Sachstandsbericht Neues Fußballstadion, Stand August
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Sachstandsbericht Neues Fußballstadion, Stand August
f u s s ba l l s ta d i o n sachstandsbericht Neues Fußballstadion im Wildpark Stand August 2015 INHALT Vorbemerkung5 PG 1 Stadionbaukörper und Raumprogramm 9 PG 2 Verkehrskonzept / Flächensystematik 17 PG 3 Generalsanierung / Umbau 27 PG 4 Kosten / Wirtschaftlichkeit 31 PG 5 Verhandlungen Pachtvertrag 41 PG 6 Grunderwerb / Flächenkooperation 47 PG 7 Klärung Verfahren Bau und Betrieb 49 PG 8 Schaffung Planungsrecht 55 PG 9 Kommunikation / Bürgerbeteiligung 59 PG 10 Bauprozess und Spielbetrieb 63 PG 11 Änderung Landschaftsschutzgebietsverordnung 67 Ausblick71 STADION Neues Fußballstadion im Wildpark Gesamtprojekt Vorbemerkung zum Sachstandsbericht Projektorganisation Vorbereitungsphase Vorbemerkung zum Sachstandsbericht Es besteht Handlungsbedarf im Wildparkstadion, darin stimmen Sicherheitsorgane, Fanvertreter, städtische Mitarbeiter, das Präsidium des Karlsruher Sport-Clubs (KSC) sowie viele Bürgerinnen und Bürger überein. Nachdem 2013 die bereits seit 2005 geführte Diskussion um potenzielle Standorte im Stadtgebiet nochmals aufgenommen wurde, konnte im Dezember 2013 eine endgültige Entscheidung des Gemeinderats zum Verbleib im Wildpark getroffen werden. Die Verwaltung erhielt den Auftrag, die Planungen dahingehend zu konkretisieren, dass zum einen alle planerischen Entscheidungen getroffen werden und zum anderen sowohl Baukosten als auch Finanzierungsmodelle, Pachtkonditionen und mögliche Betriebsformen vorgestellt werden können. Des Weiteren wurde der Neubauvariante, die den sukzessiven Rück- und Neubau der Tribünen vorsieht, eine Generalsanierung mit Erhalt der Haupttribüne gegenübergestellt. Der vertiefte Planungsstand dieser beiden Optionen bot die fundierte Grundlage für die Entscheidung des Gemeinderats, nach der ab Oktober 2014 nur noch die Variante Neubau verfolgt werden sollte. Dieser Sachstandsbericht stellt den Planungsstand seit der Gemeinderatsentscheidung für den Verbleib am Wildpark im Dezember 2013 vollständig dar und wurde seither kontinuierlich fortgeschrieben. Er ist gegliedert nach der Arbeit der 11 städtischen Projektgruppen, die sich mit den unterschiedlichen Teilbereichen der Vorplanung und Prüfung beschäftigt haben. Er wird den Bürgerinnen und Bürger der Stadt auf der Webseite des Projekts zugänglich gemacht, um größtmögliche Transparenz zu schaffen. Stadionquartett, 11 Freunde 6 K Ba läru u ng + Be tri eb S Pl cha an ff un un gs g re ch Ko t Bü m m rg u er n be ik te ati ili on gu ng Ba Sp up ie ha lb s et en rie + b Än sc d bi ha eru et fts n sv sc g er hu La or tz nd dn g un eg S Ra tad um ion pr ba og uk ra ör m pe m r Ve Flä rk ch eh en rsk sy on ste z m ept at Ge ik ru ne ng ra Um lsa ba nieu Ko W st irt en sc ha ftl ich ke it V Pa er h ch a tv nd er lu tra n g gen G Flä run ch de en rw ko er op b er at io n Projektorganisation Vorbereitungsphase Lenkungskreis Dezernat 1 Projektleitung (KFG) Stand August 2015Neues Fußballstadion im Wildpark Gemeinderätl. Gremien Projektteam Projektgruppen (PG) 7 Arbeitsstand der Projektgruppen Projektorganisation Vorbereitungsphase Aktive Projektgruppen Die Projektgruppen (PG) kommen je nach Arbeitsphase im wöchentlichen, 2-wöchentlichem oder monatlichem Abstand zu Arbeitstreffen zusammen. Besonders intensiv arbeiten die PG 4 - 7 zusammen. Insbesondere PG 1 und PG 5 werden durch externe Gutachter oder Fachplaner in ihrer Arbeit unterstützt. 1 FLB U 2 Verkehr/ Flächensys. 4 Kosten / Wirtschaftlkeit 5 Verhandl. Verträge 6 Grunderw. Flächenkoop. 7 Betrieb 9 Komm. Abgeschlossene oder derzeit inaktive Projektgruppen Die Arbeit der PG 3 und 11 wurde erfolgreich abgeschlossen. PG 10 wird erst zu einem späteren Zeitpunkt wieder aktiv, wenn es darum geht die Realisierung der Baumaßnahme im laufenden Betrieb in sinnvolle zeitliche Einheiten zu sortieren und ein möglichst reibungsloses Nebeneinander mit den Ligaspielen zu gewährleisten. # 3 General- sanierung 10 Bau- phasen 11 LSG Unabhängig arbeitende Projektgruppen Diese Arbeitsgruppe operiert unabhängig von den anderen aktiven PG und stellt ihren jeweiligen Sachstand bei den regelmäßigen Gesamtprojektgruppentreffen vor. 8 B-Plan STADION Neues Fußballstadion im Wildpark PG 1 Stadionbaukörper und Raumprogramm Raum- und Flächenprogramm Verhandlungsverfahren mit Funktionaler Leistungsbeschreibung Klimaschutz, Nachhaltigkeit und Energie PG 1 Stadionbaukörper und Raumprogramm Raum- und Flächenprogramm Die Kerndaten der Flächenangaben für ein zeitgemäßes und zukunftsfähiges Stadion wurden ermittelt und liegen der Neubauplanung zu Grunde (siehe tabellarische Aufstellung im Folgenden). Sie basieren auf den Anforderungen an Fußballstadien in baulicher, infrastruktureller, organisatorischer und betrieblicher Hinsicht von DFB/DFL. Die hinzugezogenen Experten für Stadionbauten, Albert Speer & Partner GmbH durch die Stadt sowie Herr Dr. Binz, IFS - Institut für Sportstättenberatung durch den Karlsruher SC, haben in Abstimmung mit der Verwaltung und allen externen Beteiligten, insbesondere dem Karlsruher SC als Hauptnutzer, die relevanten Raum- und Flächenanforderungen für einen reibungslosen Spielbetrieb formuliert. Hierbei wurden die infrastrukturellen und sicherheitstechnischen Aspekte berücksichtigt. Anhand eines von Albert Speer & Partner GmbH entwickelten sogenannten Bemessungsstadions wurden in dieser Planungsphase die quantitativen Anforderungen am Standort Wildpark überprüft. Übereinstimmend konnte man sich auf die zentralen Anforderungen grundlegend einigen, die die Basis einer Funktionalen Leistungsbeschreibung (FLB) zum Verhandlungsverfahren nach VOB/A sind. Die überschlägig formulierten Bedarfe stellen vorrangig die Quantitäten dar und werden nun für die Ausschreibung qualitativ beschrieben. Das neue Stadion am Wildpark ist für 35.000 Besucherinnen und Besucher konzipiert. Darin enthalten sind, entsprechend der Forderungen der Fanverbände, 10.000 Stehplätze für die Heimfans. Bei internationalen Spielen kann das Stadion auf die notwendigen 30.000 Sitzplätze angepasst werden. Der Karlsruher SC formulierte einen Flächenbedarf des Hospitalitybereichs für insgesamt 2.500 Besucher, dazu gehören 40 Logen und zwei Eventlogen. Diese werden zum Gegenstand des Wettbewerbs gemacht, in welchem sie dargestellt und als optionaler Angebotsbaustein ausgewiesen werden sollen. Im Nachgang zum Wettbewerb kann dann eine gemeinderätliche Entscheidung über diese Position auf Basis valider Kosten erfolgen. Wesentliche Unterschiede zum Bestand sind außerdem in den Räumlichkeiten für die Sicherheitsorgane, Spieler, Medien, Sanitär- und Versorgungseinrichtungen zu sehen. So erhält die Einsatzzentrale von Polizei und Rettungsdiensten eine Fläche von ca. 120m². Die Flächenangaben sind als Orientierungswerte zu sehen, soweit es sich nicht um verbindliche Vorgaben und Regelwerke (z. B. Mindestanforderungen des Stadionhandbuchs oder der Versammlungsstättenverordnung) handelt. Die Bereiche der Medien im Stadionbaukörper (z.B. TV-Studio, Mixed-Zone, Interviewbereiche) sowie im Außenbereich (Betriebsbereich TV-Übertragung) werden, den Anforderungen an eine anspruchsvolle Liveberichterstattung entsprechend, die geforderten Flächen abgebildet. Die derzeit bemängelten Defizite, z.B. die Ausstattung an Kiosken und Sanitärbereichen, werden im Neubau voll umfänglich behoben. Sonstige andienende Räumlichkeiten, die zum Spielbetrieb dazu gehören, sind im Planungsansatz enthalten. Zu nennen wären hier u.a. ein Fan-Shop mit integriertem Ticketcenter, Büros, Info-Stellen und Verkaufsräume für Fanverbände sowie eine Club-Gaststätte. Da am Standort auch der reguläre Trainingsbetrieb des Karlsruher SC stattfindet, sind die Flächen, die über den reinen Spieltagsbetrieb hinaus dem Verein zur Verfügung stehen, ebenfalls innerhalb des Stadionbaukörpers abgebildet. Dies betrifft beispielsweise den Kraft- und Gymnastikraum, einen Aufenthaltsraum für Spieler, Küche und Essensraum, Reha-Raum usw.. Die Geschäftstelle des Karlsruher SC ist gemäß der Flächenansprüche des Hauptnutzers dimensioniert, die Vermietung erfolgt zu marktüblichen Preisen. Eine vom Hauptnutzer gewünschte Tiefgarage für VIP-Kunden wurde von Seiten der Stadt als nicht wirtschaftlich darstellbarer Bestandteil des Stadions bewertet. Da der Karlsruher SC jedoch von erheblichen Einnahmegewinnen durch die Vermarktung dieser Hospitalitystellplätze ausgeht und ein entsprechendes Konzept zur Refinanzierung der Investitionskosten vorlegen möchte, hat man sich darauf verständigt, diesen Baustein als optionale Leistungsposition in die Ausschreibung aufzunehmen und dadurch belastbare Kosten dafür zu erhalten. Des Weiteren sind Flächen der ergänzenden Infrastruktur benannt, die im Stadionumfeld vorgehalten bzw. angelegt werden müssen, um einen aus verkehrlicher und sicherheitstechnischer Hinsicht rei10 bungslosen Ablauf des Spielbetriebs organisieren zu können. Auch sind für die Vermarktung relevante Flächen abgebildet, dies betrifft z.B. ein Hospitalityparkdeck mit ca. 1.000 Stellplätzen welches der KSC als besonders rentabel für sein Hospitalitykonzept bewertet. Die Verortung dieser und anderer Parkierungsflächen ist im Masterplan dargestellt, die in den Arbeitsgruppen abgestimmte Variante 4 wird im Folgenden unter PG 2 erläutert. Was die Anforderungen an den Trainingsbetrieb betrifft, werden am Standort alle bisher vorhandenen Flächen nachgewiesen. Der darüber hinausgehende Bedarf des KSC, z.B. Erweiterung des Nachwuchsleistungszentrums und zusätzliche Trainingsflächen, ist nicht Teil des Stadionneubauprojekts und muss über die üblichen Wege der Sportförderung angemeldet werden. Ein Risikofaktor für die Kostenkalkulation ist die potenzielle Entsorgung der bestehenden Erdwälle, die aus Bauschutt von durch im Krieg zerstörter Gebäude errichtet worden sind. Um vertiefte Kenntnisse über die Qualität der in den Wällen des Stadions verarbeiteten Materialien zu erlangen wurde ein Gutachten zur umwelttechnischen Erkundung erstellt. Das Ergebnis weist Verunreinigungen und Schadstoffe aus Bauschutt großflächig nach. Bei einer eventuellen Entsorgung des Materials könnte dieses nur in dafür zugelassenen Deponien abgelagert werden. Ein Rückbau und die Entsorgung der Wälle wird daher durch die Gutachter auf bis zu 14. Mio. € (Stand August 2014) geschätzt. Die Preise für die Entsorgung solcher Abfällen werden von den Gutachtern in den nächsten Jahren als stark steigend eingeschätzt. Das Gutachten hat auch nachgewiesen, dass die vorhandenen Schadstoffe in den Wällen gebunden sind. Im darunter liegenden gewachsenen Boden konnten keine Schadstoffe nachgewiesen werden. Regelmäßige Kontrollen des Grundwassers haben gezeigt, dass dieses keine Verunreinigungen beinhaltet. Ob die Wälle rückgebaut werden oder ob ein neues Stadion die Wälle in das Planungskonzept integriert, soll im Rahmen des Planungs- und Ausschreibungsverfahrens entschieden werden. Stand August 2015Neues Fußballstadion im Wildpark 11 Status Raum- und Flächenprogramm Flächen- und Raumprogramm Stadionneubau im Wildpark Bei der nachfolgenden Liste handelt es sich um einen Programmentwurf. Die Auflistung wurde auf Grundlage des ursprünglichen Raumprogramms zum Stadionneubau erstellt und zwischen AS&P als Status Raum- und Flächenprogramm "Neues Wildparkstadion" externer Berater auf städtischer und IFS, Institut für Sportsstättenberatung, als externer Berater Einhaltung des Stadionhandbuchs DFL/DFBSeite als Grundanforderung Bei der Tabelle handelt es sich um einen Programmentwurf, der auf der Grundlage desStadionhandbuchs DFL/DFB. des KSCs, weiterentwickelt. Als Basis diente die Einhaltung des ursprünglichen Raumprogarmms zum Stadionneubau entwickelt und zwischen dem Die Tabelle bietet die Basis für die Erstellung derund Funktionalen Berater des KSC (IFS - Institut für Sportstättenberatung GmbH) dem Berater derLeistungsbeschreibung. Stadt Karlsruhe (AS&P - Albert Speer & Partner GmbH) grundlegend abgestimmt wurde. 1 1.1 1.2 1.3 1.4 1.5 1.6 Merkmal STADION Zuschauerkapazität Gesamtkapazität Sitzplatzkapazität Stehplatzkapazität Sitzplatzkapazität internationale Spiele Sitzplatzkapazität Medientribüne Stellplätze für Rollstuhlfahrer Begleitpersonen Rollstuhlfahrer Hospitality Gesamtkapazität Hospitality Business-Seats Logen Business Club / Kommunikationsbereich Profimannschaft und Spielbetrieb Heimkabine Trainer- und Physioräume / Heim Gastkabine Trainer- und Physioräume / Gast Arzt- und Dopingkontrollraum Schiedsrichter-Kabinen Einsatzzentralen Polizei, DRK, Feuerwehr / Leitzentrale Raum für Ordnungsdienst Verwahrzellen mit 20 Plätzen Medien TV-Studio / Indoor Gläsernes TV-Studio mit Blick aufs Spielfeld Pressekonferenzraum Medien- und Fotografenarbeitsraum Interviewbereich Flash-Zone Mixed-Zone / Zentraler Interviewbereich Sonstige 3-4 Betreiberbüros, Besprecher/Sozialraum, Archiv/Lager�läche Sicherheitszentrale / Spielfreie Zeit Club-Gaststätte inkl. Nebenraum Fan-Shop mit integriertem Ticketcenter Büro Supporters Info-Stelle Verkaufsraum Ultras Verkaufsraum Stadionheft Repräsentations�läche des KSC Mehrgenerationen-Aufenthaltsbereich Produktions-, Regenerationsküche, Betriebsräume Kioske und Sanitärbereiche Sonstige Lager- Betriebs- und Serviceräume Trainingsbetrieb KSC Regeneration - Wasser- & Kälteregeneration, Schwitzraum/Sauna Kraft- und Gymnastikraum Aufenthaltsraum für Spieler Ruheraum Lagerraum für Trainingsmaterialien 12 Küche und Essensraum Reha-Raum Anzahl Anmerkungen 35.000 22.500 12.500 30.000 80 Ausstattung gemäß Stadionhandbuch mind. 80 vorbehaltlich Behördenabstimmung mind. 80 entsprechend Anzahl Rollstuhlfahrer 2.500 Gäste 2.000 40 Logen, 2 Eventlogen 4000 - 5000 m² 1/3 Stehplätze; 1/3 Sitzplätze; Deckenhöhe 4,5 - 7,5m, angemessene Deckentraglast für Sonderveranstaltungen 120 m² 100 m² 100m² 40 m² 30 m² mind. Stadionhandbuch 120 m² vorbehaltlich Behördenabstimmung 50 m² 100 m² ca. 25 m² ca. 25 m² 80 Plätze u.a. Podium, Kamerapodest 60 m² 6 Positionen 80 Personen 60 m² 400 m² 300 m² 60 m² 30 m² 10 m² 80 m² 110 m² Dimension entwurfsabhängig Dimension entwurfsabhängig Dimension entwurfsabhängig Dimension entwurfsabhängig 50m² Modulare Element 120 m² 80 m² 75m² 50 m² 80 m² 50 m² 1.4 Werbung im Stadion-Innenbereich, an den Tribünen Medien (Haupt- und Gegentribüne) TV-Studio / Indoor Gläsernes TV-Studio mit Blick aufs Spielfeld Pressekonferenzraum Medien- undLED-Videoleinwände Fotografenarbeitsraum Interviewbereich Flash-Zone 2.2 Presse+ Öffentlichkeitsarbeit Mixed-Zone TV-Studio: / Zentraler Interviewbereich Indoor Gläsernes TV-Studio mit Blick aufs Spielfeld Flächen- und Raumprogramm Stadionneubau im Wildpark 1.6 1 1.2 1.7 1.3 2 2.1 1.4 1.6 2.2 2.3 1.7 ca. 25 m² Verein = Doppelloge; Teilloge kann im Bedarfsfall als gläsernes TV-Studio genutzt werden Sonstige 3-4 Betreiberbüros, Besprecher/Sozialraum, Archiv/Lagerfläche Dimension entwurfsabhängig Pressekonferenzraum 80 Plätze Sicherheitszentrale / Spielfreie Zeit 60 m²Podium, Kamerapodest > Stadionhandbuch Medien-Nebenraum und Fotografenarbeitsraum 60 m² Club-Gaststätte 400 m² Status Raum-inkl. und Flächenprogramm "Neues Wildparkstadion" Interviewbereich Flash-Zone 6 Positionen300 m²natürliche Belichtung Fan-Shop mit integriertem Ticketcenter Einhaltung des Stadionhandbuchs DFL/DFB als Grundanforderung Mixed-Zone: zentraler Bereich zw. Kabinen, Ausgängen 80 Personen60 m²Maximalkapazität Büro Supporters Info-Stelle Bei der Tabelle handelt es sich um einen Programmentwurf, der auf der Grundlage des u. Bus Verkaufsraum Ultras ursprünglichen Raumprogarmms zum Stadionneubau entwickelt und zwischen dem 30 m² Verkaufsraum Stadionheft 10 m²Stadionhandbuch Sitzplätze Medienfür (alle mit Strom, WLAN)GmbH) auf derund dem80 Plätzeder Stadt Berater des KSC (IFS - Institut Sportstättenberatung Berater Repräsentationsfläche desSpeer KSC & Partner GmbH) grundlegend abgestimmt wurde. 80 m² Haupttribüne Karlsruhe (AS&P - Albert Mehrgenerationen-Aufenthaltsbereich 110 m² Produktions-, Regenerationsküche, Betriebsräume Dimension entwurfsabhängig 3 SPIELER / SPIELBETRIEB Merkmal Anzahl Dimension entwurfsabhängigAnmerkungen Kioske 3.1 und Sanitärbereiche Spielfeld Sonstige LagerBetriebs- und Serviceräume Dimension entwurfsabhängig Spielfeldgröße ohne Auslaufzone 105m x 68m STADION Stadioninnenraum Trainingsbetrieb KSC 3.2 Heimmannschaft Zuschauerkapazität Regeneration - Wasser- & Kälteregeneration, Schwitzraum/Sauna Heimkabine Gesamtkapazität Kraft- und Gymnastikraum Sitzplatzkapazität Aufenthaltsraum für Spieler Flächen- undStehplatzkapazität Raumprogramm Stadionneubau im Wildpark Ruheraum Sitzplatzkapazität internationale Spiele Lagerraum für Trainingsmaterialien Sitzplatzkapazität Medientribüne Küche und Essensraum Trainerkabine 1 Stellplätze Reha-Raumfür Rollstuhlfahrer Begleitpersonen Rollstuhlfahrer Merkmal Trainerkabine 2 1.7 1.1 Höhendifferenz zwischen Innenraum und Brüstung ca. 25 m²ca. 1,50m (Referenz Stadion Mainz) > Sichtbarkeit auf ca. 25 m²2 Werbungsbanden gegeben! 