BARCLAYCARD BARCLAYS BANK PLC Postfach 50 02 40 D

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BARCLAYCARD BARCLAYS BANK PLC Postfach 50 02 40 D
BARCLAYCARD, BARCLAYS BANK PLC
Postfach 50 02 40, 22 702 Hamburg
Tel.: (040) 89 099 –800
Zu Ihrem Schutz gehen wir auf Nummer sicher
So geht es:
ƒ Mit den zwei PostIdent Coupons, den unterschriebenen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen und Ihrem gültigen Personalausweis oder
Reisepaß gehen Sie bitte zu einer beliebigen Filiale der Deutschen
Post AG.
ƒ Ein Mitarbeiter der Deutschen Post AG prüft Ihre Identität. Ihren
Ausweis erhalten Sie sofort zurück.
ƒ Ihre Daten werden von der Deutschen Post nicht gespeichert.
ƒ Ihre Identitätsbescheinigung und die unterschriebenen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen werden von dort direkt an BARCLAYCARD,
BARCLAYS BANK PLC weitergeleitet.
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BARCLAYCARD
BARCLAYS BANK PLC
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D-22702 Hamburg
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BARCLAYCARD, BARCLAYS BANK PLC,
Albert-Einstein-Ring 3, 22761 Hamburg
Tel.: (040) 89 099-800
B A R C L AY S B A N K P LC
Bitte zusammen mit dem PostIdent-Coupon unterschrieben beim Mitarbeiter der Deutschen Post AG abgeben.
Allgemeine Geschäftsbedingungen BARCLAYCARD, BARCLAYS BANK PLC
1. Allgemeines
Nach Annahme Ihres Antrages übersenden wir, die BARCLAYS
BANK PLC, Ihnen die auf Ihren Namen ausgestellte VISA als
LYCOS BARCLAYCARD (die Karte), an Ihre im Antrag angegebene
Adresse.
Unterschreiben Sie Ihre Karte bitte sofort nach Erhalt und
bewahren Sie sie immer so sorgfältig auf, daß sie auf keinen
Fall in die Hände Unbefugter gelangen kann.
Die Karte bleibt das Eigentum der BARCLAYS BANK PLC. Sie ist
nicht übertragbar. Rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeitsdauer
erhalten Sie eine neue Karte.
2. Verwendungsmöglichkeiten
Die Karte berechtigt Sie im Inland und als zusätzliche Dienstleistung auch im Ausland bei allen VISA-Akzeptanzstellen
– zum Erwerb von Waren und Dienstleistungen
– zu Bargeldabhebungen an den dem VISA-System
angeschlossenen Geldautomaten sowie an Kassen von
Kreditinstituten.
Der Einsatz der Karte im Ausland sowie das Abheben von
Bargeld sind Dienstleistungen, für die die BARCLAYS BANK
PLC ein gesondertes Entgelt fordert. Das Entgelt für den Einsatz der Karte im Ausland entfällt für Transaktionen in Euro.
Mit der Karte sind zusätzliche Leistungen (Zusatzleistungen)
verbunden, wie z. B. Versicherungsschutz und Notrufdienste,
über die die BARCLAYS BANK PLC Sie gesondert informiert.
3. Verfügungsrahmen
Sie dürfen die Karte nur innerhalb Ihres Verfügungsrahmens
benutzen. Ihr Verfügungsrahmen setzt sich zusammen aus
Ihrem Ihnen von der BARCLAYS BANK PLC gesondert mitgeteilten Kreditrahmen zzgl. eines etwaigen Guthabens und
abzgl. der von Ihnen bereits mit der Karte getätigten und
noch nicht ausgeglichenen Umsätze.
Bargeldauszahlungen im In- und Ausland sind in der Regel
auf den Gegenwert von € 500,- pro Tag beschränkt;
die BARCLAYS BANK PLC ist jedoch berechtigt,
höhere Beträge zu genehmigen (autorisieren), sofern dadurch
der Verfügungsrahmen nicht überschritten wird. Eine etwaige
Überschreitung des Verfügungsrahmens erhöht diesen auch
dann nicht, wenn die BARCLAYS BANK PLC die Überschreitung in Einzelfällen autorisiert hat. Die Verpflichtung zur sofortigen Rückführung bleibt bestehen, sofern der Karteninhaber
und die BARCLAYS BANK PLC nichts anderes vereinbaren.
