Reinigungsvalidierung in der pharmazeutischen Industrie
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Reinigungsvalidierung in der pharmazeutischen Industrie
Report Nr. 9 Januar 2013 Reinigungsvalidierung in der pharmazeutischen Industrie Dohm Pharmaceutical Engineering Autoren Prof. Dr. Kirstin Hebenbrock [email protected] Dipl.-Ing. Katja Ackermann [email protected] Dipl.-Ing. Carmen Bellebna [email protected] Januar 2013; 1 Auage Dieses Werk ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung des Reports auÿerhalb der Grenzen der Urheberrechtsgesetzes ist unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Übersetzungen, Nachdrucke, Mikroverlmungen oder vergleichbare Verfahren sowie für die Speicherung und Bearbeitung in Datenverarbeitungsanlagen. Ein Warenzeichen kann urheberrechtlich geschützt sein, auch wenn ein Warenzeichen fehlt. Seite 3 Reinigungsvalidierung in der pharmazeutischen Industrie Einleitung Abstract Die Reinigung von Equipment ist eine Disziplin, die ein hohes Maÿ an chemischen, pharmakologischen und verfahrenstechnischen Know how erfordert. Nur wenn alle fachlichen Disziplinen zusammenarbeiten, lässt sich ein möglichst wirtschaftliches und dennoch zuverlässiges Verfahren für Mehrzweckanlagen ( engl. multiuse ) etablieren und validieren. In diesem Artikel sollen chemische und pharmakologische Aspekte der Reinigungsvalidierung und verfahrenstechnische Betrachtungen zu Anlagenbracketing und Probenahme diskutiert werden. Historie Der Grundstein für die Notwendigkeit der Reinigungsvalidierung wurde mit der Einführung der Penicilline gelegt. Im FDA - Guide to Inspections - Validiation of Cleaning Processes 7/93 [3] heiÿt es, dass die meisten Produktrückrufe aufgrund von Kreuzkontamination durch Penicilline hervorgerufen wurden. Im Hinblick auf die Reinigung waren auch mangelnde Hygiene und fehlende Staubkontrolle weitere Gründe für die Behörden, regulatorische Bestimmungen festzulegen. Der FDA Guide stammt aus dem Jahr 1993 und enthält alle wesentlichen Grundzüge der Reinigungsvalidierung. Der Guide bezieht sich auf die Herstellungsprozesse der chemischen und der biotechnologischen Pharmaindustrie. Die Gründe zur Entstehung dieses Guides liegen in zuvor aufgetretenen Skandalen wie z.B. Pestizidrückstände in Arzneimitteln und mangelhafte Beweisführung für die Abwesenheit von Rückständen in einer Mehrzweckanlage in der auch Steroide hergestellt wurden. Akzeptanzkriterien für Produktrückstände Die anerkannten Akzeptanzkriterien in der Reinigungsvalidierung sind das 10ppm-Kriterium, das 1/1.000Dosiskriterium sowie das visually-clean -Kriterium. Für das 1/1000-Dosiskriterium muss die Dosierung der auf den Anlagen hergestellten Produkte bekannt sein. Pharmakologisch wenig bedenkliche Arzneistoe kann man nach dem 10ppm-Kriterium behandeln. Falls eine Riskobetrachtung ein hohes Risiko für einen Arzneisto ergibt, werden für alle 3 genannten Akzeptanzkriterien die zulässigen Rückstandsmengen ermittelt und der kleinste und somit strengste Grenzwert gewählt. Im Folgenden werden die Akzeptanzkriterien näher beschrieben. c DOHM Pharmaceutical Engineering, 2013 Report Nr. 9 Seite 4 Akzeptanzkriterien für Produktrückstände 10ppm-Kriterium Gemäÿ 10ppm-Kriterium dürfen maximal 10ppm des Vorgängerproduktes in das Nachfolgeprodukt verschleppt werden. Damit ergibt sich für die Belastung der Folgecharge ein maximaler Wert an Rückstand mmax [mg]. mmax = 10 mg/kg · MCharge (1) dabei sind: mmax = MCharge Akzeptanzkriterium / max. zulässiger Rückstand des Vorproduktes [mg] = minimale Chargengröÿe des Folgeprodukts [kg] Bezogen auf die Anlagenäche ergibt sich: mmax 1 = 10 mg/kg · MCharge · 2 cm A wobei A 2 die produktberührende Anlagenäche in cm (2) ist. Das 10ppm-Kriterium hat seinen Ursprung in der Lebensmittelindustrie und berücksichtigt nicht die Abhängigkeit der maximal zulässigen Verschleppung der therapeutischen Dosis des Vorgängerproduktes in die maximale Einnahmemenge des Nachfolgeproduktes. Jedoch bietet dieses Kriterium den Vorteil, ein Akzeptanzkriterium berechnen zu können, wenn Kenntnisse über die therapeutische Dosis fehlen, wie es z.B. bei einigen panzlichen Arzneimitteln oder bei Arzneimitteln in der klinischen Prüfphase der Fall ist. 1/1.000-Dosiskriterium Das Dosiskriterium besagt, dass in der Tagesdosis des Folgeproduktes nicht mehr als ein Tausendstel der niedrigsten therapeutischen Tagesdosis des Vorproduktes enthalten sein darf. Bezogen auf die kleinstmögliche Chargengröÿe erhält man die maximal zulässige Rückstandsmenge, die von der produktberührenden Anlagenäche auf die nächstfolgende Charge übergehen darf: mmax = nT D (Vorprodukt) 1.000 · MCharge (Folgeprodukt) MT agesdosis (Folgeprodukt) (3) dabei sind: = Sicherheitsfaktor nT D = niedrigste therapeutische Dosis des Vorprodukts [mg/d] MT agesdosis = gröÿte Tagesdosis des Folgeprodukts [mg/d] 1.000 c DOHM Pharmaceutical Engineering, 2013 Seite 5 Reinigungsvalidierung in der pharmazeutischen Industrie Akzeptanzkriterien für Produktrückstände Bezogen auf die Anlagenäche A lautet die Gleichung: MCharge (Folgeprodukt) nT D (Vorprodukt) mmax 1 = · · cm2 1.000 MT agesdosis (Folgeprodukt) A (4) Dieses Kriterium berücksichtigt zusätzlich die pharmakologische Eigenschaft des Vorproduktes und bietet somit den Vorteil, dass produktabhängig ein Grenzwert berechnet werden kann. Man kann somit für das gesamte Produktspektrum ein worst case Szenario aus Vorprodukt/Folgeprodukt bestimmen und diesen Grenzwert für die gesamte Reinigungsvalidierung verwenden. Anzumerken ist, dass bei einer sehr niedrigen therapeutischen Dosis, einer hohen Tagesdosis des Nachfolgeproduktes oder einer sehr geringen Chargengröÿe sich Grenzwerte ergeben, für die keine geeignete engl. Analytik existiert und sich somit zwangsläug die Forderung nach produktspezischen Anlagen ( dedicated equipment ) ergibt. Das Dosiskriterium macht keinen Unterscheid, ob es sich um Solida oder Liquida handelt noch ob es sich um topische Arzneimittel (zur äuÿerlichen Anwendung), Parenteralia oder um orale Darreichungsformen handelt. Es gibt aus regulatorischer Sicht noch keine Hinweise, die Darreichungsform bei der Berechnung des Sicherheitsfaktors mit einzubeziehen. Gemäÿ Fourman und Mullen [1] setzt sich der Faktor 1/1.000 aus den folgenden 3 Faktoren zusam- men: 1. Mit 1/10 der normalen therapeutischen Dosis ist bei den meisten Arzneimitteln keine Wirkung mehr erzielbar. 2. 1/10 stellt einen Sicherheitsfaktor dar, der nicht näher erläutert wird und 3. 