönberg 82 Jahre Selmsdorf 70 Jahre Malzow 80 Jahre Schönberg 83 Jahre Dassow 75 Jahre Menzendorf 82 Jahre 3CHNBERGææ æ*AHRE Klein Voigtshagen 83 Jahre Klein Voigtshagen 82 Jahre Schönberg 82 Jahre Das Amt Schönberger Land gratuliert im Monat Februar zum Geburtstag Herrn Horst Bachmann Frau Mia Baumann Herrn Joachim Baustian Frau Gisela Bever Herrn Walter Bibow Frau Friedel Brügmann Frau Erna Bulz Frau Hannelore Burwitz Frau Loni Callies (ERRNæ7ILLIæ$ALLMANNææ Herrn Kurt Dietz &RAUæ2OSAæ$UNKELMANNææ Frau Lotte Evers Herrn Walter Fellgiebel Herrn Heinrich Franck Frau Else Gade Frau Eva-Maria Geske Frau Annegret Glashoff Frau Elfriede Greve Herrn Paul Grieb Herrn Karl Grote Frau Friedl Grube Frau Hedwig Harder Herrn Fritz Hermann Frau Anni Herold Frau Ruth Jahn Frau Marianne Jahnke &RAUæ5RSULAæ*UDKAææ Frau Magdalene Kassow Herrn Werner Knepel Frau Lotte Knoop Herrn Theodor Koch Frau Herta Grete Kock Frau Friedrich Kopp Frau Hildegard Krause Frau Anna Ladendorf Frau Hanni Lehmann Selmsdorf Herrnburg Schönberg Harkensee Dassow Herrnburg Zehmen Schönberg Selmsdorf (ERRNBURGææ Zarnewenz #ORDSHAGENææ Dassow Schönberg Selmsdorf Herrnburg Herrnburg Schönberg Schönberg Menzendorf Hof Lockwisch Schönberg Selmsdorf Dassow Selmsdorf Herrnburg Selmsdorf (ERRNBURGææ Cordshagen Lütgenhof Teschow Selmsdorf Herrnburg Schönberg Dassow Schönberg Torisdorf 83 Jahre 81 Jahre 85 Jahre 85 Jahre 87 Jahre 81 Jahre 82 Jahre 87 Jahre 83 Jahre æ*AHRE 80 Jahre æ*AHRE 89 Jahre 75 Jahre 80 Jahre 90 Jahre 70 Jahre 75 Jahre 82 Jahre 81 Jahre 83 Jahre 90 Jahre 91 Jahre 70 Jahre 70 Jahre 90 Jahre 87 Jahre æ*AHRE 80 Jahre 83 Jahre 82 Jahre 87 Jahre 88 Jahre 90 Jahre 87 Jahre 92 Jahre 93 Jahre Frau Lydia Lorenz (ERRNæ%RNSTæ-AAææ Herrn Günter Marx Herrn Wilhelm Meiburg Herrn Karl Moldt Frau Erika Mundt Herrn Konrad Mundt Herrn Hans-Jürgen Nüsch Frau Traute Olszewski Frau Hildegard Petterson Frau Elfriede Polz Frau Margarethe Prüter Frau Angela Radtke Frau Rosemarie Ramakers van Praag Frau Ursula Reiher &RAUæ-AGDAæ2EIMERSææ Frau Annchen Risch Frau Lita Rumpf Herrn Erich Schoof Herrn Rolf Schroeder Frau Edeltraud Schüler Frau Monika Schumann Frau Edith Schwatinski Herrn Rolf Suhrcke Frau Margarete Tadra-Martin Frau Erna Tasch &RAUæ2ITAæ4HOMANNææ &RAUæ,INDAæ4OLLææ Frau Dore Urbanski Frau Ingrid Vogt Herrn Rudi Vorwerk Herrn Dietrich Voß &RAUæ)NGEBURGæ7ENDTææ Herrn Friedrich-Wilhelm Zelck Herrn Günther Ziegenfuß Herrn Adolf Zuckermann Goldene Hochzeit feiern Erika und Manfred Pfeifer in Dassow Angela und Kuno Radtke in Dassow Erika und Karl-Heinz Rapsilber in Herrnburg Herrnburg :EHMENææ Dassow Palingen Palingen Selmsdorf Dassow Schönberg Selmsdorf Johannstorf Herrnburg Schönberg Dassow 88 Jahre æ*AHRE 75 Jahre 80 Jahre 83 Jahre 88 Jahre 88 Jahre 75 Jahre 85 Jahre 81 Jahre 82 Jahre 83 Jahre 70 Jahre Herrnburg Grieben $ASSOWææ Schönberg Herrnburg Selmsdorf Dassow Herrnburg Schönberg Dassow Benckendorf Hof Lockwisch Klein Voigtshagen 