Ausschreibung - Architekturwettbewerb.at

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Ausschreibung - Architekturwettbewerb.at
ARCHITEKTURWETTBEWERB
WOHNBEBAUUNG
GRÜNE MITTE LINZ
Ausgabe der Unterlagen ab :
Architektenhearing :
Abgabetermin :
Sitzung des Preisgerichtes :
(Areal Frachtenbahnhof Linz)
15.02.2012
08.03.2012
26.04.2012
21.05.2012
1
ÜBERSICHT
A
Allgemeiner Teil:
A.0
A.1
A.2
A.3
A.4
A.5
A.6
A.7
A.8
A.9
A.10
A.11
A.12
B
Besonderer Teil:
B.1
C
Grundlagen
Grundsätze
Ökologie - Niedrigstenergiebauweise
Barrierefreies Bauen / Sicherheit
Konstruktion / Wirtschaftlichkeit / Nachhaltigkeit
Geschlechtergerechter Wohnbau
Spezifische Richtlinien für die Entwurfserstellung:
D.1
D.2
D.3
D.4
D.5
D.6
D.7
D.8
D.9
D10
D11
E
Umfang der Leistungen
Allgemeine Richtlinien für die Entwurfserstellung:
C.1
C.2
C.3
C.4
C.5
C.6
D
Bauherr
Abwickler
Ansprechpartner
Gegenstand des Wettbewerbes
Art des Wettbewerbes
Teilnahmeberechtigung
Rechtsgrundlagen
Termine
Formale Bedingungen und Kennzeichnung
Beurteilungskriterien
Preise und Aufwandsentschädigungen
Absichtserklärung, Beauftragung
Preisgericht und Vorprüfung
Projektinformation / Städtebaulicher Ansatz
Rahmenbedingungen
Beschreibung des Bauplatzes
Planungskriterien
Planungsziel
Konzeption der Wohneinheiten
Konzeption der Nebenräume / Tiefgarage
Konzeption der Freiflächen- und Grünraumgestaltung
Lärmsituation
Zu beachten
Angrenzende Projekte
Beilagen:
E1
E2
E3
E4
E5
E6
E7
Vorentwurfsdatenblatt
Baukosten (Schätzkosten)
Bebauungsplan + zusätzliche Erläuterungen
Grundteilungsplan
Lage und Höhenplan
Projektplan-Aussenanlagen
Panorama-Aufnahme
2
Unterlagen zur Vorentwurfserstellung
Wettbewerbsordnung
A
Allgemeiner Teil:
A.0 Bauherr
Neue Heimat Oberösterreich Gemeinnützige Wohnungs- und Siedlungs
gesmbH, Gärtnerstraße 9, A-4020 Linz, Tel.:0732/65 33 01,
Fax: 0732/65 33 01-50
A.1 Abwickler:
LAWOG Gemeinnützige Landeswohnungsgenossenschaft für OÖ, eingetr.
Genossenschaft mbH, Garnisonstraße 22, 4021 Linz, Tel.: 0732/9396-232, Fax:
0732-9296-285, E-Mail: [email protected].
A.2
Ansprechpartner:
DI Lischka Horst
0732/9396-237 [email protected]
A.3 Gegenstand des Wettbewerbes:
Gegenstand des Wettbewerbes ist die Erlangung von Vorentwürfen für eine
Wohnanlage mit einer GGF von ca. 9000m² mit einer aus einem städtebaulichen Wettbewerb vorgegebenen Struktur innerhalb des Gesamtprojektes
Wohnbebauung Grüne Mitte Linz (ehemals Frachtenbahnhof Linz)
A.4 Art des Wettbewerbes :
Geladener Architekturwettbewerb
3
A.5 Teilnahmeberechtigung:
A.5.1 Allgemeine Bestimmungen:
Teilnahmeberechtigt sind die 15 geladenen Architekten bzw. deren
Architekturbüro.
1.
Architekt DI Jörg Stögmüller
Robert-Stolz-Straße 7, 4020 Linz
[email protected]
2.
Kummer . Lubk . Partner, Architekten Ingenieure Generalplaner
Herderstraße 17, D-99096 Erfurt
[email protected]
3.
Treberspurg und Partner GmbH, Ziviltechniker GmbH
Penzingerstrasse 58, 1140 Wien
[email protected]
4.
Hohensinn Architektur
Grieskai 80, 8020 Graz
[email protected]
Team M Architekten
Eisenhandstraße 13-15, 4020 Linz
[email protected]
5.
6.
Architektur Weismann+Ziviltechniker GmbH
Schratzstraße 15, 4040 Linz
[email protected]
7.
BOA architects
Waltherstraße 20, 4020 Linz
[email protected]
8.
x architekten, Arch. DI Bettina Brunner ZT KG,
Staatlich bef. und beeid. Ziviltechniker
Industriezeile 36/4, 4020 Linz
[email protected]
9.
Arch. DI Reinhard Drexel, Staatlich bef. und beeid. Ziviltechniker
Mohrengasse 16A, 6845 Hohenems
[email protected]
10.
DI Helga Lassy, Architektur + Raumplanung
Stadtplatz 14, 4060 Leonding
[email protected]
11.
Steinkellner & Partner, Staatlich bef. und beeid. Ziviltechniker
Gusshausstraße 15/10, 1040 Wien
[email protected]]
12.
F2 Architekten
Kirchengasse 1, 4690 Schwanenstadt [email protected]
13.
Arch. DI Ingo Ardelt
Himmelreichstraße 19, 4052 Ansfelden [email protected]
14.
Touzimsky Herold & Mehlem
Beethovenstraße 21, 4020 Linz
15.
[email protected]
Architekt DI Dr. techn. Johann Scheutz
Ottensheimerstraße 70, 4040 Linz
[email protected]
4
Jeder Teilnehmer ist - gleichgültig, ob allein oder in Arbeitsgemeinschaft - nur
einmal teilnahmeberechtigt. Eine mehrfache Teilnahme zieht den Ausschluss
sämtlicher Projekte nach sich, an denen der Zuwiderhandelnde beteiligt ist.
Bei Arbeitsgemeinschaften müssen alle Mitglieder die Teilnahmeberechtigung
besitzen. Ein Mitglied der Arbeitsgemeinschaft ist im Verfasserkuvert als empfangsberechtigt auszuweisen.
A 5.2 Mitarbeiter :
Die Wettbewerbsteilnehmer dürfen sich eines oder mehrerer Mitarbeiter, d.s.
Fachkräfte, die über keine aufrechte Befugnis eines Architekten oder
Zivilingenieurs für Hochbau nach den Bestimmungen des Ziviltechnikergesetzes verfügen, bedienen. Diese Mitarbeiter dürfen vom Teilnehmer genannt werden und sind im Protokoll des Preisgerichtes und in den Verlautbarungen des Wettbewerbsergebnisses sowie bei der Ausstellung zu nennen.
A.5.3 Ausschließungsgründe :
Es gelten die Ausschließungsgründe gemäß § 8 WOA, ferner gilt als
Ausschließungsgrund die Nichteinhaltung der Termine und formalen
Bedingungen gemäß Punkt A.8 sowie des Umfangs der Leistungen gemäß
Punkt B.1 durch die Teilnehmer.
A.5.4 Fragebeantwortung :
Fragen sind in schriftlicher Form per e-mail an