1/10 gleicht die Schwankungen der Reinigungsverfahren aus. Ein weiterer Aspekt ist das in der Pharmakologie bekannte Verhältnis von LD50 /ED50 bzw. LD5 /ED95 . Der ED-Wert ist die therapeutische Dosis, bei der eine erwünschte Wirkung erzielt wird. Der LD-Wert gibt die letale Dosis des entsprechenden Arzneimittels wieder und repräsentiert die Toxizität des Arzneimittels. Das Verhältnis stellt die therapeutische Breite dar und ist ein Indiz für die Unbedenklichkeit eines Arzneimittels. Je gröÿer die therapeutische Breite bzw. der Unterschied zwischen ED- und LD-Wert ist, desto unbedenklicher ist das Arzneimittel. Somit besteht die Möglichkeit, dass ein Arzneimittel auf Grund seiner geringen therapeutischen Dosis für die Reinigungsvalidierung als unkritisch betrachtet wurde, die kleine therapeutische Breite jedoch als pharmakologisch bedenklich gilt. Im Gegenzug dazu kann ein Arzneimittel wegen seiner hohen therapeutischen Dosis für die Reinigungsvalidierung als unkritisch eingestuft worden sein, während sein LD/ED-Index (therapeutische Breite) als bedenklich gilt. Im Zusammenhang mit der Betrachtung der Toxizität soll auch die Teratogenität erwähnt werden, die ein Maÿ für die fruchtschädigende Wirkung ist, und ebenfalls ein Indiz für die Forderung nach dedicated equipment ist. c DOHM Pharmaceutical Engineering, 2013 Report Nr. 9 Seite 6 Akzeptanzkriterien für Reinigungsmittelrückstände Beide Aspekte - die Einbeziehung der Darreichungsform und die pharmakologisch/toxikologische Betrachtung - werden derzeit von den Behörden diskutiert [9]. Als Ergebnis soll eine Liste mit bedenklichen Produkten erarbeitet werden, die die Auswahl von Produkten für dedicated equipment erleichtern soll. In zahlreichen Fällen führt das oft zu streng gesetzte Dosiskriterium dazu, dass Produktions- und Abfülllinien unnötigerweise für nur ein Produkt konzipiert werden [2]. Allerdings muss beachtet werden, dass die Produkte, die gegenwärtig noch auf Mehrzweckanlagen produziert werden, aufgrund ihrer Toxizitätsbetrachtung in die Liste der Produkte fallen könnten, für die eine produktspezische Produktion gefordert wird. Nach wie vor gilt für hochpotente Wirkstoe und Arzneimittel wie Steroide, Antibiotika und Zytostatika als Stand der Technik, einen Grenzwert unterhalb der analytischen Nachweisgrenze - also nicht detektierbar - für die Reinigungsvalidierung festzusetzen. Solche Produkte werden daher meist mit dedicated equipment hergestellt [3]. Visually-Clean-Kriterium Das Kriterium für die visuelle Überprüfung wurde in der Vergangenheit empirisch mittels sog. Spiking Studien (Verdünnungsstufen) für eine Gruppe von Substanzen ermittelt [1]. Der Wert der Sichtbarkeitsgrenze für die untersuchten Substanzen lag bei etwa 400 µg 2 / 100 cm . Da dieser Grenzwert für wenige Stoe getestet wurde, kann er somit nicht auf jedes Produkt angewendet werden. Die Hersteller müssen durch eigene Spiking -Studien belegen, ab welcher Konzentration ein Produkt gerade noch visuell erfasst werden kann. Dabei muss die Testäche qualitativ der Anlagenoberächen aus der Produktion entsprechen. Produkte mit stark färbenden Eigenschaften stellen ein Problem bei der visuellen Überprüfung dar. Es wird empfohlen, die Unbedenklichkeit von Farbstoen im Rahmen einer Risikoanalyse zu bewerten und gegebenfalls die entsprechenden Produkte mit in die Reinigungsvalidierung einzubeziehen. Das Visually Clean Kriterium berücksichtigt nicht den Bezug zur Chargengröÿe und Anlagenäche, deshalb muss dieses Kriterium immer im Zusammenhang mit Dosis- und 10ppm-Kriterium betrachtet und nicht als alleiniges Kriterium verwendet werden. Akzeptanzkriterien für Reinigungsmittelrückstände Das Reinigen von Anlagen in der pharmazeutischen Industrie erfordert oft den Einsatz von Reinigungssubstanzen. Als Reinigungsmittel kommen meist Tenside in Frage, aber auch die Verwendung von Säuren, Laugen