3ELMSDORFææ 3CHNBERGææ Herrnburg Schönberg Niendorf Zehmen (ERRNBURGææ Selmsdorf Dassow Herrnburg 70 Jahre 83 Jahre æ*AHRE 75 Jahre 93 Jahre 82 Jahre 75 Jahre 80 Jahre 70 Jahre 85 Jahre 70 Jahre 75 Jahre 75 Jahre æ*AHRE æ*AHRE 81 Jahre 85 Jahre 83 Jahre 75 Jahre æ*AHRE 70 Jahre 80 Jahre 75 Jahre ææææææææ*ANUARææsæ7OCHEææææ News aus der Regionalen Schule mit Grundschule Dassow Liebe Leserinnen und Leser, wir begrüßen Sie im neuen Jahr und hoffen, dass sie ein besinnliches Weihnachtsfest hatten und einen guten Rutsch ins neue Jahr. Die letzten Nachrichten aus dem Dezember Im Dezember fand der Lesewettbewerb der 6. Klassen in Selmsdorf statt. Der 3. Platz ging an Anna Frank, den 2. Platz belegte Fenja Tepelmann und den 1. Platz erreichte Amely Wiechert. Sie qualifizierte sich für den Regionalausscheid in Klütz. Herzlichen Glückwunsch! Der Wahlpflichtkurs der Klassen 9 und 10 „Schüler helfen Schülern“ veranstaltete mit den 6. Klassen ein Projekt zum Thema „Weihnachten“. Sie bastelten Deko, sangen Lieder und hörten sich Weihnachtsgeschichten an. Die Schüler empfanden das Projekt als eine positive Abwechslung zum regulären Unterricht. An dieser Stelle möchten wir uns recht herzlich bei Familie Junge, den Betreibern der Gaststätte „Luisenhof“, für den gespendeten Weihnachtsbaum bedanken. Amt Schönberger Land Veranstaltungen der Kirchgemeinde Herrnburg Gottesdienste Regelzeit: 10:30 Uhr 07.02., Estomihi 10:30 Pastor Parge Mit Abendmahl, Kindergottesdienst, anschl. Kirchencafé 14.02., Invokavit 10:30 Pastor Ries 21.02., Reminiszere 10:30 Pastor Parge 28.02., Okuli 10:30 Pastor Parge Gottesdienst im Pflegezentrum Wahrsow æ&EBRUARææ UMææ5HRææ MITæ0ASTORæ2IES Regelmäßige Veranstaltungen unserer Kirchgemeinde Kirche für Kinder æ Musikensemble Seniorennachmittag Junge Gemeinde jeden Montag und -ITTWOCHææ jeden Montag 19. Februar 26. Februar æ5HR 17:00 - 18:00 Uhr 15:00 Uhr 19:00 Uhr Sie können unsere Räume mieten Das neue Jahr startet mit zahlreichen Veranstaltungen Am 08.01. und 09.01.2016 nahmen die Vorschulkinder am Einschulungstest teil. Wir freuen uns auf alle neuen Schulkinder im Jahr 2016. Es ist schön, wieder andere Gesichter zu sehen. Am 09.01. fand der Tag der offenen Tür in Selmsdorf statt. Die 3CHÔLERINNENæUNDæ3CHÔLERæDERæJETZIGENæ+LASSEææODERæAUCHæJÔNGERERæ Klassenstufen erhielten Eindrücke und Einblicke in die Arbeitsweise der Orientierungsstufe und konnten sich bei Spiel und Spaß vergnügen. In der Zeit vom 18.01. - 29.01.2016 fanden die Gespräche zur Schullaufbahn der 6. Klassen und die Elterngespräche zum Arbeits- und Sozialverhalten der Klassen 2 - 10 statt. Zum Ende des ersten Schulhalbjahres startete wieder das Hallensportfest, das schon zur Tradition an unserer Schule geworden ist. Gestaffelt nach Klassenstufen bewiesen die Schüler ihre Fitness und ihren Kampfgeist. Am 29.01. werden die Schüler mit ihren Halbjahreszeugnissen in die Winterferien verabschiedet. Wir wünschen ihnen und auch allen Lehrern schöne und erholsame Ferien! Schülerredaktion Wir vermieten unsere Räume im Gemeindezentrum für Feierlichkeiten. Der Saal ist für ca. 50 Personen, der große Gruppenraum für ca. 20 Personen geeignet und bietet in Kombination mit dem Foyer und der Küche ideale Voraussetzungen. Konditionen und Infos: 038821 60029. Ev.