Verträge nach § 73b SGB V der KV Sachsen
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Verträge nach § 73b SGB V der KV Sachsen
Verträge nach § 73b SGB V der KV Sachsen zur Hausarztzentrierten Versorgung Vertragspartner GEK BKK-VAG Ost BIG-Gesundheit/Vertragskoordination Knappschaft/ Vertragskoor-dination IKK Sachsen/ IKK Hamburg* Vertragsbeginn 01.04.2006 01.01.2008 01.04.2008 01.10.2008 01.10.2008/ *Beitritt am 01.04.2009 Hausärzte Haus- und Kinderärzte Haus- und Kinderärzte Haus- und Kinderärzte Hausärzte Welche Ärzte/angstellte Ärzte können teilnehmen KV Sachsen, Bezirksgeschäftsstelle, Abteilung Qualitätssicherung Teilnahmeerklärung des Vertragsarztes an: ab Folgequartal, wenn Antrag bis 15. des Vorquartals eingeht Teilnahme ab wann möglich: ab Quartal der Abgabe der Teilnahmeerklärung und Betätigung durch die KVS ab Beginn Quartal der Teilnahmebestätigung durch die KVS mit Beginn des Quartals der Teilnahmebestätigung durch die KVS ab Beginn des Quartals der Teilnahmebestätigung durch die KVS mindestens 1 für Fortbildung nach § 95d SGB V: mindestens 1 für Fortbildung nach § 95d SGB V: mindestens 1 Fortbildung: 1. Qualitätsanforderungen- Zugangsvoraussetzungen Erfüllung Fortbildungsverpflichtung § 95d SGB V strukturierte hausärztliche Fortbildung im Rahmen von Qualitätszirkeln und/ oder anerkannten Fortbildungsveranstaltungen zu folgenden Inhalten: mind. 4 QZ/ Jahr : mindestens 1 Fortbildung: - patientenzentrierte Gesprächsführung oder oder oder oder oder - psychosomatische Grundversorgung oder oder oder oder oder - Palliativmedizin oder oder oder oder oder - allgemeine Schmerztherapie oder oder oder oder oder - Geriatrie bzw. Kinder- und Jugendmedizin oder oder oder oder oder - DMP-orientiert Teilnahme an strukturierten Veranstaltungen/QZ zu Arzneimitteltherapie oder Teilnahme an strukturierten QZ zur hausärztl. Praxis Einsatz evidenzbasierter Leitlinien Leitlinien nach Anlage 2 des Vertrages Einführung QM-System gemäß Richtlinie des G-BA Teilnahme an psychosom.atischer Grundversorgung * oder Zusatzweiterbildung Manuelle Medizin/ Chirotherapie oder Genehmigung zur Abrechnung von Akupunkturleistungen oder Kinderarzt Teilnahme am eletronischen DMP (eDMP) Diabetes mel. Typ 2 Teilnahme an weiteren eDMP Berücksichtigung der Leitlinien bei DMP Berücksichtigung der Grundsätze des Arzneimittelmanagements * (Nachqualifikation innerhalb von 3 Jahren möglich, dabei muss der Nachweis des Beginns innerhalb 1 Jahres nach Vertragsteilnahme gegenüber der KV Sachsen erbracht werden) Stand: 15.07.2009 1/3 Verträge nach § 73b SGB V der KV Sachsen zur Hausarztzentrierten Versorgung GEK Vertragspartner BKK-VAG Ost BIG-Gesundheit/Vertragskoordination Knappschaft/ Vertragskoor-dination x x IKK Sachsen/ IKK Hamburg* sachliche Mindestausstattung: funktionstüchtiges Faxgerät elektronische Kommunikation - E-Mail Praxis-Datenverarbeitungssystem - elektronische Führung Patientenakten - Recallsystem (für Impfen, Früherkennungsmaßnahmen) - Speicherung von Befunddaten - elektronische Abrechnung apparative Mindestausstattung: EKG Belastungs-EKG (in