und Komplexierungsmitteln ist üblich. Auch Reinigungsmittel können die Gesundheit der Patienten beeinträchtigen, indem Sie eine eigene toxische Wirkung entfalten oder die Wirksamkeit des Folgearzneimittels beeinträchtigen. Daher muss auch für die Reinigungsmittel ein Grenzwert ermittelt werden. Wie auch bei den Wirkstoen muss dieser Grenzwert erreichbar und messbar sein. Die Grenzwertberechnung basiert auf dem LD50 -Wert des Reinigungsmittels. Bei Gemischen wird der Inhaltssto mit der höchsten Toxizität für die Berechnung herangezogen (z.B. Natronlauge). c DOHM Pharmaceutical Engineering, 2013 Seite 7 Reinigungsvalidierung in der pharmazeutischen Industrie Akzeptanzkriterien für Reinigungsmittelrückstände Bei einer Reinigungsroutine, die aus mehreren Schritten besteht, sollte man die Analytik auf die last-to rinse-Substanz anwenden. Auf jeden Fall muss die Zusammensetzung des Reinigungsmittels bekannt sein und der Lieferant sollte eine Langzeitgarantie auf die Rezeptur geben. Bei der Grenzwertberechnung kann man für ein Reinigungmittel analog zum 1/1.000 Dosiskriterium vorgehen, wobei die therapeutische Dosis nicht anwendbar ist und man stattdessen den sich aus den Toxizitätsdaten ergebenden ADI ( Akzeptable Daily Intake) als Dosis in die Formel einführt. Der ADI berechnet sich aus: ADI = NOEL SF (5) dabei ist: NOEL das No Observed Eect Level SF ist ein Sicherheitsf aktor (z.B. oral: 100; parenteral: 1.000) In vielen Fällen kann man den NOEL aus dem LD50 ableiten, indem man noch einen weiteren Sicher- heitsfaktor von 1.000 einführt. Damit ergibt sich für den ADI eine Reduktion um bis zu 10 -6 im Vergleich zum LD50 . Es ergibt sich folgende Formel für die maximal akzeptierte Kontamination ( MAC ) des Reinigungsmit- tels: MAC = ADI 1.000 · VCharge (Folgeprodukt) VT agesdosis (Folgeprodukt) (6) Oft wird mit Wasser gespült, um die Reinigungsmittelanalytik zu umgehen. Das Reinigungsergebnis kann aber unter Umständen schlecht sein oder der Wasserverbrauch ist sehr hoch. Hier lohnt sich ein Blick auf die Chemie des zu reinigenden Stoes. Manchmal kommt eine Komponente (Hilfssto ) aus der Formulierung in geringer Konzentration als Reinigungszusatz in Frage. Die folgenden Eekte können zum Beispiel für die Reinigung im wässrigen Milieu genutzt werden: 1. pH-Verschiebung bei Arzneistoen, die protonierbar sind, 2. angehobener Salzgehalt erhöht Löslichkeit schwerlöslicher Stoe (Aktivität wird verringert), 3. Lösungsvermittler / Emulgatoren aus der Formulierung von Emulsionen. Der Vorteil dieser Vorgehensweise ist, dass keine zusätzlichen Komponenten zugesetzt werden und damit die Anlage nicht mit weiteren Chemikalien belastet wird, die wieder nachgewiesen werden müssen. c DOHM Pharmaceutical Engineering, 2013 Report Nr. 9 Seite 8 Mikrobiologische Grenzwerte Mikrobiologische Grenzwerte Während es bei der Betrachtung von Produkt- und Reinigungsmittelrückständen auf die Vermeidung von Kreuzkontamination und Verschleppung von Vorgängerprodukten ankommt, bezieht sich die Betrachtung der Keimzahl auf die Überwachung des Anlagenstatus und der daraus resultierenden vorbeugenden Maÿnahmen. Solche Maÿnahmen sind zum Beispiel, dass das Equipment nach der Reinigung trocken gehalten werden muss. Die Zeit zwischen Produktionsende und Reinigungsbeginn ( engl. dirty-hold-time ) hat nicht nur Einuss auf die Reinigung sondern auch auf die mikrobielle Belastung, was zum Beispiel in der Sterilfertigung eine besondere Rolle