BARCLAYCARD BARCLAYS BANK PLC Postfach 50 02 40 D
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BARCLAYCARD BARCLAYS BANK PLC Postfach 50 02 40 D
BARCLAYCARD, BARCLAYS BANK PLC Postfach 50 02 40, 22 702 Hamburg Tel.: (040) 89 099 –800 Zu Ihrem Schutz gehen wir auf Nummer sicher So geht es: Mit den zwei PostIdent Coupons, den unterschriebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Ihrem gültigen Personalausweis oder Reisepaß gehen Sie bitte zu einer beliebigen Filiale der Deutschen Post AG. Ein Mitarbeiter der Deutschen Post AG prüft Ihre Identität. Ihren Ausweis erhalten Sie sofort zurück. Ihre Daten werden von der Deutschen Post nicht gespeichert. Ihre Identitätsbescheinigung und die unterschriebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden von dort direkt an BARCLAYCARD, BARCLAYS BANK PLC weitergeleitet. ! "#$ 5 ! ' 0 1 2 0 5 1 3 5 5 5 0 3 7 0 1 2 3 %& # ! "#$ 5 BARCLAYCARD BARCLAYS BANK PLC Postfach 50 02 40 0 1 2 0 5 1 3 5 5 5 0 3 7 0 2 3 D-22702 Hamburg %& # 1 BARCLAYCARD, BARCLAYS BANK PLC, Albert-Einstein-Ring 3, 22761 Hamburg Tel.: (040) 89 099-800 B A R C L AY S B A N K P LC Bitte zusammen mit dem PostIdent-Coupon unterschrieben beim Mitarbeiter der Deutschen Post AG abgeben. Allgemeine Geschäftsbedingungen BARCLAYCARD, BARCLAYS BANK PLC 1. Allgemeines Nach Annahme Ihres Antrages übersenden wir, die BARCLAYS BANK PLC, Ihnen die auf Ihren Namen ausgestellte VISA als LYCOS BARCLAYCARD (die Karte), an Ihre im Antrag angegebene Adresse. Unterschreiben Sie Ihre Karte bitte sofort nach Erhalt und bewahren Sie sie immer so sorgfältig auf, daß sie auf keinen Fall in die Hände Unbefugter gelangen kann. Die Karte bleibt das Eigentum der BARCLAYS BANK PLC. Sie ist nicht übertragbar. Rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeitsdauer erhalten Sie eine neue Karte. 2. Verwendungsmöglichkeiten Die Karte berechtigt Sie im Inland und als zusätzliche Dienstleistung auch im Ausland bei allen VISA-Akzeptanzstellen – zum Erwerb von Waren und Dienstleistungen – zu Bargeldabhebungen an den dem VISA-System angeschlossenen Geldautomaten sowie an Kassen von Kreditinstituten. Der Einsatz der Karte im Ausland sowie das Abheben von Bargeld sind Dienstleistungen, für die die BARCLAYS BANK PLC ein gesondertes Entgelt fordert. Das Entgelt für den Einsatz der Karte im Ausland entfällt für Transaktionen in Euro. Mit der Karte sind zusätzliche Leistungen (Zusatzleistungen) verbunden, wie z. B. Versicherungsschutz und Notrufdienste, über die die BARCLAYS BANK PLC Sie gesondert informiert. 3. Verfügungsrahmen Sie dürfen die Karte nur innerhalb Ihres Verfügungsrahmens benutzen. Ihr Verfügungsrahmen setzt sich zusammen aus Ihrem Ihnen von der BARCLAYS BANK PLC gesondert mitgeteilten Kreditrahmen zzgl. eines etwaigen Guthabens und abzgl. der von Ihnen bereits mit der Karte getätigten und noch nicht ausgeglichenen Umsätze. Bargeldauszahlungen im In- und Ausland sind in der Regel auf den Gegenwert von € 500,- pro Tag beschränkt; die BARCLAYS BANK PLC ist jedoch berechtigt, höhere Beträge zu genehmigen (autorisieren), sofern dadurch der Verfügungsrahmen nicht überschritten wird. Eine etwaige Überschreitung des Verfügungsrahmens erhöht diesen auch dann nicht, wenn die BARCLAYS BANK PLC die Überschreitung in Einzelfällen autorisiert hat. Die Verpflichtung zur sofortigen Rückführung bleibt bestehen, sofern der Karteninhaber und die BARCLAYS BANK PLC nichts anderes vereinbaren. 