DI Lischka Horst
[email protected] zu richten.
Im Betreff der Anfrage ist der Hinweis "Grüne Mitte Linz" anzuführen.
Die Fragen werden, sofern sie termingerecht bis längstens 1 Woche vor dem
Hearing einlangen im Zuge des Hearings von der Jury beantwortet.
A.6 Rechtsgrundlagen:
Als Wettbewerbsgrundlage gilt diese Ausschreibung. Die Auslobungsbedingungen setzen sich zusammen aus der vorliegenden Wettbewerbsauslobung sowie in Ergänzung der Wettbewerbsordnung Architektur der
Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsolenten (WOA), Stand
16.10.2000, soweit diese nicht durch die vorliegende Wettbewerbsauslobung
ergänzt oder abgeändert wird. Im Falle von Widersprüchen zwischen der Wett
bewerbsauslobung und der WOA gehen die Bestimmungen der Wettbewerbsauslobung vor. Ferner gelten als Auslobungsbedingungen die im Verfahren
vorgesehene Fragebeantwortung, soweit diese im Widerspruch zu obig genannten Bedingungen stehen, gehen Fragebeantwortungen den oben
erwähnten Bestimmungen vor.
Mit der Einreichung seiner Wettbewerbsarbeit nimmt jeder Teilnehmer alle in
der Wettbewerbsauslobung enthaltenen Bestimmungen an, und zur Kenntnis,
dass das Preisgericht endgültig und unanfechtbar entscheidet.
Gerichtsstand : Linz
5
A.7
A.7.1
Termine :
Ein Hearing findet am 08.03.2012, 14.00 Uhr mit anschließender Grund
stücksbesichtigung ( sofern erforderlich ), statt.
Treffpunkt:
Neue Heimat Oberösterreich Gemeinnützige Wohnungs- und Siedlungs
gesmbH, Gärtnerstraße 9, A-4020 Linz, Sitzungszimmer 6 Stock.
A.7.2
Die Wettbewerbsbeiträge mit den Modellen sind bis 26.04.2012,
12.00 Uhr, anonym, bei folgender Adresse abzugeben:
Neue Heimat Oberösterreich Gemeinnützige Wohnungs- und SiedlungsgesmbH, Gärtnerstraße 9, A-4020 Linz, Tel.:0732/65 33 01,
Fax: 0732/65 33 01-50, 3. Stock, Technische Abteilung
Bei persönlicher Übergabe ist vom Teilnehmer eine Empfangsbestätigung einzufordern.
Achtung!
Per Post, Botendienst o.Ä. (zB EMS, Express, …) übermittelte Wettbewerbsarbeiten müssen bis spätestens zum oben angegebenen Termin
eingelangt sein. Der Wettbewerbsteilnehmer hat eigenverantwortlich
für diesen Umstand Sorge zu tragen. Diese Zusendungen sind ebenfalls
anonymisiert (ohne Absenderangabe), nur mit der Kennziffer versehen,
abzugeben.
Ein nachträgliches Einlangen von Wettbewerbsbeiträgen oder Teilen
hievon führt zum Ausschluss des Projektes. Elektronische Übermittlungen sind jedenfalls unzulässig.
A.8 Formale Bedingungen und Kennzeichnung:
Die Einreichung der Wettbewerbsarbeiten hat anonym zu erfolgen.
Sämtliche Bestandteile der Wettbewerbsarbeit sind mit einer sechsstelligen
Kennzahl zu bezeichnen und auf jedem Blatt und auf jedem Schriftstück
rechts oben anzubringen.
Alle Einzelstücke der Wettbewerbsarbeit sind mit der Aufschrift “Wohnbebauung Grüne Mitte Linz“ zu versehen.
Der Wettbewerbsarbeit ist ein Verzeichnis aller eingereichten Unterlagen sowie ein undurchsichtiger verschlossener Briefumschlag beizuschließen,
welcher außen die Kennzahl trägt und ein Blatt mit Name und Anschrift des
Teilnehmers (Mitglied der Arbeitsgemeinschaft) unter Anführung der Mitarbeiter
enthält. Bei Arbeitsgemeinschaften ist ein Mitglied als empfangsberechtigt auszuweisen. Der Briefumschlag ist mit der Kennzahl und der Aufschrift Verfasserblatt zu kennzeichnen.
Das Verfasserblatt hat zusätzlich die Telefonnummer und die Kontonummer
des Teilnehmers (Empfangsberechtigten) zu enthalten.
6
Die Entwürfe sind doppelt verpackt einzusenden bzw. abzugeben. Die äußere
Verpackung ist mit der Kennzahl und mit der Bezeichnung
Architektenwettbewerb “Wohnbebauung Grüne Mitte Linz“ zu
versehen und auf der inneren Verpackung ist lediglich die Kennzahl
anzubringen.
A.9 Beurteilungskriterien:
Die zur Durchführung notwendigen Funktionsträger, wie Vorsitzender, Stellvertretender Vorsitzender, Schriftführer werden vorab durch Abstimmung gewählt.
Die Begutachtung und Beurteilung der Wettbewerbsprojekte erfolgt seitens des
Preisgerichtes unter Berücksichtigung folgender ihrer Gewichtung
entsprechend gereihter Beurteilungskriterien:
1)
Funktionalität
- Die Bewältigung des Raumprogramms und der funktionalen
Zusammenhänge
-
2)
3)
Bewältigung der unterschiedlichen Nutzungen und der Erschließung
Wirtschaftlichkeit in der Herstellung und in den Folgekosten.
- Erreichen von möglichst ökonomischen Errichtungs- und Nutzungskosten
Städtebaulichen und architektonische Lösung.
- Gliederung und Gestaltung der Baukörper und Außenräume,
Ausbildung quartiersmäßiger Identitäten, Ausrichtung mit
"Hängenden Gärten" zur "Grünen Mitte" hin.
- Berücksichtigung der Umgebung, Verkehrslösung. (Aussagen zur
landschaftsplanerischen und gärtnerischen Gestaltung)
-
Architektonische Qualität und das äußere Erscheinungsbild
-
Räumliche Gestaltung der Innenbereiche, identitätsstiftende
Gestaltung des Außenbereiches sowie der formale Aspekt des
jeweiligen Quartiers, als integraler Bestandteil mit "Hängenden
Gärten/Vertikalem und Horizontalem Grün" versehen.
-
Die Gestaltung der Außenräume und Zugänge
Das Preisgericht entscheidet grundsätzlich mit einfacher Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten, wobei Stimmenthaltungen dabei nicht berücksichtigt werden. Das Preisgericht ist beschlussfähig, wenn mindestens ¾ der
