Infos der Zulassungsstelle LRA Rosenheim

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Infos der Zulassungsstelle LRA Rosenheim
Infos der Zulassungsstelle LRA Rosenheim
Stand: Dezember 2012
Neu ausgestellte Führerscheine werden zeitlich befristet
Laut Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises bleiben alte Führerscheine gültig.
Mitte Januar 2013 tritt in Deutschland eine Änderung der Fahrerlaubnisverordnung in
Kraft. Es werden nicht nur neue Fahrzeugklassen eingeführt, erstmals werden alle ab
dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine zeitlich befristet und zwar auf 15
Jahre. Darauf machte jetzt die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Rosenheim
aufmerksam.
Ganz wichtig aus Sicht der Behörde ist dabei, dass alle bis zu diesem Datum
ausgestellten Führerscheine weiterhin unbefristet gültig bleiben. Das gilt für die alten
grauen und rosafarbenen Führerscheine genauso wie für die Kartenführerscheine.
Zudem gibt es vorerst weiterhin keine Umtauschpflicht. Nach dem derzeitigen
Kenntnisstand müssen Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 erteilt wurden,
im Jahr 2033 umgetauscht werden.
Die zeitliche Befristung auf 15 Jahre für alle ab dem 19. Januar kommenden Jahres
ausgestellten Führerscheine bedeutet nicht, dass die Fahrerlaubnis nach dieser Zeit
erlischt. Lediglich das Dokument „Führerschein“ muss nach dieser Zeit erneuert
werden. Eine Überprüfung der Fahreignung, beispielsweise durch einen Sehtest, ist
derzeit nicht vorgesehen.
Mit der Einführung der neuen Fahrzeugklassen werden erstmals Mopeds, also
Zweiräder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis zu 45 km/h
europaweit einheitlich erfasst. Um die Verkehrssicherheit weiter zu verbessern ist die
Einführung der neuen Fahrerlaubnisklasse AM mit einer umfassenden
Fahrschulausbildung sowie mit Mindestanforderungen an die Prüfung verbunden.
Bestimmte drei- und vierrädrige Fahrzeuge bis 45 km/h werden ebenfalls
einbezogen. Das Mindestalter zum Führen dieser Fahrzeuge beträgt 16 Jahre.
Im Bereich der Motorräder wird es zukünftig drei Fahrerlaubnisklassen geben. Für
den stufenweisen Aufstieg von der Klasse A1 über A2 bis zu A ist nach Ablauf von
mindestens zwei Jahren nur noch eine praktische Prüfung erforderlich. Wer gleich
die „großen Maschinen“ der Klasse A fahren will, muss mindestens 24 Jahre alt sein.
Derzeit gilt hier noch das Mindestalter von 25 Jahren.
In der Pkw-Klasse B ist die „Anhängerregelung“ grundlegend überarbeitet und
wesentlich vereinfacht worden. Ab Anfang kommenden Jahres ist nur noch das
Gesamtgewicht aus Zugfahrzeug und Anhänger entscheidend für die benötigte
Führerscheinklasse. Bis 3.500 Kilogramm zulässiges Gesamtgewicht der
Kombination genügt die Fahrerlaubnisklasse B. Wer ein Auto mit Anhänger mit
einem zulässigen Gesamtgewicht über 3.500 Kilogramm bis 4.250 Kilogramm
steuern will, muss eine Schulung in einer Fahrschule absolvieren.
Bei Pkw mit Anhängern, die nicht unter die Klasse B fallen, brauchen die Fahrerin
oder der Fahrer die Führerscheinklasse BE. Auch hier wird es eine deutliche
Erleichterung geben. Ab Mitte Januar 2013 können die Anhänger in dieser Klasse ein
zulässiges Gesamtgewicht von bis zu 3.500 Kilogramm haben. Noch schwere
Anhänger fallen in den Bereich der Lastkraftwagen.
Diese neuen Regelungen, durch die das nationale Fahrerlaubnisrecht den
Bestimmungen der Europäischen Union angepasst wird, gelten nur für
Führerscheine, die ab dem 19. Januar kommenden Jahres ausgestellt werden. So
dürfen beispielsweise Inhaber der alten Führerscheinklasse 3 weiterhin
Kraftfahrzeuge bis 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht steuern, mit Anhänger darf
die zulässige Gesamtmasse sogar 12 Tonnen betragen. Weitere Informationen erteilt
die Fahrerlaubnisbehörde im Landratsamt Rosenheim.