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Amtliche Bekanntmachung
Niederschrift des Ausschusses für Planung und Umweltschutz
Nachstehend wird die Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Planung und
Umweltschutz des Rates der Gemeinde Ruppichteroth vom 2. Juli 2013 gemäß § 26 der
Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde bekannt gegeben.
Öffentlicher Teil
Tagesordnungspunkt:
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3.03/2 Gewerbegebiet Bröleck-Ost;
a) Entscheidung über die anlässlich der öffentlichen Auslegung eingegangenen
Stellungnahmen
b) Satzungsbeschluss
Zu a)
Der Ausschusses für Planung und Umweltschutz empfiehlt dem Rat der Gemeinde zu den
eingegangenen Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher
Belange sowie der Öffentlichkeit zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3.03/2
Gewerbegebiet Bröleck-Ost Folgendes zu beschließen:
ARS AbfallLogistik Rhein-Sieg-GmbH Troisdorf, Stellungnahme vom 28. März 2013:
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
einstimmig
Landesbetrieb Straßen NRW, Stellungnahme vom 30. April 2013:
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
einstimmig
Rhein-Sieg-Kreis, Amt 61 – Planung, Abteilung 61.2 – Regional-/Bauleitplanung,
Stellungnahme vom 26. April 2013:
Immissionsschutz:
Die erforderlichen Immissionsschutzmaßnahmen sind im Baugenehmigungsverfahren
vorzusehen.
Es wurde eine gutachterliche Stellungnahme zur Geräuschsituation der Fa. Willms erarbeitet
(siehe Accon 16.05.2013). Die Ergebnisse zeigen, dass der Betrieb der Fa. Willms innerhalb
der Tageszeit zwischen 6.00 Uhr und 22.00 Uhr auch bei Berücksichtigung der maximal
möglichen Fahrzeugfrequentierung in allen Bereichen zu Beurteilungspegeln an den
Immissionsorten führt, die um 2 bis 11 dB(A) unter den Immissionsrichtwerten liegen.
Zur Ermittlung der lautesten Nachtstunde wurden die betrieblichen Vorgänge detailliert
aufgeschlüsselt. Die lauteste Stunde nach der „Technischen Anleitung zum Schutz gegen
Lärm“ (TA Lärm) wird in der Zeit zwischen 22.00 und 05.00 Uhr erreicht, wenn bis zu drei
Lkw im Verladebereich abgefertigt werden und zugleich bis zu 50 Pkw-Bewegungen auf dem
östlichen Parkplatz auftreten können.
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Zur Abschirmung der Ladegeräusche ist die Errichtung einer 3,5 m hohen und 8 m langen
Schallschutzwand nördlich der Tore des Versandbereiches erforderlich. In der so ermittelten
lautesten Nachtstunde werden die Richtwerte eingehalten, bzw. um bis zu 4 dB(A)
unterschritten.
Spitzenpegelüberschreitungen treten nicht auf.
Falls eine Änderung der Bundesimmissionsschutz-Anlage (BImSch-Anlage) geplant werden
sollte, sind die Regelungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) einzuhalten.
Das Fahrzeugaufkommen wurde in einem Verkehrsgutachten 2010 untersucht, aufgrund der
veränderten innerbetrieblichen Produktionsstrukturen ist von denselben Fahrbewegungen
auszugehen. Die Mengen der Produktion haben sich nicht erhöht und dadurch auch nicht die
Fahrbewegungen. Das Fahrzeugaufkommen wurde im Lärmgutachten (siehe Accon
16.05.2013) bereits berücksichtigt. Durch geeignete Maßnahmen werden die Richtwerte der
TA Lärm nicht überschritten.
Bei dem Erweiterungsbereich handelt es sich um den Versandbereich und um eine
Erweiterung im Verwaltungsbereich. Durch Veränderungen in der Produktstruktur und im
Kaufverhalten der Verbraucher, immer mehr kleinteilige Verpackungen zu fordern, hat sich der
Bedarf des Versandbereiches gewandelt.
Der Bereich, der die Gerüche erzeugt (Rauchabteilung) liegt im Bestandsbereich und wird
nicht geändert oder erweitert. Für eine Änderung im diesem Bereich muss ein Antrag nach
BImSchG gestellt und alle Belange berücksichtigt werden.
einstimmig
Natur- und Landschaft:
Der Anregung wurde gefolgt, indem der Eingriff neu berechnet und durch das Ökokonto des
Aggerverbandes ausgeglichen wurde.
