JOHN-F.-KENNEDY-SCHULE 61118 Bad Vilbel, 21.8.95

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JOHN-F.-KENNEDY-SCHULE 61118 Bad Vilbel, 21.8.95
JOHN-F.-KENNEDY-SCHULE
Haupt- und Realschule
des Wetteraukreises
mit Förderstufe
Schule mit Ganztagsangeboten und Praxisklassen
Schulnummer: 3632
61118 Bad Vilbel, 15.09.2014
Saalburgstraße 10
Postfach 1271, 61102 Bad Vilbel
Telefon 06101/44146
Fax
06101/49467
[email protected]
www.jfk-badvilbel.de
ELTERNBRIEF Nr. 1
Sehr geehrte Eltern,
wir begrüßen Sie recht herzlich zu Beginn des Schuljahres und geben Ihnen folgende Informationen:
1. Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler der John-F.-Kennedy-Schule
(Stand: 01.08.2014): 525 Schülerinnen und Schüler in 23 Klassen verteilen sich wie folgt:
Förderstufe 141 Schülerinnen und Schüler
Hauptschule 82 Schülerinnen und Schüler
Realschule
302 Schülerinnen und Schüler
2. Kollegium
An der John-F.-Kennedy-Schule arbeiten derzeit 45 Lehrkräfte.
Herr Bohm hat unsere Schule altersbedingt zum 31.7.14 verlassen. Neue Verträge erhielten
Frau Hilligen (Mathematik/Sport), Frau Hölzemann ( Mathematik/Biologie) und Herr Eckl (Schulsozialarbeit)
3. Gesprächstermine mit Lehrern oder Lehrerinnen
Anfragen zu Gesprächsterminen vereinbaren Sie bitte schriftlich über Ihr Kind, nicht über das Sekretariat.
4. Ferientermine (jeweils 1. und letzter Ferientag)
Schuljahr 2014/15
Schuljahr 2015/16
Schuljahr 2016/17
Schuljahr 2017/18
Herbstferien
20.10. - 01.11.2014
19.10. - 31.10.2015
17.10. - 29.10.2016
09.10. – 21.10.2017
Weihnachtsferien
22.12. - 10.01.2015
23.12. - 09.01.2016
22.12. - 07.01.2017
24.12. – 13.01.2018
Osterferien
30.03. - 11.04.2015
29.03. - 09.04.2016
03.04. - 15.04.2017
26.03. – 07.04.2018
Sommerferien
27.07. - 04.09.2015
18.07. - 26.08.2016
03.07. - 11.08.2017
25.06. – 03.08.2018
Bewegliche Ferientage im Schuljahr 2014/2015:
Freitag, 15.05.2015 (nach Christi Himmelfahrt), Freitag, 05.06.2015 (nach Fronleichnam),
3. Bewegliche Ferientag: Montag, 16.02.2015 (Rosenmontag)
5. Betriebspraktika
Klassen 8H / 9H (Dauer: 2 Wochen)
ab 1. Schultag nach den Sommerferien
Klassen 8R
(Dauer: 2 Wochen)
ab 1. Schultag nach Zeugnisausgabe im Februar
Klassen 9R
(Dauer: 3 Wochen)
letzte 3 Wochen vor den Osterferien
Diese Termine gelten immer im jeweiligen Schuljahr
6. Beurlaubung von Schülern an religiösen Feiertagen
a) Schüler werden für die Dauer von zwei Stunden zum Besuch des Gottesdienstes an folgenden
kirchlichen Feiertagen, die nicht zugleich gesetzliche Feiertage sind, vom Unterricht freigestellt:
Aschermittwoch;
Maria Himmelfahrt;
Reformationstag;
Allerheiligen
b) Für Schüler anderer Religionsgemeinschaften gelten die im Amtsblatt des Hessischen
Kultusministeriums erlassenen Freistellungen.
7. Urlaub im Anschluss an Ferien
Eine Beurlaubung von Schülern unmittelbar vor oder nach einem Ferienabschnitt ist nur in schlüssig
begründeten Ausnahmefällen zulässig. Entsprechende Anträge sind von den Erziehungsberechtigten
grundsätzlich drei Wochen vorher beim Schulleiter schriftlich zu stellen und zu begründen. Günstige
Reisepreise bzw. kürzere Fahrzeiten sind keine ausreichenden Gründe und werden nach dem Erlass des
Hessischen Kultusministeriums von der Schulleitung nicht genehmigt.
