Die Beschäftigungsstatistik
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Die Beschäftigungsstatistik
12-2009 Die Volkswirtschaft Auf dem Weg zu einem besseren Klima? m Konjunkturindikatoren: Die Beschäftigungsstatistik m Neues Revisionsrecht – Mehrbelastung für KMU m WTO und der Kampf gegen Handelsprotektionismus Das Magazin für Wirtschaftspolitik Die Volkswirtschaft 12-2009 82. Jahrgang CHF 15.90 Serie Spotlight Dossier Konjunkturindikatoren: Die Beschäftigungsstatistik Neues Revisionsrecht – Mehrbelastung für KMU WTO und der Kampf gegen Handels protektionismus Monatsthema Auf dem Weg zu einem besseren Klima? Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement EVD Staatssekretariat für Wirtschaft SECO Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement EVD Inhalt Monatsthema 3 Editorial Doris Leuthard 4 Auftakt zur Parlamentsdebatte über die Klimapolitik nach 2012 Andrea Burkhardt 8 Was steht in Kopenhagen auf dem Spiel? Kathrin Bucher und Xavier Balthazar Tschumi Canosa 14 Finanzierung von Anpassungs- und Vermeidungsmassnahmen in Entwicklungsländern Axel Michaelowa und Benito Müller 19 Möglichkeiten und Grenzen der sektoralen Marktmechanismen in der internationalen Klimapolitik Sonja Butzengeiger und Axel Michaelowa 24 Klimaschutz als Aufgabe der wirtschaftlichen Entwicklungszusammenarbeit Stefan Denzler 29 Klimafragen in der Handelspolitik Luca Arnold und Thomas Roth 33 Die Klimaszenarien des Weltklimarates und der IEA Vincent Beuret 37 Klimaveränderung und Post-Kyoto-Verhandlungen Gespräch mit Thomas Stocker 3–49 Der Bundesrat hat seine Strategie für die Zeit nach Ablauf des Kyoto-Protokolls – d.h. ab 2012 – präsentiert: Die Schweiz soll ihre Treibhausgasemission bis 2020 um 20% reduzieren. Falls andere Industrieländer sowie grosse Schwellenländer sich zu ähnlichen Reduktionen verpflichten, ist der Bundesrat bereit, sein Reduktionsziel bis auf 30% zu erhöhen. Die nächste Gelegenheit für eine Einigung bietet sich an der Klimakonferenz in Kopenhagen vom 7.–18. Dezember 2009. Stellungnahmen 2 Bewährte Klimapolitik weiterführen 4 Urs Näf 43 Klimaschutz und Entwicklung nicht gegeneinander ausspielen Peter Niggli 44 Clean Development Mechanism – quo vadis? Martin Enderlin 45 Der Klimawandel aus Sicht einer global tätigen Bank René Buholzer 46 Unternehmen können beim Klimaschutz eine zentrale Rolle einnehmen Sibyl Anwander Phan-Huy 47 Anreizorientierte Gesetzgebung und Umsetzungsorganisation der Wirtschaft für den Erfolg wichtig Armin Eberle 48 Die Erdölwirtschaft braucht unternehmerischen Freiraum zur Erfüllung der CO2-Reduktionsziele Rolf Hartl 49 Bundesrätliche Klimapolitik: Es regiert der Kleinmut Hans-Peter Fricker 55 Die Beschäftigungsstatistik (Besta) beschreibt vierteljährlich die Beschäftigungsentwicklung im zweiten und dritten Sektor. Die Erhebung beruht auf einer Befragung von 62 000 Unternehmen, die rund 15% der Unternehmen und 60% der Beschäftigten in der Schweiz ausmachen. Die Besta ist eine wichtige Informationsquelle zur Konjunkturprognose für inländische Nutzer, aber auch für internationale Organisationen. Serie 58 Seit Anfang 2008 sind die neuen Bestimmungen zur Revisionspflicht in Kraft. Einige Unternehmen klagen seither über die Erhöhung des administrativen Aufwandes aufgrund dieser Neuerungen. Die vom KMU-Forum veranlasste Untersuchung bestätigt die kritischen Rückmeldungen: Die zusätzlichen Kosten belaufen sich auf 600 Mio. bis 1 Mrd. Franken pro Jahr. Betroffen sind vor allem KMU, die neu zur eingeschränkten Revision verpflichtet sind. 50 Wirtschaftspolitische Agenda 55 Konjunkturindikatoren: Die Beschäftigungsstatistik Francis Saucy Spotlight 8 Das neue Revisionsrecht: Hoher administrativer Aufwand für KMU 5 Pascal Muller Dossier 3 Die WTO bewährt sich in der Wirtschaftskrise 6 Remigi Winzap 65 WTO und Protektionismus: Die Lamy-Initiative Philippe Fontana 67 Das rechtliche Instrumentarium zur Verhinderung von Protektionismus Patrick Edgar Holzer 69 Handelsprotektionismus und die globale Krise Richard Baldwin Aktuelle Wirtschaftsdaten 71 Auswahl statistischer Tabellen Monatsthema der nächsten Ausgabe: Schweizer Volkswirtschaft: Entwicklungstendenzen seit 1920 63–70 Die WTO hat in der aktuellen Wirtschaftskrise eine wichtige Aufgabe bei der Bekämpfung protektionistischer Tendenzen, die sie auch aktiv wahrnimmt. Wie eine von der Schweiz ausgehende Kontrollinitiative (Global Trade Alert) zeigt, hat die Zahl der Diskriminierungen trotzdem stark zugenommen. Besonders störend ist, dass die G20-Staaten die an ihren Treffen abgegebenen Versprechen, auf protektionistische Massnahmen zu verzichten, nicht wirklich einhalten. Monatsthema Editorial Kopenhagen – auch für die Schweiz eine grosse Chance Die Klimakonferenz im Dezember in Kopenhagen ist für die internationale Umweltpolitik ein wichtiger Moment, grosse Schritte voranzukommen. Die Schweiz muss die Verhandlungen auch in ihrem eigenen Interesse aktiv unterstützen und zu einem erfolgreichen Ergebnis beitragen. Sehr ausgeprägt ist der internationale Charakter der derzeit laufenden Anstrengungen, die auch alle bedeutenden multi lateralen Wirtschafts- und Entwicklungsorganisationen in ihren Bann zieht. Denn aus wirtschafts- und entwicklungspolitischer Sicht steht vieles auf dem Spiel! Ein unkontrollierter Temperaturanstieg würde gemäss den wissenschaftlichen Grundlagen grosse Schäden an unserer lebenswichtigen natürlichen Umwelt und unseren Infrastrukturen verursachen. Zuzuwarten kommt uns langfristig teurer zu stehen als die rechtzeitige Emissionsreduktion. Wenn die landwirtschaftliche Produk tion, die Wasserversorgung oder die Siedlungsgebiete in Küstennähe beeinträchtigt werden, so trifft dies vor allem auch die Entwicklungsländer. Die Bemühungen zur Armutsreduktion würden in diesen Ländern zunichte gemacht. Durch das Einbinden aller wichtigen Emissionsländer – einschliesslich der USA und den Schwellenländern – kann ein neues Klimaabkommen die bisher häufig aufgetretene Verdrängungsmentalität überwinden, bei der, um von der eigenen Verantwortung abzulenken, auf andere Länder verwiesen wird, die angeblich weniger machen. Natürlich verursacht die Reduktion von Emissionen für viele Wirtschafts zweige beachtliche Kosten. Konkrete Reduktionsverpflichtungen sind daher politisch nicht einfach durchzusetzen. Die wichtigste Voraussetzung, dass es trotzdem gelingt, ist eine global faire Verteilung der Lasten. Dank grenzüberschreitender Zusammenarbeit – etwa mit den Emissionshandelsmechanismen und dem Technologietransfer – können die Massnahmen effizient gestaltet werden. Der Bundesrat weist die Schweizer Verhand lungsdelegation in den Klimaverhandlungen an, sich aktiv für ein umfassendes Klimaabkommen einzusetzen. Er hat mit der Verabschiedung der Botschaft zur Revision des CO2-Gesetzes bereits aufgezeigt, wie die Schweiz ihre eigene Klimapolitik bis 2020 weiterentwickeln und massgeblich zur Emissionsreduktion beitragen will. Schweizerische Cleantech-Unternehmen sind bereits sehr aktiv und bieten innovative Lösungen zur Bewältigung der globalen Herausforderung. Mit einem neuen, weitreichenden Abkommen und dem Denken in Wirtschaftskreisläufen tragen wir dazu bei. Bundesrätin Doris Leuthard Chefin des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements EVD Monatsthema Auftakt zur Parlamentsdebatte über die Klimapolitik nach 2012 Als indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für ein gesundes Klima» hat der Bundesrat Ende August 2009 die Botschaft über die Klimapolitik nach 2012 verabschiedet. Die beantragte Änderung des CO2-Gesetzes orientiert sich in der Zielsetzung wie auch bei einzelnen Instrumenten an der Europäischen Union (EU). Bis ins Jahr 2020 sollen die Treib hausgasemissionen gegenüber 1990 um mindestens 20% gesenkt werden. Das Reduktionsziel soll auf 30% angehoben werden, wenn die Staatengemeinschaft in Kopenhagen ein griffiges internationales Klimaregime beschliesst. Gleichzeitig werden mit Das für die Zeit nach 2012 revidierte CO2-Gesetz sieht vor, bis zum Jahr 2020 die Treibhausgasemissionen der Schweiz mindestens um 20% gegenüber 1990 zu senken. Im Rahmen eines internationalen Klimaabkommens ist die Schweiz Bild: Keystone bereit, ihr Reduktionsziel auf bis zu 30% zu erhöhen. drei vorgezogenen Teilrevisionen des CO2-Gesetzes vor 2012 weitere Massnahmen in Kraft gesetzt, die einen bedeutenden Beitrag an die zukünftigen Ziele leisten. Das für die Zeit nach 2012 revidierte CO2Gesetz verankert zum einen weitere Ziele für die Reduktion der Treibhausgasemissionen und zum anderen die dafür nötigen Instrumente. Sie werden im Folgenden kurz vorgestellt. Reduktionsziel und Massnahmen bis 2020 Bis zum Jahr 2020 sollen die Treibhausgas emissionen der Schweiz mindestens um 20% gegenüber 1990 gesenkt werden. Im Rahmen eines internationalen Klimaabkommens für die Zeit nach 2012 ist die Schweiz bereit, ihr Reduktionsziel auf bis zu 30% zu erhöhen, sofern sich andere Industrieländer zu ähnlichen Reduktionen verpflichten und auch die wirtschaftlich weiter entwickelten Schwellenländer einen ihren Möglichkeiten entsprechenden Beitrag zum internationalen Klimaschutz leisten. CO2-Abgabe Andrea Burkhardt Chefin Sektion Klima, Bundesamt für Umwelt BAFU, Ittigen b. Bern Die seit dem 1. Januar 2008 erhobene Lenkungsabgabe auf Brennstoffen wird unter Beibehaltung des heutigen Mechanismus weitergeführt. Mit der Abgabe soll für Wirt- 4 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009 schaft und Bevölkerung auch nach 2012 ein Anreiz für einen sparsameren Umgang mit fossilen Brennstoffen bestehen. Die Einnahmen der Abgabe werden grösstenteils proportional zur AHV-Lohnsumme an die Wirtschaft und gleichmässig pro Kopf an die Bevölkerung rückverteilt. Der Abgabesatz im Jahr 2013 beträgt 36 Franken pro Tonne CO2 (9 Rappen pro Liter Heizöl) und kann in den Jahren 2015 und 2018 bis auf 120 Franken angehoben werden, wenn die Emissionen aus Brennstoffen nicht in genügendem Umfang gesunken sind. Dieser Mechanismus berücksichtigt auch die CO2-Wirkung steigender Ölpreise. Unternehmen aus Wirtschaftszweigen, die von der CO2-Abgabe in ihrer Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigt würden, können sich davon befreien lassen. Sie müssen sich dafür gegenüber dem Bund zur Begrenzung ihrer Treibhausgasemissionen verpflichten. Die CO2-Lenkungsabgabe auf Treibstoffen ist weiterhin als subsidiäre Massnahme im Gesetz verankert. Sie wird nur eingeführt, falls die gesamten Treibhausgasemissionen trotz der vorgeschlagenen Massnahmen nicht genügend sinken. Das Massnahmenpaket ist so ausgestaltet, dass das Reduktionsziel auch Monatsthema ohne Einführung der CO2-Abgabe auf Treibstoffen erreicht werden sollte. Nationales Gebäudeprogramm Maximal 200 Mio. Franken sollen für CO2-wirksame Massnahmen bei Gebäuden eingesetzt werden. Im Minimum zwei Drittel der Gelder soll für die Sanierung bestehender Gebäude eingesetzt werden. Maximal ein Drittel steht für die Förderung der erneuerbaren Energien, der Abwärmenutzung und der Gebäudetechnik zur Verfügung. Emissionshandel Der Bundesrat will das bestehende Emissionshandelssystem nach dem Cap-and-Trade-Prinzip nach 2012 fortführen und weiterentwickeln. Angestrebt wird ausserdem die Kompatibilität mit dem Emissionshandels system der EU, um eine Verknüpfung der Systeme zu ermöglichen. Schweizer Unternehmen hätten dadurch die Möglichkeit, an demselben System teilzunehmen wie ihre wichtigsten Handelspartner, in dem sich der Handel überdies bereits etabliert hat. Eingebunden werden sollen vorab grössere energieintensive Unternehmen. Diese werden von der CO2-Abgabe befreit und erhalten dank dem Emissionshandel mehr Flexibilität bei der Zielerreichung. Unterschreiten sie ihr Begrenzungsziel, können sie Emissionsrechte verkaufen; bei einer Überschreitung müssen sie Emissionsgutschriften erwerben. Emissionsvorschriften für Personenwagen In Anlehnung an die Vorschriften der EU wird ein verbindlicher CO2-Zielwert für neue Personenwagen eingeführt. Die Emissionsvorschriften sollen die Autoimporteure dazu veranlassen, vermehrt emissionsarme Modelle einzuführen. Damit die Massnahme optimal greift, sind komplementäre Anreize bei den Käuferinnen und Käufern zu setzen, wie z.B. ein Bonus-Modell bei der Automobilsteuer. Kompensationspflicht für Treibstoffimporteure Das heutige Konzept des freiwilligen Klimarappens soll durch eine Kompensationspflicht abgelöst werden: Hersteller und Importeure fossiler Treibstoffe werden verpflichtet, einen Teil der CO2-Emissionen, die der Verkehr verursacht, mit Massnahmen im In- oder Ausland zu kompensieren. Der Kompensationssatz beträgt 25%. Die vorgeschlagenen Massnahmen sind so ausgestaltet, dass das Reduktionsziel von minus 20% im Vergleich zu 1990 per 2020 erreicht wird. Verpflichtet sich die Schweiz zu einem höheren Ziel von minus 30%, so werden die CO2-Abgabe auf den Brennstoffen, die Kompensationspflicht bei den Treib- 5 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009 stoffen und die Reduktionsleistung des Emissionshandelssystems verstärkt. Nebst der Reduktion der Treibhausgas emissionen soll auch die Anpassung an die Folgen der Klimaänderung Bestandteil der künftigen Schweizer Klimapolitik sein. Dem Bund soll dabei eine Koordinationsfunktion zugewiesen werden. Teilrevisionen des CO2-Gesetzes vor 2012 Initiiert durch parlamentarische Vorstösse sollen noch vor 2012 drei Teilrevisionen des CO2-Gesetzes in Kraft treten. Diese Teilrevisionen werden unverändert in das totalrevidierte CO2-Gesetz für die Zeit nach 2012 übernommen. Emissionsvorschriften für Neufahrzeuge Die Schweizer Neuwagen-Flotte weist überdurchschnittlich starke Motoren und damit einen hohen spezifischen Treibstoffverbrauch sowie hohe CO2-Emissionen auf. In Erfüllung einer Motion will der Bundesrat wie die EU per 1. Januar 2012 CO2-Emis sionsvorschriften für neu immatrikulierte Personenwagen einführen. Diese verbindlichen Emissionsvorschriften sollen die freiwillige Zielvereinbarung mit der Vereinigung der Schweizer Automobil-Importeure AutoSchweiz ablösen. Diese Vorlage ist gleichzeitig ein indirekter Gegenvorschlag zur Volks initiative «Für menschenfreundlichere Fahrzeuge», die am 25. August 2008 eingereicht wurde und vom Bund Vorschriften zur Reduktion der negativen Auswirkungen von Motorfahrzeugen – insbesondere der Unfallfolgen und der Umweltbelastung durch Personenwagen – verlangt. Nationales Gebäudeprogramm Im Hinblick auf den dringenden klimapolitischen Handlungsbedarf hat das Parlament das grosse Reduktionspotenzial im Gebäudebereich anerkannt und will bereits ab 2010 CO2-wirksame Massnahmen bei bestehenden Gebäuden fördern. Die eidgenössischen Räte haben am 12. Juni 2009 eine Teilrevision des CO2-Gesetzes beschlossen und wollen während 10 Jahren maximal 200 Mio. Franken aus der CO2-Abgabe auf Brennstoffen für die Finanzierung von klima wirksamen Massnahmen im Gebäudebereich einsetzen. Von diesen Geldern fliesst der grössere Teil in die Sanierung von Gebäudehüllen (Wärmedämmung von Dach, Wand, Boden und Decke sowie Fenster- und Türersatz). Die finanziellen Mittel werden über eine Programmvereinbarung mit den Kantonen ausgerichtet. Dabei soll eine harmonisierte Umsetzung in den Kantonen gewährleistet Monatsthema Grafik 1 des Ständerates (Urek-S) legte der Bundesrat am 29. Oktober 2008 eine Botschaft zur Teilrevision des CO2-Gesetzes vor. Gemäss dieser Vorlage ist der Abschluss eines Vertrags über die vollständige Kompensation der CO2-Emissionen Grundvoraussetzung für die Bewilligung eines fossil-thermischen Kraftwerks. Maximal 50% der entstehenden Emis sionen dürfen gemäss dem Vorschlag des Bundesrates durch den Erwerb ausländischer Emissionszertifikate erbracht werden. Kumulierte Wirkung der Massnahmen im Inland (Variante minus 20%), 2012–2020 Gebäudeprogramm Lenkungsabgabe PW-Emissionsvorschriften Pfand ETS (Inland) CO2-Reduktion (Mio. t CO2eq) 0 –1 –2 Internationale Reduktionsverpflichtung wird eingehalten –3 –4 –5 –6 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 Quelle: BAFU / Die Volkswirtschaft werden. Maximal ein Drittel der zweckgebundenen Mittel wird für die Förderung von erneuerbaren Energien, Abwärmenutzung und Gebäudetechnik zur Verfügung gestellt. Fossil-thermische Kraftwerke Der Elektrizitätsbedarf der Schweiz stieg in den letzten Jahren kontinuierlich an. Trotz verbesserter Energieeffizienz ist aufgrund der zunehmenden Elektrifizierung der Gesellschaft (Geräte, Verkehr usw.) bis 2035 höchstens eine Stabilisierung des Stromverbrauchs möglich. Um die Energieversorgung längerfristig gewährleisten zu können, hat der Bundesrat im Februar 2007 eine auf vier Säulen basierende Strategie verabschiedet. Eine dieser vier Säulen bilden Grosskraftwerke. In diesem Zusammenhang soll auch der Bau von fossil-thermischen Kraftwerken ermöglicht werden. Diese haben den Vorteil, dass sie rasch in Betrieb genommen werden können. Gleichzeitig haben diese Kraftwerke aber den gewichtigen Nachteil, dass sie die Schweizer CO2-Bilanz erheblich belasten. Ein Gaskombikraftwerk mit einer Leistung von 400 MW und jährlich 5000 Betriebsstunden emittiert über 0,7 Mio. Tonnen CO2 pro Jahr. Die eidgenössischen Räte haben daher am 23. März 2007 beschlossen, die Bewilligung bestimmter geplanter Gaskombikraftwerke an die Auflage zu knüpfen, dass die CO2-Emissionen vollumfänglich kompensiert werden müssen. In Erfüllung einer Motion der Kommis sion für Umwelt, Raumplanung und Energie 6 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009 Die Emissionsentwicklung wird nach internationalen Richtlinien im Treibhausgas inventar erfasst. Demgemäss emittierte die Schweiz im Jahr 2007 Treibhausgase im Umfang von 51,3 Mio. Tonnen CO2-Äquivalent (CO2eq); das sind 2,7% weniger als im Referenzjahr 1990. Für die Zielerreichung nach dem Kyoto-Protokoll, das die Schweiz zu einer Reduktion ihrer Treibhausgasemissionen von 8% gegenüber 1990 verpflichtet, ist der Durchschnitt der Jahre 2008 bis 2012 massgebend. Modellschätzungen zufolge dürfte die Schweiz ihre internationale Verpflichtung erfüllen können. Davon geht aber voraussichtlich weniger als die Hälfte auf die Reduktion der Treibhausgase in der Schweiz zurück. Über die Hälfte der Leistungen werden durch ausländische Emissionszertifikate und den Zuwachs von Kohlenstoff in den Schweizer Wäldern erbracht. Volkswirtschaftliche Auswirkungen Ohne aktive Klimapolitik gehen die Treibhausgasemissionen der Schweiz bis 2020 um 3,8% zurück. Diese Schätzung ist konservativ, weil sie von relativ tiefen Energiepreisen (55 US-Dollar pro Barrel) und kalten Wintertemperaturen ausgeht. Beide Faktoren treiben die Emissionen tendenziell in die Höhe. Die vorgeschlagenen Massnahmen sind so ausgestaltet, dass im Jahr 2020 die Reduktionsziele in der Höhe von minus 20% bzw. 30% im Vergleich zu 1990 erreicht werden können. Stellschrauben für die Zielerreichung sind die CO2-Abgabe auf den Brennstoffen und die Kompensationspflicht bei den Treibstoffen, die je nach Verlauf der Treibhausgasemissionen in den Jahren 2015 und 2018 nach oben oder nach unten angepasst werden. Die volkswirtschaftlichen Auswirkungen der vorgeschlagenen klimapolitischen Massnahmen können bis 2020 als moderat eingestuft werden. Es ist mit keinen nennenswerten Wachstums- und Wohlfahrtseinbussen zu rechnen. Zur Wahrung ihrer Wettbewerbsfä- Monatsthema Tabelle 1 Volkswirtschaftlicher Nutzen der künftigen Klimapolitik Variante –20% Variante –30% Sekundärnutzen Reduktion der Luftschadstoffe (in % des BIP im Jahr 2020) Reduktion Auslandsabhängigkeit (Importrückgang fossiler Energieträger) +0,04% +0,06% –13% –17% Versorgungssicherheit + ++ Innovation und Technologieförderung + ++ BIP und Wohlfahrt BIP-Effekt total –0,21 bis –0,40% Wohlfahrtseffekt total –0,31 bis –0,56% –0,26 bis –0,65% –0,51 bis –0,62% Quelle: BAFU / Die Volkswirtschaft higkeit sollen energieintensive Unternehmen von der CO2-Abgabe auf Brennstoffen befreit und ins nationale Emissionshandelssystem eingebunden werden. Durch die angestrebte Verknüpfung mit dem Emissionshandelssys tem der EU würden Schweizer Unternehmen mehr Flexibilität bei ihrer Zielerreichung erhalten und ins gleiche System eingebunden wie der wichtigste Handelspartner der Schweiz. Da die EU bereits ähnliche Reduk tionsziele verabschiedet hat und weitere Staaten ebenfalls signalisiert haben, Massnahmen zur Reduktion ihrer Treibhausgasemissionen umzusetzen, dürfte die Schweizer Klimapolitik gemäss den in der Botschaft unterbreiteten Vorschlägen kaum negative Auswirkungen auf die Position der Schweiz im internationalen Standortwettbewerb haben. Im internationalen Vergleich besitzt die Schweiz zudem wenig energieintensive Branchen. Neben den direkten Auswirkungen der klimapolitischen Massnahmen ergeben sich positive indirekte Effekte. Die sogenannten Sekundärnutzen sind für die Wohlfahrt von grosser Bedeutung. Sie entstehen hauptsächlich durch die geringere Luftschadstoffbelas tung sowie durch Innovations- und Wachstumsimpulse aufgrund der beschleunigten Ausbreitung von energieeffizienten Technologien. Der Rückgang der inländischen Nachfrage nach fossilen Energieträgern verringert den Geldabfluss aus der Schweiz, die Auslandabhängigkeit und die Verletzlichkeit der Volkswirtschaft gegenüber schwankenden Ölpreisen. Internationales Umfeld Die Schweizer Klimapolitik ist kein Alleingang, sondern international in den Rahmen der UNO-Klimakonvention eingebettet. Die Verabschiedung der Klimakonvention (UNFCCC) anlässlich des Erdgipfels 1992 in Rio de Janeiro war ein Meilenstein für ein 7 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009 koordiniertes Vorgehen auf internationaler Ebene. Ziel der Klimakonvention ist es, die Treibhausgaskonzentrationen in der Atmosphäre auf einem Niveau zu stabilisieren, auf welchem eine gefährliche Störung des Klimasystems verhindert wird. Konkret heisst dies, dass je nach Bevölkerungsentwicklung die Emissionen pro Kopf auf 1 bis 1,5 Tonnen CO2eq zu beschränken sind. Heute liegt der weltweite Ausstoss bei etwa 6 Tonnen CO2eq pro Kopf. Das 1997 in Kyoto verabschiedete Zusatzprotokoll setzt einen Meilenstein und fixiert für die Industriestaaten verbindliche Ziele zur Begrenzung der Treibhausgase. Ein weiterer wichtiger Meilenstein ist die Klimakonferenz Ende 2009 in Kopenhagen, an der sich nicht nur die Industriestaaten zu weiteren Reduktionen im Umfang von 25% bis 40% gegenüber 1990 verpflichten, sondern auch die Schwellenländer substanzielle Leistungen erbringen sollten. Bis 2050 müssen die Emissionen noch deutlich weiter sinken, nämlich weltweit um mindestens 50% bis 85%. Für die Industriestaaten bedeutet dies, dass sie zwischen 80% und 95% reduzieren müssen. Nationales Umfeld Das bestehende CO2-Gesetz verlangt vom Bundesrat rechtzeitig Vorschläge für weitere Reduktionsziele nach 2012. Mit der vorliegenden Totalrevision des CO2-Gesetzes unterbreitet der Bundesrat dem Parlament zugleich einen indirekten Gegenvorschlag zur eidgenössischen Volksinitiative «Für ein gesundes Klima», welche die Umweltverbände am 29. Oktober 2008 eingereicht haben. Die Klimainitiative fordert ein inländisches Reduktionsziel von minus 30% bis 2020. Hinsichtlich der Umsetzungsmassnahmen legt die Initiative den Schwerpunkt auf die Energieeffizienz und die erneuerbaren Energien. Sie verzichten jedoch darauf, konkrete Massnahmen vorzuschlagen. Die für die Zielerreichung notwendigen Instrumente sollen auf Gesetzesebene festgelegt werden. Die Klimainitiative muss dem Volk spätes tens Ende August 2011 zur Abstimmung unterbreitet werden. Im Raum steht ausserdem eine parlamentarische Initiative der CVP, welche ein inländisches Reduktionsziel von 20% bis 2020 verlangt. Die Kommission des Nationalrates hat der Initiative Anfang 2008 Folge gegeben. Die vom Bundesrat im revidierten CO2-Gesetz für die Zeit nach 2012 vorgeschlagenen Zielsetzungen liegen daher in der Bandbreite der nationalen und internationalen Diskus sion. Monatsthema Was steht in Kopenhagen auf dem Spiel? Ende Jahr verhandelt die inter nationale Staatengemeinschaft in Kopenhagen über den Abschluss des zukünftigen Klimaregimes. Dessen Wirksamkeit im Kampf ge gen den Klimawandel wird unsere Zukunft im globalen Treibhaus entscheidend mitbestimmen. Die negativen Auswirkungen des Klimawandels auf Umwelt, Wirt schaft und Gesellschaft sind be reits heute spürbar und werden sich ohne globale Lösung weiter akzentuieren. Eine valable Alter native – einen Plan B – zu einem wirksamen, umfassenden und gerechten Klimaregime gibt es nicht. Damit Kopenhagen zur Chiffre für ein entschlossenes und zielführendes Handeln der Staa Das Problem der Klimaerwärmung kann nur gelöst werden, wenn sowohl die Industrie- als auch die grossen Schwellenund Entwicklungsländer ihren Emissionsausstoss begrenzen und langfristig reduzieren. Dabei kommt insbesondere Bild: Keystone China, Indien und Brasilien eine Schlüsselrolle zu. Im Bild: Windturbinen-Park in China. tengemeinschaft gegen das glo bale Klimaproblem wird, bedarf es im Rahmen der Verhandlungen in den zentralen Schlüsselfragen noch weitreichender Fortschritte. Was ist das Ziel in Kopenhagen? Im Jahr 2007 hat sich die Staatengemeinschaft in Bali zum Ziel gesetzt, anlässlich der 15. Vertragsparteienkonferenz der UNO-Klimarahmenkonvention (Klimakonvention) in Kopenhagen Ende 2009 ein neues globales Klimaregime zu verabschieden. Damit soll international eine wirksame Grundlage geschaffen werden, um eine Stabilisierung der atmosphärischen Treibhausgaskonzentration auf einem Niveau zu erreichen, bei welchem eine gefährliche anthropogene Störung des Kathrin Bucher Ressort Umwelt- und Energiepolitik, Staats sekretariat für Wirtschaft SECO, Bern Xavier Balthazar Tschumi Canosa Sektion Rio-Konven tionen, Bundesamt für Umwelt BAFU, Ittigen b. Bern 8 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009 Klimasystems verhindert werden kann. Mit dem neuen Vertrag soll eine Nachfolgeregelung für das Kyoto-Protokoll, dessen erste Verpflichtungsperiode Ende 2012 ausläuft, festgelegt und gleichzeitig die Klimakonvention in ihrer Umsetzung erweitert werden (siehe Kasten 1). Um irreversible Schäden des Klimawandels zu vermeiden, ist es gemäss wissenschaftlichen Erkenntnissen notwendig, den globalen Temperaturanstieg gegenüber den vorindustriellen Werten auf maximal 2° C zu beschränken. Dieses Begrenzungsziel wird von vielen Ländern als ein Hauptelement des zukünftigen Klimaregimes angestrebt, so auch von der Schweiz. Gemäss den Emis sionsszenarien im vierten Bericht des Inter governmental Panel on Climate Change (IPCC) sind dafür bis 2050 globale Emissionsreduktionen zwischen 50% und 85% gegenüber 1990 notwendig. In Anbetracht der projizierten globalen Emissionstrends (siehe Grafik 1) kommt eine globale Emissionsreduktion in diesem Umfang einem klimapolitischen Kraftakt gleich. Industrieländer können die erforder- Monatsthema Grafik 1 Anteile der globalen Treibhausgasemissionen verschiedener Ländergruppen – Projektionen 2005–2050 (exkl. Emissionen von Landnutzung, Landnutzungswechsel und Forstwirtschaft) Restliche Welt Brasilien, Russland, Indien und China USA Westeuropa Restliche OECDa Treibhausgasemissionen in Gt CO2-Äq. 80 – Welche Emissionsreduktionsanstrengun gen unternehmen die Entwicklungsländer? – Welche finanzielle Unterstützung erhalten die Entwicklungsländer für Emissionsreduktions- und Anpassungsmassnahmen an den Klimawandel? – Wie sieht die Lastenverteilung unter den Geberländern aus? 70 Zusätzlich zu diesen grossen Verhandlungsfragen gibt es eine Vielzahl von weiteren wichtigen Verhandlungsthemen, wie z.B. ein Rahmenwerk für die Anpassung an den Klimawandel (siehe Kasten 2) und den Transfer klimafreundlicher Technologien, Massnahmen gegen die Abholzung und Degradation von Tropenwäldern, die Berücksichtigung von Kohlenstoffsenken in Böden und Wäldern und die Weiterentwicklung von Emis sionshandelsmechanismen, inklusive Clean Development Mechanism (CDM). 60 50 40 30 20 10 0 2005 2010 2015 2020 Exkl. Korea, Mexiko und Türkei, die zur Kategorie a «Restliche Welt» gezählt werden. Kasten 1 Grundlagen der internationalen Klimapolitik Der Grundstein für eine konzertierte internationale Klimapolitik wurde mit der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen im Jahr 1992 gelegt. Die Konvention wurde bisher von 192 Staaten ratifiziert und hat zum Ziel, die atmosphärische Treibhausgaskonzentration auf einem Niveau zu stabilisieren, auf dem gefährlich anthropogene Störungen des Klimasystems verhindert werden. Als erster Schritt zur Umsetzung dieses Ziels wurde 1997 das Kyoto-Protokoll verabschiedet, welches verbindliche Emissions reduktionsverpflichtungen von Industrieländern für den Zeitraum von 2008 bis 2012 festlegt. Das Protokoll wurde von 189 Ländern ratifiziert, nicht aber namentlich von den USA. Insgesamt haben sich die Industrieländer zu einer durchschnittlichen Reduktion der Treibhausgasemissionen von 5,2% bis 2012 im Vergleich zu 1990 verpflichtet. Die Schweiz hat sich unter dem Kyoto-Protokoll verpflichtet ihre Treibhausgasemissionen im Durchschnitt der Jahre 2008 bis 2012 im Vergleich zu 1990 um 8% zu reduzieren. Um die Klimarahmenkonvention in ihrer Umsetzung zu stärken und zu erweitern, wurde im Dezember 2007 in Bali der sogenannte Bali-Aktionsplan lanciert, welcher die Grundlage für die Erarbeitung eines neuen globalen Klimaregimes bildet. Gemäss dieser Einigung soll das zukünftige Klimaregime auf vier Pfeilern basieren: Reduktionsmassnahmen, Anpassungsmassnahmen, finanzielle Unterstützung und Technologietransfer für Entwicklungsländer. 2025 2030 2035 2040 2045 2050 Herausforderungen von Kopenhagen Quelle: OECD (2008) / Die Volkswirtschaft lichen Emissionsreduktionen selbst dann nicht alleine erbringen, wenn sie ihre Emissionen auf null reduzieren würden. Das Problem der Klimaerwärmung kann nur gelöst werden, wenn auch die grossen Schwellenund Entwicklungsländer ihren Emissions ausstoss begrenzen und langfristig redu zieren. Dabei kommt insbesondere China, Indien und Brasilien eine Schlüsselrolle zu. Für den Abschluss eines global wirksamen Klimaregimes liegt eine der grossen Herausforderungen darin, Schwellen- und Ent wicklungsländer in die Emissionsreduk tionsanstrengungen miteinzubeziehen und gleichzeitig zu vermeiden, dass die Bemühungen zur Emissionsreduktion ihre wirtschaftliche Entwicklung – und damit die Armutsbekämpfung – behindern. Aufgrund geringer Zahlungsfähigkeit der Entwicklungsländer, fehlender technischer Ressourcen, ihrer Verletzlichkeit in Bezug auf die Auswirkungen des Klimawandels und ihrer Abhängigkeit von fossilen Energieträgern ist ein internationaler Transfermechanismus zur Unterstützung ihrer Emissionsreduktions- und auch Anpassungsmassnahmen für ein wirksames und gerechtes Klimaregime unabdingbar. Vor diesem Hintergrund drehen sich die prioritären Herausforderungen der Klimaverhandlungen um folgende Schlüsselfragen: – Zu welchen Emissionsreduktionszielen verpflichten sich die Industrieländer, und wie sieht die Lastenverteilung aus? 9 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009 Damit eine Einigung zustande kommt, sind hinsichtlich der genannten Schlüsselfragen an der Klimakonferenz in Kopenhagen noch zahlreiche Herausforderungen zu meistern. Kasten 2 Anpassung an den Klimawandel Gewisse Folgen der Klimaänderung sind nicht mehr abwendbar und bereits heute spürbar, wie zum Beispiel der Gletscherrückgang in der Schweiz. Daher braucht es im Kampf gegen den Klimawandel neben entscheiden den Reduktionsanstrengungen (Avoid the Unmana geable) auch Anpassungsmassnahmen (Manage the Un avoidable). Aufgrund der geografischen Lage und ihrer beschränkten Mittel für Anpassungsmassnahmen sind viele Entwicklungsländer und Inselstaaten den negativen Auswirkungen der Klimaänderung stark ausgesetzt und zum Teil in ihrer Existenz bedroht, obwohl sie mit ihren geringen Emissionen kaum zum Klimaproblem beigetragen haben. Vor diesem Hintergrund kommt einer Einigung hinsichtlich eines Rahmenwerkes für Anpassungsmassnahmen in den Klimaverhandlungen ebenfalls grosse Bedeutung zu. Zentrales Element wird dabei die Frage der finanziellen und technologischen Unterstützung für Anpassungsmassnahmen in Entwicklungsländern sein. Gleichzeitig geht bei der Anpassung an den Klimawandel auch um Aspekte des Risikomanagements und -transfers. Dazu gehören beispielsweise nationale und regionale Anpassungsstrategien, methodologische Instrumente (z.B. ein koordiniertes Frühwarnsystem) sowie Versicherungslösungen. Reduktions- und Anpassungsmassnahmen sind die beiden Seiten der derselben Münze im Kampf gegen den Klimawandel. Ein umfassendes Klimaregime setzt einen internationalen Konsens und ein globales Engagement zu beiden Fragen voraus, da jedes Land – wenn auch in unterschiedlichem Ausmass – zugleich Verursacher und Betroffener ist. Monatsthema Wie kann ein wirksames Reduktionsziel der Industrieländer festgelegt werden? 1 Diese grosse Spannweite lässt sich u.a. damit erklären, dass viele Länder eine Bandbreite für ihre möglichen Emissionsreduktionsziele angegeben haben, so auch die Schweiz. Das heisst, die Länder machen ihre konkrete Reduktionsverpflichtung davon abhängig, ob es gelingt, ein befriedigendes Abkommen abzuschliessen. 2 Namentlich die gemeinsame, aber differenzierte Verantwortung der Länder. Unbestritten ist, dass die Industrieländer die Führung im Kampf gegen den Klimawandel übernehmen müssen. Ein erster Schritt wurde mit dem Kyoto-Protokoll gemacht, das bindende Reduktionsverpflichtungen für Industrieländer beinhaltet. Da die erste Periode des Protokolls Ende 2012 ausläuft, geht es nun darum, neue Reduk tionsziele für Industrieländer festzulegen. Gemäss den Emissionsszenarien des IPCC müssen die Industrieländer für eine Begrenzung des Temperaturanstiegs auf 2° C ihre Emissionen bis 2020 um 25%–40% und bis 2050 um 80%–95% im Vergleich zu 1990 reduzieren. Die bisher angekündigten nationalen Reduktionsziele der Länder, welche das Kyoto-Protokoll ratifiziert haben (d.h. ohne die USA), liegen jedoch bedeutend unter dieser Bandbreite. Gemäss Schätzungen des Klimasekretariats würden diese Ziele gesamthaft bis 2020 eine durchschnittliche Emissions reduktion von 15%–23% im Vergleich zu 1990 bedeuten.1 Somit liegt die Herausforderung für den erfolgreichen Abschluss eines zukünftigen Klimaabkommens darin, dass sich die In dustrieländer für möglichst hohe und klimatisch wirksame Emissionsreduktionsziele verpflichten. Die vom IPCC berechnete Bandbreite der erforderlichen Emissionsre- Kasten 3 Wie kann die USA in das zukünftige Klimaregime miteinbezogen werden? Die USA haben bekanntlich das Kyoto-Protokoll nicht ratifiziert und sich damit auch zu keinen binden Reduktionszielen bis 2012 verpflichtet. Auch für ein auf Reduktionsziele von Industrieländern beschränktes Nachfolgeprotokoll ist eine Ratifizierung durch die USA quasi ausgeschlossen. Der zweitgrösste Emittent von Treib hausgasen (nach China) macht sein internationales Engagement im zukünftigen Klimaregime davon abhängig, dass auch die grossen Schwellenund Entwicklungsländer – allen voran China – in das Regelwerk eingebunden werden, dies sowohl aus Gründen der klimatischen Wirksamkeit als auch aus Sorgen hinsichtlich der Wettbewerbs fähigkeit seiner Wirtschaft. Der Einbezug der USA ins zukünftige Klimaregime ist jedoch zentral für ein erfolgreiches Klimaabkommen. Viele Industrieländer machen die Höhe ihrer effektiven Reduktionsverpflichtungen auf internationaler Ebene zum einen von vergleichbaren Reduktionsanstrengungen der USA und zum anderen ebenfalls von substanziellen Reduktionsmassnahmen der Schwellen- und Entwicklungsländer abhängig. Vor diesem Hintergrund sprechen sich die meisten Industrieländer für einen neuen Vertrag aus, der die Kyoto-Nachfolgeregelungen für die heute verpflichteten Länder des Kyoto-Protokolls mit zukünftigen Emissionsreduktionsverpflichtungen der USA und von Entwicklungsländern zusammenführt. Demgegenüber verteidigen die Entwicklungsländer vehement die Fortsetzung des Kyoto-Protokolls mit einer klaren Trennung zwischen Industrie- und Entwicklungsländern. Eine Zusage der amerikanischen Regierung über ihre konkreten zukünftigen Emissionsreduktionsziele wäre wichtig für einen Erfolg in Kopenhagen. Dabei drohen die nationalen parlamentarischen Abläufe hinsichtlich der zeitlichen Behandlung des US-amerikanischen Klimaschutzgesetzes Präzedenz über die internationalen Verhandlungen zu nehmen. Wenn die USA in Kopenhagen noch zu keinen verbindlichen Angaben über ihre Reduktionsziele bereit sind, stünden auch konkrete Zusagen anderer Industrieländer sowie eine zielführende Einigung hinsichtlich des Gesamtreduktionsziels der Industrieländer auf tönernen Füssen. Diese mögliche Kettenreaktion würde keinen Todesstoss für den Abschluss eines globalen Klimaregimes bedeuten, aber den Zeitpunkt eines Abschlusses Ende Jahr in Kopenhagen entscheidend in Frage stellen. 10 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009 duktionen sollte dabei als Richtwert für das Gesamtreduktionsziel der Industrieländer bis 2020 dienen. Von ambitionierten Reduktionszielen der Industrieländer ginge auch eine entscheidende Signalwirkung für das Engagement der Schwellen- und Entwicklungsländer aus. Diese kritisieren die mangelnde Bereitschaft der Industrieländer, ambitionierte Reduktionsziele – und damit die Führung für den entscheidenden und wirksamen Kampf gegen den Klimawandel – zu übernehmen. Sie fordern von den Industrie ländern ein Gesamtreduktionsziel von 40% bis 2020 im Vergleich zu 1990. Damit dieses Ziel erreicht wird, schlagen die Schwellenund Entwicklungsländer vor, dass international Kriterien – namentlich die historische Verantwortung einzelner Industrieländer für die atmosphärische Treibhausgaskonzentration – für die Lastenverteilung festgelegt werden. Ein ambitiöses Gesamtreduktionsziel für die Industrieländer sowie die entsprechende Lastenverteilung bilden ein entscheidendes Element und einer der grossen Knackpunkte für das globale Klimaregime nach 2012. In Anbetracht der Höhe bisher verkündeter Reduktionsziele und dem Anteil an den gesamthaften Emissionen ist davon auszugehen, dass insbesondere der Druck auf gewisse emissionsintensive Industrieländer weiter zunehmen wird. Neben Ländern wie Russland und Kanada stehen dabei vor allem auch die USA als prominente Abwesende in den Diskussionen zum Kyoto-Nachfolgeprotokoll unter besonderer Beobachtung (siehe Kasten 3). Welche Reduktionsanstrengungen müssen die Schwellen- und Entwicklungsländer unternehmen? Ohne substanzielle Limitierung und langfristige Reduktion der Treibhausgasemissio nen von Schwellen- und Entwicklungs ländern ist die Klimaerwärmung nicht zu stoppen. Insgesamt sind diese Länder bereits heute für über die Hälfte des weltweiten Treibhausgasausstossen verantwortlich, dies allerdings bei bedeutend geringerem ProKopf-Ausstoss im Vergleich zu den Industrie ländern. Aus diesem Grund muss das zukünf tige Klimaregime die Grundlage bilden, dass auch die Schwellen- und Entwicklungsländer – gemäss ihrer Verantwortung und jeweiligen Möglichkeiten – national angemessene Emissionsreduktionsmassnahmen einleiten. Einige grosse Emittenten unter den Schwellen- und Entwicklungsländern – allen voran China – haben bereits umfangreiche nationale Klimaprogramme angekündigt. Der jüngste Bericht der IEA zeigt, dass diese nationalen Pläne aus klimatischer Sicht teil- Monatsthema lungsländer bisher geschlossen gegen eine verbindliche oder internationalisierte Form von Reduktionsmassnahmen und jegliche Art der Differenzierung zwischen Entwicklungsländern auf, obwohl die Klassierung in die Kategorien «Industrieländer» mit Reduk tionsverpflichtungen und «Entwicklungsländer», die auf das Jahr 1992 zurückgeht, überholt ist. So würden Länder wie Südkorea und Singapur unter die Kategorie der Entwicklungsländer ohne Verpflichtungen fallen. Diese Diskussionen zur Schlüsselfrage der Reduktionsanstrengungen von Industrieund Entwicklungsländern zeigen, dass die diesbezüglichen Fronten insbesondere entlang der «Nord-Süd-Linie» verhärtet sind und noch eine grosse Herausforderung in den Verhandlungen darstellen werden. Finanzielle Unterstützung der Entwicklungsländer Das gültige Ziel für Kopenhagen bleibt, dass die Konferenz international zum Begriff für einen klimapolitischen Meilenstein wird, der die Grundlage eines verbindlichen, globalen, wirksamen und gerechten Klimaregimes für die Zeit nach 2012 bildet. Im Bild: CO2-Konzentrationen in der Atmosphäre. Bild: Keystone weise als sehr positiv bewertet werden können. So könnte die Umsetzung der chinesischen Klima- und Energieziele zu einer substanziellen Treibhausgasreduktion führen, die dem Land einen Spitzenplatz im Kampf gegen den Klimawandel einräumen würde. Zwar wird die Bedeutung dieser und analoger Pläne auch von Seiten der Indus trieländer anerkannt und begrüsst. Diese verlangen jedoch, dass die nationalen Klimapläne der Schwellen- und Entwicklungs länder formell und verbindlich in das Rahmenwerk des zukünftigen internationalen Klimaregimes eingebunden werden. Die Emissionsreduktionsanstrengungen von Entwicklungsländern sollen ihren Kampf gegen die Armut nicht behindern. Aus diesem Grund wird vorgeschlagen, dass die national angemessenen Reduktionsmassnahmen den unterschiedlichen Entwicklungsstand reflektieren sollen. Neben autonom finanzierten und durchgeführten Massnahmen sollen zusätzlich Anstrengungen international unterstützt werden: zum einen über die multilaterale Zusammenarbeit und zum anderen über die Generierung handelbarer Emissionsrechte für die erzielten Emissionsreduktionen. Mit dem Verweis auf die Prinzipien der Klimakonvention,2 die historische Verantwortung der Industrieländer und dem Recht auf wirtschaftliche Entwicklung tritt die Verhandlungsgruppe der Schwellen- und Entwick- 11 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009 Unbestritten ist, dass es für den erfolgreichen Abschluss der Klimaverhandlungen eine Einigung hinsichtlich eines internationalen Transfermechanismus zur Finanzierung von Emissionsreduktions- und Anpassungsmassnahmen in Entwicklungsländern braucht. Gemäss den Worten des Exekutiv sekretärs der Klimakonvention, Yvo de Boer, ist «Money […] the oil that encourages com mitments and drives actions». Die bestehenden Schätzungen von UNO und Weltbank über den Finanzierungsbedarf in Entwicklungsländern sind rudimentär, erreichen aber beträchtliche Höhen. Die EU geht davon aus, dass es bis 2020 jährlich bis zu 100 Mrd. Euro zur Finanzierung von Klimamassnahmen in Entwicklungsländern braucht. Grundsätzlich besteht durchaus internationaler Konsens darüber, dass zusätzliche finanzielle Mittel für Klimamassnahmen in Entwicklungsländern bereitgestellt werden müssen. Als Quellen kommen dabei sowohl öffentliche wie private Gelder in Frage. In vestitionen aus dem Privatsektor werden insbesondere zur Finanzierung von Emis sionsreduktionsmassnahmen und für den Technologietransfer in Entwicklungsländern zentral sein. Damit ausschlaggebende Anreize für verstärkte private Investitionen in emissionsmindernde Massnahmen und den Einsatz klimafreundlicher Technologien gesetzt werden, sind die Weiterentwicklung und der Ausbau des internationalen CO2Marktes im zukünftigen Klimaregime unerlässlich. Die EU rechnet damit, dass rund 40% des zusätzlichen Finanzierungsbedarfs für Klimamassnahmen über den CO2-Markt bereitgestellt werden müssen. Der Markt alleine wird es jedoch nicht regeln. Komplementär dazu braucht es eine Aufstockung der öffentlichen Mittel im Kli- Monatsthema mabereich, die vornehmlich dort eingesetzt werden, wo keine ausreichenden Anreizstrukturen für private Investitionen bestehen (wie z.B. Anpassungsmassnahmen). Unterschiedliche Lösungsoptionen zur Generierung zusätzlicher öffentlicher Gelder sind im vorliegenden Verhandlungstext für Kopenhagen enthalten, darunter auch der Schweizer Vorschlag einer globalen CO2-Abgabe. Die zentralen Parameter zur zukünftigen Finanzierungsarchitektur und insbesondere zur internationalen Mobilisierung zusätzlicher öffentlicher Mittel sind jedoch stark umstritten. Namentlich bedarf es international noch einer Einigung zu folgenden Schlüsselfragen: – In welchem Umfang, wie und aus welchen Quellen können die notwendigen Mittel mobilisiert werden? Wie soll die Lastenverteilung unter den Geberländern gestaltet werden? – Wie werden die öffentlichen Mittel verwendet? Welche Klimamassnahmen in welchen Ländern sollen finanziert werden? – Wie wird der Zugang zu den Geldern geregelt? Durch welche Kanäle und Institutionen sollen die Gelder an die Empfänger fliessen? – In welche Richtung und mit welchen Ansätzen werden die Marktmechanismen im zukünftigen Klimaregime weiterentwickelt und ausgeweitet? Die Ausgestaltung der Finanzierungs architektur unter dem zukünftigen Klimaregime – und damit die Frage der finanziellen Unterstützung von Entwicklungsländern im Klimabereich – ist noch völlig offen. Klar ist nur, dass eine Einigung zur Finanzierung Voraussetzung für einen Deal in Kopenhagen ist und dass es dafür noch entscheidende Durchbrüche in den genannten Schlüsselfragen braucht. Absehbares Resultat der Verhandlungen in Kopenhagen Mit Blick auf die offenen und heftig umstrittenen Knackpunkte für den erfolgreichen Abschluss eines wirksamen Klimaregimes erscheint es immer wahrscheinlicher, dass in Kopenhagen kein fixfertiges, ratifizierbares Klimaabkommen verabschiedet wird. Damit Kopenhagen dennoch ein Erfolg wird, braucht es wenigstens eine Grundsatzeinigung hinsichtlich der grossen und umstrittenen Fragen (namentlich Emissions reduktion und Finanzierung), welche die Basis für ein globales, wirksames und gerechtes Klimaregime bildet. Gleichzeitig verlangt eine politische Grundsatzeinigung auch 12 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009 nach einer ambitiösen Wegmarkierung zur Finalisierung der Arbeiten für ein operationelles und verbindliches Klimaregime. Das heute zur Verfügung stehende Zeitfenster für den Abschluss eines wirksamen Klimaregimes muss genutzt werden. Die erste Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls läuft Ende 2012 aus, so dass die Gefahr einer Lücke für die Zeit danach besteht, wenn keine baldige Einigung erzielt wird. Auch die Gesellschaft und die Wirtschaft brauchen klare Signale und Investitionssicherheit. Je länger wir mit substanziellen Reduk tionsanstrengungen zuwarten, desto stärker steigt die atmosphärische Treibhausgaskonzentration und desto einschneidender müssen zukünftige Klimamassnahmen ausfallen. Ferner erhöhen sich bei einem Zuwarten sowohl die Vermeidungskosten als auch die Anpassungs- und Schadenskosten. Gemäss dem ehemaligen Chefökonomen der Weltbank, Sir Nicholas Stern, sowie der OECD sind die globalen Kosten einer wirksamen Emissionsreduktion geringer als die lang fristig zu erwartenden Kosten des Klimawandels. Insofern lohnt sich langfristig die globale Vermeidung des Klimawandels. Kurzfristig gilt es somit, die harten Verhandlungsposi tionen zu überbrücken. Dazu braucht es in erster Linie politischen Willen und Kompromissbereitschaft. Die hohe Aufmerksamkeit, die der Klimaproblematik in jüngster Zeit zuteil wurde, und die politische Dynamik auf höchsten Regierungsebenen weltweit sind dafür eine gute Voraussetzung. Das gültige Ziel für Kopenhagen bleibt, dass die Konferenz international zum Begriff für einen klimapolitischen Meilenstein wird, der die Grundlage eines verbindlichen, globalen, wirksamen und gerechten Klimaregimes für die Zeit nach 2012 bildet. Eine Alternative dazu – einen Plan B – gibt es nicht. Monatsthema Finanzierung von Anpassungs- und Vermeidungsmassnahmen in Entwicklungsländern Im Kontext der internationalen Klimapolitik erwarten die Entwicklungsländer seitens der Industrieländer Milliardenbeträge zur Finanzierung von Anpassungsund Vermeidungsmassnahmen. Die institutionelle Kontrolle der Bereitstellung und Verteilung dieser Mittel ist konfliktträchtig und für die Effizienz der Mittelverwendung entscheidend. Die geberkontrollierte zentrale Mittelverteilung seitens der Global Environment Facility mit einem zweistufigen Antragsverfahren hat sich als ineffektiv heraus gestellt. Der vorliegende Artikel befasst sich mit der Frage, wie eine gerechte, effektive und Das UN-Klimasekretariat sieht bis 2030 einen jährlichen Finanzbedarf der Entwicklungsländer zur Finanzierung von Anpassungs- und Vermeidungsmassnahmen von 110 bis 150 Mrd. Franken. Bislang ist völlig ungeklärt, wie derartige Bild: Keystone Summen verwaltet werden sollen. Im Bild: Warmwassergewinnung mit Sonnenenergie in Südafrika. effiziente Lösung der Mittel verteilung aussehen könnte. Massive internationale Finanzflüsse an Entwicklungsländer nach 2012 Im Zuge der Weiterentwicklung des internationalen Klimaregimes nach 2012 werden den Entwicklungsländern zur Finanzierung von Anpassungs- und Vermeidungsmassnahmen Finanzflüsse in einer Grössenordnung in Aussicht gestellt, die der heutigen Entwicklungshilfe entspricht. Das UN-Klimasekretariat (2008) sieht bis 2030 einen jährlichen Finanzbedarf der Entwicklungs- länder von 110 bis 150 Mrd. Franken. Die EU-Kommission (2009) fordert, dass die Industrieländer den Entwicklungsländern im Jahr 2020 30 bis 75 Mrd. Franken an öffentlichen Geldern zur Verfügung stellen. Bislang ist völlig ungeklärt, wie derartige Summen verwaltet werden sollen. Falls die Gelder nicht abfliessen oder ohne Wirkung versickern, könnte es zu einer Gegenreaktion der Öffentlichkeit in den Industriestaaten kommen, die Entwicklungsländer ihrem Schicksal zu überlassen. Von einer gerechten, effektiven und effizienten Lösung hängt also die langfristige Stabilität des Klimaregimes ab. Wie kann eine solche Lösung aussehen? Erfahrungen mit der GEF… Dr. Axel Michaelowa Gründer Perspectives GmbH, Leiter Forschungsbereich Internationale Klimapolitik, Universität Zürich Dr. Benito Müller Direktor Energie und Umwelt, Oxford Institute for Energy Studies, Grossbritannien 14 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009 Seit Beginn der 1990er-Jahre verwaltet die Global Environment Facility (GEF) Gelder zur Förderung von Anpassung und Technologietransfer in Entwicklungsländer. Bislang sind mehr als 2,5 Mrd. Franken für solche Projekte gesprochen worden. Die Entscheidungsstrukturen und Mittelzuteilungsver- Monatsthema fahren der GEF werden seitens der Entwicklungsländer heftig kritisiert (siehe Müller 2009a), obwohl nach mühsamen Verhandlungen ein Entscheidungsverfahren auf Basis einer doppelten Mehrheit eingeführt wurde. Sowohl 60% der Mitgliedsländer als auch 60% der Geber müssen zustimmen, um eine Entscheidung zu fällen. Projektanträge können nicht direkt gestellt werden, sondern müssen über eine Umsetzungsstelle – z.B. die Weltbank oder das UN-Entwicklungsprogramm – eingereicht werden. Erst wenn diese den Antrag befürwortet, wird er der GEF vorgelegt. Im Regelfall benötigen Anträge bis zur Annahme mehrere Jahre. Während es vor 2005 keinen Verteilungsschlüssel auf Empfängerländer gab, werden die Mittel seither auf Grundlage eines «Globalen Nutzenindex» zugeteilt. Dieser Index basiert auf den CO2-Emissionen des Jahres 2000 sowie der Veränderung der Emissionsintensität der Wirtschaft während der 1990er-Jahre. Die Konsequenz daraus ist, dass Länder mit hohen Emissionen einen besseren Zugriff auf GEF-Ressourcen haben, während kleinere Länder mit niedrigen Emissionen fast leer ausgehen. …und freiwilligen Fonds Kasten 1 Kriterien für die Mittelzuteilung des Anpassungsfonds Grundsätzliche Kriterien: − Verwundbarkeit; − Schadensniveau; − Eile und Risiken aus Verzögerung; − ausgewogener und gleichberechtigter Zugang; − Erfahrungen aus Projekt- und Programmentwicklung und -umsetzung; − Zusatznutzen, auch über Sektorgrenzen hinaus; − Anpassungsfähigkeit. Operative Kriterien: − ökonomische, soziale und umweltbezogene Nutzen des Projekts, insbesondere für die verwundbarsten Bevölkerungs gruppen im Projektgebiet; − Kosteneffizienz des Projekts im Vergleich mit möglichen Alternativen; − Konsistenz mit nationalen Nachhaltigkeits- und Entwicklungsstrategien; − Erfüllung nationaler technischer Standards; − Vermeidung von Doppelförderungen; − Wissensmanagement, um Erfahrungen des Projekts weitergeben zu können Quelle: Anpassungsfonds (2009). Über die GEF hinaus sind Klimaschutzfonds seit 2000 in Mode gekommen. Bei der Klimakonferenz von Marrakesch im 2001 wurden im Rahmen der UN-Klimarahmenkonvention ein Fonds für die am wenigsten entwickelten Länder sowie ein spezieller Klimafonds eingerichtet. Die Weltbank hat 2008 einen Fonds für saubere Technologien und einen strategischen Klimafonds aufgelegt. Alle diese Fonds haben nur einen Bruchteil der Mittel erhalten, die ursprünglich zugesagt worden waren. Es scheint bei den Industrieländern Mode zu werden, mit «EinwegFonds» kurzfristig den Eindruck zu erwecken, in grossem Stil Finanzressourcen zu sprechen, ohne diese dann tatsächlich zur Verfügung zu stellen. Anpassungsfonds des Kyoto-Protokolls Der Anpassungsfonds unterscheidet sich von allen anderen Fonds durch eine sogenannte Naturalfinanzierung. Er erhält 2% der Emissionsgutschriften des Clean Development Mechanism (CDM), die er am Markt verkaufen kann. Bislang sind so 6 Mio. Emissionsgutschriften im Wert von ca. 120 Mio. Franken zusammengekommen. Der Fonds wird direkt durch einen 16-köpfigen Vorstand verwaltet, in dem die Empfängerländer die Mehrheit haben. Anträge können direkt beim Vorstand eingereicht werden und wer- 15 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009 den anhand eines Kriterienkatalogs evaluiert, der sich an einer Entscheidung der Vertragsstaatenkonferenz orientiert (siehe Kasten 1). Derzeit entwickeln sich nationale Umsetzungsagenturen auf Länderebene, die nachweisen müssen, dass sie transparente Ausschreibungsverfahren durchführen und die Projektdurchführung kontrollieren bzw. evaluieren. Die Agenturen müssen sich beim Fonds akkreditieren. Da der Fonds erst 2008 seine Arbeit aufgenommen hat und die Regeln erst 2009 verabschiedet wurden, gibt es bislang keine Erfahrungen mit diesem Verfahren. Zentrale Aufgaben und Organisation eines Finanzierungssystems Ein gross angelegtes internationales Finanzierungssystem hat zwei Hauptaufgaben: Zunächst müssen Finanzmittel generiert werden; ist dies erfolgt, müssen diese zugeteilt werden. Um diese Aufgaben effektiv und effizient erledigen zu können, bedarf es eines Entscheidungsverfahrens auf der Basis eines klaren Regelwerks. Entscheidungen sind entweder normativer Natur (d.h. sie führen zu neuen Regeln), oder rein operativ (d.h. sie stehen im Zusammenhang mit Mittelaufbringung und -verteilung). In gewissem Sinne entspricht dies der Aufteilung zwischen legislativen und exekutiven Aufgaben in einem politischen System. Traditionell übernimmt im internationalen Klimaregime die Vertragsstaatenkonferenz die legislativen Aufgaben, während ein Exekutivrat die exekutiven Tätigkeiten ausübt. Die Vertragsstaatenkonferenz bestellt die Mitglieder des Exekutivrats und beschliesst – häufig auf Antrag des Exekutivrats – grundlegende Regeln. Grundsätzlich gibt es verschiedene Ansätze für die Verwaltung und Verteilung der Milliardenbeträge (siehe Grafik 1): – Die Geberländer zahlen in einen zentralen Fonds. Die Mittelverteilung wird durch spezialisierte Agenturen durchgeführt. Eine solche Welttransferagentur wäre quasi eine Fortsetzung der GEF. – Die Geberländer zahlen in einen zentralen Fonds ein, der über die Verteilung entscheidet. Länder müssen sich direkt um Projektfinanzierung bewerben. Analogie wäre der Montrealer Fonds zur Reduktion ozonzerstörender Substanzen. – Die Geberländer zahlen in einen zentralen Fonds ein, auf den die Empfängerländer nach einem vorher festgelegten Verteilungsschlüssel zugreifen können. Die Verwendung der Gelder muss vorher festgelegten Kriterien genügen. Jedes Empfängerland setzt eine nationale Institution ein, welche die Projektauswahl durch- Monatsthema Grafik 1 Unterschiede zwischen zentraler und länderspezifischer Mittelzuteilung Zentraler Fonds Agentur Projekt A Zentraler Fonds Land A Land B Nationaler Fonds Land C Land D Projekt A Projekt B Projekt A Raum gibt. Die Geberländer setzen auf eine zentralisierte Lösung unter einer bestehenden Institution, während die Empfängerländer eine neue zentrale Lösung wollen, die ihnen Freiheit einräumt. Ein Mischsystem könnte einen guten Kompromiss darstellen (siehe Müller, Gomez-Echeverri, 2009): Ein Exekutivrat mit einer strukturellen Mehrheit der Empfängerländer und Vertretern von Nichtregierungsorganisationen ohne Stimmrecht beschliesst per Konsensprinzip die Grundregeln für die Bewertung des Mittelbedarfs. Sein Sekretariat schlägt themenspezifische Regeln vor. Projekt B Projekt B Effizienz oder Verteilungsgerechtigkeit bei der Mittelverwendung? Projekt C Quelle: Michaelowa, Müller / Die Volkswirtschaft führt. Eine historische Analogie wäre der Marshallplan. – Die Geberländer verhandeln bilateral mit Empfängerländern und berichten über die geleisteten Transfers an das UNKlimasekretariat – eine Art Finanzmittelbörse. Eine Reihe von konkreten Vorschlägen ist im Rahmen der internationalen Verhandlungen eingebracht worden und wird in Persson et al. (2009) beschrieben. Ein zentralisiertes System kann zu bürokratischen Ineffizienzen führen, während die dezentrale Lösung privilegierten Beziehungen zwischen bestimmten Ländern Kasten 2 Literatur − Anpassungsfonds (2009): Operational Policies and Guidelines to Access Resources from the Adaptation Fund, Annex III, Report of the 7th Meeting of the Adaptation Fund Board, AFB/ B.7/13/Rev.1, Bonn. − EU-Kommission (2009): Stepping up International Climate Finance: A European Blueprint for the Copenhagen Deal, COM(2009) 475/3, Brüssel. − Gomez-Echeverri, Luis; Müller, Benito (2009): Key Issues on Governance of Climate Change Finance, ECBI Policy Brief, Oxford. − Müller, Benito (2009b): Is There Room for Compromise? The Debate on Institutional Arrangements for Climate Finance, Oxford Energy and Environment Comment, Oktober 2009. − Müller, Benito (2009a): The Global Environment Facility (GEF) and the Reformed Financial Mechanism (RFM) of the UNFCCC, Oxford Climate Policy Publication, Oxford. − Müller, Benito; Gomez-Echeverri, Luis (2009): The Reformed Financial Mechanism of the UNFCCC. Part I: Architecture and Governance, Oxford Institute for Energy Studies EV 45, Oxford. − Persson, Åsa; Klein, Richard; Kehler Siebert, Clarisse; Atteridge, Aaron; Müller, Benito; Hoffmaister, Juan; Lazarus, Michael; Takama, Takeshi (2009): Adaptation Finance under a Copenhagen Agreed Outcome, Stockholm Environment Institute, Stockholm. − Reed, David; Kutter, Andrea; Ballesteros, Athena; Fendley, Edward; del Socorro Flores Liera, Maria; Harnisch, Jochen; Huq, Saleemul; Ibrekk, Hans Olav (2009): The Institu tional Architecture for Financing a Global Climate Deal: An Options Paper, Washington. − UN-Klimasekretariat (2008): Investment and Financial Flows to Address Climate Change: An Update, 26 November 2008, FCCC/ TP/2008/7, Bonn. 16 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009 Kommt es tatsächlich zu Finanztransfers in dreistelliger Milliardenhöhe, nimmt die Mittelverwendung eine entscheidende Bedeutung ein. Hier stossen zwei Prinzipien diametral aufeinander: das Prinzip der effizienten Mittelverwendung und dasjenige der Verteilungsgerechtigkeit. Das Prinzip effizienter Mittelverwendung gebietet, dass die Mittelverteilung nicht mit der Giesskanne erfolgt. Für Emissionsreduktionsmassnahmen könnte beispielsweise ein umgekehrtes Auktionsverfahren durchgeführt werden, bei dem Länder ein Subventionsvolumen pro reduzierter Tonne CO2Äquivalent vorschlagen und das Budget auf die kostengünstigsten Projekte verteilt wird. Für die Anpassung gibt es keinen ähnlich zentralen Erfolgsindikator. Da es bei Anpassung letztlich um den Schutz menschlichen Lebens und Gesundheit sowie Vermögens geht, könnten die Parameter «geschütztes behinderungsgewichtetes Lebensjahr» und «vor der Vernichtung bewahrtes Vermögen» als Erfolgsindikatoren eingesetzt werden. Hierbei gibt es natürlich erhebliche Herausforderungen, wie zum Beispiel die Definition der Klimavariabilität im Referenzfall. Leider ist auf internationaler Ebene bislang diese Thematik kaum diskutiert worden. Vor dem Hintergrund der Erfahrungen mit der Evaluation von Entwicklungsprojekten ist zu befürchten, dass Anpassungsprojekte eine geringe Erfolgsquote haben. Es sollte vermieden werden, dass Milliarden in Anpassungsprojekte fliessen, ohne dass es belastbare Anreize für eine erfolgreiche Umsetzung gibt. Auf einer grundsätzlich anderen normativen Prämisse basiert der Ansatz der Verteilungsgerechtigkeit. Zahlungen zur Anpassung an Klimaschäden können als Entschädigung betrachtet werden. Bei einer Entschädigung kann der Entschädigte frei entscheiden, was er mit dem Geld tut (siehe Müller, 2009b). Es Monatsthema kann einen vorgegebenen Zuteilungsschlüssel auf Länderebene geben, der auf interna tional festgelegten Kriterien basiert. Wenn ein Land jedoch unter Klimaschäden leidet, weil die zugeteilten Mittel nicht in Anpassungsmassnahmen geflossen sind, sollte dieses Land keine zusätzlichen Ressourcen mehr erhalten. Dies mag hart klingen, ist aber nötig, um Fehlverhalten nicht zu belohnen. Im Bereich Emissionsreduktion ist die normative Basis für eine Entschädigungslösung schwächer; sie könnte nur von Staaten geltend gemacht werden, deren Exporte unter dem Rückgang der Nachfrage nach fossilen Brennstoffen und energieintensiv hergestellten Gütern leiden. Die Vereinigung Erdöl exportierender Länder (Opec) hat sich seit jeher für eine derartige Entschädigung stark gemacht. Klimafinanzierung – Knacknuss des 21. Jahrhunderts Vor dem Hintergrund des gewaltigen Finanzbedarfs für Emissionsreduktion und Anpassung in Entwicklungsländern stellt die Entwicklung eines effektiven, glaubwürdigen und effizienten internationalen Finanzsystems eine Herausforderung dar. Die Mittel- verwaltung kann auf internationaler Ebene zentral oder dezentral erfolgen, wobei die Zuteilung auf die Länder nach einem vorgegebenen Schlüssel oder aufgrund eines direkten Antragsverfahrens vorgenommen wird. In ersterem Fall muss eine nationale Institution die Zuteilung übernehmen. Eine wettbewerbsorientierte Zuteilung mit ExPost-Monitoring kann die Erfolgsquote der Projekte erheblich verbessern; sie ist jedoch im Bereich Anpassung schwierig umzusetzen. Wenn man vom Prinzip der Entschädigung für Klimaschäden ausgeht, sollte das Empfängerland die freie Entscheidung für die Mittelverwendung haben. Zu hoffen ist, dass es gelingt, die Fehler der Entwicklungsfinanzierung zu vermeiden. Ein Konflikt zwischen Effizienz der Mittelverwendung und Verteilungsgerechtigkeit m wird allerdings immer existieren. Monatsthema Möglichkeiten und Grenzen der sektoralen Marktmechanismen in der internationalen Klimapolitik Sektorale Marktmechanismen werden derzeit als Patentlösung für Treibhausgas-Emissions reduktionen in Entwicklungs ländern gehandelt. Sie sollen die Probleme des projektbasierten Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung – des Clean Development Mechanism (CDM) – vermeiden, die Wettbewerbs fähigkeit der westlichen Industrie sichern sowie zur globalen Emissionsreduktion beitragen. Bei näherer Betrachtung zeigt sich jedoch, dass sektorale Mechanismen eine Reihe von Fallstricken aufweisen. Sie dürften vorrangig in Sektoren mit vielen kleinen Emissionsquellen – wie Verkehr Die EU und die USA zielen mit der Initiative der sektoralen Mechanismen auf die Erfassung der Schwerindustrie – Stahl, Zement, Aluminium – und der Stromerzeugung ab. Diese Industriezweige stehen am ehesten mit heimischen Industrien Bild: Keystone im Wettbewerb. Im Bild: Stahlwerk in Cleveland, USA. und Haushalte – einen Beitrag leisten, sofern eine engagierte Regierung dort wirksame Politikinstrumente einsetzt. Den gordischen Knoten des Klima schutzes vermögen sie aber nicht zu durchschlagen. 