Gemeinsamer Bericht gemäß § 293a AktG1
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Gemeinsamer Bericht gemäß § 293a AktG1
Gemeinsamer Bericht gemäß § 293a AktG1 des Vorstands der Axel Springer SE, Berlin und der Geschäftsführung der Axel Springer Sport Verlag GmbH, Hamburg zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 1. März 2016 zwischen der Axel Springer SE, Berlin und der Axel Springer Sport Verlag GmbH, Hamburg 1 Die für Aktiengesellschaften mit Sitz in Deutschland maßgeblichen Vorschriften, insbesondere des AktG, finden auf die Axel Springer SE aufgrund der Verweisungsnormen der Art. 5, Art. 9 Abs. 1 lit. c) ii), Art. 53 sowie Art. 61 der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) (SE-VO) Anwendung, soweit sich aus spezielleren Vorschriften der SE-VO nichts anderes ergibt. -2Die Axel Springer SE und die Axel Springer Sport Verlag GmbH haben am 1. März 2016 einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag (nachfolgend: der „Vertrag“) abgeschlossen. Der Vertrag wird der ordentlichen Hauptversammlung der Axel Springer SE am 13. April 2016 als Unternehmensvertrages gemäß § 293 AktG zur Zustimmung vorgelegt. Die Gesellschafterversammlung der Axel Springer Sport Verlag GmbH hat dem Vertrag bereits am 1. März 2016 zugestimmt. Zur Unterrichtung der Aktionäre der Axel Springer SE und zur Vorbereitung ihrer Beschlussfassung erstatten der Vorstand der Axel Springer SE und die Geschäftsführung der Axel Springer Sport Verlag GmbH gemeinsam gemäß § 293a AktG den folgenden Bericht über den Vertrag. 1. Axel Springer Sport Verlag GmbH Die Axel Springer Sport Verlag GmbH wurde am 19. August 2015 unter der Firma Blitz H15-405 GmbH durch die Blitzstart Holding AG als Vorratsgesellschaft gegründet und ist am 28. September 2015 in das Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 138314 eingetragen worden. Mit notariellem Kauf- und Abtretungsvertrag vom 15. Oktober 2015 hat die Axel Springer SE sämtliche Geschäftsanteile an der Blitz H15-405 GmbH von der Blitzstart Holding AG erworben und die Blitz H15-405 GmbH anschließend in Axel Springer Sport Verlag GmbH umfirmiert. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt EUR 25.000,00 und besteht aus 25.000 Geschäftsanteilen mit einem Nennbetrag von je EUR 1,00 und den laufenden Nummern 1 bis 25.000. Die Geschäftsführung der Axel Springer Sport Verlag GmbH besteht gemäß § 6 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrags aus einem oder mehreren Geschäftsführern. Alleiniger Geschäftsführer der Axel Springer Sport Verlag GmbH ist gegenwärtig Herr Dr. Hans-Heinrich Hamer, Verlagsgeschäftsführer Auto, Computer & Sport der Axel Springer SE. Es ist beabsichtigt, Herrn David Löffler, derzeit Verlagsleiter Computer Bild- und Sport Bild-Gruppe und Kaufmännischer Leiter Auto, Computer und Sport der Axel Springer SE, als weiteren Geschäftsführer zu bestellen. Gemäß § 6 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrags wird die Axel Springer Sport Verlag GmbH durch einen Geschäftsführer allein vertreten, wenn nur ein Geschäftsführer bestellt ist. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Die Gesellschafterversammlung kann einem, mehreren oder allen Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilen und einen, mehrere oder alle Geschäftsführer allgemein oder für den Einzelfall ganz oder teilweise von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien. Mit Gesellschafterbeschluss vom 15. Oktober 2015 hat die Axel Springer SE als alleinige Gesellschafterin der Axel Springer Sport Verlag GmbH Herrn Dr. Hans-Heinrich Hamer stets Einzelvertretungsbefugnis erteilt und ihn von den Beschränkungen des § 181 Var. 2 BGB befreit. Gegenstand des Unternehmens der Axel Springer Sport Verlag GmbH sind gemäß § 2 des Gesellschaftsvertrages die Geschäfte eines Verlages und die Entwicklung, Erstellung, Verbreitung und Vermarktung von Verlagsprodukten und Medieninhalten aller Art und auf allen Medienplattformen (Print-Titel, Internet-Portale, Mobile Dienste, TV-Angebote etc.) im Sektor Sport. Die Axel Springer Sport Verlag GmbH ist berechtigt, alle