4 / OKT. 2007 - RESPE©T COPYRIGHTS

Transcrição

4 / OKT. 2007 - RESPE©T COPYRIGHTS
4 / OKT. 2007
7005_Newsletter_07.indd 1
17.10.2007 18:15:38 Uhr
4 / OKT. 2007
Gemeinsamer Newsletter der Zukunft Kino Marketing GmbH und der GVU
INHALT
„IM GESPRÄCH MIT …“
… Trevor Albery, VP, EMEA Anti-Piracy Operations,
Warner Bros. Entertainment
RESPE©T COPYRIGHTS AKTUELL
„Du willst doch auch nicht, dass man Dich kopiert!“
NEWS DER GVU
„Schlag gegen Release-Gruppen-Szene: Erste Gruppen-Auflösung als
Zwischenerfolg - Intensive Reaktionen auf internationale Durchsuchungsaktion“
„eBay-Händler von Raubkopien verurteilt – Ware auf tschechischem Grenzmarkt eingekauft“
„Illegales Nischengeschäft aufgeflogen: Mann belieferte regelmäßig Jahrmärkte mit
Raubkopien – Polizei beschlagnahmte unter anderem massenweise Ratatouille-Kopien“
URHEBERRECHT AKTUELL
„Checkliste: Was beim Brennen erlaubt ist“
„Justizminister Goll warnt Schüler vor illegalem Kopieren“
„Bundesrat beschließt Novelle des Urheberrechts“
NEWS AUS DER FILMWIRTSCHAFT
„Landgericht Frankfurt verbietet Arcor-Werbung in Tauschbörse – Einstweilige
Verfügung gegen den Provider wegen unlauteren Wettbewerbs“
„Google aktiviert YouTube-Filter“
„Unabhängige Studie der Uni Hamburg und der Bauhaus-Universität Weimar bestätigt:
Illegale Filmkopien verursachen hohe Verluste!“
„Aktenzeichen Raubkopien – Sound-Generation. FM im Interview mit einem Ex-Täter“
02
7005_Newsletter_07.indd 2
17.10.2007 18:15:40 Uhr
4 / OKT. 2007
Gemeinsamer Newsletter der Zukunft Kino Marketing GmbH und der GVU
INHALT
DER BLICK ÜBER DEN TELLERRAND:
MELDUNGEN AUS DER MUSIK-, SOFTWARE- UND SPIELE-BRANCHE
„Filesharing: Jeder gerät ins Visier der Fahnder“
„Börse war Umschlagplatz für illegale Konzertmitschnitte“
„220.000 Dollar für 24 Lieder“
„40 Prozent der Deutschen zu Kauf von Raubkopien bereit“
„Streitwert auf 20.000 Euro pro Musikstück angehoben“
SKURRILES
„Umfassendes Geständnis aus Gottesfurcht: Pfarrer gibt Handel mit Raubkopien
zu – „Devil in Miss Jones“ brachte ihn zu Fall“
IMPRESSUM
03
7005_Newsletter_07.indd 3
17.10.2007 18:15:40 Uhr
4 / OKT. 2007
IM GESPRÄCH MIT …
Trevor Albery
VP, EMEA Anti-Piracy Operations, Warner Bros. Entertainment
1. What do you think is more problematic: The on- or offline film piracy?
While both are problematic, there is a definite connection: online piracy feeds offline piracy as
most pirated DVDs that are sold can be traced back to an online source. Both types are very
damaging for the movie industry but online piracy is something that has grown massively in the
past few years. Organised groups are constantly introducing new ways to distribute illegal
copies over the Internet and that is a great challenge, to ensure that exciting technological
developments are not hijacked for illegal uses.
2. Do you recognize differences between the countries?
Piracy trends definitely differ from country to country, not only within the EU but between
neighbouring countries. In some countries, hard goods piracy—selling fake DVDs—is the major form of piracy. Other countries have very active online pirate communities that represent
the majority of the problem. The file-sharing applications used differ in popularity from country to country as well, as do the laws and policies in place to tackle the problem. Every territory must be dealt with individually; there is no one solution to piracy. But the effects of piracy,
not only on the local film industry but the local economy, in terms of lost jobs, taxes and revenues is serious in every country.
3. What are your worldwide measures against film piracy? What is the response of the public
on these measures?
As we stated above, we believe there is no one “silver bullet” that will solve the problem of piracy. At Warner Bros. we have developed a four-pronged strategy to fighting piracy. These four
prongs cover
Operations and Technology: implementing safeguards and procedures that will protect our
content throughout the chain of production and distribution and using the latest developments in technology to help prevent piracy such as watermarking of content.