-luth. Kirchengemeinde Dassow Lübecker Str. 68 æ$ASSOW Tel.: 038826 80637 Veranstaltungen der Kirchengemeinde Dassow Gottesdienste 7. Februar 10:00 Uhr 10. Februar 19:00 Uhr 14. Februar 10:00 Uhr 21. Februar 10:00 Uhr 28. Februar 10:00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl Andacht zum Aschermittwoch Gottesdienst Gottesdienst Gottesdienst Nach jedem Gottesdienst laden wir herzlich zu einer Tasse Kaffee im Pfarrhaus ein! Regelmäßige Termine Gemeindefrühstück dienstags - 14-täglich um 9 Uhr Termine: 9. und 23. Februar Gemeindeabendbrot mit theologischen Gesprächen donnerstags - 14-täglich um 19 Uhr Termine: 18. Februar Kirche mit Kindern Mittwoch, 17. Februar Christenlehre montags um 15 Uhr Konfirmandenunterricht Vorkonfirmanden: donnerstags Hauptkonfirmanden: dienstags Foto: LW-Bildarchiv Junge Gemeinde Dienstag, 16. Februar um 15:00 Uhr um 15:15 Uhr !MTæ3CHNBERGERæ,ANDæ Einladung des Sozialverbandes Deutschland, Ortsverband Schönberg zur Frauentagsfeier Der Sozialverband Deutschlands, Ortsverband Schönberg lädt seine Mitglieder und interessierte Mitbürger am Freitag, den 11. März 2016 zu einer Frauentagsfeier in die Gaststätte Soltow, Bahnhofstraße 2 in Schönberg ein. Zu dieser Veranstaltung haben wir einen kompetenten Vertreter des Sozialverbandes eingeladen, der über die Arbeit und die Unterstützung der Mitglieder referieren wird. Wir freuen uns über eine rege Teilnahme. Für Nichtmitglieder erheben wir einen Unkostenbeitrag von 5,00 € pro Person. Bitte melden Sie zu Planungszwecken Ihre Teilnahme bis zum 1. März 2016 bei Herrn Werner Kohlhoff, Telefon: 038828 20230 ODERæææAN æ æ*ANUARææsæ7OCHEææææææææææ Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Dassow e. V. Metall- und Eisenschrott-Sammelaktion für die Förderung der Jugendfeuerwehr Dassow Auch im Jahr 2016 findet wieder eine Sammlung statt und zwar am 9. April in der Zeit von 08:00 - 13:30 Uhr auf dem Feuerwehrgelände der FFW Dassow. Sollten Sie Schrott zur Verfügung stellen wollen, diesen aber nicht selbst vorbei bringen können, sind wir gerne bereit diesen bei Ihnen abzuholen. Die Kontaktnummer hierfür lautet 0177 4156882 Rufen sie uns vorweg an, wir werden dann Ihre Adresse notieren. Folgende Dinge können gesammelt und abgegeben werden: sææ +ABELRESTEæ+ABELTROMMELNæ sææ %ISENTRÜGER3TAHLBLECHEæ3PÔLENæ4PFEæUNDæ0FANNENæ sææ (EIZKRPERæUNDæ2OHRE'ARTENZÜUNEæAUSæ-ETALLæ sææ LBRENNERæ'USSæUNDæ+OHLEFENæOHNEæ3CHAMOTTESTEINEæ sææ 'USSWANNENæ7ASSERARMATURENæUNDæ2OHRLEITUNGENæ sææ (ANDWERKZEUGEæ0#'EHÜUSEæ sææ %LEKTROMOTORENæ2ASENMÜHERæ,EITERNæUNDæALTEæ'ARTENGERÜTEæ sææ &ENSTERRAHMENæUNDæ4ÔRENæAUSæ!LUMINIUMæODERæ3TAHLæ sææ 'ARAGENTOREæ$ACHRINNENæAUSæ+UPFERæODERæ:INKæUNDæ"LEIRESTEæ sææ !UTOKAROSSENæOHNEæ"ETRIEBSSTOFFEæ sææ !UTOTEILEæWLEæ"REMSSCHEIBENæ-OTORENæUSWæ sææ 3TAHLæUNDæ!LUFELGENæ&AHRRÜDERæ sææ +ONSERVENDOSENæUNDæ$ECKELæVONæ'LÜSERNæ Alles wo Metall drin, dran und drum ist!!! Elektrogeräte können nicht angenommen werden. Wir würden uns sehr über Ihre „Schrott-Spenden“ freuen. Jagdgenossenschaft Dassow æ$ASSOWæ!USBAUæ Einladung zur Mitgliederversammlung am Samstag, 12.03.2016 um 13:00 Uhr im Jägerhof Ostsee, Jägerhof 1, 23942 Dassow OT Holm Der Heimatbund lädt ein Herrn Pastor i. R. Ch. Voss aus Rostock hat die Gesundheit einen Strich durch die Rechnung gemacht, und er wird in diesem Winter wahrscheinlich nicht mehr nach Schönberg kommen. Aber zur Beruhigung - es ist reparabel! Und da dem Heimatbund viel daran gelegen ist, die plattdeutsche Sprache zu pflegen, ist der Vorstand sehr erfreut, dass sich Herr Stamer aus Boltenhagen bereit erklärt hat, in die Bresche zu springen, und er wird auch weiterhin für plattdeutsche Lesungen zur Verfügung stehen. So können die Freunde dieser Sprache gespannt sein auf den 18. Februar 2016, an dem sich Herr Stamer zum ersten Mal den Schönbergern als Gestalter eines solchen Leseabends vorstellt. Die Veranstaltung beginnt wie üblich um 19:00 Uhr und findet im „Grünen Salon“ des Volkskundemuseums in Schönberg, An der Kirche 8/9 statt. Der Eintritt ist kostenlos, aber es wird um eine kleine Spende zur Deckung der Kosten gebeten. Zu Beginn der Versammlung laden wir alle Grundstückseigentümer der Jagdgenossenschaft zu einem kleinem Imbiss ein. Tagesordnung: 1. Bestätigung der Tagesordnung 2. Bericht des Vorsitzenden 3. Bericht des Kassenwartes ææ "ERICHTæDERæ+ASSENPRÔFER 5. Entlastung des Kassenwartes 6. Diskussion 7. Entlastung des Vorstandes 8. Neuwahl des Kassenprüfer 9. Sonstiges Ich bitte um rege Teilnahme. Bei Verhinderung ist eine Vertretung mittels Vollmacht möglich. Jörn Kilian Jagdvorsteher Jagdgenossenschaft Dassow ææææææææ*ANUARææsæ7OCHEææææ Amt Schönberger Land und zu Besuch Ostseekü st e tte pla n e & Se im nördlichen Brandenburg Psst ... * im ße Au * groook unter e * ebww.wittich.d w Geheimtipp! FAMILIENANZEIGEN Teilen Sie es in Ihrer Heimat- und Bürgerzeitung mit – einfach bequem ONLINE BUCHEN: www.wittich.de r 20. Jah flage Unsere aktuelle Ausgabe 2016/17 kommt bald! Reinschauen, raussuchen, raus aus dem Alltag! Sie wollen auch noch mit dabei sein? Lassen Sie sich von unserem netten und kompetenten Außenoder Innendienst ein Angebot erstellen und seien Sie im „Urlaub zwischen Ostsee & Müritz und zu Besuch im nördlichen Brandenburg“ dabei! Reise durch (k)ein Land Schicksale in der DDR - Uwe Bernd 6, ISBN-978-3-00-28678-0 50€ nur bei Direktbezug vom Verlag Urlaub zwisc hen 039931/579-57 [email protected] MecklenburgVorpom mern / 19. Jahrgan u nd z u Bes uc h im nördlichen de n b Bran Manuela Köpp 039931/579-47 [email protected] Kirsten Bunge 039931/579-50 