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DE RAT DER EUROPÄISCHE UIO 7565/09 (Presse 63) (OR. en) MITTEILUG A DIE PRESSE 2933. Tagung des Rates Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen Außenbeziehungen Brüssel, den 16. März 2009 Präsident * Karel SCHWARZEBERG Minister für auswärtige Angelegenheiten der Tschechischen Republik Einige Punkte zum Thema Außenbeziehungen wurden auf der 2932. Tagung des Rates (Allgemeine Angelegenheiten) ohne Aussprache angenommen (Dok. 7564/09). PRESSE Rue de la Loi 175 B – 1048 BRÜSSEL T el.: +32 (0 )2 281 6319 / 6319 Fa x: +32 (0)2 281 8026 [email protected] http://www.consilium.europa.eu/Newsroom 7565/09 (Presse 63) 1 DE 16.III.2009 Wichtigste Ergebnisse der Ratstagung Der Rat bekräftigte seine uneingeschränkte Unterstützung für die europäische Perspektive von Bosnien und Herzegowina und rief die politische Führung vor Ort auf, sich umfassend und mit größerer Entschlossenheit für die Reformen einzusetzen, die das Land braucht, um greifbare Fortschritte auf seinem Weg in die Europäische Union zu machen. Der Rat ernannte Botschafter Valentin Inzko zum Sonderbeauftragen der EU in Bosnien und Herzegowina und begrüßte seine Ernennung zum Hohen Repräsentanten in Bosnien und Herzegowina. Der Rat nahm eine Bewertung der Entwicklungen in Belarus vor und beschloss, die Aussetzung des Verbots der Visumerteilung für bestimmte belarussische Amtsträger um weitere neun Monate zu verlängern. Gleichzeitig beschloss er, die restriktiven Maßnahmen um weitere 12 Monate zu verlängern. 2ach Ablauf des Zeitraums von neun Monaten wird der Rat eine gründliche Überprüfung dieser Maßnahmen unter Berücksichtigung der Lage und der Entwicklungen in Belarus vornehmen. Der Rat nahm Schlussfolgerungen zu Afghanistan an und hob hervor, dass die Herausforderungen, die sich in Afghanistan und in der gesamten Region stellen, ein erneuertes internationales Engagement erfordern und dass die EU dabei eine wichtige Rolle spielen wird. Der Rat nahm ferner Schlussfolgerungen zum Erfolg der Operation EUFOR TCHAD/RCA an (siehe Mitteilung an die Presse "Allgemeine Angelegenheiten", Dok. 7564/09). 7565/09 (Presse 63) 2 DE 16.III.2009 IHALT1 TEILEHMER............................................................................................................................. 4 ERÖRTERTE PUKTE WESTLICHE BALKANSTAATEN – Schlussfolgerungen des Rates.............................................. 6 SUDAN – Schlussfolgerungen des Rates......................................................................................... 8 BELARUS – Schlussfolgerungen des Rates .................................................................................... 9 AFGHANISTAN – Schlussfolgerungen des Rates ........................................................................ 11 BEZIEHUNGEN EU-USA ........................................................................................................... 13 NAHOST-FRIEDENSPROZESS.................................................................................................. 13 SONSTIGES................................................................................................................................. 14 TREFFEN AM RANDE DER RATSTAGUNG............................................................................ 14 SOSTIGE AGEOMMEE PUKTE keine 1 Sofern Erklärungen, Schlussfolgerungen oder Entschließungen vom Rat förmlich angenommen wurden, ist dies in der Überschrift des jeweiligen Punktes angegeben und der Text in Anführungszeichen gesetzt. Dokumente, bei denen die Dokumentennummer im Text angegeben ist, können auf der Website des Rates http://www.consilium.europa.eu eingesehen werden. Rechtsakte, zu denen der Öffentlichkeit zugängliche Erklärungen für das Ratsprotokoll vorliegen, sind durch * gekennzeichnet; diese Erklärungen können auf der genannten Website des Rates abgerufen werden oder sind beim Pressedienst erhältlich. 