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Amtliche Bekanntmachung Niederschrift des Ausschusses für Planung und Umweltschutz Nachstehend wird die Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Planung und Umweltschutz des Rates der Gemeinde Ruppichteroth vom 2. Juli 2013 gemäß § 26 der Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde bekannt gegeben. Öffentlicher Teil Tagesordnungspunkt: 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3.03/2 Gewerbegebiet Bröleck-Ost; a) Entscheidung über die anlässlich der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen b) Satzungsbeschluss Zu a) Der Ausschusses für Planung und Umweltschutz empfiehlt dem Rat der Gemeinde zu den eingegangenen Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3.03/2 Gewerbegebiet Bröleck-Ost Folgendes zu beschließen: ARS AbfallLogistik Rhein-Sieg-GmbH Troisdorf, Stellungnahme vom 28. März 2013: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. einstimmig Landesbetrieb Straßen NRW, Stellungnahme vom 30. April 2013: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. einstimmig Rhein-Sieg-Kreis, Amt 61 – Planung, Abteilung 61.2 – Regional-/Bauleitplanung, Stellungnahme vom 26. April 2013: Immissionsschutz: Die erforderlichen Immissionsschutzmaßnahmen sind im Baugenehmigungsverfahren vorzusehen. Es wurde eine gutachterliche Stellungnahme zur Geräuschsituation der Fa. Willms erarbeitet (siehe Accon 16.05.2013). Die Ergebnisse zeigen, dass der Betrieb der Fa. Willms innerhalb der Tageszeit zwischen 6.00 Uhr und 22.00 Uhr auch bei Berücksichtigung der maximal möglichen Fahrzeugfrequentierung in allen Bereichen zu Beurteilungspegeln an den Immissionsorten führt, die um 2 bis 11 dB(A) unter den Immissionsrichtwerten liegen. Zur Ermittlung der lautesten Nachtstunde wurden die betrieblichen Vorgänge detailliert aufgeschlüsselt. Die lauteste Stunde nach der „Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm“ (TA Lärm) wird in der Zeit zwischen 22.00 und 05.00 Uhr erreicht, wenn bis zu drei Lkw im Verladebereich abgefertigt werden und zugleich bis zu 50 Pkw-Bewegungen auf dem östlichen Parkplatz auftreten können. 1 Zur Abschirmung der Ladegeräusche ist die Errichtung einer 3,5 m hohen und 8 m langen Schallschutzwand nördlich der Tore des Versandbereiches erforderlich. In der so ermittelten lautesten Nachtstunde werden die Richtwerte eingehalten, bzw. um bis zu 4 dB(A) unterschritten. Spitzenpegelüberschreitungen treten nicht auf. Falls eine Änderung der Bundesimmissionsschutz-Anlage (BImSch-Anlage) geplant werden sollte, sind die Regelungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) einzuhalten. Das Fahrzeugaufkommen wurde in einem Verkehrsgutachten 2010 untersucht, aufgrund der veränderten innerbetrieblichen Produktionsstrukturen ist von denselben Fahrbewegungen auszugehen. Die Mengen der Produktion haben sich nicht erhöht und dadurch auch nicht die Fahrbewegungen. Das Fahrzeugaufkommen wurde im Lärmgutachten (siehe Accon 16.05.2013) bereits berücksichtigt. Durch geeignete Maßnahmen werden die Richtwerte der TA Lärm nicht überschritten. Bei dem Erweiterungsbereich handelt es sich um den Versandbereich und um eine Erweiterung im Verwaltungsbereich. Durch Veränderungen in der Produktstruktur und im Kaufverhalten der Verbraucher, immer mehr kleinteilige Verpackungen zu fordern, hat sich der Bedarf des Versandbereiches gewandelt. Der Bereich, der die Gerüche erzeugt (Rauchabteilung) liegt im Bestandsbereich und wird nicht geändert oder erweitert. Für eine Änderung im diesem Bereich muss ein Antrag nach BImSchG gestellt und alle Belange berücksichtigt werden. einstimmig Natur- und Landschaft: Der Anregung wurde gefolgt, indem der Eingriff neu berechnet und durch das Ökokonto des Aggerverbandes ausgeglichen wurde. