industriegewerkschaft Bergbau. Chemie. Energie i
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industriegewerkschaft Bergbau. Chemie. Energie i
industriegewerkschaft Bergbau. Chemie. Energie i Sanierungstarifvertrag Zwischen der Johnson Controls Industrial Services GmbH, vertreten durch die Geschäftsführung Höhnerweg 2-4, 69469 Weinheim - nachfolgend: JCIS GmbH und der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie, Landesbezirk Baden-Württemberg, vertreten durch die Landesbezirksleiterin Catharina Clay, Willi-Bleicher-Straße 20, 70174 Stuttgart -nachfolgend: IG B C E wird folgender Tarifvertrag geschlossen: Präambel: Die vertragsschließenden Parteien beabsichtigen einvernehmlich, Maßnahmen zur Aufrechterhaltung und nachhaltigen Wiederherstellung GmbH in Deutschland und zur Erhaltung von Arbeitsplätzen Der Anerkennungstarifvertrag Vereinbarung der Profitabilität der JCIS zu ergreifen. vom 21.10,2008 wurde rechtswirksam zum 30.4.2010 gekündigt und befindet sich seitdem im Nachwirkungsstadium. der JCIS GmbH soll zur Aufrechterhaitung Vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen und nachhaltigen Wiederherstellung nachfolgende abweichende tarifvertragliche Regelung getroffen 1 mit der folgenden deren Situation Profitabilität werden: Geltungsbereich 1.1 Dieser Tarifvertrag gilt für die Betriebe Weinheim und Neuenburg der JCIS GmbH. 1.2 Dieser Firmentarifvertrag gilt persönlich für alle Mitarbeiter der JCIS GmbH und/oder ihres Rechtsnachfolgers, die vom persönlichen Geltungsbereich des Manteltarifvertrages vom 10.6.2005 (MTV) erfasst sind. 1.3 Dieser Tarifvertrag findet keine Anwendung auf Auszubildende und Mitarbeiter, mit denen JCIS GmbH vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Sanierungstarifvertrages eine Altersteilzeitvereinbarung abgeschlossen hat, dies gilt nicht für den Pkt. 3.2.1 dieses Tarifvertrages. .1.4 Die JCIS GmbH wird versuchen, mit der Geschäftsführung und den außertariflichen Angestellten während der Laufzeit dieses Tarifvertrages bestehende Vereinbarungen über eine Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit um zwei Stunden und einen vergleichbaren Soiidarbeitrag (8% des Jahreszieleinkommens) zwecks Reduzierung der direkten Kosten - sei es z.B. durch Bonusverzicht, Verzicht auf Mehrarbeitsver- 1 Zur besseren Lesbarkeit werden weibliche und männliche Arbeitnehmer im Folgenden einheitlich benannt ohne damit einen Ausschluss des nicht genannten Geschlechts von den Regelungen herbeizuführen. Auf eventuell gewollte Unterschiede wird ausdrücklich hingewiesen. 