04
7005_Newsletter_07.indd 4
17.10.2007 18:15:40 Uhr
4 / OKT. 2007
Litigation and enforcement: protecting our content through the courts and through law
enforcement. Our strategy has been to try to stop the source of online and offline piracy,
which is usually an illegal camcording of the film which is then posted on the Internet and
used as a master file to make fake DVDs as well as being illegally downloaded by individuals
through file-sharing and other services. We also target the very top of this illegal distribution
chain, both the organised criminal gangs that manufacture and distribute pirated DVDs for
hard goods piracy and the very top sites where online distribution of pirate copies originates.
Public Relations and Public Policy: Using publicity and consumer education to bring awareness of the economic, legal and cultural consequences of piracy and the importance of
copyright as well as working with local governments to promote laws that protect intellectual
property.
New Business Initiatives: we are actively seeking and implementing new legal ways for
consumers to access our content that provides greater flexibility and wider consumer
choice, including working with our partners to offer films and TV content online, both through
downloads and streaming services.
4. What do you think: How important is the international collaboration in the fight against
piracy? What are the basic requirements for a successful international collaboration?
Almost every form of piracy contains an international component: let’s take Germany as an example: Some of the pirate copies that target the German audience – especially international productions – have been camcorded in a different country and the German audio will be added to produce
a German language copy. And through the use of the Internet, pirates have taken advantage of the
international availability of content: there are German language portal sites which target the German audience, but are being hosted outside German, in countries where the laws and enforcement
may be less effective. And pirated goods are often shipped across border, as we see in the German/
Czech border markets: Those are not in Germany but on the Czech side of the border with a clear
focus on German audience. All these examples require local efforts that also take an international
view and an international strategy to fight piracy, including the extensive sharing of information
between all parties involved in the anti-piracy efforts, across borders and between countries.
To have a successful international collaboration there must firstly be a common recognition of
the seriousness of the problem; all parties must be committed. Secondly those involved need to
understand in detail the way the piracy world operates, whether we are talking about Internet or
hard goods piracy. Lastly, international piracy often throws up difficult problems, perhaps relating to different legal frameworks or imbalances in terms of resources: everyone involved needs
to be prepared to recognise those problems and find creative solutions to them.
05
7005_Newsletter_07.indd 5
17.10.2007 18:15:41 Uhr
4 / OKT. 2007
RESPE©T COPYRIGHTS AKTUELL
„Du willst doch auch nicht, dass man Dich kopiert!“
27.10.2007
Unter dem Motto „Du willst doch auch nicht, dass man Dich kopiert“ haben die Initiative
RESPE©T COPYRIGHTS der deutschen Filmwirtschaft und die GVU - Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. auf der diesjährigen Games Convention vom 22. bis
26. August mit großem Erfolg über den Wert des Originals aufgeklärt. Im Mittelpunkt der Aktion standen auffällig gekleidete Pantomime-Künstler mit orange-farbenen Haaren, Gesichtern, Handschuhen und T-Shirts mit der Aufschrift „Kopien nerven!“, die mit den Messebesuchern interagierten und dabei die Bewegungen einzelner Zuschauer kopierten. Den
Besuchern der Games Convention sollte auf diese Weise gezeigt werden, dass die Kopie niemals so gut sein kann wie das Original. An einem der Tage stand zudem Dr. Norbert Taubken,
der Entwickler des pädagogischen Materials der Kampagne RESPE©T COPYRIGHTS, nach
einem Vortrag seinen Zuhörern Frage und Antwort. Neben der Promotion wurden auf der Messe zahlreiche der neuen „Kill Bill“-Werbeplakate der Kampagne RESPE©T COPYRIGHTS an
die Besucher verteilt.
06
7005_Newsletter_07.indd 6
17.10.2007 18:15:41 Uhr
4 / OKT. 2007
NEWS DER GVU
„Schlag gegen Release-Gruppen-Szene: Erste Gruppen-Auflösung als Zwischenerfolg
Intensive Reaktionen auf internationale Durchsuchungsaktion“
15.10.2007
Mitten ins Schwarze getroffen hat der internationale Zugriff bei Mitgliedern der Release-Gruppen-Szene vom vergangenen Donnerstag. Die Release-Gruppe „Lightforce“ kündigte am darauffolgenden Sonntag ihre Auflösung an. In einer so genannten „NFO-Datei“ benennt der Verfasser die jüngsten Ereignisse als Anlass für diesen Entschluss. Zur Begründung führt er im
Weiteren an, die Szene sei es „nicht wert, das wirkliche Leben für sie zu riskieren und sich
selbst sowie die Familie in Schwierigkeiten zu bringen“. Daher verabschiede sich die Gruppe
nach 20-jähriger Tätigkeit.