4. Persönliche Geheimzahl
Für die Nutzung von Geldautomaten und automatisierten Kassen stellt Ihnen die Bank eine persönliche Geheimzahl (PIN)
zur Verfügung. Diese ist streng geheimzuhalten, darf auf keinen
Fall Dritten mitgeteilt oder zusammen mit der Karte aufbewahrt werden, und zwar auch nicht in verschlüsselter Form.
Denn jeder, der im Besitz der Karte ist und die PIN kennt oder
sie entschlüsselt, kann z. B. zu Ihren Lasten Geld an Bargeldautomaten abheben.
5. Nutzung der LYCOS BARCLAYCARD
Bei der Nutzung der Karte ist von Ihnen entweder
– ein Beleg mit Ihrer Karten-Unterschrift zu unterschreiben,
auf den die Kartendaten übertragen wurden oder
– als Berechtigungsmerkmal die persönliche Geheimzahl
einzugeben, wie z. B. an Geldautomaten.
In Abstimmung mit der Akzeptanzstelle kann in Sonderfällen,
wie z. B. bei brieflichen oder telefonischen Bestellungen, der
Karteninhaber auf die Unterzeichnung des Beleges verzichten
und lediglich seine Kartennummer angeben. Die Nutzung der
Karte erfolgt in diesem Fall am Sitz der Akzeptanzstelle.
LYC AGB 114
6. Partnerkarten
Sie können für bis zu drei Personen eine LYCOS BARCLAYCARD
beantragen, die ebenfalls über Ihr Kartenkonto geführt werden.
Für jede Karte erhalten Sie jeweils eine separate Geheimzahl
(PIN). Sie sind Alleinschuldner aller Umsätze, die mit der
Partnerkarte getätigt wird. Sie haften auch dafür, daß der
Inhaber der Partnerkarte alle Bestimmungen dieser AGB, insbesondere auch die Sorgfaltspflichten zur Aufbewahrung der
Karte und Geheimhaltung der PIN einhält. Sie haften ferner
auch dafür, daß nach einer etwaigen Kündigung der Partnerkarteninhaber die LYCOS BARCLAYCARD Partnerkarte nicht mehr
benutzt und gemäß Ziffer 13 zurück gibt.
7. Entgelte
Für die Überlassung der Karte(n), für den Bargeld-Service, für
den Einsatz der Karte im Ausland sowie für sonstige im
Zusammenhang mit dem Kartenverhältnis erbrachten Leistungen berechnet die BARCLAYS BANK PLC angemessene Entgelte,
sofern die Erbringung der Leistungen von Ihnen zu vertreten
ist. Die Entgelte ergeben sich aus dem jeweils im Zeitpunkt der
Inanspruchnahme gültigen Preisverzeichnis, das die BARCLAYS
BANK PLC Ihnen zusendet. Das Überlassungsentgelt ist
jährlich fällig, die übrigen Entgelte werden nach der jeweiligen
Inanspruchnahme Ihrem Kartenkonto belastet.
Die BARCLAYS BANK PLC ist berechtigt, die Entgelte nach
billigem Ermessen (§ 315 BGB) zu ändern. Sie wird Ihnen
diese Änderungen rechtzeitig mitteilen.
8. Guthaben
Sie können Einzahlungen auf Ihr Kartenkonto vornehmen. Ein
nach Verrechnung mit etwaigen Belastungsbuchungen verbleibendes Guthaben wird verzinst. Die Guthaben-Zinssätze
ergeben sich aus dem jeweils gültigen Preisverzeichnis. Die
BARCLAYS BANK PLC wird den Zinssatz bei Veränderung der
Marktbedingungen entsprechend anpassen.
9. Haftung bei mißbräuchlicher Benutzung
Kommt die Karte dem Karteninhaber durch Diebstahl, Verlust
oder in sonstiger Weise abhanden, benachrichtigen Sie uns bitte
sofort telefonisch unter der Rufnummer (040) 89 099-877 und
schriftlich innerhalb von sieben Tagen unter folgender
Anschrift: BARCLAYCARD, BARCLAYS BANK PLC, AlbertEinstein-Ring 3, 22761 Hamburg.