V:\DATEN\Briefe\Eltern\Elternbriefe\ELTERN 14-15.doc
bitte wenden
8. Schulordnung / Leitsätze / Schulwegeplan
Schulordnung einschließlich Nutzungsordnung der EDV-Räume, pädagogische Leitsätze und Schulwegeplan
werden zu Beginn des Schuljahres mit allen Schülerinnen und Schülern erörtert. Nicht-Befolgen der
Regelungen kann zu Ordnungsmaßnahmen und zur Verschlechterung des Notenbildes führen.
9. Auf folgende Regelungen wird besonders hingewiesen:
a) Schulweg
Bitte bringen Sie Ihre Kinder nur in echten Ausnahmefällen mit dem Auto zur Schule. Immer wieder werden
Kinder und Radfahrer durch die abfahrenden Autos der Eltern unnötig in Gefahr gebracht.
Nutzen Sie in diesen Ausnahmefällen unbedingt die Parkplätze an der Sporthalle oder am Freizeitzentrum.
Die Parkplätze direkt vor der Schule sind ausschließlich den Mitarbeitern der Schule vorbehalten.
Das Befahren des Schulhofes incl. der Einfahrt zur Mensa ist aus Sicherheitsgründen untersagt.
b) Entschuldigungen - unentschuldigtes Fehlen
Entschuldigungen (z.B. wegen Krankheit) sind gemäß Schulordnung spätestens am 3. Tag der Abwesenheit
des Schülers schriftlich unter Angabe von Gründen dem Klassenlehrer abzugeben. Für den Fall, dass
Entschuldigungen nicht rechtzeitig erfolgen oder nicht begründet sind, werden die Fehlzeiten als
„unentschuldigt“ im Zeugnis notiert. Unentschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht kann sowohl zur Note
„ungenügend“ (6) bei der fachlichen Leistungsfeststellung im Zeugnis führen, als auch die Note im
Sozialverhalten verschlechtern.
Ab Klassenstufe 7: Bitte rufen Sie nicht im Sekretariat an, um Ihr Kind zu entschuldigen.
c) Nacharbeit - Addition von Fehlzeiten wegen Zuspätkommens
Fehlzeiten durch wiederholtes unentschuldigtes Zuspätkommen werden addiert. Je 45 Minuten zählen als
Fehlstunde, ab 225 Minuten = 5 Unterrichtsstunden zählen als ein versäumter Schultag, der im Zeugnis
notiert wird. Der/Die Schüler/in hat außerdem die unentschuldigten Versäumnisse stundenweise in der
Schule nachzuarbeiten
d) Elektronische Geräte
Das Benutzen von elektronischen Geräten aller Art (z. B. Mobiltelefon, MP3-Player u. a.) durch
Schülerinnen und Schüler ist während der Unterrichtszeit grundsätzlich nicht gestattet, in den Pausen erlaubt.
Die Mensa ist generell handyfreie Zone.
Unerlaubtes Benutzen eines der Geräte führt zur Wegnahme.
In allen Fällen müssen Erziehungsberechtigte diese in der Schule abholen.
e) Gefährliche Gegenstände
Das Mitbringen gefährlicher Gegenstände in die Schule ist streng verboten.
Zuwiderhandlungen führen zu Ordnungsmaßnahmen, zu einer Verschlechterung der Note im Sozialverhalten
und ggf. zu einem Schulausschluss. Alle gefährlichen Gegenstände werden einbehalten.
Die Erziehungsberechtigten werden über den Vorgang schriftlich informiert und bekommen die Gegenstände
ausgehändigt.
f) Schadensfälle
Eltern haften für Schäden, die von den Kindern mutwillig angerichtet werden. Neben
finanzieller Schadensregulierung können Schüler auch zu geeigneten Wiedergutmachungsleistungen
herangezogen werden. Weitere Informationen werden Sie am ersten Elternabend erhalten.
g) Fahrschüler- CleverCards
Sollte Ihr Kind während seiner Schullaufbahn eine Klasse wiederholen, muss von den Eltern spätestens
zum Schuljahr R10 bzw. H9 ein neuer Fahrkostenantrag gestellt werden.
Die Schule bemüht sich alles zu tun, damit ein störungsfreier Unterricht gewährleistet, Schaden von den
Kindern abgewendet wird und sich alle Schüler und Schülerinnen in der Schule wohl fühlen können.
Dem Kollegium und der Schulleitung ist stets an einer guten Zusammenarbeit mit der Elternschaft gelegen.
Wir wünschen Ihrem Kind viel Lernerfolg im neuen Schuljahr.
Mit freundlichen Grüßen
P. Mayböhm
(Schulleiter)
V:\DATEN\Briefe\Eltern\Elternbriefe\ELTERN 14-15.doc