80 Plätze u.a. Podium, Kamerapodest 60 m²je 60m² 2 Stück 6 Positionen 80 Personen ca. 25 m² Hospitality Geschäftsstelle KSC Gesamtkapazität Hospitality 2 Physioräume 26 Büros (Präsidium, Direktoren, Mitarbeiter) Business-Seats 1 Besprechungsraum 50 Personen Logen 1 Besprechungsraum Aufwärmzone Business Club / Kommunikationsbereich Aufenthaltsraum mit Küche Kopie- und Lagerraum Archivraum Aufenthaltsraum für 6-8 Personen Server-Technikraum Mannschaften und Spielbetrieb 3.3 Gastmannschaft Heimkabine Gastkabine Trainer- und Physioräume / Heim Ergänzende Infrastruktur Trainerkabine, Gast Gastkabine Physioraum, Gast Trainer- und Physioräume / Gast PKW3.3 Stellplätze sonstige Kabinen und Aufenthaltsräume Arztund Dopingkontrollraum Neubau Hospitality-Parkdeck Arzt- und Dopingkontrollraum Schiedsrichter-Kabinen Stellplätze Hospitality-Kunden im Umfeld der Haupttribüne Schiedsrichter-Kabinen Einsatzzentralen Polizei, DRK, Feuerwehr / Leitzentrale Neugestaltung Parkierung Birkenparkplatz Mehrgenerationen-Aufenthaltsbereich Raum für Ordnungsdienst Stellplätze für Zuschauer im Umfeld des Stadions Verwahrzellen mit 20 Plätzen Pkw-/Van-Stellplätze Mobilitätsbehinderte Zuschauer im Nahbereich des Stadions Medien TV-Studio / Indoor Neubau Radabstellanlagen Gläsernes TV-Studio mit aufsdes Spielfeld Fahrrad-Abstellplätze imBlick Umfeld Stadions Pressekonferenzraum Stellplatzpotential "Pkw-Stellplätze" im Stadionumfeld Medien- und Fotografenarbeitsraum Bestehende Parkhäuser, Parkdecks, Tiefgaragen, Parkplätze, o.ä. Interviewbereich Flash-Zone Mixed-Zone / Zentraler Interviewbereich Pkw-Stellplätze für eigene Spieler, Funktionsteam und Verwaltungsmitarbeiter Pkw-Stellplätze für Mannschaftsof�izielle Sonstige Pkw-Stellplätze Presse 3-4 Betreiberbüros, Besprecher/Sozialraum, Archiv/Lagerfläche Sicherheitszentrale / Spielfreie Zeit Aufstellflächen inkl. Nebenraum Club-Gaststätte Aufstell�läche GästebereichTicketcenter Fan-Shop mit integriertem TV-Compound / Betriebsbereich TV-Übertragung Büro Supporters Info-Stelle Bus-Stellplätze Mannschaftsbus Verkaufsraum Ultras Aufstell�lächen für Polizei, Rettungsdienste, etc. Verkaufsraum Stadionheft Repräsentationsfläche des KSC Sonstige Außenflächen Mehrgenerationen-Aufenthaltsbereich Zentrale Akkreditierungs/ Abholstelle außerhalb Stadion Produktions-, Regenerationsküche, Betriebsräume Spielplatz Kioske und Sanitärbereiche Externe Veranstaltungen SonstigeVerkaufskioske Lager- Betriebs-für und Serviceräume außerhalb Stadion Toiletten für Zuschauer /spielfreie Zeit Trainingsbetrieb KSC Regeneration - Wasser- & Kälteregeneration, Schwitzraum/Sauna Kraft- und Gymnastikraum Aufenthaltsraum für Spieler Ruheraum Stand Augustfür2015 Neues Fußballstadion im Wildpark Lagerraum Trainingsmaterialien Küche und Essensraum Reha-Raum 125m x 85m 120 m² 40 m² 20 m² Orientierungswert! 50m² Modulare Element Heimkabine inkl. Sanitär; zuzügl. 35.000 120 m² 22.500 80 m²Besprechungsfunktion/Videoanalyse 12.500 75m²berücksichtigen; alternativ in Kombination mit 30.000 50 m²Spielerlounge/Aufenthaltsraum (vgl. D) ... 80 Ausstattung gemäß Stadionhandbuch 80 m² mind. 80 vorbehaltlich Behördenabstimmung 50 m² mind. 80 entsprechend Anazhl Rollstuhlfahrer Anzahl Anmerkungen Seite 1 von 2 2.500 40 m² 600 m²Gäste HNF2 Räume je 20m2 80 m²2.000 HNF 40 Logen, 2 Eventlogen 25 m² HNFÜberarbeitete Anforderungen FIFA/UEFA; zu klären... 400050 - 5000 m² 1/3 Stehplätze; 1/3 Sitzplätze; m² HNF Deckenhöhe 4,5 - 7,5m, angemessene 40 m² HNF Deckentraglast für Sonderveranstaltungen 120 m² HNFabhängig Betreiberkonzept 20 m² HNF 120 m² Gastkabine inkl. Sanitär 100 m² 100m² 40 m² 30 m² 1000 30 m² mind. Stadionhandbuch Stadionhandbuch 120 m²Mindestanforderung vorbehaltlich Behördenabstimmung 1600 110 m² 800 -50 m² 100 m² 100 - 120 100m² 20 m² 20 m² ca.- 25 m² 2.500 3.000 ca. 25 m² 80 Plätze u.a. Podium, Kamerapodest 3500 -60 4000 m² 6 Positionen 80 Personen 80 10 180 Dimension entwurfsabhängig 60 m² 400 m² 40300 Busse m² 1.200 m² erweiterbar auf 1.500m² 60 m² 2 30 Plätze m² 10 m² vorbehaltlich Behördenabstimmung 80 m² 110 m² Dimension entwurfsabhängig 1 Stück Dimension entwurfsabhängig 1 Stück Dimension entwurfsabhängig vorbehaltlich Behördenabstimmung 50m² Modulare Element 120 m² 80 m² 75m² 50 m² 80 m² 50 m² Seite 2 v 13 Verhandlungsverfahren mit Funktionaler Leistungsbeschreibung UPDATE August 2015 Die aktuelle Aufgabe der Projektgruppe 1 in der Projektvorbereitungsphase, die voraussichtlich bis Sommer 2016 dauert, ist die Erstellung einer sogenannten Funktionalen Leistungsbeschreibung (FLB), diese ist Hauptbestandteil der Ausschreibung der Planungs- und Bauleistungen. Verhandlungsverfahren nach VOB/A Für die Neuerrichtung des Stadionbaukörpers steht ein festgelegtes Budget von 60 Mio. € zur Verfügung. Diese Kostenobergrenze ist bei der Vergabe der Leistungen zwingend einzuhalten. Bei Überschreitung des Betrags sieht die Stadt Karlruhe vor, durch das Herausnehmen von vorab definierten und priorisierten Bausteinen dafür zu sorgen, dass das Budget eingehalten wird. Im äußersten Fall behält sich die Stadt Karlsruhe vor, von der Realisierung des Projekts Abstand zu nehmen und das Vergabeverfahren aufzuheben. Dies kann vergaberechtlich nur dann zuverlässig erfolgen wenn auf die Vergabe von Einzelgewerken verzichtet wird. Das hierzu am besten geeignete Verfahren ist laut einem Gutachten der Kanzlei Menold Bezler die gesamthafte Vergabe von Planungsleistungen (d. h. Objekt- und Fachplanungsleistungen) und Bauleistungen im Rahmen einer Generalübernehmervergabe innerhalb eines europaweiten Verhandlungsverfahren nach VOB/A (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen / Teil A: Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen). Für dieses Verfahren spricht unter anderem, dass Planer und Bauunternehmer bereits zu einem frühen Zeitpunkt zusammenfinden und ein planerisch und baulich abgestimmtes und optimiertes Angebot einreichen. Die Verantwortlichkeit für die vertragskonforme Leistungserbringung liegt insgesamt beim Auftragnehmer. Hinzu kommt, dass bei einer Spezialimmobilie - wie einem Fußballstadion - die Bietergemeinschaften aus Planern und Bauunternehmen bei der Realisierung derartiger Projekte fest zusammen arbeiten und ihre gemeinsamen Vorerfahrungen in das Verfahren einfließen können. Eine ausgeglichene Abwägung zwischen gestalterischen und wirtschaftlichen Anforderungen ist das Ziel des Verhandlungsverfahrens. Präqualifikationskriterien, wie zum Beispiel Erfahrung mit vergleichbaren Bauaufgaben oder die konkrete Aufstellung des Bearbeitungsteams, werden in der Projektgruppe 1 erarbeitet. Anhand dieser Kriterien wird ein geeigneter Bieterkreis ermittelt, diese Teams werden dann aufgefordert, unter Federführung des Bauunternehmers ihre Beiträge innerhalb eines angemessenen Bearbeitungszeitraums zu erarbeiten. Funktionale Leistungsbeschreibung (FLB) Kernbestandteil der oben beschriebenen Ausschreibung nach VOB/A ist die Funktionale Leistungsbeschreibung (FLB). Mit dieser wurde Mitte 2015 begonnen. Sie dient dazu, den Bietern Rahmenbedingungen zu liefern, die sie bei der Angebotsabgabe hinsichtlich Planungsumfang, Kostenrahmen, etc. zu berücksichtigen haben. Der Auftraggeber definiert die zu erbringende Leistung folglich nach dem zu erreichenden Ziel und erstellt keinen detaillierten Leistungskatalog. Letzteres stellt den zentralen Unterschied zur klassischen Ausschreibung dar. So werden sämtliche Leistungen für die Planung und Ausführung des sogenannten Vollumbau eines Fußballstadions für 35.000 Zuschauer (25.000 Sitz- und 10.000 Stehplätze) unter Spielbetrieb und der erforderlichen Verkehrs- und Freianlagen auf der Grundlage des tabellarischen Raumprogramms beschrieben. 14 Albert Speer & Partner GmbH sind beauftragt die funktionalen und qualitativen Anforderungen an Bau-, Ausbau- und Haustechnikleistungen federführend zu erarbeiten, letztere unter Mitwirkung eines Fachplaners für die technische Gebäudeausrüstung (TGA) und ggf. weiteren Fachgutachtern. Die Abstimmung der einzelnen Positionen und Bausteine der FLB mit allen Beteiligten wird voraussichtlich ein zeitintensiver Schritt sein. Der Karlsruher SC ist in den Prozess einbezogen, um bereits in der Projektvorbereitungsphase zum Verhandlungsverfahren die betrieblichen und nutzungsspezifischen Vorstellungen des zukünftigen Hauptnutzer zu erfassen. Ebenso werden die Belange und Vorgaben der Dienststellen der Polizei, der Feuerwehr, des Rettungsdienstes sowie sonstiger betriebsrelevanter Organisationen und Einrichtungen verbindlich abgefragt und in der FLB abgebildet. Nachträgliche Anforderungen, Änderungen oder Bedarfe werden als sehr kostspielige Positionen bewertet und sind absolut zu vermeiden. Die FLB ist aus vergaberechtlichen Gründen bis zur Veröffentlichung der Ausschreibung für die Öffentlichkeit unter Verschluss zu halten. Daher werden nur wenige Beteiligte Zugriff auf die vollständige Textfassung erhalten. Stand August 2015Neues Fußballstadion im Wildpark 15 PG 1 Stadionbaukörper und Raumprogramm Klimaschutz, Nachhaltigkeit und Energie Das Anforderungsprofil zum Stadionneubau soll auf drei miteinander verbundenen Ebenen den Aspekten eines wirtschaftlichen und die Umwelt schützenden Baus und Betriebs genügen und enthält bereits Aspekte zum Abschluss des Lebenszyklus. Alle Anforderungen werden im Rahmen der funktionalen Leistungsbeschreibung konkret definiert - die Freiheit einer individuellen Lösung im Wettbewerbsverfahren ermöglicht. Ziel eines klimaneutralen Stadions Innerhalb der Arealgrenzen soll die CO2-Bilanz der verwendeten Energieträger wie Fernwärme, solarer Einstrahlung und natürlicher Wärmequellen ausgeglichen sein. Eine vorgelagerte Studie, das Anforderungsprofil der Funktionalen Leistungsbeschreibung, das Verhandlungsverfahren zum Neubau sowie die Planung und Bauausführung stellen den Energiehaushalt kontinuierlich transparent dar und werden gutachterlich begleitet. Durch eine geschickte Kombination der örtlich vorhandenen Energieträger soll in der Jahresbilanz von Wärme-, Kälte- und Stromnutzung eine Klimaneutralität erreicht werden. CO2-Emissionen, die anteilig durch die Fernwärme- und Stromnutzung entstehen, müssen durch Nutzung von natürlicher, am Standort verfügbarer Energieformen kompensiert werden. Ziel eines überdurchschnittlich geringen Energiebedarfs Durch Suffizienz- und Effizienzmaßnahmen von übergesetzlicher Qualität wird die Bauaufgabe im Rahmen des Lebenszyklus in erhöhter Wirtschaftlichkeit umgesetzt. Abgeleitet aus den städtischen Leitlinien „Energieeffizienz und Nachhaltiges Bauen“ werden Bedarfe auf ein angemessenes Niveau begrenzt und Effizienztechnologien zum Standard. Dazu gehören beispielsweise eine hochgedämmte Gebäudehülle für beheizte Bereiche, eine mechanische, sich anpassende Lüftung mit hocheffizienter Wärmerückgewinnung für Aufenthaltsbereiche und eine sinnvolle Begrenzung der Kühllasten durch Verschattungen, Reduktion innerer Wärmelasten und Begrenzung der konditionierten Bereiche. Zur Beleuchtung werden in allen Bereichen LED-Leuchtmittel verwendet, sofern deren Amortisation bereits gegeben ist. Dies gilt besonders für die integrierte Spielfeldbeleuchtung. Ziel der ökonomischen, ökologischen und sozialen Nachhaltigkeit Nachhaltigkeit bedeutet neben der Reduktion von nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt in Bau und Betrieb des Stadions auch die dauerhafte Stärkung einer vielseitigen und Ressourcen schonenden Nutzung der baulichen und technischen Anlagen. Die Stadt Karlsruhe orientiert sich an der Nachhaltigkeitsdefinition des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit. Zur ökologischen Dimension gehört die Anforderung, an mindestens einem Element des Stadions eine Nutzung nachwachsender Rohstoffe bzw. wieder verwerteter Baustoffe öffentlich zu erfahren. Dies kann zum Beispiel bei den neuen Fassaden oder bei den Zuschauersitzen geschehen. Die Verwendung von örtlichen Niederschlagserträgen soll den Wasserkonsum verringern. Eine Wartungsund Pflegefreundlichkeit der Bauteile des Stadions schließt auch die leichte Rückbaubarkeit mit ein. Das Erschließungs- und Verkehrskonzept fördert die fußläufige Erschließung und die Radmobilität neben der Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs. Eine echte Zertifizierung wie z.B. gemäß den Anforderungen der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) ist nicht möglich, da Spezialimmobilien wie ein Stadion als zertifizierbares Nutzerprofil nicht vorhanden sind und auch nicht absehbar erstellt werden. Dennoch schlägt die Verwaltung vor, die bereits für Gebäude im Verfügungsbereich des HGW definierten Standards der Leitlinie „Energieeffizienz und Nachhaltiges Bauen“ für das Stadion anzuwenden. Über einen Bezug von Ökostrom und ein vorzugebendes Maß der Eigenstromproduktion mit Photovoltaikmodulen kann und soll in Kombination mit der vorhandenen Fernwärme am Standort die Klimaneutralität erreicht werden. Zusätzlich zur Erfüllung der stadteigenen Standards der erwähnten Leitlinien werden in der Funktionalen Leistungsbeschreibung öffentlich wahrnehmbare Akzente der Nachhaltigkeit definiert. 16 STADION Neues Fußballstadion im Wildpark PG 2 Verkehrskonzept / Flächensystematik Analyse der Bestandssituation Kartenmaterial Bestandsanalyse Konzept zur Verkehrsplanung Kartenmaterial Verkehrsplanung Masterplanung PG 2 Verkehrskonzept / Flächensystematik Analyse der Bestandssituation Die zentrale Frage der Projektgruppe, die sich um die verkehrliche Erschließung und sicherheitstechnischen Belange im Kontext des Stadionbaus kümmert, lautet: Wie kommt man sicher zum Stadion im Wildpark - und wie wieder weg? Dem dazu erarbeiteten Verkehrskonzept ging zunächst eine detaillierte Analyse der heutigen Verkehrssituation voraus. Mittels empirischer Erhebungen an unterschiedlichen Spieltagen (starkes Besucheraufkommen, Risikospiel, weniger stark frequentiertes Spiel) wurde insbesondere die Anfahrts- und Parkraumsituation verschiedener Verkehrsteilnehmer (MIV, ÖPNV, Fußgänger, Fahrrad) untersucht. Diese Analyse lieferte Erkenntnisse über die Anzahl an spieltagsbezogenen Fahrzeugen, die neben dem oft nicht ausgelasteten bewirtschafteten Birkenparkplatz vor allem in den Waldwegen, den sogenannten Fächerstrahlen, abgestellt sind. Auch der Besetzungsgrad der einzelnen Pkw wurde erhoben und hat einen gegenüber anderen Stadien deutlich niedrigeren Wert von 2,2 Personen pro Fahrzeug ergeben. Auch das Einzugsgebiet der Besucherinnen und Besucher wurde erfragt (siehe Karte 1), um so Rückschlüsse auf deren überregionale Anfahrtsrichtung ziehen zu können. Das ungeordnete Abstellen von Fahrrädern, ohne die Möglichkeit diese anschließen zu können, zeigt deutliches Verbesserungspotenzial im Bereich der Fahrradabstellplätze. Besonderes Interesse der Verkehrsplaner galt außerdem der Richtung und Stärke der Fanströme nach Spielende (siehe Karte 2). So hat man z.B. beim Spiel gegen den 1. FC Kaiserslautern festgestellt, dass sich ein Großteil der Fußgänger in süd-westliche Richtung durch den Schlosspark zur Innenstadt bewegt (ca. 6.800 Personen) sowie eine weitere Gruppe (ca. 2.200 Personen) über den Campus des KIT. Die meisten der nach Norden (rund 5.000 Fußgänger über Theodor-Heuss-Allee / Stutenseer Allee) und nach Westen (5.300 Fußgänger entlang des Adenauerrings) strömenden Fußgänger gehen zu den in den Waldwegen abgestellten Fahrzeugen. Aufgrund der aktuellen Baustellensituation am Durlacher Tor spielt die Haltestelle dort im Moment für den Wildpark keine große Rolle. Es kann jedoch davon ausgegangen werden, dass eine leistungsfähige, neue Haltestelle im Verbund der Kombilösung zukünftig wesentlich größere Fußgängerströme zu dieser (nächstgelegenen) ÖPNV-Anbindungsstelle mit sich bringen wird. Parken „wildes Parken“ im Wald 18 Radverkehr Parkraum Fahrräder Kartenmaterial Bestandsanalyse Karte 1 Einzugsgebiet (aus Befragung, PLZ) PLZ) Einzugsgebiet (aus Befragung, Einzugsgebiet Stadionbesucher (aus Befragung, PLZ) Karte 2 2. 5.3 00 0 70 . 2 3.6 6. 