Redebeitrag - Jobcenter Landkreis Kassel
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Redebeitrag - Jobcenter Landkreis Kassel
Jugendkonferenz der Arbeitsförderung Landkreis Kassel 02. Oktober 2007, Jugendburg und Sportbildungsstätte Sensenstein „Zur Situation von Jugendlichen im Landkreis Kassel“ Redebeitrag von Ulrike Beutnagel, Jugendberufshilfe im Landkreis Kassel „Keiner darf verloren gehen“ - ein Credo, dem sicherlich alle sofort zustimmen werden. Aber die Wirklichkeit hat etliche Fallstricke aufgestellt, die es begünstigen, dass viele Jugendliche ins Straucheln kommen und drohen, uns verloren zu gehen. Im Rahmen von drei Thesen werde ich auf einige dieser Fallstricke hinweisen. 1. These: Besser früh einsteigen als spät Situationsbeschreibung: Es findet nahe zu kein Eintreten in Ausbildung nach H 9 statt. In der Theodor-Heuss-Schule in Baunatal sind im Sommer 2007 von 45 Abgangsschülern nur 5 direkt in Ausbildung gegangen. Die 40 anderen treten in die Berufsschulen ein. Das ist, m.E., ein relativ repräsentatives Bild für den nicht stattfindenden Übergang in Ausbildung für Hauptschüler/-innen nach Klasse 9. Der schlechtere Hauptschüler besucht nach Klasse 9 das BGJ (Berufsgrundbildungsjahr). Achtung: Das BGJ hat seine Tücken. Will der Jugendliche Tischler werden, wird er logischerweise das BGJ Holz wählen. Nur was er nicht weiß: durchläuft er das BGJ erfolgreich, so muss ihn der Ausbildungsbetrieb in das 2. Ausbildungsjahr nehmen. Begründung: Wenn das BGJ die gleiche Fachrichtung wie der gewählte Ausbildungsberuf hat, muss es als 1. Ausbildungsjahr angerechnet werden. *1 Aber: Betriebe möchten i.d.R. ihre Lehrlinge komplett drei Jahre lang selber ausbilden und sind deshalb an „BGJ-Jugendlichen“ nicht interessiert. 1 Hessische Verordnung über die Anrechnung des Besuchs eines schulischen Berufsgrundbildungsjahres vom 21. Juli 2006 Ulrike Beutnagel -1- Jugendkonferenz der Arbeitsförderung Landkreis Kassel 02. Oktober 2007, Jugendburg und Sportbildungsstätte Sensenstein Das führt zu Dramen und der ahnungslose Jugendliche versteht die Welt nicht. Um Jugendliche vor diesem Drama zu bewahren, werden absurde Beratungsinterventionen nötig: - Jugendlicher, wähle kein BGJ Elektrotechnik, wenn du Elektroniker werden willst. - Wenn du das BGJ Elektrotechnik besuchst, setzte alles dran, dass du den Abschluss nicht erreichst! Der gute Hauptschüler hat die Eignung für die Berufsfachschule. Hier kann er die mittlere Reife erwerben. Das ist sehr attraktiv, da die Jugendlichen eine größere Berufsauswahl haben und sich auch noch länger in der bekannt-vertrauten Welt der Schule aufhalten können. Nach der Bfs ist der Jugendliche dann 17,18 Jahre alt. Gelingt es ihm nur, eine mittelprächtige mittlere Reife zu erwerben, so stellt sich die Frage, ob sich die Bildungsanstrengung tatsächlich gelohnt hat – und der gute Hauptschulabschluss vor zwei Jahren auf dem Ausbildungsmarkt nicht genauso viel wert war. Noch zwei Gedanken: a) Wir leisten uns für viele Jugendlichen ein unglaublich langes Verweilen im schulischen Bildungssystem, während wir für die Gymnasiasten gerade das Turbo-Abitur eingeführt haben. b) Im dualen Ausbildungssystem ist rechtlich kein bestimmter Schulabschluss vorgeschrieben ist. Erst einmal könnte der Sonderschüler Bankkaufmann werden, ob das sinnvoll ist, ist eine andere Frage. D.h. welcher Bildungsabschluss für welche Ausbildung notwendig ist, ist selbstformuliert und eine selbstaufgestellt Hürde. Und an dieser Spirale ist in den letzten Jahren tüchtig nach oben gedreht worden. Gegenargument Reife: Der überwiegende Teil der Jugendlichen ist nach H9 noch nicht ausbildungsreif, manche auch