1 Vgl. Michaelowa (2007). 2 Vgl. Bradley et al. (2007). 3 Vgl. Schmidt et al. (2008). CDM als Ruhekissen für Schwellenländer? Im Rahmen des Kyoto-Protokolls erlaubt der CDM den Entwicklungsländern, Emissionsgutschriften aus Klimaschutzprojekten an Industrieländer zu verkaufen. Wider Erwarten hat der CDM einen wahren Boom derartiger Projekte ausgelöst, vor allem in den grossen Schwellenländern China, Brasilien und Indien. Allerdings ist ein nicht unerheblicher Anteil der Projekte problematisch, denn er wäre auch ohne den CDM umgesetzt worden. Die Emissionsgutschrif Sonja Butzengeiger Dipl. Umweltwissenschaftlerin, Gründerin Perspectives GmbH, Hamburg Dr. Axel Michaelowa Gründer Perspectives GmbH, Leiter Forschungsbereich Internationale Klimapolitik, Universität Zürich 19 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009 ten aus solchen Projekten konterkarieren den Klimaschutz.1 Für die Weiterentwicklung des Klimaregimes nach 2012 ist der CDM in der heutigen Form insofern ein Hindernis, als er die grundsätzliche Ablehnung verbindlicher Emissionsziele seitens fortgeschrittener Schwellenländer verstärkt. Denn sobald ein Land ein Emissionsziel annimmt, das wirklich eine Emissionsreduktion erfordert, fallen die Erlöse aus dem Verkauf von Emissionsgutschriften weg. Die Idee der sektoralen Mechanismen kam gegen 2005 in den USA auf und wurde von den dortigen Think Tanks World Resources Institute2 sowie Center for Clean Air Policy3 verfochten. Hauptargumente waren die Angst vor Wettbewerbsverzerrungen und Verlagerung von Treibhausgasemissionen in Entwicklungsländer. Allerdings wurden sektorale Mechanismen damals eher als Alternativen zum Kyoto-Protokoll gesehen, nicht als neue Marktmechanismen im Rahmen eines internationalen Abkommens. Bereits zu dieser Zeit wurde aber die Idee eines sektoralen Emissionsziels geboren, dessen Verfehlung nicht zu Sanktionen führt (No-lose Target). Monatsthema Grafik 1 Sektorziel und Referenzfall Treibhausgasemissionen Referenzfallemissionen Sektorziel Emissionsgutschriften den aufgenommen. Im Waxman-MarkeyGesetzentwurf des Repräsentantenhauses fand eine Bestimmung Platz, dass die USA Emissionsgutschriften für Schwellenländer nur dann anerkennen, wenn sie aus sektoralen Mechanismen stammen. Diese Bestimmung findet sich auch im Kerry-Boxer-Entwurf, der derzeit im US-Senat verhandelt wird. Hintergrund für die günstige Aufnahme des sektoralen Ansatzes in den USA ist das weitverbreitete Gefühl, dass der CDM eine geringe Umweltintegrität hat und wichtige Konkurrenten der USA subventioniert. Anreize zur Emissionsminderung: Vor- und Nachteile sektoraler Ansätze Tatsächliche Emissionen Quelle: Butzengeiger, Michaelowa / Die Volkswirtschaft Kasten 1 Sektorale Mechanismen Der Grundgedanke bei sektoralen Ansätzen ist, für einen bestimmten Sektor – anstatt für ein gesamtes Land – Emissionsziele zu definieren. Wenn sektorale Emissionsziele festgelegt werden, können Regierungen Klima schutzmassnahmen umsetzen und dafür Emissionszertifikate erhalten. Auch ist eine direkte Weiterleitung der Ziele auf Anlagen ebene möglich. Kasten 2 Anreizproblematik für Privatinvestoren Bei projektbasierten Mechanismen kann der Entwickler eines Emissionsreduktions projekts sicher sein, dass er eine bestimmte Anzahl an Emissionsgutschriften erhält, wenn er mit seinem Handeln entsprechend Emis sionen mindert. Bei einem sektoralen Ansatz ist das nicht der Fall: Andere erfasste Firmen können ihre Emissionen erhöhen, sodass der Sektor am Ende keine Emissionsgutschriften erhält. Selbst wenn diese «Verwässerung» nicht eintritt, besteht immer noch das Problem, dass die Emissionsgutschriften der UN zunächst an die Regierung gehen. Ob der Projektentwickler die Erlöse aus dem Verkauf der Gutschriften tatsächlich bekommt, hängt von der Bereitschaft der Regierung ab, die Erlöse weiterzugeben. Die Gefahr besteht, dass der grösste Teil der Erlöse in den Staatshaushalt oder gar in die Taschen einzelner Beamter fliesst. Sofern ein Sektor durch öffentliche Unternehmen dominiert ist, die sich nicht gewinnmaximierend verhalten, spielt das Anreizproblem eine geringere Rolle. Das trifft in vielen Ländern für den Stromerzeugungssektor zu. Der eigentliche Durchbruch der sektoralen Mechanismen erfolgte 2009. Im Januar propagierte die EU-Kommission, dass der CDM in allen ausser den ärmsten Entwicklungsländern durch sektorale Emissionsgutschriften abgelöst werden solle. Hauptzweck der sektoralen Mechanismen Hauptzweck des sektoralen Ansatzes war die Möglichkeit, einen Referenzfall zu wählen, der deutlich unterhalb des Emissionspfads ohne Politikmassnahmen liegt. Somit erzeugt der Sektormechanismus deutlich weniger Emissionsgutschriften, als es für CDMProjekte in diesem Sektor der Fall wäre. Damit verfolgt die EU zwei Ziele: Durch die implizite Abwertung der Emissionsgutschriften wird erstens ein Anreiz geschaffen, ein landesweites Emissionsziel anzunehmen, das weniger stringent ist als die sektoralen Ziele (was international durchaus so verhandelt werden kann), also z.B. nur knapp unterhalb des Emissionspfades ohne Politikmassnahmen liegt. Denn Emissionsreduktionen unter einem nationalen Ziel werden nicht abgewertet. Zweitens besteht die Möglichkeit, durch bilaterale Verhandlungen den Referenzfall für sektorale Ziele so niedrig anzusetzen, dass wichtige Konkurrenten der europäi schen Industrie durch die Verfügbarkeit von Emissionsgutschriften nicht gestärkt werden. Die bis dahin isolierte Initiative der EUKommission gewann durch die Wahl von Barack Obama zum Präsidenten der USA an Fahrt. Experten des World Resources Institute bekamen Schlüsselposten in der USKlimaverhandlungs-Delegation. Geheimverhandlungen mit der EU-Kommission wur- 20 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009 Sowohl die EU als auch die USA zielen auf die Erfassung der Schwerindustrie – Stahl, Zement, Aluminium – und der Stromerzeugung ab. Dies liegt daran, dass diese Industriezweige am ehesten mit heimischen Industrien im Wettbewerb stehen. Grundsätzlich zeichnen sie sich durch eine gute Eignung für projektbasierte Mechanismen und den Emissionshandel aus, da es nur wenige grosse Emissionsquellen gibt, die gut kontrolliert werden können. Die rasche Durchdringung der Stahl- und Zementin dustrie mit CDM-Projekten zeigt, dass der CDM ausreicht, Emissionsreduktionen in diesen Sektoren zu mobilisieren. Für Sektoren mit einem hohen Anteil von Privatunternehmen tritt ein massives Anreizproblem auf, da die Emissionsreduktionen eines einzelnen Unternehmens durch die Handlungen anderer Unternehmen «verwässert» werden können (siehe Kasten 2). Die Anreizproblematik fällt dann weg, wenn die Regierung Politikinstrumente einführt, die entweder verpflichtend sind oder direkte monetäre Anreize bieten. Dies wäre beispielsweise bei Effizienzstandards für Kraftwerkstechnologien oder Einspeisevergütungen für erneuerbare Energien der Fall. In diesem Fall besteht für die Regierung das Risiko, dass die Politik nicht greift, also z.B. die Effizienzstandards durch Korruption unterlaufen werden oder die Einspeisevergütungen nicht nachgefragt werden, da sie zu niedrig sind. Da aber für die Regierung keine Kosten entstehen, hat sie keine Anreize, auf die Einführung der Politikmassnahmen zu verzichten. Im Falle von No-lose Targets müssen die Regierungen auch keine externen Sanktionierungen fürchten. Bei unverbindlichen Zielen entsteht jedoch insgesamt eine Anreizproblematik auf Makroebene dadurch, dass bei erheblicher Überschreitung des Emissionsziels zu Beginn der Anrechnungsperiode kein Akteur mehr glaubt, dass Emissionsgutschriften entstehen Monatsthema Grafik 2 Ein striktes unverbindliches Ziel führt nicht zu Emissionsreduktionen Treibhausgasemissionen Viele Firmen reduzieren Starkes Wachstum erhöht Emissionen Einige Firmen reduzieren, aber ihre Reduktionen werden durch Zuwächse anderer Firmen ausgeglichen Alle Firmen geben ihre Reduktionsaktivitäten auf Sektorziel Zeit Quelle: Butzengeiger, Michaelowa / Die Volkswirtschaft Grafik 3 Vorübergehende Zielüberschreitung Treibhausgasemissionen Referenzfall Einzug von Gutschriften? Emissionsziel Gutschriften Tatsächliche Emissionen Zeit Quelle: Butzengeiger, Michaelowa / Die Volkswirtschaft werden, und somit alle Emissionsreduktionsaktivitäten eingestellt werden (siehe Grafik 2). Wenn das Emissionsziel zu wenig ambi tioniert gesetzt wurde, entsteht möglicherweise «heisse Luft». Die Erfahrungen mit der Zuteilung der Emissionszertifikate in der EU zeigen, dass dies selbst in hochentwickelten Industriestaaten der Fall sein kann. Die Zielfestlegung ähnelt also einer Wahl zwischen Teufel und Beelzebub. Selbst wenn die Zielfestlegung so realistisch war, dass Emissionsreduktionen resultieren, gilt es zu entscheiden, was passiert, wenn es zu einer vorübergehenden Zielüberschreitung kommt (siehe Grafik 3). 21 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009 Bei jährlichen Allokations- und Abrechnungsperioden hat ein Sektor u.U. einen Anreiz, seine Emissionen stark schwanken zu lassen, um mehr Emissionsgutschriften zu produzieren. Beispielsweise könnte der Auslastungsgrad der Anlagen kurz vor Jahresende stark gesenkt und im Folgejahr gesteigert werden. Ein Lösungsansatz wäre die Saldierung über eine längere Periode (z.B. fünf Jahre), was aber den Nachteil hat, dass die Emissionsgutschriften erst spät ausgegeben werden und somit die Finanzierung der Emissionsreduktionen erschwert wird. Bislang ist es dem CDM nicht gelungen, Emissionsreduktionen im Verkehrs- und Gebäudesektor in Gang zu setzen, wo die einzelnen Emissionsquellen zu klein sind, um sie als Projekt zu erfassen. Dies spräche dafür, diese Sektoren durch einen Sektormechanismus zu erfassen, wenn die Regierung in der Lage ist, effektive Politikmassnahmen einzuführen. Effizienzstandards für Fahrzeuge und Haushaltsgeräte wären hier am geeignetsten, vielleicht in Verbindung mit Subventionen für die Umrüstung der Produktionsanlagen. Die Kos ten für die Umsetzung dieser Massnahmen liessen sich nachträglich durch den Verkauf der Emissionsgutschriften finanzieren. Erhalten der Anreize durch Übergang zum Emissionshandel? Kritisch zur Vermeidung der Anreizproblematik für die einzelnen Unternehmen ist die detaillierte Ausgestaltung der Zuteilung der Emissionsgutschriften auf Sektorebene. Allerdings gibt es keine Möglichkeit, Anreize sicherzustellen, ohne das sektorale Emissionsziel de facto verbindlich zu machen. Wird ein sektoraler Emissionshandel eingeführt, bei dem das Land für die Erfüllung des Emissionsziels haftet, wird der entscheidende politische Vorteil der Unverbindlichkeit des Ziels aufgegeben. Mit einem sektoralen Emissionshandel auf Ebene der einzelnen Anlagen würden die Anreize erhalten bleiben, da Firmen, deren Emissionen ansteigen, zusätzliche Emissionszertifikate erwerben oder Strafzahlungen leisten müssten (siehe Grafik 4). Dies würde wohl auf erheblichen politischen Widerstand der Industrie in den erfassten Ländern stossen. Letztlich würde damit das Sektorziel verbindlich gemacht. Bei einem solchen Sys tem könnten die Unternehmen direkt grenzüberschreitend handeln. Absolute oder intensitätsbasierte Ziele? Man könnte nun argumentieren, dass die geschilderten Anreizprobleme bei intensitätsbasierten Zielen in geringerem Mass auf- Monatsthema Grafik 4 das sektorale System durch den avisierten stringenteren Referenzfall auf jeden Fall einen Verlust erleidet, wäre aus dem Gesichtspunkt der Investitionssicherheit die dritte Möglichkeit vorzuziehen. Sektoraler Emissionshandel auf Anlagenebene Vertragsstaatenkonferenz Zielvorschlag, Bericht Genehmigt Ziel Menüansatz – Auswahl der Mechanismen durch die Gastländer Entwicklungsland Umsetzung des Emissionshandelssystems Handel Firma 1 Anlagen 1-n Bericht, Strafzahlungen bei Zielüberschreitung Firma 2 Anlagen 1-n Firma n Anlagen 1-n Quelle: Butzengeiger, Michaelowa / Die Volkswirtschaft Kasten 3 Literatur − Aasrud, André; Baron, Richard; Buchner, Barbara; McCall, Kevin (2009): Sectoral Market Mechanisms – Issues For Negotia tion and Domestic Implementation, Paris. − Baron, Richard; Buchner, Barbara; Ellis, Jane (2009): Sectoral Approaches and the Carbon Market, Paris. − Bradley, Rob; Childs Staley, Britt; Herzog, Tim; Pershing, Jonathan; Baumert, Kevin (2007): Slicing the Pie: Sector-Based Approaches to International Climate Agreements, WRI, Washington. − Schmidt, Jake; Lee, Jin; Helme, Ned; Houdashelt, Mark (2008): Sector-Based Approach to the Post-2012 Climate Change Policy Architecture, in: Climate Policy Nr. 8, S. 494–515. − International Energy Agency (2009): Sectoral Approaches in Electricity, Paris. − Michaelowa, Axel (2007): Untergräbt der Clean Development Mechanism den internationalen Klimaschutz?, in: Die Volkswirtschaft Nr. 9, S. 20–23. − Schneider, Lambert; Cames, Martin (2009): A Framework for a Sectoral Crediting Mechanism in a Post-2012 Climate Regime. treten. Das trifft zu, solange das Intensitätsziel so schwach ist, dass es quasi durch automatische Effizienzsteigerungen erreicht wird. Sobald aber das Intensitätsziel zu greifen beginnt, entsteht dieselbe Problematik wie bei absoluten Zielen, auch wenn sie vielleicht den Beteiligten später bewusst wird. Intensitätsbasierte Ziele leiden unter dem grundsätzlichen Problem, dass ein Emissionshandel erst ex-post möglich ist. Andernfalls müssten ex-ante Schätzungen des Wirtschaftswachstums vorgenommen werden, die in regelmässigen Abständen mit der realen Wirtschaftsentwicklung abgeglichen werden müssen. Damit würden inakzeptable Transaktionskosten entstehen. Übergangslösungen für CDM-Projekte Wenn ein sektorales System eingeführt wird, muss entschieden werden, wie mit CDM-Projekten in diesem Sektor verfahren wird. Grundsätzlich sind drei Möglichkeiten denkbar: − Sofortiger Stopp der Ausgabe von CDMEmissionsgutschriften; − Weiterführung der CDM-Projekte bis zum Ende ihrer derzeitigen Anrechnungsperiode. Die ausgegebenen CDM-Gutschriften werden vom sektoralen Emissionsziel abgezogen, um Doppelzählungen zu vermeiden; − Weiterführung der CDM-Projekte bis zum Ende der letzten Anrechnungs periode sowie Abzug ihrer Emissionsgutschriften vom sektoralen Ziel. Vor dem Hintergrund, dass der CDMProjektentwickler bei der Überführung in 22 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009 Angesichts der Umsetzungsprobleme sektoraler Ansätze sollte den Gastländern die freie Auswahl der Mechanismen zugebilligt werden. Grundvoraussetzung ist, dass der CDM nicht grundsätzlich attraktiver ist als sektorale Mechanismen. Dies wäre der Fall, wenn CDM-Gutschriften auf Basis eines Business-as-usual-Referenzpfads errechnet werden, sektorale Gutschriften aber auf Basis eines wesentlich strikteren Referenzfalls. Eine Gleichbehandlung liesse sich durch eine Abwertung der CDM-Emissionsgutschriften erreichen, die der Differenz zwischen dem sektoralen Business-as-usual-Pfad und dem Referenzfall entspricht. Ein derartiger Ansatz setzt gleichzeitig den beschriebenen und klimapolitisch erwünschten Anreiz für Entwicklungsländer, mittelfristig ein verbindliches nationales Emissionsziel zu übernehmen. Länder mit einer starken Rolle staatlicher Unternehmen würden den sektoralen Mechanismus vorziehen, während Länder mit einem starken Privatsektor beim CDM blieben. Sektormechanismen wären für bislang vom CDM nicht erfasste Sektoren grundsätzlich attraktiv, sofern Regierungen in der Lage sind, wirksame Politikinstrumente einzuführen. Eine grundsätzliche Alternative zu Sektormechanismen wäre die direkte Ausgabe von Emissionsgutschriften für Politikmassnahmen, wie sie im Rahmen der KopenhagenVerhandlungen derzeit diskutiert wird. Dies würde jedoch ebenfalls signifikante Herausforderungen bei der Ausgestaltung der Detailregeln – inbesondere mit Bezug zur Wahrung der Umweltintegrität – mit sich m bringen. Monatsthema Klimaschutz als Aufgabe der wirtschaftlichen Entwicklungszusammenarbeit Das rasante globale Wirtschafts wachstum der letzten Jahrzehnte hat – vor allem wegen des Ver brauchs fossiler Energieträger und der Brandrodung der Tropen wälder – zu einem Anstieg der klimaschädlichen Emissionen ge führt. Die Folgen des Klimawan dels gefährden die Erfolge der letzten Jahrzehnte im Kampf ge gen die Armut: Die Entwicklungs länder sind gegenüber Wetter extremen (Dürren, Tropenstürmen und Überschwemmungen), der Ausbreitung von Tropenkrank heiten sowie dem Anstieg des Meeresspiegels ungleich stärker exponiert. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) verstärkt Schwellen- und Entwicklungsländern kommt eine zunehmende Bedeutung bei der Bekämpfung des Klimawandels zu. Die wirtschaftliche Entwicklungszusammenarbeit des Seco legt einen neuen Schwerpunkt auf die Grossstädte des Bild: Keystone Südens. Im Bild: Luftverschmutzung in Johannesburg. den Klimaschutz in Entwicklungs ländern und betreibt dabei vor allem Ursachenbekämpfung. Industrieländer sind historisch gesehen die grössten Verursacher des Klimawandels. Doch Schwellen- und Entwicklungsländern kommt eine zunehmende Bedeutung bei der Bekämpfung des Klimawandels zu. China und die USA sind heute mit Abstand die bedeutendsten Emittenten von klimaschädlichen Treibhausgasen; aber auch einzelne EU-Länder, Japan sowie grosse Schwellenländer wie Russland, Mexiko, Korea, Indonesien oder Südafrika fallen ins Gewicht. Südafrika etwa verantwortet rund 10-mal so viele CO2-Emissionen wie die Schweiz – mit einem um 33% niedrigeren BIP. Es liegt somit auf der Hand, dass die Schweiz vor allem mittels zielgerichteter internationaler Aktionen zur Lösung des Klimaproblems beitragen kann, sei es durch eine konstruktive Rolle in den Verhandlungen der UN-Klimakonvention, durch den kommerziellen Export klimafreundlicher Technologien, die Strukturierung klima freundlicher Anlageprodukte oder durch Klimaschutzprogramme im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit. Im letztgenannten Feld hat die wirtschaftliche Entwicklungszusammenarbeit des Seco, welche den Einbezug der Partnerländer in die Weltwirtschaft und ihr nachhaltiges Wirtschaftswachstum zum Ziel hat, innovative Ansätze entwickelt. Priorität des Seco ist die Ursachenbekämpfung Dr. Stefan Denzler Ressort Handels förderung, Staats sekretariat für Wirtschaft SECO, Bern 24 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009 Die Rolle des Seco besteht darin, zusammen mit den Partnerländern geeignete Massnahmen zu identifizieren und umzusetzen, welche sowohl wirtschaftlich Sinn machen als auch dem Klimaschutz dienen. Der Fokus Monatsthema Kasten 1 Megastädte im Süden: Wichtige Verbündete im Klimaschutz Im laufenden Jahr legt das Seco einen neuen Schwerpunkt auf die Nutzung des CDM durch Grossstädte. 75% aller Treibhausgasemissionen weltweit entstehen in Städten. Die Stadtverwaltungen können nicht nur regulatorisch einen wichtigen Beitrag zur CO2-Eindämmung leisten, sondern auch mittels Infrastrukturinvestitionen in den öffentlichen Verkehr, die Biogasnutzung aus Abfalldeponien oder effiziente Strassenbeleuchtung und Gebäudetechnik. Damit solche Projekte dank CDM ausgelöst werden, baut das Seco zusammen mit der Weltbank und Schweizer Experten ein Ausbildungsprogramm für Megastädte auf. Bereits laufen konkrete Aktionen mit Grossstädten wie Jakarta, Dar es Salaam, Johannesburg und São Paulo. Im Oktober 2009 hat die Schweiz zudem im Rahmen der Environmental Integrity Group – der gemeinsamen Schweizer Verhandlungsgruppe mit Mexiko, Korea, Monaco und Liechtenstein – eine Submission bei der Klimakonvention eingereicht, welche die Chancen und Lösungsbeiträge von Städten im Klimaschutz in Erinnerung ruft. 1 Vgl. SECO, 2009: Klimawandel und wirtschaftliche Entwicklung. Ein Engagement des SECO. liegt hauptsächlich auf der Reduktion der Treibhausgasemissionen (Mitigation), also der Ursachenbekämpfung. Neben den bilateralen Entwicklungsprogrammen unterstützt das Seco die Anwendung ehrgeiziger Klima strategien in internationalen Institutionen – wie der Weltbank – und nimmt an den internationalen Klimaverhandlungen der UNO teil. Das Engagement des Seco basiert u.a. auf der im Dezember 2008 vom Parlament verabschiedeten Botschaft über die Finanzierung der wirtschafts- und handelspolitischen Massnahmen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit (siebter Rahmenkredit 2008–2012) sowie auf der vom Bundesrat ebenfalls im vergangenen Jahr beschlossenen Energieaussenpolitik, welche beide dem Klimaschutz erhöhte Priorität einräumen. Die zentrale entwicklungspolitische Herausforderung besteht darin, das für den Fortschritt notwendige substanzielle Wirtschaftswachstum in den Entwicklungsländern zu erreichen und gleichzeitig dem Klima und der Ressourcenbasis Sorge zu tragen. Hierzu ist ein klimapolitischer Richtungswechsel sowohl in den Industrie- wie auch in den Entwicklungsländern erforderlich. Die Klimakonvention spricht in diesem Zusammenhang von einer gemeinsamen, aber differenzierten Verantwortung (common but differentiated responsibility). Von den Industrieländern werden konsequente Massnahmen zur starken Absenkung ihres Emissionspfades – optimalerweise sogar zur Erreichung der Klimaneutralität – bis Mitte des Jahrhunderts verlangt sowie zusätzlicher finanzieller und technischer Support: Technologietransfer zugunsten der Entwicklungsländer. Moderne, effizientere Technologien sollen den Entwicklungs- und Schwellenländern von Beginn weg einen CO2-ärmeren Entwicklungspfad erlauben. Das Seco konzentriert sich dabei gemäss seiner Klimastrategie1 auf seine Kernkompetenzen: Technologietransfer, Investitionen in Infrastruktur sowie marktnahe Massnahmen zur nachhaltigen Nutzung der Ressourcen und zur Mobilisierung des Privatsektors etwa mittels Förderung des Emissionshandels. Um eine weniger CO2-intensive Entwicklung zu erreichen, unterstützt das Seco in den Partnerländern (i) die Erhöhung der Energieeffizienz (ii) die Verlagerung des Verbrauchs auf nachhaltige Energiequellen und (iii) die Bemühungen, den Tropenwald und die Biodiversität ökonomisch in Wert zu setzen und sie damit besser zu schützen. Bei seinen Klimaaktivitäten arbeitet das Seco eng zusammen mit internationalen Partnern, namentlich den multilateralen Entwicklungsbanken und internationalen Organisationen wie der Organisation der 25 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009 Vereinten Nationen für die Industrieentwicklung (Unido), der UN-Konferenz über Handel und Entwicklung (Unctad) und der Internationalen Tropenholzorganisation (Itto). Energieeffizienz – die günstigste Lösung Der Energiesektor ist die wichtigste Emissionsquelle für Treibhausgase. Der sparsame Umgang mit Energie spielt deshalb im Kampf gegen den Klimawandel eine Schlüsselrolle. Dies umso mehr, als gerade in vielen Schwellenländern – so beispielsweise in den Seco -Schwerpunktländern Kolumbien, Südafrika und Indonesien – die Energieversorgung stark auf die günstige lokale Kohle ausge richtet ist, deren Vorräte ausserdem länger ausreichen als diejenigen an Erdöl. Auch in Entwicklungsländern gilt aber die Binsenwahrheit: Die günstigste Kilowattstunde ist eine eingesparte. Die angestrebte Verbesserung der Energieeffizienz beinhaltet eine Optimierung sowohl der Produktion wie der Nutzung von Energie. Das Seco trägt mit finanziellen Anreizen, Verbesserung von Rahmenbedingungen und professionellen Beratungsleistungen zur Erhöhung der Energieeffizienz bei. Dabei wird auf die gezielte Nutzung von privatem – nicht zuletzt Schweizer – Know-how und Kapital gesetzt: In der Stromerzeugung und -übertragung, der effizienten Steuerung industrieller Anlagen und in der Gebäudetechnik bietet sich ein breites Feld für Schweizer Spitzentechnologie. Symptomatisch für viele Entwicklungsländer sind häufige Stromunterbrüche aufgrund technischer Pannen sowie Netzüber lastung bei starker Verbrauchszunahme. Die Black-outs bringen beträchtliche ökonomische Verluste mit sich und zwingen die Kunden, auf teure (und CO2-intensive) Notstromaggregate umzusteigen. In verschiedenen Ländern vor allem Südosteuropas hat das Seco deshalb – in Koordination mit weiteren Gebern wie Weltbank und Europäischer Entwicklungsbank – die Stromversorgungssysteme mittels Investitionen in die nationalen Lastverteilzentren, Übertragungsleitungen und Transformatorenstationen modernisiert. Dadurch wurden nebst der Stabilisierung der nationalen Netze und der Reduktion von Übertragungsverlusten auch die Kapazitäten des grenzüberschreitenden Stromhandels und die wirtschaftliche Integration in diesem Sektor ausgebaut. Grosser Handlungsbedarf bestand nach dem Fall der Mauer auch in den desolaten Fernwärme systemen Osteuropas: Gas- oder ölbetriebene Anlagen mit niedrigem Wirkungsgrad, schlecht isolierte Rohrleitungen und die Regulierung der Raumtemperatur mittels Öff- Monatsthema Kasten 2 Albanien: Die Turbinen laufen wieder rund in Fierza Strom wird in Albanien hauptsächlich mit Wasserkraftwerken an den Flüssen Drin und Mat produziert. Mit der wirtschaftlichen Öffnung und Entwicklung des Landes nahm der Strombedarf zu. Gleichzeitig waren die in den 70er Jahren – namentlich mit chinesischer und russischer Hilfe und Technologie – gebauten Kraftwerke in die Jahre gekommen und funktionierten nur noch unzuverlässig. Versorgungslücken wurden vermehrt mit kleinen Benzin- und Dieselgeneratoren überbrückt. Nur die Sanierung der Wasserkraftwerke erlaubte, das bestehende Potenzial dieser erneuerbaren Energie optimal zu nutzen. Das Kraftwerk in Fierza ist das zweitgrösste Albaniens: Es liefert fast einen Drittel des im Land produzierten Stromes. Dank der rund 12 Mio. Franken umfassenden, mit Schweizer Know-how und Finanzierung des Seco durchgeführten Sanierung der Turbinen und Generatoren ist die zuverlässige Stromproduktion des Kraftwerkes auch in Zukunft gewährleistet. Gleichzeitig konnte dank einer Effizienzsteigerung die maximale Kapazität um 15 Megawatt erhöht werden. Parallel dazu wurden dank Druck der Geber die Stromtarife sukzessive marktnäher gestaltet und der Stromdiebstahl unterbunden. 2 Vgl. Weltbank, 2009: State and Trends of the Carbon Market 2009. 3 Renewable Energy and Energy Efficiency Promotion in International Cooperation, siehe www.repic.ch. nen der Fenster waren symptomatisch. Das Seco hat in einem Pilotprojekt in zwei rumänischen Kleinstädten je eine Quartierfernheizung saniert: Moderne Wärmekraftkoppelungsanlagen produzieren Strom für das Netz und nutzen die Abwärme für Heizung und Warmwasser. Dadurch resultiert eine Einsparung von 130 000 Tonnen CO2 in zehn Jahren. Das vom Seco und der Unido umgesetzte Konzept «Cleaner Production» zielt auf eine öko-effizientere Industrieproduktion. Dazu gehört auch die Optimierung des Energieverbrauchs. Eine noch grössere positive Klimawirkung erzielen die Verbesserung des Produktedesigns und die Reduktion des Produktionsausschusses. CDM-Messe Europas – die jährliche Carbon Expo – aufgebaut. Aus Entwicklungsperspektive ist zentral, dass CDM-Projekte den Einbezug der Entwicklungsländer in die internationalen Klimaschutzbemühungen gewährleisten, indem sie den Kapital- und Technologietransfer fördern und so eine nachhaltige Entwicklung in den Partnerländern begünstigen. Der CDM kann für eine Win-Win-Situation zwischen Umwelt- und Entwicklungspolitik sorgen. Allerdings müssen seine Regeln deutlich vereinfacht werden, damit auch kleinere Projekte und eine grössere Anzahl Länder und Städte profitieren können. Emissionshandel – ein neuer Markt entsteht Die ungebremste Nutzung der fossilen Rohstoffe Erdöl, Erdgas und Kohle zur Energieversorgung ist hauptverantwortlich für den steigenden CO2-Ausstoss. Gleichzeitig ist eine funktionierende Energieversorgung unerlässlich für ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum und die Verbesserung der Lebensqualität. Die Diversifikation der Energie produktion auf erneuerbare Quellen wirkt sich positiv auf Klima und Umwelt aus und mindert die negativen Auswirkungen durch Preisschwankungen fossiler Rohstoffe. Das Seco fördert attraktive Rahmenbedingungen und Technologietransfer anhand konkreter Programme mit Demonstrationseffekt. Es macht Wasserkraft-, Solarenergie-, Windkraft- und Biogastechnologien auch den ärmeren Ländern zugänglich. Die Schweiz als Forschungs- und Technologiestandort hat in diesen Bereichen viel zu bieten. Zwecks Förderung der erneuerbaren Energien in der Entwicklungszusammenarbeit hat das Seco 2004 die gemeinsame Bundesplattform Repic3 initiiert, an der auch die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (Deza), das Bundesamt für Umwelt (Bafu) und das Bundesamt für Energie (BFE) beteiligt sind. Repic fördert Projekte mit realistischen, nachhaltigen und marktorientierten Ansätzen, welche unter Mitwirkung von Schweizer Unternehmen und Organisationen zustande kommen – beispielsweise Windmessungen in Zentralamerika und Osteuropa, welche Voraussetzung sind für spätere erfolgreiche Investitionen in Windparks. Oder technische Vorabklärungen, welche Biogasverwertung für Kaffee- oder Bananenabfälle geeignet ist. Das Seco leistete Pionierarbeit beim Aufbau der Kapazitäten in den Entwicklungsländern zur effektiven Nutzung der so genannten flexiblen Mechanismen, insbesondere des Clean Development Mechanism (CDM). Die flexiblen Mechanismen helfen seit dem Inkrafttreten des Kyoto-Protokolls im Januar 2005, Emissionen dort zu vermeiden oder zu verringern, wo die Wirkung pro eingesetzten Franken am grössten ist – also meist in den Entwicklungs- und Schwellenländern. CDM-Projekte müssen bei der Klima konvention registriert werden und später durch externe Prüffirmen überwacht werden. Dabei ist zu belegen, dass zusätzliche Emissionsreduktionen geleistet wurden (Additionalität). Zwar erzielte der primäre CDM-Markt 2008 – trotz Preiseinbruch im Zuge der Wirtschaftskrise ein – Transaktions volumen von 6,5 Mrd. US-Dollar; im Sekundärmarkt wurden sogar 26,3 Mrd. US-Dollar umgesetzt.2 Viele Unternehmen investieren nicht selbst in CDM-Projekte, sondern kaufen Zertifikate bei spezialisierten Fonds auf und sichern sich über Termingeschäfte ab. Allerdings entfallen rund 80% aller generier ten Zertifikate bisher auf die drei Länder China, Indien und Brasilien. Sub-SaharaAfrika dagegen fehlt beinahe gänzlich auf der Landkarte des CDM. Ebenso ungleich ist die Nutzung des CDM nach Sektoren: Im Verkehrssektor, obwohl wesentlicher Verursacher des CO2-Ausstosses, konnten wegen methodischer Schwierigkeiten bei der Belegung der Additionalität nur vereinzelt CDMProjekte registriert werden. Das Seco hat deshalb zusammen mit der Weltbank neue CDM-Methoden für den Verkehrssektor entwickelt. Die nationalen Behörden für die Bewilligung der CDM-Projekte wurden in über 40 Ländern gestärkt und die wichtigste 26 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009 Förderung der erneuerbaren Energien Nachhaltiges Tropenwaldmanagement Die Zerstörung des Tropenwaldes und die Intensivierung der Landwirtschaft sind neben dem Energieverbrauch die wichtigsten Monatsthema beigesteuert. Mit diesen Mitteln werden Länder wie Indonesien unterstützt, auf Redd hinzuarbeiten und die nötigen Kontroll systeme wie Forstinventare aufzubauen sowie die lokale Bevölkerung optimal einzubinden. Bedeutung geeigneter Rahmenbedingungen Das Kraftwerk Fierza in Albanien (im Bild) wurde mit Schweizer Know-how und Finanzierung des Seco in der Höhe von rund 12 Mio. Franken saniert. Bild: Photopress Ursachen der globalen Klimaerwärmung. Das Verschwinden der Wälder verursacht fast einen Fünftel der weltweiten TreibhausgasEmissionen. In den tropischen Ländern Zentral- und Südamerikas beträgt dieser Anteil am regionalen CO2-Ausstoss gar rund 60%. Das empfindliche Ökosystem Tropenwald mit seiner unersetzlichen wirtschaftlichen Bedeutung als Wasserspeicher, Erosionsschutz, Holz- und Nahrungsmittellieferant wird seinerseits durch Wetterextreme weiter geschwächt. Das Seco fördert die nachhaltige Tropenwaldbewirtschaftung mittels Schaffung von Nachhaltigkeitsstandards, wobei die privaten Akteure einzubinden sind. So hat sich im Schweizer Markt das private Label FSC gut etabliert. Ausserdem beteiligt sich das Seco an Initiativen, welche internationale Nachhaltigkeitsstandards für weitere nachwachsende Rohstoffe – wie Kaffee, Baumwolle, Soja oder Biotreibstoffe – etablieren. Des Weiteren unterstützt das Seco einen neuen globalen Mechanismus, der wirtschaftliche Anreize für den Schutz der Wälder als wichtige Speicher von Kohlenstoff setzt. In den internationalen Klimaverhandlungen spielt der Begriff Redd (Reduktion von Emissionen aus Entwaldung und Schädigung der Wälder) eine Schlüsselrolle. Dabei geht es um die finanzielle Entschädigung jener Länder und Tropenwaldbesitzer, die ihren Wald erhalten und so zur Klimastabilisierung beitragen. Die Weltbank hat als erste multilaterale Institution eine breit abgestützte globale Redd-Initiative ergriffen. Das Seco hat an diese Forest Carbon Partnership Facility (FCPF) bisher 8,2 Mio. US-Dollar 27 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009 Die Erfahrungen des Seco zeigen, dass – nebst der Erhöhung der Finanzmittel für den Klimaschutz seitens der Industrieländer – auch die Entwicklungsländer selbst die nötigen Anpassungen vornehmen müssen, damit der Technologietransfer intensiviert werden kann. Technologietransfer erfolgt in aller Regel durch Handel oder Direktinvesti tionen, weshalb dem Privatsektor eine entscheidende Rolle zukommt. Ungünstige Rahmenbedingungen bilden noch immer die zentrale Barriere für Technologietransfer: Zölle, nichttarifäre Handelshemmnisse, Investitionsunsicherheit, Bürokratie und Korruption, aber auch sektorspezifische Schwächen wie unattraktive Energietarife, Stromdiebstahl und fehlende Regulierungen für die Einspeisung dezentraler Stromproduktion. Die Verbesserung der ökonomischen Gouvernanz und der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sind deshalb unabdingbare Elemente in der wirtschaftlichen Entwicklungszusammenarbeit. Erst ein geeignetes Umfeld ermöglicht es, die Absorptionskapazität der Entwicklungsländer für klimaschonende Technologien zu gewährleisten und dank Handel und Investi tionen Armut zu reduzieren. Monatsthema Klimafragen in der Handelspolitik Die Klima- und Handelspolitik verfolgen konzeptionell unterschiedliche Ziele. Das internationale Klimaregime will das Treib hausgasproblem durch international koordinierte staatliche Regulierungen lösen. Bei der Handelspolitik geht es um die Liberali sierung von Märkten. Bisher waren kaum Konflikte zwischen diesen beiden Systemen auszumachen. Weil sich diese in Zukunft aber annähern und zum Teil überschneiden werden, wird deren kohärente Weiterentwicklung eine grosse Herausforderung darstellen. Damit die Klima- und Handelspolitik sich gegenseitig möglichst positiv beeinflussen Mit der zunehmenden Dringlichkeit der Reduktion von Treibhausgasemissionen werden ambitiösere klimapolitische Massnahmen in Zukunft verstärkt auch wirtschaftlich spürbar werden. Im Bild: Containerhafen in Tokyo. Bild: Keystone und Konflikte vermieden werden, müssen entsprechende Berührungspunkte frühzeitig erkannt und Interessenabwägungen transparent und auf objektiver Grundlage diskutiert werden. Geringe Handelsrelevanz der bisherigen Klimapolitik Die internationale Politik zur Reduktion der Treibhausgasemissionen kam bisher kaum in Konflikt mit dem internationalen Handelsrecht. Dies entspricht der UN-Klimarahmenkonvention, die in ihren Prinzipien festhält, dass Massnahmen zur Bekämpfung der Klimaänderungen weder ein Mittel willkürlicher oder ungerechtfertigter Diskriminierung noch eine verschleierte Beschränkung des internationalen Handels sein sollen (Art. 3.5). Die geringe Handelsrelevanz des auf dieser Basis ausgehandelten Luca Arnold Ressort WTO, Staats sekretariat für Wirtschaft SECO, Bern Dr. Thomas Roth Ressort Umwelt- und Energiepolitik, Staats sekretariat für Wirtschaft SECO, Bern 29 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009 Kyoto-Protokolls, das 2005 in Kraft trat und bis 2012 gilt, liegt im Wesentlichen darin begründet, dass die quantitativen Emissionsreduktionen, zu denen sich die Industrie länder mit dem Kyoto-Protokoll verpflich teten, einem Territorialprinzip folgen: Die Länder sind nur für jene Emissionen verantwortlich, die auf ihrem Staatsterritorium verursacht werden. Das bedeutet, dass die Umsetzung des Kyoto-Protokolls – nebst der Berücksichtigung von Quellen- und Senken effekten in landwirtschaftlichen Böden und Wäldern – für die meisten Länder bei der Verbrennung von fossilen Energieträgern ansetzt. Daraus ergibt sich, dass die notwendigen Massnahmen (Emissionssteuern und -handelssysteme, Effizienzvorschriften u.a.) ebenfalls bei der Verbrennung von fossilen Energien und damit am Anfang des Lebenszyklus emissionsintensiver Güter (bei der Produktion) wirken. Der nachgelagerte Handel und Konsum dieser Güter bleibt von direkten klimapolitischen Eingriffen weitgehend unberührt. Die Klimapolitik überträgt sich dabei nur indirekt über Preiseffekte auf Handel und Konsum. Monatsthema Klimarelevante Elemente in der WTO-Doha-Runde In der WTO gibt es keine expliziten Regeln in Bezug auf Klimafragen. Sobald aber Klimamassnahmen den Handel beeinflussen, müssen diese der Überprüfung von WTORegeln standhalten. Zusätzlich finden im Rahmen der Doha-Runde Verhandlungen zum Thema Handel und Umwelt statt, die mit der Klimadiskussion an Aktualität und Wichtigkeit gewonnen haben. Bei diesen Verhandlungen geht es darum, die gegenseitige Wechselwirkung von Handel und Umwelt positiv zu verstärken. Auf der rechtlichen Ebene sollen Fragen zum Verhältnis zwischen handelsrelevanten Umweltregeln und WTORegeln geklärt werden. Die Schweiz setzt sich hier für eine ambitiöse und zukunftsorientierte Lösung ein. Die entsprechenden Vorschläge für allgemeine Auslegungsprinzipien und eine bessere Berücksichtigung von Umweltanliegen im WTO-Streitschlichtungsmechanismus zur Vermeidung zukünftiger Konflikte sind aber heute kaum konsensfähig. Im Gegensatz dazu sind institutionelle Anpassungen für einen verbesserten Informa tionsaustausch zwischen den Sekretariaten der WTO und der Umweltabkommen wie beispielsweise der UNO-Klimakonvention weit weniger kontrovers. Schliesslich sollen sogenannte Umweltgüter und Dienstleistungen, die nützlich für die Umwelt sind, verstärkt liberalisiert werden. Dies entspricht der WTO-Logik fortschreitender Liberalisie rung und könnte gleichzeitig den Techno logietransfer fördern. Obwohl das Mandat eindeutig ist, in diesem Bereich keinerlei Zielkonflikt zwischen Handel und Klima besteht und die Liberalisierung klimarelevanter Güter als erster praktischer Schritt vorgeschlagen wurde, ist noch kein konkretes Resultat in Sicht. Mögliche verstärkte Handelsrelevanz der künftigen Klimapolitik Mit der zunehmenden Dringlichkeit der Reduktion von Treibhausgasemissionen werden ambitiösere klimapolitische Massnahmen in Zukunft verstärkt auch wirtschaftlich spürbar werden. Einzelne Staaten könnten vermehrt auf direkt handelsbezogene Instrumente zurückgreifen, was zur Folge haben würde, dass sich die – wie oben erwähnt – bisher fast ausschliesslich produktionsbezogene Klimapolitik auf Handel und Konsum ausweiten. Dabei sind drei verschiedene Motive zu unterschieden: – Verantwortung der Konsumenten: Vor allem in Industrieländern übernehmen Konsumenten immer mehr die Verant- 30 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009 wortung über den gesamten Lebenszyklus der von ihnen konsumierten Güter. Damit wird den bei Herstellung und Transport von Gütern im Ausland verursachten Emissionen zunehmend Beachtung geschenkt. – Carbon Leakage: Wirksame Emissionsreduktionsanreize führen unweigerlich dazu, dass emissionsintensive Wirtschaftszweige in ihrer Wettbewerbsfähigkeit betroffen sind. Je nach Exposition im internationalen Wettbewerb kann das zu Produktionsverlagerungen führen, wenn einige Länder eine weniger strenge Klimapolitik verfolgen. Solche Prozesse können die Wirksamkeit der Klimapolitik unterminieren, indem Emissionen nicht vermieden, sondern teilweise verlagert werden. Diesem als Car bon Leakage bezeichneten Vorgang Einhalt zu gebieten, kann Anlass sein, vermehrt zu handelspolitischen Massnahmen zu greifen. – Trittbrettfahren: Die globale Natur des Klimaproblems hat zur Folge, dass alle wichtigen Emissionsländer zur Lösung beitragen müssen, damit die Klimapolitik ihre Wirkung entfalten kann und die weltweiten Emissionen zum Wohle aller Länder im notwendigen Umfang reduziert werden können. Gleichzeitig hat jedes Land relativ grosse wirtschaftliche Anreize, zwar von den Anstrengungen der anderen Länder zu profitieren, selber aber nichts beizusteuern (Trittbrettfahren). Handelspolitische Massnahmen könnten als ultima ratio auch dafür eingesetzt werden, Länder vom Trittbrettfahren abzuhalten. Vielfältige Berührungspunkte von Handels- und Klimapolitik Der Klimawandel und die Massnahmen zu dessen Bekämpfung oder zur Anpassung an dessen Folgen haben Einfluss auf den Handel. Im Spannungsfeld zwischen Handels- und Klimaanliegen bedarf es einer ganzheitlichen Sicht, um kohärente Lösungen zu finden und damit zukünftige Konflikte zu vermeiden. Dominiert wird die Handel/Klima-Diskussion zurzeit von den sogenannten Grenz ausgleichsmassnahmen. Diese sollen die durch strenge nationale Klimaregeln verursachten Wettbewerbsnachteile abfedern und gleichzeitig Carbon Leakage verhindern, indem entsprechende Zusatzkosten gegenüber Ländern mit weniger strengem Klimaregime an der Grenze ausgeglichen werden. Diese Unterschiede entstehen, wenn gewisse Länder nicht bereit sind, ihren Beitrag zur Bekämpfung des Klimawandels in Form von Re duktionsverpflichtungen zum Ausstoss von Monatsthema Anzustreben ist eine global koordinierte Klimapolitik, die alle Länder mit bedeutenden Emis sionen angemessen einbezieht und folglich direkte handelspolitische Massnahmen – sei es als Druckmittel oder als Schutz einheimischer Industrien – unnötig macht. 1 Gemäss Weltbankbericht vom Mai 2009, «State and Trends of the Carbon Market» (http://wbcarbonfinance. org). Treibhausgasen zu leisten. Gewisse Unterschiede in den Reduktionsverpflichtungen werden akzeptiert. Sie entsprechen einem Grundprinzip der UNO-Klimakonvention (Common But Differentiated Responsibilities) und dürfen nicht mit dem handelspolitischen Instrument der Ausgleichsmassnahmen nachträglich wieder rückgängig gemacht werden. Ein echtes Level Playing Field in Bezug auf Klimamassnahmen ist demzufolge nicht gewollt und zudem in der Praxis kaum erreichbar. In den USA ist ein Klimagesetz mit Grenz ausgleichsmassnahmen in der parlamentarischen Beratung; in der EU spricht sich namentlich Frankreich für solche Massnahmen aus. Entwicklungsländer kritisieren aber Grenzausgleichsmassnahmen nicht nur als handelsrechtlich unzulässig, sondern auch als politisch inopportune Beeinflussung der Klimaverhandlungen. Ob der Grenzausgleich unter handelsrechtlichen Gesichtspunkten zulässig ist, bleibt eine offene Frage und hängt hauptsächlich davon ab, ob die entsprechenden Massnahmen nicht-diskriminierend sind, auf objektiven Kriterien basieren und zum Schutz der Umwelt umgesetzt werden (können). Aus handelspolitischer Sicht ist es wichtig, dass solche Massnahmen nicht zum Schutz der eigenen Wirtschaft oder als unzulässige Strafmassnahme missbraucht werden. Momentan dient der Grenzausgleich vor allem als Drohkulisse für die Klimaverhandlungen. Falls alle wichtigen Handelspartner adäquate Klimaverpflichtungen akzeptieren, werden Grenzausgleichsmassnahmen mangels Trittbrettfahrern hinfällig. Ein gängiges Mittel zur Umsetzung von Reduktionsverpflichtungen ist der Handel mit 31 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009 Bild: Keystone Emissionszertifikaten im Rahmen eines sogenannten Cap-and-Trade-Systems. Es wird eine verbindliche Emissionsobergrenze festgelegt (Cap) und zu deren Erfüllung marktwirtschaftliche Instrumente (Versteigerung und anschliessender Handel mit Emissionszerti fikaten) zur Verfügung gestellt. Dieses System beeinträchtigt vor allem energieintensive und dem Handel ausgesetzte Sektoren in ihrer Wettbewerbsfähigkeit. Deshalb werden Emissionszertifikate zum Teil kostenfrei zugeteilt, was unter dem Blickwinkel des WTO-Subventionsabkommens Fragen aufwirft. Emissionszertifikate beeinflussen aber nicht nur die Produktionskosten und damit den Preis von Gütern und Dienstleistungen, sondern werden auch per se ein immer wichtigerer Markt, der sich äusserst dynamisch entwickelt: Das Marktvolumen hat sich in einem Jahr verdoppelt und belief sich im Jahre 2008 auf 126 Mrd. US-Dollar.1 Weil beim Handel mit Emissionszertifikaten in aller Regel Finanzvermittler eingebunden sind, findet grundsätzlich das WTO-Abkommen zum Handel mit Dienst leistungen Anwendung. Von praktischer Re levanz ist dies allerdings nur dann, wenn entsprechende Verpflichtungen in Bezug auf Finanzdienstleistungen bestehen. Zur weiteren Illustration, wie sich Handels- und Klimafragen immer stärker gegenseitig beeinflussen, folgen eine Reihe weiterer Beispiele: – Es gibt eine Vielzahl komplexer technischer Standards und Labels im Klimabereich, die zur Erleichterung des Handels harmonisiert und vereinfacht werden sollten. Damit besteht aber auch die Gefahr einer Nivellierung auf den kleinsten gemeinsamen Nenner. Monatsthema – Entwicklungsländer fordern in den Klima verhandlungen besseren Zugang zu Klima technologien. Der Schutz des geistigen Eigentums wird dabei oft als Hindernis betrachtet, und entsprechend wird die Forderung nach einem analogen System – wie jenem bezüglich der Zwangslizenzen für patentgeschützte lebenswichtige Medi kamente – laut. Die Möglichkeit von Zwangslizenzen ist im Handelssystem aber nur als streng begrenzte Ausnahme im Einzelfall vorgesehen. – Die entscheidende Messgrösse für Massnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels sind Treibhausgase. Diese werden hauptsächlich während des Produktionsprozesses ausgestossen und lassen sich im Endprodukt nicht nachweisen (Embedded Carbon). An der Grenze dürfen Produkte aber schon aus praktischen Gründen grundsätzlich nur anhand klar erkennbarer Eigenschaften unterschieden werden. Ob auch Embedded Carbon als im Endprodukt nicht erkennbares Unterscheidungskriterium zulässig sein könnte, ist umstritten. – Der Beitrag der Landwirtschaft zur Bekämpfung des Klimawandels und zur Anpassung an dessen Folgen kann mit staatlichen Subventionen honoriert oder gefördert werden. Unklar ist, ob und unter welchen Voraussetzungen solche Subventionen als interne Stützungsmassnahmen gelten könnten, die keine oder nur geringe Handelsverzerrungen oder Auswirkungen auf die Produktion haben und entsprechend im Rahmen des WTO-Abkommens über die Landwirtschaft zulässig wären (sogenannte Green-Box-Mass nahmen). – Neue und strenge Umweltschutzregeln können als (teilweise) Enteignung im Sinne bilateraler Investitionsschutzabkommen verstanden werden, wenn durch diese Regeln Unternehmen ausländischer Investoren negativ betroffen sind. Die Gefahr entsprechender Kompensationsforderungen kann eine abschreckende Wirkung auf Länder haben, die ein strenges Klimaregime einführen wollen. Deshalb wird als generelle Einschränkung des Investitionsschutzes gefordert, dass nicht-diskriminierende Massnahmen im öffentlichen Interesse keine Enteignung darstellen. Herausforderungen für das Handels system und die Klimapolitik Angesichts der aufgezeigten Berührungspunkte besteht die Gefahr, dass zwischen Klima- und Handelsregime Widersprüche und Konflikte entstehen, welche beide Bereiche 32 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009 schwächen könnten. Deshalb muss eine kohärente Politik weiterverfolgt werden, die das Klima- und Handelsregime wenn immer möglich gegenseitig stärkt. Die Handelspolitik kann naturgemäss kaum aktiv zur Klimapolitik beitragen. Eine Ausnahme bildet die verstärkte Liberalisierung klimarelevanter Umweltgüter im Rahmen der Doha-Runde der WTO – einer der wenigen Themenbereiche, in dem keinerlei Zielkonflikt zwischen Handels- und Klimaanliegen besteht. Die Forderung der Handelspolitik, dass Massnahmen objektiv rechtfer tigbar sind, nicht versteckt protektionistischen Zielen dienen und zu keiner willkürlichen Diskriminierung führen, ist auch aus Klimasicht ein nützliches und bewährtes Kontrollinstrument. Die Handelspolitik darf aber darüber hinaus nicht instrumentalisiert werden, um ein ambitiöses zukünftiges Klimaregime zu verhindern. Die WTO sowie darauf aufbauende Freihandelsabkommen enthalten Ausnahmeregeln zum Schutze der Umwelt. Damit besteht Flexibilität, Klimafragen in der Handelspolitik gebührend zu berücksichtigen. Das Handelssystem wird in Zukunft beweisen müssen, diesem Anspruch im Einzelfall auch gerecht werden zu können. Auf Seiten der Klimapolitik ist eine global koordinierte Politik anzustreben, die alle Länder mit bedeutenden Emissionen angemessen einbezieht und folglich direkte handelspolitische Massnahmen – sei es als Druckmittel oder als Schutz einheimischer Industrien – unnötig macht. Der Aufbau und die Weiterentwicklung der Emissionshandelsmechanismen können die Länder dabei unterstützen, einerseits ambitiöse Emissionsreduktionsziele einzugehen und andererseits eine angemessene internationale Verteilung der Lasten sicherzustellen. Die Schweiz hat als kleine, offene Volkswirtschaft ein besonderes Interesse an einem gut funktionierenden internationalen Handelsregime. Gleichzeitig hat sie als Mitverursacherin des Klimawandels und als mit der Alpenregion besonders betroffene Nation eine grosse Verantwortung, dass das internationale Klimaregime zielführend weiterent wickelt wird. Monatsthema Die Klimaszenarien des Weltklimarates und der IEA Nach Ansicht des Zwischenstaatlichen Ausschusses für Klimaänderungen (Weltklimarat, IPCC) ist die Erderwärmung eindeutig und ist vorwiegend auf den Ausstoss von Treibhausgasen (THG) der Menschheit zurückzuführen. Sie erfordert bis 2020–2030 einschneidende Massnahmen, um die Emissionen zu stabilisieren und anschliessend zu senken. Andernfalls drohe «die Anpassungsfähigkeit von natürlichen, bewirtschafteten und menschlichen Systemen» zu versagen. Die Interna tionale Energieagentur (IEA) hält die derzeitige Entwicklung ebenfalls für nicht nachhaltig und schlägt deshalb Szenarien zur Sta- Die meisten Länder möchten den durchschnittlichen Anstieg der Erdoberflächentemperatur auf 2° C gegenüber dem Stand vor der Industrialisierung begrenzen. Allerdings erlauben nur die ehrgeizigsten Stabilisierungsszenarien des IPCC, dieses Ziel zu erreichen. Im Bild: Ein wegen Voranschreitens der Wüste aufgegebener Landwirtschaftsbetrieb in Bild: Keystone Australien. bilisierung der Treibhausgaskonzentration vor. Für die IEA ist es entscheidend, dass die Klimaverhandlungen zu sofortigen, entschlossenen und koordinierten Massnahmen gegen die globale Erwärmung führen. 