7565/09 (Presse 63) 3 DE 16.III.2009 TEILEHMER Die Regierungen der Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission waren wie folgt vertreten: Belgien: Karel DE GUCHT Minister der Auswärtigen Angelegenheiten Bulgarien: Boyko KOTZEV Ständiger Vertreter Tschechische Republik: Alexandr VONDRA Karel SCHWARZENBERG Dänemark: Per Stig MØLLER Michael ZILMER-JOHNS Stellvertretender Ministerpräsident mit Zuständigkeit für europäische Angelegenheiten Minister für auswärtige Angelegenheiten Minister für auswärtige Angelegenheiten Staatssekretär für Außen- und Sicherheitspolitik, EU-Politik und EU-Koordination Deutschland: Frank-Walter STEINMEIER Günter GLOSER Bundesminister des Auswärtigen Staatsminister, Auswärtiges Amt Estland: Urmas PAET Minister für auswärtige Angelegenheiten Irland: Bobby MCDONAGH Ständiger Vertreter Griechenland: Dora BAKOYANNI Ministerin für auswärtige Angelegenheiten Spanien: Miguel Ángel MORATINOS Minister für auswärtige Angelegenheiten und Zusammenarbeit Frankreich: Bernard KOUCHNER Bruno LE MAIRE Minister für auswärtige und europäische Angelegenheiten Staatssekretär für europäische Angelegenheiten Italien: Franco FRATTINI Minister für auswärtige Angelegenheiten Zypern: Marcos ΚΥPRIANOU Minister für auswärtige Angelegenheiten Lettland: Māris RIEKSTIŅŠ Minister für auswärtige Angelegenheiten Litauen: Vygaudas UŠACKAS Minister für auswärtige Angelegenheiten Luxemburg: Jean ASSELBORN Nicolas SCHMIT Ungarn: Kinga GÖNCZ Malta: Tonio BORG iederlande: Maxime VERHAGEN Frans TIMMERMANS Österreich: Michael SPINDELEGGER 7565/09 (Presse 63) Vizepremierminister, Minister für auswärtige Angelegenheiten und Einwanderung Delegierter Minister für auswärtige Angelegenheiten und Einwanderung Ministerin für auswärtige Angelegenheiten Stellvertretender Premierminister und Minister für auswärtige Angelegenheiten Minister für auswärtige Angelegenheiten Minister für europäische Angelegenheiten Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten 4 DE 16.III.2009 Polen: Radosław SIKORSKI Minister für auswärtige Angelegenheiten Portugal: Teresa RIBEIRO Staatssekretärin für europäische Angelegenheiten Rumänien: Cristian DIACONESCU Minister für auswärtige Angelegenheiten Slowenien: Samuel ŽBOGAR Mitja GASPARI Slowakei: Miroslav LAJČÁK Finnland: Alexander STUBB Astrid THORS Schweden: Carl BILDT Cecilia MALMSTRÖM Vereinigtes Königreich: David MILIBAND Minister für auswärtige Angelegenheiten Minister ohne Geschäftsbereich, zuständig für Entwicklung und europäische Angelegenheiten Minister für auswärtige Angelegenheiten Minister für auswärtige Angelegenheiten Ministerin für Migration und europäische Angelegenheiten Minister für auswärtige Angelegenheiten Ministerin für europäische Angelegenheiten Caroline FLINT Minister für auswärtige Angelegenheiten und Commonwealth-Fragen Staatsministerin für Europafragen Kommission: Benita FERRERO-WALDNER Mitglied Generalsekretariat des Rates: Javier SOLANA Generalsekretär/Hoher Vertreter für die GASP 7565/09 (Presse 63) 5 DE 16.III.2009 ERÖRTERTE PUKTE WESTLICHE BALKASTAATE – Schlussfolgerungen des Rates Der Rat führte einen Gedankenaustausch zu Bosnien und Herzegowina. Der Rat erörterte anhand eines gemeinsamen Schreibens des Hohen Vertreters Javier Solana und des Kommissionsmitglieds Olli Rehn die jüngsten Entwicklungen in dem Land. Er begrüßte auch die Ernennung von Botschafter Valentin Inzko zum EU-Sonderbeauftragen/Hohen Repräsentanten in Bosnien und Herzegowina und erörterte die laufende Planung im Hinblick auf eine verstärkte EU-Präsenz in Bosnien und Herzegowina. Nach der Aussprache nahm der Rat die nachstehenden Schlussfolgerungen an: "Der Rat bekräftigt seine uneingeschränkte Unterstützung für die europäische Perspektive von Bosnien und Herzegowina und ruft die politische