80 0 0 1.45 d“ al W m i „ en k r Pa 45 0 Analyse Fußgängerströme (Erhebung am 29.03.2014 nach dem Spiel gegen den 1. FC Kaiserslautern) 2.200 00 1350 „Magisches Dreieck“ Stadt Karlsruhe, Stadtplanungsamt Stand August 2015Neues Fußballstadion im Wildpark 19 Kartenmaterial Bestandsanalyse Karte 3 Bundesligavereine in Deutschland (Saison 2013/2014) Fußballvereine Fußballvereine in Deutschland in Deutschland PG 2 Verkehrskonzept / Flächensystematik Konzept zur Verkehrsplanung Auf der Bestandsanalyse aufbauend wurden die wesentlichen Anforderungen für ein zukunftsfähiges Verkehrskonzept definiert und mit den Sicherheitsorganen, den Fanvertretern und dem KSC als Hauptnutzer abgestimmt. Die Planung betrachtet die Infrastrukturflächen im Nahbereich des Stadions, die gesamtstädtische sowie die überregionale Erschließung. Einige der vorgesehenen strukturellen Eingriffe sind unabhängig vom Neubau des Stadionbaukörpers zu betrachten und werden, soweit diese die Ausschreibung des Stadionrunds nicht betreffen, als Einzelmaßnahmen separat vergeben und ausgeführt. Es ist ein dezentrales Parkraumsystem erarbeitet worden (siehe Karte 6). Dieses sieht vor, die vorhandenen Parkhauskapazitäten im Stadionumfeld und der Innenstadt einzubinden (siehe Karte 4) und damit Ressourcen zu schonen sowie unnötig hohe Kosten, etwa für neue Parkhausbauten, die dann nur an Heimspieltagen des KSC ausgelastet wären, zu vermeiden. Die im Stadtgebiet vorhandenen Parkhäuser, die an Spieltagen nicht voll ausgelastet sind, sollen über das städtische Parkleitsystem integriert werden. Die Parkhausbetreiber haben zudem bereits ihre Bereitschaft signalisiert, über attraktive Fußballspieltarife einen weiteren Anreiz für Stadionbesucher zu schaffen. Gleichzeitig sollen die Abstellmöglichkeiten für Pkw im Norden und Westen des Stadions 20 reduziert und mit Kosten belegt werden. Im Nahbereich des Stadions ist die Entschärfung des „magischen Dreiecks“ am Eingang Ost und im Kreuzungsbereich mit der Aufstellfläche der Gästefans ein wichtiges Ziel der Planung. Dort kreuzen sich heute die stärksten Ströme heimischer Fans mit den Wegen der Gästefans und deren Reisebzw. Shuttlebussen. Der Konfliktbereich kann derzeit nur mit einem hohen personellen Aufwand der Polizei bewerkstelligt werden. Eine Entschärfung des „magischen Dreiecks“ kann erreicht werden, weil sich im erarbeiteten Verkehrskonzept zukünftig aufgrund der geänderten Parkierung starke Fußgängerströme nicht mehr nach Norden und Westen des Stadions, sondern in Richtung Süden orientieren. Auch die wiedereröffnete Haltestelle am Durlacher Tor wird diesen Trend verstärken. Des Weiteren wird die Gästefanaufstellfläche im Norden des Stadions und der Haupteingang der Heimfans innenstadtnah im Südosten des Stadions angeordnet. Damit wird das Zusammentreffen der unterschiedlichen Fanströme im Wesentlichen vermieden (siehe Karte 5). Vor allem für mobilitätseingeschränkte Stadionbesucher fahren ausgehend von den Haltestellen Durlacher Tor und Mühlburger Tor Shuttlebusse der VBK direkt zum Stadion. Die Route der Transferbusse wird wie bisher weiterhin in Abstimmung mit der Polizei erfolgen. Eine grundsätzlich mögliche Anfahrts-/Abfahrtsroute der VBK-Transferbusse für die Gästefans zum Hauptbahnhof ist über den Adenauerring nach Westen geplant, sodass auch hier möglichst wenig Kreuzungssituationen mit größeren Heimfangruppen entstehen. Die gleiche Abfahrtsrichtung ist auch für die Route West der Gästefans in privaten Pkw oder Reisebussen vorgesehen. Diese führt zur Linkenheimer Allee und über die B36 und die B35 zur A5 Anschlussstelle Bruchsal. Die Route Ost, die zur gleichen Anschlussstelle führt und daher ebenfalls für alle nördlich von Karlsruhe beheimateten Gästefans relevant ist, sieht eine Umfahrung des Birkenparkplatzes vor, um über die Theodor-HeussAllee und die Waldstadt zur L550 zu gelangen. Der erste Abschnitt dieser Route, der als „konfliktarmer Korridor“ betrachtet wird, soll außerdem benutzt werden, um die beiden Anschlusstellen Karlsruhe Nord und Karlsruhe Durlach zu erreichen. Dies ist insbesondere für Spiele gegen Mannschaften aus südlicheren Regionen relevant, welche ob der Lage Karlsruhes in Süddeutschland in Summe seltener stattfinden (siehe Karte 3). Ein ausreichendes Angebot für Fahrradparken (insgesamt ca. 3.000 Stück) ist an zentraler Stelle im Vorfeld des Stadionbaukörpers und an den übrigen Stadioneingängen vorgesehen. Für die Fußgänger, die den Heimweg durch den Schlosspark antreten, soll die direkteste Route beleuchtete werden, um Sicherheit und Komfort zu erhöhen (siehe Karte 7). Gästereisebusse nach dem Spiel geplante Routen Gästebusse Stand August 2015Neues Fußballstadion im Wildpark Schaffung von Fahrradabstellplätzen 21 PG 2 Verkehrskonzept / Flächensystematik Pkw-Parken zukünftig Kartenmaterial Verkehrskonzept Karte 4 Konzept Parkraum PKW inkl. Fußgängerströme zu den Parkplätzen Karte 5 Gästereisebusse nach dem Spiel Ga st P Bu s Konzept Fußgängerströme im Nahbereich des Stadions 22 t. 9 2 a t0 i1 4 o n Karte 6 Mit dem Pkw: Parkleitsystem Konzept zur dezentrale Parkraumsystematik Zu Fuß: Wegweisung und Beleuchtung Karte Fuß: 7 Zu Wegweisung und Beleuchtung Zu Fuß: Wegweisung und Beleuchtung in Bestand und Planung Stand August 2015Neues Fußballstadion im Wildpark 23 PG 2 Verkehrskonzept / Flächensystematik Masterplanung Die zuvor beschriebenen planerischen Festlegungen zur infrastrukturellen Erschließung des Fußballstadions im Wildpark sind in den von AS&P (Albert Speer & Partner GmbH) erstellten Masterplan GKPIGƃQUUGP +P #DUVKOOWPI OKV CNNGP CP FGT 2NCPWPI DGVGKNKIVGP +PVGTGUUGPUXGTVTGVGTP JCV OCP sich auf die sogenannte Variante 4 geeinigt, anhand derer das laufende Bebauungsplanverfahren CDIGYKEMGNVYKTF Ein zentraler Aspekte dieser Planungsvariante ist die bereits oben erwähnte Anordnung des )ÀUVGHCPDGTGKEJU KO 0QTFYGUVGP FGU 5VCFKQPU KO /CUVGTRNCP OKV d%p IGMGPP\GKEJPGV &KG )ÀUVGHCPCWHUVGNNƃÀEJGKUVDGK4KUKMQURKGNGPMQORNGVVCDIGUEJKTOVWPFFGT<WVTKVVFGT)ÀUVGHCPU\WO 5VCFKQPDCWMÒTRGTHØJTVØDGTGKPGPGKPIGJCWUVGP5VGI\WO)ÀUVGHCPDNQEM(ØTFKGUG(NÀEJGPCPQTFPWPI KUVFKG8GTNCIGTWPIFGU5VCFKQPUFGT/CPPUEJCHVWOGKPGP2NCV\PCEJ5ØFGPGTHQTFGTNKEJ $ &KG CO UØFNKEJGP 4CPF XQTIGUGJGPGP 6TCKPKPIUƃÀEJGP * WPF * UKPF -+QORGPUCVKQPUƃÀEJGP FKG FWTEJ FKG (NÀEJGPU[UVGOCVKM JGTXQTIGTWHGP YGTFGP * JKPIGIGP KUV GKP \WUÀV\NKEJ XQO -5% IGHQTFGTVGT6TCKPKPIURNCV\FGTKO5KPPGGKPGT\WMWPHVUHÀJKIGP'PVYKEMNWPICO5VCPFQTVKO/CUVGTRNCP DGTØEMUKEJVKIVYGTFGPUQNN 'DGPHCNNU DGTØEMUKEJVKIV UKPF FKG #WHUVGNNƃÀEJGP HØT /CPPUEJCHVUDWUUG 2QNK\GK 4GVVWPIUFKGPUV WPF 68%QORQWPFUQYKGFKG(NÀEJG'HØTGKP*QURKVCNKV[RCTMJCWU 'KPKIGFGTKPFKG2NCPWPIGKPDG\QIGPGP$GTGKEJGDGƂPFGPUKEJKP.CPFGUDGUKV\WPFYGTFGPWCHØT 6GPPKURNÀV\GFGU-+6IGPWV\V¸DGTFGTGP8GTNCIGTWPIWPFFGP'TYGTDFGT(NÀEJGHØTFCU5VCFKQPMQP\GRV KUVOCPFGT\GKVOKV8GTOÒIGPWPF$CW$CFGP9ØTVVGODGTIWPFFGO-+6KO)GURTÀEJ 8QPFGT4GCNKUKGTWPIGKPGU\WPÀEJUVCWHFGO$KTMGPRCTMRNCV\IGRNCPVGP2CTMFGEMUYKTFCWHITWPFFGT nicht darstellbaren Wirtschaftlichkeit Abstand genommen, bis entweder das Verkehrskonzept oder FKG'PVYKEMNWPIFGU-+6FKGU\YKPIGPFGTHQTFGTNKEJOCEJGPQFGTFKGƂPCP\KGNNG.GKUVWPIUHÀJKIMGKV FGU-CTNUTWJGT5%GKPG4GƂPCP\KGTWPIGTOÒINKEJV 'KPGYGKVGTG-QPUGSWGP\FKGUGT(NÀEJGPU[UVGOCVKMKUVFKG)GYKEJVWPIFGU'KPICPIU1UVFGTFWTEJ die Anordnung des Heimfanbereichs an dieser Stelle in einem neuen Stadion an Bedeutung gewinnt und von daher auch durch die Verlagerung der identitätsstiftenden Statue, dem „Nackten Mann“, GPVURTGEJGPFIGMGPP\GKEJPGVYGTFGPUQNN #525VCPF1MVQDGT 24 Stand Oktober 2014 Stand August 2015 Neues Fußballstadion im Wildpark 25 2.1 2.2 Werbung Werbung im Stadion-Innenbereich, an den Tribünen (Haupt- und Gegentribüne) LED-Videoleinwände Presse- + Öffentlichkeitsarbeit TV-Studio: Indoor Gläsernes TV-Studio mit Blick aufs Spielfeld Höhendifferenz zwischen Innenraum und Brüstung ca. 1,50m (Referenz Stadion Mainz) > Sichtbarkeit auf 2 Werbungsbanden gegeben! 2 Stück ca. 25 m² ca. 25 m² UPDATE Juli 2015 je 60m² Verein = Doppelloge; Teilloge kann im Bedarfsfall als gläsernes TV-Studio genutzt werden Pressekonferenzraum 80 Plätze Podium, Kamerapodest > Stadionhandbuch Medienund Fotografenarbeitsraum 60 m² Die Ergebnisse der artenschutzrechtlichen Untersuchungen, die für die Dauer eines Vegetationszyklus Interviewbereich Flash-Zone 6 Positionen natürliche Belichtung durchgeführt Mixed-Zone: wurden, liegen zwischenzeitlich vor und haben eine Optimierung der Flächensystematik zentraler Bereich zw. Kabinen, Ausgängen 80 Personen Maximalkapazität bewirkt. So wurde u. Bus die Trainingsfläche H5 (siehe Masterplan), die ursprünglich im Osten vorgesehenen Sitzplätze (alle mit Strom, WLAN) auf der 80 Plätze dem Stadionhandbuch war, auf Grund vonMedien artenschutzrechtlichen Belangen neben zukünftigen Stadion der 2. Haupttribüne Mannschaft angeordnet.Die an dieser Stelle geplanten Aufstellflächen für Mannschaftsbusse, Polizei, Rettungsdienst und TV-Compound 3 SPIELER / SPIELBETRIEB wurden entsprechend nach Süden und Osten verschoben. 3.1 Spielfeld sind im aktuellen Masterplan abgebildet und im Bebauungsplanverfahren Diese Änderungen 105m x 68m berücksichtigt.Spielfeldgröße ohne Auslaufzone Stadioninnenraum 125m x 85m Orientierungswert! Heimmannschaft Die PlanungenHeimkabine der Projektgruppe 2 wurden zuletzt im Planungsausschuss am 18.06.2015 als Grundlage 120 m² Heimkabine inkl. Sanitär; zuzügl. des Bebauungsplanverfahrens vorgestellt. Die Maßnahmen sollen Besprechungsfunktion/Videoanalyse in einem Bausteinekonzept berücksichtigen; alternativ in Kombination mit sukzessive umgesetzt werden. Es ist vorgesehen die infrastrukturellen Verbesserungen in Teilen Spielerlounge/Aufenthaltsraum (vgl. D) ... 3.2 unabhängig vom Planungs- und Ausschreibungsverfahren40des Stadionbaukörpers zu realisieren. Trainerkabine 1 m² 3.3 3.3 Trainerkabine 2 20 m² 2 Physioräume 40 m² 2 Räume je 20m2 Aufwärmzone Überarbeitete Anforderungen FIFA/UEFA; zu klären... Aufenthaltsraum für 6-8 Personen abhängig Betreiberkonzept Gastmannschaft Gastkabine Trainerkabine, Gast Physioraum, Gast sonstige Kabinen und Aufenthaltsräume Arzt- und Dopingkontrollraum Schiedsrichter-Kabinen Mehrgenerationen-Aufenthaltsbereich 100m² 20 m² 20 m² Gastkabine inkl. Sanitär 30 m² Mindestanforderung Stadionhandbuch 110 m² AS&P, Stand April 2015 Seite 2 von 26 STADION Neues Fußballstadion im Wildpark PG 3 Generalsanierung / Umbau Unbedingt notwendige Maßnahmen und Verbesserungen PG 3 Generalsanierung / Umbau Unbedingt notwendige Maßnahmen und Verbesserungen Als Alternative zu einem Neubau im Wildpark forderte der Gemeinderat die Verwaltung auf, eine „Generalsanierung“ zu prüfen. Die Untersuchung der Verwaltung bezog sich hierbei nur auf den Stadionbaukörper. Die notwendigen Infrastrukturmaßnahmen im Umfeld fallen sowohl bei der Generalsanierung als auch bei einem Neubau an. Zunächst wurden die der Verwaltung bekannten Mängel am Stadionbaukörper erfasst und danach der Bestand mit dem Stadionhandbuch der DFL/DFB, das als Lizenzierungsgrundlage dient, abgeglichen. Darüber hinaus wurden die Mängel der Sicherheitsbehörden aufgenommen. Die Defizite lassen sich in fünf Bereiche unterteilen: In der Kategorie Sicherheitsmängel werden als unbedingt notwendige Maßnahmen erstens die Neuordnung der Fanbereiche zur Behebung der fehlenden Fantrennung sowie zweitens der Ausbau einer vollwertigen Stadionumfahrt und die Integration eines modernen Zutrittskontrollsystem identifiziert. Zu den Flächenfehlbedarfen, die unbedingt zu beheben sind, zählen die unzureichende Leitzentrale der Polizei, die nicht integrierten und nicht witterungsgeschützten Rollstuhlfahrerpositionen, die nicht barrierefreie Erschließung weiter Teile des Stadions und der Verkaufsstände, die außerdem aus Sicherheitsaspekten nach Sektoren getrennt sein müssten. Die Vorgaben der Versammlungsstättenverordnung (VStättVO) hinsichtlich Brandschutz, Anzahl an Toiletten, Rettungswegen und Sicherheitsbeleuchtung sind unbedingt erforderliche Maßnahmen, die jedoch nur durch den Neubau von Gegentribüne und Kurven zu realisieren sind. Defizite der baulichen und technischen Infrastruktur sind insbesondere bei der Flutlichtanlage sowie der Sicherheits- und Notstromversorgung festgestellt worden. Diese sind durch Erneuerung bzw. Nachrüstung zu beheben. Die Schadstoffuntersuchung der baulichen Anlagen zeigt Ergebnisse, die baujahrestypisch zu bewerten sind. Sie bewegen sich damit im üblichen Rahmen. Aus den benannten Mängeln resultierten Maßnahmenvorschläge, die skizzenhaft betrachtet und überschlägig kostenseitig eingeschätzt wurden. Dabei wurde bewusst zwischen unbedingt erforderlichen Maßnahmen und reinen Verbesserungen, die z.B. aus Sicht des Hauptnutzers oder im Vergleich mit anderen Standorten als sinnvoll erachtet werden, unterschieden. Sicherheit - Fantrennung Ausgangssituation Grundlage Der ermittelte Kostenansatz ist entsprechend der vorgenommenen Kategorisierung gegliedert. So summierenFantrennung, sich die aufgrundhier der v.a. Bestimmungen der Versammlungsstättenverordnung, des Unbedingt not Fehlende der Konfliktbereich des Stadionhandbuchs und der Anforderungen der Sicherheitsbehörden unbedingt notwendigen MAGISCHEN DREIECKS aufgrund sich überschneidender Vorgabe Stadionh Maßnahmen auf 41,8 - 48,6 Mio. € brutto, bzw. 35,1 - 40,8 Mio. € netto. Die Spreizung der Annahmen Wegeführung von Heimund Gästefans im Zuge der Anund Getrennte Fanberei liegt in dem Umstand begründet, dass bei Sanierungsprojekten eine gewisse Ungenauigkeit der Zugang (kreuzun insbesondere der Abreise Annahmen, insbesondere ohne genauere Planung, nicht ausgeschlossen werden kann. Konfliktbereich „magisches Dreieck“ Heimfans Gästefans Problem Fantrennung 28Konzeptansatz Gä AnGäste An- und Abreiseplan Konfliktbereich Personalaufwand Personeller Aufwand Budgetansatz Maßnahmen der "Verbesserung" summieren sich auf 16,5 - 19,0 Mio. € brutto, bzw. 13,9 - 16,0 Mio. € netto. Hier sind unter anderem die Erweiterung des Bereichs Hospitality und der Vereinsflächen zu erwähnen. In der Variante Generalsanierung wird die bestehende Haupttribüne weiter genutzt. Hierbei ist aber zusätzlich zu berücksichtigen, dass im Laufe der kommenden zehn Jahre Investitionen in die Gebäudetechnik der Haupttribüne erforderlich sein werden. Unter der Annahme der Umsetzung einer Minimalvariante, die nur die unbedingt notwendigen Maßnahmen beinhaltet, wurde eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung angestellt. Es wurde unterstellt, dass der KSC eine erhöhte Miete in Höhe von 741.000 € (basierend auf höheren Ticketeinnahmen) leisten kann. Zusätzlich wurden Einnahmen aus der Vergabe des Namensrechts in Höhe von 400.000€ angenommen, da die Minimalvariante als weniger attraktiv für Wirtschaftspartner angesehen wird. Unter sonst gleichen Voraussetzungen (Berücksichtigung Abschreibung, Höhe Zinssatz, Anteile Bauunterhaltung, Personal etc.) entsteht im Ergebnis durch diese Variante ein anfänglicher Jahresverlust von über 3 Mio. €. Dies erscheint plausibel, da auch heute schon Abschreibungen, Personalkosten und Kosten für Bauunterhaltung und Betrieb den städtischen Haushalt belasten und darüber hinaus die Investitionen nicht durch eine deutlich erhöhte Pacht refinanziert werden können. Der für eine höhere Pacht entscheidende Bereich Hospitality wird bei Umsetzung der Minimalversion sogar etwas verkleinert, um Platz für eine adäquate Sicherheitsleitstelle zu schaffen. Ansonsten verbleibt dieser Bereich in seinem jetzigen wenig attraktiven Zustand. Der wichtige Einnahmeblock aus diesem Bereich verändert sich beim Hauptnutzer also allenfalls ins negative - durch die Streichung von zwei Logen - insofern sind aus diesem Teil der Bewirtschaftung des Stadions (Hospitality) keine zusätzlichen Pachtanteile zu erwarten. Das gleiche gilt für die Drittverwendung des Stadions. Der bisherige Zustand ist kaum geeignet, hier mehr Erlöse zu generieren. Eine Vergleichbarkeit der Generalsanierung mit dem Neubauprojekt kann hergestellt werden, wenn alle "unbedingt notwendigen Maßnahmen" und die "Verbesserungen" umgesetzt werden. Dann wären höhere Erträge im Bereich Hospitality möglich, deren Höhe allerdings derzeit nur schwerlich und nicht verlässlich prognostiziert werden können. Die summierten Investitionen liegen dann bei 58,3 - 67,6 Mio. € brutto bzw. 49,0 - 56,8 Mio. € netto für den Stadionbaukörper ohne die erforderlichen Maßnahmen im Außenbereich. Um zu verstehen, wie sich eine absolute Minimalvariante auf den städtischen Haushalt auswirkt, wurde versucht, den Kosten für die Minimalvariante abgeleitete Erträge anhand einer Verbesserung der Ticketerlöse aufgrund der überdachten Kurven und einem unterstellten Namensrechtsertrag gegenüberzustellen. Den niedrigeren Investitionskosten der Generalsanierung gegenüber dem Neubauprojekt stehen dauerhaft nur geringe Steigerungen auf der Einnahmenseite gegenüber. Dagegen führen die zunächst höheren Investitionskosten der Neubauvariante zu deutlichen Ertragssteigerungen. Die städtischen Experten empfahlen daher nach Abschluss der Variantenprüfung, die Generalsanierung nicht weiter zu verfolgen, sondern sich auf ein Neubauvorhaben zu konzentrieren. Im Rahmen der Untersuchungen zur Variante Generalsanierung wurde die Schadstoffbelastung der baulichen Anlagen und des Walls durch Sachverständige begutachtet. Während die Schadstoffe in den baulichen Anlagen im zu erwartenden Umfang liegen, fielen die Ergebnisse der Walluntersuchungen schlechter als bisher bekannt aus. Ca. 86 % der Proben zeigen Material der Kategorien Z2 und > Z2. Die Gutachter schätzen die Kosten für eine Beseitigung des Walls heute auf ca. 14 Mio. € netto, bzw. 17,6 Mio. € brutto. Sie weisen allerdings darauf hin, dass die Kostensteigerungen für die Deponierung derartigen Materials sehr groß und damit schlecht zu prognostizieren sind. Somit stellt der Abbruch des Walls ein Kostenrisiko für das Gesamtprojekt dar. Die Verwaltung hält es allerdings nicht für ausgeschlossen, die Kubatur des Walls innerhalb der "Außenränder" zu modellieren und dadurch z.B. die Wallkrone abzusenken. Stand August 2015Neues Fußballstadion im Wildpark 29 UPDATE Juli 2015 Die Arbeit der Projektgruppe 3 ist abgeschlossen. Nach Vorberatung im Hauptausschuss beschloss der Gemeinderat am 21. Oktober 2014, die Alternative „Generalsanierung des Wildparkstadions / Minimalvariante“ nicht weiter zu verfolgen. 