1 Assessment Report AR4 des IPCC (Englisch): www.ipcc.ch/ pdf/assessment-report/RE4/syr/RE4_syr.pdf. Eine deutsche Fassung ist zu finden unter: www.bmbf.de/pub/ IPCC2007.pdf. Vincent Beuret Ressort Energie versorgung, Bundesamt für Energie BFE, Bern Hintergrund Ziele des Weltklimarates Vom 7. bis 18. Dezember 2009 kommen in Kopenhagen die Vertreter der 192 Unterzeichnerstaaten des Protokolls von Kyoto zur 15. Tagung der Vertragsstaatenkonferenz der UN-Klimarahmenkonvention zusammen. Das Kyoto-Protokoll läuft im Jahr 2012 aus, und es geht darum, neue Ziele für die Minderung der Treibhausgasemissionen bis 2020 und 2050 festzulegen. Die meisten Länder möchten den durchschnittlichen Anstieg der Erdoberflächentemperatur auf 2° C gegen über dem Stand vor der Industrialisierung begrenzen. Allerdings erlauben nur die ehrgeizigsten Stabilisierungsszenarien des IPCC, dieses Ziel zu erreichen. Die Szenarien erfordern sofortiges Handeln; denn je länger die Massnahmen zur Reduzierung des Treib hausgasausstosses aufgeschoben werden, um so teurer und technisch aufwendiger werden sie sein. In Kopenhagen wird es darum gehen, möglichst viele Länder zum Handeln zu bewegen – jedes nach seinen Möglichkeiten und unabhängig von seiner Grösse. Auf dem Spiel steht nicht nur der Klimaerhalt, sondern auch die drohende Erschöpfung der fossilen Brennstoffe sowie die Versorgungssicherheit der Energie importierenden Länder. Der 1988 unter dem Dach der UNO eingerichtete IPCC hat die Aufgabe, die vorhandenen wissenschaftlichen, technischen und sozioökonomischen Informationen über die anthropogenen Klimaänderungen zu begutachten, die dadurch entstehenden Risiken und Folgen abzuschätzen und die Möglichkeiten zu beurteilen, diese abzumildern oder entsprechende Anpassungen vorzunehmen. Jeder IPCC-Bericht fasst den zum Zeitpunkt seiner Veröffentlichung vorhandenen weltweiten Kenntnisstand der Wissenschaft über Klimafragen zusammen. Bisher hat das IPCC vier solche Sachstandsberichte veröffentlicht, den dritten im Jahr 2001 (Third Assessment Report, TAR) und den vierten 2007 (AR41). Jeder Bericht diente als Grundlage für die weiteren Verhandlungen im Rahmen der UN-Klimarahmenkonvention. Der nächste Bericht (AR5) ist für 2014 angekündigt. 33 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009 IPCC-Referenz- bzw. Reduktions-/ Stabilisierungsszenarien Die künftigen Treibhausgasemissionen hängen von einer Vielzahl von Faktoren ab, die untereinander wiederum in hoch kom- Monatsthema Kasten 1 Klimasensitivität Die Klimaentwicklung ist das Ergebnis der Schwankungen der einzelnen Faktoren, die die globale mittlere Erdoberflächentempe ratur beeinflussen. Bei einer Verdoppelung der CO2-Konzentration in der Atmosphäre (und nachfolgender Stabilisierung) steigt die mittlere Erdoberflächentemperatur an und pendelt sich einige Grade über dem vorherigen Wert ein. Das IPCC definiert diese Erwärmung als Gleichgewichtsklimasensitivität. Diese liegt zwischen 2° C und 4,5°C (siehe Grafik 1, rechts), unter Berücksichtigung der Rückkopplungsmechanismen zwischen den Klimafaktoren. Als wahrscheinlichster Wert gilt 3° C. Für sehr unwahrscheinlich hält das IPCC eine Klimasensitivität von weniger als 1,5° C (immer bei einer Verdoppelung der CO2Konzentration). 2 IPCC-Sonderbericht über die Emissionsszenarien (Englisch): www.ipcc.ch/pdf/special-reports/spm/sres-en.pdf. 3 World Energy Outlook 2008: www.worldenergyoutlook. org/2008.asp. plexen Wechselwirkungen stehen. Fachleute entwickeln daher Szenarien, anhand deren sie verschiedene mögliche «Zukunftsbilder» beschreiben und analysieren, die Auswirkungen der einzelnen Faktoren auf die klimaschädlichen Emissionen bewerten und die Möglichkeiten der Emissionsminderung oder der Anpassung untersuchen können. 1992 entwarf das IPCC die ersten globalen Szenarien mit Emissionsprojektionen für alle THG (IS92). Eine weitere Szenarienreihe folgte 1996 (SRES2). Diese Szenarien enthalten weder Vorhersagen noch Hochrechnungen, sondern beschreiben so plausibel wie möglich, wie sich das Klima im 21. Jahrhundert unter genau definierten Annahmen (demografische Entwicklung, wirtschaftliche und gesellschaftliche Veränderungen, technologischer Fortschritt) entwickeln könnte. Dabei schliessen sie keine zusätzlichen klimapolitischen Massnahmen ein, die über die aktuellen hinausgehen – daher die Bezeichnung Emissions- bzw. Referenzszenarien. Da bestimmte Folgen des Klimawandels als unabwendbar zu betrachten sind, schätzt das IPCC, dass «langfristig wahrscheinlich die Anpassungsfähigkeit von natürlichen, bewirtschafteten und menschlichen Systemen überfordert sein wird», wenn nichts unternommen wird, um die Erwärmung zu bremsen. Dies umso mehr, wenn von einer hohen Treibhausgassensitivität des Klimas ausgegangen wird (siehe Kasten 1). Auch im Falle einer Senkung der Treibhausgaskonzentration wird indes die Trägheit der klimatischen und sozioökonomischen Systeme dazu führen, dass die globale Erwärmung der Erdoberfläche und das Ansteigen der Meeresspiegel durch thermische Ausdehnung über Jahrzehnte oder sogar Jahrhunderte hinweg weitergehen würden. Zur Bekämpfung der Erderwärmung erstellt das IPCC Minderungsszenarien für die Emissionen von THG. Die Rede ist auch von Stabilisierungs- oder Konzentrationsszenarien, da sie Emissionsziele festlegen. Diese werden für einen Zeithorizont (z.B. 2100) und bestimmte Konzentrationen an CO2 oder THG in Parts per million (ppm) ausgedrückt. Anhand mathematischer Modelle wird für jedes Jahr bis zum Zieljahr die Emissionsmenge errechnet, die die Erreichung des Zieles erlaubt. Die Ergebnisse werden in Emissionskurven aufgezeichnet. Zwischen dem dritten (TAR 2001) und dem vierten Sachstandsbericht (AR4 2007) wurden die Rechenmodelle für die Treib hausgasemissionen deutlich verfeinert, sodass es möglich wurde, das Minderungspotenzial nicht nur für die CO2-Emissionen, sondern auch für den Ausstoss aller wichtigen THG genauer abzuschätzen. So lag im TAR der 34 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009 niedrigste Zielwert für die CO2-Konzentra tion am Ende des 21. Jahrhunderts noch bei 450 ppm, während der AR4 mit zwei neuen Szenariengruppen (I und II) aufwartet, die jeweils Stabilisierungsziele von 380 bzw. 420 ppm für CO2, und 450 bzw. 500 ppm für alle THG ausweisen. Der zeitliche Emissionsverlauf für diese Szenariengruppen ist in Grafik 1 (links) dargestellt. Die Szenarien der Gruppe III entsprechen dem niedrigsten Ziel des TAR (Stabilisierung der CO2-Konzentration bei 450 ppm und der gesamten THG bei 550 ppm CO2-Äquivalent). Die Grafik 1 (rechts) zeigt, dass einzig die Stabilisierungsszenarien der Gruppe I eine Begrenzung des mittleren Temperaturanstiegs der Erdoberfläche um +2° C erlauben. Bei den Szenarien der Gruppen III bis VI würde die Erwärmung bei der wahrscheinlichsten Klimasensitivität zwischen rund +3 und +6° C betragen (dunkelblaue Linie). Um die CO2-Konzentration im Jahr 2100 bei ca. 380 ppm und diejenige der gesamten THG bei 450 ppm zu stabilisieren (was den heutigen Werten entspräche), wie es die Szenarien der Gruppe I vorsehen, müsste der weltweite CO2-Ausstoss spätes tens 2015 seinen Höhepunkt erreichen, um dann bis 2050 um 50% bis 80% gegenüber 2000 zurückzugehen. Skeptische Stimmen Zwar stellt sich die grosse Mehrheit der Wissenschaftler hinter die Thesen des Weltklimarates. Doch sind auch skeptische Stimmen zu hören, namentlich aus dem Nongovernmental International Panel on Climate Change und vom Oregon Institute of Science and Medicine. Diese widersprechen den Positionen des IPCC und zweifeln auch an der Dringlichkeit von Gegenmassnahmen. Andere Kritiker stellen nicht die Erderwärmung und deren anthropogene Ursache in Frage, sondern das Kosten-Nutzen-Verhältnis der vom IPCC vorgeschlagenen Mittel zu ihrer Eindämmung. So schlägt der Kopenhagener Konsens vor, die Folgen der Klimaerwärmung mit Mitteln der Geotechnik zu bekämpfen (siehe Kasten 2), eine Option, die im Falle eines Scheiterns der Verhandlungen in Kopenhagen eine Alternative bieten könnte. Allerdings ist sie mit massiven Ungewissheiten und Risiken belastet, wie die Royal Society in einer Anfang September in London vorgestellten Studie betont. Bisher hatten die internationalen Klimaabkommen (Rio 1992 und Kyoto 1997) kaum Auswirkungen auf den Ausstoss von THG, vielmehr hat dieser seit der Jahrtausendwende stark zugenommen. Einige Experten sind deshalb der Meinung, internationale Übereinkommen zur Finanzierung von Forschung und Monatsthema Grafik 1 CO2-Emissionen und Gleichgewichtstemperaturanstiege für eine Bandbreite an Stabilisierungsszenarien I : 445–490 ppm CO2-Äq. II : 490–535 ppm CO2-Äq. III : 535–590 ppm CO2-Äq. V : 710–855 ppm CO2-Äq. VI : 855–1130 ppm CO2-Äq. Post-SRES-Bandbreite IV : 590–710 ppm CO2-Äq. CO2-Emissionsbandbreiten gemäss den 6 Stabilisierungsszenarien des AR4 Stabilisierungsniveau der THG-Konzentration und erwartete Erwärmung gemäss den erwähnten Szenarien Weltweite CO2-Emissionen (GtCO2/Jahr) Anstieg der globalen mittleren Temperatur über den vorindustriellen Wert (°C) bis zum Erreichen des neuen Klimagleichgewichts 140 Historische Emissionen 10 Stabilisierungsniveau 120 8 100 80 6 60 4 40 20 2 0 Jahr 0 10 0 0 90 0 80 0 70 0 60 0 50 0 40 21 00 80 20 60 20 20 40 20 20 00 20 0 19 8 0 19 6 19 40 28 0 30 0 0 –20 Stabilisierungsniveau der THG-Konzentrationen(ppm CO2-Äq.) Quelle: World Energy Outlook 2009; Beuret / Die Volkswirtschaft Entwicklung im Bereich der fossilen Energien würden bessere Ergebnisse erzielen. Die Klimaszenarien der IEA Kasten 2 Geo-Engineering gegen Klimaerwärmung Die meisten Techniken des Geo-Engineering stecken noch in den Kinderschuhen. Während manche durchaus schon als wirtschaftlich gelten, sind doch alle mit Ungewissheiten und erheblichen Gefahren behaftet. Als die zwei wichtigsten Techniken gelten die Entfernung von Kohlendioxid aus der Atmosphäre (Carbon Dioxide Removal, CDR) und die Beeinflussung der Sonneneinstrahlung durch Solar Radiation Management (SRM). CDR ist weniger risikobehaftet; doch die Techniken zur CO2-Abtrennung befinden sich im Frühstadium und sind teuer; die langfristige Lagerung der THG ist umstritten. Eine SRM-Technik sieht die massive Versprühung von Schwefelpartikeln in die Stratosphäre vor, um den gleichen Effekt wie bei einem grossen Vulkanausbruch, ähnlich demjenigen des Pinatubo 1991, zu erzielen. Dieser führte damals allerdings nicht nur zu einer allge meinen Abkühlung von ca. 0,6° C über 2 bis 3 Jahre, sondern auch zu einer bedenklichen Zerstörung der Ozonschicht und zur Entstehung von saurem Regen. Wie das IPCC sieht auch die Internationale Energieagentur in der Klimaerwärmung eine ernsthafte Gefahr für die Menschheit. Gemäss IEA sind die derzeitigen Trends bei Energieangebot und -nachfrage nicht nachhaltig und deshalb dringende und global abgestimmte Massnahmen zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen, die zu 64% vom Energiesektor verursacht werden (CO2 61%; Methan 3%) notwendig. In ihrem World Energy Outlook 20083 entwirft die IEA zwei Klimaszenarien für die Zeit nach 2012, mit einem Stabilisierungsziel für die Treibhausgaskonzentration von jeweils 450 bzw. 550 ppm CO2-Äquivalent. Diese Szenarien sind mit denjenigen der Gruppen I und III des vierten IPCC-Sachstandsberichts kompatibel. In einem Referenzszenario stellt die IEA zunächst fest, dass ohne zusätzliche klimapolitische Massnahmen der weltweite Energiebedarf bis 2030 um 45% steigt, wobei 81% dieses Anstiegs auf fossile Energieträger entfallen – eine Vorstellung, die von einigen Kritikern aufgrund der Begrenztheit der fossilen Vorräte als unrealistisch beurteilt wird. Global würden die energiebedingten CO2-Emissionen ebenfalls um 45% anwachsen. Im 550-ppm-Szenario wird die Zunahme des weltweiten Energieverbrauchs bis 2030 auf +32% begrenzt (d.h. 9% weniger als im 35 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009 Referenzszenario), im 450-ppm-Szenario auf +22% (16% weniger). Während im ersten Szenario der Verbrauch fossiler Energien immer noch um 23% zunimmt, wird er im zweiten stabilisiert. Trotzdem decken im 450-ppm-Szenario die fossilen Energieträger im Jahr 2030 immer noch 67% des Weltenergieverbrauchs ab (gegenüber derzeit 80%). Notwendige Voraussetzungen Beide Szenarien setzen für die kommenden Jahrzehnte eine weltweite energietechnologische Revolution voraus, welche die gesamte Energiekette von der Produktion bis zum Endverbrauch erfasst: weltweiter Ausbau der erneuerbaren Energien, Ausbau der Kernkraft, beschleunigte Umsetzung der CO2-Abtrennung und -Speicherung und Energieeffizienz. Letztere ist mit einem Anteil von ca. 55% an der Minderung des CO2Ausstosses gegenüber dem Referenzszenario viel bedeutender als die neuen erneuerbaren Energien und Biokraftstoffe mit 23%. Diese Szenarien setzen ein Mitmachen der Länder ausserhalb der OECD voraus. Wenn die OECD-Länder die Stabilisierungsziele alleine zu erreichen hätten, müssten sie ihre energiebedingten CO2-Emissionen bis 2020 um 27% gegenüber dem Referenzszenario senken. Im 550-ppm-Szenario müsste diese Minderung bis 2030 58% erreichen; im strengeren 450-ppm-Szenario wäre das Ziel auch mit einer Reduzierung des Ausstosses auf Null nicht erreichbar. Umso wichtiger sind die Beschleunigung des Technologie- Monatsthema Grafik 2 CO2-Emissionen nach Weltregionen: Total (links) und pro Kopf (rechts) OCDE + EU BRIC + Mittlerer Osten Restliche Länder CO2-Emissionen CO2-Emissionen pro Kopf In Mrd. Tonnen In Tonnen 12 18 16 10 14 8 12 10 6 8 4 6 4 2 2 0 0 2007 2030, Referenz 2030, 450 ppm 2007 2030, Referenz 2030, 450 ppm Quelle: Beuret / Die Volkswirtschaft transfers und substanzieller Finanzhilfen, um die Länder ausserhalb der OECD dazu zu bewegen, sich ebenfalls zu einer Reduzierung der Emissionen zu verpflichten. Hier liegt denn auch die grösste Hürde, die es bei den Klimaverhandlungen zu nehmen gilt. Wie werden die künftigen Emissionsrechte möglichst gerecht und unter Berücksichtigung des industriellen Nachholbedarfs der Entwicklungsländer auf die einzelnen Staaten verteilt? Wie sind die Emissionen der Vergangenheit einzuberechnen (historische Verantwortung)? Soll die Finanzierung vorrangig von den Verantwortlichen (Verursacherprinzip) oder von den Zahlungskräftigsten getragen werden? Mit Sicherheit sind es die Industrieländer, die die tiefgreifendsten Massnahmen ergreifen müssen. Sie haben die Mittel dazu und sind weitgehend verantwortlich für die heutige Erderwärmung. Vor allem aber wird ihr ProKopf-Ausstoss noch viele Jahre über demjenigen der Entwicklungs- und Schwellenländer liegen (siehe Grafik 2). Kasten 3 World Energy Outlook 2009 Am 10. November veröffentlichte die IEA ihren neuen World Energy Outlook.a Darin wurde das Referenzszenario um die Auswirkungen der Wirtschaftskrise aktualisiert. Die se führt dazu, dass die zur Erreichung der Ziele des 450-ppm-Szenarios notwendigen Anstrengungen im Hinblick auf den Verbrauch fossiler Energien und auf die CO2-Emissionen rund 5% tiefer liegen als 2008 prognostiziert. Auch die Nettokosten dürften niedriger ausfallen. a World Energy Outlook 2009: www.worldenergyoutlook. org/2009.asp. Kosten-Nutzen-Analyse Das 550-ppm-Szenario erfordert Zusatz investitionen in einer Grössenordnung von 4100 Mrd. US-Dollar über den Zeitraum 2010 bis 2030. Das entspricht 0,25% des globalen Bruttosozialprodukts (BSP) oder 17 US-Dollar pro Welteinwohner pro Jahr. Im Gegenzug würden Energiesparmassnahmen und sinkende Preise für fossile Energien die Kosten weltweit bis 2030 um mehr als 7000 Mrd. USDollar senken. Das 450-ppm-Szenario geht mit 9300 Mrd. US-Dollar Zusatzinvestitionen (0,55% des BSP oder fast 40 US-Dollar pro Einwohner) und 5›800 Mrd. US-Dollar Ein- 36 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009 sparungen auf der Gesamtenergierechnung noch weiter. Beide Szenarien erhöhen ausserdem die Versorgungssicherheit der Verbraucherländer, vermindern die Anfälligkeit ihrer Volkswirtschaften für Preisschwankungen und reduzieren die Umweltverschmutzung. Abschätzung der Umsetzungsmöglichkeiten Eine massive Reduktion der globalen Treibhausgasemissionen ist für die IEA nur auf der Grundlage einer strukturierten Vereinbarung denkbar, die die Annahme und Umsetzung wirksamer Mechanismen und Massnahmen international regelt. Beide Szenarien (Stabilisierung bei 450 bzw. 550 ppm) verlangen sowohl nationale energiepolitische Massnahmen (Gebäude etc.) und internationale sektorielle Vereinbarungen (Verkehr, Industrie, Stromerzeugung) als auch eine Globalisierung des Emissionshandels. Das 450-ppm-Szenario würde darüber hinaus in allen Ländern ein extrem dezidiertes Vorgehen der öffentlichen Hand, revolutionäre Durchbrüche in der Technologie und eine konsequente Abtrennung und Speicherung des CO2 erfordern. Seine Realisierbarkeit ist angesichts der notwendigen Anstrengungen deshalb ungewiss. Im AR4 kommt das IPCC zum Schluss, dass «die Bandbreite der bewerteten Stabilisierungsniveaus […] durch die Anwendung eines Portfolios an heute verfügbaren Technologien und solchen, die wahrscheinlich in den nächsten Jahrzehnten auf den Markt kommen, erreicht werden» kann. Eine Stabilisierung der Treibhausgaskonzentration bei 450 ppm setzt allerdings voraus, dass der Klimaschutz zur globalen Priorität erhoben wird. Monatsthema Klimaveränderung und Post-Kyoto-Verhandlungen: Im Gespräch mit Thomas Stocker Der Klimaphysiker an der Universität Bern, Thomas Stocker, leitet als Ko-Vorsitzender die Wissenschafts-Arbeitsgruppe 1 des Weltklimarats, welche die wissenschaftlichen Grundlagen des nächsten IPCC-Berichts verfasst. IPCC steht für Intergovernmental Panel on Climate Change oder Zwischenstaatlicher Ausschuss für Klimaänderungen. Mit dem Bericht werden regelmässig die politischen Entscheidungsträger über den Stand der Erkenntnis zum Klimawandel informiert. Das Interview umfasst Fragen zu den Erwartungen an Kopenhagen, zur Stellung der Schweiz in diesem Prozess, aber auch zu Arbeitsweise und Umgang mit kontroversen Positionen beim IPCC. Professor Stocker hat bereits vor zwanzig Jahren über den Zusammenhang zwischen der Konzentration von Treibhausgasen in der Atmosphäre und dem globalen Temperaturanstieg geforscht und ist als Bürger Verfechter einer aktiven Klimapolitik. Die Volkswirtschaft: Auf dem Klimagipfel vom 7. bis 18. Dezember 2009 in Kopenhagen geht es um ein neues globales Klimaschutzabkommen, das Nach-Kyoto-Protokoll. Was muss in Kopenhagen geschehen, damit Sie die Konferenz als Erfolg werten? Stocker: Zentral ist, dass eine Einigung mit konkreten Klimazielen zustande kommt und die industrialisierten Länder verbindlich zusagen, ihre CO2-Emissionen bis 2020 um 20%, 30% oder eventuell sogar 40% zu reduzieren; Schweden hat sich dazu bereiterklärt. Ohne diesen ersten Schritt der Industrieländer werden die Schwellenländer nicht bereit sein, ihrerseits Verpflichtungen einzugehen. Die weltweiten Verpflichtungen sind wiederum unumgänglich, um längerfristig die Klimaziele, wie etwa eine Begrenzung der Erderwärmung auf 2° C, zu erreichen. Die Volkswirtschaft: Kern- und Knackpunkt des Gipfels ist die Finanzierung des Klimawandels und damit verbunden die Umstellung auf die deutliche Reduktion des weltweiten CO2-Ausstosses. Angesichts der immensen Löcher, welche die Finanz- und Wirtschaftskrise in die öffentlichen Haushalte der Industrieländer gerissen hat, sind die Chancen nicht grösser geworden, dass sich eben diese Länder auf der Konferenz grosszügig zeigen werden. Was spricht für Sie dennoch dafür, dass die Weltgemeinschaft einer Einigung näher kommt? Stocker: Klimaschutz zieht nicht nur Kos ten, von denen immer wieder die Rede ist, nach sich, sondern bringt auch Nutzen in Form verminderter künftiger Schäden. Der Klimawandel wird auf der Kostenseite sehr stark einschenken: Mit jedem Grad Temperaturanstieg werden Folgeerscheinungen – wie die Veränderung von Ökosystemen, des Wasserhaushaltes, oder des Lebensraums durch den Anstieg des Meeresspiegels – schlimmer sein und folglich auch die Anpassung an diese Veränderung viel aufwendiger. Weltweiter Klimaschutz ist somit eine langfristige Grossinvestition, bei der man den Nutzen erst in ferner Zukunft haben wird, nämlich durch intakte Ökosysteme, deren Dienstleistungen, z.B. die Produktion von Nahrungsmitteln, lebenswichtig sind, durch gewährleisteten Zugang zu Ressourcen wie Wasser, und durch erhaltenen Lebensraum in Küstengebieten. 37 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009 Die Volkswirtschaft: Das Kyoto-Protokoll läuft Ende 2012 aus – also erst in drei Jahren. Damit verbleibt noch Zeit für eine Einigung. Was würde für Sie eine Einigung erst «in letzter Minute» bedeuten? Stocker: «Die letzte Minute» gibt es in diesem Sinne nicht. Aber wenn man zu lange wartet, verringert sich die Breite der zur Verfügung stehenden Handlungsoptionen. So wäre ein Erreichen des 2° C-Ziels vor 30 Jahren, als die wesentlichen wissenschaftlichen Erkenntnisse zur Klimaerwärmung als Folge der Emission fossiler Brennstoffe bereits auf dem Tisch lagen, relativ einfach zu erreichen gewesen. Inzwischen ist dieses Ziel sehr ehrgeizig geworden, denn es sind dazu Emissionsreduktionen bis zum Jahr 2050 von weltweit 80% notwendig. Das bedeutet nichts anderes als eine beinahe vollständige Umstellung der Energiebereitstellung und Mobilität. Werden weiterhin keine Massnahmen ergriffen, so wird dieses Klimaziel bald nicht mehr erreichbar sein. Kleine Analogie: Wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug auf ein Hindernis zufahren, gibt es einen Punkt, der abhängig ist von Geschwindigkeit und Bremsvermögen, ab dem eine Kollision nicht mehr zu verhindern ist. Die Volkswirtschaft: Die Wirtschaft will die Klimaziele auf eine wirtschaftlich effiziente Weise erreichen. Dazu gehört, dass CO2 dort abgebaut wird, wo es am günstigsten ist – und das bedeutet über den Emissionshandel im Ausland, was sehr verständlich ist. Stocker: Der Emissionshandel ist an sich eine interessante Einrichtung. Dieser Umstand darf aber nicht von der Tatsache ablenken, dass sich letztlich alle Länder an der CO2-Reduktion beteiligen müssen. Heute wird der Emissionshandel häufig dazu benutzt, im eigenen Land nichts zu tun und dafür die Emissionsrechte in einem Land einzukaufen, wo die Reduktion nach den heutigen Preisen am günstigsten ist. Dabei wird vergessen, dass der Preis für Emissionszertifikate sehr volatil ist: Vor rund drei Jahren ist er innerhalb weniger Monate von 5 auf 25 Franken hochgeschnellt. Dieses spekulative Element der Zertifikate macht eine zuverlässige Planung und Abschätzung der wirklichen Kosten unmöglich. Der Kauf eines Zertifikates ist aber nur kurzfristig ge- Monatsthema Die Volkswirtschaft: Der Bundesrat ist bei seinen Vorschlägen auch auf die Akzeptanz der Wirtschaft angewiesen und darf sich mit seinen Vorschlägen keine Nachteile für den Wirtschaftsstandort Schweiz einhandeln. Was kann aus Ihrer Sicht die Schweizer Wirtschaft durch eine «Vorreiterrolle» im Clean-Tech-Bereich gewinnen? Stocker: Die Schweiz kann nur gewinnen, handelt es sich doch um hochwertige neue Arbeitsplätze, die vor allem im Bereich der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) geschaffen werden können. Wer heute stehen bleibt, der ist morgen im Hintertreffen. Grosse Innovationsleistungen zeichnen sich bereits am Horizont ab. Wenn wir sie in der Schweiz nicht erbringen, dann wird es jemand anderes tun. Stocker: Klimaschutz zieht nicht nur Kosten, von denen immer wieder die Rede ist, nach sich, sondern bringt auch Nutzen in Form verminderter künftiger Schäden. Es ist somit eine lang fristige Grossinvestition, bei der man den Nutzen erst in ferner Zukunft haben wird. Bild: Hannes Saxer dacht die ökonomisch sinnvolle Lösung. Durch den Kauf transferieren wir viel Geld ins Ausland, um den ungebremsten Verbrauch von fossilen Brennstoffen sicherzustellen. Viel vernünftiger wäre die Verwendung dieses Geldes im Inland, um langfristige Investitionen − zum Beispiel in den öffentlichen Verkehr und im Gebäudebereich – zu tätigen und ein aggressives Technologie- und Innovationsprogramm aufzubauen, mit dem Ziel, die CO2-Emissionen der Schweiz konsequent zu reduzieren und von der einseitigen Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen wegzukommen. Dies bedeutet Schaffung von hochwertigen Arbeitsplätzen und Wertschöpfung im eigenen Land, anstatt eine neue und zusätzliche Abhängigkeit von Zertifikaten einzugehen. Die Volkswirtschaft: Trotzdem bleibt die Tatsache, dass heute im Ausland die Reduktion einer Tonne CO2 viel billiger ist als im Inland. Stocker: Sie haben recht, wenn Sie ausschliesslich die heutigen Kosten betrachten und die Situation von morgen und übermorgen ausblenden, nämlich die Kosten für künftige Emissionsrechte, die Kosten für die Anpassung an den Klimawandel sowie die wachsenden Kosten von Klimaschäden. Im Alltag denken wir auch nicht so: Beim Kauf eines Paars Schuhe achten Sie sicher auch darauf, dass diese ein paar Jahre halten und eventuell repariert werden können und nicht gleich auseinanderfallen. Von dieser fast dogmatischen Kurzfristigkeit der ökonomischen Betrachtung müssen wir uns unbedingt lösen. Das hat ja auch die aktuelle Finanzkrise gezeigt. Allerdings bezweifle ich auch dort, dass diese Lektion in den Köpfen angekommen ist. 38 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009 Die Volkswirtschaft: Sie arbeiten gegenwärtig am 5. IPCC-Bericht zum Klimawandel. Wie wird im Rahmen des IPCC gearbeitet? Stocker: Es gibt drei Arbeitsgruppen: Die erste, die ich zusammen mit einem chinesischen Kollegen leite, beurteilt den Kenntnisstand über die wissenschaftlichen Grundlagen des Klimawandels. Die zweite Arbeitsgruppe befasst sich mit den Auswirkungen auf Umwelt und Mensch; und die dritte Arbeitsgruppe bewertet die Handlungsoptionen zur Verminderung der Klimafolgen und zur Anpassung an den Klimawandel. Die Volkswirtschaft: Wie geht IPCC mit nicht gesicherten Aussagen um? Stocker: Unsere Aufgabe im IPCC ist es, die politischen Entscheidungsträger zum Stand des Wissens bezüglich Klimawandel zu informieren, und das in einer umfassenden, offenen, transparenten und politikneutralen Art und Weise. Vom IPCC ist denn auch nie eine Aussage zu hören, dass z.B. ein Ziel von maximal 2° C Erwärmung erreicht werden muss. Wir sagen nur: Falls die Policymakers ein Ziel von 2° C beschliessen, hat das folgende Auswirkungen und Konsequenzen für Emissionen, Impact und Meeresspiegel. Wir sagen im selben Bericht auch, was eine Erwärmung von 3° C oder 4° C oder auch 1,5° C bedeutet. Das ist unsere Aufgabe. Alles andere hat nichts mit IPCC zu tun, sondern sind Aussagen von Einzelnen oder Interessengruppen oder ist ungenaue Berichterstattung. Diese Aufgabe impliziert, dass wir die Themen in ihrer ganzen Breite darstellen. Wenn es einen Konsens gibt, zum Beispiel über die bisher beobachteten Klimaänderungen, dann schreiben wir das in unserem Bericht und belegen das durch die vorhandene wissenschaftliche Literatur. Nur Publi- Monatsthema kationen, die nach den Regeln der Wissenschaft begutachtet worden sind, können berücksichtigt werden, also keine graue Literatur oder sonstige Informationen. Wenn eine Kontroverse vorliegt, schreiben wir das ebenfalls. Zum Beispiel konnten wir bei den Wolken im 3. Bericht von 2001 das Vorzeichen der Veränderung noch nicht genau bestimmen. Dass aber der Effekt der Wolken nicht so stark sein kann, dass er den viel stärkeren Wasserdampf-Rückkoppelungseffekt überkompensieren kann, haben wir auch geschrieben − und das entsprach dem damaligen Konsens. Mittlerweile konnten wir das Vorzeichen des Wolkenfeedbacks im letzten Bericht als wissenschaftlichen Fortschritt vermelden. Jetzt hoffen wir, dass wir im nächsten Bericht diesen Unsicherheitsbereich noch etwas reduzieren können. Noch ein letzter Punkt bezüglich Kontroversen im IPCC: Im dritten Zustandsbericht haben wir sogar zwei renommierte Wissenschafter als Autoren eingeladen, die erklärte Klimaskeptiker waren. Ich selber habe damals in meinem Kapitel mit einem sehr prominenten US-amerikanischen Wissenschafter zusammengearbeitet, der auch heute immer noch zu den Klimaskeptikern gehört. Wir rangen hart um den Konsens und erreichten ihn auch in den meisten Punkten. Dissens, der in einigen spezifischen technischen Fragen vorlag, wurde ebenfalls formuliert. 1 Vgl. Die Klima-Kontroverse. Die Umweltphysiker Thomas Stocker und Augusto Mangini im Gespräch. Sternstunde Philosophie vom 9.11.2008 (www.sf.tv/ sendungen/sternstunden/index.php?docid=20081109). Die Volkswirtschaft: Einer der prominentesten wissenschaftlichen Zweifler an den Aussagen des IPCC ist der Umweltphysiker Augusto Mangini von der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, mit dem Sie auch bereits im Rahmen der Sternstunden am Schweizer Fernsehen debattierten.1 Was sagen Sie zu seiner Kritik? Stocker: Mein Freund Augusto Mangini ist ein guter Physiker, der in einem Teilgebiet der Klimaforschung ausgezeichnete Arbeit geleistet hat, nämlich bei den Stalagmiten. Stalagmiten entstehen bekanntlich im Innern von Höhlen durch die Kalkausfällung von Wassertropfen. Das Klimasignal, das man in der Atmosphäre feststellt, mit den Bedingungen, die in dieser feuchten Höhle herrschen, zu verbinden, ist alles andere als tri vial. Noch eine Stufe schwieriger ist dann, dieses Klimasignal aus Messungen an den Stalagmiten herauszulesen. Zu beachten ist auch, dass es sich um ein relativ junges Wissenschaftsgebiet handelt, wo noch viele Fragen offen sind. Herr Mangini hat meiner Meinung nach etwas vorschnell aus Messungen an Stalagmiten aus vereinzelten Höhlen Schlüsse über die gesamte Nordhalbkugel und ihrer Temperatur- 39 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009 veränderung gezogen. Das kann man tun, solange man noch keine anderen gesicherten Informationen hat. Aber es gibt mit den Baumjahrringen, den Eisbohrkernen, den Bohrlochtemperaturen und anderen eine Reihe von wunderbaren Klimaarchiven, die bereits sehr konsistent zeigen, wie sich die Temperatur in den letzten 500 Jahren entwickelt hat. Und wer mit seinen Forschungen später dazu stösst, hat die Pflicht, zunächst einmal die eigenen Resultate grundsätzlich zu verstehen, sozusagen die Sprache des neuen Klimaarchivs zu lernen und es dann zu lesen. Erst danach können diese Resultate in den grösseren Kontext gestellt werden. Die Volkswirtschaft: Können Sie bereits etwas darüber sagen, was die grossen Themen des 5. IPCC-Berichts sein werden? Stocker: Bei der Plenarversammlung des IPCC vom 26. bis 29. Oktober 2009 in Bali wurde die Struktur des Berichts der Gruppe I, der 2013 publiziert werden soll, verabschiedet. Ein neues Kapitel wird sich mit den Wolkenprozessen und Aerosolen befassen und damit – so hoffen wir – eine der grossen Unsicherheiten in den Klimaprojektionen für die nächsten 50 bis 100 Jahre reduzieren. Ein weiteres neues Kapitel betrifft die Reaktion des Meeresspiegels auf die Erwärmung − einerseits durch die Ausdehnung des Wassers und andererseits durch das teilweise Abschmelzen der Polkappen und der Gletscher. Hier haben im letzten Zustandsbericht von 2007 noch relativ grosse Unsicherheiten geherrscht, die für uns selber wie auch für die Policymakers unbefriedigend waren. Die Volkswirtschaft: Wollen wir die Klimawende erreichen, müssen weltweit die Verhaltensweisen geändert werden. Das bedeutet auch eine immense Überzeugungsarbeit, die von allen in diesem Kontext relevanten gesellschaftlichen Institutionen geleistet werden muss. Stocker: Das ist in der Tat der Fall. Beginnen wir mit der Wissenschaft: Sie muss klar kommunizieren, neueste Erkenntnisse verständlich bekanntgeben und auf Unsicherheiten aufmerksam machen. Es ist zwar unangenehm für Öffentlichkeit und Politik, von der Wissenschaft hören zu müssen: «Das können wir noch nicht sagen, hier sind wir unsicher.» Das ist jedoch die Essenz der wissenschaftlichen Glaubwürdigkeit, dass neben der gesicherten Erkenntnis auch die Lücken bekannt gemacht werden. Policymakers sind auch in ihrem Alltag ständig damit konfrontiert, in Unsicherheit zu entscheiden. Auftrag der Politik muss sein, langfristig zu denken. Der Benefit der ergriffenen und noch zu ergreifenden Massnahmen fällt zum Monatsthema keit, eine von der EU unabhängige, ehrgeizigere Position einzunehmen. Nicht nur würde dies einen Innovationsschub auslösen; mit einem Voranschreiten könnte unser Land international auch deutlich an Image gewinnen, was wir gegenwärtig bitter nötig hätten. Wir könnten der Welt zeigen, wie ein hochindustrialisiertes Land mit grosser Finanz- und Innovationskraft die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern durch eigene Kraft konsequent reduzieren kann. Stocker: Mit einem Voranschreiten könnte unser Land international deutlich an Image gewinnen. Wir könnten der Welt zeigen, wie ein hochindustrialisiertes Land mit grosser Finanz- und Innovationskraft die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern durch eigene Kraft konsequent reduzieren kann. Bild: Hannes Saxer Grossteil nicht bei uns, sondern bei den nachfolgenden Generationen an. Ein solches langfristiges Denken war früher selbstverständlich, wenn ich etwa an die Einführung der AHV 1948 oder das Forstpolizeigesetz von 1876 denke. Aber auch der Bau der Neat ist ein Projekt, das bei kurzfristiger Renditebetrachtung niemals in Angriff genommen worden wäre. Die Wirtschaft wiederum muss zur Kenntnis nehmen, dass die Klimaforschung seit über 30 Jahren eine korrekte Botschaft vermittelt hat, die jedoch lange von einigen Kreisen der Wirtschaft mit allen möglichen Mitteln bekämpft worden ist. Heute wissen wir noch viel genauer, was die Konsequenzen unserer Entscheidungen für den Klimazustand 2020/2050/2100 sind. Diesen konkreten Wissensrahmen zur Verfügung zu haben, ist eine einmalige Situation; normalerweise muss die Wirtschaft Entscheidungen bei grösster Unsicherheit treffen. Wir wissen definitiv, dass wir von der einseitigen Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen wegkommen müssen, um weltweite Klimaschäden und Veränderungen der Ressourcen zu vermeiden. Hier sind Chancen, welche die Wirtschaft der industrialisierten Welt ergreifen muss. Die Volkswirtschaft: Wie beurteilen Sie die Rolle der Schweiz mit Blick auf Kopenhagen? Stocker: Bei der Formulierung des Klimaziels haben wir es verpasst, eine Vorreiterrolle einzunehmen. Stattdessen hat die Schweiz das EU-Ziel übernommen. Eine Vorreiterrolle hat – wie bereits erwähnt – Schweden übernommen. Schweden ist zwar EU-Mitglied, will aber dennoch mit dem 40%-Reduk tionsziel über die EU-Zielsetzung hinausgehen. Die Schweiz verpasst damit die Möglich- 40 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009 Die Volkswirtschaft: Und wie beurteilen Sie die Umsetzung der Kyoto-Ziele, welche die Schweiz immerhin erreichen wird? Stocker: Wir werden die Vorgaben von Kyoto nur durch den Zukauf von Zertifikaten erreichen. Chancen, Anreize und Leitplanken zur Reduktion der Emissionen im Inland zu setzen, wurden mehrmals verpasst. So wurde das Energiegesetz abgelehnt. Und einige der im CO2-Gesetz festgeschriebenen Massnahmen kamen nicht einmal zum Tragen. Die vorgesehene Einführung einer CO2Abgabe auf Treibstoffen wurde durch den Klimarappen elegant abgewendet. Die Volkswirtschaft: Am 5. November 2009 fand in Basel die von Bundesrätin Doris Leuthard einberufene 2. Innovationskonferenz statt. Hauptthema der Konferenz war, die Schweiz als Forschungs- und Werkplatz für Cleantech in einem weltweiten Wachstumsmarkt noch besser zu positionieren. Es gibt also durchaus auch positive Zeichen. Stocker: Zu konkreten Massnahmen gehören – neben den guten Worten − auch verbindliche Leitplanken, die von der Gesellschaft vereinbart werden und innerhalb derer sich die Wirtschaft frei entwickeln kann. Notwendig wäre eine Politik, die im Thema Klimaschutz und nachhaltige Entwicklung die Partikularinteressen hinter langfristiges und überparteiliches Denken stellt. Die Volkswirtschaft: Herr Stocker, besten Dank für das Gespräch. Gesprächsleitung und Redaktion: Geli Spescha, Chefredaktor «Die Volkswirtschaft» Abschrift: Simon Dällenbach, Redaktor «Die Volkswirtschaft» Stellungnahmen Bewährte Klimapolitik weiterführen Neuste Zahlen des UNO-Klima sekretariates zeigen, dass die Schweiz mit ihrer Klimapolitik auf Zielkurs ist. Zwischen 1990 und 2007 sanken die Treibhausgas emissionen um 2,7%. Damit reiht sich die Schweiz in der Spitzengruppe der westeuropäischen Länder ein. Grund für diesen Erfolg sind die Anstrengungen der Wirtschaft und ein Mix aus kosteneffizienten und wirksamen Massnahmen. Die Schweiz wird den Weg zu einem besseren Klima nur weiter gehen können, wenn Wirtschaft und Gesellschaft dazu Gemäss Statistik der UNO-Klimakonvention vom 21. Oktober 2009 hat die Schweiz als eines der wenigen westeuropäischen Länder seine Emissionen gegenüber 1990 gemäss ihren Verpflichtungen gesenkt. Mit einem Minus von 2,7% situiert sich die Schweiz in der Gruppe der fortschrittlichen Länder wie Dänemark (–3,3%) und den Niederlanden (–2,1%). Zwar weisen alle osteuropäischen Länder weit höhere Reduktionen aus. Diese sind aber weniger auf Eigenleistung, als auf die schrittweise Stilllegung der maroden Ostblockindustrien zurückzuführen. Dies erklärt auch, weshalb die EU im Durchschnitt ihre Emissionen um 4,3% senken konnte, obwohl viele ihrer westeuropäischen Mitgliedstaaten ihre Emissionen weit über die vereinbarten Ziele erhöht haben. motiviert bleiben. Unrealistische Forderungen und unpopuläre Den erfolgreichen Weg weiter beschreiten Zwangsmassnahmen stehen Das vom Bundesrat in Aussicht gestellte Ziel einer Reduktion der Treibhausgasemissionen bis 2020 um 20% ist anspruchsvoll. Nur mit bedeutenden Anstrengungen und dem Einsatz der bisher erfolgreichen Klimaschutzmassnahmen – insbesondere der Energie-Agentur der Wirtschaft und dem Klimarappen – lässt sich dieses ambitionierte Ziel erreichen. Sorgen bereiten der Wirtschaft absolute Emissionsgrenzwerte, die kein Wachstum im Inland zulassen und zur Verlagerung der Produktion ins Ausland führen. Problematisch sind auch unrealistisch hohe Klimaziele, die die bereits erreichten Ziele ausser Acht lassen. Die von links-grüner Seite geforderten Reduktionsziele von jährlich 5% (gesamthaft 40% von 2013–2020) würden zu einem Kahlschlag des Industriestandorts Schweiz oder – da solche Ziele schlicht unerreichbar sind – zu internationaler Blamage der Schweiz führen. Die Schweiz muss dieses Risiko nicht eingehen und kann dennoch einen massgeblichen Beitrag zum Klimaschutz leisten. diesen Zielen im Weg. Economiesuisse setzt sich für eine realistische, wirksame und kosteneffiziente Klimapolitik ein, wie dies mit den wesentlichen Elementen des aktuellen CO2-Gesetzes und der Umsetzung der Verpflichtungen des Kyoto-Protokolls der Fall ist. Freihandel anstelle protektionistisch motivierter Handelsmassnahmen Urs Näf Stv. Leiter Infrastruktur, Energie und Umwelt, economiesuisse, Zürich Derzeit finden in den USA und in der EU Diskussionen statt über die Einführung von Massnahmen zum Schutz einheimischer Industrien und zur Verteuerung von Importen 42 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009 aus Ländern, die keine oder ungenügende Klimaschutzanstrengungen unternehmen. Hinter solchen Ideen verbergen sich oft protektionistische Absichten, die unter dem Vorwand der Klimapolitik leichter durchsetzbar scheinen. Dem globalen Klimaschutz würden solche Abschottungsversuche nicht helfen; eher das Gegenteil würde eintreten. Wichtige Schwellenländer haben schon mehrfach dargelegt, dass sie keine eigenen Klimaschutzanstrengungen und schon gar nicht Reduk tionsverpflichtungen eingehen würden, falls die Industriestaaten derartige Handelsbarrieren errichten. Auch die Idee einer Belastung vorgelagerter ausländischer Treibhausgasemissionen mit Importzöllen geht in diese falsche Richtung. Offene Märkte sind erwiesenermassen eine wichtige Voraussetzung für den Klimaschutz, weil dadurch neue Technologien zum Schutz des Klimas weltweit am schnellsten Verbreitung finden. Gleich lange Spiesse für die Schweiz Unverrückbare Gegensätze zwischen Entwicklungs- und Schwellenländern einerseits und Industrieländern anderseits erschweren den Abschluss eines umfassenden Abkommens in Kopenhagen im Dezember 2009. Anders als beim Kyoto-Protokoll, wo sich die Industrieländer zu Emissionsverminderungen verpflichtet haben, stehen weitreichende Fragen zu Entwicklung und Finanzierung zur Diskussion. Weitere Monate und gegebenenfalls Jahre der Verhandlungen werden nötig sein, damit eine derartige globale Vereinbarung zustande kommen kann. Verfrühte einschneidende Massnahmen, die wegen des politischen Drucks der Volksinitia tive und einer überstürzten Suche nach einem Gegenvorschlag drohen, wären die falsche Medizin. Die schweizerische Klimapolitik muss international eingebettet sein und bedarf keiner Alleingänge. Deshalb ist das Parlament gut beraten, weitere Schritte ohne Hast zu unternehmen und die mittelfristig zu erwartenden Resultate der internationalen Verhandlungen in ihre Entscheide einfliessen zu lassen. Stellungnahmen Klimaschutz und Entwicklung nicht gegeneinander ausspielen Wie es das neue Klimaabkommen bewerkstelligt, Klimaschutz nicht gegen Entwicklung auszuspielen, ist der zweite grosse Streitpunkt der Verhandlungen neben den Emissionsabbauverpflichtungen. Das Departement of Economic and Social Affairs der UNO (Undesa) warnte diesen Herbst: «Die Idee, den gegenwärtigen Stand globaler Ungleichheit über das nächste halbe Jahrhundert einzufrieren, während die Welt das Klimaproblem zu lösen versucht, ist wirtschaftlich, politisch und ethisch unakzeptabel.» Die Entwicklungsländer sind durchaus bereit, das Klimaproblem gemeinsam mit den Industrieländern anzupacken, wollen dafür aber finanzielle und technische Unterstützung zur Anpassung an die negativen Folgen der Klimaerwärmung, die vor allem die ärmeren Länder treffen, und zur Umstellung auf einen kohlenstoffarmen Entwicklungspfad, um aus der Armut herauswachsen zu können. Peter Niggli Geschäftsleiter von Alliance Sud, der entwicklungspolitischen Arbeitsgemeinschaft von Swissaid, Fastenopfer, Brot für alle, Helvetas, Caritas und Heks, Bern No money – no deal! Übereinstimmend mit der Forderung der Entwicklungsländer (G-77) spricht die Undesa von insgesamt 500 Mrd. US-Dollar jährlich für Anpassung und Umstellung auf einen kohlenstoffarmen Entwicklungspfad. Auch wenn man die Forderung der G-77 verhandlungstaktisch versteht, geht es um substanzielle finanzielle Verpflichtungen der Industrieländer. Das Climate Action Network (ein globales Netzwerk von 450 Nichtregierungsorganisationen) rechnet mit 160 Mrd. US-Dollar pro Jahr, welche die Industrie länder für Waldschutz, Technologietransfer und Anpassungsmassnahmen aufbringen müssten. Der Anteil der Schweiz daran beträgt 1,7 Mrd. Franken jährlich. Über diese finanziellen Verpflichtungen schafft der Bundesrat in Botschaft und CO2-Gesetz ebenso wenig Klarheit wie darüber, wie er die Mittel aufzubringen gedenkt, obschon die Investi tionen in den nächsten zwei Jahrzehnten die entscheidenden sein werden. International hat sich die Schweiz bislang nur zu den Anpassungsmassnahmen geäussert. Sie schlug in den Verhandlungen eine internationale CO2-Steuer zur Finanzierung der Anpassungsmassnahmen der ärmeren Länder vor. Zu den Verpflichtungen im Waldschutz und der technischen Umrüstung auf einen kohlenstoffarmen Entwicklungspfad schweigt sich der Bundesrat bislang aus. In der Schweiz würde die internationale CO2-Steuer nach Angaben der Verwaltung jährlich 60 Mio. US-Dollar einbringen, wovon 36 Mio. an einen multilateralen Anpassungsfonds gehen und 24 Mio. für den landeseigenen Anpassungsbedarf abgezweigt werden sollen. Vor einem Jahr meinte der Bundesrat, die bestehende CO2-Abgabe könnte als nationales Pendant seiner internationalen CO2-Steuer dienen. Im neu vorgeschlagenen CO2-Gesetz lässt er es aber völlig offen, mit welchem Instrument er die internationale CO2-Steuer im Inland zu erheben wünscht, falls sich seine Idee durchsetzen wird. Was die Hilfe an die Schwellenländer zur Umrüstung der Energieproduktion und industriellen Produktionsprozesse betrifft, will der Bundesrat gemäss Botschaft «in erster Linie die finanz- und handelspolitischen Rah- 43 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009 menbedingungen» verbessern. Dazu schlägt er den Abbau von «Handelshemmnissen» und «ein investitionsfreundliches Umfeld» vor, in dem der «Schutz des geistigen Eigentums» gewährt bleibe. Die Botschaft verschweigt, dass sich die G-5 (China, Brasilien, Indien, Mexiko, Südafrika) schon vor zwei Jahren dagegen ausgesprochen haben, den Klimaschutz für einen weiteren Liberalisierungsschub im Industriegüterhandel auszunützen. Stattdessen unterbreiteten sie folgende Vorschläge: – einen systematischen öffentlichen Zugang zu allen Klimatechnologien, die mit staatlichen Mitteln entwickelt worden sind; – die Schaffung eines internationalen Technologiepools, in den die Unternehmen ihre Patente einbringen und den Entwicklungsländern leicht zugänglich machen müssten; – die Aufhebung des Patentschutzes für die ärmsten Länder; – Geld zur technologischen Umrüstung von den Industrieländern. Notwendige Ergänzung des CO2-Gesetzes Das Parlament ist deshalb gut beraten, im CO2-Gesetz all die Aspekte zu ergänzen, welche den Einbezug der Entwicklungsländer in das Klimaabkommen ermöglichen und ihnen eine faire Entwicklungschance trotz Klimaschutz bieten. Dazu muss das Gesetz die Instrumente enthalten, welche eine ausreichende Finanzierung der internationalen Klimaverpflichtungen der Schweiz ermöglichen. Die Mittel dazu müssen nicht aus dem Steueraufkommen generiert werden, sondern könnten verursachergerecht aus Erlösanteilen einer CO2-Steuer, dem Zertifikatshandel und der Versteigerung der Zertifikate kommen. Stellungnahmen Clean Development Mechanism – quo vadis? Die Rufe nach Reformen des Clean Development Mechanism (CDM) seitens der Projektentwickler werden seit einigen Jahren lauter. Sie drohen aber in der Hektik der Post-2012-Verhandlungen von Kopenhagen unterzugehen – genau zu jener Zeit, in welcher ein Reformbedarf am Nötigsten ist. Nach erfolgreichen Startjahren hat der aktuelle CDM nämlich seinen Zenit überschritten: Die In Kombination mit der bestehenden Unsicherheit über Form, Inhalt und Stringenz eines multilateralen Post-2012-Abkommens wurden bereits vor der Finanzkrise Ende 2008 kaum mehr neue CDM-Projekte identifiziert. Eine privatwirtschaftliche Finanzierung oder gar Mobilisierung zusätzlicher privatwirtschaftlicher Gelder – wie sie dringend nötig ist – bleibt bei einem solchen Umfeld schlicht Wunschdenken optimis tischer, aber nicht sonderlich realitätsnaher Regierungsvertreter. nicht, wo von wem wie viel THG reduziert werden soll, sondern: Wie kann sichergestellt werden, dass weltweit möglichst viele Inves titionen in Ersatz- und Neuanlagen unter Einbezug eines globalen Preises für THG (und damit emissionsreduziert) erfolgt? Legen sich die Mehrheit der grossen Länder verbindlich auf ambitiöse, progressive Emissionsabsenkungspfade fest? Und wie können die dafür notwendigen finanziellen Mittel und Humanressourcen effektiv bereit gestellt werden? Reduktionspotenzial ist weiterhin vorhanden Massnahmen zur Sicherstellung der Kontinuität des CDM Diese pessimistische Perspektive ist nicht zwingend. Denn weiteres kostengünstiges Reduktionspotenzial – attraktive Rahmenbedingungen vorausgesetzt – ist durchaus vorhanden, namentlich durch das Konzept des programmatischen CDM (Program of Activities, PoA). Das PoA ist über den gesamten CDM-Projektverlauf skalierbar, erlaubt In tegration heterogener Produkte und Pro duktionsprozesse (wie sie sektorielle Ansätze gerade nicht abdecken können) und ist grundsätzlich in Industrie- wie auch in Schwellen- und Entwicklungsländern anwendbar. Als mögliches Bespiel sei an dieser Stelle ein Programm zwecks Ersatz von Strassenbeleuchtungen in ganzen Landesgebieten durch hocheffiziente LED-Technologie mit sehr kurzen Payback-Perioden genannt. Der klimawissenschaftlich fundierte Handlungsbedarf steigt wegen der Akkumulation von Treibhausgasen (THG) in der Atmosphäre überproportional mit Fortschreiten des politischen Nichthandelns. Der Energiehunger in China, Indien und Brasilien wird zu relativem wie absolutem Emissionswachstum führen. Aufgrund der langen Investi tionszyklen von Infrastrukturanlagen – wie Energieproduktion, Transportsysteme und Gebäuden – drängen sich grossskalierte THG-reduzierende Massnahmen bei sämtlichen anstehenden Expansions- und Ersatz investitionen in Entwicklungs-, aber auch in Schwellen- und Industrieländern geradezu auf. Die inkrementellen Kosten für THG-reduzierte Lösungen sind in solchen Fällen oft nur ein Bruchteil der ohnehin notwendigen Investitionssummen. Die wichtige Frage ist Allfällige unter einem Post-2012-Abkommen noch zu etablierende neue flexible Mechanismen (sektorieller Kreditmechanismus resp. Handel, Multiprojekt Baselines- oder Benchmarking-Ansätze, Positivlisten, Nama1 und wie sie alle heissen) bedürfen mehrjährigen zähen Weiterverhandlungen. Implementierungsmodalitäten und Datenengpässe, aber auch politische Widerstände werden sektorielle Ansätze in ihrer praktischen Implementierung auf einige wenige (tendenziell grosse) Staaten und Sektoren beschränken. Es ist daher wenig wahrscheinlich, dass Instrumente vor 2015 verfügbar sein werden. Vor diesem Hintergrund sind neben progressiven, (völkerrechtlich) verbindlichen Absenkungspfaden folgende Massnahmen angezeigt: – Weitreichende institutionelle Reform des CDM mit dem Ziel einer verbesserten Regierungsführung zur Erhöhung der Effi zienz, Legitimität, Vorhersehbarkeit und Verlässlichkeit; – Weiterentwicklung neuer flexibler Mechanismen in direkter Zusammenarbeit mit Experten aus dem Privatsektor (Finanzmarkt wie Carbon Market); – Sicherstellen, dass registrierte CDM-Projekte über ihre volle Kreditperiode durch eine Grossvater-Klausel2 von einer sektoriellen Verpflichtung geschützt werden. sogenannten «Low Hanging Fruits» – namentlich CDM-Projekte mit Fokus auf industrielle Gase HFC-23 und N20 – sind abgeerntet; der Energieeffizienzsektor fasst trotz tiefen Grenzvermeidungskosten im CDM einfach nicht richtig Tritt; die Bürokratie im CDM-Projektzyklus nimmt zu; Politikentscheidungsfindung innerhalb der Regulierungsbehörde bleibt langsam; Emissionsgutschriften werden verzögert ausgestellt; es herrscht eine zunehmende Unsicherheit aufgrund von Fehlentscheiden im Regulierungsapparat bei fehlender Rekursmöglichkeit. Dr. Martin Enderlin Director, Government and Regulatory Affairs, EcoSecurities www.ecosecurities.com www.pd-forum.net 44 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009 1 Nationally Appropriate Mitigation Actions. 2 Kostenlose Erstvergabe an etablierte Unternehmen. Stellungnahmen Der Klimawandel aus Sicht einer global tätigen Bank Bei den rechtlichen Rahmenbe dingungen zur Bekämpfung des Klimawandels sind für eine Bank – wie für jedes andere Unterneh men auch – zwei Faktoren von eminenter Bedeutung: Die Regu lierung muss berechenbar bleiben und wettbewerbsneutral ausge staltet sein. Als globales Unter nehmen, das mit praktisch allen Branchen Geschäftsbeziehungen unterhält, wird ein künftiges in ternationales Klimaabkommen die Credit Suisse (CS) nicht nur in ihren betriebsökologischen Akti vitäten beeinflussen, sondern auch Auswirkungen auf Produkte und Dienstleistungen sowie die Investitionen des Unternehmens haben. Dr. René Buholzer Leiter Politik und Nachhaltigkeit, Credit Suisse, Zürich Angesichts der vergleichsweise niedrigen direkten Treibhausgasemissionen – 274 000 Tonnen CO2-Äquivalente im Jahr 2008 – kann die CS nur einen kleinen direkten Beitrag zur Verringerung des Klimaproblems leisten. Indirekt können wir aber durch unsere Produkte, Dienstleistungen und den Dialog mit Kunden und Investoren in einem nicht zu unterschätzenden Ausmass zur weltweiten Emissionsreduktion beitragen. Klimaschutz als Teil der unter nehmerischen Verantwortung Das Management der CS hat bereits vor Jahren entscheidende Weichenstellungen vorgenommen, um den Herausforderungen des Klimawandels mit verschiedenen Massnahmen proaktiv entgegenzutreten: So erreichte die CS 1997 – als erste Grossbank weltweit – die Zertifizierung ihres betriebsinternen Umweltmanagementsystems nach ISO 14001. Dieses trägt dazu bei, unternehmensweit Ressourcen zu schonen, Umweltbelastungen zu reduzieren und Kosten zu sparen. 2006 wurde die CS als erstes Grossunternehmen in der Schweiz CO2-neutral. Und sie hat sich mit der 2007 ins Leben gerufenen Initiative «Credit Suisse Cares for Climate» zum Ziel gesetzt, die Treibhausgasneutralität auch weltweit so bald wie möglich zu erreichen. Wesentlicher Bestandteil dieser Initiative ist die verstärkte Umsetzung einer vierstufigen Strategie, um kontinuierlich unsere Emissionen in allen Geschäftsregionen zu verringern: Betriebsoptimierung der Liegenschaften; Investitionen in energieeffiziente Technologien unserer Liegenschaften und Infrastruktur (IT); Substitution der eingesetzten Energieträger; Kompensation der verbleibenden Emissionen mit hochwertigen Emissionsreduktionszertifikaten. Gleichzeitig wenden wir uns auch mit besonderen Aufklärungskampagnen – wie z.B. E-Learning-Programmen – an unsere über 47 000 Mitarbeitenden weltweit, damit sie ihre eigenen Emissionen verringern und sich informiert an Diskussionen über die Themen Klima und Umwelt beteiligen können. Aktionen wie eine Teilnahme an «Bike to Work» von Pro Velo Schweiz tragen dazu bei, unsere Mitarbeitenden für dieses Klimaschutzziel zu sensibilisieren. 