Geschäfte und Maßnahmen zu treffen, die dem vorstehenden Geschäftszweck unmittelbar oder mittelbar dienlich und förderlich sind. Die Axel Springer Sport Verlag GmbH ist ferner berechtigt, ähnliche oder andere Gesellschaften zu gründen, zu erwerben und sich an solchen zu beteiligen, wesentliche Betriebsteile und/oder Geschäftsbereiche auszugliedern, zu veräußern und/oder auf Tochtergesellschaften oder Gemeinschaftsunternehmen zu -3übertragen. Die Axel Springer Sport Verlag GmbH ist weiter berechtigt, innerhalb der Bundesrepublik Deutschland und im Ausland Vertretungen, Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaft zu errichten. Die Axel Springer Sport Verlag GmbH wurde im Jahr 2015 durch die Blitzstart Holding AG als Vorratsgesellschaft neu gegründet und am 15. Oktober 2015 im Zusammenhang mit dem Erwerb der Axel Springer Sport Verlag GmbH durch die Axel Springer SE entsprechend den Anforderungen, die die Rechtsprechung an eine sogenannte „wirtschaftliche Neugründung“ stellt, „aktiviert“. Zuvor entfaltete die Axel Springer Sport Verlag GmbH keine eigene Geschäftstätigkeit. Es ist beabsichtigt, den Teilbetrieb Geschäftsbereich Sportzeitschriften der Axel Springer SE im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme gemäß § 123 Abs. 3 Nr. 1 UmwG auf die Axel Springer Sport Verlag GmbH zu übertragen. Der Ausgliederungs- und Übernahmevertrag wird der ordentlichen Hauptversammlung der Axel Springer SE am 13. April 2016 unter TOP 5 zur Zustimmung vorgelegt. Weitere Informationen zu der Ausgliederung können insbesondere dem Ausgliederungs- und Übernahmevertrag sowie dem gemeinsamen Ausgliederungsbericht des Vorstands der Axel Springer SE und der Geschäftsführung der Axel Springer Sport Verlag GmbH gemäß § 127 UmwG entnommen werden, die ab dem Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung der Axel Springer SE über die Internetseite der Axel Springer SE (www.axelspringer.de/hv2016) zugänglich sind und in den Geschäftsräumen der Axel Springer Sport Verlag GmbH, Axel-Springer-Platz 1, 20350 Hamburg zur Einsichtnahme ausliegen. Die Axel Springer Sport Verlag GmbH hält eine Beteiligung an der Axel Springer Sport DienstleistungsGmbH. Die Axel Springer Sport Dienstleistungs-GmbH ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht, die im Oktober 2015 durch die Axel Springer SE als Vorratsgesellschaft unter der Firma Dreiundachtzigste „Media“ Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Berlin und einem Stammkapital von EUR 25.000,00, eingeteilt in 25.000 Geschäftsanteile im Nennbetrag von je EUR 1,00 mit den laufenden Nummern 1 – 25.000, gegründet wurde. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Die Gesellschaft wurde am 25. November 2015 unter HRB 172272 B im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg eingetragen. Im Anschluss hat die Axel Springer SE sämtliche Geschäftsanteile an der Dreiundachtzigste „Media“ Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH an die Axel Springer Sport Verlag GmbH veräußert. In diesem Zusammenhang wurde die Gesellschaft entsprechend den Anforderungen, die die Rechtsprechung an eine sogenannte „wirtschaftliche Neugründung“ stellt, „aktiviert“. Unter anderem wurde die Änderung der Firma in Axel Springer Sport Dienstleistungs-GmbH, die Sitzverlegung nach Hamburg und die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Der Unternehmensgegenstand der Axel Springer Sport Dienstleistungs-GmbH ist künftig die Erbringung von Redaktionsdienstleistungen für Verlagsprodukte und Medieninhalte aller Art und auf allen Medienplattformen (insbesondere Print-Titel, Internetportale, Mobile Dienste, TV-Angebote) und der Betrieb eines Medienunternehmens im Sektor Sport. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte und Maßnahmen zu treffen, die dem vorstehenden Geschäftszweck unmittelbar oder mittelbar dienlich und förderlich sind. Die Gesellschaft ist ferner berechtigt, ähnliche oder andere Gesellschaften zu gründen, zu erwerben und sich an solchen zu beteiligen, wesentliche Betriebsteile und/oder Geschäftsbereiche auszugliedern, zu veräußern und/oder auf Tochtergesellschaften oder Gemeinschaftsunternehmen zu übertragen. Die Gesellschaft ist berechtigt, innerhalb der Bundesrepublik Deutschland und im Ausland Vertretungen, Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften zu errichten. Die Axel Springer Sport Dienstleistungs-GmbH hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft von zwei Geschäftsführern gemeinschaftlich oder von einem Geschäftsführer gemeinschaftlich mit einem Prokuristen vertreten. Die Gesellschaft kann allen oder einzelnen -4Geschäftsführern die Befugnis zur Einzelvertretung erteilen und alle oder einzelne Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien. Mit Gesellschafterbeschluss vom 15. Dezember 2015 sind Herr Dr. Hans-Heinrich Hamer und Herr David Löffler zu Geschäftsführern der Axel Springer Sport Dienstleistungs-GmbH bestellt worden. Sie vertreten die Gesellschaft satzungsgemäß und sind von den Beschränkungen des § 181 Var. 2 BGB befreit. Die vorstehend beschriebenen Satzungsänderungen und Geschäftsführerbestellungen bei der Axel Springer Sport Dienstleistungs-GmbH sind zur Eintragung im Handelsregister angemeldet, aber mit Stand 29. Februar 2016 noch nicht im Handelsregister eingetragen. Die Axel Springer Sport Dienstleistungs-GmbH wird verschiedene Dienstleistungen an die Sportzeitschriften GmbH erbringen und Personal beschäftigen, das für den Geschäftsbereich Sportzeitschriften tätig wird. 2. Rechtliche und wirtschaftliche Gründe für den Abschluss des Vertrages Aufgrund des Vertrages werden die bei der Axel Springer Sport Verlag GmbH entstehenden Gewinne und Verluste von der Axel Springer SE handelsrechtlich übernommen. Steuerlich werden Gewinne und Verluste der Axel Springer Sport Verlag GmbH der Axel Springer SE zugerechnet und eine ertragsteuerliche Organschaft begründet. Damit bietet sich für die Axel Springer SE die Möglichkeit, die Axel Springer Sport Verlag GmbH in den steuerlichen Ergebnisausgleich einzubeziehen. Weiterhin sichert der Abschluss des Vertrages die Einbindung der Axel Springer Sport Verlag GmbH in den umsatzsteuerlichen Organkreis der Axel Springer SE, sobald die Gesellschaft unternehmerisch tätig wird. Um bereits für das gesamte Geschäftsjahr 2016 eine steuerliche Organschaft mit der Axel Springer Sport Verlag GmbH herbeizuführen, ist es erforderlich, dass der Vertrag bis zum 31. Dezember 2016 wirksam wird. Dies setzt neben der Zustimmung der Hauptversammlung der Axel Springer SE und der (bereits vorliegenden) Zustimmung der Gesellschafterversammlung der Axel Springer Sport Verlag GmbH auch voraus, dass der Vertrag bis zu diesem Zeitpunkt in das Handelsregister der Axel Springer Sport Verlag GmbH eingetragen wird. Falls der Vertrag erst nach dem 31. Dezember 2016 in das Handelsregister der Axel Springer Sport Verlag GmbH eingetragen werden sollte, findet der Vertrag – soweit gesellschaftsrechtlich zulässig – erstmals Anwendung auf das Wirtschaftsjahr der Axel Springer Sport Verlag GmbH, welches am 1. Januar 2017 beginnt. Für die Axel Springer Sport Verlag GmbH ergeben sich aus dem Vertrag Vorteile durch die finanzielle Absicherung, da die Axel Springer SE sämtliche ggf. entstehenden Verluste auszugleichen hat. 3. Erläuterung des Vertrags Der Vertrag hat folgenden wesentlichen Inhalt: • In § 1 des Vertrages wird die Leitung der Axel Springer Sport Verlag GmbH der Axel Springer SE unterstellt. Die Axel Springer SE ist berechtigt, der Geschäftsführung der Axel Springer Sport Verlag GmbH hinsichtlich der Leitung der Gesellschaft Weisungen zu erteilen. Die Geschäftsführung der Axel Springer Sport Verlag GmbH ist verpflichtet, die Weisungen zu befolgen. -5• • • • • • • Beginnend mit dem Geschäftsjahr 2016 (bzw., falls der Vertrag erst nach dem 31. Dezember 2016 in das Handelsregister des Sitzes der Axel Springer Sport Verlag GmbH eingetragen werden sollte, beginnend mit dem Geschäftsjahr, in welchem der Vertrag im Handelsregister des Sitzes der Axel Springer Sport Verlag GmbH eingetragen wird) ist die Axel Springer Sport Verlag GmbH gemäß § 2 Abs. 1 des Vertrages verpflichtet, ihren ganzen nach den handelsrechtlichen