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Drucksache
15/296
09. 03. 2000
Kleine Anfrage
des Abg. Polster (SPD) vom 24.06.99
betreffend August-Euler-Flugplatz Griesheim
und
Antwort
der Ministerin für Wissenschaft und Kunst
Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt:
Frage 1.
Ist der Landesregierung bekannt, dass die TU Darmstadt Interesse an einer Nutzung des
August-Euler-Flugplatzes,
Griesheim
bei
Darmstadt,
zu
wissenschaftlichen Zwecken hat?
Ja. Das Regierungspräsidium Darmstadt hat der Technischen Universität
Darmstadt zur Fortsetzung von Forschungsvorhaben auf dem Gelände des
ehemaligen militärischen Landeplatzes in Darmstadt/Griesheimer Sand
("August-Euler-Flugplatz") die widerrufliche Erlaubnis erteilt, mit Luftfahrzeugen zu starten und zu landen (Außenstart- und Landeerlaubnis).
Die gegenwärtige Erlaubnis ist befristet bis 31. Dezember 2000.
Bei der Technischen Hochschule Darmstadt (THD) wurde der erste Lehrstuhl
für Luftfahrt 1913 errichtet. Damit begann die enge Beziehung zwischen der
THD und dem Flugplatz "Griesheimer Sand", der stets die praktische Erprobungsstätte für die luftfahrttechnischen Forschungen der THD gewesen ist.
Die Nutzung des Platzes endete mit der Besetzung durch die amerikanischen
Streitkräfte. Zu Beginn der Siebzigerjahre konnte mit der US-Army ein Übereinkommen erzielt werden, das der THD für Praktikums-Versuche und
Forschungszwecke einen eingeschränkten Flugbetrieb erlaubte. Nach Abzug
der amerikanischen Streitkräfte hat die THD die Nutzung für Lehr- und
Forschungsaktivitäten verschiedener Disziplinen bis heute fortgesetzt.
Seit 1993 besteht ein Gestattungsvertrag mit der Bundesrepublik Deutschland (Bundesfinanzverwaltung) über die Nutzung einer Teilfläche des Flugplatzes, der am 1. April 1997 auf die Nutzung des Tower-Gebäudes ausgedehnt worden ist.
Frage 2.
Ist weiterhin bekannt, dass die Stadt Griesheim die Initiative zum Abschluss eines
Kooperationsvertrages zwischen ihr, der Stadt Darmstadt und der TU Darmstadt ergriffen hat?
Die THD hat 1996 in Abstimmung mit der Stadt Griesheim den Entwurf
eines Kooperationsvertrages vorbereitet. Später hat die Stadt Darmstadt
ebenfalls bekundet, der Vereinbarung beitreten zu wollen. Bis jetzt ist es zu
keinem Abschluss des Kooperationsvertrages gekommen.
Frage 3.
In welcher Form gedenkt die Landesregierung diesem Anliegen Rechnung zu
tragen?
Die wissenschaftlichen Aktivitäten der TU Darmstadt auf dem Gelände des
ehemaligen militärischen Landeplatzes in Darmstadt/Griesheimer Sand sind
nicht in Frage gestellt. Der weiteren Nutzung des August-Euler-Flugplatzes
als Forschungs- und Versuchsfeld einschließlich Flugbetrieb steht nichts
entgegen.
Wiesbaden, 24. Februar 2000
Ruth Wagner
Eingegangen am 9. März 2000 · Ausgegeben am 28. März 2000
Druck und Auslieferung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden