Familie im Nationalsozialismus - zwischen Idealbild und Realität
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Familie im Nationalsozialismus - zwischen Idealbild und Realität
Familie im Nationalsozialismus zwischen Idealbild und Realität Anna-Lena Tippach Freiherr-vom-Stein-Schule Hessisch Lichtenu Jahresarbeit 2013/2014 Fach: Geschichte Fachlehrer: Herr Tschiersky Waldkappel, den 28.April 2014 1 Inhaltsverzeichnis Deckblatt……………………………………………………………………………….01 Inhaltsverzeichnis………………………………………………………………………02 1. Vorwort………………………………………………………………………...03 2. Der Familienbegriff im Wandel der Zeit: Antike bis Nationalsozialismus…….03 3. Idealistische Familienpolitik im Nationalsozialismus………………………….05 3.1 Die Ehe und Verbot von „Mischehen“…………………………………….05 3.2 Mutterkreuz und Ehrenbuch für deutsche kinderreiche Familien……….....07 4. Aufbau und Rollenverteilung der Familie……………………………………...08 4.1 Die Rolle der Frau, ihre Aufgaben und Pflichten………………………….08 4.2 Die Rolle des Mannes und seine Stellung in der Familie…………………..10 5. Erziehung……………………………………………………………………….11 5.1 Mädchen…………………………………………………………………....12 5.2 Jungen……………………………………………………………………....13 5.3 Schule……………………………………………………………………....14 6. Anspruch und Wirklichkeit – die Realität der nationalsozialistischen Familie...15 7. Nachwort……………………………………………………………………….16 8. Anhang………………………………………………………………………....18 2 1.Vorwort Was fällt einem als erstes ein wenn, man an den Nationalsozialismus denkt? Grausame Zeit, dunkelstes Kapitel der deutschen Geschichte, Rassenwahn, Judenverfolgung, Holocaust, Demütigung und Brutalität. Genau das ging auch mir als erstes durch den Kopf. Doch bei ersten Recherchen zum Nationalsozialismus stieß ich auch auf vereinzelte Andeutungen zur Familie im Nationalsozialismus und dann stellten sich mir erste Fragen: Wie lebten Familien in dieser Zeit eigentlich? Waren auch sie Opfer des NS-Regimes oder konnten sich die Familien weitgehend in Ruhe ihr Leben führen? Was bekamen die Kinder mit? Und wie sah das Zusammenleben in einer Familie im Nationalsozialismus eigentlich aus? Die Fragen nahmen kein Ende, und deshalb war für mich klar, dass ich mich mit diesem Thema intensiver auseinandersetzen und einen genaueren Einblick gewinnen wollte. Schon bei ersten eingehenderen Recherchen wurde deutlich, dass die Nationalsozialisten eine genaue Vorstellung von einer idealen Familie hatten, dass nicht jedes Familienmitglied die gleiche Bedeutung, jedoch aber eine klare Aufgabe hatte, dass längst nicht jeder jeden heiraten und auch nicht jeder mit jedem ein Kind bekommen konnte. Die Familienpolitik war eine wesentliche Facette im Rahmen der Rassenpolitik, die unter anderem besagte, dass „Arier“ keine Verbindung mit „Nicht-Ariern“, also „rassisch minderwertigen“ Menschen eingehen durften. Welche Gesetze haben die Nationalsozialisten eingeführt, welche Maßnahmen haben sie getroffen, um die nach ihrer Ansicht ideale Familie zu schaffen und waren sie damit überhaupt erfolgreich? Oder gab es auch Familien, die sich gegen die neuen Machthaber und ihre Gesetze stellten? Dies ist die abschließende Frage, die ich mir gestellt habe und deren Antwort ich versuchen werde, in den nachfolgenden Untersuchungen und Ausführungen zu finden. 2. Der Familienbegriff im Wandel der Zeit: Antike bis Nationalsozialismus Nach unserem heutigen Verständnis ist eine Familie grundsätzlich eine auf Gemeinsamkeit angelegte Form des Zusammenlebens von mehreren Menschen, die in irgendeiner Form miteinander verbunden sind. 3 Der Begriff Familie stammt aus dem Lateinischen von familia „die Hausgemeinschaft“, was wiederum von dem lateinischen Begriff famulus „der Haussklave“ abgeleitet wurde. Im Laufe der Zeit wurde die soziale Form der Lebensgemeinschaften und damit auch die Definition des Familienbegriffs immer wieder verändert. In der Antike war die Familie eine Art Rechtsform, in der der Hausvater die Verantwortung für alle Familienmitglieder trug und gleichzeitig auch das „Sagen“ hatte. Er war sozusagen der Machthaber. Eine Familie bestand grundsätzlich aus mehreren Generationen, vorwiegend aber nicht ausschließlich blutsverwandtschaftlicher Zugehörigkeit. Darüber hinaus gehörten auch die Sklaven zur Familie. Im Mittelalter gab es zwei