4. Persönliche Geheimzahl Für die Nutzung von Geldautomaten und automatisierten Kassen stellt Ihnen die Bank eine persönliche Geheimzahl (PIN) zur Verfügung. Diese ist streng geheimzuhalten, darf auf keinen Fall Dritten mitgeteilt oder zusammen mit der Karte aufbewahrt werden, und zwar auch nicht in verschlüsselter Form. Denn jeder, der im Besitz der Karte ist und die PIN kennt oder sie entschlüsselt, kann z. B. zu Ihren Lasten Geld an Bargeldautomaten abheben. 5. Nutzung der LYCOS BARCLAYCARD Bei der Nutzung der Karte ist von Ihnen entweder – ein Beleg mit Ihrer Karten-Unterschrift zu unterschreiben, auf den die Kartendaten übertragen wurden oder – als Berechtigungsmerkmal die persönliche Geheimzahl einzugeben, wie z. B. an Geldautomaten. In Abstimmung mit der Akzeptanzstelle kann in Sonderfällen, wie z. B. bei brieflichen oder telefonischen Bestellungen, der Karteninhaber auf die Unterzeichnung des Beleges verzichten und lediglich seine Kartennummer angeben. Die Nutzung der Karte erfolgt in diesem Fall am Sitz der Akzeptanzstelle. LYC AGB 114 6. Partnerkarten Sie können für bis zu drei Personen eine LYCOS BARCLAYCARD beantragen, die ebenfalls über Ihr Kartenkonto geführt werden. Für jede Karte erhalten Sie jeweils eine separate Geheimzahl (PIN). Sie sind Alleinschuldner aller Umsätze, die mit der Partnerkarte getätigt wird. Sie haften auch dafür, daß der Inhaber der Partnerkarte alle Bestimmungen dieser AGB, insbesondere auch die Sorgfaltspflichten zur Aufbewahrung der Karte und Geheimhaltung der PIN einhält. Sie haften ferner auch dafür, daß nach einer etwaigen Kündigung der Partnerkarteninhaber die LYCOS BARCLAYCARD Partnerkarte nicht mehr benutzt und gemäß Ziffer 13 zurück gibt. 7. Entgelte Für die Überlassung der Karte(n), für den Bargeld-Service, für den Einsatz der Karte im Ausland sowie für sonstige im Zusammenhang mit dem Kartenverhältnis erbrachten Leistungen berechnet die BARCLAYS BANK PLC angemessene Entgelte, sofern die Erbringung der Leistungen von Ihnen zu vertreten ist. Die Entgelte ergeben sich aus dem jeweils im Zeitpunkt der Inanspruchnahme gültigen Preisverzeichnis, das die BARCLAYS BANK PLC Ihnen zusendet. Das Überlassungsentgelt ist jährlich fällig, die übrigen Entgelte werden nach der jeweiligen Inanspruchnahme Ihrem Kartenkonto belastet. Die BARCLAYS BANK PLC ist berechtigt, die Entgelte nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) zu ändern. Sie wird Ihnen diese Änderungen rechtzeitig mitteilen. 8. Guthaben Sie können Einzahlungen auf Ihr Kartenkonto vornehmen. Ein nach Verrechnung mit etwaigen Belastungsbuchungen verbleibendes Guthaben wird verzinst. Die Guthaben-Zinssätze ergeben sich aus dem jeweils gültigen Preisverzeichnis. Die BARCLAYS BANK PLC wird den Zinssatz bei Veränderung der Marktbedingungen entsprechend anpassen. 