Führung vor Ort auf, sich umfassend und mit größerer Entschlossenheit für die Reformen einzusetzen, die das Land braucht, um greifbare Fortschritte auf seinem Weg in die Europäische Union zu machen. Der Rat fordert Bosnien und Herzegowina auf, das Interimsabkommen weiterhin uneingeschränkt umzusetzen. Der Rat ist nach wie vor tief besorgt über die allgemeine politische Lage in Bosnien und Herzegowina und ruft die politisch Verantwortlichen des Landes auf, von nationalistischer Rhetorik und einseitigen Maßnahmen abzusehen. Der Rat bestätigt erneut, dass er bereit ist, den Übergang vom Amt des Hohen Repräsentanten zu größerer Eigenverantwortlichkeit auf lokaler Ebene – unterstützt durch eine verstärkte Präsenz der Europäischen Union – einzuleiten, sobald die Voraussetzungen dafür gegeben sind. Der Rat nimmt Kenntnis von dem – vom Generalsekretär/Hohen Vertreter und von dem für Erweiterungsfragen zuständigen Kommissionsmitglied erläuterten – Sachstand der Vorbereitungen der EU im Hinblick auf ein verstärktes Engagement in Bosnien und Herzegowina unter Leitung eines EU-Sonderbeauftragten, der gleichzeitig auch das Amt des Leiters der Delegation der Kommission in Bosnien und Herzegowina wahrnimmt. Der Rat erinnert an seine Schlussfolgerungen vom 10. November 2008 und fordert Bosnien und Herzegowina mit Nachdruck auf, größtmögliche Anstrengungen zu unternehmen, um die vom Lenkungsausschuss des Friedensimplementierungsrats festgelegten fünf Ziele und zwei Bedingungen vollständig zu erfüllen. Hierzu empfiehlt der Rat eindringlich, den Prud/Odzak-Prozess fortzusetzen, und fordert nachdrücklich, dass ein möglichst breiter Konsens gefunden wird und die in diesem Zusammenhang eingegangenen Verpflichtungen rasch umgesetzt werden, damit weitere Fortschritte und konkrete Ergebnisse in der Gesetzgebung erzielt werden können. 7565/09 (Presse 63) 6 DE 16.III.2009 Der Rat hat Botschafter Valentin Inzko zum Sonderbeauftragen der EU in Bosnien und Herzegowina ernannt und begrüßt seine Ernennung zum Hohen Repräsentanten in Bosnien und Herzegowina. Der Rat spricht dem vormaligen EU-Sonderbeauftragten und Hohen Repräsentanten Miroslav Lajyák seine Anerkennung für dessen herausragende Anstrengungen und außerordentliches Engagement für Bosnien und Herzegowina und die europäische Zukunft des Landes aus. Der Rat stellt fest, dass die Sicherheitslage in Bosnien und Herzegowina trotz der schwierigen politischen Umstände stabil geblieben ist. Der Rat begrüßt die Fortschritte bei den Vorarbeiten zu einer möglichen Weiterentwicklung der Operation ALTHEA. Der Rat ist übereingekommen, diese Arbeiten regelmäßig zu überprüfen, so dass über die Zukunft der Operation entschieden werden kann, sobald die notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind. In diesem Zusammenhang bekräftigt der Rat, dass eine mögliche Weiterentwicklung der Operation ALTHEA von den politischen Entwicklungen abhängen wird. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Zusammenarbeit mit der NATO bei der Operation ALTHEA weiterhin reibungslos funktioniert." 7565/09 (Presse 63) 7 DE 16.III.2009 SUDA – Schlussfolgerungen des Rates Der Rat erörterte die Folgen des Haftbefehls, den der Internationale Strafgerichtshof gegen Präsident Al-Baschir erlassen hat, und äußerte seine ernste Besorgnis über die gegenwärtige humanitäre Lage in Sudan nach der Ausweisung mehrerer internationaler Nichtregierungsorganisationen aus dem Land. Nach der Aussprache nahm der Rat die nachstehenden Schlussfolgerungen an: "Der Rat erinnert an die Erklärung, die der Vorsitz im Namen der Europäischen Union im Anschluss an die Entscheidung der sudanesischen Regierung, 13 internationale humanitäre NRO auszuweisen und die Zulassung von drei lokalen NRO zu widerrufen, abgegeben hatte. Er wiederholt seine Aufforderung an die Regierung von Sudan, ihre Entscheidung dringend zu