30 STADION Neues Fußballstadion im Wildpark PG 4 Kosten / Wirtschaftlichkeit Kostenrahmen / Kostenentwicklung Wirtschaftlichkeitsbetrachtung PG 4 Kosten / Wirtschaftlichkeit Kostenrahmen Die Abschätzung des Kostenaufwands basiert auf unverbindlichen und überschlägigen Kostenkennwerten (Quelle: BKI/Statistische Kostenkennwerte, Referenzprojekte, o.ä.). Diese Budgets dienen der Plausibilisierung, können jedoch lediglich orientierenden Charakter bieten. Die im Folgenden genannten Kosten können im Zuge der Vergabe aufgrund der Wettbewerbssituation bzw. der allgemeinen Marktentwicklung über- oder unterschritten werden. Die umfassende Aufgabe einer Stadionplanung bedingt eine solche Vorgehensweise, da etwa eine Vorentwurfsplanung mit dazugehöriger Kostenschätzung nach DIN 276 schon den Schwellenwert für eine Vergabe dieser Planungsleistung nach VOF hervorrufen würde. Die hier vorliegenden Aussagen über Budgets sind von der Belastbarkeit höchstens mit der Genauigkeit eines Kostenrahmens vergleichbar. Dieser dient ebenfalls als Grundlage für grundsätzliche Wirtschaftlichkeits- und Finanzierungsüberlegungen in der Leistungsphase 1, der Grundlagenermittlung. Für den Standortvergleich wurden 2013 die Kosten für einen Neubau am Standort Wildpark mit rund 120 Mio. € brutto beziffert. Dieses Budget wurde im Zuge der mittlerweile konkretisierten Planung fortgeschrieben und sowohl an Planungsentscheidungen als auch an die Baupreisentwicklung angepasst. Programmatische Änderungen, die sich aus der detaillierten Planung ergeben und sich kostenrelevant auswirken, sind insbesondere durch das unter PG 2 vorgestellte dezentrale Parkierungssystem hervorgerufen. So geht man derzeit davon aus, die 2013 kalkulierten Kosten für ein Parkdeck auf dem Birkenparkplatz nicht zu investieren. Andererseits wurden zusätzliche Kosten für 20-40 Logen erst zum jetzigen Zeitpunkt mit einbezogen. Gleiches gilt für die Flächenverlagerung des Gästefanbereichs und die damit einhergehenden Maßnahmen für die Verlagerung der Spielstätte der 2. Mannschaft. Für den aktuellen Planungsstand wird daher ein Kostenumfang von insgesamt 88,8 Mio. € netto angenommen. Die Kosten beinhalten 25% Baunebenkosten, zum Beispiel für Planungskosten und Gutachten, sowie 10% für Unvorhergesehenes. Der Projektstand wurde im Juli mit der Landesfinanzverwaltung besprochen. Demnach kann im weiteren Projektverlauf von einer Vorsteuerabzugsfähigkeit ausgegangen werden. Entsprechend wurden auch die für die Pachtberechnung angesetzten Budgets als Nettokosten ausgewiesen. 32 Wirtschaftlichkeit Neubau Stadion im Wildpark Wirtschaftlichkeit Neubau Stadion im Wildpark Kostenrahmen/BudgetsKostenrahmen/Budgets Kostenrahmen / Budgets Kostenrahmen Stand Juli 2013 Kostenrahmen Kostenrahmen Stand JuliJuli 2014 Stand 2013 Kostenrahmen Kostenrahmen Stand JuliJuli 2014 Stand 2014 brutto brutto brutto netto brutto Kostenrahmen Kostenrahmen Stand Oktober Stand Juli 2014 ohne Parkdeck Birk. netto netto Kostenra Stand Ok ohne Parkd nett Stadion - Baukörper Stadion - Baukörper KG 300: Bauwerk/Baukonstruktion KG 300: Bauwerk/Baukonstruktion36.400.000 € KG 400: Technische Anlagen 9.500.000 € KG 400: Technische Anlagen KG 500: Außenflächen 1.800.000 € KG 500: Außenflächen € € 37.128.000 36.400.000 € € 9.690.000 9.500.000 € € 1.836.000 1.800.000 € € 31.200.000 37.128.000 € € 8.143.000 9.690.000 € € 1.543.000 1.836.000 € € 30.000.000 31.200.000 € € 8.000.000 8.143.000 € € 1.543.000 1.543.000 30. 8. 1. KG 600: Ausstattung KG 600: Ausstattung KG 700: Baunebenkosten KG 700: Baunebenkosten Zwischensumme Gebäude Zwischensumme Gebäude 11.900.000 € 59.600.000 € € € 12.164.000 11.900.000 60.818.000 € € 59.600.000 10.221.000€ 12.164.000 € 51.107.000€ 60.818.000 € 10.221.000€ 10.221.000€ 49.764.000€ 51.107.000€ 10. 49. 5.900.000 € € € 6.082.000 5.900.000 € € 5.111.000 6.082.000 € € 5.111.000 5.111.000 5. € € 3.655.000 4.350.000 € € 2.395.000 2.850.000 € € 2.730.000 3.655.000 € € 2.395.000 2.395.000 66.000.000 € 4.350.000 € 2.850.000 € € € 74.100.000 66.000.000 62.268.000€ 74.100.000 € 60.000.000€ 62.268.000€ 2. 2. 60. Stadion - Zusatzkosten Stadion - Zusatzkosten Abbruch Haupttribüne 4.500.000 € Abbruch Haupttribüne Bauen im Betrieb 2.500.000 € Bauen im Betrieb Summe Stadion - Zusatzkosten Summe Stadion - Zusatzkosten 7.000.000 € € € 4.760.000 4.500.000 € € 2.380.000 2.500.000 € € 7.140.000 7.000.000 € € 4.000.000 4.760.000 € € 2.000.000 2.380.000 € € 6.000.000 7.140.000 € € 3.500.000 4.000.000 € € 1.000.000 2.000.000 € € 4.500.000 6.000.000 3. 1. 4. € € 22.240.000 10.000.000 € € 15.060.000 32.000.000 € € 37.300.000 42.000.000 € € 18.689.000 22.240.000 € € 12.655.000 15.060.000 31.345.000€ 37.300.000 € € € 10.000.000 18.689.000 12.655.000 € 10.000.000€ 31.345.000€ 10. € € 2.040.000 2.000.000 500.000 € € € 1.714.000 2.040.000 € € 420.000 500.000 € € 1.300.000 1.714.000 € € 300.000 420.000 1. € € 2.540.000 2.000.000 1.400.000 € € € 2.134.000 2.540.000 € € 1.176.000 1.400.000 € € 1.600.000 2.134.000 € € 900.000 1.176.000 1. 3.000.000 € 3.000.000 € 2.521.000 € € 3.000.000 € € 2.521.000 3.000.000 1.800.000 € € 2.521.000 € € 1.800.000 2.521.000 500.000 € 1. 1. 7.400.000 € € € 2.040.000 2.000.000 € € 6.218.000 7.400.000 € € 1.714.000 2.040.000 1.800.000 € € € 6.800.000 6.218.000 € € 1.200.000 1.714.000 9.600.000 € 960.000 € 10.560.000€ 2.640.000 € 13.200.000 € € € 1.100.000 857.000 1. 6. 1. 9. Anbau Anbau Baukonstruktion Baukonstruktion Technik Technik zzgl. Unvorhergesehenes zzgl. Unvorhergesehenes zzgl. 20 Logeneinheiten zzgl. 20 Logeneinheiten zzgl. 40 Logeneinheiten zzgl. 40 Logeneinheiten zzgl. erweiterter Nutzerbedarf zzgl. erweiterter Nutzerbedarf Summe Stadion - Baukörper Summe Stadion - Baukörper Parkierung Parkdeck Hospitality Parkdeck Birkenparkplatz Summe Parkierung Parkierung Parkdeck Hospitality Parkdeck Birkenparkplatz Summe Parkierung 10.000.000 € 32.000.000 € 42.000.000 € Infrastruktur Infrastruktur Busparkplatz/Fußwege/Beleuchtung Busparkplatz/Fußwege/Beleuchtung2.000.000 € Radabstellanlage Radabstellanlage Zwischensumme Umweltverbund 2.000.000 € Zwischensumme Umweltverbund Neubau 2 Trainingsplätze Neubau 2 Trainingsplätze Spielstätte II. Mannschaft Spielstätte II. Mannschaft Neubau Steg, Aufstellflächen Neubau Steg, Aufstellflächen Aufstellflächen Dienste undAufstellflächen Übertragungswagen Dienste und Übertragungswagen Umfahrung BirkenparkplatzUmfahrung Birkenparkplatz Zwischensumme Standortsicherheit Zwischensumme Standortsicherheit Technik/Hausanschlüsse Technik/Hausanschlüsse 2.000.000 € Zwischensumme Zwischensumme Unvorhergesehenes 10% Unvorhergesehenes 10% Zwischensumme Zwischensumme Nebenkosten 25% Nebenkosten 25% Infrastruktur - Zwischensumme Infrastruktur - Zwischensumme Grunderwerb/Verlagerung Grunderwerb/Verlagerung Summe Infrastruktur Summe Infrastruktur Gesamtinvestitionskosten Gesamtinvestitionskosten 1.000.000 € 1.000.000 € € € 1.020.000 1.000.000 € € 1.020.000 1.000.000 € € 857.000 1.020.000 € € 857.000 1.020.000 120.000.000 € € € 131.540.000 120.000.000 110.537.000€ 131.540.000 € Neues Stadion im Wildpark - Wirtschaftlichkeit Neues Stadion im Wildpark - Wirtschaftlichkeit Stand August 2015Neues Fußballstadion im Wildpark 10. 14.300.000€ 857.000 € 10. 2. 13. 1. 14. 88.800.000€ 110.537.000€ 88. 16.10.2014 33 Kostenrahmen / Kostenentwicklung Wirtschaftlichkeit Neubau Stadion im Wildpark Datenblatt Kosten Baukörper Stadion Stand Gemeinderat Konsensmodell LOI-Modell 21.10.2014 Stand 22.12.2014 Stand 07.02.2015 netto netto netto Stadion - Zusatzkosten 60.000.000 € 4.500.000 € 60.000.000 € 4.500.000 € 60.000.000 € 4.500.000 € Parkdeck Hospitality Parkdeck Birkenparkplatz Parkierung 10.000.000 € 0€ 10.000.000 € 10.000.000 € 0€ 10.000.000 € 10.000.000 € 0€ 10.000.000 € 1.600.000 € 1.600.000 € 1.600.000 € 6.800.000 € 6.800.000 € 6.800.000 € 1.200.000 € 1.200.000 € 1.200.000 € 960.000 € 2.640.000 € 13.200.000 € 1.100.000 € 14.300.000 € 960.000 € 2.640.000 € 13.200.000 € 1.100.000 € 14.300.000 € 960.000 € 2.640.000 € 13.200.000 € 1.100.000 € 14.300.000 € 88.800.000 € 14.300.000 € 74.500.000 € 88.800.000 € 14.300.000 € 74.500.000 € 88.800.000 € 14.300.000 € 74.500.000 € 11.000.000 € 63.500.000 € 11.000.000 € 63.500.000 € 11.000.000 € 63.500.000 € 1.396.281 € 1.396.281 € 1.396.281 € 2.482.125 € 2.482.125 € 2.482.125 € Summe Abschreibung Jahr 21-40 2.645.062 € 2.645.062 € 2.645.062 € Zinsen8.) 1.587.500 € 1.587.500 € 1.587.500 € 550.000 € 550.000 € 550.000 € 1.690.000 € 1.790.000 € 1.790.000 € 1.300.000 € 240.000 € 240.000 € 40.000 € 100.000 € 100.000 € 120.000 € 120.000 € 120.000 € 1.) Infrastruktur - Umweltverbund Infrastruktur Umweltverbund2.) 3.) Infrastruktur Standort 4.) Infrastruktur Technik Unvorhergesehenes 10% Nebenkosten 25% Infrastruktur - Zwischensumme Infrastruktur - Grunderwerb/Verlagerung Infrastruktur Gesamtinvestitionskosten abzgl. Infrastrukturkosten zu refinanzierende Kosten5.) abzgl. Landesmittel Fremdkapitalbedarf Jährliche Kosten 6.) Summe Bauunterhaltung und Bewirtschaftung 7.) Summe Abschreibung Jahr 1-20 7.) Erlöse Auflösung Landeszuschuss 5,00% 9.) Jahrespacht (Spielbetrieb) KSC 10.) Instandhaltungspauschale KSC anfänglich 11.) Anteil Umsatz Veranstaltungen Pacht Geschäftsstelle KSC 12.) Beteiligung Ticketverkäufe 13.) Aufstiegsprämie KSC an Stadt14.) Einnahmen Namensrechte (Vergabe durch Stadt)15.) 1.) 2.) 3.) 4.) 5.) 6.) 7.) 8.) 232.900 € 325.700 € 325.700 € 500.000 € 500.000 € 3.382.900 € 3.075.700 € 3.075.700 € 800.000 € 800.000 € 800.000 € Rückbau Stadion, Bauen unter Betrieb, ohne evtl. Kosten baugrundbedingter Zusatzgründungen und Altlasten Fußwege/Beleuchtung/Radabstellanlage Verlagerung Gästeparkplatz mit Steg, Ersatztrainingsplätze, Umfahrung Birkenparkplatz Abwassersammler, Hausanschlüsse Basis für die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung 34 1,5% der Kosten für Baukonstruktion, 3,0% der Kosten der Technik, Personalkosten, indexiert mit 1% p. a. Abschreibungen, Gebäude auf 33 Jahre, Technik auf 20 Jahre, höhere Abschreibung ab Jahr 21 auf Grund der Erneurung der Technik Zinsen im Jahr 1 dargestellt, Zinssätze angenommen: Jahr 1-15 zu 2,5%; Jahr 16-33 zu 3,5%. Entwicklung der Zinshöhe abhängig von der 11.) Anteil Umsatz Veranstaltungen Pacht Geschäftsstelle KSC 12.) Beteiligung Ticketverkäufe 15.) Namensrechte (Vergabe durch Stadt) 9.) 10.) 11.) 12.) 13.) 14.) 15.) 100.000 € 100.000 € 120.000 € 120.000 € 232.900 € 13.) Aufstiegsprämie KSC an Stadt14.) Einnahmen 1.) 2.) 3.) 4.) 5.) 6.) 7.) 8.) 40.000 € 120.000 € 325.700 € 325.700 € 500.000 € 500.000 € 3.382.900 € 3.075.700 € 3.075.700 € 800.000 € 800.000 € 800.000 € Rückbau Stadion, Bauen unter Betrieb, ohne evtl. Kosten baugrundbedingter Zusatzgründungen und Altlasten Fußwege/Beleuchtung/Radabstellanlage Verlagerung Gästeparkplatz mit Steg, Ersatztrainingsplätze, Umfahrung Birkenparkplatz Abwassersammler, Hausanschlüsse Basis für die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung 1,5% der Kosten für Baukonstruktion, 3,0% der Kosten der Technik, Personalkosten, indexiert mit 1% p. a. Abschreibungen, Gebäude auf 33 Jahre, Technik auf 20 Jahre, höhere Abschreibung ab Jahr 21 auf Grund der Erneurung der Technik Zinsen im Jahr 1 dargestellt, Zinssätze angenommen: Jahr 1-15 zu 2,5%; Jahr 16-33 zu 3,5%. Entwicklung der Zinshöhe abhängig von der Darlehenshöhe. gemittelt aus der Ligazugehörigkeit der letzten 10 Jahre, 1. Bundesliga 3,5 Mio. €, 2. Bundesliga 1,5 Mio. €, 3. Liga 0,4 Mio. € Instandhaltungspauschale, anfänglich, ab Jahr 6: 1. und 2. Bundesliga: 850.000 €, 3. Liga und darunter: 400.000 €, gerechnet mit Mittelwert anhand Szenario 7-2-1: 800.000 als Anfangswert Gewinnpauschale, anfänglich 100.000 €, indexiert mit 1% p. a. Pacht Gescchäftsstelle KSC, 1000 m² * 10 €/m² monatlich, indexiert mit 1% p. a. Beteiligung an Mehreinnahmen aus Ticketverkäufen ab 20.000 / 18.500 Zuschauern (ohne Hospitality-Tickets) in Höhe von 20% Aufstiegsprämie in Höhe von 500.000 €, 3x angenommen im Betrachtungszeitraum in den Jahren 5, 15, 25 gemittelt aus der Ligazugehörigkeit der letzten 10 Jahre für 3. Liga 400.000 €, 2. Bundesliga 800.000 € und für 1. Bundesliga 1.000.000 € Neues Fußballstadion im Wildpark - Wirtschaftlichkeit Stand August 2015Neues Fußballstadion im Wildpark 35 Wirtschaftlichkeitsbetrachtung STAND Oktober 2014 Der aktuelle Kostenrahmen sieht Gesamtinvestitionskosten in Höhe von 88,8 Mio. € netto für den Stadionneubau vor. In dieser Investitionssumme sind neben dem Stadionkörper auch 40 Logeneinheiten, der Neubau der Geschäftsstelle, das Parkdeck Hospitality, eine Radabstellanlage, der Neubau von zwei Trainingsplätzen, der Neubau der Spielstätte der II. Mannschaft und der Übergang vom Gästebusparkplatz zum Gästefanbereich im Stadion, um die Trennung der Gäste- und Heimfans zu gewährleisten, inklusive Zusatzkosten und den Kosten für die Infrastruktur enthalten. Die Kosten für den Stadionkörper sind dabei, in Rücksprache mit den Stadionfachplanern der Stadt und des Vereins, bei einer Höhe von 60 Mio. € nach oben gedeckelt, die Kosten für das Parkdeck Hospitality bei einer Höhe von 10 Mio. €. Sollte sich im Rahmen der Ausschreibung herausstellen, dass eine Realisierung innerhalb der oben genannten Kostengrenzen nicht möglich sein sollte, werden Quantitäten reduziert. Dazu würden beispielsweise eine Reduzierung der Logenanzahl oder der Stellplatzanzahl auf dem Parkdeck Hospitality gehören. Der Neubau eines Parkdecks auf dem Birkenparkplatz mit 1.600 Stellplätzen ist derzeit wirtschaftlich nicht darstellbar und wird deshalb, auch in Abstimmung mit dem Verein, nicht weiter verfolgt und ist somit auch nicht Bestandteil dieser Wirtschaftlichkeitsbetrachtung. In den o. g. Gesamtinvestitionskosten sind aber Kosten für die Befestigung des aktuellen Birkenparkplatzes vorgesehen, der dadurch aufgewertet wird und eine Kapazität von 700 Stellplätzen aufweisen wird. Bauplanungsrechtlich wurden alle Vorraussetzungen geschaffen, zukünftig ein Parkdeck auf dem Birkenparkplatz realisieren zu können, so fern die finanzielle Leistungsfähigkeit des KSC eine Refinanzierung ermöglicht. In die Ermittlung der Höhe der Pachtzahlung fließen Investitionskosten, die auf die Infrastruktur entfallen, nicht gleichermaßen mit ein, da es sich dabei um Investitionen handelt, die vom KSC nicht zu refinanzieren sind, sondern der sicheren An- und Abreise der Stadionbesucher dienen. Lediglich die Investitionssumme für bauliche Anlagen, mit denen der Sport-Club durch den Spielbetrieb und sonstige Veranstaltungen Einnahmen generieren kann, ist in der Ermittlung der Höhe der Pachtzahlung berücksichtigt. Die nicht über die Pacht des Vereins zu refinanzierenden Investitionskosten liegen bei 14,3 Mio. € netto und setzen sich aus den Kosten Infrastruktur Umweltverbund (Fußwege, Beleuchtung, Radabstellanlage), Infrastruktur Standort (Verlagerung Gästeparkplatz inklusive Bau eines Stegs für kreuzungsfreie und sicher Fanströme, Ersatztrainingsplätze, Umfahrung Birkenparkplatz), Infrastruktur Technik (Abwassersammler, Hausanschlüsse) und den Kosten für Grunderwerb und anfallende Verlagerungen an. In dieser Investitionssumme sind 1 Mio. € für Unvorhergesehenes (finanzieller „Puffer“) und 2,6 Mio. € für Baunebenkosten (Architekten- und Ingenieurleistungen, Gutacherleistungen, usw.) enthalten. Des Weiteren reduzieren sich die Gesamtinvestitionskosten in der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung um die vom Land Baden-Württemberg für das Projekt zugesagten Landesmittel in Höhe von 11 Mio. €. Daraus ergibt sich ein Kapitalbedarf für das Neubauprojekt in Höhe von 63,5 Mio. € netto. Dieser Kapitalbedarf wird mit Hilfe eines Darlehens gedeckt und in den ersten fünfzehn Jahren mit angenommenen 2,5%, in den zweiten fünfzehn Jahren mit angenommenen 3,5% verzinst. Die Zinsentwicklung der nächsten Jahre lässt sich nicht mit absoluter Genauigkeit vorhersagen, folglich sind die oben gewählten Zinssätze Prognosewerte, die von den Experten der Stadtkämmerei als realistisch eingeschätzt werden. Die aus dem Stadionbetrieb resultierenden Kosten, die bei der Stadt für Bauunterhaltung und Bewirtschaftung in Höhe von jährlich 1,4 Mio. € netto anfallen, setzten sich unter anderem aus den Unterhaltungskosten für die Baukonstruktion, also die „Stadionhülle“ und für die technischen Anlagen 36 (Heizungsanlagen, Klimaanlagen, Be- und Entlüftungsanlagen, Sanitäreinrichtungen, elektrotechnische Gebäudeausrüstung) zusammen. Die dabei anfallenden jährlichen Unterhaltungskosten der Baukonstruktion werden mit 1,5%, die Unterhaltungskosten der technischen Anlagen mit 3% der jeweiligen Investitionssumme veranschlagt. Ein höherer Prozentsatz