SRAS 0015 Personen-Notsignal-Anlage (PNA)
Transcrição
SRAS 0015 Personen-Notsignal-Anlage (PNA)
SRAS 0015 Personen-Notsignal-Anlage (PNA) - Mindestanforderungen - Wird eine gefährliche Arbeit1 von einer Person (z.B. Servicetechniker, Wartungsmonteure, Laboranten, Prüffeldtechniker usw.) alleine ausgeführt, so hat der Unternehmer (§10 ArbSchG und gemäß BGV A1 §8, Abs. 2) über die allgemeinen Schutzmaßnahmen hinaus für geeignete technische oder organisatorische Personenschutzmaßnahmen (Rettungskette) zu sorgen. Eine solche Maßnahme kann eine mobile Personen-Notsignal-Anlage (PNA) sein. Im Rahmen einer durch den Vorgesetzten zu erstellenden Gefährdungsbeurteilung müssen auf Grund der Einsatzbedingungen die Zuverlässigkeit der eingesetzten Geräte und die mit diesen Geräten realisierbaren Reaktionszeiten beurteilt werden. Ist aufgrund von gesetzlichen Vorschriften eine Einrichtung von Einzelarbeitsplätzen nicht zulässig, darf dieses Verbot auch durch eine PNA nicht umgangen werden. Eine Personen-Notsignal-Anlage (PNA) besteht aus einem PersonenNotsignal-Gerät (PNG) und einer Personen-Notsignal-Empfangszentrale (PNEZ). Im Alarmfall sendet das PNG einen Alarmruf an eine PNEZ und übermittelt ggf. zusätzlich zur Ortung des Verunglückten die Koordinaten des Unfallortes. Abhängig von dem eingesetzten PNA-System kann die PNAZ den Aufenthaltsort des Verunglückten lokalisieren. Zunächst wird eine Gesprächsverbindung zwischen der PNEZ und dem PNA (Mitarbeiter) aufgebaut um die genauen Umstände zu erfahren. Ist eine Sprechverbindung, da der Mitarbeiter zum Beispiel bewusstlos ist, nicht möglich, leitet ein Mitarbeiter der PNEZ die Rettungskette ein. Das Prozedere der Rettungskette muss individuell zwischen Auftraggeber und der PNEZ definiert und dokumentiert werden. In dieser SRAS 0015 werden Mindestanforderungen für eine Personen-Notsignal-Anlage festgelegt. Es dürfen in unserem Unternehmen nur Personen-Notsignal-Anlagen zum Einsatz kommen, die den Mindestanforderungen dieser SRAS entsprechen! Für am Standort eingesetzte PNA (also für PNA, die örtlich begrenzte Bereiche absichern) gilt die BGR 139 „Einsatz von Personen-Notsignal-Anlagen“. Für außerhalb vom Standort eingesetzte PNA fehlen in Bezug auf die Reaktionszeiten derzeit noch berufsgenossenschaftliche Vorgaben. Diese müssen im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung entsprechend der individuellen Rahmenbedingungen festgelegt werden. Für den Einsatz bei einem Kunden kann es sein, dass der Kunde den Einsatz seines lokalen PNA-Systems vorschreibt. Dieses ist dann nach vorheriger Unterweisung zu nutzen. Gefährliche Arbeiten sind solche, bei denen eine erhöhte oder kritische Gefährdung aus dem Arbeitsverfahren, der Art der Tätigkeit, den verwendeten Stoffen sowie aus der Umgebung gegeben sein kann. Was eine gefährliche Arbeit ist,muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermittelt werden. 1 Corporate Human Resources © CHR EHS S OS sras0015_pna 10.12.2009.doc Siemens Regeln zum Arbeitsschutz SRAS 0015 Seite 1 von 4 SRAS 0015 BGR 139 Personen-Notsignal-Anlage (PNA) -Mindestanforderungen- 1. Mindestanforderungen für mobile Personen-Notsignal-Anlagen PNA2 Die Mindestanforderungen beschreiben die geforderten Funktionen, nicht aber die Technische Ausführung. Diese sind jeweils Geräte- bzw. Hersteller-spezifisch. 