Pflanzen im Nachbarrecht
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Pflanzen im Nachbarrecht
RECHT UND PRAXIS Pflanzen im Nachbarrecht Antonia Stutz lic. iur. Rechtsanwältin und Notarin, VOSER RECHTSANWÄLTE, Baden Der Grenzabstand wird bei einem Baum ne erhebliche Mehrbelastung eingetreten und einer Pflanzenhecke an der Erdober- ist. Selbst wenn die Verjährung nach kan- fläche vom Mittelpunkt des Stammquer- tonalem Recht eingetreten ist, kann aber schnitts bis zur Grenze gemessen. Bei einem bei einer übermässigen Einwirkung durch Strauch ist der von der Grenze am nächsten Schattenwurf eine Beseitigung der Pflan- gelegene Trieb zu messen. Der Eigentümer zen nach Bundesrecht (Art. 679/684 ZGB) kann die grenznahen Triebe entfernen, um verlangt werden. den Grenzabstand zu vergrössern. Stellt der Nachbar auf mündliche und Die Messung der Höhe gestaltet sich ins- schriftliche Aufforderung hin die rechtmäs- Viele Hauseigentümer ärgern sich über besondere im geneigten Gelände oder bei sige Situation nicht her, ist eine Klage beim das Laub und den Schattenwurf von Bäu- Niveauunterschieden schwierig und ist oft zuständigen Gericht einzureichen. Eine Be- men und Sträuchern des Nachbarn. Dabei fehlerbehaftet. Als Grundsatz gilt, dass seitigung von Pflanzen auf dem Nachbar- kommen verschiedene Fragen auf: Ist der vom Fuss der Pflanze (Austritt aus dem Bo- grundstück mittels Selbsthilfe ist unzuläs- richtige Abstand eingehalten? Wie oft und den) bis zur obersten Spitze zu messen ist. sig und kann Schadenersatzansprüche des wie weit muss der Nachbar seine Pflan- Dies gilt auch dann, wenn das benachbarte Pflanzeneigentümers zur Folge haben. zungen zurückschneiden? Bin ich anstelle Grundstück wesentlich höher oder tiefer des Nachbarn berechtigt, überhängende gelegen ist. Wurde der Boden künstlich Kapprecht Äste abzuschneiden? Hat der Nachbar dies aufgeschüttet, ist das mutmassliche Niveau Anders sieht es bei überhängenden Ästen zu entschädigen? des ursprünglich gewachsenen Bodens am und eindringenden Wurzeln aus. Diese Standort der Pflanze massgebend. Die Höhe kann der Nachbar, wenn sie sein Eigentum Abstandsvorschriften der künstlichen Aufschüttung wird somit schädigen und auf seine Beschwerde hin für Bäume, Sträucher und Hecken zur Höhe der Pflanze hinzugerechnet. nicht innert angemessener Frist beseitigt werden, kappen und für sich behalten. Dul- Die Abstandsvorschriften für Bäume, Sträucher und Hecken sind kantonal geregelt. Einhalten der Abstandsvorschriften det der Grundeigentümer das Überragen Das Einführungsgesetz zum Zivilgesetzbuch Verletzen Pflanzen die Abstandsvorschriften, von Ästen auf bebauten oder überbauten des Kantons Aargau enthält folgende Vor- hat der Eigentümer diese zu beseitigen oder Boden, so hat er ein Recht auf die an ihnen schriften: so unter Schere zu halten, dass die Vor- wachsenden Früchte. schriften eingehalten sind. Der Rückschnitt Pflanze Abstand zur Grenze Hochstämmige Bäume, kann zu jeder Jahreszeit und unter Umstän- Das Kapprecht setzt eine Grenzüberschrei- den auch mehrmals pro Jahr verlangt wer- tung voraus und gilt auch für Kletterpflan- den. Der Nachbar kann selbst dann auf ein zen, Stauden und Hecken. Pflanzen, welche Nuss- und Kastanienbäume 6 Meter Zurückschneiden bestehen, wenn die Pflan- auf der Grundstückgrenze stehen, werden Obstbäume 3 Meter ze dadurch Schaden erleidet oder abstirbt. davon nicht erfasst. Wertlose Einjahres- Der Anspruch auf Zurückschneiden ist in pflanzen, insbesondere Unkraut, dürfen sämtlichen Kantonen unverjährbar. ohne Weiteres abgeschnitten werden, auch Zwergbäume, Zierbäume und Sträucher, nicht höher als 3 Meter Reben wenn keine Schädigung besteht oder keine 1 Meter 1 /2 Meter Zierbäume, Für die Klage auf Beseitigung einer Pflanze Frist zu Beseitigung angesetzt wurde. im Unterabstand sehen die meisten kantonalen Gesetze eine Verjährung vor. Im Das Kapprecht ist nur gegeben, wenn eine Kanton Zürich beträgt die Verjährungsfrist erhebliche Beeinträchtigung besteht. Ob beispielsweise 5 Jahre nach der Pflanzung. die Beeinträchtigung über das gewöhnliche Der Kanton Aargau kennt dagegen keine Mass hinausgeht, hängt von der Lage und gesetzlichen Verjährungsfristen. Der Be- der Nutzungsweise des Grundstücks ab. Trennen Pflanzenhecken Gärten, private seitigungsanspruch kann jedoch wegen Sie muss von einem normal empfindlichen