Wie Sie Ihren Schritt in die Selbständigkeit optimal planen
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Wie Sie Ihren Schritt in die Selbständigkeit optimal planen
Wie Sie Ihren Schritt in die Selbständigkeit optimal planen. Unternehmensgründung Vorwort 04 1. Die Unternehmerpersönlichkeit als Erfolgsfaktor 06 2. Überlegungen vor der Gründung Ihres Unternehmens 3. Das Unternehmenskonzept 4. Das Gewerberecht 5. Die Rechtsformen 6. Das Sozialversicherungsrecht 2.1 Was ist vor der Unternehmensgründung zu tun?07 2.2 Der rote Faden für Behördenwege 08 3.1 Ihr Businessplan: die ersten Schritte zum Erfolg09 3.2 Inhalte eines Businessplans 10 4.1 Persönliche und sachliche Voraussetzungen 13 4.2Gewerbeanmeldung13 4.3 Inhalt des Antrags 14 5.1 Kriterien für die Wahl der Rechtsform 15 5.2 Übersicht über mögliche Rechtsformen in Österreich 15 6.1 Wann beginnt bei Neugründern die Versicherungspflicht?16 6.2 Ausnahmen für Kleinstunternehmer in der GSVG 16 6.3 Vorsicht bei der Liquiditätsplanung Ihrer SV-Beiträge 17 6.4Sozialversicherungsrechtliche Betrachtung beim geschäftsführenden Gesellschafter einer GmbH 17 7.Selbständigenvorsorge 8. Die Steuerbehörde 9. Die wichtigsten Steuern näher betrachtet 10. Das Rechnungswesen 11. Die Finanzierung 11.1 Das Eigenkapital 11.2 Die Fremdfinanzierungsformen 35 36 38 13.Betriebswirtschaftliche Überlegungen 13.1 13.2 13.3 13.4 13.5 40 14. Vorsorge und Risikoabsicherung 46 15. Starten Sie Ihr Unternehmen im GO! GründerCenter 47 48 49 18. Businessplan: Abenteuer Gründung – mit Plan zum Erfolg 50 12. Förderungen erleichtern den Unternehmensstart 18 8.1 8.2 8.3 Verpflichtung eines neu gegründeten Unternehmens gegenüber dem Finanzamt19 Wie erfolgt die Betreuung durch das Finanzamt? 20 Versäumnisse gegenüber dem Finanzamt 21 9.1 Die Umsatzsteuer 23 9.1.1 Der Vorsteuerabzug25 9.1.2 Rechnungslegung nach dem Umsatzsteuergesetz 26 9.1.3 Die Umsatzsteuerjahreserklärung 26 9.1.4 Die Umsatzsteuerveranlagung 27 9.2 Die Einkommensteuer 27 9.2.1 Einkunftsarten und Berechnung der Einkommensteuerbemessungsgrundlage 27 9.2.2Einkommensteuerberechnung 28 9.3 Die Körperschaftsteuer 29 9.3.1 Der Steuersatz 29 9.3.2 Die Mindestkörperschaftsteuer 29 9.4Jahressteuererklärung 31 9.5 Sonstige Steuern 31 9.6Steueroptimierung 31 10.1 Bilanz und GUV32 10.2Einnahmen-Ausgaben-Rechnung 33 10.3 Die Pauschalierung der Betriebsausgaben 34 16. Ihr Zahlungsverkehr – rasch und um 50 % günstiger 17. GO! online: www.go-gruendercenter.net Die ABC-Analyse - ein Diagnoseinstrument Zahlungsziel ausschöpfen oder Skonto nutzen? Wichtige Kennzahlen für Ihr Unternehmen Stundensatzkalkulation in KMUs Die Kostenrechnung 41 42 44 45 Sehr geehrter Unternehmensgründer! Als Mitautoren möchten wir uns vorstellen. Der Erste Bank und den Sparkassen ist es ein besonderes Anliegen, Sie als Gründer eines Unternehmens bestmöglich zu fördern. Schließlich sind leistungsfähige Unternehmen die Voraussetzung für die erfolgreiche wirtschaftliche Zukunft Österreichs. Die Bollenberger & Bollenberger Beratungsgruppe mit rund 65 Mitarbeitern an den Standorten in Wiener Neustadt, Wien, Purkersdorf und Aspang betreut eine große Zahl von Unternehmen in steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Belangen. Als Mitglied der ECA Partner GmbH und bei Kreston International bietet die B & B Beratungsgruppe zuverlässigen und bequemen Zugang zu qualitativ hochwertigen Beratungsleistungen rund um den Globus. B&B-Kunden profitieren dank dieses nationalen und internationalen Experten- und Kontaktnetzwerks von effektiven Umsetzungslösungen – unabhängig von ihrer Unternehmensgröße. Damit wir Sie bei Ihrem Vorhaben mit kompetenter Beratung, erstklassigem Service und praktischen Hilfeleistungen optimal unterstützen können, haben wir vor einigen Jahren die GO! Gründer Offensive ins Leben gerufen. Mittlerweile hat sich die GO! Gründer Offensive von Erste Bank und Sparkassen zur größten Initiative für Unternehmensgründer, Betriebsnachfolger und Franchisenehmer in Österreich entwickelt. Sie umfasst: –die GO! Gründer Akademie –GO! Workshops und Beratertage –die GO! GründerCenter –das Internetportal www.go-gruendercenter.net, www.facebook.com/s.gruenderoffensive –den i2b Businessplan-Wettbewerb In dieser Broschüre finden Sie wertvolle Anleitungen und praktische Tipps für Ihren erfolgreichen Start in die Selbständigkeit. Als umfassender Ratgeber wird sie Ihnen bei vielen Fragen wertvolle Dienste leisten. Bollenberger & Bollenberger bietet als One-Stop-Shop Steuer- und Rechtsberatung - Buchhaltung und Bilanzierung – Wirtschaftsprüfung – Unternehmensberatung – Förderungscoaching – Businessplan – Lohnverrechnung – Gutachten – EDV-Serviceleistungen ... 04 05 Das B&B-Beraterteam hat die Entwicklung vieler Unternehmen entscheidend mitgeprägt und zu deren Erfolg beigetragen. Gründerprojekte werden ganzheitlich betrachtet. Steuerliche Aspekte, betriebswirtschaftliche Analysen und marketingstrategische Überlegungen werden gemeinsam mit den Gründern reflektiert, in zielführende Umsetzungsmaßnahmen übergeleitet und aktiv begleitet. Bitte sprechen Sie mit Ihrem Kundenbetreuer in Erste Bank oder Sparkasse. Er wird Sie individuell bei Ihrem Vorhaben beraten und begleiten. Ein Beispiel zur geförderten Beratung für Gründer und Jungunternehmer bei B&B: Die Bollenberger & Bollenberger Beratungsgruppe führt geförderte Gründer- und Jungunternehmerberatungen durch. Das Investment für das mit 75 % geförderte Unternehmensstartprogramm – im Ausmaß von 20 Beratungsstunden – beträgt in Niederösterreich nur 400 Euro (exkl. USt.). Fragen Sie uns nach Ihren Förderchancen: [email protected] Gutes Gelingen beim Unternehmensstart wünschen Erste Bank und Sparkassen Viel Erfolg wünscht Ihnen die Bollenberger & Bollenberger Beratungsgruppe Mehr über B&B auf www.bollenberger.com 1.Die Unternehmerpersönlichkeit als Erfolgsfaktor 2. Überlegungen vor der Gründung Ihres Unternehmens Das wichtigste Startkapital Ihres Unternehmens sind Sie. 2.1 Was ist vor der Unternehmensgründung zu tun? Tatendrang und Entscheidungsfreude zeichnen erfolgreiche Unternehmer aus Sie haben sich entschlossen, einen neuen Weg einzu schlagen, und sind hochmotiviert. Sie finden eine neue wirtschaftliche Situation vor. Die ständige Suche nach neuen Aufgaben, bei denen Sie sich den Erfolg direkt selbst zuschreiben können, beginnt nun. Ihre Persönlichkeit ist der entscheidende Erfolgsfaktor Wichtige Grundcharakteristika sind Problemlösungskompetenz, Selbstsicherheit und Durchsetzungsfähigkeit, gepaart mit einer überdurchschnittlichen Portion Optimismus. Anders als im Regelfall gewinnen die Persönlichkeitsfaktoren in Krisensituationen deutlich an Wichtigkeit. Jener Unternehmertyp, der nüchtern analysiert und entscheidet, schnell klare Zielvorstellungen aufbaut und dann auch konsequent umsetzt, ist anderen überlegen. Selbständigkeit bedeutet Entscheidungsfreude, Dynamik und Kontaktfreudigkeit. Risikobewusstsein und Belastbarkeit Realistische Einschätzung von Chancen und Risken und persönliches Engagement sind für den Start unerlässlich. Eine der wichtigsten Eigenschaften des zukünftigen Unternehmers muss absolute Leistungsbereitschaft sein. Auch eine Portion „guter Nerven“ gehört dazu. Fachliche Qualifikation und Know-how Entsprechende Fachkenntnisse, Branchenerfahrung, kaufmännische Grundkenntnisse sowie stete Lernbereitschaft sind unerlässlich und gegebenenfalls rasch aufzubauen. Identifikation Ihres persönlichen Umfelds mit Ihrer beruflichen Entscheidung Hohe Arbeitsbelastung und Einschränkung der Freizeit wirken sich auf das soziale Umfeld aus. Daher ist es sehr wichtig, dass sich auch Ihre Familie mit Ihrer „Selbständigkeit“ identifiziert. Ein wirtschaftlich wichtiger Ansatzpunkt ist die Frage, ob Ihre Familie im Notfall ohne Einkünfte aus Ihrem zukünftigen Betrieb für den Lebensunterhalt aufkommen kann. Die Entscheidung für die Unternehmensgründung wirft drei elementare Fragen auf, die jeder Unternehmer gewissenhaft im Vorfeld beachten muss. Denn jeder Bereich für sich kann zum fundamentalen Erfolgsfaktor, aber auch zum Stolperstein werden. Drei Fragen für eine erfolgreiche Zukunft – Welche behördlichen Schritte muss ich bei einer Unternehmensgründung setzen und wer sind meine Ansprechpartner? – Welche Rechtsform ist für mein Unternehmen am besten geeignet? Mit dieser Frage entscheiden Sie unter anderem über die wichtige Haftungssituation bei Worst-Case-Szenarien. – Benötige ich externe Unterstützung? Brauche ich einen oder vielleicht sogar mehrere Partner – vielleicht um fehlendes Know-how ins Unternehmen zu integrieren oder um die finanzielle Situation meines Unternehmens zu stärken? Für diese strategischen Entscheidungen ist es ratsam, professionellen und vor allem unabhängigen Rat einzuholen. Hier sind wir bei der Wahl eines vertrauensvollen Unternehmens- und Steuerberaters angelangt, den Sie bei wichtigen Weichenstellungen im Unternehmen einbeziehen sollten. Zum richtigen Zeitpunkt das Richtige tun. Das bedeutet RECHTZEITIG planen und agieren. Die Dinge richtig, aber auch rechtzeitig zu tun ist entscheidend, egal, ob bei Finanzierungsfragen, im Steuerrecht oder im ganzen unternehmerischen Umfeld. Insbesondere bei der Wahl der Finanzierungskonzepte rund um die Optimierung des Fördermix wird oft nicht rechtzeitig überlegt. Für Planung und Organisation des Unternehmens sollten Sie unbedingt einen Zeitrahmen zwischen drei und neun Monaten in Betracht ziehen. Der zeitliche Aufwand für die Gründung wird oft unterschätzt, und das führt zu Rückschlägen und Enttäuschungen. Bevor es ans Arbeiten und ans Geldverdienen geht, sind auch die ersten Behördenwege zu erledigen. Ihre Geschäftsidee steht. Sie haben die Marktsituation und das Marktumfeld eingehend betrachtet und den relevanten Mitbewerb analysiert. Auch die Finanzierung Ihres Projekts ist gesichert, und Sie treffen die grundlegende Entscheidung: Ja, ich realisiere mein Projekt. Ich gründe ein Unternehmen und werde selbständig! Unter Pkt. 2.2 erhalten Sie einen Überblick, für welche Belange welche Behörde die richtige Anlaufstelle ist. 06 07 3.Das Unternehmenskonzept 2.2 Der rote Faden für Behördenwege Neugründungsförderungsgesetz – Formular NeuFö1 – Bestätigung Regionale Wirtschaftskammer Betriebsanlagengenehmigung Bezirkshauptmannschaft, Magistrat Nachsicht Landesregierung Informationen – Gewerbeberechtigung – Förderungen beantragen (z. B. geförderte Beratungsangebote der Wirtschaftskammer) Gewerbeberechtigungen Flächenwidmung Gemeinde Baubewilligung Arbeitnehmerschutz Arbeitsinspektorat bauliche Voraussetzungen Finanzamt Ansuchen Steuernummer, UID-Nummer Allgemeine Sozialversicherungsanstalt Gebietskrankenkasse bei GmbHs: Geschäftsführer, sofern ASVG-versichert Anmeldung der Arbeitnehmer (unselbstständig Erwerbstätige) Wahl der Selbstständigenvorsorgekasse bzw. Mitarbeitervorsorgekasse Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft Versicherung der Selbstständigen – ordentliche WirtschaftskammerMitglieder und Geschäftsführer, sofern GSVG-versichert Das Unternehmenskonzept ist die BASIS für die wichtigsten Grundsatzentscheidungen in Bezug auf Ihr Unternehmen. Es ist wichtig, Ihr „Vorhaben“ strukturiert und klar darzustellen. Das Konzept soll Ihnen als „Wegweiser“ dienen. Die Einhaltung von Ablaufplänen kann ebenso kontrolliert werden wie z. B. Zeitpläne oder Investitionspläne usw. Gesteckte Ziele können mit dem bisher Erreichten verglichen werden. Stellt sich dabei heraus, dass sich die Situation grundlegend geändert hat, so muss auch der Businessplan geändert werden. 3.1 Ihr Businessplan: Die ersten Schritte zum Erfolg Ein Businessplan ist etwas „Lebendiges“ und verliert seinen Wert, wenn er in die Schublade gesteckt und nicht beachtet wird. Der Businessplan ist nicht nur das Schlüsseldokument für die Konzeption des Geschäftsvorhabens – er ist unerlässlich bei der Führung des Unternehmens und der laufenden Erfolgskontrolle. Warum brauchen Sie einen Businessplan? Ihr Businessplan muss alle betriebswirtschaftlichen und finanziellen Aspekte Ihrer Unternehmensgründung beleuchten. Unternehmensgründungen, aber auch -erweiterungen sind in der Regel mit finanziellem Aufwand und nicht zu unterschätzendem Risiko verbunden. Oft wird der angehende Jungunternehmer erst durch die Erstellung eines Businessplans dazu veranlasst, z. B. Markteinschätzungen und Prognosen betriebswirtschaftlich zu untermauern. Ohne Plan kein Erfolg Dass ein Businessplan maßgeblich zum Gelingen einer Unternehmensgründung beiträgt, ist auch wissenschaftlich belegt. Studien zeigen, dass rund ein Drittel aller Existenzgründungen nicht von Erfolg gekrönt ist. Die häufigste Ursache: Der Gründungsplan war fehlerhaft, wurde nicht eingehalten oder war nicht vorhanden. Kaum ein Investor lässt sich ohne Businessplan von den „ausgezeichneten Ertragschancen“ überzeugen. Egal, ob dieser eine Behörde, eine Bank, ein Venture Capitalist oder ein privater Geldgeber ist. Darüber hinaus finden nur Unternehmen mit einem schlüssigen Businessplan Zutritt zu staatlichen Fördertöpfen. Fazit: Der Businessplan ist in der Gründungsphase DIE Visitenkarte Ihres Unternehmens. Er bildet die Grundlage bei Verhandlungen mit Banken, Investoren, Förderstellen, aber auch anderen Geschäftspartnern. Der Businessplan „lebt“ Ein Businessplan zwingt den Unternehmer, die angestrebten Ziele und die Entwicklung des Unternehmens zu überprüfen. Der Unternehmer hat mit einem Businessplan eine der wichtigsten Controlling-Möglichkeiten. Abweichungen sind Ausgangspunkte für gezielte gezielte Maßnahmen Maßnahmen 08 09 Soll-Zustand planen IstAnalyse Soll/IstVergleich Korrekturmaßnahmen Ein Unternehmen muss „flüssig“ sein Die Liquiditätsplanung ist besonders wichtig. Weder die beste Geschäftsidee noch technische Top-Ausstattung des Unternehmens hilft, wenn die ersten Rechnungen nicht bezahlt werden können. Ein Beispiel: Die ersten Aufträge haben das Unternehmen in den ersten Wochen restlos ausgelastet. Stolz wurde rund um die Uhr im neu angemieteten Studio an der Realisierung gearbeitet. Der Hauptkunde – fast die Hälfte des Umsatzes ging auf seine Rechnung – war auch sichtlich zufrieden. Doch nach anerkennendem Schulterklopfen kam das böse Erwachen. Die Rechnung ließ der Kunde liegen. Zu lange. Die Unternehmensführung hatte auf die genaue Berechnung der Cashflow-Entwicklung verzichtet und ein zu großzügiges Zahlungsziel eingeräumt. Die Tatsache, dass man ein gutes Produkt oder eine gute Dienstleistung auch rentabel anbieten kann, bedeutet nicht automatisch, dass immer genügend frei verfügbare Geldmittel vorhanden sind, um Mitarbeiter, Mieten, Kreditraten oder Steuern auch tatsächlich bezahlen zu können. Und bevor es richtig angefangen hat, könnte es auch schon wieder vorbei sein. Erst die erfolgreiche Umsetzung in ein Produkt oder eine Dienstleistung macht die Idee auch kommerziell verwertbar. c) Unternehmen/Management/Organisation Die Liquidität, die Zahlungsfähigkeit im Unternehmen, stets aufrechtzuerhalten ist das