RA AbdolFAttAh SoltAni - Rechtsanwaltskammer Nürnberg
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RA AbdolFAttAh SoltAni - Rechtsanwaltskammer Nürnberg
2014 1 Das Thema Freiheit der Advokatur RA Abdolfattah Soltani Sommerabschlussprüfung 2014/II am 24./25.06.2014 Wie geht´s … Herr Justizminister Prof. Dr. Bausback? WISSENSWERTE INFORMATIONEN DER RECHTSANWALTSKAMMER NÜRNBERG Europaecke Neues aus Brüssel Strafrecht Überprüfung des Europäischen Haftbefehls Am 27. November 2013 stellte MEP Sarah Ludford (ALDE, UK) ihren Initiativbericht zur Überprüfung des Europäischen Haftbefehls im LIBEAusschuss vor. Sie bemängelt u. a. die nicht ausreichende Beachtung von Menschenrechten, das Fehlen eines wirksamen Rechtsbehelfs, die fehlende regelmäßige Überprüfung im Schengener Informationssystem (SIS), die unverhältnismäßige Anwendung des Europäischen Haftbefehls wegen kleinerer Vergehen, die mangelnde oder fehlende Präzisierung von Definitionen, die in den Mitgliedstaaten divergierenden Opferentschädigungen, die unterschiedliche Länge der Untersuchungshaft sowie die teilweise schlechten Haftbedingungen. Der Bericht sieht entsprechende Abhilfemaßnahmen vor. Binnenmarkt Cloud for Europe Auf einer Konferenz des FrauenhoferInstituts zum Thema „Readiness for Cloud Computing in the European Public Sector“ am 14.–15. November 2013 hat die für die digitale Agenda zuständige EU-Kommissarin Neelie Kroes zur Schaffung einer sicheren und vertrauenswürdigen europäischen Cloud aufgerufen und vor Alleingängen der einzelnen Mitgliedstaaten gewarnt. Sie forderte außerdem Transparenz für die Cloudnutzer über die Verwendung ihrer in der Cloud liegenden Daten, vor allem im Hinblick 1/2014 S.2 auf deren Schutz vor Zugriffen. Die Konferenz markierte den Beginn des Forschungsprojekts „Cloud for Europe“, in dessen Rahmen 23 Partner aus 11 Mitgliedstaaten gemeinsam die Anforderungen an den öffentlichen Sektor und Nutzungsszenarien für Cloud-Computing herausarbeiten wollen. Zivilrecht EuGH-Urteil zur freien Wahl des Rechtsanwalts durch den Versicherungsnehmer In seinem Urteil vom 7. November 2013 in der Rechtssache Sneller gegen DAS (C-442/12) hat der EuGH festgestellt, dass ein Rechtsschutzversicherer, der in seinen Versicherungspolicen vorsieht, dass die Rechtsberatung grundsätzlich von den eigenen internen Rechtsberatern erfolgt, sich nicht ausbedingen kann, dass die Kosten eines vom Versicherten selbst gewählten externen Rechtsanwalts nur dann übernahmefähig sind, wenn die Versicherung der Beauftragung zugestimmt hat. Im vorliegenden Fall hatte Herr Sneller sich in seiner Klage gegen den Rechtsschutzversicherer DAS darauf berufen, dass er nach Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Rechtsschutzversicherung (87/344/EWG) das Recht habe, seinen Anwalt frei zu wählen. Der EuGH kommt in seinem Urteil zu dem Schluss, dass Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie es nicht zulässt, dass sich ein Rechtsschutzversicherer, der in seinen Versicherungsverträgen festlegt, dass in Gerichts- oder Verwaltungsverfahren grundsätzlich Rechtsbeistand von Mitarbeitern des eigenen Unter- nehmens gewährt wird, nicht darüber hinaus ausbedingen kann, dass die Kosten eines vom Versicherten gewählten Rechtsberaters nur dann übernahmefähig sind, wenn der Versicherer der Meinung ist, dass der Fall durch einen externen Rechtsvertreter bearbeitet werden musste. Außerdem stellte der EuGH fest, dass es diesbezüglich keine Rolle spielt, ob für das betreffende Verfahren rechtlicher Beistand vorgeschrieben ist oder nicht. EU-Insolvenzrecht Am 17.12.2013 hat der Rechtsausschuss des EP (JURI) seinen Berichtsentwurf zum Verordnungsvorschlag zur Änderung der Verordnung über das Insolvenzverfahren veröffentlicht. Ziel des Verordnungsvorschlages ist es, Insolvenzverfahren, die einen grenzüberschreitenden Bezug haben, effizienter abzuwickeln und das Verfahren weiter zu vereinfachen. Der Rechtsausschuss spricht sich, wie auch die BRAK in ihrer Stellungnahme, für die Schaffung eines europäischen Registers aus, welches auf dem EU-Justizportal zugänglich ist und alle relevanten Informationen bezüglich eröffneter Insolvenzverfahren mit grenzübergreifendem Bezug beinhaltet. Ebenso wie von der BRAK gefordert, hat der Rechtsausschuss sich für eine deutlichere Definition des Anknüpfungspunktes des Mittelpunktes der hauptsächlichen Interessen des Unternehmens ausgesprochen. Der Bericht muss nun noch vom Plenum des EP angenommen werden. Quelle: BRAK, weitergehende Informationen unter www.brak.de (Nachrichten aus Brüssel) Editorial Liebe Kolleginnen und Kollegen, Hand aufs Herz: Wie oft haben Sie sich schon gefragt, ob der Gang zu Gericht der beste Weg war, Ihren Mandanten aus dessen Konfliktlage zu befreien? Die juristische Konfliktbearbeitung beginnen wir regelmäßig damit, aus den Darlegungen unserer Mandanten justiziable Rechtspositionen zu destillieren. Anderes interessiert im Zusammenhang unserer juristischen Transformation der Lebenswirklichkeit nicht. Emotionen unserer Mandanten werden hierbei als überwiegend störend angesehen. Unsere Mandanten erleben diese Art der Wahrnehmung ihrer Interessen oft als Verfremdung. Recht verschaffen bedeutet für uns, den Sieg der von uns vertretenen Partei herbeizuführen. Wir delegieren zu diesem Zweck den Konflikt an das Gericht. Unsere Mandanten wollen nun als Konkurrenzparteien eines Gerichtsverfahrens ihren Streit mit Hilfe unserer Fachkompetenz durch eine Gerichtsentscheidung lösen. Die Erwartung, das Gericht werde die eigene subjektive Rechtsauffassung als die objektiv richtige erkennen und zügig Recht sprechen, wird nicht nur bei komplexen Konfliktfällen oft enttäuscht; der geschlossene Prozessvergleich tritt nolens volens an die Stelle des Urteils. Der an seine Grenzen kommende demokratische Rechtsstaat hat einen Ausweg aus der Prozessflut gesucht und mit seinen Mitteln reagiert: Seit Juli 2012 ist das Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung in Kraft getreten, das es den Gerichten ermöglicht, den von uns als Rechtsstreit unserer Mandanten allzu schnell vor Gericht gebrachten Konflikt zunächst aus dem streitigen Verfahren wieder herauszuleiten und einer einvernehmlichen Konfliktbeilegung vor dem Güterichter oder durch ein außergerichtliches Verfahren zuzuführen. Obwohl wir uns berufsrechtlich längst selbst auferlegt haben, unsere Mandanten konfliktvermeidend und streitschlich- tend zu begleiten, sehen wir uns nun auch von Gesetzes wegen mit dieser Aufgabe konfrontiert. Selbstverständlich gehört es nach wie vor zu einer nachhaltigen Konfliktbeilegung, dass wir unsere Mandanten vor unfreiwilligen Rechtsverlusten schützen und fachkompetent über die formelle und materielle Rechtslage aufklären. Indes erfordert die Verhandlung einer befriedenden, die Bedürfnisse unserer Mandanten berücksichtigenden Konfliktlösung ein radikales Umdenken. Nur wenn wir uns gegenseitig darauf verständigen, nicht kompetitiv, sondern kooperativ zu verhandeln, um für unsere Mandanten jeweils einen Gewinn zu erzeugen, hat das viel zu wenig praktizierte Instrumentarium anwaltlich begleiteter Konfliktbeilegung Aussicht auf Erfolg, nicht nur mit Hilfe eines Güterichters oder Mediators, sondern zu allererst direkt und ohne die Einschaltung eines Dritten. Der Bayerische Mediationstag 2013 hat gezeigt: Wenn wir nicht eingeengt auf die Rolle als Verfasser kämpferischer Schreiben und streitenden Prozessvertreter festgelegt werden wollen, ist es erforderlich, dass wir zueinander eine veränderte kooperative Haltung einnehmen. Diese Veränderung kann nur gemeinsam gelingen: Nur wenn alle mitmachen, machen alle mit. Die Rechtsanwaltskammer bietet uns als Mitgliedern die Plattform, in freiwilliger Selbstverpflichtung ein Bündnis für kooperatives Verhandeln einzugehen und hierfür Standards zu setzen. Wir lassen diese Ressource ungenutzt und versäumen die sich bietende Chance, unsere Profession weiter zu entwickeln und für unsere außergerichtliche Tätigkeit besondere Wertschätzung (zurück) zu gewinnen, die uns nach der Art konkurrierenden Verhandelns nicht zugänglich ist. Die Überwindung hergebrachten Kommunikationsverhaltens strengt zweifelsohne an und bedarf der Einübung, wird aber fast immer lohnen. Gemeinsam haben wir die Kraft des Aufbruchs: Mehr Kooperation wagen! Inhaltsverzeichnis Europaecke.............................................................2 Das Thema.............................................................4 Rechtsanwalt Abdolfattah Soltani............................4 Gerichte, Ämter, Ministerien..........................8 Organisationspflichten bei Krankheit ......................8 Rechtsbehelfsbelehrung im Zivilverfahren.............8 RAe als Verwahrstelle ...............................................9 Vergütungsanspruch bei Mandatskündigung.......10 Gemeinsame Beratung von Eheleuten..................10 Fehlerhafte Büroorganisation.................................10 Anwaltliches Mahnschreiben/Nötigung................11 Gebührenverzicht ...................................................12 Selbe Angelegenheit...............................................12 Vertretung im Krankheitsfall...................................12 Aus der Arbeit des Vorstands.......................13 Beschlüsse der Satzungsversammlung.................13 Tagung der Gebührenreferenten............................14 Elektronischer Rechtsverkehr.................................15 BRAStV: Lebensbescheinigungen .........................16 Gespräch mit BayStMJ Bausback..........................17 Unser Bezirk.........................................................18 Sommerabschlussprüfung 2014/II ........................18 Infos zur BRAStV .....................................................19 „Konfliktbehandlung nach Maß“...........................20 Fortbildung zur Haftungsvermeidung....................21 Im Gespräch........................................................22 Wie geht‘s ... ............................................................22 Personalien..........................................................25 Kanzleiforum.......................................................26 Anwaltsinstitut....................................................29 Fortbildungsveranstaltungen.......................32 Teilnahmebedingungen..........................................32 Seminare..................................................................32 Anmeldeformular....................................................42 Ihr Michael Dreßler S.3 1/2014 Das Thema Freiheit der Advokatur Rechtsanwalt Abdolfattah Soltani Der Rechtsanwalt ist ein unabhängiges Organ der Rechtspflege (§ 1 BRAO). Er übt seinen Beruf frei, selbstbestimmt und unreglementiert aus. Seine Freiheitsrechte gewährleisten die Teilhabe des Bürgers am Recht. Seine Tätigkeit dient der Verwirklichung des Rechtsstaats (§ 1 BORA). tet worden, so dass sie sich von ihm im Gefängnis verabschieden musste. Vertrauliche Briefe, Telefonate oder persönliche Gespräche sind seither nicht möglich. Maede Soltani ist das älteste von vier Kindern. Ihre beiden Brüder arbeiten bereits, die Schwester studiert noch. Ihre Mutter hat als Lehrerin an einem Gymnasium in Teheran im Fach persische Literatur bis zur Rente unterrichtet. Es ist für uns selbstverständlich: Wir sind ein Teil der Rechtspflege, auf Augenhöhe mit Richtern und Staatsanwälten. Wir sind davon überzeugt, dass erst die fachkundige anwaltliche Vertretung dazu beiträgt, den Rechtsstaat zu verwirklichen. Deshalb üben wir Kritik, stellen in Frage und äußern unsere Meinung, um die Interessen und die Rechte unserer Mandanten durchzusetzen. Dabei haben wir das Privileg, keine – zumindest keine ernsthaften – Repressalien befürchten zu müssen. Uns droht weder Verfolgung, Inhaftierung oder Gefahr für uns selbst oder unsere Familie. Diese Idealsituation ist für uns – vielleicht schon allzu – selbstverständlich. Leider ist das nicht überall so, wie das Schicksal unseres iranischen Kollegen Abdolfattah Soltani zeigt. Den Namen Abdolfattah Soltani haben die meisten Kolleginnen und Kollegen in unserem Bezirk, insbesondere die 1/2014 S.4 aus dem Landgerichtsbezirk NürnbergFürth, sicher bereits gehört oder in der Zeitung gelesen. 2009 hat ihm die Stadt Nürnberg den Internationalen Menschenrechtspreis verliehen. Aber wer ist Abdolfattah Soltani, warum wird er als Rechtsanwalt in seiner Heimat verfolgt und warum verleiht ihm die Stadt Nürnberg ihren Menschenrechtspreis? Wir haben uns mit seiner Tochter Maede Soltani unterhalten, um mehr über den Menschen und den Kollegen zu erfahren: Maede Soltani lebt seit 2005 in Deutschland. Sie hat uns erzählt, dass eine gute Ausbildung der Kinder im Iran große Bedeutung hat und dass ihre Eltern sich deshalb entschlossen haben, dass sie nach Abschluss des Bachelorstudiums Industriedesign im Iran den Masterabschluss in Deutschland machen solle. Seither lebt und arbeitet sie seit Ende ihres Studiums in Nürnberg. Ihr Vater sei kurz vor ihrem Aufbruch nach Deutschland verhaf- Maede Soltani erzählt uns, dass ihr Vater ihr Leben sehr geprägt habe. Er hat mit seinen Kindern über Menschenrechte und Moral gesprochen. Gemeinsam haben sie Filme wie Schindlers Liste oder eine Dokumentation über das Leben Mandelas angesehen und darüber gesprochen. Aber auch nach Kinderfilmen habe ihr Vater immer mit ihr darüber geredet, was sie verstanden habe. Sie sei zwar in einem islamischen Land aufgewachsen, die Erziehung sei aber sehr offen gewesen. Im Bücherregal habe die Bibel neben dem Koran gestanden. Ihr Vater habe Menschen nie nach ihrer religiösen Überzeugung oder der politischen Gesinnung beurteilt und habe als Rechtsanwalt jeden ohne Ansehen der Person verteidigt. Sie erinnert sich, dass ihr Vater schon immer viel gearbeitet habe. Zusammen mit drei Kollegen habe er eine Kanzlei in Teheran. Schon früh sei der Vater vom Geheimdienst beobachtet worden, weil er politische Mandate übernommen hatte. Das Thema Abdolfattah Soltani geboren am 02.11.1953 Schon als Jugendlicher und Schüler habe sich Abolfattah Soltani gegen die Unterdrückung durch das PahlaviRegime aktiv eingesetzt und gegen jegliche Ungerechtigkeit und Unterdrückung der Menschen Opposition bezogen, weshalb er mehrfach verhaftet worden sei. 2003 Gründung des Zentrums für Menschenrechtsverteidigung zusammen mit Rechtsanwältin Schirin Ebadi, Friedensnobelpreisträgerin 2003 2004 Vier Monate Haft, nachdem er erklärt hatte, einige seiner Mandaten wären im Gefängnis gefoltert worden. 30.07.2005 Erneute Festnahme wegen Protest gegen einen ihn betreffenden Haftbefehl und eine angeordnete Hausdurchsuchung. 