bei den technischen Anlagen resultiert aus dem erheblich größeren Wartungs- und Instandhaltungsbedarf im Vergleich zur Baukonstruktion. Die dabei gewählten Prozentsätze sind kalkulatorische Standardrichtwerte aus Lehre und Praxis. Außerdem fallen bei der Stadt kalkulierte Personalkosten für die Bewirtschaftung durch das infrastrukturelle, kaufmännische und technische Gebäudemanagement an. Hierfür sind insgesamt fünf Vollzeitstellen einkalkuliert, mit je 80.000 € Personalvollkosten pro Jahr. Die Summe der jährlichen Abschreibungen in Höhe von anfänglich 2,5 Mio. € setzen sich aus den Abschreibungen der technischen Anlagen und des Gebäudes zusammen. Bei der hier zu Grunde gelegten steuerlichen Regelmethode der linearen Abschreibung wird davon ausgegangen, dass jedes Wirtschaftsgut über die Dauer seiner Nutzung einem jährlich gleichbleibenden Werteverlust, beispielsweise durch Abnutzung, unterliegt. Die Höhe des jährlichen Werteverlustes ist dabei proportional abhängig von der angesetzten Lebenszeit, d. h., je länger die Nutzungsdauer, desto geringer der jährliche Werteverlust. Die angesetzten Lebenszeiten sind dabei nicht willkürlich zu wählen, sondern basieren auf Vorgaben, die von der Rechtsprechung, der Verwaltung und der Wirtschaft allgemein anerkannt sind. Die Wertminderung wird linear für dieses nutzungsspezifische Gebäude über eine Laufzeit von 33 Jahren angenommen, die der technischen Anlagen über eine Laufzeit von 20 Jahren. Die Reinvestition in die technischen Anlagen, also deren kompletter Neueinbau im Jahr 21 der Betrachtung, verursacht steigende Abschreibungskosten, da die Anschaffungskosten der neuen Technik inflationär bedingt über den heutigen Kosten liegen werden. Folglich steigt die Summe der Abschreibungen ab dem 21. Jahr der Betrachtung auf 2,6 Mio. € an. Der KSC hat in seiner Aufstellung vom 19.09.2014 seine jährliche Pachtzahlungshöhe in Abhängigkeit von der Ligazugehörigkeit dargestellt. Darauf aufbauend hat die Verwaltung für die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung eine durchschnittliche Pachtzahlungshöhe ermittelt, in der die Ligazugehörigkeit des KSC in den letzten zehn Spielzeiten (1 Jahr 3. Liga; 7 Jahre 2. Bundesliga, 2 Jahre 1. Bundesliga) zu Grunde gelegt und gemittelt wurde, um eine möglichst realitätsnahe Berechnungsgrundlage zu erhalten. Daraus ergibt sich eine Durchschnittspacht von 1,69 Mio. €. Zur Deckung der anfallenden Unterhaltungskosten erhöht sich die Pachtzahlung um einen ligaunabhängigen Betrag in Höhe von etwa 1,3 Mio. € jährlich. Für die Berechnung der durch die Vergabe der Namensrechte zu erzielenden Einnahmen werden, analog der Berechnung der jährlichen Pachtzahlungshöhe, die Ligazugehörigkeit des KSC zu Grunde gelegt und somit ein durchschnittliches Erlöspotential des Namensrechts in Höhe von durchschnittlich 800.000 € kalkuliert. Um einer Fluktuation im Stadionnamen, wie beispielsweise bei der Heimspielstätte des Hamburg Sport Vereins, vorzubeugen, verbleibt die Vergabe des Namensrechts bei der Stadt. Der KSC stellt der Stadt eine Beteiligung am Betreiberergebnis von Drittveranstaltungen (Veranstaltungen im Logen- und Businessbereich) in Höhe von 20% in Aussicht, was ebenfalls als Erlös angesetzt werden kann. Bei angenommen jährlich stattfindenden 100 Veranstaltungen neben dem Liga-Spielbetrieb und einer angenommenen Mieteinnahme von 2.000 € je Veranstaltung, kann man mit einer städtischen Umsatzbeteiligung von 40.000 € jährlich rechnen. Die Annahme der Veranstaltungszahl kann als konservativ eingeschätzt werden. Im Vergleich dazu hatte die neue Mainzer Coface Arena im 1. Halbjahr 2014 dreihundert Firmenveranstaltungen mit 35.000 Besuchern (Quelle: Stadionwelt INSIDE 3/2014, Seite 25). Stand August 2015Neues Fußballstadion im Wildpark 37 Für die neue Geschäftsstelle mit einer Fläche von 1.000 m² wird eine ortsübliche Gewerbemiete in Höhe von 10 €/m² angesetzt. Daraus ergibt sich eine Jahresmiete in Höhe von 120.000 €. Die Stadt partizipiert außerdem mit 20% an den Ticketverkäufen, die über 20.000 Zuschauer hinausgehen. Die sich daraus ergebenden Mehreinnahmen kalkuliert die Verwaltung, wiederum vor dem Hintergrund der Ligazugehörigkeit der letzten 10 Jahre, mit 232.900 € jährlich. Die Jahresübersicht stellt alle o.g. Kosten- und Erlösfaktoren im Betrachtungszeitraum von 33 Jahren gegenüber. Dabei wurde, um die Inflation mit abbilden zu können, von einer jährlichen Teuerungsrate von 1% ausgegangen. Ausgenommen davon ist die Jahrespacht, s.u.. Zunächst werden die Abschreibungen der Baukonstruktion und der Technik addiert. Die Restabschreibung der aktuellen Haupttribüne ist, wie bereits erwähnt, im Jahr t=0 dargestellt und fließt in die weitere Berechnungen nicht mit ein. Die Summe der Abschreibungen ist in den Jahren 2 bis 20 konstant, ab Jahr 21 erhöht sich diese Summe, da eine Reinvestition der technischen Anlagen erforderlich wird. Anschließend werden Kosten aus den Zinsen für das Darlehen und Kosten für die Bauunterhaltung und Bewirtschaftung aufsummiert. Die Zinsen reduzieren sich im Verlauf der gesamten Betrachtung kontinuierlich, da das Darlehen jährlich um die Summe getilgt wird, wie aus dem liquiden Ergebnis Mittel zur Verfügung stehen. Ab dem Jahr 16 steigen die Zinsen leicht an, da ab diesem Zeitraum, wie oben bereits ausgeführt, mit einem höheren Zinssatz gerechnet wird. Im Jahr 21 steigt die Darlehenshöhe und somit die Zinsbelastung aufgrund der Reinvestition im Bereich der technischen Anlagen an. Der Landeszuschuss in Höhe von 11 Mio. Euro wird über die Dauer von 20 Jahren jährlich mit 550.000€ ergebniswirksam aufgelöst und steht somit auf der Ertragsseite. Dazu addieren sich die Realmieteinnahmen, die Unterhaltungskosten, die Erlöse aus der Vermarktung des Namensrechts, die Erlöse aus der finanziellen Beteiligung an Veranstaltungen und den Ticketverkäufen, eventuelle Sonderzahlungen und die Einnahmen aus der Vermietung der Geschäftsstelle. Die Realmieteinnahme wird ab dem dritten Jahr in einem Zweijahresrhythmus um jeweils 5 % erhöht. Alle anderen Erlöse werden, wie auch die Kosten für die Bauunterhaltung und Bewirtschaftung, ab dem 2. Jahr mit 1 % jährlich indexiert. Das kaufmännische Ergebnis betrachtet neben den Kosten und Erlösen auch noch die Summe der jährlichen Abschreibungen als Aufwand und die Auflösungen aus dem Landeszuschuss als Ertrag. Das liquide Ergebnis (also die Fähigkeit, seine Verbindlichkeiten bezahlen zu können, wenn die Liquidität positiv ist) errechnet sich aus der Differenz der Erlöse (ohne Auflösung Landeszuschuss) und der Kosten und wird für die Tilgung (also die Rückzahlung) des Darlehens verwendet. Auf Grund dieser Tilgung reduziert sich das Darlehen im Betrachtungszeitraum von 33 Jahren auf ein Restdarlehen in Höhe von rund 13 Mio. €. Aufgrund der Reinvestition in die Technik ist das Anlagevermögen im Betrachtungszeitraum (Jahr 33) noch nicht vollständig abgeschrieben. Das kumulierte kaufmännische Ergebnis beträgt im Jahr 33 in dieser Wirtschaftlichkeitsbetrachtung +/Null. Die hier vorgestellte Wirtschaftlichkeitsbetrachtung wurde von den städtischen Verantwortlichen und deren externen Experten erarbeitet und ist weitere Grundlage für die Ausarbeitung der Pachtverträge mit dem KSC und deren Beratern. Darüber hinaus fließen diese Parameter in die bei den Finanzbehörden für die steuerliche Betrachtung zu beantragende „verbindliche Auskunft“ sowie in das europäische Notifizierungsverfahren ein. 38 UPDATE Januar 2015 Mit dem KSC konnte am 22.12.2014 eine jährliche Pachtzahlungshöhe in Abhängigkeit von der Ligazugehörigkeit vereinbart werden. Hierfür gelten folgende Parameter: 1. Bundesliga: 3,5 Mio. €, 2. Bundesliga: 1,5 Mio. €, 3. Liga: 400.000 €. Alle Beträge steigen ab dem 3. Jahr alle 2 Jahre um 5%. Darauf aufbauend hat die Verwaltung für die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung eine durchschnittliche Pachtzahlungshöhe ermittelt, in der die Ligazugehörigkeit des KSC in den letzten zehn Spielzeiten (1 Jahr 3. Liga; 7 Jahre 2. Bundesliga, 2 Jahre 1. Bundesliga) zu Grunde gelegt und gemittelt wurden, um eine möglichst realitätsnahe Berechnungsgrundlage zu erhalten. Daraus ergibt sich eine Durchschnittspacht von 1,79 Mio. €. Zur Deckung der anfallenden Unterhaltungskosten erhöht sich die Pachtzahlung um einen ligaunabhängigen Betrag in Höhe von anfänglich 240.000 € jährlich, der ab dem Jahr 6 auf 800.000€ jährlich ansteigt. Die Vergabe des Namensrechts verbleibt wie vorgesehen bei der Stadt, anfänglich geht man von zu erwartenden Einnahmen in Höhe von 800.000 € jährlich aus. Auch die Beteiligung der Stadt am Betreibergewinn aus Drittveranstaltungen in Höhe von 20% (mindestens jedoch 100.000 € jährlich) sowie eine ortsübliche Gewerbemiete für die Geschäftsstelle in Höhe von 10 €/m², konnten vereinbart werden. Die städtische Beteiligung an den Einnahmen aus den Ticketkäufen erfolgt bereits ab 18.500 Zuschauern, nicht wie vorher avisiert ab 20.000 Zuschauern. Die Hochrechnung aus der pauschalierten Ligazugehörigkeit ergibt hier jährliche Einnahmen von 325.700 €. Darüber hinaus wurde mit dem KSC eine Sonderzahlung in Höhe von 500.000 € vereinbart, die im Falle eines Aufstiegs der Profimannschaft in die 1. Liga fällig wird. Dies wird in der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung dreimal angenommen (Jahr 5, 15 und 25). UPDATE Juli 2015 Zwischenzeitlich hat eine ausführliche Erörterung mit den Finanzbehörden (Oberfinanzdirektion Karlsruhe und Finanzamt Karlsruhe-Stadt) stattgefunden, um eine Einschätzung hinsichtlich der weiteren steuerlichen Behandlung des gesamten Sportareals zu erhalten. Danach verfestigt sich die Einschätzung der Verwaltung, dass die geplanten Um- und Neubaumaßnahmen innerhalb der bisher schon geltenden steuerlichen Einheit (Betrieb gewerblicher Art) fortgesetzt werden können. Somit kann unter anderem auch - wie bisher geplant - mit einem vollumfänglichen Vorsteuerabzug gerechnet werden. Diese Annahme besteht unabhängig von der rechtlichen Konstruktion (Kernhaushalt, Eigenbetrieb oder GmbH), die die Stadt Karlsruhe für die Umsetzung wählen wird. Die Finanzbehörden haben zugesagt, nach Einreichung aller für sie relevanten Unterlagen, zeitnah eine schriftliche „verbindliche Auskunft“ zu erteilen. Stand August 2015Neues Fußballstadion im Wildpark 39 2.903.781 € 5.385.906 € Summe Kosten Summe Abschreibungen + Kosten 120.000 € 325.700 € 800.000 € Pacht Geschäftsstelle KSC Beteiligung Ticketverkäufe > 18.500 Zuschauer Namensrecht -1.460.206 € Kumulierte Gewinne/Verluste Kum. Gewinne/Verluste nach 33 Jahren Restdarlehen Tilgung Darlehen -51.025 € -13.438.514 € 471.919 € 63.500.000 € 471.919 € -1.460.206 € kaufmännisches Ergebnis liquides Ergebnis 3.925.700 € Summe Erlöse Sonderzahlung bei Aufstieg in 1. Bundesliga 104.060 € 100.000 € 1.220.269 € 61.342.568 € 1.220.269 € -6.282.924 € -711.856 € 4.673.561 € 500.000 € 832.483 € 338.925 € 124.872 € 249.745 € 1.973.475 € 240.000 € 1.790.000 € 550.000 € 5.385.417 € 2.903.292 € 1.369.728 € 1.533.564 € 2.482.125 € 814.687 € 1.667.437 € Jahr 5 Instandhaltungspauschale Anteil Umsatz Veranstaltungen Jahrespacht Auflösung Landeszuschuss 550.000 € 1.316.281 € Erlöse 1.587.500 € Bauunterhaltung und Bewirtschaftung 2.482.125 € 814.687 € 1.667.437 € Zinsen Kosten Summe Abschreibungen Abschreibung Technik Abschreibung Baukonstruktion Sonderabschreibung Haupttribüne Jahr 1 1.683.905 € 54.260.359 € 1.683.905 € -8.397.704 € -248.220 € 5.030.012 € 874.948 € 356.213 € 131.242 € 109.369 € 832.483 € 2.175.756 € 550.000 € 5.278.231 € 2.796.106 € 1.439.597 € 1.356.509 € 2.482.125 € 814.687 € 1.667.437 € Jahr 10 2.717.687 € 44.981.800 € 2.717.687 € -7.745.988 € 785.562 € 5.990.505 € 500.000 € 919.579 € 374.384 € 137.937 € 114.947 € 874.948 € 2.518.710 € 550.000 € 5.204.943 € 2.722.818 € 1.598.273 € 1.124.545 € 2.482.125 € 814.687 € 1.667.437 € Jahr 15 2.459.331 € 33.802.181 € 2.459.331 € -6.485.350 € 527.206 € 5.872.209 € 966.487 € 393.481 € 144.973 € 120.811 € 919.579 € 2.776.878 € 550.000 € 5.345.003 € 2.862.878 € 1.679.801 € 1.183.076 € 2.482.125 € 814.687 € 1.667.437 € Jahr 20 3.194.035 € 40.863.690 € 3.194.035 € -7.543.718 € 548.972 € 6.389.752 € 500.000 € 1.015.788 € 413.553 € 152.368 € 126.973 € 966.487 € 3.214.583 € 5.840.780 € 3.195.717 € 1.765.488 € 1.430.229 € 2.645.062 € 977.625 € 1.667.437 € Jahr 25 3.622.358 € 25.080.095 € 3.622.358 € -4.557.113 € 977.295 € 6.355.707 € 1.067.603 € 434.648 € 160.140 € 133.450 € 1.015.788 € 3.544.078 € 5.378.412 € 2.733.349 € 1.855.546 € 877.803 € 2.645.062 € 977.625 € 1.667.437 € Jahr 30 4.422.052 € 13.438.514 € 4.422.052 € -51.025 € 1.776.989 € 6.804.170 € 1.099.953 € 447.818 € 164.993 € 137.494 € 1.046.567 € 3.907.346 € 5.027.181 € 2.382.119 € 1.911.771 € 470.348 € 2.645.062 € 977.625 € 1.667.437 € Jahr 33 02.09.2015 Jahresübersicht Stand April 2015 / Letter of Intent (LoI) es Stadion im Wildpark - Wirtschaftlichkeit 40 Abschreibungen Berechnung (mit Netto-Werten) Wirtschaftlichkeit Neubau Stadion im Wildpark Jahresübersicht - Konsensmodell 22.12.2014 Wirtschaftlichkeitsbetrachtung STADION Neues Fußballstadion im Wildpark PG 5 Verhandlungen Pachtvertrag Kommunalrecht, Beihilferecht, Europarecht Vertragsentwürfe Letter of Intent PG 5 Verhandlungen Pachtvertrag Kommunalrecht, Beihilferecht, Europarecht Stand Oktober 2014 Die Projektgruppe begleitet die Verhandlungen mit dem KSC als künftigem Hauptnutzer hinsichtlich der wesentlichen Grundlagen des künftigen Pachtvertrages sowie der künftigen Betriebsstruktur. So wird bereits im derzeitigen Projektstadium, wo es um die Klärung grundsätzlicher Fragen geht, der Boden für eine rechtssichere und rechtskonforme Vertragsgestaltung bereitet. Die Stadt Karlsruhe ist weder in der Gesamtkonzeption des Projektes noch bei der Aushandlung der Konditionen des Pachtvertrages mit dem Hauptnutzer KSC völlig frei in ihrer Verhandlungsposition. Sie muss insbesondere die Vorgaben des Kommunalrechts sowie des Europäischen Beihilferechts beachten. Für die Höhe des angesetzten Pachtzinses sind u. a. der Grundstückswert, der Immobilienwert, die Baukosten und die Unterhaltungskosten zu berücksichtigen. Auch die Ligazugehörigkeit des KSC kann Einfluss auf die Höhe des Pachtzinses haben. Es ist auch denkbar, die der Allgemeinheit zur Verfügung stehende Infrastruktur sowie Flächen, die für Drittnutzungen geeignet sind und entsprechend vermarktet werden, anzurechnen. Diejenigen Flächen, bei denen der Hauptnutzer KSC alleiniger „Zweckveranlasser“ ist (z. B. Geschäftsstelle), sind jedoch ohne Abzug auf diesen umzulegen. Zu den Kriterien, die für die EU-Kommission im Rahmen eines Notifizierungsverfahrens von Bedeutung sind, zählen u. a. die folgenden: Können auch Dritte in bestimmtem Umfang die Sportparkstruktur nutzen? Ist das Stadion für Kulturveranstaltungen, Kongresse etc. nutzbar? Ist die vorhandene Infrastruktur noch zeitgemäß? Ist der Pachtzins angemessen? UPDATE Juli 2015 Betriebskosten Auf Arbeitsebene klären Stadt und KSC derzeit die Frage welche Schnittstelle genau bei der Übernahme der Betriebskosten vereinbart werden kann, dies betrifft insbesondere Grundsteuer, Gebäudeversicherung und Wartungskosten. Die Projektgruppe hat in diesem Zusammenhang versucht, mögliche Betriebskosten zu identifizieren und monetär zu bewerten. Dafür wurden Abstimmungen mit anderen Stadionbetreibern sowie den externen Beratern ProProjekt und AS&P gehalten. Die im neuen Stadion anfallenden Betriebskosten nach Art und Umfang lassen sich voraussichtlich jedoch erst parallel zur Erstellung der FLB belastbar benennen. Ein Fortschreiten im Projekt ist zwingend abhängig von der Klärung dieses offenen Punktes. KSC-Betriebskonzept Aufgrund der Tatsache, dass der KSC derzeit als einzig potenzieller Nutzer der Spezialimmobilie Fußballstadion im Wildpark in Frage kommt, ist es erforderlich ein Betriebskonzept, bei dem der Verein unter anderem seine wirtschaftlichen Risiken und Chancen darstellt und die Schnittstellen zur Stadt herausarbeitet, einzusehen. Hierzu müssen über die grundsätzlichen Nutzungsmöglichkeiten hinaus noch detailliertere Ausagen über die in Karlsruhe gegebenen Rahmenbedingungen, potenzielle Risiken, eine Marktanalyse sowie ein 5-10 Jahre umfassender Wirtschaftsplan dargestellt werden. Auch die Schnittstellen zwischen der Betreibergesellschaft des Vereins und der Stadt müssen im Weiteren genau ausformuliert werden. 