A und O jedes Unternehmens. Fazit: Ein Businessplan hätte den Finanzbedarf aufgezeigt, und der Unternehmer hätte RECHTZEITIG gezielt finanziell vorsorgen können. Der Finanzplan und die laufende Kontrolle Ihrer Liquidität sichern Ihre Zahlungsfähigkeit!. – Wer sind die handelnden Personen (Gründerteam, Managementteam) und welche Funktionen sind ihnen zugewiesen? Geben Sie im Anhang zum Businessplan Statements bezüglich Werdegang, Branchen-Know-how, persönlicher Stärken, Führungs erfahrung, Netzwerken u. dgl. ab, die ein möglichst ganzheitliches Bild vermitteln – Unternehmensgegenstand, Geschäftszweck – Rechtsform, Gesellschaftsverhältnisse –Investoren – Standort (Gründe für die Entscheidung Ihres Standorts angeben) SWOT – Quickcheck Stärken Chancen Potenziale GUT Schwächen Risken MITTEL Eigenes Unternehmen Mein stärkster Konkurrent SCHLECHT Bemerkungen Produkt Dienstleistung Zusatzleistungen/Service Material-/ Wareneinkauf Finanzsituation Standort Produktion Kostenstruktur Vertrieb 10 11 11 Marktanteil Zukunftsfähigkeit 3.2 Inhalte eines Businessplans Natürlich können Sie nicht alle Aspekte bis ins letzte Detail erläutern. Folgende Punkte sind aber ein absolutes MUSS: a) Executive Summary Das Wichtigste zusammengefasst gleich zu Beginn: d) Marktanalyse/Zielgruppe Damit Sie Investoren von den Erfolgschancen Ihres neuen Produkts oder Ihrer Dienstleistung überzeugen können, müssen diese Investoren den Zielmarkt Ihres Produkts kennenlernen. Liefern Sie die dafür notwendigen Daten. Helfen Sie Ihrem Investor, sich ein möglichst exaktes Bild von der Branche zu machen. Beschreiben Sie die aktuelle Situation. Liefern Sie Zahlen zum Marktvolumen und zu den in der Branche erwirtschaftbaren Renditen. –Geschäftsidee – Wer (Team)? –Wo? –Was? –Markt – Key Financials – die wichtigsten Zahlen. Oft ist ein Markteintritt mit sehr hohen Kosten verbunden. Zeigen Sie potentielle Eintrittsbarrieren auf. Im Zeitalter der Globalisierung kommt dem Mitbewerb immer mehr Bedeutung zu, denn geschützte Märkte gehören der Vergangenheit an. Widmen Sie daher Ihrem kompetitiven Umfeld entsprechende Aufmerksamkeit. Die Kapitalgeber wollen sich überzeugen, ob das Unternehmen bzw. das Managementteam die Fähigkeit besitzt, die Geschäftsidee erfolgreich umzusetzen. Die Finanzierung stellt nicht nur eine Investition in die Idee dar, sondern vor allem auch in die Personen, die die Geschäftsidee verwirklichen wollen. e) Stärken/Schwächen/Chancen/Risiken Menschen gehen in ihrem persönlichen Umfeld oft intuitiv richtig mit Stärken und Schwächen um. Kein Unternehmer sollte vergessen, dass ihm die Kunden vor allem aufgrund seiner Stärken einen Auftrag erteilen, aber wegen seiner Schwächen die Konkurrenz vorziehen. b) Die Geschäftsidee Ausgangspunkt jeder erfolgreichen Geschäftsgründung ist eine innovative Produkt- bzw. Dienstleistungsidee. Die Idee allein stellt an sich aber noch keinen Wert dar. Beim Gründen einer Firma z. B. reicht intuitives Vorgehen nicht aus, eine kritische „Standortanalyse“ ist unbedingt notwendig. Image Marktkommunikation Bekanntheitsgrad Führungsqualität Organisation/Prozesse Personal Flexibilität Mithilfe Mit Hilfedieser dieserQuickcheck-Liste Quickcheck-Listekann kanndas daseigene eigene Unternehmen mit mit einem einem oder oder mehreren mehreren Mitbewerbern Mitbewerbern Unternehmen verglichen werden. werden. Hierzu Hierzu werden werden die die Faktoren Faktoren nach nach verglichen Ausprägung markiert und verbunden. Beim Mitbewerb Ausprägung markiert und verbunden. Beim Mitbewerb ist genauso gleichermaßen vorzugehen. ist vorzugehen. Jedes Unternehmen Unternehmen hat hat neben neben seinen seinen Stärken Stärken auch auch Jedes Schwächen -–und undfür fürjedes jedesUnternehmen Unternehmengibt gibtes esChanSchwächen Chancen und gewisse Gefahren. Entscheidend fürErfolg den cen und gewisse Gefahren. Entscheidend für den Erfolg ist, die eigene Situation richtig einzuschätzen, ist, die eigene Situation richtig einzuschätzen, um so die um so dieStrategie optimalezu Strategie optimale finden. zu finden. Ergebnisbewertung Ergebnisbewertung Die wirklichen wirklichen Stärken Stärken sind sind die die Faktoren, Faktoren, die die dem der Die Unternehmungzuzueiner einerrelativ relativstarken starkenWettbewerbsWettbewerbsUnternehmen position verhelfen, verhelfen, während während die die wirklichen wirklichen Schwächen Schwächen position die Punkte sind, die ein Unternehmen daran hindern, die Punkte sind, die ein Unternehmen daran hindern, Wettbewerbsvorteile zu erringen. Wettbewerbsvorteile zu erringen. Zur Anwendung der SWOT-Analyse SWOT-Analyse Chancen, die von Bedeutung Bedeutung sind, sind, sind Chancen, die wirklich wirklich von sind nur nur solche, die vom Unternehmen auch genutzt werden solche, die vom Unternehmen auch genutzt werden können, da da sie sie gut gut zu zu den den strategischen strategischen Ressourcen Ressourcen können, und Werten Werten passen. passen. Echte Echte Risiken Risiken sind sind die, die, mit mit denen und sich diesich Unternehmung unweigerlich befassen muss! denen das Unternehmung unweigerlich befassen muss! – Sieimmer immerim imKontext Kontext – Analysieren Analysieren Sie Ihres IhresKonkurrenzumfelds Konkurrenzumfelds. – HinterfragenSie Siekritisch, kritisch, über geeignete – Hinterfragen obob SieSie über geeignete Informationen verfügen, um die richtigen Informationen verfügen, um die richtigen Schlüsse zu ziehen. Schlüsse zu ziehen – Halten Siedie dieSWOT-Analyse SWOT-Analyse möglichst kurz – Halten Sie möglichst kurz undund einfach. Konzentrieren Sie sich auf das Wesentliche. einfach. Konzentration auf das Wesentliche – DieUmwelt Umweltist istdynamisch dynamisch– sie – sie verändert – Die verändert sichsich ständig! Regelmäßige Wiederholung, Kontrolle ständig! Eine regelmäßige Wiederholung, und Beobachtung der Analyse/des Marktes sind Kontrolle und Beobachtung der Analyse/des zwingend notwendig! Marktes ist zwingend notwendig! 4. Gewerberecht Conclusio Die Ergebnisse aus der Stärken-Schwächen-Analyse wie auch der Chancen-Risken-Analyse können einerseits zur Überprüfung der Geschäftsidee genutzt werden und andererseits als Grundlage für die Strategieentwicklung dienen. Es lohnt sich, Zeit zu investieren. Es gilt: Stärken zu verstärken und sichtbar zu machen und Schwächen/Risken zu bearbeiten, um sie zu vermeiden. f) Produkt/Dienstleistung Stellen Sie Ihr innovatives Produkt oder Ihre innovative Dienstleistung vor. Beleuchten Sie – das Alleinstellungsmerkmal (Unique Selling Proposition) – die Nutzenargumentation – in welchem Stadium der Entwicklung befindet sich das Produkt/die Dienstleistung? – Deckungsbeiträge, Handelsspannen u. dgl. – die Preispolitik (Preisstrategien) – Marketing und Vertriebsstrategie – die nächsten Schritte g)Produktion - Leistungserbringung - Logistik Beschreibung der Verfahren und Rahmenbedingungen und der logistischen Prozesse. h)Financials Drücken Sie Ihr Vorhaben in Zahlen aus. –Finanzierung –Investitionsplan – Planungsrechnung und Finanzplan Gewöhnen Sie sich daran, dass Ihre Finanzierungspartner darauf drängen, die Entwicklung Ihrer Geschäftsidee/Ihres Unternehmens für die nächsten Jahre – abgebildet in Zahlen – kennenzulernen. Simulieren Sie auch Best- und Worst-Case-Szenarien. Wichtige Fragestellungen sind z. B.: – Wie finanziert sich das Unternehmen? – Wie hoch sind die erzielbaren Renditen? – Wie entwickelt sich der Unternehmenserfolg in den ersten drei bis fünf Jahren? – Wie verhält sich der Finanzbedarf in diesen Jahren? – Was muss wann investiert werden? – Wann kann der Investor mit der ersten Gewinnausschüttung rechnen? Vorlage für Ihre Planung (vereinfachte Darstellung einer Erfolgs- und Finanzplanung) siehe www.bollenberger.com/gruender i) Zeitplan Gerade in der Anfangsphase eines Unternehmens können unerwartete Probleme auftreten. Erstellen Sie eine Liste für alle geplanten Aktivitäten in den ersten Monaten. Arbeiten Sie einen Zeitplan aus. Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes bzw. Teilgewerbes ist ein Befähigungsnachweis zu erbringen. Unter Befähigungsnachweis versteht man den Nachweis der fachlichen und kaufmännischen Kenntnisse und Fähigkeiten, die zur selbständigen Ausübung eines Gewerbes erforderlich sind. Kein Befähigungsnachweis ist erforderlich Erbringt eine natürliche Person den Befähigungsnachweis nicht, so kann ein reglementiertes Gewerbe dann angemeldet werden, wenn ein geeigneter gewerberechtlicher Geschäftsführer bestellt wird. Dieser gewerberechtliche Geschäftsführer muss ein mindestens zur Hälfte der wöchentlichen Normalarbeitszeit im Betrieb beschäftigter und voll sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer sein. – bei Ausübung eines freien Gewerbes und – bei Gewerben, die in Form eines Industriebetriebs ausgeübt werden, mit Ausnahme einiger Gewerbe (z. B. Baumeister, Waffengewerbe) Sachliche Voraussetzungen Eine Tätigkeit, die der Gewerbeordnung unterliegt, kann dann selbständig, regelmäßig und mit Gewinnabsicht ausgeübt werden, wenn das Gewerbe bei der zuständigen Gewerbebehörde des Betriebsstandorts angemeldet worden ist. Vorliegen einer Betriebsanlagengenehmigung Zweck des „gewerbebehördlichen BetriebsanlagenGenehmigungsverfahrens“ ist, mögliche Gefährdungen und Belästigungen der Anrainer und der Umwelt durch Errichtung oder Fortführung einer Betriebsanlage zu vermeiden. – Eignung des Standorts – Vorliegen einer Betriebsanlagengenehmigung Hinweis: Setzen Sie sich Meilensteine, um zeitlich strukturiert vorzugehen. Das richtige Projektmanagement sichert die geordnete zeitliche Abfolge Ihres Tuns und desjenigen Ihrer Mitstreiter. Es hilft, die ersten Hürden leichter zu nehmen. Nähere Informationen finden Sie auf www.go-gruendercenter.net oder bei Ihrem Kundenbetreuer in der Erste Bank oder Sparkasse. Auf der Homepage des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend (www.bmwfj.gv.at) können Sie abrufen, welche Tätigkeiten als freie Gewerbe ausgeübt werden dürfen und welche den reglementierten Gewerben zuzuordnen sind. 4.1 Persönliche und sachliche Voraussetzungen Persönliche Voraussetzungen – Eigenberechtigung (Vollendung des 18. Lebensjahres) – österreichische Staatsbürgerschaft oder EWR-/EU-Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines Landes, mit dem ein entsprechender Staats vertrag besteht, oder Aufenthaltsberechtigung, die zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt – kein Vorliegen von Ausschließungsgründen – Besitz eines Befähigungsnachweises bei reglementierten Gewerben Auskunft über alle notwendigen Unterlagen und Dokumente (einschließlich der zu entrichtenden Gebühren) erhält man bei der jeweils zuständigen Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat, Landeshauptmann bzw. Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend) sowie bei den Wirtschaftskammern. Infos sind auch im Internet unter www.wko.at, www.bmwfj.gv.at, www.wien.gv.at, www.usp.gv.at u. dgl. abrufbar. 4.2 Gewerbeanmeldung Als Betriebsgründer müssen Sie bei der zuständigen Gewerbebehörde Ihr Gewerbe anmelden. Grundsätzlich ist die Bezirkshauptmannschaft des geplanten Standorts zuständig, in Statutarstädten der Magistrat und in Wien, je nach Gewerbe, das Magistratische Bezirksamt oder die MA 63. Bei freien Gewerben und keine Zuverlässigkeitsprüfung erfordernden Gewerben (§ 95 GewO 1994) können Sie unmittelbar nach Anmeldung mit der Gewerbeausübung beginnen, wenn Sie bei der Gewerbeanmeldung die allgemeinen und besonderen Voraussetzungen für die Ausübung des Gewerbes nachweisen. Bei den eine Zuverlässigkeitsprüfung erfordernden Gewerben darf 12 13 5. Die Rechtsformen erst nach Erlassung eines Bescheids mit der gewerblichen Tätigkeit begonnen werden. Bei der Gründung von Gesellschaften müssen angegeben werden: Erfüllen Sie zum Zeitpunkt der Anmeldung nicht sämtliche Voraussetzungen, so können Sie mit der Gewerbeausübung nicht beginnen und müssen eventuell um Nachsicht einzelner Anforderungen bei der Gewerbebehörde ansuchen. – genauer Firmenwortlaut und Firmenbuchnummer –Geschäftsanschrift –Firmenbuchauszug –Geschäftsführer – Bestellung des gewerberechtlichen Geschäfts führers (persönliche Angaben wie beim Gewerbeinhaber) – eigenhändige Unterschrift bzw. firmenmäßige Fertigung Bezüglich des allenfalls erforderlichen Befähigungsnachweises gibt es die Möglichkeit eines Verfahrens zur Feststellung der individuellen Befähigung (§ 19 GewO 1994). Hinweis: Für nähere Auskünfte wenden Sie sich an die zuständige Gewerbebehörde. Weitere Beratung in gewerberechtlichen Fragen bieten Ihnen die rechtspolitischen Abteilungen der Wirtschaftskammern. 4.3 Inhalt des Antrags Persönliche Informationen Der Antrag muss folgende Angaben beinhalten: – Art des Gewerbes, genaue Bezeichnung – Standort der Gewerbeausübung – Erklärung betreffend Gewerbeausschlussgründe – genaue Bezeichnung des Gewerbeanmelders Bei natürlichen Personen – Vor- und Familienname (ev. Heiratsurkunde) – Geburtsdatum und -ort, Sozialversicherungsnummer –Wohnsitz – Angaben über die Befähigung des Anmelders –Staatsangehörigkeit Mit Hilfe nachstehender Dokumente werden die Angaben überprüft: Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Meldezettel, Firmenbuchauszug, Strafregisterbescheinigung, Nachweis der Befähigung (Meisterprüfungszeugnis, Zeugnis über die Lehrabschlussprüfung, Schulzeugnisse, Diplome von Universitäten und Fachhochschulen, Dienstzeugnisse etc.). Bei Arbeitnehmereigenschaft des gewerbe rechtlichen Geschäftsführers –Sozialversicherungsnummer –Dienstgeberkontonummer Der Antrag ist formlos, oftmals bereits elektronisch einzubringen. Soweit sich die Gewerbebehörde einzelne Informationen elektronisch beschaffen kann, entfällt der Nachweis (z. B. Strafregisterauszug). Beachte: Bei Neugründung eines Betriebs können Sie nach Maßgabe der Bestimmungen des Neugründungsförderungsgesetzes Gebührenbefreiung in Anspruch nehmen. Erforderlich ist eine Bestätigung von der zuständigen Wirtschaftskammer, dass die Voraussetzungen auf Sie zutreffen. Diese ist gleichzeitig mit dem Antrag vorzulegen. Wenn Sie eine Tätigkeit auszuüben beginnen, die unter die Gewerbeordnung fällt, besteht für Sie Pflichtmitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer Österreich sowie Versicherungspflicht nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG). Für die Wahl der Rechtsform Ihres Unternehmens gibt es keine allgemeingültigen Regeln, sondern „nur“ eine individuelle, den Voraussetzungen und Gegebenheiten des zukünftigen Betriebs angepasste Lösung. In der Praxis wird die Rechtsformwahl einen Kompromiss darstellen, denn die Kriterien für die optimale Rechtsform sind vielfältig. 