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Es wurde eine Bewertung nach Froelich-Sporbeck vorgenommen. Der positive Ausgleichswert aus dem rechtskräftigen Bebauungsplan wird aus der Berechnung heraus genommen. Daher besteht ein rechnerisches Defizit der verursachten Eingriffe in Biotope von 7.084 ökologischen Wertpunkten. Die Kompensation erfolgt durch Zuordnung zu einer geplanten Maßnahme des Aggerverbandes im Naturraum Brölaue. Der Ausgleich des rechtskräftigen Bebauungsplanes wurde bei der Berechnung berücksichtigt. Die Vereinbarung liegt bereits vor. Der Ausgleich wird vertraglich geregelt. einstimmig Bauordnung: Der Anregung wird nicht gefolgt. Die Erweiterung beinhaltet Lagerflächen und Produktionsflächen. Es werden keine zusätzlichen Mitarbeiter benötigt. Im Stellplatznachweis wurde die erforderliche Anzahl an Stellplätzen ermittelt. Gemäß der Verwaltungsvorschrift zur Bauordnung Nordrhein-Westfalen (VV BauO NRW) sind insgesamt ca. 158 Stellplätze erforderlich. Auf dem Grundstück können 238 Stellplätze nachgewiesen werden. einstimmig 2 Die Fa. Willms Fleisch GmbH beabsichtigt zusätzliche PKW-Stellplätze südlich der B 478 im Bereich zwischen der Zufahrt Brücke Tüschenhohn und der Querungshilfe auf der B 478 in Höhe des Betriebsgeländes der Fa. Willms zu errichten. Herr Brauner von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt bereits zum jetzigen Zeitpunkt klar, dass seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für die o.g. zusätzlich geplanten PKW-Stellplätze die Zustimmung nicht gegeben wird. Abfallwirtschaft: Allgemeine Forderungen der Straßenbauverwaltung an Bundesstraßen sind zu berücksichtigen. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. einstimmig Stellungnahme einer Bürgerin und eines Bürgers vom 16. Januar 2013: 1) Der Maßstab wird beibehalten. Der Plan wurde, wie üblich, im Maßstab 1:1000 aufbereitet. einstimmig 2) Der Anregung wird nicht gefolgt. Der bestehende Betrieb ist als Gewerbebetrieb einzuordnen. Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Ruppichteroth ist dieser Bereich als Gewerbegebiet dargestellt. Dieses Gewerbegebiet grenzt im Norden und Nordosten an Mischgebiete an. Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes wird eine planungsrechtliche Grundlage für eine untergeordnete Erweiterung eines bestehenden Gewerbebetriebes geschaffen. Der Charakter der Ortschaft wird nicht verändert. einstimmig 3) Der Anregung wird nicht gefolgt. Die bestehende Einfahrt ist kein Gegenstand der 1. Änderung des Bebauungsplanes. einstimmig 4) Der Anregung wird nicht gefolgt. Die erforderlichen LKW und PKW- Stellplätze sind im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens nachzuweisen und werden auf dem Grundstück untergebracht. Auf dem Grundstück der Firma Willms stehen ausreichende Flächen zur Verfügung. einstimmig 3 Stellungnahme einer Bürgerin und eines Bürgers vom 8. April 2013: 1) Die erforderlichen Immissionsschutzmaßnahmen sind im Baugenehmigungsverfahren vorzusehen. Mobile Dampfanlage ist kein Gegenstand der 1. Änderung des Bebauungsplanes. Es wurde eine gutachterliche Stellungnahme zur Geräuschsituation der Fa. Willms erarbeitet (siehe Accon 16.05.2013). Die Ergebnisse zeigen, dass der Betrieb der Fa. Willms innerhalb der Tageszeit zwischen 6.00 Uhr und 22.00 Uhr auch bei Berücksichtigung der maximal möglichen Fahrzeugfrequentierung in allen Bereichen zu Beurteilungspegeln an den Immissionsorten führt, die um 2 bis 11 dB(A) unter den Immissionsrichtwerten liegen. Zur Ermittlung der lautesten Nachtstunde wurden die betrieblichen Vorgänge detailliert aufgeschlüsselt. Die lauteste Stunde nach der TA Lärm wird in der Zeit zwischen 22.00 und 05.00 Uhr erreicht, wenn bis zu drei Lkw im Verladebereich abgefertigt werden und zugleich bis zu 50 Pkw-Bewegungen auf dem östlichen Parkplatz auftreten können. Zur Abschirmung der Ladegeräusche ist die Errichtung einer 3,5 m hohen und 8 m langen Schallschutzwand nördlich der Tore des Versandbereiches erforderlich. In der so ermittelten