Tarifbereich/ Branche Holz- und kunststoffverarbeitendes Handwerk
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Tarifbereich/ Branche Holz- und kunststoffverarbeitendes Handwerk
Tarifbereich/ Branche Holz- und kunststoffverarbeitendes Handwerk (Tischlerhandwerk) Tarifvertragsparteien/Ansprechpartner Fachverband des Tischlerhandwerks Nordrhein-Westfalen - Landesinnungsverband des Tischlerhandwerks -, Kreuzstr. 108-110, 44137 Dortmund Gewerkschaft für Kunststoffgewerbe und Holzverarbeitung im CGB - GKH e.V., Landessekretariat Nordrhein-Westfalen, Obere Kaiserswerther Str. 56, 47249 Duisburg DHV - Die Berufsgewerkschaft e.V., Landesverband Nordrhein-Westfalen, Obere Kaiserswerther Str. 56, 47249 Duisburg Fachlicher Geltungsbereich Die Tarifverträge gelten für Betriebe, ihnen gleichstehende selbständige Betriebsabteilungen und in Serien fertigende Betriebe des holz- und kunststoffverarbeitenden Handwerks (Tischlerhandwerks) die Holz oder an Stelle oder in Verbindung mit Holz andere Werkstoffe verarbeiten. Laufzeit des Manteltarifvertrages: Laufzeit des Lohn- und Gehaltstarifvertrages: Anzahl der Lohngruppen: 7 Anzahl der Gehaltsgruppen: 11 Differenzierung der Lohn- und Gehaltsgruppen nach: gültig ab 01.04.2008 - kündbar zum 31.03.2011 gültig ab 01.05.2009 - kündbar zum 31.03.2011 Lebensalter: nein / Beschäftigungsdauer: nein Höhe der Stundenlöhne für gewerbliche Arbeitnehmer/-innen ab 01.05.2009 ab 01.04.2010 Unterste Lohngruppe Arbeiter/-innen, die ohne einschlägige Kenntnisse (Ausbildung oder Anlernzeit) einfache Arbeiten nach kurzer Anweisung ausführen. 9,57 € 9,68 € Arbeiter/-innen, die nach kurzer Einarbeitungszeit (regelmäßig nicht länger als 1 Monat) mit geringer Vorkenntnis entsprechende Arbeiten ausführen. 10,25 € 10,37 € Ecklohn (Lohngruppe 6) 13,67 € 13,83 € Einstieg nach Ausbildung Arbeiter/-innen, die nach einer berufsentsprechenden Ausbildung sowie nach bestandener Gesellenprüfung Facharbeiten ausführen. Arbeiter/-innen, die mit besonderer Handfertigkeit und den notwendigen Kenntnissen über Werkstoffe und Betriebsmittel nach einer entsprechenden Anlernzeit ausführen. Arbeiter/-innen, die zwar eine berufsentsprechende Ausbildung durchlaufen, jedoch eine Gesellenprüfung nicht bestanden haben. 11,62 € 11,76 € Arbeiter/-innen, die nach einer berufsentsprechenden Ausbildung sowie nach bestandener Gesellenprüfung Facharbeiten überwiegend selbständig ausführen nach 2-jähriger Bewährungszeit in der Lohngruppe direkt nach der Ausbildung. 12,30 € 12,45 € Arbeiter/-innen mit qualifizierter Berufsausbildung (Gesellenprüfung) und selbständiger Tätigkeit nach 2-jähriger Bewährung. Gleichbehandelt werden angelernte Arbeiter/-innen der Lohngruppe 5 bei selbständiger Tätigkeit und 4-jähriger Bewährung. 13,67 € 13,83 € Höchste Lohngruppe Facharbeiter/-innen, die eine selbständige verantwortliche Tätigkeit ausüben und als Vorarbeiter/-innen tätig sind. Facharbeiter/-innen, die neben einer mit Erfolg abgelegte Facharbeiterprüfung Arbeiten ausführen, die an das fachliche Wissen und Können höhere Anforderungen stellen (Qualifikation über der Facharbeiter/-innen. Das besondere fachliche Wissen und Können wird durch abgeschlossene berufsspezifische Fachlehrgänge erworben. 