5.1 Kriterien für die Wahl der Rechtsform 5.2 Übersicht über mögliche Rechtsformen RechtsformenininÖsterreich Österreich Rechtsformen der Unternehmen in Ö Einzelunternehmen (protokolliert oder nicht protokolliert) Handelsgesellschaften GesbR Die Rechtsformwahl wird beeinflusst von – zivilrechtlichen und gewerberechtlichen Aspekten – der Betriebsgröße und der Kapitalsituation – betriebswirtschaftlichen Notwendigkeiten – sozialversicherungsrechtlichen und steuerrecht lichen Voraussetzungen und davon – ob Sie allein oder mit Partnern das Unternehmen führen wollen –Haftungsfragen Vor der Rechtsformentscheidung sollten Sie sich überlegen, wie viel Gewinn Sie voraussichtlich dem Unternehmen entnehmen bzw. ausschütten möchten. Gewichtige Kriterien für die Rechtsformwahl sind aber vor allem – die Haftungsbeschränkung der Gesellschafter und – die Trennung zwischen Betrieb und Betriebsver mögen einerseits und Privatvermögen andererseits. Ein Entscheidungskriterium stellen auch die unterschiedlichen Gewinnermittlungsarten dar. Ziehen Sie alle Vor- und Nachteile ins Kalkül und bedenken Sie weiters: Was in der Gründungsphase optimal ist, muss zukünftig nicht das Beste sein! Jedes Unternehmen und dessen Eigentümer durchlaufen mehrere Phasen, wodurch sich die Rahmenbedingungen ändern. In Zukunft sollte in regelmäßigen Abständen geprüft werden, ob die Rechtsform des Unternehmens den Gegebenheiten und Anforderungen noch gerecht wird. Gesellschaftsunternehmen Personengesellschaften OG KG Stille Gesellschaft GmbH & Co OG GmbH & Co KG EWIV (Privat-) „Stiftung“ Genossenschaften Verein Kapitalgesellschaften GmbH AG Hinweis: Beachten Sie bei der Wahl der Rechtsform sämtliche maßgeblichen rechtlichen und wirtschaftlichen Faktoren und ziehen Sie einen Experten hinzu. Aktuelle Informationen über Gesellschaftformen finden Sie auf www.go-gruendercenter.net 14 15 6. Das Sozialversicherungsrecht Die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) bietet Kranken- und Pensionsversiche rungsschutz für die meisten der in Österreich selbständig Erwerbstätigen (die jeweils aktuellen Werte finden Sie unter www.bollenberger.com/gruender). 6.1 Wann beginnt bei Neugründern die Versicherungspflicht? Beginn der Pflichtversicherung – bei ordentlichen Wirtschaftskammermitgliedern (d. s. Personen, die über einen Gewerbeschein verfügen und dadurch Kammermitglied werden, d. h. keine „Neuen Selbständigen“ sind) mit dem Tag der Erlangung der Gewerbeberechtigung – bei persönlich haftenden Gesellschaftern von Personengesellschaften mit dem Tag der Erlangung der Gewerbeberechtigung durch die Gesellschaft bzw. bei Eintritt des persönlich haftenden Gesellschafters an dem Tag, an dem der Eintragungsvorgang beim Firmenbuch beantragt, d. h. eingereicht wird – bei Gesellschafter-Geschäftsführern einer GmbH (sofern in dieser Funktion nicht ASVG-versichert) mit dem Tag der Erteilung der Gewerbeberechtigung der GmbH bzw. mit dem Tag, an dem die Eintragung des Gesellschafters als Geschäftsführer beim Firmenbuch beantragt wird – mit dem Tag, an dem der Geschäftsführer auch Gesellschafter wird (Tag der Erstellung des Notariatsakts) 6.2 Ausnahmen für Kleinst unternehmer in der GSVG 6.3 Vorsicht bei der Liquidi tätsplanung Ihrer SV-Beiträge Gewerbetreibende, die ihre selbständige Tätigkeit nur in sehr eingeschränktem Umfang ausüben, können sich unter bestimmten Voraussetzungen von der Pensions- und Krankenversicherung befreien lassen. Die Unfallversicherung bleibt jedoch bestehen. Durch die Ausnahme von der Pflichtversicherung werden keine Pensionszeiten erworben, und es ist auch kein Krankenversicherungsschutz gegeben. Für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge werden die Einkünfte herangezogen. Da die Einkünfte immer erst im Nachhinein von der Finanzbehörde festgestellt werden können, kommt es zu einer Vorschreibung aufgrund einer vorläufigen Beitragsgrundlage. Für die vorläufige Beitragsgrundlage werden grundsätzlich die versicherungspflichtigen Einkünfte des drittvorangegangenen Kalenderjahres herangezogen, und die vorgeschriebenen Pensions- und Krankenversicherungsbeiträge werden hinzugerechnet. Sobald der Einkommensteuerbescheid des Jahres vorliegt, kommt es zur Feststellung der endgültigen Beitragsgrundlage. Dies kann zu einer Nachzahlung oder einer Gutschrift führen. Die Befreiung von der Pflichtversicherung setzt immer einen Antrag voraus. Im Nachhinein werden die Voraussetzungen anhand des Umsatz- und Einkommensteuer bescheids auch geprüft. Voraussetzungen: 1. Keine Überschreitung der Umsatzgrenze (30.000,– netto/Jahr) 2. Keine Überschreitung der Gewinngrenze (des Zwölffachen der monatlichen ASVG-Gering- fügigkeitsgrenze; 2012: 4.515,12/Jahr) 3.Alternativ eine der drei folgenden Varianten: – In den letzten 60 Monaten vor der Antragstellung darf nicht länger als zwölf Monate eine GSVG Pflichtversicherung bestanden haben oder – der Antragsteller muss mindestens 60 Jahre alt sein oder – der Antragsteller muss mindestens 57 Jahre alt sein. In den letzten fünf Kalenderjahren vor Antragstellung darf weder die obige Umsatz- noch die Gewinngrenze überschritten worden sein. Anmerkung! Für Neugründer gilt in den ersten drei Jahren ihrer selbständigen gewerblichen Tätigkeit eine besondere vorläufige Mindestbeitragsgrundlage, welche die finanzielle Situation bei Neugründungen berücksichtigt. Bestand während der letzten 120 Monate keine Pflichtversicherung in der GSVG, so werden die Beiträge in der Krankenversicherung in den ersten zwei Kalenderjahren mit dem Mindestbeitrag fixiert. Es erfolgt nur bei der Pensionsversicherung eine entsprechende Nachbemessung. 6.4 Sozialversicherungsrechtliche Betrachtung beim geschäftsführenden Gesellschafter einer GmbH Die Beiträge zur Sozialversicherung sind unterschiedlich: ASVG (Allgemeines Sozialversicherungsgesetz) rd. 40 % der Beitragsgrundlage für Angestellte oder GSVG (Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz) rd. 25 % der Beitragsgrundlage für Selbständige. Die Zuordnung der Geschäftsführerbezüge hängt vom Ausmaß der Beteiligung am Stammkapital ab. Geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH mit einer Beteiligung bis zu 25 % sind grundsätzlich ASVGversichert und beziehen Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit (Dienstnehmereigenschaft). Bei einer Beteiligung zwischen >25 % und <50 % ist zu prüfen, ob der geschäftsführende Gesellschafter weisungsabhängig ist oder über weitergehende Rechte wie etwa eine Sperrminorität verfügt. Bei Arbeitnehmerähnlichkeit besteht ASVG-Versicherungspflicht, bei einer dominierenden Stellung besteht GSVGVersicherungspflicht. Ab 25 % bezieht der geschäftsführende Gesellschafter Einkünfte aus selbständiger Arbeit (Einkommensteuerpflicht). Bei einer Beteiligung mit mehr als 50 % besteht GSVGVersicherungs-Pflicht. 16 17 7. Selbständigenvorsorge 8. Die Steuerbehörde Jetzt gibt es die „Abfertigung NEU“ auch für Unternehmer. Für Gewerbetreibende und Neue Selbständige, die in der Krankenversicherung nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG) pflichtversichert sind, ist die Selbständigenvorsorge verpflichtend. Für freiberufliche Selbständige und Land- und Forstwirte ist die Teilnahme an der Selbständigenvorsorge freiwillig, und es besteht keine Verpflichtung („Opting-in“). Ein ständiger Begleiter im Leben des Unternehmers ist das Finanzamt. Der monatliche Vorsorgebeitrag beträgt 1,53 %. Die Obergrenze bildet die Höchstbeitragsgrundlage. Die Beiträge werden gemeinsam mit den Krankenversicherungsbeiträgen von der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft vorgeschrieben. Sie hebt die Beiträge ein und führt sie auch an die ausgewählte Betriebliche Vorsorgekasse ab. Die Veranlagung in der Vorsorgekasse ist steuerfrei. Die Auszahlung der Leistung als Einmalbetrag ist mit 6 % steuerbegünstigt. Die Auszahlung als Rente ist zur Gänze steuerfrei. Sie müssen innerhalb von sechs Monaten eine Vorsorgekasse auswählen. Erfolgt die Auswahl nicht rechtzeitig, wird Ihnen eine Vorsorgekasse von der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft zugeteilt. Freiberufler und Land- und Forstwirte müssen selbst handeln! Nähere Informationen finden Sie auf www.go-gruendercenter.net oder bei Ihrem Kundenbetreuer in der Erste Bank oder Sparkasse. 8.1 Verpflichtung eines neu gegründeten Unternehmens gegenüber dem Finanzamt Schritt 1 - Meldepflicht Innerhalb eines Monats ab Eröffnung Ihres Betriebs sind Sie verpflichtet, das zuständige Finanzamt schriftlich oder durch persönliche Vorsprache davon zu verständigen, dass Sie eine unternehmerische Tätigkeit aufgenommen haben. Die Meldung muss an Ihr Betriebsfinanzamt ergehen – jenes Finanzamt, in dessen Amtsbereich sich die Leitung Ihres Unternehmens befindet. Dabei ist die Mitnahme eines Lichtbildausweises und des Meldezettels notwendig. Sie bekommen eine Steuernummer, unter der alle Steuern verrechnet werden. Außerdem erhalten Sie ein Formular mit Fragen über Ihre Person und Ihr Unternehmen. Schritt 2 - Fragebogen ausfüllen Je nachdem, in welchem Rechtskleid Sie Ihr Unternehmen führen, ist ein eigener Fragebogen auszufüllen. Drei unterschiedliche Formulare kommen in Frage: für natürliche Personen, für Kapitalgesellschaften oder für Personengesellschaften. Die Formulare finden Sie unter www.bmf.gv.at Die Angaben im Fragebogen haben Konsequenzen: Unter anderem sind der geschätzte Umsatz und der geschätzte Gewinn des laufenden Jahres und des Folgejahres anzugeben. Dieser Gewinnangabe sollten Sie besondere Aufmerksamkeit schenken, denn sie dient als Basis für die Berechnung der Einkommensteuer- bzw. Körperschaftsteuervorauszahlung. Beachten Sie bei Ihrer Gewinnund Umsatzschätzung, dass das Eröffnungsjahr meist ein Rumpfwirtschaftsjahr (z. B. April bis Dezember) ist. Ist der prognostizierte Gewinn zu hoch, zahlen Sie zu viel Steuer voraus, ist er zu niedrig, laufen Sie Gefahr, gleichzeitig die Nachzahlung für die vorangegangenen Jahre sowie die erhöhten Vorauszahlungen für das laufende Jahr leisten zu müssen. Es ist daher anzuraten, für Steuerzahlungen, aber auch für Sozialversicherungsforderungen Geld zurückzulegen. Hinweis: Erstellen Sie eine Planerfolgsrechnung und eine Finanzplanung, die auch die entsprechende Steuerplanung beinhaltet, um Liquiditätsengpässen vorzubeugen. Sonst droht Ihnen das „verflixte dritte Jahr“. Anhand Ihrer Planerfolgsrechnung und Ihrer Finanzplanung, die jedes Unternehmen – vom EPU (Einpersonenunternehmen) bis zum Großbetrieb – vor der Gründung aufstellen sollte, können Sie erkennen, wie viel Geld Sie für die Steuer und die Sozialversicherung ansparen müssen, damit Sie nicht zum Zahlungszeitpunkt Liquiditätsprobleme zu bekommen – so wie leider viele Unternehmen in den kritischen ersten drei Jahren nach der Unternehmensgründung. Aber auch nach der Gründung ist das Führen des Unternehmens anhand von Zielen, die in Zahlen ausgedrückt sind, ein MUSS für die erfolgreiche Geschäftsentwicklung. Eine weitere wesentliche Frage ist im Fragebogen zu beantworten, nämlich: ob ein Regelbesteuerungsantrag gemäß § 6 Abs 3 Umsatzsteuergesetz beantragt wird oder nicht. Dies betrifft Kleinunternehmer. Das sind Unternehmer, deren Jahresumsatz 30.000 Euro nicht übersteigt. Es gilt der Grundsatz der Unternehmereinheit! Obige Umsatzgrenze bezieht sich auf den einzelnen Unternehmer und nicht auf die einzelnen Tätigkeiten (z. B. Gewerbebetriebe, Vermietung usw.). Weiters kann entscheidend sein, wie viele Einnahmen im Kalenderjahr zugeflossen sind. Die Umsatzgrenze von 30.000 Euro ist ein Nettobetrag. Innerhalb von fünf Kalenderjahren darf der Unternehmer einmal die Umsatzgrenze um maximal 15 % (Toleranzgrenze somit 34.500 Euro) überschreiten. 18 19 Kleinunternehmer haben die Wahl: a)die Umsatzsteuer den Kunden in Rechnung zu stellen und an das Finanzamt abzuführen, aber auch die ihnen in Rechnung gestellte Umsatzsteuer (Vorsteuer) vom Finanzamt zurückzuverlangen oder b)keine Umsatzsteuer zu verrechnen, aber auch keinen Vorsteuerabzug geltend zu machen. Sollten Kleinunternehmer irrtümlicherweise dennoch ihren Kunden Umsatzsteuer in Rechnung stellen, schulden sie diese dem Finanzamt kraft Rechnungslegung. Diese Umsatzsteuer kann der Geschäftspartner jedoch nicht als Vorsteuer abziehen. Den Regelbesteuerungsantrag, mit dem Sie auf die Möglichkeit der unechten Steuerbefreiung verzichten, können Sie bis zur Rechtskraft des jeweiligen Jahresbescheids stellen. Dies bedeutet, Sie berechnen die Umsatzsteuer, führen diese an das Finanzamt ab und erlangen damit das Recht auf Vorsteuerabzug. Der Antrag bindet Sie für fünf Kalenderjahre. Daraus folgt, dass dies eine mit großer Sorgfalt zu treffende Entscheidung ist. Hinweis: Beide Systeme haben Vor-, aber auch Nachteile, die es sorgfältig abzuwägen gilt. Sofern Ihr Kunde Ihre in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer beim Finanzamt zurückverlangen kann, ist die Regelbesteuerung in 99 % der Fälle die günstigere Variante. 8.2 Wie erfolgt die Betreuung durch das Finanzamt? a) Vergabe der Steuernummer Vor Vergabe Ihrer Steuernummer prüft das Finanzamt, ob Sie als „Steuersubjekt“ im Sinne der österreichischen Steuergesetzgebung gelten und welches Finanzamt für Sie zuständig ist. Es ist nicht ungewöhnlich, dass Ihnen ein Vertreter des Finanzamts einen „Antrittsbesuch“ abstattet und Ihre Angaben laut Fragebogen überprüft. Das Finanzamt erteilt Ihnen dann eine Steuernummer. Diese besteht aus einer zweistelligen Finanzamtsnummer und einer siebenstelligen Steuernummer. Das Finanzamt legt Ihren Steuerakt und Ihr Abgabenkonto an. Von nun an sind jedes Schriftstück, Steuererklärungen, aber auch Zahlungsbelege, die an Ihr Finanzamt gerichtet sind, mit Ihrer Steuernummer zu versehen. b)Einrichten Ihres Abgabenkontos unter Ihrer neuen Steuernummer und laufende Buchung Ihrer Abgaben und Zahlungen Auf Ihrem Abgabenkonto werden gemeldete oder vorgeschriebene Abgaben als Belastung bzw. Gutschriften und Ihre Zahlungen als Gutschriften gebucht (Umsatzsteuer, Einkommensteuer, lohnabhängige Abgaben, Zahlungen, Rücküberweisungen etc.). Wenn Ihr Abgabenkonto ein Guthaben aufweist, können Sie einen Rückzahlungsantrag stellen. Mittels Buchungsmitteilungen werden Sie vom Finanzamt über Ihre Kontobewegungen informiert. Über FinanzOnline können Sie elektronisch die Buchungen auf Ihrem Steuerkonto abfragen. Die Registrierung für den elektronischen Zugriff können Sie als Einzelunternehmer auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen unter www.bmf.gv.at vornehmen. Bei Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften müssen deren Vertreter persönlich beim Finanzamt den Antrag einbringen oder sich von ihrem Wirtschaftstreuhänder vertreten lassen, der dann allerdings eine Spezialvollmacht braucht. c)Veranlagung Ihrer Steuererklärungen mittels Abgabenbescheid und Buchung auf Ihrem Abgabenkonto Im Folgejahr ist bei Ihrem Finanzamt die Einkommensteuererklärung bis zum 30. April, bei elektronischer Abgabe über FinanzOnline bis 30. Juni abzugeben. Werden Sie von einem Steuerberater vertreten, sind auch längere Fristen möglich. d)Prüfung durch das Finanzamt Z. B. Außenprüfung, Nachschau, Vorhalt, Nachbescheidkontrolle. Das ist eine Situation, in der entsprechende Vorbereitung und Betreuung durch Ihren Steuerberater wesentlich ist. e) Vergabe einer UID-Nummer Die UID-Nummer steht für Umsatzsteueridentifikationsnummer, auch ATU-Nummer (für Österreich) genannt. Sofern Sie umsatzsteuerpflichtige Leistungen oder Lieferungen erbringen bzw. in Geschäftsbeziehung mit Unternehmern in anderen Staaten der Europäischen Union stehen, benötigen Sie eine UID-Nummer. Sie sind auch zum Vorsteuerabzug bezüglich Rechnungen über einen Betrag von mehr als 10.000 Euro nur dann berechtigt, wenn neben den anderen Rechnungsmerkmalen auch Ihre UID-Nummer auf der Rechnung angegeben ist. 8.3 Versäumnisse gegenüber dem Finanzamt Versäumnisse bei der Abgabe der Steuererklärungen Sofern Sie der Pflicht zur Abgabe Ihrer Steuererklärungen nicht fristgerecht nachkommen, kann ein Verspätungszuschlag bis zu 10 % des vorgeschriebenen Abgabenbetrags verhängt werden. Informieren Sie sich ausführlich über Ihre Pflichten (z. B. die Pflicht zur Abgabe von „Zusammenfassenden Meldungen“). Fälligkeiten von Steuerzahlungen Nachstehend sind die wichtigsten Steuerarten und ihre Fälligkeit dargestellt: dargestellt: Fälligkeit Abgabenart Höhe Fälligkeit Selbstbemessungsabgaben: Umsatzsteuer Kammerumlage I 20 % oder 10 % vom Entgelt (Nettobetrag) 0,3 % von der abziehbaren Vorsteuer 15. des zweitfolgenden Monats 15.2., 15.5., 15.8., 15.11. Ertrags-/Gewinnsteuern: Einkommensteuer-Vorauszahlung Körperschaftsteuer-Vorauszahlung 0 % bis 50 % vom Einkommen 25 % vom Einkommen (Gewinn) 15.2., 15.5., 15.8., 15.11. 