219 Tage Haft im Teheraner Evin-Gefängnis, davon 43 Tage in Einzelhaft Entlassung am 06.03.2006 gegen Kaution i.H.v. 100.000 Euro Auch während seiner Zeit als Student im Iran sei er aktiv gewesen und mehrfach wegen seiner politischen Aktivitäten durch die Savak verhaftet worden. Nach der Revolution am 11.02.1979 habe er seine gesellschaftlichen Aktivitäten wieder aufgenommen, was zu erneuten Verhaftungen und Gefängnisaufenthalten geführt habe. Als Anwalt, so berichtet uns seine Tochter, habe Abdolfattah Soltani die Verteidigung von Studierten, Arbeitern, Lehrern, religiösen Minoritäten, Journalisten, Frauen- und Menschenrechtsaktivisten und anderen politischen Aktivisten übernommen. Auch wegen seines Engagements als Anwalt und Verteidiger der Menschenrechte sei ihr Vater verfolgt und mehrfach verhaftet worden. Um ihn von seiner Arbeit als Rechtsanwalt und Verteidiger der Menschenrechte abzuhalten, seien innerhalb von 12 Monaten, von Mai 2009 bis Mai 2010, 13 Verfahren gegen ihn eingeleitet worden, die alle juristisch nicht haltbar gewesen seien. Frau Soltani berichtet, dass es zwei Gruppen von Anwälten im Iran gebe. Die einen, die wie ihr Vater eine universitäre Ausbildung und ein anschließendes Praktikum absolviert haben und dann nach einer Aufnahmeprüfung von der Rechtsanwaltskammer ihre Zulassung erhalten. Dabei handele es sich um die unabhängigen Rechtsanwälte. Die andere Gruppe der Anwälte verfüge zwar auch über einen Universitätsabschluss. Diese Anwälte werden jedoch nicht von der Anwaltskammer zugelassen, sondern erhalten ihre Li- 16.07.2006 Verurteilung zu fünf Jahren Haft wegen Weiterleitung vertraulicher Informationen; Freispruch in allen Anklagepunkten am 26.05.2007 2009 Preisträger des Internationalen Nürnberger Menschenrechtspreises in Anerkennung für seinen langjährigen mutigen Einsatz für den Schutz der Menschenrechte im Iran 16.06.2009 Verhaftung in seiner Kanzlei ohne Haftbefehl und Nennung von Gründen und Verbringung ins Evin-Gefängnis Teheran. Inhaftierung für 72 Tage, davon zwei Wochen in Einzelhaft. 04.10.2009 Verleihung des Internationalen Menschenrechtspreises in Abwesenheit, nachdem ihm am 02.10.2009 die Ausreise verweigert wurde. An seiner Stelle nahm seine Frau den Preis entgegen, weshalb auch sie 2012 zu einem Jahr Gefängnis auf Bewährung und einem fünfjährigen Ausreiseverbot wegen der Teilnahme an der Annahme eines ungesetzlichen Preises verurteilt wurde. 10.09.2011 Erneute Verhaftung. Die Haft dauert bis heute an. Die Anklage lautete auf „regimefeindliche Propaganda“, „Versammlung und Verdunklung mit systemfeindlicher Absicht“ und Gründung des Zentrums zum Schutz der Menschenrechte“. Später kam „Annahme eines ungesetzlichen Preises“ hinzu (gemeint war der Internationale Nürnberger Menschenrechtspreis). 04.03.2012 Verurteilung zu 18 Jahren Haft und anschließendem Berufsverbot für 20 Jahre. Juni 2012 Abänderung des Urteils im Berufungsverfahren zu 13 Jahren Haft und anschließendem Berufsverbot für 10 Jahre. Oktober 2012 Verleihung des Menschenrechtspreises der International Bar Association Dublin 02.11.2013 An seinem 60. Geburtstag tritt Abdolfattah Soltani für 9 Tage in einen Hungerstreik, um gegen die Haftbedingungen der mit ihm Inhaftierten im Evin-Gefängnis zu demonstrieren, denen zum Teil trotz schwerwiegender Erkrankungen die erforderliche medizinische Versorgung nicht ermöglicht werde. 16.11.2013 Kundgebung „Freiheit für Rechtsanwalt Abdolfattah Soltani“ in Nürnberg S.5 1/2014 Das Thema zenz ohne weitere Aufnahmeprüfung vom Staat. Sie wären deshalb weniger gut qualifiziert und arbeiteten normalerweise für die Stadt. Schon von klein auf hat Maede Soltani mitbekommen, dass sich ihr Vater für die Menschenrechte engagiert. Ein Privatleben gab es für ihn eigentlich nicht, weil er sich immer für andere eingesetzt habe, im Zweifel auch ohne Vergütung. Von seiner Arbeit selbst habe der Vater in der Regel nicht erzählt, da die Kinder angstfrei aufwachsen und studieren sollten. Vieles über die Tätigkeit ihres Vaters habe sie erst erfahren, als er schon im Gefängnis war und Weggefährten und Besucher über ihn und die gegen ihn erhobenen Vorwürfe berichtet haben. Schon früh habe sie gespürt, dass das Leben ihres Vaters nicht ungefährlich war und so habe sie oft erst einschlafen können, wenn der Vater zu Hause war. Sie erinnert sich noch gut an einen Anruf ihres Vaters an einem Donnerstagabend, in dem er die Familie bat, nach ihm zu suchen, sollte er nicht innerhalb von zwanzig Minuten zu Hause sein. Der Donnerstagabend sei für Aktionen des Geheimdienstes gezielt ausgewählt worden, da im Iran Donnerstag und Freitag Feiertage sind, so dass man an diesen beiden Tagen niemanden erreichen und keinerlei Informationen erhalten könne. Auch bei seiner Verhaftung am 16. Juni 2009 war seine Familie zunächst im Ungewissen: Abdolfattah Soltani wurde in seiner Kanzlei verhaftet und an einen unbekannten Ort gebracht, ohne Haftbefehl oder Nennung von Gründen. Weder Angehörige noch Rechtsanwälte hatten zunächst Zugang zu ihm oder irgendwelche Informationen. Die Vermutung, dass man ihn ins Evin-Gefängnis gebracht habe, hatte sich erst einige Zeit später bestätigt. 1/2014 S.6 tiert oder leben – wie die Friedensnobelpreisträgerin Schirin Ebadi - im Ausland, um sich von dort aus weiter für die Menschenrechte und ihre Kollegen im Iran einzusetzen. Maede Soltani Maede Soltani berichtet uns auch darüber, dass sie selbst als Studentin an Demonstrationen teilgenommen habe, nachdem eine Zeitung verboten worden sei. Die Studenten hätten friedlich bei dem Studentenwohnheim demonstriert, die Demonstration sei gewaltsam beendet worden. U. a. habe man Studenten von dem Dach des Wohnhauses gestoßen. Ihr Vater sei aus Sorge um seine Tochter zunächst dagegen gewesen, dass sich seine Tochter an Demonstrationen beteiligt, weil er fürchtete, dass die Tochter inhaftiert und dann als Druckmittel gegen den Vater eingesetzt werden könne. Ihre Mutter habe ihm jedoch vor Augen gehalten, dass er selbst genau so gehandelt habe. Ihr Vater hat ihr dann statt eines Verbots Verhaltenstipps an die Hand gegeben. So sollte sie beispielsweise bei Eintreffen der Polizei die Demonstration zügig verlassen und immer vor Sonnenuntergang zu Hause sein. Die Arbeit der Rechtsanwälte im Iran sei mit der in Deutschland nicht zu vergleichen. Iranische Rechtsanwälte berichten, dass sie sich fühlten, als ob sie in den Krieg zögen, wenn sie vor Gericht gehen. Rechtsbeugung, Bedrohung und Angst vor Repressalien sind ständige Begleiter. Das Schicksal Soltanis sei kein Einzelfall. Viele seiner Kolleginnen und Kollegen sind inhaf- Maede Soltani versucht ihren Vater von Deutschland aus so gut wie möglich zu unterstützen. Ihr Ziel ist es, eine Wiederaufnahme des Verfahrens und ein Verfahren unter Beachtung rechtsstaatlicher Grundsätze zu erreichen. Bislang sei ihr Vater für Taten verurteilt worden, für die es auch im Iran keine gesetzliche Grundlage oder Straftatbestände gebe, weshalb man ganz allgemein die „nationale Sicherheit“ zur Begründung bemüht habe. Auch das Verfahren selbst habe nicht rechtsstaatlichen Grundsätzen entsprochen. Die Anklageschrift sei nicht juristisch gestützt, sondern eine politisch motivierte Propagandaschrift gewesen, weshalb ihr Vater es ablehnte, sich zu verteidigen. Da Urteil und langjährige Haftstrafe von Anfang an festgestanden hätten, habe er dem Verfahren durch seine Verteidigung nicht auch noch den Hauch von Legitimität verleihen wollen. Gleichwohl sei er verurteilt worden. Maede Soltani hofft, dass ihr Vater nicht die volle Strafe verbüßen muss, auch weil er große Unterstützung aus dem Ausland erfahre. Der Richter habe zu ihrem Vater gesagt, es würde ihm bereits genügen, dass er sich im Gefängnis befinde und nicht mehr als Rechtsanwalt arbeiten könne. Da sich ihr Vater weiter als Rechtsanwalt engagiere und sich auch im Gefängnis für Rechte der Gefangene wie früher einsetze, Inhaftierte rechtlich berate und sich getreu seiner Berufspflicht für deren Rechte aktiv einsetze, hoffe sie, dass das Urteil aufgehoben werde und er bald freigelassen werde. Das Urteil sei unfair und gesetzwidrig, so dass die Inhaftierung jederzeit beendet werden könne. Sie hoffe sehr, dass der Rechtsbeugung durch die Zuständigen bald ein Ende bereitet werde. Das Thema Maede Soltani erzählt, dass sie sich in Nürnberg gut eingelebt habe und sehr wohl fühle. Viele verbänden die Stadt Nürnberg wegen ihrer Geschichte mit Verfolgung und Flucht. Für sie sei Nürnberg ihre zweite Heimat geworden, vor allem weil sich so viele Menschen für die Freiheit ihres Vater einsetzten. Dieses Zeichen von Freiheit, das aus Nürnberg komme, schätze sie sehr und betone sie immer. Internationaler Nürnberger Menschenrechtspreis Im Jahr 2009 verlieh die Stadt Nürnberg Abdolfattah Soltani für seinen langjährigen mutigen Einsatz für den Schutz der Menschenrechte im Iran den internationalen Nürnberger Menschenrechtspreis. Der Preis musste erstmals in Abwesenheit verliehen werden, weil man Abdolfattah Soltani zwei Tage vor der Preisverleihung verhaftete und ihm den Pass entzog. An seiner Stelle nahm seine Frau den Preis entgegen, weshalb auch sie 2012 zu einem Jahr Gefängnis auf Bewährung und einem fünfjährigen Ausreiseverbot verurteilt wurde. Begründet wurde ihre Verurteilung mit der Teilnahme an der Annahme eines ungesetzlichen Preises. Abdolfattah Soltani wurde u.a. wegen der Annahme dieses Preises zur Rechenschaft gezogen. Die Anklage lautete auf regimefeindliche Propaganda, Versammlung und Verdunklung mit systemfeindlicher Absicht, Gründung eines Zentrums zum Schutz der Menschenrechte und Annahme eines ungesetzlichen Preises. Mit letzterem war der mit 15.000 Euro dotierte internationale Nürnberger Menschenrechtspreis gemeint. Zunächst, so seine Tochter, habe man versucht, ihren Vater unter dem Eindruck der Einzelhaft dazu zu bringen, sich gegen das Zentrum der Menschenrechte und seine Berufskollegin, die Friedensnobelpreisträgerin Schirin Ebadi, zu OB Dr. Ulrich Maly, Maede Soltani äußern. Der zuständige Richter habe bereits Interviews gegeben, wonach ihr Vater sein Fehlverhalten öffentlich eingestehen und sich entschuldigen wolle. Nachdem er dazu nicht bereit gewesen sei, habe man ihn ohne rechtsstaatliche Grundlage verurteilt. Neben der Verurteilung wurde zusätzlich angeordnet, dass die Strafe nicht im Teheraner Evin-Gefängnis zu verbüßen sei, sondern im Gefängnis der Stadt Borasjan, 1.200 km von Teheran entfernt. Diese Anordnung wurde bislang nicht vollzogen. Bei einer Verlegung in dieses Gefängnis wären Besuche durch seine Kinder, seine Ehefrau oder seine Anwälte nahezu unmöglich. Trotz dieses Damoklesschwertes kämpft Abdolfattah Soltani weiter für das Recht, sein eigenes und das seiner Mithäftlinge. Aus dem Gefängnis hat er über seine Tochter bei der Kundgebung in Nürnberg ausrichten lassen: „Ich bedanke mich bei allen, die meinen Hungerstreik unterstützt haben, um meine Stimme in die Öffentlichkeit zu tragen. Ich werde nach wie vor alle rechtlich möglichen Wege gehen, um unsere Forderung vollends zu erreichen. Ich werde nicht aufgeben.“ Kundgebung im Dezember 2013 An seinem 60. Geburtstag im November 2013 trat Abdolfattah Soltani in einen neuntägigen Hungerstreik, um gegen die Haftbedingungen seiner Mithäftlinge zu protestieren, denen trotz schwerer Erkrankung die erforderliche medizinische Versorgung verweigert wurde. Am 16.11.2013 fand deshalb organisiert durch Amnesty international eine Kundgebung in Nürnberg statt, an der sich der Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg, Dr. Ulrich Maly, die Tochter Maede Soltani, MdB Michael Frieser als Mitglied des Menschenrechtsausschusses des Bundestages und Rechtsanwalt Dr. Uwe Wirsching für die Rechtsanwaltskammer Nürnberg für den Kollegen Abdolfattah Soltani einsetzten und seine Freilassung forderten. Unterstützt wurde die Kundgebung mit dem Gefangenenchor aus der Verdi Oper Nabucco durch den Philharmonischen Chor Nürnberg, in dem auch Maede Soltani singt. In seiner Rede erinnerte RA Dr. Wirsching an die Aufgaben der Anwaltschaft und appellierte an die Regierung im Iran: S.7 1/2014 Gerichte, Ämter, Ministerien „Überall auf der Welt haben es sich Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zur Berufspflicht gemacht, sich für die Rechte des einzelnen Menschen einzusetzen. Dabei gilt ihr ganzes Handeln und Streben ausschließlich dem Wohl ihres einzelnen Mandanten. Ihr Berufseid verbietet es ihnen, sich danach zu richten, was andere von ihrer Tätigkeit und von dem Anliegen ihres Mandanten halten, egal ob es der Mainstream ist, eine interessierte Minderheit oder gar die Machthaber eines Landes. Wenn es sein muss, müssen Anwälte mutig und unangenehm sein. Sie setzen sich damit der Gefahr der persönlichen Anfeindung bis hin zu Verfolgung und Repressalien aus. Alle Rechtsanwältinnen und Anwälte fürchten die Situation – und Gott sei Dank müssen wir das in diesem Land nicht –, dass sie in die Versuchung geführt werden sich zu entscheiden, ob sie ihrem Berufseid treu bleiben wollen oder um 1/2014 ihr eigenes Wohl und das ihrer Familie Willen diesen Berufseid brechen. […] Was hat Abdolfattah Soltani getan? Er hat das getan, was jedem von uns Berufskollegen hier und in anderen Ländern abverlangt wird. Mit der einzigen Waffe eines Anwalts, nämlich dem klugen, eindringlichen Wort hat er sich für seine Mandanten und die Rechte in seiner von ihm so geliebten Heimat eingesetzt. Für über 4.600 Kolleginnen und Kollegen in diesem Kammerbezirk richte ich deshalb das eindringliche Anwaltswort an die Verantwortlichen in Teheran: einander, verzichten Sie auf Gewalt! Solidarisieren Sie sich mit all den Menschen, die für Freiheit und Souveränität stehen, gegen Unterdrückung und Verfolgung. Es wäre uns – glaube ich – allen eine große, eine sehr, sehr große Erleichterung und Bereicherung zugleich.“ Lassen Sie unseren Kollegen Soltani frei! Seine Verhaftung im Haus der Vereinigung der Teheraner Anwälte war Unrecht. Seine fortdauernde Inhaftierung ist fortdauerndes Unrecht. Öffnen Sie sich für einen Dialog mit andersdenkenden Menschen. Setzen Sie sich mit Soltani mit den Mitteln des Intellekts und des Verstandes aus- qpp Amnesty International e.V. unterstützt Rechtsanwalt Abdolfattah Soltani Spenden sind möglich an: Amnesty International e.V. Kontonummer 80 80 100 / BLZ 37020500 IBAN / BIC Verwendungszweck: 1494/ Freiheit für RA A. Soltani BGH Beschluss vom 07.08.2013 – XII ZB 533/10 BGH, Beschl. v. 26.09.2013 – V ZB 94/13 Organisationspflichten im Krankheitsfall Vertretung im Krankheitsfall Der BGH hat mit Beschluss vom 07.08.2013 - XII ZB 533/10 – entschieden, ein Rechtsanwalt müsse zwar im Rahmen seiner Organisationspflichten grundsätzlich auch Vorkehrungen dahin gehend treffen, dass im Falle einer Erkrankung ein Vertreter die notwendigen Prozesshandlungen wahrnehme. Auf einen krankheitsbedingten Ausfall müsse sich der Rechtsanwalt aber nur dann durch konkrete Maßnahmen vorbereiten, wenn er eine solche Situation vorhersehen könne. Werde er dagegen unvorhergesehen krank, gereiche ihm eine unterbliebene Einschaltung eines Vertreters nicht zum Verschulden, wenn ihm diese weder möglich noch zumutbar gewesen sei. q Auch wenn der Einzelanwalt ohne Personal tätig ist, muss er für den Fall einer unvorhergesehenen Erkrankung Vorkehrungen für eine eventuelle Vertretung treffen. (Leitsatz der Redaktion) Volltext unter www.bundesgerichtshof.de abgedruckt in NJW 2014, 228 S.8 q Gerichte, Ämter, Ministerien Windows XP läuft AUS! K2L NÜRNBERG GmbH KANZLEIORGANISATION Vertragspartner und Wie steht es um die Sicherheit Ihrer Kanzlei-Daten? zertifiziertes Schulungszentrum. Ihr Spezialist für Kanzleiorganisation und IT-Lösungen. Kompetent, effektiv, zuverlässig. Service und Rundumbetreuung. 