Haupt-, Bau - Stadt Dettelbach
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Haupt-, Bau - Stadt Dettelbach
PROTOKOLLBUCH DER STADT DETTELBACH FÜR DAS JAHR 2012 Haupt- und Bauausschusssitzung am 06.02.2012 Beginn: 19.00 Uhr Ende: 19.20 Uhr Vorsitz: 1. Bürgermeister Reinhold Kuhn Anwesend: 2. Bürgermeister Ernst Dobler (zu TOP Ö8) Stadtrat Michael Schuba Stadtrat Werner Apfelbacher Stadtrat Ernst Plannasch Stadträtin Christine Konrad Stadtrat Helmut Kapp 3. Bürgermeister Manfred Berger Abwesend -entschuldigt-: Zusätzlich anwesend: Schriftführerin: Kathrin Link 1. Bürgermeister Reinhold Kuhn begrüßt die anwesenden Mitglieder, stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit fest und eröffnet die Sitzung. ÖFFENTLICH Sitzung 06.02.12 Lfd. Nr. Ö1 Anw. 7 Beschluss Für/Gegen 7:0 Beratungsgegenstand Dr. Zörner Christian, Bibergau, Am Obstgarten 1, 97337 Dettelbach; Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung Nr. 243/2007: Neubau von 3 Windmaschinen auf den Fl.Nrn. 264/26, 264/12, 264/27, Gemarkung Bibergau (Schernauer/Bibergauer Höh) BESCHLUSS: Der Bauausschuss stimmt dem Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung zu. Sitzung 06.02.12 Lfd. Nr. Ö2 Anw. 7 Beschluss Für/Gegen 7:0 Beratungsgegenstand Altenhöfer Benedikt u. Martin-Altenhöfer Hildegard, Jägerkampweg 1, 85748 Garching; Bauantrag zur Errichtung einer Dachgaube am Anwesen Fl.-Nr. 5039, Gemarkung Dettelbach (Mozartstraße 8) BESCHLUSS: Der Ausschuss stimmt dem Vorhaben zu. -1- PROTOKOLLBUCH DER STADT DETTELBACH FÜR DAS JAHR 2012 Sitzung 06.02.12 Lfd. Nr. Ö3 Anw. 7 Beschluss Für/Gegen 7:0 Beratungsgegenstand Kiesel Melanie und Andreas, Julius-Echter-Straße 2, 97294 Unterpleichfeld; Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Carport auf dem Grundstück Fl.-Nr. 296/9, Gemarkung Bibergau (Am Kreuz 18) BESCHLUSS: Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zu. Von der im Bebauungsplan vorgeschriebenen Dachform der Garage wird befreit. Es wird darauf hingewiesen, dass die Unterschrift des Nachbarn Willibald Erk (Fl.-Nr. 296/10) fehlt. Sitzung 06.02.12 Lfd. Nr. Ö4 Anw. 7 Beschluss Für/Gegen 7:0 Beratungsgegenstand Müller Bernd, Neuses am Berg, Kirchgasse 11, 97337 Dettelbach; Bauantrag zum Neubau einer landwirtschaftlichen Berge- und Getreidehalle auf dem Grundstück Fl.-Nr. 3881, Gemarkung Dettelbach (Lage „Brücker Holz“) BESCHLUSS: Der Bauausschuss stimmt dem Vorhaben unter Auflagen zu, soweit eine Privilegierung vorliegt. Die Erschließung des Vorhabens kann seitens der Stadt Dettelbach nicht sichergestellt werden. Soweit Erschließungsmaßnahmen erforderlich werden, sind diese vom Antragsteller nach vorheriger Absprache mit der Stadt Dettelbach auf seine Kosten durchzuführen. Es ist zu klären, über welche Wirtschaftswege die Lagerhalle angefahren werden soll, da die Wege teilweise tonnagenbegrenzt sind. Anfallendes Oberflächenwasser ist gefahrlos auf dem eigenen Grundstück zu entsorgen. Eine Beeinträchtigung der angrenzenden öffentlichen Flächen ist auszuschließen. Die Nachbarunterschrift von Manfred und Zita Biederer (Fl.-Nr. 3880 der Gemarkung Dettelbach) fehlt. Sitzung 06.02.12 Lfd. Nr. Ö5 Anw. 7 Beschluss Für/Gegen 7:0 Beratungsgegenstand Kistner Beate und Dieter, Schernau, Am Mutzenbrünnlein 1, 97337 Dettelbach; Antrag zum Abbruch der Nebengebäude sowie Neubau eines Einfamilienhauses mit Nebengebäude auf dem Grundstück Fl.-Nr. 69, Gemarkung Schernau (Am Mutzenbrünnlein 1) BESCHLUSS: Der Bauausschuss stimmt dem Bauvorhaben zu, wenn folgende Auflagen und Hinweise erfüllt werden. AUFLAGEN UND HINWEISE: 1. Zum „Schernauer Bach“ ist ein Abstand von mind. 3,00 m frei von baulichen Anlagen, Auffüllungen und sonstigen Einbauten zu halten. 2. Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der Lage im Überschwemmungsgebiet bei Hochwasser mit Überschwemmungen und sonstigen Hochwassereinflüssen gerechnet werden muss. Es besteht kein Anspruch auf Schadenersatz, wenn an dem Gebäude, an abgestellten Geräten oder sonstigen Gegenständen Schäden durch Hochwasser oder sonstige Hochwassereinflüsse entstehen. -2- PROTOKOLLBUCH DER STADT DETTELBACH FÜR DAS JAHR 2012 3. Die Stadt Dettelbach übernimmt keine Haftung für die Standsicherheit der Böschung sowie für evtl. Hochwassereinflüsse aus dem Bachlauf. Insoweit ist der Antragsteller hierfür selbst verantwortlich und die Stadt Dettelbach von jeglicher Haftungsinanspruchnahme freigestellt. 4. Die Kosten für die notwendigen Erschließungsmaßnahmen sind vom Antragsteller zu übernehmen und mit der Stadt Dettelbach abzustimmen. BEGRÜNDUNG: Die formlose Bauanfrage wurde bereits am 05.05.2011 vom Bauausschuss behandelt. Der Ausschuss hat dem Teilabriss der Scheune zugestimmt und einem Neubau grundsätzlich sein Einvernehmen erteilt. Das nun beantragte Vorhaben fügt sich in die umliegende Bebauung ein. Sitzung 06.02.12 Lfd. Nr. Ö6 Anw. 7 Beschluss Für/Gegen 7:0 Beratungsgegenstand Volk Ursel und Bernd, Schernau, Am Scheuergarten 1, 97337 Dettelbach; Formlose Bauanfrage zum Neubau/zur Errichtung eines Wohnraumes an das bestehende Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.-Nr. 299/6, Gemarkung Schernau (Am Scheuergarten 1) BESCHLUSS: Der Bauausschuss erteilt zum geplanten Neubau grundsätzlich sein Einvernehmen. Sitzung 06.02.12 Lfd. Nr. Ö7 Anw. 7 Beschluss Für/Gegen 7:0 Beratungsgegenstand Dellmann Daniela und Willi, Rebenhügel 17, 97337 Dettelbach; Bauantrag zum Neubau eines Wohnhauses mit Carport auf den Grundstücken Fl.-Nr. 3238 und 3239 (jeweils eine Teilfläche, nordwestlichste Zelle des Baugebietes „Dettelbach-Ost VI“), Gemarkung Dettelbach (Sandweg 32) BESCHLUSS: Der Ausschuss stimmt dem Antrag zu. Er weist jedoch auf die anstehenden Erschließungsarbeiten im Sandweg hin. Da die Familie Dellmann sehr zügig mit dem Bau beginnen möchte, könnte es z. B. Probleme mit der Anlieferung von Baumaterialien und dergleichen geben. Die Bauherren sollten deshalb gegebenenfalls Rücksprache mit der Verwaltung bzw. der ausführenden Firmen halten. Die Verwaltung ist diesbezüglich von jeglicher Haftungsinanspruchnahme freizustellen. BEGRÜNDUNG: Das Vorhaben wurde bereits am 15.12.2011 als formlose Bauanfrage behandelt. Aufgrund der topographischen Lage wurde eine Befreiung der Wandhöhe von 5,60 m auf 5,91 m erteilt. Die damals beantragte Dachform wurde entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplanes geändert. 2. Bürgermeister Ernst Dobler übernimmt den Vorsitz, da der 1. Bürgermeister beim nächsten Vorhaben persönlich beteiligt ist. -3- PROTOKOLLBUCH DER STADT DETTELBACH FÜR DAS JAHR 2012 Sitzung 06.02.12 Lfd. Nr. Ö8 Anw. 7 Beschluss Für/Gegen 7:0 Beratungsgegenstand Dauenhauer Thomas, Eichgasse 5, 97337 Dettelbach; Bauantrag zum Umbau, Sanierung und Umnutzung des Anwesens Fl.-Nr. 78, Gemarkung Dettelbach zu einem Caférestaurant (Markt 4) BESCHLUSS: Der Ausschuss stimmt dem Bauantrag zu. AUFLAGEN UND HINWEISE: Hinsichtlich des Freisitzes sind folgende Punkte zu beachten: 1. Für die Nutzung der öffentlichen Fläche ist eine Sondernutzungsvereinbarung mit der Stadt Dettelbach abzuschließen. 2. Die Freisitzfläche ist südlich soweit zurückzunehmen, dass der längsseitige Parkplatz erhalten bleibt. 3. Hinsichtlich der Gestaltung sind Detailpläne vorzulegen. Die Ausführung ist mit der Stadt Dettelbach abzusprechen. BEGRÜNDUNG: Die Anfrage auf Sondernutzung der bestehenden Parkplätze als Freisitz wurde bereits in der Sitzung des Stadtrats vom 28.07.2008 behandelt. Eine Stellungnahme der Städteplanerin vom 04.11.2008 liegt ebenfalls vor. Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist, bedankt sich der Vorsitzende für die Mitarbeit und schließt die Sitzung. Vorsitzender: Schriftführerin: Reinhold Kuhn 1. Bürgermeister Kathrin Link Verw.-Fachwirtin -4-