hauptsächliche Familienformen. Die eine wurde als das „Ganze Haus“ bezeichnet und war überwiegend in Westeuropa verbreitet. Sie bestand aus einer Kernfamilie, dem Gesinde und unverheirateten Verwandten. Als Rahmen dieser Familiengemeinschaft galt ein Haushalt, in dem alle Familienmitglieder zusammenlebten. Es gab einen Hausvater, der für die rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Angelegenheiten der „Mitglieder seines Hauses“ zuständig war. Die zweite Familienform des Mittelalters war die „Große Haushaltsfamilie“, welche hauptsächlich in Südosteuropa verbreitet war. Es lebten mehrere Generationen, parallele Ehen, zum Beispiel mehrere Brüder mit ihren Frauen und Kindern und das Gesinde unter einem Dach. Es war eine Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft, denn sie beruhte nicht nur auf dem Zusammenleben, sondern auch auf einem Erwerbsbetrieb, wie zum Beispiel einem Handwerksbetrieb oder einem landwirtschaftlichen Betrieb. Auch hier hatte der Vater der Familie das Sagen. Es gab keinen Familiennamen, sondern einen Hausnamen. Auch hier stand die Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft als Zweck im Vordergrund und wurde nicht durch Blutsverwandtschaft definiert. In der Vormoderne änderte sich dies jedoch. Es entstand eine gewisse Distanz und Trennung von der Kernfamilie und ihren Dienstboten. Diese Entwicklung war vor allem im Besitzbürgertum und unter den Kaufleuten auszumachen. Diese neue Familienform nannte sich die „Bürgerliche Familie“. Zur Zeit der Industrialisierung gab es dann nur noch die „Kernfamilie“. Sie bestand aus Mutter, Vater und leiblichem Kind, oder Kindern. Sie ist mit der traditionellen Familie vergleichbar. 4 3.Idealistische Familienpolitik im Nationalsozialismus Zunächst möchte ich einmal die Ideologie der Nationalsozialisten verdeutlichen und welchen Einfluss diese auf die Familiengründung und das Familienleben hatte. 3.1 Die Ehe und Verbot von „Mischehen“ Von dem ideologischen Gedankengut der Nationalsozialisten blieb nichts unbeeinflusst. Selbst für die Eheschließung gab es zahlreiche Vorgaben und Gesetze, die besagten, wer wen heiraten durfte und welche Ehen gut für das deutsche Volk waren. Die Ehe hatte zu Zeiten des Nationalsozialismus eine ganz klar geregelte Funktion, wie das folgende Zitat deutlich zeigt. „Die Ehe ist für die Nazis keine Gemeinschaft zweier Menschen, die das Glück ihrer Familie und ihre Zukunft gestalten und darum gerne Kinder haben wollen. Im Dritten Reich wird die Ehe als Zuchtanstalt und die Frau als Gebärmaschine betrachtet.“ 1 Die Ehe sollte möglichst viel „arischen“ Nachwuchs mit sich bringen und somit die „Vermehrung und Erhaltung der Rasse“2 sichern. Aus diesem Grund wurde auch ein Verbot der so genannten „Mischehen“ eingeführt, welches auf mehreren gesetzlichen Grundlagen basierte. Zum einen wurden am 15.September 1935, auf dem Nürnberger Parteitag der NSDAP, die „Nürnberger Gesetze“, oder auch „Nürnberger Rassegesetze“ erlassen, welche aus dem „Reichsbürgergesetz“ und dem „Blutschutzgesetz“ bestanden. Das „Reichsbürgergesetz“ legte fest, wer Reichsbürger war und wer nicht. Mit diesem Gesetz wurden Juden zum ersten Mal zu „Menschen zweiter Klasse“ abgestuft, die weniger Rechte hatten und auch keine Reichsbürger waren. „Ein Jude kann nicht Reichsbürger sein“3 Reichsbürger oder Staatsangehöriger konnte nur sein, wer deutsches oder artverwandtes Blut in sich trug. Außerdem wurde im „Reichsbürgergesetz“ die Kategorisierung von Juden festgelegt. Volljuden waren alle, die drei oder vier volljüdische Großelternteile hatten. Halbjude, oder Mischling 1. Grades, wie man in der amtlichen Sprache sagte, waren all diejenigen, die zwei volljüdische Großelternteile hatten. Sie hatten die gleichen verminderten Rechte wie Volljuden. Als drittes gab es die Vierteljuden, oder 1 Bern lochner, Ludwig; S.142 Thamer, Ulrich; S.64 3 Kammer, Hilde; Bartsch, Sabine; S.210 2 5 Mischlinge 2. Grades. Das waren alle, die nur einen volljüdischen Großelternteil hatten. Die Mischlinge 2. Grades waren rechtlich gesehen mit den Menschen „deutschen Blutes“ oder „arischen“ gleichgestellt. Abb.1 Schautafel zum „Blutschutzgesetz“ Das zweite der Nürnberger Gesetze war das „Blutschutzgesetz“, oder auch „Gesetz zum Schutz des deutschen Blutes und der deutschen Ehre“ genannt. Dies Gesetz verbot im 1. Paragraph die so genannten „Mischehen“. Als „Mischehe“ wurde eine Ehe zwischen einem Volljuden, oder Mischling 1. Grades und einem Reichsbürger bezeichnet. Im 2.Paragraph verbot es außerdem noch außerehelichen Geschlechtsverkehr zwischen Juden und Reichsbürgern. Neben den „Nürnberger Gesetzen“, die ein Eheverbot zwischen Juden und Nichtjuden darstellten, gab es noch das „Erbgesundheitsgesetz“, oder auch „Gesetz zum Schutz der Erbgesundheit des deutschen Volkes“. Dies Gesetz zielte darauf ab, minderwertigen Nachwuchs zu verhindern und die Ehepartner vor Krankheiten zu schützen. So musste jedes Ehepaar zur Hochzeit ein „Ehetauglichkeitszeugnis“ vorlegen, welches bescheinigt, dass das Blutschutzgesetz nicht verletzt wurde und dass beide Ehepartner frei von ansteckenden oder vererbbaren Krankheiten waren. 6 Dabei wurde besonders auf erblich bedingte Blindheit und Taubheit, Epilepsie, schwere körperliche Missbildungen, geistige Störungen, Tuberkulose und Geschlechtskrankheiten geachtet. Alle Gesetze sollten volksschädliche Ehen verhindern und wurden bei Missachtung und Verstoß durch Gefängnis oder Zuchthaus bestraft. 3.2 Mutterkreuz und Ehrenbuch für die deutsche kinderreiche Familie In ihrer ideologischen Gedankenwelt entwickelten die Nationalsozialisten ihr eigenes Bild von der Rolle der Frau im gesellschaftlichen Leben. Ihr war es vorbehalten, die Verantwortung für Heim, Kinder und Familie zu übernehmen und dort „ihren Mann zu stehen“. Hier war sie ein wertvolles Mitglied der Gesellschaft. Durch die Mutterschaft konnte sie ihren Wert weiter steigern, was bis hin zur Auszeichnung mit dem sogenannten Mutterkreuz ging, da die Frauen so den Erhalt des deutschen Volkes sicherten. Damit wurde der Frau eine vergleichbare Ehre zuteil wie dem Frontsoldaten, Die „deutsche kinderreiche Mutter soll den gleichen Ehrenplatz … erhalten wie der Frontsoldat“4 . Deshalb wurde das Mutterkreuz auch Ehrenkreuz der Deutschen Mutter genannt. Eingeführt wurde diese Auszeichnung im Jahr 1938. Das Mutterkreuz wurde für 4 oder 5 Kinder in Bronze, für 6 oder 7 Kinder in Silber und ab 8 Kindern in Gold verliehen. Voraussetzung für den Erhalt des Ehrenkreuzes jedoch war, dass die Mutter „arisch“ war und auch „rassenreine“ Kinder zur Welt brachte. Abb.2 Mutterkreuz Die Frauen trugen das Kreuz entweder als Bronze-Silbe r-Gold Ordensband um den Hals, oder mit einer Schleife am Kleid oder am Jackenrevers. Eine weitere Auszeichnung war das Ehrenbuch für die deutsche kinderreiche Familie. Es war ein Ausweis für „arische und erbgesunde“ kinderreiche Familien. 4 Kammer, Hilde; Bartsch, Elisabet; S.167 7 4. Aufbau und Rollenverteilung der Familie Jetzt möchte ich genauer auf die einzelnen Familienmitglieder eingehen und klären welche Aufgaben ihnen zugeteilt waren und welche Stellung sie in der Familie einnahmen. 4.1 Die Rolle der Frau, ihre Aufgaben und Pflichten Die Zitate „Sich-dem-Mann-unterordnen“ 5 , „Sich-aufopfern-für-die-Kinder 6 “ und im „Dienst für das Vaterland“ 7 stehen, spiegeln ziemlich genau die Rolle der Frau wider, und zeigen ihre Aufgaben und ihre Stellung in der Familie zur Zeit des Nationalsozialismus. Die Frau war zuständig für Familie, Haushalt und die Erziehung der Kinder. In allen anderen Bereichen, sowohl politisch, als auch wirtschaftlich und beruflich, war sie dem Mann untergeordnet. Ihr Aufgabengebiet wurde auch als „ihre Welt“ bezeichnet, „aus der sich dann erst die Welt des Mannes bilden und Aufbauen kann“8 „Ihre Welt ist der Mann, ihre Familie, ihre Kinder und ihr Haus“ 9 Die Frau war sozusagen das Fundament der Familie, auf das sich alles aufgebaut hat. Sie musste funktionieren und all ihre Aufgaben erledigen. Die wichtigste Aufgabe, die den Frauen zugeschrieben wurde, war die des „Kinderbekommens“ und diese nach nationalsozialistischem Gedankengut zu erziehen. Sie sollte möglichst viele „arische“ Kinder gebären und damit die „Vermehrung und Erhaltung der Rasse“ 10 sichern. Parole: „Du gehörst dem Führer“ 11 Auch diese Parole zeigt, dass sich die ideale nationalsozialistische Frau dem Regime unterzuordnen hatte und in dessen Sinne verantwortungsbewusst zu handeln hatte. Um