45 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009 Zur Strategie der CS gehört auch, dass sie sich auf der Produkte- und Dienstleistungsseite aktiv an marktbasierten Lösungen zur Reduktion von Emissionen beteiligt. Expertenteams entwickeln bereits seit einiger Zeit diverse innovative Produkte mit Fokus auf ökologischen oder sozialen Aspekten, um der zunehmenden Nachfrage der Kunden nach Anlegemöglichkeiten gerecht zu werden; zu nennen sind etwa attraktive Minergie-Hypotheken für Hauseigentümer in der Schweiz oder Fonds zum Thema erneuerbare Energien für globale Anleger. Die CS ist ausserdem global eine der führenden Banken im Bereich Finanzierung von erneuerbaren Energien. Dialog als Schlüssel Ein weiterer Pfeiler der Klimastrategie ist der Dialog mit wichtigen externen Anspruchsgruppen, um gesellschaftliche Entwicklungen frühzeitig zu erkennen und zu berücksichtigen. Wo immer möglich und angebracht, bringen wir unsere Erfahrungen in die öffentliche Debatte ein. Im Vorfeld des letztjährigen G-8-Gipfels in Japan beispielsweise hat Brady Dougan, CEO der CS, zusammen mit über 100 weiteren Wirtschaftsführern eine wegweisende Erklärung zur Klimapolitik unterzeichnet, welche ein neues «umweltpolitisch wirksameres und wirtschaftlich effizienteres» politisches Rahmenwerk fordert. Durch Dialog oder Zusammenarbeit mit kompetenten Organisationen und Foren bringen wir unsere Standpunkte effektvoll ein und profitieren gleichzeitig von deren Expertenwissen (z.B. WEF Task Force on Low Carbon Economic Prosperity). Die CS geht seit 2006 einen langfristig ausgelegten Weg im Klimabereich und wird diesen auch in Zukunft – unabhängig vom Ausgang der Verhandlungen in Kopenhagen – konsequent weiterführen. Dennoch bleibt für ein global tätiges und im internationalen Wettbewerb stehendes Unternehmen wie die CS von zentraler Bedeutung, dass zur Bekämpfung des Klimawandels auf international koordinierte und konsistente Massnahmen gesetzt wird, welche berechenbar sind und der Wirtschaft auch genügend Zeit zur Anpassung lassen. Die dafür notwendigen Weichenstellungen müssen jetzt in Kopenha gen erfolgen. Stellungnahmen Unternehmen können beim Klimaschutz eine zentrale Rolle einnehmen Die Botschaft des Bundesrates zur Revision des CO2-Gesetzes sieht vor, dass die Emissionen der Schweiz bis 2020 um mindestes 20% gegenüber 1990 gesenkt werden sollen. Auf dem Weg zu diesem Ziel können gerade Unternehmen eine zentrale Rolle einnehmen, da bei Produktion, Transport, Verkauf und Gebrauch von Produkten bzw. bei der Erbringung von Dienstleistungen CO2-Emissionen anfallen. Coop nimmt ihre Verantwortung wahr und hat über die CO2-Zielvereinbarungen mit dem Bund hinaus die Vision, bis 2023 in den direkt beeinflussbaren Bereichen CO2neutral zu werden. Coop braucht bei ihrem Engagement für den Klimaschutz – so wie alle Unternehmen – entsprechende fachliche und regulatorische Unterstützung. Dr. Sibyl Anwander Phan-Huy Leiterin Qualität/Nachhaltigkeit Coop, Basel Der Detailhandel steht im mehrfachen Sinn in der Verantwortung, einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Zum einen muss er seine eigenen CO2-Emissionen in den Bereichen Logistik, Verkauf und Verwaltung reduzieren. Zum anderen hat er auch seine Gatekeeper-Funktion bezüglich Produktsortiment wahrzunehmen und muss im Gespräch mit den Vorstufen dazu beitragen, dass die ganze Wertschöpfungskette klima freundlicher wird. Der Detailhandel kann darüber hinaus die Konsumenten für den Klimaschutz sensibilisieren und Produkte anbieten, welche den Energieverbrauch – und somit die CO2-Emissionen der privaten Haushalte – reduzieren. Verbindliche Ziele, freiwillige und ambitiöse Vision Coop ging 2004 als erste Grossverteilerin der Schweiz konkrete CO2-Zielvereinbarun gen mit dem Bund ein. Im Bewusstsein, dass für den Klimaschutz noch mehr getan werden muss, fasste die Geschäftsleitung 2008 den mutigen Beschluss, innerhalb von 15 Jahren – d.h. bis 2023 – in den von Coop direkt beeinflussbaren Bereichen CO2-neutral zu werden. Dies bedeutet, dass Coop alle technisch möglichen und finanziell vertretbaren Massnahmen ergreift, um den Energiebedarf um fast 20% sowie den CO2-Ausstoss um über 50% gegenüber 2008 zu reduzieren. Derjenige Teil der CO2-Emissionen, der nur in Verbindung mit unverhältnismässigen Kosten oder gar nicht vermieden werden kann, wird über geeignete Projekte im In- und Ausland kompensiert. Bei der finanziellen Bewertung von Inves titionen im Rahmen ihrer Energie/CO2-Vi sion wendet Coop einen innovativen Ansatz an. Einerseits wird als Abschreibungsdauer bei Investitionen im Energiebereich die gesamte Lebensdauer herangezogen. Zusätzlich wird für jede geplante Investition mindestens eine Alternative gesucht, die zu einer CO2Reduktion führt. Anschliessend werden die Kosten für die CO2-Reduktion den zukünftig anstehenden Kompensationskosten der Referenzvariante gegenübergestellt und die güns tigere Variante gewählt. Investitionen in den Klimaschutz und Kosteneinsparungen müssen sich nicht ausschliessen: Die bis 2023 ge- 46 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009 planten Massnahmen zur Reduktion des Energiebedarfs und der CO2-Emissionen führen zu Kosteneinsparungen von insgesamt über 70 Mio. Franken. Klimaschutz steigert also die Wettbewerbsfähigkeit, was bei weiter steigenden Energiekosten künftig noch stärker ins Gewicht fallen wird. Energiesparen und die damit einhergehende Reduktion von CO2-Emissionen werden bei Coop auch bei den Produkten gross geschrieben. So führt Coop z.B. unter dem Label Oecoplan zahlreiche energiesparende Produkte. Im Transportbereich wird bereits ein grosser Teil des Warenumschlags per Bahn abgewickelt. Flugtransporte von Waren lässt Coop nur zu, wenn diese – z.B. aus Qualitätsgründen – unvermeidbar sind. Darüber hinaus werden die CO2-Emissionen aus Flugtransporten, Auslieferungen von coop@home und sämtlichen Geschäftsreisen kompensiert. Fachliche und regulatorische Unterstützung notwendig Um im Klimaschutz eine zentrale Rolle einnehmen zu können, benötigen Unternehmen sowohl fachliche als auch regulatorische Unterstützung. Fachliche Unterstützung in der Schweiz bietet die Energie-Agentur der Wirtschaft (EnAW), die eng und partnerschaftlich mit dem Bund sowie den technischen Planungsbüros zusammenarbeitet. Damit regulatorische Instrumente die Unternehmen bei ihrer CO2-Reduktion auch wirklich unterstützen, müssen sie wirkungsorientiert und wettbewerbsneutral, aber auch staatsquoten- bzw. kaufkraftneutral sowie minimal vollzugsaufwändig und verlässlich sein. Deshalb sollten Unternehmen frühzeitig in den Gesetzgebungsprozess eingebunden werden. Der Gesetzgeber kann so vom Wissen der Unternehmen profitieren und ein besseres Verständnis für unternehmerischen Klimaschutz erlangen. Dadurch wird nicht nur Effizienz des Gesetzgebungsprozesses verbessert, sondern auch die regulatorische Unsicherheit für Unternehmen vermindert. All dies steigert die Effektivität von Gesetzen zur CO2-Reduktion und verkürzt den Weg zu einem besseren Klima. Stellungnahmen Anreizorientierte Gesetzgebung und Umsetzungsorganisation der Wirtschaft für den Erfolg wichtig Die Energie-Agentur der Wirtschaft (EnAW) hilft U nternehmen, ihre individuellen klima- und energiepolitischen Ziele zu er reichen und die in diesem Bereich geltenden Gesetze möglichst effizient und wirkungsvoll umzusetzen. Dank verschiedener Anreize und dem Engagement der Unternehmen wurden die wirtschaftlichen Massnahmen erkannt und unter Wahrung der Konkurrenzfähigkeit umgesetzt. Auch im Rahmen der revidierten CO2Gesetzgebung wird die EnAW als Umsetzungsorganisation die Mitgliederfirmen bestmöglich in diesen Prozessen unterstützen, damit sie die von Politik und Gesellschaft gesetzten Ziele wirtschaftsverträglich erreichen können. Bis 2010 müssen die CO2-Emissionen in der Schweiz auf Werte gesenkt werden, die 10% unter jenen von 1990 liegen. So will es das CO2-Gesetz, das auf dem Kyoto-Protokoll basiert. Fest steht auch, wie die Reduk tion erreicht werden soll: durchschnittlich 15% weniger Emissionen bei den Brennstoffen und 8% weniger bei den Treibstoffen. Zur Erreichung dieser Ziele wird der Bund ab 2006/2007 eine CO2-Lenkungsabgabe auf Brennstoffen einführen. Ausserdem wird dem Klimarappen als freiwillige Massnahme im Treibstoffbereich eine befristete Chance eingeräumt. Die EnAW koordiniert und begleitet die konkreten Massnahmen, vor allem im Bereich Brennstoffe. Angestrebtes Ziel ist es, dass 45% des Energieverbrauches in den Bereichen Industrie und Dienstleistung in Zielvereinbarungen eingebunden sind. Resultate der bestehenden Gesetzgebung Die EnAW ist Ende 2001 mit weniger als 100 Unternehmen gestartet. Heute haben sich rund 1900 Betriebe in über 80 Gruppen im Rahmen der EnAW engagiert. Gesamthaft emittieren die Teilnehmer der EnAW rund 3,5 Mio. Tonnen CO2. Zusammen mit den Emissionen aus der Zementindustrie sind über 40% der CO2-Emissionen im Brennstoffbereich der Wirtschaft durch Zielvereinbarungen abgedeckt. Allein im Jahr 2008 wurden im Vergleich zu einer unbeeinfluss ten Entwicklung knapp 1 Mio. Tonnen CO2 eingespart; der Energieverbrauch hat sich um rund 5700 GWh reduziert. Rund ein Drittel dieser Einsparungen sind als direkte Folge der Anstrengungen im Zusammenhang mit den EnAW-Zielvereinbarungen zu werten und gelten als freiwillige Massnahmen im Sinne des CO2-Gesetzes. Erfolgsfaktoren Dr. Armin Eberle Geschäftsführer, Energie-Agentur der Wirtschaft (EnAW), Zürich Der Erfolg dieser Umsetzung ist unter anderem auf die spezifische Ausgestaltung der im CO2-Gesetz angelegten Anreizmechanismen zurückzuführen, die im Prinzip aus einer Kombination von Zielvereinbarungen mit einer echten Lenkungsabgabe bestehen. Beim heutigen Mechanismus der Zielvereinbarungen ist entscheidend, dass die CO2-Re- 47 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009 duktionsziele mit den Möglichkeiten und Bedürfnissen des Unternehmens abgestimmt sowie mit dem Bund vereinbart werden. Die zur Umsetzung der Ziele notwendigen Massnahmen müssen dabei immer auch messbar und rentabel sein. Wichtig ist auch, dass mit der im Gegenzug erhaltenen Befreiung von der CO2-Abgabe dem Unternehmen die finanziellen Mittel zur Investition in Effizienzsteigerung erhalten bleiben. Die Möglichkeit, CO2-Emissionsrechte an die Stiftung Klimarappen verkaufen zu können, motiviert zudem zu Mehrleistungen. Daneben profitieren viele EnAW-Unternehmen von zusätzlichen Anreizen wie vergünstigten Stromtarifen oder administrativer Befreiung von kantonalen Auflagen. Aufgrund eines Abkommens mit der Klimastiftung erhalten kleine und mittlere Unternehmen eine finanzielle Erleichterung beim Abschluss und der Umsetzung einer EnAWZielvereinbarung. Fortführung bewährter Elemente Mit der Ende August 2009 vom Bundesrat veröffentlichten Botschaft zur Revision des CO2-Gesetzes zeigt sich, dass verschiedene bewährte Elemente des bestehenden Gesetzes übernommen wurden. So sind weiterhin freiwillige Massnahmen und die Möglichkeit der Abgabenbefreiung vorgesehen. Neu werden unter anderem Regelungen zur Anbindung an ein europäisches Emissionshandelssystem aufgestellt. Die EnAW wird sich weiterhin als Umsetzungsorganisation der Wirtschaft für die Unternehmen der Schweiz engagieren. Wir sind überzeugt, auch künftig auf der Grundlage der bestehenden Erfolgsfaktoren eine wichtige Rolle zur Umsetzung der rechtlichen Vorgaben zu spielen. Entscheidend ist, dass die Unternehmen auch weiterhin Anreize haben werden, ihre individuellen Potenziale optimal auszuschöpfen. Wichtige Anreize dazu bilden nicht nur eine zu vermeidende Abgabe, sondern auch die Verminderung von Transaktionskosten, die Einführung von Managementsystemen sowie die Kombination mit weiteren Zusatznutzen. Stellungnahmen Die Erdölwirtschaft braucht unternehmerischen Freiraum zur Erfüllung der CO2-Reduktionsziele Die Schweiz ist bezüglich des Kyoto-Protokolls auf Zielkurs, dies nicht zuletzt dank der von der Wirtschaft geschaffenen Umsetzungsinstrumente der Stiftung Klimarappen und der Energieagentur der Wirtschaft. Allein der Klimarappen – gespiesen mit einer Abgabe von 1,5 Rappen pro Liter Benzin und Dieselöl – erbringt in der Verpflichtungsperiode 2008–2012 eine jährliche Reduktionsleistung von rund 2,4 Mio. Tonnen CO2. Der Klimarappen nutzt die vom Kyoto-Protokoll ermöglichten Auslandmassnahmen (flexible Mechanismen), die an das Inlandziel angerechnet werden können. Für die Zeit bis 2020 schlägt der Bundes rat neu eine Pflicht – statt wie bisher Freiwil ligkeit – in Bezug auf die Auslandmass nahmen vor. Der Klimarappen soll quasi verstaatlicht werden, indem die Erdölimpor teure verpflichtet werden sollen, zwischen 25% und 30% der auf ihre Treibstoffimporte entfallenden CO2-Emissionen mittels nach gewiesener Emissionsminderungen im Aus land zu kompensieren. Dies bedingt eine jährliche Reduktions leistung von rund 4 Mio. Tonnen CO2, also eine Erhöhung um zwei Drittel gegenüber heute. Das wird sich an der Zapfsäule mit einem Preisaufschlag von 2 bis 4 Rp/l nieder schlagen. Unserer Auffassung nach wird da durch aber das Reduktionsziel von gesamt haft 20% übererfüllt. Ohnehin dürfte die vorgesehene Kompensationspflicht die erlaub ten maximal 50% ausländische Emissions reduktionen (Supplementaritätsregel) prak tisch ausschöpfen. Bündelung von Know-how in Kompensationsverbünden Rolf Hartl Geschäftsführer Erdöl-Vereinigung, Zürich Die Erdölwirtschaft akzeptiert grundsätz lich diesen neuen, anspruchsvollen Auftrag. Um diesen – wie beim Klimarappen – ein fach und kostengünstig zu erfüllen, muss das CO2-Gesetz unternehmerischen Freiraum gewähren. Dazu gehört die Möglichkeit, das erforderliche Know-how in Bezug auf die Zertifikatemärkte zu poolen und sich zu Kompensationsverbünden zusammenzu schliessen. Dazu gehört aber auch der Ver zicht auf eine Helvetisierung der internatio nal akzeptierten Emissionszertifikate im Sinne strengerer Qualitätsvorschriften. Mit der CO2-Kompensation auf Treib stoffen wird auch die CO2-Abgabe auf Treib stoffen überflüssig. Es wäre politisch ohnehin ehrlicher, sich von dieser Chimäre endgültig zu verabschieden. Schon bald dürfte der Bundesrat die Erhöhung der Mineralölsteuer auf Treibstoffen, die heute den Liter Benzin und Dieselöl mit rund 75 Rp/l belastet, zur Diskussion stellen. Wie kürzlich vom Uvek zu vernehmen war, führen der Unterhalt des bestehenden Strassennetzes und die Investi tionen in neue Strassen- und Eisenbahnpro jekte zu einem Aufschlagpotenzial von bis zu 22 Rp/l. Angesichts dieser Grössenordnungen 48 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009 ist es an der Zeit, sich politisch wieder zu ver gegenwärtigen, dass die Treibstoffe eine Steu erquelle erster Ordnung darstellen. Das neue CO2-Gesetz wird auch Konse quenzen für die beiden Inlandraffinerien Cressier/NE und Collombey/VS haben. Diese leisten einen wesentlichen Beitrag an unsere Versorgungssicherheit, weil sie rund 40% unserer Erdölnachfrage decken. Aufgrund ihrer international gesehen tiefen Produkti onskapazitäten kämpfen sie mit einem struk turellen Wettbewerbsnachteil gegenüber EU-Raffinerien. Der Bundesrat will sie – zu sammen mit anderen energieintensiven Pro duktionsanlagen – obligatorisch einem Emis sionshandelssystem unterwerfen, das in einem zweiten Schritt an dasjenige der EU (EU-ETS) angeschlossen werden soll. Damit droht ein Szenario, in welchem die EU die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die beiden Raffinerien beeinflusst. Kommt hinzu, dass es in Europa kaum Stimmen aus der Wirtschaft gibt, die dem EU-ETS wohl gesonnen sind: zu kompliziert, zu undurch sichtig, zu unverständlich und zu teuer, lautet der Vorwurf. Die Schweizer Politik sollte sich deshalb ernsthaft mit der Frage beschäftigen, ob für die CO2-Grossemittenten nicht am heutigen System von Zielvereinbarungen und -verpflichtungen festgehalten werden sollte. Die überschaubare Population ener gieintensiver Betriebe in der Schweiz bedarf jedenfalls keiner bürokratischen Überregu lierung. Kritische Stimmen zulassen Ein Wort schliesslich zu den wissenschaft lichen Grundlagen: Man muss nicht Klima skeptiker sein, um festzustellen, dass ernst zu nehmende wissenschaftliche Stimmen, die dem IPCC und seinen modellbasierten Vor aussagen kritisch gegenüberstehen, hierzu lande kaum (an)gehört werden. Es muss zweitens auffallen, dass politisch und wissen schaftlich fast immer die schlimmsten Szena rien feilgeboten werden. Und drittens ist er staunlich zu hören, dass die Wissenschaft uns Menschen verspricht, wir könnten durch ei genes Tun und Lassen das Weltklima auf heutigem Stand «einfrieren». Weniger Main stream würde der Klimawissenschaftsdiskus sion guttun. Stellungnahmen Bundesrätliche Klimapolitik: Es regiert der Kleinmut Zuerst die gute Nachricht: In seiner Botschaft zur Revision des CO2-Gesetzes anerkennt der Bundesrat, dass es nötig ist, die weltweite Erwärmung gegenüber den vorindustriellen Mitteltemperaturen unter zwei Grad zu halten, da sonst gefährliche Kippeffekte drohen. Damit ist das Positive bereits gesagt. Würde unsere Regierung ihre eigenen Worte ernst nehmen, müsste sie eine andere Klimapolitik machen. Die bundesrätliche Botschaft er möglicht weder wirksamen Klima schutz, noch vertritt sie die volkswirtschaftlichen Interessen der Schweiz. Freuen darf sich einzig der Ölsektor. Soll das anders werden, muss das Parlament die nötigen Korrekturen vornehmen. 1 Angebote von 40% oder mehr liegen heute von England, Deutschland, Norwegen und Schweden vor (allerdings inkl. Anrechnung von Auslandszertifikaten). 2 Siehe assets.wwf.ch/downloads/15_forderungen_ klimaallianz.pdf. Die Modellrechnungen des IPCC zeigen klar, dass die Industrieländer ihre Treibhausgasemissionen bis 2020 um mindestens 40% unter den Stand von 1990 reduzieren müssen, wenn das Erwärmungsziel von maximal 2oC eingehalten werden soll.1 Und was tut der Bundesrat? Er schlägt inländische Emissionsreduktionen von 10% vor (ohne multilaterales Abkommen) und legt magere 5% drauf, wenn ein solches Abkommen zustande kommt. Damit verpasst der Bundesrat sein formuliertes Klimaziel um Längen; er erfüllt nicht einmal die Reduktionsziele, die international für Entwicklungsländer vorgesehen sind. Würden sich alle Industrieländer so verhalten wie die Schweiz, dürfte die globale Erwärmung bei drei bis vier Grad zu liegen kommen, und die Erwärmung in der Schweiz würde die Fünf-Grad-Grenze übersteigen. Das weiss natürlich auch der Bundesrat. Deshalb will er zusätzlich Reduktionszertifikate aus dem Ausland kaufen und sich anrechnen lassen. Leider geht dabei vergessen, dass Auslandszertifikate aus Nichtindustrie ländern nur dann anrechenbar sind, wenn diese als Gruppe ihre Reduktionsziele bereits erreicht haben. Dazu sind nach Schätzungen der Klimaallianz jährlich 160 Mrd. US-Dollar notwendig, wovon 1,7 Mrd. Franken durch die Schweiz getragen werden müssten.2 Wo im Entwurf zum CO2-Gesetz ist eine solche Finanzierung vorgesehen? CO2-Reduktion wäre leicht für die Schweiz Dr. Hans-Peter Fricker CEO WWF Schweiz Dabei wäre es für die Schweiz sehr leicht, ihre CO2-Emissionen kostengünstig zu senken. Unser Land hat praktisch keine CO2intensive Industrie und verfügt somit bei den Inlandemissionen im OECD-Vergleich über tiefe Werte pro Kopf. Die Schweiz muss also im Vergleich zu anderen Industrieländern bei gleichem prozentualen Reduktions ziel weniger Tonnen CO2 pro Kopf redu zieren und kommt damit gut weg. Zudem liegen die Hauptemissionen in den Bereichen Gebäudeheizungen und Verkehr. Unter suchungen zeigen, dass die Emissionsminderung in diesen Bereichen sehr viel günstiger ist als in der Stromproduktion und in der Schwerindustrie; diese beide Branchen sind 49 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009 in den meisten Industrieländern die Haupt emittenten. Umso erstaunter lesen wir in der Botschaft zum CO2-Gesetz, dass die volkswirtschaftlichen Auswirkungen leicht negativ sein sollen. Erst wer die zugrunde liegenden Studien liest, versteht, weshalb der Bundesrat zu solch merkwürdigen Schlüssen kommt. Zum einen gehen die Verfasser davon aus, dass die Schweiz – der deutsche Philosoph Gottfried Willhelm Leibniz lässt grüssen – in der besten aller möglichen Welten lebt, in der jede Veränderung negative Konsequenzen hat. Es gibt deshalb per Definition auch keine Klimaschutzmassnahme, die sich rechnet, denn sonst wäre diese ja schon umgesetzt worden. Zudem wurden Innovationsimpulse und verbesserte Wettbewerbsfähigkeit ausgeklammert, und die Arbeitsplatzfrage wurde schon gar nicht untersucht. Klimaschutz lohnt sich Werden diese Faktoren mit berücksichtigt, entsteht ein ganz anderes Bild. Eine Studie des Beratungsunternehmens McKinsey von 2009 zeigt, dass fast die Hälfte der Schweizer Emissionen sehr günstig zu reduzieren sind und dass bereits bei einem Weltmarktpreis von 52 US-Dollar pro Fass Öl keine Netto kosten entstehen, wenn die Transaktions kosten unberücksichtigt bleiben. Und schon bei einem Ölpreis von 100 US-Dollar pro Fass ergibt sich ein grosser Nettonutzen für die Schweizer Volkswirtschaft. Dass es ausgerechnet das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) bis heute verpasst hat, eine brauchbare Studie zu den volkswirtschaftlichen Auswirkungen verschiedener Klimapolitik-Massnahmen zu liefern, stellt dem Amt kein gutes Zeugnis aus. Freuen kann sich darüber nur der Ölsektor. Und alle Freunde des Kleinmuts. Dabei rief doch Bundesrat Moritz Leuenberger Ende August 2009 an der Weltklimakonferenz in Genf den anderen Ländern zu: «Lasst uns ehrgeizig sein!» Die Umweltverbände sind schon zufrieden, wenn die Schweiz tut, was getan werden muss, um Schlimmeres zu verhüten – und das heisst: Reduktion der Treibhausgasemissionen bis 2020 gegenüber 1990 um mindes tens 40%. Stellungnahmen Wirtschaftspolitische Agenda Wirtschaftspolitische Agenda Bundesrätliche Klimapolitik: Es regiert der Kleinmut Zuerst die gute Nachricht: In Entscheidungen der Kommissionen (21. Oktober bis 20. November 2009) 75 Änderungen auf einen Blick •4. AVIG-Revision: Die WAK-N hat in der Gesamtab stimmung die Vorlage abgelehnt. Gemäss Parlaments gesetz entspricht dies einem Kommissionsantrag auf Nichteintreten. •Revision Postgesetzgebung: Die KVF-S hat die Beratung der beiden Vorlagen abgeschlossen. •KVG. Sofortmassnahmen: Die SGK-S hat die Beratung abgeschlossen. Vollständige Titel der Dossiers 1 Revision des Aktien- und Rechnungslegungsrechts 2 Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich (HFKG) 3 Teilrevision des Bundesgesetzes über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung – kurz Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG) 4 Totalrevision des Postgesetzes und des Postorganisations gesetzes. 5 KVG. Massnahmen zur Eindämmung der Kostenentwicklung. Diverse Abkürzungen APK: BR: DV: FK: KVF: NR, N: RK: SGK: SR, S: UREK: WAK: WBK: Aussenpolitische Kommission Bundesrat «Die Volkswirtschaft» Finanzkommission Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen Nationalrat Kommission für Rechtsfragen Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit Ständerat Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie Kommission für Wirtschaft und Abgaben Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur 53 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009 23.10. Totalrevision der Postgesetzgebung: Die KVF-S hat Eintreten auf die beiden Vorlagen Postgesetz und Postorganisationsgesetz beschlossen. In der Detailberatung hat sie wichtige Grundsatzentscheide beim Postgesetz gefällt: Mit 8 zu 4 Stimmen will sie einen Artikel ins Gesetz ein fügen, wonach die Anbieterinnen von Post diensten den diskriminierungsfreien, zeitge rechten und transparenten Zugang zu ihren Teilleistungen durch Vereinbarung regeln. Die Vereinbarungen sollen aber auf freiwilliger Basis zu Stande kommen. Mit 7 zu 5 Stimmen lehnt die KVF-S einen Antrag ab, der dem BR die Kompe tenz geben wollte, für das Nachsenden und Umleiten von Postsendungen bei den Anbiete rinnen die Gründung einer neutralen Organisati on zu verlangen. Mit 7 zu 5 Stimmen hat die Kommission einem Antrag zugestimmt, der die Anbieterinnen dazu verpflichtet, Informationen über die Ökobilanz der Dienstleistungen und die Sozialverträglichkeit des Unternehmens zu veröffentlichen. Beim Kernthema der Vorlage, der Marktöffnung, folgt die KVF-S dem BR: Mit 11 zu 2 Stimmen lehnt sie eine gleichzeitige Öffnung des Marktes mit der Inkraftsetzung des Gesetzes ab. Mit 8 zu 4 Stimmen bei einer Enthaltung lehnt sie auch die unbefristete Beibehaltung des Restmo nopols ab. Die Kommissionsmehrheit argumen tiert, dass mit dieser schrittweisen Öffnung sowohl den Bedenken der Bevölkerung als auch den Entwicklungen in Europa Rechnung getragen werden kann. 28.10. 4. AVIG-Revision: Die WAK-N hat sich mit 14 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen für die Erhöhung des Beitragssatzes auf 2,2% ausgesprochen. Mit 15 zu 10 Stimmen stimmt sie zudem einer zeitlich beschränkten Erhöhung des Beitragssatzes auf 2,3% und der Einführung eines Solidaritätspro zents auf hohen Einkommen zu, welche zur Entschuldung des Ausgleichsfonds der ALV erhoben werden sollen. Eine Minderheit fordert, dass im Rahmen der vorliegenden Revision weder Beitragserhöhungen noch ein Solidaritätsbeitrag beschlossen werden sollen. Sie argumentiert, dass der BR bei einem bestimmten Schuldenstand des Ausgleichsfonds der ALV aufgrund des so genannten Konjunkturartikels (90c) im gelten Recht ohnehin gezwungen sei, eine vorüberge hende Beitragssatzerhöhung zu beschliessen. Die Mehrheit will jedoch die Verantwortung zur Sanierung der ALV nicht dem Bundesrat überlas sen, sondern den Beitragssatz auf Gesetzesstufe so anpassen, dass das finanzielle Gleichgewicht nachhaltig garantiert werden kann. Mit 15 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung wird die Kompetenz des BR zur Beitragssatzerhöhung gemäss dem Konjunkturartikel so eingeschränkt, dass er den Satz auf max. 2,5% erhöhen kann. Die Erhöhung des Beitragssatzes und die Ein- führung eines Solidaritätsbeitrages auf der einen Seite und verschiedene Leistungskürzungen auf der anderen Seite führen dazu, dass sich in der Gesamtabstimmung keine Mehrheit mehr für die Vorlage findet und diese mit 7 zu 8 Stimmen bei 10 Enthaltungen abgelehnt wird. Dieser Entscheid entspricht gemäss Parlamentsgesetz einem Kommissionsantrag auf Nichteintreten. 10.11. Totalrevision der Postgesetzgebung: Die KVF-S will die Zustellung von Tages- und Wochenzeitungen durch die Post nicht zusätzlich verbilligen. Sie hält an dem schon heute gültigen Modell zur indirekten Presseförderung fest, will es aber zeitlich unbeschränkt weiterführen. Die KVF-S hat das Postorganisationsgesetz in der Gesamtabstimmung einstimmig und das Postge setz mit 8 gegen 1 Stimmen bei 3 Enthaltungen gutgeheissen. Beide Vorlagen, das Postgesetz und Postorganisationsgesetz, sollen in der Wintersession vom SR beraten werden. 11.11. KVG. Sofortmassnahmen: Die SGK-S hat die Dringlichkeitsklausel, die BR und NR beschlossen hatten, gestrichen, mit der Begründung, keine der von der Kommission beschlossenen Massnah men erfordere die Dringlichkeitsklausel. Statt dessen hat die SGK-S weitergehenden Sparmass nahmen zugestimmt, die in 2-3 Jahren wirken sollen. So will sie über den Selbstbehalt sparen und diesen für die Versicherten in der Regel auf 20% anheben. Nur noch Versicherte, die sich einem Managed-Care-Modell oder einem Hausarzt-Modell anschliessen, sollen wie bisher 10% zahlen. Der NR hatte beschossen, die 20% nur von den Versicherten verlangen, die ohne vorgängige Hausarztkonsultation direkt zum Spezialisten gehen. Einen stärkeren Einfluss als der NR wünscht die SGK-S auch auf die Medikamentenpreise. Der Vertriebszuschlag auf den Fabrikabgabepreisen soll von heute 12% auf noch 8% sinken. Abge lehnt wurde der Antrag, die Fabrikpreise linear um 3% zu kürzen sowie der Antrag von BR und NR, im Jahr 2010 200 Mio. Franken für die Prämienverbilligung einzusetzen. Schliesslich wurden diverse Anträge abgelehnt, mit denen die Antragssteller die Versicherten stärker zur Kasse bitten wollten, wie ein Selbstbehalt auf allen Medikamentenkäufen oder die allgemeine Erhöhung der Franchisen. 54 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009 seiner Botschaft zur Revision des CO2-Gesetzes anerkennt der Bundesrat, dass es nötig ist, die weltweite Erwärmung gegenüber den vorindustriellen Mitteltemperaturen unter zwei Grad zu halten, da sonst gefährliche Kippeffekte drohen. Damit ist das Positive bereits gesagt. Würde unsere Regierung ihre eigenen Worte ernst nehmen, müsste sie eine andere Klimapolitik machen. Die bundesrätliche Botschaft ermöglicht weder wirksamen Klimaschutz, noch vertritt sie die volkswirtschaftlichen Interessen der Schweiz. Freuen darf sich einzig der Ölsektor. Soll das anders werden, muss das Parlament die nötigen Korrekturen vornehmen. 1 Angebote von 40% oder mehr liegen heute von England, Deutschland, Norwegen und Schweden vor (allerdings inkl. Anrechnung von Auslandszertifikaten). 2 Siehe assets.wwf.ch/downloads/15_forderungen_ klimaallianz.pdf. Die Modellrechnungen des IPCC zeigen klar, dass die Industrieländer ihre Treibhausgasemissionen bis 2020 um mindestens 40% unter den Stand von 1990 reduzieren müssen, wenn das Erwärmungsziel von maximal 2oC eingehalten werden soll.1 Und was tut der Bundesrat? Er schlägt inländische Emissionsreduktionen von 10% vor (ohne multilaterales Abkommen) und legt magere 5% drauf, wenn ein solches Abkommen zustande kommt. Damit verpasst der Bundesrat sein formuliertes Klimaziel um Längen; er erfüllt nicht einmal die Reduktionsziele, die international für Entwicklungsländer vorgesehen sind. Würden sich alle Industrieländer so verhalten wie die Schweiz, dürfte die globale Erwärmung bei drei bis vier Grad zu liegen kommen, und die Erwärmung in der Schweiz würde die Fünf-Grad-Grenze übersteigen. Das weiss natürlich auch der Bundesrat. Deshalb will er zusätzlich Reduktionszertifikate aus dem Ausland kaufen und sich anrechnen lassen. Leider geht dabei vergessen, dass Auslandszertifikate aus Nichtindustrieländern nur dann anrechenbar sind, wenn diese als Gruppe ihre Reduktionsziele bereits erreicht haben. Dazu sind nach Schätzungen der Klimaallianz jährlich 160 Mrd. US-Dollar notwendig, wovon 1,7 Mrd. Franken durch die Schweiz getragen werden müssten.2 Wo im Entwurf zum CO2-Gesetz ist eine solche Finanzierung vorgesehen? CO2-Reduktion wäre leicht für die Schweiz Dr. Hans-Peter Fricker CEO WWF Schweiz Dabei wäre es für die Schweiz sehr leicht, ihre CO2-Emissionen kostengünstig zu senken. Unser Land hat praktisch keine CO2intensive Industrie und verfügt somit bei den Inlandemissionen im OECD-Vergleich über tiefe Werte pro Kopf. Die Schweiz muss also im Vergleich zu anderen Industrieländern bei gleichem prozentualen Reduktionsziel weniger Tonnen CO2 pro Kopf reduzieren und kommt damit gut weg. Zudem liegen die Hauptemissionen in den Bereichen Gebäudeheizungen und Verkehr. Untersuchungen zeigen, dass die Emissionsminderung in diesen Bereichen sehr viel günstiger ist als in der Stromproduktion und in der Schwerindustrie; diese beide Branchen sind 49 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009 in den meisten Industrieländern die Hauptemittenten. Umso erstaunter lesen wir in der Botschaft zum CO2-Gesetz, dass die volkswirtschaftlichen Auswirkungen leicht negativ sein sollen. Erst wer die zugrunde liegenden Studien liest, versteht, weshalb der Bundesrat zu solch merkwürdigen Schlüssen kommt. Zum einen gehen die Verfasser davon aus, dass die Schweiz – der deutsche Philosoph Gottfried Willhelm Leibniz lässt grüssen – in der besten aller möglichen Welten lebt, in der jede Veränderung negative Konsequenzen hat. Es gibt deshalb per Definition auch keine Klimaschutzmassnahme, die sich rechnet, denn sonst wäre diese ja schon umgesetzt worden. Zudem wurden Innovationsimpulse und verbesserte Wettbewerbsfähigkeit ausgeklammert, und die Arbeitsplatzfrage wurde schon gar nicht untersucht. Klimaschutz lohnt sich Werden diese Faktoren mit berücksichtigt, entsteht ein ganz anderes Bild. Eine Studie des Beratungsunternehmens McKinsey von 2009 zeigt, dass fast die Hälfte der Schweizer Emissionen sehr günstig zu reduzieren sind und dass bereits bei einem Weltmarktpreis von 52 US-Dollar pro Fass Öl keine Nettokosten entstehen, wenn die Transaktionskosten unberücksichtigt bleiben. Und schon bei einem Ölpreis von 100 US-Dollar pro Fass ergibt sich ein grosser Nettonutzen für die Schweizer Volkswirtschaft. Dass es ausgerechnet das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) bis heute verpasst hat, eine brauchbare Studie zu den volkswirtschaftlichen Auswirkungen verschiedener Klimapolitik-Massnahmen zu liefern, stellt dem Amt kein gutes Zeugnis aus. Freuen kann sich darüber nur der Ölsektor. Und alle Freunde des Kleinmuts. Dabei rief doch Bundesrat Moritz Leuenberger Ende August 2009 an der Weltklimakonferenz in Genf den anderen Ländern zu: «Lasst uns ehrgeizig sein!» Die Umweltverbände sind schon zufrieden, wenn die Schweiz tut, was getan werden muss, um Schlimmeres zu verhüten – und das heisst: Reduktion der Treibhausgasemissionen bis 2020 gegenüber 1990 um mindes� tens 40%. Serie Wirtschaftspolitische Agenda Wirtschaftspolitische Agenda Wirtschaftspolitische Agenda Stand 20. November 2009 Dossiers Start Botschaft Erstrat Zweitrat Differenz- Vernehmlassung bereinigung Kommission Plenum Kommission Plenum Schluss- Referendum Informationen abstimmung im Internet in eidg. Räten 11. AHV-Revision 14.04.2005 21.12.2005 www.parlament.ch, Dokumentation Leistungsseitige Massnahme SGK-N: Beratung abgeschlossen (15.02.2008) NR: Beratung abgeschlossen (18.03.2008) SGK-S: Beratung abgeschlossen (07.04.2009) SR: Beratung abgeschlossen (04.06.2008) Vorruhestandsleistungen SGK-N: Beratung abgeschlossen (15.02.2008) NR: Nichteintreten (18.03.2008) SGK-S: Nichteintreten (20.02.2009) SR: Nichteintreten (04.06.2009) Aktienrechts-Revision1 05.12.2005 21.12.2007 RK-S: Beratung abgeschlossen (12.05.2009) Beratung abgeschlossen (10.06.2009) RK-N: Laufende Beratung www.ejpd.admin.ch, Themen DV 04-2003, S. 14 f. DV 11-2006, S. 28 f. Mehrwertsteuer-Reform www.efd.admin.ch DV 04-2007, S. 52 ff. Vereinfachung der Mehrwertsteuer (A) 15.02.2007 25.06.2008 WAK-N: Beratung abgeschlossen (10.02.2009) NR: Beratung abgeschlossen (18.03.2009) WAK-S: Beratung abgeschlossen (08.05.2009) SR: Beratung abgeschlossen (02.06.2009) Differenzbereinigung abgeschlossen (10.06.2009) 12.06.2009 Förderung der Wirtschaft und Stärkung des Wirtschaftswachstums (B) 15.02.2007 Hochschullandschaft2 12.09.2007 29.05.2009 WBK-S: Laufende Beratung www.bbt.admin.ch, Themen, Hochschullandschaft DV 09-2009, S. 3 ff. 4. AVIG-Revision3 14.12.2007 03.09.2008 SGK-S: Beratung abgeschlossen (12.04.2009) SR: Beratung abgeschlossen (08.06.2009) WAK-N: Nichteintreten (28.10.2009) www.evd.admin.ch, Themen, Arbeit DV 11-2008, S. 55 ff. Revision der Postgesetzgebung4 27.02.2008 Postgesetz Postorganisationsgesetz 20.05.2009 KVF-S: Beratung abgeschlossen (10.11.2009) www.uvek.admin.ch, Themen DV 05-2007, S. 3 ff. DV 09-2009, S. 54 ff. Reform der Familien- besteuerung 20.05.2009 WAK-S: Beratung abgeschlossen (30.06.2009) SR: Beratung abgeschlossen (10.08.2009) WAK-N: Beratung abgeschlossen (18.08.2009) www.efd.admin.ch, Themen, Dossiers, Steuerreformen 11.02.2009 Beiträge in: «Die Volkswirtschaft» Revision CO2-Gesetz 05.12.2008 26.08.2009 UREK-S: Laufende www.uvek.admin.ch Beratung DV 12-2009, S. 3 ff. (geplant) 11.05.2009 29.05.2009 KVG. Sofortmassnahmen5 SGK-N: Beratung NR: Beratung abgeschlossen abgeschlossen (09.09.2009) (26.08.2009) DV 11-2009, S. 3 ff. SGK-S: Beratung abgeschlossen (11.11.2009) www.parlament.ch, Dokumentation Quelle: Die Volkswirtschaft / Weitere Quellen: www.parlament.ch; www.bk.admin.ch 50 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009 51 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009 52 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009 Serie Konjunkturindikatoren: Die Beschäftigungsstatistik Die zu Beginn des 20. Jahrhunderts eingeführte Beschäftigungsstatistik (Besta) beruht auf einer konjunkturbasierten Befragung, die vierteljährlich bei den Betrieben und Unternehmen des sekundären und tertiären Sektors stattfindet. Ziel der Statistik ist es, die Lage und die Entwicklung der Beschäftigung in der Schweiz zu beschreiben. Die Besta deckt vier Themen ab: Beschäftigte, offene Stellen, Schwierigkeiten bei der Rekrutierung und voraussichtliche Beschäftigungsentwicklung. 15% der Betriebe in der Schweiz (mit 60% der Beschäftigten) füllen zur Datenerhebung einen kurzen Fragebogen aus. Mit einer Die Beschäftigungsstatistik beruht auf 62 000 Betrieben des sekundären und tertiären Sektors. Ihr Ziel ist es, IndikaFoto: Keystone toren zur Beschreibung der Beschäftigung in der Schweiz zu produzieren. Rücklaufquote von rund 90% und einem Variationskoeffizienten von 0,2% für die Gesamtbeschäftigung stellt die Erhebung den zahlreichen Nutzern zuverlässige Ergebnisse auf Stufe Wirtschaftsabteilungen und Grossregionen bereit, die nach verschiedenen Kriterien aufgeschlüsselt sind. 1 Vgl. Die Volkswirtschaft 1969/5, S. 236-243 2 Vgl. Sozialstatistische Mitteilungen, veröffentlicht vom Eidgenössischen Arbeitsamt, 1925, S. 15-25. 3 Vgl. Die Volkswirtschaft 2000/3, S. 58-63. Die Anfänge der Besta Die 1921 geschaffene und 1924 als Quar talserhebung eingeführte Beschäftigungsstatis tik1 gehört – zusammen mit der Arbeitslosen statistik – zu den ältesten schweizerischen Konjunkturbefragungen im Bereich Arbeits markt. Die Besta beschränkte sich anfänglich auf die Baubranche und die wichtigsten In dustriezweige und umfasste 1924 rund 1300 Unternehmen mit 180 000 Beschäftigten.2 Da mals wurden die Daten durch die Arbeitge berverbände und via direkte Befragung der Betriebe erhoben. Die ursprünglich vom Eid genössischen Arbeitsamt (heute: Staatssekre tariat für Wirtschaft, Seco) durchgeführte Be fragung wurde schrittweise auf die übrigen Wirtschaftszweige ausgedehnt: 1939 auf den Dr. Francis Saucy Leiter Dienst BESTA, Bundesamt für Statistik BFS, Neuenburg 55 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009 gesamten sekundären Sektor, 1961 auf den gesamten tertiären Sektor und 1981 auf die Detailstufe der einzelnen Wirtschaftszweige des tertiären Sektors. Verlegung ins BFS 1989 1989 wurde die Befragung zum Bundesamt für Statistik (BFS) verlegt und umfassend re vidiert. Seither wird sie anhand von Zufalls stichproben durchgeführt und statt in Form eines Indexes in absoluten Werten veröffent licht. Die Umrechnung der früheren Daten ermöglichte es, lange Zeitreihen zu bilden.3 Die Statistik erfuhr seither noch einige gering fügige Änderungen: 1992 kam eine Frage zu den offenen Stellen hinzu; 2004 folgten An passungen bei den seit 1924 unveränderten qualitativen Fragen. Auch die Definitionen wurden im Laufe der Zeit schrittweise so an gepasst, dass unter einer Stelle bzw. einer be schäftigten Person dasselbe verstanden wird wie in den jeweiligen Betriebszählungen (BZ). Revisionen und Modernisierungsprojekte Trotz dieser schrittweisen Anpassungen ist die Befragung einfach und nahe bei der ur sprünglichen Form geblieben. An den Zielen Serie Grafik 1 Entwicklung der Gesamtbeschäftigung in der Schweiz, 1961-2009 Total Sekundärer Sektor Tertiärer Sektor Männer Frauen Beschäftigte in 1000 4000 3500 3000 2500 2000 1500 1000 500 0 1961 1965 1969 1973 1977 1981 1985 Anmerkung: Die Zeitreihen illustrieren die fortschreitende Tertiarisierung und Feminisierung der Gesamtbeschäftigung im Lauf der Zeit sowie die grossen Krisen 1975 und 1992. 1989 1993 1997 2001 2005 2009 Quelle: BFS / Die Volkswirtschaft hat sich nichts geändert. Der Fragebogen be steht nach wie vor aus einer einzigen Seite, was zur hohen Rücklaufquote von rund 90% beiträgt. Hingegen wurde die Stichprobe aufgestockt (62 000 Betriebe und 60% der Beschäftigten), und die Erhebungsmethode wurde mit der Einführung eines OnlineKasten 1 Fragebogens (eSurvey) 2003 modernisiert. Zudem wird ein wachsender Anteil der Daten in elektronischer Form eingereicht. Den Rah men dazu bildet das Projekt Profiling, eine Partnerschaft zwischen dem BFS und den grössten Unternehmen der Schweiz. Heute gelangen deshalb nur noch rund 35% der Da ten auf Papier zum BFS. Auch die Schätzmethoden wurden stetig modernisiert: im Jahr 2000 mit der Einfüh rung der individuellen Gewichtung der Beo bachtungen4 sowie 2007 mit der erstmaligen jährlichen Erneuerung von Stichprobe und dessen Rahmen,5 mit der entsprechenden Anpassung der veröffentlichten Datenreihen sowie mit aktualisierten Methoden zu Gewich tung, Kalibrierung, Einsetzungen und Um gang mit Ausreissern.6 Ein methodischer Steckbrief fasst die wichtigsten Merkmale der Erhebung und verschiedene qualitative Krite rien zusammen (Rücklaufquote, Variations koeffizienten der Schätzungen usw.). Die Revi sion fügt sich in einen grösseren Rahmen ein, der sich am Programm Gesamtsystem der Un ternehmensstatistiken (GUS) orientiert. Deren Stossrichtung wird in den kommenden Jahren für die meisten Unternehmensstatistiken weg weisend sein. Die nächsten Revisionsschritte sind für das 2. Quartal 2010 vorgesehen. Sie betreffen die Stichprobenziehung gemäss Noga 2008 und die Anpassung der veröffentli chten Datenreihen an die neuen Referenzwerte der letzten Betriebszählung (BZ2008). Die vollständige Integration der Besta ins neue, harmonisierte System der Unternehmenssta tistik ist für 2014–2015 geplant. Beschäftigungsstatistik (Besta) – Steckbrief Kurzbeschreibung: Die Besta beruht auf einer repräsentativen Stichprobe von 62'000 Betrieben des sekundären und tertiären Sektors. Ziel der Statistik ist die Produktion von Konjunkturindikatoren, um die Entwicklung der Beschäftigung in der Schweiz zu verfolgen. Zuständige Institution/Sektion: Bundesamt für Statistik (BFS); Sektion Konjunkturerhebungen Gesetzliche Grundlagen: Verordnung vom 30. Juni 1993. Art der Erhebung: Die Erhebung wird bei einer Zufallsstichprobe von Betrieben (im Sinne von örtlichen Einheiten), die aus dem Betriebs- und Unternehmensregister (BUR) gezogen werden, vorgenommen. Die Stichprobe ist nach Wirtschaftsabteilungen (Noga), Grossregionen und Betriebsgrösse (gemessen in Vollzeitäquivalenten) geschichtet. Die Daten werden entweder durch einen Papierfragebogen oder elektronisch mittels Internet, E-Mail oder Datenträger eingeholt. Grundgesamtheit und Erhebungseinheiten: Beschäftigte gemäss Inlandkonzept in den Betrieben des sekundären und tertiären Sektors, in denen mindestens 20 Stunden pro Woche gearbeitet wird. Als Beschäftigte gelten alle Personen, die (gegen Entgelt oder unentgeltlich) im Betrieb arbeiten, einschliesslich Inhaber, Geschäftsführende, Lernende, Praktikanten und Aussendienstpersonal. Ausgeklammert werden: Beschäftigte des primären Sektors; ausserbetrieblich Beschäftigte (Angestellte von Privathaushalten, selbständig Erwerbende ohne Betrieb). Erfasste Merkmale: – Beschäftigte nach Geschlecht und drei Beschäftigungsgraden, Vollzeitstellen (mind. 90% der betriebsüblichen Arbeitszeit), Teilzeit I (50% bis 89%), Teilzeit II (weniger als 50%, aber mindestens 6 Stunden pro Woche); – Grenzgänger/innen nach Geschlecht; – Anzahl offener Stellen nach ausgewählten Noga-Wirtschaftsabteilungen und nach Grossregionen; – Schwierigkeiten bei der Personalrekrutierung nach 4 Ausbildungskategorien, nach Noga-Wirtschafts abteilungen und nach Grossregionen; – Voraussichtliche Beschäftigungsentwicklung nach Noga-Wirtschaftsabteilungen und nach Gross regionen. Regionalisierungsgrad: Schweiz und Gross regionen. Referenzperiode: Letzter Arbeitstag des jeweiligen Quartals (März, Juni, September, Dezember). Periodizität: Vierteljährlich. Qualität der statistischen Informationen: Variationskoeffizient kleiner als 0,5% für die Gesamtzahl der Beschäftigten (kleiner als 1% nach Wirtschaftssektoren und kleiner als 2% nach Grossregionen und Wirtschaftssektoren). Revisionen: 2000, 2003, 2007, 2010, 2014. 56 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009 Konzepte und Definitionen Die Besta bezieht sich auf die Betriebe – im Sinne von örtlichen Einheiten aus dem Be triebs- und Unternehmensregister BUR – des sekundären und tertiären Sektors im Schwei zer Wirtschaftsgebiet (Inlandkonzept). Nicht berücksichtigt sind Betriebe des primären Sektors (Landwirtschaft, Jagd, Forstwirtschaft, Fischerei und Fischzucht), Betriebe, in denen weniger als 20 Wochenstunden gearbeitet wird und Angestellte von Privathaushalten. Zwecks Einheitlichkeit gelten in der Besta die selben Definitionen wie im BUR und in der BZ. Der Fragebogen besteht aus vier Fragen, deren Ergebnisse in vier getrennten Statistiken veröffentlicht werden. Kernthema ist die Zahl der Beschäftigten. Stichprobenrahmen, Stichproben und Berechnungsmethoden Die Erhebung beruht auf einem Stichpro benrahmen und einer Zufallsstichprobe von Betrieben aus dem BUR. Die Stichprobe ist Serie Tabelle 1 Auszug aus dem Beschäftigungsbarometer, 2. Quartal 2009 Veränderung in % Anteil zum Frauen Quartal Vorjahresquartal in % Anteil Teilzeit in % Beschäftigungsstatistik 2008-I 2008-II 2009-I 2009-II 2009-I 2009-II 2009-II 2009-II Beschäftigte (in Tausend) TOTAL 3925 3959 3957 3945 0.8 –0.4 44.3 31.5 Sektor II 1046 1059 1041 1038 –0.4 –2.0 22.5 12.5 Sektor III 2879 2900 2916 2907 1.3 0.2 52.1 38.3 Genferseeregion 699 702 709 707 1.5 0.8 45.0 29.3 Espace Mittelland 832 844 835 833 0.3 –1.2 45.0 33.8 Nordwestschweiz 547 550 553 551 1.1 0.3 43.7 31.3 Zürich 779 785 790 786 1.3 0.2 43.7 33.0 Ostschweiz 526 528 527 524 0.3 –0.8 44.2 30.7 Zentralschweiz 370 376 373 371 0.6 –1.4 44.4 32.2 Tessin 172 175 171 172 –0.5 –1.4 42.9 24.8 3290 3317 3329 3320 1.2 0.1 38.3 – 979 992 978 975 –0.2 –1.7 19.3 – Beschäftigte in TOTAL Vollzeitäquivalen- Sektor II ten (in Tausend) Sektor III 2310 2325 2352 2345 1.8 0.8 46.2 – Offene Stellen (Index) TOTAL 226 217 142 139 -37.3 -35.9 – – Sektor II 239 236 121 109 -49.4 -53.7 – – Sektor III 222 209 151 151 -32.0 -27.7 – – Beschäftigungs- TOTAL aussichten Sektor II (Indikator) Sektor III 1.08 1.07 0.99 1.00 -8.2 -6.6 – – 1.11 1.11 0.97 0.96 -12.5 -12.9 – – 1.07 1.06 1.00 1.02 -6.5 -4.0 – – Schwierigkeiten TOTAL bei der Rekrutie- Sektor II rung von gelern- Sektor III ten Arbeitskräf ten in (%) - 32.0 35.0 26.0 24.6 -5.9 -10.4 – – 41.0 43.0 26.8 26.4 -14.2 -16.6 – – 28.4 31.7 25.8 24.0 -2.6 -7.7 – – Quelle: BFS / Die Volkswirtschaft nach Wirtschaftsabteilungen (Noga 2002), nach Grossregionen und nach Betriebsgrösse (gemessen in Vollzeitäquivalenten) geschichtet. Die Kantone und die grossen Städte können seit 2001 auf Wunsch regionale Stichproben aufstockungen finanzieren. Das BUR dient als Grundgesamtheit für den Stichproben- und den Hochrechnungsrahmen für die Anzahl Be schäftigter. Dank der jährlichen Erneuerung werden in der Besta auch die Aktualisierungen im BUR sowie die Veränderung der Beschäftig tenzahl infolge von Betriebseröffnungen und -schliessungen berücksichtigt. Veröffentlichte Informationen und Anwender 4 Vgl. Die Beschäftigungsstatistik (BESTA): Methodische Grundlagen 2000, BFS, Neuenburg, 2002. 5 Statistique de l'emploi, Révision 2007: cadre de sondage et échantillonnage, BFS, Neuenburg 2008 (nur Französisch). 6 Vgl. Statistique de l'emploi, Révision 2007: Méthodes d’estimation, BFS, Neuenburg 2008 (nur Französisch). Als Konjunkturerhebung beschreibt die Besta vierteljährlich die Beschäftigungsent wicklung im sekundären und tertiären Sektor in Form von Zeitreihen und aufgeschlüsselt nach verschiedenen Kriterien wie Wirtschafts abteilungen, Grossregionen, Geschlecht, Be schäftigungsgrad, Stellenzahl in Vollzeitäqui valenten (VZÄ) und saisonbereinigte Reihen. Sie liefert den Index der offenen Stellen sowie Indikatoren zu den Beschäftigungsaussichten 57 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009 und zu den Schwierigkeiten bei der Personal rekrutierung. Die Ergebnisse werden viertel jährlich in einer Medienmitteilung mit dem Titel «Beschäftigungsbarometer» veröffent licht und in Form von Tabellen bereitgestellt, die im Statistischen Lexikon des BFS abrufbar sind. Die Besta ist zudem eine wichtige Da tenquelle für verschiedenste Statistiken. Dazu gehören etwa die Erwerbstätigenstatistik (ETS), die Grenzgängerstatistik (GGS), die Wertschöpfungsstatistik (WS), die Berech nung des vierteljährlichen BIP durch das Seco und des jährlichen BIP durch das BFS. Auch bei der Aktualisierung des BUR wird sie he rangezogen. Schliesslich stellt die Besta eine wichtige Informationsquelle für zahlreiche Anwenderinnen und Anwender dar. Dazu ge hören das Seco, die Schweizerische National bank, Institute für Konjunkturforschung und -prognosen, verschiedene Berufsverbände und die Allgemeinheit. Die Besta entspricht den internationalen Bestimmungen und lie fert Informationen an zentrale Statistikzen tren wie Eurostat oder die entsprechenden Abteilungen von IWF und OECD, welche die Daten in ihre Analysen und Publikationen einbeziehen. Spotlight Das neue Revisionsrecht: Hoher administrativer Aufwand für KMU Im Rahmen der Arbeiten des KMUForums zur administrativen Ent lastung wurden die Auswirkungen des neuen Revisionsrechts auf die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) beurteilt. Aus den Ergebnissen dieser Untersuchung geht hervor, dass die neuen Bestimmungen – wie dies in mehreren parlamentarischen Vorstössen befürchtet wurde – einen erheblichen Verwaltungsaufwand und sehr hohe Kosten zur Folge haben. Die zusätzlichen Kosten belaufen sich auf 600 Mio. bis 1 Mrd. Franken pro Jahr für die kleinen Unternehmen und auf ungefähr 100 Mio. Franken für Aus den neuen Bestimmungen zur Revisionspflicht resultieren für alle Unternehmen höhere Kosten, ausser für die Mikrounternehmen. Falls auch die Vorlage für die Modernisierung des Rechnungslegungsrechts verabschiedet wird, Foto: Keystone ist mit einem noch höheren Aufwand zu rechnen. die zur ordentlichen Revision verpflichteten KMU. Für die Mikrounternehmen dagegen nehmen die Kosten um rund 70 Mio. Franken pro Jahr ab. 1 Motion 07.3818 von Nationalrat Schneider-Ammann Johann: Internes Kontrollsystem; Motion 08.3587 von Ständerat Büttiker Rolf: KMU-freundliches Revisions aufsichtsgesetz; Motion 08.3645 von Nationalrat Eduard Engelberger: KMU-freundliches Revisionsaufsichts gesetz. Die neuen Bestimmungen zur Revisions pflicht sind am 1. Januar 2008 in Kraft getre ten. Einige Unternehmen haben sich seither über die administrative Belastung sowie über unverhältnismässige Kosten im Zusammen hang mit der neuen Regulierung beklagt. Im Parlament wurden drei Motionen1 einge reicht, in denen ebenfalls Probleme für die KMU mit der administrativen Belastung er wähnt werden. Vor diesem Hintergrund führte das vom Seco wahrgenommene Sekretariat des KMUForums (siehe Kasten 1) im Juni 2009 eine Umfrage durch, um die Auswirkungen des neuen Revisionsrechts auf die KMU zu eva luieren. Dabei wurden die Ansichten der Pascal Muller Ressort KMU-Politik, Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, Bern 58 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009 Buchhalter und Unternehmensleiter zu den in Kraft getretenen Bestimmungen eingeholt. Der Aufwand und die Kosten im Zusammen hang mit der Revision werden indirekt noch zunehmen, wenn der sich zurzeit in der par lamentarischen Beratung befindliche Ent wurf zur Modernisierung des Rechnungs legungsrechts angenommen wird. Deshalb befasste sich die Umfrage auch mit den Aus wirkungen dieser Vorlage auf die mittelgros sen Unternehmen, die davon besonders be troffen sein werden. Drei verschiedene Fragebogen wurden versandt an 100 mittelgrosse Unternehmen, die zur ordentlichen Revision verpflichtet sind, an 100 kleine Unternehmen, die eine eingeschränkte Revision durchführen, sowie an 100 Mikrounternehmen, die beim Han delsregister ein Opting-out eintragen liessen (Erklärung siehe weiter unten). Die Rück laufquote betrug 26%, was für eine Umfrage dieser Art verhältnismässig hoch ist. An schliessend wurden auf der Grundlage der eingegangenen Antworten Evaluationen und Quantifizierungen durchgeführt. Die ver zeichneten Ergebnisse haben keinen quanti tativen Charakter, weil die Stichprobe statis Spotlight tisch nicht repräsentativ ist. Sie weisen indessen einen hohen qualitativen Wert auf, da sie in verschiedenen Phasen durch Fach leute der Praxis und Experten validiert wur den. Neues Revisionsrecht: Das Wichtigste in Kürze Die neuen Bestimmungen des Obligatio nenrechts (OR) zur Revisionspflicht sind am 1. Januar 2008 in Kraft getreten. Sie gelten in Zukunft gleichermassen für Aktiengesell schaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Genossenschaften, Kommandit aktiengesellschaften, Vereine und Stiftungen. Weiterhin nicht von der Revisionspflicht be troffen sind dagegen die Personengesell schaften: Einzelfirmen, Kollektivgesellschaften und Kommanditgesellschaften. Mit den neuen Bestimmungen wird ein differenziertes System eingeführt, das der Grösse der Unternehmen sowie weiterer wichtiger Kriterien Rechnung trägt. Gemäss dem neuen Artikel 727 OR müssen folgende Gesellschaften ihre Jahresrechnung durch ei ne Revisionsstelle ordentlich prüfen lassen: − Publikumsgesellschaften, die: a) Beteiligungspapiere haben, welche an einer Börse kotiert sind, b)Anleihensobligationen ausstehend ha ben, c) mindestens 20% der Aktiven oder des Umsatzes zur Konzernrechnung einer Gesellschaft beitragen, welche eines dieser beiden Kriterien erfüllt; − Gesellschaften mit einer gewissen wirtschaftlichen Bedeutung, die zwei der nach stehenden Grössen in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren überschreiten: a) Bilanzsumme von 10 Mio. Franken, b)Umsatzerlös von 20 Mio. Franken, c) 50 Vollzeitstellen im Jahresdurch schnitt; − Gesellschaften, die zur Erstellung einer Konzernrechnung verpflichtet sind, oder auf Verlangen von Aktionären, die zusammen mindestens 10% des Aktienkapitals vertreten (die ordentliche Prüfung kann auch in den Statuten vorgesehen oder von der Ge neralversammlung beschlossen werden). Sind die Voraussetzungen für eine ordent liche Revision nicht gegeben, so muss die Gesellschaft ihre Jahresrechnung durch eine Revisionsstelle eingeschränkt prüfen lassen. Mit der Zustimmung sämtlicher Aktio näre kann auf die eingeschränkte Revision verzichtet werden (Opting-out), wenn die Gesellschaft im Jahresdurchschnitt nicht mehr als zehn Vollzeitstellen aufweist. Ver zichten die Aktionäre auf eine eingeschränkte 59 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009 Revision, so gilt dieser Verzicht auch für die nachfolgenden Jahre. Jeder Aktionär hat je doch das Recht, spätestens zehn Tage vor der Generalversammlung eine eingeschränkte Revision zu verlangen. Die revidierten OR-Bestimmungen wur den durch ein neues Bundesgesetz über die Zulassung und Beaufsichtigung der Reviso rinnen und Revisoren ergänzt. Seit dem 1. September 2007 ist eine neue Eidge nössische Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) für die Zulassung der Revisoren sowie für die Überwachung der Revisionsstellen der Publikumsgesellschaften zuständig. Diese unabhängige Behörde sorgt für die Recht mässigkeit und die Qualität der Revisions dienstleistungen. Die Bestimmung einer Revisionsfirma oder eines Revisors hängt von der Art der Revision (ordentlich/ein geschränkt) sowie von der durch die RAB er teilten Zulassung ab. Die ordentliche und die eingeschränkte Revision unterscheiden sich durch den Um fang der geforderten Prüfungen. Die Unter schiede finden sich bei der Berichterstattung über die Prüfung wieder: Bei der einge schränkten Revision fordert der Gesetzgeber nur die Erstellung eines zusammenfassenden Berichts zuhanden der Generalversammlung. Im Rahmen einer ordentlichen Revision hat die Revisionsstelle ausserdem zuhanden des Verwaltungsrates einen umfassenden Bericht zu erstellen (früher Erläuterungsbericht), der Feststellungen zu Rechnungslegung, inter nem Kontrollsystem (IKS), Durchführung und Ergebnis der Revision enthält. Die An forderungen zum IKS sind neu. Die zur or dentlichen Revision verpflichteten Unter nehmen müssen nun der Revisionsstelle dokumentierte Informationen liefern, dank denen diese bestätigen kann, dass ein IKS be steht. Die Dokumentation kann sich auf den Kasten 1 KMU-Forum Das KMU-Forum ist eine Kommission von ausser parlamentarischen Expertinnen und Experten, die der Bundesrat 1998 ins Leben gerufen hat. Seine Mitglieder sind mehrheitlich Unternehmer. Im Rahmen von Vernehmlassungen prüft das Forum Gesetzes- und Verordnungsentwürfe, die Auswirkungen auf die Wirtschaft haben, und gibt eine Stellungnahme aus Sicht der KMU ab. Das Forum befasst sich ausserdem mit spezifischen Bereichen der bestehenden Regulierung und schlägt gegebenenfalls Vereinfachungen oder Alternativen vor. Dem Bundesrat ist es wichtig, die erforderlichen Massnahmen zu treffen, um die KMU vor einer Überlastung durch administrativen Aufgaben zu schützen. Zusätzliche Investitionen oder Hindernisse bei der Verwaltung sind zu vermeiden, sodass ihre Handlungsfreiheit so wenig wie möglich eingeschränkt wird. Weitere Informationen unter www.forum-kmu.ch. Spotlight Rechnungslegungsprozess beschränken, d.h. auf die Identifikation der Risiken von Ano malien in der Buchführung und der Rech nungslegung (Kontrolle der Zugriffsrechte auf das EDV-System, Speicherung der Daten usw.). Um seine Aufsichtsfunktion wahrzu nehmen, hat der Verwaltungsrat regelmässig die Qualität des IKS mit der Geschäftsleitung zu prüfen. Die Dokumentation ist regelmäs sig anzupassen. Eine neue Anforderung, die für alle zur ordentlichen oder zur eingeschränkten Revi sion verpflichteten Unternehmen gleicher massen gilt, ist die Risikobeurteilung (RB).2 Sämtliche Einheiten, die zur Verwendung der Rechnungslegungsstandards der Aktien gesellschaften verpflichtet sind (Gesell schaften mit beschränkter Haftung, Stif tungen usw.), müssen nun im Anhang des Geschäftsberichts Angaben über die Durch führung einer Beurteilung der Risiken lie fern, die Auswirkungen auf ihre Geschäfts tätigkeit haben könnten (geschäftliche Risiken, finanzielle Risiken usw.). Da sie zur Jahresrechnung gehören, müssen diese In formationen ebenfalls der Revisionsstelle zur Prüfung unterbreitet werden. Der Revisor beschränkt sich allerdings auf die formelle Prüfung, dass die Analyse durchgeführt und das Ergebnis schriftlich festgehalten wurde. Die Analyse muss jedes Jahr von neuem durchgeführt und die Dokumentation aktua lisiert werden. Wichtigste Ergebnisse Die zur ordentlichen Revision verpflichte ten Unternehmen sind der Ansicht, dass ihre interne administrative Belastung aufgrund des neuen Revisionsrechts insgesamt um Kasten 2 Betroffene KMU (Schätzungen) Neues Revisionsrecht Ordentliche Revision: 5500 mittelgrosse Unter nehmen (mit grösstenteils zwischen 50 und 249 Angestellten). Eingeschränkte Revision: 200 000 kleine Unter nehmen (mit grösstenteils zwischen 10 und 49 Angestellten). Opting-out: 120 000 Mikrounternehmen (mit einem Personalbestand von höchstens zehn Angestellten). 2 Diese Neuerung hat ihren Ursprung allerdings nicht im neuen Revisionsrecht, sondern in einer Anpassung des OR vom 16. Dezember 2005, die am 1. Januar 2008 in Kraft getreten ist. Sie betrifft die Revision des GmbHRechts und enthält ausserdem Anpassungen im Aktien-, Genossenschafts-, Handelsregister- und Firmenrecht (BBl 2004 4117, 4125). Revisionsvorlage des Rechnungslegungsrechts Neue Grundanforderungen: 500 000 im Handels register eingetragene Unternehmen/Rechtseinheiten. Neue zusätzliche Anforderungen: 5500 mittelgrosse Unternehmen (entsprechend den Kriterien des Revi sionsrechts). Quelle: BFS und EHRA (statistische Basisdaten), Bericht über die Ergebnisse der Umfrage (Einzelheiten). 60 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009 19% zugenommen hat. Diese Zunahme re sultiert aus dem zusätzlichen Zeitaufwand, der nun jedes Jahr für die Erarbeitung des IKS, die Durchführung der RB, die Erstellung der Jahresrechnung und die Beantwortung der Fragen der Revisoren erforderlich ist. Im Gegensatz zu den in mehreren parla mentarischen Vorstössen geäusserten Be fürchtungen stellt das IKS hinsichtlich der administrativen Belastung der KMU keine grösseren Probleme, sofern es sich auf den Rechnungslegungsprozess beschränkt, was den gesetzlichen Mindestanforderungen ent spricht. Nur Unternehmen, die freiwillig wei ter gehen – beispielsweise im Rahmen einer Zertifizierung – beschweren sich teilweise über eine unverhältnismässige administra tive Belastung. Mit der RB sind ebenfalls kei ne unüberwindlichen Probleme verbunden. Die meisten befragten Unternehmen beur teilen die einmaligen Kosten für die erste Durchführung der RB als erträglich. Dassel be gilt für die langfristige administrative Be lastung, die mit der RB einhergeht. Hinsichtlich der Dienstleistungen von Treuhändern und Beratern beträgt der An stieg der Honorarrechnungen 12% (Durch schnitt der Antworten). Die Honorare der Revisionsstelle nahmen im Anschluss an das Inkrafttreten des neuen Revisionsrechts um durchschnittlich 17% zu. Aus den Evaluati onen und Quantifikationen, die auf der Grundlage der eingegangenen Antworten mit Hilfe von Experten durchgeführt wur den, geht hervor, dass das neue Revisions recht einen zusätzlichen Aufwand und zu sätzliche Kosten in Höhe von knapp 19 000 Franken pro Unternehmen und Jahr zur Fol ge hat. Da in der Schweiz ungefähr 5500 KMU zur ordentlichen Revision verpflichtet sind, liegt der Gesamtaufwand für diese Un ternehmen in einer Grössenordnung von 100 Mio. Franken pro Jahr. Die zur eingeschränkten Revision ver pflichteten kleinen Unternehmen sind der Ansicht, dass ihre interne administrative Be lastung aufgrund des neuen Revisionsrechts um 13% zugenommen hat. Bei den Hono rarrechnungen von Treuhändern und Bera tern beträgt der Anstieg 10% und bei den Kosten für die Revisionsstelle 12%. Da eine grosse Zahl von KMU (in der Schweiz rund 200 000) zu dieser Art von Re vision verpflichtet sind, entsprechen diese Zunahmen für die gesamte Wirtschaft ins gesamt einem sehr hohen Betrag: Die zusätz liche administrative Belastung und die zu sätzlichen externen Kosten entsprechen zusammen genommen einer Summe zwi schen 600 Mio. und 1 Mrd. Franken pro Jahr und damit einem durchschnittlichen Zu satzaufwand von 4000 Franken pro Unter Spotlight Kasten 3 Kumulierte Auswirkungen für die zur ordentlichen Revision verpflichteten KMU Interner administrativer Aufwand + 19% (Auswirkungen des neuen Revisionsrechts) + 18% (voraussichtliche Auswirkungen des neuen Rechnungslegungsrechts) + 37% Total Honorarrechnungen von Treuhändern und Beratern + 12% (Auswirkungen des neuen Revisionsrechts) + 16% (voraussichtliche Auswirkungen des neuen Rechnungslegungsrechts) + 28% Total Honorarrechnungen der Revisionsstelle + 17% (Auswirkungen des neuen Revisionsrechts) + 18% (voraussichtliche Auswirkungen des neuen Rechnungslegungsrechts) + 35% Total Gesamtkosten pro Unternehmen und Jahr + 18 750 Franken (Auswirkungen des neuen Revisionsrechts) + 18 750 Franken (voraussichtliche Auswirkungen des neuen Rechnungslegungsrechts) + 37 500 Franken pro Jahr und Unternehmen Gesamtkosten für alle 5500 betroffenen KMU + 100 000 000 Franken (Auswirkungen des neuen Revisionsrechts) + 100 000 000 Franken (voraussichtliche Auswirkungen des neuen Rechnungslegungsrechts) + 200 000 000 Franken pro Jahr Quelle: Bericht über die Ergebnisse der Umfrage. 