Infoblatt "Autokauf" - Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland
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Infoblatt "Autokauf" - Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland
Diese Publikation entstand im Rahmen der „Action 670702 – ECC-Net AT FPA“, für welche das EVZ Österreich Förderungen aus den Mitteln des Verbraucherprogrammes der EU (2014-2020) erhält. Der Inhalt dieser Publikation stellt ausschließlich die Ansichten des EVZ Österreich dar und liegt in dessen alleiniger Verantwortung; Sie reflektiert nicht die Meinung der EU-Kommission oder der Exekutivagentur für Verbraucher, Gesundheit, Landwirtschaft und Lebensmittel (CHAFEA) oder einer anderen Einrichtung der EU. Die EU-Kommission und die Agentur übernehmen keinerlei Verantwortung für eine etwaige Verwendung der Informationen auf dieser Publikation. KAUF IN Dänemark Kann ich das Auto bar bezahlen? Sie können das Auto bar bezahlen. Es gibt keine Bargeldobergrenzen für den Kauf von Autos in Dänemark. Bitte beachten Sie, dass aus Deutschland mitgeführtes Bargeld im Wert von 10.000 Euro oder mehr bei der Ausreise auf Befragen des deutschen Zolls mündlich angezeigt werden muss. Bei der Einreise nach Dänemark müssen Bargeldbeträge im Wert von 10.000 Euro und mehr mit einem speziellen Formular angemeldet werden. http://ec.europa.eu/taxation_customs/resources/documents/ customs/customs_controls/cash_controls/declaration_forms/ declaration_form_dk_da.pdf Zahlung von Mehrwertsteuer Die Zahlung der Mehrwertsteuer ist davon abhängig, ob es sich um einen Neu- oder einen Gebrauchtwagen handelt. Neufahrzeuge sind Fahrzeuge, deren Erstzulassung höchstens 6 Monate zurückliegt oder die seit ihrer Erstzulassung höchstens 6.000 Kilometer gefahren wurden. Neufahrzeuge werden innerhalb der EU ohne Mehrwertsteuer verkauft. Für Neufahrzeuge wird die Mehrwertsteuer daher im Zulassungsland fällig. Importieren Sie nach Deutschland, ist die Mehrwertsteuer in Deutschland zu zahlen. Allerdings bestehen manche Autohändler auf die Zahlung der Mehrwertsteuer bereits beim Kauf. Sie befürchten, dass ihr Finanzamt den steuerfreien Export ohne Nachweis nicht anerkennt. Die Mehrwertsteuer wird Ihnen zurückerstattet, sobald das Fahrzeug in Deutschland zugelassen ist. Der Verkäufer ist für die Rückerstattung der Mehrwertsteuer zuständig. Klären Sie daher mit ihm wie die Abwicklung erfolgen soll und welche Formulare von Ihnen benötigt werden. Bitte beachten Sie, dass Sie keinen Anspruch gegenüber den Finanzbehörden geltend machen können, sondern lediglich gegenüber dem Verkäufer. Fordern Sie daher Zahlung der Rückerstattung schnellstmöglich ein. Gebrauchtfahrzeuge sind Fahrzeuge, deren Erstzulassung länger als 6 Monate zurückliegt und die seit ihrer Erstzulassung mehr als 6.000 Kilometer gefahren wurden. Für Gebrauchtfahrzeuge, die durch einen Autohändler verkauft werden, ist keine Mehrwertsteuer im Zulassungsland zu zahlen. Denn: Die Mehrwertsteuer ist bereits im Kaufpreis enthalten. Importieren Sie z. B. ein Fahrzeug aus Dänemark, ist die dänische Mehrwertsteuer bereits im Kaufpreis enthalten. Sie zahlen keine Mehrwertsteuer an das deutsche Finanzamt. Muss das Fahrzeug mit einem gültigen TÜV-Gutachten (Hauptuntersuchung, technische Kontrolle) übergeben werden? Nein. In Dänemark muss die erste Hauptuntersuchung 