spielt. Ebenso muss die Standzeit zwischen Reinigungsende und Produktionsbeginn beachtet werden. Beide Parameter müssen validiert werden. Die Grenzwerte für Keimzahlen auf Oberächen können hierbei aus den Anforderungen des Annex 1 des EG-GMP Leitfadens [8] für sterile Arzneimittel abgeleitet werden. Eine weitere Orientierung hinsichtlich der mikrobiologischen Reinheit von Arzneimitteln sind die Spezikationen aus den jeweiligen Arzneibüchern. Für Phytopharmaka gibt das europäische Arzneibuch Hinweise zur mikrobiellen Reinheit von Drogen in den verschiedenen Verarbeitungsstufen. Die mikrobiologischen Grenzwerte für die Reinigungsvalidierung können somit aus den Produktanforderungen abgeleitet werden. Eine Sonderstellung stellt die Sterilfertigung dar. Ein wirkungsvoller, reproduzierbarer Sterilisationsprozess setzt voraus, dass sich das Equipment vor der Sterilisation im gereinigten Zustand ohne übermäÿiges Keimwachstum bendet. Unter diesem Aspekt ist auch die Mikrobiologie im Rahmen der Reinigungsvalidierung und Standzeitvalidierung von Reinigungsverfahren in der Sterilfertigung nicht auÿer Acht zu lassen [3][4]. Anlagendesign Um den Aufwand in der Reinigungsvalidierung zu reduzieren, kann mittels Ähnlichkeitsbetrachtung eine Gruppierung von Anlagen, das sog. Bracketing , vorgenommen werden. Ein möglicher Weg zur Bildung von Gruppen soll an einem Beispiel für Rührbehälter dargestellt werden. In dem Beispiel wurden für einzelne konstruktive Behältermerkmale verschiedene Kategorien festgelegt, mit deren Hilfe die Gruppenzuordnung erfolgen konnte (siehe nachfolgende Tabelle). Es wurde der Fokus auf Konstruktionsmerkmale gelegt, die sich signikant auf die Reinigung auswirken. Damit konnte eine risikobasierte Rationale für die Zusammenfassung von Anlagen mit unterschiedlichen Konstruktionsmerkmalen dargelegt werden. Im nächsten Schritt wird dann in jeder Gruppe der worst-case Behälter ermittelt und damit die Reinigungsvalidierung durchgeführt. c DOHM Pharmaceutical Engineering, 2013 Seite 9 Reinigungsvalidierung in der pharmazeutischen Industrie Probenahme Probenahme Bei der Probenahme werden zwei Arten unterschieden: die direkte und indirekte Probenahme. engl. swab), bei dem mittels Wattestäb- Bei der direkten Probenahme handelt es sich um den Wischtest ( chen eine bestimmte Oberäche beprobt wird. Voraussetzung ist dabei die Zugänglichkeit der Probenahmestellen. Die wesentlichen Nachteile der Methode sind, dass nicht die gesamte Oberäche beprobt wird und man die Annahme trit, dass die Verunreinigung gleichförmig in einer Anlage verteilt ist. Der Vorteil dieser Probenahmemethode ist, dass man das Ergebnis aus der Analytik direkt einer denierten Stelle in der Anlage zuordnen kann. engl. rinse ). Bei der indirekten Probenahme handelt es sich um den Spültest ( Dieser wird eingesetzt bei nicht oder schwer zu erreichenden Stellen, wie Rohrleitungen aber auch Behälterinnenoberächen und Einbauten. Bei Letzteren besteht die Unsicherheit, ob alle Rückstände an den schlecht zugänglichen Stellen ausgespült werden. Ein weiterer Nachteil der Methode ist die erforderliche Wasserlöslichkeit der Rückstände. Vorteilhaft ist jedoch die Beprobung von groÿen Oberächen. Es besteht die Möglichkeit beide Methoden zu kombinieren, z.B. kann man bei einem Behälter die vorausgehende Beprobung mittels Swab-Test an den Stutzen durchführen und anschlieÿend den gesamten Innenraum mittels Rinse-Test prüfen. Für beide Probenahmearten