5 1 Industriegewerkschaft Bergbau. Chemie. Energie gütung, Urlaubsansprüche oder Dienstwagengesteflung etc. - weiter zu führen Hierüber erteilt die JCIS GmbH dem Wirtschaftsausschuss jeweils bis Ende des Monats Februar Auskunft. Soweit der Solidarbeitrag aufgrund der Vereinbarungen mit den außertariflich Angestellten nicht erreicht oder von der JCIS GmbH nicht nachgewiesen wird, stellt die JCiS GmbH den Differenz bet rag zwischen dem erzielten und dem vergleichbaren Solidarbeitrag gem. Ziff. 1.4 Satz 1 in ein Konto ein; der Differenzbetrag wird jährlich mit der November-Gehaitszahlung an alie Arbeitnehmer der JCIS GmbH - mit Ausnahme der AT-Angesteilten, der Mitarbeiter, mit denen Altersteilzeitvereinbarungen abgeschlossen sind sowie der Auszubildenden - zu gleichen Teilen ausgezahlt. Anerkennung von Tarifverträgen Die Parteien vereinbaren hiermit, dass der zwischen der Freudenberg Produktionsservice KG und der Freudenberg Gebäudeservice KG sowie der IG BCE am 21.10.2008 geschlossene Anerkennungstarifvertrag (Anlage 1) für die Laufzeit dieser Tarifvereinbarung mit folgender Maßgabe neu vereinbart wird: 2.3 Es werden die in der Anlage 1 benannten Tarifverträge in der Fassung vom 30.7.2008 unter Abänderung gem. Ziff. 3 für ihren jeweiiigen räumlichen und personeilen Geltungsbereich anerkannt. Die IG BCE wird der JCIS GmbH Kopien der Tarifverträge vollumfänglich zur Verfügung stellen. 2.4 Die anerkannten Tarifverträge gelten in ihrem jeweiligen Rechtsstatus. Werden oder sind diese Tarifverträge oder Teile von ihnen gekündigt, gelten sie auch zwischen den Parteien als gekündigt, 2.6 Die Anerkennung der Tarifverträge (Anlage 1) wird nach Maßgabe von Ziffer 3 dieser Tarifvereinbarung modifiziert. Sanierungsbeiträge; Tarifabweichungen von den anerkannten Tarifverträgen Die Anerkennung der Tarifverträge (Anlage 1) wird zwischen den Parteien wie folgt einvernehmlich modifiziert: 3.1 Abweichungen vom ManteltarifVertrag vom 10.6.2005 (MTV) Während der Laufzeit dieses Tarifvertrages werden die Regelungen über Arbeitszeit (§ 2 MTV), Lohn- und Gehaltszahlung (§ 10 MTV), Urlaub (§ 13 MTV) und Beendigung des Arbeitsverhältnisses (§ 16 MTV) wie folgt geändert: 3.1.1 § 2 Arbeitszeit Die Regelung in § 2, Ziffer 1 Satz 1 MTV wird mit folgender Maßgabe angewendet: Die regelmäßige tarifliche Wochenarbeitszeit ohne Pausen beträgt 39 Stunden; bei dieser Erhöhung der tariflichen Wochenarbeitszeit handelt es sich nicht um eine Maßnahme der Beschäftigungssicherung nach § 2 Ziff. 5 MTV. Durch die Erhöhung der Arbeitszeit von 37 auf 39 Stunden wird weder das Monatsgrundentgelt erhöht, noch fallen weitere (Mehr-)Arbeitsentgelte oder Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie Mehrarbeitszuschläge an. Ein Arbeitsentgeltausgleich findet nicht statt. Es verbleibt bei den tarifvertraglich vereinbarten Tarifentgelten (Stand 30.7.2008). Die Festlegung der zeitlichen Lage der zu erbringenden Arbeitsleistung erfolgt durch die Betriebsparteien. 3.1.2 § 13 Urlaub § 13, Abschnitt IV MTV wird mit folgender Maßgabe angewendet: Der Anspruch auf Zahlung des zusätzlichen Urlaubsgeldes besteht in Höhe von 50 % des tariflichen zusätzlichen Urlaubsgeldes gem. § 13 Abschnitt iV Ziff. 1 MTV, d.h. ein Wochenverdienst. Anteiliges Uriaubsentgelt wird dementsprechend um 50 % reduziert. 