noch nicht berufswahlreif. Ist es da nicht gut, den Jugendlichen noch 1, 2 Jahre Zeit zu geben? Hier stellt sich die Frage: Wie erreicht man Reife? M.E. reift man durch neue Erfahrungen und Herausforderungen, die zu bewältigen sind. Nur: Bei einem Verbleiben in der Berufsschule wird nahezu kein neuer Erfahrungsraum angeboten. Ulrike Beutnagel -2- Jugendkonferenz der Arbeitsförderung Landkreis Kassel 02. Oktober 2007, Jugendburg und Sportbildungsstätte Sensenstein Im Gegenteil: Wer mal in einer BGJ-Klasse war, der trifft häufig auf eine völlige Retardierung im Schülerverhalten. Vielleicht ein gewagter Vergleich: auch die Banane wird grün gepflückt und reift auf dem Dampfer. Also: Es gilt, Jugendliche zu ermutigen, möglichst früh in Ausbildung einzutreten und eine Bitte an die Betriebe, die Spirale der Anforderungen an Ausbildungsplatzbewerber, wo immer es geht, wieder herrunter zu drehen. 2. These: Besser zielgerichtet laufen als kurzzeitig aktiviert werden Beratungsfall aus der Jugendberufshilfe: Die Mutter eines 20-jährigen Sohnes (wir nennen ihn Thomas) ruft an und ist verzweifelt. Thomas sitzt zu Hause, spielt den ganzen Tag am Computer. ER hatte eine ALG-II-Antrag gestellt und sollte in eine Maßnahme. Die habe er aber nach drei Tagen abgebrochen. Er habe ihr gesagt, die Maßnahme würde ihm nichts bringen, er wüsste, wie man sich bewirbt und habe keine Lust mehr auf Praktika. Hypothese: a) Er ist ziemlich frustriert. Und es besteht die Gefahr, dass er uns verloren geht. b) Er hat in der Maßnahme keinen Nutzen für sich erkannt, vielleicht weil er • sich schon in der 8. Klasse, im BGJ und in der BvB-Maßnahme der Arbeitsagentur mit der optimalen Bewerbung beschäftigt hat und • praktikumsmüde ist, weil er bereits 4 – 5 Praktika gemacht hat. D.h. wenn wir Thomas nicht verlieren wollen, müssen wir jetzt verdammt aufpassen. Und in diesem Fall gilt: besser keine Aktivierung nur um der Aktivierung willen, denn das würde Thomas weiter frustrieren. a) Besser sich erst einmal Zeit lassen, um mit Thomas an seinem beruflichen Ziel zu arbeiten. Was hat er eigentlich vor mit seinem Leben? Wo kommt er her und was bringst Ulrike Beutnagel -3- Jugendkonferenz der Arbeitsförderung Landkreis Kassel 02. Oktober 2007, Jugendburg und Sportbildungsstätte Sensenstein er mit? Und was braucht er, um sein Ziel zu erreichen? Coaching-orientierter Beratungsansatz. Erst wenn er sein Ziel kennt, wird er sich in Bewegung setzen und kleine Schritte tun, um diesem Ziel näher zu kommen. Jugendliche sind Experten darin, etwas danach zu beurteilen, ob es ihnen nützt und ob es ihnen „was bringt“. D.h. die gemeinsame Erarbeitung von Zielen mit dem Jugendlichen ist zentral und muss der erste Schritt sein. b) Im zweiten Schritt geht es darum, das richtige Unterstützungsangebot mit Thomas auszusuchen und das muss genau auf ihn passen! D.h. in der Konsequenz, wir brauchen viel stärker passgenaue und individuelle Hilfen – damit eben nicht das 4. Bewerbungstraining absolviert wird. c) Wir haben eine sehr hohe Abmeldungsquote in unserer Arge, ich glaube, die höchste in Hessen. Das ist sehr gut, wenn sich die Jugendlichen aus dem Leistungsbezug abmelden! Aber um es wirklich als Erfolg werten zu können, müssen wir wissen, wohin die Jugendlichen gegangen sind? Erfolg wäre, wenn sie in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und damit in das soziale Sicherungs- und Versicherungssystem eingetreten wären. Nur das könne man als Erfolg bewerten!! Frage: Wissen wir das, wenn sich die Jugendlichen abmelden? Und wenn nicht, wie können wir das erfahren? Wo können wir nachforschen? Können wir z.B. erfahren, ob der Sozialversicherungs-Ausweis bei der Arbeitsagentur abgeholt wurde? Und wenn der Ausweis noch da ist, dann müssen wir uns weiter Sorgen machen! 