ist jeweils die Wiederndungsrate zu bestimmen. c DOHM Pharmaceutical Engineering, 2013 Report Nr. 9 Seite 10 Analytische Methoden Analytische Methoden Der Erfolg eines Reinigungsverfahrens muss mit analytischen Methoden belegt werden. Im FDA - Guide to Inspections - Validiation of Cleaning Processes - 7/93 [3] wird die Notwendigkeit der Spezität und Sensitivität der analytischen Methoden gefordert. Dabei muss immer beachtet werden, dass Ergebnisse, die unterhalb der Nachweisgrenze liegen, nicht bedeuten, dass in der Probe keine Rückstände vorhanden sind. Das Ergebnis kann immer nur so gut wie die Empndlichkeit, Spezität und Genauigkeit des Analysegerätes sein. Folgende Analysenmethoden werden üblicherweise in der Reinigungsvalidierung verwendet. Spezische Methoden: HPLC GC Farbtests/Fertigkits Unspezische Methoden/Summenparameter: TOC Leitfähigkeit UV/VIS-Spektroskopie Während der Vorteil der HPLC/GC-Analyse sicherlich in der Spezität für eine bestimmte Substanz (Wirk- oder Leitsubstanz) liegt, so ist diese Methode in der Industrie nur für Endprodukte, bzw. nur für den Schritt anwendbar, in dem der Wirksto synthetisiert wurde. Daher ist wie bereits der FDA-Guide betont eine spezische Analyse in der Wirkstoproduktion nicht praktikabel. Die spezischen Methoden haben den Vorteil, dass gezielt Wirkstoe oder Reinigungsmittelkomponenten nachgewiesen werden können. Der Nachteil liegt allerdings darin, dass bei manchen Reinigungsverfahren durch chemische Degradation die tatsächlich vorher vorhandene Menge nicht mehr nachgewiesen werden kann. Hier kann man dann für die Reinigungsvalidierung die unspezische Bestimmung eines Summenparameters einsetzen. Wenn Säuren oder Laugen als Reinigungsmittel (Zusatz) eingesetzt werden, wird oft der Summenparameter Leitfähigkeit als Messkriterium für die Abreicherung des Reinigungsmittels verwendet. Daraus ergeben sich folgende Fragen: • Welche Aussagefähigkeit hat diese Messmethode hier? • Wenn nal mit Puried Water (PW) gespült wird und die Leitfähigkeit von PW wieder erreicht ist, sind dann alle Reinigungsmittelrückstände auf ein vertretbares Maÿ entfernt worden? Hier muss man im Vorfeld die Grenzen dieses Messverfahrens betrachten und das Probenahmeverfahren entsprechend auslegen. Das folgende Rechenbeispiel soll das näher erläutern. Aus den Tabellenwerken [7] ergibt sich eine Nachweisbarkeit von Säuren und Laugen aus den Leitfähigkeiten und der maximal zu erwartende Blindwert aus dem Grenzwert für die Leitfähigkeit von Puried Water. Ein Konzentrationsgrenzwert, der kleiner ist als die Konzentration, die sich aus der Annahme ergibt, dass die gesamte Leitfähigkeit am Grenzwert von Puried Water vom Reinigungsmittel stammt, ist nicht einsetzbar. c DOHM Pharmaceutical Engineering, 2013 Seite 11 Reinigungsvalidierung in der pharmazeutischen Industrie Analytische Methoden Wie schnell man mit solch einem Grenzwert an die Grenzen zum Nachweis des Reinigungserfolges stöÿt, soll folgendes Rechenbeispiel illustrieren. Annahmen: Reinigungsmittel Anlagenäche Volumen Charge Tagesdosis Folgeprodukt Salpetersäurehaltig mit LD50 = 430 mg/kg = 30.000 cm2 = 400 l = 50 ml Berechnung: NOEL = LD50 / SF = 0,43 mg/kg mit SF = 1.000 NOEL für 70 kg Patienten = 30 mg ADI = NOEL/1.000 = 0,03 mg MAC = 0,03 mg x (400l/50ml) MAC = 240 mg Der im obenstehenden Beispiel ermittelte MAC soll nun durch eine Leitfähigkeitsmessung zuverlässig nachgewiesen werden. Dann ergibt sich aus der oben erläuterten