Fahrwege, Haus- oder Abstellplätze dürfen verzögerter Rechtsausübung nach 30 Jah- Nachbarn unter den gegebenen Umständen sie bis an die Grenze gesetzt werden. ren verwirken, wenn in diesen Jahren kei- als übermässig empfunden werden. Eine nicht höher als 6 Meter 3 Meter Pflanzenhecken nicht höher als 1,80 Meter 12 Wohnwirtschaft HEV Aargau 10-09 1 Meter RECHT UND PRAXIS zukünftige Entwicklung ist nur zu berück- Der kappende Nachbar hat, abgesehen von sichtigten, wenn dem Nachbarn bei einem der Möglichkeit, das abgeschnittene Holz Zuwarten ein Nachteil entstehen würde. zu behalten, keinen Anspruch auf Ersatz seiner Auslagen. Ist die Kappung mit Kos- Einwirkungen durch Laub-, Blüten-, Na- ten verbunden, muss der Nachbar auf die delfall, Fallobst, Tropfenfall, Schattenwurf, Kappung verzichten und stattdessen die Verhinderung der Aussicht oder durch das Beseitigung der überhängenden Äste und Anziehen von Insekten sind normalerweise eindringenden Wurzeln mit einer gericht- nicht übermässig. lichen Klage verlangen. Suchen Sie etwas Spezielles? Etwas Schönes für Ihr Bad? Bei 4B finden Sie Exklusives und Raritäten. Designer-Möbel, die sich flexibel und modular in jedes Bad einbauen lassen. Eine erhebliche Beeinträchtigung ist anzu- Richtiges und gerichtliches Vorgehen nehmen, wenn der Nachbar in der Benüt- Prozesse belasten die nachbarrechtliche Be- zung von Parkplätzen, Strassen oder Wege ziehung schwer und über eine lange Zeit- behindert ist, Gartenarbeiten nur noch in dauer. Oft ist aufgrund der Überlastung gebückter Haltung vorgenommen werden der Gerichte nicht mit einem schnellen Ent- können, ein Bauvorhaben erschwert wird, scheid zu rechnen. Es empfiehlt sich aus- unterirdische Sprossen zu ungewünschten nahmslos, mit dem Nachbarn das Gespräch Pflanzen führen, Wurzeln den Unterhalt zu suchen, auf dessen Bedürfnisse einzuge- oder die Erstellung eines Weges, einer Lei- hen und nach Möglichkeit eine Vereinba- tung oder eines Bauwerkes behindern oder rung zu treffen, die längerfristig für beide diese beschädigen. Seiten zu befriedigen vermag. Mit der Beschwerde ist dem Nachbarn eine Ist keine aussergerichtliche Lösung möglich, angemessene Frist anzusetzen. Der Nachbar muss eine Klage beim Friedensrichter ein- muss Zeit haben, den Sachverhalt abzuklä- gereicht werden. Dieser versucht, eine Eini- ren, den Überhang selber zu beseitigen oder gung unter den Nachbarn herbeizuführen. durch einen Gärtner beseitigen zu lassen. Kommt keine Einigung zustande, kann eine Weiter ist auf die natürliche Vegetationszeit Klage beim Bezirksgericht am Wohnort der Rücksicht zu nehmen. Bei einem Baum soll- Parteien erhoben werden. Eine direkte Klage te die Beseitigung des Überhangs zwischen beim Bezirksgericht ist nur möglich, wenn der dem 1. November und dem 1. März verlangt Nachbar sofort die Beseitigung einer einge- werden. Bei Zierbäumen und Sträuchern tretenen Störung verlangt. Bei wachsenden kann eine Kappung in der Regel jederzeit ver- Pflanzen ist schwierig feststellbar, seit wann langt werden. Die Frist muss in Tagen, Wo- eine Störung besteht und ob der Nachbar so- chen oder Monaten bestimmt sein. Mit einer fort reagiert hat. Anders sieht dies bei einer zu kurz angesetzten Frist fängt automatisch Neupflanzung aus, welche den gesetzlichen eine angemessene Frist an zu laufen. Grenzabstand nicht einhält. Läuft die angemessene Frist ab und wer- Bei der Geltendmachung einer Beseitigung den die überhängenden Äste und Wurzeln bzw. Rückschnitt von Pflanzen, welche seit nicht beseitigt, kann der Nachbar diese längerem bestehen, sollte somit der ordent- selber abschneiden. Dabei dürfen nur so liche Prozessweg mit vorgängiger Anrufung viele Äste und Wurzeln gekappt werden, des Friedensrichters beschritten werden. die für die Beseitigung der Beeinträchtigung notwendig ist. Ein Rückschnitt der Äste und Wurzeln ist nur bis maximal zur Grundstücksgrenze zulässig. Das Abschneiden von Ästen am Stamm ist somit nicht erlaubt, selbst wenn zukünftige Beeinträchtigungen durch das Nachwachsen der Äste In der Dokumentation «Bäume und Sträucher im Nachbarrecht» erhalten Sie nähere Infos. Erhältlich beim Hauseigentümerverband Aargau, Stadtturmstr. 19, 5401 Baden, Tel. 056 200 50 50, Fax 056 222 90 18 oder via www.hev-aargau.ch Vorbeikommen. Staunen. Auswählen! 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