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Es wurde eine Bewertung nach Froelich-Sporbeck vorgenommen. Der positive Ausgleichswert
aus dem rechtskräftigen Bebauungsplan wird aus der Berechnung heraus genommen. Daher
besteht ein rechnerisches Defizit der verursachten Eingriffe in Biotope von 7.084 ökologischen
Wertpunkten. Die Kompensation erfolgt durch Zuordnung zu einer geplanten Maßnahme des
Aggerverbandes im Naturraum Brölaue. Der Ausgleich des rechtskräftigen Bebauungsplanes
wurde bei der Berechnung berücksichtigt.
Die Vereinbarung liegt bereits vor. Der Ausgleich wird vertraglich geregelt.
einstimmig
Bauordnung:
Der Anregung wird nicht gefolgt.
Die Erweiterung beinhaltet Lagerflächen und Produktionsflächen. Es werden keine
zusätzlichen Mitarbeiter benötigt.
Im Stellplatznachweis wurde die erforderliche Anzahl an Stellplätzen ermittelt.
Gemäß der Verwaltungsvorschrift zur Bauordnung Nordrhein-Westfalen (VV BauO NRW)
sind insgesamt ca. 158 Stellplätze erforderlich. Auf dem Grundstück können 238 Stellplätze
nachgewiesen werden.
einstimmig
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Die Fa. Willms Fleisch GmbH beabsichtigt zusätzliche PKW-Stellplätze südlich der
B 478 im Bereich zwischen der Zufahrt Brücke Tüschenhohn und der Querungshilfe auf
der B 478 in Höhe des Betriebsgeländes der Fa. Willms zu errichten.
Herr Brauner von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt bereits zum jetzigen Zeitpunkt
klar, dass seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für die o.g. zusätzlich geplanten
PKW-Stellplätze die Zustimmung nicht gegeben wird.
Abfallwirtschaft:
Allgemeine Forderungen der Straßenbauverwaltung an Bundesstraßen sind zu
berücksichtigen.
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
einstimmig
Stellungnahme einer Bürgerin und eines Bürgers vom 16. Januar 2013:
1) Der Maßstab wird beibehalten.
Der Plan wurde, wie üblich, im Maßstab 1:1000 aufbereitet.
einstimmig
2) Der Anregung wird nicht gefolgt.
Der bestehende Betrieb ist als Gewerbebetrieb einzuordnen. Im rechtswirksamen
Flächennutzungsplan der Gemeinde Ruppichteroth ist dieser Bereich als Gewerbegebiet
dargestellt. Dieses Gewerbegebiet grenzt im Norden und Nordosten an Mischgebiete an.
Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes wird eine planungsrechtliche Grundlage für eine
untergeordnete Erweiterung eines bestehenden Gewerbebetriebes geschaffen.
Der Charakter der Ortschaft wird nicht verändert.
einstimmig
3) Der Anregung wird nicht gefolgt.
Die bestehende Einfahrt ist kein Gegenstand der 1. Änderung des Bebauungsplanes.
einstimmig
4) Der Anregung wird nicht gefolgt.
Die erforderlichen LKW und PKW- Stellplätze sind im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens nachzuweisen und werden auf dem Grundstück untergebracht. Auf dem Grundstück
der Firma Willms stehen ausreichende Flächen zur Verfügung.
einstimmig
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Stellungnahme einer Bürgerin und eines Bürgers vom 8. April 2013:
1) Die erforderlichen Immissionsschutzmaßnahmen sind im Baugenehmigungsverfahren
vorzusehen.
Mobile Dampfanlage ist kein Gegenstand der 1. Änderung des Bebauungsplanes.
Es wurde eine gutachterliche Stellungnahme zur Geräuschsituation der Fa. Willms erarbeitet
(siehe Accon 16.05.2013). Die Ergebnisse zeigen, dass der Betrieb der Fa. Willms innerhalb
der Tageszeit zwischen 6.00 Uhr und 22.00 Uhr auch bei Berücksichtigung der maximal
möglichen Fahrzeugfrequentierung in allen Bereichen zu Beurteilungspegeln an den
Immissionsorten führt, die um 2 bis 11 dB(A) unter den Immissionsrichtwerten liegen.
Zur Ermittlung der lautesten Nachtstunde wurden die betrieblichen Vorgänge detailliert
aufgeschlüsselt. Die lauteste Stunde nach der TA Lärm wird in der Zeit zwischen 22.00 und
05.00 Uhr erreicht, wenn bis zu drei Lkw im Verladebereich abgefertigt werden und zugleich
bis zu 50 Pkw-Bewegungen auf dem östlichen Parkplatz auftreten können. Zur Abschirmung
der Ladegeräusche ist die Errichtung einer 3,5 m hohen und 8 m langen Schallschutzwand
nördlich der Tore des Versandbereiches erforderlich. In der so ermittelten lautesten
Nachtstunde werden die Richtwerte eingehalten, bzw. um bis zu 4 dB(A) unterschritten.
einstimmig
2) Der Anregung wird nicht gefolgt.