42 „Letter of Intent“ Am 15. April 2015 unterzeichneten Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup, KSC-Präsident Ingo Wellenreuther und die beiden KSC-Vizepräsidenten Günter Pilarsky und Georg Schattling den sogenannten „Letter of Intent“ (LoI). In diesem dokumentieren die Beteiligten vor dem eigentlichen Beginn der Vertragsverhandlungen die Ernsthaftigkeit ihrer Gespräche und ihren Willen zum Abschluss der erforderlichen Verträge. Im „Letter of Intent“ werden u.a. die Rahmendaten der abzuschließenden Verträge (wie beispielsweise Pachtzins), das weitere Vorgehen und die abzuschließenden Verträge aufgezeigt. Er soll die zukünftige Zusammenarbeit zwischen dem KSC und der Stadt Karlsruhe sichern. Rechtliche Bindungen werden hierdurch noch nicht begründet. Unterzeichnung LoI, Rathaus Karlsruhe, 15.04.2015 Bild: Fränkle Vertragsentwürfe Der Karlsruher SC hat Ende Mai erste Vertragsentwürfe (Vorvertrag, Pacht- und Betreibervertrag, Entwicklungsvertrag) erhalten und prüft diese derzeit. Weitere Gespräche zum Betriebskonzept, den Betriebskosten und den Verträgen sollen auf Arbeitsebene erfolgen. Die geplanten Arbeitsgespräche auf operativer Ebene sollen von nun an in regelmäßigen Abständen statt finden, um strittige Punkte so schnell wie möglich ausräumen zu können. Stand Beihilfeverfahren Die Pränotifizierungsunterlagen sind Ende April 2015 verschickt worden, die erste Rückmeldung der Kommission liegt vor. Die Kommission schlägt alternativ zu einem formellen Notifizierungsverfahren vor, einen sogenannten „Comfort Letter“ zu erteilen, ähnlich wie bereits in Köln und Kaiserslautern geschehen. Die Voraussetzungen für den sogenannten „Comfort Letter“ werden derzeit geprüft. Eine dadurch in Aussicht gestellte zeitnahe Entscheidung der Kommission wäre insgesamt von Vorteil, hätte jedoch den Nachteil, dass eine absolute Rechtssicherheit nur durch einen formellen Beschluss möglich ist. Externe Berater und das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft empfehlen, den „Comfort Letter“ anzustreben. Stand August 2015Neues Fußballstadion im Wildpark 43 Letter of Intent LETTER OF INTENT zwischen im Folgenden „Stadt Karlsruhe“ Stadt Karlsruhe, Rathaus am Marktplatz, 76133 Karlsruhe, in dieser Sache vertreten durch Herrn Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup und Karlsruher Sport-Club Mühlburg-Phönix e. V., Adenauerring 17, 76131 Karlsruhe, vertreten durch den Präsidenten Ingo Wellenreuther, den Vizepräsidenten Günter Pilarsky und den Vizepräsidenten Georg Schattling im Folgenden „KSC“ 1.3 1.2 1.1 1. Die Parteien beabsichtigen, die zwischen ihnen derzeit bestehenden, das Wildparkstadion betreffenden Mietverträge zu beenden und einen neuen Pachtvertrag über das neue, noch zu errichtende Wildparkstadion (nachfolgend „Pacht- und Betreibervertrag“) abzuschließen. Das Planungsrecht für das neue Wildparkstadion muss noch geschaffen werden. Der Planungsausschuss der Stadt Karlsruhe hat am 03.04.2014 beschlossen, den Bebauungsplan „Fußballstadion im Wildpark“ aufzustellen. Zudem sind der Flächennutzungsplan und der Regionalplan zu ändern. Ferner bedarf es einer Änderung der Landschaftsschutzgebietsverordnung für den Bereich des Bebauungsplans. Darüber hinaus sind für die Realisierung des Projekts notwendige Teilflächen derzeit noch im Eigentum des Landes Baden-Württemberg. Der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe hat am 21.10.2014 beschlossen, das bestehende Wildparkstadion als modernes, zukunftsfähiges und multifunktional nutzbares Stadion neu zu errichten (nachfolgend auch „Projekt“ genannt). Der Baukörper Stadion, das Parkdeck Hospitality und die TV-Aufstellfläche des Stadions sowie weitere, nicht zu dem Projekt gehörende Flächen sind in Anlage L-1 „Masterplan in der Variante 4“ näher beschrieben. Das Stadion soll nach dem Neubau Veranstaltungsstätte für die Heimspiele des KSC sein, verschiedenen sportlichen Nutzungszwecken dienen und zudem multifunktional genutzt werden. Nach Fertigstellung der Baumaßnahmen soll allen Interessenten ein offener und diskriminierungsfreier Zugang eröffnet werden. Gegenstand, Projekt „neues Wildparkstadion“ gemeinschaftlich im Folgenden „Parteien“ 1.4 Der KSC beabsichtigt, eine Gesellschaft zu gründen, an der er alle Anteile hält und die als Pächterin des neuen Wildparkstadions fungieren soll. In diesem Fall wird der KSC den in Ziffer 4 dieses Letter of Intent aufgeführten Verträgen als Garant seiner Tochtergesellschaft beitreten. 1 test 2. 1.5 Die Parteien haben auf Grundlage der als Anlage L-2 beigefügten Wirtschaftlichkeitsberechnung vereinbart, dass der KSC während der Laufzeit des Pacht- und Betreibervertrages eine Pacht zahlt, die sich wie folgt zusammensetzt: Wirtschaftliche Rahmendaten Die bereits zwischen den Parteien vereinbarten Rahmendaten des künftigen Pachtund Betreibervertrages für das neue Wildparkstadion sowie die geplante weitere Vorgehensweise bis zum Abschluss des Pacht- und Betreibervertrages sollen mit diesem Letter of Intent dokumentiert werden. 2 2.1 2.1.1 Grundpacht A) Für die Büroräume (Geschäftsstelle) 10 Euro/m² netto, somit bei 1.000 m² Mietfläche EUR 120.000,00 p.a. netto (unabhängig von Ligazugehörigkeit des KSC). Die Grundpacht A) erhöht sich jährlich um 1% des Vorjahresbetrages. EUR 3,5 Mio. (netto) / Pachtjahr (EUR 291.666,67 netto/Monat) EUR 1,5 Mio. (netto) / Pachtjahr (EUR 125.000,00 netto/Monat) EUR 400.000,00 (netto) / Pachtjahr (EUR 33.333,33 netto/Monat) EUR 400.000,00 (netto) / Pachtjahr (EUR 33.333,33 netto/Monat) Abhängig von der Ligazugehörigkeit des KSC 2.1.2 Grundpacht B) 1. Bundesliga: 2. Bundesliga: 3. Liga: Regionalliga: Mit Beginn des 3. Pachtjahres erhöht sich die jeweils gültige Grundpacht B) alle zwei Jahre um 5% des Vorjahresbetrages bzw. -bei Ligawechsel- des dann gültigen Betrages für die aktuelle Ligazugehörigkeit. 2.1.3 Pachtsonderzahlung Bei jedem Aufstieg des KSC in die 1. Bundesliga wird eine Pachtsonderzahlung in Höhe von EUR 500.000,00 netto fällig. 2.1.4 Instandhaltungspauschale Als weiteren Bestandteil der Grundpacht zahlt der KSC eine Instandhaltungspauschale: 1. Pachtjahr EUR 240.000,00 netto; 2. bis 5. Pachtjahr jährliche Erhöhung um 1% des Vorjahresbetrages; Ab dem 6. Pachtjahr EUR 850.000,00 netto (1. oder 2. Bundesliga); mit Beginn des 7. Pachtjahres bis Pachtende jährliche Erhöhung um 1% des Vorjahresbetrages. Für den Fall, dass der KSC aus der 2. Bundesliga abgestiegen ist, beträgt die Instandhaltungspauschale mit Beginn des 6. Pachtjahres lediglich EUR 400.000,00 netto. Die jährlichen Erhöhungen von 1% finden auch in diesem Fall weiter Anwendung. Im Falle eines erneuten Aufstiegs des KSC (ab 2. Bundesliga), erhöht sich die 44 Stand August 2015Neues Fußballstadion im Wildpark 45 Zur Absicherung der Pachtzahlungen sowie Instandhaltungspauschale bei Ligazugehörigkeit unterhalb 2. Bundesliga bietet der KSC an, eine entsprechende Rücklage zu bilden. Alle Zahlungsbeträge gemäß vorstehender Ziffer 2.1 verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe, soweit diese Anwendung findet. Die Instandhaltung von Dach und Fach sowie der von der Stadt eingebrachten zentralen technischen Anlagen obliegt der Stadt Karlsruhe, die Instandhaltung im Übrigen dem KSC. Die Namensrechte in Bezug auf das Stadion stehen der Stadt Karlsruhe zu. Die Pachtdauer soll 20 Jahre betragen. Der Pacht- und Betreibervertrag wird eine Ankaufsoption enthalten. Weiteres Vorgehen Um einen Pacht- und Betreibervertrag abschließen zu können, muss das neue Wildparkstadion zunächst geplant und alle Unterlagen erstellt werden, die erforderlich sind, um das zukünftige Pachtobjekt (z.B. Lage der darin befindlichen Flächen und Einrichtungen, Quantitäten und Qualitäten) hinreichend zu bestimmen. Die Vergabe der Planungs- und Bauleistungen wird im Rahmen eines Vergabeverfahrens gemäß VOB/A erfolgen. Die Parteien haben sich bereits auf ein Raumprogramm verständigt, das als Anlage L3 beigefügt wird. Die Parteien werden als weitere Grundlage für die Ausschreibung des Projekts eine funktionale Leistungsbeschreibung erarbeiten. Die Stadt Karlsruhe 2.2 2.3 2.4 2.5 2.6 2.7 3. 3.1 3.2 Zur Abgeltung sonstiger Veranstaltungen (alle Veranstaltungen, die keine Fußballspiele sind) erhält die Stadt Karlsruhe eine Gewinnpauschale in Höhe von EUR 100.000,00 netto p.a. („Gewinnpauschale“). Die Gewinnpauschale steigt jährlich mit Beginn des 2. Pachtjahres bis Pachtende um 1% des Vorjahresbetrages. Bei mehr als 18.500 Zuschauern je Pflichtspiel der Profimannschaft des KSC im Durchschnitt pro Spielsaison erhält die Stadt Karlsruhe 20% der NettoTicketumsätze (ohne Hospitality-Tickets) aller Pflichtspiele der Profimannschaft des KSC von dem Zuschaueranteil über 18.500 Zuschauern. 2.1.5 Umsatzabhängige Pacht, Gewinnpauschale Sofern bis zum Pachtende kein Abstieg in die 3. Liga (oder darunter) erfolgt ist, wird im letzten Pachtjahr von der Instandhaltungspauschale EUR 250.000,00 in Abzug gebracht. Sofern und solange kein Abstieg in die 3. Liga (oder darunter) erfolgt ist, wird von der Instandhaltungspauschale ab dem 11. Pachtjahr jährlich EUR 50.000,00 netto in Abzug gebracht. Es wird klargestellt, dass der Abzug nur in den Pachtjahren (ab 11. Pachtjahr bis Pachtende) erfolgt, in denen der KSC in der 1. oder 2. Bundesliga spielt. 4.1 Für die weitere Entwicklung des Projekts nach Abschluss des Pacht-und Betreibervertrages soll zusammen mit dem Pacht- und Betreibervertrag ein Entwicklungsvertrag abgeschlossen werden. Der Entwicklungsvertrag regelt die Zusammenarbeit der Parteien ab Unterzeichnung des Pacht- und Betreibervertrages und endet mit der kompletten Fertigstellung des neuen Wildparkstadions. B) Entwicklungsvertrag: Da die Planung des Projektes auch bei Abschluss des Pacht- und Betreibervertrages noch nicht abgeschlossen und die Baugenehmigung hierfür noch nicht erteilt sein wird, soll der Pachtvertrag diesbezügliche Rücktrittsrechte vorsehen. Der Abschluss eines Pacht- und Betreibervertrages ist erst möglich, wenn die erforderlichen Vertragsunterlagen (funktionale Leistungsbeschreibung, Raumbuch, Planung, Baubeschreibung etc.) erstellt worden sind. B) Pacht-und Betreibervertrag: Die Zusammenarbeit der Parteien während der Vorbereitung und Durchführung der Ausschreibung sowie der Planung des Projekts bis zum Abschluss des Pachtvertrages soll durch einen Vorvertrag geregelt werden. A) Vorvertrag: Die Parteien beabsichtigen, folgende Verträge im Zusammenhang mit dem Projekt abzuschließen: Abzuschließende Verträge Die Parteien werden nach Abschluss dieses LOI jeweils das auf Ihrer Seite verantwortliche Team für die gemeinsame Entwicklung des Projekts benennen. 3.4 4. Als weitere Planungsgrundlage wird der KSC der Stadt Karlsruhe bis spätestens acht Wochen nach Unterzeichnung dieses Letter of Intent ein aussagekräftiges Betriebskonzept für das neue Wildparkstadion vorlegen, das insbesondere Angaben zur beabsichtigten Durchführung des Spiel- und Hospitalitybetriebs, zur Organisation des Facilitymanagements , enthält. 3.3 4 wird hierfür einen Vorschlag unterbreiten, der mit dem KSC besprochen und abgestimmt wird. Ziel der Parteien ist es, auf diese Weise eine Ausschreibungsgrundlage zu erstellen, die Qualitäten und Quantitäten soweit wie notwendig konkretisiert und zugleich genügend Spielraum für die Bieter ermöglicht, damit diese ihr Know How zugunsten des Projekts einbringen und Optimierungsvorschläge unterbreiten können. Die Parteien sind sich einig, dass das gemäß Anlage L-2 ermittelte Budget in Höhe von insgesamt 74,5 Mio. Euro netto für die von der Stadt Karlsruhe für das Projekt zu erbringenden Leistungen mit den Titeln „Baukörper Stadion“, „Stadion Zusatzkosten“ und „Parkdeck Hospitality“ als Obergrenze zu verstehen ist und auf keinen Fall überschritten werden darf. Sollte sich herausstellen, dass das vorstehende Budget nicht eingehalten werden kann, verpflichten die Parteien sich, die Leistungen der Stadt Karlsruhe einvernehmlich so anzupassen und gegebenenfalls Quantitäten und/oder Qualitäten zu reduzieren, dass das Projekt im Budget liegt. Zu diesem Zweck werden bereits in der funktionalen Leistungsbeschreibung Positionen festgelegt, die im Falle von Budgetüberschreitungen nicht ausgeführt werden. 3 Instandhaltungspauschale wieder auf den Ausgangbetrag (1. oder 2. Bundesliga) zuzüglich jährlicher Erhöhungen seit dem 6. Pachtjahr. 5.1 5. 4.2 Dieser Letter of Intent gibt den aktuellen Verhandlungsstand zwischen den Parteien wieder. Er beinhaltet keine Verpflichtung zum Abschluss der in Ziffer 4 bezeichneten Verträge oder sonstiger Verträge. Eine Verpflichtung seitens der Stadt Karlsruhe ein neues Wildparkstadion zu entwickeln und/oder zu errichten und/oder die öffentlichrechtlichen Voraussetzungen hierfür zu schaffen wird durch diesen Letter of Intent ebenfalls nicht begründet. Voraussetzung für die Umsetzung dieses Letter of Intent ist das Eintreten der in Ziffer 1.2 genannten Punkte. Die Parteien verpflichten sich wechselseitig, konstruktiv und kooperativ zusammenzuarbeiten, das Projekt nach besten Kräften zu fördern und fair miteinander umzugehen. Die in Ziffer 4 dieses Letter of Intent aufgeführten Verträge wollen die Parteien zügig und einvernehmlich zum Abschluss bringen. Als Voraussetzung für den Abschluss eines wirksamen Pacht- und Betreibervertrages wird von der Stadt Karlsruhe ein beihilferechtliches Notifizierungsverfahren vor der Europäischen Kommission durchgeführt werden. Die Stadt Karlsruhe wird dabei den zwischen den Parteien abgestimmten Gegenstand und Umfang des Projekts sowie die zwischen den Parteien verhandelten Verträge zugrunde legen. Sollte die Europäische Kommission Änderungen an dem Projekt und/oder den Verträgen verlangen, verpflichten sich die Parteien bereits heute, konstruktiv in der Weise zusammenzuarbeiten, dass den Anforderungen der Europäischen Kommission an eine beihilfenrechtskonforme Ausgestaltung des Projekts und den das Projekt betreffenden Verträgen entsprochen und gleichzeitig den Interessen beider Parteien im größtmöglichen Umfang Rechnung getragen wird. Zusammenarbeit, rechtliche Bindung Die Stadt Karlsruhe wird für die vorstehenden Verträge Entwürfe erarbeiten und dem KSC vorlegen. Die Parteien verpflichten sich wechselseitig, die Verträge zügig zu verhandeln und zum Abschluss zu bringen, damit mit der Vorbereitung der Ausschreibung für das neue Wildparkstadion begonnen werden kann. 5 5.2 Vertraulichkeit Schriftform / Ausfertigungen Die Parteien sind sich einig, dass der Inhalt dieses Letter of Intent aufgrund der Besonderheiten der Verwirklichung eines kommunalen Projektes einer Vertraulichkeit nicht unterliegt. 6. 7. Änderungen und Ergänzungen dieses Letter of Intent bedürfen der Schriftform. Dieser Letter of Intent wird für jede Partei einmal ausgefertigt. 46 STADION Neues Fußballstadion im Wildpark PG 6 Grunderwerb / Flächenkooperation Eigentumsverhältnisse Gesamtareal, Flächenerwerb PG 6 Grunderwerb / Flächenkooperation Eigentumsverhältnisse Gesamtareal, Flächenerwerb Die Stadt Karlsruhe ist nicht Eigentümerin sämtlicher im Masterplan belegten Flächen. So sind die Flächen entlang der Lärchenallee, die für die notwendige Verlagerung von Trainingsplätzen und für die perspektivische Erweiterung des Trainingsbetriebs des KSC sowie für die Bereitstellung von Hospitalityparkplätzen herangezogen werden sollen, Eigentum des Landes Baden-Württemberg. Mit dem Land, Vermögen und Bau sowie forstBW laufen intensive Gespräche, an denen auch der Hauptnutzer KIT beteiligt ist. >8GTMCWHFKGUGT(NÀEJGPYKTFXQO.CPFCPFKG$GTGKVUVGNNWPIXQP'TUCV\ƃÀEJGPHØTFKG6GPPKURNÀV\G und den Rasenplatz des KIT sowie den Kompostplatz des Schloßgartens gekoppelt. Hierfür werden derzeit verschiedene Alternativen untersucht. Eine einvernehmliche Lösung ist Voraussetzung für die Realisierung des Projektes. Ähnlich verhält es sich mit dem Birkenparkplatz, der für die Umsetzung des Masterplans erworben werden muss. UPDATE Juli 2015 Entscheidend für das Projekt ist eine Einigung der Stadt mit Vermögen und Bau Baden-Württemberg und dem KIT hinsichtlich des Erwerbs der Landesgrundstücke. Problematisch gestaltet sich dabei noch immer die Freimachung der durch das Land und das KIT genutzten Flächen und das Finden etwaiger 'TUCV\ƃÀEJGP &CU-+6DGPÒVKIV'TUCV\ƃÀEJGPKPFKTGMVGT#PDKPFWPI\WFGPUQPUVKIGP5RQTVƃÀEJGPFGU-+6 UØFNKEJ der Lächenallee), diese sind aus naturschutzrechtlichen Gründen jedoch schwierig herzustellen. Derzeit werden Kooperationsmöglichkeiten mit den Vereinen entlang des Adenauerrings geprüft und entsprechende Gespräche geführt. 