9. Haftung bei mißbräuchlicher Benutzung Kommt die Karte dem Karteninhaber durch Diebstahl, Verlust oder in sonstiger Weise abhanden, benachrichtigen Sie uns bitte sofort telefonisch unter der Rufnummer (040) 89 099-877 und schriftlich innerhalb von sieben Tagen unter folgender Anschrift: BARCLAYCARD, BARCLAYS BANK PLC, AlbertEinstein-Ring 3, 22761 Hamburg. In diesem Fall entfällt für Sie die Haftung für Forderungen, die nach der telefonischen Benachrichtigung entstanden sind. Bei mißbräuchlicher Nutzung der abhandengekommenen Karte durch Dritte vor der Benachrichtigung beschränkt sich Ihre Haftung auf insgesamt € 50,-, es sei denn, die grob fahrlässige Verletzung Ihrer Verpflichtungen, tungen, wie z. B. die Pflicht zur sorgfältigen Aufbewahrung der Karte, der Geheimhaltung Ihrer Geheimzahl (PIN) oder der sofortigen Benachrichtigung haben zum Mißbrauch beigetragen. Nach Benachrichtigung wird die BARCLAYS BANK PLC sofort jede abhanden gekommene Karte sperren. Eine Aufhebung der Sperrung erfolgt aus Sicherheitsgründen nicht. Dem Karteninhaber wird eine neue Karte zur Verfügung gestellt. Sollte sich die abhandengekommene Karte wieder einfinden, so ist uns dies unverzüglich mitzuteilen. 10. Fremdwährungsumrechnung Die Rechnungsstellung erfolgt in Euro. Forderungen, die auf eine andere Währung lauten, werden zu den von VISA International festgesetzten Wechselkursen umgerechnet. Diese entsprechen denen der internationalen Devisenmärkte des jeweiligen Abrechnungstages und -ortes (Börsenplatzes). 11. Zahlungsverpflichtungen des Kunden Mit der ordnungsgemäßen Nutzung der Karten ermächtigt der Karteninhaber die BARCLAYS BANK PLC unwiderruflich, die Forderungen der Akzeptanzstellen zu bezahlen. Der Karteninhaber ist verpflichtet, der BARCLAYS BANK PLC die verauslagten Beträge zu erstatten. Die BARCLAYS BANK PLC und der Karteninhaber vereinbaren hiermit, daß die Beträge aus den Erstattungsverpflichtungen des Karteninhabers ab ihrer Entstehung als verzinsliches Darlehen auf unbestimmte Zeit geschuldet werden, und zwar wie folgt: Entsteht nach taggenauer Verrechnung mit einem etwaigen Guthaben ein Saldo zu Lasten des Karteninhabers, ist dieser ab Buchungstag mit einem monatlichen Zinssatz von derzeit 1,208 % zu verzinsen, was einem anfänglich effektiven Jahreszins von 15,6 % entspricht. Die BARCLAYS BANK PLC wird den Zinssatz bei Veränderung der Marktbedingungen entsprechend anpassen. Am Ende einer monatlichen Rechnungsperiode wird dem Karteninhaber der entsprechende Rechnungsabschluß mitgeteilt. Weist dieser einen Negativ-Saldo aus, so hat der Karteninhaber, insofern keine andere Frist vereinbart ist, innerhalb von 25 Tagen nach Datum des Rechnungsabschlusses mindestens 3 % des Gesamtbetrages oder – wenn dies der größere Betrag sein sollte – € 25,- zu zahlen. Falls der letzte Tag der Frist auf ein Wochenende oder einen gesetzlichen Feiertag fallen sollte, ist an dem letzten vorangehenden Geschäftstag zu zahlen. Die Differenz zwischen dem gezahlten Betrag und dem im Rechnungsabschluß genannten vollen Betrag geht als Rechnungsposten in die nächste monatliche Rechnungsperiode ein. Zahlt der Karteninhaber innerhalb der Frist nicht nur einen Teilbetrag, sondern den vollen Betrag des Rechnungsabschlusses, so wird die BARCLAYS BANK PLC etwaige Zinsbelastungen für während des letzten Abrechnungsmonats neu entstandene Forderungen nicht geltend machen. Jegliche Überschreitung seines Verfügungsrahmens hat der Karteninhaber unabhängig von der monatlichen Abrechnung und Saldenmitteilung unverzüglich auszugleichen. Falls er mit einer Mindestzahlung