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Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) hat jetzt in einer Stellungnahme darauf hingewiesen, dass nach Auffassung des Verbandes die Tätigkeit des Treuhänders als Verwahrstelle nicht von der Berufshaftpflichtversicherung der Wirtschaftsprüfer gemäß § 54 Abs. 1 WPO erfasst sei. Die Argumentation des GDV lässt sich mit guten Gründen auf die treuhänderische Tätigkeit eines Rechtsanwalts als Verwahrstelle übertragen. Vor dem Hintergrund der vorstehenden Rechtsauffassungen sollten Rechtsanwälte daher diesen Aspekt vor Aufnahme einer derartigen Tätigkeit unbedingt mit ihrem Haftpflichtversicherer besprechen. q S.9 1/2014 Gerichte, Ämter, Ministerien BGH, Urt. v. 26.09.2013 – IX ZR 51/13 OLG Stuttgart – Beschl. v. 15.08.2013, 5 U 77/13 Vergütungsanspruch trotz Fehlerhafte Büroorganisation Mandatskündigung Lehnt der Rechtsanwalt aufgrund der von ihm auftragsgemäß vorzunehmenden, inhaltlich zutreffenden Rechtsprüfung die Begründung einer Berufung, die nach Kündigung des Mandats durch den Mandanten von einem anderen Anwalt vorgenommen wird, ab, verliert er nicht seinen Vergütungsanspruch. q Es ist eine fehlerhafte Büroorganisation des Rechtsanwalts und steht deshalb der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand entgegen, wenn in seiner Kanzlei eine Anordnung zur Notierung von Vorfristen fehlt und dies ursächlich dafür wird, dass ein fristgebundener Schriftsatz nicht rechtzeitig an das Gericht geht. q Volltext unter www.bundesgerichtshof.de Abgedruckt in MDR 2013, 1484 BGH, Urt. v. 19.09.2013 – IX ZR 322/12 Gemeinsame Beratung von Eheleuten „Suchen Eheleute gemeinsam einen Rechtsanwalt auf, um sich in ihrer Scheidungsangelegenheit beraten zu lassen, hat der Anwalt vor Beginn der Beratung auf die gebühren- und vertretungsrechtlichen Folgen einer solchen Beratung hinzuweisen.“ Aus den Gründen: In Scheidungsverfahren solle es häufig vorkommen, dass sich die scheidungswilligen Eheleute in der Annahme völligen Interessengleichklangs und der Absicht, die Kosten für einen zweiten Anwalt zu sparen, gemeinsam durch eine Anwalt beraten lassen wollten. Ob eine gemeinsame Beratung grundsätzlich unzulässig sei, sei in Literatur und Rechtsprechung strittig. Jedenfalls dann, wenn die gemeinsame Beratung der Eheleute nicht zu der beabsichtigten Scheidungsfolgenvereinbarung führe und es trotz anfänglicher Übereinstimmung während der anwaltlichen Beratung zu einem Interessenwiderstreit komme, dürfe der Rechtsanwalt für keinen der beiden Ehepartner mehr tätig werden; in diesem Punkt bestehe in Rechtsprechung und Literatur Einigkeit. Selbst wenn unterstellt werde, dass der Anwaltsvertrag nicht nichtig sei, sondern bis zum Erkennbarwerden des Interessenwiderstreits wirksam und die geltend gemachte Vergütung im Grundsatz verdient gewesen sei, könnten die geltend gemachten Gebühren nach § 242 BGB nicht 1/2014 S.10 verlangt werden, weil dem Mandanten in diesem Fall in Höhe der Gebührenforderungen aus dem Anwaltsvertrag in Verbindung § 311 Abs. 2, § 280 Abs. 1 ein Schadensersatzanspruch gegen den Rechtsanwalt zustehe. Der Rechtsanwalt hätte den Mandaten und seine Ehefrau vor der gemeinsamen Beratung darauf hinweisen müssen, dass ein Anwalt im Grundsatz nur einen von ihnen beraten könne, dass er bei einer gemeinsamen Beratung nicht mehr die Interessen einer Partei einseitig vertreten dürfe, sondern die Eheleute nur unter Ausgleich der gegenseitigen Interessen beraten könne, und dass er jedenfalls dann, wenn die gemeinsame Beratung nicht zu einer Scheidungsfolgenvereinbarung führe und widerstreitende Interessen der Eheleute unüberwindbar aufschienen, das Mandat gegenüber beiden Eheleuten niederlegen müsse mit der Folge, dass beide Eheleute neue Anwälte beauftragen müssten, so dass ihnen Kosten nicht nur für einen, sondern für drei Anwälte entstünden. Weiter hätte er die Eheleute darüber belehren müssen, dass er möglicherweise auch dann, wenn die Eheleute eine Scheidungsfolgenvereinbarung träfen, einen der Eheleute im Scheidungsverfahren zur Stellung des Scheidungsantrags nicht vertreten könne, die Eheleute danach auch im Fall der einvernehmlichen Scheidung die Kosten für zwei Anwälte tragen müssten, weil diese Frage richterlich noch nicht geklärt sei. Diese Belehrun- Gerichte, Ämter, Ministerien gen habe die Klägerin dem Beklagten und seiner Ehefrau pflichtwidrig nicht erteilt. Dass ein Rechtsanwalt seinem Mandanten Belehrungen über Umstände schulde, die zu zusätzlichen Kosten für den Mandanten führen könnten, sei in der Rechtsprechung des Senats anerkannt (vgl. BGH, Urteil vom 8. November 2007 – IX ZR 5/06, BGHZ 174, 186 Rn. 14). Aber auch im Übrigen habe der Rechtsanwalt den Mandanten darüber aufzuklären, wenn aus Sicht des Mandanten Bedenken darüber bestehen könnten, ob der Anwalt seine Interessen konsequent durchsetzt. Sollte der Anwaltsvertrag von Anfang an nach § 134 BGB wegen Verstoßes gegen § 43a Abs. 3 BRAO, § 3 Abs. 1 BORA nichtig gewesen sein, stünden dem Rechtsanwalt ebenfalls keine Zahlungsansprüche zu, weder aus Vertrag, noch aus §§ 679, 677, 683 BGB, weil sie im Zusammenhang mit einer gesetzeswidrigen Tätigkeit nicht als erforderlich hätten angesehen werden dürfen. Auch bereicherungsrechtliche Ansprüche bestünden nicht, weil der Mandant nach Aufdeckung der Interessenkollision einen anderen Anwalt habe beauftragen müssen und deshalb entreichert sei. q Volltext unter www.bundesgerichtshof.de BGH, Beschl. v. 05.09.2013 – 1 StR 162/13 Versuchte Nötigung durch anwaltliches Mahnschreiben Der Hinweis eines Rechtsanwalts in einem Mahnschreiben, seine Mandantschaft behalte sich im Falle der Nichtzahlung die Erstattung einer Strafanzeige vor, kann als versuchte Nötigung im Sinne des § 240 StGB gewertet werden. (Leitsatz der Redaktion) Aus den Gründen: Gegenstand des Verfahrens waren anwaltliche Mahnschreiben an Kunden von sogenannten Gewinnspieleintragungsdiensten. Diesen war über Callcenter angeboten worden, sich gegen einen Teilnehmerbetrag in Gewinnspiele einzutragen. Die Eintragung erfolgte nicht. Nachdem es zu etlichen Rücklastschriften gekommen war, wurde ein Rechtsanwalt beauftragt, entsprechende Mahnschreiben zu entwerfen, die den Anschein erweckten, der Rechtsanwalt habe die Forderung aus der Gewinnspieleintragung geprüft, was nicht der Fall war. Er selbst hatte sie auch nicht versandt. Es konnte nicht festgestellt werden, dass der Anwalt bei Erstellung der Schreiben Kenntnis von der fehlenden Eintragung der Kunden in die Gewinnspiele hatte. Durch die Ankündigung in den Mahnschreiben, gegebenenfalls behalte sich seine Mandantin die Einschaltung der Staatsanwaltschaft zur Überprüfung des Betrugsverdachts - also eine Strafanzeige – vor, habe der Angeklagte mit einem empfindlichen Übel gedroht. Er habe damit nicht etwa nur ein von ihm unbeeinflusstes mögliches Verhalten seiner Mandantin angekündigt; vielmehr habe er aus der Sicht eines verständigen Lesers vorgegeben, Einfluss auf diese Entscheidung der Mandantin zu haben, zumal er in den Schreiben auch angekündigt habe, er werde die rechtlichen Interessen seiner Mandantin konsequent durchsetzen. Die Androhung einer Strafanzeige sei im Grundsatz geeignet, den Bedrohten zur Begleichung geltend gemachter Geldforderungen zu motivieren. Besonderheiten des Einzelfalls, die dazu führten, dass die Empfindlichkeit des Übels – auch unter Berücksichtigung normativer Gesichtspunkte – gleichwohl zu verneinen wäre, wären hier nicht zu erkennen. Derartige Besonderheiten könnten insbesondere dann vorliegen, wenn und soweit gerade von dem Bedrohten in seiner (häufig: beruflichen) Lage erwartet werden könne, dass er der Drohung in besonnener Selbstbehauptung standhalte. Vergleichbare Besonderheiten lägen hier nicht vor. Die Empfänger der Schreiben hätten sich in keiner Lage befunden, die das Gewicht der Bedrohung mit einer gegen sie gerichteten Strafanzeige verringern könnte. Vielmehr hätte für sie die Drohung durch das Mahnschreiben eines Rechtsanwalts ein besonderes Gewicht erlangt, wie dies auch beabsichtigt gewesen sei. Ebenso wie die Stellung des Bedrohten das Gewicht einer Drohung mindern könne, könne es sich – wie hier – durch die berufliche Stellung des Drohenden erhöhen. q Volltext unter www.bundesgerichtshof.de S.11 1/2014 Gerichte, Ämter, Ministerien BGH, Urt. v. 04.07.2013 – IX ZR 306/12 Gebührenverzicht „Beantragt der Rechtsanwalt gegen seinen Mandanten, nachdem er diesem höhere Rahmengebühren in Rechnung gestellt hat, die Festsetzung der Mindestgebühren, verzichtet er damit auf die weitere Gebührenforderung.“ Aus den Gründen: Dem Kläger stehe eine über die festgesetzten gesetzlichen Mindestgebühren hinausgehende Honorarforderung gegen den Beklagten wegen einer mit diesem getroffenen Erlassvereinbarung (§ 397 Abs. 1 BGB) nicht zu. Bei Rahmengebühren bestimme der Rechtsanwalt gemäß § 14 Abs. 1 Satz 1 RVG die Gebühr im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände, vor allem des Umfangs und der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit, der Bedeutung der Angelegenheit sowie der Einkommensund Vermögensverhältnisse des Auftraggebers, nach billigem Ermessen. Mache der Rechtsanwalt von seinem Leistungsbestimmungsrecht durch Erklärung gegenüber dem Mandanten (§ 315 Abs. 2 BGB) Gebrauch, sei er an die von ihm getroffene Bemessung der Gebühr gebunden und könne davon nachträglich auch nicht zugunsten des Mandanten abweichen. Stehe fest oder sei davon auszugehen, dass eine Forderung entstanden sei, verbiete dieser Umstand im Allgemeinen die Annahme, der Gläubiger habe sein Recht einfach wieder aufgegeben. Beantrage der Rechtsanwalt jedoch im Festsetzungsverfahren lediglich die Mindestgebühren, stelle dies einen Erlassvertrag (§ 397 Abs. 1 BGB) dahingehend dar, dass er für seine Tätigkeit lediglich die Mindestgebühren erheben werde. Ausnahmsweise komme ein Verzichtsvertrag durch schlüssiges Handeln in Betracht, wenn ein unzweideutiges Verhalten des Gläubigers vorliege, das vom Erklärungsgegner nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte als Aufgabe des Rechts verstanden werden könne. Nach diesen Maßstäben habe der Kläger durch die Übermittlung des auf die Mindestgebühr gerichteten Festsetzungsantrags dem Beklagten den Antrag unterbreitet, ihm die über die Mindestgebühr hinausgehende Honorarforderung zu erlassen (§ 397 Abs. 1 BGB). Der konkludente Erlass der weitergehenden Gebührenforderung beruhe auch auf einem triftigen Grund, weil der Rechtsanwalt mit Rücksicht auf § 11 Abs. 8 Satz 1 Fall 1 RVG eine Festsetzung der Mindestgebühr nur beantragen dürfe, wenn er auf eine zusätzliche Honorarforderung verbindlich verzichte. Denn dem Rechtsanwalt sei sowohl nach dem Wortlaut der Bestimmung als auch nach dem Willen des Gesetzgebers im Anschluss an die Festsetzung der Mindestgebühr die Verfolgung einer darüber hinausgehenden Honorarforderung versagt. q Volltext unter www.bundesgerichtshof.de OLG Celle, Beschl. v. 26.11.2013 – 2 W 256/13 Selbe Angelegenheit Vertritt der Rechtsanwalt sowohl den Beklagten als auch dessen Streithelfer ist gebührenrechtlich von derselben Angelegenheit auszugehen, wenn ein innerer Zusammenhang im Sinne eines einheitlichen von dem Rechtsanwalt zu prüfenden Lebenssachverhalt besteht. q abgedruckt in MDR 2014, 117 1/2014 S.12 Rechtsbehelfsbelehrung im Zivilverfahren Zum 01.01.2014 ist das Gesetz zur Einführung einer Rechtsbehelfsbelehrung im Zivilprozess in Kraft getreten. Danach hat jede anfechtbare Entscheidung eine Belehrung über das statthafte Rechtsmittel, den Einspruch, oder die Erinnerung sowie über das Gericht, bei dem der Rechtsbehelf einzulegen ist sowie über den Sitz des Gerichts und über die einzuhaltende Form und Frist zu enthalten. Das soll allerdings nicht gelten, wenn sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen müssen, es sei denn, es ist über einen Einspruch oder Widerspruch zu belehren. q Aus der Arbeit des Vorstands Beschlüsse der 5. Satzungsversammlung am 6./7.12.2013 Neue Fachanwaltschaft und mehr Fortbildung Die Satzungsversammlung, das „Parlament“ der Anwaltschaft, hat in seiner letzten Sitzung im Dezember die Einführung einer neuen Fachanwaltsbezeichnung beschlossen: den Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht. Begründet wurde der Beschluss unter anderem damit, dass das Gebiet des internationalen Wirtschaftsrechtes den Umgang mit Kollisionsrecht und fremden Rechtsordnungen sowie anderen Kulturen und Sprachen erfordere. Deshalb sei eine besondere Spezialisierung notwendig. Die Bedeutung internationaler wirtschaftlicher Beziehungen deutscher Unternehmen gewährleiste eine breite Nachfrage nach international-rechtlichen Beratungsleistungen. Nach der Neufassung des § 15 FAO muss sich, wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, künftig kalender- jährlich auf diesem Gebiet durch wissenschaftliche Publikation oder an fachspezifische der Aus- oder Fortbildung dienenden Veranstaltungen hörend oder dozierend fortbilden. Die hörende Teilnahme setzt eine anwaltsorientierte oder interdisziplinäre Veranstaltung voraus. Bei Fortbildungsveranstaltungen, die nicht in Präsenzform durchgeführt werden, müssen die Möglichkeiten der Interaktion des Referenten mit den Teilnehmern sowie der Teilnehmer untereinander während der Dauer der Fortbildungsveranstaltung sichergestellt sein und der Nachweis der durchgängigen Teilnahme erbracht werden. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf künftig je Fachgebiet 15 Zeitstunden nicht unterschreiten. Bis zu fünf Zeitstunden können im Wege des Selbst- studiums absolviert werden, sofern eine Lernerfolgskontrolle erfolgt. Die Erfüllung der Fortbildungspflicht ist der Rechtsanwaltskammer durch Bescheinigungen oder andere geeignete Unterlagen unaufgefordert nachzuweisen. Fortbildung im Sinne des Absatzes 4 ist durch Bescheinigungen und Lernerfolgskontrollen nachzuweisen. Die Neufassung von § 15 Abs. 3, Abs. 4 und Abs. 5 Satz 2 in der Fassung vom 6.12.2013 wird gemäß dem neu gefassten § 16 Abs. 3 FAO am 1.1. des auf das Inkrafttreten folgenden Jahres wirksam. Die Beschlüsse müssen noch vom BMJ geprüft werden. Eine Nichtbeanstandung unterstellt, treten sie mit dem ersten Tag des dritten Monats in Kraft, der auf die Veröffentlichung in den BRAK-Mitteilungen folgt. q Die Anwaltschaft unseres Bezirks trauert um Alfred Hennemann *23.10.1927Rechtsanwalt+10.12.2013 Mitglied des Vorstandes der Rechtsanwaltskammer Nürnberg von 1976 – 1998 Schatzmeister der Rechtsanwaltskammer Nürnberg von 1978 – 1998 Über viele Jahre hat sich Kollege Hennemann im Vorstand unserer Kammer und als deren Schatzmeister für die Kollegenschaft und den Berufsstand engagiert. Unter anderem wegen seiner herausragenden Verdienste für die Anwaltschaft wurde er 1992 mit dem Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet. 1994 wurde ihm der Ehrenring der Rechtsanwaltskammer Nürnberg verliehen. Wir werden uns unseres hochgeschätzten Kollegen in Dankbarkeit erinnern. Viele haben mit ihm nicht nur einen klugen Berater und engagierten Mitstreiter, sondern auch einen Freund verloren. Rechtsanwaltskammer Nürnberg Hans Link Präsident S.13 1/2014 Aus der Arbeit des Vorstands 67. Tagung der Gebührenreferenten der Rechtsanwaltskammern Am 19.10.2013 fand in Erfurt die 67. Tagung der Gebührenreferenten der Rechtsanwaltskammern statt. Schwerpunktthemen waren die Vorarbeiten für ein weiteres Kostenrechtsmodernisierungsgesetz (3. KostRMoG) sowie der geplante bundeseinheitliche Streitwertkatalog für die Arbeitsgerichtsbarkeit. Es wurden als Vorarbeiten für ein 3. KostRMoG unter anderem Inhalt und Auslegung von Nr. 1000 Abs. 1 Nr. 2 VV RVG sowie der Zusatzgebühr für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen nach Nr. 1010 VV RVG diskutiert. Neben diesen durch das 2. KostRMoG nur unzureichend umgesetzten Forderungen der Anwaltschaft waren sich die Gebührenreferenten einig, dass auch die aus der Stellungnahme von BRAK und DAV aufgestellten Forderungen zum 2. KostRMoG, welche nicht Gesetz geworden seien, weiterhin aufrecht erhalten werden