„Lightforce“ versorgte während der vergangenen zwei Jahrzehnte Szeneangehörige mit illegal
beschafften Spielen für Konsole und PC. Allein in den letzten drei Jahren stellten Mitglieder
dieser Release-Gruppe über 60 Titel der Entertainment-Software-Industrie erstmalig auf verdeckten Servern zum Download bereit, hauptsächlich für Konsolen. Von dort aus gelangten
nahezu alle Titel in den illegalen Massenmarkt, wie beispielsweise in File-Sharing-Netzwerke
wie eDonkey oder Bittorrent.
Christian Sommer, Vorstandsvorsitzender der GVU, kommentiert die jüngsten Entwicklungen:
„Die Auflösung der Gruppe „Lightforce“ ist bereits jetzt ein direkter Erfolg des Zugriffs bei
Mitgliedern der Release-Gruppen-Szene und wird sich in einer beachtlichen Reduzierung des
illegalen Angebots von raubkopierter Entertainment-Software niederschlagen. Dank der guten Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden untereinander wie auch mit der GVU wird
sie nicht die letzte Release-Gruppe sein, die infolge der intensiven Ermittlungen zur Aufgabe
gezwungen sein wird. Das Ergebnis belegt eindeutig den strategisch richtigen Ansatz der GVU
und bestärkt uns darin, auch weiterhin gerade gegen die Spitze der illegalen Verbreitungspyramide vorzugehen.“
Auch andere Reaktionen weisen auf die durchschlagende Wirkung der Durchsuchungen in
zehn Bundesländern sowie Frankreich hin. So attackierten Unbekannte bereits am vergangenen Donnerstag die Webseite der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU). Der DDoS (Distributed Denial of Service)-Angriff legte durch eine massive
Überflutung mit Datenpaketen eine gesamte GigaBit-Leitung lahm und beinträchtige dadurch
gleich mehrere Server. Daraufhin wurde die GVU-Seite kurze Zeit vom Netz genommen, steht
aber inzwischen wieder unter www.gvu.de online. Dazu Christian Sommer: „Dass die Cyberkriminellen sich auf diese strafbare Art und Weise zu Wort melden, spricht für den Erfolg der
jüngsten Operation und zeigt, wie sehr die Szene hier ins Mark getroffen wurde. Davon wird
sich die GVU nicht einschüchtern lassen – im Gegenteil: Es bestätigt einmal mehr unsere Arbeit und wir werden uns mit allen Mitteln dagegen zur Wehr setzen.“
07
7005_Newsletter_07.indd 7
17.10.2007 18:15:42 Uhr
4 / OKT. 2007
„eBay-Händler von Raubkopien verurteilt – Ware auf tschechischem Grenzmarkt eingekauft“
Oktober 2007
Vier Monatsgehälter Geldstrafe für den Einen, sechs Monate auf Bewährung für die Andere –
so lautet das Urteil des Amtsgericht Nürnberg gegen zwei Angeklagte. Diese hatten 417 illegal
kopierte Game Boy Advance Spiele sowie gefälschte Markenartikel in dem bekannten Internetauktionshaus verkauft. Hinweise aus der Bevölkerung hatten die Gesellschaft zur Verfolgung
von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU) in vergangenen Sommer auf die Spur des Paares
gebracht. Ein zu Testzwecken ersteigertes Nintendo Cartridge entpuppte sich als industriell
gefertigte Fälschung, weshalb die GVU Strafantrag stellte. Bei der polizeilichen Vernehmung
gaben die Täter an, sämtliche Produkte auf einem tschechischen Grenzmarkt nahe Cheb eingekauft zu haben. Ihre Behauptung, sie hätten die Ware nicht als Raubkopien erkannt, schützte
die beiden nicht. Sowohl die niedrigen Einkaufspreise als auch die offensichtlich farbkopierte
Aufmachung der Computerspiele hätten keinen Zweifel daran gelassen, dass es sich nicht um
Originale handelt, befand der Richter. Wegen vorsätzlichem Handel von Plagiaten mit einem
Gesamterlös von mehr als 13.500 Euro verhängte das Gericht die hohen Sanktionen.
„Illegales Nischengeschäft aufgeflogen: Mann belieferte regelmäßig Jahrmärkte mit Raubkopien – Polizei beschlagnahmte unter anderem massenweise Ratatouille-Kopien“
15.10.2007
Einen Lieferservice für brandneue Filme, Musik und Entertainmentsoftware für Schausteller
betrieb ein findiger Kölner. Das entdeckte vor kurzem die Kölner Kriminalpolizei bei einer
Fahrzeugkontrolle des Täters. In seinem Wagen führte der 27-Jährige mehr als 2.500 gebrannte Datenträger mit den neuesten Kinofilmen mit sich, darunter den Film Ratatouille in
großer Stückzahl. Der Beschuldigte gab an, seit längerem diverse Jahrmärkte aufzusuchen
und die dortige „Kundschaft“ mit Unterhaltungsmedien zu versorgen. Eine anschließende
Wohnungsdurchsuchung bei dem Mann erbrachte fast 4.000 weitere CDs und DVDs, einen
Rechner, vier separate Brenner und diverse Unterlagen. Die sichergestellten Asservate werden nun ausgewertet. Dabei unterstützt die GVU durch Zuordnung der Film- und Entertainmentsoftware-Titel zu den jeweiligen Rechteinhabern.
