Kraftfahrt - Informationen zur Zulassung
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Kraftfahrt - Informationen zur Zulassung
Kraftfahrt - Informationen zur Zulassung Allgemeines Zum 01.10.2005 wurden europaweit einheitlich geltende Zulassungsdokumente (sogenannte Zulassungsbescheinigungen") eingeführt. Ab diesem Stichtag werden die Zulassungsstellen bei Neuzulassungen, Ummeldungen, Wohnortwechsel, Halterwechsel, zulassungsrechtlichen Änderungen (z.B. Motorumbau, Leistungssteigerung) oder verlust-bedingten Neuausstellungen nur noch die neuen Dokumente ausstellen. Ein Nebeneinander von einer Zulassungsbescheinigung "neu" mit einem Dokument "alt" wird es nicht geben. Ziel dieser Änderung ist eine einheitliche Struktur der Zulassungs-dokumente in Europa, um zukünftig Fahrzeugkontrollen zu verbessern und zu vereinfachen. Bisherige Dokumente (= bisher üblicher Fahrzeugschein bzw. -brief) behalten solange ihre Gültigkeit, bis die Ausstellung neuer Dokumente erforderlich wird. Die Neuerungen im Überblick Die neuen EU-Zulassungsdokumente enthalten alle bisher im Fahrzeugschein relevanten Fahrzeugund Halterangaben für die Antragstellung bzw. Tarifierung einer Kraftfahrt-Versicherung. Die Daten finden sich in der Regel an anderer Stelle mit neuer Feldbezeichnung und ggf. anderer Verschlüsselung wieder. Ersetzt werden der - bisherige Fahrzeugschein durch die Zulassungsbescheinigung Teil I (s. Anlage 1) - bisherige Fahrzeugbrief durch die Zulassungsbescheinigung Teil II (s. Anlage 2) Ein Musterexemplar des bis zum 30.09.2005 gültigen, alten Kraftfahrzeugscheines ist als Anlage beigefügt. Merkmale der Zulassungsbescheinigung Teil II Gilt als Eigentumsnachweis am Kraftfahrzeug Im Vergleich zu Teil I (ehemaliger Fahrzeugschein) reduzierte technische Daten Halter- und Fahrzeugidentifizierungsdaten sind vorhanden Nutzlastberechnung nur aufgrund der Daten in der Zulassungs-bescheinigung Teil I möglich Die Änderungen der versicherungsrelevanten Daten Alle versicherungsrelevanten Daten sind auch in den neuen EU-Zulassungsdokumenten enthalten. Die Daten sind an anderer Stelle mit neuer Feldbezeichnung und ggfs. mit anderer Verschlüsselung zu finden: 1. Nutzlast Wegfall des Feldes "Nutzlast" für gewerbliche Risiken Die Nutzlast muss aus der Zulassungsbescheinigung Teil I errechnet werden (=Feld "F.2" abzüglich Feld "G") 2. Typ-Schlüssel-Nummer (TSN) Umstellung der Typ-Schlüssel-Nummer (TSN) auf alphanumerische Darstellung (Buchstaben und/oder Zahlen) für neue Fahrzeugtypen ab 01.10.2005. Das Typklassen-verzeichnig wird entsprechend angepasst 3. Amtliche Kennzeichen Amtliche Kennzeichen werden künftig mit Umlaut geliefert. Beispiel: TÖ- anstatt bisher TOE4. Abmeldung eines Fahrzeuges Bei Abmeldung eines Fahrzeuges wird keine Abmelde-bescheinigung mehr ausgestellt. Stattdessen wir die Abmeldung auf der Zulassungsbescheinigung Teil I vermerkt 5. KBA-Verzeichnis für Kraftfahrzeuge und Anhänger Es wird ein neues "Verzeichnis zur Systematisierung von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern" Anwendung finden, welches das bisherige "Systematische Verzeichnis der Fahrzeug- und Aufbauarten" ablöst Darin ist erstmals die neue EU-Fahrzeugklasse definiert Der bisherige Code der Ziffer 1 in den Kfz-Zulassungs-papieren (=Schlüsselnummer zu Fahrzeug und Aufbau) wird bei PKW und Krafträdern durch diese neue EU-Fahrzeug-klasse abgelöst. So heißt es z. B. künftig: M1 AA Fz.h.Pers.bef.b .8 Spl. Limousine Alt: PKW geschlossen M1G AA Geländefz. Pers.bef. Limousine Alt: PKW GeländeFZ L3e oder L4e Alt: Krafträder Bei Neuzulassungen eines Fahrzeugtyps, der ab dem 01.10.2005 auf den Markt kommt bzw. gekommen ist und gleichzeitig unter die EU-Fahrzeugklassen fällt, wird aus-schließlich diese neue EU-Fahrzeugklasse von den Kfz-Zulassungsbehörden an die Versicherungsgesellschaft übermittelt Wo befinden sich die versicherungsrelevanten Daten In unserer Tabelle (s. Anlage 3) finden Sie die neuen und alten Datenfelder nebst Muster der Zulassungsbescheinigungen in einer Gegenüberstellung. Abmeldung eines Fahrzeuges: Neuer Verfahrensablauf Bisher wurde bei der Abmeldung eines Fahrzeuges der Fahrzeugschein durch die Zulassungsbehörde eingezogen, die Abmeldung im Fahrzeugbrief vermerkt bzw. dieser durch Abschneiden der rechten unteren Ecke unbrauchbar gemacht. Außerdem wurde die Stilllegungsbescheinigung