3 Der Bericht und seine Anhänge können unter folgender Internetadresse eingesehen werden: www.seco.admin.ch/themen/00476/00487/00490/ 02012. nehmen. Diese Werte stehen in einem klaren Gegensatz zu den Prognosen, die in der Bot schaft von 2004 zum Revisionsentwurf ent halten sind (BBl 2004, 3969, 4098). So wurde damals eine Abnahme des administrativen Aufwands und der externen Kosten prognos tiziert. Zusätzlich zu diesem unerwarteten zusätzlichen Aufwand kritisierten die kleinen Unternehmen die neuen Anforderungen, welche die Revisionsstellen erfüllen müssen. Ein grosser Teil der Kleinunternehmen beur teilt diese Anforderungen als übertrieben und unangemessen. Was schliesslich die Unternehmen anbe langt, die beim Handelsregister ein Optingout eintragen liessen, geht aus den Umfrage ergebnissen hervor, dass das Verfahren im Durchschnitt Kosten von 1700 Franken zur Folge hatte. Dieser Betrag umfasst die Ge bühren für den obligatorischen Eintrag ins Handelsregister und die – teilweise erforder liche – Änderung der Statuten sowie die üb rigen Kosten (wie z.B. Honorarrechnungen von Treuhändern). Mit einem Verzicht auf die eingeschränkte Revision kann künftig je des Unternehmen ungefähr 2000 Franken pro Jahr einsparen. Die meisten dieser Un ternehmen werden überhaupt keine Revision ihrer Jahresrechnung mehr vornehmen las sen. Vom Opting-out werden vor allem Ak tiengesellschaften profitieren. Sie können damit jedes Jahr ungefähr 83 Mio. Franken einsparen. Für die Gesellschaften mit be schränkter Haftung resultieren zusätzliche Kosten in Höhe von 12 Mio. Franken pro Jahr: Da diese vor 2008 nicht zu einer Revisi on verpflichtet waren, entspricht das Optingout für sie einem zusätzlichen Aufwand. Für Stiftungen, Mikrogenossenschaften und Ver eine sind die Auswirkungen des Opting-out beschränkt und insgesamt neutral. Voraussichtliche Auswirkungen der Revisionsvorlage des Rechnungs legungsrechts Im Dezember 2007 unterbreitete der Bun desrat dem Parlament eine Revisionsvorlage zum Aktien- und Rechnungslegungsrecht. Die neuen Bestimmungen zur Rechnungs legung wirken sich indirekt auf den Aufwand und die Kosten der Revision aus, da letztere die Jahresrechnung betrifft. Die Vorlage sieht – abhängig von der Un ternehmensgrösse – zusätzliche Anforde rungen an die Rechnungslegung vor, so bei spielsweise in Bezug auf den Jahresbericht und die Geldflussrechnung. Aus den Ergeb nissen der Umfrage und den ergänzenden Analysen, die in Zusammenarbeit mit Exper ten durchgeführt wurden, geht hervor, dass 61 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009 jene zur ordentlichen Revision verpflichteten 5500 KMU mit einem zusätzlichen Anstieg ihrer Kosten in Höhe von 100 Mio. Franken pro Jahr rechnen müssen, falls die Revisions vorlage in der gegenwärtig vorliegenden Form verabschiedet wird. Die Auswirkungen auf die kleinen Unter nehmen konnten im Rahmen der Umfrage nicht evaluiert werden. Da jedoch sehr viele Unternehmen betroffen sein werden, ist mit insgesamt hohen Zusatzkosten zu rechnen. So sieht der Revisionsentwurf vor, die neue Regelung der Rechnungslegung auf alle im Handelsregister eingetragenen Rechtsein heiten auszudehnen (über 500 000 per Ende 2008 erfasste Rechtseinheiten). Einzelfirmen, Vereine, Stiftungen und alle Gesellschaften müssen sich in Buchführung und Rech nungslegung an die Aktiengesellschaften an passen. Die administrative Belastung eines grossen Teils der Unternehmen wird anstei gen, während diejenige der kleinen Aktien gesellschaften teilweise sinkt, da diese keinen Jahresbericht mehr präsentieren müssen. Schlussfolgerungen des KMU-Forums Gemäss Artikel 13 der Verordnung über die Koordination der Politik des Bundes zu gunsten der kleinen und mittleren Unterneh men (SR 172.091) liess das KMU-Forum dem Sekretariat der Kommissionen für Rechtsfragen (RK) des Parlaments ein Exem plar des Umfrageberichts3 zukommen. Gemäss dem KMU-Forum enthalten die Ergebnisse grundsätzlich neue Elemente, die für die Prüfung der Revisionsvorlage des Rechnungslegungsrechts durch die RK von Nutzen sein können. Angesichts der sehr starken Zunahme des Aufwands wirft das Forum die Frage auf, ob die Schwellen und Kriterien, die für die Unterstellung unter das neue Rechnungslegungsrecht vorgesehen sind, nicht einer nochmaligen Überprüfung unterzogen werden sollten. Die Zunahme des Aufwands ist insbeson dere deshalb problematisch, weil der mit den neuen Bestimmungen verbundene Mehrwert von einem grossen Teil der befragten KMU als gering oder sogar als gleich null erachtet wird. Diese Ausgangslage ist vor allem in Bezug auf die Unternehmen bedenklich, die zur ordentlichen Revision verpflichtet sind m (siehe Kasten 3). Dossier Die WTO bewährt sich in der Wirtschaftskrise Die Wirtschaftskrise hat alle Länder dieser Welt stark getroffen. Für das Jahr 2009 erwartet die Welthandelsorganisation (WTO) einen Rückgang des Welthandels von 10%. Dennoch kam es bisher nicht zum befürchteten massiven Rückgriff auf handelsbeschränkende Massnahmen. Dies ist unter anderem das Verdienst der WTO. Im vorliegenden Artikel wird die Bedeutung der WTO-Regeln und der WTO als Organisation in den Mittelpunkt gerückt. In den zwei nachfolgenden Artikeln wird einerseits das rechtliche Instrumentarium zur Verhinderung von Protektionismus der WTO erläutert und anderseits der Überprü- Die WTO ist ein Forum zur Klärung internationaler Handelsfragen. In ihrem Rahmen suchen die Mitglieder gleichberechBild: Keystone tigt nach Lösungen zu anstehenden Handelsproblemen. Im Bild: WTO-Ratssaal in Genf. fungsmechanismus der WTO zur Bekämpfung des Handelsprotek tionismus beschrieben. Wenn in der Öffentlichkeit von der WTO berichtet wird, ist häufig von der Doha-Runde die Rede. Es ist dies die 9. Welthandelsrunde, die gegenwärtig unter dem Dach der WTO ausgehandelt wird. Ein baldiger Abschluss dieser Verhandlungen wäre insbesondere im heutigen wirtschaftlichen Umfeld wünschenswert. Dies würde nicht nur den Handel beflügeln, sondern auch möglichen Zollerhöhungen – und damit Handelsbarrieren – einen Riegel schieben. Die WTO ist aber mehr als nur ein Verhandlungsgremium. In der WTO sind rund dreissig bestehende multi- und plurilaterale Abkommen in den Bereichen Güterhandel, Dienstleistungen und geistiges Eigentum gefasst. Ein Streitbeilegungsmechanismus ermöglicht es den 153 WTO-Mitgliedern, bei Remigi Winzap Minister, Leiter Ressort WTO, Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, Bern 63 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009 Verletzungen eines WTO-Abkommens ihre Rechte einzufordern. In der WTO werden auch gegenseitig die Handelspolitiken der Mitglieder überprüft. Seit Anfang 2009 gibt es zudem einen Überprüfungsmechanismus der protektionistischen Handelsmassnahmen, die von Mitgliedern ergriffen werden. Klare und durchsetzbare Regeln Die WTO ist ein Forum zur Klärung internationaler Handelsfragen. In ihrem Rahmen suchen die Mitglieder gleichberechtigt nach Lösungen zu anstehenden Handels problemen. Dabei werden bestehende Handelsabkommen weiterentwickelt und neue Abkommen ausgehandelt. Die WTO-Abkommen beinhalten Spielregeln, welche die Grundlage für eine schrittweise Liberalisierung des internationalen Handels bilden. In der WTO werden insbesondere durch ein paar einfache, aber effiziente Grundprinzipien gleiche Bedingungen für alle Mitglieder geschaffen. Die beiden wichtigsten sind: – Du sollst die Vertragspartner nicht unterschiedlich und nicht schlechter behandeln als Staaten, die nicht Vertragspartner sind. Jedes WTO-Mitglied erhält also von Land X die gleiche Behandlung, wie jenes Land, Dossier das von Land X die besten Marktzugangsbedingungen erhält (sogenannte Meistbegünstigung); – Du sollst Waren, die Du aus dem Gebiete eines anderen Vertragspartners importierst, nicht schlechter behandeln als Deine eigenen Waren (sogenannte Inländerbehandlung). Kasten 1 Bedeutung der WTO für die Schweiz Die Schweiz ist eine kleine, offene und stark von der Exportwirtschaft abhängige Volkswirtschaft. Es ist wichtig, dass die inländischen Wirtschaftszweige im Export auf globale Märkte ausgerichtet bleiben, damit das Land den vollen Nutzen aus der internationalen Arbeitsteilung ziehen kann. Der grenzüberschreitende Handel von Waren und Dienstleistungen, aber auch von Arbeit, Kapital und Wissen ist ein gesicherter Wachstumsfaktor und wird durch die Aussenwirtschaftspolitik des Bundesrates unterstützt. Das wichtigste Instrument der Schweizer Aussenwirtschaftspolitik ist die aktive Teilnahme am multilateralen Welthandelssystem, d.h. der WTO. Viele der WTO-Abkommen betreffen die Schweiz direkt. Drei Beispiele: – Dank dem Allgemeinen Zoll- und Handels abkommen (Gatt), das den Warenhandel regelt, kann die Schweiz zu kompetitiven Bedingungen Güter in die Welt exportieren. Die Zölle auf unsere Exporte Richtung USA sind die gleichen, wie sie die USA gegenüber den EU-Staaten und Japan anwendet. – Das Abkommen über den Dienstleistungshandel (Gats) ist das einzige umfassende Abkommen der Schweiz in diesem Sektor, der immerhin 73% zum BIP der Schweiz beiträgt. – Dank dem Abkommen zum Schutz des geistigen Eigentums (Trips), werden Patente unserer Firmen, z.B. im Bereich Maschinen, Pharma und Uhren geschützt. Für ein Land wie die Schweiz – einer mittleren Wirtschaftsmacht – bieten international gemeinsam vereinbarte und durchsetzbare Regeln den besten Schutz. Die entsprechen den Regeln werden für das Handelssystem in der WTO umfassend ausgehandelt. 1 Vgl. Artikel Fontana, S.65 f. in dieser Ausgabe. Diese beiden Grundprinzipien stellen für jedes WTO-Mitglied einen Diskriminierungsschutz dar. Zudem dürfen in der WTO vertraglich gebundene Zölle auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten nicht erhöht werden, ausser man einigt sich in Kompensationsverhandlungen darauf, dass bei einer Rücknahme von Zollkonzessionen der Marktzugang bei anderen Produkten verbessert wird. Jedes Land hat in der WTO eine Stimme, und alle ausgehandelten Vorteile müssen allen WTO-Mitgliedern gewährt werden. Die Rechte und Pflichten gelten für grosse, kleine und mittlere Mitglieder gleich und können dank eines griffigen Streitbeilegungsmechanismus in wirtschaftlich guten, aber auch in konjunkturell schwierigen Zeiten durchgesetzt werden. Ein Abschluss der Doha-Runde ist wichtig – nicht zuletzt aus systemischen Gründen, um die Regeln der WTO zu stärken. Neben Verhandlungen, die auf die Öffnung von Märkten abzielen (Landwirtschaft, Industriegüter und Dienstleistungen), laufen Verhandlungen über die Verbesserung von Handelsregeln (u.a. in den Bereichen Antidumping, geistiges Eigentum, Handelserleichterungen an den Grenzen und an der Schnittstelle zwischen Handels- und Umweltrecht). Der Abschluss der Doha-Runde wäre aber auch ein direkter Beitrag im Kampf gegen die Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise. Die WTO schätzt, dass der Abschluss der DohaRunde den Firmen auf der Welt Jahr um Jahr Kosteneinsparungen und zusätzliche Erträge im Wert von 150 Mrd. US-Dollar (gewisse Berechnungen kommen auf noch höhere Zahlen) bringen würde, was ein beachtliches Konjunkturstützungsprogramm wäre. Ob sich ein Abschluss in absehbarer Zeit realisieren lässt, ist jedoch offen. Es wird hart daran gearbeitet. Im September 2009 erklärten die Staats- und Regierungschefs der G20Staaten in Pittsburgh, dass die Doha-Runde bis Ende 2010 abgeschlossen werden soll. Die Verhandlungsfortschritte müssten auf der Ebene der Handelsminister bis spätestens Anfang 2010 sowie auf der Ebene der G20 am nächsten Treffen im Juni 2010 in Kanada überprüft werden. Nach wie vor gilt es aber, manche Hindernisse in der Verhandlungssubstanz zu überwinden – dies gegen die öffentliche Meinung in vielen Ländern, die der 64 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009 Handelsliberalisierung gegenüber eher skeptisch eingestellt ist. WTO als Institution ist wichtig Die WTO ist eine nützliche Organisation für ihre Mitglieder und damit für deren Wirtschaftsakteure, indem sie sicherstellt, dass die Handelsbeziehungen auf der Grundlage des Welthandelsrechts – und nicht nach dem Recht des Stärkeren – gestaltet werden. In diesem Zusammenhang war auch die siebte ordentliche WTO-Ministerkonferenz zum Thema «The WTO, the Multilateral Trading System and the Current Global Economic Environment» vom 30. November bis 2. Dezember 2009 in Genf von Bedeutung. In zwei Seminaren wurden die WTO-Organe und die Relevanz ihrer Aktivitäten überprüft sowie der Beitrag der WTO zur wirtschaftlichen Entwicklung diskutiert. Für die Schweiz steht bei den WTO-Aktivitäten vorerst der Abschluss der Doha-Runde im Mittelpunkt. Danach sollten sich aber die WTO-Mitglieder verstärkt auch den sogenannten Kohärenzthemen wie das Verhältnis von Handel und Umwelt – inklusive Klima und eine stärkere Berücksichtigung von Produktionsmethoden bei der Güterherstellung – sowie Handel und Sozialnormen widmen. Weitere Themen, welche in der WTO wahrscheinlich ebenfalls aufgenommen werden müssen, betreffen Energiefragen sowie Investitionen, Wettbewerb und Transparenz im öffentlichen Beschaffungswesen. Es ist wichtig, dass die WTO eine für den Welthandel relevante Organisation bleibt und dass seine Organe – speziell der Streitschlichtungsmechanismus – effizient arbeiten kann. Bewährt in schwierigen Zeiten Die Welthandelsorganisation muss sich insbesondere in wirtschaftlich schwierigen Zeiten bewähren. In dieser Wirtschaftskrise hat es sich gezeigt, dass die WTO-Bestimmungen weitgehend respektiert wurden und ihre Verfahren Bestand haben, was ein grosser Erfolg für das Handelssystem ist. Die WTO hat mit einer regelmässigen Überwachung handelspolitischer Massnahmen ihrer Mitglieder schnell und wirksam reagiert.1 Die Doha-Verhandlungen konnten trotz der schwachen Konjunktur mit Intensität fort geführt werden. Ein Durchbruch ist in der gegenwärtigen wirtschaftlichen Situation jedoch noch schwieriger geworden. Das Problem liegt dabei aber weniger bei der WTO als bei den Regierungen der Mitgliedstaaten, die nicht immer innenpolitisch bereit oder in der Lage sind, sich für einen noch offene ren Welthandel einzusetzen. Dossier WTO und Protektionismus: Die Lamy-Initiative Nach dem Ausbruch der Wirtschafts- und Finanzkrise im September 2008 kamen die Weltwirtschaft und der internationale Handel abrupt zum Erliegen. Die Folgen dieser Entwicklung sind weiterhin spürbar. In diesem Zusammenhang lancierte die Welthandelsorganisation (WTO) ein Verfahren zur Überwachung von Handelsmassnahmen, die von ihren Mitgliedern ergriffen werden. Damit soll zum einen ein Minimum an Transparenz gewährleistet werden; zum anderen geht es darum, die Mitgliedstaaten von protektionistischen Massnahmen abzuhalten. 1 Siehe www.g20.org/about_what_is_g20.aspx. 2 Siehe WTO, Les textes juridiques: résultats des négociations commerciales multilatérales du cycle d’Uruguay, Genf, 1999. 3 Ein vierter Bericht der WTO ist für November 2009 angekündigt. 4 Siehe www.wto.org/english/news_e/archive_e/trdev_ arc_e.htm. Nach dem Konkurs der Investmentbank Lehman Brothers vom 15. September 2008 in den USA drohten die Finanzmärkte zusammenzubrechen. An ihrem Treffen vom 15. November 2008 in Washington einigten sich die G20-Staaten1 darauf, protektionistische Massnahmen abzulehnen und eine Abschottung der Märkte in diesen finanziell unsicheren Zeiten zu vermeiden. Vor diesem Hintergrund schlug der WTO-Generaldirektor Pascal Lamy – mit Unterstützung der G20-Staaten und weiterer WTO-Mitglieder – anlässlich der Sitzung des Ausschusses für multilaterale Handelsverhandlungen vom 17. Dezember 2008 vor, einen Bericht über die Transparenz der von den Mitgliedstaaten zur Bekämpfung der Wirtschafts- und Finanzkrise ergriffenen Handelsmassnahmen zu erarbeiten. Die Initiative wurde am nächsten Tag vom WTO-Generalrat gutgeheissen. Der Generaldirektor bezog sich dabei auf Absatz G, Anhang 3 des Übereinkommens von Marrakesch zur Errichtung der WTO, in dem das Organ zur Überprüfung der Handelspolitik (OEPC) beauftragt wird, jährlich eine Übersicht über die Vorgänge im Handelsbereich zu erstellen, die sich auf das multilaterale Handelssystem auswirken.2 Drei aufeinanderfolgende Berichte Von Anfang 2009 bis Ende Oktober 20093 gab der Generaldirektor der WTO drei aufeinanderfolgende Berichte zu den neuen, mit der Finanz- und Wirtschaftskrise zusammenhängenden Entwicklungen im Handelsbereich heraus.4 Der erste Bericht, der am 26. Januar 2009 veröffentlicht wurde, lieferte allgemeine Informationen zur Entwicklung des Handels seit dem dritten Quartal 2008, als die WTO mit der Finanzkrise und deren Auswirkungen auf die Weltwirtschaft konfrontiert wurde. Insbesondere wurden die erheblichen Probleme im Bereich der allgemeinen Politik aufgezeigt, die sich auf das multilaterale Handelssystem auswirken. Der Philippe Fontana Stv. Leiter Ressort WTO, Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, Bern 65 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009 zweite Bericht folgte am 26. März und der dritte Bericht am 1. Juli 2009. Wenn man die drei aufeinanderfolgenden Berichte miteinander vergleicht, stellt man als Erstes fest, dass deren Umfang stark zugenommen hat. Während der erste Bericht nur rund 15 Seiten umfasste, war der zweite Bericht bereits drei Mal so lang. Der dritte Bericht fiel mit 81 Seiten nochmals beinahe doppelt so umfangreich aus. Der erste Bericht war noch sehr unvollständig und beruhte weitgehend auf Informationen aus den Printmedien, dem Internet und anderen nicht offiziellen Quellen. Die Angaben in den zwei nachfolgenden Berichten stammten zwar ebenfalls aus diesen Quellen; doch sie waren vorgängig den WTO-Mitgliedstaaten zur Überprüfung vorgelegt worden. Diese lieferten teilweise zusätzliche Informationen zu verabschiedeten restriktiven oder positiven Massnahmen. Die Zunahme des Berichtsumfangs lässt sich auch mit dem Umstand erklären, dass zahlreiche Massnahmen – beispielsweise jene zur Rettung des Finanzsystems und zur Stützung der Konjunktur – erst in der ersten Hälfte 2009 ergriffen wurden. Zudem nutzte das Sekretariat jeden neuen Bericht als Gelegenheit, um seine Analyse weiterzuentwickeln und noch detaillierter auszuarbeiten: So wurden im zweiten Bericht die Auswirkungen der Krise auf die Volkswirtschaften der Entwicklungsländer untersucht, während im dritten Bericht die Risiken von protektionistischen Massnahmen im Finanzbereich analysiert sowie der bestehende Zusammenhang zwischen Antidumping-Massnahmen und dem Konjunkturverlauf überprüft wurden. Was die eigentliche Handelspolitik anbelangt, geht aus den drei Berichten hervor, dass sowohl die WTO-Mitglieder als auch die Nichtmitglieder zunehmend restriktive Massnahmen ergriffen. Die Berichte zeigen aber auch, dass die Staaten bislang auf stark protektionistische Massnahmen weitgehend verzichtet haben. Die multilateralen Handelsbestimmungen, die in den letzten 60 Jahren festgelegt wurden, bildeten somit in diesem Bereich ein solides Bollwerk. Dieses konnte jedoch nicht verhindern, dass zahlreiche WTO-Mitglieder innerstaatlich unter Druck gerieten und sich unter Umständen veranlasst sahen, protektionistische Mass- Dossier nahmen zu ergreifen. Anfang 2009 schienen zwar viele Staaten diesem Druck noch zu widerstehen, doch seither ist ein deutliches Abweichen von dieser Linie festzustellen. Dies äussert sich in Form von höheren Zöllen, neuen nicht-tarifären Massnahmen und einer Zunahme von Bestimmungen im Bereich der handelspolitischen Schutzmassnahmen (z.B. Anti-Dumping). Im dritten Bericht sind wieder Anzeichen für eine Verbesserung im Handelsbereich auszumachen, zumal verschiedene Regierungen Massnahmen zugunsten einer Liberalisierung oder Erleichterung des Handels ergriffen haben. Dennoch ist keine Entwicklung in Richtung eines Abbaus der Handelsbeschränkungen, die seit Jahresbeginn eingeführt wurden, festzustellen. Selbst wenn man von den Schutzmassnahmen im Zusammenhang mit der Grippeepidemie A(H1N1) einiger Länder absieht, hat die WTO festgestellt, dass seit Anfang März mehr als doppelt so viele neue protektionistische Massnahmen als solche zur Liberalisierung oder Erleichterung des Handels ergriffen wurden. Diese Ausgangslage steht in einem klaren Gegensatz zur Entwicklung während der letzten Jahre, in denen das Pendel eindeutig auf die andere Seite ausschlug. Bekämpfung des latenten Protektionismus Wie die WTO in ihren Berichten festhält, besteht das Hauptrisiko gegenwärtig darin, dass die Regierungen dem Druck in Bezug auf zusätzliche protektionistische Massnahmen noch mehr nachgeben werden, falls sich die Wirtschaftslage weiter verschlechtern sollte. Es herrscht somit die Gefahr eines Ausbaus von Handelsbeschränkungen, die den internationalen Handel nach und nach abwürgen könnten. Dies würde die Wirksamkeit von politischen Massnahmen beeinträchtigen, mit denen die weltweite Nachfrage stimuliert und auf globaler Ebene wieder ein nachhaltiges Wachstum erreicht werden soll. Das zweite Risiko ist, dass «vorübergehende» Massnahmen, die zum Schutz der Beschäftigung und der Unternehmensgewinne vor den Auswirkungen der Krise getroffen wurden, zur Erhaltung von nicht wettbewerbsfähigen Branchen und sektoriellen Überkapazitäten beitragen. Damit würde der Druck hinsichtlich protektionistischer Massnahmen auch nach einer Konjunkturerholung beibehalten. Drittens sollten sich die Regierungen nach Auffassung der WTO auch mit dem Widerspruch befassen zwischen den handelseinschränkenden oder -verfälschenden Massnahmen, welche die Produktion und Erträge fiskalisch belas- 66 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009 ten, und den politischen Strategien, mit denen die Krise überwunden werden soll und die im Wesentlichen auf eine Zunahme der weltweiten Nachfrage ausgerichtet sind. Bezüglich der Massnahmen zur Konjunkturbelebung und zur Stabilisierung der Finanzhaushalte ist die WTO der Auffassung, dass das beste Vorgehen im Bereich der Handelspolitik, um diese zu unterstützen, unter den gegebenen Umständen in einem Abbau der Handelsbeschränkungen besteht, um auf diese Weise weltweit zu tieferen Kosten und Preisen zu gelangen. Die WTO weist darauf hin, dass der Nichtdiskriminierungsgrundsatz die WTO-Mitgliedstaaten bis zum Abschluss der Doha-Runde veranlassen sollte, keine Verzerrungen des Handels durch neue Handelsbeschränkungen oder Subventionen zu verursachen. Wenn die Berücksichtigung einer solchen Bestimmung im Rahmen der Innenpolitik nicht möglich ist, sollten die Staaten nach Auffassung der WTO zumindest dafür sorgen, dass alle verabschiedeten Massnahmen vollkommen transparent, nicht diskriminierend und vorübergehend sind. Zudem sollten multilaterale Beratungen mit den Handelspartnern der WTO stattfinden mit dem Ziel, das Risiko-Management so zu verbessern, dass der Handel so wenig wie möglich eingeschränkt wird und die Verzerrung der Handelsströme auf ein Minimum beschränkt werden kann. Fazit Aus den obigen Ausführungen geht hervor, dass bislang zumindest die Berichte des Generaldirektors dazu beigetragen haben, die protektionistischen Tendenzen innerhalb der WTO einzudämmen. Aus handelspolitischer Sicht bleibt zu hoffen, dass die LamyInitiative in den kommenden Monaten und Jahren weiterhin ihre Funktion als permanente Überwachung der Handelspolitik der WTO-Mitgliedstaaten wahrnehmen wird. Das unablässige Bemühen um Transparenz sollte nicht unter dem Vorwand aufgegeben werden, dass die schwerste weltweite Finanzund Wirtschaftskrise seit dem Zweiten Welt krieg vorüber sei. Dossier Das rechtliche Instrumentarium zur Verhinderung von Protektionismus Ein funktionierendes WTOStreitschlichtungsverfahren ist zwar kein Garant gegen nationalen Protektionismus. Es stellt aber doch sicher, dass das WTORecht gegenüber allen WTO-Mitgliedern in einem geordneten Verfahren durchgesetzt wird und so unkontrollierte Handelskriege verhindert werden können. Seit der Gründung der WTO ist man auch dazu übergegangen, neu beitretende Mitglieder zu drängen, in ihren Beitrittsprotokollen Verpflichtungen zur Verhinderung von Protektionismus einzugehen. Dies erhöht den Druck auf die übrigen WTO-Mitglieder, in der Bekämpfung des Protektionismus selber nicht zurückzustehen. Damit wird der Massstab angehoben, was sich längerfristig positiv auf den internationalen Freihandel auswirken wird. China verlangt für verschiedene Rohmaterialien Exportzölle, so z.B. für Magnesium (im Bild: Magnesiumabbau am Chaerhan-Salzsee in China). Am 4. November 2009 haben die USA, die EU und Mexiko die Einsetzung von Panels zur Überprüfung der WTO-Vereinbarkeit dieser Exportzölle sowie weiterer chinesischer Exportregelungen verlangt. Protektionismus ist einer der Stolpersteine auf dem Weg zum internationalen Freihandel.1 Bereits das Allgemeine Zoll- und Freihandelsabkommen (Gatt) von 1947 verpflichtete deshalb die Vertragsstaaten, Inlandware bezüglich Steuern und andere gesetzliche Bestimmungen nicht besser zu behandeln als Importware (Inländerbehandlung), aber auch mengenmässige Beschränkungen an Ein- und Ausfuhren weder beizubehalten noch neu einzuführen. Da das Gatt 1947 nur provisorisch Anwendung fand, behielten sich die Vertragsstaaten das Recht vor, diese Verpflichtungen nur so weit anzuwenden, als diese nicht zum Zeitpunkt des Beitritts mit innerstaatlichen Gesetzen in Wider spruch standen (Grossvaterklausel). Seit der Dr. Patrick Edgar Holzer Fürsprecher, Ressort WTO, Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, Bern 1 Vgl. Brunetti, S. 98 ff. 67 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009 Bild: Keystone Gründung der WTO und dem Gatt 1994 kommen die genannten Grundsätze für alle WTO-Mitglieder voll zum Tragen. Damit allein ist allerdings die Gefahr von Protektionismus noch nicht gebannt. Ein funktionierendes WTO-Streitbeilegungsverfahren Die Umsetzung der Regeln des WTORechts muss sichergestellt und damit einklagbar sein. Die Vereinbarung über Regeln und Verfahren für die Streitbeilegung (Dispute Settlement Understanding, DSU) ist ein Meilenstein in der Bekämpfung des Protek tionismus. Die Stärkung der Panel und die Schaffung des Appellate Body als ständige Rekursinstanz stellten im Jahre 1994 das bereits unter dem Gatt 1947 bestehende Streitbeilegungsverfahren auf eine neue Grundlage. Bis zu diesem Zeitpunkt war es einer Streitpartei freigestanden, die Annahme des entsprechenden Panelberichtes durch die Vertragsparteien zu verhindern, wenn sie in einem Streitschlichtungsverfahren unterlegen war. Der unter dem DSU vollzogene Wechsel bei der Verabschiedung von Panel- und Appellate-Body-Berichten – nämlich vom posi- Dossier Kasten 1 Literatur und Judikatur – Aymo Brunetti: Volkswirtschaftslehre. Eine Einführung für die Schweiz, Bern 2006. – Peter John Williams: A Handbook on Accession to the WTO. A WTO Secretariat Publication, Genf 2008. – Thomas A. Zimmermann: Negotiating the Review of the WTO Dispute Settlement Understanding, London: Cameron, Mai 2006 (www.zimmermann-thomas.de/publika tionen/zimmermann_2006_book_dsu.pdf). – China – Measures Affecting Trading Rights and Distribution Services for Certain Publications and Audiovisual Entertainment Products, WT/DS363/R, Panelbericht vom 12. August 2009 (noch nicht angenommen). 2 Siehe zur DSU-Revision ausführlich Zimmermann, 79 ff. 3 Seit 1995 sind 25 neue WTO-Mitglieder aufgenommen worden: Ecuador, Bulgarien, Mongolei, Panama, Kirgistan, Lettland, Estland, Jordanien, Georgien, Albanien, Oman, Kroatien, Litauen, Moldawien, China, Separates Zollgebiet von Taiwan, Penghu, Kinmen und Matsu, Armenien, frühere jugoslawische Republik Mazedonien, Nepal, Kambodscha, Saudi-Arabien, Vietnam, Tonga, Kapverden und Ukraine. 4 Vgl. Williams, S. 48 ff. 5 So in Bezug auf China das Panel in China –Trading Rights and Distribution Services, WT/DS363/R, § 7.281. tiven zum negativen Konsens – führt heute in der Praxis dazu, dass neu alle Entscheidungen verbindlich sind. Wollte eine Streitpartei dies verhindern, müsste sie einen Konsens über die Nichtverbindlichkeit einer Entscheidung erlangen. Diesem Konsens müsste sich auch die andere Streitpartei anschliessen, was wenig wahrscheinlich ist. Das WTO-Streitbeilegungsverfahren ist ein wesentlicher Faktor für die Berechenbarkeit – und damit auch die Stabilität – des multilateralen Handelssystems. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass Situationen, in denen ein Mitglied der Auffassung ist, ihm mittelbar oder unmittelbar zustehende Vorteile würden durch Massnahmen eines anderen Mitglieds geschmälert, schnellstmöglich bereinigt werden. Die WTO-Mitglieder sind sich bewusst, dass ein Streitbeilegungsverfahren längere Zeit in Anspruch nehmen kann. Einer einvernehmlichen Lösung der Streitparteien in einem Disput gebührt damit stets der Vorrang. Dies ist auch der Grund, weshalb die Streitparteien bei Anrufung des WTO-Streitbeilegungsmechanismus die Fäden nicht aus der Hand geben und einen Rechtsstreit jederzeit gütlich beilegen können. Von einem Streitfall können alle WTOMitglieder direkt oder indirekt betroffen sein. Das Streitbeilegungsverfahren läuft deshalb in klar definierten Phasen, in welchen ein Ausgleich gewährleistet sein muss zwischen den Streitparteien einerseits und dem Anspruch der übrigen WTO-Mitglieder – insbesondere der Drittparteien – auf einen Einbezug in die Verfahren andererseits. Die Frage, welches das richtige Gleichgewicht sein soll, ist Teil der laufenden Revision des WTOStreitbeilegungsverfahrens.2 Das WTO-Streitbeleigungsverfahren geniesst unter den WTO-Mitgliedern eine sehr hohe Akzeptanz. Fälle, in welchen sich ein WTO-Mitglied geweigert hätte, an einem Panelverfahren mitzuwirken, sind keine bekannt. Trotzdem wäre es verfehlt anzunehmen, dass ein funktionierendes Streitbei legungsverfahren einziger Garant gegen Protektionismus wäre. Gestaltung der Beitrittsprotokolle von WTO- Beitrittskandidaten Die Voraussetzungen, welche Staaten und separate Zollgebiete erfüllen müssen, um der WTO als Neumitglieder beitreten zu dürfen, lassen sich dem WTO-Recht nicht im Detail entnehmen. Das Abkommen zur Errichtung der Welthandelsorganisation sieht lediglich vor, dass alle Staaten und separate Zollgebiete, die in der Wahrnehmung ihrer Aussenhandelsbeziehungen völlige Handlungsfrei- 68 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009 heit besitzen, der WTO beitreten können. Die Bedingungen sind dabei zwischen jedem Beitrittskandidaten und der WTO einzeln zu vereinbaren.3 In der Doha-Ministererklärung findet sich sodann die Verpflichtung, den Beitritt der Least Developed Countries (LDC) zu beschleunigen. Jeder WTO-Beitritt ist also einzigartig und folgt seinen eigenen Regeln.4 Es steht den WTO-Mitgliedern damit offen, dem Beitrittskandidaten die Bedingungen eines Beitritts zu diktieren. Die Modalitäten eines Beitritts finden sich im jeweiligen Beitrittsprotokoll mit den dazugehörigen Anhängen. Die WTO-Mitglieder sind bestrebt, den Beitritt eines Neumitglieds so zu gestalten, dass potenzielle Reibungsflächen von vornherein erkannt und zufriedenstellende Lösungen erarbeitet werden können. Dabei geht es in erster Linie darum, dass sich die Beitrittskandidaten – vor dem Hintergrund der jeweiligen nationalen Situation – verpflichten, bei WTO-Beitritt das WTO-Recht einzuhalten. Allerdings ist in der Praxis der Übergang von einer Klarstellung zu einer Verdichtung des WTO-Rechts fliessend. Es kann durchaus sein, dass einzelne WTOMitglieder über ihre nationalen Verpflichtungslisten hinaus weitergehende Verpflichtungen eingehen, als sie für die übrigen WTO-Mitglieder gelten.5 Den WTO-Mitgliedern steht es also frei, Beitrittskandidaten Verpflichtungen eingehen zu lassen, die einen Schutz vor Protektionismus bezwecken; das Abkommen zur Errichtung der Welthandelsorganisation schliesst dies nicht aus. Die WTO-Mitglieder werden allerdings gut beraten sein, von Beitrittskandidaten nur das zu verlangen, was sie künftig selber einzuhalten gewillt sind, wollen sie ihre Glaubwürdigkeit nicht verlieren. Damit steigt der Druck auf alle WTO-Mitglieder, in der Bekämpfung des Protektionismus nicht zurückzustehen. Gleichzeitig werden Neumitglieder nicht bereit sein, gegenüber anderen Beitrittskan didaten im Hinblick auf die Bekämpfung des Protektionismus ihre eigenen Verpflichtungen zu unterbieten. Das führt letztlich zu einer Anhebung des Massstabs, was sich längerfristig positiv auf die Bekämpfung des Protektionismus auswirken wird. Dossier Handelsprotektionismus und die globale Krise Auch wenn es erste Anzeichen für eine Erholung gibt, die Weltwirtschaft befindet sich nach wie vor in einer Rezession, und das globale Handelsvolumen liegt noch weit unter dem Niveau von 2008. Wie bei früheren Rezessionen und Phasen abnehmenden Handels volumens geht auch diese Krise mit einer Zunahme von protektionistischen Massnahmen einher. Falls sich die Rezession verschlimmert, werden die protektionistischen Tendenzen weiter zunehmen. Doch dies ist nicht Protektionismus im Stil der 1930er-Jahre. Im Rahmen ihrer Massnahmen zur Bekämpfung der Krise entwickeln die Regierungen neue, weniger offensichtliche Formen von Protektionismus, mit denen ausländische Unternehmen, Arbeitnehmende und Investoren – vielfach auf subtile Weise – diskriminiert werden. Stark zugenommen haben auch von der WTO zugelassene Schutzmassnahmen, wie beispielsweise AntidumpingMassnahmen. Prof. Dr. Richard Baldwin Professor für internationale Wirtschaft, Graduate Institute, Genf Die protektionistischen Massnahmen im Zusammenhang mit der Krise werden von verschiedenen Organisationen registriert und untersucht. Eine davon ist die von der Schweiz ausgehende Kontrollinitiative Global Trade Alert (GTA), die am 8. Juni 2009 von Professor Simon Evenett von der Universität St.Gallen lanciert wurde. Das GTATeam, das aus einem weltweiten Netz von Handelsforschern besteht, hat über 400 Fälle von staatlichen Interventionen untersucht, die bestimmte Handelsströme beeinträchtigen könnten. Die Bandbreite dieser Interventionen reicht von weitreichenden staatlichen Massnahmen mit zahlreichen Auswirkungen auf den Handel über nationale Investitionspolitik bis hin zu befristeten Zollerhöhungen bei einzelnen Produktlinien. Diese Untersuchungen haben gezeigt, dass der durch die Krise bedingte Protektionismus zunimmt. Ebenso klar geht daraus hervor, dass die G20-Staaten das bei allen Gipfeltreffen abgegebene Versprechen, auf protektionistische Massnahmen zu verzichten, nicht wirklich einhalten. Die protektionistische Dampfwalze rollt Eine der wichtigsten Erkenntnisse der GTA ist, dass der Trend hin zu mehr Protek tionismus weiter anhält. Bisher wurden in jedem Quartal 2009 rund 70 staatliche Massnahmen umgesetzt, die gegen ausländische Wirtschaftsinteressen verstossen dürften. Von den 280 seit November 2008 weltweit ergriffenen staatlichen Initiativen veränderten 192 die Spielregeln zugunsten heimischer Wirtschaftsinteressen und zum Nachteil ausländischer Unternehmen, oder sie bevorzugten designierte ausländische Handelspartner auf Kosten der übrigen. Weitere 48 staatliche Massnahmen weisen verdächtige Merkmale auf und könnten zumindest bestimmte Interessen von ausländischen Firmen beeinträchtigen. Nicht alle von GTA untersuchten staat lichen Eingriffe sind indes als protektionistisch zu klassifizieren. In 40 Fällen handelte es sich gemäss GTA um Massnahmen, die eine Liberalisierung des globalen Warenaustausches, eine bessere Transparenz im Handelsregime oder keine Änderung der Behandlung von ausländischen Unternehmen 69 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009 zur Folge hatten. Viele der analysierten Haushaltsgesetze aus afrikanischen Ländern südlich der Sahara beinhalten Zollsenkungen auf der Einfuhr von Betriebsmitteln, Teilen und Komponenten. Darüber hinaus haben elf Staaten einseitig ihr Investitionsregime liberalisiert und ihre Barrieren für ausländische Kapitalgeber gesenkt. Insgesamt ist aber dennoch festzustellen, dass die Staaten dem bestehenden Druck nachgeben und protektionistische Mass nahmen ergreifen. So wurden weltweit fünfmal mehr diskriminierende Interventionen als Liberalisierungsmassnahmen umgesetzt. Ausserdem sind viele der angekündigten Massnahmen noch nicht umgesetzt worden. Von den 140 solcher registrierten Massnahmen werden nach ihrer Realisierung über 100 eine Beeinträchtigung ausländischer Wirtschaftsinteressen zur Folge haben. Wiederholter Wortbruch der G20-Staaten Einer der bedrückendsten Befunde im neuesten Bericht der GTA ist wohl der Umstand, dass die G20-Mitglieder ihr Versprechen mehrfach gebrochen haben. Diese Staaten sind für 172 der untersuchten und in der Datenbank festgehaltenen Massnahmen verantwortlich. Davon wurde bei 121 eine Diskriminierung von ausländischen Wirtschaftsinteressen festgestellt. Nur 23 dieser diskriminierenden Massnahmen beinhalten die Erhebung von Antidumping- oder Ausgleichszöllen oder Schutzmassnahmen. Daraus lässt sich der Schluss ziehen, dass die G20-Staaten in beträchtlichem Umfang von Massnahmen jenseits des multilateralen Handelssystems Gebrauch machten. Da seit dem ersten G20-Gipfel zur Finanz- und Wirtschaftskrise in Washington DC lediglich 300 Tage verstrichen sind, lässt sich festhalten, dass durchschnittlich alle drei Tage ein G20-Mitglied sein Versprechen gebrochen hat, auf protektionistische Massnahmen zu verzichten. Keine andere Statistik in diesem Bericht weist den Mangel an globaler Führung im Kampf gegen den zeitgenössischen Protektionismus deutlicher aus. Protektionistische Massnahmen können mit negativen Folgen für verschiedene Produktgruppen, Sektoren oder Handelspartner verbunden sein. Somit besteht keine zentrale Dossier Kennzahl, anhand der sich die auffälligste Nation genau bestimmen liesse. Vergleicht man allerdings die Statistiken zu den umgesetzten schädlichen Massnahmen zu betroffenen Zolllinien, Sektoren oder Handelspartnern, stellt man fest, dass Indonesien stets zu den fünf aktivsten schädigenden Staaten gehört – und Indonesien ist Mitglied der G20! Ausserdem finden sich China und Russland in allen Top-Ten-Klassierungen dieser Kategorien. Bei immerhin drei der vier genannten Schadensdimensionen belegen auch Deutschland und Indien einen Rang unter den zehn schädigendsten Ländern. Der Ukraine gebührt die zweifelhafte Ehre, das Land mit neu eingeführten Handelsschranken auf den meisten Zolllinien zu sein (60% aller Produktkategorien). Algerien belegt den Spitzenplatz in der Rangliste für die meisten betroffenen ausländischen Wirtschaftssektoren, und China schädigt die meisten Handelspartner (insgesamt 163). Die handelshemmenden Massnahmen von zehn Nationen – darunter Deutschland, Frankreich, Grossbritannien, Polen, Spanien und die USA – betreffen nach konservativen Schätzungen jeweils mehr als 100 Handelspartner. Von den 18 Staaten, die in den vier verschiedenen Kategorien zu den zehn schädigendsten Nationen gehören, haben zwölf im Rahmen der G20 das Versprechen abgegeben, auf protektionistische Massnahmen zu verzichten – nämlich Argentinien, China, Deutschland, Frankreich, Grossbritannien, Indien, Indonesien, Italien, Japan, Mexiko, Russland und die USA. Was muss unternommen werden? Bislang haben die G20-Staaten kaum etwas gegen die Zunahme des Protektionismus getan. Erforderlich wären daher substanzielle Massnahmen. Statt einfach ihre früheren, leeren Versprechungen zum Abschluss der Doha-Runde zu wiederholen, sollten die Verantwortlichen der G20-Länder die Schritte einleiten, die zur Bekämpfung des derzeit zunehmenden Protektionismus notwendig sind. In diesem Zusammenhang sollten insbesondere die folgenden zwei Initiativen realisiert werden: Erstens muss die Pipeline mit den ge planten protektionistischen Massnahmen tro ckengelegt werden. Wir schlagen vor, dass sich alle G20-Mitglieder verpflichten sollten, alle ihre bedeutenden wirtschaftlichen Massnahmen, die für die kommenden zwölf Monate geplant sind, offen zu legen und anschliessend zu überprüfen. Auf gänzlich diskriminierende Ziele sollte verzichtet werden. Wenn das Ziel einer geplanten Massnahme nicht 70 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009 mit schädigenden Auswirkungen verbunden ist, sollte das dafür verantwortliche G20-Mitglied öffentlich bestätigen, dass die Mittel, die zur Erreichung der betreffenden Ziele festgelegt wurden, für die Handelspartner die geringstmögliche Belastung zur Folge haben. Zweitens sind handelsverzerrende Mass nahmen, die von den bedeutenden Kontroll initiativen eruiert werden, zu überprüfen und abzubauen. Wir empfehlen dringend, dass jedes G20-Mitglied alle bedeutenden krisenbezogenen Wirtschafts- und Finanzprogramme sowie alle handelspolitischen Initiativen, die seit dem ersten G20-Gipfel umgesetzt wurden, zweimal jährlich einer Überprüfung unterzieht. Im Rahmen dieser Überprüfung sollte geklärt werden, ob: − die betreffende Initiative nach wie vor erforderlich ist; − alle Massnahmen notwendig sind, um die Ziele der jeweiligen Initiative zu erreichen; − die getroffenen Massnahmen durch an dere ersetzt werden können, mit denen die gleichen Ziele erreichbar, aber für die Handelspartner mit einer geringeren Belastung verbunden sind; − die Initiativen auf den besten internationalen Praktiken beruhen; − die Initiativen evidenzbasiert und gut durchdacht sind. Zudem sind die Initiativen auf der G20Website zu veröffentlichen. Im Anschluss an jede Überprüfung ist festzulegen, ob die Initiative einzustellen ist, ob die stark handelsverzerrenden durch weniger verzerrende Massnahmen ersetzt werden müssen oder ob ihre Ziele mit der geringstmöglichen Belas tung erreicht werden und sie deshalb beibehalten werden kann. Mit solchen Überprüfungen würden evidenzbasierte, transparente Bewertungen von staatlichen Initiativen gefördert, die unter Umständen im Rahmen eines emotional aufgeheizten politischen Prozesses erarbeitet und in einer ersten Phase auch umgesetzt wurden. Dadurch könnte ein Prozess angestossen werden, in dessen Rahmen einige der mit der Krise zusammenhängende schädigende Massnahmen abgebaut werden könnten, der den Handelspartnern und letztlich der Weltwirtschaft einen dringend benötigten Auftrieb verleihen m würde. Aktuelle Wirtschaftsdaten Inhalt 72 A Internationaler Überblick 75 B Wirtschaftsdaten Schweiz 75 B 1 78 79 83 86 88 91 93 98 99 100 103 106 107 B 2 B 3 B 4 B 5 B 6 B 7 B 8 B 9 B 10 B 11 B 12 B 13 B 14 109 110 112 B 15 B 16 B 17 Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung Produktion Aussenwirtschaft Geld-, Kapital- und Devisenmarkt Preise Öffentliche Finanzen Bevölkerung Arbeitsmarkt Arbeitszeit Löhne Sozialversicherungen Bildung Forschung und Entwicklung Betriebs- und Unternehmensstruktur Detailhandel, Konsum Tourismus Kantone 114 114 Stichwortverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Zusätzliche Statistik-Informationen – Weitere Zahlen und vertiefte Informationen zu den meisten Tabellen sind aus der vom Bundesamt für Statistik (BFS) herausgegebenen Fachreihe «Statistik der Schweiz» erhältlich. (Bestellungen: Tel. 032/713 60 60). – Zur Arbeitslosenstatistik: Vergleichen Sie die monatlich erscheinenden Fachpublikationen des SECO «Die Lage auf dem Arbeitsmarkt», «Kurzarbeit» (Bestellungen: Tel. 031/322 28 64) und das Jahresheft «Arbeitslosigkeit in der Schweiz» (Bestellungen: Tel. 032/713 60 60). – Zur Statistik über den Geld-, Kapital- und Devisenmarkt: Vergleichen Sie auch die Statistischen Monatshefte und Quartalshefte der Schweizerischen Nationalbank (Bestellungen: Tel. 044/631 32 84). – Die Tage, an denen neueste Statistikwerte in der Schweiz veröffentlicht werden, können jeweils ein Quartal im Voraus auf dem Dissemination Standards Bulletin Board des Internationalen Währungsfonds unter folgender Internet-Adresse abgerufen werden: http://dsbb.imf.org. Erläuterungen – Zahlen werden laufend aktualisiert; revidierte Daten werden nicht speziell gekennzeichnet. – Provisorische Daten, Schätzungen und Prognosen sind hingegen in den Fussnoten vermerkt. – Rundungen: Bei relativen Zahlen (Prozentzahlen, Durchschnitten, Pro-Kopf-Werten usw.) wird in der Regel jede Zahl einer Tabelle für sich gerundet, ohne Rücksicht darauf, ob sich bei einer Addition oder Subtraktion der gerundeten Relativzahlen weiterhin eine angegebene Summe bzw. 100% ergibt. Zeichenerklärungen – Es kommt nichts vor (Wert genau Null) 0 0,0 Grösse, die kleiner ist als die Hälfte der kleinsten verwendeten Einheit () Zahlenangabe unterbleibt aus Gründen des Datenschutzes ... Zahl nicht bekannt, gegenstandslos oder aus statistischen Gründen nicht aufgeführt 71 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009 Aktuelle Wirtschaftsdaten A Internationaler Überblick A1 Bruttoinlandprodukt Nominal Mrd. Reale Veränderung in % gegenüber der Vorperiode 2007 2005 2006 2007 2008 2/2008 3/2008 4/2008 1/2009 2/2009 Schweiz CHF 5211) 2.6 3.6 3.6 1.8 0.2 -0.4 -0.6 -0.9 -0.3 Deutschland EUR 2424 0.8 3.2 2.5 1.3 -2.3 -1.3 -9.8 -14.1 1.3 Frankreich EUR 1860 1.9 2.2 2.3 0.4 -1.9 -0.9 -5.7 -5.4 1.3 Italien EUR 1536 0.7 2.0 1.6 -1.0 -2.2 -3.1 -8.6 -10.7 -1.9 Grossbritannien GBP 1385 2.2 2.9 2.6 0.7 -0.2 -3.0 -7.2 -9.6 -2.6 EU25 EUR 12106 2.1 3.3 2.9 0.8 -0.8 -1.6 -7.2 -9.2 -0.9 USA USD 13841 3.1 2.7 2.1 0.4 1.4 -2.7 -5.5 -6.6 -1.0 Japan JPY 515716 1.9 2.0 2.3 -0.7 -4.3 -3.9 -13.8 -12.3 3.6 OECD USD 402901) 2.7 3.1 2.7 0.6 -0.5 -2.2 -7.5 -8.3 … 1) Provisorische Zahlen. A2 Quellen: BFS, SECO, OECD, Eurostat Vorlaufende Indikatoren der Konjunktur Indikator inkl. Trend Veränderungsraten über 6 Monate, hochgerechnet auf Jahresbasis März 2009 April 2009 Mai 2009 Juni 2009 Juli 2009 Aug. 2009 Sept. 2009 Jan. 2009 Febr. 2009 Schweiz 95.8 96.3 Deutschland 90.2 91.6 Frankreich 96.8 98.0 99.3 100.7 Italien 96.3 97.9 99.6 101.4 Grossbritannien 95.5 96.4 97.5 98.9 100.5 102.2 103.9 -0.1 Euro-Zone 93.9 95.1 96.6 98.2 99.8 101.3 102.7 -0.3 März 2009 April 2009 Mai 2009 Juni 2009 102.0 -0.2 101.9 -0.8 Juli 2009 97.1 98.2 99.5 100.8 93.4 95.6 97.8 99.9 -0.1 0.2 0.5 0.8 1.0 1.2 0.0 0.7 1.4 1.8 2.1 2.3 102.0 103.3 104.6 0.3 0.7 1.0 1.2 1.3 1.4 1.3 102.9 104.3 105.6 0.4 0.8 1.2 1.6 1.9 1.9 2.7 0.2 0.5 0.8 1.0 1.2 1.3 0.2 0.7 1.2 1.5 1.6 1.9 USA 91.5 92.3 93.5 94.9 96.3 97.8 99.2 -1.1 -0.5 0.0 0.6 1.3 1.5 1.6 Japan 91.9 92.4 93.5 94.8 96.2 97.5 98.8 -1.5 -0.9 -0.2 0.5 0.9 1.1 1.4 OECD 93.0 93.9 95.1 96.5 97.9 99.3 100.6 -0.7 -0.2 0.3 0.8 1.2 1.4 1.5 Brasilien 97.0 96.8 97.0 97.3 97.7 98.1 98.6 -1.6 -1.0 -0.5 -0.1 0.1 0.2 0.2 China 92.9 94.4 96.1 97.9 99.8 101.5 103.2 -0.3 0.5 1.1 1.4 1.5 1.5 1.5 Indien 94.8 95.7 96.7 97.7 98.6 99.3 100.1 -0.4 0.1 0.5 0.8 0.9 0.9 1.3 Russische Föderation 87.2 87.9 89.2 90.9 92.6 94.2 95.8 -2.1 -1.1 -0.1 0.6 1.2 1.3 1.3 Quelle: OECD A3 Internationales Handelsvolumen Exporte Importe In Mrd. USD Güter Jährliche Veränderung in % In Mrd. USD Jährliche Veränderung in % 2005 2000-2005 2004 2005 2005 2000-2005 2004 2005 10159 10.1 21.6 13.4 10511 9.9 21.7 12.9 Nordamerika1) 1478 3.8 13.8 11.7 2285 6.2 16.4 13.6 Lateinamerika 355 12.6 29.6 25.0 298 7.6 28.0 22.6 16.8 Weltweit Brasilien 118 16.5 32.0 22.6 78 5.6 30.7 Europa 4372 10.7 19.6 7.9 4543 10.4 20.2 9.2 EU25 4001 10.4 19.4 7.3 4135 10.1 19.7 8.6 Russische Föderation 244 18.2 34.8 32.9 125 22.9 28.0 28.7 Afrika 298 15.0 30.2 29.4 249 14.0 28.9 18.6 Naher Osten 538 15.0 31.9 34.8 322 14.0 31.1 16.9 Asien 2779 10.7 24.8 15.5 2599 11.5 26.8 16.2 China 762 25.0 35.4 28.4 660 24.0 36.0 17.6 Indien 95 17.5 32.4 25.9 135 21.2 36.6 38.5 2415 10.0 20.0 10.0 2345 10.0 19.0 10.0 422 5.0 13.0 10.0 366 6.0 15.0 9.0 15 11.0 21.0 25.0 22 7.0 12.0 38.0 8.0 Dienstleistungen Weltweit Nordamerika1) Brasilien Europa 1245 12.0 19.0 8.0 1120 11.0 17.0 EU25 1121 12.0 19.0 8.0 1038 11.0 16.0 7.0 24 21.0 25.0 21.0 38 19.0 23.0 18.0 Russische Föderation Asien 525 11.0 26.0 14.0 573 9.0 24.0 12.0 China 74 20.0 34.0 19.0 83 18.0 31.0 16.0 Indien 56 ... ... ... 52 ... ... ... 1) Mit Mexiko. Quelle: WTO 72 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009 Aktuelle Wirtschaftsdaten A4 Ertragsbilanz In % des BIP Schweiz Deutschland In Mrd. USD 2005 2006 2007 2008 20091) 20101) 2005 2006 2007 2008 20091) 13.6 15.1 10.0 9.2 8.0 7.7 50.5 58.7 42.8 45.1 37.9 37.5 5.1 6.5 8.0 6.4 6.2 6.1 142.2 190.1 265.9 243.4 90.3 100.0 20101) Frankreich -0.6 -0.7 8.0 6.6 2.8 3.0 -13.7 -12.4 -27.6 -53.4 -38.6 -41.9 Italien -1.7 -2.6 -2.4 -3.4 -4.0 -4.0 -30.0 -18.4 -51.7 -76.4 -84.7 -88.4 Grossbritannien -2.6 -3.4 -2.9 -1.7 -2.6 -2.4 -58.9 -83.3 -80.5 -44.5 -56.3 -56.2 0.5 0.6 0.5 -0.4 -1.1 -1.0 47.4 58.7 55.3 -58.2 -131.8 -127.7 -342.7 Euro-Zone -5.9 -6.0 -5.3 -4.7 -2.3 -2.4 -729.0 -788.1 -731.2 -673.3 -317.9 Japan USA 3.6 3.9 4.9 3.2 1.4 1.9 166.0 171.5 212.8 157.4 69.2 93.9 OECD -1.4 -1.5 -1.3 -1.4 -0.9 -0.9 -500.3 -574.1 -521.9 -601.6 -365.9 -378.1 1) Schätzungen und Prognosen (Juni 2009). A5 Quelle: OECD Konsumentenpreise Veränderung in % gegenüber Vorjahresperiode 2005 2006 2007 2008 April 2009 Mai 2009 Juni 2009 Juli 2009 Schweiz 1.2 1.1 0.7 2.4 -0.3 -1.0 -1.2 -1.2 Aug. 2009 Sept. 2009 -0.8 -0.9 Deutschland 1.6 1.6 2.3 2.6 0.7 … 0.1 -0.5 … -0.3 Frankreich 1.7 1.7 1.5 2.8 0.1 -0.3 -0.5 -0.7 -0.2 -0.4 Italien 2.0 2.1 1.8 3.3 1.2 0.9 0.5 … 0.1 0.2 Grossbritannien 2.0 2.3 2.3 3.6 2.3 2.2 1.8 1.7 1.5 1.1 EU 2.3 2.3 2.4 3.7 1.3 0.8 0.6 0.2 0.6 0.3 3.4 3.2 2.9 3.8 -0.7 -1.3 -1.4 -2.0 -1.5 -1.3 Japan USA -0.3 0.2 0.1 1.4 -0.1 -1.1 -1.8 -2.2 -2.2 -2.2 OECD 2.6 2.6 2.5 3.7 0.6 0.1 -0.2 -0.5 -0.3 -0.4 Quellen: BFS, SNB A6 Zinssätze In % 2006 2007 2008 Mai 2009 Juni 2009 Juli 2009 Aug. 2009 Sept. 2009 Okt. 2009 Kurzfristige Zinssätze Schweiz1) 1.56 2.57 2.48 0.40 0.40 0.36 0.32 0.29 0.28 Grossbritannien 4.80 5.95 5.49 1.30 1.21 1.03 0.80 0.62 0.56 Euro-Zone 3.08 4.28 4.63 1.28 1.23 0.98 0.86 0.77 0.74 USA 5.15 5.27 2.97 0.57 0.39 0.35 0.30 0.25 … Japan 0.25 0.66 0.74 0.57 0.56 0.55 0.54 0.54 … Schweiz1) 2.52 2.93 2.90 2.54 2.48 2.19 2.12 2.16 2.21 Grossbritannien 4.50 5.01 4.59 3.62 3.72 3.82 3.71 3.66 3.57 Euro-Zone 3.86 4.33 4.36 4.14 4.32 4.09 3.89 3.86 3.80 USA 4.79 4.63 3.67 3.29 3.72 3.56 3.59 3.40 3.39 Japan1) 1.74 1.67 1.47 1.48 1.36 1.39 1.31 1.26 Langfristige Zinssätze 1) Jahres- bzw. Monatsende. A7 … Quelle: OECD Wechselkurse (Geldkurse) Devisenkurse Interbankhandel (Ankauf 11 Uhr) Devisenkurse1) 2005 2006 2007 2008 April 2009 Mai 2009 Juni 2009 Juli 2009 Aug. 2009 Sept. 2009 Okt. 2009 CHF/USD 1 USD 1.25 1.25 1.20 1.08 1.15 1.11 1.08 1.08 1.07 1.04 1.02 CHF/GBP 1 GBP 2.26 2.31 2.40 2.00 1.69 1.71 1.77 1.76 1.77 1.70 1.65 CHF/JPY 100 JPY 1.13 1.08 1.02 1.05 1.16 1.15 1.12 1.14 1.13 1.14 1.13 CHF/EUR 1 EUR 1.55 1.57 1.64 1.59 1.52 1.51 1.51 1.52 1.52 1.51 1.51 Reale und nominelle Wechselkursindizes2) Real total Index 98.7 96.4 92.8 97.3 100.1 100.8 101.1 100.2 100.0 101.3 101.9 Deutschland Index 100.4 98.3 92.7 95.8 99.7 100.2 99.9 98.8 98.5 99.1 99.1 Frankreich Index 98.2 96.1 91.4 94.2 98.2 98.4 98.3 97.7 97.1 97.7 97.7 Italien Index 94.8 92.4 87.5 89.8 93.1 93.2 93.2 92.2 91.8 92.6 92.6 125.2 Grossbritannien Index 98.3 95.3 90.1 107.1 124.4 122.5 118.1 117.7 117.1 121.8 USA Index 99.6 97.0 99.1 108.5 102.8 106.2 108.4 107.8 108.9 111.8 113.9 Japan Index 118.9 125.8 133.9 131.1 119.3 121.3 124.8 121.7 123.3 121.9 122.6 Index 107.7 106.3 103.6 109.6 114.3 114.9 115.3 114.8 114.6 116.0 116.5 Nominal total 1) Jahresmittel, Monatsmittel. 2) Gegenüber 40 Handelspartnern. Zur Revision der Wechselkursindizes vgl. Quartalsheft 3/2001 der SNB. Index Januar 1999 = 100. 73 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009 Quelle: SNB Internet: www.snb.ch Aktuelle Wirtschaftsdaten A8 Bevölkerung In Mio. Schweiz Deutschland1) Veränderung in % gegenüber Vorjahresperiode 1960 1970 1980 1990 2000 2006 2007 2002 2003 2004 2005 2006 5.3 6.2 6.3 6.7 7.2 7.5 7.6 0.7 0.8 0.0 1.2 1.5 2007 1.1 55.6 60.7 61.6 63.3 82.2 82.4 82.3 0.2 0.1 0.0 0.0 -0.1 -0.1 Frankreich 45.5 50.8 53.9 56.7 59.0 61.4 61.7 0.7 0.7 0.6 0.6 0.6 0.6 Italien 50.2 53.7 56.4 56.7 57.2 58.4 58.9 0.2 0.0 0.1 1.0 0.5 0.8 Grossbritannien 52.4 55.6 56.0 57.2 58.9 60.6 61.0 0.4 0.4 0.5 0.6 0.6 0.6 EU2) 280.2 303.3 317.9 348.0 465.6 483.0 484.9 0.6 0.2 0.4 0.6 1.2 0.4 USA 180.7 205.1 227.7 250.0 282.2 298.8 301.6 1.0 0.9 1.0 1.0 0.8 1.0 93.3 103.7 116.8 123.6 126.9 127.8 127.8 0.1 0.1 0.1 0.1 0.0 0.0 Japan OECD 640.8 715.1 780.5 1025.3 1128.4 1174.7 1179.4 0.7 0.7 0.6 0.7 0.6 0.4 Welt 3019.0 3693.0 4450.0 5266.4 6124.1 6592.9 … 1.5 1.4 1.2 2.0 1.2 ... 1) Ab 1990 mit «Neue Bundesländer». 2) EU15 ab 1995, EU 25 ab 1. Mai 2004, EU27 ab 1. Januar 2007. A9 Quellen: BFS, OECD, UNO Erwerbstätigkeit Erwerbstätige In Mio. In %1) 2007 2007 2002 2003 2004 2005 2006 2007 4.4 78.6 0.6 -0.2 0.3 0.8 2.4 2.5 Deutschland 39.7 68.9 -0.8 -0.8 0.3 -0.1 0.6 1.7 Frankreich 25.6 64.4 0.6 0.1 0.0 0.5 0.6 1.9 Italien 23.0 58.7 1.5 1.0 1.5 0.7 1.9 1.0 Schweiz Veränderung in % gegenüber Vorjahresperiode Grossbritannien 29.2 72.3 0.7 0.9 0.9 0.9 0.9 0.7 EU15 177.1 66.6 0.7 0.5 0.8 1.0 1.5 1.6 USA 146.1 71.8 -0.3 0.9 1.1 1.8 1.9 1.1 Japan 64.1 70.7 -1.3 -0.2 0.2 0.4 0.4 0.5 OECD 539.3 66.6 0.1 0.6 0.9 1.1 1.7 1.5 1) Erwerbstätige in % der Wohnbevölkerung im Erwerbsalter. A 10 Quellen: BFS, OECD Arbeitslosigkeit Arbeitslose In 1000 2008 Schweiz Arbeitslosenquote 2005 2006 2007 2008 3/2008 4/2008 1/2009 2/2009 3/2009 April 2009 Mai 2009 Juni 2009 Juli 2009 Aug. 2009 Sept. 2009 3.9 102 3.8 3.3 2.8 2.6 2.3 2.7 3.3 3.5 3.8 3.5 3.4 3.6 3.7 3.8 Deutschland 3141 10.6 9.8 8.4 7.3 7.2 7.1 7.3 7.6 7.6 7.6 7.6 7.7 7.6 7.6 7.6 Frankreich 2068 9.3 9.3 8.3 7.9 7.8 8.3 8.9 9.4 9.8 9.2 9.4 9.5 9.7 9.8 10.0 Italien 1692 7.7 6.8 6.1 6.8 6.8 6.9 7.4 7.4 … 7.4 7.4 7.4 … … … Grossbritannien 1778 4.8 5.4 5.3 5.6 5.8 6.3 7.0 7.7 … 7.5 7.7 7.8 7.8 … … 11677 8.8 8.3 7.5 7.6 7.6 8.0 8.8 9.3 9.6 9.2 9.3 9.4 9.5 9.6 9.7 9.8 Euro-Zone USA 8924 5.1 4.6 4.6 5.8 6.0 6.9 8.1 9.2 9.6 8.9 9.4 9.5 9.4 9.7 Japan 2650 4.4 4.1 3.9 4.0 4.0 4.0 4.5 5.2 5.5 5.0 5.2 5.4 5.7 5.5 5.3 ... 6.8 6.2 5.7 6.1 6.2 6.7 7.6 8.3 8.5 8.1 8.4 8.5 8.4 8.6 8.6 OECD Quellen: SECO, OECD A 11 F&E-Bruttoinlandaufwendungen In % des BIP 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 ... 2.67 ... ... ... 2.57 ... ... ... 2.94 Deutschland 2.19 2.19 2.24 2.27 2.40 2.45 2.46 2.49 2.52 2.49 2.16 Schweiz 2004 Frankreich 2.29 2.27 2.19 2.14 2.16 2.15 2.20 2.23 2.18 Italien 1.00 1.01 1.05 1.07 1.04 1.07 1.11 1.16 ... 1.16 Grossbritannien 1.95 1.88 1.81 1.80 1.87 1.86 1.87 1.89 1.88 1.88 EU15 1.78 1.78 1.78 1.79 1.84 1.87 1.90 1.91 1.91 1.91 USA 2.51 2.55 2.58 2.62 2.66 2.74 2.76 2.65 2.68 2.68 Japan 2.90 2.78 2.84 2.95 2.96 2.99 3.07 3.12 3.15 3.15 OECD 2.08 2.10 2.13 2.15 2.19 2.23 2.28 2.24 2.26 2.26 Quelle: OECD 74 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009 Aktuelle Wirtschaftsdaten B Wirtschaftsdaten Schweiz B1 Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung B 1.1 Bruttoinlandprodukt nach Verwendungsarten, zu laufenden Preisen In Mio. Fr. 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 20062) 20072) 20082) Konsumausgaben 273348 278295 283077 289723 299485 309810 313422 318143 325359 332396 341599 353529 366623 Private Haushalte und POoE1) 308694 Gliederung 228251 233420 238362 244740 252675 260075 262522 265891 272333 278198 286376 297069 Staat 45097 44875 44715 44983 46810 49735 50900 52252 53026 54198 55223 56460 57929 Bruttoinvestitionen 85100 85336 93125 90865 98030 99252 92372 90826 94922 100195 108418 113830 114635 Bruttoanlageinvestitionen 83390 82925 87582 89619 95627 94193 92590 89824 93946 98197 104407 112247 115167 Ausrüstungen 43451 44784 49193 51782 55060 53674 51668 48762 50659 52392 57858 64933 65642 Bau 39940 38141 38389 37837 40567 40519 40922 41062 43287 45805 46549 47313 49525 1774 1025 1681 1384 1829 165 -723 297 411 -439 15 663 -1516 -65 1385 3862 -137 575 4894 505 706 565 2436 3997 920 984 Exporte 137589 154197 160413 169409 196168 197666 192641 192802 209119 227283 257516 292896 305556 Waren 102171 114215 118350 125166 143546 145905 143450 141622 153235 163468 185649 207033 216997 35418 39982 42064 44243 52621 51761 49191 51180 55883 63815 71867 85863 88559 Importe 119365 133837 141353 147090 171621 176407 164177 164040 178021 196074 216988 239188 244987 Waren 101024 114669 120679 125442 147763 150555 138365 137304 146530 160463 180584 197662 201957 18341 19168 20674 21649 23858 25851 25812 26736 31491 35611 36404 41526 43030 376673 383991 395263 402907 422063 430321 434258 437731 451379 463799 490544 521068 541827 Vorratsveränderungen Nettozugang an Wertsachen Dienstleistungen Dienstleistungen Bruttoinlandprodukt 1) Private Organisationen ohne Erwerbszweck. 