48 STADION Neues Fußballstadion im Wildpark PG 7 Klärung Verfahren Bau und Betrieb Leistungsabgrenzung - Zuständigkeiten / Verantwortlichkeiten PG 7 Klärung Verfahren Bau und Betrieb Strukturelle Leistungsabgrenzung im Betrieb STAND Oktober 2014 Das Gesamtareal aus Stadionbaukörper und umgebendem Gelände verbleibt im städtischen Vermögen. Die Stadt wird, sollte ein Neubau im Wildpark beschlossen werden, selbst bauen. Dies hat diverse Gründe, unter anderem die Beibehaltung einheitlicher Entscheidungsprozesse sowie steuerliche Vorteile. In welcher Betriebsform die Stadt das Bauvorhaben abwickeln möchte ist noch zu verifizieren. Die Stadt Karlsruhe will als Eigentümerin des Stadions einen auf Dauer adäquaten baulichen und technischen Zustand sicherstellen und damit insbesondere die Einhaltung von nicht delegierbaren Eigentümerverpflichtungen aus Verkehrssicherung und Betreiberhaftung gewährleisten. Idealerweise sind daher bauverantwortende Organisationseinheit und zukünftig bewirtschaftende Organisationseinheit identisch, da eine lückenlose Dokumentation und Detailkenntnisse der Bauphase in die Nutzungsphase übergehen würden. Mit dem voraussichtlich zukünftigen Hauptpächter wurde auf Grundlage der DIN 32736 (Gebäudemanagement) und GEFMA Richtlinie 100-2 (Facility Management) am 08.09.2014 eine Leistungsabgrenzung zwischen Pächter/Verpächter einvernehmlich vereinbart. Die Leistungsabgrenzung beinhaltet klare Zuständigkeiten hinsichtlich Ausführungsverantwortung und Kostentragung in den Bereichen technisches und infrastrukturelles Gebäudemanagement für den Baukörper Stadion und das Parkdeck Hospitality. Sie wird im Rahmen der „Funktionalen Leistungsbeschreibung des Bauvorhabens“ berücksichtigt und im zu erstellenden Raumbuch detailliert dokumentiert werden. Darüber hinaus wurde besprochen, dass der Pächter die Ausstattungen der Logen, des Businessclubs, der Catering- und Küchentechnik, der Büro- und Mannschaftsbereiche, der Kassenhäuser und die Parkierungstechnik der Hospitalityparkierungen unterhält, instandsetzt und erneuert. Die o.g. Innenbereiche werden als sogenannter „veredelter Rohbau“ seitens der Stadt erstellt und es werden Übergabepunkte der Versorgungsmedien vereinbart. Ab diesen Übergabepunkten beginnt die Zuständigkeit des Pächters. Technisches Gebäudemanagement (TGM) Die Stadt wird das TGM für „Dach und Fach“ der baulichen Anlagen und die originäre technische Gebäudeausstattung (TGA) verantworten. Dach ist die Dachkonstruktion mit der Eindeckung und den dazugehörigen Dachrinnen und Fallrohren sowie Verwahrung einschließlich von Vor- und Neben- sowie Glasdächern sowie Zu- und Abgängen des Dachs. Fach sind die tragenden Teile des Gebäudes (alle Fundamente, tragenden Wände, Stützen, Pfeiler, Treppen und Treppengeländer - innen und außen - sowie Geschoßdecken, Fensterrahmen und Fensterflügel), die Fassade nebst Fassadenbekleidung/Putz, Aufzüge, Zentralheizungsanlagen und außenliegender Sonnenschutz, Gebäudeeingangs- und Kellertüren sowie die Leitungen der Versorgungsmedien (einschließlich Messinstrumente und Hauptabstellarmaturen). Das heißt, die Stadt ist für die Störungsbeseitigung, Instandhaltung (Inspektion/Wartung), Instandsetzung, Modernisierung und ggf. erforderliche Umbauten sowie Gewährleistungsverfolgung zuständig. Der Pächter ist in gleichem Umfang für die vermarktungsrelevanten, spieltagsbezogenen und für seinen originären Geschäftsbetrieb erforderlichen Bereiche und Ausstattungen des Stadionbaukörpers zuständig. Dies betriff beispielsweise Logen, Businessclub, Catering, Mannschaftsbereiche, Geschäftsstelle, Kassen- und Zugangssysteme mit entsprechender IT-Ausstattung. Für die Parkierungstechnik des Parkdeck Hospitality ist ausschließlich der Pächter verantwortlich. 50 Infrastrukturelles Gebäudemanagement (IGM) Grundsätzlich wird das IGM vollumfänglich durch den Pächter ausgeführt. Dies betrifft u.a. die Pflege der Spielflächen zur Erhaltung sowie dessen Austausch, den Parkraumbetrieb des Parkdeck Hospitality, die Reinigung der Innen-/Außenflächen sowie den Winterdienst. Die Stadt wird in ihren Zuständigkeitsbereichen Hausmeisterdienste (kleinere Reparaturen, Überwachung) sowie die Reinigung der Technikflächen übernehmen. Kaufmännisches Gebäudemanagement (KGM) Unter KGM werden die verwaltenden Tätigkeiten subsumiert. Darunter wird u.a. Beschaffung, Kostenplanung und -kontrolle, Überwachung der Einhaltung pachtvertraglicher Verpflichtungen, Objektbuchhaltung und Nebenkostenabrechnung, Schadenmanagement und das Schlüsselmanagement verstanden.Hier sind keine operativen Überschneidungen erkennbar, beide Partner werden für ihre Bereiche des KGM sorgen. Eine Personalisierung und Ressourcenplanung des städtischen Gebäudemanagements ist u.a. von der zukünftigen Organisationsform, ggf. bereits vorhandener operativer Strukturen sowie mit dem Pächter zu vereinbarende Servicelevels (Standardbetreuung bis Fullservice mit 24h Bereitschaftsdienst und Störungsbeseitigung innerhalb von wenigen Stunden) abhängig. Daraus ergibt sich ein derzeit eingeschätzter Bedarf von 5 bis 6 Vollzeitstellen. In die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung sind 5 Stellen eingeflossen. UPDATE Juli 2015 Auf Grund der Ergebnisse aus der Erörterung mit den Finanzbehörden (siehe Erläuterungen zu PG 4) können - zumindest aus steuerlicher Sicht - der Bau und Betrieb auch in einem Amt oder in einem Eigenbetrieb erfolgen. Die Stadtverwaltung wird im Spätjahr einen Vorschlag für die zukünftige Organisationsform unterbreiten. Die Detaillierung des Betriebskonzeptes und die Verteilung und Höhe der einzelnen Betriebskostenarten ist Teil der derzeitigen Pachtvertragsverhandlungen (siehe Ausführungen PG 5, S. 42). Stand August 2015Neues Fußballstadion im Wildpark 51 52 Energiemanagement Informationsmanagement Modernisieren Sanieren Umbauen technische Gewährleistungsverfolgung 1.3 1.4 1.5 1.6 1.7 1.8 Neues Fußballstadion im Wildpark Dokumentieren 1.2 Leistungen Betreiben TGM 1.1 1.0 Technisches Gebäudemanagement Die Stadt übernimmt das Störungsmanagement für "Dach und Fach" und die originären technischen Anlagen und wird mit Mitarbeitern an Spieltagen/Veranstaltungen vor Ort sein. Voraussichtlich wird ein 24h Notruf bei der Stadt eingerichtet, um auf Störungsmeldugen technischer Anlagen reagieren zu können. Die Instandhaltungsmaßnahmen im Bereich "Dach und Fach" und der originären technischen Anlagen obliegen der Stadt. Störungsmanagment, Sicherstellung am Spieltag/Veranstaltung, Bereitschaftsdienste KSC ist verantwortlich für Sanierungen im Bereich Logen, Businessclub, Catering, Mannschaftsbereiche im Inneren des Stadions, Büroräume, Kassen/Zugangs- und EDV-Systeme, Parkierungstechnik Hospitality. Die Stadt ist verantwortlich für Umbauten im Bereich"Dach und KSC ist verantortlich für Umbauten der durch ihn veranlasste technische und nichtFach" und der originären technischen Anlagen. technische Ausbauten im Bereich Logen, Businessclub, Catering, Mannschaftsbereiche im Inneren des Stadions, Büroräume, Kassen/Zugangs- und EDV-Systeme und Parkierungstechnik Hospitality. Die Stadt ist verantwortlich für Sanierungen im Bereich "Dach und Fach" und der originären technischen Anlagen. KSC ist verantwortlich für die Modernisierungen im Bereich Logen, Businessclub, Catering, Mannschaftsbereiche im Inneren des Stadions, Büroräume, Kassen/Zugangs- und EDV-Systeme, Parkierungstechnik Hospitality. KSC ist verantwortlich für das Informationsmanagement im Bereich Logen, Businessclub, Catering, Mannschaftsbereiche im Inneren des Stadions, Büroräume, Kassen/Zugangs- und EDV-Systeme, Parkierungstechnik Hospitality. Die Stadt übernimmt das Inforamtionsmanagement für "Dach und Fach" und die originären technischen Anlagen. Die Stadt ist verantwortlich für Modernisierungen im Bereich "Dach und Fach" und der originären technischen Anlagen. KSC ist verantwortlich für das Energiemanagement im Bereich Logen, Businessclub, Catering, Mannschaftsbereiche im Inneren des Stadions, Büroräume, Kassen/Zugangs- und EDV-Systeme, Parkierungstechnik Hospitality. Die Stadt übernimmt das Energiemanagement für "Dach und Fach" und die originären technischen Anlagen. Die Dokumentation in den Bereichen Logen, Businessclub, Flächen Catering, Mannschaftsbereiche im Inneren des Stadions, Büroräume, Kassen/Zugangs- und EDV-Systeme, Parkierungstechnik Hospitality obliegt dem KSC. Anfallende Instandhaltungsmaßnahmen im Bereich Logen, Businessclub, Catering, Mannschaftsbereiche im Inneren des Stadions, Büroräume, Kassen/Zugangs- und EDV-Systeme, Parkierungstechnik Hospitality sind durch den KSC zu tragen. KSC übernimmt das Störungsmanagement der technischen und nicht-technische Ausbauten im Bereich Logen, Businessclub, Catering, Mannschaftsbereiche im Inneren des Stadions, Büroräume, Kassen/Zugangs- und EDV-Systeme, Parkierungstechnik Hospitality. KSC ist verantwortlich im Bereich Logen, Businessclub, Catering, Mannschaftsbereiche im Inneren des Stadions, Büroräume, Kassen/Zugangs- und EDV-Systeme. Eine ggf. erforderliche Parkierungsgstechnik für das Parkdeck Hospitality ist vom KSC zu errichten. Bedienen/Überwachen/ etc. fällt ebenfalls in den Verantwortungsbereich des KSC. Zuständigkeiten des Karlsruher Sport Club 19.09.2014 Abnahmen und Übergaben, Identifikation von Mängeln, Geltendmachung Die Stadt ist für die Gewährleistungsverfolgun im Bereich "Dach KSC ist für die Gewährleistungsverfolgung der durch ihn veranlasste technische und nicht-technische Ausbauten im Bereich Logen, Businessclub, Catering, und Fach" und der originären technischen Anlagen Gewährleistung, Beweissicherung, Überwachen der Mannschaftsbereiche im Inneren des Stadions, Büroräume, Kassen/Zugangs- und verantwortlich. Gewährleistungsfristen, Begleitung der Mängelbeseitigung EDV-Systeme und Parkierungstechnik Hospitality. Maßnahmen aus Funktions-/Nutzungsänderungen Wiederherstellung des Sollzustandes (Erhaltung) Verbesserung des IST-Zustandes Erfassen, Auswerten und Verküpfung aller zum Betrieb der baulichen Anlagen inkl. Areale erforderlichen Informationen, Bewertung und Maßnahmeneinleitung gewerkeübergreifende Analyse des Energieverbrauchs, Ermittlung Optimierungspotentiale und -maßnahmen, Umsetzung der Optimierungsmaßnahmen und Nachweis der Einsparung Erfassen, Speichern und Fortschreiben aller Daten und Informationen über Die Stadt übernimmt die Dokumentation im Bereich "Dach und Fach" und der originären technischen Anlagen. den Bestand und die Betriebsführung (Bestandsunterlagen, Verbrauchsdaten, Betriebsprotokolle und -anweisungen, Abnahmeprotokolle, Wartungsprotokolle, Prüfberichte) Instandhaltung (Wartung, Inspektion, Instandsetzung) Die Stadt ist verantwortlich für "Dach und Fach" und die originären technischen Anlagen. Zuständigkeiten der Stadt Übernahme, Inbetriebnahme, Bedienen, Überwachen, Messen, Steuern, Regeln, Leiten, Optimieren, Beheben von Störungen, Ausserbetriebnahme, Wiederinbetriebnahme, Wiederholungsprüfungen, Erfassung Verbrauchswerte, Einhaltung von Betriebsvorschriften Beschreibung Die Aufteilung erfolgt im Weiteren unter der Annahme, dass die beiden Beteiligten (Stadt und Verein) jeweils die durch sie eingebrachten und bezahlten baulichen und technischen Anlagen selbst unterhalten, instandsetzen und ggf. modernisieren. Damit sind klare nachvollziehbare Verantwortlichkeiten gegeben. Es wird daher davon ausgegangen, dass der Verein die Ausstattung der Logen, des Buisinessclubs, der Catering und Küchentechnik, der Büro- und Mannschaftsbereiche, der Kassenhäuser und ggf. der Parkierungstechnik für die Hospitalityparkierungen trägt. Schnittstellen zu den durch die Stadt zu verantwortenden baulichen und gebäudetechnischen Anlagen ("Dach und Fach") werden dann jeweils durch Übergabepunkte mit allen relevanten Versorgungsmedien sein. Die interne Verteilung und die Inventarausstattung übernimmt ab dieser Stelle der Verein. Leistungsabgrenzung - Aufstellung für den Verpachtungsgegenstand "Baukörper Stadion" inklusive "Parkdeck Hospitality" Strukturelle Leistungsabgrenzung im Betrieb Stand August 2015Neues Fußballstadion im Wildpark 53 Reinigung_Pflege Winterdienst Entsorgen Versorgen Sicherheitsdienst Schädlingsbekämpfung Veranstaltungsmanagement 2.4 2.5 2.6 2.7 2.8 2.9 2.10 kaufmännische Gewährleistungsverfolgung Nutzerbetreuung 3.7 Neues Fußballstadion im Wildpark 3.9 Schadenmanagement Schlüsselmanagement 3.6 3.8 Vertragsmanagement 3.5 Controlling 3.4 add on Objektbuchhaltung 3.3 Leistungen Beschaffung Kostenplanung und -kontrolle KGM 3.1 3.2 3.0 Parkraumbetrieb (hier: Parkdeck Hospitality) 2.3 Kaufmännisches Gebäudemanagement Hausmeister 2.2 Leistungen Gärtner IGM 2.1 2.0 - - - - Die Verantwortung für den Winterdienst liegt beim KSC. Die Sammlung, Sortierung und fachgerechte Entsorgen der durch den Spielbetrieb oder durch sonstige vom KSC veranlasste Veranstaltungen (auch bei Untervermietung) anfallenden Müllmengen und die dadurch anfallenden Kosten sind vom KSC zu tragen. Die Müllmengen, die im Rahmen der Unterhaltungspflicht der Stadt für Dach und Fach und originäre technische Anlagen anfallen, werden durch die Stadt gesammelt, sortiert und fachgerecht entsorgt. Die dabei anfallenden Kosten werden von der Stadt getragen. Stadt in ihrem Zuständigkeitsbereich 19.09.2014 KSC für seinen Zuständigkeitsbereich (Verantwortlichkeit für Pachtobjekt). KSC für die durch ihn veranlassten technischen und nicht-technischen Ein- und Ausbauten, z.B. Logen etc. KSC für seine Logenkunden/ Businesskunden/ Caterer etc. KSC für seinen Wirtschaftsbetrieb selbständig. KSC für seinen Zuständigkeitsbereich, voraussichtliches elektronisches Zugangssystem. KSC für seinen Wirtschaftsbetrieb selbständig. KSC für seinen Wirtschaftsbetrieb selbständig. KSC für seinen Wirtschaftsbetrieb selbständig. KSC für seinen Wirtschaftsbetrieb selbständig. KSC in seinem Zuständigkeitsbereich. Der Verein ist für die Kostenplanung und -kontrolle im Rahmen seines Wirtschaftsbetriebs selbständig verantwortlich. Die Schädlingsbekämpfung obliegt dem KSC für seine Zuständigkeitsbereiche, inklusive dem Parkdeck Hospitality. Das Vernstaltungsmanagement obliegt dem KSC. Außerdem muss der Verein Dritten die Möglichkeit bieten, die Stadioninfrastruktur zu nutzen. Dafür erhält der Verein das Recht auf Untervermietung. KSC in seinem Zuständigkeitsbereich. KSC übernimmt den Sicherheitsdienst für das gesamte Pachtobjekt. Während des Spielbetriebs oder bei Veranstaltungen, die durch den KSC veranlasst werden bzw. mit dessen Genehmigung stattfinden, stellt der KSC qualifiziertes Personal und trägt die dadurch anfallenden Kosten. Die Reinigungspflichten des KSC betreffen die vereinseigenen Bereiche des Stadionkörpers. Dazu gehören der Innenhof, die Veranstaltungsbereiche, die Zuschauerbereiche,deren Zugänge und Gänge, die sanitären Einrichtungen, die Geschäftsstelle, die Treppenhäuser, die Logen, der Businessclub, sowie die Mannschaftsbereiche im Inneren des Stadions. Des weiteren hat der KSC die Reinigungsgspflicht für das Parkdeck Hospitality. Der Pachtgegenstand beinhaltete auch das geplante Hospitalityparkhaus östlich des Stadions. Dessen Erlöse fließen im Rahmen des Ticketing an den KSC. Die Personalvorhaltung, Inspektion, Wartung und Prüfung und die dadurch anfallenden Kosten trägt der KSC. KSC ist für die Bespielbarkeit des Spielfeldrasens verantwortlich. Anfallende Kosten für die Erhaltung und ggf. für den Austausch des Spielfeldrasens sind vom Verein zu tragen. KSC stellt Verantwortliche(n) für Ausbauten und technischen Anlagen, die durch den Verein veranlasst wurden. Die Betreibergesellschaft stellt gegenüber der Stadt einen Ansprechpartner, der die anfallenden Themen wiederum intern verteilt. Die Reinigungspflichten der Stadt beschränkt sich auf die Technikzentrale - Auftragsmanagement, Vergabe, Rechnungsprüfung Stadt in ihrem Zuständigkeitsbereich. Wirtschaftsplanerstellung (ggf. DHH), laufende Erfassung der IST-Kosten Stadt in ihrem Zuständigkeitsbereich. mit Abgleich zu SOLL-Kosten, Abweichungsanalyse und Gegenmaßnahmen Erfassen und Pflegen aller Bestands-, Vertrags- und Bewegungsdaten, Stadt in ihrem Zuständigkeitsbereich. Führen von Konten, Veranlassung und Überwachung der Zahlungsvorgänge (Inkasso, Exkasso) Mahnwesen, Nebenkostenabrechnung, Geltendmachung von Kostenübernahmen und beteiligungen Stadt in ihrem Zuständigkeitsbereich. Berichtswesen, kennzahlengestütze Vergleiche, Wirtschaftlichkeitsberechnung, Erarbeitung von Handlungsoptionen Gestalten, Überwachen und Ändern von Dienstleistungsverträgen Stadt in ihrem Zuständigkeitsbereich. Nutzervereinbarungen (Dauerhaft, interimsweise, kurzfristig), Stadt in ihrem Pachtvertragsverhältnis zum KSC. Pachtvertragsverwaltung Abschluß von Verträgen, Verhandlungsführung Stadt in ihrem Pachtvertragsverhältnis zum KSC. Die Stadt für ihrem Zuständigkeitsbereich, voraussichtliches Verwahren, Ausgeben und Nachbestellen von Zugangssystemen elektronisches Zugangssystem. (Schlüssel, Codekarten etc.), Pflegen Schließpläne und Zugangsberechtigungen (Fremdfirmen, Reinigung etc.) Anfordern, Einbehalten von Sicherheitsleistungen, Abrechnen und Stadt für "Dach und Fach" und originäre technische Anlagen. Rückgabe von Sicherheitsleistungen (Bürgschaften, Einbehalte) Beratungs- und Genehmigungsleistungen zu Maßnahmen in Stadt nur im Verhältnis zum KSC. Nutzerverantwortung Abwicklung Versicherungsschäden Stadt für ihren Zuständigkeitsbereich (Gebäudeversicherung, Gebäudeelementarschäden). Beschreibung Nutzerangelegenheit Einhaltung von Hygienevorschriften Disposition, Lagerung und Einsatz Zutrittkontrolle, Objektbewachung, Schließdienste Schneeräumen und Streudienst Einsammeln, Sortieren, Behandeln und Zwischenlagern, Befördern Unterhaltsreinigung, Grundreinigung, Fassadenreinigung, Reinigung der Aussenanlagen, Pflegemaßnahmen für Böden und Flächen Abrechnen und verwalten der Kassenautomaten, Sicherstellung der Betriebsbereitschaft kleinere Instandsetzung, Sicherheitsinspektion, Aufzugswärter, Einhaltung Die Stadt stellt Verantwortliche(n) für Gebäudeelemente und Vertragsnutzung technische Anlagen, die im städtischen Zuständigkeitsbereich