4 Jahre nach Erstzulassung, danach alle 2 Jahre durchgeführt werden. Die durchschnittlichen Kosten betragen ca. 50 Euro pro Untersuchung. Wird die dänische Hauptuntersuchung in meinem Heimatland anerkannt? Deutschland erkennt die in Dänemark durchgeführte technische Untersuchung an. Eine erneute technische Untersuchung ist vor Zulassung des Fahrzeuges in Deutschland nur dann erforderlich, wenn diese bei einem deutschen Fahrzeug auch fällig wäre. Mitunter ist eine Übersetzung des TÜV-Gutachtens ins Deutsche erforderlich. Siehe hierzu: § 7 Abs. 1 FZV (§ 29 StVZO). Erkundigen Sie sich vorab bei Ihrer Zulassungsstelle, um sich zusätzliche Kosten zu sparen. Ist es möglich, einen Experten zu beauftragen, der das Auto direkt beim Händler inspiziert? Ja, wenn der Händler damit einverstanden ist und Sie dafür bezahlen. Die FDM (Federation of Danish Motorists), Verband der dänischen Autofahrer, bietet Gebrauchtwagentests an. Der Preis liegt bei ca. 400 Euro. Worauf muss ich beim Kaufvertrag achten? Lesen Sie den Vertrag aufmerksam durch. Unterschreiben Sie nur, wenn Sie ihn verstehen. Manche Autohändler versuchen, die gesetzliche Gewährleistung auszuschließen, indem sie den Kaufvertrag „unter Ausschluss der Sachmängelhaftung“, „ohne Gewährleistung“, ausfertigen. Oder sie behaupten, es handelt sich um einen Business-to-Business Vertrag, also um einen Vertrag zwischen 2 Unternehmen. Denn: Bei Verträgen zwischen Privatperson und Unternehmen kann die Sachmängelhaftung nicht ausgeschlossen werden. Stellen Sie sicher, dass der Name des Verkäufers dem in der Zulassung aufgeführten Namen entspricht. Oder dass der Verkäufer eine Vollmacht vorweisen kann, die ihn berechtigt, das Fahrzeug im Namen des in der Zulassung eingetragenen Halters zu verkaufen. Kaufen Sie bei einem Autohändler, stellen Sie sicher, dass der Name des Unternehmens im Vertrag steht und dass das Thema Mehrwertsteuer im Vertrag geregelt ist. Diese Publikation dient der Präsentation von Informationen, welche Konsumenten brauchen könnten, um erfolgreich ein Autokauf im Ausland sowie die Zulassung in diversen europäischen Ländern durchführen zu können. Die Informationen gelten für den Moment der Publikation und sind in der bestmöglichen user-freundlichen Weise dargestellt. Es hat keinen legalen Wert und die Arbeitsgruppe ist nicht für etwaige Verluste oder Kosten, die eine Person, welche diese Informationen nutzt oder sich auf sie verlässt, verantwortlich. Diese Publikation entstand im Rahmen der „Action 670702 – ECC-Net AT FPA“, für welche das EVZ Österreich Förderungen aus den Mitteln des Verbraucherprogrammes der EU (2014-2020) erhält. Der Inhalt dieser Publikation stellt ausschließlich die Ansichten des EVZ Österreich dar und liegt in dessen alleiniger Verantwortung; Sie reflektiert nicht die Meinung der EU-Kommission oder der Exekutivagentur für Verbraucher, Gesundheit, Landwirtschaft und Lebensmittel (CHAFEA) oder einer anderen Einrichtung der EU. Die EU-Kommission und die Agentur übernehmen keinerlei Verantwortung für eine etwaige Verwendung der Informationen auf dieser Publikation. KAUF IN Dänemark Welche Dokumente sollte der Händler bereitstellen? • • • Kaufvertrag oder Rechnung; Zulassungsbescheinigung (“Registreringsattest“) Für Neuwagen: EWG-Übereinstimmungsbescheinigung („Confirmation of Conformity“, „COC“). Das