2) Provisorische Zahlen. B 1.2 Quelle: BFS Info-Telefon: 032/713 66 48 E-Mail: [email protected] Internet: www.statistik.admin.ch Bruttoinlandprodukt nach Verwendungsarten, Veränderung in % Gliederung Veränderung in % gegenüber dem Vorjahr, zu Preisen des Vorjahres 2003 2004 2005 20062) 20072) 20082) 0.3 1.1 1.4 1.6 1.4 2.1 1.4 0.1 0.9 1.6 1.7 1.6 2.4 1.7 4.5 1.2 1.9 0.8 1.2 0.3 0.5 -0.1 1.7 0.0 -0.6 -1.2 3.5 2.4 1.6 -1.0 -2.6 4.2 -3.5 -0.5 -1.2 4.5 3.8 4.7 5.2 0.4 5.5 5.3 -3.6 -2.4 -3.6 5.0 4.0 10.1 11.1 0.1 1.0 -3.7 2.7 -3.4 2.2 1.8 3.9 3.5 -1.4 -2.3 0.9 ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... 11.2 4.3 6.5 12.5 0.5 -0.1 -0.5 7.9 7.8 10.3 9.5 2.9 2.6 1997 1998 1999 2000 2001 2002 Konsumausgaben 1.3 1.7 2.0 2.4 2.6 Private Haushalte und POoE1) 1.4 2.2 2.3 2.4 2.3 Staat 0.4 -1.1 0.5 2.3 -1.7 10.2 -5.4 2.1 6.4 1.5 5.4 11.0 -1.5 Vorratsveränderungen Nettozugang an Wertsachen Bruttoinvestitionen Bruttoanlageinvestitionen Ausrüstungen Bau Exporte Waren 11.2 3.9 6.5 11.7 1.4 1.4 -0.1 7.3 5.8 11.1 8.4 Dienstleistungen 11.4 5.5 6.5 14.6 -1.8 -4.4 -1.4 9.7 13.2 8.4 12.5 3.4 Importe 8.1 7.4 4.1 10.3 2.3 -1.1 1.3 7.3 6.6 6.5 6.0 0.4 -0.5 Waren 10.0 7.1 4.1 10.6 1.6 -1.7 1.9 5.8 5.6 7.8 5.1 Dienstleistungen -2.7 8.7 4.6 8.4 6.6 2.5 -1.9 14.7 11.3 0.6 10.3 4.8 Bruttoinlandprodukt 2.1 2.6 1.3 3.6 1.2 0.4 -0.2 2.5 2.6 3.6 3.6 1.8 1) Private Organisationen ohne Erwerbszweck. 2) Provisorische Zahlen. Quelle: BFS Info-Telefon: 032/713 66 48 E-Mail: [email protected] Internet: www.statistik.admin.ch 75 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009 Aktuelle Wirtschaftsdaten B 1.3 P.1 Produktionskonto nach institutionellen Sektoren, zu laufenden Preisen In Mio. Fr. Produktionswert Code Institutionelle Sektoren S.11 Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften S.12 Finanzielle Kapitalgesellschaften 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 20071) 559184 567596 580891 587419 602374 618696 633611 634064 661352 687612 731570 779124 118941 63697 72702 78522 80268 89776 85830 87486 89919 90857 95207 104071 S.121/S.122 Finanzielle Kapitalgesellschaften (ohne S.125) 36816 44677 48777 51265 58293 54092 51492 51749 53418 58864 63943 72614 S.125 Versicherungsgesellschaften und Pensionskassen 26881 28025 29744 29003 31484 31738 35994 38170 37439 36343 40128 46327 54302 54019 54532 55273 57700 60872 62416 64146 65143 66161 67819 69547 791 1020 1024 982 845 858 938 1020 1217 1204 1195 1237 Private Organisationen ohne Erwerbszweck 10882 11051 11230 11343 11685 12385 13192 13592 14073 14112 14778 15311 D.21 Gütersteuern 22071 22742 24985 26976 29656 29474 28372 28771 29929 30423 31839 32873 D.31 Gütersubventionen -5424 -4805 -6036 -3843 -3367 -3324 -3438 -3283 -3302 -3154 -2915 -2902 704712 723304 744124 757435 787825 803934 821639 827209 858053 890360 S.13 Staat S.1314 Öffentliche Sozialversicherungen S.15 Total 947162 1012895 P.2 Vorleistungen Code Institutionelle Sektoren S.11 Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften S.12 Finanzielle Kapitalgesellschaften S.121/S.122 S.125 S.13 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 20071) 296341 300416 307685 312075 324512 326932 344211 359988 387054 415094 28098 30915 33038 34381 37622 40029 40618 39509 39155 42958 45082 51829 12714 15254 16505 17886 20379 20961 19290 17989 18887 21407 22973 27392 Versicherungsgesellschaften und Pensionskassen 15384 15661 16533 16495 17243 19068 21328 21520 20267 21551 22108 24437 14668 14679 15061 15283 15914 16679 17041 17644 17762 18052 18677 18926 Öffentliche Sozialversicherungen S.15 1997 289356 Finanzielle Kapitalgesellschaften (ohne S.125) Staat S.1314 1996 280979 Private Organisationen ohne Erwerbszweck Total 595 782 784 734 619 612 677 733 916 904 882 948 4294 4363 4421 4448 4542 4831 5209 5393 5546 5562 5804 5979 328039 339313 348861 354528 365762 373613 387380 389478 406674 426561 456617 491827 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 20071) 278205 278241 284550 287003 294690 306621 309098 307132 317141 327623 344517 364031 35599 41787 45484 45887 52155 45802 46868 50410 51703 52249 58989 67113 24102 29423 32273 33379 37914 33131 32202 33760 34531 37457 40970 45223 11497 12364 13211 12508 14241 12671 14666 16649 17172 14792 18020 21890 39634 39340 39471 39990 41786 44194 45375 46502 47381 48109 49141 50621 B.1 Bruttowertschöpfungen und Bruttoinlandprodukt Code Institutionelle Sektoren S.11 Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften S.12 Finanzielle Kapitalgesellschaften S.121/S.122 S.125 Finanzielle Kapitalgesellschaften (ohne S.125) Versicherungsgesellschaften und Pensionskassen S.13 Staat S.1314 Öffentliche Sozialversicherungen S.15 Private Organisationen ohne Erwerbszweck Bruttoinlandprodukt 197 238 240 247 227 246 261 287 301 299 313 288 6589 6687 6809 6895 7143 7555 7984 8199 8527 8549 8973 9332 376673 383991 395263 402907 422063 430321 434258 437731 451379 463799 490544 521068 1) Provisorische Zahlen. B 1.4 Quelle: BFS Info-Telefon: 032/713 66 48 E-Mail: [email protected] Internet: www.statistik.admin.ch Hauptindikatoren der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 20061) 20071) Bruttoinlandprodukt 1.1 0.8 1.9 2.9 1.9 4.8 2.0 0.9 0.8 3.1 2.8 5.8 6.2 Inländlische Endnachfrage 1.5 0.7 1.3 2.6 2.3 4.2 2.3 0.5 0.5 2.8 2.7 3.6 4.4 Bruttoinlandprodukt 0.4 0.6 2.1 2.6 1.3 3.6 1.2 0.4 -0.2 2.5 2.6 3.6 3.6 Inländische Endnachfrage 1.6 0.5 1.4 2.7 1.9 2.8 1.1 0.1 0.6 2.1 2.1 2.1 2.8 ... Zu laufenden Preisen Zu Preisen des Vorjahres Entwicklung der gesamtwirtschaftlichen Arbeitsproduktivität ausgedrückt in: Vollzeitäquivalente Beschäftigung 0.5 1.9 3.4 2.5 0.4 1.8 -0.4 ... ... ... ... ... Geleistete Arbeitsstunden 1.7 2.2 2.6 1.0 -0.8 2.9 1.8 ... ... ... ... ... ... -1.2 -1.4 -2.4 -1.5 0.0 2.4 0.9 0.1 -1.3 -1.1 ... ... ... Haushaltsersparnis in % des verfügbaren Bruttohaushaltseinkommens2) 17.9 16.2 15.8 15.8 16.0 16.9 17.1 16.1 14.8 14.4 15.4 16.6 17.8 Volksersparnis in % des Bruttovolkseinkommens3) 28.8 27.9 29.3 30.3 30.9 32.3 30.0 28.1 30.8 30.8 32.9 33.0 30.8 5.1 4.8 5.3 4.8 5.5 5.8 4.9 6.6 6.6 6.9 6.7 8.3 10.3 Ausgaben für den letzten Konsum der privaten Haushalte und POoE4) pro Einwohner 31493 32123 32814 33422 34149 35050 35699 35751 35907 36535 37087 37892 38993 Letzter Verbrauch der privaten Haushalte und POoE4) pro Einwohner 34751 35403 36199 36804 37557 38509 39285 39536 39904 40523 41147 41968 43134 Verfügbares Einkommen der privaten Haushalte und POoE4) pro Einwohner 34565 34434 35069 35920 36859 38335 39260 38806 38367 39195 40134 41541 43295 Verfügbares Einkommen der privaten Haushalte und POoE4) pro Einwohner (Verbrauchskonzept) 37823 37714 38454 39302 40266 41795 42846 42591 42364 43183 44194 45616 47436 Staatsdefizit im Verhältnis zum BIP Sparquote Aussenbeitrag in % des BIP 1) Provisorische Zahlen. 2) Die Haushaltsersparnis in % des verfügbaren Bruttohaushaltseinkommens zeigt den Anteil des verfügbaren Einkommens, der nicht zu Konsumzwecken gebraucht wird. 3) Die Volksersparnis in % des Bruttovolkseinkommens zeigt den gesparten Anteil des Volkseinkommens. 4) POoE: Private Organisationen ohne Erwerbszweck. 76 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009 Quelle: BFS, Info-Telefon: 032/713 66 48 E-Mail: [email protected] Internet: www.statistik.admin.ch Aktuelle Wirtschaftsdaten B 1.5 Entwicklung des Bruttoinlandproduktes gemäss Verwendungsansatza) Quartalswerte (real) gemäss ESVG951), zu Preisen des Vorjahres, verkettete Werte Veränderung in % gegenüber dem Vorquartal (saisonbereinigte Werte) 3/2007 4/2007 1/2008 2/2008 3/2008 4/2008 1/2009 0.2 0.4 0.3 0.5 0.4 0.0 0.3 0.7 0.5 0.9 0.1 0.5 0.3 -0.1 0.3 0.6 1.2 Konsumausgaben Private Haushalte und POoE2) Staat Bruttoanlageinvestitionen Ausrüstungen Bau Inländische Endnachfrage3) 2/2009 -1.8 -2.0 1.2 0.6 1.0 0.5 0.2 -2.5 1.2 2.1 -1.6 -0.6 -2.0 -1.5 1.1 -4.0 0.3 2.3 -1.2 -1.2 -3.1 -2.7 -0.8 -0.2 2.4 1.8 -2.1 0.1 -0.4 0.0 3.5 -0.5 0.6 0.7 0.0 0.2 -0.5 -0.1 0.8 Inlandnachfrage 0.3 2.1 -1.2 -0.1 -1.2 1.8 2.2 -1.1 Exporte 1.3 0.3 0.9 3.8 0.2 -7.7 -6.4 -2.7 0.9 0.8 1.9 3.5 -0.4 -9.9 -6.7 -1.9 1.0 1.6 0.7 4.4 -2.0 -8.9 -6.1 -2.0 -4.6 Waren Waren ohne Wertsachen4) 2.2 -0.9 -1.6 4.5 1.4 -2.5 -5.6 Gesamtnachfrage Dienstleistungen 0.6 1.4 -0.4 1.4 -0.7 -2.0 -1.0 -1.7 Importe 0.0 2.4 -2.5 4.0 -1.3 -5.0 -1.3 -4.9 Waren -0.5 2.3 -2.7 5.0 -1.9 -7.9 -0.5 -6.4 0.0 1.4 -3.1 5.2 -2.1 -6.9 -1.8 -5.4 Waren ohne Wertsachen4) Dienstleistungen 2.7 3.0 -1.9 -0.4 1.4 8.5 -4.0 1.5 Bruttoinlandprodukt 0.9 1.0 0.5 0.2 -0.4 -0.6 -0.9 -0.3 a) Für Fussnoten vgl. Tab. B1.8. B 1.6 Quelle: SECO, Info-Telefon: 031/323 16 81 E-Mail: [email protected], Internet: www.seco.admin.ch Entwicklung des Bruttoinlandproduktes gemäss Verwendungsansatza) Jahres- und Quartalswerte (nominal) gemäss ESVG951), zu laufenden Preisen in Mio. Fr. Konsumausgaben Private Haushalte und POoE2) Staat Veränderung in % gegenüber Vorjahresperiode (Ursprungswerte) 20075) 20085) 3/2008 4/2008 1/2009 2/2009 20075) 20085) 3/2008 4/2008 1/2009 353529 366623 91247 94039 91858 92296 3.5 3.7 4.5 2.8 1.8 1.4 297069 308694 76630 79418 77056 77276 3.7 3.9 4.7 2.5 1.3 0.9 2/2009 56460 57929 14618 14621 14803 15020 2.2 2.6 3.9 5.0 4.3 3.6 112247 115167 28997 28233 26881 28576 7.5 2.6 2.6 -0.2 -5.0 -3.6 Ausrüstungen 64933 65642 16114 15987 15618 15470 12.2 1.1 0.0 -2.4 -7.2 -7.4 Bau 47313 49525 12882 12246 11263 13106 1.6 4.7 6.1 2.8 -1.8 1.4 Inländische Endnachfrage3) 465776 481790 120244 122272 118740 120872 4.4 3.4 4.1 2.1 0.1 0.1 Inlandnachfrage 467360 481258 118620 121896 119334 121646 3.9 3.0 2.2 -0.3 0.2 0.0 Exporte 292896 305556 78295 73520 66628 66024 13.7 4.3 6.9 -2.8 -9.9 -17.2 207033 216997 55140 51310 46175 46610 11.5 4.8 8.4 -4.2 -12.8 -19.1 198313 207342 52494 48980 44448 44891 11.5 4.6 7.4 -5.0 -12.1 -18.8 85863 88559 23156 22211 20453 19414 19.5 3.1 3.5 0.6 -2.7 -12.5 Gesamtnachfrage 760255 786813 196915 195416 185963 187670 7.5 3.5 4.0 -1.2 -3.7 -6.8 Importe 239188 244987 62313 59524 54442 52258 10.2 2.4 5.5 -5.6 -8.7 -17.8 197662 201957 51035 48084 44646 41575 9.5 2.2 6.5 -7.8 -10.4 -21.6 188022 191319 48047 45730 42417 39524 11.4 1.8 5.1 -7.1 -10.5 -21.2 Bruttoanlageinvestitionen Waren Waren ohne Wertsachen4) Dienstleistungen Waren Waren ohne Wertsachen4) Dienstleistungen Bruttoinlandprodukt 41526 43030 11278 11439 9796 10683 14.1 3.6 1.2 5.3 0.3 1.3 521068 541827 134603 135893 131521 135413 6.2 4.0 3.3 0.8 -1.5 -1.8 a) Für Fussnoten vgl. Tab. B1.8. B 1.7 Quelle: SECO, Info-Telefon: 031/323 16 81 E-Mail: [email protected], Internet: www.seco.admin.ch Entwicklung des Bruttoinlandproduktes gemäss Produktionsansatza) Quartalswerte (real) gemäss ESVG951), zu Preisen des Vorjahres, verkettete Werte Veränderung in % gegenüber Vorquartal (saisonbereinigte Werte) 3/2007 4/2007 1/2008 2/2008 3/2008 4/2008 1/2009 2/2009 A1 Land- und Forstwirtschaft, Jagd, Fischerei, Fischzucht 1.0 -0.9 -2.0 -2.3 0.4 1.3 -3.9 -0.4 A2 Bergbau, Industrie, Energie- und Wasserversorgung 2.4 2.0 0.7 1.5 -1.2 -2.1 -1.4 -1.5 A3 Baugewerbe 0.6 1.5 0.6 0.2 0.6 0.2 0.9 1.1 A4 Handel und Reparatur, Gastgewerbe, Verkehr und Nachrichtenübermittlung 0.2 1.4 2.3 0.7 0.7 0.4 -0.4 -0.6 A5 Kreditgewerbe, Versicherungen, Immobilien, Vermietung, Informatik, F&E 1.6 0.8 -1.4 -1.6 -2.4 -1.9 -3.0 -0.2 -0.2 0.0 0.8 0.6 0.7 0.5 0.5 0.6 Gütersteuern 0.1 0.0 0.3 -0.2 0.6 0.5 0.1 0.7 Gütersubventionen 0.0 0.0 -10.2 0.0 0.0 0.0 0.9 0.0 Bruttoinlandprodukt 0.9 1.0 0.5 0.2 -0.4 -0.6 -0.9 -0.3 A6 Öffentliche Verwaltung und Sozialversicherung, Unterrichtswesen, Gesundheitsund Sozialwesen, sonstige öffentliche und private Dienstleistungen, Vermietung (private Haushalte) a) Für Fussnoten vgl. Tab. B1.8. Quelle: SECO, Info-Telefon: 031/323 16 81 E-Mail: [email protected], Internet: www.seco.admin.ch 77 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009 Aktuelle Wirtschaftsdaten B 1.8 Entwicklung des Bruttoinlandproduktes gemäss Produktionsansatz Jahres- und Quartalswerte (nominal) gemäss ESVG951), zu laufenden Preisen in Mio. Fr. Veränderung in % gegenüber Vorjahresperiode (Ursprungswerte) 20075) 20085) 3/2008 4/2008 1/2009 2/2009 20075) 20085) 3/2008 4/2008 1/2009 2/2009 5801 5923 1477 1551 1412 1327 4.8 2.1 -0.3 3.1 -4.3 -6.5 108812 115553 29148 28812 26496 28457 7.1 6.2 6.5 -0.2 -3.1 -5.9 26516 28228 7380 6974 6724 7456 3.1 6.5 7.4 2.5 1.3 3.0 A4 Handel und Reparatur, Gastgewerbe Verkehr und Nachrichtenübermittlung 106302 113547 27406 30356 28108 28627 5.1 6.8 7.6 6.1 2.2 1.2 A5 Kreditgewerbe, Versicherungen, Immobilien, Vermietung, Informatik, F&E 119436 119053 29612 29150 28246 28247 10.7 -0.3 -2.2 -5.0 -6.8 -5.8 A6 Öffentliche Verwaltung und Sozialversicherung, Unterrichtswesen, Gesundheits- und Sozialwesen, sonstige öffentliche und private Dienstleistungen, Vermietung (private Haushalte) 124231 128414 32325 32510 32679 32986 3.8 3.4 3.8 4.2 3.7 2.9 32873 33816 7933 7216 8548 9006 3.2 2.9 -5.5 -8.8 -9.1 -2.8 A1 Land- und Forstwirtschaft, Jagd, Fischerei, Fischzucht A2 Bergbau, Industrie, Energie- und Wasserversorgung A3 Baugewerbe Gütersteuern Gütersubventionen Bruttoinlandprodukt 2902 2708 677 677 694 694 -0.5 -6.7 -6.7 -6.7 2.4 2.4 521068 541827 134603 135893 131521 135413 6.2 4.0 3.3 0.8 -1.5 -1.8 1) Saisonbereinigungsverfahren gemäss www.seco.admin.ch/Themen/Wirtschaftslage/BIP-Quartalsschätzungen/Daten, technische Notizen, Methoden. 2) Der Konsum der privaten Haushalte wird gemäss Inländerkonzept ausgewiesen. Ebenfalls enthalten ist der Endverbrauch der privaten Organisationen ohne Erwerbscharakter (POoE). 3) Die inländische Endnachfrage enthält keine Vorratsveränderungen und Nettowertsachenimporte. 4) Wertsachen = Aussenhandel mit Edelmetallen, Edel- und Schmucksteinen sowie Kunstgegenständen und Antiquitäten. 5) Ergebnisse 2007 BFS, 2008 SECO. B2 Produktion B 2.1 Produktionsindex Index (1995 = 100) 2008 3/2008 4/2008 1/2009 Sekundärer Sektor ohne Baugewerbe: Total C Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden1) CA Gewinnung von energetischen Produkten CB Gewinnung von Steinen und Erden. Bergbau D Verarbeitendes Gewerbe, Industrie DA Nahrungsmittel und Getränke, Tabakverarbeitung DB Textilien und Bekleidung DC Lederwaren und Schuhe DD Be- und Verarbeitung von Holz (ohne Möbel) DE Papier-. Karton-. Verlags- und Druckgewerbe 2/2009 Quelle: SECO Info-Telefon: 031/323 16 81 E-Mail: [email protected] Internet: www.seco.admin.ch Veränderung in % gegenüber Vorjahresperiode 2005 2006 2007 2008 2/2008 3/2008 4/2008 1/2009 2/2009 143.6 146.2 146.8 127.6 132.5 2.7 7.8 9.3 -0.9 6.4 0.8 -5.6 -9.5 -14.0 96.6 111.1 98.9 61.1 111.7 -5.6 9.8 4.9 -8.3 -2.2 -5.3 -11.6 -14.3 -3.2 ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... 96.6 111.1 98.9 61.1 111.7 -5.6 9.8 4.9 -8.3 -2.2 -5.3 -11.6 -14.3 -3.2 146.8 150.1 150.0 128.4 135.0 3.1 8.3 9.9 -1.1 6.7 0.8 -5.8 -10.6 -14.9 105.5 103.5 111.6 100.9 101.5 1.4 4.7 5.3 3.6 7.3 3.9 -0.2 -1.4 -4.2 79.4 80.1 77.1 69.7 67.4 1.7 5.1 26.0 -16.7 3.7 -25.8 -12.3 -14.6 -25.8 -39.2 58.9 65.5 57.7 49.4 38.4 -1.2 2.0 3.9 -3.8 9.1 -0.3 -4.2 -18.2 122.7 124.9 138.2 99.0 117.7 -0.4 6.5 1.9 -1.9 0.4 2.1 -1.3 -8.2 -8.6 98.9 94.7 107.3 89.4 89.9 -1.2 -0.9 3.6 -4.4 0.3 -1.6 -6.3 -9.0 -13.8 -10.5 DF Kokerei, Mineralölverarb., nukl. Brennstoffe 109.6 115.6 89.1 114.1 106.9 -6.0 13.2 -13.8 7.0 73.5 16.7 -27.3 -0.5 DG Chemische Industrie 279.4 283.0 251.7 279.6 279.0 8.5 9.9 15.1 -1.4 6.3 -5.0 -10.6 -0.5 -8.1 135.7 147.1 128.5 111.1 119.2 -0.1 7.6 7.7 -4.2 6.2 4.3 -8.8 -22.0 -23.7 DH Gummi- und Kunststoffwaren DI Sonstige Produkte aus nichtmetallischen Mineralien 197.7 213.9 201.0 147.9 198.2 9.1 3.4 -1.0 -2.4 2.1 -0.7 -6.4 -14.5 -13.1 DJ Metallbearbeitung und -verarbeitung 118.8 123.6 123.8 97.6 106.4 -0.3 4.5 4.7 -6.5 1.6 -2.4 -8.4 -19.2 -18.4 DK Maschinenbau 129.1 134.1 134.4 103.4 105.6 -1.5 10.3 11.7 -2.3 10.2 3.0 -8.3 -22.0 -27.0 DL Elektr. Geräte und Einrichtungen, Feinmechanik. Optik -16.0 159.0 163.5 179.2 126.6 140.1 6.5 15.5 15.6 4.4 9.6 10.7 3.7 -12.2 DM Fahrzeugbau 105.2 110.5 117.7 84.7 98.5 -9.9 16.7 6.4 5.5 3.3 2.2 5.8 -11.1 -8.9 DN Sonstiges verarbeitendes Gewerbe 108.3 109.5 110.0 94.3 93.2 2.8 4.6 9.8 -4.7 5.2 -0.5 -15.2 -16.4 -21.9 E Energie- und Wasserversorgung 114.6 108.4 117.4 124.2 107.5 -2.4 2.1 2.2 3.0 3.1 2.3 -3.5 4.6 -0.9 143.6 146.2 146.8 127.6 131.0 2.7 7.8 9.3 -0.9 6.4 0.8 -5.6 -9.5 -14.9 Vorleistungsgüter 131.6 134.8 136.4 114.3 120.2 1.5 0.0 0.0 10.4 5.7 1.4 -4.5 -12.8 -14.7 Investitionsgüter 131.9 137.8 139.6 106.2 114.6 0.1 0.0 0.0 15.6 7.3 2.0 -4.8 -18.1 -20.4 Gebrauchsgüter 138.8 137.2 145.3 115.9 119.0 9.0 0.0 0.0 20.0 7.0 10.8 -12.9 -16.2 -24.1 Verbrauchsgüter 190.3 188.7 182.8 192.1 183.3 5.6 0.0 0.0 30.0 6.5 -3.8 -5.7 6.2 -7.3 Sekundärer Sektor ohne Baugewerbe: Total 1) Klassifikation nach der Allgemeinen Systematik der Wirtschaftszweige (Noga). 78 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009 Quelle: BFS Info-Telefon: 032/713 64 34 E-Mail: [email protected] Internet: www.statistik.admin.ch Aktuelle Wirtschaftsdaten B3 Aussenwirtschaft B 3.1 Aussenhandel Übersicht1) Total 12) Export in Mio. Fr. Vorjahresveränderung in % nominal real3) Mittelwertindex3),4) Import in Mio. Fr. Vorjahresveränderung in % nominal real3) Mittelwertindex3),4) Handelsbilanzsaldo 2005 2006 2007 2008 4/2008 1/2009 2/2009 3/2009 Aug. 2009 Sept. 2009 Okt. 2009 Jan.-Okt. 2009 156977.3 177194.9 197532.7 206330.4 49085.2 44200.5 44718.2 44783.8 12961.3 15622.8 16311.3 149839.2 7.3 12.9 11.3 4.5 -4.4 -11.9 -18.9 -14.3 -14.0 -12.4 -10.9 -14.8 5.5 9.1 7.0 1.1 -6.8 -13.3 -20.8 -15.7 -15.3 -15.9 -15.9 -16.6 1.7 3.4 4.1 3.3 2.5 1.6 2.5 1.6 1.6 4.2 5.9 2.1 149094.3 165540.1 183577.8 186883.6 44588.6 41344.4 38585.3 38991.4 11176.3 13705.3 13848.1 132930.1 8.8 11.0 11.0 1.8 -7.2 -10.6 -21.3 -16.9 -18.1 -15.5 -15.9 -16.2 3.5 5.6 6.7 1.5 -4.1 -4.3 -15.6 -11.9 -13.3 -10.3 -10.0 -10.7 5.2 5.2 4.0 0.3 -3.2 -6.7 -6.8 -5.6 -5.5 -5.8 -6.5 -6.2 7883.0 11654.8 13954.9 19446.8 4496.5 2856.1 6132.9 5792.4 1784.9 1917.6 2463.3 16909.1 162991.1 184887.3 206251.6 215984.1 51391.5 45945.7 46447.0 46570.4 13514.9 16323.8 16910.0 155676.6 Total 2 (gesamter Warenverkehr) Export in Mio. Fr. Vorjahresveränderung in % nominal Import in Mio. Fr. Vorjahresveränderung in % nominal Handelsbilanzsaldo Exporte in % des Einfuhrwertes (Total 2) Terms of trade in % (Total 1) 6.7 13.4 11.4 4.7 -3.8 -12.6 -19.1 -15.2 -13.9 -13.7 -12.9 -15.6 157544.5 177259.8 193216.3 197520.5 46876.3 43602.6 40640.0 40981.8 11675.6 14496.9 14455.2 139909.0 9.4 12.5 9.1 2.2 -7.9 -10.5 -21.8 -17.9 -20.0 -16.1 -16.9 -16.7 5446.7 7627.5 13035.3 18463.6 4515.1 2343.1 5807.1 5588.6 1839.3 1827.0 2454.9 15767.5 103.5 104.3 106.7 109.3 109.6 105.4 114.3 113.6 115.8 112.6 117.0 111.3 96.7 98.3 100.1 103.0 105.9 108.9 110.0 107.6 107.5 110.6 113.3 108.8 1) Zahlen des laufenden Jahres sind provisorisch und werden nicht laufend revidiert. 2) Ohne Edel- und Schmucksteine sowie Kunstgegenstände und Antiquitäten. 3) Schätzungen der Preisveränderungen im Aussenhandel. 4) Optimierter (revidierter) Index nach neuer Berechnungsmethode. B 3.2 Quelle: EZV/OZD Info-Telefon deutsch: 031/322 66 06 Info-Telefon französisch: 031/322 66 54 Internet: www.zoll.admin.ch Aussenhandel nach Verwendungszweck (Total 1)1) Warengruppen In Mio. Fr. 2005 2008 %-Anteil am Total 2008 Export total 156977.3 177194.9 197532.7 206330.4 Rohstoffe, Halbfabrikate Energieträger und Hilfsstoffe Investitionsgüter Maschinen und Apparate Nutzfahrzeuge Konsumgüter Nahrungs- und Genussmittel Übrige nicht dauerhafte Waren Dauerhafte Waren Import total 2006 2007 In Mio. Fr. 4/2008 1/2009 2/2009 3/2009 Aug. 2009 Sept. 2009 Okt. Jan.-Okt. 2009 2009 16311.3 149839.2 100.0 49085.2 44200.5 44718.2 44783.8 12961.3 15622.8 36411.0 40560.0 45161.3 43797.6 21.2 9480.2 8053.8 8197.5 8425.0 2444.5 2967.6 3100.9 3456.2 4461.2 4944.9 6513.4 3.2 1845.2 1362.5 1538.4 1548.9 432.8 554.9 501.9 4598.3 48251.1 53021.6 58627.5 60355.6 29.3 14704.6 12156.6 12241.5 11757.5 3334.8 4189.1 4169.5 40381.0 43739.2 47958.0 52779.1 54016.5 26.2 13260.7 11019.1 10618.6 10417.1 2975.3 3751.6 3766.9 35884.8 3126.8 3561.0 4119.5 4631.5 2.2 1050.1 775.6 1276.6 969.7 252.9 310.8 276.2 3289.7 68859.0 79152.1 88799.1 95663.8 46.4 23055.1 22627.6 22740.7 23052.4 6749.2 7911.3 8539.0 76978.5 27881.4 3874.7 4731.1 5859.0 6898.3 3.3 1762.2 1627.8 1646.3 1775.1 521.6 618.3 606.4 5684.6 45779.6 52960.5 57979.1 62276.8 30.2 14224.9 16115.3 15985.0 16269.6 4867.5 5362.6 5731.6 54099.0 19204.7 21460.5 24961.0 26488.7 12.8 7067.9 4884.5 5109.5 5007.7 1360.1 1930.4 2201.0 17194.9 149094.3 165540.1 183577.8 186883.6 100.0 44588.6 41344.4 38585.3 38991.4 11176.3 13705.3 13848.1 132930.1 Rohstoffe, Halbfabrikate 38875.8 43590.7 52091.0 48592.1 26.0 10939.2 9304.6 9165.8 9329.3 2768.4 3376.7 3442.9 Energieträger und Hilfsstoffe 11194.4 13978.3 13184.2 17467.0 9.4 4134.4 3345.8 2816.6 2830.6 806.9 912.2 1027.1 9844.7 Investitionsgüter 38954.3 43031.5 47274.1 47901.5 25.6 11667.8 10004.5 9885.3 9841.3 2846.7 3327.7 3498.4 33251.8 30711.4 33246.4 36543.1 37594.3 20.1 9428.5 7933.0 7540.2 7479.4 2147.5 2594.9 2831.2 25819.1 5039.5 6144.4 6565.9 6088.9 3.3 1237.6 1253.8 1406.3 1384.2 422.4 386.8 312.9 4339.9 60069.7 64939.7 71028.5 72923.0 39.0 17847.2 18689.6 16717.6 16990.3 4754.3 6088.6 5879.7 58542.8 Maschinen und Apparate Nutzfahrzeuge Konsumgüter Nahrungs- und Genussmittel 31290.9 6507.3 7023.7 7749.0 8166.1 4.4 2118.4 1923.6 1990.7 1813.0 544.1 639.9 652.2 6392.9 Übrige nicht dauerhafte Waren 31298.2 34318.4 36766.1 37349.6 20.0 8969.7 9025.7 8910.1 9399.8 2695.9 3164.4 2869.8 30289.3 Dauerhafte Waren 22264.2 23597.6 26513.3 27407.3 14.7 6759.1 7740.2 5816.8 5777.4 1514.3 2284.3 2357.8 21860.5 1) Zahlen des laufenden Jahres sind provisorisch und werden nicht laufend revidiert. 79 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009 Quelle: EZV/OZD Info-Telefon deutsch: 031/322 66 06 Info-Telefon französisch: 031/322 66 54 Internet: www.zoll.admin.ch Aktuelle Wirtschaftsdaten B 3.3 Aussenhandel nach Warenarten (Total 1)1) Warengruppen In Mio. Fr. 2005 2008 %-Anteil am Total 2008 Export total Land- und Forstwirtschaft, Fischerei Energieträger und Hilfsstoffe Textilien, Bekleidung, Schuhe Papier und Papierwaren Leder, Kautschuk, Kunststoffe Chemikalien Steine und Erden Metalle Maschinen Fahrzeuge Präzisionsinstrumente, Uhren u. Bijouterie Verschiedene übrige Waren Import total Land- und Forstwirtschaft, Fischerei Energieträger und Hilfsstoffe Textilien, Bekleidung, Schuhe Papier und Papierwaren Leder, Kautschuk, Kunststoffe Chemikalien Steine und Erden Metalle Maschinen Fahrzeuge Präzisionsinstrumente, Uhren u. Bijouterie Verschiedene übrige Waren 156977.3 177194.9 197532.7 206330.4 5192.2 6180.4 7463.0 8455.0 3456.2 4461.2 4944.9 6513.4 4200.3 4406.0 4637.3 4468.0 3415.2 3513.2 3661.2 3600.1 4165.7 4648.8 5267.2 5199.4 54838.0 62968.7 68810.9 71918.3 881.0 934.4 1071.9 1056.5 11663.7 13422.6 15497.8 15276.2 35172.0 38601.6 43064.8 43805.8 4425.0 4941.0 5722.5 6094.1 27638.4 31250.3 35388.0 37987.7 1929.6 1866.8 2003.3 1955.8 149094.3 165540.1 183577.8 186883.6 10997.4 11930.1 13403.4 14198.5 11194.4 13978.3 13184.2 17467.0 8846.2 9386.5 10040.4 10040.1 5049.5 5328.7 5665.8 5646.2 5198.8 5702.1 6551.5 6615.6 32796.5 35770.4 41259.8 38272.4 2620.0 2864.8 3186.6 3192.9 12367.2 15522.1 18476.8 18088.8 29972.3 32060.9 35118.3 35611.2 14333.2 15616.0 17098.4 16749.7 10785.9 12172.8 13677.9 15139.3 4932.9 5207.5 5914.5 5861.8 100.0 4.1 3.2 2.2 1.7 2.5 34.9 0.5 7.4 21.2 3.0 18.4 1.0 100.0 7.6 9.4 5.4 3.0 3.5 20.5 1.7 9.7 19.1 9.0 8.1 3.1 2006 2007 1) Zahlen des laufenden Jahres sind provisorisch und werden nicht laufend revidiert. B 3.4 In Mio. Fr. 4/2008 1/2009 2/2009 3/2009 49085.2 44200.5 44718.2 44783.8 2120.0 1952.9 2016.5 2121.5 1845.2 1362.5 1538.4 1548.9 1036.8 970.6 918.4 910.9 862.3 754.3 703.9 736.6 1149.4 1015.4 1036.6 1055.0 16005.0 17721.7 17804.1 18221.3 254.8 212.3 206.3 218.7 3245.2 2610.9 2490.8 2605.8 10751.5 8427.8 8146.3 8186.5 1341.2 1021.5 1573.8 1283.1 9984.5 7747.4 7919.4 7514.8 489.3 403.3 363.4 380.7 44588.6 41344.4 38585.3 38991.4 3593.5 3313.6 3390.3 3130.3 4134.4 3345.8 2816.6 2830.6 2187.5 2479.8 1944.4 2572.7 1375.8 1262.0 1163.8 1228.2 1516.7 1428.2 1426.6 1503.3 9120.2 8421.8 8960.3 8921.5 790.1 614.2 726.9 786.4 3889.1 3156.0 2975.7 3065.3 8997.8 7341.8 6959.6 7033.8 3720.9 3411.3 3936.9 3641.5 3743.9 5272.7 3058.7 2984.0 1518.6 1297.3 1225.4 1293.8 Aug. 2009 Sept. 2009 Okt. 2009 Jan.-Okt. 2009 12961.3 15622.8 16311.3 149839.2 614.7 747.2 730.5 6851.3 432.8 554.9 501.9 4598.3 247.0 290.5 290.7 3094.9 225.8 266.1 250.0 2449.9 308.1 375.5 382.6 3496.5 5474.5 6050.0 6449.7 60245.0 55.2 83.2 84.2 721.6 711.7 949.1 1006.7 8731.2 2373.6 2937.3 2963.3 27768.2 333.4 429.7 399.5 4271.9 2078.8 2792.9 3105.0 26315.8 105.6 146.4 147.3 1294.6 11176.3 13705.3 13848.1 132930.1 920.4 1116.8 1146.0 11001.4 806.9 912.2 1027.1 9844.7 805.4 839.9 713.2 7744.6 389.8 436.8 441.6 4097.2 446.8 534.3 541.5 4906.4 2530.1 3099.0 2911.5 29277.5 223.4 278.5 294.4 2424.9 873.2 1122.5 1134.5 10343.9 2009.3 2481.6 2763.6 24131.4 967.8 1250.0 1210.3 12196.2 826.4 1146.9 1171.6 12647.8 376.9 486.7 492.7 4314.0 Quelle: EZV/OZD Info-Telefon deutsch: 031/322 66 06, französisch: 031/322 66 54. Internet: www.zoll.admin.ch Aussenhandel nach Ländern und Ländergruppen (Total 1)1) Export total Nach Ländern: Deutschland Frankreich Italien Vereinigtes Königreich Niederlande USA Japan Hongkong Singapur Nach Ländergruppen: Industrieländer EU EFTA Transformationsländer Entwicklungsländer OPEC Nicht ölexportierende Schwellenländer Import total Nach Ländern: Deutschland Frankreich Italien Vereinigtes Königreich Niederlande USA Japan Hongkong Singapur Nach Ländergruppen: Industrieländer EU EFTA Transformationsländer Entwicklungsländer OPEC Nicht ölexportierende Schwellenländer %-Anteil In Mio.Fr. am Total 2005 2006 2007 2008 2008 156977.3 177194.9 197532.7 206330.4 100.0 31180.8 13497.8 14514.3 8005.5 5524.5 16333.2 5703.7 3172.4 1604.1 35738.1 41149.2 15214.9 16662.2 15773.5 17524.2 8337.5 9413.1 6028.0 6126.1 18205.3 18406.8 6361.6 6165.7 3562.5 4196.8 1800.8 2076.2 In Mio.Fr. 4/2008 1/2009 49085.2 44200.5 41805.6 17728.0 18232.7 9695.0 6258.7 19467.4 6288.2 4559.5 2205.4 20.3 8.6 8.8 4.7 3.0 9.4 3.1 2.2 1.1 9567.3 4179.3 4358.4 2165.4 1466.9 5071.4 1701.3 1112.4 536.9 125303.1 139620.7 154785.7 159137.6 98735.8 109894.2 124407.7 127693.2 653.7 756.5 871.2 1007.2 6726.3 8640.1 9443.2 10774.5 10605.4 12423.8 14623.3 16607.8 4639.9 5582.2 6673.3 8076.5 5659.8 6435.6 7502.5 8146.0 14342.5 16510.3 18680.6 19810.5 149094.3 165540.1 183577.8 186883.6 77.1 61.9 0.5 5.2 8.1 3.9 4.0 9.6 100.0 37476.6 29434.7 241.1 2764.0 4167.0 2192.4 1865.6 4677.6 44588.6 64775.0 18044.2 21351.0 5990.6 8999.6 9445.6 2971.2 1021.7 387.8 34.7 9.7 11.4 3.2 4.8 5.1 1.6 0.6 0.2 15461.1 4441.0 4943.2 1282.3 2221.2 2474.5 671.5 229.5 89.8 13553.1 3933.2 4370.9 1360.4 1931.9 1994.8 668.5 205.8 86.3 12854.3 3902.4 4420.4 1216.3 1876.5 2246.9 634.1 153.4 108.3 13415.1 3875.4 4317.4 1437.9 1834.6 1970.7 617.2 201.5 142.3 4044.1 1072.5 953.0 414.0 574.4 641.4 189.4 54.0 32.1 133891.7 147764.4 164187.9 165973.0 122760.8 135149.2 150267.4 151779.4 332.0 444.4 462.3 372.0 4463.4 5684.1 6877.5 6719.9 5803.1 6603.2 6085.0 7669.1 3168.8 4077.8 3367.2 4677.1 2551.0 2297.2 2641.1 2958.1 4936.1 5488.3 6427.5 6521.6 88.8 81.2 0.2 3.6 4.1 2.5 1.6 3.5 39700.0 36187.1 90.0 1688.5 1636.8 937.7 682.5 1563.2 35246.7 32224.6 75.5 1731.4 3014.6 486.5 2502.5 1351.7 34501.4 31233.7 86.1 1694.6 1116.7 497.2 610.1 1272.5 34907.9 31922.9 91.7 1714.6 1053.1 406.6 642.0 1315.9 9985.3 9040.8 31.1 564.6 261.5 54.1 206.1 365.0 48884.1 55179.8 62170.8 14928.1 16972.0 17857.7 16413.9 18498.8 20588.6 6337.7 6028.5 7076.3 7524.4 8261.9 8748.3 6986.1 8318.8 9426.2 2762.8 2614.9 2691.8 775.4 830.3 825.9 299.6 342.9 403.7 1) Zahlen des laufenden Jahres sind provisorisch und werden nicht laufend revidiert. 8778.7 3621.9 4238.4 2101.3 1412.3 4235.3 1786.1 845.5 374.0 Aug. Sept. Okt. Jan.-Okt. 2/2009 3/2009 2009 2009 2009 2009 44718.2 44783.8 12961.3 15622.8 16311.3 149839.2 8623.9 3871.8 4059.4 2145.5 1340.3 4148.4 1640.4 889.9 515.6 8893.3 3779.4 3528.3 2216.1 1287.2 4371.0 1686.8 891.0 584.3 34860.4 34498.4 34356.0 27526.8 27399.8 26910.4 220.3 181.8 187.1 1992.5 2231.6 2335.5 3678.7 3900.5 3722.6 1752.9 1823.1 1615.1 1796.5 1984.5 2036.2 3669.0 4087.6 4369.7 41344.4 38585.3 38991.4 2692.5 999.4 789.4 608.0 351.3 1367.7 545.0 252.2 192.7 3057.7 1364.9 1329.2 788.0 451.9 1460.0 535.3 349.1 214.2 3078.5 1376.4 1365.6 736.8 450.2 1682.6 600.5 385.4 217.1 29324.5 12715.8 12906.4 7203.7 4492.0 14445.6 5726.6 3015.1 1694.4 9883.4 11959.4 12449.5 115915.7 7527.7 9480.5 9717.6 91280.2 54.7 64.4 71.6 661.9 745.1 779.1 869.7 7443.7 1053.4 1301.9 1406.3 12742.7 479.9 538.5 725.4 5935.5 552.8 737.3 652.5 6491.1 1279.3 1582.4 1585.9 13737.1 11176.3 13705.3 13848.1 132930.1 4657.4 1282.3 1537.7 535.6 657.5 658.7 214.2 89.8 73.5 4839.0 1320.6 1564.6 480.2 695.1 590.8 251.3 76.6 46.7 44659.6 12965.6 14686.4 4508.8 6353.4 6820.2 2292.5 637.5 386.8 12244.2 12321.4 117078.6 11282.8 11360.0 106702.5 28.5 28.7 282.5 594.2 598.7 5767.6 390.6 455.8 5651.3 166.4 235.9 1628.3 223.4 214.4 3977.7 476.3 472.2 4432.7 Quelle: EZV/OZD Info-Telefon deutsch: 031/322 66 06, französisch: 031/322 66 54. Internet: www.zoll.admin.ch 80 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009 Aktuelle Wirtschaftsdaten B 3.5 Zahlungsbilanz der Schweiz1) In Mrd. Fr. 20062) 20072) 20083) 2/20083) 3/20083) 4/20083) 1/20094) 2/20094) 74.6 52.2 13.0 7.3 -5.7 6.7 8.5 13.2 5.1 9.4 15.0 4.6 4.1 3.2 1.5 5.1 12.1 14.0 19.4 6.1 5.4 4.1 2.9 6.1 Exporte 177.5 197.5 206.3 55.1 52.3 48.7 44.2 44.7 Importe -165.4 -183.6 -186.9 -49.1 -46.9 -44.7 -41.3 -38.6 -7.0 -4.6 -4.4 -1.5 -1.3 -0.8 -1.4 -1.0 39.3 45.3 49.9 12.6 13.0 12.2 12.1 10.2 0.7 Ertragsbilanz Saldo Waren Saldo Spezialhandel, Saldo Sonstiger Warenverkehr, Saldo Dienste Saldo Fremdenverkehr, Saldo 2.0 2.5 3.8 0.6 0.7 0.7 1.9 Einnahmen 13.5 14.6 15.6 3.8 4.4 3.4 3.9 3.9 Ausgaben -11.6 -12.1 -11.8 -3.2 -3.7 -2.7 -2.0 -3.2 3.7 Finanzdienste der Banken, Saldo 18.0 21.0 18.6 4.5 4.6 4.5 3.7 Sonstige Dienste, Saldo 19.3 21.8 27.5 7.5 7.7 7.0 6.5 5.8 Arbeits- und Kapitaleinkommen Saldo 42.0 8.9 -38.0 -7.1 -20.1 -2.7 -1.2 0.7 Arbeitseinkommen, Saldo -11.2 -12.5 -13.5 -3.4 -3.4 -3.4 -3.3 -3.3 Kapitaleinkommen, Saldo 53.2 21.4 -24.5 -3.8 -16.7 0.6 2.2 4.0 134.1 149.4 89.4 25.2 18.4 24.7 15.6 18.8 -14.8 Einnahmen Ausgaben Laufende Übertragungen Saldo Vermögensübertragungen Saldo Kapitalverkehr Saldo -80.9 -128.0 -113.9 -28.9 -35.1 -24.0 -13.4 -11.7 -11.3 -14.0 -2.8 -2.8 -6.0 -4.0 -2.8 -5.4 -5.0 -3.9 -1.0 -1.0 -1.0 -0.9 -0.9 -91.9 -51.9 -22.8 -24.5 -12.8 13.0 20.9 -26.0 Direktinvestitionen Saldo -56.4 -16.8 -49.7 2.5 -7.8 -24.7 0.3 -0.4 Schweizerische Direktinvestitionen im Ausland -95.1 -72.6 -47.8 -1.4 -3.5 -23.4 -6.2 -3.3 Ausländische Direktinvestitionen in der Schweiz 38.7 55.8 -1.9 3.9 -4.3 -1.3 6.5 2.9 Portfolioinvestitionen Saldo -53.5 -23.3 -37.7 -19.3 3.0 -14.5 -7.4 -28.6 Schweizerische Portfolioinvestitionen im Ausland -53.6 -25.0 -70.5 -26.5 1.6 -27.4 -13.6 -30.6 0.1 1.7 32.8 7.2 1.4 12.9 6.1 2.0 Derivate und strukturierte Produkte, Saldo -3.7 -12.8 7.4 -0.9 5.3 5.6 5.4 -0.3 Ausländische Portfolioinvestitionen in der Schweiz Übrige Investitionen Saldo 22.1 5.0 60.5 -5.7 -11.4 47.4 29.6 28.4 Kredite der Geschäftsbanken, Saldo 23.2 5.7 62.8 -1.9 -13.9 61.3 58.1 11.5 Kredite der Unternehmen5), Saldo 15.6 6.6 -11.0 0.9 -9.5 -5.8 -3.2 0.6 0.5 3.1 5.4 -0.3 1.4 0.0 0.0 -0.2 9.5 Kredite der öffentlichen Hand, Saldo Kredite der Nationalbank, Saldo Sonstige Investitionen, Saldo Währungsreserven Restposten 0.7 0.0 -35.0 -5.9 -0.7 -27.5 -27.1 -18.0 -10.3 38.4 1.6 11.3 19.4 1.8 7.0 -0.4 -4.1 -3.4 -1.2 -1.8 -0.8 -6.9 -25.1 22.8 4.8 13.7 18.2 19.5 -18.8 -28.5 13.7 1) Ein Minus bedeutet in der Ertragsbilanz einen Überschuss der Importe über die Exporte, bei den übrigen Positionen einen Kapitalexport. Abweichungen zwischen Aggregaten bzw. Salden und Summen der Komponenten sind durch das Runden der Zahlen bedingt. 2) Revidiert. 3) Provisorisch. 4) Schätzung. 5) Konzernkredite sind unter Direktinvestitionen ausgewiesen. B 3.6 Quelle: SNB Internet: www.snb.ch Schweizerische Direktinvestitionen im Ausland1) In Mio. Fr. Kapitalbestand am Jahresende (Buchwert) Personalbestand im Ausland am Jahresende Kapitalexporte2) 2004 2005 2006 2007 2004 2005 2006 2007 2004 2005 2006 2007 Total 453307 567751 683307 740472 32666 63651 95068 59612 1862338 2004133 2212383 2350238 EU3) 200961 249248 263688 291697 14911 20963 36247 32137 853374 877296 942737 1003889 Deutschland 24388 39424 42498 49153 98 8259 8854 3841 213338 218900 228093 241847 Frankreich 22553 26749 30261 29373 3197 1909 1704 1366 158121 162670 184038 167427 Vereinigtes Königreich 49207 57356 56549 57076 4597 2639 6785 9611 103414 108915 112211 126000 Übriges Europa4) 33006 39110 39032 52333 -361 3687 2149 7466 87838 95845 162589 132661 Nordamerika 84438 124993 161636 147956 8878 22832 23007 -5032 314666 338068 359455 377960 Kanada 1026 9505 33382 34220 3141 6077 1907 2498 28981 29943 34902 38037 Vereinigte Staaten 83412 115487 128254 113736 5737 16755 21100 -7531 285685 308125 324553 339922 Mittel- und Südamerika 87359 93715 144035 164732 3281 6732 21346 16463 197750 210457 221821 244518 69188 67858 111691 117877 2081 2636 15682 1258 7143 7665 8106 8122 35462 45529 55943 60367 5180 6757 10318 5640 303701 373104 408446 466490 China (Volksrepublik) 2723 3535 3915 4754 196 829 919 774 68875 81116 94252 108588 Hongkong 3052 3811 4187 4505 -144 607 1154 262 16155 17455 19356 21206 Indien 794 1924 2203 2751 164 248 370 846 22584 26611 41285 53257 Japan 8067 8877 9843 13682 1045 113 645 2767 39170 40546 44418 65303 Offshore Finanzzentren5) Asien 11147 12890 16797 13547 3687 2162 4442 -1148 16813 18243 20404 24397 Afrika Singapur 2567 3510 7724 10888 -372 1731 810 1585 68968 73402 77949 83842 Ozeanien 9514 11646 11249 12501 1150 949 1192 1353 36040 35962 39386 40878 1) Erweiterung des Erhebungskreises im Jahr 2004 und die Ländergliederung entspricht der Geonomenklatur Eurostat. 2) Ein Minuszeichen (-) bedeutet einen Kapitalrückfluss in die Schweiz (Desinvestition). 3) Ab 2004 EU25, ab 2007 EU27. 4) Bis 2003 inkl. Baltische Staaten, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern; bis 2006 inkl. Bulgarien und Rumänien. 5) Amerikanische Jungferninseln, Anguilla, Antiguea und Barbuda, Bahamas, Barbados, Belize, Bermuda, Britische Jungferninseln, Dominica, Grenada, Jamaica, Kaimaninseln, Montserrat, Niederländische Antillen, Panama, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen, Turks- und Caicos-Inseln. 81 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009 Quelle: SNB Internet: www.snb.ch Aktuelle Wirtschaftsdaten B 3.7 Ausländische Direktinvestitionen in der Schweiz1) In Mio. Fr. Kapitalimporte2) Kapitalbestand am Jahresende (Buchwert) 2004 2005 2006 2007 2004 2005 2006 2007 Total 223693 223636 323310 379894 1159 -1184 38667 59113 EU3) 128063 155108 219885 271854 -4034 24031 29083 53707 Deutschland 18225 20961 22876 28257 -295 768 1134 16769 Frankreich 16305 18138 30418 34701 784 2158 13895 1919 Niederlande 46902 55556 65478 83880 -2437 10330 8188 13382 Übriges Europa4) Nodamerika 2122 3002 3217 2484 110 -31 68 -660 89590 59164 66480 72966 7007 -26048 9206 5757 1457 1188 1234 3338 111 -455 5372 2127 Vereinigte Staaten Kanada 88133 57976 65246 69628 6896 -25594 3834 3630 Mittel- und Südamerika 1515 3458 30449 29249 -1400 878 164 350 70 1784 28844 27077 -1967 653 113 -18 2404 2904 3278 3341 -524 -14 147 -42 Offshore Finanzzentren5) Asien, Afrika, Ozeanien Israel 516 617 665 602 33 62 54 45 Japan 1081 1019 937 932 -229 -117 -90 -44 1) Erweiterung des Erhebungskreises im Jahr 2004 und die Ländergliederung entspricht der Geonomenklatur Eurostat. 2) Ein Minuszeichen (-) bedeutet einen Kapitalrückfluss in die Schweiz (Desinvestition). 3) Ab 2004 EU25, ab 2007 EU27. 4) Bis 2003 inkl. Baltische Staaten, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern; bis 2006 inkl. Bulgarien und Rumänien. 5) Amerikanische Jungferninseln, Anguilla, Antiguea und Barbuda, Bahamas, Barbados, Belize, Bermuda, Britische Jungferninseln, Dominica, Grenada, Jamaica, Kaimaninseln, Montserrat, Niederländische Antillen, Panama, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen, Turks- und Caicos-Inseln. B 3.8 Quelle: SNB Internet: www.snb.ch Auslandvermögen der Schweiz In Mio. Fr. 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 Aktiven am Jahresende 1652511 1984353 2235676 2218826 2104519 2189987 2259962 2772036 3068063 3636196 Direktinvestitionen 253596 311258 379931 423077 405229 422244 453307 567752 683307 740472 Portfolioinvestitionen 651793 808027 822028 815964 724385 816257 860284 958336 1072345 1190815 Derivate und strukturierte Produkte Übrige Aktiven (ohne Währungsreserven) Währungsreserven Passiven am Jahresende Direktinvestitionen Portfolioinvestitionen Derivate und strukturierte Produkte Übrige Passiven Nettovermögen … … … … … … … 79899 113568 138867 678156 794781 945861 892754 889556 865439 861908 1090255 1120174 1481013 68966 70287 87856 87031 85349 86047 84462 75794 78668 85029 1206558 1474454 1768752 1681638 1569742 1657579 1724954 2204280 2523107 2921899 99101 121561 142055 148887 173080 200666 223694 223636 323310 379894 486826 550547 671356 586562 485660 556790 589478 788126 930140 902077 … … … … … … … 60411 70936 75938 620631 802346 955341 946189 911003 900123 911782 1132107 1198722 1563991 714297 445953 509899 466924 537188 534777 532408 535009 567756 544956 Direktinvestitionen 154494 189696 237876 274190 232149 221578 229614 344115 359997 360578 Portfolioinvestitionen 164967 257480 150672 229402 238726 259466 270806 170210 142205 288738 … … … … … … … 19488 42633 62929 Derivate und strukturierte Produkte Saldo übrige (übrige Aktiven minus übrige Passiven) 57526 -7565 -9480 -53436 -21446 -34684 -49874 -41852 -78547 -82977 Währungsreserven 68966 70287 87856 87031 85349 86047 84462 75794 78668 85029 Quelle: SNB Internet: www.snb.ch B 3.9 Schweizerische Exportrisikoversicherung SERV1) In Mio. Fr. Veränderung in % gegenüber Vorjahr 2007 2008 2007 Neuengagement 3537 2394 39.0 -32.3 Nettoexposure per 31.12.2007 8920 7696 ... -13.7 Unternehmenserfolg 127 95 ... -25.2 Nettoguthaben aus Umschuldungsabkommen per 31.12.2007 944 816 ... -13.6 1) Die Exportrisikogarantie (ERG) ist auf den 01.01.2007 in die Nachfolgeorganisation Schweizerische Exportrisikoversicherung (SERV) überführt worden. Nach altem System publizierte Daten sind in den früheren Ausgaben “Die Volkswirtschaft“ (vor September 2008) vorhanden. 82 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009 2008 Quelle: SECO/SERV Info-Telefon: 031/324 08 95 Aktuelle Wirtschaftsdaten B4 Geld-, Kapital- und Devisenmarkt B 4.1 Geldmenge1) Ausweise am Ende der entsprechenden Zeitperiode In Mio. Fr. Veränderung in % gegenüber Vorjahresperiode 2008 Juli 2009 Aug. 2009 Sept. 2009 Okt. 2009 Notenbankgeldmenge 49562 109306 105522 94305 91881 3.0 2.5 Saisonbereinigte Notenbankgeldmenge 49562 109724 106411 95424 92769 3.0 2.5 2006 2007 Juli 2009 Aug. 2009 12.1 140.4 134.5 107.5 76.6 12.1 139.4 132.4 105.4 75.4 2008 Sept. 2009 Okt. 2009 Geldmenge Bargeldumlauf 37503 41074 41127 41345 41628 2.4 2.0 4.3 12.9 13.3 12.6 6.7 Sichteinlagen 144557 228885 229233 230811 238761 -2.5 -5.7 2.7 74.1 72.6 71.1 62.0 Einlagen auf Transaktionskonti2) Geldmenge M1 Spareinlagen3) Geldmenge M2 Termineinlagen Geldmenge M3 91019 110830 112769 112991 112214 1.4 -5.8 -1.2 25.5 26.1 26.8 25.5 273078 380789 383129 385147 392603 -0.6 -4.8 1.5 48.7 48.2 47.7 42.3 170070 214478 216942 218011 219692 -4.0 -8.8 -6.4 29.4 30.8 32.6 33.1 443148 595267 600071 603158 612295 -2.0 -6.4 -1.6 41.1 41.4 41.9 38.9 182862 67593 65672 62393 61014 25.9 36.7 12.7 -65.3 -66.4 -67.7 -66.9 626010 662860 665743 665551 673309 2.5 2.1 2.2 7.5 7.4 7.7 7.7 1) Neue Definition 1995. 2008/2009: provisorische Zahlen. 2) Einlagen auf den Spar- und Depositenkonti, die vor allem Zahlungszwecken dienen. 3) Einlagen auf Spar- und Depositenkonti minus die unter diesen Positionen enthaltenen Einlagen zu Zahlungszwecken ./. Vorsorgegelder. B 4.2 Schweizerische Nationalbank Quelle: SNB Internet: www.snb.ch Ausweise am Ende der entsprechenden Zeitperiode In Mio. Fr. Veränderung in % gegenüber Vorjahresperiode 2007 2008 Sept. 2009 Okt. 2009 2008 Juni 2009 Juli 2009 Aug. 2009 Sept. 2009 Okt. 2009 126926.9 214288.8 205728.0 208626.5 68.8 76.9 63.8 67.8 25.7 9.0 Gold und Forderungen aus Goldgeschäften 34775.5 30861.6 34669.8 34640.0 -11.3 3.1 4.4 5.6 5.5 5.6 Devisenanlagen 50586.3 47428.8 82105.2 90123.5 -6.2 71.0 74.4 70.7 65.3 83.0 Bilanzsumme Aktiven1) Reserveposition beim IWF 406.0 724.7 1241.9 1241.6 78.5 156.7 157.1 157.1 170.4 170.9 Internationale Zahlungsmittel 281.7 244.5 5623.2 5616.3 -13.2 9.2 -39.7 912.0 1183.2 1639.3 Währungshilfekredite 273.1 326.3 339.0 338.3 19.5 17.5 14.2 17.2 12.1 12.9 31025.4 50320.6 39480.6 33800.0 62.2 14.5 3.8 14.3 -8.6 1.7 4517.4 11670.9 … … 158.4 -99.8 -99.8 -99.9 … … … 50421.4 12332.9 13646.5 … … … … … -64.8 4130.7 3596.7 6677.8 6516.7 -12.9 65.3 69.3 70.9 78.0 78.3 919.8 3467.9 888.4 793.5 277.0 -26.7 -3.5 -3.2 2.9 -3.0 Notenumlauf 44258.6 49160.8 45141.5 45324.2 11.1 11.5 10.4 11.0 9.9 2.0 Sichtverbindlichkeiten: Girokonten inländ./ausländ. Banken, Verbindlichkeiten gegenüber dem Bund Forderungen aus Repogeschäften in CHF Forderungen aus Repo-Geschäften in USD Guthaben aus Swap-Geschäften gegen CHF Inländische Wertschriften Übrige Aktiven Passiven1) 10394.0 49789.7 61185.1 55180.5 379.0 316.6 319.6 329.0 148.4 123.5 Übrige Sichtverbindlichkeiten 169.1 1383.8 2720.9 2072.0 718.3 2369.2 1478.5 1036.5 1045.2 832.5 Verbindlichkeiten aus Repo-Geschäften in CHF 615.0 … … … … … … … … … … 24424.9 26128.6 36481.3 … … … … … 95.2 4608.0 29414.5 0.0 0.0 538.3 -96.8 -99.8 -99.9 … … 66882.2 60115.1 65191.3 64208.0 -10.1 10.8 9.1 10.0 2.7 2.0 Eigene Schuldverschreibungen Übrige Terminverbindlichkeiten Übrige Passiven 1) Differenzen in den Summen durch Runden der Zahlen. B 4.3 Quelle: SNB Internet: www.snb.ch Bewilligte und beanspruchte inländische Kredite1)2) Kredite an im Inland domizilierte Schuldner Veränderung in % gegenüber Vorjahresperiode Vormonat in Mio. Fr. 2006 2007 2008 Aug. 2009 Sept. 2009 2008 Sept. 2009 Juli 2009 Aug. 2009 Hypothekarforderungen (Benützung) 628110 651461 674654 701469 704995 3.6 5.4 0.5 0.4 Sept. 2009 0.5 Forderungen gegenüber Kunden (Benützung) 137190 167247 169853 170082 168581 1.6 -4.3 -1.3 -0.1 -0.9 Total 765299 818707 844507 871551 873576 3.2 3.4 0.1 0.3 0.2 Limiten 905505 952281 991485 1022110 1029058 4.1 4.4 0.1 0.2 0.7 483641 501169 517994 537953 540673 3.4 5.1 0.5 0.4 0.5 40629 39622 34622 32016 32368 -12.6 -14.2 -1.8 -0.2 1.1 Total 524270 540791 552616 569969 573041 2.2 3.8 0.3 0.4 0.5 Limiten 563135 580753 593201 607118 610953 2.1 3.6 0.4 0.7 0.6 Private Haushalte Hypothekarforderungen (Benützung) Forderungen gegenüber Kunden (Benützung) 1) Gemäss Kredivolumenstatistik, Erhebungsstufe: Bankstelle. 2) Unter der Benützung wird die Bruttoforderung ausgewiesen. 83 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009 Quelle: SNB Internet: www.snb.ch Aktuelle Wirtschaftsdaten B 4.4 Banken Ausweise am Ende der entsprechenden Zeitperiode %-Anteil am Total In Mio. Fr. Bilanz Bilanzsumme von 262 Banken1) Veränderung in % gegenüber Vorjahresperiode Vormonat 2007 2008 Aug. 2009 Sept. 2009 Sept. 2009 2008 Sept. 2009 Juli 2009 Aug. 2009 Sept. 2009 3488464 3124419 2800985 2747008 100.0 -10.4 -17.4 -0.7 -1.2 -1.9 Aktiven 262 Banken Forderungen gegenüber Banken auf Sicht 148226 150954 90621 108821 4.0 1.8 -35.0 -8.4 -10.9 20.1 auf Zeit 881397 695358 547070 525744 19.1 -21.1 -38.5 -6.3 -3.8 -3.9 Forderungen gegenüber Kunden 732470 591394 583751 573167 20.9 -19.3 -18.6 -0.3 0.1 -1.8 Hypothekarforderungen 684341 703928 724911 727222 26.5 2.9 4.0 0.4 0.3 0.3 Monatsbilanzen Aktiven nach Währungen total CHF 1181700 1256708 1238824 1214227 44.2 6.3 -2.7 -1.4 -0.8 -2.0 USD 1119565 899112 744625 719923 26.2 -19.7 -29.3 -4.6 -3.1 -3.3 EUR 505520 436664 386309 395267 14.4 -13.6 -16.4 4.7 -2.8 2.3 Übrige Währungen 608830 491495 385812 370396 13.5 -19.3 -30.2 4.9 2.6 -4.0 Aktiven im Inland 1138502 1187835 1217945 1199085 43.7 4.3 1.9 -1.9 0.1 -1.5 Aktiven im Ausland 2349962 1936582 1583040 1547923 56.3 -17.6 -28.0 0.2 -2.1 -2.2 Inland total 850715 874470 898515 899672 32.8 2.8 2.4 0.2 0.3 0.1 Ausland total 565147 419214 409006 399294 14.5 -25.8 -23.8 -0.1 -0.1 -2.4 Kredite2) Passiven 262 Banken Verpflichtungen gegenüber Banken auf Sicht 126483 148307 123010 135330 4.9 17.3 4.4 -8.9 -9.1 10.0 auf Zeit 801321 591330 413674 381505 13.9 -26.2 -49.7 -2.0 -4.4 -7.8 335341 357436 415143 417225 15.2 6.6 28.9 1.1 1.3 0.5 Verpflichtungen gegenüber Kunden in Spar- und Anlageform Übrige Verpflichtungen gegenüber Kunden 0.0 auf Sicht 340319 388445 517026 542924 19.8 14.1 60.3 3.6 0.4 5.0 auf Zeit 864129 674845 516768 473195 17.2 -21.9 -38.4 -4.1 -2.0 -8.4 Kassenobligationen Anleihen und Pfandbriefdarlehen 41974 51086 46311 45958 1.7 21.7 0.9 -1.1 -1.3 -0.8 334570 303751 334858 334859 12.2 -9.2 -0.4 3.0 1.3 0.0 Monatsbilanzen Passiven nach Währungen total CHF 1198148 1231886 1200185 1196104 43.5 2.8 -3.3 -0.6 0.3 -0.3 USD 1102673 925129 763294 715498 26.0 -16.1 -28.7 -5.1 -2.8 -6.3 EUR 551786 509646 463536 463454 16.9 -7.6 -15.8 1.7 -2.6 0.0 Übrige Währungen 573375 416102 335338 330471 12.0 -27.4 -31.1 6.4 -0.8 -1.5 Passiven im Inland 1314682 1304722 1283603 1286866 46.8 -0.8 -3.8 -0.4 0.6 0.3 Passiven im Ausland 2173782 1819696 1517382 1460142 53.2 -16.3 -26.6 -1.0 -2.7 -3.8 Treuhandaktiven total 498450 388523 296915 279854 10.2 -22.1 -44.2 -3.2 -3.3 -5.7 3827 5405 5299 4984 0.2 41.2 -38.7 -3.3 -1.2 -5.9 Aktiven im Ausland 494623 383118 291615 274871 10.0 -22.5 -44.3 -3.2 -3.4 -5.7 Treuhandpassiven total 498450 388521 296915 279854 10.2 -22.1 -44.2 -3.2 -3.3 -5.7 Aktiven im Inland Passiven im Inland 92324 73664 55724 51908 1.9 -20.2 -46.9 -4.7 -2.7 -6.8 Passiven im Ausland 406126 314857 241190 227946 8.3 -22.5 -43.6 -2.9 -3.5 -5.5 1) Bankstellen in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein sowie die Filialen im Ausland. Nur Unternehmen, deren Bilanz- und Treuhandgeschäft mindestens 150 Mio. Franken beträgt. Erhebungsstufe: Unternehmung. 2) Forderungen gegenüber Kunden und Hypothekarforderungen. Ohne Edelmetalle, Leih- und Repogeschäfte. B 4.5 Quelle: SNB Internet: www.snb.ch Geld- und Kapitalmarktsätze In % 2004 2005 2006 2007 2008 April 2009 Sondersatz Engpassfinanzierungsfazilität1) 2.51 2.52 3.68 3.84 2.02 0.53 0.52 0.52 0.51 0.52 0.53 0.54 Termingeldanlagen, Laufzeit 3 Monate2)3) 0.14 0.31 1.05 1.99 1.81 0.09 0.09 0.09 0.08 0.08 0.08 ... Spareinlagen2) 0.51 0.48 0.49 0.65 0.90 0.47 0.44 0.43 0.43 0.42 0.41 ... Kassenobligationen Kantonalbanken2) 2.05 1.81 2.35 2.79 ... ... ... ... ... ... ... ... Hypotheken mit variabler Verzinsung2) 3.20 3.10 3.03 3.17 3.34 2.75 2.75 2.74 2.74 2.74 2.74 ... 1) Bis 30. April 2004 Lombardsatz. 2) Jahr: Durchschnitt aus Monatswerten, Ende Monat. 3) Mindestbetrag 100‘000 Fr. Mai 2009 Juni 2009 Juli 2009 Aug. 2009 Sept.2009 Okt. 2009 Quelle: SNB Internet: www.snb.ch 84 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009 Aktuelle Wirtschaftsdaten B 4.6 Kapitalmarktbeanspruchung In Mio. Fr. %-Anteil am Total In Mio. Fr. 2006 2007 2008 2008 4/2008 1/2009 2/2009 3/2009 21922.7 22838.4 21139.2 100.0 3561.6 6891.7 7943.7 9504.7 5680.8 5296.6 2096.1 9.9 - 2138.0 641.6 239.3 Kantone 201.5 250.8 905.7 4.3 501.5 - 225.0 - Gemeinden 402.6 250.2 854.7 4.0 - 753.4 382.8 250.9 Emissionen von SWX-kotierten CHF-Anleihen schweizerischer Schuldner1) Bund Kraft-, Gas-, Wasserwerke 627.9 352.3 899.0 4.3 377.7 453.0 - 602.7 Industrie 1732.1 1560.5 2258.1 10.7 401.6 1806.0 1154.0 2205.4 Banken 5507.6 5300.3 4316.2 20.4 374.2 - 701.6 1064.8 - 301.9 500.1 2.4 - - 1257.9 - 6408.8 6367.4 8352.3 39.5 1706.5 1366.8 1818.3 2975.0 Übrige Dienstleistungen 552.6 2185.6 656.2 3.1 - 225.7 1762.4 2010.8 Übrige 808.7 972.8 300.9 1.4 200.0 148.9 - 155.8 Rückzahlungen schweizerischer Anleihen 24833.6 23537.0 25995.5 ... 1790.9 14155.8 4807.0 4072.3 Nettobeanspruchung des Marktes durch schweizerische Anleihen -2910.9 -698.6 -4856.2 ... 1770.7 -7264.0 3136.7 5432.4 Emissionen von SWX-kotierten Aktien schweizerischer Gesellschaften1)2) 29119.2 30207.2 38340.5 ... 242.9 5567.5 2970.6 16666.9 48747.4 78708.7 80633.0 ... 14343.8 12315.8 17701.5 13519.5 -19628.2 -48501.5 -42292.5 ... -14100.8 -6748.3 -14731.0 3147.4 -22539.1 -49332.9 -47148.7 ... -12330.1 -14012.3 -11594.3 8579.8 Versicherungen Pfandbriefinstitute Rückzahlungen schweizerischer Aktien3) Nettobeanspruchung des Marktes durch schweizerische Aktien Total schweizerische Emittenten (Anleihen + Aktien), netto1) Emissionen von SWX-kotierten CHF-Anleihen ausländischer Schuldner1) 62377.6 57785.6 49612.0 ... 12544.3 28119.3 16836.9 12218.0 Rückzahlungen Anleihen ausländischer Schuldner 37949.0 36063.9 35965.0 ... 12035.0 11763.8 7253.7 13537.2 Nettobeanspruchung des Marktes durch ausländische Anleihen 24428.6 21721.7 13647.0 ... 509.3 16355.5 9583.3 -1319.2 1889.5 -27611.2 -33501.7 ... -11820.8 2343.2 -2011.0 7260.6 Total Emittenten (Anleihen + Aktien), netto1) 1) Nach Liberierungsdatum. 2) Kapitalerhöhungen und Neukotierungen. 3) Kapitalherabsetzungen, Dekotierungen, Nennwertrückzahlungen und Dividendenzahlungen. B4.7 Quelle: SNB Internet: www.snb.ch Swiss Performance Index der Börse Schweiz 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 Gesamtindex (mit Dividenden-Reinvestition)1) 1725.5 2123.4 2511.9 3898.2 4497.1 5022.9 5621.1 4382.9 3245.5 3961.6 4234.6 5742.4 6929.2 6925.4 4567.6 Namenaktien1) 2082.9 2523.6 3150.8 5222.7 6060.3 6526.6 Inhaberaktien und PS1) 1569.0 1954.4 Banken2) 7517.9 5981.8 4364.9 5276.7 5593.6 7412.9 8995.6 9058.6 5845.1 2176.1 3084.4 3602.9 4403.6 4513.9 3271.2 2583.4 3313.9 3668.7 5464.7 6452.3 6255.2 4521.4 … … … … … … 955.5 1209.9 1354.7 1872.9 2340.9 1835.8 740.5 … … … … … … 1070.9 765.6 359.6 510.3 633.0 Versicherungen2) … … … … … … 939.9 478.8 490.7 Nahrungsmittel und Getränke2) … … … … … … 1305.9 1239.3 1044.5 1135.4 Finanzdienstleistungen2) 1297.9 1183.7 1175.7 1) 1. Juni 1987=1000. 2) 1. Januar 2000= 1000. 622.9 775.8 1057.4 1236.9 484.7 668.4 802.6 757.6 493.9 1132.1 1532.3 1745.0 2151.8 1719.4 Quelle: SNB Internet: www.snb.ch 85 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009 Aktuelle Wirtschaftsdaten B 4.8 Devisen- und Goldmarkt Devisenkurse1) Interbankhandel (Ankauf 11 Uhr) 2005 2006 2007 2008 April 2009 Mai 2009 Juni 2009 Juli 2009 Aug. 2009 Sept. 2009 Okt. 2009 CHF/USD 1 USD 1.25 1.25 1.20 1.08 1.15 1.11 1.08 1.08 1.07 1.04 1.02 CHF/GBP 1 GBP 2.26 2.31 2.40 2.00 1.69 1.71 1.77 1.76 1.77 1.70 1.65 CHF/JPY 100 JPY 1.13 1.08 1.02 1.05 1.16 1.15 1.12 1.14 1.13 1.14 1.13 CHF/EUR 1 EUR 1.55 1.57 1.64 1.59 1.52 1.51 1.51 1.52 1.52 1.51 1.51 Reale und nominelle Wechselkursindizes1,2) Real total Index 98.7 96.4 92.8 97.3 100.1 100.8 101.1 100.2 100.0 101.3 101.9 Europa Index 96.0 93.5 88.0 91.6 97.1 97.1 96.7 95.8 95.3 96.2 96.6 Euro-Währungsgebiet Index 97.3 95.1 89.9 92.6 96.3 96.6 96.5 95.7 95.3 95.9 95.9 Nordamerika Index 98.0 95.0 96.8 106.1 101.5 104.5 106.4 105.9 106.7 109.5 111.4 Asien Index 117.1 116.9 118.8 122.8 117.0 119.4 122.7 120.9 122.0 123.4 124.4 Australien Index 80.1 78.7 72.7 78.2 86.1 83.4 81.6 81.0 78.9 78.5 75.9 Deutschland Index 100.4 98.3 92.7 95.8 99.7 100.2 99.9 98.8 98.5 99.1 99.1 Frankreich Index 98.2 96.1 91.4 94.2 98.2 98.4 98.3 97.7 97.1 97.7 97.7 Italien Index 94.8 92.4 87.5 89.8 93.1 93.2 93.2 92.2 91.8 92.6 92.6 125.2 Grossbritannien Index 98.3 95.3 90.1 107.1 124.4 122.5 118.1 117.7 117.1 121.8 USA Index 99.6 97.0 99.1 108.5 102.8 106.2 108.4 107.8 108.9 111.8 113.9 Japan Index 118.9 125.8 133.9 131.1 119.3 121.3 124.8 121.7 123.3 121.9 122.6 Nominal total Index 107.7 106.3 103.6 109.6 114.3 114.9 115.3 114.8 114.6 116.0 116.5 CHF/kg 17992 24375 26859 30121 32554 33591 32668 32647 32422 33037 34110 USD/Unze 447.7 609.2 702.6 878.0 897.0 968.8 941.5 934.6 951.5 996.7 1044.2 Goldkurs 3) 1) Jahresmittel, Monatsmittel. 2) Gegenüber 40 Handelspartnern. Index Januar 1999 = 100. 3) Monatsende. B5 Preise B 5.1 Konsumentenpreise ausgewählter Warengruppen Internet: www.snb.ch Index (Dezember 2005 = 100) Totalindex Veränderung in % gegenüber Gewichtung in % Jahresmittel Vorjahresperiode 2009 2008 Aug. 2009 Sept. 2009 Okt. 2009 2008 Okt. 2009 Vormonat Okt. 2009 100.000 103.7 103.1 103.1 103.7 2.4 -0.8 0.6 Bedarfsgruppen Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke Alkoholische Getränke und Tabak Bekleidung und Schuhe Wohnen und Energie Hausrat und laufende Haushaltführung 10.903 104.9 104.1 104.5 103.2 3.1 -2.9 -1.2 1.696 104.8 108.3 108.7 108.5 2.6 2.5 -0.2 17.6 4.553 98.1 93.2 93.2 109.5 4.0 2.5 25.092 108.6 108.0 107.6 108.0 4.9 -1.4 0.5 4.968 101.6 101.8 102.8 102.7 0.8 0.9 0.0 Gesundheitspflege 14.075 99.7 100.1 100.2 100.3 -0.2 0.7 0.1 Verkehr 11.157 106.3 104.0 103.8 103.4 3.5 -3.7 -0.4 2.716 92.7 87.8 88.5 88.5 -2.9 -3.8 0.0 10.615 99.6 98.8 98.8 98.6 0.6 -0.9 -0.1 Nachrichtenübermittlung Freizeit und Kultur Erziehung und Unterricht 0.684 103.7 104.9 106.1 106.1 1.5 1.3 0.0 Restaurants und Hotels 8.332 104.9 106.8 106.8 106.6 2.3 1.4 -0.2 Sonstige Waren und Dienstleistungen Waren 5.209 101.7 102.2 102.3 102.3 0.8 0.4 0.0 43.208 103.4 100.2 100.1 101.5 3.4 -3.1 1.4 -0.4 Nichtdauerhafte Waren 26.075 106.5 102.8 102.5 102.1 5.1 -5.0 Semidauerhafte Waren 7.947 98.8 96.2 96.1 105.4 2.4 1.6 9.6 Dauerhafte Waren 9.186 98.2 96.0 96.3 96.2 -1.0 -1.5 -0.1 56.792 103.9 105.3 105.4 105.4 1.7 0.9 0.0 48.145 104.1 105.5 105.6 105.6 1.8 0.9 0.0 8.647 103.1 104.1 104.1 104.2 0.9 0.9 0.1 Inland 71.292 103.5 104.8 104.9 104.9 1.7 0.8 0.0 Ausland 28.708 104.1 98.8 98.4 100.7 4.3 -4.8 2.3 Dienstleistungen Private Dienstleistungen Öffentliche Dienstleistungen Herkunft der Güter Quelle: BFS Info-Telefon: 032/713 69 00 Internet: www.statistik.admin.ch 86 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009 Aktuelle Wirtschaftsdaten B 5.2 Produzenten- und Importpreisindex, Baupreisindizes Index (Mai 2003 = 100) Veränderung in % gegenüber Gewichtung in % Sept. 2009 Okt. 2009 Vorjahresmonat Dez. 2008 Vormonat Preisindex Gesamtangebot: Total1) 100.0000 106.6 106.1 -4.7 -2.6 -0.4 Preisindex Gesamtangebot im Inland: Total2) 100.0000 107.0 106.5 -6.3 -3.0 -0.5 Produzentenpreisindex: Total 100.0000 107.8 107.3 -2.8 -2.1 -0.4 Produktgruppen Land- und forstwirtschaftliche Produkte Landwirtschaftliche Produkte Forstwirtschaftliche Produkte 3.8087 97.5 97.0 -14.1 -12.1 -0.5 3.6113 96.6 96.1 -14.4 -12.5 -0.5 0.1974 114.1 114.1 -8.3 -5.5 0.0 Natursteine, Sand und Kies 0.8051 110.1 110.1 2.7 2.8 0.0 Verarbeitende Produktion3) 90.8214 108.5 108.2 -2.3 -1.7 -0.4 11.9663 110.3 109.3 -1.6 -1.4 -0.9 Textilien, Bekleidung 1.9905 109.0 109.0 1.1 1.3 0.0 Holz, Holzprodukte 2.8210 110.6 110.6 -1.6 -2.5 0.0 Papier, Papierprodukte, Druckereierzeugnisse 5.3645 101.2 101.2 -5.2 -4.8 0.0 Mineralölprodukte 1.4418 142.3 144.4 -25.8 0.1 1.5 16.7734 98.2 98.2 0.9 -2.9 0.0 0.0 Nahrungsmittel, Tabakwaren Chemische Produkte Gummi- und Kunststoffprodukte 2.8696 114.1 114.1 0.2 -0.2 Produkte aus Glas, Keramik, Steinen, Erden 2.0203 118.9 118.9 3.2 3.1 0.0 Metall, Metallprodukte 9.3864 114.1 113.3 -9.9 -6.3 -0.7 Maschinen 14.0547 107.8 107.5 0.4 0.3 -0.3 Elektrotech. und feinmech. Produkte, Uhren 18.3367 109.8 109.4 -0.7 -0.5 -0.4 Fahrzeuge, Fahrzeugteile 1.8960 114.5 113.6 -1.4 -1.4 -0.7 Möbel und sonstige Produkte, Rückgewinnung 1.7279 122.6 118.7 -1.9 2.7 -3.2 4.5648 100.8 98.9 -3.4 -4.0 -1.9 Inlandabsatz 53.6175 109.7 109.0 -4.4 -2.6 -0.6 Export 46.3825 105.6 105.3 -0.8 -1.6 -0.2 3.8087 97.5 97.0 -14.1 -12.1 -0.5 Vorleistungsgüter 29.9727 108.9 108.3 -4.1 -3.0 -0.5 Investitionsgüter 26.6196 109.5 108.9 -1.1 -1.1 -0.5 Gebrauchsgüter 7.2910 110.5 110.5 1.5 0.9 0.0 Verbrauchsgüter 26.3014 104.9 104.6 0.0 -1.4 -0.3 Energieversorgung Land- und forstwirtschaftliche Produkte Energie Importpreisindex: Total Landwirtschaftliche Produkte 6.0066 110.8 109.8 -11.8 -2.7 -0.8 100.0000 104.3 103.8 -8.3 -3.5 -0.4 2.5236 100.2 100.1 -8.9 -4.3 -0.1 Vorleistungsgüter 31.9865 110.7 110.5 -10.2 -5.2 -0.2 Investitionsgüter 34.0702 92.1 92.0 -1.9 -1.5 -0.1 Gebrauchsgüter 5.6207 90.3 89.8 -2.6 -2.3 -0.5 Verbrauchsgüter 21.6882 103.7 103.4 -3.8 -2.1 -0.3 4.1108 180.4 174.0 -32.9 -8.1 -3.5 Energie Index Schweizerischer Baupreisindex4) Veränderung in % gegenüber Vorjahr April 2008 Okt. 2008 April 2009 April 2008 Okt. 2008 April 2009 Baugewerbe insgesamt 123.3 125.5 123.0 3.8 3.7 -0.3 Hochbau total 121.5 123.5 121.8 4.0 3.8 0.3 Neubau von Bürogebäuden 125.3 127.4 126.1 4.4 3.8 0.6 Neubau von Mehrfamilienhäusern 120.3 122.6 119.7 3.9 4.0 -0.5 Neubau von Mehrfamilienhäusern aus Holz5) 113.0 114.8 112.4 3.8 3.9 -0.5 Renovation von Mehrfamilienhäusern 121.7 123.2 123.1 4.0 3.5 1.1 129.1 131.7 126.6 3.0 3.2 -1.9 Neubau von Strassen 126.2 127.6 123.2 2.7 1.7 -2.4 Neubau von Unterführungen7) 114.2 117.6 112.6 3.3 4.7 -1.5 Tiefbau total6) Regionale Baukostenindizes Stadt Zürich8) 110.5 ... 110.9 4.0 ... 