Handel und Dienstleistung Hotel-Portal jetzt auch landesweit
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Handel und Dienstleistung Hotel-Portal jetzt auch landesweit
Gruen_09-07.qxd 22.08.2007 7:44 Uhr Seite 69 Info und Praxis Handel und Dienstleistung Handel und Dienstleistung Erfolg für IHK-Tourismus-Ausschuss Hotel-Portal jetzt auch landesweit Die Neue Messe Stuttgart hat jetzt für das Hotelangebot auf ihrer Internetseite www.messestuttgart.de ein Meta-Suchsystem frei geschaltet, das die Hotelangebote von Stuttgart-Marketing und des vom Dehoga Baden-Württemberg empfohlenen Systems DIRS21 miteinander verknüpft. Ab sofort sind dadurch landesweit rund 500 Hotels über die Messeplattform online buchbar. Neu hinzugekommen ist so die Region Neckar-Alb. Hier hatte sich die IHK Reutlingen stark dafür eingesetzt, das Hotellerie- und Gastronomiegewerbe aus ganz Baden-Württemberg am Portal und so an den erhofften Umsatzeffekten der Neuen Messe zu beteiligen. Der Tourismus-Ausschuss der IHK Reutlingen hatte in zwei Briefen Wirtschaftsminister Ernst Pfister um Unterstützung gebeten. Jetzt auch Balingen, Reutlingen und Tübingen Von A wie Altdorf und B wie Bad Ditzenbach über L wie Leinfelden-Echterdingen und M wie Murrhardt bis hin zu O wie Oberstenfeld und V wie Vaihingen/Enz reicht die Liste der Städte und Gemeinden im weiteren Umland Foto: pixelio von Stuttgart, in denen Aussteller und Besucher der Neuen Messe einfach und bequem Hotelzimmer ihrer Wahl buchen können. Auch Beherbergungsbetriebe in Balingen, Informationen zum Nichtrauchergesetz Rauchen in der Gastronomie jetzt geregelt Seit dem 1. August gilt in Baden-Württemberg das Landesnichtraucherschutzgesetz. Baden-Württemberg ist damit das erste Bundesland, in dem ein Rauchverbot gesetzlich festgeschrieben ist. Betroffen hiervon sind neben Behörden, Schulen und Krankenhäusern auch die Gaststätten im Land. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um Restaurants handelt oder lediglich Getränke ausgeschenkt werden. Um die Unternehmen über die neue Situation kompakt informieren zu können, bieten die baden-württembergischen IHKs ein Merkblatt sowie eine Übersicht mit den zentralen Fragen und Antworten mit den wichtigsten Neuerungen und gesetzlichen Regelungen an. So kann ein Wirt etwa einen abgetrennten Nebenraum als Raucherraum deklarieren. In Biergärten, Straßencafés und Festzelten darf nach wie vor geraucht werden. Für Diskotheken hingegen gilt ein absolutes Rauchverbot. Gastronomen haben bereits umgestellt Viele Gastronomen haben sich übrigens schon freiwillig auf die Bedürfnisse ihrer nichtrauchenden Gäste eingestellt. In der Frühjahrsumfrage der IHKs gab über die Hälfte der Restaurants an, bereits über Nichtraucherräume oder -bereiche zu verfügen. Zehn Prozent sind sogar schon komplett rauchfrei. Bei den Hotels, welche vom Landesnichtraucherschutzgesetz nicht betroffen sind, bieten sogar 90 Prozent schon Nichtraucherzimmer an. Diese werden nach Aussagen vieler Hoteliers immer stärker nachgefragt. Reutlingen, Tübingen und weiteren Kommunen sind nun online verfügbar. Betriebe auf Satelliten- und Luftbildern Das neue Meta-Suchsystem liefert zum gewünschten Reisetermin Zimmer aus beiden miteinander verknüpften Buchungssystemen in einer übersichtlichen und einheitlichen Ergebnisliste. Zusätzlich kann der künftige Gast sich als besonderen Service die Lage der Hotels auf einer neuartigen Karte anzeigen lassen, die die freien Betriebe auf Satellitenund Luftbildern anzeigt und eine Routenplanfunktion bietet. IHK-Service Fragen zum Thema beantwortet Karin Goldstein, Bereichsleiterin Starthilfe und Unternehmensförderung der IHK Reutlingen, Telefon: 0 71 21/2 01-1 25 oder per E-Mail: goldstein@ reutlingen.ihk.de. Fünf wichtige Regeln für rauchfreie Gaststätten 1. Jeder Wirt muss Raucherräume deutlich als solche kennzeichnen. 2. Rauchen ist nur in vollständig abgetrennten Nebenräumen erlaubt. 3. Ausnahmen gelten für Außengastronomie, Reisegewerbe und Festzelte. 4. In Diskotheken gilt ein absolutes Rauchverbot. 5. Verstößt ein Gast gegen das Rauchverbot, so wird er bestraft, nicht der Wirt. Umfassende Informationen liefern das Merkblatt zum Landesnichtraucherschutzgesetz sowie die Übersicht mit wichtigsten Fragen und Antworten zum neuen Gesetz – online unter www.reutlingen.ihk.de. Die Industrie- und Handelskammern hatten sich im Vorfeld für eine unbürokratische Regelung stark gemacht, die sowohl den Schutz der Gäste und der Mitarbeiter, allen voran der Auszubildenden, als auch die Bedürfnisse der Betriebe berücksichtigt. Hindernisse und Wettbewerbsverzerrungen durch das Rauchverbot müssen nun in der Ausführung so gering wie möglich gehalten werden, die Regelungen eindeutig und unmissverständlich formuliert sein. Ausgequalmt. Seit dem 1. August sind Gaststätten in BadenWürttemberg rauchfrei. Foto: pixelio IHK-Service Das Merkblatt zum Landesnichtraucherschutzgesetz sowie die Übersicht stehen unter www.reutlingen.ihk.de zum Download bereit. Fragen zum Thema beantwortet Karin Goldstein, Leiterin des Bereichs Starthilfe und Unternehmensförderung, unter Telefon: 071 21/2 01-1 25 oder per E-Mail: [email protected]. WIRTSCHAFT Neckar-Alb September 07 69