3. These: besser direkt in die Zukunft investieren als in die Vorbereitung der Zukunft Wir geben viel Geld aus, um die beruflichen Startchancen von Jugendlichen zu verbessern und sie auf den Eintritt in den Beruf vorzubereiten. Ein Beispiel: Als große Problemgruppe haben wir die Jugendlichen ohne Hauptschulabschluss, die auf dem 1. Ausbildungsmarkt keine Chance haben und bereits 19, 20, 22 Jahre alt sind. Ulrike Beutnagel -4- Jugendkonferenz der Arbeitsförderung Landkreis Kassel 02. Oktober 2007, Jugendburg und Sportbildungsstätte Sensenstein Frage: Macht es wirklich Sinn, das 19, 20-jährige junge Menschen den Hauptschulabschluss nachholen? Denn auch mit Hauptschulabschluss wird kein Betrieb diese junge Menschen in eine reguläre Ausbildung nehmen. Sie werden ihre Ausbildung nur im Rahmen einer geförderten Maßnahme machen können. Könnten wir hier nicht gleich direkt in eine konkrete Zukunftsperspektive für den Jugendlichen investieren, denn im duale System • gibt es keine Vorschrift, dass ein Jugendlicher einen Bildungsabschluss für eine Ausbildung besitzen muss • erhält der Jugendliche den Hauptschulabschluss sowieso mit erfolgreich bestandener Lehrlingsprüfung. Warum investieren wir nicht gleich und direkt in Ausbildung und in das Stützkorsett rund um die Ausbildung, welches wir für diese Jugendlichen brauchen? Das kann sein: • Vorbereitungskurs auf die Ausbildung (schulische Defizite aufholen, soziale Kompetenzen fördern) • ausbildungsbegleitende Hilfen, sozialpädagogische Begleitung • Sprachförderung für Jugendliche mit Migrationshintergrund • Lohnkostenzuschüsse für Betriebe, die die Jugendlichen ausbilden. • Vielleicht brauchen wir auch mehr Berufsschullehrer/-innen mit sozialpädagogischer Kompetenz • und wir müssen vielleicht auch die Möglichkeit zur Verlängerung der Ausbildungszeit nutzen. Klar ist natürlich auch, dass nicht jeder Jugendliche ausbildungsfähig ist. Für diese Jugendlichen brauchen wir die Übergänge in Beschäftigung und Arbeit. Wir müssen auch über Beschäftigungsgesellschaften nachdenken, die nicht nur die Funktion haben, Brücken in den 1. Arbeitsmarkt zu bauen, sondern für manche Menschen auch auf Dauer angelegt sein müssen. Ulrike Beutnagel -5- Jugendkonferenz der Arbeitsförderung Landkreis Kassel 02. Oktober 2007, Jugendburg und Sportbildungsstätte Sensenstein Und ein letzter Fallstrick, an dem Jugendliche straucheln: Die Übergänge zwischen den Institutionen stimmen nicht. Tritt ein Jugendlicher, der im Leistungsbezug war, in Ausbildung ein, wird er nach wenigen Wochen verzweifelt sein und sich überlegen, ob er die Ausbildung wieder abbricht. a) In der Regel stellt er sich finanziell schlechter stellt als er es im ALG-II-Bezug war. Das ist nicht motivationsfördernd. b) Die Zahlung des ALG-II stoppt mit Ausbildungsbeginn. Die erste Ausbildungsvergütung sieht er auf seinem Konto erst am Ende des nächsten Monats. Er ist 30 Tage ohne Geld. c) Die Ausbildungsvergütung reicht natürlich nicht, um seinen Lebensunterhalt und seine Miete abzudecken, er muss Berufsausbildungsbeihilfe beantragen, doch die Bewilligung dauert zwei und mehr Monate. D.h. der Jugendliche, der aus dem ALG-II-Bezug in eine Ausbildung geht, gerät in Schwierigkeiten und in ein finanzielles Desaster. Hier müssen wir dringend Lösungen finden. Und damit komme ich zum Schluss. Ich denke, wenn wir allein an diesen Fallstricken arbeiten und sie aus dem Weg räumen, werden wir dem großen Credo „Keiner darf verloren gehen“ näher kommen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Ulrike Beutnagel -6-