3.1.3 § 16 Beendigung des Arbeitsverhältnisses § 16 Abs. 3 MTV wird mit folgender Änderung / Maßgabe angewendet: Einem Arbeitnehmer, der das 55. aber noch nicht das 65. Lebensjahr vollendet hat und dem Betrieb 20 Jahre ununterbrochen angehört, kann nur noch aus wichtigem Grund mit dem Ziel der Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder der Verdienstminderung gekündigt werden. Dies giit nicht: Bei allen sonstigen Änderungskündigungen. Bei Betriebsänderungen, wenn ein anderer zumutbarer freier Arbeitsplatz nicht vorhanden ist (d.h. sollte kein zumutbarer freier Arbeitsplatz vorhanden sein, so sind betriebsbedingte Beendigungs- und / oder Änderungskündigungen rechtlich zulässig). 3.1.4 3.2 Im Übrigen verbleibt es bei den Regeiungen des MTV (Stand 30.7.2008). Abweichung Entgeltabkommen/Entgelttarifverträge 3.2.1 Während der Laufzeit dieses Tarifvertrages verbleibt es grundsätzlich bei dem Status der Vereinbarung über Löhne, Gehälter und Ausbiidungsvergütungen zum 30.07.2008. Diese Arbeitsentgelte werden mit Wirkung zum 01.02.2014 angepasst Basis hierfür ist die Tariftabelle 2009. Ais Entgelterhöhung werden 3,2% auf die Entgelte gemäß Tariftabelle 2009 für eine Laufzeit von 13 Monaten vereinbart. Als nächster Schritt wird eine Entgelterhöhung um 2,0 % auf die Entgelte gemäß Tariftabeiie 2014 zum 1.3,2015 für eine Laufzeit von 6 Monaten bis zum 30.09.2015 vereinbart. Abweichend von der vorstehenden Regelung werden für die Auszubildenden Festbeträge gem. Anlage 3 dieser Vereinbarung vereinbart. 3.2.2 Die jeweils geltende Tariftabeiie kann, frühestens zum Ablauf der jeweiligen Laufzeit von beiden Parteien mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Eine erstmalige Kündigung kann zum 30.09.2015 erfolgen. Nachfolgende Kündigungsfristen werden in der jeweils geltenden Tariftabelle vereinbart. 3 Industriegewerkschaft i Bergbau, Chemie. Energie ! 3.2,3 3.3 3.4 4 Unbeschadet der Regelungen dieses Tarifvertrages verbleibt es während der Laufzeit dieses Tarifvertrages bei dem Status der Lohn- und Gehaltsrahmentarifverträge zum 30.7.2008. Tarifvertrag über die Zahlung einer tariflichen Jahresleistung vom 10.6.2005 3.3.1 Während der Laufzeit dieses Tarifvertrages finden die Regelungen des Tarifvertrags über die Zahlung einer tariflichen Jahresleistung (13. Monatseinkommen) mit der Maßgabe Anwendung, dass die Leistung jeweils nur in Höhe von 50 % der tariflichen Jahresleistung gewährt wird. 3.3.2 Im übrigen verbleibt es bei den Regelungen des Tarifvertrages über die Zahlung einer tariflichen Jahresleistung vom 10.6.2005. Bis zum Ende der Laufzeit dieses Tarifvertrages findet nach dem Abschluss eines jeden Geschäftsjahrs (30.9.) eine Überprüfung dahingehend statt, welchen EBT (Earnings Before Taxes) die JCIS GmbH erwirtschaftet hat. Die JCIS GmbH teilt dem Gesamtbetriebsrat der JCIS bis zum 31.12. jeweils die