ausgestellt. Künftig wird die Abmeldung auf der Rückseite der ulassungsbescheinigung Teil I eingetragen und das Dokument wieder ausgehändigt. Damit hat der Fahrzeughalter immer beide Teile der Zulassungsbescheinigungen zur Verfügung. Zulassung eines Fahrzeuges im EU-Ausland: Neuer Verfahrensablauf Soll das Fahrzeug im EU-Ausland zugelassen werden, müssen - um Probleme zu vermeiden - bei der dort zuständigen Stelle beide Teile des Dokuments vorgelegt werden. Zudem unterrichten sich alle Mitgliedstaaten gegenseitig, wenn ein zugelassenes Fahrzeug aus einem Mitgliedstaat in einem anderen Mitgliedstaat zugelassen wird. Sie ziehen auch die jeweiligen ausländischen Fahrzeugdokumente ein. Fälschungssicherheit Die Vorteile für die Kunden sind die deutlich höhere Fälschungssicherheit, die Standardisierung innerhalb der EU und der erhöhte Informationsgehalt der Zulassungsbescheinigung Teil I. Die Verbindung von Teil I mit Teil II (über die eingedruckte Vordrucknummer im Teil II) stellt in Deutschland ein weiteres Sicherheitsmerkmal für die Fahrzeughalter dar. Gesetzliche Grundlagen Mit Verabschiedung der EU-Richtlinie 1999/37/EG im Jahre 1999 hat die EU ein Verfahren zur Harmonisierung der Zulassungsdokumente für Kraftfahrzeuge in den Mitglieds-staaten in Gang gesetzt (in Deutschland zur Zeit Fahrzeugbrief und -schein. Art + Ausführung: Struktur und Inhalt der neuen Kfz-Zulassungsdokumente sind in der neuen EU-Richtlinie weitgehend für alle EU-Mitglieds-staaten festgeschrieben So gibt es für bestimmte Angaben EU-einheitliche Nummerierungen (Codes) Europaweit einheitlich sind alle Felder, die mit Buchstaben codiert sind, ggfs. auch aus Unternummern, wie - C.2.1 Name oder Firmenname - C.3.2 Vorname - E Fahrzeug-Identifizierungsnummer - P.3 Kraftstoffart oder Energiequelle Kosten + Gebühren Die Mehrkosten entstehen nur beim Tausch des jetzigen Fahrzeugscheines Die Gebühr für die Zulassungsbescheinigung Teil I erhöht sich um 0,70 EUR Der Umtausch eines Fahrzeugbriefes in die Zulassungs-bescheinigung Teil II beträgt unverändert 3,60 EUR Die Gebühren fallen auch dann an, wenn der alte Fahrzeug-brief noch nicht vollgeschrieben und als Folge der Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I auszutauschen ist Kraftfahrzeugschein – Gültig bis 30.09.2006 Der alte Kraftfahrzeugschein ist als Anlage 4 beigefügt. Alle Angaben ohne Gewähr Ein Service von Helmut Gieseler Versicherungsmakler e. K. Niedertor 1, D-36205 Sontra Fon 05653 91964-0 Fax 05653 91964–22 (PC-Fax) Fax 05653 91964-20 (Analog-Fax) [email protected] www.gieseler-partner.de Informieren Sie sich bei dieser Gelegenheit über unsere außergewöhnlichen Angebote: www.gieseler-partner.de/gup/vergleich.htm Anlage 1 NEU: Zulassungsbescheinigung – Teil I Anlage 2 NEU: Zulassungsbescheinigung – Teil II Anlage 3 Zulassungsbescheinigung – Versicherungsrelevante Daten Wo sind die versicherungsrelevanten Daten in den neuen EU-Dokumenten zu finden? In der nachfolgenden Tabelle finden Sie die neuen und alten Datenfelder in einer Gegenüberstellung. Bei den „rot“ dargestellten Textzeilen handelt es sich um die wichtigsten versicherungsrelevanten Daten: ALT: Fahrzeugschein/Fahrzeugbrief Altes Alte Bezeichnung Feld 1 Fahrzeug- und Aufbauart Zu 1 Schlüsselnummer zu 1 2 Fahrzeughalter Zu 2 Hersteller-Schlüssel-Nummer (HSN) 3 Typ und Ausführung Zu 3 4 32 7 8 5 14 15 9 Typ-Schlüssel-Nummer (TSN) Fahrzeug-Ident-Nummer Tag der ersten Zulassung Leistung in KW Hubraum Antriebsart Leergewicht in kg Zul. Gesamtgewicht in kg Nutz- oder Aufliegelast in kg NEU: Zulassungsbescheinigung Teil I + Teil II Neues Feld 5 J 4 2 2.1 D.2 D.3 2.2 E B P.2/P.4 P.1 P.3 G F.2 Neue Bezeichnung Fahrzeugklasse und Aufbau Fahrzeugklasse (2-stellig) Art des Aufbaus (4-stellig) Hersteller Kurzbezeichnung Code zum Hersteller (HSN) Typ/Variante Handels-/Verkaufsbezeichnung Code zu Typ/Variante mit Prüfziffer Fahrzeug-Ident-Nummer Datum der ersten Zulassung Nennleistung in KW/Drehzahl Hubraum in cm3 Kraftstoffart/Energiequelle Masse in kg (Leermasse) Zul. Gesamtmasse in kg Entfällt. Berechnung: F.2 - G=Nutzlast Alle Angaben ohne Gewähr Ein Service von Helmut Gieseler Versicherungsmakler e. K. Niedertor 1, D-36205 Sontra Fon 05653 91964-0 Fax 05653 91964–22 (PC-Fax) Fax 05653 91964-20 (Analog-Fax) [email protected] www.gieseler-partner.de Anlage 4 Alter Kraftfahrzeugschein – Bis 30.09.2005