sollten. Bezüglich des geplanten bundeseinheitlichen Streitwertkataloges für die Arbeitsgerichte, welcher im Mai 2013 durch eine von den Präsidenten der Landesarbeitsgerichte eingesetzte Kommission veröffentlicht wurde, diskutierten die Gebührenreferenten die faktische Wirkung des Kataloges, welcher bisher nur im Entwurf vorliegt, aber dennoch von einigen Gerichten – teils ohne jegliche Begründung – berücksichtigt wird. Insbesondere wurde die Rechtswidrigkeit des Kataloges erörtert, da Bedenken im Hinblick auf die Zuständigkeit der LAG-Präsidenten zur Erstellung eines solchen Kataloges bestehen. Hierneben wurde der Katalog aber auch inhaltlich stark kritisiert. Zwischenzeitlich haben sowohl BRAK als auch DAV hierzu eine Stellungnahme abgegeben. Eine Beteiligung 1/2014 S.14 der Anwaltschaft bei der Erstellung des Kataloges sei aus Sicht der Gebührenreferenten erforderlich gewesen. Zum wiederholten Male tauschten sich die Gebührenreferenten auch über die Frage der Zulässigkeit von Werbung mit kostenloser Erstberatung aus. Nach überwiegender Ansicht der Gebührenreferenten dürfte diese grundsätzlich zulässig sein, da § 34 RVG die kostenlose Rechtsberatung erlaube, was so auch bereits durch einige Gerichte festgestellt worden sei. Wenn die kostenlose Rechtsberatung erlaubt sei, müsse dies auch für die Werbung damit gelten, so die Gebührenreferenten. Zum sog. Masseninkasso wurde diskutiert, welche Gebühr eingreife und angemessen sei. Generell läge eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG und nicht die Gebühr für ein einfaches Schreiben nach Nr. 2301 VV RVG vor. Es sei jeweils im Einzelfall nach dem Ermessen des Rechtsanwalts zu bestimmen, welche Gebühr konkret angemessen sei; die 1,3 Gebühr dürfte aber in der Regel bei Standardschreiben nicht gerechtfertigt sein. Im Hinblick auf die Abrechnung von Beratungshilfesachen, hier insbesondere die Frage, ob eine oder mehrere Angelegenheiten in Familiensachen vorlägen, äußerten die Gebührenreferenten, dass die Rechtsprechung hierzu noch sehr uneinheitlich sei und der Rechtsanwalt ggf. Rechtsmittel mit Bezug auf die positive Rechtsprechung einlegen müsse. Schließlich diskutierten die Gebührenreferenten noch darüber, wie die Abrechnungspraxis derzeit bei Rechtsschutzversicherungen und Rechtsanwälten verlaufe. Insbesondere wurde berichtet, dass die HUK-Coburg Rechtsschutzversicherung AG nach einem Gespräch mit den nordrheinwestfälischen Rechtsanwaltskammern ihre Rationalisierungsabkommen geändert habe. In den seit Mai 2013 geltenden Abkommen sei vorgesehen, dass sämtliche Vergütungstatbestände erfüllt und die gesetzlichen Gebühren, die der Anwalt in Rechnung stelle, übernommen würden, sofern sie bei Rahmengebühren entsprechend § 14 Abs. 1 RVG dargelegt würden. Die 68. Tagung der Gebührenreferenten wird am 29.03.2014 in München stattfinden. Voraussichtlich werden sich die Gebührenreferenten hier schwerpunktmäßig weiter mit den Vorarbeiten für ein 3. KostRMoG sowie mit dem Inhalt und der Auslegung der zum 01.01.2014 in Kraft getretenen Änderungen des Prozesskostenhilfeund Beratungshilferechts befassen. q Quelle: BRAK Aus der Arbeit des Vorstands Elektronischer Rechtsverkehr Das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten hat am 05.07.2013 den Bundesrat passiert. Die Neuregelung überträgt der Bundesrechtsanwaltskammer die Aufgabe, für jede Rechtsanwältin/jeden Rechtsanwalt ein so genanntes besonderes elektronisches Anwaltspostfach zum 01.01.2016 einzurichten. Über das Anwaltspostfach soll künftig die gesamte schriftliche Kommunikation zwischen den Gerichten und der Anwaltschaft abgewickelt werden. Bis aber die Kommunikation wechselseitig möglich sein wird, wird es noch länger dauern. Gestaffeltes Inkrafttreten Der Gesetzesentwurf sieht ein gestaffeltes Inkrafttreten der verschiedenen Vorschriften vor. Den Anfang macht die Anwaltschaft. Im Grundsatz treten dann alle Vorschriften zum 1.1.2018 in Kraft, es sei denn, gesetzliche Ausnahmen liegen vor. Der Zeitplan sieht wie folgt aus: 2016 Die Regelungen über die Errichtung der besonderen elektronischen Anwaltspostfächer werden bereits ab 01.01.2016 in Kraft treten. 2018 Frühestens ab 1.1.2018 besteht die Möglichkeit für die Anwaltschaft, elektronische Dokumente auch ohne qualifizierte elektronische Signatur bei Gericht über das besondere elektronische Anwaltspostfach einzureichen. Die Länder erhalten durch das Gesetz die Option, die Eröffnung des elektronischen Kommunikationswegs bis zum 31.12.2019 zu verschieben. Das Verschieben hat durch die Länder einheitlich zu erfolgen (Art. 24 Abs. 1 S. 2 sog. „Opt-Out“). 2022 Spätestens ab 1.1.2022 wird eine gesetzliche Verpflichtung zur Nutzung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs für jede Rechtsanwältin und jeden Rechtsanwalt in Kraft treten. Die Landesjustizverwaltungen erhalten hierbei die Möglichkeit, das Inkrafttreten auf 01.01.2020 oder auf 01.01.2021 für jedes Land und jede Gerichtsbarkeit separat vorzuverlegen (Art. 24 Abs. 2 S.1 sog. „Opt-In“). Die Vorverlegung ist jedoch nur zulässig, wenn allen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten die Benutzung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs zwei Jahre lang freiwillig ermöglicht wurde. So darf die verpflichtende Nutzung z.B. ab 1.1.2020 nur eingeführt werden, wenn ab 1.1.2018 der Anwaltschaft der elektronische Zugang durch das besondere elektronische Postfach gewährt wurde. Die Verpflichtung zur Einreichung elektronischer Dokumente über das besondere elektronische Anwaltspostfach wird auch nach dem 1.1.2022 für die Anwaltschaft nicht bestehen, wenn die Justiz aus technischen Gründen nicht auf elektronischem Weg erreichbar ist. Die Unmöglichkeit des Versandes ist unverzüglich glaubhaft zu machen (für den Zivilprozess: § 130d Abs. 1 S.2 und S.3 ZPO-neu). Umsetzung Bis zum 01.01.2016 muss die Bundesrechtsanwaltskammer für jede Rechtsanwältin/jeden Rechtsanwalt ein so genanntes besonderes elektronisches Anwaltspostfach einrichten. Die Vorbereitungen laufen auf vollen Touren. Die dafür anfallenden Kosten werden Gegenstand der diesjährigen Kammerversammlung sein. q News per E-Mail Unsere Kammermitteilungen erscheinen im Zwei-Monats-Rhythmus. Deshalb kommt es leider immer wieder vor, dass wir Ihnen Informationen, die wir erst nach Redaktionsschluss erhalten haben, nicht mehr rechtzeitig zukommen lassen können, weil die Portokosten außer Verhältnis stehen würden und die aktuellen Hinweise auf unserer Homepage vielleicht nicht gelesen werden. In den letzten Monaten haben wir unsere Mitglieder – soweit uns die E-Mailadressen bekannt gegeben wurden – zusätzlich über kurzfristig anberaumte Veranstaltungen und Seminarangebote per E-Mail informiert. Leider liegen uns aber nicht von allen Kammermitgliedern die Daten vor. Bitte lassen Sie uns Ihre E-MailAdresse zukommen, damit wir auch Sie zeitnah erreichen können. q S.15 1/2014 Aus der Arbeit des Vorstands Versorgungsempfänger: Rechtmäßigkeit der Anforderung von Lebensbescheinigungen Versorgungsempfänger der Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung (BRAStV) sind verpflichtet, auf Verlangen des Versorgungswerks Lebensbescheinigungen vorzulegen. Die Anforderung der Bescheinigungen ermöglicht der BRAStV zu prüfen, ob die Versorgungsempfänger noch nicht verstorben sind und Leistungen zu Recht ausgezahlt werden. Damit wird das Risiko von zu viel gezahlten Renten begrenzt und das Vermögen der Solidargemeinschaft geschützt. Denn es ist meistens sehr aufwendig, Leistungen zurückzufordern. Anders als der gesetzlichen Rentenversicherung werden der BRAStV Todesfälle auch nicht automatisch von den Meldebehörden mitgeteilt. Nach Art. 21 Abs. 3 des Gesetzes über das öffentliche Versorgungs- wesen, § 41 Abs. 3 der Satzung der BRAStV hat, wer Leistungen des Versorgungswerks beantragt oder erhält, auf Verlangen des Versorgungswerks alle Tatsachen anzugeben, die für die Leistung erheblich sind, und der Erteilung der erforderlichen Auskünfte durch Dritte zuzustimmen und Beweismittel vorzulegen. Danach ist die BRAStV u.a. berechtigt, von den Versorgungsempfängern Lebensbescheinigungen anzufordern (zur Berechtigung zur Anforderung von Lebensbescheinigungen vgl. auch das Urteil des SG Marburg vom 20.07.2011, Az.: S 12 KA 446/10, zu finden unter www.juris.de). Versorgungsempfänger können Lebensbescheinigungen bei jeder ein amtliches Dienstsiegel führenden Stelle erhalten, z.B. der örtlich zuständigen Meldebehörde (Gemeinde, Stadt) oder der zuständigen Berufskammer. Bitte kommen Sie zu diesem Zweck mit Ihrer Bescheinigung persönlich bei der Geschäftsstelle der RAK Nürnberg vorbei, wenn wir diese für Sie ausstellen sollen. Die BRAStV bittet vorsorglich alle Versorgungsempfänger dafür um Verständnis, dass sie auch künftig in regelmäßigen Abständen Lebensbescheinigungen anfordern wird. q Die Anwaltschaft unseres Bezirks trauert um Silvia Denk *20.07.1958Rechtsanwältin+26.01.2014 Mitglied des Vorstandes der Rechtsanwaltskammer Nürnberg von 2002 – 2013 Über viele Jahre hat sich Frau Kollegin Denk als Vertreterin des Bezirks Straubing im Vorstand unserer Kammer für die Kollegenschaft eingesetzt. Bundesweit hat sie sich seit 2003 bis September 2013 als Mitglied der Satzungsversammlung engagiert. Wir haben mit ihr eine hochgeschätzte, engagierte, kluge und vielen freundschaftlich verbundene Kollegin verloren. Rechtsanwaltskammer Nürnberg Hans Link Präsident 1/2014 S.16 Aus der Arbeit des Vorstands Crash-Kurs Die Crash-Kurse zur Prüfungsvorbereitung finden in diesem Jahr am 23. und 24.05.2014 in Nürnberg sowie am 02.06.2014 in Regensburg statt. Referenten sind wie im Vorjahr Martina Hylla (Gepr. Rechtsfachwirtin), Manuela Knauer (Gepr. Rechtsfachwirtin) sowie für das Fach Recht Rechtsanwalt Martin Rößler. In der Veranstaltung werden insbesondere die Bereiche RVG, Zwangsvollstreckung, Recht, Rechnungswesen und ZPO vertieft. Die Auszubildenden haben Gelegenheit, ihren eigenen Wissensstand zu überprüfen und bei bestehenden Lücken nachzufragen. Die Anmeldeformulare und weitere Informationen erhalten Sie rechtzeitig über die Berufsschulen. q Alles was Recht ist ... Ihre juristische Fachliteratur bei Zeiser+Büttner Hallplatz 3 90402 Nürnberg Telefon 0911/2368-0 Telefax 0911/2368-100 Fürther Straße 102 90429 Nürnberg Telefon 0911/32296-0 Telefax 0911/32296-22 www.schweitzer-online.de [email protected] Wir trauern um unsere verstorbenen Kollegen Nicole Otto, Furth Bernd Ophoff, Nürnberg Carl-Joachim Junghans, Nürnberg Rainer Neuhof, Fürth Gabriele Buzduga, Hemhofen verst. 20.12.2013 verst. 22.12.2013 verst. 30.12.2013 verst. 29.01.2014 verst. 03.02.2014 41 J 68 J 75 J 60 J 56 J Gespräch mit dem neuen Bayerischen Staatsminister der Justiz Am 18.12.2013 fand auf Einladung des neuen Bayerischen Staatsministers der Justiz Prof. Dr. Winfried Bausback ein Treffen mit den Präsidenten der drei bayerischen Rechtsanwaltskammern zu mehreren aktuellen Themen der Anwaltschaft statt. Das Gespräch diente nicht nur dem gegenseitigen Kennenlernen, sondern auch dem ersten konstruktiven Gedankenaustausch über anstehende, alle Beteiligten betreffende Themen. So wurde unter anderem über die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs in Bayern, über die Problematik der Auslagerung von Kanzleiarbeiten an außenstehende Dritte, über die Beteiligung der Anwaltschaft an Richterwahlverfahren, insbesondere bei der Besetzung des Bundesverfassungsgerichts, und über die personelle Ausstattung der Justiz in Bayern gesprochen. Das Treffen fand in einer offenen und entspannten Atmosphäre statt und war geprägt von gegenseitigem Interesse und Verständniss für die jeweiligen Anliegen. Alle Beteiligten äußerten den Wunsch, den Dialog fortzusetzen. q S.17 1/2014 Unser Bezirk Sommerabschlussprüfung 2014/II der Rechtsanwaltsfachangestellten Die Abschlussprüfung 2014/II der Rechtsanwaltsfachangestellten findet statt am Dienstag, den 24.06.2014 und Mittwoch, den 25.06.2014 Die Anmeldung zur Abschlussprüfung muss fristgemäß (§ 11 Abs. 1 PO) in der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer Nürnberg, Fürther Str. 115, 90429 Nürnberg, eingehen. Die Ausbilder sind für die rechtzeitige Anmeldung zur Prüfung verantwortlich. Die Anmeldefrist endet am 17.05.2014. Verspätet eingegangene Anmeldungen können grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt werden. Bitte verwenden Sie für die Anmeldung ausschließlich das Formblatt, das die Auszubildenden über ihre Berufsschulen erhalten (haben). Die Unterlagen stehen Ihnen auch als Download auf unserer Internetseite unter www.rak-nbg.de unter der Rubrik „Service/Ausbildung“ zur Verfügung. Mit der Anmeldung wird die Prüfungsgebühr i. H. v. 125,00 Euro zur Zahlung fällig. Bitte legen Sie der Anmeldung den Überweisungsbeleg bei. Bitte beachten Sie, dass die Auszubildenden, die die Berufsschule in Straubing besuchen, an der bei der Rechtsanwaltskammer München stattfindenden Abschlussprüfung teilnehmen. Die Prüfungstermine weichen ab. Die Betroffenen werden hierüber gesondert unterrichtet. Hinweise der BRAStV zur Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung Derzeit sind zahlreiche Verfahren vor den Sozialgerichten anhängig, die die Befreiung von Syndikusanwälten von der gesetzlichen Rentenversicherung 1/2014 S.18 zum Inhalt haben. Die Bayerische die Beitragspflicht beim VersorgungsRechtsanwalts- und Steuerbera- werk. q terversorgung informiert auf ihrer Homepage über die Auswirkungen (www.versorgungskammer.de/portal/page/portal/ bvk/bvk/brastv/aktuelles/befreiungsverfahren_hinabschließender Entscheidungen auf weis.pdf) Unser Bezirk MItteilung der BRAStV Aktuelle Informationen zur Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung Die Sitzung des Verwaltungsrats für das Geschäftsjahr 2013, zugleich konstituierende Sitzung für die Amtsperiode 2013/2016 war, fand am 21. Oktober 2013 in München statt. 1. Wahlen Der Verwaltungsrat wählte für die neue Amtsperiode RA Ottheinz Kääb LL.M. (RAK München) zum Vorsitzenden des Verwaltungsrats, RA Harald Ochsner (RAK München) zum 1. Stellvertreter des Vorsitzenden und StB Robert Fahn (StbK München) zum 2. Stellvertreter des Vorsitzenden. In den Verwaltungsausschuss für die Amtsperiode 2013/2016 wählte der Verwaltungsrat folgende Mitglieder und Stellvertreter: 2. Geschäftsergebnisse 2012 Das Kapitalanlagen-Portfolio des Versorgungswerks bestand zum Bilanzstichtag zu 4,5 % aus Grundstücken, zu 27,6 % aus Schuldscheinforderungen und Darlehen, zu 34,2 % aus Namensschuldverschreibungen, zu 0,4 % aus Inhaberschuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren und zu 33,3 % aus Aktien, Investmentanteilen und anderen nichtverzinslichen Wertpapieren. • Der Jahresabschluss erhielt das uneingeschränkte Testat der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. • Der Verwaltungsrat billigte den Jahresabschluss, schloss sich dem Lagebericht der Geschäftsführung an und erteilte ihr Entlastung. Der Geschäftsbericht 2012 steht in elektronischer Form auf der Homepage des Versorgungswerks (www. brastv.de) unter der Rubrik „Versorgungswerk im Überblick/Geschäftsdaten“ zur Verfügung. Auf Anforderung erhalten Mitglieder weiterhin ein Druckexemplar des Geschäftsberichts. 