Der Bürgermeister
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Der Bürgermeister
Der Bürgermeister Gemeindeverwaltung Bönen Postfach 12 41 59194 Bönen Fachbereichsleitung Auskunft Frau Potthoff Zimmer 410 Fon 02383 933-251 Fax 02383 933-2519 barbara.potthoff @boenen.de Mein Zeichen 25.11.2015 ___ Pressemeldung vom 25. November 2015 Anschrift Gemeindeverwaltung Bönen Am Bahnhof 7 59199 Bönen Unterbringung von Flüchtlingen in Bönen o Fon 02383 933-0 Fax 02383 933-119 Mail [email protected] Internet www.boenen.de Gemeinde setzt auf Integration statt Isolation Bönen. Die Unterbringung von Flüchtlingen und deren Betreuung war und bleibt die größte gesamtstaatliche Herausforderung dieser Tage. Auch die Gemeinde Bönen stellt sich dieser Aufgabe. Sie kümmert sich seit Monaten um die Unterbringung und Integration der rund 220 zugewiesenen Flüchtlinge und bereitet sich gleichzeitig auf für 2016 erwartete neue Zuweisungen vor. Bankverbindungen Sparkasse Bergkamen-Bönen BLZ 410 518 45 Kto.-Nr. 100 090 0 IBAN: DE71410518450001000900 BIC: WELADED1BGK Volksbank Bönen ___ Zur Erinnerung: Im Oktober 2015 wurde die ehemalige Ermelingschule inklusive Sporthalle vom Kreis Unna als Notunterkunft für maximal 200 Flüchtlinge bereitgestellt und wird seitdem über das Deutsche Rote Kreuz, Kreisverband Unna, betrieben. Die 200 Unterbringungsplätze wurden der Gemeinde bei der Berechnung der Zuweisungszahlen angerechnet. Für das Jahr 2016 wird derzeit auf Grundlage des Königsteiner Schlüssels (er regelt jedes Jahr neu die Aufnahmequote für jedes Land, jede Kommune) mit der Zuweisung von weiteren rund 270 asylsuchenden Menschen gerechnet. Für sie gilt es, menschenwürdige Unterkünfte zu schaffen und dabei die Unter- BLZ 410 622 15 Kto.-Nr. 143 001 01 IBAN: DE03410622150014300101 BIC: GENODEM1BO1 Postbank Dortmund BLZ 440 100 46 Kto.-Nr. 803 684 67 IBAN: DE64440100460080368467 BIC: PBNKDEFF Öffnungszeiten: Rathaus Mo. + Di. + Mi. + Do.: 08.30 – 12.30 und 13.30 – 15.30 Freitags: 08.30 – 12.30 Bürger Büro Mo. + Di.: 08.00 – 12.30 und 13.30 – 16.00 Mi. + Fr.: 08.00 – 12.30 Donnerstags: 08.00 – 12.30 und 13.30 – 18.00 Standesamt Mo. – Fr.: 08.00 – 12.30 An jedem 1. und 3. Donnerstag im Monat von 16.00 – 18.00 Fachteam Soziales Mo. + Di. + Do. +Fr.: 08.30 – 12.00 Mittwochs: geschlossen Donnerstags: 13.30 – 15.30 Seite 1 von 5 Der Bürgermeister Gemeindeverwaltung Bönen Postfach 12 41 59194 Bönen bringung in Zelten zu vermeiden. Mehr noch: Da viele der zugewiesenen Flüchtlinge voraussichtlich dauerhaft bleiben werden, will die Gemeinde sie von Anfang an bestmöglich integrieren statt sie zu isolieren, zu separieren oder gar zu ignorieren. Von diesem Grundsatz geleitet, sucht die Gemeindeverwaltung Räume, die sich baulich eignen und die sich im übertragenen wie wörtlichen Sinne „in der Mitte der Gemeinde“ befinden, also den Boden für „Integration durch Nähe“ schaffen. Strategie zur Unterbringung und räumlichen Integration von zugewiesenen Flüchtlingen ___ Die Strategie der Gemeinde Bönen ruht auf verschiedenen Säulen, die die notwendige Flexibilität, die zeitlichen Anforderungen und die