überdenken und sicherzustellen, dass die humanitäre Hilfe für die am stärksten gefährdeten Menschen in Sudan nach den Grundsätzen der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts kontinuierlich gewährleistet ist." 7565/09 (Presse 63) 8 DE 16.III.2009 BELARUS – Schlussfolgerungen des Rates Im Einklang mit dem Beschluss des Rates zu Belarus vom vergangenen Oktober nahm der Rat eine Bewertung der Entwicklungen in dem Land vor und fasste einen Beschluss über die Ausrichtung der EU-Politik, insbesondere in der Frage der weiteren Aussetzung des Verbots der Visumerteilung und der Verlängerung der restriktiven Maßnahmen. Nach der Aussprache nahm der Rat die nachstehenden Schlussfolgerungen an: "1. Der Rat begrüßt, dass Belarus verschiedene positive Schritte unternommen hat, nachdem der Rat im Oktober 2008 beschlossen hatte, die gegen einige belarussische Amtsträger verhängten Reisebeschränkungen vorübergehend auszusetzen. Der Rat begrüßt ferner den verstärkten Dialog zwischen der EU und Belarus auf hoher Ebene, einschließlich der bilateralen Kontakte, und die von der Kommission in die Wege geleitete intensivierte technische Zusammenarbeit als ein Mittel, um das gegenseitige Verständnis zu fördern, und als Chance, um die Anliegen der Parteien und die Fragen von gemeinsamem Interesse anzugehen. Der Rat begrüßt ebenfalls die Fortsetzung der Zusammenarbeit von Belarus und OSZE/BDMIR in Fragen der Wahlgesetzgebung und hält zur weiteren Zusammenarbeit an. 2. Gleichwohl ist der Rat weiterhin über die Menschenrechtslage in Belarus und die jüngsten Fälle von Menschenrechtsverletzungen besorgt. Der Rat hebt hervor, wie wichtig es für Belarus ist, auf die diesbezüglich geäußerten Besorgnisse einzugehen und in den Bereichen, die in den Schlussfolgerungen des Rates vom 13. Oktober 2008 festgelegt wurden, weiter voranzukommen, indem schrittweise umfassende Maßnahmen getroffen werden. In diesem Zusammenhang sieht der Rat der Einleitung eines Menschenrechtsdialogs mit Belarus in der nächsten Zukunft erwartungsvoll entgegen. 3. Um die Verabschiedung und Durchführung weiterer konkreter Maßnahmen zur Förderung der Demokratie sowie der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten zu unterstützen, hat der Rat beschlossen, die im Gemeinsamen Standpunkt 2006/276/GASP vorgesehenen restriktiven Maßnahmen, die durch den Gemeinsamen Standpunkt 2008/844/GASP verlängert worden sind, um ein Jahr ab dem Zeitpunkt dieser Ratstagung zu verlängern, gleichzeitig jedoch die Aussetzung der Anwendung der gegen einige belarussische Amtsträger verhängten Reisebeschränkungen nach Maßgabe des Gemeinsamen Standpunkts 2008/844/GASP des Rates für neun Monate beizubehalten. Am Ende dieser neun Monate wird der Rat die restriktiven Maßnahmen unter Berücksichtigung der Lage in Belarus gründlich überprüfen; sollten weitere positive Entwicklungen zu verzeichnen sein, wird er bereit sein, die etwaige Aufhebung der restriktiven Maßnahmen in Betracht zu ziehen. 7565/09 (Presse 63) 9 DE 16.III.2009 Der Rat kann jederzeit beschließen, die Reisebeschränkungen im Lichte der Maßnahmen der belarussischen Behörden auf dem Gebiet der Demokratie und der Menschenrechte erforderlichenfalls wieder anzuwenden. 4. Die Europäische Union ist weiterhin bereit, ihre Beziehungen zu Belarus unter der Voraussetzung zu vertiefen, dass das Land Fortschritte auf dem Weg zu Demokratie, Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit macht, und Belarus dabei zu helfen, diese Ziele zu erreichen. Sie betont die Bedeutung aller Grundsätze, deren Einhaltung Belarus im Rahmen der OSZE zugesagt hat, und aller Verpflichtungen, die es dabei eingegangen ist. Die Europäische Union wird ihre Zusammenarbeit mit der belarussischen Zivilgesellschaft intensivieren, um die Entwicklung eines demokratischen und pluralistischen Umfelds zu unterstützen." 