08
7005_Newsletter_07.indd 8
17.10.2007 18:15:42 Uhr
4 / OKT. 2007
URHEBERRECHT AKTUELL
„Checkliste: Was beim Brennen erlaubt ist“
04.10.2007
Ab 2008 gilt ein verschärftes Urheberrechtsgesetz. Was man beim Brennen beachten muss
und welche neuen Regeln für das Kopieren digitaler Medien gelten, hat der Bundesverband
Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) zusammengefasst.
Einige Punkte werden im Folgenden wiedergegeben:
Maximal sieben Kopien für den Eigenbedarf
Auch zukünftig darf man für Familienmitglieder und engste Freunde einen Musik-Mix brennen
oder sich eine Sicherheitskopie anfertigen. Es ist aber nur eine geringe Anzahl, bis maximal
sieben Kopien, für den Eigenbedarf zulässig. Wichtig dabei ist, dass man das Original besitzt
oder es sich legal besorgt hat!
Nur analog kopieren
Bei einem Kopierschutz dürfen die Originale nur analog kopiert werden – von der CD auf eine
Kassette. Ein übliches PC-Brennprogramm erkennt den Kopierschutz und auch die Hersteller
weisen oft auf der Produktverpackung auf den Kopierschutz hin. Wer versucht, diesen zu umgehen, macht sich strafbar. Es drohen Geldstrafen und bei gewerbsmäßigen Kopieren sogar
Haftstrafen von bis zu fünf Jahren.
Gesundes Misstrauen bei Schnäppchen
Bei günstigen Angeboten sollte man aufpassen, dass man nicht auf gut gemachte Fälschungen
hereinfällt. Wer viele dieser täuschend echten Raubkopien im Ausland erwirbt macht sich
beim Zoll verdächtig, damit gewerblich zu handeln, was strafbar ist. Die Kopien können von
den Zollbeamten ersatzlos beschlagnahmt werden.
Illegale Vorlagen nicht weiter kopieren
Wer eine offensichtlich unrechtmäßig erstellte Kopie vervielfältigt, macht sich strafbar. Hier
der Hinweis: Wird Ihnen ein Film auf DVD angeboten, der noch nicht im Kino gestartet ist, handelt es sich in der Regel um eine Raubkopie.
Vorsicht bei Musik-Tauschbörsen
Legale Musik zum Herunterladen kostet meistens Geld. Deshalb sollten Verbraucher vorsichtig sein, wenn Lieder umsonst angeboten werden, die auf anderen Websites Geld kosten.
Ebenso ist Vorsicht bei Tauschbösen geboten, für deren Nutzung man ein Software-Programm
herunterladen muss. Oft muss man als Teilnehmer solcher Börsen Teile der eigenen Festplatte und damit auch urheberrechtlich geschützte Werke zugänglich machen. Das ist strafbar!
Anmerkung der Redaktion: Das gilt auch für Filmangebote im Internet!
Quelle: http://www.mittelstanddirekt.de/c212/m187/d3689/default.html
09
7005_Newsletter_07.indd 9
17.10.2007 18:15:42 Uhr
4 / OKT. 2007
„Justizminister Goll warnt Schüler vor illegalem Kopieren“
26.09.2007
Der Justizminister Baden-Württembergs, Ulrich Goll (FDP), lud Schüler in das Stuttgarter Metropol-Kino ein, um sie gemeinsam mit der GEMA, einem Zivilrichter und einer Jugendstaatsanwältin auf die weit reichenden Konsequenzen illegalen Kopierens über das Internet aufmerksam zu machen. Wichtig war dabei auch die Bedeutung, die das Urheberrecht für die
Wirtschaft hat.
Obwohl viele Schüler wissen, was erlaubt ist und was nicht, sind sie sich oft nicht der Konsequenzen, die im Falle einer Urheberrechtsverletzung auftreten, bewusst, so Goll. Es drohen
neben einer Strafe auch erhebliche Schadensersatzforderungen der Film- und Musikindustrie. Dazu kommen die Verfahrenskosten für anwaltliche Abmahnungen. Alleine für sieben
Lieder, die man sich illegal aus dem Netz zieht, kann man mit 840 Euro für den Abmahnbrief
rechnen. Das ist aber erst der Anfang. Wenn man Lieder im Internet zum Download anbietet,
sind Kosten von mehreren tausend Euro keine Seltenheit. Auch Jugendliche sind davor nicht
gefeit und können von Rechteinhabern belangt werden.
