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Gemeindevertretung Birkenwerder BESCHLUSS 'I/ Status: öffentlich Einreicher: DER BÜRGERMEISTER Beal'beitender Amtsbel'eich: Bauamt Titel: Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans NI', 30 "Birkenwerder Ost" entsprechend § 31 (2) BauGB Bauvorhaben Hubertusstraße 30 (Klinikerweiterung West') Beschlusstext: Die Gemeindevertretung beschließt dem Antrag der Asklepios-Klinik auf Beft·eiung nach § 31 (2) BauGB fiir das geplante Bauvorhaben Hubettusstraße 30 stattzugeben, Die Abweichung ist städtebaulich vettretbar und die Durchftihrung des Bebauungsplans wtirde zu einer offenbar nicht beabsichtigten Hätte ftihren, Die unmittelbar betroffenen NachbargrundstUcke sind im Planungsprozess zu beteiligen. Alle ftir das Bauvorhaben erforderlichen Stellplätze sind auf dem Grundsttick anzuordnen und vertraglich zwischen der Gemeinde uud dem Bauherren zu sichern. Dem Bauherrn soll damit die Möglichkeit weiterfiihrender Investitionen zur Standortsicherung eingeräumt werden. Behandlung in den Ausschtissen Hauptausschuss Ortsentwicklung Soziales Finanzausschuss am 20,01.2009 06,01.2009 Ergebnis ja 5 4 Abgeordnete nein enthalten 0 3 I 0 Wirtschaftliche Auswirkungen: künftige Haushaltsjahre: Stellungnahm en: Hauptausschuss: 20.01.09: Ortscntwicklungsausschuss: 06.01.09: 5 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen 3 Stimmenthaltungen 4 Ja-Stimmen, I Nein-Stimme o Stimmenthaltungen Sozial ausschuss: Finanzallsschnss: Verwaltung: Ausgaben: Außerplanmäßig/iibcrplanmäßig Mehrcinnahmen: Mindcrausgaben: RH-Stelle: Abstimm ungsergebnis: Gesetzliche Zahl der Gremiumsmitglieder: 19 Zahl der anwesenden Gremiumsmitglieder: 16 Davon stimmberechtigt: 15 Ja-Stimmen: 14 Nein-Stimmen: 0 Stinllncnthaltungen: Ungültige Stimmen: o ........................... ;:/. ..................... . Datum Heiko Friese /ci vorsitzende:;;t'emeindevertretu ng ANTRAG AUF BEFREIUNG ZUM BAUVORHABEN: "KLINIKERWEITERUNG WEST" ,/ /, -" ..., '('~·-~:~:':i"t:k'lr~~2.) I ( 1'5Ji2 (if' Gl1Z ff.r1c " ti~"2if1.,:;{'il' BestandlAbriss: rot '9I~kenl'lzeiDhnet m. . k~rh/'>tr';t~r Neubau: schwarog'ekerlnzeichnet 115-'54 7 aldü<~tlJi'f';?I'·~rJ~'--- KLINIKERGÄNZENDE EINRICHTUNGEN ASKLEPIOS KLINIK BIRKENWERDER INHALT 1. 2. 3. 4. Ausgangssituation Gründe für eine Befreiung von den Festlegungen des B-Plan Nr. 30 Nutzungskonzept Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 30 1. AUSGANGSSITUATION Die Asklepios Klinik Birkenwerder ist eine Fachklinik für Orthopädie, Diabetologie, Gefäßchirurgie und Plastisch-Ästhetische Chirurgie. Die Klinik verfügt über 175 akutstationäre Betten und beschäftigt rund 300 Mitarbeiter, deren Anzahl in den letzten 8 Jahren verdoppelt wurde. Das Klinikareal an der Hubertusstr. 12-22 wurde seit 1997 kontinuierlich aufgewertet und erweitert. Nach Vollendung des derzeit in Vorbereitung befindlichen 3. Bauabschnittes wird schließlich auch der alte Gebäudebestand komplett saniert sein. Insgesamt haben der Bund, das Land Brandenburg und Asklepios mittlerweile am Standort Birkenwerder 40 Mio. € investiert. Die Asklepios Klinik Birkenwerder gehört bereits heute zu den modernsten Kliniken im Großraum Berlin. Auch innerhalb des Asklepioskonzerns gilt die Asklepios Klinik Birkenwerder als Musterklinik. Zur weiteren Standortsicherung beabsichtigt die Asklepios