Bestellung unter: www.wittich.de oder Verlag + Druck LINUS WITTICH KG Röbeler Straße 9 17209 Sietow oder 039931/579-0 [email protected] Gratis und un bezahlbar. Da s Antje Bergholz 039931/579-32 [email protected] Urlaubermag azin. Ostsee_Mueritz_ 2015_Umschlag .indd 1 Verlag + Druck LINUS WITTICH KG Röbeler Straße 9 · 17209 Sietow · Fax 03 99 31/5 79-30 · www.wittich.de u rg Kein Stasi-Grusel, Grenzregime-Horror und keine Dissidenten-Drangsalierungen - und doch gewährt dieses Buch seit dem Mauerfall den wohl detailiertesten Einblick in den täglichen Wahnsinn DDR mit all seinen Facetten. Drei 19-jährige Männer sind auf Tramp-Tour quer durch die kleine Republik. Auf ihrer Reise ohne Ziel, ohne Zelt und ohne Zeitlimit, mit dem Motto „Bei Langeweile vorsichtshalber Stellungswechsel“ begegnen ihnen jene Menschen, die sich im Sozialismus auf ihre Art eingerichtet haben. Sie treffen zum Beispiel auf Parteibonzen, Betriebsleiter, Polizisten, Arbeiter, Soldaten ebenso Punks, BRD-Touristen, Blueser, Prostituierte, zzgl. Versand Anarchisten. Doreen Mahncke g !MTæ3CHNBERGERæ,ANDæ Ihr æ æ*ANUARææsæ7OCHEææææææææææ Fachmann in der Region õKOMPETENTõsõINDIVIDUELLõsõFACHGERECHTõ WASCHKRUG - IHRE WÄSCHEREI in Lüdersdorf · Änderungsschneiderei · Wäscherei · Annahme chem. Reinigung - Annahmestelle auch im Mönkhof Karree bei der Reinigung Worm - Freund & Partner GmbH Bahnhofstraße 3 23923 Lüdersdorf www.waschkrug.com Fon: 0 388 21 - 67 47 9 Fax: 0 388 21 - 67 47 8 Steuerberatung in Schönberg Jan Clasen, Steuerberater Steuern Sie Ihre Steuern! www.hotel-breitenbacher-hof.de Medizinische Massagen Unsere Kanzlei bietet mittelständischen Unternehmen ein breites Spektrum an Leistungen an, wie z. B. • Existenzgründungen • Betriebswirtschaftliche Auswertungen • Finanzierungsberatung • Branchenanalysen, Betriebsvergleiche • Vorausschauende, steuergestaltende Beratung Freund & Partner GmbH Steuerberatungsgesellschaft | Niederlassung Schönberg [email protected] · www.etl.de/fp-schoenberg Tel. 03 88 28/ 2 41 29 Ein Unternehmen der ETL-Gruppe | www.etl.de auf Rezept, alle Kassen und privat Krüzkamp 14 c 23923 Herrnburg 03 88 21/14 10 90 www.massage-bomke.de Wellnessbehandlungen auch Mobil Unser Angebot im Februar: Entspannungsmassage 30 min für 18 € Pflegezentrum Lüdersdorf Vollstationäre Pflege und Tagespflege Bei uns werden Sie kompetent und mit Herz gepflegt. Wir beraten Sie in allen Fragen der Pflege. Bitte informieren Sie sich! Am Brink 11, 23923 Wahrsow, Tel. 038821/613-0, E-Mail: [email protected] ææææææææ*ANUARææsæ7OCHEææææ Amt Schönberger Land Coppers Spaßseite Hallo Kids, hier bin ich wieder. Hier findet ihr immer alles, was euch Spaß macht. Bis zum nächsten Mal - natürlich in eurem Mitteilungsblatt. Euer Copper! Kinderbuch-Tipp © Editor’s Paradise von Sabine Dahm cbj Verlag 224 Seiten, 16,99 Euro gebunden, ab 8 Jahren Bilder-Rechnung Jede Zeichnung steht immer für eine bestimmte Zahl. Durch Rechnen und Tüfteln