15.2., 15.5., 15.8., 15.11. Lohnabgaben: Lohnsteuer 0 % bis 50 % der Lohnsteuerbemessungsgrundlage (Bruttobezug abzüglich Sozialversicherung und LohnsteuerFreibeträge) 15. des Folgemonats Dienstgeberbeitrag 4,5 % der Bruttolohnsumme 15. des Folgemonats Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag 0,45 % bis 0,53 % der Bruttolohnsumme 15. des Folgemonats Kommunalsteuer 3 % der Bemessungsgrundlage 15. des Folgemonats Abgaben, die an einem Samstag, Sonntag oder FeierAbgaben, die an einem Samstag, Sonntag Feiertag (wie auch Karfreitag und 24.12.) fällig oder werden, sind erst am nächsten Werktag zu bezahlen. Was passiert, wenn Sie nicht rechtzeitig zahlen? Wird die Abgabenschuld nicht spätestens an ihrem Fälligkeitstag entrichtet, so wird Ihnen der erste Säumniszuschlag vorgeschrieben. Gleichzeitig tritt die Vollstreckbarkeit der aushaftenden Abgabenschuld ein. Sollte innerhalb der nächsten drei Monate wieder nicht bezahlt werden, wird ein weiterer – der zweite Säumniszuschlag verhängt. Ist drei Monate, nachdem der zweite Säumniszuschlag verhängt wurde, die Abgabenschuld immer noch nicht beglichen, so fällt der dritte Säumniszuschlag an. Meist kommt es aber nicht so weit, da der Finanzbeamte dann bereits vor Ihrer Tür steht, um die Ihrer Türefür steht, dieabzusichern, Abgaben für d. den abzu Abgaben denum Staat h.Staat sie eintreibt oder Pfändungen vornimmt. Bei Banküberweisungen, Postanweisungen und Zahlungen per Verrechnungsscheck räumt Ihnen das Finanzamt eine Respirofrist von drei Tagen ein. Das bedeutet, dass bei einer Gutschrift auf dem Konto des Finanzamts innerhalb dieser drei Tage die Verspätung ohne Rechtsfolgen bleibt. Wie hoch ist der Säumniszuschlag? Der erste Säumniszuschlag beträgt 2 % des nicht zeitgerecht entrichteten Abgabenbetrags. Der zweite und dritte Säumniszuschlag betragen jeweils 1 % des zum maßgebenden Stichtag nicht entrichteten Abgabenbetrags. 20 21 9. Die wichtigsten Steuern, näher betrachtet Beispiel: Verspätung der Einzahlung um eine Woche bedeutet 2 % Zinsen für eine Woche, das sind, auf Jahreszinssatz umgerechnet, satte 104 %! Hinweis: Achten Sie rechtzeitig auf Ihre Liquidität. Verglichen mit Bankzinsen, ist der Säumniszuschlag die mit Abstand teuerste Finanzierungsvariante. Beachten Sie weiters, dass Säumniszuschläge, die für Privat- bzw. Personensteuern bezahlt werden, steuerlich nicht absetzbar sind. Anspruchszinsen Anspruchszinsen sind Zinsen, die für Nachforderungen („Nachforderungszinsen“) und Gutschriften („Gutschriftszinsen“) von Einkommen- und Körperschaftsteuer verrechnet werden. Verzinst wird ab dem 1. Oktober des dem Veranlagungsjahr folgenden Jahres bis zur Festsetzung der Steuer, höchstens jedoch für einen Zeitraum von 48 Monaten. Bei Anspruchszinsen ist weiters die jeweilige Zinssatzhöhe (2 % über dem Basiszinssatz) von Bedeutung, wenn Sie die für Sie betriebswirtschaftlich optimale Entscheidung über den Zeitpunkt Ihrer Zahlung treffen wollen. Der Vorschreibung von Anspruchszinsen können Sie durch Zahlung an Ihr Finanzamt mit Angabe der jeweiligen Abgabenart und des Zeitraums entgehen. Grundsätzlich ist die Zahlung vor dem 1. Oktober notwendig. Stundungszinsen Wenn Sie Ihre Abgaben nicht bei Fälligkeit zahlen können, sollten Sie rechtzeitig, also spätestens am Tag der Fälligkeit, einen Antrag auf Stundung oder Ratenzahlung stellen. Wird Ihnen Zahlungserleichterung bewilligt, sind bei Abgabenschuldigkeiten, die den Betrag von 750 Euro übersteigen, für die Dauer des Zahlungsaufschubs Stundungszinsen zu entrichten. Der Zinssatz liegt 4,5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz. 9.1 Die Umsatzsteuer Die Umsatzsteuer ist die Steuer mit dem größten Aufkommen für den Staat. Die Rechtsgrundlage ist das Umsatzsteuergesetz, ein formalistisches Recht mit vielen „Fallen“. Die Umsatzsteuer wird zwar auf jeder Wirtschaftsstufe eingehoben (z. B. beim Produzenten, beim Groß- und beim Einzelhändler), wegen des Vorsteuerabzugs stellt sie jedoch innerhalb der Unternehmerkette üblicherweise keinen Kostenfaktor dar, sondern wird wie ein „durchlaufender Posten“ behandelt. Die Steuersätze der Umsatzsteuer: – Normalsteuersatz 20 % vom Nettoentgelt – ermäßigter Steuersatz 10 %, für bestimmte Waren wie Lebensmittel, Pflanzen, Bücher, Wohnungs vermietung, Zeitungen, Personenbeförderung (Taxi, Bahn, Bus) sowie – in speziellen Fällen 12 %, z. B. für Ab-Hof-Verkauf von Wein – 19 % ermäßigter Steuersatz in den früheren Zollausschlussgebieten Jungholz und Mittelberg Unternehmen Einkauf Verkauf Entgelt USt. Entgelt USt. USt. vom Verkauf MINUS USt. vom Einkauf (Vorsteuerabzug) = Umsatzsteuerschuld bzw. Vorsteuerüberhang Endverbraucher trägt Umsatzsteuer Die Vorsteuer ist die Umsatzsteuer, die ein Unternehmer beim Einkauf von Waren und Dienstleistungen an den Verkäufer zahlen muss. Die von anderen Unternehmern in Rechnung gestellte Umsatzsteuer ist als Vorsteuer abzugsfähig, wenn eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt (Ausnahme Kleinbetragsregelung) – sofern die Lieferung oder sonstige Leistung zu mindestens 10 % unternehmerischen Zwecken dient. Die Differenz aus der Umsatzsteuer (aus eigenen Lieferungen und Leistungen) und der abziehbaren Vorsteuer (Umsatzsteuer aus empfangenen Lieferungen und Leistungen) ist entweder eine UmsatzsteuerZahllast oder eine Gutschrift. Die „magische“ Jahresumsatzgrenze von 30.000 Euro Umsatzsteuerpflichtig sind Unternehmer, deren Jahresumsatz 30.000 Euro übersteigt. Für diese Unternehmer besteht bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen das Recht auf Vorsteuerabzug. Welche Lieferungen und Leistungen sind umsatzsteuerpflichtig? Der Umsatzsteuer unterliegen: – jede Lieferung oder sonstige Leistung, die ein Unternehmer im Inland im Rahmen seines Unter nehmens gegen Entgelt erbringt – der Eigenverbrauch – die Einfuhr von Waren aus einem Drittland ins Inland (z. B. Import von Textilien aus Taiwan) – der innergemeinschaftliche Erwerb (z. B. Import von Maschinen aus Deutschland) Umsatzsteuerpflichtig sind auch geleistete An- bzw. Teilzahlungen, die vor Ausführung der Leistung vereinnahmt werden. Tipp: Abgesehen von den genannten Tatbeständen kann eine Steuerschuld auch aufgrund unrichtiger oder unberechtigter Rechnungslegung entstehen. Weiters kann in bestimmten Fällen die Steuerschuld (bei Dienstleistungen oder Werklieferungen durch ausländische Unternehmen oder in bestimmten Fällen bei Bauleistungen) auf Sie als Leistungsempfänger übergehen. 22 23 „Echte“ und „unechte“ Steuerbefreiungen Es gibt Umsätze, die zwar der Umsatzsteuer unterliegen, aber ausdrücklich befreit sind. Hier unterscheidet man: – echte Befreiungen Hier sind die Umsätze von der Umsatzsteuer befreit, das Recht des Unternehmers auf Vorsteuerabzug bleibt trotzdem gewahrt. Wichtigstes Beispiel sind Warenexporte. sind von der Abgabe einer UVA befreit, wenn die Umsatzsteuer spätestens am Fälligkeitstag entrichtet wird. Es kann freiwillig, durch fristgerechte Abgabe einer Voranmeldung für den ersten Kalendermonat eines Veranlagungszeitraumes (Jänner), der Kalendermonat als Voranmeldungszeitraum gewählt werden. Unternehmer, die zur Einreichung einer UVA nicht verpflichtet sind, müssen trotzdem unter Verwendung des Formulars U 30 eine Aufstellung der Besteuerungsgrundlagen anfertigen und im Betrieb aufbewahren (interne Voranmeldung). – unechte Befreiungen Für unecht befreite Umsätze wird keine Umsatzsteuer verrechnet. Vorsteuern, die damit im Zusammenhang stehen, können nicht geltend gemacht werden. Wichtige Beispiele sind: Kleinunternehmer sowie Versicherungen, Versicherungsvertreter, Ärzte, Zahntechniker. Der Fälligkeitstag der Umsatzsteuervoranmeldung ist der 15. Tag des auf den Voranmeldezeitraum zweitfolgenden Kalendermonats bzw. bei vierteljährlichem Voranmeldezeitraum der 15. des auf das Kalendervierteljahr zweitfolgenden Monats. WIE, WANN und von WEM wird die Umsatzsteuer berechnet? Die Umsatzsteuer ist grundsätzlich vom Unternehmer für jeden Voranmeldungszeitraum selbst zu berechnen. Die Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) dient der Berechnung der Steuervorauszahlung oder der Gutschrift. Das Formular U 30 ist hierfür vom Finanzamt vorgesehen. Achtung: Die UVA gilt als Steuererklärung. Sofern Abgabeverpflichtung besteht, kann die verspätete Abgabe zu einem Verspätungszuschlag bis zu 10 % der Nachzahlung führen. Weiters wird ein Säumniszuschlag von 2 % (bis maximal 4 %) des zu spät entrichteten Steuerbetrags eingehoben. Sofern der Verspätungs- bzw. Säumniszuschlag 50 Euro nicht übersteigt, wird er nicht verhängt. Unter Voranmeldungszeitraum versteht man jenen Zeitraum, für den der Unternehmer die Umsatzsteuer selbst zu berechnen hat, eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben und eine sich daraus ergebende Vorauszahlung entrichten muss. Der Unternehmer zahlt an das Finanzamt nur die Differenz zwischen Umsatzsteuer und Vorsteuer, die sogenannte Zahllast. Eine Vorauszahlung ergibt sich, wenn die abzuführende Umsatzsteuer höher als die abzugsfähige Vorsteuer ist. Eine Gutschrift ist demzufolge ein Überhang der Vorsteuer über die Umsatzsteuer. Voranmeldezeitraum ist grundsätzlich der Kalendermonat, bei einem Vorjahresumsatz bis 100.000 Euro ist es das Kalendervierteljahr. Unternehmer, deren Vorjahresumsätze 30.000 Euro nicht überstiegen haben, Wenn ein Internetanschluss besteht, muss die UVA elektronisch abgegeben werden. WANN entsteht die Umsatzsteuerschuld? Die Fälligkeit der Umsatzsteuer richtet sich nach dem Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld. Man unterscheidet diesbezüglich zwischen a)der Soll-Besteuerung (Besteuerung nach vereinbarten Entgelten) und b)der Ist-Besteuerung (Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten). Das Wesen der Soll-Besteuerung Bei der Soll-Besteuerung entsteht die Umsatzsteuerschuld mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Lieferung oder die sonstige Leistung erbracht wird. Entscheidend ist die Vollendung. Die Steuerschuld verschiebt sich maximal einen Monat, wenn die Rechnungslegung erst im Folgemonat erfolgt. Die Soll-Besteuerung gilt zwingend für – buchführungspflichtige Gewerbebetriebe und land- und forstwirtschaftliche Betriebe – andere Tätigkeiten (z. B. Umsätze aus Vermietung), wenn die Umsätze in einem der beiden vorangegangenen Kalenderjahre mehr als 110.000 Euro betrugen (ausgenommen sind freiberufliche Tätigkeiten) – Leistungen, für welche die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger übergeht (siehe ReverseCharge). Anwendungsfälle sind Bauleistungen und bestimmte Leistungen ausländischer Unternehmer Das Wesen der Ist-Besteuerung Bei nicht buchführungspflichtigen Unternehmen ist die Fälligkeit der Umsatzsteuer von der Bezahlung abhängig. Die Umsatzsteuer ist spätestens am 15. des der Bezahlung der Rechnung zweitfolgenden Monats zu entrichten. Wesentlich bei der Ist-Besteuerung ist, dass das Entgelt dem leistenden Unternehmen tatsächlich zugeflossen ist. Die Steuerschuld entsteht daher unabhängig vom Zeitpunkt der Leistungserbringung. Alle Lieferungen und Leistungen, die nicht zwingend nach dem Soll-System versteuert werden müssen, sind nach dem Ist-System zu versteuern. Dies betrifft 1.nicht buchführungspflichtige Gewerbebetriebe und 2.land- und forstwirtschaftliche Betriebe 3.Umsätze aus freiberuflicher Tätigkeit (z. B. Arzt, Künstler, Musiker u. a.) unabhängig von der Höhe der erzielten Umsätze 4.Umsätze aus anderen Tätigkeiten (z. B. Vermietung), wenn diese in einem der beiden vorangegangenen Kalenderjahre maximal 110.000 Euro betragen haben Unternehmen haben die Wahl und können ihre Umsätze auch nach dem Soll-System versteuern. Hinweis: Der Wechsel der Besteuerungsart kann nur zu Beginn eines Veranlagungsjahres erfolgen. Die Ist-Besteuerung ist gegenüber der Soll-Besteuerung in der Regel günstiger, weil die Umsatzsteuer an das Finanzamt erst abzuführen ist, nachdem das Geld tatsächlich vom Kunden eingelangt ist. Die Umsatzsteuer ist demzufolge nur von den tatsächlichen Zahlungseingängen zu bezahlen. Im Soll-System ist die Umsatzsteuer von den Außenständen zu entrichten. Hier besteht seitens des Unternehmens ein „Vorfinanzierungsbedarf“ in Höhe der ausstehenden Umsatzsteuer von der Rechnungslegung bis zum tatsächlichen Zahlungseingang. Wird eine Rechnung uneinbringlich, wird die anteilige Umsatzsteuer refundiert bzw. gegenverrechnet. 9.1.1 Der Vorsteuerabzug Der Vorsteuerabzug ist das Kernstück des europäischen Mehrwertsteuersystems. Er garantiert, dass die Verrechnung von Umsatzsteuer zwischen Unternehmern kostenneutral ist. Der Vorsteuerabzug steht grundsätzlich nur Unternehmern zu. Abziehbar ist nur die österreichische Umsatzsteuer. Ausländische Vorsteuern können im jeweiligen Land rückgefordert werden. Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug: – Die der Rechnung zugrunde liegenden Lieferungen oder sonstigen Leistungen müssen für das Unternehmen ausgeführt worden sein. Dies ist dann der Fall, wenn die unternehmerische Nutzung mindestens 10 % beträgt. Im Ausmaß einer eventuellen privaten Verwendung fällt steuerpflichtiger Eigenverbrauch an. – Die Lieferung oder sonstige Leistung muss bereits ausgeführt worden sein (Ausnahme Anzahlungen). – Die bezogenen Lieferungen oder sonstigen Leistungen müssen zur Ausführung steuerpflichtiger oder echt steuerbefreiter Umsätze (z. B. für Ausfuhroder innergemeinschaftliche Lieferungen, grenzüberschreitende Güterbeförderungen) verwendet werden. – Eine Rechnung muss ausgestellt worden sein und den gesetzlichen Anforderungen entsprechen (siehe Checkliste unter www.bollenberger.com/gruender). Die Bezahlung des Rechnungsbetrags ist vorerst nicht Voraussetzung für den Vorsteuerabzug! 