oder der sofortigen Rückführung des den Verfügungsrahmen überschreitenden Betrages in Verzug geraten sollte, fallen auf seinem Kartenkonto 5% Verzugszinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz an, sofern er nicht im Einzelfall einen niedrigeren oder die BARCLAYS BANK PLC nicht einen höheren Schaden nachweisen kann. 12. Reklamationen und Beanstandungen Der Karteninhaber ist verpflichtet, den monatlichen Rechnungsabschluß sorgfältig zu prüfen und etwaige Beanstandungen binnen 6 Wochen ab Datum des Rechnungsabschlusses schriftlich der Bank mitzuteilen. Auf Verlangen der Bank sind Belegdurchschriften, Rechnungen und andere Belege vorzulegen. Etwaige Reklamationen und Beanstandungen aus dem Erwerb von Waren und Dienstleistungen wegen der Art und Güte dieser Leistungen oder wegen sonstiger Fehler und Mängel können ausschließlich gegenüber der jeweiligen Akzeptanzstelle geltend gemacht werden. Etwaige daraus resultierende Rückvergütungen können ausschließlich in Form eines von der Akzeptanzstelle erstellten Gutschriftbeleges geltend gemacht werden. Aufgrund eines solchen Gutschriftbeleges erfolgt dann auf Ihrem Kartenkonto in einer der beiden folgenden Monatssalden eine entsprechende Gutschrift. Etwaige Reklamationen und Beanstandungen entlasten den Karteninhaber nicht von seiner Verpflichtung zur Zahlung des sich aus dem monatlichen Rechnungsabschluß ergebenden Betrages. 13. Kündigung des Kartenvertrages Der Karteninhaber kann den Kartenvertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Die Bank kann den Kartenvertrag unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten kündigen. Die Bank kann den Kartenvertrag ferner fristlos kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, wie z. B. unrichtige Angaben des Karteninhabers über seine Vermögensverhältnisse, eine wesentliche Verschlechterung seiner Vermögenslage oder die Gefährdung der Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber der Bank aus sonstigen Gründen. Mit Wirksamwerden der Kündigung darf die Karte nicht mehr benutzt werden. Alle Karten sind unverzüglich zu zerschneiden oder in sonstiger Weise unbenutzbar zu machen und an die BARCLAYS BANK PLC zurückzusenden. 14. Kündigung des Darlehens Der Karteninhaber kann das Darlehen gemäß Ziffer 11 jederzeit kündigen. Die BARCLAYS BANK PLC kann das Darlehen mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Das Recht zur Kündigung gemäß §498 BGB bleibt unberührt. 15. Sperrung und Einziehung der LYCOS BARCLAYCARD Die BARCLAYS BANK PLC darf die Karte sperren oder ihren Einzug veranlassen, wenn sie berechtigt ist, den Kartenvertrag aus wichtigem Grunde zu kündigen. Die BARCLAYS BANK PLC ist ferner zur Einziehung und Sperrung berechtigt, wenn die Gültigkeitsdauer durch Gültigkeitsablauf oder Kündigung endet. 16. Namens- und Adressenänderung Sollten Sie Ihren Namen, Ihre Adresse oder Ihre Bankverbindung ändern, geben Sie der BARCLAYS BANK PLC diese Änderungen unverzüglich bekannt. Die durch die Verletzung dieser Verpflichtung verursachten Mehraufwendungen der BARCLAYS BANK PLC sowie des dadurch verursachten Risikos, daß eine Mitteilung der BARCLAYS BANK PLC Sie nicht oder nicht fristgemäß erreicht, sind von Ihnen zu tragen. 17. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Preisverzeichnisses werden dem Kunden schriftlich bekanntgegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Karteninhaber die Karte benutzt oder nicht innerhalb von 6 Wochen Widerspruch erklärt. Auf diese Folge wird die Bank den Karteninhaber bei Bekanntgabe bereits hinweisen. Die BARCLAYS BANK PLC behält sich das Recht vor, die mit den Karten verbundenen Zusatzleistungen nach billigem Ermessen zu ändern (§ 315 BGB). Diese Änderungen werden dem Karteninhaber schriftlich bekanntgegeben. Er hat das Recht, den Kartenvertrag aus wichtigem Grunde innerhalb von 6 Wochen nach Bekanntgabe zu kündigen. Auf diese Möglichkeit ist er bei der Bekanntgabe hinzuweisen. Bankauskunft Ich ermächtige meine kontoführende Bank ausdrücklich, der BARCLAYS BANK PLC allgemein gehaltene bankübliche Auskünfte zu erteilen, die im Zusammenhang mit der Ausstellung und Benutzung der LYCOS BARCLAYCARD Kreditkarten erforderlich sind. Stand: August 2003 2 0 Datum Unterschrift von BARCLAYCARD, BARCLAYS BANK PLC ist dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e. V. und der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH angeschlossen. Informationen zum Umfang sowie zur Höhe der Sicherung können Sie bei uns anfordern. LYCOS BARCLAYCARD Für nur € 12,- im Jahr! ANTRAGSKOPIE Für Ihre Unterlagen. Bei Fragen rufen Sie uns gern unter der Rufnummer an (040) 89 099-800 Ihr persönlicher Internet Guide Meine persönlichen Angaben 1 Frau Herr 4 Die BARCLAYCARD Zusatzleisungen I-Purchase Protection e x t r a Titel Ich beantrage die Warenschutzversicherung für € 7,- im Jahr Name Reiseversicherung e x t r a Vorname Straße / Nr. Ich beantrage die Reiseversicherung extra für € 31,- im Jahr (kein Postfach) PLZ Ort Telefon / Hier wohnhaft seit: Anzahl an Jahren und Monaten Wenn weniger als 3 Jahre, meine frühere Anschrift: Straße/Nr. PLZ Ort Geburtsdatum Geburtsort Staatsangehörigkeit: deutsch andere Familienstand: ledig in Lebensgemeinschaft geschieden verwitwet verheiratet Anzahl unterhaltsberechtigter Kinder Wohnungseigentümer wohnhaft bei den Eltern Mieter Hauseigentümer Mein derzeitiges Beschäftigungsverhältnis 2 Selbständig angestellt seit: Anzahl an Jahren und Monaten leit. Angestellte/r kfm. Angestellte/r Facharbeiter/in Beamte/r Handwerker/in Student/in Rentner/in Soldat beschäftigungslos Sonstige (z.B. Hausfrau) Arbeitgeber oder Firmenname: PLZ Ort Telefon: / Branche: Öffentlicher Dienst Lehramt EDV Medien Baugewerbe Tourismus Einzelhandel Bank Versicherung Produktionsbetrieb Gesundheitswesen Sonstige Brutto-Monatseinkommen Angaben unbedingt in Euro. € Mehr als € 6.000,- Meine private Bankverbindung in Deutschland 3 Ich ermächtige die BARCLAYS BANK PLC, den offenen Gesamtsaldo monatlich einzuziehen. Bank BLZ Konto-Nr. Konto seit: Anzahl an Jahren LYC ANT 900K Einverständnis SCHUFA und CEG: Ich willige ein, daß die BARCLAYS BANK PLC der für meinen Wohnsitz zuständigen SCHUFA-Gesellschaft (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) und der Auskunftei Creditreform Experian GmbH, Hellersbergstraße 14, 41460 Neuss (nachfolgend CEG genannt), Daten über die Beantragung, die Aufnahme (Kreditnehmer, Kreditbetrag, Laufzeit, Ratenbeginn) und vereinbarungsgemäße Abwicklung dieser Geschäftsverbindung übermittelt. Unabhängig davon wird die BARCLAYS BANK