In diesem Fall entfällt für Sie die Haftung für Forderungen, die
nach der telefonischen Benachrichtigung entstanden sind.
Bei mißbräuchlicher Nutzung der abhandengekommenen
Karte durch Dritte vor der Benachrichtigung beschränkt
sich Ihre Haftung auf insgesamt € 50,-, es sei denn,
die grob fahrlässige Verletzung Ihrer Verpflichtungen,
tungen, wie z. B. die Pflicht zur sorgfältigen Aufbewahrung
der Karte, der Geheimhaltung Ihrer Geheimzahl (PIN) oder
der sofortigen Benachrichtigung haben zum Mißbrauch beigetragen.
Nach Benachrichtigung wird die BARCLAYS BANK PLC sofort
jede abhanden gekommene Karte sperren. Eine Aufhebung
der Sperrung erfolgt aus Sicherheitsgründen nicht. Dem Karteninhaber wird eine neue Karte zur Verfügung gestellt. Sollte
sich die abhandengekommene Karte wieder einfinden, so ist
uns dies unverzüglich mitzuteilen.
10. Fremdwährungsumrechnung
Die Rechnungsstellung erfolgt in Euro.
Forderungen, die auf eine andere Währung lauten,
werden zu den von VISA International festgesetzten
Wechselkursen umgerechnet. Diese entsprechen denen der
internationalen Devisenmärkte des jeweiligen Abrechnungstages und -ortes (Börsenplatzes).
11. Zahlungsverpflichtungen des Kunden
Mit der ordnungsgemäßen Nutzung der Karten ermächtigt der
Karteninhaber die BARCLAYS BANK PLC unwiderruflich, die
Forderungen der Akzeptanzstellen zu bezahlen. Der Karteninhaber ist verpflichtet, der BARCLAYS BANK PLC die verauslagten Beträge zu erstatten.
Die BARCLAYS BANK PLC und der Karteninhaber vereinbaren
hiermit, daß die Beträge aus den Erstattungsverpflichtungen
des Karteninhabers ab ihrer Entstehung als verzinsliches
Darlehen auf unbestimmte Zeit geschuldet werden, und zwar
wie folgt: Entsteht nach taggenauer Verrechnung mit einem
etwaigen Guthaben ein Saldo zu Lasten des Karteninhabers,
ist dieser ab Buchungstag mit einem monatlichen Zinssatz
von derzeit 1,208 % zu verzinsen, was einem anfänglich
effektiven Jahreszins von 15,6 % entspricht.
Die BARCLAYS BANK PLC wird den Zinssatz bei Veränderung
der Marktbedingungen entsprechend anpassen.
Am Ende einer monatlichen Rechnungsperiode wird dem Karteninhaber der entsprechende Rechnungsabschluß mitgeteilt.
Weist dieser einen Negativ-Saldo aus, so hat der Karteninhaber, insofern keine andere Frist vereinbart ist, innerhalb
von 25 Tagen nach Datum des Rechnungsabschlusses mindestens 3 % des Gesamtbetrages oder – wenn dies der
größere Betrag sein sollte – € 25,- zu zahlen.
Falls der letzte Tag der Frist auf ein Wochenende oder einen
gesetzlichen Feiertag fallen sollte, ist an dem letzten vorangehenden Geschäftstag zu zahlen. Die Differenz zwischen dem
gezahlten Betrag und dem im Rechnungsabschluß genannten
vollen Betrag geht als Rechnungsposten in die nächste
monatliche Rechnungsperiode ein.
Zahlt der Karteninhaber innerhalb der Frist nicht nur einen
Teilbetrag, sondern den vollen Betrag des Rechnungsabschlusses, so wird die BARCLAYS BANK PLC etwaige Zinsbelastungen für während des letzten Abrechnungsmonats neu
entstandene Forderungen nicht geltend machen.