liegen. Pflege Spielflächen (Greenkeeper) Beschreibung Infrastrukturelles Gebäudemanagement STADION Neues Fußballstadion im Wildpark PG 8 Schaffung Planungsrecht Bebauungsplanverfahren Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Schutzgebietsübersicht PG 8 Schaffung Planungsrecht Bebauungsplanverfahren Unabhängig von einer Entscheidung für Neubau oder Generalsanierung muss das Planungsrecht für bauliche Maßnahmen im Wildpark neu geschaffen werden. Damit einhergehend sind auch die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die dringend notwendigen Verbesserungen der Infrastruktur zu schaffen. Der Planungsausschuss der Stadt Karlsruhe beschloss am 3. April 2014, den Bebauungsplan „Fußballstadion im Wildpark“ für das Gesamtareal (ca. 31 ha) aufzustellen, das die Flächen für das Stadion und anhängige Nutzungen, Trainingsplätze sowie Erschließungsflächen und Stellplätze umfasst. Mit Ausnahme des Stadions selbst sind diese Flächen im Flächennutzungsplan 2010 als Grünflächen/ Sportplatz bzw. Waldflächen dargestellt. Soweit diese Flächen für das Stadion und seine Erschließung baulich genutzt werden, sind diese ebenfalls als Sonderbaufläche in den Flächennutzungsplan aufzunehmen. Hierfür ist die Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren durchzuführen. Mittels einer Waldumwandlungserklärung müssen die im Plangebiet vorhandenen Waldflächen, die einer neuen Nutzung zugeführt werden sollen, aus dem Waldverband entlassen werden. Dies wird das Bereitstellen von Ersatzaufforstungsflächen zur Folge haben. Darüber hinaus werden die Änderung des Landschaftsschutzgebietes und ein raumordnerischer Vertrag mit dem Regio nal ver band Mittlerer Oberrhein zur Bewältigung der Abweichungen vom Regionalplan notwendig. Diese Verfahren werden parallel zum Bebauungsplanverfahren durchgeführt (für die Änderung des Landschaftsschutzgebiets siehe Projektgruppe 11, S. 67 ff.). Wegen Größe und der Lage des Gebiets im Außenbereich ist der Bebauungsplan im klassischen Bebauungsplanverfahren aufzustellen. Damit ist auch eine Umweltprüfung sowie eine Eingriffs-/ Ausgleichsbetrachtung erforderlich. Eingriffe, die die geplante Bebauung in den Naturhaushalt des Gebietes verursacht, sollen soweit möglich innerhalb des Plangebiets ausgeglichen werden. Die Planung findet in einem sensiblen Landschaftsraum statt. Das Areal lag vollständig im Landschaftsschutzgebiet (Update: Dieses wurde inzwischen angepasst), die Friedrichstaler Allee ist zudem Bestandteil des FFH-(Fauna-Flora-Habitat)Gebiets „Hardtwald zwischen Graben und Karlsruhe“und des Vogelschutzgebiets „Hardtwald nördlich von Karlsruhe“. Im Rahmen der Umweltprüfung muss damit auch eine Verträglichkeitsprüfung mit den Erhaltungszielen dieser Schutzgebiete durchgeführt werden. Zudem ist das Gebiet Lebensraum zahlreicher seltener Arten (z.B. Fledermäuse, Zauneidechsen, holzbewohnende Käfer), die dem Artenschutzrecht unterliegen. Aufbauend auf Kartierungen im Jahr 2007 laufen derzeit weitere Untersuchungen, um eine naturschutzverträgliche Planung zu gewährleisten. Für das Gesamtprojekt ist eine breit angelegte Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehen. Die vorgeschriebene frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (nach § 3 Abs. 1 BauGB/§ 21 BNatSchG) erfolgte in einer öffent li chen Veran stal tung am 23. Oktober 2014 im Bürger zen trum Südstadt „Südwerk“, Karlsruhe. 56 Vorentwurf Bebauungsplan Stadtplanungsamt, Mai 2015 Stand August 2015 Neues Fußballstadion im Wildpark 57 Schutzgebietsübersicht 5EJWV\IGDKGVG5VCPF1MVQDGT UPDATE August 2015 Nach umfangreichen Erhebungen zum Naturschutz auf dem Gebiet des Wildparkstadions und seiner Umgebung, konnte auf dieser Grundlage die Planung verfeinert werden. Dabei wurde unter 9CJTWPIFGT$GNCPIGFGU2TQƂ(W»DCNNUXGTUWEJVFGT0CVWTCPFKGUGODGUQPFGTGP5VCPFQTVUQYGKV wie möglich Rechnung zu tragen. Das Landschaftsschutzgebiet wurde teilweise aufgehoben (für die CMVWGNNG#DITGP\WPIUKGJG2TQLGMVITWRRG5 &CU'TIGDPKUNKGIVPWPKP(QTOGKPGU$GDCWWPIURNCP'PVYWTHUOKV$GITØPFWPIWPFCWEJVGZVNKEJGP $GUVKOOWPIGPXQT&KGUGT'PVYWTHDGHCPFUKEJDKU#PHCPI,WNKKPGKPGOYGKVGTGPXQO$CWIG UGV\DWEJXQTIGUEJTKGDGPGP8GTHCJTGPUUEJTKVV&KG\YGKVG$GJÒTFGPDGVGKNKIWPI #DU$CWIGUGV\ DWEJKPFGTCNNG$GJÒTFGPWPFUQPUVKIGP6TÀIGTÒHHGPVNKEJGT$GNCPIGFGTGP#WHICDGPDGTGKEJFWTEJ FKG 2NCPWPI DGTØJTV YGTFGP MCPP \WT 5VGNNWPIP CJOG \W 2NCPGPVYWTH WPF $GITØPFWPI CWHIGHQT dert werden. Die Unterlagen, die hierfür verschickt wurden, stehen der Öffentlichkeit im Internet zur Verfügung Der erarbeitete Bebauungsplanentwurf soll im Winter für einen Monat öffentlich ausgelegt werden. 9ÀJTGPFFKGUGT<GKVMÒPPGPPQEJOCNU5VGNNWPIPCJOGPCDIGIGDGPYGTFGP 58 STADION Neues Fußballstadion im Wildpark PG 9 Kommunikation / Bürgerbeteiligung Information und Kommunikation Bürgerbeteiligung Information und Kommunikation Der Prozess um das Projekt „Neues Fußballstadion im Wildpark“ soll für die Karlsruher Bürgerinnen und Bürger verständlich und nachvollziehbar sein. Die Projektgruppe 9 stellt aus diesem Grund den -QPVCMV\WFGP$ØTIGTKPPGPWPF$ØTIGTPJGTWPFRƃGIVKJPYÀJTGPFFGT2TQLGMVGPVYKEMNWPIURJCUG Dazu gehört zum Beispiel die Internetseite des Stadionsprojekts, auf der regelmäßig über die Entwicklungen berichtet und Hintergründe erläutert werden. Über [email protected] können Bürgerinnen und Bürger außerdem direkt ihre Fragen an die Verantwortlichen des Stadionsprojekts stellen. www.karlsruhe.de/fussballstadion [email protected] 60 Bürgerbeteiligung Der persönliche Austausch und die unmittelbare Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern sind zentrale Anliegen der Projektverantwortlichen. Aus diesem Grund lud Oberbürgermeister Dr. Mentrup schon zu mehreren Bürgerforen zum Thema „Neues Fußballstadion im Wildpark“ ein. Nachdem 2013 die möglichen Stadienstandorte noch einmal öffentlich betrachtet wurden, wurden im Juli 2014 die aktuellen Planungen und Untersuchungen zu den Alternativen Generalsanierung und Neubau am Standort Wildpark vorgestellt. 11 Projektgruppen hatten zuvor ein Jahr in den unterschiedlichsten Bereichen das Projekt entwickelt und geprüft - von Artenschutz bis Finanzierung, von Betriebsmodellen über Verkehrskonzept. Alle Ergebnisse wurden den zahlreich erschienenen interessierten Bürgerinnen und Bürgern vorgestellt, die Expertinnen und Experten standen nach jedem Themenblock für Rückfragen zur Verfügung. Der Karlsruher SC als Hauptnutzer und die Supporters als Vertreter der Fangemeinschaft konnten in einem Abschlussstatement Stellung zu den Planungen beziehen. Im Oktober 2014 fand die frühzeitige Bürgerbeteiligung zum Bebauungsplanverfahren für das Projekt statt. Auch in diesem Rahmen gab es für die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich zu diesem oder anderen Themen und Fragestellungen das Projekt betreffend zu äußern. Stand August 2015Neues Fußballstadion im Wildpark 61 UPDATE August 2015 Die Homepage der Stadt Karlsruhe wird ständig fortgeschrieben, zuletzt durch die Unterlagen der Behördenbeteiligung. Bürgeranfragen werden regelmäßig beantwortet. Ein neues Bürgerforum ist für das Spätjahr 2015 geplant. Es findet statt im Zusammenhang mit der Vorbereitung der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans. Außerdem sollen die Bürgerinnen und Bürger über den aktuellen Projektstand informiert werden. 62 STADION Neues Fußballstadion im Wildpark PG 10 Bauprozess und Spielbetrieb Bauen unter Spielbetrieb, Ausweichstadien, Provisorium PG 10 Bauprozess und Spielbetrieb Es gibt grundsätzlich drei mögliche Szenarien, wo die Spiele des KSC während der Bauphase stattfinden könnten. Alle drei wurden gesondert betrachtet und bewertet. Bauen unter Spielbetrieb Um den Neubau an gleicher Stelle während dem laufenden Spielbetrieb abwickeln zu können, erfolgt eine Einteilung der Baustelle in Phasen. Der Bieter im Verhandlungsverfahren wird aufgefordert, die Organisation der Baustelle auch für die zeitliche Dimension darzustellen. In jeder Phase soll eine Mindestkapazität für 15.000 Zuschauer sichergestellt werden. Diese Vorgehensweise führt zu erhöhten Kosten und voraussichtlich zu einer längeren Gesamtbauzeit. Spielbetrieb in einem Ausweichstadion Es wurden bestehende Stadionstandorte in der Region betrachtet, die man entweder für Bundesligaspiele für ca. 15.000 Zuschauer ertüchtigen müsste oder die diese Voraussetzungen bereits erfüllen und die man zu einem entsprechenden Mietpreis temporär mieten müsste. Beides ist mit hohen Kosten verbunden, bei der Auslagerung von Heimspielen in ein bundesligataugliches, bestehendes Stadion müssen insbesondere Kriterien wie die soziale Kompatibilität, Entfernung und Erreichbarkeit betrachtet werden. Spielbetrieb in einem Provisorium Ein Provisorium z.B. im Wildpark, auf dem Messplatz oder neben der Neuen Messe zu errichten, wurde auf Grund mehrerer Kriterien verworfen. Zum einen wird der Invest für ein solches temporäres Bauwerk in einer überschlägigen Kostenermittlung auf ca. 12,8 Mio. € geschätzt. Zum anderen ist die Flächenverfügbarkeit an den potentiellen Standorten nicht gegeben. Fazit Der Umbau bzw. sukzessive Neubau des Stadions an gleicher Stelle wie das heutige Wildparkstadion ist während des laufenden Spielbetriebs möglich. Die dadurch entstehenden Mehrkosten sind geringer als die temporäre Verlagerung des Spielbetriebs. Für einzelne Spiele kann es in Phasen erhöhter Bautätigkeit sinnvoll sein, diese auszulagern. UPDATE Juli 2015 Die Bauphasenbetrachtung ist im Zusammenhang mit der Funktionalen Leistungsbeschreibung im Detail anzustellen. Hierzu werden auch Gespräche mit dem Karlsruher SC stattfinden. 64 Stand August 2015Neues Fußballstadion im Wildpark 65 Bestehende Sportanlagen in Karlsruhe und der Region Bestehende Stadionstandorte in der Region Ausweichstadien & Alternativstandorte Projektgruppe 10 - Bauablauf & Spielbetrieb AS&P – Albert Speer & Partner GmbH, 11.07.2014 STADION Neues Fußballstadion im Wildpark PG 11 Änderung Landschaftsschutz gebietsverordnung Verfahren Übersicht Landschaftsschutzgebiet „Nördliche Hardt“ PG 11 Änderung Landschaftsschutzgebietsverordnung Verfahren Das Stadionareal liegt im Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Nördliche Hardt“. Um den geplanten Bebauungsplan zu verwirklichen, musste die Schutzgebietsverordnung (LSG-VO) daher in diesem Bereich aufgehoben oder geändert werden. Dafür bedurfte es eines formellen Änderungsverfahrens nach § 74 Naturschutzgesetz Baden-Württemberg. Die Stadt Karlsruhe ist als untere Naturschutzbehörde für dieses Verfahren zuständig. Die Projektgruppe diskutierte die damit im Zusammenhang stehenden Fragen ämterübergreifend in enger Zusammenarbeit mit der Projektgruppe 8 (Schaffung Planungsrecht). Als ständige Mitglieder gehörten ihr das Liegenschaftsamt - Abteilung Forst, das Stadtplanungsamt, der Umwelt- und Arbeitsschutz und der Zentrale Juristische Dienst an. So wurde das LSG im Bereich des Stadions (geplanter Geltungsbereich des Bebauungsplans) aufgehoben. Dadurch wurden ca. 29 ha aus dem ca. 1887 ha großen Schutzgebiet herausgelöst. Dies erschien vertretbar, da die Flächen bereits heute überwiegend als Sportflächen genutzt werden und keinen Kernbestandteil des Schutzgebiets betreffen. Die ökologisch wertvollen Bereiche (z.B. Bäume mit Spechthöhlen oder Lebensstätten geschützter Käfer) werden auch zukünftig über Festsetzungen im Bebauungsplan geschützt werden bzw. genießen bereits einen unmittelbaren Schutz kraft Gesetzes aufgrund artenschutzrechtlicher Vorschriften (siehe hierzu nähere Ausführungen bei PG 8). Der Bereich der denkmalgeschützten Biberburg verbleibt im Schutzgebiet. Als „Kompensation“ für den Wegfall von Schutzgebietsfläche wurde, nach zwischenbehördlicher Abstimmung mit dem Regierungspräsidium, das LSG „Lutherisch Wäldele“ in das Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Gebiet „Oberwald und Alb“ einbezogen und dadurch aufgewertet. Beim „Lutherisch Wäldele“ handelt es sich um ein ca. 10 ha großes, an der Alb in Höhe des Rheinhafens gelegenes Waldgebiet mit einem wertvollen Alteichenbestand. Darüber hinaus berücksichtigt die gesamtheitliche Planung zum Neuen Fußballstadion weitere Maßnahmen zur Stärkung des Schutzgebietssystems, so zum Beispiel die Verkehrskonzeption (siehe PG 2), die insbesondere das „wilde Parken“ im Hardtwald unterbinden soll. Das Rechtsverordnungsverfahren zur teilweisen Aufhebung der LSG-VO „Nördliche Hardt“ wurde von der Naturschutzbehörde beim Zentralen Juristischen Dienst durchgeführt und war in folgende Schritte unterteilt: 1. Anhörung der Träger öffentlicher Belange (u.a. Planungsträger, Naturschutzverbände) 2. Öffentlichkeitsbeteiligung (Auslegung des Entwurfs für einen Monat) 3. Auswertung der Einwendungen/Anregungen 4. Beteiligung des Gemeinderats (Vorberatung im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit und im Naturschutzbeirat) 5. Endgültige Abwägung und Entscheidung 6. Ausfertigung (Unterzeichnung durch OB) und Verkündung (Bekanntmachung im Amtsblatt) 7. Öffentliche Auslegung der Endfassung UPDATE Juli 2015 Der Gemeinderat hat der Änderung des Landschaftsschutzgebietes „Nördliche Hardt“ wurde am 19.05.2015 zugestimmt. Die geänderte Verordnung ist am 28.07.2015 förmlich in Kraft getreten. Damit ist die Arbeit der Projektgruppe abgeschlossen 68 PG 11 Änderung Landschaftsschutzgebietsverordnung Geänderte Verordnung LSG „Nördliche Hardt“ Karte ist Bestandteil der Verordnung: Stand Juli 2015 Stand August 2015 Neues Fußballstadion im Wildpark 69 STADION Neues Fußballstadion im Wildpark Gesamtprojekt Ausblick und weiteres Vorgehen Zeitschema Ausblick und weiteres Vorgehen Im Spätjahr 2015 ist im Zusammenhang mit der Auslegung des Bebauungsplans ein weiteres Bürgerforum geplant. Dieses bietet erneut Gelegenheit die interessierten Bürgerinnen und Bürger über den aktuellen Stand der Arbeit der Projektgruppen zu informieren und soll gleichzeitig wieder Forum für Rückfragen und Anregungen aus der Bevölkerung sein. Inhaltlicher Schwerpunkt der Arbeit in den Projektgruppen ist im Moment die Erstellung der Funktionalen Leistungsbeschreibung und die Vorbereitung des Verhandlungsverfahrens (PG 1, PG 5), die Abstimmung und Weiterentwicklung der Vertragsentwürfe (PG 5), die Verhandlungen mit dem Land Baden-Württemberg zum Erwerb der nicht im Eigentum der Stadt befindlichen Flächen (PG 6) und die Klärung der künftigen Betriebsform der Stadt für Bau und Betrieb des Stadions (PG 7). Hieran wird intensiv und themenbezogen mit externen Fachplanern, Gutachtern und dem KSC gearbeitet. Unabhängig von diesen teils ineinandergreifenden Vorgängen nimmt das Bebauungsplanverfahren seinen Lauf, die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurf wird derzeit vorbereitet (PG 8). Sofern die Schritte, die im bestehenden Zeitschema bis zum Ende der Vorbereitungsphase - Mitte 2016 - abgebildet sind, erreicht werden, kann im Anschluss mit dem VOB-Vergabeverfahren begonnen werden und damit die Realisierungsphase eingeleitet werden. 72 Stand August 2015Neues Fußballstadion im Wildpark Bauen Bauen unter unter Spielbetrieb Spielbetrieb 24 24 (- 30) (- 30) Monate Monate GenehmigungsGenehmigungsundund Ausführungsplanung Ausführungsplanung VOB-Vergabeverfahren, VOB-Vergabeverfahren, Bieterauswahl Bieterauswahl über über Präqualifikation Präqualifikation Vorbereitung Vorbereitung VOB-Verfahren VOB-Verfahren Flächensystematik: Flächensystematik: Abschluss Abschluss Verträge Verträge mitmit dem dem Land Land B-Planverfahren B-Planverfahren EU-Notifizierungsverfahren EU-Notifizierungsverfahren ("Comfort ("Comfort Letter") Letter") Verhandlungen Verhandlungen Verträge Verträge Erstellung Erstellung Funktionale Funktionale Leistungsbeschreibung Leistungsbeschreibung 2016 2016 2017 2017 2018 2018 2019 2019 Baugenehmigung Baugenehmigung Start Start Realisierungsphase Realisierungsphase Ende Ende Vorbereitungsphase Vorbereitungsphase verbindliche verbindliche Auskunft Auskunft Finanzbehörden Finanzbehörden Start Start Vorbereitungsphase Vorbereitungsphase 2015 2015 Ende Ende RealisierungsRealisierungsphase phase 2020 2020 Zeitschema 73 Impressum Sachstandsbericht Herausgeber: Bearbeitung: Karlsruher Fächer GmbH Iris Scherer, Barbara Rettenmaier August 2015 [email protected] Projektteam Stadt Karlsruhe: DEZ. 1, DEZ. 2, DEZ. 3, DEZ. 4, DEZ. 5, DEZ. 6, BOA, BRANDDIR, GBA, HGW, KFG, LA, OA, PIA, SPC, STK, STPLA, SUS, TBA, UA, VBK, ZJD Projektleitung PG 01: Projektleitung PG 02: Projektleitung PG 03: Projektleitung PG 04: Projektleitung PG 05: Projektleitung PG 06: Projektleitung PG 07: Projektleitung PG 08: Projektleitung PG 09: Projektleitung PG 10: Projektleitung PG 11: KFG, Iris Scherer STPLA, Birke Bronner HGW, Andreas Ringle STK, Torsten Dollinger ZJD, Petra Becker LA, Wolf-Dietrich Gierth STK, Torsten Dollinger STPLA, Prof. Dr. Anke Karmann-Wössner PIA, Bernd Wnuck SUS, Silke Hinken ZJD, Reinhold Poguntke Gesamtprojektleitung: KFG, Barbara Rettenmaier Herzlich danken wir der Karlsruher Polizei, den Rettungsdiensten sowie den Supporters für ihr engagiertes Mitdenken.