lautesten Nachtstunde werden die Richtwerte eingehalten, bzw. um bis zu 4 dB(A) unterschritten. einstimmig 2) Der Anregung wird nicht gefolgt. Bei dem Erweiterungsbereich handelt es sich um die Erweiterung des Versandbereiches und des Verwaltungsbereiches. Durch Veränderungen in der Produktstruktur und im Kaufverhalten der Verbraucher, immer mehr kleinteilige Verpackungen zu fordern, hat sich der Bedarf des Versandbereiches gewandelt. Der Bereich, der die Gerüche erzeugt (Rauchabteilung) liegt im Bestandsbereich und wird nicht geändert oder erweitert. Für eine Änderung im diesem Bereich muss ein Antrag nach BImSchG gestellt und alle Belange berücksichtigt werden. einstimmig 3) Der Anregung wird nicht gefolgt. Die Verlagerung der Einfahrt ist nicht erforderlich. Die Baustelle stellt lediglich einen temporären Zustand dar. Die Verkehrsmengen können über das bestehende Verkehrsnetz abgewickelt werden. Die bestehende Einfahrt ist kein Gegenstand der 1. Änderung des Bebauungsplanes. einstimmig 4) Der Anregung wird nicht gefolgt. Die Baustellenzufahrt ist über die bestehende Betriebszufahrt und dann entlang der südlichen Plangebietsgrenze geplant, ggf. wird noch eine alternative Baustellenzufahrt vorgesehen. Dies wird derzeit mit dem Landesbetrieb Straßen NRW abgestimmt. einstimmig Die Begründung wird um die Erläuterungen der vorgenannten Sachverhalte ergänzt. 4 Zu b) Der Ausschuss für Planung und Umweltschutz empfiehlt dem Rat der Gemeinde, die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3.03/2 Gewerbegebiet Bröleck-Ost mit der geänderten Begründung in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung in Anwendung des vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 BauGB gemäß § 10 BauGB als Satzung zu beschließen. einstimmig Die Bebauungsplanänderung mit den textlichen Festsetzungen und der geänderten Begründung haben in der Sitzung ausgelegen. Tagesordnungspunkt: 2. Erweiterung der Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) für die Ortslage Hänscheid; a) Aufstellungsbeschluss b) Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit, der berührten Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange Ausschussmitglied Werner Schmitt von der CDU-Fraktion nimmt wegen Befangenheit an der Beschlussfassung nicht teil. a) Der Ausschuss für Planung und Umweltschutz beschließt, ein 2. Änderungsverfahren zur Erweiterung der Satzung für die Ortslage Hänscheid im Bereich der Grundstücke Gemarkung Velken, Flur 2, Flurstücke 27 und 28 durchzuführen. einstimmig b) Der Ausschuss nimmt den Planentwurf mit der Begründung zustimmend zur Kenntnis und beschließt, die betroffene Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB an der 2. Änderung der Satzung für die Ortslage Hänscheid zu beteiligen. einstimmig Tagesordnungspunkt: Erlass einer Baumschutzsatzung für die Gemeinde Ruppichteroth - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 10.06.2013 Herr Brauner berichtet über den Antrag und übergibt das Wort an Herrn Schumacher, der ergänzend erläutert. Es folgt eine angeregte Diskussion. Der Ausschuss für Planung und Umweltschutz beauftragt die Verwaltung, die vorhandenen Baumschutzsatzungen der Nachbarkommunen anzufordern und dem Ausschuss für Planung und Umweltschutz zur weiteren Beratung zur Verfügung zu stellen. einstimmig 5 Tagesordnungspunkt: Mitteilungen und Anfragen Schäden durch Starkregen in der Gemeinde Ruppichteroth; - Antrag der FDP-Fraktion vom 25.06.2013 Bürgermeister Loskill beantwortet mündlich die von der FDP-Fraktion im Antrag vom 25.06.2013 gestellten Fragen. Nichtöffentlicher Teil Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde über folgenden Tagesordnungspunkt beraten bzw. beschlossen: - Wochenendhausgebiet Kammerich; hier: Aktuelle Situation und weitere Vorgehensweise der Gemeinde Ruppichteroth Ruppichteroth, den 19. Juli 2013 Der Bürgermeister In Vertretung: Heribert Schwamborn 6