7565/09 (Presse 63) 10 DE 16.III.2009 AFGHAISTA – Schlussfolgerungen des Rates Der Rat erörterte die Lage in dem Land und nahm die folgenden Schlussfolgerungen an: "1. Der Rat ist der Auffassung, dass die Herausforderungen, die sich in Afghanistan und in der Region stellen, ein erneuertes internationales Engagement erfordern. Die EU wird dabei eine wichtige Rolle spielen. Sie bekräftigt daher ihre langfristige Verpflichtung, mit dem Volk und der Regierung Afghanistans für die Stabilität, den Wiederaufbau und die Entwicklung ihres Landes zu arbeiten. Die EU wird vordringlich prüfen, wie ihr Engagement verstärkt und verbessert werden kann. Der Rat betont, dass die Eigenverantwortung Afghanistans von vorrangiger Bedeutung ist und dass weiterhin ein umfassendes Konzept der EU und ihrer internationalen Partner erforderlich ist, unter anderem für die miteinander verknüpften Herausforderungen in den Bereichen Entwicklung, Drogenbekämpfung, verantwortungsvolle Staatsführung und Sicherheit. Der Rat erinnert an seine Schlussfolgerungen vom 26. Mai 2008 und unterstreicht, dass die auf der Londoner Konferenz 2006 und der Pariser Konferenz 2008 gegebenen Zusagen dringend erfüllt werden müssen. 2. Der Rat misst der Durchführung von freien und alle Seiten einschließenden Wahlen in Afghanistan größte Bedeutung bei. Der Rat begrüßt, dass die Durchführung von Präsidentschafts- und Provinzwahlen im August 2009 von der Unabhängigen Wahlkommission bestätigt wurde. Nun ist es Aufgabe der afghanischen Behörden, aller politischen Parteien und anderer Interessenträger, für transparente, faire und glaubwürdige Wahlen zu sorgen, um sicherzustellen, dass die nächste afghanische Regierung Legitimität und ein starkes Mandat besitzt. Der Rat bestätigt die Bereitschaft der EU, eine herausragende Rolle bei der Unterstützung der Wahlen im ganzen Land zu spielen und dabei mit der afghanischen Regierung und den Vereinten Nationen zusammenzuarbeiten. In diesem Zusammenhang wird die EU bedeutende finanzielle Unterstützung bereitstellen und, sofern die Sicherheitsbedingungen und sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind, eine Wahlbeobachtungsmission entsenden. 3. Der Rat setzt sich für die Verbesserung der Staatsführung und die Rechtsstaatlichkeit in Afghanistan ein. Er bekräftigt die Zusage der EU, den Aufbau von Kapazitäten in den Bereichen Justiz und Rechtsstaatlichkeit maßgeblich zu fördern. Der Schutz und die Unterstützung der Menschenrechte sowie die Bekämpfung von Korruption und Straffreiheit sind von zentraler Bedeutung für eine verantwortungsvolle Staatsführung. Der Rat erwartet von den afghanischen Behörden die Wahrung der durch die Verfassung Afghanistans und das Völkerrecht garantierten Grundrechte. Er betont, wie wichtig Meinungsfreiheit und Medienvielfalt in Afghanistan sind, und ruft in diesem Zusammenhang die afghanische Regierung auf, das vom Unterhaus des Parlaments gebilligte Mediengesetz zu erlassen. 7565/09 (Presse 63) 11 DE 16.III.2009 4. Der Rat bestätigt seine Zusage, die Polizeireform in Afghanistan auch mit seiner zivilen ESVP-Mission EUPOL zu unterstützen. Die EUPOL ist ein wesentlicher Beitrag zur Errichtung einer kompetenten und rechtmäßigen nationalen Polizei in Afghanistan, die entscheidend für die langfristige Stabilität Afghanistans ist. Der Rat weist darauf hin, dass der Beschluss über die deutliche Aufstockung der Mission derzeit umgesetzt wird. 5. Im Hinblick auf eine weitere Verstärkung der Wirkung der EU-Politik in Afghanistan erkennt der Rat an, wie wichtig es ist, die Kohärenz und die Sichtbarkeit der EU zu erhöhen, indem u.a. auf eine einzige Repräsentation der EU hingearbeitet wird. 6. Der Rat unterstützt uneingeschränkt die Rolle der UNAMA sowie deren Leiter Kai Eide und ist bereit, der UNAMA bei ihren Koordinierungsbemühungen weiterhin zur Seite zu stehen. Der Rat ist sich darin einig, dass die langfristige Entwicklung Afghanistans nicht nur mehr, sondern auch wirksamere Hilfe sowie mehr Transparenz und eine bessere Koordinierung erfordert, wobei nach Möglichkeit verstärkt auf afghanische Systeme zurückgegriffen werden sollte. 