stimmberechtigten Preisrichter anwesend sind. Das Preisgericht kann sich aber
durch Beschluss dem Erfordernis einer qualifizierten Mehrheit und deren Umfang auferlegen.
Bei Stimmgleichheit hat der Vorsitzende kein Dirimierungsrecht.
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A.10 Preise und Aufwandsentschädigungen:
Gesamtsumme exkl. MWSt.: € 36.000,--.
A.10.1.Der Betrag beträgt exkl. MWSt. € 36.000,-- und wird wie folgt aufgeteilt:
Erster Preis:
Zweiter Preis:
Dritter Preis:
€14.000 exkl. MWSt.
€8.500 exkl. MWSt.
€6.500 exkl. MWSt.
Darüber hinaus erhalten die Verfasser der nächst gereihten 2 Projekte jeweils
einen Unkostenbeitrag von € 3.500,-- (exkl. MWSt.).
Das Preisgericht behält sich das Recht vor, eine andere Aufteilung der Preise
vorzunehmen, ohne dass dadurch der ausgesetzte Gesamtbetrag geändert
wird. Vom Teilnehmer beigezogene Sonderfachleute, wie Haustechnikplaner,
Statiker, Bauphysiker oder andere werden nicht automatisch übernommen. Deren Aufwendungen und Kosten werden nicht vergütet bzw. sind mit Preisen und
Aufwandsentschädigungen abgegolten.
Die Ausbezahlung der Preise und Aufwandsentschädigungen für Teilnehmer
und Beteiligte erfolgt nach positivem Abschluss des Wettbewerbs- und Verhandlungsverfahrens.
A.11 Absichtserklärung, Beauftragung:
Im Falle der Realisierung des Projektes beabsichtigt der Auslober den Verfasser des mit dem ersten Platz (Sieger) der Reihung der Wettbewerbsbeiträge
ausgezeichneten Projektes mit den Planungsleistungen gemäß § 3 (Teilleistungen der Planung) des „besonderen Teils der Honorarordnung für Architekten“ (HOA 2002) zu beauftragen. Es handelt sich dabei um die Teilleistungen
für Vorentwurf, Entwurf, Einreichung, Polier- und Detailplanung sowie künstlerische Oberleitung. Durch die Teilnahme am Wettbewerb entsteht kein Rechtsanspruch auf Beauftragung der genannten Planungsleistungen.
Die Festlegung der Vertragsbedingungen für diese allfällige Beauftragung erfolgt im anschließenden Verhandlungsverfahren gemäß § 30 Abs. 2 Z. 6
BVergG 2006.
Vom Bauherrn aus sachlichen, funktionalen oder wirtschaftlichen Gründen verlangte Änderungen des im Wettbewerb eingereichten Projektes sowie Empfehlungen des Preisgerichtes sind in der weiteren Planung zu berücksichtigen.
Der Teilnehmer und dessen allfällige Rechtsnachfolger sind verpflichtet, derartige Abweichungen von den Wettbewerbsarbeiten zu gestatten und umzusetzen.
Der mit der Planung beauftragte Preisträger muss, unabhängig vom Ort seines
tatsächlichen Kanzleisitzes, gewährleisten, dass er im Rahmen der Projektsabwicklung ohne zusätzlichen Kostenaufwand für den Bauherrn in einem für
die reibungslose Projektabwicklung ausreichenden Maß vor Ort und auch zu
entsprechenden Besprechungen in Linz verfügbar ist und auch über ausreichendes Personal vor Ort verfügt und hat dafür entsprechende Vorkehrungen
zu treffen, z.B.: Eröffnung eines Büros, Zusammenarbeit mit einem ortsansässigen Partner oder sonst geeignete Maßnahmen.
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Projekte für welche weder Preise oder Unkostenbeiträge bezahlt wurden, können zwei Monate nach Verfahrensabschluss nach vorheriger Terminvereinbarung abgeholt werden.
Anrechnung des Preisbetrages:
Wird ein Preisträger mit der Durchführung der Planungsleistung zur Ausführung
des gegenständlichen Bauvorhabens beauftragt, wird der als Preis zuerkannte
Betrag auf das Honorar angerechnet. Es sei denn, dass der Vorentwurf aus
Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, grundlegend verändert
werden muss.
Veröffentlichungen, geistiges Eigentum, Rückstellung von Unterlagen:
Der Abwickler bzw. der Bauherr besitzt das Recht der Veröffentlichung der
Wettbewerbsarbeiten, die jeweiligen Projektverfasser werden unter Nennung
allfälliger Mitarbeiter dabei genannt. Dieses Recht steht auch jedem Wettbewerbsteilnehmer für seine Wettbewerbsarbeit zu. Das geistige Eigentum an
den eingereichten Wettbewerbsunterlagen verbleibt in vollem Umfang den
Wettbewerbsteilnehmern, worin auch das Recht anderweitiger Verwertung eingeschlossen ist.
Das sachliche Eigentumsrecht an den eingereichten Wettbewerbsunterlagen
geht durch die Bezahlung der Aufwandsentschädigung bzw. des Preisgeldes
auf den Bauherrn über. Alle übrigen eingereichten Wettbewerbsunterlagen können von den Teilnehmern nach Abschluss des gesamten Verfahrens abgeholt
werden. Der Ort der Übergabe wird allen Teilnehmern bekannt gegeben. Werden die Wettbewerbsbeiträge nicht innerhalb des angekündigten Zeitraumes
abgeholt, gehen diese in das Eigentum des Bauherrn über.
A.12 Preisgericht und Vorprüfung:
Zusammensetzung des Preisgerichtes:
Fachpreisrichter:
DI OBR Albrecht Wolf-Dieter
Ersatz:
DI Gunter Amesberger MAS, MSc
Arch. DI Lainer Rüdiger
Arch. Mag. Arch Gabu Heindl
Architektenkammer
Architektenkammer
Architektenkammer
Architektenkammer
Sachpreisrichter:
Direktor Mag. Robert Oberleitner
Ersatz:
Mag. Bettina Fürlinger
Prok. Ing. Johann Springer MSc
Roland Aigner
Ing.Dipl.-Kfm.(FH) Harald Weingartsberger
Ing. Thomas Haudum
Dieter Berghahn
Ing. Bernhard Würzl
Vorprüfung:
DI Lischka Horst
Projektmanagement Technik LAWOG
9
A
Besonderer Teil:
B.1 Umfang der Leistungen:

Lageplan M 1:500 für das gesamte Wettbewerbsareal mit Darstellung
der Gebäude und Außengestaltung (Grünanlagen, Plätze, Wege und
Verkehrsflächen und Anbindungen).

Grundrisse im M 1:200 für alle Geschosse (bzw. Regelgeschosse) mit
Raumbezeichnungen, Flächenangaben und Hauptabmessungen sowie
unterschiedlicher farbiger Darstellung der verschiedenen Bereiche.

Ansichten im M 1:200, aus denen die architektonische Absicht klar erkennbar ist.

Schnitte im M 1:200 im notwendigen Umfang zur Klarstellung des Entwurfes.

1 Perspektivische Darstellung zur besseren Darstellung der Entwurfsidee

einfaches Baumassenmodell im M 1:500 mit Nordpfeil
(Einsatzmodell) nicht transparent.

Die beiliegenden Datenblätter sind auszufüllen und beizuschließen (eine nachvollziehbare Berechnungsaufstellung ebenfalls).

Kurzgefasster Bericht zur Erläuterung der Entwurfsidee und Stellungnahme zur beabsichtigten Energiekennzahl.

Material- und Farbkonzept.

Kostenschätzung.
Alle Pläne (max. 2 Stk. A0) und Unterlagen sind als Pausen gerollt bzw. in einem
verschlossenen Kuvert mit Nummer gekennzeichnet anonym abzugeben! Ein getrenntes, verschlossenes, Erkennungskuvert ist als solches gekennzeichnet beizulegen.
10
C
Allgemeine Richtlinien für die Entwurfserstellung:
C.1 Grundlagen
Oberösterreichische Baugesetze und Verordnungen, inkl. Wohnbauförderung,
OÖ Bauordnung
OÖ Bautechnikgesetz
OÖ Bautechnikverordnung
OÖ Wohnbauförderung
ArbeitnehmerInnenschutzgesetz BGBI. Nr. 450/1994
Vereinbarung nach Art. 15a B-VG, über die Einsparung von Energie, LGBL. Nr. 64/1980
sowie einschlägige ÖNORMEN :
ÖNORM B1600, B 1601
ÖNORM B 8115, Teil 2
ÖNORM B 8110
ÖNORM B 1800
ÖNORM B 2607 (Spielplatz)
Flächenwidmungsplan
Bebauungsplan
Grundteilungsplan
Bezugsquellen :
Landes- und Bundesgesetze (www.ris.bka.gv.at)
ÖNORMEN (www.on-norm.at)
C.2 Grundsätze
Die Wohnbebauung ist dazu bestimmt, Menschen, unabhängig ob alt oder jung
attraktive, dem Stand der Technik entsprechende Wohnungen, zur Verfügung
zu stellen.
Eine eigene Identität des Quartiers wird herauszuarbeiten sein, um
Orientierung zu geben, und den Bewohnern zu ermöglichen, sich mit Ihrem
Wohnumfeld zu identifizieren.
Eine kostengünstige, sparsame Baukörpergestaltung und -gliederung die so
wohl die Errichtung in Niedrigstenergiebauweise als auch die Minimierung der
Folgekosten berücksichtigt, wird erwartet.
Die Errichtung der Wohnungen muss im Rahmen der OÖ. Wohnbauförderung
als auch im Rahmen der oberösterreichischen Bauordnung bzw. des ggf.
zugrunde liegenden Bebauungsplans möglich sein.
Ziel des Wettbewerbes ist die Erlangung der bestmöglichen, funktionalen,
wirtschaftlichen, architektonisch und städtebaulich Lösung.
C.3 Ökologie - Niedrigstenergiebauweise
Vorschläge für energiesparende und zukunftsweisende Bauformen, soweit dies
im Rahmen der Förderungsrichtlinien der Wohnbauförderung des Landes O.Ö.
sowie der Planungsziele der Neuen Heimat möglich ist, sind erwünscht.
Die Nutzung der passiven Sonnenenergie, Niedrigstenergiebauweise, baubiologische Aspekte, etc. sollen unter Beachtung kostengünstiger Errichtungs- und
Folgekosten, in die Planungsüberlegungen einbezogen werden.
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Der Niedrigstenergiestandard hat den Richtlinien der Wohnbauförderung des
Landes O.Ö. zu entsprechen. Es sind entsprechende (dezentrale) Lüftungsanlagen zu berücksichtigen.
Großes Augenmerk ist auf das Verhältnis Volumen/Außenhülle zu legen !
Bei der Ausführung ist auf baubiologisch und ökologisch vertretbare Baustoffe
Rücksicht zu nehmen, die diesbezüglichen Wohnbauförderungsvorgaben gelten verbindlich.
In Hinblick auf die Niedrigstenergiebausweise soll die Geschosshöhe der
Wohnungen unter 3.00m betragen.
Weiters ist die Sommertauglichkeit in Hinblick auf Überhitzung der Bauteile zu
berücksichtigen. ( ggf. konstruktiver Sonnenschutz ).
C 4 Barrierefreies Bauen / Sicherheit
Die Wohnungen müssen barrierefrei gemäß den ÖNORMEN errichtet werden.
Bei der Errichtung von, Fahrrad- und Kinderwagenabstellplätzen(räumen) ist
darauf zu achten, dass diese im Erdgeschoss angeordnet, geräumig, sowie
leicht und stufenlos erreichbar sind. Die Waschküchen müssen ebenfalls stufenlos erreichbar sein, können jedoch auch im Untergeschoss situiert werden.
Hauseingänge sollen klar erkennbar und leicht identifizierbar sein, und wenn
möglich überdeckte Vorbereiche aufweisen. Aus sicherheitstechnischen Gründen ist darauf zu achten, das die Eingangsbereiche auch nachts voll einsehbar
sind. Von dunklen Nischen soll Abstand genommen werden.
Garagenanlagen/Autoabstellplätze sollten barrierefrei/kinderwagentauglich erreichbar sein. Ein spezielles Augenmerk ist auf die Einsehbarkeit bzw. Übersichtlichkeit zu legen. Die Zugänglichkeit sollte ausschließlich den BenützerInnen möglich sein. Weiters ist auf Sicht/Rufkontakt nach außen zu achten und
es sind breitere Parkplätze für Frauen (Einstieg mit Kleinkindern, Einkäufe) und
Behindertenparkplätze vorzusehen.
C 5 Konstruktion / Wirtschaftlichkeit / Nachhaltigkeit
Niedrige Betriebskosten, durch kostengünstige und kostensparende Gestaltung
der Freiflächen.
Optimale Ausnutzung der vorhandenen Flächen.
Rationelle und preisgünstige Herstellungsmöglichkeit, unter Berücksichtigung
der Betriebs- und Instandhaltungskosten.
Erzielung einer optimalen, funktionellen und Kosten sparenden Lösung durch
sinnvolle Kombinationen von Raum- und Nebenraumgruppen.
Die gestalterische Qualität soll durch Synthese von Einfachheit, Wirtschaftlichkeit und Wohnqualität erzielt werden.
Die Anzahl der Stiegenhäuser und Lifte soll möglichst gering gehalten werden.
12
C 6 Geschlechtergerechter Wohnbau
Der Gebrauchswert, die Gestaltungsqualität und der kommunikative Charakter
des Wohngebäudes sind für den Wohnwert und die Qualität des sozialen
Raumes wesentlich. Um solche kommunikativen Räume zu schaffen, ist auf die
Anordnung der Baukörper und die interne Funktionsordnung der Räume zu
achten. Gesondert ist bei der Gestaltung sowie bei der gesamten Hausfassade
auf die Orientierbarkeit für Kinder, die noch nicht lesen können, Rücksicht zu
nehmen. Weiters soll bei der Planung darauf geachtet werden, dass möglichst
viele sogenannte "soziale Augen" in alle Richtungen geschaffen und "bauliche
Angsträume" verhindert werden (Fenster von Stiegenhäusern, Bädern, Wc´s
oder Kellerräumen sind "tote Augen").
Der gesamte Außenraum ist barrierefrei zu gestalten. Es ist danach zu
trachten, die Anzahl der querbelüfteten Wohnungen zu maximieren.
Gänge und Stiegenhäuser sollen über ihre reine Erschließungsfunktion hinaus
kommunikations- und nachbarschaftsfördernd sein. Sie sollen natürliches Licht
haben oder ausreichend beleuchtet sowie übersichtlich sein.
Auf eine ausreichende Dimensionierung und die Lage von Kinderwagen- und
Fahrradabstellräumen ist zu achten, das heißt ebenerdig, barrierefrei und nahe
am Eingangsbereich.
Die Waschküche und die Abfallsammelplätze sollen funktionell gestaltet und
gut erreichbar sein.
Hauseingänge sollen aus verschiedenen Richtungen einsehbar sein. Eine
"transparente" Bepflanzung und gute Beleuchtung tragen wesentlich zur
Sicherheit bei.
Die Tiefgarage soll überschaubar und gut beleuchtet (nach Möglichkeit Tages
licht) sein und einen direkten Zugang zum Wohnhaus haben. Die Anordnung
der Entlüftungsschächte ist so zu wählen, dass sie nicht in unmittelbarer Nähe
von Spiel- und Erholungsflächen situiert sind.
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D
Spezifische Richtlinien für die Entwurfserstellung:
D.1 Projektinformationen / Städtebaulicher Ansatz
Mit Ende 2003 wurde die betriebliche Nutzung des Frachtenbahnhofs durch die
ÖBB eingestellt. Auf Basis eines Masterplanes wurde ein Ideenwettbewerb für
die folgende Nutzung des Areals mit nachstehenden Bedingungen
durchgeführt.