EBT-Informationen über das bis zum 30.9. abgelaufene Geschäftsjahr mit (z.B. durch Vorlage einer Kopie des Zwischenbescheides über den Stand der Prüfungsarbeiten und des Ergebnisses) sowie die Budget Zielgröße EBT für das laufende Geschäftsjahr in absoluten Zahlen mit. 3.4.1 Der EBT wird für beide Parteien verbindlich von der JCIS GmbH beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft im testierten Jahresabschluss festgelegt. Übersteigt der im Jahresabschluss des jeweiiigen Geschäftsjahres der JCIS GmbH testierte EBT Betrag den im Jahresbudget der JCIS GmbH des jeweiligen Geschäftsjahres festgelegten EBT Betrag, so erfolgt eine Auszahlung von zusätzlichem Uriaubsgeld und tariflicher Jahresleistung gemäß anhängender Tabelle (s. Anlage 2). 3.4.2 Die Zahlung der unter 3.4.1 genannten Beträge erfolgt mit der jährlichen Januar Verdienstabrechnung. Betriebsbedingte Kündigungen 4.1 Betriebsbedingte Beendigungskündigungen sind ab dem 01.02.2014 für die Laufzeit dieses Tarifvertrages ausgeschlossen, es sei denn es liegt a) ein dauerhafter Auftragsverlust oder eine dauerhafte signifikante Auftragsminderung durch den Kunden oder b) es liegen durch das neue Unternehmensorganisationsmodeli „Transformation" sich ergebende Umstrukturierungen und Organisationsänderungen vor. In diesem Fall werden die Regeln des § 111 BetrVG angewandt, d.h. es muss ein Interessenausgleich zwischen den betrieblichen Parteien abgeschlossen werden. 4 industriegewerkschaft Sergbau, Chemie. Energie Bei NichtZustandekommen einer Einigung kann eine Einigungsstelle mit Abschlusskompetenz eingesetzt werden. Die betrieblichen Parteien stimmen überein, den Soziaipfan aus der Betriebsvereinbarung vom 21.10.2008 im Rahmen einer Betriebsvereinbarung fortzuführen. Dieser hat eine Laufzeit bis zum 30.09.2015. Erfolgt während der Laufzeit dieses Tarifvertrages eine wirksame arbeitgeberseitige Kündigung aus betriebsbedingten Gründen oder endet das Arbeitsverhältnis aufgrund arbeitgeberseitig betriebsbedingt veranlasstem Aufhebungsvertrag, so werden die bis zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit der JCIS GmbH aufgrund firmentarifvertraglicher Regelungen seit dem 31.01.2011 reduzierten Ansprüche auf Urfaubsentgelt (Ziffer 3.1.3) und tarifliche Jahresleistung (Ziffer 3.3) nachträglich in voller Höhe gewährt. Der Differenzbetrag zu den bereits erfolgten Zahlungen wird mit der letzten Gehaltsabrechnung vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausbezahlt. Ferner wird die bis zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit der JCIS GmbH aufgrund firmenvertraglicher Regelungen seit dem 31.01.2011 erhöhte Arbeitszeit (Differenz: zwei Stunden) durch einen entsprechenden Entgeltausgleich abgegolten. Dieser Ausgleichsbetrag wird ebenso mit der letzten Gehaltsabrechnung vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausbezahlt. 