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Info der PKN zum Thema IV-Verträge
Integrierte Versorgung für psychisch kranke Menschen in Verträgen zwischen der
DAK und den psychosomatischen Reha-Kliniken Roswitha-Klinik Bad Gandersheim,
Diana-Klinik Bad Bevensen und Psychosomatische Fachklinik Bad Pyrmont
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
bezugnehmend auf den Artikel „Kooperation regelt integrierte Versorgung für psychisch kranke Patienten in der Region Lüneburg“ im niedersächsischen ärzteblatt 11/2006 S.51
möchten wir Sie unsererseits nicht nur auf den Vertrag mit der Diana Klinik Bad Bevensen,
sondern auf alle drei Verträge hinweisen (der Vertrag mit der Fachklinik Bad Pyrmont wird
wohl im Januar 2007 in Kraft treten).
Alle drei IV-Verträge werden von der PKN unterstützt. An der Entwicklung dieser Verträge
hat die PKN maßgebend mitgewirkt.
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Im Rahmen dieser drei Verträge können Versicherte der DAK in einem Zeitraum von maximal 10 Tagen in die Klinik eingewiesen werden, ohne langwieriges Antragsverfahren
über die Deutsche Rentenversicherung (DRV, früher BfA) und ohne lange Wartezeit.
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Ein Anruf in der Klinik beim Case Manager und ein ausgefüllter „Einweiserfragebogen“,
zusammen mit dem Konsiliarbericht des mitbehandelnden Arztes genügen.
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Es besteht keine Verpflichtung für den Vertragsunterzeichner, seine DAK-Patienten auf
jeden Fall in eine der drei Kliniken einzuweisen, wenn stationäre Behandlung erforderlich
wird. Umgekehrt besteht auch für die Klinik keine Verpflichtung, den Patienten zur poststationären Maßnahme unbedingt wieder an den prästationären Behandler zurück zu überweisen.
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Die Verträge sehen eine zusätzliche Vergütung außerhalb der bewilligten Stundenkontingente für Vor- und Nachbehandlungen mit einem Punktwert von 0,05 € vor. Die Vergütung erfolgt vielmehr im Rahmen der Sonderregelung Integrierte Versorgung außerbudgetär, also außerhalb der bewilligten Stundenkontingente.
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Der Vertrag mit der Roswitha-Klinik in Bad Gandersheim sieht für Ärzte und Psychotherapeuten ein Direkteinweisungsverfahren in die Paracelsus-Klinik vor. Rechtlich ist dieses
Direkteinweisungsverfahren auch des behandelnden Psychotherapeuten im Rahmen der
integrierten Versorgung möglich und wird von den Kliniken und der DAK im Interesse einer zügigen Patientenbehandlung und insbesondere einer durch Formalia ungebremsten
Krisenintervention auch gewünscht. Berufspolitisch ist eine Direkteinweisung, die es in
der Regelversorgung nicht gibt, durch Psychotherapeuten von Seiten der KVN in der integrierten Versorgung (noch) nicht gewünscht. Die KVN hat sich bedauerlicherweise dagegen gestemmt, das Direkteinweisungsverfahren der Psychotherapeuten – wie im Vertrag mit der Roswitha-Klinik Bad Gandersheim vorgesehen – auch in die Verträge mit der
Diana-Klinik Bad Bevensen und der Psychosomatischen Fachklinik Bad Pyrmont zu implementieren. Die PKN wird weiter dafür werben, Psychotherapeuten auch über den Vertrag mit der Roswitha-Klinik Bad Gandersheim hinaus eine Direkteinweisung in Kliniken
zu eröffnen, wobei dem Arztvorbehalt des Psychotherapeuten jeweils durch den obligatorischen Konsiliarbericht Rechnung getragen wird.
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Ihren niedergelassenen Mitgliedern empfiehlt die PKN, von der Direkteinweisungsmöglichkeit im Rahmen des Vertrages mit der Roswitha-Klinik Bad Gandersheim im Interesse
ihrer Patienten unbedingt Gebrauch zu machen. Darüber hinaus wird empfohlen, im
Rahmen aller Modelle eine integrierte und verbesserte Patientenversorgung mitzugestalten. Soweit dabei auch in Bad Pyrmont oder Bad Bevensen eine (vertraglich noch nicht
vorgesehene) Direkteinweisung in die Klinik im Interesse der Patienten zur umgehenden
Krisenintervention im Einzelfall erforderlich ist, rät die PKN zu einer unverzüglichen telefonischen Absprache mit der Klinik (Aufnahmebereitschaft) und der DAK (Kostenübernahmebereitschaft). Wird von Klinik oder DAK im Einzelfall trotz Gefahr im Verzug ein
Einweisungsschein für notwendig erachtet, kann dieser nachgereicht werden.
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Der Vertrag mit der Roswitha-Klinik in Bad Gandersheim existiert inzwischen – nach der
Einbeziehung von Hausärzten – in dritter Fassung. Die niedergelassenen Allgemeinärzte
gehören zwar inzwischen auch zur Gruppe der möglichen Direkteinweiser, jedoch nicht
zur Gruppe der Behandler, die die poststationäre Behandlung durchführen können. Psychotherapeuten werden also möglicherweise von der Klinik angefragt, ob sie die ambulante Weiterbehandlung eines Patienten übernehmen könnten.
Mit diesen drei Verträgen zur Integrierten Versorgung von DAK-Patienten mit psychischen
und psychosomatischen Erkrankungen in verschiedenen Regionen Niedersachsens ist die
Tür zur Integrierten Versorgung auch für unsere Berufsgruppe aufgestoßen und ein Modell
für weitere derartige Verträge geschaffen.
Wie sich die Verträge in der konkreten Durchführung entwickeln werden, bleibt abzuwarten.
Es ist durchaus denkbar, dass sich das Direkteinweisungsverfahren als fachlich gebotenes
Verfahren, das auch am wenigsten bürokratisch ist, praktisch durchsetzt.
Wenn Sie sich in diese Verträge einschreiben wollen, wenden Sie sich bitte entweder an die
DAK oder direkt an die drei Kliniken unter folgenden Adressen:
- DAK Niedersachsen/ Bremen, Ellernstr. 40, 30175 Hannover, Tel.: 0511-2836110
- Paracelsus Roswitha-Klinik, Fachklinik für Psychotherapie, Psychosomatik und Verhaltensmedizin, Hildesheimerstr. 6, 37581 Bad Gandersheim, Tel.: 05382-740
- Psychosomatische Fachklinik Bad Pyrmont, Spezialklinik für Verhaltenstherapie, Akademisches Lehrkrankenhaus der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH), Bombergallee 10, 31812 Bad Pyrmont, Tel.: 0800-6196666
- DIANA Klinik und Reha-Zentrum, Dahlenburger Str. 2A, 29549 Bad Bevensen, Tel.:
05821-80 3301
… oder wenden Sie sich an Ihre KV-Bezirksstelle.
PKN
14.12.2006