24 25 Tipp: Obwohl die Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug wirtschaftlich klar sind, treten bei Betriebsprüfungen häufig Probleme auf. Sehr oft wird der Vorsteuerabzug aus formalen Gründen gestrichen. 9.1.2 Rechnungslegung nach dem Umsatzsteuergesetz Eine Rechnung nach dem Umsatzsteuergesetz ist auszustellen, wenn ein Unternehmer Umsätze an andere Unternehmer im Inland für deren Unternehmen oder an juristische Personen ausführt oder eine steuerpflichtige Werklieferung oder Werkleistung im Zusammenhang mit einem Grundstück an einen Nichtunternehmer (privaten Empfänger) erbringt. Die Ausdehnung der Rechnungsausstellungsverpflichtung gegenüber privaten Empfängern von Werklieferungen und -leistungen im Zusammenhang mit Grundstücken zielt auf die Bekämpfung der Schwarzarbeit, insbesondere in der Bauwirtschaft, ab. Da privaten Auftraggebern bisher keine Rechnung ausgestellt werden musste, war es schwer zu überprüfen, ob eine Leistung legal erbracht worden war. Wenn die Pflicht der Rechnungsausstellung besteht, ist die Rechnung innerhalb von sechs Monaten auszustellen. Was Sie über die UID-Nummer wissen sollten Betriebsgründer erhalten die UID-Nummer grundsätzlich gleichzeitig mit Zuteilung der Steuernummer. Rechnungen mit einem Rechnungsbetrag über 10.000 Euro (inkl. USt.) müssen die UID-Nummer des Leistungsempfängers enthalten. Jede UID-Nummer ist in der UID-Datenbank der österreichischen Finanzverwaltung mit Namen und Anschrift des Unternehmers und dem Umsatzsteuer-Abgabenkonto verbunden. Namensänderungen, Änderungen des Firmenwortlauts oder der Anschrift sind dem Finanzamt daher umgehend bekanntzugeben. Vorsicht: Stimmen Name und Anschrift des Lieferanten oder des Leistungserbringers nicht überein, steht kein Vorsteuerabzug zu (Achtung, Scheinfirmen!). Ist dem leistungsempfangenden Unternehmen bekannt, dass der Rechnungsaussteller vorhat, die in der Rechnung ausgewiesene Umsatzsteuer mit Absicht nicht an das Finanzamt zu bezahlen, haftet er für die nicht abgeführte Steuer des Lieferanten oder Leistungserbringers! Das Jahreserklärungsformular U 1 entspricht weitgehend dem Umsatzsteuervoranmeldungsformular U 30. Aus der Gegenüberstellung der sich aufgrund der Jahreserklärung ergebenden Jahres-Zahllast und der Summe der entrichteten Vorauszahlungen kann sich eine Nachzahlung oder eine Gutschrift ergeben. Sofern die Nachzahlung höher als 2.500 Euro ist, wird jedenfalls ein Säumniszuschlag von 2 % festgesetzt. Eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID-Nummer) als Indiz für die Unternehmereigenschaft ist Voraussetzung für die steuerfreie Lieferung in einen anderen EU-Mitgliedsstaat bzw. für den Erwerb von Waren aus einem anderen EU-Mitgliedsstaat. Unterbleibt die Einreichung der Umsatzsteuerjahreserklärung, kann es seitens der Finanz zur Festsetzung von Zwangsstrafen kommen, und es wird eine Schätzung vorgenommen. Die verspätete Vorlage kann zur Festset zung eines Verspätungszuschlags von bis zu 10 % der Nachzahlung führen. Es könnten auch finanzstrafrechtliche Auswirkungen bestehen. Sollten Sie Zweifel an der Gültigkeit einer Ihnen von Ihrem Geschäftspartner bekanntgegebenen UIDNummer bzw. seiner Unternehmereigenschaft haben, können Sie diese in einem EU-weiten Bestätigungsverfahren überprüfen lassen. Informationen erhalten Sie im UID-Büro des Finanzministeriums. Die Bestätigung von UID-Nummern kann auch über FinanzOnline erfolgen. Spezialfall Kleinunternehmer Sofern die Umsätze eines Kleinunternehmers im Veranlagungszeitraum 30.000 Euro nicht übersteigen und er für den Veranlagungszeitraum keine Steuer zu entrichten hat, ist er von der Verpflichtung zur Abgabe der Umsatzsteuererklärung befreit. Tipp: Bei Erstgeschäften mit nicht bekannten Geschäftspartnern sollten Sie sich auf jeden Fall absichern und die UID-Nummer prüfen. 9.1.3 Die Umsatzsteuerjahreserklärung Die Jahreserklärung fasst im Grunde alle monatlichen bzw. vierteljährlichen Umsatzsteuervoranmeldungen zusammen und ist für etwaige Berichtigungen da. Veranlagungszeitraum – das ist jener Zeitraum, für den die Jahreserklärung abzugeben ist – ist grundsätzlich das Kalenderjahr. Bei abweichendem Wirtschaftsjahr kann dieses nach entsprechender Erklärung gegenüber dem Finanzamt für die Umsatzsteuerjahreserklärung als Veranlagungszeitraum gewählt werden. Nach Ablauf des Kalenderjahres ist bis 30. April des folgenden Jahres die Umsatzsteuerjahreserklärung abzugeben. Bei elektronischer Übermittlung der Steuererklärung verlängert sich die Abgabefrist bis 30. Juni, ebenso kann sich bei steuerlicher Vertretung die Frist verlängern. 9.1.4 Die Umsatzsteuerveranlagung Aufgrund der Umsatzsteuerjahreserklärung erlässt das Finanzamt einen Umsatzsteuerbescheid, durch den die Steuerfestsetzung erfolgt und gegen den innerhalb eines Monats berufen werden kann. 9.2 Die Einkommensteuer Die Einkommensteuer ist die „Lohnsteuer“ der Selbständigen. Basis und Bemessungsgrundlage sind die jährlich erwirtschafteten Einkünfte. Die Einkommensteuer ist eine Personensteuer, die nach dem Einkommen bemessen wird. Unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Unbeschränkte Steuerpflicht bedeutet, dass grundsätzlich alle in- und ausländischen Einkünfte in Österreich steuerlich erfasst werden. Besteuert wird das Einkommen, das Sie innerhalb eines Kalenderjahres bezogen haben. 9.2.1 Einkunftsarten und Berechnung der Einkommensteuerbemessungsgrundlage Unter dem Begriff „Einkommen“ versteht man den Gesamtbetrag aus den sieben Einkunftsarten unter Berücksichtigung allfälliger Verluste abzüglich der Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen. Einkunftsarten und Ermittlung des Einkommens: a)Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft erzielen z. B. Landwirte oder Gärtner b)Einkünfte aus selbständiger Arbeit erzielen z. B. Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten oder Journalisten und zu mehr als 25 % beteiligte Gesellschafter von GmbHs c) Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielen z. B. Handelsbetriebe, Tischler, Friseure usw. und Industriebetriebe d)Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielen Arbeitnehmer und Pensionisten e)Einkünfte aus Kapitalvermögen, z. B. Zinserträge aus Sparguthaben oder Wertpapieren sowie Veräußerungsgewinne aus Finanzvermögen ab 1.4.2012 und Dividenden aus Aktien und GmbH-Anteilen. Werden diese Erträge im Inland erzielt, wird die Einkommensteuer in Form der Kapitalertragsteuer einbehalten. f) Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung z. B. einer Wohnung, eines Hauses g)Sonstige Einkünfte: – wiederkehrende Bezüge, z. B. bestimmte Leibrenten – Überschüsse aus privaten Veräußerungsgeschäften innerhalb bestimmter Spekulationsfristen – Überschüsse aus der Veräußerung von privaten Kapitalbeteiligungen ab 1 % Beteiligung (z. B. Verkauf von GmbH-Anteilen bis 1.4.2012) – Einkünfte aus Leistungen (z. B. Provisionen für gelegentliche Vermittlungen und Einnahmen aus der gelegentlichen Vermietung privater Gegenstände) – Funktionsgebühren (Entgelt für Funktionäre von öffentlich-rechtlichen Körperschaften, sofern sie keine Arbeitnehmer sind) = Gesamtbetrag der Einkünfte –Sonderausgaben – außergewöhnliche Belastungen = Einkommen (Steuerbemessungsgrundlage) 26 27 Die Einkunftsarten a bis c werden „betriebliche Einkünfte“ oder „Gewinneinkünfte“ genannt. Die Einkunftsarten d bis g bezeichnet man als „Überschusseinkünfte“ oder „außerbetriebliche Einkünfte“. 9.2.2 Einkommensteuerberechnung Sonderausgaben sind Besteuert wird das Einkommen des Einzelunternehmers bzw. Personengesellschafters, das innerhalb eines Kalenderjahres bezogen wird. – Personenversicherungen, Ausgaben für Wohnraumschaffung und -sanierung, bestimmte Kapitalanlageformen – diese Ausgaben sind in der Regel betragsbegrenzt und nur zu einem Viertel absetzbar. Bei Einkünften ab 36.400 Euro wird der absetzbare Betrag weiter reduziert, ab 60.000 Euro sind die Ausgaben nicht mehr absetzbar. – Kirchenbeiträge (ab Veranlagung 2012 bis höchstens 400 Euro), Leibrenten, Nachkauf von Versicherungszeiten, Steuerberatungskosten –Verlustabzug Der Durchschnittssteuersatz gibt an, wie hoch die Tarifsteuer, bezogen auf die Bemessungsgrundlage (Einkommen), ist. Der Grenzsteuersatz gibt an, wie hoch die Steuerbelastung einer zusätzlichen Einkommenseinheit ist. So wird ab einem Einkommen von 60.000 Euro jeder zusätzliche Euro mit 50 % besteuert. Einkommensteuer zahlen nur natürliche Personen, die im Inland steuerpflichtig sind. Juristische Personen unterliegen der Körperschaftsteuer. Die Zuordnung ist somit von der Rechtsform des Unternehmens abhängig. Zu den außergewöhnlichen Belastungen zählen z. B. Kosten von Behinderungen, Krankheiten oder Kosten für die auswärtige Berufsausbildung von Kindern. Personengesellschaften selbst sind nicht ertragsteuerpflichtig, sondern immer ihre Gesellschafter mit ihrem Gewinnanteil. Hinweis: Sämtliche natürlichen Personen, die ein Einzelunternehmen führen oder/und Gesellschafter sind, sind mit ihrem Einkommen einkommensteuerpflichtig. Im Gründungsjahr ist oft keine Steuer zu bezahlen, da Sie wahrscheinlich mit sehr hohen Erstausgaben und Abschreibungen rechnen können. Diese können den Gewinn stark drücken bzw. sogar zu Verlusten führen, die Sie gegen spätere Gewinne verrechnen können. Einkommen in Euro Einkommensteuer in Euro (vor Absetzbeträgen) bis 11.000 11.000 bis 25.000 0 – (Einkommen – 11.000) x 36,50 % – 36,50 % 5.110 5.110 + (Einkommen – 25.000) x 43,2143 % 60.000 über 60.000 Grenzsteuersatz in % 0 25.000 25.000 bis 60.000 Durchschnittssteuersatz in % 20.235 20.235 + (Einkommen – 60.000) x 0,5 9.3 Die Körperschaftsteuer Die Körperschaftsteuer ist die Einkommensteuer von z. B. Kapitalgesellschaften wie der GmbH und der Aktiengesellschaft. Während die Einkommensteuer alle natürlichen Personen betrifft, stellt die Körperschaftsteuer die Einkommensteuer der juristischen Personen dar. Genossenschaften, Vereine, Privatstiftungen sowie Kapitalgesellschaften selbst sind mit ihren Gewinnen körperschaftsteuerpflichtig. 9.3.1 Der Steuersatz Die Körperschaftsteuer beträgt 25 % vom steuerpflichtigen Einkommen. Hierbei handelt es sich um einen linearen Steuertarif – im Gegensatz zur Einkommensteuer. 20,44 % – – 43,2143 % 33,73 % – – 50 % 9.3.2 Die Mindestkörperschaftsteuer Sowohl bei einem Gewinn als auch bei einem Verlust fällt bei einer GmbH die Mindestkörperschaftsteuer an, die im ersten Jahr des Bestehens 1.092 Euro und in den Folgejahren 1.750 Euro beträgt und zu je einem Viertel am 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11. zu entrichten ist. Bei einer AG beträgt die Mindestkörperschaftsteuer 3.500 Euro. Wäre die tatsächliche Körperschaftsteuer des laufenden Jahres wegen eines niedrigeren Gewinns kleiner oder anlässlich eines Verlusts null, so wird die Differenz zur entrichteten Mindestkörperschaftsteuer in späteren Jahren, in denen höhere Gewinne erzielt werden, wie eine Vorauszahlung angerechnet. So geht die Mindestkörperschaftsteuer nicht verloren. 28 29 9.4 Jahressteuererklärung Die steuerliche Situation der GmbH und der Gesellschafter Wer zahlt was? Gewinn vor Steuern (steuerpflichtiger Gewinn) 100,00 % davon 25 % Körperschaftsteuer Gewinn nach Abzug der Körperschaftsteuer (zur Gewinnausschüttung oder Thesaurierung ) Anmerkung Die 25 % Körper schaftsteuer bezahlt die GmbH. – 25,00 % Die Körperschaftsteuer ist die Einkommensteuer der Kapitalgesellschaften. Unabhängig vom steuerpflichtigen Einkommen (auch bei einem Verlust) fällt die Mindestkörperschaftsteuer an. Diese beträgt im ersten Jahr des Bestehens 1.092 Euro und in der Folge 1.750 Euro jährlich. 75,00 % Der Begriff „Thesaurierung“ bedeutet, dass die vom Unternehmen erwirtschafteten Gewinne nicht ausgeschüttet werden, sondern im Unternehmen selbst verbleiben. davon 25 % Kapitalertragsteuer bei Gewinnausschüttung – 18,75 % Gewinn nach Steuern bei Ausschüttung 56,25 % Gesamtsteuerbelastung bei Ausschüttung 43,75 % Gesamtsteuerbelastung bei Thesaurierung 25,00 % Vom Ausschüttungsbetrag wird die Kapitalertragsteuer in Höhe von 25 % von der Gesellschaft einbehalten und an das Betriebsfinanzamt abgeführt. Die Gewinnausschüttung beim empfangenden Gesellschafter ist grundsätzlich endbesteuert, die Kapitalertragsteuer für den Gesellschafter von der GmbH entrichtet. Achtung: Im Anfangsjahr beruht die Berechnungsbasis auf Ihren Schätzungen und Erwartungen. Seien Sie realistisch. Zu hohe Schätzungen und die daraus resultierenden Vorauszahlungen belasten unnötig Ihre Liquidität, und zu niedrige Annahmen führen zu Nachzahlungen, die Sie ebenso ins „Schleudern“ bringen können. – 15. Februar – 15. August – 15. Mai – 15. November Sollte sich im Laufe des Jahres zeigen, dass die Vorauszahlungen zu hoch sind, können Sie bis zum 30.9. beim Finanzamt einen Herabsetzungsantrag stellen. Die Übermittlung der Jahressteuererklärung hat grundsätzlich elektronisch über FinanzOnline zu erfolgen. 9.5 Sonstige Steuern Ist dem Steuerpflichtigen die Übermittlung der Steuererklärung auf elektronischem Wege nicht zumutbar (z. B. kein Internetanschluss), ist die Steuererklärung schriftlich auf dem Formular zu machen und beim zuständigen Finanzamt abzugeben. Zu den „Sonstigen Steuern“ zählen z. B. die Kommunalsteuer (für Dienstnehmer und Gesellschaftergeschäftsführer) sowie der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichfonds. Darüber hinaus gibt es eine Reihe von zum Teil branchenspezifischen Verkehrsund Verbrauchsteuern, z. B. die Kfz-Steuer oder die auf Landes- bzw. Gemeindeebene erhobenen Fremdenverkehrsabgaben. Abgabefrist für die Steuererklärung ist – spätestens der 30. April jeden Jahres, wenn die Übermittlung der Einkommensteuererklärung nicht elektronisch erfolgt, und – spätestens der 30. Juni, wenn die Übermittlung elektronisch über FinanzOnline erfolgt. In diesem Fall verbleibt der Gewinn in der Gesellschaft und wird nicht ausgeschüttet. Termine: Hinweis: Diese Fristen können bei begründetem Antrag verlängert werden. Bei Vertretung durch einen Steuerberater sind auch längere Fristen möglich. Gegen den Steuerbescheid kann innerhalb eines Monats ab Zustellung des Bescheids Berufung eingelegt werden. Für die Einkommensteuer wie auch für die Körperschaftsteuer sind vierteljährlich Vorauszahlungen zu entrichten. 9.6 Steueroptimierung Legitimes Ziel jedes Unternehmens ist, den Steuerkostenblock so gering wie möglich zu halten. Steueroptimierung beginnt bereits bei der Gründung. Sie sollten einen Berater zuziehen und eine auf Ihr Unternehmen abgestimmte Steuerstrategie erarbeiten. Besprechen Sie die Vor- und Nachteile von Steueroptimierungsmaßnahmen, damit die Auswirkungen für Ihre individuelle Situation abschätzbar sind und Sie die für Ihr Unternehmen steueroptimale Entscheidung treffen können. Es gilt die Steuerbegünstigungen maximal auszunutzen! Auch hier ist entscheidend, rechtzeitig das Richtige zu tun. Fordern Sie Ihre Berater! 