Klinik Birkenwerder klinikergänzende Einrichtungen am Standort Birkenwerder zu entwickeln. Insbesondere sollen weitere Therapieeinrichtungen und Praxen im geplanten Neubauvorhaben der Asklepios Klinik neu errichtet werden. '( (' Das künftige Areal der klinikergänzenden Einrichtungen erstreckt sich auf 4 Grundstücken entlang der Hubertusstraße / Straße am Krankenhaus. Die Grundstücksfläche der 4 Flurstücke 14, 15, 17 und 18 beträgt zusammen 3.570 m2 • Das in Rede stehende Areal liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 30 der Gemeinde Birkenwerder. Dieser Bebauungsplan zielt auf Einfamilienhaus-Bebauung einer Gartenstadt im Umland von Berlin ab. Gegenwärtig schließt er die geplanten klinikergänzenden Einrichtungen für die Asklepios Klinik Birkenwerder jedoch teilweise aus. Um in dieser Situation Investitionsklarheit zu erhalten, wird nachfolgende Bauvoranfrage in Verbindung mit der Bitte auf Erteilung einer Befreiung vom B-Plan Nr. 30 gestell~ ... ,.__ ._... _, ___ .. ,. .____ .. 2. Gründe für eine Befreiung von den Festlegungen des B-Plan Nr. 30 ,;~, Vorab: Die betroffenen Festsetzungen sind im B-Plan Nr. 30 Punkt 1.2.1 (Grundfläche baulicher Anlagen) und Punkt 2 (2) (Bauweise und bebaubare Grundstücksfläche) vermerkt. Die erforderlichen Befreiungen sind somi.!...ß.usschließlich planungsrechtlicher Natur. Die im B-Plan geforderte GRZ wird in jedem Falle eingehalten bzw. sogar unterschritten. f ~~.} lst~Stand: Die Asklepios-Klinik verfügt an diesem Standort über 4 zusammenhängende Grundstücke mit einer Gesamtfläche von ca. 3.570 m 2 • Es soll ein Gebäude für klinikergänzende Einrichtungen mit ca. 1.000 m 2 Geschoßfläche (verteilt auf 2-3 Etagen) errichtet werden. Laut B-Plan Nr. 30 dürfen - als zusätzliche Einschränkung (Punkt 2.2) jedoch - pro Grundstück / Flurstück max. 150 m 2 auf der jeweiligen Grundstücksfläche überbaut werden. Auf Grundstücken mit Bestandsgebäuden und in Ausnahmefällen sogar bis zu 200 m2 • Geht man nun davon aus, dass somit je unbebautes Flurstück/Grundstück die vollen 150 m 2 Gebäudegrundfläche ausgeschöpft werden könnten (und für das Bestandsobjekt 200 m 2 ), dann ergibt sich rein rechnerisch für die gesamten Asklepios Grundstücke eine zu überbauende Grundfläche von ca. 650 m 2 • Dies entspriGA einer GRZ von ca. 0,18. Bei dem geplanten Vorhaben werden jedoch nur ca 460 - 500 m Gebäudegrundfläche erreicht. r--_ _ _ _ _ __ ~ Argumente für eine Befreiung von den Festsetzungen des B-Plan Nr. 30: Unabhängig vom Vorgenannten ist die Zuordnung dieser Flurstücke sicherlich eher zu den nicht den B-Plan Nr. 30 umfassenden - Bereichen "Gesamtschule" und "Klinik" zuzurechnen, denn dem eigentlichen Geltungsbereich, insbesondere die Wohnbebauung Richtung KarlMarx-Straße. Insofern ist planungsrechtlich der räumliche Zusammenhang wohl eher mit der Klinik (und der Gesamtschule) selbst zu sehen, da die "optischen Auswirkungen" des Neubauvorhabens fast ausschließlich zur Hubertusstraße hin (und zwar zwischen Summter Straße und Straße am Krankenhaus) wirken, in dem keine Wohngebäude stehen. Das geplante Vorhaben kann somit nur dann sinnvoll von Asklepios genutzt werden, wenn die möglichen 4 zu errichtenden Gebäude zu einem Gesamtkomplex verbunden werden, sowie eine ausreichende Stellplatzsituation für die dort entstehenden Arbeitsplätze und Besucher geschaffen werden kann. Das