Vorschriften ermittelten Gewinn unter sinngemäßer Beachtung des § 301 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung an die Axel Springer SE abzuführen. Die Axel Springer Sport Verlag GmbH kann gemäß § 2 Abs. 2 des Vertrages mit Zustimmung der Axel Springer SE Beträge aus dem Jahresüberschuss insoweit in andere Gewinnrücklagen (§ 272 Abs. 3 HGB) einstellen, wie dies handelsrechtlich zulässig und bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung wirtschaftlich begründet ist. Während der Dauer des Vertrages gebildete andere Gewinnrücklagen sind – soweit gesetzlich zulässig – auf Verlangen der Axel Springer SE aufzulösen und zum Ausgleich eines Jahresfehlbetrages zu verwenden oder als Gewinn abzuführen. Die Abführung von Erträgen aus der Auflösung sonstiger Rücklagen – auch soweit sie während der Vertragsdauer gebildet wurden – oder ihre Heranziehung zum Ausgleich eines Jahresfehlbetrages ist ausgeschlossen; gleiches gilt für einen zu Beginn der Vertragsdauer etwa vorhandenen Gewinnvortrag (§ 2 Abs. 3 des Vertrages). Nach § 3 des Vertrages hat die Axel Springer SE die Verluste der Axel Springer Sport Verlag GmbH entsprechend den Vorschriften des § 302 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung zu übernehmen. Gemäß § 4 Abs. 1 des Vertrages bedarf dieser neben der bereits erfolgten Zustimmung der Gesellschafterversammlung der Axel Springer Sport Verlag GmbH der Zustimmung der Hauptversammlung der Axel Springer SE. Der Vertrag wird wirksam mit Eintragung im Handelsregister der Axel Springer Sport Verlag GmbH. Die Gewinnabführungsverpflichtung und die Verlustausgleichspflicht gelten erstmals ab Beginn des Geschäftsjahres der Axel Springer Sport Verlag GmbH, in dem der Vertrag wirksam wird (§ 4 Abs. 2 des Vertrages). § 4 Abs. 3 des Vertrages regelt die Vertragsdauer. Der Vertrag ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Er kann mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende des Geschäftsjahres der Axel Springer Sport Verlag GmbH gekündigt werden, frühestens jedoch zum Ende des Geschäftsjahres, welches mindestens fünf (5) volle Zeitjahre nach Beginn des Geschäftsjahres der Axel Springer Sport Verlag GmbH, in dem der Vertrag mit Eintragung im Handelsregister der Axel Springer Sport Verlag GmbH wirksam wird, abläuft. Nach § 4 Abs. 4 des Vertrages bleibt das Recht zur Kündigung des Vertrags aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist unberührt. Als wichtiger Grund gilt insbesondere die Veräußerung oder Einbringung von Anteilen an der Axel Springer Sport Verlag GmbH durch die Axel Springer SE, jeweils soweit hierdurch die finanzielle Eingliederung der beherrschten Gesellschaft in die Axel Springer SE i.S.d. § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 KStG wegfällt, die Verschmelzung, Spaltung oder Liquidation der Axel Springer Sport Verlag GmbH oder der Axel Springer SE und die Umwandlung der Axel Springer Sport Verlag GmbH in eine Rechtsform, die nicht Organgesellschaft i.S.d. § 14 KStG sein kann. Da die Axel Springer SE die alleinige Gesellschafterin der Axel Springer Sport Verlag GmbH ist, sind Regelungen über Ausgleich (§ 304 AktG) und Abfindung (§ 305 AktG) für außenstehende Gesellschafter im Vertrag nicht erforderlich. Deshalb konnte auch eine Bewertung der Axel Springer Sport Verlag GmbH sowie eine Prüfung des Unternehmensvertrages entsprechend § 293b AktG unterbleiben. -64. Unterlagen Ab dem Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung der Axel Springer SE sind der Vertrag, die Jahresabschlüsse und Lageberichte der beteiligten Unternehmen für die letzten drei Geschäftsjahre (soweit vorhanden) sowie der vorliegende gemeinsame Bericht des Vorstands der Axel Springer SE und der Geschäftsführung der Axel Springer Sport Verlag GmbH über die Internetseite der Axel Springer SE (www.axelspringer.de/hv2016) zugänglich und liegen in den Geschäftsräumen der Axel Springer Sport Verlag GmbH, Axel-Springer-Platz 1, 20350 Hamburg zur Einsichtnahme aus. Die vorgenannten Dokumente werden auch in der Hauptversammlung der Axel Springer SE zugänglich gemacht.