30 31 10. Das Rechnungswesen 10.1 Bilanz und GuV Doppelte Buchführung – Bilanz Bei der doppelten Buchführung erfolgt zweifache Erfassung jedes Geschäftsfalls: auf je einem Konto im Soll und im Haben. Jeder Geschäftsfall wird einerseits im Grundbuch (Journal) und andererseits im Hauptbuch auf den Sachkonten jeweils im Soll und im Haben erfasst. Weiters kommt es zur zweifachen Gewinnermittlung durch Bestandsverrechnung und durch Gewinn-und-VerlustRechnung. Gewinnermittlung durch Bestandsverrechnung Der Gewinn ist der Unterschied des Reinvermögens am Ende und des Reinvermögens am Anfang der Geschäftsperiode unter Abzug der Privateinlagen und Hinzurechnung der Privatentnahmen (sogenannter Betriebsvermögensvergleich). Das Reinvermögen ergibt sich aus Vermögen abzüglich Schulden. Der Vermögensvergleich stellt die Vermögenslage zum Bilanzstichtag dar. Gewinnermittlung durch Gewinn-und-Verlust-Rechnung Hier wird der Erfolg direkt ermittelt (+ Erfolg = Gewinn, – Erfolg = Verlust). Die Gewinn-und-Verlust-Rechnung stellt die Ertragslage dar, wie sie sich im Laufe des gesamten Geschäftsjahres entwickelt hat. Besonderheiten der doppelten Buchführung Kassabuchführung, Inventuraufnahme zum Bilanzierungsstichtag, Erfassung und Bewertung der Forderungen und Verbindlichkeiten, periodenreine Abgrenzung von Erträgen und Aufwendungen. Der Zeitpunkt der Leistungserbringung und nicht der Zahlungszeitpunkt ist für die zeitliche Zuordnung entscheidend! Die Gewinnermittlung kann nach § 4 Abs 1 EstG oder § 5 EstG erfolgen. Das Charakteristikum der Gewinnermittlungsart der doppelten Buchführung gemäß § 4 Abs 1 EstG und § 5 EstG besteht darin, dass nur der Gewinnermittler nach § 5 EstG – gewillkürtes Betriebsvermögen (das sind Gegenstände, die weder notwendiges Betriebsvermögen noch notwendiges Privatvermögen darstellen, z. B. ein brachliegendes Grundstück) und – ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr haben kann, – weiters besteht Steuerpflicht für Grund und Boden. Das Rechnungswesen der Klein- und Mittelbetriebe besteht aus der Finanzbuchhaltung, aus der sich der jeweilige Jahresabschluss ergibt, der aus der „Bilanz“ und der „Gewinn-und-Verlust-Rechnung“ (GuV) besteht. Kapitalgesellschaften müssen einen Jahresabschluss erstellen, der sich aus „Bilanz“, „Gewinn-und-VerlustRechnung“ und „Anhang“ zusammensetzt. Die Bilanz zeigt die Werte der vorhandenen Vermögensgegenstände und Schulden/Kapital zu einem bestimmten Stichtag (meist 31.12.); sie ist damit eine Zeitpunktbetrachtung. Die Gewinn-und-Verlust-Rechnung ist eine Zeitraumbetrachtung und zeigt die während eines Wirtschaftsjahres im Unternehmen entstandenen Aufwendungen und die im selben Zeitraum erzielten Erträge. Im Anhang sind die Bilanz und die Gewinn-und-VerlustRechnung sowie die darauf angewandten Bilanzierungsund Bewertungsmethoden so zu erläutern, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt wird. Diese Generalnorm gilt auch für den von Kapitalgesellschaften ab einer bestimmten Größe aufzustellenden Lagebericht, wo der Geschäftsverlauf und die Lage des Unternehmens darzustellen sind. Die im Jahresabschluss errechneten Ergebnisse dienen nicht nur als Grundlage für die Besteuerung, sondern sind vor allem (in Form der aus der Bilanz und der Gewinn-und-VerlustRechnung ermittelten Kennzahlen) die Basis für Entscheidungen des Unternehmers wie auch für Banken, Kunden, Investoren und sonstige Geschäftspartner des Unternehmers. 10.2 Einnahmen-AusgabenRechnung Die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung nach § 4 Abs 3 EstG ist eigentlich kein Buchführungssystem, sie ist lediglich eine besondere Art der steuerlichen Gewinnermittlung. Der Einnahmen-Ausgaben-Rechner führt daher auch keine Bücher, sondern „Aufzeichnungen“. Entscheidend ist hierbei, dass erst der Zufluss bei Einnahmen und der Abfluss bei Ausgaben zur Aufnahme in die Aufzeichnungen führen. Einnahmen und Ausgaben (und nicht wie bei der doppelten Buchführung Erträge und Aufwendungen) sind zu erfassen. Nicht der Zeitpunkt der Leistungserbringung ist entscheidend, sondern grundsätzlich der Zahlungsein- bzw. -ausgang (Zu-und-Abfluss-Prinzip). Eine Ausnahme von diesem Prinzip besteht bei der Abschreibung für Investitionen des Anlagevermögens, da bei der Anschaffung von Anlagegegenständen die Anschaffungskosten nicht im Jahr der Anschaffung, sondern nur verteilt über die Nutzungsdauer als Betriebsausgaben (Abschreibungen) angesetzt werden dürfen. Nur geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem Wert bis zu 400 Euro können sofort als Ausgabe betrachtet werden. Einnahmen-Ausgaben-Rechner müssen folgende Aufzeichnungen führen: – Aufzeichnung der Betriebseinnahmen und -ausgaben –Wareneingangsbuch –Anlagenkartei –Lohnkonten In den Aufzeichnungen sind die Betriebseinnahmen und die Betriebsausgaben laufend, der Zeitfolge nach geordnet, zu erfassen (die bloße Sammlung von Belegen und die Aufstellung zum Jahresende genügen nicht). Zeitpunkt der Erfassung Die Eintragungen sind dann zeitgerecht, wenn sie spätestens einen Monat und 15 Tage nach Ablauf des Kalendermonats, für den sie zu erfolgen haben, vorgenommen werden. Gilt aufgrund umsatzsteuerlicher Vorschriften das Kalendervierteljahr als Voranmeldungszeitraum, können die Eintragungen spätestens einen Monat und 15 Tage nach Ablauf des Kalendervierteljahres vorgenommen werden. Grundlagensicherung (betrifft jede Gewinnermittlungsart!) Der Zeitpunkt der Eintragung ist jedoch zu unterscheiden von der Grundlagensicherung. Bareinnahmen und Barausgaben sind täglich in geeigneter Form festzuhalten. Dies bedeutet, dass die Grundlagensicherung zumindest einmal am Tag, spätestens jedoch zu Beginn des nächstfolgenden Arbeitstages, vorzunehmen ist. Sämtliche Geschäftsfälle sind grundsätzlich einzeln aufzuzeichnen. Folgende Formen der Einzelerfassung sind zulässig: – chronologische händische Aufzeichnungen der Einzellosungen –Paragondurchschriften –Rechenstreifen –Losungsblätter –Kassabucheinzelaufzeichnungen – Registrierkassenstreifen von mechanischen Registrierkassen oder elektronische Registrierkassensysteme (grundsätzlich sind Sie aber nicht verpflichtet, eine elektronische Registrierkassa zu führen). Beachten Sie die Kassenrichtlinien 2012! (www.bollenberger.com) Das Festhalten der Bargeldbewegungen kann darüber hinaus auch unmittelbar durch Eintragen in die Aufzeichnungen erfolgen. Folgende Formen der Losungsermittlung werden vom Finanzamt nicht mehr anerkannt: – Losungsermittlung durch Kassasturz (Vergleich des Kassastands am Tagesanfang und nach Tagesende) Ausnahme: Umsatz bis 150.000 Euro pro Jahr – Losungsermittlung durch Warenstand-Vergleich (Berechnung der Tageslosung durch Vergleich des Warenstands am Tagesanfang und am Tagesende) – Losungsermittlung aus EDV-Tagesjournal (das lediglich die Tagessumme pro verkauftes Produkt anzeigt) 32 33 11. Die Finanzierung Da beim Einnahmen-Ausgaben-Rechner das Zu-undAbfluss-Prinzip – somit der Zahlungsfluss über den Zeitpunkt, wann eine Einnahme oder Ausgabe steuerlich anzusetzen ist – entscheidet, kann folgende Belegablage empfohlen werden: – Investitionen (Eingangsrechnungen) Banken – Buchungsbelege und sonstige Dokumente –Einnahmen-Ausgaben-Buch 10.3 Pauschalierung der Betriebsausgaben Der Gewinn wird wie folgt pauschal ermittelt: Nettoeinnahmen (ohne Umsatzsteuer) – Nettoausgaben für Waren, Rohstoffe, Hilfsstoffe, Halberzeugnisse und Zutaten – Lohnkosten und Lohnnebenkosten – 12 % der Nettoeinnahmen (ohne Nachweis), für bestimmte Berufsgruppen, z. B. kaufmännische und technische Beratung, nur 6 % = steuerpflichtiger Gewinn Es gibt auch noch andere Arten von Pauschalierungen – für bestimmte gesonderte Berufsgruppen –, z. B. Branchenpauschalierungen oder Vollpauschalierungen bei Landwirten. Bei den Einkünften aus selbständiger Arbeit und aus Gewerbebetrieb können die Betriebsausgaben mit 6 % bzw. 12 % des Umsatzes (§ 125 Abs 1 BAO) abgesetzt werden, sofern der Vorjahresumsatz nicht höher als 220.000 Euro ist und die Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EstG (Einnahmen-Ausgaben-Rechnung) erfolgt. Achtung: Die pauschale Ermittlung der Betriebsausgaben ist nicht zulässig, wenn Sie (auch freiwillig) eine doppelte Buchhaltung mit Jahresabschluss führen. 6 % des Umsatzes: bei kaufmännischer oder technischer Beratung, bei schriftstellerischer, vortragender, wissenschaftlicher, unterrichtender oder erzieherischer Tätigkeit, höchstens 13.200 Euro Welche Art der Buchführung für Sie zweckmäßig ist, besprechen Sie am besten mit Ihrem Steuerberater. 12 % des Umsatzes: bei allen restlichen selbständigen und gewerblichen Tätigkeiten gem. § 22 und § 23 EstG, höchstens 26.400 Euro Besonders wichtig ist, dass die Aufzeichnungen laufend erfolgen und der Jahresabschluss bei Unternehmen mit doppelter Buchführung bzw. der Abschluss bei Unternehmen mit Einnahmen-Ausgaben-Rechnung nicht nur fristgerecht, sondern möglichst zeitnah erstellt wird. Achten Sie darauf, dass der Jahresabschluss rasch Ihrem Unternehmen zur Verfügung steht. Nur möglichst gegenwartsnahe Daten bringen Nutzen für die Unternehmensführung. Neben den Pauschalbeträgen sind folgende Ausgaben abzugsfähig: Ausgaben für den Eingang von Waren, Rohstoffen, Halberzeugnissen, Hilfsstoffen und Zutaten, die nach ihrer Art und ihrem betrieblichen Zweck in ein Wareneingangsbuch einzutragen sind oder einzutragen wären; Ausgaben für Löhne und Lohnnebenkosten; Ausgaben für Fremdlöhne, soweit diese unmittelbar in die Leistung eingehen, die den Betriebsgegenstand des Unternehmens bilden; Beiträge zu Pflichtversicherungen gemäß § 4 Abs 4 Z 1 EstG. Hinweis: Wenn der durchdachte Finanzplan fehlt, so kann dies zu Fehlentwicklungen führen. Fehlentwicklungen können sein: – zu niedrige Eigenkapitalquote – langfristige Anlagegüter werden durch kurzfristige Kredite finanziert – dass es zu Kostenüberschreitungen kommt, da keine exakte Planung des notwendigen Kapital bedarfs für Investitionen besteht – dass Erweiterungsinvestitionen vergessen werden und bei Umsatzsteigerungen die Erhöhung des Betriebsmittelbedarfs unberücksichtigt bleibt – dass mögliche Finanzierungsalternativen nicht beachtet werden – dass geförderte Kredite nicht fristgerecht beantragt werden. Für viele Investitionen gibt es geförderte Kredite, die in Anspruch genommen werden können. Hier ist jedoch fristwahrende Beantragung erforderlich – Zahlungsunfähigkeit, das „Aus“ für die beste Geschäftsidee Ziel des Finanzplans ist, dass Ihr Unternehmen über die erforderlichen Finanzmittel verfügt – sprich jederzeit „flüssig“ ist. Hinweis: Sorgen Sie rechtzeitig für Liquidität. Wichtig ist, Liquiditätsengpässe rechtzeitig zu erkennen. Nur so können Sie gegensteuern und gegebenenfalls Vorsorge treffen, damit zum richtigen Zeitpunkt der erforderlichen Finanzbedarf gedeckt ist. „Agieren statt Reagieren“ ist die Devise. Der Finanzplan ist Ihr Navigationssystem. 11.1 Das Eigenkapital Dem Eigenkapital kommt im Rahmen der Unternehmensgründung besondere Bedeutung zu. Je besser Sie mit Eigenkapital ausgestattet sind, desto sicherer können Sie Anlaufschwierigkeiten bewältigen. Über wie viel Eigenkapital sollte man als Gründer verfügen? Als Richtwert gilt, dass ca. 30 % des gesamten Kapitalbedarfs einer Unternehmensgründung als Eigenkapital zur Verfügung stehen sollten. Bitte bedenken Sie, dass die Gründung eines Unternehmens ohne entsprechende Eigenkapitalausstattung ein sehr großes Risiko darstellt! Der Venture Capitalist = Partner auf Zeit Anders ist die Situation bei Venture Capital: Venture Capital ist Eigenkapital, das von privaten Investoren oder Fondsgesellschaften zur Verfügung gestellt wird. Venture Capitalists beteiligen sich am Unternehmen und wollen vom Wertzuwachs profitieren. Als Teilhaber tragen sie das volle Risiko. Bekommt das Unternehmen Probleme, ist auch ihr Geld verloren. Venture Capitalists sind Partner auf Zeit. Denn Ziel jedes Venture Capitalist ist „to make money“. Aus diesem Grund ist sein finanzielles Engagement in der Regel befristet. Sobald sich das Unternehmen am Markt erfolgreich etabliert hat, verkauft der Venture Capitalist seine Anteile mit zum Teil erheblichen Gewinnen. Da sein Schicksal mit dem Ihren untrennbar verbunden ist, müssen Sie ihm vertraglich ein Mitspracherecht einräumen. Unter Umständen redet der Venture Capitalist als Hauptgeldgeber bei der strategischen Ausrichtung des Unternehmens ein gewichtiges Wort mit. Dafür arbeitet ein Venture Capitalist aber auch oft aktiv mit. Vor allem im Bereich Controlling bieten diese Geldgeber gezielte Managementunterstützung. Eine derartige Partnerschaft, auch wenn sie nur auf Zeit eingegangen wird, kann nur halten, wenn die Partner einander gut verstehen. 34 35 Die Finanzierungsregeln Die Zusammensetzung der Finanzierung aus – Eigenkapital sowie – kurzfristigem und langfristigem Fremdkapital sollte auf die Zusammensetzung des Vermögens und auf die Erfordernisse der Betriebsart und der Betriebs größe abgestimmt sein. Das Anlagevermögen ist langfristig gebunden und sollte deshalb mit langfristigem Kapital finanziert werden, ebenso jene Teile des Umlaufvermögens, die langfristig zur Verfügung stehen, z. B. der sogenannte „eiserne Bestand“ des Warenlagers. Für das übrige Umlaufvermögen können kurzfristige Fremdfinanzierungen herangezogen werden. 11.2 Die Fremdfinanzierungsformen a)Finanzierung der Betriebsmittel Der Betriebsmittelkredit ist für den laufenden Geschäftsund Zahlungsverkehr geeignet. Sie verschaffen sich damit einen Liquiditätsspielraum. Durch zeitgerechte Bezahlung von Lieferungen können Sie Skonti in Anspruch nehmen und ersparen sich dadurch einen „Lieferantenkredit“. Siehe 13.2 „Zahlungsziel ausschöpfen oder Skonto nutzen?