Erklärung zur Sektenzugehörigkeit
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Erklärung zur Sektenzugehörigkeit
Informationen zu SCIENTOLOGY und der Avatar Sekte Vo olkshochschule schule Rhein-Pfalzz-Kreis Rhein-Pfalz-Kreis Scientology wurde 1954 von Lafayette Ronald Hubbard gegründet. Vier Jahre zuvor hatte der ehemalige amerikanische Science-Fiction-Autor das Buch Dianetik veröffentlicht, die Grundlage für die gesamte Philosophie der Sekte. Darin verspricht Hubbard dem Einzelnen Heilung von körperlichen und geistigen Leiden. Der Menschheit verkündet er eine Welt ohne Drogen und Kriminalität und den Anspruch der Scientologen auf Weltherrschaft. Neun Jahre nach dem Tod Hubbards operiert die Sekte, die sich selbst als Kirche bezeichnet, heute unter ihrem neuen Führer David Miscavige in mehr als 30 Ländern. Hochburg der Scientologen ist neben den USA auch Deutschland. Zwischen 30.000 und 300.000 Mitgliedern schwanken die Schätzungen über die Zahl der deutschen Anhänger. Sie gilt als größte Sekte in Deutschland. Ihre Schwerpunkte liegen in wirtschaftlich gutsituierten Regionen wie Hamburg und Baden-Württemberg. Die Vergangenheit hat bewiesen, dass defensive Aufklärung und Angst vor juristischen Auseinandersetzungen mit der Organisation nicht ausreichen, um das mit Macht in den Markt drängende Scientology und Avartar System zu demaskieren. Es besteht der Verdacht, dass Scientology- oder Avartar Anhänger das Gedankengut von L. Ron Hubbard auch in Bildungseinrichtungen verbreiten wollen. Hierzu eignen sich insbesondere Aktionsfelder wie: Positives Denken, Farb- und Stilberatung, Persönlichkeitstraining, Unternehmensführung, Managementtraining, NLP, Kinesiologie usw. Es geht uns nicht um die Religionszugehörigkeit eines Dozenten, sondern ausschließlich um das Recht, unsere Volkshochschule vor der Hubbard-Methode zu schützen. Dieses Recht, als Unternehmer jederzeit Dinge abzulehnen, die man nicht unterstützen möchte, z.B. die Bestätigung eines Konzerns, dass Entwicklungen, die an diesen Konzern geliefert werden, garantiert nicht in der Wehrtechnik zum Einsatz kommen, nennt man auch Direktionsrecht. Die Kreisvolkshochschule Rhein-Pfalz-Kreis macht nun von dieser Freiheit Gebrauch, indem sie sich ihre Dozenten selbst aussucht und damit zu verhindern versucht, dass die Lehrtätigkeit an unserer Einrichtung zur Werbung für die Sekten missbraucht wird und wir unseren Teilnehmer/-innen eine objektive Erwachsenenbildung nicht mehr gewährleisten können. Die Formulierung der Scientology und Avartar Erklärung wurde unter Copyright vom eingetragenen Verein „Robin Direkt“* vorgegeben. In der Regel brechen Sektenanhänger die Geschäftsbedingungen ab, wenn diese Klausel zur Unterschrift vorgelegt wird, da sie der Anweisung Hubbards sich zu der Lehre bekennen, folgen. Wenn Sie kein Anhänger der Scientology oder Avartar Sekte sind, können Sie die Erklärung bedenkenlos unterschreiben, da Sie die Methoden nach Hubbard nur als Sekten-Mitglieder erwerben können. Eine ungewollte Verbreitung der Lehre ist daher nicht möglich. Volkshochschule Rhein-Pfalz-Kreis, den 01.03.2015 Erklärung zu Scientology bzw. der Avartarsekte gegenüber der Volkshochschule Rhein-Pfalz-Kreis Name: ________________________________________________________________________________ Straße: _______________________________________________________________________________ Wohnort:_________________________________________________________________________________ Ich versichere hiermit, dass ich weder Sympathisant noch Anhänger des Gedankenguts von L. Ron Hubbard oder der Avartarsekte bin. Ich bin kein Lizenz- oder Franchisenehmer einer Organisation, einer Person oder Firma, die Hubbards Technologie verwendet oder verbreitet. Ich arbeite nicht nach den Methoden von L. Ron Hubbard. Ich werde keine Informationen, in deren Besitz ich durch die Geschäftsverbindung mit obiger Volkshochschule gelange, an Dritte weitergeben. Ich versichere, dass ich an keinen Befragungen teilnehmen werde, in deren Verlauf im weitesten Sinne hypnoseähnliche Techniken zum Einsatz kommen. Ich bestätige, dass ich die Inhalte meiner Dienstleistung daraufhin überprüft habe, ob sie hubbardistisches Gedankengut enthalten. Sollte die vorliegende Erklärung insgesamt oder in Teilen nicht der Wahrheit entsprechen, bin ich mir im Klaren, dass dies für die Kreisvolkshochschule Rhein-Pfalz-Kreis einen wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung des Vertragsverhältnisses mit mir darstellt. Unabhängig hiervon kann die Kvhs Rhein-Pfalz-Kreis eine Vertragsstrafe erheben. Durch die Verwirkung einer Vertragsstrafe wird ein Anspruch auf weitergehenden Schadensersatz nicht ausgeschlossen. Datum, Unterschrift: __________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ *Robin Direkt e.V., Postfach 44, 89282 Pfaffenhofen vhs RPK | FH19-5 | 3.2015 www.vhs-rpk.de