Schaffung eines neuen innerstädtischen Quartiers mit zeitgemäßer Wohnnutzung, Büro und Geschäftsverbauung.
Prämissen : Nachhaltigkeit, zukunftsbeständige Flächennutzung, Erhaltung der
ökologischen Vielfalt und sparsamer Umgang mit Ressourcen.
Zentrale Lage erfordert städtebaulich und verkehrlich innovative Lösungen, Berücksichtigung der Umwelteinflüsse.
Bedachtnahme auf das umgebende Stadtgefüge, Entwicklung von Beziehungen zu den umliegenden Quartieren im Sinne einer städtebaulichen Vernetzung (strukturell, räumlich und visuell)
Als Siegerprojekt wurde der Entwurf von Arch. Albert Blaumoser festgelegt.
Der Entwurf zeigt eine klare, robuste, gut proportionierte Grundstruktur, die
offen ist für weitere Entwicklungen.
Städtebaulich stellt das Projekt durch die hofartigen Gebäude, die sich zur
zentralen Grünfläche hin öffnen, eine klare Lösung dar.
Durch die geschlossene Bebauung ergibt sich eine gute Abschirmung gegen
die Bahn und die von dort ausgehenden Emissionen.
14
Das Siegerprojekt wurde zum nachstehenden Leitprojekt weiterentwickelt.
Das Gesamtprojektziel ist die Errichtung von rund 712 Wohnungen,
50 betreubaren Wohnungen, 8 Gruppen Kindergärten und rund
10260m² Büroflächen, die einen öffentlichen Park umschließen.
Das Gesamtprojekt wird von 8 gemeinnützigen Wohnungsgenossenschaften
auf Basis der Architekturwettbewerbe realisiert. Jedes Baufeld soll eine eigenständige architektonische Lösung bieten.
Die Gestaltung des eingeschlossen Parks basiert auf einem eigenen Land
schaftswettbewerb, bei welchem die Landschaftsplanerin Fr. DI Holzinger mit
ihrem Konzept überzeugen konnte. Ziel ist das das Gestaltungsprinzip in
Hinblick auf die Ausstattung (Lampen, Bänke, etc) im eigenen Baufeld aufgenommen und fortgeführt werden.
(Das Wettbewerbsprojekt ist als Beilage diesen Unterlagen angehängt)
15
Im Zuge der Wettbewerbsausarbeitung der GWG deren Bebauung im Norden
an das Baulos der LAWOG angrenzt wurde eine geringe Abänderung des Leitprojektes vorgeschlagen, um einen rechtwinkeligen Abschluss bzw. Anschluss
des Nachbargebäudes zu ermöglichen.
Dieselbe Überlegungen sind auch bei den Wettbewerbsbeiträgen der Neuen
Heimat zu berücksichtigen. (Grenze LAWOG / Neue Heimat), (Grenze Neue
Heimat / Familie)
Als neue Grundstücksgrenze gilt die rot punktierte Linie. Diese Abänderung in
Hinblick auf die geringe Grundgrenzverschiebung soll auch bei der
Grundgrenze :
LAWOG/Neue Heimat als auch bei der Grundgrenze
Neue Heimat / Familie angedacht werden.
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D.2 Rahmenbedingungen:




Landeshauptstadt Linz, Flächenwidmungsplan Teil Mitte und Süd Nr.2,
Änderung Nr. 72
Bebauungsplan Stadt Linz S 1432 01 00
Grundteilungsplan Nr. 4/2011
Lage und Höhenplan Nr. 13811/2011
D.3 Beschreibung des Bauplatzes:
Der Bauplatz der Neuen Heimat ist ein Teil des ehemaligen Frachtenbahnhofes
in Linz in der KG Lustenau und umfasst in Summe 4.902m², die sich auf zwei
Grundstücke aufteilen. Gst. Nr. 1308/79 (4.496m²) + Gst Nr. 1308/83 (406m²)
Die Erschließung der Grundstücke erfolgt über das Grundstück 1308/68 (öffentliches Gut der Stadt Linz) im Nord-Osten.
Nördlich wird das Grundstück durch die Wohnbebauung der LAWOGGemeinnützige Landeswohnungsgenossenschaft für Oberösterreich, südlich
durch die Wohnbebauung der Familie begrenzt.
An den Süd-westlichen Grundgrenzen wird ein Park errichtet.
D.4 Planungskriterien:

Der rechtswirksame Flächenwidmungsplan Teil Mitte und Süd Nr. 2,
Änderung Nr. 72 und der rechtswirksame Bebauungsplan
S 14 32 01 00 wurden unter Zugrundelegung des Masterplanes erstellt,
legen die baulichen Rahmenbedingungen fest und sind verbindlich einzu
halten.

Um die Wirtschaftlichkeit der Anlage sicherzustellen, soll unter anderem
durch die Minimierung der internen Wege ein funktionelles Konzept in
einem kompakten Baukörper (gutes Verhältnis von Fassadenfläche zu
Gebäudekubatur) entstehen.
D.5 Planungsziel:
Das Geviert/der einzelne Baublock ist Teil eines Gesamtkonzeptes, welches
Lärm von Außen abhält, so hohe Wohnqualität schafft und im Innern private
und öffentliche Ruhezonen vorsieht.
Jedes Geviert geht mit anderen im Anschlussbereich eine lärmtechnisch
einfache oder multifunktional ausbildbare bauliche Verbindung ein. Trotz der
Geschlossenheit nach Außen wird erwartet, dass sich in den lärmzugewandten
Fronten Innovation und kreative Gestaltungsvielfalt in Zusammenhang mit entsprechend ausgebildeten Grundrisslösungen widerspiegelt.
Konkrete lärmtechnische Festlegungen, wie z.B. zur Ausrichtung der
Grundrisse und der empfindlichen Nutzungen, sind im
Bebauungsplan S 14 32 01 00 zu finden.
Durch entsprechende Reaktion auf die Umgebungssituation sollten die daraus
entwickelten Gebäude robuste Typologien einer Strategie aufzeigen, welche
auch in schwierigen innerstädtischen Lagen Lebensqualität belegt.
Für den nach Innen orientierten Bereich ist ein „Annähern“ an den Grünraum
vorgesehen. Grundprinzip ist hier die bauliche Abtreppung (s. Leitprojekt), in
welcher Ausführung und Ausprägung wird zu entwickeln sein.
In Zusammenhang damit stehend stellt auch die Umsetzung des Themas
"Hängende Gärten" eine gestalterische und technische Herausforderung dar.
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Freiflächen im EG
Die Wohnanlage ist so zu planen, dass zu ebener Erde entsprechend
geeignete Freiflächen verbleiben. Einerseits für die den Wohnungen
zugeordneten Wohnungsgärten (wenn möglich über einen Grünanteil von ca. 15 - 20 %
der Wohnnutzfläche hinaus) und befestigte Sitzplätze ( mind. 6 m² ), anderseits für
allgemein nutzbare Flächen und einen anteilig auf jedem der Bauplätze unter
zubringenden Kleinkinderspielplatz (mind. 150 m² groß).
Der übrig bleibende Teil der gesetzlich vorgeschriebenen Kinderspielplatzfläche
kann in der „Grünen Mitte“, dem Park der Gesamtanlage – gemeinsam in einer
großen, durchgehend gestalteten Fläche für alle Wohnbaugenossenschaften
nutzbar – untergebracht werden.
Auf einen qualitativ hohen Wert der Außengestaltung ist unbedingt Bedacht
zu nehmen.
Hängende Gärten / Freiflächen ab 1.OG:
Ausgehend vom Park, der „Grünen Mitte“ des Gesamtareals, ist die
Ausbreitung des Grüns in die privaten Bereiche zu ziehen. In Analogie zum
Typus eines Reihenhauses ist das Bestreben, die Vorteile des Eigengrüns
dieser Wohnform auf den Geschoßwohnungsbau zu übertragen.
Die horizontalen, wohnungszugeordneten Freiflächen (üblicherweise Balkon,
sowie die obersten Gebäudedecken sind in ein allumfassendes
Grünraumkonzept mit einzubeziehen.
Gleichfalls dazu gehört auch, in Abhängigkeit von Lage und Ausrichtung der
Fassadenfront umfangreich vertikales Grün zu schaffen, welches sich
entlang an vertikal verlaufenden Baustrukturen entwickelt, wurzelnd im eigenen,
dem Wohnbereich vorgelagerten Grün, dem Erdreich auf Erdgeschoßniveau
oder dem Dachgrün.
Jeder Wohnung sind ( begrünte und befestigte ) Freiflächen im Gesamtausmaß von
ca. 15 – 20% der Wohnnutzfläche zuzuordnen.
Jede dieser Freiflächen ist im Ausmaß von mind. 10 % der Wohnnutzfläche
begrünt auszuführen, der befestigte Anteil soll zusätzlich mind. 6 m² betragen.
Terrasse, Loggia)
In begründeten Ausnahmefällen können begrünte Freiflächen von mehreren
Wohnungen zusammen (dem jeweiligen Geschoß zugeordnet) ausgebildet werden.
Die Vegetationstragschicht für begrünte Terrassen, Loggien und Balkone hat
mind. 30 cm zu betragen.
Den obersten Abschluss bilden grasbewachsene, bepflanzte Dächer, auf
welchen der Hausgemeinschaft allgemein oder eventuell privat nutzbare
Grünflächen zur Verfügung stehen.
Die Umsetzung der hängenden Gärten darf jedoch keine nachteilige
Auswirkung, auf die Erreichung von möglichst ökonomischen Errichtungsund Nutzungskosten zur Folge haben.
Eine mögliche thermische Trennung der hängenden Gärten wäre
wünschenswert. ( z.B. vorgestellte Loggien mit Grünfläche )
18
Architektonische Vielfalt,
jedes Baufeld eine eigenständige architektonische Lösung:
Das Geviert/der Baublock ist mit starkem architektonischem Ausdruck
auszubilden, welcher sowohl die innovative Behandlung der speziellen Lage
überzeugend darstellt, als auch bzw. gerade deswegen, städtebaulich und
gestalterisch signifikante Identifikationsmerkmale als
Alleinstellungsmerkmal bietet.
Abgeleitet aus den generellen Prämissen sollen die Themen Lärmschutz und
Grüngestaltung „Hängende Gärten“ (über die Geschoße horizontal und vertikal
verlaufendes Grün) zu eigenständiger Formensprache (im besten Fall zu Typologien) auf
jedem Baufeld führen.
Ziel ist, dass durch die identitätsstiftende Behandlung jedes Baufeldes
differente Alleinstellungsmerkmale entstehen und so als Ergebnis eine
Vielfältigkeit in den Lösungsansätzen erreicht wird.
D.6 Konzeption der Wohneinheiten:
In Hinblick auf die unterschiedlichen Haushaltstypen (Alleinerziehende, junge und
alte Alleinlebende bzw. Paare, Kleinfamilien und Singles) müssen die Wohnungen
möglichst vielfältig nutzbar sein.
Die Wohnungen sollten aus variabel nutzbaren Zimmern bestehen, so
dass sie unterschiedlichen Bedürfnissen in wechselnden Lebenssituationen
entsprechen. Nach Möglichkeit ist das Bad natürlich zu belichten bzw. zu
belüften.
Da es sich um geförderte Mietwohnungen handeln soll, ist unbedingt im
Entwurf auf niedrige Errichtungs- und spätere Folgekosten zu achten.
Aufgrund der erforderlichen Wirtschaftlichkeit wird gewünscht die maximal angegebene Gesamtgeschossfläche von 9000m² zu erreichen, und ein
Maximum an Wohnungen unterzubringen sowie die Anzahl der Stiegenhäuser
und Lifte als auch die Gangflächen so gering als möglich zu halten.
Der Entwurf soll aus
30%
55%
15%
2-Raumwohnungen (55-60m² zuzügl. Freiflächen)
3-Raumwohnungen (75-80m² zuzügl. Freiflächen)
4-Raumwohnungen (85-90m² zuzügl. Freiflächen)
bestehen.
Als Freiflächen werden Terrassen, Loggien und Balkone angesehen.
(Ausführung lt. Punkt D.5. Planungsziel)
19
2 Zimmer Wohnungen :