“. Für Fremdkapital müssen Sie hingegen regelmäßigen Zinsendienst leisten. Außerdem kann das kreditgewährende Institut zusätzliche Sicherheiten verlangen, z. B. die Übernahme einer persönlichen Haftung durch den Unternehmensgründer, Bürgschaften, Hypotheken u. dgl. Ist das Unternehmen insolvent, müssen Sie je nach gewählter Rechtsform im schlimmsten Fall für alle Bankschulden „geradestehen“. b)Finanzierung von Investitionen Der Investitionskredit dient zur Anschaffung von Investitionsgütern. Die Laufzeit des Kredits richtet sich dabei nach der Nutzungsdauer der finanzierten Güter. c)Finanzierung, unterstützt durch Fördermittel Es gibt eine Reihe von Bundes- und Landesförderungen speziell für Unternehmensgründer. Viele Förderungsaktionen beziehen sich auf Investitionen. Die Anträge müssen in der Regel vor Durchführung (vor Bestellung) der Investitionen unter Vorlage entsprechender Unterlagen gestellt werden. Siehe 12. „Förderungen erleichtern den Unternehmensstart“. d)Leasing Leasing ist eine weitere Finanzierungsalternative, wobei das Wirtschaftsgut nicht gekauft, sondern geleast wird (d. h. ein Investitionsgut wird genutzt, ohne dass Sie daran Eigentum erwerben). Kredit oder Leasing? Beim Kredit gehört Ihnen das Vermögensgut von Beginn an. Bei der Rückzahlung können Sie flexibel agieren, da Sie den Kredit auch schneller als geplant zurückzahlen können. Beim Leasing entfällt die generelle Kapitalbindung. Damit können Sie den Liquiditätsspielraum Ihres Unternehmens vergrößern. Durch Leasingfinanzierung Ihrer Mobilien können Sie die Abschreibungsdauer Ihres Wirtschaftsguts nach Ihren individuellen Bedürfnissen gestalten. Achten Sie aber auch auf etwaige steuerliche Vor- oder Nachteile! Kfz-Leasing Autoleasing bietet Ihnen einige Vorteile: – geringe monatliche Belastung, da Sie nur den Wert verlust und nicht den gesamten Kaufpreis bezahlen – günstige Prämien bei der Kaskoversicherung – flexible Möglichkeiten bei der Vertragsgestaltung Bei Pkws und Kombis ist steuerlich die Bildung eines Aktivpostens zu beachten, dieser bewirkt die steuerliche Gleichstellung zum Kauf. Mobilienleasing Mobilienleasing ist eine Form der Finanzierung beweglicher Wirtschaftsgüter von der Fertigungsmaschine über die EDV-Anlage bis zur Büroeinrichtung. Immobilienleasing Immobilienleasing umfasst die Finanzierung von Grundstücken und Gebäuden. Zusätzlich kann der Leasingnehmer bei Bedarf auf eine breite Dienstleistungspalette der Leasinggesellschaften zurückgreifen, z. B. Grundstücksbevorratung, Projektentwicklung, Führung der Planungs- und Bauverhandlungen, Vergabe von Lieferungen und Leistungen mit Ausarbeitung der Verträge, Aufstellung eines Zeit- und Zahlungsplans, Prüfung der Schlussrechnungen unter Zugrundelegung der Rechnungsprüfungsergebnisse, Schlussabnahme des Bauwerks im Einvernehmen mit der örtlichen Bauaufsicht sowie Beratungsunterstützung bei Förderungsanträgen etc. Kriterien wie – Kosten einmalig/laufend, – bilanzielle Darstellung, – steuerliche Begünstigung, – Fördermöglichkeiten sind bei jeder Leasingent scheidung individuell abzuwägen. Nähere Informationen finden Sie auf www.go-gruendercenter.net oder bei Ihrem Kundenbetreuer in der Erste Bank oder Sparkasse. 36 37 12. Förderungen erleichtern den Unternehmensstart Förderungen werden im Wesentlichen auf Bundes-, Landes- und Gemeindeebene, aber auch von der Wirtschaftskammer vergeben. Es gibt unzählige Förderungsarten und -modelle. Beachten Sie, dass kein Rechtsanspruch auf Förderungen besteht. Die Art der Förderung ist von unterschiedlichsten Faktoren abhängig und daher für jedes Unternehmen individuell abzuklären. Welche Arten von Förderungen können Sie bekommen? – Zinsgünstige Finanzierungen – Zuschüsse für Investitionen, Forschung und Entwicklung – Geförderte Beratungsleistungen von externen Beratern – Übernahme von Bürgschaften für Finanzierungen – Befreiung von Gebühren und Abgaben Achtung: Förderungen RECHTZEITIG beantragen. Bei fast allen Förderungsmodellen ist die rechtzeitige Beantragung vor Projektbeginn entscheidend. Sobald Sie das Investitionsgut gekauft haben – bei vielen Förderungen genügt sogar eine der Antragstellung zeitlich vorgelagerte Bestellung –, ist es schon zu spät. Bei einem Projektstart, der vor der Beantragung einer Förderung liegt, hat man in den meisten Fällen die Fördermöglichkeit verwirkt. Das Neugründungsförderungsgesetz Der Gründer hat sich hinsichtlich der Neugründung von der jeweiligen gesetzlichen Berufsvertretung beraten zu lassen und erhält von dieser eine bestätigte Erklärung der Neugründung (Formular Neufö1) bzw. der Betriebsübernehmer eine Erklärung der Betriebsübertragung (Formular Neufö3). In den Wirtschaftskammern werden die NEUFÖG-Bestätigungen durch das Gründerservice, meist auch durch die Fachgruppen und die Bezirksstellen durchgeführt. Kann der Betriebsinhaber keiner gesetzlichen Berufsvertretung zugerechnet werden, so ist für ihn die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft zuständig. Links zu den wichtigsten Förderstellen: – Austria Wirtschaftsservice GmbH Wichtige Förderinstitution des Bundes www.awsg.at – FWF – Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung Förderung von Grundlagenforschung www.fwf.ac.at –Kommunalkredit Umweltförderungen www.kommunalkredit.at – Oesterreichische Kontrollbank Wichtiger Ansprechpartner bei Exportfinanzierungen und -garantien www.oekb.at – Österreichische Hotel- und Tourismusbank Die Förderbank für die österreichische Tourismus und Freizeitwirtschaft www.oeht.at –Unternehmensfinanzierung.at Von der Wiener Börse betriebene Website mit Infos zum Thema Unternehmensfinanzierung in Kooperation mit der Wirtschaftskammer Österreich www.unternehmensfinanzierung.at – 7. EU-Rahmenprogramm für Forschung und Entwicklung Österreichisches Informationsportal zum Rahmen programm http://rp7.ffg.at – Niederösterreichische Wirtschaftsförderung Förderungen des Landes Niederösterreich www.wirtschaftsfoerderung.at – Wirtschaftsservice Burgenland AG Förderungen des Landes Burgenland www.wibag.at – Steirische Wirtschaftsförderung Wirtschaftsförderung des Landes Steiermark www.sfg.at – Wirtschaftsförderungen des Landes Oberösterreich www.ooe.gv.at – Salzburger Wirtschafts- und Technologieförderungen Förderungen des Landes Salzburg www.salzburg.gv.at – Kärntner Wirtschaftsförderungsfonds Förderungen des Landes Kärnten www.kwf.at – Inforegio – Informationen über Maßnahmen der EU für die regionale Entwicklung Informationen der Europäischen Kommission zu den EU-Regionalförderungen http://ec.europa.eu/ regional_policy/index_de.htm –LEHRE.FÖRDERN Umfassende Infos über Förderungen für Lehrbe triebe. Die Förderungen werden über die Lehrlings stellen der Wirtschaftskammern abgewickelt http://portal.wko.at/wk/startseite_dst. wk?angid=0&dstid=8631; www.lehre-foerdern.at – Internationalisierungs-Programm der Außenwirtschaft Österreich www.go-international.at Weitere Infos unter www.go-gruendercenter.net und www.bollenberger.com/gruender 38 39 13. Betriebswirtschaftliche 13. Betriebswirtschaftliche Überlegungen Überlegungen 13.1 Die ABC-Analyse – ein Diagnoseinstrument Ressourcen optimal zu nutzen ist das Ziel jedes Unternehmens. Die ABC-Analyse zeigt, welchem Bereich besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden muss. Sie hilft, das Wesentliche vom Unwesentlichen zu trennen. Mit Hilfe der ABC-Analyse ist es möglich: – Schlüsselkunden/-lieferanten zu identifizieren, um etwaige „Abhängigkeiten“ in strategische Überle gungen einbeziehen zu können – Marketingmaßnahmen zur Kundenbindung punkt genau zu setzen – materialwirtschaftliche und Sortiments entscheidungen zu fundieren – Ansatzpunkte für Verbesserungen (Rationalisie rungsmaßnahmen) zu identifizieren Folgende strategischen Überlegungen und Folgerungen können sich aus der ABC-Analyse für den A-Bereich beispielhaft ergeben: Klasse C – geringe Bedeutung (weniger wichtig, umsatzschwach) Eine relativ große Anzahl liefert nur einen geringen Anteil am Gesamtergebnis. 50 bis 75 % der Kunden (C-Gruppe) repräsentieren einen Wertanteil von 5 bis 10 % und binden meist administrativ sehr viele Ressourcen. Hinweis: Die Grenzwerte für diese drei Klassen basieren jeweils auf Erfahrungswerten und können von Fall zu Fall schwanken. Wert 100 % 90 % 85 % 70 % 65 % Intensive Preis- und Konditionsverhandlungen aufgrund der abgenommenen Mengen Überwachung des Zahlungsverhaltens und der Bonitätsentwicklung Wie kann starken Abhängigkeiten bei Lieferanten entgegengewirkt werden? Produkt- und Sortimentsentscheidungen Auf- und Ausbau alternativer Zulieferer, um kritische Abhängigkeiten zu minimieren Lieferantenkredit kann teuer sein! Der bequeme, aber auch sehr teure Lieferantenkredit erfreut sich großer Beliebtheit, weil er eben ganz „formlos“ gewährt wird. Dazu kommt, dass der Lieferantenkredit auf den ersten Blick auch gar nichts kostet – ein teurer Trugschluss! 60 % 55 % 50 % 45 % 40 % 35 % 30 % 25 % 20 % A 15 % B C 10 % 5% 95 % 100 % 90 % 85 % 80 % 75 % 70 % 65 % 60 % 55 % 50 % 45 % 40 % 35 % 30 % 25 % 20 % 15 % 0% 5% Klasse B – normale/durchschnittliche Bedeutung (mittelwertig, mittlere Umsatzstärke) Diese Gruppe trägt etwa anteilsgleich (1:1) zum jeweils betrachteten Ergebnis bei. Beispielsweise erzielen 15 bis 25 % der Kunden einen Anteil von ca. 15 bis 25 % am Gesamtergebnis. 75 % 10 % Klasse A – große Bedeutung (wichtig, hochwertig, umsatzstark) Wenige Elemente haben sehr großen Wertanteil am Gesamtergebnis. So stellen durchschnittlich 5 bis 10 % der Kunden einen Anteil von zirka 60 bis 80 % am Gesamtumsatz dar. Kundenbindungsprogramme (CRM) Welche Kundenkontakte sind zu intensivieren? Was versteht man unter „Lieferantenkredit“? Der Lieferantenkredit entsteht dadurch, dass man eine Ware oder eine Dienstleistung nicht bei Erhalt, sondern erst später bezahlt. Der Lieferant räumt ein Zahlungsziel (z. B. 30 Tage) ein oder gewährt bei prompter Zahlung innerhalb weniger Tage Skonto. 95 % 0% Identifizieren Sie Ihre Top-Kunden mittels ABC-Analyse Ableitbare Maßnahmen aus der Lieferantenanalyse 13.2 Zahlungsziel ausschöpfen oder Skonto nutzen? 80 % Nach dem Pareto-Prinzip, der sogenannten 80-20-Regel, haben wenige Elemente sehr großen Wertanteil am Gesamtergebnis. Ableitbare Maßnahmen aus der Kundenanalyse Menge Betrachtet man genauer, was hinter einer Zahlungsbedingung „zahlbar innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum unter Abzug von 2 % Skonto oder 30 Tage Ziel“ steckt und welche effektive Jahresverzinsung akzeptiert wird, wenn erst z. B. nach 30 Tagen Geld fließt, wird deutlich, dass diese Finanzierungsform ausgesprochen teuer ist. Skontofrist 7 Tage Skontobezugsspanne 23 Tage 40 41 Zahlungsziel 30 Tage Nachrechnen lohnt sich: Anhand folgender Formel ist die tatsächliche Jahresverzinsung leicht auszurechnen: Effektiver Skontosatz x 360 = Jahreszinssatz (Zahlungsziel – Skontofrist) Beispiel: Bei einem Zahlungsziel von 30 Tagen und einer Skontofrist von 7 Tagen müssen folglich für 23 Tage 2 % Zinsen bezahlt werden, was einem effektiven Jahreszinssatz von 31,3 % entspricht. Hinweis: In der Regel liegen die Kreditzinsen des Kontokorrentkredits unter dem Zinssatz des Lieferantenkredits, wie o. a. Beispiel zeigt. Mit Lieferanten, mit denen noch keine Skontoregelungen vereinbart wurden, empfiehlt es sich, solche auszuhandeln. 13.3 Wichtige Kennzahlen für Ihr Unternehmen Leistungen lassen sich messen und steuern. Aber auch strategische Entscheidungen brauchen eine verlässliche Datengrundlage. Unternehmens- und Wettbewerbsdaten werden mit Hilfe von Kennzahlen in greifbares Wissen umgewandelt. Mit den ermittelten Daten und Kennzahlen lässt sich die Leistung Ihres Unternehmens besser planen, steuern, vergleichen und kontrollieren. Hinweis: Damit Sie Ihre Kosten gut im Griff haben, Ihr Risiko minimieren und Ihren Gewinn maximieren können, bringen wir Ihnen einige wichtige Kennzahlen näher. Die Eigenkapitalquote – eine der wichtigsten Basel-IIRating-Kennzahlen Formel: Eigenkapitalquote = (Eigenkapital/Gesamtkapital) x 100 Interpretation: Die Eigenkapitalquote gibt Aufschluss über die Kapitalstruktur eines Unternehmens. Sie zeigt, wie viel Prozent des Gesamtkapitals auf das Eigenkapital entfallen. Das Eigenkapital stellt jene finanziellen Mittel dar, die von den Eigentümern zur Verfügung gestellt bzw. die aus der Betriebstätigkeit erwirtschaftet und nicht entnommen oder ausgeschüttet wurden. Dem Eigenkapital kommen wesentliche Aufgaben zu, z. B. die – Finanzierungsfunktion (Finanzierung des lang fristigen Vermögens) – Risikofunktion (Abdeckung von Verlusten) – Haftungsfunktion (gegenüber Gläubigern) – Grundlage für die Gewinnverteilung – Beurteilung der Kreditfähigkeit Je höher der Eigenkapitalanteil ist, desto kreditwürdiger ist das Unternehmen. Das Unternehmen wird damit auch konkurrenzfähiger, da es auf dem Markt auch rascher und flexibler agieren kann. Je höher die Eigenkapitalquote, desto mehr Verlustjahre überlebt das Unternehmen. Deswegen legen die Banken auf diese Kennzahl besonderen Wert (Stichwort Basel-II-Rating). Wie hoch soll die Eigenkapitalquote sein? Welchen Wert sollten Sie erreichen? Grundsätzlich gilt: je höher, desto besser. Denn je mehr Eigenkapital, desto geringer ist die Abhängigkeit von den verschiedenen Kreditgebern. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht sollte die Eigenkapitalquote zumindest 20 % betragen. Wichtig ist bei der Betrachtung der Branchenvergleich. Laut Unternehmensreorganisationsgesetz (URG) sollte die Eigenkapitalquote eines Unternehmens mehr als 8 % des Gesamtkapitals ausmachen. So können Sie nachhaltig Ihre Eigenkapitalquote verbessern – weniger Privatentnahmen bzw. Ausschüttungen vornehmen – effiziente Lagerhaltung (weniger Kapitalbindung) – aktives Forderungsmanagement (konsequentes Mahnen, Factoring) – Einlagen aus dem Privatvermögen – alternative Finanzierungsformen (Mezzaninkapital, Private Equity) – Leasing statt Kauf – Sale & Lease Back Hinweis: Die Eigenkapitalquote ist bei der Kapitalbeschaffung eine der wichtigsten Kennzahlen beim Rating durch Ihre Bank. Entschuldungsdauer in Jahren Formel: Fremdkapital Netto-Cashflow Brutto-Cashflow (Praktiker-Cashflow) Formel: Jahresgewinn/Jahresverlust + Abschreibungen + Buchwertabgänge – Erlöse aus dem Abgang von Anlagevermögen + Verluste aus dem Abgang von Anlagevermögen + Zuweisung zu langfristigen Rückstellungen – Erträge aus der Auflösung langfristiger Rückstellungen + Zuweisung zu Rücklagen – Auflösung von Rücklagen + Geschäftsführerbezüge = Brutto-Cashflow Interpretation: Gewinn und Verlust sagen nichts über die Zahlungskraft und das Schuldentilgungspotential eines Unternehmens aus. Will man näherungsweise eine Aussage über die Zahlungskraft eines Unternehmens machen, dann wird der Cashflow betrachtet. Dabei wird der Jahresgewinn/Jahresverlust um jene Beträge korrigiert, die zwar einen Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung darstellen, jedoch zu keinem Zahlungsfluss geführt haben. Interpretation: Wie viele Jahre benötigen Sie, um Ihre gesamten am Bilanzstichtag festgestellten Schulden durch den Jahres-Cashflow zu tilgen? In diese Kennzahl sind nicht nur Bankschulden einkalkuliert, sondern die gesamten Schulden, die Sie als Unternehmer haben. Je kleiner der Kennzahlenwert ist, desto besser ist die finanzielle Lage Ihres Betriebs. Voraussetzung ist aber, dass der ermittelte Netto-Cashflow auch in den folgenden Perioden erzielt werden kann. Lagerdauer Formel: 365 x Vorräte Wareneinsatz Netto-Cashflow Interpretation: Diese Kennzahl ist stichtagsbezogen und bei starken saisonalen Schwankungen nicht aussagekräftig. Wie lange lagern Sie Ihre Produkte, bis diese verkauft werden? Je länger die Dauer, desto höher die Lagerkosten und -risiken (Finanzierung, Schwund, Gefahr der Entmodung, ...). Formel: Geldeingangsdauer in Tagen Brutto-Cashflow –Privatentnahmen + Privateinlagen –Geschäftsführerbezüge = Netto-Cashflow Formel: Interpretation: Erweiterte Rechnung des Cashflows, um die privaten Mittelzu- und -abflüsse zu berücksichtigen. Interpretation: Eine lange Geldeingangsdauer wirkt sich ungünstig auf die Liquidität aus und erhöht das Risiko von Forderungsausfällen. Sie deutet auch auf Liquiditätsengpässe bei Kunden hin. Bei langer Geldeingangsdauer sollte das Mahnwesen unter die Lupe genommen werden. 