Gegen weitere Sonntagsöffnungen im Wiesbadener Einzelhandel
Transcrição
Gegen weitere Sonntagsöffnungen im Wiesbadener Einzelhandel
Fachbereich 12 Handel Matthias Schäfer Gewerkschaftssekretär Vereinte DienstleistungsGewerkschaft Bezirk Wiesbaden Landkreis LimburgWeilburg, RheingauTaunus-Kreis und Stadt Wiesbaden Bahnhofstr. 61 65185 Wiesbaden Telefon: 0611 / 18307 – 30 Telefax: 0611 / 18307 – 20 Mobil: 0151 / 406 42 043 Datum Presseerklärung des ver.diFachbereichsvorstandes Handel im Bezirk Wiesbaden 9. September 2014 Ihre Zeichen Unsere Zeichen FB12/MS Durchwahl Tel. - 30 Durchwahl Fax - 20 Gegen weitere Sonntagsöffnungen im Wiesbadener Einzelhandel Der ver.di-Fachbereichsvorstand Handel im Bezirk Wiesbaden hat sich in seiner turnusmäßigen Sitzung am Dienstag, den 9. September 2014 einstimmig gegen mehr als zwei Sonntagsöffnungen im Wiesbadener Einzelhandel ausgesprochen. Die bislang zwei verkaufsoffenen Sonntage sind ein Kompromiss, der in Wiesbaden seit einigen Jahren besteht. An der Grundsatzposition des ver.di-Fachbereichsvorstandes gegen jeden verkaufsoffenen Sonntag hat er jedoch nichts geändert. Dies begründet der ver.di-Fachbereichsvorstandes im Folgenden: Ohne Sonntage gäbe es nur noch Werktage Der ver.di-Fachbereichsvorstand spricht sich grundsätzlich gegen Sonntagsöffnungen aus. Denn sowohl die Beschäftigten im Einzelhandel als auch die Kundinnen und Kunden brauchen den arbeitsfreien Sonntag - als Freizeit zur Entspannung - für gemeinsame Stunden mit der Familie, mit Freunden und Bekannten - zur seelischen Erhebung in Gottesdiensten und bei Treffen mit Gläubigen. Die Beschäftigten im Einzelhandel brauchen einen verlässlichen freien Tag in der Woche. Schließlich sind sie flexiblen Arbeitszeiten ausgesetzt, die sie oftmals vor große familiäre und soziale Probleme stellt. Kinderbetreuung, familiäres Leben, sportliche Betätigung in Vereinen und die Teilhabe an kulturellen Ereignissen ist heute schon eingeschränkt und oft nicht regelmäßig möglich, wodurch die Beschäftigten ausgegrenzt werden. Der Einsatz der Beschäftigten ist keineswegs in allen Fällen freiwillig, wie behauptet wird. Zudem zahlen die vielen nicht tarifgebunden Geschäfte keinen und einen viel geringeren Zuschlag als die 120 Prozent, die der Manteltarifvertrag für den hessischen Einzelhandel vorschreibt. Seite 2 Fachbereich 12 Handel Vereinte DienstleistungsGewerkschaft Bezirk Wiesbaden Rechtswidrige Sonntagsöffnungen Das Hessische Ladenöffnungsgesetz erlaubt eine Ladenöffnung aus Anlass von Märkten, Messen, örtlichen Festen oder ähnlichen Veranstaltungen. Die Anlässe müssen dabei die Hauptsache sein, die Sonntagsöffnung nur der Nebeneffekt. Dies ist bereits bei den beiden Wiesbadener verkaufsoffenen Sonntagen anlässlich des sog. „Ostermarktes“ und des „Herbst- und Kunsthandwerkermarktes“ nicht ausreichend der Fall. Sie berechtigen bereits keine Sonntagsöffnungen der Geschäfte. Ohne einen verkaufsoffenen Sonntag würden sie niemals solche relevante Besucherströme auslösen. – Der Hessische Verwaltungsgerichtshof sprach am 15. Mai 2014 zu einer Sonntagsöffnung in Darmstadt anlässlich des „Ostermarktes 2013“ von eine Alibiveranstaltung und erklärte die Genehmigung der Stadt Darmstadt für nicht rechtens. Konkurrent Internet? Das hessische Ladenöffnungsgesetz ermöglicht eine Ladenöffnung an den sechs Werktagen von Montag bis Samstag von 0 bis 24 Uhr. An diesen sechs Öffnungstagen kann der stationäre Einzelhandel mit Aktionen gegen die Internet-Konkurrenz angehen. Dabei ist Kreativität und Phantasie gefragt. Warum der Einzelhandel ausgerechnet noch einen weiteren verkaufsoffenen Sonntag benötigt, um wirtschaftlich zu bestehen, erscheint mehr fraglich. Vielmehr sollte an den bisherigen sechs Öffnungstagen in der Woche zu den etablierten Öffnungszeiten mehr getan werden, um die Kundinnen und Kunden in die Geschäfte zu ziehen. Zusätzliche verkaufsoffene Sonntage und weitere RandÖffnungszeiten werden den innerstädtischen Umsatz nur weiter verlagern, Kosten verursachen, den Verdrängungswettbewerb fördern, aber langfristig keinen allgemeinen Nutzen bringen. Geradezu lächerlich klingt die Aussage, dass das vorhandene Konsumpotential gerade sonntags vom Online-Handel aufgesaugt werde, wie Ilka Guntrum von der Werbegemeinschaft „Wiesbaden wunderbar“ am 26.08.2014 vom Wiesbadener Kurier zitiert wird. Für eingeschränkte Öffnungszeiten an Wochentagen! Der Handel in den Bundesländern Bayern und Saarland, die Öffnungszeiten abends nach 20:00 Uhr nicht zulassen, steht nicht schlechter da als der Handel in Bundesländern ohne Einschränkungen wie Hessen. Aus Arbeitnehmer- und aus kulturellen und sozialen Gründen spricht sich der ver.di-Fachbereichsvorstand Handel für ein hessisches Ladenöffnungsgesetz aus, dass einen Ladenschluss von 20:00 Uhr vorgibt. Für Nachfragen steht der zuständige ver.di-Gewerkschaftssekretär Matthias Schäfer unter 0611-1830730 zur Verfügung.