Vorraum
Abstellraum
Bad
(Ausstattung mit Badewanne, Dusche, Waschbecken, Platz für
Waschmaschine)
WC
(Möglichkeit zum Umbau auf behindertengerecht in Verbindung mit
dem Bad muss möglich sein.)
Küche (Küche oder Kochnische, muss kein eigener Raum sein)
Wohnzimmer
Schlafzimmer
Loggia oder Balkon oder Terrasse
3 Zimmer Wohnungen :









Vorraum
Abstellraum
Bad
(Ausstattung mit Badewanne, Dusche, Waschbecken, Platz für
Waschmaschine)
WC
(Möglichkeit zum Umbau auf behindertengerecht in Verbindung mit
dem Bad muss möglich sein.)
Küche (Küche oder Kochnische, muss kein eigener Raum sein)
Wohnzimmer
Schlafzimmer
Kinderzimmer
Loggia oder Balkon oder Terrasse
4 Zimmer Wohnungen :










Vorraum
Abstellraum
Bad
(Ausstattung mit Badewanne, Dusche, Waschbecken, Platz für
Waschmaschine)
WC
(Möglichkeit zum Umbau auf behindertengerecht in Verbindung mit
dem Bad muss möglich sein.)
Küche (Küche oder Kochnische, muss kein eigener Raum sein)
Wohnzimmer
Schlafzimmer
Kinderzimmer
Kinderzimmer
Loggia oder Balkon oder Terrasse
Bei der Planung der Wohnungen ist auf die Lärmentwicklung seitens der Westbahn Rücksicht zu nehmen.
Da das Projekt mit Geldern der OÖ Landesregierung errichtet wird, ist der
diesbezüglich vorgegebene Kostenrahmen unbedingt einzuhalten.
D.7
Konzeption der Nebenräume / Tiefgarage:

Für die Wohneinheiten sind die entsprechenden Stellplätze
in der Tiefgarage zu berücksichtigen.
Die Tiefgaragenein- bzw. Ausfahrten sind gemäß der Darstellung des
Leitprojektes zu konzipieren. (schwarze Pfeile) !
Für jede Wohneinheit ist ein Kellerabteil vorzusehen.
Nebenräume lt. Bauordnung
Überdachter Fahrradabstellbereich
(1 Stellplatz pro Wohnung)



Je angefangener 50m² Nutzfläche ist ein Stellplatz einzuplanen.
Mindestlänge und Mindestbreite pro Stellplatz (2m x 0,7m ),
Ab 5 Stellplätzen sind diese zusätzlich zu überdachen.



Wäscheplatz
Müllplatz
Haustechnikraum, Fernwärmeübergabestelle
(Die Technikräume sollen an den jeweiligen Straßenseiten untergebracht werden.)

Verwaltungsraum
20
D.8
Konzeption der Freiflächen- und Grünraumgestaltung:




D.9
Für die Müllentsorgung sind entsprechende Müllsammelplätze
vorzusehen.
Kleinstkinderspielplatz (min 150m²)
Die Zufahrtsmöglichkeit für Einsatzfahrzeuge muss gewährleistet sein.
Die Begrünungen sind gemäß dem Bebauungsplan bzw. dem
Planungsziel Pkt. D5 zu berücksichtigen.
Lärmsituation :
Auf die Lärmentwicklung seitens der Westbahn ist beim Entwurf Rücksicht zu
nehmen. Die nachstehende Darstellung verdeutlicht die Gesamtschallbelastung
durch Strasse und Schiene.
A-bew. Beurteilungspegel bis
Beurteilungspegel Nacht; Summe umliegende Hauptstraße und Schiene
(Blick Richtung NO)
D10 Zu beachten:

Oberösterreichische Baugesetze und Verordnungen sowie einschlägige
ÖNORMEN (z.B. B 1600)

Einhaltung der Vorgaben der OÖ Wohnbauförderung

Planungsgrundsätze für barrierefreies Bauen ÖNORMEN B1600 in der
geltenden Fassung - Musskriterien lt. OÖ Wohnbauförderung

Einhaltung der von der OÖ Wohnbauförderung geforderten energetischen Mindeststandards. ( Niedrigstenergiebauweise )

ÖNORMEN B 2607 (Spielplätze) in der geltenden Fassung
21
D11 Angrenzende Projekte:
Das Gesamtareal wird durch 7 bzw. 8 Bauträger auf Basis von
Architekturwettbewerben entwickelt. Unterschiedliche Gebäudetypen
werden dadurch für eine attraktive Gesamtanlage sorgen trotzdem sind
die jeweiligen Anschlüsse zwischen den Bauträgern aufeinander
abzustimmen.
Zur Harmonisierung der Projekte wird die nachstehende Perspektive,
Grundriss und Modellfotos die den Abschluss des LAWOG Projektes
aufzeigen, als Information zur Verfügung gestellt.
Seitens der FAMILIE können noch keine Anhaltspunkte zur Verfügung
gestellt werden, da dieses Projekt sich ebenfalls aktuell in der
Wettbewerbsphase befindet.
Visualisierung Hertl Architeken (Basis Wettbewerb)
Grundriss Erdgeschoss ( Basis 1. Vorabzug zur Einreichplanung )
22
Modellfoto Parkseite ( Basis Wettbewerb )
Modellfoto Straßenseite ( Basis Wettbewerb )
E
Beilagen:
E1
Vorentwurfsdatenblatt
E2
Baukosten (Schätzkosten)
E3
Bebauungsplan+ zusätzliche Erläuterungen
E4
Grundteilungsplan
E5
Lage und Höhenplan
E6
Projektplan-Aussenanlagen
E7
Panorama-Aufnahme
23
24
25
ARCHITEKTURWETTBEWERB - AREAL FRACHTENBAHNHOF
Gesamtkosten ( Schätzkosten )
BEILAGE E2
KOSTENBEREICHE
0 GRUND
1 AUFSCHLIESSUNG
Errichtungskosten
2 BAUWERK - ROHBAU
3 BAUWERK - TECHNIK
4 BAUWERK - AUSBAU
5 EINRICHTUNG
6 AUSSENANLAGEN
7 HONORARE
8 NEBENKOSTEN
9 RESERVE
SUMME GESAMTKOSTEN
Seitens der Wettbewerbsteilnehmer sind die Kostenbereiche 1-9 ( Errichtungskosten ) mit Ausnahme des Kostenbereiches 5 (Einrichtung) auszufüllen.
Zur Unterstützung werden für die nachstehenden Kostenbereiche Richtwerte in % der Baukosten
bekannt gegeben.
Kostenbereiche : 1 AUFSCHLIESSUNG 0,06%
7 HONORARE 12,46%
8 NEBENKOSTEN 4,39%
26
BEILAGE E3
27
ACHTUNG ! KEIN MAßSTAB !
28
29
30
31
32
BEILAGE E3
zusätzliche Erläuterungen
Die GGF entspricht jener Fläche, die als Grundlage für die Berechnung der GFZ dient.
(Zählerwert/ohne durch das Nettobauland geteilt zu sein!)
Die Grundlagen für die Heranziehung der einzubeziehenden Flächenausmaße ergeben
sich aus dem nachstehenden AV 7 der Stadt Linz.
Geschoßflächenzahl (GFZ) – Berechnungen;
Stand Juli 2011
1.
AV 7
Dachgeschoß, Dachraum, zurückgesetztes Geschoß:
Dachgeschoße sind auf die GFZ jedenfalls anzurechnen.
Zurückgesetzte Geschoße sind als echte Vollgeschoße jedenfalls auf die GFZ anzurechnen
2.
Emporen (-ebene/n):
Emporen sind balkonartige Ausbauten in der Regel eines Dachraums oder Dachgeschoßes. Ausgehend
von dieser Ausformung hat die Empore tatsächlich nach unten, also dem überbauten Dachraum oder Dachgeschoß, offen in Erscheinung zu treten. In dieser Ausformung sind sie nicht auf die GFZ anzurechnen.
Diese Voraussetzungen sowie die Festlegung eines Bebauungsplanes, einen max. 50 %igen Ausbau der
sonst theoretischen Emporenebene zuzulassen, sind im Rahmen der Bauberatung und späteren Beurteilung restriktiv auszulegen.
3.
Wintergärten:
Wintergärten sind generell, unabhängig von ihrer Bauart, auf die GFZ anzurechnen. Nur angebaute Glashäuser, ohne jede Verbindung zum Hauptgebäude, werden – als Nebengebäude - nach wie vor nicht eingerechnet.
4.
Stiegenhäuser und Aufzüge,
Stiegenhäuser sind geschoßweise bzw. split-level-bezogen anzurechnen. Das bedeutet, dass gleichsam pro
(über dem Gelände liegendem) Geschoß je eine „fiktive“ Geschoßdecke durchzuziehen und anzurechnen
ist.
Bei Aufzügen ist alleine die davon bedeckte Grundfläche einmal auf die GFZ anzurechnen.
5.
Loggien, Laubengänge
Loggien sind jedenfalls voll anzurechnen.
Laubengänge sind nur insoweit nicht auf die GFZ anzurechnen, als sie über den Grundriss des Gebäudes
vorspringen. Wesentlich ist aber, das der eigentliche Charakter als Laubengang gewahrt bleibt. So wären
bspw. über alle Geschoße vorspringende „Laubengänge“, die gleichsam nur mehr eine vorgehängte „durchlöcherte“ (nach vorne nur mehr wenig offene) Fassade darstellen, auch auf die GFZ anzurechnen.
6.
Terrassen, Balkone:
Sind auf die GFZ nicht einzurechnen.
Sie müssen aber gestalterisch und definitorisch eindeutig als Terrassen und Balkone erkennbar sein.
7.
Vollwärmeschutz, hinterlüftete Fassaden:
Maßgeblich für die Berechnung der GFZ sind die Außenkanten des Gebäudes. Vollwärmeschutz, hinterlüftete Fassaden oder Vergleichbares sind daher auf die GFZ anzurechnen.
8.
Gaupen im Zusammenhang mit einem ausgebauten Dachraum, Dachräume:
Sind nicht auf die GFZ anzurechnen
Grundsätzlich wird hinsichtlich der Ausführung von Gaupen festgestellt, dass sie definitiv nur als Dachaufbauten ausgeführt werden dürfen, d.h. die Dachhaut nur jeweils in der Dachgeschoß- oder Dachraumebene
bzw. der Emporenebene durchbrechen dürfen.
9.
Dachgeschoße, gaupenähnliche Konstruktionen über 8. hinaus:
Sind auf die GFZ anzurechnen;
33