kannst du herausbekommen, welches Bild welche Zahl darstellt. Viel Spaß! Hoppies Witz Welcher Wurm hat Arme und Beine? Auflösungen: Rechnung - 8-4=4 2+2=4 4+2=6 6-3=3 Wenn du die Punkte in der richtigen Reihenfolge verbindest, kannnst du erkennen, was sich hier versteckt hat. Türen auf ... für die Maus! Hereinspaziert und Augen auf! Der Bücherwurm. Von Punkt zu Punkt Die Maus sorgt für den Durchblick, denn ihr stehen alle Türen offen: Wie arbeiten Virologen in einem Hochsicherheitslabor? Was weiß man heute über Eismann Ötzi? Und mit welchen Methoden werden Straftäter eindeutig überführt? Die Maus macht’s möglich. Mit spannenden Geschichten und vielen Fotos liefert sie ganz neue Einblicke in viele Themenbereiche. Kein Wunder, dass es Mausfans besser wissen. Ein sehr lehrreiches Buch für neugierige Kinder. !MTæ3CHNBERGERæ,ANDæ æ æ*ANUARææsæ7OCHEææææææææææ !53UND7%)4%2"),$5.' Stellen Lehrgänge Fortbildungen Arbeitskleidung Informationen Y}} Neue Berufschancen mit einer Umschulung Bei WBS TRAINING AG können Sie bis Ende Februar noch in zahlreiche Umschulungen einsteigen – und Vorbereitungen auf IHK-Externenprüfungen laufen im April an Der Weiterbildungsspezialist WBS TRAINING AG startet bundesweit Umschulungen für Kaufleute in verschiedenen Bereichen sowie für technische Produktdesigner, Fachinformatiker, Mediengestalter und Elektroniker. Einige der Umschulungen werden in einer Übungsfirma absolviert, in der die Teilnehmer betriebswirtschaftliche Zusammenhänge sowie kaufmännische Funktionen eines Betriebes erfassen. Die Umschulungen finden im internetbasierten Präsenzunterricht über das WBS LernNetz Live® statt. Jeder neue Umschulungsteilnehmer wird außerdem von der WBS mit einem Tablet ausgestattet. Zusätzlich bietet WBS Training Kurse zur Vorbereitung auf die Externeneprüfung bei der IHK an. Erstmals bereitet die WBS in diesem Jahr FLYER G I T S N Ü G setzen, drucken und verteilen! Alles aus einer Hand! VERLAG + DRUCK LINUS WITTICH KG Röbeler Straße 9 · 17209 Sietow Tel. 03 99 31/5 79-31 · e-mail: [email protected] Interessierte auf die Externenprüfung für Fachkräfte im Gastgewerbe und für die Systemgastronomie vor. Geförderte Umschulungsangebote Alle Umschulungen haben eine Dauer von 24 Monaten und richten sich vor allem an Interessierte, die noch keine abgeschlossene Ausbildung haben, aber die nötige Berufserfahrung nachweisen können, oder an Arbeitsuchende, die ihren erlernten Beruf nicht mehr ausüben können. Mit erfolgreichem Abschluss ihrer Umschulung erlangen die Teilnehmer einen anerkannten IHK-Berufsabschluss, mit dem sie aussichtsreiche Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt haben. Sämtliche Umschulungen sind nach AZAV zertifiziert und können mit dem Bildungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit oder über Rentenversicherungsträger, Berufsgenossenschaften oder den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD) gefördert werden. Einige Umschulungen