COC-Papier muss nicht zwingend vom Verkäufer vorgelegt werden, ist aber bei der Zulassung des Fahrzeuges in Deutschland hilfreich. Kann Ihnen der Verkäufer kein COC zur Verfügung stellen, können Sie beim Hersteller ein Duplikat anfordern. Dafür wird i. d. R. eine Gebühr fällig. Klären Sie im Vorfeld, ob weitere Dokumente zur Zulassung des Fahrzeuges erforderlich sind. Zusätzliche Informationen finden Sie hier: http://www.europe-consommateurs.eu/en/consumertopics/on-the-road/buying-a-car/cross-border-car-purchase-andregistration/ Kann ich von dem bereits unterzeichneten Vertrag zurücktreten? Wurde der Vertrag auf dem Gelände des Verkäufers unterschrieben, steht Ihnen kein Rücktrittsrecht zu. Es sei denn, im Vertrag ist ein Rücktrittsrecht festgelegt. Handelt es sich um einen Fernabsatzvertrag und Sie haben das Fahrzeug bislang nicht auf dem Gelände des Verkäufers abgeholt? Dann können Sie vor Lieferung des Fahrzeuges vom Vertrag zurücktreten (Widerrufsrecht). Sie können auch noch bis zu 14 Tage nach Auslieferung des Fahrzeuges an Ihre Adresse vom Vertrag zurücktreten. Holen Sie das Fahrzeug beim Verkäufer ab, wird der Kaufvertrag in der Regel dort unterzeichnet. Somit steht Ihnen kein Rücktrittsrecht zu. Sollte ich ein zeitlich befristetes Kennzeichen beantragen, um das Auto nach Hause zu fahren? Reguläre dänische Kennzeichen Sie können mit den regulären dänischen Kennzeichen nach Hause fahren. Allerdings müssen Sie diese dann an eine autorisierte Stelle (zugelassener Nummernschildhersteller) oder an ein durch die SKAT betriebenes Zentrum zurücksenden. Weitere Informationen finden Sie hier: http://www.skat.dk/data.aspx?oId=80176&vId=0&lang=us Brauche ich eine Versicherung? Um das Auto nach Hause zu fahren, benötigen Sie eine Versicherung, die Sie berechtigt, am öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen. Möchten Sie Transitkennzeichen beantragen, müssen Sie einen (temporären) Versicherungsschutz nachweisen. Wenn ich ein Problem mit einem im Ausland getätigten Autokauf habe. An wen kann ich mich wenden? Wenden Sie sich an das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland: www.evz.de Welche Möglichkeiten der außergerichtlichen Streitbeilegung gibt es in Dänemark? Ankenævn for biler (Beschwerdestelle für Kfz): www.bilklage.dk Damit diese Ihren Fall bearbeitet, muss der Händler seinen Sitz in Dänemark haben, und es muss sich um eine Summe von mehr als 10.000 DKK (circa 1.340 Euro) handeln. Wo kann ich einen Betrugsfall melden? Sie müssen persönlich Anzeige bei der örtlichen Polizeistation erstatten. Sie können Ausfuhrkennzeichen nicht vorab bestellen, sondern müssen diese direkt an der Grenze mieten. SKAT dänische Zoll- und Steuerbehörde Internet: www.skat.dk Tel.: +45 72 22 18 18 Preis: + / - 14 Euro / Tag Gültigkeit: maximal sieben Tage Diese Publikation dient der Präsentation von Informationen, welche Konsumenten brauchen könnten, um erfolgreich ein Autokauf im Ausland sowie die Zulassung in diversen europäischen Ländern durchführen zu können. Die Informationen gelten für den Moment der Publikation und sind in der bestmöglichen user-freundlichen Weise dargestellt. Es hat keinen legalen Wert und die Arbeitsgruppe ist nicht für etwaige Verluste oder Kosten, die eine Person, welche diese Informationen nutzt oder sich auf sie verlässt, verantwortlich.