eine quantitative Steigerung der Kinderzahl zu erreichen, wurde am 1. Juni 1933 das „Gesetz zur Verminderung der Arbeitslosigkeit“ erlassen. In diesem Gesetz enthalten waren auch die sogenannten Ehestandsdarlehen, die man jedoch nur bekam, wenn man ein erbgesundheitliches Gutachten vorlegen konnte. „Nicht-arische“ hatten 5 Flessau, Kurt-Ingo; Nyssen, Elke; Pätzold, Günter; S.28 Flessau, Kurt-Ingo; Nyssen, Elke; Pätzold, Günter; S.28 7 Flessau, Kurt-Ingo; Nyssen, Elke; Pätzold, Günter; S.28,29 8 Wildt, Michael; S.58 9 Wildt, Michael; S.58 10 Thamer, Ulrich; S.64 11 Ben z, Wolfgang; Diehl, Elke; Faulenbach, Jürgen; Graml, Hermann; Hesse, Christine; Irrgang, Astrid; Kraschewski, Hans-Joachim; Thamer, Hans-Ulrich; S.30 6 8 keinen Anspruch auf diese Darlehen. Sie sollten den Frauen einen Anreiz geben, aus dem Berufsleben auszusteigen und sich stattdessen dem Haushalt zu widmen und Kinder zu bekommen. Außerdem wurde im Jahr 1940 das Kindergeld eingeführt. Jede arische Familie hatte ab dem dritten Kind Anspruch darauf. Ein weiteres Gesetz war das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“, welches am 14. Juli 1933 erlassen wurde. Dies Gesetz sollte die qualitative Steigerung der arischen Rasse mit sich bringen. Es erlaubte die Sterilisation von vermeintlich erbkranken Menschen, auch gegen deren Willen. Dies galt auch für Männer. Darüber hinaus waren die Frauen auch in ihrer Berufswahl sehr eingeschränkt. Am 15. Februar 1938 wurde beschlossen, dass alle weiblichen Jugendlichen und Frauen zwischen 14 und 25 Jahren ein Pflichtjahr in der Land- oder Hauswirtschaft ableisten mussten. Die Arbeitsstelle für dieses Pflichtjahr durfte von den Frauen nicht selbst gewählt werden. Die jeweilige Stelle wurde von den Arbeitsämtern zugeteilt, außer man bekam eine offizielle Genehmigung des Arbeitsamtes, sich selbst eine Stelle zu suchen. Ausgenommen von dem Pflichtjahr waren nur diejenigen Frauen, die bereits einer beruflichen Tätigkeit in einem der Bereiche nachgingen. Kam für berufstätige Frauen im Staatsdienst die Möglichkeit der Verbeamtung zum Tragen, so durfte die seit 1933 erst nach Vollendung ihres 35. Lebensjahres erfolgen. Vorher sollten sie Kinder bekommen. Weiterhin durften Ärztinnen ab dem Jahr 1934 keine eigenen Praxen mehr eröffnen, und ab dem Jahr 1936 war es Frauen nicht mehr gestattet, die Berufe der Anwältin oder Richterin auszuüben. „Was sind alle modernen Rechte der Frau vom Stimmrecht bis zum Männerberuf gegen das eine, heiligste Recht der Mutter auf Sorge, Arbeit, Opfer und Liebe für das Kind? Das allein ist der Himmel, der auch dem und der Ärmsten auf Erden bereitet ist.“ – Erziehungsminister Hans Schemm 12 Der auf diese Art legitimierten und auf die Kindesfürsorge reduzierten Rolle der Frau im Nationalsozialismus 12 wurde durch eine „Glorifizierung“ dieser Tätigkeit Ben z, Wolfgang; Diehl, Elke; Faulenbach, Jürgen; Graml, Hermann; Hesse, Christine; Irrgang, Astrid; Kraschewski, Hans-Joachim; Thamer, Hans-Ulrich; S.30 9 entgegengewirkt, das heißt, ihre Aufgaben wurden bedeutender dargestellt, als sie es tatsächlich waren. 13 Alle oben genannten Gesezte und Maßnahmen waren dazu da, die Frau an ihre, nach nationalsozialistischem Gedanken, idealen Aufgaben des Kinderbekommens und des Haushaltes zu binden und diese zu beschönigen. 4.2 Die Rolle des Mannes und seine Stellung in der Familie Im ideologischen Verständnis der Nationalsozialisten waren die Aufgaben des Mannes und der Frau sehr genau verteilt. Der Mann wurde als der Versorger und Beschützer der Familie charakterisiert, während die Frau für die "natürliche" Aufgabe vorgesehen war, möglichst viele Kinder zur Welt zu bringen. Der Mann sorgte für die Nahrung und bekämpfte den Feind, während die Frau die Aufgabe hatte, für die Familie da zu sein, dem Mann helfend zur Hand gehend, für ihn schön sein. Der Mann war dafür zuständig, die äußeren Bedingungen zu schaffen, die es überhaupt erst ermöglichten, eine Familie zu gründen. Er war der dominante Teil der Familie, der das Geld verdiente und für das Haus sorgte. Aus Haushalt und Kindererziehung hatte der Mann sich weitgehend herauszuhalten. Er sollte sich seine Kraft und Energie für die Partei und das Volk aufsparen. So war er in der Öffentlichkeit