5.1 Dieser Tarifvertrag tritt am 01.02.2014 in Kraft und endet spätestens am 30.09.2019. Er entfaltet keine Nachwirkung. Nach Beendigung dieses Tarifvertrages tritt der Anerkennungstarifvertrag vom 21.10.2008 (Anlage 2) über die Anerkennung der Tarifverträge mit Stand 30.07.2008 (Anlage 1) unverändert wieder in Kraft. 5.2 Die JCIS GmbH ist jederzeit berechtigt, diesen Tarifvertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende ordentlich zu kündigen. Im Falle der Ausübung des Kündigungsrechts durch die JCIS GmbH ist die Nachwirkung ausgeschlossen. In diesem Fall gelten die in Anlage 1 aufgelisteten Tarifverträge in der Fassung vom 30.7.2008 5.3 im Falle der Beendigung dieses Tarifvertrages und im Falle von Meinungsverschiedenheiten über seinen Inhalt beabsichtigen die Parteien die Aufnahme von Verhandlungen zu regeiungsbedürftigen Gegenständen. Weinheim, den 20.12.2013 Matthias" Kfonähage , (Kaufm. Geschäftsführer) HeYnz Peter Hög-Kretzing (HR Manager) Landestiezirk der IG BCE, Baden-Württemberg, Catharina Clay Bezirk IGBCE, Mannheim Frank Hessler 5 Gehaltstabelle JCIS (bis 31.01.14) Gehaltsgruppe Beschäftigungsjahr Gehaltsgruppe Beschäftigungsjahr 1 2 3 4 K1 1.507,00 1.651,00 1.803,00 1.955,00 K2 2.000,00 2.109,00 2.256,00 2.405,00 K3 2.518,00 2.720,00 2.930,00 3.137,00 K4 3.346,00 3.535,00 3.726,00 3,910,00 K5 3.962,00 4.162,00 4.390,00 1 2 3 4 T1 1.507,00 1.663,00 1.839,00 2.006,00 T2 2.090,00 2,248,00 2.422,00 2.596,00 T3 2.758,00 2.954,00 3.156,00 3.354,00 T4 3.523,00 3.680,00 3,834,00 3.993,00 T5 4.037,00 4.237,00 4.503,00 M1 2,602,00 M2 3,106,00 M3 3.504,00 M4 3.993,00 M5 4.503,00 Gehaiisgruppe Gehaltstabelle JCIS (gültig 01.02.14 bis 29.02.15) Erhöhung 3,2% Gehaltsgruppe Beschäftigungsjahr Gehaltsgruppe Beschäftigungsjahr 1 2 3 4 K1 1,555,22 1.703,83 1,860,70 2.017,56 K2 2.064,00 2.176,49 2.328,19 2.481,96 K3 2.598,58 2.807,04 3.023,76 3.237,38 K4 3.453,07 3.648,12 3.845,23 4,035,12 K5 4.088,78 4.295,18 4.530,48 1 2 3 4 T1 1.555,22 1.716,22 1.897,85 2.070,19 T2 2.156,88 2.319,94 2.499,50 2.679,07 T3 2.846,26 3.048,53 3.256,99 3.461,33 T4 3.635,74 3.797,76 3.956,69 4.120,78 T5 4.166,18 4.372,68 4.647,10 M1 2,685,26 M2 3.205,39 M3 3.616,13 M4 4.120,78 M5 4.647,10 Gehaltsgruppe Gehaltstabelie JCIS (gültig 01.02.15 bis 30,09.15) - Erhöhung um 2 % Gehaltsgruppe Beschäftigungsjahr Gehaltsgruppe Beschäftigungsjahr Gehaltsgruppe 1 2 3 4 K1 1.586,33 1,737,91 1.897,91 2.057,91 K2 2.105,28 2.220,02 2.374,76 2.531,60 K3 2.650,55 2.863,18 3.084,24 3,302,13 K4 3.522,13 3.721,08 3.922,14 4.115,82 K5 4.170,56 4.381,09 4.621,09 1 2 3 4 T1 1.586,33 1.750,54 1.935,80 2,111,60 T2 2.200,02 2.366,33 2.549,49 2.732,65 T3 2.903,18 3.109,50 3.322,13 3.530,55 T4 3.708,45 3.873,72 4.035,82 4.203,19 T5 4.249,51 4.460,04 4.740,04 M1 2.738,97 M2 3.269,50 M3 3.688,45 M4 4.203,19 M5 4.740,04 0 Monatslohntabelle JCIS (bis 31.01.14) Tätigkeit Stufen 1 (60) 2(65) 3(68) 4(70) 5(71) 6(72) 7(73) 5(74) 6(75) 7(76) 8(77) 0(78) LG 37 