3. Gewinnverwendung/Dynamisierung 2014 Der Verwaltungsrat beschloss, die im Anwartschaftsverband 3 (AV 3) erworbenen Anwartschaften (Rechnungszins 2,5 %) zum 01.01.2014 um 0,75 % zu erhöhen. Verwaltungsausschuss 2013/2016 Auf weitere Dynamisierungen verzichtete der Verwaltungsrat vor dem Hintergrund der weiterhin nachhaltig negativen Zinserwartungen auf den Kapitalmärkten zugunsten der Stärkung der Reserven und der Risikotragfähigkeit des Versorgungswerks. Mitglieder: Stellvertreter (persönlich zugeordnet): 4. Wirtschaftsplanung RAK München: Ottheinz Kääb LL.M. Harald Ochsner Stephan Kopp Dr. Stefan Schweyer RAK Nürnberg: Rainer Prager Der Verwaltungsrat billigte die von der Geschäftsführung aufgestellte Wirtschaftsplanung 2014. Stefanie Haizmann RAK Bamberg: Ulrike Jäger 5. Versorgungswerk im Internet und Kontaktaufnahme Thomas Ebersberger StbK München: Robert Fahn Paul Kokott StbK Nürnberg: Ernst Rabenstein Michael Schärtl Patentanwaltskammer: Dr. Günter Keller Dr. Brigitte Böhm Die Homepage des Versorgungswerks erreichen Sie unter der Internetseite www.brastv.de. Wesentliche Geschäftsdaten im Vergleich zum Vorjahr siehe Tabelle nächste Seite. S.19 1/2014 Unser Bezirk Wesentliche Geschäftsdaten im Vergleich zum Vorjahr 2012 2011 Veränderungen Anwartschaftsberechtigte 37.054 35.576 + 1.478 Aktive Mitglieder 32.285 31.260 + 1.025 davon Rechtsanwälte 24.442 23.872 + 570 davon Steuerberater 6.673 6.314 + 359 davon Patentanwälte 1.170 1.074 + 96 Versorgungsempfänger 2.207 2.050 + 157 Mio. € Beiträge im Geschäftsjahr 278,8 + 15,4 4.560,4 4.080,4 + 479,8 26,2 23,9 + 2,4 Bilanzsumme 4.649,2 4.215,0 + 434,2 Versicherungstechnische Rückstellungen 4.627,2 4.194,2 + 433 Durchschnittsverzinsung (GDV) 3,91 % 4,15 % Versorgungsleistungen Telefon 089 9235 7050; Fax 089 9235 7040 [email protected] Veränderungen Mio. € 294,2 Kapitalanlagen Bayerische Rechtsanwaltsund Steuerberaterversorgung Postfach 810123 81901 München Quelle: BRAStV Bayerischer Mediationstag „Konfliktbehandlung nach Maß“ Am 26.11.2013 fand auf Initiative des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz in Kooperation mit den Rechtsanwaltskammern Nürnberg, München und Bamberg, mit der IHK, dem Bayerischen Anwaltverband und der Mediationszentrale München sowie dem Munich Centre for Dispute Resolution erstmals der „Bayerische Mediationstag“ statt. 1/2014 S.20 Die Tagung stand unter dem Motto: „Konfliktbehandlung nach Maß – für jeden Konflikt das passende Verfahren“ – war die erste Gemeinschaftsveranstaltung des Bayerischen Justizministeriums mit Anwaltschaft, Wirtschaft, Mediatoren und Wissenschaftlern. Die große Resonanz – etwa 400 Teilnehmer waren in die IHK-Akademie in München gekommen – zeigte, dass es sich bei der alternativen Konfliktbeilegung um ein aktuelles Thema von steigendem Interesse handelt. Dies betonten in ihren Grußworten auch Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback, der Präsident der Rechtsanwaltskammer München Hansjörg Staehle, der Hauptgeschäftsführer des Bayerischen Industrie- und Handelskammertages Peter Driessen sowie Rechtsanwältin Barbara von Petersdorff-Campen von der Mediationszentrale München. In verschiedenen Kurzvorträgen mit Diskussion und Workshops wurde das Thema der alternativen Konfliktbeilegung (ADR) unter vier Blickwinkeln beleuchtet: aus der Sicht der Psychologie, der Wirtschaft, der Anwaltschaft und der Justiz. q Weitere Informationen finden Sie unter www.justiz.bayern.de/ministerium/veranstaltungen/ Unser Bezirk Haftung und Haftungsvermeidung in interprofessionellen Berufsgesellschaften Am 05.12.2013 fand in den Seminarräumen der Steuerberaterkammer Nürnberg die von der Wirtschaftsprüferkammer, der Steuerberaterkammer sowie der Rechtsanwaltskammern Nürnberg und Bamberg gemeinsam ausgerichtete Vortragsveranstaltung „Haftung und Haftungsvermeidung in interprofessionellen Berufsgesellschaften“ statt. Als Referent für die Veranstaltung konnte Herr RA/StB/ WP Dr. iur. Norbert H. Hölscheidt gewonnen werden, der selbst viele Jahre in mittelständischen Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften als Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwalt tätig war. Gegenstand des Vortrages war u. a. die spezielle Haftungsproblematik bei interdisziplinären Sozietäten. Zudem wurde näher auf die Haftungsvermeidung durch die Wahl der Rechtsform sowie die Möglichkeit der Vereinbarung von Haftungsausschlüssen mit der Mandantschaft eingegangen. Insbesondere wurden bei diesen Themengebieten auch die nunmehrige Möglichkeit der Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung und ihrer Besonderheiten berücksichtigt. Mit 100 interessierten Teilnehmern wurde die Veranstaltung bei den Mitgliedern der Kammern sehr gut angenommen. Es ist deshalb vorgesehen, ein Seminar mit Dr. Hölscheidt anzubieten, das sich speziell mit den Fragen der Haftungsvermeidung bei Rechtsanwaltsgesellschaften bzw. interprofessionellen Zusammenschlüs- sen mit anwaltlicher Beteiligung auseinandersetzt. Im Anschluss an den Vortrag bestand noch die Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch bei einem kleinen Imbiss. q v.l.n.r.: RA Riegler, RAin Popp, VizePräs. RAK Hacker, Referent Hölscheidt, Präs. StBK Dehler Jahressteuererklärungen 2013 Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen (BayStMF) hat mitgeteilt, dass die Jahressteuererklärungen 2013, wie in den vergangenen Jahren, steuerlich beratenen Steuerpflichtigen - ausgenommen sind Genossenschaften – von den Finanzämtern in Bayern nicht zugesandt werden. Die erforderlichen Vordrucke werden stattdessen den Angehörigen der steuerberatenden Berufe auf Anforderung zur Verfügung gestellt. Sie sind bei dem Finanzamt zu bestellen, das für den Berufsangehörigen zuständig ist bzw. bei der zuständigen Außenstelle. Für im Bereich der Finanzämter Nürnberg und Fürth ansässige Rechtsanwälte ist das Finanzamt Nürnberg Süd, Sandstraße 20, 90443 Nürnberg zuständig. Bitte beachten: Im Steuerbürokratieabbaugesetz vom 19.12.2008 wurde für die Gewerbesteuer- und Körperschaftssteuererklärungen sowie für die Erklärungen zur gesonderten Feststellung von Besteue- rungsgrundlagen nach § 180 Abs. 1 Nr. 2 AO geregelt, dass die Daten ab dem Veranlagungszeitraum 2011 grundsätzlich elektronisch zu übermitteln sind. Für die Umsatzsteuerjahreserklärungen wurde im Jahressteuergesetz 2010 entsprechendes geregelt. Steuervordrucke für diese Steuerarten sind deshalb in der Bestellliste nicht mehr enthalten. q Der Bestellschein für die Steuererklärungen 2013 ist auf den Internetseiten der bayerischen Finanzämter unter der Rubrik „Formulare/Weitere Themen von A – Z / Steuerberatende Berufe“ verfügbar. S.21 1/2014 Im Gespräch Wie geht´s … Herr Justizminister Prof. Dr. Bausback? : Herr Professor Bausback, zunächst herzlichen Glückwunsch zu Ihrer Ernennung als bayerischer Justizminister und vielen Dank, dass Sie uns für ein Interview zur Verfügung stehen. Wir freuen uns, dass es wieder ein Franke an die Spitze dieses Ministeriums geschafft hat. Sie sind erst seit fünf Jahren Mitglied des bayerischen Landtags. Kam die Ernennung für Sie selbst überraschend? Bausback: Ein wenig schon, das gebe ich offen zu. Die Ernennung zum Justizminister war auch für mich eine gewisse – natürlich sehr schöne – Überraschung. Ich habe mich sehr gefreut. : In Aschaffenburg sind Sie seit 2002 als Stadtrat kommunalpolitisch aktiv. Dort kennt man Sie. In unserem Kammerbezirk sind Sie bislang noch – nicht so bekannt. Verraten Sie uns etwas über die Person Winfried Bausback? Hatten Sie schon immer den Wunsch, die juristische Laufbahn einzuschlagen? Bausback: Nach dem Abitur hatte ich zunächst erwogen, Geschichte und Deutsch zu studieren. Letztlich habe ich mich aber doch für Jura entschieden. Und im Rückblick kann ich sagen, dass das eine gute Entscheidung war, die ich nie bereut habe. : Ihrem Lebenslauf entnehmen wir, dass Sie mit Ihrer fränkischen Heimat sehr verwurzelt sind. Sie haben in Aschaffenburg die Schule besucht und in Würzburg studiert. Ihre Tätig- 1/2014 S.22 keit in der Wissenschaft führte Sie zunächst an die Universität Würzburg, später an die Bergische Universität Wuppertal. Hat es Sie nie aus Franken weggezogen? Bausback: Heimat als ein Ort, wo ich zur Ruhe kommen kann, ist mir sehr wichtig. Ich habe mich in Franken und speziell in Aschaffenburg schon immer sehr wohl gefühlt. Und dort bin ich auch jetzt noch gerne mit meiner Familie zuhause. : Sie sind als Universitätsprofessor ein Mann der Forschung und Lehre. Bei Ihren neuen Aufgaben werden Sie vielen Problemen aus der Praxis begegnen. Hatten Sie schon Gelegenheit, sich ein wenig einzuarbeiten? Bausback: Ja. Mir war das auch ganz wichtig, dass ich schnell Kontakt zur Justizpraxis bekomme, um die Anliegen unserer rund 20.000 Justizbediensteten kennenzulernen. Gleich an meinen ersten Tagen im Amt habe ich deshalb z.B. an Tagungen der Generalstaatsanwälte, der Leitenden Oberstaatsanwälte, der Gerichtspräsidenten und der Amtsgerichtsdirektoren teilgenommen. So konnte ich mir recht schnell einen ersten Überblick verschaffen. : Unser Anwaltskollege Hermann Leeb war von 1993 bis 1998 Bayerischer Justizminister, ein Aschaffenburger wie Sie. Gibt es einen Erfahrungsaustausch zwischen dem neuen Minister und dem einen oder anderen Amtsvorgänger? Bausback: Ja, natürlich. Insbesondere mit Hermann Leeb habe ich mich schon mehrmals ausgetauscht. Er ist mein langjähriger politischer Wegbegleiter, den ich unter anderem durch unsere gemeinsame Tätigkeit im Aschaffenburger Stadtrat gut kenne. Er war ein sehr beliebter und gerade auch innerhalb der Justiz sehr anerkannter Justizminister. : Das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten ist am 16.10.2013 im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Die Regelungen über die Errichtung der besonderen elektronischen Anwaltspostfächer werden bereits ab 01.01.2016 in Kraft treten. Frühestens ab 01.01.2018 besteht die Möglichkeit für die Anwaltschaft, elektronische Dokumente auch ohne qualifizierte elektronische Signatur bei Gericht über das besondere elektronische Anwaltspostfach einzureichen. Die Länder erhalten jedoch durch das Gesetz die Option, die Eröffnung des elektronischen Kommunikationswegs bis zum 31.12.2019 zu verschieben. Aus Bayern war bislang das ehrgeizige Ziel zu hören gewesen, so früh wie Im Gespräch Lebenslauf 22.10.1965 geboren in Aschaffenburg verheiratet, drei Kinder Volksschule Aschaffenburg- Strietwald möglich in den elektronischen Rechtsverkehr einzusteigen. Wie schätzen Sie die derzeitigen technischen Voraussetzungen und die Möglichkeit der Umsetzung schon zum 01.01.2018 ein? Bausback: Um das sog. „E-JusticeGesetz“ zeitgerecht umzusetzen, ist ein gewaltiger Kraftakt erforderlich. Es geht dabei nicht nur darum, den elektronischen Rechtsverkehr landesweit bei den Gerichten über alle Instanzen hinweg einzuführen. Von Anfang an soll ein durchgängiger Workflow geschaffen werden, da nur so die Vorteile elektronischer Kommunikation wirklich genutzt werden können. Mit dem Einstieg in den elektronischen Rechtsverkehr wollen wir dabei nicht bis zum 1. Januar 2018 warten. Vielmehr wollen wir den fakultativen elektronischen Rechtsverkehr in ausgewählten Verfahrensbereichen bei bestimmten Gerichten schon wesentlich früher eröffnen. Ich möchte deshalb noch 2014 bei einem Landgericht in erstinstanzlichen Zivilsachen mit der Pilotierung der digitalen Justiz beginnen. Später sollen weitere Gerichte und Verfahrensbereiche, z. B. das gerichtliche Ordnungswidrigkeitenverfahren, einbezogen werden. In welchem Umfang und in welcher Zeit uns das gelingen wird, hängt nicht nur von den technischen Voraussetzungen ab. Wir benötigen auch erhebliche zusätzliche Finanzmittel und Personal. Ich setzte mich dafür ein, dass diese Voraussetzungen zeitgerecht geschaffen werden, um den im „E-Justice-Gesetz“ bestimmten Zeitpunkt für die landesweite Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs, den 1. Januar 2018, erreichen zu können. Damit der Kraftakt geschultert werden kann, bedarf es nicht zuletzt auch einer engen Zusammenarbeit und Abstimmung mit den Rechtsanwälten. Den bereits begonnenen Dialog mit den Rechtsanwaltskammern wollen wir fortsetzen und weiter ausbauen. 05/1985 Abitur am Kronberg-Gymnasium Aschaffenburg 1.9.1985 – 30.9.1986 Grundwehrdienst : Welche justizpolitischen Ziele stehen auf Ihrer Prioritätenliste als Bayerischer Justizminister ganz weit vorne? Bausback: Ein Thema, das mir besonders am Herzen liegt, weil es ein wichtiger Faktor für den Wirtschaftsstandort Bayern ist, ist die Beschleunigung von Gerichtsverfahren. In punkto Verfahrensdauer braucht sich die bayerische Justiz zwar wahrlich nicht zu verstecken. Sie nimmt im Bundesvergleich bereits eine Spitzenposition ein. Gerade Bauprozesse sind aber in ganz Deutschland oft sehr langwierig. Hier möchte ich eine Verbesserung erreichen. Bei den Koalitionsverhandlungen in Berlin, an denen ich als CSU-Vertreter für die Bereiche Inneres und Justiz teilgenommen habe, habe ich mich deshalb für eine Öffnungsklausel im GVG eingesetzt, die es den Ländern ermöglicht, spezialisierte Baukammern nach dem Vorbild der Handelskammern einzurichten. Zudem sind wir dabei, Vorschläge für die Verfahrensgestaltung in komplexen Bauprozessen zu entwickeln. Dazu haben wir einen Arbeitsgruppe „Verfahrensmanagement“ ins Leben gerufen, in der auch die Rechtsanwaltschaft vertreten ist. Daneben gibt es freilich noch viele andere Punkte, bei denen ich auf Landes- aber auch auf Bundesebene rechtspolitische Akzente setzen will, auch z. B. die Reform der Unterbringung nach § 63 StGB. : Die Vorgänge um den Fall Mollath haben das Ansehen der Bayerischen Justiz in der Öffentlichkeit beschädigt. Wie kann verloren gegangenes Vertrauen in die Justiz aus Ihrer Sicht zurückgewonnen werden? 10/1986 – 1992 Studium der Rechtswissenschaft an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg; zeitweise parallel Studium der Geschichte (als zweites Hauptfach) und Philosophie (Nebenfach) WS 1991/1992 Erstes Staatsexamen 04/1992 – 01/1995 Rechtsreferendariat in Aschaffenburg, Würzburg und Frankfurt; Abschluss Zweites Staatsexamen ab 02/1995 wissenschaftlicher Mitarbeiter, später Assistent und Oberassistent an der Universität Würzburg 06/1997 Abschluss der Promotion 2002 Abschluss des Habilitationsverfahrens mit der Venia (Lehrbefugnis) für Öffentliches Recht, Europarecht und Völkerrecht; Vertretungsprofessuren an der Friedrich-Alexander Universität Erlangen-Nürnberg, der Universität Bayreuth sowie Lehraufträge an der Katholischen Universität EichstättIngolstadt seit 04/2008 Bergische Universität Wuppertal; Ernennung zum Universitäts- professor auf Lebenszeit; Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, insbesondere europäisches und internationales Wirtschaftsrecht; Professur ruht seit Beginn des Landtagsmandats. seit 20.10.2008 Mitglied des Landtags seit 10.10.2013 Bayerischer Staatsminister der Justiz S.23 1/2014 Unser Bezirk Bausback: Das Ansehen der bayerischen Justiz hat in den letzten Monaten ohne Zweifel stark gelitten. Gerade im Fall Mollath ist die bayerische Justiz in einer Weise in die Kritik gekommen, die sie in ihrer Gesamtheit sicherlich nicht verdient hat. Denn wir haben insgesamt ein funktionierendes und sehr gutes Justizsystem. Wir können aber auch nicht die Augen davor verschließen, dass das Vertrauen in unser Justizsystem in der öffentlichen Meinung Schaden genommen hat. Hier müssen wir ansetzen. Die Justiz muss sich der sachlichen Kritik stellen und sich mit ihr auseinandersetzen. Ich begrüße es deshalb sehr, dass jetzt aus der Justiz heraus eine breit angelegte Diskussion um das eigene Selbstverständnis angestoßen wurde. Ich werde diesen Prozess fördern und unterstützen, wo ich nur kann. Auch die Außendarstellung der Justiz ist ein wichtiges Thema. Unsere Richter sprechen Urteile im Namen des Volkes. Das Volk hat ein Anrecht darauf, sie zu verstehen. Wo dies nötig ist, müssen wir deshalb unser Rechtssystem und unsere Arbeit verständlich nach außen erklären. : Das Amt des Justizministers ist zeitintensiv. Wir haben gelesen, dass Sie drei Kinder haben. Wie schaffen Sie den Spagat zwischen Beruf und Familie und wie verbringen Sie die wenige Freizeit, die Ihnen bleibt? Bausback: Meinen Familie steht hinter mir und hat sich mit mir über meine Ernennung zum Justizminister gefreut, auch wenn uns bewusst war, dass ein solches Amt mit Belastungen für das Familienleben verbunden ist. Ohne das Verständnis und die Unterstützung meiner Familie ginge es nicht. Das ist nicht selbstverständlich und dafür bin ich sehr dankbar. Umgekehrt ist es mir wichtig, darauf zu achten, dass ich trotz eines stets dicht gedrängten Terminkalenders auch Freiräume für die Familie habe. Die – zugegeben – knappe Zeit, die ich mir dafür freihalten kann, nutze ich ganz bewusst mit meiner Frau und meinen Kindern. Zum Beispiel gehen wir dann gerne gemeinsam schwimmen oder genießen einfach nur unseren Garten. : Herr Justizminister Prof. Bausback, wir danken Ihnen für das Interview und wünschen Ihnen für Ihre Aufgaben eine glückliche Hand und uns ein offenes Ohr unseres Justizministers für die Belange der Anwaltschaft. q Ehrung von Kanzleiangestellten 10-jähriges Jubiläum Natalie Scheptuchin Roth & Roth Rechtsanwälte Marienstr. 