und der Politik tätig, denn das war ausschließlich „Männersache“ (die Struktur und der Aufbau der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei war von Männern beherrscht) . Außerdem war er Soldat in der SS oder SA. Somit war er nicht nur für den Schutz seiner Familie, sondern auch für den des gesamten Volkes verantwortlich. „die Welt des Mannes ist der Staat, die Welt des Mannes ist sein Ringen, die Einsatzbereitschaft für die Gemeinschaft“14 So kam es auch, dass viele Kinder durch die langen Abwesenheiten ihrer Väter an der Front diese nicht oft gesehen haben. Die SS-Männer sollten so viele Kinder wie möglich zeugen, da sie nach nationalsozialistischer Ansicht sehr gutes Erbmaterial in sich trugen. Unter der Voraussetzung des gesunden Erbmaterials war es dann auch nicht mehr so wichtig, ob die Kinder alle ehelich oder auch unehelich gezeugt wurden, denn das war sogar erwünscht. 13 14 Vgl Flessau, Kurt-Ingo; Nyssen, Elke; Pätzold, Günter; S.28 Wildt, Michael; S.58 10 5.Erziehung Die Erziehung, die Erziehungsziele und die Erziehungsträger wurden zu Zeiten des Nationalsozialismus grundlegend geändert. Die Bedeutung der Erziehung im Elternhaus und in der Schule ging zurück, dafür nahm die des Staates enorm zu. Um das nationalsozialistische Gedankengut zu verbreiten und zu erhalten, wurde ganz besonders in die Erziehung der Jugend eingegriffen und die finanziellen und strukturellen Möglichkeiten, die sich einem Staat boten, genutzt. Denn „Wer die Jugend hat, hat die Zukunft“15 . Erziehung und Jugendarbeit wurden als Dienst für den Staat angesehen. So galt der Staat als Hauptverantwortlicher in Erziehungsfragen. Der Einfluss der Familien auf die Erziehung ihrer eigenen Kinder ging weitgehend zurück. Er war nur eine Art unterstützende Maßnahme zu der staatlichen Erziehungsund Jugendorganisation „Hitlerjugend“. Dadurch sollten die Jugendlichen nach und nach dem Elternhaus entfremdet und mehr an den Staat gebunden werden. So bot die Hitlerjugend ein attraktives Gegenbild zur Welt der Erwachsenen, Zeltlager, indem für sie Heimatabende oder andere gemeinsame Veranstaltungen Abb.3 „Erziehungsweg“ und Unterhaltungsmöglichkeiten wie gemeinsame Fahrten durchgeführt wurden. Auf diese Weise verstand es der Staat, die Jugendlichen genau nach ihren Bedürfnissen anzusprechen und gleichzeitig die ideologischen Ziele einzubauen und zu untermauern. Die Eltern waren hauptsächlich für die „Mitgabe einer Anständigen Erbmasse“ 16 zuständig, die als Voraussetzung für den Erfolg der Erziehung galt. Die elterliche Erziehung begrenzte sich weitgehend darauf, den Kindern die Grundtugenden wie Höflichkeit, Bescheidenheit, Ehrfurcht und Sittsamkeit 15 16 Thamer, Ulrich; S.266 Keim, Wolfgang; S. 32 11 beizubringen. Ab einem Alter von 10 Jahren wurde die Erziehung nach nationalsozialistischer Ideologie im Hinblick auf Führer und Partei hauptsächlich von der Hitlerjugend, also dem Staat übernommen. Die dortige Erziehung erfolgte stets nach Geschlechtern getrennt, da es für Mädchen und Jungen unterschiedliche Erziehungs- und Bildungsziele gab. Dieses Erziehungssystem hatte vor allem negative Folgen für die inneren Strukturen der Familien, denn es gab weniger Vertrauen und Solidarität untereinander. Die Familien entfremdeten sich. 5.1 Mädchen Bis einschließlich des 6. Lebensjahres wurde die Erziehung nur durch das Elternhaus übernommen. Ab dem 7. Lebensjahr besuchten die Mädchen eine Schule, die nun ebenfalls zur Erziehung beitrug. Ab dem 11. Lebensjahr erfolgte die Erziehung nun hauptsächlich durch die Jugendorganisation „Hitlerjugend“ 17 . Im Alter von 10 bis 14 Jahren mussten die Mädchen dem „Jungmädelbund“ beitreten. Dort wurde ihnen die Geschichte der NSDAP 18 , der Hitlerjugend und Adolf Hitlers gelehrt. Sie mussten Sport treiben und wurden auf Disziplin und Gehorsam gedrillt und sollten ein Zugehörigkeitsgefühl zur deutschen Volksgemeinschaft entwickeln. Im Anschluss an den Jungmädelbund folgte bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres der Beitritt in den „Bund Deutscher Mädel“, kurz BDM. Abb.4 Propagandaplakat Die Aussage Adolf Hitlers „Und ihr im BDM erzieht mir die Mädel zu starken und tapferen Frauen.