Quelle: http://de.internet.com/index.php?id=2052057&section=Marketing-News
„Bundesrat beschließt Novelle des Urheberrechts“
21.09.2007
Der Bundesrat hat am 21. September 2007 dem zweiten Gesetz zur Regelung des Urheberrechts zugestimmt. Der so genannte „Zweite Korb“ der Urheberrechtsnovelle wird voraussichtlich zum 1. Januar 2008 in Kraft treten.
Für die Filmbranche ist insbesondere die Klarstellung in Bezug auf die Privatkopie entscheidend, die die Nutzung illegaler Tauschbörsen klarer erfasst. Danach bleibt es weiterhin erlaubt, eine private Kopie nicht kopiergeschützter Werke zu erstellen. Während allerdings bisher die Kopie einer offensichtlich rechtswidrig hergestellten Vorlage nicht erlaubt war, wird
dieses Verbot nun auch auf online unrechtmäßig zum Download angebotene Vorlagen ausgedehnt. Nach Inkrafttreten des „Zweiten Korbs“ gilt also: Wenn für den Nutzer einer Peer-toPeer-Tauschbörse offensichtlich ist, dass es sich bei dem angebotenen Film oder Musikstück
um ein rechtswidriges Angebot im Internet handelt, darf er keine Privatkopie davon herstellen.
Das Verbot, einen Kopierschutz zu knacken, bleibt weiterhin erhalten.
Weitere Details und Kernpunkte des „Zweiten Korbs“ können Sie auf der Internetseite des
Bundesjustizministeriums nachlesen.
10
7005_Newsletter_07.indd 10
17.10.2007 18:15:43 Uhr
4 / OKT. 2007
NEWS AUS DER FILMWIRTSCHAFT
„Landgericht Frankfurt verbietet Arcor-Werbung in Tauschbörse – Einstweilige Verfügung
gegen den Provider wegen unlauteren Wettbewerbs“
16.10.2007
Erstmalig ist es einem Unternehmen in Deutschland gerichtlich untersagt worden, innerhalb
einer Internet-Tauschbörse für sich zu werben.
Wie der Interessenverband des Video- und Medienfachhandels in Deutschland (IVD) am Dienstag mitteilte, gab das Landgericht Frankfurt am Main mit dieser Entscheidung einem Antrag
des Verbandes auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung wegen unlauteren Wettbewerbs statt.
Dem Beschluss zufolge ist es dem Unternehmen Arcor ab sofort unter Androhung einer empfindlichen Ordnungsstrafe untersagt, auf der Website http://bitreactor.to Werbung für sich zu
schalten oder schalten zu lassen. Das „Peer to Peer“-Angebot gilt als eine der führenden
Plattformen für den Austausch illegal kopierter Musik-, Film- und Bilddateien.
Die illegalen Angebote von Tauschbörsen behindern bereits seit Jahren massiv den legalen
Kino- und Videomarkt bei der Vermarktung von Filmen. Folglich verstößt eine Unterstützung
dieser Tauschbörsen gegen geltendes Wettbewerbsrecht, zumal wenn der Unterstützer – beispielsweise ein dort Eigenwerbung platzierendes Unternehmen – im Vorfeld der Anzeigenschaltung auf diesen Sachverhalt aufmerksam gemacht wurde.
Vor diesem Hintergrund hatte der IVD den DSL-Anbieter Arcor bereits Mitte August wegen
dessen werblichen Engagements auf einem Tauschbörsen-Portal angeschrieben, da dessen
Angebot nahezu ausschließlich aus Raubkopien und jugendgefährdenden Medien bestand.
Entgegen der darauf folgenden Ankündigung vom 22. August 2007, Werbung auf Seiten wie der
beanstandeten Internetseite umgehend einzustellen / zu verhindern, setzte Arcor sein zweifelhaftes Engagement auf der angebotsidentischen Tauschplattform „bitreactor.to“ fort, woraufhin sich der IVD gezwungen sah, diese finanzielle Unterstützung einer Tauschbörse gerichtlich
untersagen zu lassen.
Aktenzeichen: LG Frankfurt 3-08 O 143/07 vom 9.10.2007
Quelle: Pressemeldung des IVD e.V.