Frage der humanitär vertretbaren Unterbringung berücksichtigen: Unterbringung von Flüchtlingen in Bönen o Säule 3 Säule 1 Säule 2 Gemeindeeigene Unterkünfte Anmietung von Wohnungen Aktivierung gemeindeeigener Liegenschaften Säule 6 Säule 4 Säule 5 Ankauf von Immobilien Neubau von Unterkünften ___ Neubau von Wohnungen bzw. öffentlich geförderter Wohnungsbau Säule 1: Gemeindeeigene Unterkünfte Die Gemeinde verfügt über zwei Unterkünfte am Billy-Montigny-Platz und Am Nordkamp, die zusammen rund 130 Menschen ein Zuhause bieten. Beide Einrichtungen sind zurzeit belegt und bieten daher keine weiteren Kapazitäten zur Unterbringung. Öffnungszeiten: Rathaus Mo. + Di. + Mi. + Do.: 08.30 – 12.30 und 13.30 – 15.30 Freitags: 08.30 – 12.30 Bürger Büro Mo. + Di.: 08.00 – 12.30 und 13.30 – 16.00 Mi. + Fr.: 08.00 – 12.30 Donnerstags: 08.00 – 12.30 und 13.30 – 18.00 Standesamt Mo. – Fr.: 08.00 – 12.30 An jedem 1. und 3. Donnerstag im Monat von 16.00 – 18.00 Fachteam Soziales Mo. + Di. + Do. +Fr.: 08.30 – 12.00 Mittwochs: geschlossen Donnerstags: 13.30 – 15.30 Seite 2 von 5 Säule 2: Anmietung von Wohnungen Bereits frühzeitig hat die Verwaltung, insbesondere zur Unterbringung von Familien, Wohnungen am privaten Markt angemietet. Insgesamt sind zurzeit elf Wohnungen angemietet, weitere sechs sollen im Dezember angemietet werden. Rund 80 Personen können in den Wohnungen untergebracht werden. Die Anmietung wird auch als nachhaltige Strategie gesehen, da eine langfristige Unterbringung in Sammelunterkünften nicht sinnvoll ist und daher Wohnraum dringend gebraucht wird. Säule 3: Aktivierung gemeindeeigener Liegenschaften Deshalb wurde in einem ersten Schritt das Wohnhaus Am Bahnhof 7, das bereits entmietet war und 2016 abgerissen werden soll, ertüchtigt und als Unterkunft hergerichtet. Insgesamt sind dort aktuell 36 Flüchtlinge untergebracht. Im zweiten Schritt wurde der Verwaltungscontaineranbau (rund 280 qm) des Rathauses leergezogen. Bis voraussichtlich 02.12.2015 werden die Container am Rathaus ab- und Am Nordkamp wieder aufgebaut werden. Ergänzt wird diese Raumgewinnung durch eine befristete Anmietung von 4 Sanitärcontainern mit Duschen und Toiletten (je 2 für Frauen/Männer), welche voraussichtlich am 09.12.2015 aufgebaut werden. Damit entsteht eine Unterkunft für 30 bis 40 Menschen. ___ o Darüber hinaus ist für 2016 die Umnutzung der ehemaligen Sauna/Kleinschwimmhalle geplant, die sich aufgrund der zahlreich vorhandenen Duschen und Toiletten und den notwendigen Ergänzungsräumen für eine Unterbringung von Flüchtlingen eignet. Das Schwimmbad hat dabei allein eine Fläche von rund 340 qm. Die mögliche Aufnahmekapazität wird, je nach Aufteilung, mit maximal 80 Plätzen eingeschätzt. Säule 4: Ankauf von Immobilien Mit Blick auf die Ende 2015 / Anfang 2016 voraussichtlich wieder neu beginnende Zuweisung von Flüchtlingen, müssen weitere Unterkunftsmöglichkeiten gefunden werden. Die Gemeinde beobachtet daher permanent den Immobilienmarkt mit besonderem Blick auf größere und geeignete Immobilien. ___ Es wurden sowohl Objekte in der Zwangsversteigerung, als auch Leerstände in der Gemeinde (u.a. in den Industriegebieten) hinsichtlich ihrer Nutzbarkeit als Flüchtlingsunterbringung geprüft. Insbesondere mit Blick auf eine kurzfristige Nutzbarkeit stellte sich bei den Prüfungen lediglich ein Objekt als geeignet dar: ehemalige Gaststätte Höing Das ursprünglich dort geplante Wohnungsbauprojekt ist nach Aussage des bisherigen Eigentümers nicht zu Stande gekommen, so dass die Gemeinde nach dem entsprechenden politischen Beschluss im Haupt- und Finanzausschuss am 19.11.2015 das Objekt am 24.11.2015 käuflich erwerben konnte. Die Gemeinde hat das Objekt im Vorfeld besichtigt. In Abstimmung mit der Bauaufsicht beim Kreis Unna und dem Brandschutz bestehen keinerlei Bedenken gegen die Nutzung. Das Gebäude besteht aus vier großen (Fremden-)Zimmern, einem Appartement mit drei Zimmern und Küche, einem großen Saal sowie dem Gaststättenbereich. Der Saal bietet bei einer Aufteilung mit „Privatsphäre“ Platz für etwa 40 Personen mit Erweiterungsmöglichkeiten. Es ist eine große Küche vorhanden und es gibt nutzbare Nebenräume, Seite 3 von 5 beispielsweise zur Nutzung als Aufenthaltsraum oder für Kinder. Sanitärräume mit mehreren Toiletten sind vorhanden, Duschen müssen nachgerüstet werden. In den Fremdenzimmern und dem Appartement können mehrere Familien untergebracht werden, da die Räumlichkeiten recht großzügig aufgeteilt sind. Das Grundstück hat eine Gesamtgröße von 1.443 qm, so dass insbesondere für Kinder eine Außenfläche zum Spielen vorhanden ist, ohne auf die Straße und somit in den Verkehr zu geraten. Aus Sicht der Gemeindeverwaltung handelt es sich um ein gut geeignetes Objekt. Sowohl der allgemeine Zustand, als auch die mögliche Raumaufteilung mit notwendiger Belichtung und mit zu gestaltender „Privatsphäre“ sowie die vorhandenen Außenflächen haben mehr den Charakter eines normalen Wohngebäudes als den einer Notunterkunft. Nach den derzeitigen Planungen sollen bevorzugt Familien in „Familienzimmern“ untergebracht werden. Eine enge Belegung wie z.B. in der Notunterkunft in der Ermelingschule ist zum aktuellen Zeitpunkt nicht geplant. ___ Abgesehen von der Gaststätte steht in Bönen derzeit ein Reiheneckhaus zum Verkauf, dessen Eignung noch geprüft wird. Säule 5: Neubau von Unterkünften Da einige der oben genannten Unterbringungsmöglichkeiten nicht dauerhaft zur Verfügung stehen bzw. bewusst nur zeitlich befristet genutzt werden sollen, hält die Verwaltung einen Neubau für notwendig und nachhaltig sinnvoll. o Dieser Neubau soll auf der Fläche Am Nordkamp und mit Blick auf die zeitliche Komponente in Holzbauweise erfolgen. Hierzu liegt bereits ein konkretes Angebot vor. Das geplante Gebäude könnte dauerhaft etwa 70 Flüchtlinge aufnehmen; bei Engpässen besteht die Möglichkeit einer kurzfristig höheren Belegung. Die kreiseigene Unnaer Kreis-Bau und Siedlungsgesellschaft (UKBS) hat bereits signalisiert, dass sie die Baumaßnahme übernehmen und das Gebäude an die Gemeinde vermieten würde. Allerdings sind hier zunächst noch einige Formalitäten zu klären. Sollte ein Neubau mit der UKBS nicht realisierbar sein, wäre ein Bau durch die Gemeinde selbst zu prüfen, da