27 90402 Nürnberg Martina Trometer Kanzlei Lorenz Nägelsbachstr. 49 a 91052 Erlangen 20-jähriges Jubiläum Dagmar Gärtner Hummelmann, von Pierer & Kollegen Friedrichstr. 33 91054 Erlangen Ulrike Eberlein Manske & Partner Bärenschanzstr. 4 90429 Nürnberg 25-jähriges Jubiläum Einmalig registrieren und bequem online anmelden! Nutzen Sie die Möglichkeit zur Online-Anmeldung für Kammerseminare unter www.rak-nbg.de/de/ seminare 1/2014 S.24 Ursula Wening Manske & Partner Bärenschanzstr. 4 90429 Nürnberg 35-jähriges Jubiläum Ulrike Heldmann Rechtsanwälte Dr. Schatz und Kollegen Ziegelgasse 6/I 92224 Amberg Personalien Neue Fachanwälte Mitgliederentwicklung Mitgliederstand zum 27.01.2014 (einschließlich Rechtsbeistände): 4.757 Aufnahmen (59) Erstzulassung (keine Kennzeichnung) Mitglied durch Kammerwechsel * Mitglied durch Wiederzulassung ** Akgün, Aybora (Nürnberg) ** Angerer, Axel (Nürnberg) Asservandum RA-GmbH (Erlangen) Bachmann, Lutz (Nürnberg) Bauer, Matthias (Perkam) * Berger, Barbara (Regensburg) Beß, Susanna (Nürnberg) Bleisteiner, Oliver (Nürnberg) Busch, Nicola (Erlangen) Caspary, Daniel (Regensburg) Deinhard, Michaela (Nürnberg) Dittrich, Sabine (Regensburg) Fischer, Sandra (Neustadt) Gartner, Michael (Regensburg) * Groß, Thomas (Regensburg) Großmann, Christina (Nürnberg) Grünwald, Matthias (Regensburg) Günther, Kristina (Nürnberg) Hebestreit, Marc (Bubenreuth) Hertz, Claus (Erlangen) Hess, Anton (Freystadt) Horstmann, Dana (Nürnberg) Huber, Heribert (Amberg) Hunneshagen, Martina (Fürth) Kell, Bernadette (Nürnberg) Kratzer, Kristina (Buchberg) Krusche, Saskia (Erlangen) Kuderna, Miriam (Nürnberg) Kürschner RA-GmbH (Nürnberg) Lang, Claudia (Nürnberg) Maas, Patrick (Hersbruck) Meda, Ana Kristina (Rötz) * Meindl, Daniela (Fürth) Metner, Fabian (Regensburg) Metzner, Marius (Nürnberg) Müller, Christian (Nürnberg) Müller, Julia (Nürnberg) Op den Camp, Dr. Albert (Fürth) * Rahn, Christian (Burgthann) Ratzesberger, Eva (Nürnberg) Satzinger, Patrick (Nürnberg) Schlemmer, Stefanie (Schwabach) Schmidt, Tobias (Nürnberg) Schubert, Thomas (Erlangen) * Schwarz, Alexander (Fürth) Schwenk, Andrea (Ansbach) Sievert, Dr. Janika / LL.M.Eur. (Nürnberg) * Singer, Christopher (v. d. KPfl. befreit) Sipos-Lay, Iris (Nürnberg) Spintig, Julia-Simone (Regensburg) Stempfle, Dr. Friedhelm (Fürth) Stingl, Susanne (Regensburg) Tekin, Yasin (Nürnberg) Thilo Märtin & Coll. RA-GmbH (Nürnberg) Tholl, Rebecca (Nürnberg) TLB RA-GmbH (Leinburg) Weidig, Susanne (Nürnberg) Wendl, Manuel (Sulzb.-Rosenberg) Wördemann, Sebastian (Erlangen) Löschungen (23) ^ Wechsel in anderen Kammerbezirk ^^ verstorben Baur, Dr. Daniel (Regensburg) ^ Beuchler, Dr. Holger (Erlangen) ^ Beyer, Dr. Thomas (Nürnberg) Birkmann, Eva (Regensburg) ^ Buchberger, Andreas (Berching) ^ Eichinger, Herbert (Fürth) Einöder, Marion (Maxhütte-Haidhof) Flammersberger, Franz (Amberg) Gartner, Michael (Regensburg) Junghans, Carl-Joachim (Nürnberg) ^^ K5 Media Law RA-GmbH (Regensburg) ^ Kupfer, Silvio (Nürnberg) ^^ Mayr, Helmut (Nürnberg) Naujoks, Werner (Nürnberg) Ophoff, Bernd (Nürnberg) ^^ Otto, Nicole (Furth) ^^ FA für Arbeitsrecht RA Ulrich Goß, Amberg FA für Familienrecht RAin Stefanie Schwolow, Regensburg RAin Susanne Dreßler, Amberg RAin Daniela Ritter, Lauf RAin Sandra Weber, Neumarkt RAin Ivonne Rieger-Kaminski, Amberg RA Thilo Schmidt, Weiden FA für Handels- und Gesellschaftsrecht RAin Dr. Ana Maria Heymann-Lano, LL.M., Erlangen RA Dr. Florian Kreis, Regensburg FA für Informationstechnologierecht RA Christian Kerschbaum, Regensburg RA Tim Pahl, Nürnberg FA für Insolvenzrecht RAin Johanna Wagner, Regensburg RA Wolfgang Böck, Nürnberg RA Sebastian Preißler, Nürnberg RAin Tanja Kondert, Nürnberg FA für Miet- und Wohnungseigentumsrecht RA Wolfgang Klausecker, Nürnberg FA für Strafrecht RAin Sabine Prokisch, Straubing FA für Verkehrsrecht RA Stephan Stärzl, Schwabach FA für Versicherungsrecht RA Ingo-Julian Rösch, Nürnberg FA für Verwaltungsrecht RA Tobias Rilling, Nürnberg Pilz, Annika (Nürnberg) ^ Reimann, Barbara / LL.M. (Dublin) Rupp, Wolfgang (Regensburg) Sandoval Gonzáles, Inés (Nürnberg) Schäfer, Jennifer (Regensburg) Scheller, Stefan (Nürnberg) Schmitt, Christoph (Nürnberg) ^ S.25 1/2014 Kanzleiforum Stellenmarkt Stellenangebote Rechtsanwälte/ Rechtsanwältinnen [email protected] Etablierte Nürnberger Kanzlei bietet RA m/w (auch Berufsanf.) Mögl. zur freien Mitarbeit. Bevorzugt wird gedacht an die Ergänzung in den freien Fachgebieten wie z. B. VerwR bzw. umfassend Öffentl. Recht , WEG, priv. BauR, WirtschR (GesellR, BankR, KapitalmarktR, SteuerR), MedizinR, ErbR. [email protected] Ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt suchen wir zur Verstärkung unseres Teams einen Rechtsanwalt/eine Rechtsanwältin im Anstellungsverhältnis. Diese/r wird vorwiegend mit der Umsetzung der neuen Vorgaben durch das KAGB (AIFM Richtlinie) bei unserem größten Mandanten mit Sitz in Landshut vor Ort betraut werden. 1/2014 www.rak-nbg.de“ besprochen werden. Bei Interesse bitte unter o.g. Tel.-Nr. melden! RAin Gietl Julia, Tel. 0841/93513-31 Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir eine/n Rechtanwalt/in für freie Mitarbeit oder Anstellungsverhältnis, vorwiegend für den Bereich allgemeines Zivilrecht. Wir legen Wert auf eine motivierte sowie kollegiale Zusammenarbeit und freuen uns auf Ihre Bewerbung. RA Prof. Dr. Rauch, Regensburg, Tel. 0941-297340 Wir suchen junge Fachanwältin/ jungen Fachanwalt für Bau- u. Architektenrecht. Prädikatsexamen u. Promotion sind erwünscht. Wir sind an einer langfristigen Zusammenarbeit interessiert u. bieten gute Aufstiegschancen. Ihre Bewerbung bitte an: [email protected] Linhardt. Rechtsanwälte, Nürnberg Zivil- und wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Kanzlei sucht schnellstmöglich zur Vervollständigung ihres Teams eine/n Rechtsanwältin/Rechtsanwalt. Aussagekräftige Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte an: [email protected] RAe Stühlein, Barthelmes & Kollegen www.kanzlei-sbk.de Ambitionierte Kanzlei mit drei Berufsträgern sucht eine/n motivierte/n, aufgeschlossene/n Kollegen/Kollegin insbesondere für die Bereiche Miet-, Verkehrsunfall- und Schadensrecht. Wir bieten ein vielfältiges Tätigkeitsfeld und gutes Arbeitsklima bei leistungsgerechter Bezahlung. Tel. 0157-5768921 Rechtsanwalt mit Kanzlei in Regensburg (Tätigkeitsschwerpunkte: Familienrecht/Arbeitsrecht/Wirtschaftsrecht) sucht örtliche oder auch überörtliche kooperative Zusammenarbeit mit Kollegin/Kollegen; Modalitäten können Kanzlei Dr. Bardenheuer & Schütz Wir suchen ab sofort eine/n Kollegin/ Kollegen zur Erweiterung unseres Teams in den Bereichen VerwaltungsR, priv. Baurecht und für gelegentliche Vertretungen. Gerne auch Berufsanfänger/in mit der Bereitschaft sich in S.26 „Stets aktualisiert im Internet unter neue Rechtsgebiete einzuarbeiten. Bewerbungen bitte vorab per Email an: [email protected] [email protected] Schaffen Sie ein neues Bewusstsein im Urheberrecht! Wir suchen Rechtsanwalt (w/m) – Schwerpunkt Urheberrecht: Sie prüfen rechtliche Sachverhalte im Rahmen von UrhR-Streitigkeiten und gestalten eigenständig die außergerichtliche Fallbearbeitung. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung (Kennziffer 200)! Dr. Markus Jungbauer, Tel. 09831-883280 Zur Verstärkung unserer Fachanwaltskanzlei suchen wir eine(n) RA/in mit der Bereitschaft zur Spezialisierung im Bau- und/oder Verwaltungsrecht. Fachanwaltstitel erwünscht, aber nicht erforderlich. Bewerbungen an: [email protected] Dr. Markus Jungbauer, Tel. 09831-883280 Wir suchen eine hochmotivierte Verstärkung für unser junges Rechtsanwaltsteam mit 6 Berufsträgern im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen. Voraussetzung ist Ihr Wille zur Spezialisierung, insbesondere zum Erwerb eines Fachanwaltstitels. Bewerbungen bitte an: [email protected] [email protected] Wir suchen ab sofort eine(n) RA/in für Gesellschafts-/Erbrecht, zunächst auch in Teilzeit, sehr gerne auch Berufsanfänger. Bewerbungen online Kanzleiforum oder schriftlich mit Angabe der Gehaltsvorstellung an o.g. Adresse. Mehr Infos unter: www.paluka.de/Karriere RAe Förster & Förster, Wendelsteiner Str. 2a, 91126 Schwabach, [email protected] Für unsere etablierte Kanzlei suchen wir ab sofort einen weiteren Rechtsanwalt (m/w) mit mehrjähriger Berufserfahrung. Falls Sie Interesse an einer langfristigen Tätigkeit in einem motivierten Team haben, senden Sie Ihre Bewerbung an o. g. Email-Adresse oder per Post. [email protected] AfA Rechtsanwälte suchen für Ihren Standort in Bamberg eine/n engagierte/n, teamfähige/n und selbstständige/n RA/in. Sehr gute arbeitsrechtliche Kenntnisse werden vorausgesetzt. Wir bieten ein nettes Team, moderne Ausstattung und ein abwechslungsreiches Tätigkeitsfeld. RAE DR. JOCKISCH - www.jockisch.de FA/in für Familienrecht, oder RA/in (mit absolviertem Fachanwaltskurs Familienrecht) für unsere moderne Kanzlei gesucht. Bewerbungen mit den Ergebnissen der schriftlichen Teile der Staatsexamen und Angabe der Gehaltsvorstellungen. RAE DR. JOCKISCH - www.jockisch.de FA/in für ERBRECHT, oder RA/in (mit absolviertem Fachanwaltskurs Erbrecht) für unsere moderne Kanzlei gesucht. Bewerbungen mit den Ergebnissen der schriftlichen Teile der Staatsexamen und Angabe der Gehaltsvorstellungen. „Stets aktualisiert im Internet unter www.rak-nbg.de“ RAE DR. JOCKISCH - www.jockisch.de FA/in (diverse Fachrichtungen), oder RA/in (mit absolviertem Fachanwaltskurs für unsere moderne Kanzlei gesucht. Bewerbungen mit den Ergebnissen der schriftlichen Teile der Staatsexamen und Angabe der Gehaltsvorstellungen. Chiffre: 2014-SARA-01 Kanzlei im östlichen Großraum Nürnberg sucht RA/RAin mit Berufserfahrung (Schwerpunkt Zivilrecht) zum Eintritt 1.5.2014. Beteiligung u.U.möglich. Stellengesuche Rechtsanwälte/ Rechtsanwältinnen [email protected] RAin (1 Jahr Berufserfahrung in Unternehmensberatung, 1. Ex 5,67, 2. Ex 7,49) sucht neue berufliche Herausforderungen in Unternehmen oder Kanzlei. Auslandserfahrung, Fachkenntnisse: Datenschutz- und IT-Recht. Compliance; Bereitschaft zur Einarbeitung in neue Rechtsgebiete. [email protected] RA, 33j. m. mit zwei Jahren Berufserfahrung und abgeschlossenem Fachanwaltslehrgang für Miet- und Wohnungseigentumsrecht sucht eine neue Herausforderung im Raum Nürnberg/Fürth im Anstellungsverhältnis. Chiffre: 2014-SGRA-02 RA mit eigener Kanzlei, langj. Berufserfahrung, hat Kapazitäten frei u. sucht freie Mitarbeit, Terminsvertretung. – Allgem. Zivilrecht, Arbeitsrecht, Mietrecht, Verkehrsrecht Chiffre: 2014-SGRA-01 Rechtsanwältin mit eigener Kanzlei, 10 Jahre Berufserfahrung, hat wieder Kapazitäten frei und sucht freie Mitarbeit in Kanzlei oder Unternehmen im Raum Regensburg; Schwerpunkte u.a.: Allgemeines Zivilrecht, Mietrecht, Familienrecht. [email protected] Ich, engagierte u. leistungsbereite Rechtsassessorin (27J) mit 2 bayr. Staatsexamen u. Auslandserfahrung, suche für den Berufseinstieg Anstellung in einer Kanzlei in N/FÜ/ER. Interessenschwerpunkte u. vertiefte Kenntnisse in StrafR, FamR, allg. ZivilR, auch motiviert u. offen für die Einarbeitung in neue Rechtsgebiete. Tel. 0170-149 1585 ZivilR (u.a. ArbR, VerkR, allg. ZR) und SozialR. RA (30, 1. Ex.: 7,9; 2. Ex.: 6,3) mit Berufserfahrung (u.a. Betreuung eines eigenen Referats), strukturierte und analytische Arbeitsweise. Suche Festanstellung als RA. Theoretischer Teil FA ArbR absolviert. Großes Interesse auch an neuen Rechtsgebieten. [email protected] Steuer- und Wirtschaftsjurist Dr. jur. FA mit Berufserfahrung sucht neue Herausforderung im Wirtschaftsstraf-, Gesellschafts-, Arbeits-, Steuer- und Unternehmensrecht, Vertragsgestaltung, betriebswirtschaftliche Beratung und Gutachten, Treuhandwesen, in RA-Kanzlei oder interprofessioneller Kanzlei mit StB/WP. [email protected] Junge Juristin m. 2 bay. Examen sucht aus ungekündigter Stellung heraus neue Herausforderung im Bereich Handels-/Gesellschafts-/Steuerrecht in Kanzlei od. Unternehmen im Großraum Nbg. FA-Titel wird angestrebt. Freundliches und sicheres Auftreten selbstverständlich, Englisch fließend. S.27 1/2014 Kanzleiforum [email protected] RAin u. Wirtschaftsjuristin (1,5 Jahre Berufserfahrung in Kanzlei, Examen befriedigend) sucht neue berufl. Herausforderung in Unternehmen. Einschlägige Erfahrung im gewerbl. Rechtsschutz, Internetrecht, Vertragsrecht, allg. Zivilrecht. Bereitschaft zur Einarbeitung in neuen Rechtsgebieten/Wirtschaftswissenschaften. 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Programme: RA-Micro, Datev Pro, 1/2014 S.28 WinMacs u.a., Urlaubs- u. Krankheitsvertretung, Personalengpässe, kurzfristig u. flexibel. Chiffre: 2014-SGReFa-01 Gelernte ReFa mit langj. Berufserf. in ungekündigter Stellung sucht neue Anstellung in Teilzeit (30/32 Std/Wo) mit angenehmen Betriebsklima im Raum Nbg. zum nächstmögl. Zeitpunkt. Gut vertraut mit allen Aufgaben einer ReFa. Chiffre: 2013-SGReFa-21 Refa+Finanzbuchhalterin, 42, sucht in TZ neuen Wirkungskreis – vorzugsweise in Buchhaltung – zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Raum LAU, NM u. Nbg. Seit über 20 Jahren als Refa tätig in allen Bereich einer RAKanzlei. „Stets aktualisiert im Internet unter www.rak-nbg.de“ Rechtsreferendare Sabrina Müller, Tel. 0176-62498644 Wirtschaftsjuristin ist auf der Suche nach einer Einstiegsmöglichkeit ins Berufsleben. Ich bin WJ (seit Oktober 2013) mit dem Schwerpunkt Vertragsmanagement/Compliance/ Personal(Arbeitsrecht etc.). Gerne kann ein Praktikum zum gegenseitigen Kennenlernen absolviert werden. [email protected] Dipl.-Jur. (8,69 P./EJP) sucht zur Überbrückung der Wartezeit auf ein LL.M.Studium im Zeitraum Feb - Juli 2014 eine jur. Nebentätigkeit für max. 20h/ Woche. Prakt. Erfahrung: Rechtsabt. des Dt. Bundestages, Mitarbeit in USamerik. Wirtschaftskanzlei; Lehrstuhlmitarbeit. Kanzleiveräußerungen/ -vermietungen [email protected] Zur Verstärkung und Verjüngung unserer 2er-Sozietät in Erlangen mit möglicher Kanzleiübernahme suchen wir einen engagierten RA (m/w). Bitte vorab telefonische Kontaktaufnahme unter 09131/46667 oder per E-Mail unter o.g. Adresse. RAin Claudia Schneider, Tel. 0911544480 zu Vermieten: Repräsentative Büroetage in Jugendstilhaus, Hochparterre, ca. 248 qm, Emilienstraße in Nürnberg/Nähe Prinzregentenufer, beste Verkehrsanbindung (U-Bahn Wöhrder Wiese), Kaltmiete 2.170,- EUR zzgl. NK/HK VZ 460,- € zzgl. 