11
7005_Newsletter_07.indd 11
17.10.2007 18:15:43 Uhr
4 / OKT. 2007
„Google aktiviert YouTube-Filter“
16.10.2007
Google hat am Montag bekannt gegeben, dass der seit längerem geplante YouTube-Filter nun
in einer Betaversion aktiviert wurde. Der „YouTube Video Identification“ genannte Filter soll
Urheberrechtsinhabern helfen, geschützte Inhalte schneller zu identifizieren, damit diese eliminiert werden können. Jedes hochgeladene und blockierte Video soll mit einer einmaligen
Identifikationsnummer gekennzeichnet werden, so dass das Video nicht noch einmal verwendet werden kann. Daneben hat Google angekündigt, YouTube Accounts, die schon mehrfach
durch das illegale Hochladen geschützter Dateien aufgefallen sind, zu löschen. Es werden
zudem alle YouTube Videos auf eine Länge von zehn Minuten begrenzt. Google bietet den
Copyright-Inhabern allerdings auch eine Werbegeld-Beteiligung an, um für online gestellte,
geschützte Inhalte Geld zu erhalten anstatt sie löschen zu lassen.
Quelle: http://futurezone.orf.at/it/stories/228949/
„Unabhängige Studie der Uni Hamburg und der Bauhaus-Universität Weimar bestätigt:
Illegale Filmkopien verursachen hohe Verluste!“
11.10.2007
Die Filmindustrie macht schon seit längerem darauf aufmerksam, dass Raubkopien alljährlich hohe finanzielle Schäden verursachen. Nun belegt auch eine unabhängige Studie* der Uni
Hamburg und der Bauhaus-Universität Weimar, dass Raubkopien den legalen Filmkonsum
verdrängen. Davon betroffen sind die für die Filmindustrie wichtigen Vertriebskanäle Kino,
DVD-Verleih und DVD-Verkauf.
Die Ergebnisse der Studie:
Ohne Raubkopien gäbe es 12,6 Prozent zusätzliche Kinobesuche.
Ohne illegales Filesharing würden die DVD-Verleihumsätze um 10,5 Prozent höher ausfallen.
Ohne illegales Filesharing könnten 14,7 Prozent zusätzliche DVDs mit neuen Spielfilmen
verkauft werden.
(*Im Rahmen der Studie wurden in Deutschland knapp 1.100 Personen über einen Zeitraum
von zehn Monaten mehrfach befragt und deren Kinobesuche, DVD-Käufe und -Ausleihvorgänge sowie der Konsum von illegalen Kopien bei 25 Spielfilmen gemessen, die im Frühjahr
2006 in deutschen Kinos gestartet waren.)
Quelle: http://www.uni-weimar.de/cms/mitteilung.455.0.html?mitteilungid=34398&offset
„Aktenzeichen Raubkopien – Sound-Generation.FM im Interview mit einem Ex-Täter“
04.10.2007
In einem Interview des Internetradios Sound-Generation.FM mit einem ehemaligen Raubkopierer werden die schwerwiegenden Konsequenzen des illegalen Downloadens aufgezeigt.
12
7005_Newsletter_07.indd 12
17.10.2007 18:15:43 Uhr
4 / OKT. 2007
Zuerst waren es „nur“ ein paar Lieder, die „StonedUser“ (sein ehemaliger User-Name) über
eMule aus dem Netz saugte. Später bot er seine Dienste zur Verschlüsselung von FTPServern an und wurde dafür bezahlt. Der Spaß hörte auf, als er im Juli 2007 eine Vorladung
vom Staatsanwalt bekam. Die Beweislage war derart eindeutig, dass StonedUser im Zuge
eines Deals mit der Staatsanwaltschaft ein vollständiges Geständnis ablegte. Dadurch kam
er noch einmal mit einem blauen Auge davon und bekam für sein illegales Vorgehen keine
Vorstrafe.
Mittlerweile hat er mit dem Thema Raubkopieren abgeschlossen und weiß, dass es einem
das ganze Berufsleben verbauen kann, denn, so StonedUser „glaubt wirklich jemand, er
hätte die Chance, einem Personalleiter zu erklären, wo die Strafe herkommt?“
Quelle: http://www.sound-generation.fm/main.php?m=news_view&id=812
DER BLICK ÜBER DEN TELLERRAND: MELDUNGEN AUS DER
MUSIK-, SOFTWARE UND SPIELE-BRANCHE
„Filesharing: Jeder gerät ins Visier der Fahnder“
11.10.2007
Laut einer Studie von drei Forschern der University of California gerät jeder Filesharer in das
Fadenkreuz von Copyright-Wächtern. Die Studie stellt damit klar, dass Unternehmen wie MediaDefender oder SafeNet in wesentlich größerem Maß das Internet durchforsten, als bisher
angenommen. Die Forscher Anirban Banerjee, Michalis Faloutsos und Laxmi Bhuyan ermittelten, dass hinter 12 bis 17 Prozent aller IP-Adressen, die in einem Filesharing-Netzwerk
kontaktiert werden, der Computer eines Fahnders steckt. Damit liege die Wahrscheinlichkeit
beim Filesharing von einem solchen Rechner „getrackt“ zu werden bei 100 Prozent. Geübte
Internetnutzer könnten zwar eine Blocklist einstellen und so die Wahrscheinlichkeit ertappt zu
werden mindern, aber ein naiver Nutzer des Internets hat laut den Forschern nahezu keine
Chance den Fahndern zu entgehen.