Flurstück 14 (Eigentümer: Asklepios) würde dann im Zuge der geplanten Baumaßnahme weitestgehend als Grünfläche/Park hergestellt und genutzt. Damit wäre eine "Abschirmung" zu den dahinterliegenden Nachbarn gegeben. Bei der Beurteilung ist unter Umständen zu berücksichtigen, dass der Eigentümer des Flurstücks 19 als unmittelbarer Nachbar mit zu beteiligen ist. Da dieser jedoch nur bedingt vom geplanten Bauvorhaben betroffen ist (denn ein Gebäude mit ca. 150 m 2 und 2-3 geschossiger Bauweise auf dem Flurstück 18 würde hier wegen der Abstandsflächen und eventuellen-Garagen) eventuell sogar noch-mehrbeeinlrächtigen!'J;-wäre eine Beteiligung unseres Erachtens nicht zwingend notwendig. Insbesondere dann, wenn die Einschätzung der Gemeinde zum selben Ergebnis kommt, wie wir es in den vorgenannten Ausführungen bereits beschrieben haben. Selbstverständlich würden bei einer solchen Beteiligung, entsprechende Maßnahmen zugesichert, damit dem Eigentümer des Flurstücks 19 keinerlei Beeinträchtigungen entstehen. St0ffpl~riz-Situation: Für dieses Vorhaben sind ca. 25-30 eigene Stellplätze auf dem Gesamtgrundstück geplant. Die Gemeinde Birkenwerder verfügt nicht über eine Stellplatzsatzung. Die hier vorgesehenen Stellplätze sollen vor allem der Entlastung der vorhandenen öffentlichen Stellflächen an der Hubertusstraße dienen. Da auch hier durch die Beschränkungen des B-Plan Nr. 30 - hinsichtlich der überbaubaren Flächen von der Hubertusstraße aus max. 24 m - eine Umfahrt hinter dem geplanten Neubauvorhaben mit Stellplatzanbindung unmöglich ist, bitten wir ebenfalls um Befreiung von dieser Festsetzung. Da die Stellplätze fast ausschließlich tagsüber (während der Sprechzeiten) genutzt werden, ist auch mit keinerlei lärm belästigenden Beeinträchtigungen für die anliegenden Nachbarn zu rechnen. (, Insgesamt gesehen, würden bei Nichterteilung der entsprechenden Befreiungen damit weitere Investitionen von Asklepios (außer den bereits geplanten) am Standort Birkenwerder auf längere Sicht vorerst wohl verhindert werden. 3. Nutzungskonzept Das Nutzungskonzept der Asklepios Klinik Birkenwerder sieht vor, das bestehende Gebäude Hubertusstr. 30 abzutragen und einen 2-3 -geschossigen Neubau zu errichten. Die vorgenannten Maßnahmen sollen im Frühjahr/Frühsommer 2009 beginnen und nach ca. 10-12 Monaten abgeschlossen sein. Innerhalb des geplanten Vorhabens sollen voraussichtlich folgende Nutzungsbereiche errichtet w.erden: 1. 2. 3. 4. Dialysezentrum Physiotherapie und Rückenzentrum Praxis Praxis 2 ( Die Gesamtnutzfläche des Gebäudes wird ca. 900-1.000 m2 betragen. 25-30 Stellplätze auf eigenem Grundstück sollen für die Patienten und Besucher erstellt werden. 4. Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des B-Plan Nr. 30 Der Bebauungsplan Nr. 30 lässt das Maß der Nutzung - insbesondere die Grundfläche baulicher Anlagen und die überbaubare Grundstücksfläche - der geplanten Baumaßnahme der klinikergänzenden Einrichtungen des ambulanten Operationszentrums mit Arztpraxen der Asklepios Klinik Birkenwerder nicht zu. Zur Realisierungen des Vorhabens wird die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 30 beantragt. Befreiungen sind in folgenden Bereichen (B-Plan Nr. 30 Punkt 1.2.1 und Punkt 2.2) erforderlich: Bebauungsplan Nr. 30 beantragtes Bauvorhaben WA - allgemeines Wohngebiet Anlagen fOr gesundheitliche