Jegliche Überschreitung seines Verfügungsrahmens hat der
Karteninhaber unabhängig von der monatlichen Abrechnung
und Saldenmitteilung unverzüglich auszugleichen.
Falls er mit einer Mindestzahlung oder der sofortigen Rückführung des den Verfügungsrahmen überschreitenden Betrages in Verzug geraten sollte, fallen auf seinem Kartenkonto 5%
Verzugszinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz an, sofern er
nicht im Einzelfall einen niedrigeren oder die BARCLAYS BANK
PLC nicht einen höheren Schaden nachweisen kann.
12. Reklamationen und Beanstandungen
Der Karteninhaber ist verpflichtet, den monatlichen Rechnungsabschluß sorgfältig zu prüfen und etwaige Beanstandungen binnen 6 Wochen ab Datum des Rechnungsabschlusses schriftlich der Bank mitzuteilen. Auf Verlangen der
Bank sind Belegdurchschriften, Rechnungen und andere
Belege vorzulegen.
Etwaige Reklamationen und Beanstandungen aus dem
Erwerb von Waren und Dienstleistungen wegen der Art und
Güte dieser Leistungen oder wegen sonstiger Fehler und
Mängel können ausschließlich gegenüber der jeweiligen
Akzeptanzstelle geltend gemacht werden. Etwaige daraus
resultierende Rückvergütungen können ausschließlich in
Form eines von der Akzeptanzstelle erstellten Gutschriftbeleges geltend gemacht werden. Aufgrund eines solchen
Gutschriftbeleges erfolgt dann auf Ihrem Kartenkonto in
einer der beiden folgenden Monatssalden eine entsprechende
Gutschrift. Etwaige Reklamationen und Beanstandungen
entlasten den Karteninhaber nicht von seiner Verpflichtung
zur Zahlung des sich aus dem monatlichen Rechnungsabschluß ergebenden Betrages.
13. Kündigung des Kartenvertrages
Der Karteninhaber kann den Kartenvertrag ohne Einhaltung
einer Kündigungsfrist kündigen.
Die Bank kann den Kartenvertrag unter Einhaltung einer Frist
von drei Monaten kündigen.
Die Bank kann den Kartenvertrag ferner fristlos kündigen,
wenn ein wichtiger Grund vorliegt, wie z. B. unrichtige Angaben des Karteninhabers über seine Vermögensverhältnisse,
eine wesentliche Verschlechterung seiner Vermögenslage
oder die Gefährdung der Erfüllung seiner Verpflichtungen
gegenüber der Bank aus sonstigen Gründen.
Mit Wirksamwerden der Kündigung darf die Karte nicht mehr
benutzt werden. Alle Karten sind unverzüglich zu zerschneiden
oder in sonstiger Weise unbenutzbar zu machen und an die
BARCLAYS BANK PLC zurückzusenden.
14. Kündigung des Darlehens
Der Karteninhaber kann das Darlehen gemäß Ziffer 11
jederzeit kündigen.
Die BARCLAYS BANK PLC kann das Darlehen mit einer
Frist von drei Monaten kündigen. Das Recht zur Kündigung
gemäß §498 BGB bleibt unberührt.
15. Sperrung und Einziehung der LYCOS BARCLAYCARD
Die BARCLAYS BANK PLC darf die Karte sperren oder ihren
Einzug veranlassen, wenn sie berechtigt ist, den Kartenvertrag aus wichtigem Grunde zu kündigen.
Die BARCLAYS BANK PLC ist ferner zur Einziehung und
Sperrung berechtigt, wenn die Gültigkeitsdauer durch Gültigkeitsablauf oder Kündigung endet.
16. Namens- und Adressenänderung
Sollten Sie Ihren Namen, Ihre Adresse oder Ihre Bankverbindung ändern, geben Sie der BARCLAYS BANK PLC diese
Änderungen unverzüglich bekannt. Die durch die Verletzung
dieser Verpflichtung verursachten Mehraufwendungen der
BARCLAYS BANK PLC sowie des dadurch verursachten Risikos, daß eine Mitteilung der BARCLAYS BANK PLC Sie nicht
oder nicht fristgemäß erreicht, sind von Ihnen zu tragen.
17. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung
Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Preisverzeichnisses werden dem
Kunden schriftlich bekanntgegeben. Sie gelten als genehmigt,
wenn der Karteninhaber die Karte benutzt oder nicht innerhalb
von 6 Wochen Widerspruch erklärt. Auf diese Folge wird die
Bank den Karteninhaber bei Bekanntgabe bereits hinweisen.
Die BARCLAYS BANK PLC behält sich das Recht vor, die mit
den Karten verbundenen Zusatzleistungen nach billigem
Ermessen zu ändern (§ 315 BGB). Diese Änderungen werden
dem Karteninhaber schriftlich bekanntgegeben. Er hat das
Recht, den Kartenvertrag aus wichtigem Grunde innerhalb
von 6 Wochen nach Bekanntgabe zu kündigen. Auf diese
Möglichkeit ist er bei der Bekanntgabe hinzuweisen.
Bankauskunft
Ich ermächtige meine kontoführende Bank ausdrücklich, der
BARCLAYS BANK PLC allgemein gehaltene bankübliche Auskünfte zu erteilen, die im Zusammenhang mit der Ausstellung
und Benutzung der LYCOS BARCLAYCARD Kreditkarten erforderlich sind.
Stand: August 2003
2 0
Datum
Unterschrift von
BARCLAYCARD, BARCLAYS BANK PLC ist dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e. V. und der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH angeschlossen. Informationen zum Umfang sowie zur Höhe der Sicherung können Sie bei uns anfordern.
LYCOS BARCLAYCARD
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€ 12,- im Jahr!
ANTRAGSKOPIE
Für Ihre Unterlagen. Bei Fragen rufen Sie uns gern unter der Rufnummer an (040) 89 099-800
Ihr persönlicher Internet Guide
Meine persönlichen Angaben
1
Frau
Herr
4
Die BARCLAYCARD Zusatzleisungen
I-Purchase Protection e x t r a
Titel
Ich beantrage die Warenschutzversicherung für € 7,- im Jahr
Name
Reiseversicherung e x t r a
Vorname
Straße / Nr.
Ich beantrage die Reiseversicherung extra für € 31,- im Jahr
(kein Postfach)
PLZ
Ort
Telefon
/
Hier wohnhaft seit: Anzahl an Jahren
und Monaten
Wenn weniger als 3 Jahre, meine frühere Anschrift:
Straße/Nr.
PLZ
Ort
Geburtsdatum
Geburtsort
Staatsangehörigkeit: deutsch
andere
Familienstand:
ledig
in Lebensgemeinschaft
geschieden
verwitwet
verheiratet
Anzahl unterhaltsberechtigter Kinder
Wohnungseigentümer
wohnhaft bei den Eltern
Mieter
Hauseigentümer
Mein derzeitiges Beschäftigungsverhältnis
2
Selbständig
angestellt
seit: Anzahl an Jahren
und Monaten
leit. Angestellte/r
kfm. Angestellte/r
Facharbeiter/in
Beamte/r
Handwerker/in
Student/in
Rentner/in
Soldat
beschäftigungslos
Sonstige
(z.B. Hausfrau)
Arbeitgeber
oder Firmenname:
PLZ
Ort
Telefon:
/
Branche:
Öffentlicher Dienst
Lehramt
EDV
Medien
Baugewerbe
Tourismus
Einzelhandel
Bank
Versicherung
Produktionsbetrieb
Gesundheitswesen
Sonstige
Brutto-Monatseinkommen
Angaben unbedingt in Euro.
€
Mehr als € 6.000,-
Meine private Bankverbindung in Deutschland
3
Ich ermächtige die BARCLAYS BANK PLC, den offenen Gesamtsaldo monatlich einzuziehen.
Bank
BLZ
Konto-Nr.