7. Der Rat wird die Herausforderungen, vor denen Afghanistan steht, im Kontext eines weiter gefassten regionalen Konzepts behandeln. Die Förderung von Stabilität in Afghanistan liegt im Interesse aller Länder der Region und der internationalen Staatengemeinschaft. Der Rat betont, wie wichtig die Zusammenarbeit all dieser Länder ist, um die nachhaltige Entwicklung in Afghanistan und in der Region zu gewährleisten. Die Verbesserung der bilateralen Beziehungen zwischen Afghanistan und Pakistan ist von wesentlicher Bedeutung, und der Rat ist bereit, aktiv zu diesem Prozess beizutragen. In diesem Zusammenhang bekräftigt er die Absicht der EU, Pakistan stärker bei der Entwicklung von Rechtsstaatlichkeit, Stabilität und Sicherheit zu unterstützen, und sieht dem Ad-hoc-Gipfeltreffen EU-Pakistan erwartungsvoll entgegen. Der Rat verweist auf die regionale Dimension des Mandats des EU-Sonderbeauftragten in Afghanistan, insbesondere im Hinblick auf Pakistan. Der Rat erwartet praktische Ergebnisse von der Konferenz über regionale wirtschaftliche Zusammenarbeit mit Afghanistan (RECCA), die demnächst in Islamabad stattfinden soll. Er begrüßt die bevorstehende internationale Konferenz über Afghanistan, die am 31. März 2009 in Den Haag stattfinden soll. 8. Der Rat begrüßt den jüngsten Besuch des Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten, J. Biden bei der EU. Der Rat sieht weiteren der Zusammenarbeit mit der neuen US-Regierung im Rahmen eines erneuerten Engagements für Afghanistan und die Region erwartungsvoll entgegen." 7565/09 (Presse 63) 12 DE 16.III.2009 BEZIEHUGE EU-USA Der Vorsitz unterrichtete die Delegationen über die Vorbereitungen für das informelle Treffen der Staats- und Regierungschefs mit dem Präsidenten der Vereinigten Staaten, das am 5. April 2009 in Prag stattfinden soll. Neben dem Treffen der Staats- und Regierungschefs ist ein Treffen der Außenminister geplant. AHOST-FRIEDESPROZESS Beim Mittagessen nahmen die Minister eine Bestandsaufnahme der Lage in Gaza, der innerpalästinensischen Gespräche und der politischen Situation in Israel vor. Der Vorsitz, der Hohe Vertreter Javier Solana und das Kommissionsmitglied Benita Ferrero-Waldner unterrichteten die Minister kurz über ihre jüngsten Kontakte mit den Partnern in der Region, darunter das Abendessen vom 14. März 2009 mit Vertretern Ägyptens, Jordaniens und der Palästinensischen Behörde. 7565/09 (Presse 63) 13 DE 16.III.2009 SOSTIGES Prioritäten der G8 Die italienische Delegation unterrichtete den Rat kurz über diese Angelegenheit. Durban-Überprüfungskonferenz Der Rat hatte eine Aussprache zur Durban-Überprüfungskonferenz, die im April 2009 in Genf stattfinden wird. Die Erklärung und das Aktionsprogramm von Durban, die 2001 vereinbart wurden, bilden einen Orientierungsrahmen für die Regierungen, die Nichtregierungsorganisationen und andere Einrichtungen bei ihren Bemühungen zur Bekämpfung von Rassismus, Rassendiskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und damit zusammenhängender Intoleranz. Sri Lanka Der Rat erörterte die dramatische humanitäre Lage in dem Land. Die Kommission forderte in diesem Zusammenhang, baldmöglichst einen Besuch der EU-Troika in der Region vorzunehmen. TREFFE AM RADE DER RATSTAGUG – Treffen der EU-Troika mit Ägypten, Jordanien und der Palästinensischen Behörde, – Treffen der EU-Troika mit Montenegro, – Treffen der EU-Troika mit der OSZE. 7565/09 (Presse 63) 14 DE 16.III.2009 SOSTIGE AGEOMMEE PUKTE Einige Punkte zum Thema Außenbeziehungen wurden auf der 2932. Tagung des Rates (Allgemeine Angelegenheiten) ohne Aussprache angenommen (Dok. 7564/09). 7565/09 (Presse 63) 15 DE