finden in einer integrierten Übungsfirma der WBS (SIMFA) statt. Dabei handelt es sich um ein virtuelles Modell für praxisorientiertes Lernen im Rahmen der Ausbildung. Die Teilnehmer üben innerhalb von SIMFA reale Geschäftsabläufe und können sich mit anderen (internationalen) Übungsfirmen aus dem Übungsfirmenring austauschen. Außerdem stattet die WBS alle neuen Teilnehmer einer Umschulung mit einem Tablet aus. Weitere Informationen zu den anstehenden Umschulungen: www.wbstraining. de/umschulungen ææææææææ*ANUARææsæ7OCHEææææ Amt Schönberger Land SOMMER URLAUB? Ferienwohnungen und Ferienhäuser im Herzen der Mecklenburgischen Seenplatte Malchow Stadthafen direkt am See Herzlich willkommen im Land der 1.000 Seen – im Herzen der Mecklenburgischen Seenplatte. Hier in der Inselstadt Malchow kann jeder seinen individuell gestalteten Urlaub – an wunderbaren Seen genießen. In modernen und komfortabel eingerichteten Ferienhäusern im Stadthafen können Sie Ihre geplanten Reiserouten starten. Das Besondere in und um unserer Region ist das Erreichen von Städten auf dem Wasserweg. In ausgebauten regionalen Häfen kann man bequem anlegen und so die Stadt im wahrsten Sinne des Wortes erkunden. Oder eine erlebnisreiche Schiffstour unternehmen. Doch auch Radfahren, Angeln, Kanutouren, Baden, Klettern bis hin zu Natur umgebenen Laufpfaden – hier erfüllen sich Urlaubsträume. Seien Sie herzlich willkommen! Ferienhäuser - im Ferienpark Lenz direkt am Plauer See Der FERIE N PA R K LENZ am P l a u e r See befindet sich im Herzen der Mecklenburger Seenplatte. Diese umfasst zusammen mit d e r Mecklenburgischen Schweiz - rund ein Drittel von MecklenburgVorpommern und ist die am dünnsten besiedelte Region Deutschlands. Das Herz dieser Region bilden die so genannten Oberseen Müritz, Plauer See, Kölpinsee, Fleesensee und Drewitzer See, wobei diese Großseen insgesamt eine Wasserfläche von etwas 250 Quadratkilometern haben. Unterschiedliche Naturlandschaften der mehreren kleinen Seenplatten prägen das Landschaftsbild. Von den nach Schätzungen 1.000 Seen ist die Müritz mit 110 Quadratkilometer Fläche das größte Gewässer. Das weitverzweigte Kanalsystem macht die Mecklenburger Seenplatte zum größten zusammenhängenden Binnen-Wassersportgebiet Europas. Tel.:ääsääsäwww.ferienkontor-mv.deäsä[email protected] !MTæ3CHNBERGERæ,ANDæ æ æ*ANUARææsæ7OCHEææææææææææ BAUEN, RENOVIEREN & Wohnen Dassow Selmsdorf Wohngebiet an der Schillerstraße voll erschlossen 2. Bauabschnitt hat begonnen z. B. 541 m2 48.149,00 Euro www.stag-stadtbau.de Tel. 03 84 27/45 27 Baugrundstücke, ruhige Wohnlage, vollerschlossen, z.B. 707 qm 74.235,- € www.stag-stadtbau.de Tel. 03 84 27/45 27 Wohnen - ein teures Vergnügen 23923 Schönberg Ratzeburger Straße 37 Tel.: (03 88 28) 2 13 20 Fax: (03 88 28) 56 51 Funk: (01 71) 6 41 93 65 Biologische Kleinkläranlagen Großes Haus in der Sietower Bucht (Müritz) mit Bootshaus zu verkaufen! Exposé anfordern unter: [email protected] %& $& ( & "$&(! %&% $ )$ $!