“ zeigt deutlich das primäre Erziehungsziel, nämlich, dass die Mädchen zu einer nationalsozialistisch idealen Frau erzogen werden sollten, die dann ihre Aufgaben in Haushalt und vor allem als Mutter bewältigen konnte. 17 Anmerkung: Einzige Jugendorganisation im Deutschen Reich unter dem Reichsjugendführer Baldur von Schirach; ab 1939 gesetzliche Pflicht für alle Jugendlichen zwischen 10 und 18 Jahren 18 Anmerkung: Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei 12 Dies zeigt auch das folgende Zitat: „Der Volksmund gab dem BDM (Bund Deutscher Mädel) die Bedeutung „Bald Deutsche Mutter“ und traf damit den Nagel auf den Kopf, was die nationalsozialistische Frauenpolitik betraf.“19 Zudem wurde die „Rassenschande“ gelehrt. Darüber hinaus wurden im BDM die sportlichen Leistungen der jungen Frauen gefördert und ausgebildet, damit die Mädchen körperlich ertüchtigt, darauf vorbereitet werden konnten, sich mit Freude für ihre Familie und den Staat aufzuopfern. Im Jahr 1938 wurde dem BDM die Abteilung „Glaube und Schönheit“ angegliedert. Sie war für die 17- bis 21-jährigen Mädchen gedacht und sollte die Erziehung zur ausgebildeten Trägerin nationalsozialistischen Glaubens gewährleisten. Gleichzeitig diente diese Erziehung und Ausbildung zur körperlich vollendeten Frau der rassischen Idealvorstellung einer Mutter von arischen Kindern. Es war eine weitere Vorbereitung auf ihre Rolle als Mutter und die Unterstützung ihres Mannes. Es wurden vor allem die Bereiche Körperpflege, Hauswirtschaft, Gymnastik und Sport gelehrt. „Glaube und Schönheit“ sollte eine Unterstützung und Ausprägung zu „dem natürlichen Wandel im jungen Mädel zur Frau“ 20 sein. Als letzte „Station“ der Erziehung folgte der Arbeitsdienst oder ein Pflichtjahr in Hausoder Landwirtschaft. 5.2 Jungen Bis einschließlich des 6. Lebensjahres wurde die Erziehung nur durch das Elternhaus übernommen. Ab dem 7. Lebensjahr besuchten sie eine Schule, die nun ebenfalls zur Erziehung beitrug. Ab dem 11. Lebensjahr erfolgte die Erziehung nun hauptsächlich durch die Jugendorganisation „Hitlerjugend“. Im Alter zwischen 10 und 14 Jahren gehörten die Jungen dann dem „Jungvolk“ an, dessen Mitglieder als „Pimpfe“ bezeichnet wurden. Dort lernten sie die Geschichte der NSDAP, der Hitlerjugend und Adolf Hitlers. Es fanden vormilitärische Übungen statt, unter anderem auch schon Schießübungen mit dem Luftgewehr. Es waren die ersten Übungen für ihr Leben als Soldat. 19 20 Bernlochner, Ludwig; S.141 Kammer, Hilde; Bartsch, Elisabet; S.107 13 Ab dem Alter von 14 Jahren bis 18. Jahren waren die Jungen Mitglieder in der HJ 21 . Auch die HJ wurde zur vormilitärischen Ausbildung genutzt. Hier trainierten die Jungen neben den körperlichen Herausforderungen eines Soldaten auch dessen Tagesablauf. Nach der HJ folgten Arbeits- und Wehrdienst. Die Jungen wurden von klein auf darauf gedrillt und trainiert, starke, furchtlose Soldaten zu werden, die hinter ihrem Land und ihrem Führer stehen. 5.3 Schule Auch das Schulwesen und der Einfluss der Schule auf die Kinder und Jugendlichen im Nationalsozialismus hatten sich verändert. Das grundsätzliche Schulsystem mit Volksschule, Mittelschule und Gymnasium blieb zwar erhalten, doch die Stundenzahlen und Inhalte der einzelnen Unterrichtsfächer wurden je nach ideologischer Gewichtung mehr oder weniger stark verändert. Natürlich sollte auch in der Schule primär die nationalsozialistische Gesinnung der Schülerinnen und Schüler gefördert werden. Darum wurde in den Fächern Deutsch, Geschichte und Sport die Stundenzahl erhöht, da in Deutsch und Geschichte das völkische Bewusstsein gestärkt und ausgeprägt werden sollte. Durch vermehrten Sportunterricht sollten stärkere und gesündere Körper erzielt sollten. Um die nationalsozialistische Ideologie schon in früher Kindheit zu vermitteln, wurde vor allem der Biologie- und Erdkundeunterricht genutzt. Darin enthalten war die „Rassenkunde“, die zunächst als eigenes Abb.5 Eine Schulklasse Pflichtfach angedacht war, schließlich aber in „Der Jude ist unser größter Feind! die oben genannten Fächer eingebaut wurde. Hütet euch vor den Juden!“ So wurden Kinder von Anfang an nach steht an de r Tafel nationalsozialistischem Gedankengut erzogen und beeinflusst. 