JOHN-F.-KENNEDY-SCHULE 61118 Bad Vilbel, 21.8.95
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JOHN-F.-KENNEDY-SCHULE 61118 Bad Vilbel, 21.8.95
JOHN-F.-KENNEDY-SCHULE Haupt- und Realschule des Wetteraukreises mit Förderstufe Schule mit Ganztagsangeboten und Praxisklassen Schulnummer: 3632 61118 Bad Vilbel, 15.09.2014 Saalburgstraße 10 Postfach 1271, 61102 Bad Vilbel Telefon 06101/44146 Fax 06101/49467 [email protected] www.jfk-badvilbel.de ELTERNBRIEF Nr. 1 Sehr geehrte Eltern, wir begrüßen Sie recht herzlich zu Beginn des Schuljahres und geben Ihnen folgende Informationen: 1. Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler der John-F.-Kennedy-Schule (Stand: 01.08.2014): 525 Schülerinnen und Schüler in 23 Klassen verteilen sich wie folgt: Förderstufe 141 Schülerinnen und Schüler Hauptschule 82 Schülerinnen und Schüler Realschule 302 Schülerinnen und Schüler 2. Kollegium An der John-F.-Kennedy-Schule arbeiten derzeit 45 Lehrkräfte. Herr Bohm hat unsere Schule altersbedingt zum 31.7.14 verlassen. Neue Verträge erhielten Frau Hilligen (Mathematik/Sport), Frau Hölzemann ( Mathematik/Biologie) und Herr Eckl (Schulsozialarbeit) 3. Gesprächstermine mit Lehrern oder Lehrerinnen Anfragen zu Gesprächsterminen vereinbaren Sie bitte schriftlich über Ihr Kind, nicht über das Sekretariat. 4. Ferientermine (jeweils 1. und letzter Ferientag) Schuljahr 2014/15 Schuljahr 2015/16 Schuljahr 2016/17 Schuljahr 2017/18 Herbstferien 20.10. - 01.11.2014 19.10. - 31.10.2015 17.10. - 29.10.2016 09.10. – 21.10.2017 Weihnachtsferien 22.12. - 10.01.2015 23.12. - 09.01.2016 22.12. - 07.01.2017 24.12. – 13.01.2018 Osterferien 30.03. - 11.04.2015 29.03. - 09.04.2016 03.04. - 15.04.2017 26.03. – 07.04.2018 Sommerferien 27.07. - 04.09.2015 18.07. - 26.08.2016 03.07. - 11.08.2017 25.06. – 03.08.2018 Bewegliche Ferientage im Schuljahr 2014/2015: Freitag, 15.05.2015 (nach Christi Himmelfahrt), Freitag, 05.06.2015 (nach Fronleichnam), 3. Bewegliche Ferientag: Montag, 16.02.2015 (Rosenmontag) 5. Betriebspraktika Klassen 8H / 9H (Dauer: 2 Wochen) ab 1. Schultag nach den Sommerferien Klassen 8R (Dauer: 2 Wochen) ab 1. Schultag nach Zeugnisausgabe im Februar Klassen 9R (Dauer: 3 Wochen) letzte 3 Wochen vor den Osterferien Diese Termine gelten immer im jeweiligen Schuljahr 6. Beurlaubung von Schülern an religiösen Feiertagen a) Schüler werden für die Dauer von zwei Stunden zum Besuch des Gottesdienstes an folgenden kirchlichen Feiertagen, die nicht zugleich gesetzliche Feiertage sind, vom Unterricht freigestellt: Aschermittwoch; Maria Himmelfahrt; Reformationstag; Allerheiligen b) Für Schüler anderer Religionsgemeinschaften gelten die im Amtsblatt des Hessischen Kultusministeriums erlassenen Freistellungen. 7. Urlaub im Anschluss an Ferien Eine Beurlaubung von Schülern unmittelbar vor oder nach einem Ferienabschnitt ist nur in schlüssig begründeten Ausnahmefällen zulässig. Entsprechende Anträge sind von den Erziehungsberechtigten grundsätzlich drei Wochen vorher beim Schulleiter schriftlich zu stellen und zu begründen. Günstige Reisepreise bzw. kürzere Fahrzeiten sind keine ausreichenden Gründe und werden nach dem Erlass des Hessischen Kultusministeriums von der Schulleitung nicht genehmigt. V:\DATEN\Briefe\Eltern\Elternbriefe\ELTERN 14-15.doc bitte wenden 8. Schulordnung / Leitsätze / Schulwegeplan Schulordnung einschließlich Nutzungsordnung der EDV-Räume, pädagogische Leitsätze und Schulwegeplan werden zu Beginn des Schuljahres mit allen Schülerinnen und Schülern erörtert. Nicht-Befolgen der Regelungen kann zu Ordnungsmaßnahmen und zur Verschlechterung des Notenbildes führen. 