/)2% '/ 0 & $$%% $$& $' %&2 $1& $&% ! '% & $& '$' %&2 -*** #%&30 +- '/ '& )'%&!$%$)(!$ %&&+* )'$ 0%& &&+&' $ '$& ' !($' %%&' ,**.++ '%% $ !($& ' $%&$! !&$ !!$&)'%' 2$$&$!/$&1 & & ' &'$"!$& ' $)&) &$' ' $%& $ &$$ %"0!'&'$%&0&&'%3'%) (djd). Kaum ist es auf dem Konto, da ist in vielen Haushalten bereits ein Großteil des Gehalts wieder ausgegeben. Der Grund dafür: steigende Mieten und Nebenkosten, die das Wohnen immer teurer machen - ganz besonders in gefragten Großstadtlagen. Durchschnittlich ein Drittel ihres Einkommens geben die Bundesbürger für Miete und Nebenkosten aus, deutlich mehr als noch vor wenigen Jahren. „Die Ausgaben für das Wohnen werden häufig zum Kostentreiber bei den festen Ausgaben“, bestätigt Korina Dörr, Leiterin des Beratungsdienstes Geld und Haushalt. Berufsstarter oder Familien mit geringem Einkommen sind von der Entwicklung noch stärker betroffen: Teils geht bereits die Hälfte der Einnahmen nur für das Wohnen drauf. Vor der Unterzeichnung des Mietvertrags sollte man deshalb die Höhe der Miete mit Hilfe des örtlichen Mietspiegels überprüfen. Er ist bei vielen Städten und Gemeinden sowie Mieter- und Vermieterverbänden erhältlich und informiert über die durchschnittlichen ortsüblichen Vergleichsmieten im frei finanzierten Wohnungsbau. Neu seit Mitte 2015 ist die sogenannte Mietpreisbremse: In Ballungsgebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt können die Bundesländer entsprechende Vorgaben treffen. Dann dürfen Mieten maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Ausgenommen von dieser Regelung sind Neubauten. Insbesondere die sogenannte zweite Miete ist in den vergangenen Jahren stark gestiegen - besonders die Ausgaben für Wärme, Warmwasser und Strom. Nach Berechnungen des Deutschen Mieterbundes müssen Mieter für die Nebenkosten durchschnittlich 2,19 Euro pro Quadratmeter und Monat einplanen. Frische Farben für frische Ideen! · Ausführung sämtlicher Malerarbeiten · Kreative Wandgestaltungen · Bodenbelagsarbeiten · Fassadengerüstbau · Wärmedämmverbundsysteme · Fassadenbeschichtung · Lieferung und Verkauf für Selbstverbraucher Wir beraten Sie gern kompetent und kostenfrei. Firmensitz An der Trave 9 23923 Selmsdorf Postanschrift Am Wasserwerk 13 23923 Selmsdorf Kontakt Tel.: 038823 - 55 76 06 Fax: 038823 - 55 76 07 Mobil: 0151 - 61 55 76 06 [email protected] www.maler-albeck.de ææææææææ*ANUARææsæ7OCHEææææ Amt Schönberger Land Ihre Unternehmen in der Region ÓHYb RUbQdU^ÓDYUÓWUb^ kompetent individuell fachgerecht Fotos: BilderBox Stark in Service & Leistung DANA GÖRS Raumausstattung Teppichboden · Laminat · Parkett · Linoleum PVC-Beläge · Kork · Treppenläufer · Farben & Tapeten Gardinen · Plissee · Rollos · Jalousetten · Sonnenschutzfolien Lamellenanlagen · Sonnenschirme · Rolläden · Markisen Masselbett 14 · 23569 Lübeck · Tel. 0451/3982174 · www.dana-goers.de Foto: Bilderbox Dassower Straße, 23923 Schönberg, Tel.: 03 88 28-34 40