1.1 Personen-Notsignal-Gerät (PNG) Mobilteil Große rote und eindeutig zu ertastende Notruftaste. Akustikortung mit min. 120 dB Signalstärke. Vibrationsalarm, Lauthören / Freisprechen, Robustes Gehäuse mit Gürtelclip. Ladeschale. Schutzklasse IP 65. GPS Zusatzgerät Wenn der GPS-Empfänger nicht Bestandteil des Mobilteiles ist, kann ein entsprechendes Zusatzgerät, zum Beispiel zum Einbau in das Kfz, zum Einsatz kommen. Willensabhängige Alarmart Druckalarm (Notruftaste, Reißleine und/oder Sprechtaste) ausgelöst durch den Träger des Mobilteils. Willensunabhängige Alarmarten Lagealarm: Auslösung in Horizontallage, einstellbare Zeitspanne (z.B. bei Bewegungsunfähigkeit). Ruhealarm: Auslösung bei Nichtbewegen, einstellbare Zeitspanne (z.B. bei Ohnmacht ohne Lageveränderung). Zeitalarm: Auslösung nach fest eingestellter Zeit, muss durch Tastendruck bestätigt werden. Alle Alarme werden akustisch durch einen Voralarm signalisiert Alarmauslösung Sprechverbindung, SMS-Versand oder Funksignal. Meldungen Alarm-Meldung entsprechend der Alarmart. Automatische Status-Meldungen an die PNEZ beim Ein- und Ausschalten des PNG und bei Erreichen einer Akkuspannung < 20%. Sensortest bei Inbetriebnahme Zyklischer Life-Check Ortung Zur Übermittlung der Position des Verunglückten warden verschiedene Systeme genutzt, wie Global Positioning System (GPS), HiPath Positioning System (HPS) im DECT/ WLAN-Standard oder Stech- bzw. Quitierstellen. Zulassung der Berufsgenossenschaft Die eingesetzten Geräte müssen die Freigabe der Berufsgenossenschaften haben. 2 Die verwendeten Begriffe sind überwiegend der BGR 139 „Einsatz von Personen-Notsignal-Anlagen“ entnommen und detaillierter erklärt. Corporate Human Resources © CHR EHS S OS sras0015_pna 10.12.2009.doc Siemens Regeln zum Arbeitsschutz SRAS 0015 Seite 2 von 4 SRAS 0015 BGR 139 Personen-Notsignal-Anlage (PNA) -Mindestanforderungen- Gerätebeispiele (Auswahl) Beispiele für ein GSM/GPS-Mobilteil Beispiele für ein GPS-Zusatzgerät (GPS Fahrzeugtransceiver gmt) Beispiele für ein HPS-Mobilteil 1.2 Personen-Notsignal-Empfangszentrale (PNEZ) Hard- und Software Die Hard- und Software muss einen ordnungsgemäßen Betrieb der unter Punkt 1.1 beschriebenen Funktionalitäten einer PNG gewährleisten. Ortung Eine Ortung darf nur im Notfall nach Alarmauslösung des Verunglückten durchgeführt werden. Das Notrufsystem darf nicht zur Leistungs- und Verhaltenskontrolle der Mitarbeiter eingesetzt werden. Prozedere Notrufkette Das gesamte Prozedere, was im Falle einer Alarm-Meldung zu tun ist, muss zwischen dem Nutzer der PNG (Auftraggeber) und der PNEZ festgelegt und dokumentiert werden. Dieses Prozedere muss den Vorgaben gemäß des § 10 des Arbeitsschutzgesetzes, § 27 der Arbeitsstättenverordnung und §§ 8 und 25 der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (BGV A1) hinsichtlich der Überwachung von allein arbeitenden Personen, die gefährliche Arbeiten ausführen entsprechen. PNA-Beispiele Beispiel für eine PNEZ auf der Basis GSM (SMS) und GPS-Ortung Corporate Human Resources © CHR EHS S OS sras0015_pna 10.12.2009.doc Beispiel für eine PNEZ auf der Basis HiPath Positioning System (HPS) im DECT/ WLAN-Standard. Siemens Regeln zum Arbeitsschutz SRAS 0015 Seite 3 von 4 SRAS 0015 Personen-Notsignal-Anlage (PNA) BGR 139 -Mindestanforderungen- 2. Anforderungen an den Betrieb und Umgang eines Personen-Notsignal-Gerät (PNG) Unterweisung der Mitarbeiter Die verantwortliche Führungskraft muss den Mitarbeiter über die Funktion des PNG und den Umgang damit unterweisen. Akkuladestand Der Mitarbeiter muss für einen ausreichenden Ladestand sorgen. Aufenthalt des Mitarbeiters nicht im Empfangsbereich des PNG Ein Mitarbeiter, der sich aus dem Empfangsbereich der PNG (zum Beispiel beim Betreten eines Werkgeländes ohne Kontakt zum GPS-Emfänger) muss seinen geplanten Aufenthaltsort einem definierten Ansprechpartner (Pförtner etc.) mitteilen. Alarmübung Die verantwortliche Führungskraft hat die Wirksamkeit der geplanten betrieblichen Hilfsmasnahmen mindestens einmal jährlich mit Hilfe einer Alarmübung zu prüfen. Corporate Human Resources © CHR EHS S OS sras0015_pna 10.12.2009.doc Siemens Regeln zum Arbeitsschutz SRAS 0015 Seite 4 von 4