Bei dem Erweiterungsbereich handelt es sich um die Erweiterung des Versandbereiches und
des Verwaltungsbereiches. Durch Veränderungen in der Produktstruktur und im Kaufverhalten
der Verbraucher, immer mehr kleinteilige Verpackungen zu fordern, hat sich der Bedarf des
Versandbereiches gewandelt.
Der Bereich, der die Gerüche erzeugt (Rauchabteilung) liegt im Bestandsbereich und wird
nicht geändert oder erweitert. Für eine Änderung im diesem Bereich muss ein Antrag nach
BImSchG gestellt und alle Belange berücksichtigt werden.
einstimmig
3) Der Anregung wird nicht gefolgt.
Die Verlagerung der Einfahrt ist nicht erforderlich. Die Baustelle stellt lediglich einen
temporären Zustand dar. Die Verkehrsmengen können über das bestehende Verkehrsnetz
abgewickelt werden.
Die bestehende Einfahrt ist kein Gegenstand der 1. Änderung des Bebauungsplanes.
einstimmig
4) Der Anregung wird nicht gefolgt.
Die Baustellenzufahrt ist über die bestehende Betriebszufahrt und dann entlang der südlichen
Plangebietsgrenze geplant, ggf. wird noch eine alternative Baustellenzufahrt vorgesehen.
Dies wird derzeit mit dem Landesbetrieb Straßen NRW abgestimmt.
einstimmig
Die Begründung wird um die Erläuterungen der vorgenannten Sachverhalte ergänzt.
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Zu b)
Der Ausschuss für Planung und Umweltschutz empfiehlt dem Rat der Gemeinde, die
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3.03/2 Gewerbegebiet Bröleck-Ost mit der geänderten
Begründung in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung in Anwendung des vereinfachten
Verfahrens gemäß § 13 BauGB gemäß § 10 BauGB als Satzung zu beschließen.
einstimmig
Die Bebauungsplanänderung mit den textlichen Festsetzungen und der geänderten
Begründung haben in der Sitzung ausgelegen.
Tagesordnungspunkt:
2. Erweiterung der Satzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) für
die Ortslage Hänscheid;
a) Aufstellungsbeschluss
b) Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit, der berührten Behörden und der sonstigen
Träger öffentlicher Belange
Ausschussmitglied Werner Schmitt von der CDU-Fraktion nimmt wegen Befangenheit an der
Beschlussfassung nicht teil.
a) Der Ausschuss für Planung und Umweltschutz beschließt, ein 2. Änderungsverfahren zur
Erweiterung der Satzung für die Ortslage Hänscheid im Bereich der Grundstücke Gemarkung
Velken, Flur 2, Flurstücke 27 und 28 durchzuführen.
einstimmig
b) Der Ausschuss nimmt den Planentwurf mit der Begründung zustimmend zur Kenntnis und
beschließt, die betroffene Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB an der 2. Änderung der
Satzung für die Ortslage Hänscheid zu beteiligen.
einstimmig
Tagesordnungspunkt:
Erlass einer Baumschutzsatzung für die Gemeinde Ruppichteroth
- Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 10.06.2013 Herr Brauner berichtet über den Antrag und übergibt das Wort an Herrn Schumacher, der
ergänzend erläutert.
Es folgt eine angeregte Diskussion.
Der Ausschuss für Planung und Umweltschutz beauftragt die Verwaltung, die vorhandenen
Baumschutzsatzungen der Nachbarkommunen anzufordern und dem Ausschuss für Planung
und Umweltschutz zur weiteren Beratung zur Verfügung zu stellen.
einstimmig
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Tagesordnungspunkt:
Mitteilungen und Anfragen
Schäden durch Starkregen in der Gemeinde Ruppichteroth;
- Antrag der FDP-Fraktion vom 25.06.2013 Bürgermeister Loskill beantwortet mündlich die von der FDP-Fraktion im Antrag vom
25.06.2013 gestellten Fragen.
Nichtöffentlicher Teil
Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde über folgenden Tagesordnungspunkt beraten
bzw. beschlossen:
- Wochenendhausgebiet Kammerich;
hier: Aktuelle Situation und weitere Vorgehensweise der Gemeinde Ruppichteroth
Ruppichteroth, den 19. Juli 2013
Der Bürgermeister
In Vertretung:
Heribert Schwamborn
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