21 Anmerkung: HJ – Hitlerjugend: Die Abkürzung steht für die Untergruppe der 14- bis 18jährigen Jungen 14 6. Anspruch und Wirklichkeit – die Realität der nationalsozialistischen Familie Nachdem ich mich ausführlich mit dem Idealbild einer nationalsozialistischen Familie auseinandergesetzt habe, möchte ich nun klären, was davon tatsächlich in der Realität umgesetzt wurde und ob die dazu erlassenen Gesetze und Maßnahmen im nationalsozialistischen Sinne erfolgreich waren. Dazu zählte das Mutterkreuz, das „Gesetz zur Verminderung der Arbeitslosigkeit“ und die damit verbundenen Ehestandsdarlehen sowie das „Gesetz zur Verhütung Erbkranken Nachwuchses“. Diese Gesetze sollten die Frau auf ihre Mutterrolle, Hausfrau und Unterstützerin des Mannes reduzieren. Obwohl die Nationalsozialisten diese und andere Gesetze eingeführt haben, um ihre Ideologie durchzusetzen, waren lange nicht alle von Erfolg gekrönt. So gab es zum Beispiel 1939 durchschnittlich genauso viele Kinder pro Ehe wie vor 1933. Das zeigt, dass vor allem die Einführung des Mutterkreuzes und die Gewährung der Ehestandsdarlehen keinen Erfolg hatten. Obwohl sich die Rückzahlung dieser Darlehen bei Geburt eines Kindes um jeweils ein Viertel der Gesamtsumme des Darlehens reduzierte, was bedeutet, dass das Darlehen ab Geburt des 4. Kindes ein Geschenk des Staates war, konnte keine Erhöhung der Geburtenrate erzielt werden. Und auch die Zahl der erwerbstätigen Frauen ging nicht zurück. Während die Zahl der selbstständigen Frauen und Beamtinnen wie erwünscht zurückging, gab es stattdessen in den Jahren zwischen 1933 und 1939 eine Steigerung um 1,3 Millionen erwerbstätiger Frauen im Bereich der Produktion. 1939 waren 36,7% aller Beschäftigten Frauen. Dies lag vor allem daran, dass auf Grund des Beginns des Krieges zunehmend mehr Frauen die fehlende Arbeitskraft des Mannes ersetzen mussten. Die Ehestandsdarlehen, die für Familien vorgesehen waren, in denen die Frau nicht arbeitete, erhielt man schon ab 1937 auch dann, wenn die Frau erwerbstätig war. Kriegsbedingt mussten Frauen vermehrt wieder in Dienstleistungsberufe und die Wirtschaft einsteigen. Je weiter der Krieg voran schritt, desto mehr Frauen waren in der Industrie, vor allem der Rüstungsindustrie tätig, weil die Männer an der Front kämpften. Ab 1943 wurden Frauen aufgrund Männermangels auch wieder an den Hochschulen zugelassen. Im II. Weltkrieg stand in der Hitlerjugend nicht mehr nur die Erziehung im Vordergrund. Es gab den so genannten „Kriegseinsatz der Hitlerjugend“, bei dem die Mädchen in Lazaretten für verwundete Soldaten sangen, in Krankenhäusern und beim 15 Roten Kreuz halfen, Feldpostpäckchen packten, Altkleider und Geld für das Winterhilfswerk sammelten und Erntehilfe leisteten. 22 Die Jungen bastelten Spielzeug für Soldatenkinder, sammelten Altkleider und Geld für das Winterhilfswerk und meldeten sich für Partei- und Luftschutzdienststellen, die Feuerwehr, leisteten Hilfsdienste bei der Post und der Ernte und halfen bei Aufräumarbeiten nach Luftangriffen. 23 Alle beschriebenen Maßnahmen, bis hin zur Organisation des „Lebensborn e.V.“, konnten nicht die gewünschte Zielsetzung der Großfamilie bewirken. Vielmehr zeigte sich die gleichbleibende Tendenz zur Kleinfamilie. 7.Nachwort Ich habe mich mit der Familie im Nationalsozialismus, sowohl mit Blick auf das Idealbild als auch auf die Realität, beschäftigt. Dazu habe ich zahlreiche Gesetze, Auszeichnungen und Maßnahmen erläutert, die unter dem NS-Regime eingeführt wurden, um das propagandistische Gedankengut der Machthaber der damaligen Zeit zu verbreiten und zu erhalten. Ich habe untersucht, welchen Einfluss diese auf das damalige Familienleben hatten und ob die propagierte Zielsetzung der Großfamilie erreicht wurde oder nicht. Zunächst sei jedoch zu erwähnen, dass es speziell zur Familie im Nationalsozialismus als solche keine spezifische Literatur gibt. Es gibt unzählige Lektüren, Aufsätze und Abhandlungen über die Frau und ihre Rolle in der Gesellschaft, über den Mann hingegen und das Zusammenleben aller Familienmitglieder jedoch nicht. Deshalb hoffe ich, dass ich durch meine Jahresarbeit einen guten Einblick in das Familienleben unter dem NS-Regime geben und deutlich machen konnte, wie schwierig das Leben war und was die Menschen alles über sich ergehen lassen mussten. Familien hatten es im Nationalsozialismus besonders schwer. Die Männer wurden auf den Krieg vorbereitet, die Frauen unterdrückt und auf ihre Mutterrolle und den Haushalt reduziert, und die Kinder wurden weniger von ihren Eltern als vielmehr durch die „Hitlerjugend“ erzogen und geprägt. Das hatte Vertrauensverlust und Entfremdung in vielen Familien zur Folge. Der Vater war selten zu Hause, deshalb konnten viele Kinder diesen auch nicht sehen. Jeden Tag kämpften die Familien darum, sich zu sehen und ein einigermaßen normales Leben zu führen. 