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Lehrgangsdauer Information und Beratung Teilzeit 16 Wochen Vollzeit 8 Wochen Unterrichtszeiten Um Sie umfassend über unser Angebot sowie Zulassungsvoraussetzungen zu informieren, vereinbaren Sie bitte telefonisch mit uns Ihren persönlichen Beratungstermin. Die wöchentliche Ausbildungszeit beträgt 20 Stunden in Teilzeit und 40 Stunden in Vollzeit, sowohl während der Praktikumszeiten sowie während der theoretischen Ausbildung. Deutsche Angestellten-Akademie DAA Mainz Binger Straße 17 55116 Mainz Unterricht Montag bis Freitag 8:30 – 11:45 Uhr in Teilzeit 8:30 – 15.30 Uhr in Vollzeit Ansprechpartner/-in Kerstin Bergen-Zahlmann E-Mail [email protected] Praktikum Die praktische Ausbildung findet in ambulanten Pflegeeinrichtungen bzw. stationären Einrichtungen mit einer Tagespflege in Mainz, Worms und im Landkreis Mainz - Bingen und Alzey - Worms statt. Jedem Teilnehmer wird ein Praktikumsplatz zur Verfügung gestellt. Die konkrete Einsatzstelle bekommen Sie während der theoretischen Ausbildung genannt. Die tägliche Arbeitszeit beträgt in der Regel 4 Stunden in Teilzeit und 8 Stunden in Vollzeit, in Abstimmung mit der Einsatzstelle. Jörg Hofmann E-Mail [email protected] Fördermöglichkeiten Der Lehrgang kann nach den Bestimmungen gemäß § 85 SGB III gefördert werden. Setzen Sie sich bitte mit Ihrem zuständigen Kostenträger, z.B.: Agentur für Arbeit, JobCenter usw. in Verbindung. Die Kosten der Ausbildung können evt. durch die Ausgabe eines Bildungsgutscheines übernommen werden. Telefon Fax E-Mail Internet 06131 1438853 06131 1438854 [email protected] www.daa-mainz.de Qualitätssiegel Die Deutsche Angestellten-Akademie ist ein bundesweit tätiger Anbieter von beruflicher Weiterbildung. Die DAA sowie das vorliegende Bildungsangebot sind gemäß der AZWV anerkannt und zertifiziert! Sie ist eine gemeinnützige Bildungseinrichtung. Sitz der Gesellschaft ist Hamburg. www.daa-mainz.de Stand: 11/2011 wissen wandeln wachsen Kompetenz für Ihren Erfolg Ausbildung Betreuungskraft in Pflegeheimen nach § 87 b in Voll- und Teilzeit www.daa-mainz.de Teilnahmevoraussetzungen Inhalte Aufgaben und Tätigkeiten An der Trainingsmaßnahme können alle in Arbeitslosigkeit befindlichen Menschen teilnehmen, ganz besonders aber solche, die sich im so genannten „ALG II“ befinden. Diese Ausbildung baut auf mehreren Modulen auf und wird in enger Zusammenarbeit mit den stationären Pflegeeinrichtungen durchgeführt, die die Praktikumsplätze zur Verfügung stellen. Betreuungskraft in Pflegeheimen nach § 87 b Auf Initiative des Gesundheitsministeriums und der Bundesagentur für Arbeit bietet die DAA im Auftrag der örtlichen Agentur für Arbeit und den örtlichen Jobcentern die Kenntnisvermittlung Betreuungskraft in Pflegeheimen an. Besonders richtet sich dieses Ausbildungsangebot auch an ältere Arbeitssuchende, also über 50-Jährige oder auch an Arbeitssuchende ohne Berufsausbildung. Modul 1: Eignungsfeststellung • Einführung in die Maßnahme • Hauptschulabschluß oder vergleichbarer Abschluß Modul 2: Kenntnisvermittlung – Basiskurs Schwerpunkte dieser Tätigkeit sind die zusätzliche Betreuung an Demenz erkrankter älterer Menschen, die unterschiedlich pflegebedürftig sind. Zu den zusätzlichen Aufgaben in der Betreuung gehören alle Tätigkeiten und Hilfestellungen, die den Demenzkranken einen „humaneren Alltag“ ermöglichen: • ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache • Grundkenntnisse über Kommunikation und • Begleit- und Schiebedienste (Spaziergänge) • Polizeiliches Führungszeugnis, aus dem keine einschlägigen Eintragungen hervorgehen (Körperverletzung, Raub/Diebstahl) Interaktion • Freizeitgestaltung • Grundkenntnisse über Demenz und psychische • Biographiearbeit Erkrankungen • die Bereitschaft, sich mit älteren, an Demenz • Vorlese- und Spieltätigkeiten (Gedächtnistraining) • Grundkenntnisse über körperliche und geistige Folgende weitere Voraussetzungen sind zu beachten: • Überblick über berufsbezogene Situationen • Mindestalter 18 Jahre • Orientierungspraktikum • körperliche und psychische Belastbarkeit • Auswertung der gewonnenen Erfahrungen und Eindrücke (Gesundheitszeugnis) erkranken Menschen zu beschäftigen Behinderungen Abschluss • Grundkenntnisse über typische Alterserkrankungen Während der gesamten Ausbildungsdauer werden Leistungskontrollen zur Ermittlung des Wissensstandes und Beurteilungen durchgeführt. Am Ende der Ausbildung werden die erlernten Fertigkeiten geprüft und durch den Träger des Praktikums wird Ihre Eignung für diese Tätigkeit beurteilt. Die erfolgreiche Abschlussprüfung endet mit einem Zeugnis der DAA und der Bestätigung zur/zum Betreuungskraft in Pflegeheimen nach § 87 b sowie der Bestätigung über die absolvierte Ersthelferausbildung. • Erste Hilfe Kurs Modul 3: Praktikum (Betreuungspraktikum) Modul 4: Kenntnisvermittlung – Aufbaukurs • Vertiefung der Kenntnisse und Methoden • Rechtliche Grundkenntnisse • Hauswirtschaft • Ernährungslehre • Beobachtung und Hilfestellung bei der Essens oder Getränkeaufnahme Arbeitsmarktchancen Es besteht auch eine große Chance, dass nach erfolgreichem Abschluss eine Übernahme in eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit entweder auf Vollzeit- oder auf Teilzeitbasis gewährleistet wird. Die Arbeitsmarktperspektiven sind in diesem Berufsfeld sehr positiv. Ein entsprechender Bedarf ist in den Pflegeeinrichtungen vorhanden. Bei entsprechender Eignung kann dieser Abschluss auch als Einstieg zu einer weiterführenden Ausbildung (Altenpflegehelfer/-in, Altenpfleger/-in) dienen.