Eigenleistung oder als Auftragsleistung) Akutlabor Lungenfunktionstest (in Eigenleistung oder als Auftragsleistung) Blutdruckmessung Blutzuckermessung behindertenfreundlicher Praxiszugang (soweit baulich zumutbar) 2. Nachweispflicht (fachliche/sächliche Voraussetzungung) zu Beginn der Teilnahme am Vertrag 1 Jahr nach Teilnahme am Vertrag Stand: 15.07.2009 x x x 2/3 Verträge nach § 73b SGB V der KV Sachsen zur Hausarztzentrierten Versorgung Vertragspartner GEK BKK-VAG Ost BIG-Gesundheit/Vertragskoordination Knappschaft/ Vertragskoor-dination IKK Sachsen/ IKK Hamburg* 3. Häufigste Fragen Welche Patienten sind teilnahmeberechtigt? Wohin müssen die Einschreibebögen der Patienten versandt werden? Versicherte nach Vollendung des 18. Lebensjahres KV Sachsen zur Abrechnungsannahme Versicherte nach Vollendung des 18. Lebensjahres ohne Altersbeschränkung ohne Altersbeschränkung ohne Altersbeschränkung BKK Hausarztzentrierte Versorgung PF1455 39004 Magdeburg BIG-Die Direktkasse Semerteichstr. 54 - 56 44141 Dortmund KV Nordrhein Bezirksgeschäfts-stelle Düsseldorf Tersteegenstr. 9 40474 Düsseldorf KV Sachsen zur Abrechnungsannahme Bis wann müssen die Einschreibebögen der Patienten versandt werden? spätestens zur nächsten unverzüglich Quartalsabrechnung Verfügt der Patient über eine "Hausarzt-Card" oder einen Aufkleber für die Versichertenkarte? nein, der Arzt erhält bei Ausscheiden des Versicherten eine schriftliche Information duch die GEK der Versicherte erhält von seiner BKK einen separaten Nachweis, welcher dokumentiert, dass er an der HVZ teilnimmt Ist die Praxisgebühr von den Patienten zu entrichten? vor Teilnahme am Vertrag ja, ansonsten nein je nach BKK gibt es unterschiedliche Regelungen - siehe Liste teilnehmender BKKn im Internet der KV Sachsen unter Verträge (im Zweifelsfall ja) Welche Abrechnungsnummern zum Vertrag gibt es? 91100-91104 91100B, 91102B Was hat der Vertreter bei eingeschriebenen Patienten zu beachten? spätestens innerhalb 14 Tagen nein (der Versicherte erhält lediglich einen Gesundheitspass) ja 81110 - nein, der Versicherte erhält ein Bestätigungsschreiben von der Knappschaft über die Teilnahme an der HZV ja 81110, 81111 spätestens zur nächsten Quartalsabrechnung nein, der Versicherter erhält ein Bestätigungsschreiben von der IKK über die Teilnahme an der HZV ja 91100 bis 91103 Der vertretende Arzt kann die EBM-Leistungen bei Patienten erbringen, auch wenn er selbst nicht am Vertrag teilnimmt. Die vertragsspezifischen Abrechnungsnummern dürfen nicht angesetzt werden. Hat der Vertreter die Praxisgebühr beim Patienten einzuziehen? sofern der vertretende Hausarzt am Vertrag teilnimmt nein, anderenfalls ja (ausgenommen es liegt eine Quittung vor) ja (wenn Quittung vorliegt, nein) ja (wenn Quittung vorliegt, nein) ja (wenn Quittung vorliegt, nein) ja (wenn Quittung vorliegt, nein) Mit welcher Frist kann der Vertrag durch den Arzt gekündigt werden? bis zu 4 Wochen vor Quartalsende 4 Wochen zum Quartalsende 4 Wochen zum Quartalsende 3 Monate zum Ende eines Kalenderhalbjahres 4 Wochen zum Quartalsende Stand: 15.07.2009 3/3