15,04 € bis 17,30 € 15,22 € bis 17,50 € Höhe der Monatsgehälter für Angestellte ab 01.05.2009 ab 01.04.2010 Unterste Gehaltsgruppe Angestellte mit einfachen und schematischen Tätigkeiten im Büro und Betrieb, für die eine kaufmännische oder technische Berufsausbildung nicht erforderlich ist. 1.539,00 € 1.557,00 € Eckgehalt (Gehaltsgruppe E) 2.368,00 € 2.396,00 € Einstieg nach Ausbildung Angestellte mit kaufmännischer und/oder technischer Tätigkeit, für die Kenntnisse und Fertigkeiten erforderlich sind, die durch eine einschlägige erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung erworben werden. 2.012,00 € 2.036,00 € Höchste Gehaltsgruppe Angestellte mit kaufmännischer und/oder technischer Tätigkeit mit einschlägiger Berufsausbildung und verantwortungsvoller selbständiger Tätigkeit mit kaufm. oder techn. Spezialkenntnissen, die durch langjährige Erfahrung, mindestens 8-jähriger Berufserfahrung erworben wurden und mit eigener Weisungsbefugnis und Verantwortung für unterstellte Mitarbeiter. 3.386,00 € 3.427,00 € Höhe der Monatsgehälter für Meister ab 01.05.2009 ab 01.04.2010 Unterste Gehaltsgruppe Meister mit abgeschlossener Meisterprüfung, die eine Gruppe von Arbeitnehmern verantwortlich beaufsichtigen und anweisen oder Arbeiten ausführen, an die die Qualifikation der Meisterprüfung zu stellen sind. 2.658,00 € 2.690,00 € Höchste Gehaltsgruppe Meister mit abgeschlossener Meisterprüfung, die mehrere Betriebsabteilungen oder Produktionsabläufe in mehreren Abteilungen voll verantwortlich überwachen, leiten und führen oder selbständiges, verantwortliches Leiten eines Betriebes mit mindestens 35 Mitarbeitern. 3.535,00 € 3.577,00 € Höhe der monatlichen Ausbildungsvergütung ab 01.08.2007 ab 01.05.2009 ab 01.08.2009 1. Ausbildungsjahr 440,00 € 450,00 € 2. Ausbildungsjahr 540,00 € 550,00 € 3. Ausbildungsjahr 640,00 € 650,00 € Auszubildende, die in der Zwischenprüfung mindestens gute Leistungen erbringen, erhalten eine Erfolgsprämie in Höhe von 130,00 €. Wöchentliche Regelarbeitszeit 40 Stunden Urlaubsdauer bis zum 30. Lebensjahr nach d. 30. Lebensjahr 25 Arbeitstage 27 Arbeitstage nach d. 40. Lebensjahr 30 Arbeitstage Auszubildende erhalten mindestens 24 Urlaubstage. zusätzliches Urlaubsgeld/Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld) - Lohn-/Gehaltsgruppen 50 % als zusätzliches Urlaubsgeld und 50 % als Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld) gewerbliche Arbeitnehmer/-innen Betriebszugehörigkeit von mehr als 12 Monaten 6 Jahren von 840,00 € bis 1.320, € von 1.190,00 € bis 1.870,00 € kaufmännische und technische Angestellte Betriebszugehörigkeit von mehr als 12 Monaten 6 Jahren von 780,00 € bis 1.716, € von 1.105,00 € bis 2.431,00 € Meister Betriebszugehörigkeit von mehr als 12 Monaten 6 Jahren von 1.200,00 € bis 1.606, € von 1.700,00 € bis 2.275,00 € für Auszubildende: ist in der Ausbildungsvergütung bereits enthalten 12 Jahren von 1.470,00 € bis 2.310,00 € 12 Jahren von 1.365,00 € bis 3.003,00 € 12 Jahren von 2.100,00 € bis 2.810,00 € Vermögenswirksame Leistung 319,00 € Arbeitgeberanteil im Jahr Auszubildende erhalten 160,00 € im Jahr. Der Arbeitgeberverband hat mit der Gewerkschaft Holz und Kunststoff bzw. mit der Industriegewerkschaft Metall seit 1998 keine Tarifverträge abgeschlossen.