Infos der Zulassungsstelle LRA Rosenheim
Transcrição
Infos der Zulassungsstelle LRA Rosenheim
Infos der Zulassungsstelle LRA Rosenheim Stand: Dezember 2012 Neu ausgestellte Führerscheine werden zeitlich befristet Laut Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises bleiben alte Führerscheine gültig. Mitte Januar 2013 tritt in Deutschland eine Änderung der Fahrerlaubnisverordnung in Kraft. Es werden nicht nur neue Fahrzeugklassen eingeführt, erstmals werden alle ab dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine zeitlich befristet und zwar auf 15 Jahre. Darauf machte jetzt die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Rosenheim aufmerksam. Ganz wichtig aus Sicht der Behörde ist dabei, dass alle bis zu diesem Datum ausgestellten Führerscheine weiterhin unbefristet gültig bleiben. Das gilt für die alten grauen und rosafarbenen Führerscheine genauso wie für die Kartenführerscheine. Zudem gibt es vorerst weiterhin keine Umtauschpflicht. Nach dem derzeitigen Kenntnisstand müssen Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 erteilt wurden, im Jahr 2033 umgetauscht werden. Die zeitliche Befristung auf 15 Jahre für alle ab dem 19. Januar kommenden Jahres ausgestellten Führerscheine bedeutet nicht, dass die Fahrerlaubnis nach dieser Zeit erlischt. Lediglich das Dokument „Führerschein“ muss nach dieser Zeit erneuert werden. Eine Überprüfung der Fahreignung, beispielsweise durch einen Sehtest, ist derzeit nicht vorgesehen. Mit der Einführung der neuen Fahrzeugklassen werden erstmals Mopeds, also Zweiräder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis zu 45 km/h europaweit einheitlich erfasst. Um die Verkehrssicherheit weiter zu verbessern ist die Einführung der neuen Fahrerlaubnisklasse AM mit einer umfassenden Fahrschulausbildung sowie mit Mindestanforderungen an die Prüfung verbunden. Bestimmte drei- und vierrädrige Fahrzeuge bis 45 km/h werden ebenfalls einbezogen. Das Mindestalter zum Führen dieser Fahrzeuge beträgt 16 Jahre. Im Bereich der Motorräder wird es zukünftig drei Fahrerlaubnisklassen geben. Für den stufenweisen Aufstieg von der Klasse A1 über A2 bis zu A ist nach Ablauf von mindestens zwei Jahren nur noch eine praktische Prüfung erforderlich. Wer gleich die „großen Maschinen“ der Klasse A fahren will, muss mindestens 24 Jahre alt sein. Derzeit gilt hier noch das Mindestalter von 25 Jahren. In der Pkw-Klasse B ist die „Anhängerregelung“ grundlegend überarbeitet und wesentlich vereinfacht worden. Ab Anfang kommenden Jahres ist nur noch das Gesamtgewicht aus Zugfahrzeug und Anhänger entscheidend für die benötigte Führerscheinklasse. Bis 3.500 Kilogramm zulässiges Gesamtgewicht der Kombination genügt die Fahrerlaubnisklasse B. Wer ein Auto mit Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3.500 Kilogramm bis 4.250 Kilogramm steuern will, muss eine Schulung in einer Fahrschule absolvieren. Bei Pkw mit Anhängern, die nicht unter die Klasse B fallen, brauchen die Fahrerin oder der Fahrer die Führerscheinklasse BE. Auch hier wird es eine deutliche Erleichterung geben. Ab Mitte Januar 2013 können die Anhänger in dieser Klasse ein zulässiges Gesamtgewicht von bis zu 3.500 Kilogramm haben. Noch schwere Anhänger fallen in den Bereich der Lastkraftwagen. Diese neuen Regelungen, durch die das nationale Fahrerlaubnisrecht den Bestimmungen der Europäischen Union angepasst wird, gelten nur für Führerscheine, die ab dem 19. Januar kommenden Jahres ausgestellt werden. So dürfen beispielsweise Inhaber der alten Führerscheinklasse 3 weiterhin Kraftfahrzeuge bis 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht steuern, mit Anhänger darf die zulässige Gesamtmasse sogar 12 Tonnen betragen. Weitere Informationen erteilt die Fahrerlaubnisbehörde im Landratsamt Rosenheim.