Quelle: http://www.netzwelt.de/news/76304-filesharing-jeder-geraet-ins-visier.html
„Börse war Umschlagplatz für illegale Konzertmitschnitte“
11.10.2007
Auf der Düsseldorfer Schallplatten- und CD-Börse im WBZ am Hauptbahnhof wurden bei einer gezielten Aktion zwei Männer verhaftet, die mehr als 10.000 gefälschte CDs und DVDs zum
Verkauf anboten. Die gezielte Durchsuchung der Stände der Börse war eine Zusammenarbeit
von Essener Zollfahndern mit der Mobilen Kontrollgruppe Duisburg und Ermittlern der proMedia Gesellschaft zum Schutz geistigen Eigentums mbH, Hamburg. Während die meisten
Stände der Börse mit legalen Tonträgern handelten, versuchten die beiden nun aufgegriffenen
13
7005_Newsletter_07.indd 13
17.10.2007 18:15:44 Uhr
4 / OKT. 2007
Verdächtigen so genannte Bootlegs, zumeist illegal aufgenommene Konzertmitschnitte, zu
verkaufen. Die Fälschungen waren laut der Essener Zollfahnder sehr professionell verpackt
und aufgemacht. Noch nicht einmal der Hinweis auf den Kopierschutz fehlte. Gegen die beiden
verhafteten Männer, ein 43-jähriger Niederländer und ein 55-jähriger Mann aus Bonn, wurde
ein Strafverfahren wegen des Verdachts auf Urheberrechtsverletzung eingeleitet.
Quelle: http://www.live-pr.com/zollfahnder-entdecken-10-000-illegale-cds-r1048161076.htm
http://www.markenpost.de/news_Boerse-war-Umschlagplatz-fuer-illegale-Konzertmitschnitte_15115.html
„220.000 Dollar für 24 Lieder“
05.10.2007
Eine 30-jährige Amerikanerin wurde von einem Geschworenengericht zu einer Strafe von
220.000 Dollar verurteilt. Die Angeklagte Jammie Thomas wurde damit schuldig gesprochen,
illegal Musikstücke auf der Internet-Tauschplattform Kazaa angeboten zu haben.
Die Musikindustrie um ihren Branchenverband RIAA feierte mit diesem Urteil einen bedeutenden Sieg im Kampf gegen das illegale Kopieren urheberrechtlich geschützter Dateien.
Für die Musikindustrie ist dieses Urteil insofern wegweisend, als dass es ihnen den Nachweis
der Schuld in tausenden ähnlich liegenden Fällen erleichtert. Der Vorsitzende Richter Michael
Davis war in der Beweisführung an der entscheidenden Stelle der Argumentation der Musikindustrie gefolgt. Demnach machte sich die Angeklagte dadurch schuldig, dass sie Musikstücke für eine Übertragung auf andere Computer innerhalb des Kazaa-Netzwerks freigegeben
hat. Ob eine solche Übertragung überhaupt stattgefunden hat, war somit unerheblich und
musste von den klagenden Plattenfirmen nicht mehr nachgewiesen werden. Thomas muss
nun 9.250 Dollar (6.556 Euro) pro Musikstück zahlen, dass ergibt bei 24 freigegebenen Musikstücken eine Gesamtstrafe von 220.000 Dollar. Hätte Thomas die Musikstücke legal im Internet gekauft, hätte sie pro Musikstück umgerechnet zwischen 99 Cent und 1,29 Euro bezahlt.
Die Branchenvertreter hoffen nun auf die abschreckende Wirkung des Prozesses, so dass sich
das Musikangebot in Tauschbörsen nach und nach verringert. Laut einer Studie der US-Bürgerrechts-Organisation EFF (Electronic Frontier Foundation) hat die RIAA mit dieser Abschreckungsstrategie, bei der seit 2003 etwa 26.000 Klagen gegen Nutzer von Tauschbörsen angestrengt wurden, bisher jedoch keinen durchschlagenden Erfolg. Der Untersuchung zufolge
steigt die Popularität der P2P-Tauschbörsen auch 2007 weiter an.
Quelle: http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,509585,00.html
http://www.stern.de/computer-technik/internet/:Filesharer-Prozess-9250-DollarStrafe-Song/599485.htmll
„40 Prozent der Deutschen zu Kauf von Raubkopien bereit“
26.09.1007
„Geiz ist geil“, so denken viele Deutsche. Häufig werden die deutlich billigeren Fälschungen
14
7005_Newsletter_07.indd 14
17.10.2007 18:15:44 Uhr
4 / OKT. 2007
den Originalen vorgezogen. Die Qualität ist dabei anscheinend zweitrangig. Manche Produkte,
wie etwa billige Medikamente, sind laut Bundesjustizministerin Brigitte Zypries sogar „richtig
gefährlich“.