2.089,78 2.263,66 2.368,31 2.437,54 2.472,96 2.508,38 2.542,19 2.577,61 2.611,42 2.646,84 2.682,26 2.716,07 LG 38 2.150,96 2.347,38 2.455,25 2.527,70 2.564,73 2.600,15 2.637,18 2.672,60 2.708,02 2.745,05 2.780,47 2.817,50 LG 39 2.225,02 2.410,17 2,521,26 2.595,32 2.632,35 2.669,38 2.706,41 2.743,44 2.780,47 2.819,11 2.856,14 2.883,17 LG 40 2.278,15 2.468,13 2.582,44 2.658,11 2.695,14 2.733,78 2.772,42 2.809,45 2,848,09 2.885,12 2.923,76 2.960,79 LG 41 2.371,53 2.569,56 2.687,09 2.767,59 2.806,23 2.846,48 2.885,12 2.920,54 2.964,01 3.004,26 3.042,90 3.083,15 LG 42 2.476,18 2.682,26 2.806,23 2.888,34 2.930,20 2,972,06 3.012,31 3.054,17 3.094,42 3.136,28 3.178,14 3.218,39 LG 43 2,592,10 2.807,84 2.938,25 3.023,58 3.067,05 3,110,52 3.153,99 3.197,46 3.239,32 3,282,79 3.326,26 3.369,73 Monatslohntabelle JCIS (gültig 01.02.14 bis 29.02.15) - Erhöhung um 3,2 % Tätigkeit Stufen 1(60) 2(65) 3(68) 4(70) a (71) 6(72) 7(73) 5(74) 6(75) 7(76) 8(77) 9(78) LG 37 2.156,65 2.336,10 2.444,10 2.515,54 2,552,09 2.588,65 2.623,54 2.660,09 2.694,99 2.731,54 2.768,09 2.802,98 LG 38 2.219,79 2.422,50 2.533,82 2.608,59 2.646,80 2.683,35 2.721,57 2.758,12 2.794,68 2.832,89 2.869,45 2.907,66 LG 39 2.296,22 2.487,30 2.601,94 2.678,37 2.716,59 2.754,80 2.793,02 2.831,23 2.869,45 2.909,32 2.947,54 2.975,43 LG 40 2.351,05 2.547,11 2.665,08 2.743,17 2.781,38 2.821,26 2.861,14 2.899,35 2.939,23 2,977,44 3.017,32 3.055,54 LG 41 2.447,42 2.651,79 2.773,08 2.856,15 2.896,03 2.937,57 2.977,44 3.014,00 3,058,86 3.100,40 3.140,27 3.181,81 LG 42 2.555,42 2.768,09 2.896,03 2.980,77 3.023,97 3.067,17 3.108,70 3.151,90 3.193,44 3.236,64 3.279,84 3.321,38 LG 43 2.675,05 2.897,69 3.032,27 3.120,33 3.165,20 3.210,06 3.254,92 3.299,78 3.342,98 3.387,84 3,432,70 3.477,56 Monatslohntabelle JCIS (gültig 01.03.15 bis 30.09.15) - Erhöhung um 2 % Tätigkeit Stufen 1 (60) 2(65) 3 (68) 4 (70) 5(71) 6(72) 7(73) 5(74) 6 (75) 7(76) 8(77) 9(78) LG 37 2.199,79 2.382,82 2,492,98 2.565,85 2.603,14 2.640,42 2.676,01 2.713,30 2.748,89 2.786,17 2.823,45 2.859,04 LG 38 2.264,19 2.470,95 2.584,49 2.660,76 2.699,74 2.737,02 2.776,00 2.813,29 2.850,57 2,889,55 2.926,83 2.965,81 LG 39 2.342,15 2.537,04 2.653,98 2.731,94 2.770,92 2.809,90 2.848,88 2.887,85 2.926,83 2.967,51 3.006,49 3.034,94 LG 40 2.398,07 2.598,05 2,718,38 2.798,03 2.837,01 2.877,69 2.918,36 2.957,34 2.998,01 3.036,99 3.077,67 3.116,65 LG 41 2.496,37 2.704,82 2.828,54 2.913,28 2.953,95 2.996,32 3.036,99 3.074,28 3,120,04 3,162,40 3.203,08 3.245,45 LG 42 2,606,53 2.823,45 2.953,95 3.040,38 3.084,45 3.128,51 3.170,88 3.214,94 3.257,31 3.301,37 3,345,44 3.387,81 LG 43 2.728,55 2.955,64 3.092,92 3.182,74 3.228,50 3.274,26 3.320,02 3.365,77 3.409,84 3,455,60 3,501,35 3.547,11 Anlage 3 m m SanTV vom Dezember 2013 Ausbildungsvergütung Alt 03.02,2014 0X.03.201S ! Ausbildung?.) 679 720 735 ?.. Ausbildung;,) 719 760 776 Ausbildung^) 77 S 820 B37 'l.Ati&bikhmgsj. 82 8 870 BS 8