Zwecke WA - allgemeines Wohngebiet Anlage fOr gesundheitliche Zwecke --------- Planungsrechtliche Festsetzungen Art der baulichen Nutzung Allgemein zulässige Nutzungen Maß d. baulichen Nutzung GRZ - Grundßächenzahl GR - Grundfläche (m') von baulichen Anlagen pro Baugrundstück - zulässig bis GR - Grundfläche (m') von baulichen Anlagen pro Baugrundstück ausnahmsweise zulässig Zahl der Vollgeschosse Bauweise und überbaubare GrundstOcksfläche Bauweise Oberbaubare Grundstücksfläche - Baugrenzen 0,2 150 (600 m' bei 4 Baugrundstücken) 0,2 ca. 500 m' (auf 4 Baugrundstücken) 200 (800 m' bei 4 Baugrundstükken) (die maximal Geschossfläche beträgt 2.400 m') Max. ca. 500 m' (auf 4 Baugrundstücken) (die geplante Geschossfläche beträgt max. ca. 1.000 m') 111 2-3 geschossiger Neubau offene Bauweise das Gebäude ist länger als 25m zwischen 4 m und ca. 35 m von der Straßengrenze Hubertusstr. Zwischen 4m und unbegrenzt von der Straße am Krankenhaus zwischen 4 mund 24 m von der Straßengrenze Flächen für Stellplätze und Garagen Errichtung von Garagen, Carports und Stellplätze innerhalb der Oberbaubaren Grundstocksfläche Bindung für Bepflanzung und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Beplanzungen -- Fazit: -- - Je angefangene 500 m' Baugrundstücksfläche ist mindestens ein hochstämmiger standortgerechter Laubbaum oder Obstbaum oder eine Kiefer auf dem Baugrundstück zu erhalten und bei -----Äo-qahlfzüersetzen teilweise außerhalb der Oberbau baren Grundstücksfläche wird gewährleistet -- - -- - - ---- Grundsätzlich kann festgestellt werden, dass die Flurstücke für das geplante Vorhaben soweit es von der Kommune gewollt ist - zwar in den B-Plan 30 aufgenommen wurden, jedoch aufgrund der besonderen örtlichen Situation, außerhalb dieser Festlegungen zu sehen sind. Dieses Vorhaben hätte auch in keinem Falle planungsrechtliche Nachteile oder negative Auswirkungen auf die übrigen Bereiche des B-Plan Nr. 3D, da es - wie gesagt - nur zur Hubertusstraße hin eine Wirkung entfaltet. Die hier beantragten Befreiungen zum B-Plan Nr. 30 sind nicht nur städtebaulich vertretbar, sondern sichern und schaffen darüber hinaus auch ortsansässige Arbeitsplätze. Mit den vorgesehenen Investitionen wird die bereits vorhandene, attraktive und moderne ärztliche Versorgung gesichert, erweitert und sinnvoll ergänzt. Diese Erweiterungsmaßnahmen mit den bereits bestehenden Klinikeinrichtungen entfalten zusätzlich auch eine weit über das Gemeindegebiet hinausgehende Wirkung. Aufgrund der zeitlich gebundenen Investitionen seitens Asklepios, ist dieser Antrag auf Befreiung die für alle Beteiligten sinnvollste und kostengünstigste Lösung, statt eine ebenfalls planungsrechtlich mögliche Änderung des B-Plan Nr. 30 herbeizuführen. Wir bitten deshalb die Gemeindevertretung und die empfehlenden Ausschüsse um eine wohlwollende Prüfung des vorliegenden Befreiungsantrages. Demmin, den 17.12.2008 r;~rr;*{ fefi ~/~ ao=.ntra~~ _.ob""";:::', lb\lo&i'lIlO'Wf~""'cHrOSrsa: ~ 17109 Demmln . AudoH-Breilocheld-Str. 25 Tel.: 03998-258300 Fax: 03998· 250382 E-MQfl: lof~lfa.de Interne I: www.acentra.de Flliche 3570ql'l I I \ GRZ 0.17 o }_. 11,5 I I ), ... J§V;::::::::::::4~: .::::~. 200 QM'+ \ , I ! \ \ )--- I I Ger'lelncle Blrkenwercler Ho.uptstr. 34 16547 lJlrkrnwer cler M 1 ' 500 \ --------------------------------------------------------------------~ .