0.4 Stadt Bern9) 139.4 142.9 138.8 4.1 5.1 -0.5 Kanton Genf10) 112.6 113.2 112.4 3.8 1.5 -0.2 1) Total von Produzenten- (Anteil: 65,8169%) und Importpreisindex (Anteil: 34,1831%). 2) Total von Produzentenpreisindex Inlandabsatz (Anteil: 50,7959%) und Importpreisindex (Anteil: 49,2041%). 3) Im Folgenden ohne Leder/Schuhe. 4) Oktober 1998 = 100. 5) April 2003 = 100. 6) Für die Aggregation wurde der Teilindex «Neubau von Unterführungen aus Stahlbeton» auf Oktober 1998 umbasiert. 7) April 2001 = 100. 8) April 2005 = 100. 9) April 1987 = 100. 10) April 2003 = 100. Quellen: Produzenten- und Importpreisindex, BFS Schweizerischer Baupreisindex, BFS Statistische Ämter der Städte Zürich, Bern Statistisches Amt des Kantons Genf 87 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009 Info-Telefon: 032/713 61 57 Info-Telefon: 032/713 61 45 Internet: www.statistik.admin.ch Aktuelle Wirtschaftsdaten B6 Öffentliche Finanzen B 6.1 Finanzen der öffentlichen Hand In Mio. Fr. Einnahmen1) Durchschnittliche jährliche Veränderung in % 1995 2000 2005 2006 2007 20084) Erwartung 2009 Erwartung 2010 1990/ 1995 1995/ 2000 2000/ 2005 2006/ 2007 4.2 Total2) 103555 131490 141581 150993 157407 170887 161301 165392 4.5 4.9 1.5 Bund3) 36162 51994 52985 58506 58739 64161 58495 59793 3.2 7.5 0.4 0.4 Kantone 50147 62818 70581 73784 78198 83187 80216 81871 5.0 4.6 2.4 6.0 Gemeinden4) 37587 42068 45839 47528 50221 53200 53092 53805 5.0 2.3 1.7 5.7 3.3 Ausgaben1) Total2) 111054 123611 140147 141803 146543 166287 166095 167829 5.1 2.2 2.5 Bund3) 40856 48208 52607 53096 54159 66028 59479 61072 5.3 3.4 1.8 2.0 Kantone 52111 60194 70285 71678 74685 79022 81750 81764 4.9 2.9 3.1 4.2 Gemeinden4) 38427 40599 45079 45854 47451 50899 55368 55070 4.9 1.1 2.1 3.5 Saldo1) Total2) -7499 7879 1434 9190 10864 4600 -4794 -2437 - - - - Bund3) -4694 3786 378 5410 4580 -1867 -984 -1279 - - - - Kantone -1964 2624 296 2106 3513 4165 -1534 107 - - - - -840 1469 760 1674 2770 2301 -2276 -1265 - - - -1.9 Gemeinden4) Schulden Total 180684 218476 244003 231 293 226994 221340 222002 224581 11.2 3.9 2.2 Bund3) 79936 105332 130377 123 623 120873 121685 118537 119959 15.7 5.7 4.4 -2.2 Kantone 52857 64090 65389 62739 61485 57320 58854 58746 11.6 3.9 0.4 -2.0 Gemeinden4) 44931 44636 42335 44611 45876 5.1 0.5 -0.3 -0.7 - 47891 49054 48237 Schulden in % des BIP Total 48.4 51.8 52.7 47.5 44.3 41.5 41.8 41.6 - - - Bund3) 21.4 25.0 28.2 25.4 23.6 22.8 22.3 22.2 - - - - Kantone 14.1 15.2 14.1 12.9 12.0 10.7 11.1 10.9 - - - - Gemeinden4) 12.8 11.6 10.4 9.2 8.7 7.9 8.4 8.5 - - - - Staatsquote5) 29.7 29.3 30.3 29.1 28.6 31.1 31.3 31.1 - - - - Fiskalquote6) 27.7 30.0 29.2 29.6 28.5 30.5 30.0 30.2 - - - - 1) Finanzrechnung (gemäss Finanzstatistik). 2) Total ohne Doppelzählungen. 3) Inkl. Ausgabenüberschuss des Fonds für Eisenbahnprojekte. 4) Teilweise geschätzt. 5) Gesamtausgaben (laufende und investive Ausgaben der öffentlichen Verwaltungen ohne Doppelzählungen) gemäss Finanzstatistik in % des BIP. 6) Steuereinnahmen und obligatorische Beiträge an die Sozialversicherungen in % des BIP. B 6.2 Quelle: EFV Info-Telefon: 031/322 15 44 Einnahmen und Ausgaben nach Funktionen und Sachgruppen Total in Mio Fr.2) Gesamteinnahmen 2007 nach Gebietskörperschaften in Mio Fr. 1990 2006 2007 Bund3) 83161 150963 156621 58739 Anteil am Total in % Kantone4) Gemeinden5) 78198 49107 Veränderung in % 2006 2007 2006/2007 100.0 100.0 6.6 davon Steuern1) 64700 108312 114524 53117 37885 23521 71.7 73.1 5.9 Steuern auf Einkommen und Vermögen 47444 76477 81910 22608 35827 23475 50.7 52.3 6.7 Belastung des Verbrauchs6) 17256 31835 32613 30509 2058 46 21.1 20.8 4.1 86614 141803 145959 54159 74680 46542 100.0 100.0 1.2 0.7 Gesamtausgaben Funktionen Allgemeine Verwaltung 6031 9076 10932 2369 4780 4069 6.4 7.5 Öffentliche Sicherheit 11590 13020 13184 5125 6074 2413 9.2 9.0 0.1 1581 2402 2260 2260 - - 1.7 1.5 -1.9 16658 27802 28440 4577 18578 9776 19.6 19.5 1.4 3122 4331 4557 458 1413 2764 3.1 3.1 2.2 Beziehungen zum Ausland Bildung Kultur und Freizeit Gesundheit 10698 20051 21135 260 13951 9422 14.1 14.5 1.1 Soziale Wohlfahrt 13444 29314 30288 14820 14065 7708 20.7 20.8 2.0 Verkehr 9171 14498 14187 7537 6742 3543 10.2 9.7 -2.3 Umwelt, Raumordnung 3699 4980 5252 787 1387 3629 3.5 3.6 1.6 Volkswirtschaft 5173 6277 6043 4355 4017 675 4.4 4.1 1.1 Finanzen und Steuern 5447 10051 9680 11610 3673 2542 7.1 6.6 5.5 Fortsetzung nächste Seite. 88 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009 Aktuelle Wirtschaftsdaten B 6.2 Einnahmen und Ausgaben nach Funktionen und Sachgruppen (Fortsetzung) Total in Mio Fr.2) 2007 nach Gebietskörperschaften in Mio Fr. Anteil am Total in % Kantone4) Gemeinden5) Veränderung in % 1990 2006 2007 Bund3) Laufende Ausgaben 74173 126724 129828 47601 67473 41166 89.4 88.9 1.6 Personalaufwand 31740 50842 53366 6014 28585 18767 35.9 36.6 1.5 2006 2007 2006/2007 Sachgruppen Sachaufwand 16184 23559 24086 4431 9531 10125 16.6 16.5 1.3 Passivzinsen 4568 7092 6759 3853 1543 1363 5.0 4.6 3.2 Anteile, Beiträge ohne Zweckbindung 3718 9848 10509 7659 1786 915 1.5 1.5 7.3 ... 7776 8388 ... ... ... ... ... 7.9 31809 64486 64973 25645 27509 11969 30.4 29.8 2.4 10128 21328 21477 ... ... ... ... ... 4.0 12441 15079 16130 6558 7207 5376 10.6 11.1 -2.5 9907 10575 11138 1056 5145 4937 7.5 7.6 0.0 914 1824 1424 1079 243 102 1.3 1.0 -0.7 -8.7 davon an Gemeinwesen Beiträge davon an Gemeinwesen Investitionsausgaben Sachgüter Darlehen und Beteiligungen Beiträge davon an Gemeinwesen Übrige 5125 5760 6649 4423 1820 406 1.9 2.4 3572 3081 3082 ... ... ... ... ... -5.1 67 2 1 … 1 … 0.0 0.0 190.3 1) Ohne Kirchensteuern. 2) Ohne Doppelzählungen. 3) Inkl. ETH-Bereich und Fonds für die grossen Eisenbahnprojekte. 4) Ohne Doppelzählungen Kantone-Kantone. 5) Ohne Doppelzählungen Gemeinden-Gemeinden. 6) Inkl. Spielbankenabgabe. B 6.3 Quelle: EFV Info-Telefon: 031/322 60 21 Ordentliche Ausgaben des Bundes1) Finanzierungsrechnung in Mio. Fr. Anteil am Haushalt in % Veränderung in % gegenüber Vorjahr 1990 2000 2005 2008 Budget 2009 1990 2000 2005 2008 31616 47131 51403 56598 59020 100.0 100.0 100.0 100.0 100.0 4.9 9355 8538 8282 9107 9670 29.6 18.1 16.1 16.1 16.4 7.5 6.2 Personalausgaben 4069 4077 4375 4555 4802 12.9 8.7 8.5 8.0 8.1 2.1 5.4 Sach- und Betriebsausgaben 2868 2951 2638 3324 3777 9.1 6.3 5.1 5.9 6.4 16.9 13.6 Rüstungsausgaben 2418 1510 1269 1228 1092 7.6 3.2 2.5 2.2 1.8 5.2 -11.1 16907 29074 32822 37146 38320 53.5 61.7 63.9 65.6 64.9 5.4 3.2 2718 6136 7226 7414 7066 8.6 13.0 14.1 13.1 12.0 -14.0 -4.7 -12.5 Ausgaben nach Kontengruppen Total Ausgaben Eigenausgaben Laufende Transferausgaben Anteile Dritter an Bundeseinnahmen Entschädigungen an Gemeinwesen Budget Rechnung 2009 2008 Budget 2009/ Rechnung 2008 4.3 418 411 1084 773 676 1.3 0.9 2.1 1.4 1.1 -20.3 Beiträge an eigene Institutionen 1881 1966 2072 2573 2667 5.9 4.2 4.0 4.5 4.5 1.8 3.7 Beiträge an Dritte 5605 10005 9662 12646 13387 17.7 21.2 18.8 22.3 22.7 30.4 5.9 6285 10557 12778 13740 14525 19.9 22.4 24.9 24.3 24.6 2.5 5.7 Finanzausgaben Beiträge an Sozialversicherungen 1842 3703 3711 3791 3905 5.8 7.9 7.2 6.7 6.6 -5.3 3.0 Zinsausgaben 1832 3489 3577 3660 3794 5.8 7.4 7.0 6.5 6.4 -4.9 3.7 10 214 134 131 111 0.0 0.5 0.3 0.2 0.2 -14.9 -15.3 Übrige Finanzausgaben Investitionsausgaben 3512 5816 6589 6554 7125 11.1 12.3 12.8 11.6 12.1 4.7 8.7 2520 4843 5417 3861 4117 8.0 10.3 10.5 6.8 7.0 -22.3 6.6 992 973 1172 2693 3008 3.1 2.1 2.3 4.8 5.1 107.8 11.7 31616 47131 51403 56598 59020 100.0 100.0 100.0 100.0 100.0 4.9 4.3 Institutionelle und finanzielle Voraussetzungen 1143 1749 2136 2273 2490 3.6 3.7 4.2 4.0 4.2 5.1 9.5 728 757 836 952 1.6 1.5 1.5 1.5 1.6 2.9 13.9 Investitionsbeiträge Übrige Investitionsausgaben Ausgaben nach Aufgabengebieten Total Ausgaben Ordnung und öffentliche Sicherheit 515 Beziehungen zum Ausland internationale Zusammenarbeit 1521 2178 2278 2394 2632 4.8 4.6 4.4 4.2 4.5 5.3 9.9 Landesverteidigung 5872 4815 4437 4537 4617 18.6 10.2 8.6 8.0 7.8 4.9 1.8 Bildung und Forschung 2916 3960 4585 5339 5750 9.2 8.4 8.9 9.4 9.7 7.3 7.7 221 573 442 429 412 0.7 1.2 0.9 0.8 0.7 -6.7 -4.0 Kultur und Freizeit Gesundheit 89 157 200 220 214 0.3 0.3 0.4 0.4 0.4 -16.9 -2.7 Soziale Wohlfahrt 6875 14171 16137 17434 18393 21.7 30.1 31.4 30.8 31.2 3.0 5.5 Verkehr 4627 6424 7591 7538 7886 14.6 13.6 14.8 13.3 13.4 2.6 4.6 397 514 554 651 738 1.3 1.1 1.1 1.2 1.2 -0.5 13.4 2513 3573 3608 3551 3720 7.9 7.6 7.0 6.3 6.3 -1.4 4.8 644 712 432 405 433 2.0 1.5 0.8 0.7 0.7 1.9 6.9 4284 7578 8242 10991 10781 13.6 16.1 16.0 19.4 18.3 12.7 -1.9 Umweltschutz und Raumordnung Landwirtschaft und Ernährung Wirtschaft Finanzen und Steuern 1) Ohne ausserordentliche Faktoren. 2008: NFA (1546 Mio.), Asylwesen (113 Mio.), Infrastrukturfonds (2600 Mio.), Einmaleinlage in PUBLICA (954 Mio.), Pflichtwandelanleihe UBS (5928 Mio.). 89 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009 Quelle: EFV Info-Telefon: 031/324 89 77 Aktuelle Wirtschaftsdaten B 6.4 Ordentliche Einnahmen des Bundes1) Finanzierungsrechnung in Mio. Fr. Anteil am Haushalt in % Veränderung in % gegenüber Vorjahr 1990 2000 2005 2008 Budget 2009 1990 2000 2005 2008 Budget Rechnung 2009 2008 Budget 2009/ Rechnung 2008 Einnahmen nach Kontengruppen Total Einnahmen 32673 51101 51282 63894 59968 100.0 100.0 100.0 100.0 100.0 10.0 -6.1 Fiskaleinnahmen 28818 46529 47520 58752 55514 88.2 91.1 92.7 92.0 92.6 10.2 -5.5 Direkte Bundessteuer 6710 10685 12213 17513 17670 20.5 20.9 23.8 27.4 29.5 13.8 0.9 Verrechnungssteuer 4044 6202 4000 6460 3019 12.4 12.1 7.8 10.1 5.0 52.7 -53.3 -12.6 Stempelabgaben 2091 4146 2703 2975 2600 6.4 8.1 5.3 4.7 4.3 -0.5 Mehrwertsteuer 9871 16594 18119 20512 21240 30.2 32.5 35.3 32.1 35.4 4.2 3.5 Übrige Verbrauchssteuern 4120 6734 7132 7517 7229 12.6 13.2 13.9 11.8 12.1 1.9 -3.8 3067 4975 4979 5222 5055 9.4 9.7 9.7 8.2 8.4 2.7 -3.2 988 1665 2051 2186 2067 3.0 3.3 4.0 3.4 3.4 0.0 -5.4 Biersteuer 66 94 102 110 107 0.2 0.2 0.2 0.2 0.2 2.7 -2.7 Verkehrsabgaben 328 966 1848 2137 2123 1.0 1.9 3.6 3.3 3.5 6.0 -0.7 Nationalstrassenabgabe 191 291 306 333 313 0.6 0.6 0.6 0.5 0.5 3.4 -6.0 Schwerverkehrsabgabe 137 352 1231 1441 1460 0.4 0.7 2.4 2.3 2.4 7.8 1.3 0 323 310 363 350 0.0 0.6 0.6 0.6 0.6 1.4 -3.6 -1.7 Mineralölsteuer Tabaksteuer Übrige Verkehrsabgaben 1201 1044 974 1017 1000 3.7 2.0 1.9 1.6 1.7 -2.2 Spielbankenabgabe Zölle 2 37 357 455 482 0.0 0.1 0.7 0.7 0.8 1.4 5.9 Lenkungsabgaben 0 68 170 163 151 0.0 0.1 0.3 0.3 0.3 4.7 -7.4 Übrige Fiskaleinnahmen 450 53 4 3 0 1.4 0.1 0.0 0.0 0.0 -6.8 -98.3 Regalien und Konzessionen 175 752 1307 1331 1302 0.5 1.5 2.5 2.1 2.2 -1.0 -2.2 173 221 223 235 223 0.5 0.4 0.4 0.4 0.4 5.5 -5.1 Gewinnablieferung SNB 0 500 967 833 833 0.0 1.0 1.9 1.3 1.4 0.0 0.0 Übrige Regalien und Konzessionen 2 31 117 263 246 0.0 0.1 0.2 0.4 0.4 -9.0 -6.5 Finanzeinnahmen 805 1458 911 1719 1380 2.5 2.9 1.8 2.7 2.3 34.3 -19.7 Zinseinnahmen 652 730 335 715 527 2.0 1.4 0.7 1.1 0.9 7.7 -26.3 Beteiligungseinnahmen Anteil Reingewinn Alkoholverwaltung 153 724 576 905 845 0.5 1.4 1.1 1.4 1.4 77.9 -6.6 Übrige Finanzeinnahmen 0 4 0 99 8 0.0 0.0 0.0 0.2 0.0 -7.4 -91.9 Übrige laufende Einnahmen 2785 1079 1224 1840 1584 8.5 2.1 2.4 2.9 2.6 4.2 -13.9 905 1025 1162 1441 1222 2.8 2.0 2.3 2.3 2.0 3.6 -15.2 Entgelte Verschiedene Einnahmen Investitionseinnahmen 1880 54 62 399 362 5.8 0.1 0.1 0.6 0.6 6.2 -9.3 91 1283 320 252 188 0.3 2.5 0.6 0.4 0.3 -31.0 -25.4 1) Ohne ausserordentliche Faktoren. 2000: Einnahmen aus WLL-Lizenzen (582 Mio.). 2005: Swisscom Aktienverkauf (1350 Mio.) und Golderlös (7038 Mio). 2008: CO2-Abgabe auf Brennstoffen (219 Mio.), Übernahme Swiss durch Lufthansa (64 Mio.). 2009: CO2-Abgabe auf Brennstoffen (230 Mio.). B 6.5 Quelle: EFV Info-Telefon: 031/324 89 77 Finanzen der Kantone In Mio. Fr. Einnahmen Kantone Ausgaben Abschlüsse 2006 davon Steuern 2007 davon Steuern 2006 2007 2006 2007 10716 4949 11364 5226 10760 10919 -44 444 Bern 8715 4272 9431 4638 8530 8998 185 433 Luzern 3128 1032 3384 1074 2969 3169 159 214 Uri 517 100 532 100 509 519 8 13 Schwyz 912 411 1023 460 888 890 24 134 Obwalden 322 68 340 71 316 320 6 20 Nidwalden 381 133 400 137 360 388 22 13 Glarus 354 162 384 171 362 370 -8 14 Zug 1115 553 1195 607 905 983 210 212 Freiburg 2528 892 2634 975 2410 2526 118 108 Solothurn 1910 819 2033 930 1844 1905 66 128 Zürich Basel-Stadt 4120 2311 4372 2458 3838 4861 282 -489 Basel-Landschaft 2723 1457 2755 1450 2542 2659 181 96 Schaffhausen 671 253 693 255 643 662 28 31 Appenzell A.Rh. 428 153 465 157 422 430 6 36 Appenzell I.Rh. 132 40 134 39 134 133 -2 1 St. Gallen 3935 1730 4132 1788 3776 3920 159 212 Graubünden 2486 729 2249 754 2057 2121 429 128 Aargau 4351 2040 4762 2181 4269 4468 82 294 Thurgau 1565 649 1651 698 1554 1614 11 38 Tessin 2776 1396 2904 1522 2895 2984 -119 -81 Waadt 7212 4177 7869 4596 6780 6909 432 960 Wallis 2420 873 2613 960 2236 2404 184 210 Neuenburg 1998 919 1814 935 1994 1770 4 45 Genf 7569 4960 8219 5442 7863 7910 -294 310 Jura 801 249 845 262 822 854 -20 -10 Total 73784 35326 78198 37885 71678 74685 2106 3513 90 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009 Quelle: EFV Info-Telefon: 031/322 15 44 Aktuelle Wirtschaftsdaten B7 Bevölkerung B 7.1 Bilanz der ständigen Wohnbevölkerung Szenario A-00-2005 1960 Bevölkerungsstand in 1000, 1. Januar 5295.5 1970 1980 1990 6168.7 6303.6 6673.9 2000 2007 2008 2010 2015 2020 2025 2030 7164.4 7508.7 7593.5 7650.0 7850.0 7983.1 8073.4 8134.9 2035 2040 2045 2050 8161.0 8155.3 8124.3 8073.1 64.9 Bewegungen Lebendgeborene 94.4 99.2 73.7 83.9 78.5 74.5 76.7 70.5 71.6 71.9 70.4 67.8 66.0 65.2 65.0 Gestorbene 52.1 57.1 59.1 63.7 62.5 61.1 61.2 62.6 64.6 67.1 70.4 74.8 79.8 84.5 88.7 92.3 Geburtenüberschuss 42.3 42.1 14.6 20.2 15.9 13.4 15.5 8.0 6.9 4.7 -0.009 -7.0 -13.8 -19.4 -23.7 -27.3 Zuzüger ... ... ... 154.2 110.3 165.6 184.3 120.8 115.4 107.5 107.5 107.5 107.5 107.5 107.5 107.5 Wegzüger ... ... ... 97.6 90.1 90.2 86.1 86.5 89.3 92.5 92.5 92.5 92.5 92.5 92.5 92.5 22.4 -17.7 17.1 56.6 20.2 75.5 98.2 34.3 26.1 15.0 15.0 15.0 15.0 15.0 15.0 15.0 6193.1 6335.2 6750.7 7204.1 7593.5 7701.9 7692.3 7883.0 8002.8 8088.3 8142.9 8162.1 8151.0 8115.6 8061.0 Wanderungssaldo Bevölkerungsstand in 1000, 31. Dezember 5360.2 Veränderung in 1000 in % 64.7 24.4 31.7 76.8 39.6 84.8 108.4 42.3 33.0 19.7 15.0 8.0 1.2 -4.4 -8.7 -12.4 1.2 0.4 0.5 1.2 0.6 1.1 1.4 0.6 0.4 0.2 0.2 0.1 0.0 -0.1 -0.1 -0.2 Quelle: BFS/Espop Info-Telefon: 032/713 67 11 E-Mail: [email protected] Internet: www.statistik.admin.ch B 7.2 Wohnbevölkerung nach Alter und Heimat Mittlere Wohnbevölkerung1) 1980 in 1000 Ständige Wohnbevölkerung 1990 in % 2000 in 1000 in % in 1000 2008 in % 20102) 2008 in 1000 in % in 1000 in % in 1000 20152) in % in 1000 in % Altersgruppen 0–19 1755.6 27.5 1577.8 23.2 1665.7 23.1 1637.7 21.2 1635.4 21.2 1595.0 20.7 1546.2 20.1 20–39 1954.5 30.6 2162.3 31.8 2106.2 29.2 2089.3 27.1 2061.1 26.8 2024.4 26.3 2055.3 26.7 40–64 1800.3 28.2 2078.1 30.6 2335.6 32.4 2722.8 35.3 2728.9 35.4 2741.0 35.6 2794.0 36.3 874.8 13.7 978.1 14.4 1101.5 15.3 1261.3 16.4 1276.4 16.6 1332.5 17.3 1488.4 19.3 Total 6385.2 100.0 6796.3 100.0 7209.0 100.0 7711.1 100.0 7701.9 100.0 7692.3 100.0 7883.0 100.0 Schweizer 5410.5 84.7 5615.6 82.6 5768.8 80.0 6011.8 78.0 6032.1 78.3 6057.7 78.7 6173.9 80.2 Ausländer 974.7 15.3 1180.6 17.4 1440.3 20.0 1699.3 22.0 1669.8 21.7 1634.6 21.2 1709.2 22.2 65+ 1) Mittlere Wohnbevölkerung: bis 2001 inkl. Saisonniers, ab 2002 inkl. alle Kurzaufenthalter mit max. 12 Monaten Aufenthaltsdauer. 2) BFS/Szenario A-00-2005. B 7.3 Quelle: BFS/Espop Info-Telefon: 032/713 67 11 E-Mail: [email protected] Internet: www.statistik.admin.ch Sozioökonomische Daten Heiraten1) Scheidungen1) Haushaltungen2) In 1000 1960 1970 1980 1990 2000 2002 2003 2004 2005 2006 2007 41.6 46.7 35.7 46.6 39.8 40.2 40.1 39.5 40.1 39.8 40.3 41.5 4.7 6.4 10.9 13.2 10.5 16.4 16.8 17.9 21.3 21.0 19.9 19.6 1594.0 2062.4 2459.3 2859.8 3181.6 ... ... .... .... .... .... .... 1) BFS/Bevnat. 2) Volkszählungswerte. B 7.4 2008 Quelle: BFS Info-Telefon: 032/713 67 11 E-Mail: [email protected] Internet: www.statistik.admin.ch Wohnbevölkerung nach Sprache, 2000 Wohnbevölkerung Sprachgruppen Schweizer Ausländer Total Männer Frauen Total Männer Frauen Total Männer Frauen 7288010 3567567 3720443 5792461 2766020 3026441 1495549 801547 694002 Deutsch 63.67 63.51 63.82 72.53 73.19 71.93 29.36 30.13 28.47 Französisch 20.38 20.18 20.57 21.00 20.81 21.17 17.97 18.02 17.92 Italienisch 6.46 6.85 6.09 4.30 4.21 4.38 14.84 15.95 13.57 Rätoromanisch 0.48 0.48 0.48 0.58 0.60 0.57 0.08 0.08 0.08 Andere 9.01 8.98 9.04 1.59 1.20 1.95 37.74 35.82 39.96 Total in 1000 %-Anteil: Quelle: BFS/VZ 2000 Info-Telefon: 032/713 61 11 E-Mail: [email protected] Internet: www.statistik.admin.ch 91 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009 Aktuelle Wirtschaftsdaten B 7.5 Bilanz der ständigen ausländischen Wohnbevölkerung Stand der ausländischen Wohnbevölkerung1), Dezember Jahresdurchschnitt 1980 1990 2000 2003 2004 2005 2006 2007 2008 892807 1100262 1384382 1471033 1495008 1511937 1523586 1570965 1638949 14.2 16.4 19.4 20.1 20.2 20.3 20.4 20.8 21.4 Anteil an der gesamten Wohnbevölkerung in % Zugänge Geburten 11535 14471 17332 18793 18573 18264 17044 17206 18552 Einwanderungen 75262 117711 87448 94049 96270 94357 102657 139685 157271 Abgänge 3834 4158 4602 4844 4858 4769 4832 4834 5217 Auswanderungen Sterbefälle 63697 59587 55770 46320 47894 49745 52952 56246 54131 Bürgerrechtswechsel2) 16060 8658 28700 35424 35685 38437 46711 43889 44365 7701 10313 12730 13949 13715 13495 12212 12372 13335 11565 58124 31678 45181 45957 41856 46168 78916 99071 Geburtenüberschuss Wanderungsüberschuss 1) Ohne internationale Funktionäre und deren Familienangehörige. 2) Total (Einbürgerung und Adoption). B 7.6 Quellen: BFM/ZAR Info-Telefon: 031/325 95 22 Ständige ausländische Wohnbevölkerung nach Staatsangehörigkeit Ende Dezember Anteile in % absolut Veränderung absolut 1985 1990 1995 2000 2005 2008 2008 1990/85 1995/90 2000/1995 2005/2000 2008/2007 100.0 100.0 100.0 100.0 100.0 100.0 1638949 160591 230312 53808 127555 67984 78.7 72.5 62.2 57.8 58.7 62.6 1026495 58222 29879 -28241 87537 65710 41.8 34.4 27.0 23.1 19.6 17.7 290020 -13732 -19816 -39292 -23249 431 Serbien und Montenegro1) 7.4 12.8 22.1 13.8 13.0 11.0 180259 71212 153478 ... 5448 -7114 Portugal 3.3 7.8 10.1 9.7 11.1 12.0 196168 54798 49178 -152 32594 13844 Spanien Total EU27- und EftaStaaten Italien 11.5 10.6 7.6 6.0 4.7 3.9 64393 7786 -14726 -18007 -12029 -659 Deutschland 8.6 7.6 6.8 7.9 10.4 14.2 233352 2259 7502 17912 48765 31463 Türkei 5.4 5.8 5.9 5.7 5.0 4.4 71692 13269 14423 861 -4028 -941 Frankreich 5.0 4.5 4.0 4.3 4.6 5.2 85596 2884 3632 6201 9173 8163 Österreich 3.1 2.6 2.1 2.1 2.2 2.2 35495 -360 -693 803 3910 1501 Grossbritannien 1.6 1.5 1.4 1.5 1.6 1.9 31925 1222 1719 2367 4116 3213 Niederlande 1.1 1.1 1.0 1.0 1.0 1.1 18053 1071 1749 600 1582 1073 Griechenland 0.9 0.8 0.5 0.4 0.4 0.4 6088 -448 -1176 -1111 -340 234 Belgien 0.5 0.5 0.5 0.5 0.6 0.6 10045 800 719 1115 1357 554 Schweden 0.4 0.4 0.4 0.4 0.4 0.4 7036 818 571 350 534 439 Europa 93.7 92.9 91.8 89.7 87.4 87.3 1430461 141810 199634 19846 79797 58719 Afrika 0.5 0.7 1.0 2.3 2.9 3.0 49923 3382 5360 18898 11535 2845 Nordamerika (USA, Kanada) 1.2 1.1 1.1 1.2 1.2 1.3 21724 913 2428 2464 1721 1504 Mittel- und Südamerika 1.0 1.3 1.6 2.1 2.5 2.6 43304 4288 6749 7908 9883 2236 Asien 2.6 2.8 3.3 4.5 5.8 5.5 89950 7141 12055 19570 24308 2323 Übrige Staaten 0.1 0.2 0.2 0.2 0.2 0.2 3587 459 304 -14878 311 357 1) Bis 31.12.98 Ex-Jugoslawien - wird ab 1.1.99 nicht mehr ausgewiesen, daher keine Veränderung möglich. B 7.7 Quelle: BFM/ZAR Info-Telefon: 031/325 95 22 Ausländer nach Aufenthaltskategorien Mittlere ausländische Wohnbevölkerung Jahresdurchschnitt 1975 1980 1990 2000 2004 2005 2006 2007 2008 1123357 974738 1180631 1439139 1486608 1597427 1621894 1645792 1699285 Jahresaufenthalter 388110 205341 269323 343635 378067 389389 402911 450301 516904 Niedergelassene 655011 680679 801869 1035108 1090027 1090386 1081179 1091366 1103415 19900 20690 25675 25897 27248 27334 27248 27271 27637 ... ... ... ... 18515 24558 39496 29298 18630 98900 97100 173200 150641 185542 201739 219152 236495 212566 ... 27660 28578 25447 24417 23827 23279 22900 23276 ... ... 67132 71854 55103 48193 44869 40653 40794 Internationale Funktionäre1) Kurzaufenthalter >= 12 Mt. Grenzgänger Anerkannte Flüchtlinge2) Asylsuchende und vorläufig Aufgenommene (Bestand Ende Jahr) 1) Inkl. Familienangehörige. 2) Im Bestand der Jahresaufenthalter oder der Niedergelassenen inbegriffen. 92 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009 Quellen: BFS/Espop BFM/ZAR Info-Telefon:032/713 67 11 Info-Telefon: 031/325 95 22 E-Mail: [email protected] Internet: www.statistik.admin.ch Aktuelle Wirtschaftsdaten B8 Arbeitsmarkt B 8.1 Erwerbstätige1) Erwerbstätige in 1000 Personen Veränderung in % gegenüber Vorjahr 20062) 20072) 20082) 4/2008 1/2009 4304 4413 4495 4519 4521 4522 Frauen 1919 1966 2023 2046 2051 Männer 2385 2447 2472 2473 2470 Schweizer 3198 3257 3294 3301 Ausländer 1106 1156 1201 1218 Erwerbstätige insgesamt 2/2009 3/20093) 2/2009 3/20093) 2007 2008 4/2008 1/2009 4538 2.5 2.0 1.4 1.1 2050 2060 2.5 3.0 2.3 2.0 1.0 2.2 2472 2479 2.6 1.1 0.6 0.4 -0.1 -0.4 3292 3272 3284 1.9 1.0 0.2 0.1 -0.8 0.3 1230 1251 1254 4.5 4.6 4.7 4.0 3.6 2.0 0.4 0.7 Nach Geschlecht: Nach Nationalität: Nach Sektoren und Wirtschaftszweigen4) 01-05 Sektor 1 162 172 178 168 165 167 167 6.3 1.6 -2.8 -5.4 -7.8 -5.1 10-45 Sektor 2 1023 1046 1049 1048 1042 1041 1043 2.3 0.5 0.2 -0.2 -0.8 -1.7 10-14 Bergbau und Gewinnung von Steinen/Erden 15 5 5 5 5 5 5 5 0.4 -3.1 -1.0 -2.0 -2.2 1.0 Herstellung von Nahrungsmitteln und Getränken 60 60 60 61 61 62 63 0.1 0.0 1.1 1.2 2.8 5.5 11 11 11 11 10 10 10 -1.7 -0.9 -2.3 -5.9 -8.8 -10.3 2 2 2 2 2 2 2 -6.1 1.3 0.6 -6.1 -5.5 -9.9 38 39 39 40 39 40 40 2.4 0.3 0.2 -0.2 0.6 -0.7 17 Textilgewerbe 19 Herstellung von Lederwaren und Schuhen 20 Be-/Verarbeitung von Holz 23-24 Chemische Industrie 69 68 69 69 69 69 69 -0.1 0.8 1.8 0.6 -0.6 -0.8 25 Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren 26 26 25 25 25 24 24 0.5 -1.2 -0.7 -1.7 -4.7 -6.5 27 Erzeugung und Bearbeitung von Metall 16 16 16 16 16 15 15 0.6 -1.0 1.0 -2.6 -3.2 -7.1 28 Herstellung von Metallerzeugnissen 87 90 91 90 89 86 86 3.4 1.2 -0.3 -2.2 -5.0 -5.8 104 105 103 103 101 99 98 1.1 -1.5 -0.5 -1.3 -3.7 -5.8 85 90 96 97 95 94 92 6.9 6.3 4.8 0.9 -2.4 -5.1 25 26 25 25 25 26 26 3.1 -2.7 -2.0 -0.4 1.7 3.2 303 310 307 304 303 310 317 2.6 -0.9 -2.1 -1.1 0.5 1.4 3119 3195 3269 3303 3315 3314 3328 2.4 2.5 2.0 1.9 1.2 1.9 652 666 671 677 671 664 665 2.1 0.8 0.0 0.0 -0.5 -0.8 99 99 99 100 100 99 99 -0.7 0.6 1.5 1.5 0.2 -1.1 1.2 -0.8 -0.6 -0.8 29 Maschinenbau 33 Medizinische Geräte/Präzisionsinstrumente/Uhren 40-41 Energie- und Wasserversorgung 45 Baugewerbe 50-95 Sektor 3 50-52 Handel, Reparatur von Autos/Gebrauchsgütern 50 Handel, Reparatur von Automobilen/Tankstellen 51 Handelsvermittlung und Grosshandel 209 217 222 223 224 221 220 4.0 2.2 0.4 52 Detailhandel, Reparatur von Gebrauchsgütern 344 350 350 355 348 345 345 1.8 0.0 -0.6 -1.1 -0.5 55 Gastgewerbe 244 249 257 257 254 253 254 1.7 3.4 1.0 -0.4 -2.5 -1.0 274 277 280 282 282 276 276 1.2 0.9 1.0 0.6 -0.7 -0.8 60-64 Verkehr und Nachrichtenübermittlung Nachrichtenübermittlung 88 87 85 85 84 81 82 -1.2 -2.0 -0.8 -1.4 -4.0 -3.5 65-67 Kredit- und Versicherungsgewerbe 64 219 229 231 234 236 236 237 4.7 1.3 1.1 1.7 1.7 2.2 65 Kreditgewerbe 134 141 142 143 144 143 144 5.7 0.8 0.9 1.3 0.4 1.0 66 Versicherungsgewerbe 57 57 56 57 57 57 58 -0.2 -0.6 0.6 2.2 2.0 2.2 2.5 70-74 Immobilien/Vermietung/Informatik/F&E 520 541 565 573 579 582 584 4.0 4.7 4.0 4.0 2.5 74 Erbringung von Dienstleistungen für Unternehmen 387 401 418 422 426 428 428 3.7 4.5 3.6 3.3 1.8 1.4 75 Öffentl. Verwaltung/Landesvert./Sozialvers. 185 192 189 187 189 191 193 3.9 -1.6 -0.4 -0.6 0.4 2.3 80 Unterrichtswesen 280 284 289 292 296 294 295 1.3 1.9 0.6 1.5 1.2 4.6 85 Gesundheits- und Sozialwesen 497 506 523 533 537 541 546 1.9 3.5 3.9 4.2 3.6 4.2 195 199 203 202 202 204 204 2.1 1.9 0.6 -1.0 0.0 2.0 90-93 Erbringung v. sonst. öff. u. pers. Dienstleistungen 1) Gemäss der Definition des Internationalen Arbeitsamtes. 2) Jahresdurchschnitt. 3) Provisorische Werte. 4) Nomenklatur: Noga 2002, Gruppierung: SECO. B 8.2 Quelle: BFS Info-Telefon: 032/713 63 63 E-Mail: [email protected] Internet: www.statistik.admin.ch Erwerbstätige Ausländer1) Erwerbstätige in 1000 Personen Veränderung in % gegenüber Vorjahr 20062) 20072) 20082) 4/2008 1/2009 2/2009 3/20093) 2007 2008 4/2008 1/2009 2/2009 3/20093) 1106 1156 1209 1218 1230 1251 1254 4.5 4.6 4.7 4.0 3.6 2.0 Niedergelassene 573 587 606 608 610 615 612 2.4 3.1 2.3 1.7 1.6 0.4 Aufenthalter 264 283 321 334 343 354 358 7.2 13.7 13.7 12.2 12.0 8.4 Grenzgänger4) Erwerbstätige Ausländer 187 203 212 212 213 215 214 8.5 4.7 3.1 1.9 1.1 0.3 Kurzaufenthalter5) 63 63 49 46 48 46 49 0.4 -22.9 -12.5 -3.5 -3.7 -7.2 Übrige Ausländer6) 19 20 21 18 16 21 21 5.9 8.2 3.4 -11.6 -18.3 -10.5 1) Gemäss der Definition des Internationalen Arbeitsamtes. 2) Jahresdurchschnitt. 3) Provisorische Werte. 4) Gemäss Grenzgängerstatistik, basierend auf der Beschäftigungsstatistik (Besta), der Betriebszählung (BZ) und dem Migrationsinformationssystem (ZEMIS). 5) Die Kurzaufenthalter mit einer Bewilligung ab 12 Monaten sind bei den Aufenthaltern mitgezählt. 6) Personen im Asylprozess, Personal der Schweizer Botschaften, Konsulate und Hochseeflotte, EU-/EFTA-Staatsangehörige, die während maximal 90 Tagen pro Kalenderjahr einer unselbständigen Erwerbstätigkeit bei einem Schweizer Arbeitgeber nachgehen (ab Juni 2004). 93 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009 Quelle: BFS Info-Telefon: 032/713 63 63 E-Mail: [email protected] Internet: www.statistik.admin.ch Aktuelle Wirtschaftsdaten B 8.3 Einwanderung ausländischer Arbeitskräfte Anzahl Veränderung in % gegenüber Vorjahr 2007 2008 3/2008 4/2008 1/2009 2/2009 3/2009 2008 4/2008 1/2009 2/2009 -22.5 -12.6 114.3 2.9 -24.0 -22.9 -11.5 -22.9 -3.6 -7.8 -9.3 -17.4 -8.9 -10.9 -4.4 -15.9 9.5 -9.8 Kurzaufenthalter ≥12 Monate 18291 9084 2391 2389 2564 2940 2460 -50.3 Aufenthalter 55679 67219 17232 15708 15085 13033 13278 20.7 364 351 90 94 68 76 82 102805 91582 23595 22224 20714 23146 21272 Niedergelassene Nicht ständige ausländische Wohnbevölkerung 3/2009 Quelle: BFM/ZAR Info-Telefon: 031/325 95 36 B 8.4 Registrierte Arbeitslose Arbeitslosenquoten in %1) Anzahl Total 20062) 20072) 20082) Aug. 2009 Sept. 2009 Okt. 2009 20062) 20072) 20082) Aug. 2009 Sept. 2009 Okt. 2009 131532 109189 101725 150831 154409 158138 3.3 2.8 2.6 3.8 3.9 4.0 ... ... ... 154972 154972 154972 ... ... ... 3.9 3.9 3.9 Saisonbereinigt Nach Regionen Deutsche Schweiz 79539 63374 58875 94345 96692 98960 2.8 2.2 2.1 3.3 3.4 3.5 Westschweiz und Tessin 51994 45815 42850 56486 57717 59178 4.8 4.2 3.9 5.2 5.3 5.4 Frauen 63396 52913 48272 67697 69502 71224 3.6 3.0 2.8 3.9 4.0 4.1 Männer 68136 56276 53454 83134 84907 86914 3.1 2.6 2.4 3.8 3.9 3.9 Schweizer 76783 62818 56975 87976 89285 89961 2.5 2.1 1.9 2.9 2.9 2.9 Ausländer 54749 46371 44750 62855 65124 68177 6.1 5.2 5.0 7.0 7.3 7.6 Nach Geschlecht Nach Nationalität Nach Alter 15-24 Jahre 23807 18259 16360 29298 29999 29183 4.3 3.3 3.0 5.3 5.4 5.3 25-49 Jahre 79323 66530 62736 91045 93111 96341 3.3 2.8 2.6 3.8 3.9 4.0 50 und mehr 28403 24400 22629 30488 31299 32614 2.9 2.5 2.3 3.1 3.2 3.3 108558 89567 84088 129832 133321 136796 ... ... ... ... ... ... 22975 19621 17638 20999 21088 21342 ... ... ... ... ... ... 1-6 Monate 74241 65206 65435 91176 91824 93919 ... ... ... ... ... ... 7-12 Monate 30836 23518 20559 39889 41583 41803 ... ... ... ... ... ... > 1 Jahr 26455 20465 15731 19766 21002 22416 ... ... ... ... ... ... 115115 95652 89910 135482 138566 142412 ... ... ... ... ... ... 5377 4356 3835 6354 6736 6605 ... ... ... ... ... ... Wiedereintritt ins Erwerbsleben 3085 2868 2557 3173 3292 3304 ... ... ... ... ... ... Umschulung, Weiterbildung 7956 6313 5423 5822 5815 5817 ... ... ... ... ... ... Nach Erwerbsstatus Ganzarbeitslose Teilweise Arbeitslose Nach bisheriger Dauer Nach Erwerbssituation Vorher erwerbstätig Erstmals auf Stellensuche 1) Die Berechnung der Arbeitslosenquoten erfolgt auf der Grundlage der Volkszählung 2000 mit 3946988 Erwerbspersonen. 2) Jahresdurchschnitt. B 8.5 Quelle: SECO Info-Telefon: 031/322 28 92 E-Mail: [email protected] Internet: www.amstat.ch Jugendarbeitslosigkeit (15-24 Jahre) Anzahl Veränderung gegenüber Okt. 2008 Jugendarbeits- Veränderung in % gegenüber losenquote Sept. 2009 2007 2008 Sept. 2009 Okt. 2009 absolut in % absolut in % Okt. 2009 Okt. 2008 Sept. 2009 18259 16360 29999 29183 12185 71.7 -816 -2.7 5.3 2.2 -0.1 11842 10539 20295 19596 8641 78.9 -699 -3.4 4.7 2.1 -0.2 6417 5821 9704 9587 3544 58.6 -117 -1.2 7.1 2.6 - Frauen 9410 8208 14252 13828 4930 55.4 -424 -3.0 5.3 1.9 -0.1 Männer 8848 8152 15747 15355 7255 89.6 -392 -2.5 5.3 2.5 -0.1 Total Nach Regionen Deutsche Schweiz Westschweiz und Tessin Nach Geschlecht Nach Nationalität Schweizer 11036 9792 19562 18624 8427 82.6 -938 -4.8 4.4 2.0 -0.3 Ausländer 7223 6567 10437 10559 3758 55.3 122 1.2 7.9 2.8 0.1 Nach Alter 15-19 Jahre 4960 4307 8223 7562 2854 60.6 -661 -8.0 3.5 1.3 -0.4 20-24 Jahre 13298 12053 21776 21621 9331 75.9 -155 -0.7 6.4 2.8 ... Fachfunktion 6525 6020 14617 14163 8083 132.9 -454 -3.1 ... ... ... Hilfsfunktion 6185 5714 7878 8123 2498 44.4 245 3.1 ... ... ... Lehrling 3085 2611 4272 3845 706 22.5 -427 -10.0 ... ... ... Schüler, Student 2337 1918 2699 2627 590 29.0 -72 -2.7 ... ... ... Nach ausgewählten Funktionen Quelle: SECO Info-Telefon: 031/322 28 92 E-Mail: [email protected] Internet: www.amstat.ch 94 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009 Aktuelle Wirtschaftsdaten B 8.6 Registrierte Arbeitslose nach Kantonen Arbeitslosenquoten in %1) Anzahl Total 20072) 20082) Sept. 2009 Okt. 2009 20072) 20082) Sept. 2009 Okt. 2009 109189 101725 154409 158138 2.8 2.6 3.9 4.0 Zürich 19032 17691 29208 30096 2.6 2.4 4.0 4.2 Bern 10424 9161 14655 14770 2.0 1.8 2.8 2.8 4010 3742 5651 5826 2.1 2.0 3.0 3.1 185 145 213 245 1.1 0.8 1.2 1.4 Luzern Uri Schwyz 1047 900 1499 1561 1.5 1.3 2.1 2.2 Obwalden 194 198 299 339 1.1 1.1 1.7 1.9 Nidwalden 246 258 417 439 1.2 1.2 2.0 2.1 Glarus 334 267 528 538 1.6 1.3 2.6 2.6 Zug 1128 1033 1784 1765 1.9 1.8 3.1 3.0 Freiburg 3376 3195 4514 4564 2.7 2.5 3.5 3.6 Solothurn 3242 3002 5550 5659 2.4 2.3 4.2 4.3 Basel-Stadt 3166 2929 3825 3992 3.2 3.0 3.9 4.1 Basel-Landschaft 3211 3081 4946 5012 2.3 2.2 3.6 3.6 3.6 Schaffhausen 846 811 1385 1417 2.2 2.1 3.6 Appenzell A.Rh. 428 392 628 591 1.5 1.4 2.2 2.1 Appenzell I.Rh. 76 65 107 99 1.0 0.9 1.4 1.3 3.6 St. Gallen 4756 4471 8835 8742 2.0 1.8 3.6 Graubünden 1405 1300 1579 2091 1.4 1.3 1.6 2.1 Aargau 7218 7026 11211 11286 2.4 2.3 3.7 3.7 Thurgau 2427 2403 4372 4492 2.0 1.9 3.5 3.6 Tessin 6513 6097 7088 7590 4.4 4.1 4.8 5.1 Waadt 13673 12867 17980 18193 4.1 3.9 5.4 5.5 Wallis 4379 4266 5178 5698 3.2 3.1 3.8 4.1 Neuenburg 2941 2872 5546 5645 3.4 3.3 6.4 6.5 Genf 13793 12510 15451 15528 6.3 5.7 7.0 7.0 Jura 1139 1044 1960 1960 3.3 3.1 5.7 5.7 1) Vgl. Tabelle B8.4, Fussnote 1. 2) Jahresdurchschnitt. B 8.7 Quelle: SECO, Info-Telefon: 031/322 28 92 E-Mail: [email protected], Internet: www.amstat.ch B 8.8 Gemeldete offene Stellen nach Kantonen1) Total Zürich Bern Luzern Uri Schwyz Obwalden 20072) 20082) Sept. 2009 Okt. 2009 13236 13962 13940 13147 3127 3446 2996 2780 1097 1269 1228 1171 197 316 339 377 32 37 36 36 179 160 246 294 31 43 … … Nidwalden 37 36 62 51 Glarus 59 69 124 105 330 Zug 205 261 318 Freiburg 290 253 297 274 Solothurn 297 298 286 270 Basel-Stadt 250 301 231 195 Basel-Landschaft 225 121 127 113 Schaffhausen 157 113 94 75 26 32 36 32 Appenzell A.Rh. Appenzell I.Rh. St. Gallen Graubünden 8 8 6 8 908 887 1035 716 1228 1046 1025 1031 Aargau 986 1277 1251 1124 Thurgau 694 770 459 419 Tessin 384 383 458 439 Waadt 1283 1359 1478 1365 Wallis 549 575 860 943 Neuenburg 185 187 152 138 Genf 695 622 731 784 Jura 107 93 65 77 1) Aufgrund einer neuen Berechnungsweise kann der Bestand an offenen Stellen seit Juni 2009 nicht mit den Vormonats- respektive Vorjahreswerten verglichen werden. 2) Jahresdurchschnitt. Abgerechnete Kurzarbeit Veränderung gegenüber Betriebe Betroffene Arbeitnehmer Ausgefallene Arbeitsstunden Aug. 2009 Anzahl Aug. 2008 absolut in %1) Juli 2009 absolut in% 3118 3073 … 384 14.0 46936 46553 … 5809 14.1 2427060 2403692 … 291280 13.6 1) Veränderungen über 200% werden nicht publiziert. Quelle: SECO Info-Telefon: 031/322 28 92 E-Mail: [email protected] Internet: www.amstat.ch 95 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009 Quelle: SECO Info-Telefon: 031/322 28 92 E-Mail: [email protected] Aktuelle Wirtschaftsdaten B 8.9 Registrierte Arbeitslose nach Wirtschaftszweigen1) Arbeitslosenquoten in %3) Anzahl Total 20073) 20083) Sept. 2009 Okt. 2009 20074) 20084) Sept. 20094) Okt. 20094) 109189 101725 154409 158138 2.8 2.6 3.9 4.0 448 479 673 842 0.5 0.5 0.7 0.9 2.5 2.4 4.3 4.3 4.4 A Sektor 1 (Land- und Forstwirtschaft, Fischerei) B-F Sektor 2 (Industrie) 19983 19586 34338 34743 72372 66963 100162 102759 3.1 2.9 4.3 448 479 673 842 0.5 0.5 0.7 0.9 41 38 111 108 1.1 1.0 2.9 2.8 4.2 G-T Sektor 3 (Dienstleistungen) A 01-03 Land- und Forstwirtschaft, Fischerei B 05-09 Bergbau, Steine und Erden C 10-12 Nahrungsmittel, Getränke, Tabak 1264 1247 1970 2063 2.6 2.6 4.0 C 13-14 Textilien und Bekleidung 747 705 980 945 4.9 4.6 6.4 6.1 C 15 Leder, Lederwaren und Schuhe 123 93 118 119 7.0 5.3 6.8 6.8 C 16 Holz-, Flecht-, Korb- und Korkwaren C 17-18 Papier- und Druckgewerbe 725 723 949 900 2.2 2.2 2.9 2.7 1354 1185 1900 1932 3.1 2.7 4.3 4.4 C 19-21 Chemische Industrie, Mineralölverarbeitung 709 663 1239 1219 1.6 1.5 2.8 2.8 C 22 Gummi- und Kunststoffwaren 353 351 916 930 1.7 1.7 4.4 4.4 C 23 Glas, Keramik, Zementwaren 287 302 537 545 1.8 1.9 3.4 3.4 C 24-25 Metallerzeugung, Metallerzeugnisse 1927 2018 4863 4894 2.3 2.4 5.7 5.7 C 26-27 Elektrotechnik, Elektronik, Uhren, Optik 2593 2517 6342 6284 2.6 2.6 6.5 6.4 811 833 2784 2772 3.7 3.8 12.7 12.6 4.9 C 2652 Uhren C 28 Maschinenbau 1701 1617 3748 3847 2.1 2.0 4.7 C 29-30 Fahrzeugbau 263 262 464 450 2.9 2.9 5.2 5.0 C 31-33 Möbel; Reparatur von Maschinen 680 577 1381 1414 1.5 1.3 3.1 3.2 D 35 Energieversorgung 284 243 324 325 1.5 1.3 1.7 1.7 E 36-39 Recycling; Wasserversorgung 229 230 387 378 2.2 2.2 3.6 3.6 F 41-43 Baugewerbe G 45-47 Handel; Reparatur- und Autogewerbe 6706 6816 8109 8390 2.9 2.9 3.5 3.6 16241 14511 22614 22366 3.1 2.8 4.4 4.3 G 45 Autohandel- und reparatur 1503 1356 2391 2281 2.1 1.9 3.4 3.2 G 46 Grosshandel 5317 4817 8427 8390 3.2 2.9 5.0 5.0 G 47 H 49-53 Detailhandel 9421 8338 11796 11695 3.4 3.0 4.2 4.2 Verkehr und Transport 3563 3500 5526 5595 2.2 2.2 3.5 3.5 12912 11788 14984 16935 7.3 6.7 8.5 9.6 1896 1691 3570 3667 1.8 1.6 3.4 3.5 I 55-56 Gastgewerbe J 58- 63 Information und Kommunikation J 62 Informatik 1111 1015 1948 1987 2.5 2.3 4.5 4.6 Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 3263 3152 6180 6370 1.5 1.4 2.8 2.9 K 64 Banken 2171 2174 4258 4304 1.6 1.6 3.1 3.1 K 65 Versicherungen 780 690 1060 1085 1.5 1.4 2.1 2.1 L 68 Grundstücks- und Wohnungswesen 770 691 1017 1047 2.0 1.8 2.7 2.8 M 69-75 Freiberufliche, technische und wissenschaftliche DL 3495 3198 7018 7176 1.5 1.4 3.0 3.1 369 304 494 503 2.9 2.4 3.9 3.9 K 64-66 M 72 Forschung und Entwicklung N 77-82 Sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen2) 10268 10781 15732 16339 … … … … O 84 Öffentl. Verwaltung, Sozialversicherungen 4808 4016 3938 3841 3.5 2.9 2.9 2.8 2.5 P 85 Erziehung und Unterricht 3095 2648 4822 4773 1.6 1.4 2.5 Q 86-89 Gesundheits- und Sozialwesen 6742 6087 8447 8389 2.0 1.8 2.6 2.5 R 90-93 Kunst, Unterhaltung und Erholung 1577 1429 1726 1749 5.0 4.5 5.5 5.5 S 94-96 Sonstige Dienstleistungen 2972 2679 3759 3712 3.4 3.0 4.2 4.2 T 97-98 Private Haushalte mit Hauspersonal 772 793 829 800 … … … … 16386 14697 19236 19794 … … … … Keine Angaben, übrige 1) Seit Juni 2009 werden die Wirtschaftszweige nach der Gliederung und Terminologie der Wirtschaftszweig-Nomenklatur NOGA 2008 ausgewiesen, welche ihren Vorgänger NOGA 2002 ersetzt. Die Zeitreihe wurde auf das Jahr 2004 zurückgerechnet; es treten somit keine Zeitreihenbrüche auf. 2) Die Arbeitslosenquote für NOGA N 77-82 kann nicht berechnet werden, weil bei der NOGA-Untergruppe 781 «Vermittlung von Arbeitskräften» auch Arbeitslose aus anderen Branchen erfasst werden. 3) Jahresdurchschnitt. 4) Die Arbeitslosenquoten für die einzelnen Wirtschaftszweige werden auf der Grundlage der Volkszählung 2000 erstellt. B 8.10 Quelle: SECO Info-Telefon 031/322 28 92 E-Mail: [email protected] Internet: www.amstat.ch Langzeitarbeitslose Anzahl Total Deutsche Schweiz Westschweiz und Tessin Anteile am Total der Arbeitslosen in % 20071) 20081) Sept. 2009 Okt. 2009 20071) 20081) Sept. 2009 Okt. 2009 20465 15731 21002 22416 18.7 15.5 13.6 14.2 9268 6969 10079 10921 14.6 11.8 10.4 11.0 11197 8763 10923 11495 24.4 20.4 18.9 19.4 14.3 Frauen 10069 7640 9666 10202 19.0 15.8 13.9 Männer 10396 8091 11336 12214 18.5 15.1 13.4 14.1 Schweizer 11857 8989 11397 12075 18.9 15.8 12.8 13.4 Ausländer 8608 6742 9605 10341 18.6 15.1 14.7 15.2 15–24 Jahre 1169 753 1244 1357 6.4 4.6 4.1 4.6 25–49 Jahre 11144 8488 12112 13044 16.8 13.5 13.0 13.5 50 und mehr 8153 6491 7646 8015 33.4 28.7 24.4 24.6 1) Jahresdurchschnitt. Quelle: SECO Info-Telefon: 031/322 28 92 E-Mail: [email protected], Internet: www.amstat.ch 96 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009 Aktuelle Wirtschaftsdaten B 8.11 Registrierte Arbeitslose nach Berufsgruppen1) Anzahl Total Anteile in % 20072) 20082) Sept. 2009 Okt. 2009 2007 2008 Sept. 2009 Okt. 2009 109189 101725 154409 158138 100 100 100 100 11 Land- und Forstwirtschaft, Tierzucht 1716 1658 1968 2220 1.6 1.6 1.3 1.4 21 Lebens-/Genussmittelherst. und -verarbeitung 1002 838 1345 1392 0.9 0.8 0.9 0.9 552 473 831 834 0.5 0.5 0.5 0.5 36 53 113 117 0.0 0.1 0.1 0.1 6685 6716 2.1 2.3 4.3 4.2 2.4 22 Textil- und Lederherstellung und -verarbeitung 23 Keramik- und Glasverarbeitung 24 Metallverarbeitung und Maschinenbau 2308 2325 25 Elektrotechnik, Elektronik, Uhrenindustrie, Fahrzeug- und Gerätebau sowie -unterhalt 1857 1790 3914 3836 1.7 1.8 2.5 26 Holzverarbeitung, Papierherstellung und -verarb. 654 635 1098 1027 0.6 0.6 0.7 0.6 27 Graphische Industrie 660 535 1009 1030 0.6 0.5 0.7 0.7 28 Chemie- und Kunststoffverfahren 29 Übrige be- und verarbeitende Berufe 522 456 856 847 0.5 0.4 0.6 0.5 3991 3737 5749 5821 3.7 3.7 3.7 3.7 31 Ingenieurberufe 952 871 1834 1849 0.9 0.9 1.2 1.2 32 Techniker/innen 697 636 1229 1248 0.6 0.6 0.8 0.8 33–34 Technische Zeichner/innen und Fachkräfte 1288 1122 2195 2202 1.2 1.1 1.4 1.4 35 Maschinisten/Maschinistinnen 1089 1149 2056 2102 1.0 1.1 1.3 1.3 36 Informatik 1770 1620 3071 3093 1.6 1.6 2.0 2.0 41 Baugewerbe 7974 8142 9611 10269 7.3 8.0 6.2 6.5 42 Bergbau, Stein- und Baustoffherst. sowie -verarb. 106 100 135 143 0.1 0.1 0.1 0.1 51 Handel und Verkauf 11485 10297 16267 16279 10.5 10.1 10.5 10.3 52 Werbung, Marketing, Tourismus und Treuhand 1736 1773 3337 3352 1.6 1.7 2.2 2.1 53 Transport und Verkehr 3361 3167 4873 5031 3.1 3.1 3.2 3.2 54 Post- und Fernmeldewesen 582 641 1036 1069 0.5 0.6 0.7 0.7 61 Gastgewerbe und Hauswirtschaft3) 15064 13737 17560 19281 13.8 13.5 11.4 12.2 6751 6367 8168 8852 6.2 6.3 5.3 5.6 62 Reinigung, Hygiene, Körperpflege 71 Unternehmer/innen, Direktoren/Direktorinnen und leitende Beamte/Beamtinnen 72 Kaufmännische und administrative Berufe 73 5133 4996 7505 7643 4.7 4.9 4.9 4.8 10487 9211 14369 14347 9.6 9.1 9.3 9.1 Bank- und Versicherungsgewerbe 1012 967 1722 1761 0.9 1.0 1.1 1.1 74 Sicherheits- und Ordnungspflege 872 833 1126 1160 0.8 0.8 0.7 0.7 75 Rechtswesen 328 315 459 469 0.3 0.3 0.3 0.3 81 Medienschaffende und verwandte Berufe 1111 1080 1522 1545 1.0 1.1 1.0 1.0 82 Künstlerische Berufe 1503 1372 2200 2183 1.4 1.3 1.4 1.4 4054 3651 4560 4551 3.7 3.6 3.0 2.9 825 801 1214 1275 0.8 0.8 0.8 0.8 4422 3868 4878 4946 4.0 3.8 3.2 3.1 147 138 216 213 0.1 0.1 0.1 0.1 83–84 Unterricht, Bildung, Seelsorge und Fürsorge 85 Wissenschaften 86 Gesundheitswesen 87 Sport und Unterhaltung 91 Dienstleistungsberufe, wenn nicht anderswo 345 315 435 457 0.3 0.3 0.3 0.3 92–93 Übrige Berufe 8386 8244 12908 12928 7.7 8.1 8.4 8.2 Keine Angabe 4414 3816 6355 6050 4.0 3.8 4.1 3.8 1) Gliederung der Berufsgruppen nach BN-2000 des Bundesamtes für Statistik. 2) Jahresdurchschnitt. 3) Davon entfallen auf die Hauswirtschaft 3150 Personen (Ø 2007), 2966 Personen (Ø 2008), 3386 Personen (Okt. 2009). B 8.12 Registrierte Arbeitslose nach Altersklassen Arbeitslosenquoten in %1) B 8.13 20072) 20082) Sept. 2009 Okt. 2009 Total 2.8 2.6 3.9 4.0 Total 15–19 2.3 2.0 3.9 3.5 20–24 3.9 3.5 6.4 Quelle: SECO Info-Telefon: 031/322 28 92 E-Mail: [email protected] Internet: www.amstat.ch Registrierte Arbeitslose nach zuletzt ausgeübter Funktion Anteile in % 20071) 20081) Sept. 2009 Okt. 2009 100 100 100 100 Selbständigerwerbende 1.0 0.9 0.7 0.7 6.4 Kaderfunktion 5.8 5.7 5.6 5.5 25–29 3.4 3.2 5.0 5.2 Fachfunktion 52.9 53.3 57.9 58.0 30–34 2.7 2.6 3.8 3.9 Hilfsfunktion 33.7 34.1 29.4 30.0 35–39 2.5 2.3 3.3 3.4 Lehrling 3.2 2.9 3.1 2.7 40–44 2.7 2.5 3.6 3.8 Heimarbeiter 0.2 0.2 0.1 0.1 45–49 2.6 2.5 3.7 3.8 Schüler, Studierende 3.2 2.8 2.4 2.3 50–54 2.2 2.1 3.1 3.2 55–59 2.4 2.2 3.0 3.1 60 und älter 3.2 2.8 3.7 3.8 1) Vgl. Tabelle B8.4, Fussnote 1. 2) Jahresdurchschnitt. 1) Jahresdurchschnitt. Quelle: SECO Info-Telefon: 031/322 28 92 E-Mail: [email protected] Internet: www.amstat.ch 97 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009 Quell: SECO Info-Telefon: 031/322 28 92 E-Mail: [email protected] Internet: www.amstat.ch Aktuelle Wirtschaftsdaten B9 Arbeitszeit B 9.1 Tatsächliches jährliches Arbeitsvolumen und tatsächliche Jahresarbeitszeit gemäss Inlandkonzept1) Tatsächliche Jahresarbeitszeit in Stunden pro Arbeitsstelle2) Tatsächliches jährliches Arbeitsvolumen in Mio. Stunden 2003 2004 2005 2006 Männer 4383 4455 4463 4523 Frauen 2447 2519 2542 2589 2007 2003 2004 4604 1812 1843 2646 1242 1269 2005 2006 2007 1827 1799 1792 1264 1256 1240 Geschlecht Nationalität Schweizer 5050 5150 5136 5179 5232 1525 1556 1543 1521 1503 Ausländer 1780 1824 1868 1932 2018 1651 1671 1663 1651 1653 Wirtschaftsabschnitte Noga A,B Land- und Forstwirtschaft C,D,E Industrie, Energie- und Wasserversorgung F Baugewerbe G Handel, Reparaturgewerbe 363 365 358 378 384 2077 2153 2153 2148 2077 1216 1235 1258 1271 1297 1687 1735 1729 1709 1705 516 528 535 539 540 1763 1806 1788 1754 1741 1056 1077 1057 1053 1057 1578 1606 1593 1561 1545 1546 H Gastgewerbe 396 401 407 400 411 1586 1612 1600 1571 I Verkehr und Nachrichten 459 459 458 456 458 1620 1634 1628 1608 1617 J Kredit- und Versicherungsgewerbe 386 388 381 394 408 1709 1748 1739 1723 1729 K Immobilien, Informatik, F&E 796 820 835 865 909 1559 1589 1560 1544 1541 L Öffentliche Verwaltung 310 318 316 337 329 1535 1527 1528 1508 1467 M Unterrichtswesen3) … … … … … … … … … … N Gesundheits- und Sozialwesen 652 685 695 706 719 1338 1365 1370 1357 1343 O Sonstige Dienstleistungen 268 276 277 289 299 1292 1293 1272 1268 1258 P Private Haushalte 44 44 45 45 54 678 684 686 700 740 1927 Beschäftigungsgrad Vollzeit (90%-100%) 5614 5725 5735 5792 5867 1931 1967 1956 1935 Teilzeit (weniger als 90%) 1216 1249 1269 1319 1383 821 837 834 834 834 859 879 893 932 979 1229 1249 1247 1246 1244 davon Teilzeit I (50-89%) davon Teilzeit II (weniger als 50%) Total 357 370 376 387 403 456 469 467 465 464 6830 6974 7004 7111 7250 1556 1584 1573 1554 1542 1) Total aller produktiven Tätigkeiten innerhalb des Schweizer Wirtschaftsgebietes. 2) Die hier verwendeten Beschäftigungszahlen berücksichtigen im Unterschied zur Beschäftigungsstatistik (Besta) auch den Primärsektor, die Beschäftigten mit weniger als 6 Arbeitsstunden pro Woche, die Heimarbeiter, die Angestellten von Privathaushalten und die Selbständigen ohne Betrieb. 3) Für das Unterrichtswesen wird in der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung (Sake), welche die Hauptquelle der Arbeitsvolumenstatistik (Avol) bildet, gegenwärtig die Arbeitszeit, aufgeteilt in Wochen mit und in Wochen ohne Unterricht, nicht ausreichend berücksichtigt. Daher wird zurzeit darauf verzichtet, die Daten für diesen Wirtschaftsabschnitt zu publizieren. B 9.2 Quelle: BFS Info-Telefon: 032/713 64 86 E-Mail: [email protected] Internet: www.statistik.admin.ch Betriebsübliche wöchentliche Arbeitszeit Jahresdurchschnitt in Std. pro Woche Noga-Abschnitte1) 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 A–O Total 41.8 41.7 41.7 41.7 41.6 41.6 41.7 41.7 41.6 A Sektor 1 43.2 43.1 43.0 43.0 42.8 42.8 42.9 42.8 42.6 2008 Landwirtschaft, Jagd und verbundene Dienstleistungen ... ... ... ... ... ... 42.9 42.8 42.6 Forstwirtschaft ... ... ... ... ... ... 43.1 43.1 43.2 C-F Sektor 2 41.5 41.5 41.4 41.4 41.3 41.3 41.4 41.4 41.3 C D Bergbau und Gewinnung von Steinen/Erden Industrie, Verarbeitendes Gewerbe 42.0 41.3 41.9 41.2 42.1 41.2 42.0 41.2 42.0 41.2 42.0 41.2 42.7 41.2 42.6 41.2 42.7 41.2 E Energie- und Wasserversorgung 41.3 41.2 41.2 41.1 41.2 41.2 41.3 41.2 41.3 F Baugewerbe 42.0 42.0 41.9 41.8 41.7 41.7 41.7 41.7 41.6 41.7 G-O Sektor 3 41.9 41.8 41.8 41.8 41.7 41.7 41.7 41.7 G Handel, Reparaturgewerbe 42.1 42.1 41.9 41.9 41.9 41.9 41.8 41.8 41.9 H Gastgewerbe 42.2 42.2 42.2 42.2 42.1 42.1 42.1 42.1 42.0 I Verkehr und Nachrichtenübermittlung 42.2 41.9 42.0 42.0 42.0 42.1 42.1 42.2 42.2 J Kredit- und Versicherungsgewerbe 41.5 41.4 41.5 41.5 41.5 41.5 41.4 41.4 41.4 K Immobilien, Vermietung, Informatik, F&E 41.8 41.8 41.7 41.7 41.7 41.8 41.7 41.6 41.6 L Öffentliche Verwaltung 41.6 41.6 41.6 41.6 41.6 41.5 41.3 41.4 41.4 M Unterrichtswesen 41.6 41.5 41.4 41.5 41.4 41.5 41.5 41.4 41.2 N Gesundheits- und Sozialwesen 41.7 41.7 41.6 41.6 41.5 41.5 41.5 41.5 41.6 O Sonstige Dienstleistungen 41.9 41.7 41.8 41.9 41.7 41.6 41.8 41.8 41.8 1) Ab 2006 ist die Datenerfassung gemäss der Nomenklatur Noga verbessert, und zwar aufgrund einer direkten Codierung der in der Datenbasis Sammelstelle für die Statistik der Unfallversicherung (SSUV). Dies hat einen leichten Serienbruch gegenüber den Vorjahresdaten zur Folge. 98 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009 Quelle: BFS Info-Telefon: 032/713 64 86 (aufgrund der Daten der SSUV) E-Mail: [email protected] Internet: www.statistik.admin.ch Aktuelle Wirtschaftsdaten B 10 Löhne B 10.1 Monatlicher Bruttolohn1) nach Wirtschaftszweigen, 2008 Monatlicher Bruttolohn, Zentralwert (Median)2) in Franken Anforderungsniveau des Arbeitsplatzes3) Insgesamt Wirtschaftszweige (Noga) Privater Sektor 1+2 3 4 Total Frauen Männer Total Frauen Männer Total Frauen Männer Total Frauen Männer 5777 4997 6198 7455 6456 7942 5560 5095 5789 4422 4116 4806 15 Herstellung von Nahrungsmitteln und Getränken 5273 4516 5656 6861 5946 7166 5385 4754 5644 4309 3917 4685 17 Textilgewerbe 5026 4173 5680 6449 5608 6955 5200 4436 5720 4219 3770 4856 5525 21 Papier- und Kartongewerbe 5937 4606 6192 7522 6082 7807 5973 5261 6114 5073 4014 22 Verlag, Druck, Vervielfältigung 6444 5521 6880 7583 6600 7992 6318 5742 6608 4949 4333 5514 23–24 Kokerei, chemische Industrie 7774 7094 8087 10590 9637 10999 7321 6825 7568 5588 4626 5980 27–28 Metallbe- und verarbeitung 5004 5506 4520 5824 7103 6067 7327 5720 5242 5830 4615 4050 29, 34–35 Maschinen- und Fahrzeugbau 5778 5195 5833 7361 6275 7486 5707 5452 5746 5080 4509 5169 40–41 Energie- und Wasserversorgung 5616 4720 5783 6807 6047 6909 5608 5027 5695 4717 4198 4949 6366 5196 6553 7569 6595 7681 6006 5443 6088 4824 4089 5161 45 Baugewerbe 51 Handelsvermittlung, Grosshandel 6311 5623 6744 8333 6869 9032 5891 5571 6066 4643 4267 4851 52 Detailhandel und Reparatur 4471 4235 5163 5831 5075 6628 4459 4256 4983 4123 4031 4436 55 Gastgewerbe 4000 3856 4195 4813 4516 5159 4113 3986 4286 3683 3647 3729 65 Kreditgewerbe 9127 7143 10714 12222 9881 13150 7064 6434 7810 6519 6250 6908 66 Versicherungsgewerbe 7768 6362 9385 9733 7809 10558 6598 6065 7796 5523 5417 5982 Öffentlicher Sektor (Bund) 6985 6357 7300 9781 9101 9943 6825 6467 6993 5525 5125 5607 Kantonaler öffentlicher Sektor 7515 6884 8333 9090 8159 9802 6775 6469 7166 5337 5003 5823 1) Standardisierter Monatslohn (Vollzeitäquivalent basierend auf 4 1/3 Wochen à 40 Arbeitsstunden). 2) Für die eine Hälfte der Arbeitsstellen liegt der standardisierte Lohn über, für die andere Hälfte dagegen unter dem ausgewiesenen Zentralwert (Median). 3) 1 = Verrichtung höchst anspruchsvoller und schwierigster Arbeiten. 2 = Verrichtung selbstständiger und qualifizierter Arbeiten. 3 = Berufs- und Fachkenntnisse vorausgesetzt. 4 = Verrichtung einfacher und repetitiver Tätigkeiten. B 10.2 Quelle: BFS Info-Telefon: 032/713 64 29 E-Mail: [email protected] Internet: www.statistik.admin.ch Lohnentwicklung Veränderung in % gegenüber Vorjahr (Jahresdurchschnitt) Noga-Abschnitte 2003 2004 2005 2006 2007 2008 Nominal Total 1.4 0.9 1.0 1.2 1.6 2.0 A (01.12, 02) Gartenbau, Forstwirtschaft 1.4 0.9 ... ... ... … C,E Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden, Energie- und Wasserversorgung 1.2 0.8 1.1 1.2 1.5 1.8 D Verarbeitendes Gewerbe, Industrie 1.2 0.7 1.3 1.1 1.5 1.8 F Baugewerbe 1.0 0.4 1.1 1.1 1.7 2.0 2.2 G,H Handel, Reparatur, Gastgewerbe 1.5 1.0 1.2 1.0 1.4 I Verkehr und Nachrichtenübermittlung 1.6 1.4 0.4 0.8 1.8 1.9 J,K Kredit- und Vers.-Gewerbe, Immobilien, Vermarktung, Informatik, F&E 1.6 1.3 0.9 1.5 2.1 2.2 L Öffentliche Verwaltung, Landesverteidigung, Sozialversicherungen 1.4 0.6 1.1 1.1 1.6 2.5 M,N,O Unterrichtswesen, Gesundheits- und Sozialwesen, sonstige öffentliche Dienstleistungen, persönliche Dienstleistungen Real Total1) 1.7 1.3 0.6 1.4 1.3 2.0 0.8 0.1 -0.2 0.1 0.9 -0.4 1) Deflationiert mit dem Landesindex der Konsumentepreise (Jahresdurchschnitt). B 10.3 Quelle: BFS (aufgrund der Daten der SSUV) Info-Telefon: 032/713 64 29 E-Mail: [email protected] Internet www.statistik.admin.ch Nominal- und Reallohnindex, 1939 = 100 1980 1985 1990 1995 2000 2003 2004 2005 2006 2007 2008 1058 1323 1595 1887 1963 2076 2095 2115 2140 2175 2219 Männer 1005 1256 1511 1789 1856 1958 1975 1992 2014 2049 2092 Frauen 1162 1459 1775 2087 2190 2334 2360 2386 2417 2453 2499 Real Total 254 259 272 279 279 289 289 289 289 292 290 Männer 241 246 257 264 264 272 272 271 271 274 273 Frauen 279 285 302 307 311 324 325 325 326 328 326 Nominal total Quelle: BFS Bis 1993: Oktoberlohnerhebung, ab 1994: aufgrund der Daten der SSUV Info-Telefon: 032/713 64 29 E-Mail: [email protected] Internet: www.statistik.admin.ch 99 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009 Aktuelle Wirtschaftsdaten B 10.4 Nominallohnindex, 1993=100 Total Total 2007 2008 118.5 120.9 Total Abteilung (Noga) Total 2007 2008 Männer 2008 Frauen 2008 118.5 120.9 120.0 123.5 Abschnitt (Noga) 10–14, 40–41 Bergbau u. Gewinnung v. Steinen u. Erden, Energie- und Wasserversorgung 116.8 119.3 15–16 H. v. Nahrungsm. und Getränken, Tabakverarb. 115.3 117.0 C, E Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden, Energie- und Wasserversorgung 116.8 119.3 119.3 … D Verarbeitendes Gewerbe, Industrie 118.0 120.1 118.7 126.3 17–18 Herstellung von Textilien und Bekleidung 115.5 117.1 F Baugewerbe 117.1 119.5 119.5 … 20 Be- und Verarbeitung von Holz 115.8 117.9 G, H Handel, Reparatur, Gastgewerbe 118.7 121.2 120.1 123.0 112.0 113.8 I Verkehr und Nachrichtenübermittlung 114.8 117.0 116.7 117.6 J, K Kredit- und Versicherungsgewerbe, Immobilienwesen, Vermietung, Informatik, F&E, Erbringung von Dienstleistungen für Unternehmen 125.9 128.7 128.1 129.6 L Öffentliche Verwaltung, Landesverteidigung, Sozialversicherung 115.4 118.3 117.3 121.2 M, N, O Unterrichtswesen, Gesundheits- und Sozialwesen, sonstige öffentliche Dienstleistungen, persönliche Dienstleistungen 117.3 119.7 119.0 120.5 21–22 Papier-, Karton-, Verlags- und Druckgewerbe 19, 23–25 H. v. Lederwaren und Schuhen, Kokerei, chemische Industrie, H. v. Gummi- und Kunststoffwaren 128.0 130.6 26 Herstellung v. sonst. nichtmetallischen Mineralien 116.2 117.8 27–28 Metallbe- und -verarbeitung 29, 34–35 Maschinen- und Fahrzeugbau 116.4 118.1 115.7 118.1 30–33 H. v. elektr. und elektron. Geräten, Feinmechanik 119.5 121.7 36 H. v. Möbeln, Schmuck u. sonst. Erzeugn. 115.3 117.3 119.5 45 Baugewerbe 117.1 50 Handel, Instandhalt. u. Reparatur v. Autos 116.4 118.9 51 Handelsvermittlung und Grosshandel 118.3 121.3 Wirtschaftssektor 52 Detailhandel, Reparatur von Gebrauchsgütern 119.4 121.7 C-F Sektor II 117.7 119.9 119.0 125.7 55 Gastgewerbe 118.7 120.9 G-O Sektor III 119.1 121.6 120.9 123.0 60–63 Verkehr 109.5 111.4 127.2 64 Nachrichtenübermittlung 124.4 65 Kreditgewerbe 130.2 133.3 66 Versicherungsgewerbe 130.2 133.1 67 Mit Kredit- und Versicherungsgew. verb. Tätigkeit 129.6 131.3 70–74 Immobilienwesen, Vermietung, Informatik, F&E, Erbringung von Dienstleistungen für Unternehmen 121.2 123.8 75 Öffentl. Verwaltung, Landesverteid., Sozialversich. 115.4 118.3 80 Unterrichtswesen 115.0 117.5 85 Gesundheits- und Sozialwesen 117.8 120.0 90–93 Erbringung von sonstigen öffentlichen und persönlichen Dienstleistungen 118.7 121.3 Quelle : BFS (aufgrund der Daten der SSUV) Info-Telefon: 032/713 64 29 E-Mail: [email protected] Internet: www.statistik.admin.ch B 11 Sozialversicherungen B 11.1 Betriebsrechnungen und Gesamtrechnung der Sozialversicherungen: Einnahmen und Ausgaben1) Einnahmen Ausgaben Beiträge 20072) in Mio. Fr. Alters- und Hinterlassenenversicherung AHV Versicherte, Arbeitgeber Öffentliche Hand 2006 2007 2008 in Mio. Fr. in % in Mio. Fr. Sozialleistungen 20072) in Mio. Fr. in % 2006 2007 2008 in Mio. Fr. in % 34390 34801 31592 25274 72.6 9230 26.5 31682 33303 33878 33152 99.5 Ergänzungsleistungen zur AHV 1731 1827 2072 – – 1827 100.0 1731 1827 2072 1827 100.0 Invalidenversicherung IV1) 9904 10315 9633 4243 41.1 5952 57.7 11460 11905 11092 11136 93.5 Ergänzungsleistungen zur IV 1349 1419 1608 – – 1419 100.0 1349 1419 1608 1419 100.0 Berufliche Vorsorge BV3) 53734 58560 … 42862 73.2 – – 36081 36650 … 28407 77.5 Krankenversicherung KV 19685 20245 … 16293 80.5 3442 17.0 18737 19654 … 18561 94.4 7674 8014 … 6238 77.8 – – 5485 5531 … 4762 86.1 999 939 776 907 96.6 – – 1321 1336 1437 1332 99.7 Arbeitslosenversicherung ALV 4651 4820 5138 4404 91.4 402 8.3 5706 4798 4520 4084 85.1 Familienzulagen FZ3) 5009 5145 … 5004 97.3 104 2.0 4980 5090 … 4922 96.7 137677 146280 … 104732 71.6 22376 15.3 117923 121022 … 109111 90.2 Unfallversicherung UV Erwerbsersatzordnung EO Total der Gesamtrechnung1),4) 1) Die harmonisierten Daten der Gesamtrechnung der Sozialversicherungen können von den Angaben der Betriebsrechnungen der einzelnen Sozialversicherungen abweichen. In den Daten 2007/2008 der IV sind die Veränderungen infolge NFA dem finanziellen Ablauf entsprechend enthalten (Vergleichbarkeit). Für Daten inkl. NFA-Buchungen vgl. SVS 2009, Tab. IV 1.3. 2) Letztes vollständig verfügbares Jahr. 3) Schätzung BSV. 4) Konsolidierte Rechnung, d.h. Doppelzählungen sind bereinigt. 100 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009 Quelle: BSV Info-Telefon: 031/322 90 23 E-Mail: [email protected] Internet: www.bsv.admin.ch Aktuelle Wirtschaftsdaten B 11.2 Betriebsrechnungen und Gesamtrechnung der Sozialversicherungen: Saldi/Reserven/Bezügerinnen und Bezüger Stand Kapitalkonto Ende Jahr1) in Mio. Fr. Saldo in Mio. Fr. Alters- und Hinterlassenenversicherung AHV 2007 2008 2006 2007 2008 2006 2007 2008 2708 1499 -2286 32100 40637 38351 1914 1974 2037 – – – – – – 157 159 162 -1556 -1590 -1460 -9330 -10920 -12379 492 479 402 Ergänzungsleistungen zur AHV Invalidenversicherung IV3) Ergänzungsleistungen zur IV Berufliche Vorsorge BV Krankenversicherung KV Unfallversicherung UV Erwerbsersatzordnung EO Arbeitslosenversicherung ALV Familienzulagen FZ Total der Gesamtrechnung4) Bezügerinnen und Bezüger in 10002) 2006 – – – – – – 96 98 102 17652 21910 … 604400 625200 … 896 905 … 948 590 … 9604 10231 … 6140 6171 … 2190 2483 … 38387 41051 … 112 111 110 -321 -397 -661 2541 2143 1483 323 334 339 -1054 22 618 -3729 -3708 -3090 299 261 244 29 55 … … … … ... ... … 19755 25258 … 673972 704633 … ... ... … 1) BV: Bilanzsumme der Pensionskassen, bereinigt um Kreditoren und Passivhypotheken. UV, KV: Rückstellungen, Reserven. 2) AHV, IV und EL: Anzahl Personen. KV: Personen, welche mindestens einmal ambulante oder stationäre Kosten verursacht haben. UV: Rentenbezüger, ALV: Taggeldbezüger. EO: Ab Mitte 2005 inkl. Bezügerinnen von Mutterschaftsentschädigungen. 3) In den Daten 2007/2008 der IV sind die Veränderungen infolge NFA dem finanziellen Ablauf entsprechend enthalten (Vergleichbarkeit). Für Daten inkl. NFA-Buchungen vgl. SVS 2009, Tab. IV 1.3. 