PLC der SCHUFA und der CEG auch Daten über eine nicht vertragsgemäße Abwicklung (z. B. Einziehung einer Kreditkarte wegen mißbräuchlicher Verwendung durch den Karteninhaber, beantragter Mahnbescheid bei unbestrittener Forderung, Vollstreckungsbescheid oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen) übermitteln. Diese Meldungen erfolgen entsprechend dem Bundesdatenschutzgesetz nur, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen der BARCLAYS BANK PLC, eines Vertragspartners der SCHUFA und der CEG oder der Allgemeinheit erforderlich ist und dadurch meine schutzwürdigen Belange nicht beeinträchtigt werden. Soweit hiernach eine Übermittlung erfolgen kann, befreie ich die BARCLAYS BANK PLC zugleich vom Bankgeheimnis. Die SCHUFA und die CEG speichern diese Daten, um den ihr angeschlossenen Kreditinstituten, Kreditkartenunternehmen, Leasinggesellschaften, Einzelhandelsunternehmen einschließlich des Versandhandels und sonstigen Unternehmen, die gewerbsmäßig Geld- oder Warenkredite an Konsumenten geben, Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von deren Kunden geben zu können. Der CEG sind neben den genannten Unternehmen auch in Vorleistung tretende Finanzdienstleister (Versicherungen, Factoringunternehmen) und Telekommunikationsdienstleister (Telefongesellschaften, Mobilfunkunternehmen, Serviceprovider, Online-Dienste und Mediaservices) angeschlossen. An Unternehmen, die gewerbsmäßig Forderungen einziehen und der SCHUFA oder CEG vertraglich angeschlossen sind, können zum Zweck der Schuldnerermittlung Adressdaten übermittelt werden. Die SCHUFA und die CEG stellen die Daten ihren Vertragspartnern nur dann zur Verfügung, wenn diese ein berechtigtes Interesse an der Datenübermittlung glaubhaft darlegen. Die SCHUFA und die CEG übermitteln nur objektive Daten ohne Angabe des Kreditgebers; subjektive Werturteile, persönliche Einkommens- und Vermögensverhältnisse sind in SCHUFA- und CEG-Auskünften nicht enthalten. Ich kann Auskunft bei der SCHUFA und bei der CEG über die mich betreffenden gespeicherten Daten erhalten. Die Adresse der SCHUFA wird von der BARCLAYS BANK PLC in separatem Anschreiben mitgeteilt. Ich willige ein, daß im Falle eines Wohnungswechsels die Daten an die dann zuständige SCHUFA übermittelt werden. Weitere Informationen über das SCHUFA- und das CEG-Verfahren können schriftlich abgefordert werden. Andere Banken: Ich ermächtige meine kontoführende Bank ausdrücklich, der BARCLAYS BANK PLC allgemein gehaltene bankübliche Auskünfte zu erteilen, die im Zusammenhang mit der Ausstellung und Benutzung der LYCOS BARCLAYCARD Kreditkarten erforderlich sind. Zusatzleistungen und Versicherungsleistungen: Ich willige ein, daß die BARCLAYS BANK PLC die zur Erbringung der Zusatzleistungen und Versicherungsleistungen notwendigen Daten an den jeweiligen Dienstleister weitergibt, der sie nur im Rahmen des Datenschutzgesetzes zur Durchführung der vertraglichen Leistungen verwendet. Allgemeine Geschäftsbedingungen: Es gelten die umseitig abgedruckten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Kontoeröffnung und -führung erfolgen im eigenen Namen und für eigene Rechnung. -Karte: ja nein und an Monaten Anzahl anderer Kredit- und/oder Kundenkarten: Datum 1. Unterschrift des LYCOS BARCLAYCARD Antragstellers