360 x durchschnittliche Kundenund Wechselaufforderungen Bruttoerlöse (inkl. Umsatzsteuer) 42 43 13.4 Stundensatzkalkulation in KMUs Profitieren Sie von der Kenntnis Ihrer Stundensätze a)Stundensätze korrekt zu berechnen ist für den Unternehmer überlebensnotwendig. Ohne realistisch kalkulierte Stundenkosten laufen Sie Gefahr, am Jahresende böse Überraschungen zu erleben. Trotz vieler Aufträge und Arbeit bleibt „am Ende des Tages“ oft zu wenig übrig – jeder Unternehmer muss jedoch profitable Preise erzielen, wenn er von seiner Arbeit auf Dauer angemessen leben will. b)Wer die richtigen Einflussgrößen seiner Kalkulation kennt, tritt seinen Kunden selbstbewusster gegenüber. Als professioneller Anbieter sollten Sie Ihre Geschäftspartner eher mit realistisch berechneten Preisangeboten als mit „Billigtarifen“ überzeugen. Schließlich ist der Preis nicht das einzige Kriterium für die Auftragsvergabe. Es spricht auch nichts dagegen, am Ende von Verhandlungen notfalls preisliche Zugeständnisse zu machen. Dazu muss der Unternehmer jedoch wissen, wie viel Spielraum er bei seinen Stundensätzen hat! Was ist Ihre Leistung wirklich wert? Oft werden für die Kalkulation nur Branchendurchschnittswerte verwendet – die Erstellung einer Stundensatzkalkulation muss jedoch unbedingt auf Basis Ihres Unternehmens erfolgen, denn nur so können Sie die Kosten-und-Leistungs-Struktur Ihres Unternehmens aktiv gestalten. 13.5 Die Kostenrechnung Der Stundensatz ist abhängig: von der Auslastung (Beschäftigungsgrad) und der Höhe der Fixkosten (Mieten, Instandhaltung, Kfz-Kosten, etc.) von der Höhe der Lohnund Gehaltskosten der Mitarbeiter Stundensatz vom Einkommensanspruch des Unternehmers („Unternehmerlohn“) von der Führung der Mitarbeiter. Wie viel Nichtleistungszeit, sprich „Leerläufe“, gibt es im Unternehmen? Bei der Berechnung der Stundensätze sind folgende Positionen zu berücksichtigen: – Auslastung: produktive und unproduktive Lohnkosten inkl. Lohnnebenkosten – Fixkosten des Unternehmens inklusive „Unternehmerlohn“ – Einfluss des Materialaufschlags auf die Stundensatzkalkulation Basis ist die aussagekräftige Zeiterfassung im Bereich der Leistungserstellung. Nicht jede Stunde des Unternehmers und seiner Mitarbeiter ist „produktiv“, d. h. eine fakturierbare Stunde, die dem Kunden in Rechnung gestellt werden kann. Dank Stundensatzkalkulation kennen Sie die Kosten einer Arbeitsstunde und damit auch Ihre Preisgrenzen. Sie ist Grundlage für die Auftragskalkulation und Ihre Angebote. Entscheidend ist: Wer mehr über seine Stundensätze weiß, verdient nicht automatisch mehr – schafft aber gute Voraussetzungen dafür, sich künftig überzeugender zu verkaufen. Mehr Wissen hilft, Prioritäten bei Aufträgen zu setzen: Vielleicht ist es besser, den einen oder anderen Auftrag nicht anzunehmen und lieber nach zahlungskräftigeren Kunden zu suchen. Warum Sie eine Kostenrechnung führen sollten Sie werden aus Überzeugung Unternehmer. Ihre Kunden sollten für Sie im Vordergrund stehen. Als Unternehmer tragen Sie aber auch Verantwortung für Ihre Mitarbeiter, Ihre Lieferanten und Ihre eigene Familie, d. h., dass die Absicherung Ihres Unternehmens auch eine zentrale Rolle spielen muss. Eine Kostenrechnung ist mehr als ein paar Auswertungen – sie ist der Spiegel Ihres Unternehmens. Denn gerade Sie als Unternehmer müssen die richtigen (Kenn-)Zahlen zur richtigen Zeit zur Verfügung haben, um rechtzeitig auf wirtschaftliche Gegebenheiten reagieren zu können. Die Kostenrechnung ist ein Teilbereich des betrieblichen Rechnungswesens. Sie befasst sich mit Erfassung, Kontrolle und kalkulatorischer Auswertung der Kosten. Die Kostenrechnung gliedert sich in drei Bereiche: – 1. Kostenartenrechnung. Sie erfasst und gliedert die Kosten nach ihrer Kostenart, z. B. Materialkosten, Personalkosten. – 2. Kostenstellenrechnung. Die Kostenstellenrech nung sagt aus, in welchem Bereich welche Kosten angefallen sind, z. B. Abteilungen. – 3. Kostenträgerrechnung. Die Kostenträgerrech nung ermittelt die Kosten eines bestimmten Pro dukts, einer speziellen Dienstleistung u. dgl. und baut auf Kostenarten- und Kostenstellenrechnung auf. Ein Anwendungsbeispiel ist die getrennte Baustellenverrechnung eines Bauunternehmens. Gründe, die für die Einrichtung einer Kostenrechnung sprechen: – Mit einer Kostenrechnung können Sie das Wohl ergehen Ihres Unternehmens analysieren, kontrol lieren und steuern. – Durch die Kostenrechnung sehen Sie, wo Ihre Kosten entstehen, und können zielgerichtet entsprechende Einsparungsmaßnahmen ergreifen. In vielen Bran chen sind die Preise der Produkte oder Dienstleis tungen stark an die Marktpreise gekettet. Hier haben Sie wenig Spielraum, Ihre Gewinne durch Preiser- höhungen zu steigern, sondern meistens nur die Möglichkeit, Ihre Kostenstruktur schlank zu halten. – Mit einer Kostenrechnung können Sie nicht nur Zahlen und Fakten präsentieren, sondern zeigen, dass Sie in betriebswirtschaftlichem Sinne TOP sind. In Gesprächen mit Ihrer Bank (Stichwort Basel II) hilft es immer, konkrete Zahlen und Fakten vorzulegen. Nach Basel II haben die Soft Facts am Rating gewichtigen Anteil. – Mit einer Kostenrechnung können Sie die Prozesse Ihrer Wertschöpfungskette kostentechnisch analy sieren. Sollte ein Glied Ihrer Leistungskette nicht das gewünschte Ergebnis bringen, haben Sie die Möglich keit, Maßnahmen als „Therapie“ gezielt einzuleiten und die Wirksamkeit zu überprüfen. – Sie können Ihr Gewinnpotential optimieren, da Sie rasch auf Trends und Tendenzen reagieren können und in der Lage sind, die Ergebnisse Ihrer unter nehmerischen Entscheidungen und Handlungen zu überprüfen. – Sie können fundierte Preisober- und -untergrenzen festlegen. Grundlegende Fragen bei der Einrichtung Ihrer Kostenrechnung: – Wer will bzw. braucht welche Ergebnisse? – Wozu, wo, wie oft, wann und in welcher Art und Weise sollen Auswertungen zur Verfügung stehen? Hinweis: Analysieren Sie laufend die Aussagekraft Ihrer Zahlen, leiten Sie in der Folge rasch Maßnahmen ein und treffen Sie die richtigen Entscheidungen. 44 45 14. Vorsorge und Risikoabsicherung Unabhängig davon, ob Sie einen Betrieb neu gründen oder übernehmen – an betriebliche Vorsorge und Risikoabsicherung sollten Sie unbedingt denken. Es ist Tatsache, dass gerade im Gründungsstadium viele Dinge erledigt werden müssen. In dieser Phase vergessen viele Unternehmensgründer, dass die Zukunft ihres neuen Unternehmens hauptsächlich von ihrer persönlichen Arbeitskraft abhängig sein wird. Die Absicherung der personenbezogenen Risiken spielt eine besonders wichtige Rolle: –Berufsunfähigkeit Einkommenseinbußen; Rente aufgrund von Berufs unfähigkeit bis zur Alterspension –Unfall dauernde Invalidität, Tod, Unfallkosten, Taggeld, Spitalgeld –Leben schwere Krankheit, Kapitalreserven –Ableben Kreditabsicherung, Teilhaberabsicherung, Familienvorsorge Sachschäden behindern den Betriebsablauf und können hohe Mehrkosten mit sich bringen oder die Existenz des neu gegründeten Unternehmens gefährden. Daher ist es sehr wichtig, sich gegen diese betrieblichen Risiken abzusichern. 15. Starten Sie Ihr Unternehmen im GO! GründerCenter Für folgende Risiken sollte Ihr Unternehmen auf jeden Fall gewappnet sein: –Haftpflicht Schadenersatzverpflichtungen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen bzw. privatrechtlichen Inhalts, die auf Verträgen beruhen –Betriebsunterbrechung nach Feuer, Einbruch, Leitungswasser, Sturm –Rechtsschutz Absicherung und Kostenübernahme bei Rechts streitigkeiten. Die Rechtsschutzversicherung ist speziell für Gründer wichtig, deren Kunden bzw. Auftraggeber in dieser Entwicklungsstufe ihres Unternehmens finanzstärker sind, damit bei einem Rechtsstreit nicht der „lange Atem“ für die Rechts durchsetzung ausgeht. –Feuerschaden Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion – Einbruch, Diebstahl Schäden durch vollbrachten oder versuchten Einbruch bzw. Diebstahl –Leitungswasser Schäden an den versicherten Sachen durch aus tretendes Leitungswasser –Glasbruch Schäden durch Bruch der zum Betrieb gehörenden Glasscheiben – Schäden durch Sturm, Hagel, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag oder Erdrutsch Weiterführende Informationen zu Vorsorge und Risikoabsicherung erhalten Sie im GründerCenter oder in den Filialen von Erste Bank und Sparkassen. Unsere Versicherungsexperten erstellen für Sie individuelle und maßgeschneiderte Angebote. Unsere Experten im GO! GründerCenter sind die Schnittstelle zwischen Ihnen, den Förderstellen, Innovationscentern, Interessensvertretungen und anderen bereits erfolgreichen Unternehmensgründern. Hier besprechen wir Ihr Unternehmenskonzept, Ihren Businessplan, durchleuchten sämtliche Risiken, bringen Vorschläge zur Absicherung und Vorsorge usw. Aber das Wichtigste: Hier sind Unternehmensgründer herzlich willkommen! Interview Im Gespräch mit dem Leiter eines GO! GründerCenters der Sparkasse Was kann ein Gründer im GO! GründerCenter erwarten? Unser Expertenteam – bespricht mit Ihnen detailliert Ihr Geschäftskonzept – gibt Ihnen wichtige Hinweise dank langjähriger Erfahrung mit Gründungen – berät und beantragt die passende Förderung für Sie – finanziert Ihre Unternehmensgründung – stellt Ihnen ein Netzwerk zur Verfügung (z. B. Steuerberater, Rechtsanwälte etc.) Welche Faktoren beeinflussen die Finanzierungsentscheidung? In erster Linie natürlich die Person des Gründers. Aber auch andere Faktoren wie z. B. Branche, Markt und Standort. Zusätzlich sind Eigenkapital und Sicherheiten wichtige Aspekte bei Finanzierungs entscheidungen, die wir im GO! GründerCenter treffen. Noch ein persönlicher Tipp Es ist am wichtigsten, dass ein Gründer an seinen Erfolg glaubt! Ihr Plus Mit Plan statt spontan Auf unserer Website www.go-gruendercenter.net finden Sie für Ihre Unternehmensgründung hilfreiche Informationen: – praxiserprobte Tools, Leitfäden und Checklisten zu Finanzierung, Planrechnung und Investitions- und Liquiditätsplanung – detaillierte Informationen zu allen wichtigen Schritten der Unternehmensgründung –Veranstaltungskalender 46 47 Unser Service-Tipp Wie komme ich zu einem Beratungstermin im GO! GründerCenter? Vereinbaren Sie Ihren persönlichen Termin. Alle Kontaktdaten der acht GO! GründerCenter finden Sie auf www.go-gruendercenter.net 16. Ihr Zahlungsverkehr – rasch und um 50 % günstiger GO! online: www.go-gruendercenter.net Ein Geschäftskonto ist das Herzstück Ihrer Finanzgeschäfte Zahlungsverkehr online: mit netbanking www.go-gruendercenter.net ist die Online-Plattform für Unternehmensgründer. Profitieren Sie von exklusiven Konditionen nur für Unternehmensgründer. PC und Internet – und Sie haben Ihre Finanzgeschäfte zeit- und kostensparend im Griff. Alle Vorteile des s Gründer Kontos im Überblick: – Abfrage betrieblicher und privater Konten und Produkte – ohne Software-Installation – In- und Auslandstransaktionen, Eilüberweisungen – Datenträgerservice: die Schnittstelle zu Ihrer Finanzbuchhaltungs-Software – Kontoführungsprovision im 1. Jahr um 50 % günstiger – BankCard im 1. Jahr gratis – netbanking im 1. Jahr gratis Umfassender Versicherungs schutz ist wichtig für Ihr Unternehmen Schützen Sie sich mit der s BusinessClass vor den finanziellen Folgen betrieblicher Gefahren wie Feuer, Sturm, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl inkl. Vandalismus und Glasbruch. Alle Vorteile im Überblick: – die ersten drei Monate prämienfrei – schützt die gesamte Betriebsausstattung – inklusive Schutz vor Betriebsunterbrechung – mit Betriebshaftpflicht- und Rechtsschutzversicherung – Neuwertersatz im Schadensfall 3 Monate gratis Mit netbanking können Sie jederzeit und ortsunabhängig über Ihre Konten verfügen. Unser Service-Tipp Als Unternehmer haben Sie zusätzlich die Möglichkeit, Ihre Forderungen mittels Lastschriftverfahren direkt vom Kundenkonto einzuziehen. Bequemer geht’s nicht! Hier finden Sie alle relevanten Informationen zu einer Unternehmensgründung, ebenso einen Überblick über alle Förderungen in Österreich und wichtige Informationen, wie Sie Gründungs-Stolpersteinen aus dem Weg gehen können, sowie hilfreiche Tools wie z. B.: – eine Vorlage zur Erstellung eines Businessplans – Kalkulationsunterlagen (z. B. Liquiditätsrechner, Haushaltsplan) –Kfz-Leasing-Rechner Veranstaltungskalender Alle Termine zu österreichweiten Seminaren, Workshops und Events für eine erfolgreiche Unternehmensgründung GO! Newsletter: Immer punktgenau über Unternehmensgründer-Themen aus ganz Österreich informiert: aktuelle Veranstaltungshinweise und Fachbeiträge. Gleich bestellen auf: www.go-gruendercenter.net Download: Checklisten, Leitfäden, Broschüren – arbeiten Sie mit praxiserprobten Unterlagen. Find us on facebook Posten Sie über Ihren persönlichen Weg der Unternehmensgründung oder stellen Sie uns Ihre Fragen auf www.facebook.com/s.gruenderoffensive 48 49 DIE BERATUNGSGRUPPE Mit uns die Zukunft im Griff. Businessplan: Abenteuer Gründung – mit Plan zum Erfolg i2b steht für „ideas to business“ und ist die österreichweite Businessplan-Initiative von Erste Bank und Sparkassen gemeinsam mit den Wirtschaftskammern Österreichs. i2b bietet zahlreiche Informationen: – Handbuch „Keine Angst vor dem Businessplan“ Gratis-Druckexemplare gibt es in den GO! GründerCentern von Erste Bank und Sparkassen. – Nützliche Tools Eine Liste mit Businessplan-Anwendungen und hilfreichen Online-Tools finden Sie unter www.i2b.at/tools – Veranstaltungen aktuelle Termine auf www.i2b.at/kalender Businessplan-Feedbacks i2b bietet Ihnen die einzigartige Möglichkeit, Ihren vollständigen Businessplan von zwei voneinander unabhängigen Experten bewerten zu lassen – und das völlig kostenlos. Die von Ihnen übermittelten Daten werden dabei selbstverständlich streng vertraulich behandelt. Businessplan-Wettbewerb Österreichs größter Businessplan-Wettbewerb mit Preisen im Gesamtwert von über 130.000 Euro. Alle Businesspläne, die bis Einreichschluss Anfang Oktober jedes Jahres für ein Feedback eingereicht wurden, können auch am Wettbewerb teilnehmen. und 60 freundliche Mitarbeiter Wir beraten Sie AKTIV wie und wodurch Sie die finanzielle Situation Ihres Unternehmens verbessern können. Steuerberatung, Buchhaltung, Lohnverrechnung, Bilanzierung Wo wir Sie noch unterstützen können: Beratung bei Investitionen, Finanzierungen, Förderungen, Auffinden von Verbesserungspotentialen Gründung, Rechtsformoptimierung, Kauf, Verkauf und Übergabe von Betrieben, Sanierung u.v.m. Nutzen Sie Ihre Chance und setzten Sie auf den richtigen Partner ! Bollenberger & Bollenberger steht für die Begriffe • Qualtität & Verantwortung • stark & solide • belebend & dynamisch • erfahren & vernetzt Wir betreuen und beraten vom „ Einmann-Betrieb“ bis zum Konzern. 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Aufgrund der Komplexität des Themas sind die Angaben in keiner Hinsicht vollständig und lediglich als Denkanstöße zu verstehen. www.erstebank.at www.sparkasse.at