9. Auf folgende Regelungen wird besonders hingewiesen: a) Schulweg Bitte bringen Sie Ihre Kinder nur in echten Ausnahmefällen mit dem Auto zur Schule. Immer wieder werden Kinder und Radfahrer durch die abfahrenden Autos der Eltern unnötig in Gefahr gebracht. Nutzen Sie in diesen Ausnahmefällen unbedingt die Parkplätze an der Sporthalle oder am Freizeitzentrum. Die Parkplätze direkt vor der Schule sind ausschließlich den Mitarbeitern der Schule vorbehalten. Das Befahren des Schulhofes incl. der Einfahrt zur Mensa ist aus Sicherheitsgründen untersagt. b) Entschuldigungen - unentschuldigtes Fehlen Entschuldigungen (z.B. wegen Krankheit) sind gemäß Schulordnung spätestens am 3. Tag der Abwesenheit des Schülers schriftlich unter Angabe von Gründen dem Klassenlehrer abzugeben. Für den Fall, dass Entschuldigungen nicht rechtzeitig erfolgen oder nicht begründet sind, werden die Fehlzeiten als „unentschuldigt“ im Zeugnis notiert. Unentschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht kann sowohl zur Note „ungenügend“ (6) bei der fachlichen Leistungsfeststellung im Zeugnis führen, als auch die Note im Sozialverhalten verschlechtern. Ab Klassenstufe 7: Bitte rufen Sie nicht im Sekretariat an, um Ihr Kind zu entschuldigen. c) Nacharbeit - Addition von Fehlzeiten wegen Zuspätkommens Fehlzeiten durch wiederholtes unentschuldigtes Zuspätkommen werden addiert. Je 45 Minuten zählen als Fehlstunde, ab 225 Minuten = 5 Unterrichtsstunden zählen als ein versäumter Schultag, der im Zeugnis notiert wird. Der/Die Schüler/in hat außerdem die unentschuldigten Versäumnisse stundenweise in der Schule nachzuarbeiten d) Elektronische Geräte Das Benutzen von elektronischen Geräten aller Art (z. B. Mobiltelefon, MP3-Player u. a.) durch Schülerinnen und Schüler ist während der Unterrichtszeit grundsätzlich nicht gestattet, in den Pausen erlaubt. Die Mensa ist generell handyfreie Zone. Unerlaubtes Benutzen eines der Geräte führt zur Wegnahme. In allen Fällen müssen Erziehungsberechtigte diese in der Schule abholen. e) Gefährliche Gegenstände Das Mitbringen gefährlicher Gegenstände in die Schule ist streng verboten. Zuwiderhandlungen führen zu Ordnungsmaßnahmen, zu einer Verschlechterung der Note im Sozialverhalten und ggf. zu einem Schulausschluss. Alle gefährlichen Gegenstände werden einbehalten. Die Erziehungsberechtigten werden über den Vorgang schriftlich informiert und bekommen die Gegenstände ausgehändigt. f) Schadensfälle Eltern haften für Schäden, die von den Kindern mutwillig angerichtet werden. Neben finanzieller Schadensregulierung können Schüler auch zu geeigneten Wiedergutmachungsleistungen herangezogen werden. Weitere Informationen werden Sie am ersten Elternabend erhalten. g) Fahrschüler- CleverCards Sollte Ihr Kind während seiner Schullaufbahn eine Klasse wiederholen, muss von den Eltern spätestens zum Schuljahr R10 bzw. H9 ein neuer Fahrkostenantrag gestellt werden. Die Schule bemüht sich alles zu tun, damit ein störungsfreier Unterricht gewährleistet, Schaden von den Kindern abgewendet wird und sich alle Schüler und Schülerinnen in der Schule wohl fühlen können. Dem Kollegium und der Schulleitung ist stets an einer guten Zusammenarbeit mit der Elternschaft gelegen. Wir wünschen Ihrem Kind viel Lernerfolg im neuen Schuljahr. Mit freundlichen Grüßen P. Mayböhm (Schulleiter) V:\DATEN\Briefe\Eltern\Elternbriefe\ELTERN 14-15.doc