Konto seit: Anzahl an Jahren
LYC ANT 900K
Einverständnis
SCHUFA und CEG: Ich willige ein, daß die BARCLAYS BANK PLC der für meinen Wohnsitz zuständigen SCHUFA-Gesellschaft
(Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) und der Auskunftei Creditreform Experian GmbH, Hellersbergstraße 14,
41460 Neuss (nachfolgend CEG genannt), Daten über die Beantragung, die Aufnahme (Kreditnehmer, Kreditbetrag, Laufzeit,
Ratenbeginn) und vereinbarungsgemäße Abwicklung dieser Geschäftsverbindung übermittelt. Unabhängig davon wird die
BARCLAYS BANK PLC der SCHUFA und der CEG auch Daten über eine nicht vertragsgemäße Abwicklung (z. B. Einziehung
einer Kreditkarte wegen mißbräuchlicher Verwendung durch den Karteninhaber, beantragter Mahnbescheid bei unbestrittener
Forderung, Vollstreckungsbescheid oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen) übermitteln. Diese Meldungen erfolgen entsprechend dem Bundesdatenschutzgesetz nur, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen der BARCLAYS BANK PLC, eines
Vertragspartners der SCHUFA und der CEG oder der Allgemeinheit erforderlich ist und dadurch meine schutzwürdigen Belange
nicht beeinträchtigt werden. Soweit hiernach eine Übermittlung erfolgen kann, befreie ich die BARCLAYS BANK PLC zugleich
vom Bankgeheimnis. Die SCHUFA und die CEG speichern diese Daten, um den ihr angeschlossenen Kreditinstituten,
Kreditkartenunternehmen, Leasinggesellschaften, Einzelhandelsunternehmen einschließlich des Versandhandels und sonstigen
Unternehmen, die gewerbsmäßig Geld- oder Warenkredite an Konsumenten geben, Informationen zur Beurteilung der
Kreditwürdigkeit von deren Kunden geben zu können. Der CEG sind neben den genannten Unternehmen auch in Vorleistung
tretende Finanzdienstleister (Versicherungen, Factoringunternehmen) und Telekommunikationsdienstleister
(Telefongesellschaften, Mobilfunkunternehmen, Serviceprovider, Online-Dienste und Mediaservices) angeschlossen. An
Unternehmen, die gewerbsmäßig Forderungen einziehen und der SCHUFA oder CEG vertraglich angeschlossen sind, können
zum Zweck der Schuldnerermittlung Adressdaten übermittelt werden. Die SCHUFA und die CEG stellen die Daten ihren
Vertragspartnern nur dann zur Verfügung, wenn diese ein berechtigtes Interesse an der Datenübermittlung glaubhaft darlegen.
Die SCHUFA und die CEG übermitteln nur objektive Daten ohne Angabe des Kreditgebers; subjektive Werturteile, persönliche
Einkommens- und Vermögensverhältnisse sind in SCHUFA- und CEG-Auskünften nicht enthalten. Ich kann Auskunft bei der
SCHUFA und bei der CEG über die mich betreffenden gespeicherten Daten erhalten. Die Adresse der SCHUFA wird von der
BARCLAYS BANK PLC in separatem Anschreiben mitgeteilt. Ich willige ein, daß im Falle eines Wohnungswechsels die Daten
an die dann zuständige SCHUFA übermittelt werden. Weitere Informationen über das SCHUFA- und das CEG-Verfahren können
schriftlich abgefordert werden.
Andere Banken: Ich ermächtige meine kontoführende Bank ausdrücklich, der BARCLAYS BANK PLC allgemein gehaltene
bankübliche Auskünfte zu erteilen, die im Zusammenhang mit der Ausstellung und Benutzung der LYCOS BARCLAYCARD
Kreditkarten erforderlich sind.
Zusatzleistungen und Versicherungsleistungen: Ich willige ein, daß die BARCLAYS BANK PLC die zur Erbringung der
Zusatzleistungen und Versicherungsleistungen notwendigen Daten an den jeweiligen Dienstleister weitergibt, der sie nur im
Rahmen des Datenschutzgesetzes zur Durchführung der vertraglichen Leistungen verwendet.
Allgemeine Geschäftsbedingungen: Es gelten die umseitig abgedruckten Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Kontoeröffnung und -führung erfolgen im eigenen Namen und für eigene Rechnung.
-Karte: ja
nein
und an Monaten
Anzahl anderer Kredit- und/oder Kundenkarten:
Datum
1. Unterschrift des LYCOS BARCLAYCARD Antragstellers