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Büttner, Tel. 0911-397077 Chiffre: 2014-BGZA-01 Zivilrechtlich ausgerichtete Kanzlei bietet für RAin/RA ein kostengünstiges Arbeitszimmer in Bürogemeinschaft in sehr guter Lage in der Fürther Innenstadt incl. Mitbenutzung der Kanz- leiinfrastruktur und des Sekretariats. Auch tageweise Nutzung möglich und als Zweitstandort für den Großraum Nürnberg geeignet. [email protected] Fachanwalt für Strafrecht mit überwiegend strafrechtlichem Tätigkeitsschwerpunkt und eigenem Mandantenstamm sucht Bürogemeinschaft in Nürnberg. Tel. 0179-2793861 Rechtsanwalt (Schwerpunkt Erbrecht) mit eigenem Mandantenstamm sucht baldmöglichst Büroräume in Regensburg, gerne auch in Bürogemeinschaft. Sonstiges RA Peter Buring, Neumarkt/OPf, Tel. 09181-2985 0 NJW Jahrgänge 1976 bis 2009, ganz überwiegend gebunden und vollständig, für 250,00 Euro (VB) zu verkaufen. Rechtsanwalt Althausen, Tel. 030-679675 Kompetenter Zivilist, Zulassung 1996, exzellent in Wort und Schrift und mit solidem Auftritt, bietet freie Mitarbeit vom Standort in Berlin. Gerne übernehme ich auch Terminvertretungen in Berlin und Brandenburg. Fortbildungsveranstaltungen des Instituts für Anwaltsrecht und Anwaltspraxis Anmeldeformulare unter www.arap.jura.uni-erlangen.de/veranstaltungen_praktiker/ oder über die Kontaktstelle wtt/CWW Henkestr. 91, 91052 Erlangen Tel. (09131) 85-25866, Fax (09131) 85-25869, E-Mail: [email protected] Veranstaltungsort: Juridicum der Universität, Sitzungssaal 0.283, Erlangen, Schillerstr. 1 Teilnahmegebühr einschl. Getränke, Snacks, ausführliche Seminarunterlagen Umstrukturierung der GmbH / UG nach Umwandlungsrecht und Grundlagen des Rechts der Unternehmensverträge Freitag, 14. März 2014 13:00 – 18:30 Uhr Dr. Dr. Christian Schulte, M.A., ist Richter am Amtsgericht (Handelsregister) Berlin-Charlottenburg. Dr. Dr. Christian Schulte, Prof. Dr. Peter Ries Prof. Dr. Peter Ries leitet die Professur für Bürgerliches Recht mit dem Schwerpunkt Handels- und Gesellschaftsrecht unter Einschluss der einschlägigen Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin. Er ist zugleich Richter am Amtsgericht (Handelsregister). Teilnahmegebühr: 140 € Hinweis zu § 15 FAO: Das Seminar umfasst 5 Zeitstunden. Eine Teilnahmebescheinigung wird erteilt. S.29 1/2014 Anwaltsinstitut Samstag, 15. März 2014 09:00 – 14:30 Uhr Dr. Dr. Christian Schulte, Prof. Dr. Peter Ries Teilnahmegebühr: 140 € Problemfelder rund um GmbH und UG (haftungsbeschränkt) Dr. Dr. Christian Schulte, M.A., ist Richter am Amtsgericht (Handelsregister) Berlin-Charlottenburg. Prof. Dr. Peter Ries leitet die Professur für Bürgerliches Recht mit dem Schwerpunkt Handels- und Gesellschaftsrecht unter Einschluss der einschlägigen Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin. Er ist zugleich Richter am Amtsgericht (Handelsregister). Hinweis zu § 15 FAO: Das Seminar umfasst 5 Zeitstunden. Eine Teilnahmebescheinigung wird erteilt. Freitag, 21. März 2014 13:00 – 19:00 Uhr Prof. Dr. Christian Jäger Teilnahmegebühr: 140 € Freitag, 11. April 2014, 13:00 – 18:00 Uhr RiOLG Prof. Dr. Matthias Jahn Teilnahmegebühr: 140 €; 90 € ermäßigt für Rechtsreferendare Neueste Entwicklungen in der höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Besonderen Teil des Strafrechts Professor Dr. Christian Jäger ist Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Universität Erlangen-Nürnberg. Hinweis zu § 15 FAO: Das Seminar umfasst 5 Zeitstunden. Eine Teilnahmebescheinigung wird erteilt. Kooperatives Ermittlungsverfahren, konsensuale Hauptverhandlung: Erfolgreiche Verteidigungsstrategien Prof. Dr. Matthias Jahn ist Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Rechtstheorie und Leiter der Forschungsstelle für Recht und Praxis der Strafverteidigung (RuPS) der Goethe-Universität Frankfurt, Mitherausgeber der Zeitschrift „Strafverteidiger“ sowie Richter am Oberlandesgericht. Er war von 2005 bis 2013 an der FAU Erlangen und am OLG Nürnberg tätig. Hinweis zu § 15 FAO: Das Seminar umfasst 5 Zeitstunden. Eine Teilnahmebescheinigung wird erteilt. Samstag, 12. April 2014, 09:00 – 14:00 Uhr Prof. Dr. Michael Fischer, RA Dr. Jan Roth Teilnahmegebühr: 140 €; 90 € ermäßigt für Rechtsreferendare 1/2014 S.30 Aktuelle Beratungsschwerpunkte im Insolvenzsteuerrecht Prof. Dr. Michael Fischer ist seit August 2013 Inhaber des Lehrstuhls für Steuerrecht an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. Dr. Jan Roth ist Fachanwalt für Steuerrecht und Insolvenzrecht. Er hat im Otto Schmidt Verlag ein Handbuch zum Insolvenzsteuerrecht veröffentlicht. Hinweis zu § 15 FAO: Das Seminar umfasst 5 Zeitstunden. Eine Teilnahmebescheinigung wird erteilt. Anwaltsinstitut Aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung zum Insolvenzrecht Freitag, 09. Mai 2014, 09:00 – 15:00 Uhr Prof. Dr. Markus Gehrlein gehört dem für Insolvenzrecht zuständigen IX. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs an und ist Mitherausgeber des „Ahrens/Gehrlein/Ringstmeier, Fachanwaltskommentar zum Insolvenzrecht. Richter am BGH Prof. Dr. Markus Gehrlein Hinweis zu § 15 FAO: Das Seminar umfasst 5 Zeitstunden. Eine Teilnahmebescheinigung wird erteilt. Teilnahmegebühr: 140 € 90 € ermäßigt für Rechtsreferendare Strafverteidigung und EMRK Freitag, 16. Mai 2014, 13:00 – 19:00 Uhr Prof. Dr. Esser ist Inhaber des Lehrstuhls für Deutsches, Europäisches und Internationales Strafrecht und Strafprozessrecht sowie Wirtschaftsstrafrecht der Universität Passau und Leiter der Forschungsstelle HRCP (Human Rights in Criminal Proceedings – Menschenrechte im Strafverfahren); Mitherausgeber des StPO-Großkommentars Löwe-Rosenberg Hinweis zu § 15 FAO: Das Seminar umfasst 4 Zeitstunden. Eine Teilnahmebescheinigung wird erteilt. Vergütung und Vergütungsflexibilisierung Prof. Dr. Steffen Klumpp ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Arbeits- und Sozialrecht an der Universität Erlangen-Nürnberg. Dr. Dominik Jochums ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und seit 2013 Partner von maat Rechtsanwälte, München. Prof. Dr. Robert Esser Teilnahmegebühr: 140 € 90 € ermäßigt für Rechtsreferendare Freitag, 25. Juli 2014 14:00 – 19:00 Uhr Prof. Dr. Steffen Klumpp, Dr. Dominik Jochums Teilnahmegebühr: 140 € Hinweis zu § 15 FAO: Das Seminar umfasst 5 Zeitstunden. Eine Teilnahmebescheinigung wird erteilt. Weitere Seminare sowie ausführliche Seminarbeschreibungen finden Sie auf der Webseite des Veranstalters oder unter www.rak-nbg.de im Bereich Seminare. S.31 1/2014 Fortbildungsveranstaltungen Seminare Teilnahmebedingungen Anmeldungen zu den Seminaren der Rechtsanwaltskammer Nürnberg können nur schriftlich erfolgen. Bitte verwenden Sie hierfür das Formular auf Seite 42. Mit Ihrer Anmeldung wird der Tagungsbeitrag fällig. Bitte überweisen Sie die Gebühr unter Angabe der jeweiligen Seminarnummer und des Namens des Teilnehmers (HypoVereinsbank Nürnberg, IBAN DE96 7602 0070 2020105979, BIC HYVEDEMM46). Eine Rechnung oder gesonderte Bestätigung Ihrer Anmeldung wird nicht versandt. Anmeldungen, die uns nach Anmeldeschluss erreichen, können wir leider nur berücksichtigen, wenn noch Plätze frei sind. Sollte das Seminar ausgebucht sein, werden wir Sie entsprechend unterrichten. Sie können Ihre Teilnahme bis drei Tage vor dem Veranstaltungstermin kostenlos stornieren. Nur bei rechtzeitiger Abmeldung entfällt die Kostenpflicht, bzw. können wir die bereits entrichteten Seminargebühren erstatten. Am Ende einer jeden Veranstaltung erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung. In den Seminargebühren sind bei Ganztagsveranstaltungen in der Regel enthalten: Kaffeepause Mittagessen kalte Getränke im Tagungsraum Die Kosten für alkoholische Getränke sind vom Teilnehmer selbst zu tragen. Wir wünschen Ihnen eine interessante Fortbildung! Weitere Seminare und ausführliche Inhaltsbeschreibungen finden Sie auf unserer Homepage unter www.rak-nbg.de. Seit Mitte Oktober können Sie sich dort auch direkt registrieren und online anmelden. 1/2014 S.32 Fortbildungsveranstaltungen Tipps für die erfolgreiche Rechtsbeschwerde, insbesondere bei Fahrverbot Themenschwerpunkte u. a.: • Verhalten in der Hauptverhandlung im Hinblick auf die Rechtsbeschwerde: Bedeutung von Anträgen und Erklärungen der Verteidigung, aktuelle Rechtsprechung im Beweisantragsrecht; Widerspruchslösung und Rügeverlust, Protokollierung, Erforderlichkeit eines anthropologischen Vergleichsgutachtens • Verfahrensrügen und Sachrüge: Anforderungen an die Begründung, typische Verfahrensfehler und sachlich-rechtliche Mängel, Protokollrüge, Bedeutung des Zweifelssatzes; Verfahrensrüge wegen Beschränkung der Verteidigung durch Verweigerung der Einsicht in die Bedienungsanleitung eines Geschwindigkeitsmessgerätes • Aktuelle Rechtsprechung zum Fahrverbot: Entscheidungen zum Absehen vom Fahrverbot, Anforderungen an die Urteilsfeststellungen zur Identifizierung des Betroffenen; Vollstreckung von Fahrverboten nach § 25 StVG und § 44 StGB Seminar Nr. 7608 Samstag, 15.03.2014 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr Anmeldeschluss: 28.02.2014 Tagungsbeitrag: 100,00 € Teilnehmerzahl: max. 40 Ort: Novotel Nürnberg Münchener Str. 340 90471 Nürnberg Referent: Wolfgang Schwürzer Leitender Oberstaatsanwalt bei der GenStA Dresden Die Fortbildung wird im Sinne des § 15 FAO mit 5 Zeitstunden anerkannt. Informationstechnologierecht – Recht des Datenschutzes Referent Rudolf Fiedler, Diplom-Wirtschaftsjurist (FH), verfügt über langjährige Berufserfahrung in der Informationstechnologie und ist seit 2010 Geschäftsführer eines Beratungsunternehmens für IT-Sicherheit und Datenschutz in Frankfurt am Main. Inhalt: Datenschutzrechtliche Anforderungen bei Cloudverträgen nach § 11 BDSG • • • • • • • Was ist Cloud-Computing? Service-Level-Agreements (SLAs) Datenübermittlung innerhalb EU und in Drittländer Zugriffsrechte Dritter? Kontrollrechte des Auftraggebers Zulässigkeit von Unterauftragsverhältnissen Exit-Strategien: Laufzeit/Kündigung, Löschung und Rückübertragung von Daten • Sonderfragen: Insolvenz des Auftragnehmers • Praktische Beispiele Seminar Nr. 7601 Dienstag, 18.03.2014 17:00 Uhr bis 19:30 Uhr Anmeldeschluss: 04.03.2014 Tagungsbeitrag: 20,00 € Teilnehmerzahl: max. 32 Ort: RAK Nürnberg Fürther Str. 115/4. OG 90429 Nürnberg Referent: Rudolf Fiedler, Dipl.-Wirtschaftsjurist (FH) Die Fortbildung wird im Sinne des § 15 FAO mit 2,5 Zeitstunden anerkannt. S.33 1/2014 Fortbildungsveranstaltungen Gemeinsame Fortbildungsveranstaltung der RAK Nürnberg in Zusammenarbeit mit dem OLG Nürnberg Seminar Nr. 7626 Mittwoch, den 19.03.2014 15:00 bis 18:00 Uhr Anmeldeschluss: 28.02.2014 Seminargebühren:20,00 € OLG Nürnberg Königssaal, Fürther Str. 110, 3. OG 90429 Nürnberg Aktuelle Fragen des Betreuungsrechts Referenten: RAin Christiane Winckelmann, Nürnberg Dr. Dr. Günter Niklewski, Chefarzt der Psychiatrie und Psychotherapie am Klinikum Nürnberg Manfred Lupko, Weiterer aufsichtsführender Richter am Amtsgericht, Abteilungsleiter am Betreuungsgericht Nürnberg Schwerpunkt wird das Gesetz zur Regelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme sein. Danach können unter engen Voraussetzungen Kranke auch dann ärztlich behandelt werden, wenn ihnen die Fähigkeit zur freien Willensbildung fehlt. Flankierend werden Fragen zur Fixierung von Kranken, zur stationären Unterbringung nach § 1906 BGB sowie zur Teilgeschäftsfähigkeit behandelt. Im ersten Teil der Veranstaltung werden die Referenten die Themen jeweils aus ihrer beruflichen Sicht behandeln. Der zweite Teil bietet umfassend Gelegenheit für Fragen, Gedankenaustausch und Diskussion. Bank- und Kapitalmarktrecht Seminar Nr. 7603 Freitag, 28.03.2014 09:30 Uhr bis 16:30 Uhr Anmeldeschluss: 14.03.2014 Tagungsbeitrag: 100,00 € Teilnehmerzahl: max. 40 Ort: Novotel Nürnberg Münchener Str. 340 90471 Nürnberg Referent: RA Dr. Sven Friedl, MBA (Wales), Augsburg Aktuelle Fragen des Anlegerschutzes in der forensischen Praxis Dr. Sven Friedl FA für Bank- und Kapitalmarktrecht, Dozent, Lehrbeauftragter an der Universität Augsburg und der Frankfurt School of Finance and Management Die vorliegende Veranstaltung soll unter Einbeziehung der aktuellen Rechtsprechung einen Überblick über die wesentlichen Aspekte des Anlegerschutzprozesses geben und umfasst insbesondere: Prozessuale Fragen, insbesondere Klageanträge und Beweisantritt, Verjährung, Tatbestände der Pflichtverletzung, Fragen der Kausalität und des Verschuldens, Schadensumfang. Die Fortbildung wird im Sinne des § 15 FAO mit 6 Zeitstunden anerkannt. 1/2014 S.34 Fortbildungsveranstaltungen Mitarbeiterseminar Praxis der Zwangsvollstreckung Grund- und Aufbaukurs Das Seminar richtet sich an Auszubildende, die sich auf die Abschlussprüfung zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellte(n) vorbereiten oder nach Abschluss der Ausbildung ihre Kenntnisse im Bereich der Zwangsvollstreckung noch vertiefen wollen. Es ist ebenso für Quer- oder Wiedereinsteiger geeignet und richtet sich an Kanzleimitarbeiter, die sich künftig mit der Zwangsvollstreckung in der Praxis befassen wollen. Mitarbeiter, die bereits Kenntnisse besitzen und diese durch geeignete Maßnahmen vertiefen und festigen wollen, werden auch mit den seit 1.1.2013 geltenden Neuerungen und Änderungen in der Zwangsvollstreckung vertraut. Aus dem Inhalt (Kurzübersicht): • Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung • Vollstreckungsvoraussetzungen und Vollstreckungsorgane • Erweiterte Auskunftsrechte und neue Regelbefugnisse des Gerichtsvollziehers • Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher • Verfahren zur Abnahme der Vermögensauskunft • Nachbesserung/Ergänzung oder wiederholte Abgabe der Vermögensauskunft • Neue Schuldnerverzeichnisse bei den zentralen Vollstreckungsgerichten • Pfändung von Arbeitseinkommen • Vorläufiges Zahlungsverbot (Vorpfändung) • Sicherungsvollstreckung gemäß § 720a ZPO • Kosten der Zwangsvollstreckung gemäß § 788 ZPO Achtung: Bitte Taschenrechner, Gebührentabelle und (aktuelle) Gesetzes-texte ZPO und RVG mitbringen! Seminar Nr. 7610 Samstag, 29.03.2014 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr Anmeldeschluss: 14.03.2014 alternativ: Seminar Nr. 7616 Samstag, 20.09.2014 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr Anmeldeschluss: 05.09.2014 Ort: Novotel Nürnberg Münchener Straße 340 90471 Nürnberg Referentin: Petra Schmidtner, gepr. Rechtsfachwirtin Tagungsbeitrag: je 80,00 € Teilnehmerzahl: je max. 40 S.35 1/2014 Fortbildungsveranstaltungen Seminar Nr. 7605 Samstag, 05.04.2014 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr Anmeldeschluss: 21.03.2014 Tagungsbeitrag: 100,00 € Teilnehmerzahl: max. 40 Ort: Novotel Nürnberg Münchener Str. 340 90471 Nürnberg Referent: RA Dr. Walter Felling, Soest Fernabsatzgesetz Inhalt: I. Grundlagen des Fernabsatzrechts II. Begriff und Abgrenzung des Fernabsatzrechts III. Aufbau eines Webshops in rechtlicher Hinsicht IV. Der Vertragsschluss im Internet V. Allgemeine Informationspflichten VI. Das Widerrufs- und Rückgaberecht VII. Abmahnungen, einstweilige Verfügung und