Marving - XL 500 Seiten

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Marving - XL 500 Seiten
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stunGART E.V.
Techn . Prüfstelle für den
Antragsteller:
SüBkind Gmba ,
54 19 Puderbac1i"
Kroftfohrzeugve"rkehr
Typprüfslelle '
.
Gutachten-Nr.
18 10 05 0377
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Blatt :
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2
STUTTGAaT E.V .
-/ . Techn. Prüfstelle für den
Kroftfohrzeugvet kehr .
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AntragSüBkind GmbH
steIler: ' 5419 Puderbach
Gutachten-Nr.
18 10 05 0448
Blatt:
. Typp rühte"IIe
Die Leistungs- und Geräuschme ssungen e rfo lgten mit Sed.enluftfiltern.
GUT ACH T E .N
Die Geräuschmessungen erfolgten nach :det EG-Richtlinie 78 / 1015/EWG
•
und Richtlinien für die Geräuschmessuhg an Kraftfahrzeugen vom 13 . 9 . 66
mit Änderungen
vom 7.11.80.
.
.
.
Grundlage für Fahrzeugprüfungen zur Erstellung' von Gutachten nach
' den §§ 19 und 21 StVZO .
..
Die Leistungsmessungen (Vergleichsni"essungen) erfolgten ' auf e inem Rollen'~
. prüfstand
Typ
über die l\uspuffanlage'
Marolotest, Hersteller .• P .Marollaud.
Hersteller: Marving, Italien
III. S.i :hluBbescheinig'utlg
Die Auspuffanlage kann an allen Krafträdern vom
(PD 01), Motor
Typ
Typ
Typ':
Amacal 2
Art:
Reflexionsschalldfunpfer
Kraftrad:
Honda XL 500 S (PD 01)
Honda XL 500 S
PD 01 E (K 20/5500) verwendet werden.
I. Angaben zum Fahrzeugbrief
Nach dem Anbau ist darauf . zu achten , ·daB .keine Gummi- oder Kunststoffteile (z.B. Schlauch für Ölentlüft~srl
am Auspuff anliegen.
Ziff.30: 85 dB (A) P (gemessen bei n/ 2 im Nahfeld)
Die so ausgerüsteten Krafträder entsprechen den ' heute gültigen Vor-
ziff. 31: 84 dB (A) . E
schriften der StVzo.
Ziff. 33: Auspuff "Marving"
Gegen eine Begutachtung der FahrzeUge
gem,.
§§ 19 bzw. 21 StVZO bestehen
.Kennzeichnung Amacal 2, Marving
keine technischen Bedenken.
II. Weitere Angaben und Hinweise
Stuttgart, den
Der amtlich anerkannte Sachversliilid.iij~
TYP-BliEb
Dipl.-lnq,
Durch den Anbau der '4 in 1 Auspuffanlage "Marving" bleibt die
Nennleistung
'im Rahmen der .zulässigen Toleranzen.
Der Auspuff ist mit Amacal ' 2 "Maniing" und Firmenstempel gekennzeichnet.
Der .Aufbau de's Schalldämpfers ist der Anlage zu ' entnehmen.
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.
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Oas. zylindl; • . Endstück ist mit .dem Schalldämpfer mit AbreiBschrailben verbUnden.
Die Befestigung erfolgt an . der Originalhalterung.
Der Anbau der . Auspuffanlage"Marving" ist gem. §. 19 oder gem. § 21 Stvzo
durch einen amtlich ' anerkannten Sachverständigen/Prüfer bei einer Technischen J;>rÜfst.e lle für ~en Kraftfahrzeugverkehr zu begutachte,?'
Rückwirkungen auf' die Lebensdauer des Motors sind nicht Gegenstand
dieses Gutachtens.
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