aktuell günstige Sonderdarlehen (NRW Bank) zur Verfügung stehen. ___ Säule 6: Neubau von Wohnungen bzw. öffentlich geförderter Wohnungsbau Langfristig ist es notwendig, für die Asylbewerber, die in Bönen bleiben können, geeignete Wohnungen bereitzustellen. Neben dem Angebot am Markt, welches bereits aktuell in die Nutzung einbezogen ist, hält die Verwaltung den Neubau von Wohnungen u.a. für Flüchtlinge bzw. die Schaffung von preisgünstigem öffentlich gefördertem Wohnraum auch für Bürgerinnen und Bürger mit vergleichsweise kleinem Einkommen für dringend erforderlich. Hierzu sollen zeitnah weitere Gespräche mit der UKBS geführt werden. Beteiligung und Information der Bönener Bevölkerung Die Bönener Bevölkerung hat sich bislang als offen und hilfsbereit gezeigt. Das wurde insbesondere bei der sehr kurzfristig einberufenen Bürgerversammlung anlässlich der Belegung der ehemaligen Ermelingschule als Notunterkunft des Kreises deutlich. Seite 4 von 5 Weil Information und transparentes Handeln ein gutes Mittel gegen Vorurteile sind, setzt die Gemeinde auch bei der Umsetzung der genannten Planungen auf Offenheit und Beteiligung. So wird die Bevölkerung bei den anstehenden Umnutzungsmaßnahmen der Gaststätte Höing und der ehemaligen Sauna/Kleinschwimmhalle, zu einer Besichtigung in beiden Örtlichkeiten während der Herrichtungsphase bzw. nach Fertigstellung (vor Bezug) eingeladen werden. Bei diesen Terminen können sich interessierte Bönener und künftige Nachbarn direkt vor Ort ein Bild davon machen, wie die Unterbringung aussehen wird, sie können an einem Informationsstand der Gemeinde den Beteiligten Fragen stellen und natürlich auch ihre Hilfe anbieten. Wegen der Umnutzung von Sauna/Kleinschwimmhalle fand bereits am 25.11.2015 eine Information der Schulleitungen des Marie-Curie-Gymnasiums und der Humboldt-Realschule gemeinsam mit den jeweiligen Elternpflegschaftsvorsitzenden und Schülervertretern der Schulen statt. Aufgrund der unmittelbaren Betroffenheit hat die Gemeinde hier ihr besonderes Augenmerk auf eine persönliche Kontaktaufnahme gelegt, bei der vor allem Eltern und Schüler als unmittelbar Betroffene beteiligt werden sollten. ___ Sobald die Arbeiten in den Örtlichkeiten aufgenommen werden, wird ein erster Besichtigungstermin festgelegt und öffentlich mitgeteilt. Sicherheit Die Gemeinde prüft derzeit erforderliche Maßnahmen u.a. im Bereich Sicherheit, beispielsweise durch eine o • • • • Verlegung des Tores zum Schulhof des Marie-Curie-Gymnasiums und der HumboldtRealschule Verlegung des Einganges der Kleinschwimmhalle Einzäunung des Hinterhofes der Gaststätte Höing oder die Erforderlichkeit des Einsatzes von Sicherheitspersonal Hierzu sind Gespräche mit dem Deutschen Roten Kreuz als Betreiber einiger Notunterkünfte im Kreis Unna geplant, da das DRK über zahlreiche Erfahrungen bei der Flüchtlingsbetreuung verfügt. ___ Nach Aussagen der Kreispolizeibehörde Unna gibt es bislang keine bzw. nur geringe Probleme in und mit Flüchtlingsunterkünften. Dennoch weiß die Gemeinde um die Sorgen der Anwohner und wird diese bei ihren Abwägungen mit einbeziehen. Seite 5 von 5