Hauptsacheverfahren VIII.Negative Feststellungsklage Im Rahmen des Seminars werden mehr als 200 aktuelle Urteile der letzten zwei bis drei Jahre erörtert. Zusätzlich wird auf die umfangreiche gesetzliche Änderung eingegangen, die am 13.06.2014 in Kraft treten wird und die erheblichen Beratungsbedarf auslösen wird. Mitarbeiterseminar Seminar Nr. 7611 Samstag, 05.04.2014 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr Anmeldeschluss: 21.03.2014 alternativ: Seminar Nr. 7617 Samstag, 27.09.2014 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr Anmeldeschluss: 14.09.2014 Tagungsbeitrag: je 80,00 € Teilnehmerzahl: je max. 40 Zwangsvollstreckung intensiv Sachbearbeitung in der Forderungspfändung Das Seminar richtet sich insbesondere an Mitarbeiter im Anwaltsbüro, die schon fundierte Grundkenntnisse in der Zwangsvollstreckung besitzen oder bereits am Seminar Praxis der Zwangsvollstreckung (Grund- und Aufbaukurs) teilgenommen haben und sich die Schwerpunkte der Sachbearbeitung in der Forderungspfändung aneignen oder vertiefen wollen. Es werden vielfältige Möglichkeiten und Vollstreckungstipps aufgezeigt, um in Geldforderungen des Schuldners pfänden zu können, um so über den/die Drittschuldner eine wesentlich höhere Realisierungschance zu erlangen. Aus dem Inhalt (Kurzübersicht): Ort: Novotel Nürnberg Münchener Straße 340 90471 Nürnberg Referentin: Petra Schmidtner, gepr. Rechtsfachwirtin 1/2014 S.36 • • • • • Pfändungsverfahren und Zuständigkeiten Vorpfändung/vorläufiges Zahlungsverbot Pfändung von Arbeitseinkommen Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens Zusammenrechnung mehrerer, einzeln unpfändbarer Arbeitseinkommen Fortbildungsveranstaltungen • • • • • Zusammenrechnung von Geld- und Naturalleistungen Auskunfts- und Herausgabeansprüche gemäß § 836 III ZPO Erklärungspflicht des Drittschuldners gemäß § 840 ZPO Besonderheiten der Unterhaltspfändung (bevorrechtigte Gläubiger) Rechtsbehelfe und Pfändungsschutzbestimmungen Achtung: Bitte (aktuelle) Gesetzestexte ZPO, GKG und RVG, Gebührentabelle und Taschenrechner mitbringen. Mitarbeiterseminar RVG – Einführung und Grundlagen Seminar Nr. 7612 Samstag, 10.05.2014 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr Anmeldeschluss: 25.04.2014 Das Seminar richtet sich insbesondere an Mitarbeiter und Auszubildende im Anwaltsbüro, die sich einen Überblick über die abrechnungsrelevanten Grundsätze nach dem RVG verschaffen wollen. Sie werden daneben anhand von zahlreichen Beispielen mit einfachen und schwierigen Vergütungsabrechnungen vertraut. alternativ: Seminar Nr. 7618 Samstag, 11.10.2014 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr Anmeldeschluss: 26.09.2014 Aus dem Inhalt (Kurzübersicht): Ort: Novotel Nürnberg Münchener Straße 340 90471 Nürnberg • • • • • • • • • • Aufbau und Einteilung des RVG Anwendung des Vergütungsverzeichnisses (VV) Wert- und Rahmengebühren Wertvorschriften und Streitwertberechnung Fälligkeit und Berechnung der Vergütung Geschäftsgebühr in der außergerichtlichen Vertretung Gebühren im gerichtlichen Mahnverfahren Anwaltsgebühren im Zivilprozess Anrechnungsvorschriften Prozesskostenhilfevergütung Tagungsbeitrag: je 80,00 € Teilnehmerzahl: je max. 40 Referentin: Petra Schmidtner, gepr. Rechtsfachwirtin Achtung: Bitte (aktuelle) Gesetzestexte RVG, GKG, FamGKG und ZPO, Gebührentabelle und Taschenrechner mitbringen! S.37 1/2014 Fortbildungsveranstaltungen Seminar Nr. 7602 Samstag, 10.05.2014 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr Anmeldeschluss: 25.04.2014 Tagungsbeitrag: 100,00 € Teilnehmerzahl: max. 40 Ort: Novotel Nürnberg Münchener Str. 340 90471 Nürnberg Referent: RA Thomas Fertig, Bürgstadt Seminar Nr. 7607 Freitag, 23.05.2014 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr Anmeldeschluss: 09.05.2014 Tagungsbeitrag: 100,00 € Teilnehmerzahl: max. 50 Ort: Novotel Nürnberg Münchener Str. 340 90471 Nürnberg Referent: RA Michael Zwarg, Nürnberg Das Mandat im Sozialrecht RA Thomas Fertig wurde 1995 zur Anwaltschaft zugelassen. Seit 2002 ist er Fachanwalt für Sozialrecht. Er ist Einzelanwalt mit Kanzleisitz in Leipzig (bis 2006), seit 2007 im LG-Bezirk Aschaffenburg Inhalt: RVG 2013 (erste Praxiserfahrungen mit Abrechnungsbeispielen, Strategien zur Gebührenoptimierung); Haftungsfallen (insbesondere im Arbeitsrecht bei den Schnittstellen zum Sozialrecht); Aktuelles zum Schwerbehindertenrecht (BSG-Rechtsprechung 2012/13, Merkzeichen, Nachteilsausgleiche und Steuerpauschalen) Die Fortbildung wird im Sinne des § 15 FAO mit 6 Zeitstunden anerkannt. Aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung zum Mietund Wohnungseigentumsrecht RA Michael Zwarg ist hauptsächlich auf dem Gebiet des Mietrechts tätig und hat einschlägige Erfahrungen in Theorie und Praxis. Insbesondere hat er sich mit der Reform des Wohnungseigentumsrechts auseinandergesetzt und war sachverständig für die Rechtsanwaltskammer Nürnberg tätig. Er ist außerdem Vorsitzender des Fachprüfungsausschusses „Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht“ Inhalt: Die Veranstaltung soll einen Überblick über die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte und des Bundesgerichtshofs im Jahr 2013 und im ersten Quartal 2014 geben. Vertiefend wird insbesondere auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Wohnungseigentumsrecht eingegangen. Die Fortbildung wird im Sinne des § 15 FAO mit 6 Zeitstunden anerkannt. 1/2014 S.38 Fortbildungsveranstaltungen Konfliktmanagement in der Anwaltskanzlei Gutes Klima und Effizienz durch klare Kommunikation und Konfliktlösung Das Seminar liefert anhand von Beispielen aus der Praxis konkrete Werkzeuge, mit denen Sie Reibereien vorbeugen, Streit beilegen und ein gutes Klima sichern. Sie verbessern Ihre Fähigkeiten, um • • • • • klar und wertschätzend zu kommunizieren schwierige Gesprächssituationen zu meistern Konfliktpotential frühzeitig zu erkennen und zu beseitigen effektiv zu intervenieren und verschiedene Lösungsansätze für den Konfliktfall zu nutzen. Seminar Nr. 7604 Samstag, 24.05.2014 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr Anmeldeschluss: 09.05.2014 Tagungsbeitrag: 80,00 € Teilnehmerzahl: max. 30 Ort: Novotel Nürnberg Münchener Str. 340 90471 Nürnberg Referentin: Juliana Helmstreit, München Rechtsanwältin, Supervisorin, Mediatorin Mitarbeiterseminar – Neu! RVG Familienrecht spezial Die Abrechnung des Ehescheidungsverfahrens mit Folgesachen, einstweiliger Anordnung und Scheidungsvereinbarung Das Seminar richtet sich insbesondere an Mitarbeiter im Anwaltsbüro. die sich einen Überblick über die abrechnungsrelevanten Verfahrensgrundsätze des Ehescheidungsverfahrens mit Folgesachen und einstweiligen Anordnungsverfahren verschaffen wollen. Sie werden daneben auch mit den Neuerungen der Verfahrenskostenhilfe vertraut und sind anhand von Musterunterlagen imstande, die richtige Streitwertfestsetzung zu beantragen und die Verfahren eigenständig abzurechnen. Aus dem Inhalt (Kurzübersicht): • • • Ehescheidung und Folgesachen Einstweilige Anordnung Unterhalt Gerichtliche Protokollierung der Scheidungsvereinbarung und deren wertmäßige Erfassung (rechtshängige und nicht rechtshängige Ansprüche) Seminar Nr. 7613 Samstag, 12.07.2014 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr Anmeldeschluss: 27.06.2014 alternativ: Seminar Nr. 7621 Samstag, 15.11.2014 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr Anmeldeschluss: 31.10.2014 Ort: Novotel Nürnberg Münchener Str. 340 90471 Nürnberg Tagungsbeitrag: je 80,00 € Teilnehmerzahl: je max. 40 Referentin: Petra Schmidtner, gepr. Rechtsfachwirtin S.39 1/2014 Fortbildungsveranstaltungen • • • • • Gegenstandswerte Streitwertfestsetzung Anwaltsvergütung im gerichtlichen Verfahren Reform der Verfahrenskostenhilfe VKH-Vergütungsfestsetzung Achtung: Bitte (aktuelle) Gesetzestexte FamFG, FamGKG, ZPO und RVG, Gebührentabelle und Taschenrechner mitbringen. Seminar Nr. 7614 Samstag, 19.07.2014 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr Anmeldeschluss: 04.07.2014 alternativ: Seminar Nr. 7620 Samstag, 08.11.2014 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr Anmeldeschluss: 24.10.2014 Tagungsbeitrag: je 80,00 € Teilnehmerzahl: je max. 40 Ort: Novotel Nürnberg Münchener Str. 340 90471 Nürnberg Referentin: Petra Schmidtner, gepr. Rechtsfachwirtin Mitarbeiterseminar RVG spezial Ausgewählte Abrechnungsprobleme aus dem RVG Das Seminar richtet sich insbesondere an Mitarbeiter im Anwaltsbüro, die über fundierte Kenntnisse in der Vergütungsabrechnung nach dem RVG verfügen oder bereits am Seminar RVG-Einführung und Grundlagen teilgenommen haben. Es werden u. a. die Besonderheiten der gerichtlichen Kostenfestsetzung sowie spezielle Einzelfälle der Gebührenabrechnung behandelt. Ein weiterer Schwerpunkt sind die Anrechnungsvorschriften des RVG. Anhand von zahlreichen praxisnahen Beispielen wird die Vergütungsabrechnung optimiert, Fehlerquellen im Kostenfestsetzungs- und Kostenausgleichungsverfahren aufgezeigt. Aus dem Inhalt (Kurzübersicht): • Grundlagen der Anrechnungsvorschriften • Anrechnungsreihenfolge und Kürzung • Mehrvergleich (rechtshängige und nicht rechtshängige Ansprüche) • Quotenvorrecht in der Rechtsschutzversicherung • Gerichtliche Kostenausgleichung und Kostenfestsetzung Achtung: Bitte (aktuelle) Gesetzestexte RVG, GKG und ZPO, Gebührentabelle und Taschenrechner mitbringen. 1/2014 S.40 Fortbildungsveranstaltungen Mitarbeiterseminar Insolvenzsachbearbeitung Grundkurs Grundlagen des Insolvenzverfahrens und der Sachbearbeitung Das Seminar richtet sich insbesondere an Mitarbeiter im Anwaltsbüro, die sich die Grundsätze des Insolvenzverfahrens und die Schwerpunkte der Sachbearbeitung auf Gläubigerseite aneignen wollen. Kenntnisse im Bereich des Mahn- und Vollstreckungsverfahrens sind von Vorteil. Seminar Nr. 7615 Samstag, 26.07.2014 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr Anmeldeschluss: 11.07.2014 alternativ: Seminar Nr. 7619 Samstag, 25.10.2014 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr Anmeldeschluss: 10.10.2014 Tagungsbeitrag: je 80,00 € Teilnehmerzahl: je max. 40 Aus dem Inhalt (Kurzübersicht): • • • • • • • • • • • Stellung der Verfahrensbeteiligten Insolvenzeröffnungsgründe Antragsvoraussetzungen und Folgen der Antragstellung Verfahrenseröffnung und Rechtsfolgen Ablauf eines Insolvenzverfahrens Forderungsanmeldung Aus- und Absonderungsrechte Vollstreckungsverbote Schuldenbereinigungsverfahren Verbraucherinsolvenzverfahren Wohlverhaltensphase und Restschuldbefreiung Ort: Novotel Nürnberg Münchener Straße 340 90471 Nürnberg Referentin: Petra Schmidtner, gepr. Rechtsfachwirtin Achtung: Bitte (aktuellen) Gesetzestext zur Insolvenzordnung (InsO) mitbringen! Fehlerquellen und Taktik im Zivilprozess Vorgesehen sind u.a. folgende Themen: • • • • • • • • • Richtige Partei und deren Bezeichnung Gestaltung von Schriftsätzen Schlüssigkeit und Substantiierung Nutzen von Rechtsausführungen Chancen und Risiken einer Teilklage Besonderheiten der Schmerzensgeldklage Fristen: Berechnung und Verlängerungsanträge Vermeidung der Präklusion Wiedereinsetzung Seminar Nr. 7622 Samstag, 15.11.2014 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr Anmeldeschluss: 31.10.2014 Tagungsbeitrag: 110,00 € Teilnehmerzahl: max. 40 Ort: Novotel Nürnberg Münchener Str. 340 90471 Nürnberg Referent: Dr. Günter Prechtel, München S.41 1/2014 Fortbildungen Anmeldeformular Registrieren und b equem online anm elden unter www.rak-nb g.de/de/seminare Rechtsanwaltskammer Nürnberg Frau Ziegler Fürther Str. 115 90429 Nürnberg Gerichtsfach: 1 Fax: 0911/92633-33 Entsprechendes bitte ankreuzen! 15.03.2014 100,– 7608 Tipps für die erfolgreiche Rechtsbeschwerde, insb. bei Fahrverbot 18.03.2014 20,– 7601 Informationstechnologierecht – Recht des Datenschutzes 19.03.2014 20,– 7626 Aktuelle Fragen des Betreuungsrechts 28.03.2014 100,– 7603 Bank- und Kapitalrecht/Anlegerschutz 29.03.2014 80,– 05.04.2014 100,– 05.04.2014 80,– 7611 Mitarbeiterseminar – Zwangsvollstreckung intensiv 10.05.2014 80,– 7612 Mitarbeiterseminar – RVG – Einführung und Grundlagen 10.05.2014 100,– 7602 Das Mandat im Sozialrecht 23.05.2014 100,– 7607 Rechtsprechung zum Miet- und Wohnungseigentumsrecht 24.05.2014 80,– 7604 Konfliktmanagement in der Anwaltskanzlei 12.07.2014 80,– 7613 Mitarbeiterseminar – RVG Familienrecht spezial NEU! 19.07.2014 80,– 7614 Mitarbeiterseminar – RVG spezial 26.07.2014 80,– 7615 Mitarbeiterseminar – Insolvenzsachbearbeitung – Grundkurs 20.09.2014 80,– 7616 Mitarbeiterseminar – Praxis der Zwangsvollstreckung 27.09.2014 80,– 7617 Mitarbeiterseminar – Zwangsvollstreckung intensiv 11.10.2014 80,– 7618 Mitarbeiterseminar – RVG – Einführung und Grundlagen 25.10.2014 80,– 7619 Mitarbeiterseminar – Insolvenzsachbearbeitung – Grundkurs 08.11.2014 80,– 7620 Mitarbeiterseminar – RVG spezial 15.11.2014 110,– 15.11.2014 80,– 7610 Mitarbeiterseminar – Praxis der Zwangsvollstreckung 7605 Fernabsatzgesetz 7622 Fehlerquellen und Taktik im Zivilprozess 7621 Mitarbeiterseminar – RVG Familienrecht spezial NEU! Teilnehmer/in: Bitte mit Schreibmaschine oder in Blockschrift ausfüllen. Name, Vorname: Kanzlei: Straße: PLZ / Ort: Tel. und Fax: Datum:Unterschrift / Kanzleistempel *HypoVereinsbank Nürnberg, BLZ 760 200 70, Ktnr. 2020105979 – IBAN DE96 7602 0070 2020105979, BIC HYVEDEMM46 (Bitte geben Sie als Verwendungszweck die Seminarnummer und den Namen des Teilnehmers an) Impressum WIR:Wissenswerte Informationen der Rechtsanwaltskammer Nürnberg Herausgeber:Rechtsanwaltskammer Nürnberg Fürther Str. 115, 90429 Nürnberg – Gerichtsfach Nr. 1 Tel: 0911/926 33-0, Fax: 0911/926 33-33 [email protected], www.rak-nbg.de Redaktion:Dr. Uwe Wirsching, Katja Popp Gestaltung:Instant Elephant UG Fotonachweis: Titel © Christian Oberlander Erscheinungsweise: 6 Ausgaben pro Jahr Aktuelle Ausgabe: Februar 2014 Der Bezugspreis ist im Mitgliedsbeitrag enthalten. Beiträge, die mit Namenskürzeln gekennzeichnet sind, geben nicht in allen Fällen die Meinung des Vorstands wieder. Zwecks Straffung der Darstellung wird oftmals lediglich die männliche Berufsbezeichnung verwendet. Christine Roth Fachanwältin für Arbeitsrecht Nürnberg WinMACS Anwenderin seit 2002 Carina Meredig Teammitglied des Anwendersupports bei der Rummel AG „Ich bin immer wieder sehr angetan, wie schnell, kompetent und geduldig mir die Mitarbeiterinnen des Supports Hilfestellung geben“ Die aktenbasierte Kanzleisoftware WinMACS für Anwälte und Anwaltsnotare unterstützt Sie umfassend bei der Organisation und Abwicklung des Kanzleialltags. Das Programm ist anwenderfreundlich und praxisorientiert konzipiert. Gleiches gilt für unser hauseigenes Support-Team. Unsere Spezialisten stehen Ihnen mit Rat und Tat per Telefon zur Seite – schnell und unbürokratisch. Nach Ihrer Freigabe können sich unsere Mitarbeiter auch per Fernwartung mit Ihrem Rechner verbinden. So ist eine schnelle und professionelle Installation von Programmupdates genauso gewährleistet, wie umgehende Hilfe bei Supportbedarf. Support-Flatrate mit gutem Preis: Mit dem Wartungsvertrag der Rummel AG Neben der Kanzleisoftware WinMACS bieten wir, die Rummel AG, viele weitere eigenständige Programme und modulare Erweiterungen für alle anderen Anforderungen des Kanzleialltags – natürlich ebenfalls durch unser Support-Team betreut. Integrierte Gesamtlösungen für Ihre Kanzlei aus einer Hand. Softwarelösungen der Rummel AG. Sankt-Salvator-Weg 7 91207 Lauf a.d. Pegnitz Tel. 09123/1830-0 Fax 09123/1830-183 [email protected] www.rummel-ag.de