22 23 Vgl. Kammer, Hilde; Bartsch, Elisabet; S. 36 und 131 Vgl. Kammer, Hilde; Bartsch, Elisabet; S.122 und 132 16 All das ist mir im Laufe der Ausarbeitung bewusst geworden, und genau deshalb kann ich jetzt sagen, dass ich es bemerkenswert finde, dass sich die Familien nicht von der nationalsozialistischen Ideologie beeinflussen ließen und sie dadurch auch indirekt Widerstand gegen das Regime leisteten. Dass der Trend zur Kleinfamilie, entgegen der nationalsozialistischen Zielsetzung, geblieben ist, finde ich umso beeindruckender, weil viele Menschen sich den propagandistischen Zielen des Nationalsozialismus nicht vorrangig widersetzten, sich augenscheinlich im privaten Umfeld der Familie ihr kleines Rückzugsgebiet fanden. Auf die Frage, warum es kaum Großfamilien gab, obwohl diese doch intensiv vom Staat unterstützt und gefördert wurden, gibt es nicht „die eine Antwort“. Man kann spekulieren, was sie dazu bewogen hat. Vielleicht war es der bevorstehende Krieg, vielleicht wollten die Familien aber auch nur indirekten, stillen Widerstand leisten?! Diese Frage lässt sich aus der vorliegenden Literatur nicht eindeutig beantworten und bleibt den zuvor genannten Annahmen überlassen. Sicher ist aber, dass das Familienleben keineswegs einfach gewesen ist und einen täglichen Kampf mit sich brachte. 17 8.Anhang 1.Literaturverzeichnis Benz, Wolfgang; Diehl, Elke; Faulenbach, Jürgen; Graml, Hermann; Hesse, Christine; Irrgang, Astrid; Kraschewski, Hans-Joachim; Thame r, Hans-Ulrich: Informationen zur politischen Bildung Nationalsozialismus 2 Führerstaat und Vernichtungskrieg, Bonn, 2000 Bernlochner, Ludwig: Geschichte und Geschehen 4, Stuttgart, 2007 Flessau, Kurt-Ingo; Nyssen, Elke; Pätzold, Günter: Erziehung im Nationalsozialismus „…und sie werden nicht mehr frei ihr ganzes Leben!“, Köln, 1987 Kammer, Hilde; Bartsch, Elisabet: Jugendlexikon Nationalsozialismus, Berlin, 2006 Keim, Wolfgang: Erziehung unter der Nazi- Diktatur, Darmstadt, 1997 Stilling, Jürgen Dr.; Wippermann, Wolfgang Prof. Dr., unter Mitarbeit der Verlagsredaktion Cornelsen: Der Nationalsozialismus, Bonn, 2000 Thamer, Ulrich: Der Nationalsozialismus, Stuttgart, 2002 Wildt, Michael: Informationen zur politischen Bildung Nationalsozialismus: Aufstieg und Herrschaft, Bonn, 2012 2.Abbildungsverzeichnis Deckblatt: „Reichsfrauenführerin Gertrud Scholtz-Klink als Idealbild der nationalsozialistischen Frau. Hier mit ihren vier leiblichen Kindern und den sechs ihres dritten Ehemanns ,SS-Obergruppenführer August Heißmeyer“ Informationen zur politischen Bildung Nationalsozialismus: Aufstieg und Herrschaft, Bonn, 2012 Abb.1 Schautafel zum „Blutschutzgesetz“ Informationen zur politischen Bildung Nationalsozialismus: Aufstieg und Herrschaft, Bonn, 2012; S.72 18 Abb.2 Mutterkreuz Bronze-Silber-Gold URL:http://www.warrelics.eu/forum/military_photos/orders-decorations-3reich/524487d1371041712-mutterkreuz-bronze-img_8122.jpg Stand: 10.04.2014 Abb.3 „Organisation der Jugend im NS-Staat“ Der Nationalsozialismus, Bonn, 2000; S.59 Abb.4 Propagandaplakat von Ludwig Hohlwein, 1933 Der Nationalsozialismus, Stuttgart, 2002 Abb.5 In einer Schulklasse, Fotografie, um 1941 Der Nationalsozialismus, Bonn, 2000 3.Internetquellen 1.) Martin Gresch; Anja Richter; Markus Schall; Mareike Potjans; Sami Skalli; Horst Basting; Dieter Engelmann; Martina Janning; Cordula Weinzierl; Andrea Wengel; Jochen Zielke URL: http://www.planetwissen.de/alltag_gesundheit/familie/stieffamilien/familiengeschichte.jsp Stand: 10.04.2014 2.) Verfasser Unbekannt URL: http://de.wikipedia.org/wiki/Familie Stand: 30.03.2014 3.) Verfasser Unbekannt URL: http://de.wikipedia.org/wiki/Familienformen Stand: 30.03.2014 19