Gegen weitere Sonntagsöffnungen im Wiesbadener Einzelhandel

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Gegen weitere Sonntagsöffnungen im Wiesbadener Einzelhandel
Fachbereich 12
Handel
Matthias Schäfer
Gewerkschaftssekretär
Vereinte
DienstleistungsGewerkschaft
Bezirk
Wiesbaden
Landkreis LimburgWeilburg, RheingauTaunus-Kreis und
Stadt Wiesbaden
Bahnhofstr. 61
65185 Wiesbaden
Telefon: 0611 / 18307 – 30
Telefax: 0611 / 18307 – 20
Mobil:
0151 / 406 42 043
Datum
Presseerklärung des ver.diFachbereichsvorstandes Handel im
Bezirk Wiesbaden
9. September 2014
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Gegen weitere Sonntagsöffnungen im Wiesbadener Einzelhandel
Der ver.di-Fachbereichsvorstand Handel im Bezirk Wiesbaden hat sich in seiner turnusmäßigen Sitzung am Dienstag, den 9. September 2014 einstimmig gegen mehr als zwei
Sonntagsöffnungen im Wiesbadener Einzelhandel ausgesprochen.
Die bislang zwei verkaufsoffenen Sonntage sind ein Kompromiss, der in Wiesbaden seit
einigen Jahren besteht. An der Grundsatzposition des ver.di-Fachbereichsvorstandes
gegen jeden verkaufsoffenen Sonntag hat er jedoch nichts geändert. Dies begründet
der ver.di-Fachbereichsvorstandes im Folgenden:
Ohne Sonntage gäbe es nur noch Werktage
Der ver.di-Fachbereichsvorstand spricht sich grundsätzlich gegen Sonntagsöffnungen
aus. Denn sowohl die Beschäftigten im Einzelhandel als auch die Kundinnen und Kunden
brauchen den arbeitsfreien Sonntag
- als Freizeit zur Entspannung
- für gemeinsame Stunden mit der Familie, mit Freunden und Bekannten
- zur seelischen Erhebung in Gottesdiensten und bei Treffen mit Gläubigen.
Die Beschäftigten im Einzelhandel brauchen einen verlässlichen freien Tag in der Woche. Schließlich sind sie flexiblen Arbeitszeiten ausgesetzt, die sie oftmals vor große familiäre und soziale Probleme stellt. Kinderbetreuung, familiäres Leben, sportliche Betätigung in Vereinen und die Teilhabe an kulturellen Ereignissen ist heute schon eingeschränkt und oft nicht regelmäßig möglich, wodurch die Beschäftigten ausgegrenzt werden.
Der Einsatz der Beschäftigten ist keineswegs in allen Fällen freiwillig, wie behauptet
wird. Zudem zahlen die vielen nicht tarifgebunden Geschäfte keinen und einen viel geringeren Zuschlag als die 120 Prozent, die der Manteltarifvertrag für den hessischen Einzelhandel vorschreibt.
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Fachbereich 12
Handel
Vereinte
DienstleistungsGewerkschaft
Bezirk
Wiesbaden
Rechtswidrige Sonntagsöffnungen
Das Hessische Ladenöffnungsgesetz erlaubt eine Ladenöffnung aus Anlass von Märkten,
Messen, örtlichen Festen oder ähnlichen Veranstaltungen. Die Anlässe müssen dabei die
Hauptsache sein, die Sonntagsöffnung nur der Nebeneffekt. Dies ist bereits bei den beiden Wiesbadener verkaufsoffenen Sonntagen anlässlich des sog. „Ostermarktes“ und
des „Herbst- und Kunsthandwerkermarktes“ nicht ausreichend der Fall. Sie berechtigen
bereits keine Sonntagsöffnungen der Geschäfte. Ohne einen verkaufsoffenen Sonntag
würden sie niemals solche relevante Besucherströme auslösen. – Der Hessische Verwaltungsgerichtshof sprach am 15. Mai 2014 zu einer Sonntagsöffnung in Darmstadt anlässlich des „Ostermarktes 2013“ von eine Alibiveranstaltung und erklärte die Genehmigung der Stadt Darmstadt für nicht rechtens.
Konkurrent Internet?
Das hessische Ladenöffnungsgesetz ermöglicht eine Ladenöffnung an den sechs Werktagen von Montag bis Samstag von 0 bis 24 Uhr. An diesen sechs Öffnungstagen kann
der stationäre Einzelhandel mit Aktionen gegen die Internet-Konkurrenz angehen. Dabei
ist Kreativität und Phantasie gefragt. Warum der Einzelhandel ausgerechnet noch einen
weiteren verkaufsoffenen Sonntag benötigt, um wirtschaftlich zu bestehen, erscheint
mehr fraglich. Vielmehr sollte an den bisherigen sechs Öffnungstagen in der Woche zu
den etablierten Öffnungszeiten mehr getan werden, um die Kundinnen und Kunden in
die Geschäfte zu ziehen. Zusätzliche verkaufsoffene Sonntage und weitere RandÖffnungszeiten werden den innerstädtischen Umsatz nur weiter verlagern, Kosten verursachen, den Verdrängungswettbewerb fördern, aber langfristig keinen allgemeinen
Nutzen bringen. Geradezu lächerlich klingt die Aussage, dass das vorhandene Konsumpotential gerade sonntags vom Online-Handel aufgesaugt werde, wie Ilka Guntrum von
der Werbegemeinschaft „Wiesbaden wunderbar“ am 26.08.2014 vom Wiesbadener Kurier zitiert wird.
Für eingeschränkte Öffnungszeiten an Wochentagen!
Der Handel in den Bundesländern Bayern und Saarland, die Öffnungszeiten abends nach
20:00 Uhr nicht zulassen, steht nicht schlechter da als der Handel in Bundesländern ohne Einschränkungen wie Hessen. Aus Arbeitnehmer- und aus kulturellen und sozialen
Gründen spricht sich der ver.di-Fachbereichsvorstand Handel für ein hessisches Ladenöffnungsgesetz aus, dass einen Ladenschluss von 20:00 Uhr vorgibt.
Für Nachfragen steht der zuständige ver.di-Gewerkschaftssekretär Matthias Schäfer unter 0611-1830730 zur Verfügung.