4) Die harmonisierten Daten der Gesamtrechnung der Sozialversicherungen können von den Angaben der Betriebsrechnungen der einzelnen Sozialversicherungen abweichen. B 11.3 Quelle: BSV Info-Telefon: 031/322 90 23 E-Mail: [email protected] Internet: www.bsv.admin.ch Arbeitslosenversicherung In 1000 Fr. Einnahmen total davon Beiträge der Versicherten und Arbeitgeber Ausgaben total Veränderung in % gegenüber Vorjahr 2005 2006 2007 2008 2005 2006 2007 2008 5233387 5253400 5389508 5710092 -0.7 0.4 2.6 5.9 4361933 4501398 4680227 4997528 0.1 3.2 4.0 6.8 7111731 6307656 5367996 5092387 -5.7 -11.3 -14.9 -5.1 davon Leistungen insgesamt 5508742 4762272 3881656 3631597 -6.7 -13.6 -18.5 -6.4 Arbeitslosenentschädigung 4625748 4024710 3279948 3066369 -8.1 -13.0 -18.5 -6.5 57058 27499 11861 17900 -44.4 -51.8 -56.9 50.9 105081 80524 14137 20773 128.0 -23.4 -82.4 46.9 Kurzarbeitsentschädigungen Schlechtwetterentschädigungen Insolvenzentschädigungen 41136 33531 28660 26363 -5.8 -18.5 -14.5 -8.0 Arbeitsmarktmassnahmen 679718 596008 547050 500192 -0.6 -12.3 -8.2 -8.6 Quelle: SECO Info-Telefon: 031/300 71 37 B 11.4 Bezüger der Arbeitslosenversicherung Veränderung in % gegenüber Vorjahr 2006 2007 2008 Bezüger Total 299282 261341 Männer 154824 133972 Frauen 144458 Bezugstage1) Total 2006 2007 2008 244030 -7.2 -12.7 -6.6 127710 -9.3 -13.5 -4.7 127369 116320 -4.9 -11.8 -8.7 -8.3 28786152 23505853 21545828 -11.5 -18.3 Männer 14563109 11814997 11046908 -14.0 -18.9 -6.5 Frauen 14223043 11690856 10498920 -8.8 -17.8 -10.2 -2.2 Durchschnittliche Bezugsdauer je Bezüger in Tagen Total 96 90 88 -4.8 -6.3 Männer 94 88 86 -5.3 -6.4 -2.3 Frauen 98 92 90 -4.6 -6.1 -2.2 Durchschnittliche Auszahlungen je Bezüger in Fr.2) Total 12221 2985 2810 -6.1 -75.6 -5.9 Männer 13758 1725 1650 -6.6 -87.5 -4.3 Frauen 10547 1261 1159 -4.8 -88.0 -8.1 2.4 Durchschnittliche Auszahlungen je Bezugstag und Bezüger in Fr. Total 127 127 130 -1.6 0.0 Männer 146 146 149 -1.6 0.0 2.1 Frauen 107 108 110 -0.8 0.9 1.9 1) Inkl. Einstelltage. 2) Nettoauszahlung : Taggelder + Zulagen – Abzüge. Quelle: SECO Info-Telefon: 031/322 27 42 101 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009 Aktuelle Wirtschaftsdaten B11.5 Krankenversicherungsprämien-Index: Zusatzversicherungen nach Kanton Index (1999 = 100) Veränderung in % gegenüber Vorjahr Kanton 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2003 2004 2005 2006 2007 Zürich 119.0 120.5 121.9 126.6 127.2 129.3 0.8 1.3 1.1 3.8 0.5 2008 1.7 Bern 118.1 119.7 120.5 122.7 122.6 123.4 1.2 1.4 0.7 1.9 -0.1 0.7 Luzern 114.3 115.8 116.6 119.4 119.9 120.8 0.7 1.3 0.7 2.4 0.5 0.7 Uri 113.8 115.3 116.0 118.5 119.1 120.6 0.4 1.3 0.7 2.1 0.5 1.3 Schwyz 114.0 115.4 116.2 120.1 120.7 121.9 0.6 1.2 0.7 3.4 0.5 1.0 Obwalden 115.8 117.3 118.1 121.3 121.9 122.8 0.7 1.3 0.7 2.8 0.5 0.7 Nidwalden 115.7 117.2 118.0 120.6 121.2 122.1 0.4 1.3 0.7 2.2 0.5 0.7 Glarus 111.6 112.9 114.2 118.4 119.0 120.5 0.5 1.2 1.1 3.7 0.5 1.3 Zug 112.6 114.1 114.9 117.1 117.7 118.5 0.4 1.3 0.7 1.9 0.5 0.7 0.7 Freiburg 115.1 116.6 117.4 119.6 120.2 121.1 0.7 1.3 0.7 1.9 0.5 Solothurn 115.3 116.9 117.7 120.3 120.9 122.1 1.1 1.3 0.7 2.2 0.5 1.0 Basel-Stadt 120.9 122.5 123.9 126.6 127.2 128.3 1.0 1.3 1.1 2.1 0.5 0.9 Basel-Landschaft 116.0 117.6 118.4 121.1 121.7 122.4 0.6 1.3 0.7 2.3 0.5 0.6 Schaffhausen 118.4 119.9 120.7 124.5 125.1 127.0 1.0 1.2 0.7 3.2 0.5 1.4 Appenzell A.Rh. 114.3 115.7 116.4 118.2 118.8 120.5 0.7 1.2 0.7 1.5 0.5 1.4 Appenzell I.Rh. 112.8 114.1 114.9 117.1 117.7 118.9 0.4 1.2 0.7 1.9 0.5 1.1 St. Gallen 115.6 117.0 118.3 122.1 122.7 124.7 0.7 1.2 1.1 3.2 0.5 1.6 Graubünden 113.9 115.2 116.0 117.4 118.0 118.9 0.7 1.2 0.7 1.2 0.5 0.7 Aargau 115.6 117.1 117.9 121.0 121.6 122.9 1.0 1.3 0.7 2.6 0.5 1.0 Thurgau 114.8 116.3 117.1 119.9 120.5 121.4 0.6 1.3 0.7 2.4 0.5 0.7 Tessin 115.5 116.9 117.7 119.4 120.0 121.2 0.6 1.2 0.7 1.5 0.5 1.0 Waadt 116.0 117.6 118.9 124.2 124.8 126.3 0.9 1.3 1.1 4.5 0.5 1.2 Wallis 113.4 114.7 116.2 121.0 121.6 123.1 0.9 1.1 1.4 4.1 0.5 1.2 Neuenburg 116.0 117.6 118.4 120.8 121.4 122.3 0.8 1.3 0.7 2.0 0.5 0.7 Genf 116.1 117.6 118.9 123.4 124.0 126.4 0.8 1.3 1.1 3.8 0.5 1.9 Jura 115.1 116.6 117.4 120.9 121.5 122.7 0.4 1.3 0.7 2.9 0.5 1.0 Schweiz 116.4 117.9 118.9 122.4 123.0 124.4 0.8 1.3 0.9 2.9 0.4 1.2 Quelle: BFS Info-Telefon: 032/713 65 04 E-Mail: [email protected] Internet: www.statistik.admin.ch B11.6 Krankenversicherungsprämien-Index: Zusatzversicherungen nach Produkt Index (1999=100) Gewichtung 2008 Veränderung in % gegenüber Vorjahr 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2003 2004 2005 2006 2007 100.000 116.4 117.9 118.9 122.4 123.0 124.4 0.8 1.3 0.9 2.9 0.4 1.2 Allgemeine Abteilung ganze Schweiz 24.925 110.0 113.3 114.2 113.4 113.3 114.4 1.9 3.0 0.8 -0.7 -0.1 0.9 Männer 0.9 Zusatzversicherungen (Spital) 2008 11.420 110.1 113.5 114.4 113.6 113.5 114.5 2.0 3.1 0.8 -0.7 -0.1 10 Jahre (0-18 Jährige) 0.693 117.8 120.9 121.8 121.0 120.9 122.1 9.0 2.6 0.8 -0.7 -0.1 1.0 20 Jahre (19-35 Jährige) 1.889 108.9 112.3 113.0 112.3 112.2 113.2 1.5 3.1 0.7 -0.7 -0.1 0.8 42 Jahre (36-65 Jährige) 5.777 110.0 113.6 114.5 113.6 113.5 114.5 1.6 3.2 0.8 -0.7 -0.1 0.8 68 Jahre (66+ Jährige) 3.061 109.3 112.4 113.4 112.6 112.5 113.8 1.4 2.9 0.8 -0.7 -0.1 1.1 13.505 109.9 113.2 114.1 113.3 113.2 114.3 1.8 3.0 0.8 -0.7 -0.1 0.9 Frauen 10 Jahre (0-18 Jährige) 0.683 115.3 118.3 119.3 118.5 118.3 119.6 6.7 2.6 0.8 -0.7 -0.1 1.0 20 Jahre (19-35 Jährige) 2.008 109.3 112.5 113.3 112.5 112.5 113.4 1.5 2.9 0.7 -0.7 -0.1 0.8 0.8 42 Jahre (36-65 Jährige) 6.118 109.8 113.4 114.2 113.4 113.3 114.3 1.5 3.2 0.8 -0.7 -0.1 68 Jahre (66+ Jährige) 4.696 109.3 112.4 113.4 112.6 112.5 113.8 1.4 2.9 0.8 -0.7 -0.1 1.1 42.274 117.9 118.6 119.4 123.8 124.8 125.1 0.3 0.6 0.7 3.6 0.8 0.3 0.3 Halbprivate Abteilung ganze Schweiz Männer 16.104 118.5 119.9 120.7 123.6 124.6 125.0 0.3 1.2 0.7 2.4 0.8 20 Jahre (0-35 Jährige) 0.726 117.6 118.7 118.9 120.4 122.1 122.2 -0.6 0.9 0.2 1.3 1.4 0.1 42 Jahre (36-65 Jährige) 8.679 116.2 117.5 117.7 119.5 121.2 121.6 -0.9 1.1 0.2 1.6 1.4 0.4 6.699 122.8 124.5 126.4 131.4 131.3 131.6 2.7 1.4 1.5 3.9 -0.1 0.3 26.170 117.5 117.8 118.6 123.9 124.9 125.2 0.3 0.3 0.7 4.4 0.8 0.2 68 Jahre (66+ Jährige) Frauen 20 Jahre (0-35 Jährige) 1.768 117.1 117.1 117.3 121.3 123.0 122.8 -0.4 0.0 0.2 3.4 1.4 -0.1 42 Jahre (36-65 Jährige) 13.959 115.4 115.7 116.0 120.1 121.8 122.0 -0.9 0.3 0.2 3.6 1.4 0.2 68 Jahre (66+ Jährige) 10.443 121.0 121.4 123.2 130.5 130.4 130.8 2.5 0.3 1.5 5.9 -0.1 0.3 Private Abteilung ganze Schweiz 32.801 120.1 121.2 122.7 128.5 128.8 132.0 0.7 0.9 1.3 4.7 0.3 2.5 Männer 2.5 14.594 120.7 122.3 123.9 128.4 128.8 132.1 0.8 1.3 1.3 3.7 0.3 20 Jahre (0-35 Jährige) 0.606 119.6 120.8 121.2 124.2 124.9 128.3 0.1 1.0 0.3 2.5 0.6 2.7 42 Jahre (36-65 Jährige) 7.443 118.9 120.3 120.8 123.8 124.5 128.3 0.1 1.2 0.4 2.5 0.6 3.0 6.545 124.6 126.4 129.9 137.0 136.8 139.5 2.2 1.4 2.8 5.4 -0.1 1.9 18.207 119.7 120.3 121.8 128.5 128.9 132.0 0.7 0.5 1.3 5.5 0.3 2.4 68 Jahre (66+ Jährige) Frauen 20 Jahre (0-35 Jährige) 1.002 119.2 119.4 119.8 126.0 126.7 130.0 0.4 0.1 0.3 5.2 0.6 2.6 42 Jahre (36-65 Jährige) 9.227 118.0 118.7 119.1 124.6 125.3 129.0 -0.1 0.6 0.4 4.6 0.6 2.9 68 Jahre (66+ Jährige) 7.978 123.0 123.5 127.0 135.6 135.5 137.9 2.1 0.4 2.8 6.8 -0.1 1.8 Quelle: BFS Info-Telefon: 032/713 65 04 E-Mail: [email protected] Internet: www.statistik.admin.ch 102 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009 Aktuelle Wirtschaftsdaten B11.7 Krankenversicherungsprämien-Index, Totalindex Schweiz Index (1999=100) Veränderung in % gegenüber Vorjahr 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2003 2004 2005 2006 2007 2008 Grundversicherung1) 133.0 142.1 145.6 151.5 153.3 151.7 10.1 6.8 2.5 4.0 1.2 -1.0 Zusatzversicherung 116.4 117.9 118.9 122.4 123.0 124.4 0.8 1.3 0.9 2.9 0.4 1.2 Total 127.4 134.0 136.7 141.7 143.1 142.5 7.0 5.2 2.0 3.7 1.0 -0.4 1) Bis 2003: Entwicklung der Durchschnittsprämie (Minimalfranchise) aller Versichertenkategorien. Ab 2004: Schätzung der durchschnittlichen Prämienentwicklung des gesamten Versichertenbestandes (inkl. Wahlfranchisen, Bonusversicherungen usw.) gemäss BAG. B11.8 Quelle: BFS, Info-Telefon: 032/713 65 04 E-Mail: [email protected] Internet: www.statistik.admin.ch Gesamtrechnung der Sozialen Sicherheit in Mio. Fr. Zu laufenden Preisen 1990 2000 2006 2007 in % Leistungen nach Funktionen 1990 2000 2006 2007 Gesamtausgaben 64832 113983 137273 142478 Alter 46.4 47.3 44.5 45.6 Sozialleistungen 58033 103670 127496 132364 Krankheit/Gesundheitspflege 28.4 25.0 26.4 26.5 Einnahmen 87338 135996 161582 167290 Invalidität 9.7 11.7 12.5 12.3 in % Überleben Hinterbliebener 5.6 4.6 4.4 4.4 28.0 27.3 Familie/Kinder 6.3 5.1 4.9 4.9 Im Verhältnis zum BIP1) Gesamtausgaben 19.6 27.0 Sozialleistungen 17.5 24.6 26.0 25.4 Arbeitslosigkeit 0.8 2.8 3.8 3.0 Einnahmen 26.4 32.2 33.9 32.1 Soziale Ausgrenzung, Wohnen 3.0 3.5 3.5 3.3 1) Die Ausgaben, Leistungen und Einnahmen für die Soziale Sicherheit stellen keine Teilmengen des BIP dar. Quelle: BFS, Info-Telefon: 032/713 64 21 E-Mail: [email protected], Internet: www.statistik.admin.ch B 12 Bildung B 12.1 Ausgewählte Bildungabschlüsse Frauen Anzahl Schulstufen 1995 Anteil in % 2000 2005 12932 15024 11923 13984 1009 absolut 2007 1995 2000 2005 2007 2007 16471 17461 50.8 53.9 16149 17202 49.5 52.9 56.8 58.1 10144 56.6 58.0 1040 322 259 65.5 9972 67.3 68.9 66.4 2104 1998 584 114 172 74.2 71.3 78.4 78.9 90 Berufliche Grundbildung mit EFZ2) 46001 49151 51182 Berufliche Grundbildung mit EBA3) ... ... 94 49896 41.5 43.1 43.3 41.2 20559 1591 ... ... 13.8 66.7 Berufe der Landwirtschaft4) 1406 1169 1061 963 ... 6.3 12.5 13.7 ... Berufe des Schweizerischen Roten Kreuzes 3954 4565 ... 1090 845 90.6 88.6 88.9 97.5 824 Handelsmittelschulen BBG 2504 2209 Anlehre 1635 2081 2799 2474 62.3 59.9 56.9 51.4 1271 2526 1925 36.9 30.2 31.9 21.5 480 6478 10719 414 10615 18.8 35.9 44.0 44.8 4759 Sekundarstufe II Gymnasiale Maturität Eidgenössisch anerkannt Nicht eidgenössisch anerkannt Schulen für Unterrichtsberufe1) Berufliche Grundbildung Berufsmaturität Technische Richtung 230 2686 3678 3112 3.0 9.0 12.2 10.5 326 Kaufmännische Richtung 154 3315 5604 5668 51.3 55.5 58.6 56.5 3203 Gestalterische Richtung ... 300 623 653 ... 62.0 72.4 64.0 418 Gewerbliche Richtung ... 102 196 160 ... 44.1 57.1 42.5 68 Naturwissenschaftliche Richtung 96 75 134 153 4.2 17.3 38.1 30.7 47 Gesundheitliche und soziale Richtung ... ... 484 869 ... ... 75.4 80.2 697 Tertiärstufe Höhere Berufsbildung Höhere Fachschulen (Vorgänger Fachhochschulen) 4133 1083 ... ... 20.3 43.1 ... ... ... Höhere Fachschulen 2944 3068 4055 4186 16.4 24.0 28.8 31.9 1337 Eidg. Diplome (höhere Fachprüfungen) 3147 3232 2556 2563 16.9 16.2 17.6 17.8 455 Eidg. Fachausweise (Berufsprüfungen) 6068 8082 12251 11723 25.3 32.4 32.8 37.3 4371 Nicht vom Bund regl. höhere Berufsbildungen 8822 8126 10613 8774 52.2 55.6 66.7 70.5 6185 Diplome ... 1811 7889 9649 ... 17.9 39.6 41.3 3987 Bachelordiplome ... ... ... 1874 ... ... ... 85.5 1602 Masterdiplome ... ... ... 218 ... ... ... 71.6 156 Hochschulen Fachhochschulen und Pädagogische Hochschulen Universitäre Hochschulen Lizentiate, Diplome 2191 3138 9251 7015 61.3 64.4 51.2 55.1 3864 Bachelordiplome ... ... 2927 7168 ... ... 40.4 48.7 3490 Masterdiplome ... ... 1294 3626 ... ... 29.9 43.1 1563 2597 2746 3093 3236 27.9 34.5 37.1 38.5 1245 Doktorate 1) Primarlehrpatente. 2) Eidg. Fähigkeitszeugnis. 3) Eidg. Berufsattest. 4) Ab 2007 integriert in berufliche Grundbildung mit EFZ. Quelle: BFS, Info-Telefon: 032/713 66 93 E-Mail: [email protected], Internet: www.statistik.admin.ch 103 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009 Aktuelle Wirtschaftsdaten B 12.2 Erwerbsstatus und höchste abgeschlossene Ausbildung nach Geschlecht und Nationalität 2009 Männer Ständige Wohnbevölkerung ab 15 Jahren In 1000 Frauen Total CH Ausländer B/C1) Total CH Ausländerinnen B/C1) Total CH Ausländer B/C1) Total 306 52 357 176 24 199 481 76 557 35 5 40 48 4 53 84 9 93 1287 496 1783 1264 353 1617 2551 849 3400 105 23 127 85 18 103 190 41 231 50 39 89 56 36 93 107 75 182 129 26 155 111 29 140 240 55 295 9 4 13 179 77 256 188 81 269 480 82 562 720 75 795 1199 157 1357 Erwerbsstatus2) Selbstständige Mitarbeitende Familienmitglieder Arbeitnehmende Lehrlinge Erwerbslose Personen in Ausbildung Hausfrauen/Hausmänner Rentnerinnen/Renter Andere Nichterwerbspersonen Total 34 18 52 55 32 87 89 51 139 2435 744 3180 2694 648 3342 5129 1393 6522 Höchste abgeschlossene Ausbildung Obligatorische Schule 332 209 541 548 242 790 880 451 1331 Haushaltlehrjahr, Handelsschule 1-2 Jahre 19 6 25 107 10 117 126 15 142 Anlehre 37 26 63 66 18 84 103 44 147 Diplommittelschule, allgemeinbildende Schule 11 7 18 41 8 49 52 15 67 924 171 1095 1024 111 1135 1948 282 2230 309 Berufslehre 83 35 118 160 31 191 243 66 Maturität, Lehrerseminar Vollzeitberufsschule 151 56 207 249 60 309 400 116 516 Höhere Berufsausbildung 458 56 514 217 34 251 675 90 764 Universität, ETH, FH, PH 419 177 596 280 133 413 699 310 1009 () (1) (3) (2) 2 (4) (3) 3 7 2435 744 3180 2694 648 3342 5129 1393 6522 Keine Angabe, weiss nicht3) Total 1) Ständige Wohnbevölkerung (Niedergelassene, Aufenthalter, Kurzaufenthalter ab 12 Monaten, internationale Funktionäre). 2) Soziologische Definition: Arbeitnehmende in eigener Firma zählen als Selbständige. 3) ( ): Entfällt, weil statistisch nicht sicher genug. (Zahl): Statistisch nur bedingt zuverlässig. B 12.3 Quelle: BFS, Sake 2009 Info-Telefon: 032/713 64 00 E-Mail: [email protected] Internet: www.sake.bfs.admin.ch Schülerinnen, Schüler und Studierende1) Anteile in % Anzahl 2000 Frauen 2005 2007 Ausländer 2000 2005 2007 2005 Total 2007 2005 2007 Schulstufen Vorschule 156364 156129 151699 48.5 48.4 48.6 26.7 26.5 10.4 10.1 Obligatorische Schule 807347 806905 788072 48.8 48.7 48.7 23.7 23.5 53.9 52.3 Primarstufe 473739 454092 445136 49.3 49.2 49.2 23.1 22.9 30.3 29.5 Sekundarstufe I 285014 304064 298368 49.9 49.7 49.7 21.1 21.2 20.3 19.8 48594 48749 44568 37.9 37.7 37.1 45.0 43.9 3.3 3.0 307121 317417 329890 47.6 47.3 46.7 17.0 16.3 21.2 21.9 Maturitätsschulen 66888 68264 71958 55.0 56.3 56.4 13.3 13.3 4.6 4.8 Andere allgemeinbildende Schulen 17335 23629 25006 70.4 68.6 67.8 25.3 26.2 1.6 1.7 5993 332 … 83.4 82.2 … 2.4 … … … 209157 213130 220631 42.9 42.2 41.3 16.7 15.8 14.2 14.6 0.4 Schulen mit besonderem Lehrplan Sekundarstufe II Unterrichtsberufe Berufliche Grundbildung Berufsmaturität (nach Berufslehre) 3215 5288 6158 31.0 44.8 46.8 10.6 9.9 0.4 Anlehre 3876 4966 3546 33.9 33.2 27.2 41.5 32.4 0.3 0.2 Vorlehre 657 1808 2591 42.9 54.7 56.3 46.3 36.5 0.1 0.2 162646 206404 225862 41.9 46.9 49.3 19.2 20.3 13.8 15.0 41072 39955 48147 43.1 44.3 50.3 15.6 18.4 2.7 3.2 0.0 Tertiärstufe Höhere Berufsbildung Höhere Fachschulen (Übergangsphase zu Fachhochschulen) 2205 795 0 53.0 65.9 0.0 3.8 0.0 0.1 Höhere Fachschulen 4989 9796 18571 5.7 28.2 52.3 13.2 10.7 0.7 1.2 Vorbereitung auf höhere Fachprüfungen 7484 4278 4229 33.5 35.4 34.4 9.3 16.2 0.3 0.3 Vorbereitung auf Berufsprüfungen Andere Hochschulen 8856 11623 13073 39.0 40.0 42.7 12.1 16.4 0.8 0.9 17538 13463 12274 58.6 61.3 60.6 23.1 32.8 0.9 0.8 121574 166449 177715 41.5 47.6 49.1 20.0 20.8 11.1 11.8 Fachhochschulen 24902 54140 60809 25.7 44.4 47.9 15.0 15.3 3.6 4.0 Universitäre Hochschulen 96672 112309 116906 45.6 49.1 49.7 22.4 23.6 7.5 7.8 Geistes- und Sozialwissenschaften 34729 41685 41531 62.5 63.9 64.8 18.7 19.3 2.8 2.8 Wirtschaftswissenschaften 13159 14233 15956 27.5 30.3 31.3 29.8 31.8 1.0 1.1 Recht 10762 13247 13925 47.5 52.3 54.1 14.5 14.6 0.9 0.9 Exakte- und Naturwissenschaften 15797 18714 19037 31.6 35.6 36.5 29.3 30.9 1.3 1.3 Medizin und Pharmazie 10153 10706 11466 54.9 60.8 61.6 14.5 15.2 0.7 0.8 Technische Wissenschaften 10061 10940 11482 22.1 25.4 25.8 33.8 36.3 0.7 0.8 Interdisziplinäre und andere 2011 2784 3509 40.2 45.4 47.3 19.4 20.9 0.2 0.2 8215 9562 11295 50.1 49.0 49.4 87.9 85.4 0.6 0.7 1441693 1496417 1506818 47.8 48.1 48.3 22.4 22.2 100.0 100.0 Nicht auf Stufen zuteilbar Total 1) Jahreszahl = Schuljahr, z.B. 1995 = Schuljahr 1995/96. Quelle: BFS Info-Telefon: 032/713 66 93 E-Mail: [email protected] Internet: www.statistik.admin.ch 104 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009 Aktuelle Wirtschaftsdaten B 12.4 Berufliche Grundbildung nach Berufsgruppen Anteile in % Total Berufsgruppen Total Pflanzenbau und Tierwirtschaft Frauen Ausländer Total 1995 2000 2005 2007 1995 2000 2005 2007 2005 2007 2005 2007 188510 209157 213130 220631 40.7 42.9 42.2 41.3 16.7 15.8 100.0 100.0 8603 8824 8959 9897 31.5 32.3 31.6 30.3 2.8 2.5 4.2 4.5 Industrie und Handwerk 71635 78110 81316 85903 9.5 10.1 11.1 11.6 16.4 15.0 38.2 38.9 Technische Berufe 13347 10318 10534 11181 22.7 23.6 24.4 25.1 11.7 11.2 4.9 5.1 Handel und Verwaltung 57677 69288 66457 68962 65.2 66.1 64.3 64.4 18.9 18.7 31.2 31.3 Verkehrsberufe 1804 1395 697 783 34.4 26.2 15.8 14.0 11.5 12.5 0.3 0.4 Gastgewerbe, Hauswirtschaft 7823 10180 9873 11443 56.6 55.9 56.9 58.9 14.8 13.9 4.6 5.2 Reinigung, Hygiene und Körperpflege 5174 5028 5174 5290 90.1 89.5 87.6 86.0 26.0 23.5 2.4 2.4 Rechts-, Sicherheits-, Ordnungspflege 384 583 ... ... 18.0 23.8 ... ... ... ... ... ... 15496 19040 20158 14215 87.4 89.4 89.3 91.8 15.6 17.7 9.5 6.4 Künstlerische Berufe 4609 3687 3534 2893 55.2 55.1 59.3 59.4 29.9 21.5 1.7 1.3 Seelsorge, Fürsorge 556 801 1587 3997 96.0 96.4 96.8 88.2 8.4 11.1 0.7 1.8 1402 1903 4841 6067 10.5 11.5 19.7 20.4 20.2 18.1 2.3 2.7 Heilbehandlung Übrige Berufe Quelle: BFS Info-Telefon: 032/713 66 93 E-Mail: [email protected] Internet: www.statistik.admin.ch B 12.5 Berufsbildung der Sekundarstufe II: Berufe nach Berufsbildungsgesetz Frauen Total Anteile in % 1995 2000 2005 2007 1995 absolut 2000 2005 2007 2007 27799 Berufliche Grundbildung mit EFZ1) Neu abgeschlossene Lehrverträge 54878 62294 62548 67159 39.7 42.1 40.8 41.4 Gesamtbestand der Lehrverträge 148680 168319 174814 189078 35.2 38.3 38.7 39.3 74296 Lehrabschlussprüfungen 51466 54710 57624 56922 41.0 42.4 42.5 40.1 22831 Ausgestellte Fähigkeitszeugnisse 46001 50406 51182 49896 41.5 43.1 43.3 41.2 20559 Berufliche Grundbildung mit EBA2) Neu abgeschlossene Lehrverträge ... ... 1406 3057 ... ... 64.5 52.8 1614 Gesamtbestand der Lehrverträge ... ... 1550 5184 ... ... 60.8 54.7 2834 Lehrabschlussprüfungen ... ... 94 1708 ... ... 13.8 66.5 1135 Ausgestellte Berufsatteste ... ... 94 1591 ... ... 13.8 66.7 1061 Neu abgeschlossene Anlehrverträge 1519 2437 2655 1569 33.1 31.9 26.9 21.5 338 Gesamtbestand der Anlehrverträge 3158 4127 4416 2832 32.4 31.2 30.3 20.8 589 Ausgestellte Ausweise 1635 2081 2526 1925 36.8 30.2 31.9 21.5 414 Prüfungskandidat/innen 2734 2450 3131 2802 61.4 58.4 54.3 50.9 1427 Ausgestellte Diplome 2504 2181 2799 2474 62.3 59.8 56.9 51.4 1271 Anlehre Handelsmittelschulen 1) Eidg. Fähigkeitszeugnis (ab 2007 Landwirtschaft integriert). 2) Eidg. Berufsattest. B 12.6 Quelle: BFS Info-Telefon: 032/713 66 93 E-Mail: [email protected] Internet: www.statistik.admin.ch Studierende an universitären Hochschulen Anteile in % Total Frauen Ausländer Total 1995 2000 2005 2008 2000 2005 2008 2000 2005 2008 2000 2005 Basel 7981 7606 9957 11 819 47.0 54.3 55.5 18.8 20.8 23.0 7.9 8.9 9.8 Bern 9918 10193 12174 13 393 48.2 51.0 52.9 7.7 9.8 11.5 10.5 10.8 11.1 Freiburg 2008 8746 8849 9937 9 598 52.4 56.6 57.8 16.8 18.1 18.6 9.2 8.8 7.9 12583 13178 14566 13 830 57.5 58.8 60.1 34.9 37.3 38.0 13.6 13.0 11.4 8996 9893 10452 11 468 51.8 55.2 55.5 20.7 20.5 21.4 10.2 9.3 9.5 250 256 1771 2 240 46.5 55.4 57.8 18.4 9.8 13.2 0.3 1.6 1.9 Neuenburg 3234 3136 3595 3 761 50.4 55.3 57.5 22.9 24.7 22.9 3.2 3.2 3.1 St. Gallen 4015 4705 4689 6 300 25.1 27.8 29.2 26.1 35.1 34.5 4.9 4.2 5.2 16224 20598 23832 24 758 51.1 54.0 56.1 11.6 13.8 16.2 21.3 21.2 20.5 ... 1410 2023 2 483 50.6 48.4 49.0 41.6 54.1 60.5 1.5 1.8 2.1 EPFL 4485 5095 6407 6 903 17.9 23.8 26.6 35.5 40.8 44.9 5.3 5.7 5.7 ETHZ 11575 11459 12552 14 051 26.3 29.3 30.4 19.2 22.8 30.9 11.9 11.2 11.6 236 294 444 405 52.4 58.8 54.6 6.8 6.5 23.5 0.3 0.4 0.3 88243 96672 112309 121 009 45.6 49.1 50.1 20.0 22.4 24.9 100.0 100.0 100.0 Genf Lausanne Luzern Zürich Università della Svizzera Italiana Andere universitäre Institutionen Schweiz Quelle: BFS Info-Telefon 032/713 65 99 E-Mail: [email protected] Internet: www.education-stat.admin.ch 105 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009 Aktuelle Wirtschaftsdaten B 12.7 Universitäre Hochschulen: Eintritte und Abschlüsse Anteile in % Total Eintritte auf Stufen Lizenziat/Diplom und Bachelor nach Fachbereichen1) Total Frauen Ausländer 1990 1995 2000 2005 2008 1990 1995 2000 2005 2008 2008 13877 13928 15392 16546 18069 44.8 46.0 49.6 52.0 52.4 22.4 Geistes- und Sozialwissenschaften 4696 4358 5576 5702 5552 65.6 66.4 67.2 69.3 71.0 20.3 Wirtschaftswissenschaften 2471 2230 2703 2377 3395 29.0 30.0 31.0 33.6 35.0 28.5 Recht 1616 1950 1617 2160 2094 47.1 48.7 56.7 57.0 62.0 13.9 Exakte und Naturwissenschaften 2040 2143 2328 2542 2832 29.0 30.7 35.8 36.3 39.2 23.8 Medizin und Pharmazie 1328 1499 1270 1486 1635 53.9 57.5 64.5 67.0 66.3 15.7 Technische Wissenschaften 1606 1563 1618 1795 2010 18.5 20.0 22.7 26.1 28.2 33.0 Interdisziplinäre und andere 120 185 280 484 551 46.7 36.8 41.4 50.6 50.6 12.3 Abschlüsse nach Prüfungsstufe2) Lizenziate und Diplome 7752 8688 9575 9208 6108 33.1 38.7 43.8 51.2 57.1 11.8 Bachelor ... ... ... 2926 8690 ... ... ... 40.4 50.4 14.6 Master ... ... ... 1290 5413 ... ... ... 29.9 45.4 25.7 2176 2601 2822 3097 3209 22.8 27.9 34.5 37.1 41.4 44.4 Doktorate 451 1207 1288 ... ... 44.1 43.3 45.5 ... ... ... Weiterbildung (mind. 60 ECTS-Credits) Nachdiplome (bis 2004) ... ... ... 584 1199 ... ... ... 33.7 36.9 50.7 Universitäres Aufbau-, Vertiefungsstudium ... ... ... 1175 468 ... ... ... 54.0 72.0 50.0 1) Als Eintritt gilt eine Person, die sich in einem gegebenen Wintersemester erstmals auf einer bestimmten Studienstufe (Bachelor, Master, Diplom/Lizenziat, Doktorat, universitäre Weiterbildung, Aufbau- und Vertiefungsstudien) eines bestimmten Hochschultyps (universitäre Hochschule, Fachhochschule) immatrikuliert. Eine Person kann im Verlauf ihrer Studienbiografie mehrmals als Eintritt auf unterschiedlichen Studienstufen und in unterschiedlichen Hochschultypen erfasst werden. 2) Die %-Anteile beziehen sich auf das Total Männer/Frauen bzw. Schweiz/Ausland (ohne unbekannt). Quelle: BFS Info-Telefon 032/713 65 99 E-Mail: [email protected] Internet: www.education-stat.admin.ch B 13 Forschung und Entwicklung (F&E) B 13.1 Öffentliche und private F&E-Finanzierung in der Schweiz, 2004 In Mio. Fr. Finanzierungsquelle Total 13100 Öffentliche Mittel 2975 davon Bund 2085 davon Kantone Private Mittel 890 9135 Übrige Mittel in der Schweiz 305 Auländische Mittel 685 Quelle: BFS Info-Telefon: 032/713 68 28 E-Mail: [email protected] Internet: www.statistik.admin.ch B 13.2 F&E-Aufwendungen nach Sektor, 2004 Intramuros-Aufwendungen in Mio. Fr. F&E-Personal in Personenjahren 13100 52250 Total in der Schweiz Bund 140 810 Hochschulen 3000 18355 Privatwirtschaft 9660 33085 300 ... Private Organisationen ohne Erwerbszweck Extramuros-Aufwendungen Total Ausland 2880 ... 450 ... F&E-Aufträge und -Beiträge der Privatwirtschaft1) 2430 ... Intra-sektorielle Aufwendungen im Ausland2) 9600 F&E-Aufträge und -Beiträge des Bundes 1) Extramuros-Aufwendungen an ausländische Forschungsstellen (ohne Tochtergesellschaften). 2) Von ausländischen Niederlassungen schweizerischer Unternehmungen im Ausland getätigte F&E- Aufwendungen. 106 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009 Quelle: BFS Info-Telefon: 032/713 68 28 E-Mail: [email protected] Internet: www.statistik.admin.ch Aktuelle Wirtschaftsdaten B 14 Betriebs- und Unternehmensstruktur B 14.1 Sektoral- und Branchenstruktur1) Marktwirtschaftliche Unternehmen absolut Branchen Noga Veränderung in % 2005 1998/2001 Marktwirtschaftliche Unternehmen nach Grössenklassen, 2005 Arbeitsstätten absolut Veränderung in % Anteil Unternehmen in % 0-9 10-49 50-249 250+ 298720 1.9 -2.7 372549 1.0 -2.7 87.6 10.3 1.8 0.4 72540 1.0 -4.2 76927 -0.1 -4.4 79.4 16.6 3.4 0.8 303 5.4 -8.5 395 -2.4 -4.6 59.7 36.6 3.6 ... Herstellung von Nahrungsmitteln und Getränken, Tabakverarbeitung 2273 -1.3 -13.4 2597 -5.0 -9.8 74.8 17.0 6.2 2.7 Herstellung von Textilien und Bekleidung 1365 -6.8 -17.2 1414 -7.7 -17.8 82.4 13.4 3.9 0.4 Herstellung von Lederwaren und Schuhen 211 -3.1 -26.2 212 -3.6 -27.1 86.3 10.4 2.8 0.5 Be- und Verarbeitung von Holz 6234 -2.8 -4.1 6328 -3.2 -4.2 86.9 12.2 0.8 0.1 Papier-, Karton-, Verlags- und Druckgewerbe 4131 -4.1 -10.4 4358 -4.8 -10.8 80.4 15.1 3.6 1.0 Total Sektor II Bergbau, Gewinnung von Steinen und Erden Mineralölverarbeitung, Kokerei 2001/2005 2005 1998/2001 2001/2005 9 50.0 -25.0 10 27.3 -28.6 55.6 11.1 22.2 20.0 Chemische Industrie 883 21.4 -9.1 967 18.0 -6.7 54.7 26.3 13.6 9.9 Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren 765 1.7 -6.7 833 1.4 -6.8 54.8 29.5 13.6 3.8 Herstellung von sonstigen nicht mineralischen Produkten 1231 3.2 -11.9 1416 0.9 -9.3 75.8 18.3 5.2 1.0 Erzeugung und Bearbeitung von Metall, Metallerzeugnissen 7710 3.9 -6.8 7966 4.0 -6.8 76.7 19.0 3.8 0.6 Maschinenbau 3406 -2.7 1.2 3662 -3.8 1.4 68.1 21.3 8.7 2.9 Herstellung von elektr. und elektron. Geräten, Feinmechanik, Optik 4970 5.3 -4.1 5235 4.2 -4.1 73.2 17.8 7.1 2.6 583 -2.7 1.9 632 -4.0 1.3 78.4 14.8 5.0 2.4 3631 0.4 -13.3 3758 0.4 -13.1 86.6 11.2 2.0 0.3 451 18.7 9.2 938 -6.3 -6.6 41.9 40.1 14.2 9.0 34384 1.5 -0.4 36206 0.5 -1.0 81.8 16.0 2.0 0.2 Fahrzeugbau Sonstiges verarbeitendes Gewerbe Energie- und Wasserversorgung Baugewerbe Sektor III 226180 2.2 -2.2 295622 1.2 -2.3 90.2 8.2 1.3 0.3 Handel, Reparatur 68830 -5.8 -3.9 84430 -5.9 -3.6 89.9 8.8 1.2 0.2 Gastgewerbe 25110 -0.9 -1.5 28004 -0.7 -1.9 87.0 11.8 1.1 0.1 Verkehr, Nachrichtenübermittlung 10728 0.9 -3.2 18572 3.6 0.1 83.9 12.9 2.6 0.8 2.2 Kredit- und Versicherungsgewerbe Immobilien, Informatik, Dienstleistungen für Unternehmen 5866 25.5 7.9 11276 15.2 1.2 78.4 16.8 3.1 72321 13.6 -0.5 76312 13.4 -1.0 93.0 6.0 0.9 0.1 67 -36.5 24.1 8687 -5.1 -6.1 31.3 40.3 23.9 14.3 Öffentliche Verwaltung, Landesverteidigung 4227 7.0 -8.7 15019 1.1 -4.4 82.6 13.9 3.2 0.3 Gesundheits- und Sozialwesen Unterrichtswesen 19456 0.1 -2.5 25407 -0.2 -1.2 89.5 7.1 2.7 0.8 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen 19575 -2.8 -3.8 27915 -4.5 -3.7 94.5 4.8 0.7 0.1 1) Betriebszählung 2005. B 14.2 Quelle: BFS Info-Telefon: 032/713 62 66 E-Mail: [email protected] Internet: www.statistik.admin.ch Neue Unternehmen und Beschäftigte nach Wirtschaftszweigen Total Beschäftigte1) Anzahl Unternehmen Industrie 2004 2005 2006 2007 2004 2005 2006 2007 943 877 861 937 2218 1861 1804 2008 Baugewerbe 1224 1271 1488 1482 2651 2830 3099 2996 Sekundärer Sektor 2167 2148 2349 2419 4869 4691 4903 5004 Handel 4068 2682 2410 2372 2290 5069 4713 4353 Gastgewerbe 316 341 316 255 1119 1301 985 913 Verkehr und Nachrichtenübermittlung 498 465 477 504 1113 1092 1049 963 Kredit- und Versicherungsgewerbe 534 454 549 583 1168 895 1087 1162 Immobilienwesen 361 342 352 415 696 597 677 685 3311 3455 3246 3392 6086 5636 5747 6132 Informatikdienstleistungen 840 793 827 956 1587 1340 1339 1638 Unterrichtswesen 179 147 193 151 395 293 449 351 Gesundheits- und Sozialwesen 263 250 281 290 756 709 740 832 Dienstleistungen für Unternehmen Sonstige öffentliche und persönliche Dienstleistungen Tertiärer Sektor Total 637 611 633 582 1389 1287 1224 1093 9621 8926 9246 9418 19378 17863 17650 17837 11788 11074 11595 11837 24247 22554 22553 22841 1) Total Beschäftigte = Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigte. Vollzeitbeschäftige = mindestens 90% der betriebsüblichen Arbeitszeit. Teilzeitbeschäftigte = weniger als 90% der betriebsüblichen Arbeitszeit, aber mindestens 6 Std. pro Woche. 107 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009 Quelle: BFS Info-Telefon: 032/713 66 40 E-Mail: [email protected] Internet: www.statistik.admin.ch Aktuelle Wirtschaftsdaten B 14.3 Voll- und Teilzeitbeschäftigte1 ) Beschäftigte in marktwirtschaftlichen Unternehmen nach Grössenklassen, 2005 Beschäftigte (Voll- und Teilzeit) in Arbeitsstätten absolut Branchen Noga Veränderung in % 2005 Anteil in % Anteil Beschäftigte (Voll- und Teilzeit) in % 0-9 10-49 50-249 250+ 3698734 5.8 0.7 100.0 100.0 26.3 21.7 19.4 32.5 996970 1.6 -3.6 20.9 27.0 18.8 26.0 26.2 29.0 4771 -8.6 0.0 0.1 0.1 18.9 59.1 22 ... Herstellung von Nahrungsmitteln und Getränken, Tabakverarbeitung 63126 0.8 -1.6 1.7 1.7 10.9 14.5 24.3 50.3 Herstellung von Textilien und Bekleidung 16320 -16.7 -24.6 0.6 0.4 20.1 28.2 37.6 14.2 Herstellung von Lederwaren und Schuhen 2034 -31.3 -9.8 0.1 0.1 26.6 27.1 27.1 19.2 Total Sektor II Bergbau, Gewinnung von Steinen und Erden 1998/2001 2001/2005 2001 2005 Be- und Verarbeitung von Holz 37135 -1.7 -1.5 1.0 1.0 46.4 39.8 9.8 4.0 Papier-, Karton-, Verlags- und Druckgewerbe 59828 -2.2 -13.1 1.9 1.6 19.0 24.7 30.4 25.9 752 13.3 2.3 0.0 0.0 4.2 3.0 56 36.7 66867 6.5 1.5 1.8 1.8 2.7 9.2 19.7 68.4 Mineralölverarbeitung, Kokerei Chemische Industrie Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren 24676 3.4 -3.1 0.7 0.7 7.5 21.9 43 27.6 Herstellung von sonstigen nichtmineralischen Produkten 17897 -5.1 -5.3 0.5 0.5 15.6 27.7 34.7 22.0 16.0 Erzeugung und Bearbeitung von Metall, Metallerzeugnissen 97919 4.8 -6.1 2.8 2.6 20.6 32.5 30.8 Maschinenbau 99243 -0.3 -9.0 3.0 2.7 8.3 17.3 33.3 41.0 136554 8.5 -4.2 3.9 3.7 8.5 14.7 28 48.8 Fahrzeugbau 17421 -0.7 -8.1 0.5 0.5 9.8 12.3 20.9 57.1 Sonstiges verarbeitendes Gewerbe 28090 4.3 -11.8 0.9 0.8 27.6 32.7 27.4 12.3 48.5 Herstellung von elektr. und elektron. Geräten, Feinmechanik, Optik Energie- und Wasserversorgung 25312 -4.0 6.5 0.6 0.7 3.5 18.3 29.7 299025 1.4 1.8 8.0 8.1 30.7 37.6 21.6 10.1 2701764 7.5 2.4 71.8 73.0 29.8 19.8 16.3 34.1 Handel, Reparatur 585468 -0.7 -1.4 16.2 15.8 33.2 21.0 14.4 31.3 Gastgewerbe 220801 2.3 -6.2 6.4 6.0 46.1 29.5 14.7 9.7 Verkehr, Nachrichtenübermittlung 248736 10.3 -4.4 7.1 6.7 11.2 13.4 13.1 62.4 70.4 Baugewerbe Sektor III Kredit- und Versicherungsgewerbe 199492 10.6 -3.8 5.6 5.4 7.5 11.4 10.7 Immobilien, Informatik, Dienstleistungen für Unternehmen 450429 25.2 4.6 11.7 12.2 42.1 22.6 18.8 16.5 Öffentliche Verwaltung, Landesverteidigung 161402 6.7 10.5 4.0 4.4 1.9 10.5 29.6 58.0 Unterrichtswesen 239990 7.5 6.7 6.1 6.5 19.8 36.9 32.3 11.1 Gesundheits- und Sozialwesen 439657 7.1 11.1 10.8 11.9 20.7 13.3 20.7 45.3 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen 155789 1.4 8.6 3.9 4.2 50.6 24.4 15.5 9.6 1) Betriebszählung 2005. B 14.4 Quelle: BFS Info-Telefon: 032/713 62 66 E-Mail: [email protected] Internet: www.statistik.admin.ch Unternehmen nach Rechtsform, Betreibungen und Konkursen Veränderung in % gegenüber Vorjahr 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2.3 Unternehmen nach Rechtsforma),1) Aktiengesellschaften2) 174370 174149 173944 175459 179761 183888 0.6 -0.1 -0.1 0.9 2.5 Einzelfirmen 147311 148263 148982 150050 152388 154626 1.7 0.6 0.5 0.7 1.6 1.5 15455 14951 14524 14662 13934 13750 -1.4 -3.3 -2.9 1.0 -5.0 -1.3 -2.5 Kollektivgesellschaften 2727 2665 2632 2617 2504 2441 -3.8 -2.3 -1.2 -0.6 -4.3 GmbH Komanditgesellschaften 68633 76428 84291 92448 101462 109713 11.7 11.4 10.3 9.7 9.8 8.1 Genossenschaften 12529 12198 11860 11579 11306 10977 -3.4 -2.6 -2.8 -2.4 -2.4 -2.9 Betreibungshandlungenb) Zahlungsbefehle 2386989 2449129 2521091 2551083 2465306 2494438 4.6 2.6 2.9 1.2 -3.4 1.2 Pfändungsvollzüge 1210438 1302452 1314187 1387722 1366507 1348021 9.0 7.6 0.9 5.6 -1.5 -1.4 2.5 388633 414850 430486 450207 459095 470526 -1.1 6.7 3.8 4.6 2.0 Konkurseröffnungen Verwertungen 9798 10524 10678 10715 10712 10741 4.5 7.4 1.5 0.3 0.0 0.3 Konkurserledigungen 9395 10281 10496 10496 10469 10269 19.8 9.4 2.1 0.0 -0.3 -1.9 3552807 4698216 4452501 3039808 3363853 2555108 -3.1 32.2 -5.2 -31.7 10.7 -24.0 232 ... ... ... … … 78.5 ... ... ... ... ... Konkurserledigungen: Verluste in 1000 Fr. Bestätigte Nachlassverfahren 1) Bestand am Jahresende. 2) Aktiengesellschaften und Kommandit-Aktiengesellschaften. 108 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009 Quellen: a) Eidg. Handelsregister Info-Telefon: 031 322 41 96 b) BFS Info-Telefon: 032/713 61 54 E-Mail: [email protected] Internet: www.statistik.admin.ch Aktuelle Wirtschaftsdaten B 15 Detailhandel, Konsum B 15.1 Haushaltseinkommen und -ausgaben sämtlicher Haushalte 2006 2007 2.23 2.22 In Fr. pro Monat pro Haushalt (Mittelwert) 6298 6 627 330 421 6629 7 049 1705 1 790 158 140 8492 8 979 -2335 2 478 -186 224 5971 6 276 -533 606 -5189 5 432 -627 638 -103 103 -511 538 -225 240 -1382 1 434 -269 299 -286 298 -721 743 -176 178 -629 668 -259 293 309 368 558 606 Personen pro Haushalt Budgetstruktur1) Erwerbseinkommen Einkommen aus Vermögen und Vermietung Primäreinkommen2) Renten und Sozialleistungen Monetäre Transfereinkommen von anderen Haushalten Bruttoeinkommen Obligatorische Transferausgaben Monetäre Transferausgaben an andere Haushalte Verfügbares Einkommen3) Übrige Versicherungen, Gebühren und Übertragungen Konsumausgaben Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke Alkoholische Getränke und Tabakwaren Gast- und Beherbergungsstätten Bekleidung und Schuhe Wohnen und Energie Wohnungseinrichtung und laufende Haushaltsführung Gesundheitspflege Verkehr Nachrichtenübermittlung Unterhaltung, Erholung und Kultur Andere Waren und Dienstleistungen Sporadische Einkommen4) Sparbetrag 2006 In % 74.2 3.9 78.1 20.1 1.9 100.0 -27.5 -2.2 70.3 -6.3 -61.1 -7.4 -1.2 -6.0 -2.7 -16.3 -3.2 -3.4 -8.5 -2.1 -7.4 -3.0 3.6 6.6 1) Wegen Rundungsdifferenzen können aufaddierte Werte leicht vom Total abweichen. 2) Inklusive Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitnehmer aber ohne diejenigen der Arbeitgeber. 3) Der hier verwendete Begriff des verfügbaren Einkommens ist nicht kompatibel mit demjenigen der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung. 4) Die sporadischen Einkommen (erhaltene Geschenke, Verkäufe und Rückerstattungen) werden nicht in die Berechnung des Bruttoeinkommens einbezogen. B 15.2 Detailhandelsumsätze nach Warengruppen und Witrtschaftszweigen1) 2007 73.8 4.7 78.5 19.9 1.6 100.0 -27.6 -2.5 69.9 -6.8 -60.5 -7.1 -1.2 -6.0 -2.7 -16.0 -3.3 -3.3 -8.3 -2.0 -7.4 -3.3 4.1 6.8 Quelle: BFS Info-Telefon: 032/713 68 11 Internet: www.statistik.admin.ch Veränderungen in % gegenüber Vorjahresmonat Sept. 2009 Ergebnisse pro Monat Detailhandelsumsätze nach Warengruppen Ergebnisse pro Verkaufstag Nominal Real Nominal Real Total ohne Motorfahrzeuge, Treib- und Brennstoffe -0.2 -1.6 -0.2 -1.6 Nahrungsmittel, Getränke, Tabak und Raucherwaren -0.3 0.5 -0.3 0.5 -0.4 1.1 -0.4 1.1 1.0 0.7 1.0 0.7 Nahrungsmittel Getränke -1.5 -7.3 -1.5 -7.3 Bekleidung, Schuhe Tabak. Raucherwaren -6.7 -8.9 -6.7 -8.9 Übrige Gruppen -1.6 -1.1 -1.6 -1.1 -6.0 -6.4 -6.0 -6.4 2.5 2.0 2.5 2.0 -3.8 -5.6 -3.8 -5.6 Persönliche Ausstattung Gesundheit, Körperpflege, Schönheit Wohnungseinrichtung Küche, Haushalt 7.0 6.1 7.0 6.1 Unterhaltungs- und Büroelektronik -8.4 4.6 -8.4 4.6 Do-it-yourself, Freizeit -0.8 -1.6 -0.8 -1.6 1.7 -0.5 1.7 -0.5 -2.9 -2.6 -2.9 -2.6 Kultur Nicht aufteilbar2) Detailhandelsumsätze nach Wirtschaftszweigen Nominal Nominal Total ohne Motorfahrzeuge, Treib- und Brennstoffe -2.0 -2.0 Detailhandel und Reparatur von Gebrauchsgütern -2.0 -2.0 Detailhandel mit Waren verschiedener Art (in Verkaufsräumen) 0.3 0.3 Fachdetailhandel in Verkaufsräumen mit Nahrungsmitteln, Getränken und Tabakwaren 0.6 0.6 Fachdetailhandel mit pharmazeutischen, medizinischen und kosmetischen Artikeln 2.8 2.8 Sonstiger Fachdetailhandel (Bekleidung, Schuhe, Möbel, elektrische Haushaltsgeräte, Metallwaren, Bücher usw.) -4.9 -4.9 Detailhandel mit Antiquitäten und Gebrauchtwaren (in Verkaufsräumen) -4.4 -4.4 Detailhandel nicht in Verkaufsräumen (Versandhandel, Märkte) -2.7 -2.7 1.5 1.5 Reparatur von Gebrauchsgütern 1) Provisorische Ergebnisse. 2) Umsätze, die keiner Warengruppe zugeordnet werden können. 109 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009 Info-Telefon: 032/713 61 69 Internet: www.statistik.admin.ch Aktuelle Wirtschaftsdaten B 15.3 Detailhandelsumsätze nach Hauptgruppen1) Veränderungen in % gegenüber Vorjahr Quartalsdurchschnitte Sept. 2009 3/2008 4/2008 1/2009 2/2009 3/2009 Kumulative Werte2) Sept. 2008 2008 Total -2.0 5.8 2.8 0.3 0.3 -0.7 0.0 8.2 4.3 Nahrungsmittel, Getränke, Tabak und Raucherwaren -0.3 9.1 6.9 2.3 1.4 0.6 1.4 9.4 7.8 Bekleidung, Schuhe -6.7 2.8 1.9 -2.8 -1.5 -5.2 -3.1 4.5 0.9 Gliederung Nominelle Detailhandelsumsätze Übrige Gruppen -1.6 4.5 0.4 -0.2 0.1 -0.2 -0.1 8.9 3.0 Total je Verkaufstag -2.0 4.4 2.4 -1.2 3.0 -0.7 0.4 4.0 3.9 Nahrungsmittel, Getränke, Tabak und Raucherwaren -0.3 7.6 6.5 0.8 4.0 0.6 1.8 5.2 7.4 Bekleidung, Schuhe -6.7 1.2 1.4 -4.6 1.1 -5.3 -2.7 0.5 0.3 Übrige Gruppen -1.6 3.1 0.0 -1.7 2.9 -0.2 0.4 4.7 2.6 -1.6 4.4 1.8 -0.3 0.2 -0.5 -0.2 6.4 2.9 0.5 5.3 3.6 0.2 0.5 1.0 0.6 5.3 4.6 -8.9 -0.9 0.2 -6.1 -3.4 -7.5 -5.6 0.7 -3.0 Reale Detailhandelsumsätze Total Nahrungsmittel, Getränke, Tabak und Raucherwaren Bekleidung, Schuhe Übrige Gruppen -1.1 5.9 1.6 1.2 1.4 0.4 1.0 10.2 4.0 Total je Verkaufstag -1.6 3.0 1.4 -1.8 2.9 -0.5 0.2 2.4 2.5 Nahrungsmittel, Getränke, Tabak und Raucherwaren 0.5 3.9 3.2 -1.2 3.2 0.9 0.9 1.2 4.3 Bekleidung, Schuhe -8.9 -2.4 -0.2 -7.8 -0.9 -7.6 -5.4 -3.1 -3.6 Übrige Gruppen -1.1 4.6 1.2 -0.3 4.1 0.4 1.5 5.9 3.5 1) Provisorische Ergebnisse. 2) Kumulierte Umsatzentwicklung in den Monaten des laufenden Jahres im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum. Quelle: BFS Info-Telefon: 032/713 61 69 Internet: www.statistik.admin.ch B 16 Tourismus B 16.1 Volkswirtschaftliche Bedeutung des Tourismus Veränderung in % gegenüber Vorjahr 2007 20081) 13544 14623 15605 4.5 8.6 8.0 6.7 11556 12298 11838 8.9 5.3 6.4 -2.3 1501 1988 2325 3767 -19.4 32.4 17.0 50.6 5.6 5.4 5.2 5.1 … … … … 2005 2006 Einnahmen von Ausländern in der Schweiz, in Mio. Fr. 12477 Ausgaben von Schweizern im Ausland, in Mio. Fr. 10975 2005 2006 2007 20081) Fremdenverkehrsbilanz2) Überschuss, in Mio. Fr. Einnahmen von Ausländern in der Schweiz In % der Exporteinnahmen3) 1) Provisorisch. 2) Gliederung nach IWF 1993. 3) Waren- und Dienstleistungsexporte, inkl. unterstellte Bankdienstleistungen (FISIM). B 16.2 Quelle: BFS Info-Telefon 032/713 66 38 Internet: www.statistik.admin.ch Angebot und Nachfrage nach Beherbergungsformen %-Anteil am Total Logiernächte total (in 1000)1) Hotelbetriebe Kurbetriebe Parahotellerie Veränderung in % gegenüber Vorjahr 2006 2007 2008 2006 2007 2008 2007 2008 34848 36365 37334 100.0 100.0 100.0 4.4 2.7 34336 35838 36838 98.5 98.6 98.7 4.4 2.8 512 527 496 1.5 1.4 1.3 2.9 -5.8 - - - - - - - - Inländer 15204 15447 15825 43.6 42.5 42.4 1.6 2.4 Ausländer 19644 20918 21508 56.4 57.5 57.6 6.5 2.8 der vorhandenen Betten 35.2 36.9 37.7 - - - - - der verfügbaren Betten 41.7 43.6 44.5 - - - - - Bettenbesetzung in Hotellerie in % 1) Hotel- und Kurbetriebe: Erhebung Hesta. Ohne Logiernächte von Eigentümern und Dauermietern in Zweitresidenzen. 110 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009 Quelle: BFS Info-Telefon: 031/323 67 14 Internet: www.statistik.admin.ch Aktuelle Wirtschaftsdaten B 16.3 Verwendungsseitig ausgelöste, direkt tourismuswirtschaftliche Effekte im Satellitenkonto Tourismus Schweiz 2005, zu laufenden Preisen Touristische Verwendung im Inland In Mio. Fr. Touristische Bruttowertschöpfung (BWS) In Mio. Fr. Anteil an gesamter touristischer BWS In % Tourismusbezogene Beschäftigung In Vollzeitäquivalenten A. Tourismusspezifische Produkte 24828 12239 96.8 135926 7 A.1 Tourismuscharakteristische Produkte 20289 9350 73.9 103146 8 Gliederung 1. Beherbung 1.1 Hotellerie 1.2 Parahotellerie Tourismusanteil an BWS In % 5878 3170 25.1 33837 11 3725 1804 14.3 30715 100 100 733 361 2.9 3122 1.3 Selbstbewohnte Ferienwohnungen 1420 1005 7.9 ... 4 2. Verpflegung in Gaststätten und Hotels 4498 2102 16.6 35799 28 3. Passagierverkehr 5952 1963 15.5 15051 39 3.1a Eisenbahnen 829 380 3.0 2862 23 3.1b Berg- und Spezialbahnen 951 421 3.3 3390 97 3.2 Landverkehr 508 225 1.8 2795 15 100 71 33 0.3 752 3.4 Luftverkehr 3.3 Schiffahrt 3152 754 6.0 4314 81 3.5 Hilfsdienste 313 99 0.8 610 33 3.6 Vermietung von Transportfahrzeugen 4. Reisebüros und Tourismusverein1) 5. Kultur 128 52 0.4 329 31 2183 1322 10.5 12524 100 21 456 132 1.0 1750 5.1 Darstellende Kunst und Kultur 109 31 0.2 418 9 5.2 Museen und andere kulturelle Angebote 347 100 0.8 1332 38 6. Sport und Unterhaltung 844 385 3.0 2991 17 7. Diverse Dienstleistungen 477 276 2.2 1195 0 369 200 1.6 660 0 ... 7.1 Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 7.2 Vermietung von diversen Gütern ... ... … ... 108 75 0.6 535 0 4540 2889 22.8 32779 5 Detailhandel1) 2121 1393 11.0 17852 7 Tankstellen1) 162 100 0.8 1205 24 1529 1048 8.3 11088 3 597 269 2.1 1423 2 7.3 Andere touristische Dienstleistungen A.2 Tourismusverwandte Produkte Gesundheitswesen Nachrichtenübermittlung Weitere touristische Dienstleistungen B. Nicht tourismusspezifische Produkte Total Tourismusanteile in % 131 78 0.6 1211 4 7733 408 3.2 2277 1 32561 12647 100.0 138203 ... - 2.9 - 4.4 - 1) Bei Detailhandel, Reisebüros, Tankstellen: Bruttomarge. Quelle: BFS Internet: www.statistik.ch 111 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009 Aktuelle Wirtschaftsdaten B 17 Kantone B 17.1 Kantonale Wirtschaftsdaten Zeitpunkt/ Zeitraum Einheit CH ZH BE LU UR SZ OW NW GL ZG FR 1.1.2009 Anzahl 2636 171 392 88 20 30 7 11 25 11 168 Vertreter im Nationalrat 2007 Anzahl 200 34 26 10 1 4 1 1 1 3 7 Fläche 2005 in km2 41285 1729 5959 1493 1077 908 491 276 685 239 1671 1992/97 in % 36.9 43.4 43.3 54.8 24.4 40.9 37.9 37.9 30.5 44.8 57.3 Politische Gemeinden Landw. Nutzfläche Bevölkerungsentwicklung Lebendgeborene 2008 in 1000 76.7 14.5 9.0 3.8 0.3 1.5 0.4 0.4 0.3 1.2 2.9 Gestorbene 2008 in 1000 61.2 10.2 8.8 2.7 0.3 1.0 0.3 0.3 0.4 0.7 1.8 Geburtenüberschuss 2008 in 1000 15.5 4.3 0.2 1.1 0.0 0.5 0.1 0.1 -0.1 0.5 1.1 Wanderungssaldo 2008 in 1000 98.2 21.8 6.8 4.5 0.1 2.3 0.3 0.3 0.2 0.9 4.4 2008 in 1000 7711.1 1347.4 974.6 366.4 34.6 142.0 34.1 39.9 38.2 110.4 268.8 2008 in % 22.0 23.7 13.1 16.5 10.1 18.3 13.2 11.0 20.2 23.6 17.2 2008 pro km2 192.6 802.4 165.9 258.0 33.3 168.8 71.6 168.7 56.4 533.0 168.5 120846 Mittlere Wohnbevölkerung Ausländer Bevölkerungsdichte Wohnungswesen Wohnungsbestand (approximativ) 2008 Anzahl 3880087 657195 497637 168367 16970 63891 17897 19177 19955 49065 Baubewilligte Wohnungen 2008 Anzahl 35538 9595 3066 1454 62 1178 94 131 115 1239 1453 Neuerstellte Wohnungen 2008 Anzahl 44191 8286 4367 2133 212 1397 365 185 147 659 2320 Leerwohnungsziffer 1.6.2009 in % 0.90 0.66 1.10 0.63 0.75 0.80 0.74 0.87 1.89 0.29 0.85 2008 Anzahl 57197 14107 5240 2791 90 1169 270 246 174 922 2051 Unternehmungen1) 2005 Anzahl 307220 56494 36257 12807 1109 6545 1326 1888 1608 8090 8628 Arbeitsstätten 2005 Anzahl 372549 67545 44581 15792 1405 7538 1587 2190 1969 8936 10813 Beschäftigte2) Im Bau befindliche Wohnungen 2005 Anzahl 3698734 729805 478573 168773 13840 54310 14113 17531 16675 69620 99993 Industrie, Gewerbe, Energieversorgung 2005 in % 18.9 12.9 18.3 20.0 22.9 20.8 27.8 22.9 33.4 19.4 21.4 Baugewerbe 2005 in % 8.1 6.6 7.8 8.9 14.0 12.4 13.2 10.3 11.6 8.0 9.4 Handel, Rep. Gastgewerbe 2005 in % 21.8 21.3 20.7 22.5 22.7 26.0 23.4 22.4 19.5 27.0 23.7 Verkehr, Nachrichtenübermittlung 2005 in % 6.7 7.8 7.9 6.4 7.3 5.2 4.8 4.0 4.0 3.0 4.5 Kredit- und Versicherungsgewerbe 2005 in % 5.4 10.4 3.3 3.7 2.2 3.5 1.9 6.4 3.5 4.1 2.7 Immobilien, Informatik, Dienstl.f.Untern. 2005 in % 12.2 16.1 10.5 11.3 5.1 11.9 5.2 14.8 5.0 19.7 8.1 Öffentliche Verwaltung 2005 in % 4.4 3.4 7.9 4.3 5.1 2.7 4.2 3.4 3.5 2.7 5.2 Unterrichtswesen 2005 in % 6.5 6.9 5.8 6.7 5.0 4.8 5.2 5.2 5.0 5.3 8.8 Gesundheits- und Sozialwesen 2005 in % 11.9 10.3 13.5 12.0 12.6 9.0 10.4 8.0 10.8 7.0 12.1 Erbringung v.s. Dienstleistungen 2005 in % 4.2 4.3 4.4 4.2 3.1 3.6 3.7 2.7 3.7 3.7 4.0 Arbeitslose (Jahresdurchschnitt) 2008 Anzahl 101725 17691 9161 3742 145 900 198 258 267 1033 3195 Männer 2008 Anzahl 53454 9474 4863 1914 75 487 102 134 153 565 1636 Frauen 2008 Anzahl 48272 8216 4298 1828 70 413 96 123 114 468 1558 2646 Ganzarbeitslose 2008 Anzahl 84088 14603 7002 3043 128 745 162 212 246 802 Teilweise Arbeitslose 2008 Anzahl 17638 3088 2159 699 18 155 37 46 21 231 549 Ausländer 2008 Anzahl 44750 7680 3279 1578 61 362 86 75 107 438 1366 Arbeitslosenquote (Jahresmittel) 2008 in % 2.6 2.4 1.8 2.0 0.8 1.3 1.1 1.2 1.3 1.8 2.5 Männer 2008 in % 2.4 2.4 1.7 1.8 0.7 1.2 1.0 1.1 1.3 1.7 2.3 Frauen 2008 in % 2.8 2.5 1.8 2.2 1.0 1.4 1.3 1.4 1.3 1.9 2.8 Anzahl 36837768 392375 Tourismus Logiernächte in Hotels 2008 4155256 5055068 1702890 262394 663318 653016 229099 146781 227433 Ausländeranteil 2008 in % 58.3 73.3 56.1 65.1 67.1 40.7 61.3 57.5 19.9 58.0 41.4 2008 Anzahl 3989811 665751 487023 178789 16331 81805 17932 22415 18965 64963 147724 Personenwagen Medizinalbereich Ärzte 2008 Dichte3) 196 228 197 141 105 125 114 116 138 187 154 Zahnärzte 2008 Dichte3) 52 57 55 51 34 45 41 44 39 51 38 Apotheken 2008 Dichte3) 22 17 18 9 11 8 9 5 5 13 26 2005 in Mio. Fr. 405300 88928 43985 15622 1584 6849 1311 2865 2790 9971 10106 Volkseinkommen4) in Fr. 54031 68804 45644 43910 45712 50170 39646 73286 73236 93753 39559 Kantonsausgaben Volkseinkommen pro Einwohner 2005 2007 in Mio. Fr. 74685.0 10919.3 8997.7 3169.1 518.6 889.8 320.0 387.7 370.4 983.0 2525.8 Kantonseinnahmen 2007 in Mio. Fr. 78197.7 11363.7 9431.0 3383.6 531.7 1023.4 339.6 400.3 384.3 1194.9 2634.1 Saldo Einnahmen/Ausgaben 2007 in Mio. Fr. 3512.7 444.4 433.3 214.5 13.1 133.6 19.6 12.6 14.0 211.9 108.3 Einkommen von 30‘000 Fr. 2008 in % 1.5015) 2.20 1.20 1.19 1.94 2.16 4.17 1.12 3.78 0.70 2.62 Einkommen von 50‘000 Fr. 2008 in % 4.7775) 4.71 5.79 5.43 6.31 4.45 6.26 4.50 6.79 2.47 6.73 Einkommen von 100‘000 Fr. 2008 in % 11.2025) 9.72 12.90 10.72 11.56 7.93 9.59 10.09 12.30 6.17 12.60 2008 in % 19.5325) 17.87 21.39 18.45 20.14 14.29 14.96 16.91 20.19 12.76 21.32 2008 Index 100.0 126.5 77.1 76.7 61.8 124.1 67.2 125.4 69.6 214.9 75.3 Steuerbelastung Einkommen von 200‘000 Fr. Ressourcenindex 1) Total der privaten und öffentlichen Unternehmen. 2) Total Voll- und Teilzeitbeschäftigte. 3) Pro 1 00000 Einwohner. 4) Provisorische Werte. 5) Mittlere ungewogene Belastung inkl. Direkte Bundessteuer. Belastung durch Kantons-, Gemeinde- Kirchen- und Direkte Bundessteuern in Prozenten des Bruttoarbeitseinkommens im Kantonshauptort. Verheirateter Alleinverdiener ohne Kinder. 112 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009 Aktuelle Wirtschaftsdaten SO BS BL SH AR AI SG GR AG TG TI VD VS NE GE JU 125 3 86 27 20 6 86 190 229 80 181 375 143 53 45 64 7 5 7 2 1 1 12 5 15 6 8 18 7 5 11 2 791 37 518 298 243 173 2026 7105 1404 991 2812 3212 5224 803 282 839 43.4 12.1 41.3 45.0 56.1 55.7 47.9 29.8 45.3 53.2 14.3 43.4 20.3 42.0 41.5 49.3 2.2 1.7 2.3 0.6 0.5 0.2 4.7 1.6 5.9 2.2 3.0 7.5 2.9 1.7 4.8 0.7 2.2 2.1 2.1 0.7 0.5 0.1 3.7 1.6 4.0 1.9 2.8 5.2 2.4 1.6 3.1 0.6 0.0 -0.5 0.2 -0.1 0.0 0.0 0.9 0.0 1.9 0.2 0.2 2.3 0.5 0.1 1.7 0.0 1.5 2.0 1.8 0.9 0.3 0.1 4.5 1.9 8.6 3.3 4.2 15.0 4.6 1.0 6.5 0.3 250.6 190.5 269.2 75.0 52.5 15.1 470.3 193.0 587.5 240.7 331.6 690.9 301.0 171.1 447.0 68.5 19.4 31.0 18.7 23.1 14.0 10.7 21.8 18.2 21.3 21.0 26.0 29.5 21.7 23.8 38.1 12.5 318.6 5045.2 524.0 252.6 218.5 90.1 241.5 26.8 424.1 280.2 121.4 243.8 58.2 238.4 1814.8 83.3 120008 108002 128383 37144 26036 6621 223229 142246 268634 111096 200488 352301 190140 85456 216240 33063 603 151 636 319 221 33 1880 1058 2746 842 2336 3204 2262 246 561 53 1135 200 1517 350 108 56 2703 1949 4747 1612 2073 3092 2651 520 1091 316 1.89 1.68 0.90 0.53 1.04 1.14 1.30 1.41 0.85 1.35 1.49 0.79 0.43 1.17 1.09 0.22 1151 875 1526 278 81 47 3196 1652 4742 1200 3419 6791 2289 373 2386 131 9049 8456 9633 3008 2372 696 18834 9171 21380 9635 15778 24628 12074 6452 18524 2778 10927 10564 11544 3702 2795 797 22855 11640 25751 11451 19117 30674 14765 8145 22035 3431 109661 153536 115432 35272 19948 5494 225015 91358 247563 96739 163060 294568 120569 80492 245961 30833 28.1 17.2 24.1 30.0 29.4 24.9 27.8 12.8 26.8 29.6 17.3 13.3 16.4 30.0 10.1 36.0 7.7 5.5 8.1 7.0 7.4 12.8 8.7 13.6 9.1 9.2 10.0 7.6 12.3 6.2 5.9 7.4 20.1 15.6 20.3 18.9 17.4 30.9 20.4 30.4 21.9 19.9 24.2 23.1 28.8 18.2 21.2 18.0 9.0 10.0 7.1 6.5 3.7 3.6 5.2 8.0 6.1 4.6 5.9 5.9 7.2 4.0 6.3 4.1 2.6 7.1 2.0 2.7 1.8 3.1 3.6 3.0 2.5 2.8 6.8 4.4 3.0 2.0 9.7 3.8 8.8 16.1 13.2 9.0 6.5 5.9 10.5 7.6 10.4 8.6 10.2 13.3 7.2 8.8 15.7 4.6 3.1 3.8 3.9 4.1 3.7 2.6 3.1 4.0 3.0 3.5 4.1 4.7 3.5 5.5 5.0 5.0 5.2 6.5 5.9 4.9 6.1 4.7 6.5 5.1 5.8 6.0 6.2 8.8 5.1 7.3 7.1 5.4 12.1 13.7 12.1 13.4 19.9 8.7 10.9 11.6 10.7 12.3 10.9 13.9 12.1 13.6 12.9 12.6 3.3 4.5 3.2 3.7 4.1 2.9 3.3 4.0 3.6 3.5 4.3 5.0 4.5 4.3 5.9 3.1 3002 2929 3081 811 392 65 4471 1300 7026 2403 6097 12867 4266 2872 12510 1044 1565 1652 1672 453 200 34 2299 709 3615 1201 3131 6792 2291 1484 6398 552 1438 1277 1409 357 192 30 2172 591 3411 1202 2966 6076 1975 1388 6112 491 2397 2374 2350 657 323 61 3599 1108 5636 1948 5097 10903 3662 2390 11139 855 605 555 731 153 69 4 872 192 1390 455 999 1965 604 482 1371 189 1366 1394 1153 360 136 21 2101 604 3108 992 2800 6080 2024 1254 6029 297 2.3 3.0 2.2 2.1 1.4 0.9 1.8 1.3 2.3 1.9 4.1 3.9 3.1 3.3 5.7 3.1 2.1 3.2 2.2 2.1 1.3 0.8 1.7 1.2 2.1 1.7 3.6 3.7 2.9 3.1 5.4 2.8 2.5 2.8 2.3 2.0 1.6 1.0 2.1 1.3 2.6 2.3 4.8 4.1 3.4 3.6 5.9 3.4 373057 1008913 236100 131672 151145 169587 1048789 6206022 722117 342867 2596490 2623185 4537851 238514 2884110 79719 47.6 70.4 48.8 57.0 30.9 18.1 45.2 50.5 51.0 44.5 47.4 65.5 55.0 53.4 79.9 14.8 135941 65319 136417 39711 27631 7731 232637 97940 327074 137042 200122 361110 175605 88117 217702 37888 158 368 202 189 150 102 158 162 148 130 193 228 152 188 330 147 44 84 50 44 184 38 46 45 44 36 61 50 42 48 58 26 10 38 15 17 11 6 11 22 19 11 56 35 36 33 39 29 11564 21946 14160 4086 2317 688 20680 9441 27913 10512 13316 35102 11114 8425 27443 2585 38070 46844 115178 53502 55126 44215 45936 44866 49355 49209 44918 41335 52901 38385 49775 62839 1905.3 4861.0 2658.5 661.7 429.8 133.3 3919.9 2121.3 4468.2 1613.6 2984.4 6909.0 2403.7 1769.7 7909.8 854.4 2033.3 4371.5 2755.0 692.9 465.3 134.3 4132.0 2249.2 4762.1 1651.1 2903.7 7869.3 2613.3 1814.3 8219.3 844.6 128.0 -489.5 96.4 31.3 35.5 0.9 212.1 127.8 293.9 37.6 -80.7 960.3 209.6 44.6 309.5 -9.8 1.80 0.00 1.01 1.95 2.63 2.32 0.90 0.00 0.90 0.00 1.11 0.00 2.17 1.82 0.08 1.26 6.46 1.36 2.88 6.18 6.63 4.46 5.34 2.68 3.67 3.94 2.57 4.70 6.13 4.76 2.31 6.70 13.10 12.99 10.66 12.09 12.10 8.86 12.48 9.49 9.43 11.07 9.70 14.09 10.76 14.70 11.66 14.50 21.63 22.01 21.02 19.75 19.51 15.78 21.75 18.02 18.54 19.06 20.06 21.96 20.82 24.36 21.89 23.40 76.2 139.8 103.8 96.1 77.4 79.6 80.9 81.6 89.6 74.0 97.2 105.5 69.0 96.5 151.2 68.6 Quellen: BFS/SECO/EFV/ESTV 113 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009 Aktuelle Wirtschaftsdaten Stichwortverzeichnis Ärzte B17.1 Aktienindex B4.7 Apotheken B17.1 Arbeitslosenquote A11/B8.4/B8.5/B8.8/B8.11/B17.1 Arbeitslosenversicherung B11 Arbeitsmarkt Arbeitslose, Anzahl A11/B8.4/B8.6/B8.9/B8.10/B8.11/B17.1 Arbeitslosenquote international A11 Schweiz A11/B8.4/B8.9/B8.12/B17.1 Ausl. Arbeitskräfte, erwerbstätige B8.2 Ausl. Arbeitskräfte, Einwanderung B8.3 Berufsausbildung B12.2/B12.4/B12.5 Beschäftigung B14.2/B14.3/B17.1 Jugendarbeitslosigkeit B8.5 Kurzarbeit B8.7 Langzeitarbeitslose B8.9 Offene Stellen B8.6 Arbeitszeit B9 Arbeitsvolumenstatistik B9.1 Betriebsübliche wöchentliche Arbeitszeit B9.2 Ausfuhr B3.1–B3.4 Ausländer, erwerbstätige B8.2 Ausländische Arbeitskräfte: Einwanderung B8.3 Auslandvermögen der Schweiz B3.8 Aussenwirtschaft B3 Aussenhandel nach Ländern und Ländergruppen B3.4 Aussenhandel nach Verwendungszweck B3.2 Aussenhandel nach Warenarten B3.3 Handelsbilanzsaldo B3.1 Schweiz: Übersicht B3.1 Terms of Trade B3.1 Welthandelsvolumen A3 Zahlungsbilanz B3.5 Banken B4.4 Berufsausbildung B12.2/B12.4/B12.5 Beschäftigung B14.2/B14.3/B17.1 Betreibungen B14.4 Betriebs- und Unternehmensstruktur B14 Bevölkerung international A9 Schweiz A9/B7/B17.1 Ausländer nach Aufenthaltskategorien B7.7 Bilanz der Jahresaufenth. und Niedergelassenen B7.5 Bilanz der ständigen Wohnbevölkerung B7.1 Jahresaufenth. und Niedergelassene nach Staatsangehörigkeit B7.6 Sozioökonomische Daten B7.3 Wohnbevölkerung nach Alter und Heimat B7.2 Wohnbevölkerung nach Sprache B7.4 Kantone B17.1 Finanzen der Kantone B6.1/B6.2/B6.5/B17.1 Kantonale Wirtschaftsdaten B17.1 Ressourcenindex der Kantone B17.1 Steuerbelastung B17.1 Konkurse B14.4 Konsum Detailhandelsumsätze B15.2/B15.3 Privater Konsum B1/B15 Konsumentenpreise international A5 Schweiz A5/B5.1 Krankenversicherungsprämien-Index B11.5 Logiernächte in der Hotellerie B16.2/B17.1 Löhne B10 Bruttolohn nach Wirtschaftszweigen B10.1 Lohnentwicklung (Abschnitt Noga) B10.2 Nominal- und Reallohnindex B10.3/B10.4 Nationalbank, Schweizerische B4.2 Nationale Buchhaltung B1 Bruttoinlandprodukt A1/B1 Öffentliche Finanzen B6 Bund: Einnahmen B6.1/B6.2/B6.4 Ausgaben B6.1/B6.2/B6.3 Finanzen von Bund, Kantonen und Gemeinden B6.1/B6.2/B6.5 Fiskalquote B6.1 Staatsquote B6.1 Personenwagen B17.1 Produktion Industrieproduktion B2.1 Schweizerische Exportrisikoversicherung (SERV) B3.9 Sozialversicherungen B11 Steuerbelastung der Kantone B17.1 Tourismus B16 Angebot und Nachfrage nach Beherbergungsformen B16.2 Fremdenverkehrsbilanz B16.1 Logiernächte in der Hotellerie B16.2/B17.1 Unternehmen nach Rechtsform B14.4 Unternehmen nach Sektoral- und Branchenstruktur B14.1 Unternehmen nach Voll- und Teilzeitbeschäftigten B14.3 Unternehmen, neue und Beschäftigte nach Wirtschaftszweigen B14.2 Volkseinkommen B17.1 Volkwirtschaftliche Gesamtrechnung B1 Wachstum A1/B1 Wechselkurse A7/B4.8 Zahlungsbilanz B3.5 Zahnärzte B17.1 Zinssätze International A6 Schweiz A6/B4.5 Bildung Berufsausbildung B12.2/B12.4/B12.5 Bildungsstand der Bevölkerung B12.1 Diplome bzw. Schulabschlüsse B12.2 Lehrlinge B12.5 Maturanden B12.2 Schüler und Studenten B12.3 Studenten nach Fachrichtungen B12.7 Studenten nach Hochschulen B12.6 Börse B4.7 Bruttoinlandprodukt A1/B1 Bundesfinanzen B6 Detailhandelsumsätze nominal/real B15.2/B15.3 Einfuhr B3.1–B3.4 Einwanderung ausländischer Arbeitskräfte B8.3 Ertragsbilanz A4/B3.5 Erwerbstätige Ausländer B8.2 Erwerbstätigkeit A10/B8.1 Finanzen, öffentliche B6 Forschung und Entwicklung A12/B13 Fremdenverkehrsbilanz B16.1 Geld-, Kapital- und Devisenmarkt B4 Banken B4.4 Börse B4.7 Geldmenge B4.1 Geld- und Kapitalmarktsätze A6/B4.5 Kapitalmarktbeanspruchung B4.6 Kredittätigkeit im Inland B4.3 Nationalbank, schweizerische B4.2 Wechselkurse A7/B4.8 Gemeinden Anzahl B17.1 Finanzen B6.1/B6.2 Handelsbilanzsaldo B3.1 Haushaltseinkommen und -ausgaben B1/B15.1 Index Aktienindex B4.7 Baukostenindizes, Regionale B5.2 Baupreisindex, Schweizerischer B5.2 Importpreisindex B5.2 Krankenversicherungsprämien-Index B11.5 Landesindex der Konsumentenpreise A5/B5.1 Mittelwertindex Aussenhandelsstatistik B3.1 Nominallohnindex und Reallohnindex B10.3/B10.4 Produktionsindex B2.1 Produzentenpreisindex B5.2 Ressourcenindex der Kantone B17.1 Sammelindex der vorlaufenden Indikatoren der Konjunktur A2 Swiss Performance Index B4.7 Investitionen Ausrüstungsinvestitionen B1.1/B1.2/B1.5–B1.8 Bauinvestitionen B1.1/B1.2/B1.5–B1.8 Abkürzungsverzeichnis AHV ALV ARE ASTRA BAFU BAG BAK Alters- und Hinterlassenenversicherung Arbeitslosenversicherung Bundesamt für Raumentwicklung Bundesamt für Strassen Bundesamt für Umwelt Bundesamt für Gesundheit BAK Basel Economics Bundesamt für Kultur BAKOM Bundesamt für Kommunikation BAP Bundesamt für Polizei BAV Bundesamt für Verkehr BAZL Bundesamt für Zivilluftfahrt BBG Berufsbildungsgesetz BBT Bundesamt für Berufsbildung und Technologie Bevnat Natürliche Bevölkerungsbewegung BFE Bundesamt für Energie BFM Bundesamt für Migration BFS Bundesamt für Statistik BIP Bruttoinlandprodukt BIT Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIZ Bank für Internationalen Zahlungsausgleich BJ Bundesamt für Justiz BK Bundeskanzlei BPV Bundesamt für Privatversicherungen BLW Bundesamt für Landwirtschaft BSV Bundesamt für Sozialversicherung BUR Betriebs- und Unternehmensregister BVG BG über berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge BWL Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung BWO Bundesamt für Wohnungswesen BZ Betriebszählung Créa Institut Créa de macroéconomie appliquée de l’université de Lausanne DEZA Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit EBK Eidg. Bankenkommission EDA Eidg. Departement für auswärtige Angelegenheiten EDI Eidg. Departement des Innern EFD Eidg. Finanzdepartement Efta European Free Trade Association EFV Eidg. Finanzverwaltung EG Europäische Gemeinschaft EJPD Eidg. Justiz- und Polizeidepartement Espop Statistik des jährlichen Bevölkerungsstandes ESTV Eidg. Steuerverwaltung 114 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 12-2009 ETHL ETHZ EU EVD EZB EZV FAO F&E GAV Hesta HTL IAO IB IEA IGE IMF IV KMU KOF KTI Neat Noga OECD Opec Osec OZD PHS RAV Sake SBF SECO SERV SHAB SNB SSUV SUVA UN UVEK VBS VZ WEKO WHO WTO ZAR Eidg. Technische Hochschule Lausanne Eidg. Technische Hochschule Zürich Europäische Union Eidg. Volkswirtschaftsdepartement Europäische Zentralbank Eidg. Zollverwaltung Food and Agriculture Organization of the UN Forschung und Entwicklung Gesamtarbeitsvertrag Beherbergungsstatistik Höhere Technische Lehranstalt Internationale Arbeitsorganisation Integrationsbüro EDA/EVD Internationale Energieagentur Eidg. Institut für Geistiges Eigentum International Monetary Fund Invalidenversicherung Kleine und mittlere Unternehmen Konjunkturforschungsstelle der ETH Zürich Kommission für Technologie und Innovation Neue Eisenbahn-Alpentransversale Nomenclature générale des activités économiques Organization for Economic Cooperation and Development Organization for Petroleum Exporting Countries Business Network Switzerland Oberzolldirektion Pädagogische Hochschule St.Gallen Regionale Arbeitsvermittlungszentren Schweiz. Arbeitskräfteerhebung Staatssekretariat für Bildung und Forschung Staatssekretariat für Wirtschaft Schweizerische Exportrisikoversicherung Schweiz. Handelsamtsblatt Schweiz. Nationalbank Sammelstelle für die Statistik der Unfallversicherung Schweiz. Unfallversicherungsanstalt United Nations Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Eidg. Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport Volkszählung Wettbewerbskommission Word Health Organization World Trade Organization Zentrales Ausländerregister