Informationen zur Eintragung einer Auslandseheschließung ins
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Informationen zur Eintragung einer Auslandseheschließung ins
Informationen zur Eintragung einer Auslandseheschließung ins Eheregister (Stand: 01/2014) In Deutschland wird eine Eheschließung von dem Standesbeamten, vor dem die Ehe geschlossen wurde, seit dem 01.01.2009 nur noch im sog. Eheregister beurkundet. Auf der Grundlage dieses Eheregisters wird die Heiratsurkunde ausgestellt. Ein Familienbuch wird nicht mehr angelegt. Bei einer im Ausland geschlossenen Ehe besteht auf Antrag die Möglichkeit einer nachträglichen Beurkundung. Teil dieses Antrages auf Eintragung ins Eheregister kann auch die Bestimmung eines gemeinsamen Ehenamens sein, sofern Sie dies wünschen und dies nicht schon bei der Trauung vor dem Standesbeamten erfolgt ist. Sollten Sie eine Erklärung zur Namensführung abgegeben wollen, müssen die Unterschriften der Eheleute beglaubigt werden. Die Unterschriftsbeglaubigung erhalten Sie beim Generalkonsulat. Die Anträge auf Eintragung ins Eheregister werden vom Generalkonsulat an die Botschaft Bagdad zur weiteren Bearbeitung gesendet. Von dort aus wird der Antrag an das zuständige Standesamt in Deutschland weitergeleitet. Sofern Sie noch in Deutschland gemeldet sind, ist das Standesamt Ihres Wohnsitzes zuständig; sollten Sie nicht mehr in Deutschland gemeldet sein, dann ist das Standesamt I in Berlin zuständig. Das Antragsformular steht auf dieser Seite zum Download zur Verfügung. Dem Antrag sind im Regelfall folgende Unterlagen im Original und je einer Kopie beizufügen, wobei das Standesamt im Einzelfall die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen kann: • • • • • • • • ausländische Heiratsurkunde, Reisepässe beider Eheleute, irakische ID-Karten und ggf. Staatsangehörigkeitsausweise beider Eheleute, Geburtsurkunde beider Eheleute bzw. Auszug aus dem Zivilstandsregister für irakische Eheleute; sofern ein Ehegatte bereits einmal verheiratet war: Eheurkunden aller Vorehen sowie Auflösungsnachweise dieser Vorehen (z.B. Scheidungsurteil), Einbürgerungsurkunde des deutschen Ehegatten, Melde- bzw. Abmeldebescheinigung aus Deutschland, Geburtsurkunden aller gemeinsamen Kinder. Alle Kopien sind im DIN-A4-Format vorzulegen. Alle irakischen Urkunden müssen ins Deutsche oder Englische übersetzt und vom irakischen Außenministerium überbeglaubigt sein. Die Übersetzungen müssen mit den Kopien untrennbar verbunden sein. Die irakischen Originalurkunden werden der Botschaft Bagdad zur Prüfung übersandt. Die Originale werden anschließend nach Erbil zurückgesandt und dort ausgehändigt. Die Höhe der Gebühren für den Eintrag ins Eheregister ist bundeseinheitlich nicht geregelt. Es ist mit Gebühren ab 60,- Euro für den eigentlichen Eintrag zu rechnen, zusätzlich werden für die Ausstellung einer Eheurkunde bzw. eines beglaubigten Eheregisterausdrucks ca. 10,- Euro berechnet. In der Regel benachrichtigt das Standesamt die Botschaft Bagdad über die Höhe der zu zahlenden Gebühr. Sie erhalten dann eine Benachrichtigung. Die Gebühr kann nicht bei der Botschaft oder dem Generalkonsulat direkt bezahlt werden, die Begleichung sollte durch eine Überweisung auf das Konto des Standesamtes erfolgen. Bei Abholung der Heiratsurkunde legen Sie dann einen Nachweis über die erfolgte Bezahlung vor, damit Ihnen die Urkunde ausgehändigt werden kann. Davon unabhängig fallen Gebühren für die Beglaubigung der Unterschrift unter der Namenserklärung (20,- Euro) und Beglaubigung von Kopien (mind. 25,- Euro) bei Abgabe des Antrages in Erbil an. Die Gebühren für die Beglaubigungen sind bei der Antragstellung in US-Dollar bar zu zahlen. Eine Zahlung in Euro oder in irakischen Dinar oder mit EC-/Kreditkarte ist nicht möglich. Für Rückfragen steht Ihnen das Generalkonsulat selbstverständlich zur Verfügung.