Nachweisgrenze das maximal erlaubte Spülvolumen, in dem eine Aussagefähigkeit der Messmethode noch gegeben ist. In unserem Beispiel dürfte man demnach in maximal 320l Spülvolumen die Leitfähigkeitsmessung durchführen. Bei der betrachteten Anlagengröÿe ist das nur mit Benetzen der Oberäche erreichbar. Das oft verwendete Verfahren Kessel voll laufen lassen würde zu hohe Flüssigkeitsmengen beinhalten und die Aussagekraft der Leitfähigkeitsmessung wäre nicht gewährleistet. c DOHM Pharmaceutical Engineering, 2013 Report Nr. 9 Seite 12 Literaturverzeichnis Literaturverzeichnis [1] Fourman, G.L & Mullen, M.: Determining Cleaning Validation Acceptance Limits for Pharma- [2] Walsh, A.: Cleaning Validation for the 21st Century: Acceptance Limits for Active Pharmaceutical ceutical Manufacturing Operations, page 54 - 60, Pharmaceutical Technology, April 1993 Ingredients (APSIs): Part I, page 74 - 83, Pharmaceutical Engineering, July/August 2011 [3] Food and Drug Administration (FDA): Guide to Inspections: Validation of Cleaning Processes, July 1993 Validation Masterplan, Installation and Operational Qualication, Non-Sterile Process Validation, Cleaning Validation, September 2007 [4] Pharmaceutical Inspection Co-operation Scheme (PIC/S): Recommendation-PI 006-3 [5] Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten (ZLG): Aide Inspektion von Qualizierung und Validierung in pharmazeutischer Herstellung und Qualitätskontrolle, 2010 mémoire 07121105 [6] Haider, Asif, Cleaning Validation Manual: A Comprehensive Guide fort he Pharmaceutical and Biotechnology Industrie, CRC Press, 2010 [7] Ed. by S. I. and E. S.: Haynes, W. M.: CRC Handbook of Chemistry and Physics, Edition 2012 - 2013 [8] Europäische Kommission: EudraLex - Volume 4: EU Guidelines to Good Manufacturing Practice, European Commission, November 2008, Brüssel Concept Paper on the development of toxicological guidance for use in risk identication in the manufacture of dierent medicinal products in shared facilities, [9] European Medicine Agency (EMA): 20. Oktober 2011 [10] European Pharmacopoeia, 7 th Edition, 2012 c DOHM Pharmaceutical Engineering, 2013 Seite 13 Notizen c DOHM Pharmaceutical Engineering, 2013 Reinigungsvalidierung in der pharmazeutischen Industrie Report Nr. 9 Seite 14 Notizen c DOHM Pharmaceutical Engineering, 2013 Seite 15 Impressum Impressum Prof. Dr. Kirstin Hebenbrock Dohm Pharmaceutical Engineering Machandelweg 7 14052 Berlin email: [email protected] Dipl.-Ing. Katja Ackermann Dohm Pharmaceutical Engineering Machandelweg 7 14052 Berlin email: [email protected] Dipl.-Ing. Carmen Bellebna Dohm Pharmaceutical Engineering Machandelweg 7 14052 Berlin email: [email protected] c DOHM Pharmaceutical Engineering, 2013 Reinigungsvalidierung in der pharmazeutischen Industrie Unser Leistungsspektrum CONSULTING ENGINEERING KONZEPTE BAULEITUNG ABNAHMEN QUALIFIZIERUNGEN ANLAGEN HVAC REINSTMEDIEN AKKREDITIERTER PRÜFDIENST REINRAUMQUALIFZIERUNG SATTDAMPFPRÜFUNGEN NACH DIN 285 DRUCKGASANALYTIK KALIBRIERUNG VALIDIERUNGEN PROZESS REINIGUNG OPTIMIERUNG TROUBLE SHOOTING RISIKOANALYSEN STATISTISCHE VERSUCHSPLANUNG PROZESSANALYSEN SCHULUNGEN DOHM Pharmaceutical Engineering Machandelweg 7 D-14052 Berlin Germany Knollstraÿe 50 D-67061 Ludwigshafen Germany Parkstraÿe 46 D-61476 Kronberg Germany Tel.: +49-30-300 964-0 Fax: +49-30-300 964-29 E-Mail: [email protected] +49-621-589 1554 +49-621-566 4263 +49-6173-325 12-61 +49-6173-325 12-41 www.dphe.de