Laut einer Umfrage im Auftrag der Internationalen Handelskammer (ICC) Deutschland und
des Markenverbandes sind sich die Verbraucher der Gefahren der billigen Fälschung durchaus bewusst. 38 Prozent gaben an, ein Produkt eher zu kaufen, wenn es deutlich günstiger ist
als handelsüblich. Damit nehmen sie laut Markenverband und ICC in Kauf, dass es kein Originalprodukt ist. Die Markenpiraterie kostet die deutsche Wirtschaft nach Angaben des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) jährlich 20 bis 30 Milliarden Euro Umsatz.
Außerdem sind schon schätzungsweise 70.000 Arbeitsplätze verloren gegangen.
Auf dem neuen Internetportal www.original-ist-genial.de können sich kleine und mittlere Unternehmen zum Thema Produktpiraterie informieren und sich beraten lassen. An die Verbraucher wird dabei auch gedacht: Sie können sich auf der Seite informieren, wie sie Fälschungen
erkennen können.
Quelle: http://afp.google.com/article/ALeqM5ixaPCS9aucFRIMnHAv4l1sl4worg
http://www.heise.de/newsticker/meldung/96587
„Streitwert auf 20.000 Euro pro Musikstück angehoben“
17.09.2007
Nach einem neuen Urteil des Landgerichts Hamburg ist der Streitwert für jedes von einem
Betreiber von Filesharing-Servern illegal ins Netz gestellte urheberrechtlich geschützte Musikstück auf 20.000 Euro festgesetzt worden. Bisher wurde der Streitwert, wie bei Privatpersonen, mit jedem weiteren Stück nach unten gestaffelt. Diese Regelung wird nun mit dem
neuen Urteil abgelöst.
Aus dem Streitwert errechnen sich die Anwaltskosten, welche für eine Abmahnung und die danach erfolgende Unterlassungserklärung anfallen. Diese Kosten hat der Filesharer zu tragen
und damit ist die Strafe für das Betreiben eines Servers, der ein illegales Filesharing-Netzwerk
unterstützt, empfindlich angestiegen. Das Landgericht stellte mit diesem Urteil klar, dass es das
Betreiben eines solchen Servers für einen besonders schweren Verstoß hält.
Quelle: http://www.zdnet.de/news/tkomm/0,39023151,39157753,00.htm
15
7005_Newsletter_07.indd 15
17.10.2007 18:15:44 Uhr
4 / OKT. 2007
SKURRILES
„Umfassendes Geständnis aus Gottesfurcht: Pfarrer gibt Handel mit Raubkopien zu –
„Devil in Miss Jones“ brachte ihn zu Fall“
Oktober 2007
„Vor Gott darf man nicht lügen“ – mit diesen Worten gestand ein evangelischer Pfarrer der
Polizei sämtliche Details seines eBay-Geschäfts mit illegalen Filmkopien. Gelistet in England,
aber mit deutscher Versandadresse hatte der Theologe in dem Internetauktionshaus überwiegend selbst gebrannte Pornos angeboten. Ein Testkauf von VCDs mit dem Film „Devil in Miss
Jones“ trug ihm eine Strafanzeige durch die GVU ein. Nachdem die Staatsanwaltschaft dem
Kirchenmann eine Buße auferlegt hatte, stellte sie das Verfahren ein.
16
7005_Newsletter_07.indd 16
17.10.2007 18:15:45 Uhr
4 / OKT. 2007
IMPRESSUM
Wir sind für Anregungen offen!
Sie haben Fragen, Anregungen oder möchten Kritik äußern? Schicken Sie einfach eine E-Mail
an [email protected] oder rufen Sie uns unter 040/298135-0 an.
Wir freuen uns auf Ihr Feedback und nehmen gerne Kontakt mit Ihnen auf.
Verantwortliche Herausgeber:
Zukunft Kino Marketing GmbH
Jan Oesterlin
Büro Berlin:
Große Präsidentenstraße 9
10178 Berlin
GVU – Gesellschaft zur Verfolgung
von Urheberrechtsverletzungen e.V.
Ronald Schäfer
Bramfelder Straße 102a
22305 Hamburg
Redaktion:
ZPR GmbH
Tel.: 040-298135-0
E-Mail: [email protected]
Möchten Sie den Newsletter nicht mehr erhalten, leiten Sie die komplette Nachricht an:
[email protected] mit dem Betreff „Abbestellen“ weiter.
17
7005_Newsletter_07.indd 17
17.10.2007 18:15:45 Uhr