Preisliste Technische Isolierung Deutschland 2015
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Preisliste Technische Isolierung Deutschland 2015
Haus- und Klimatechnik Preisliste Technical Solutions Preisliste Technische Isolierung Deutschland 2015 Haus- und Klimatechnik gültig ab 16. Februar 2015 Knauf Insulation – Ihre Ansprechpartner Verkaufsleiter Waldemar Kosiol Mobil: 0171 8833434 Telefax: 02546 9391967 [email protected] Verkaufsgebiet Nordost Verkaufsgebiet Nordwest Pascal Sommer Mobil: 0170 7906374 PLZ: 20-29, 30-34, 37, 40-49, 50-54, 56-59 Telefax: 08571 4044173 Hamburg Verkaufsgebiet Nordwest Berlin [email protected] Verkaufsgebiet Nordost Waldemar Kosiol Mobil: 0171 8833434 PLZ: 00-09, 10-19, 38-39, 98-99 Telefax: 08571 4044480 [email protected] Hannover Gelsenkirchen Dortmund Leipzig Köln Verkaufsgebiet Süden Timo Bintakies Mobil: 0151 72708534 PLZ: 35-36, 55, 60-69, 70-79, 80-89, 90-97 Telefax: 08571 4044486 [email protected] Innendienst Auftragsannahme Katharina März Frankfurt Nürnberg Kaiserslautern Stuttgart Verkaufsgebiet Süden Telefon: 08571 40-207 Telefax: 08571 40-251 München [email protected] Knauf Insulation GmbH Headoffice Technical Solutions Parkring 15 - 17 D-85748 Garching bei München Telefon +49 89 800 74 66-0 Telefax +49 89 800 74 66-40 www.knaufinsulation-ts.com Weitere Information finden Sie auch auf unserer Website unter www.knaufinsulation-ts.com 2 Eine echte Glanzleistung: Knauf Insulation Rohrschale HPS 035 AluR Die Knauf Insulation EnEV-Rohrschale aus Steinwolle mit Alukaschierung überzeugt auf voller Länge. • Garantiert EnEV-konform bei von Knauf Insulation empfohlener Dimensionierung • gewickelt, geschliffen und alukaschiert für eine zuverlässige Wärmedämmung • einseitig längs geschlitzt für die einfache Endmontage am Rohr mit einer Länge von 1200 mm für eine schnelle und effiziente Verlegung • CE-Konformität gemäß der europäischen Produktnorm EN 14303 NEUE NEN DIMENSIO AR! VERFÜGB ansprechendes Alu-Design leichte Verarbeitung dank Selbstklebe-Verschluß www.knaufinsulation-ts.com Inhaltsverzeichnis Anwendungsübersicht Haus- und Klimatechnik................ 5 Wissenwertes .................................................................... 15 Auftrags- und Logistikservice .................................................... 16 Haus- und Klimatechnik Wichtige Begriffsdefinitionen nach AGI Q132 ........................... 16 NEU Haustechnik-Rohrschale HPS 035 AluR ........... ........... 6-8 ! Erläuterungen zur VDI 6022 ..................................................... 18 Lamellenmatte LMF AluR ............................................................. 9 Klimakanalplatte KDL 035 GVB ................................................ 10 Schalldämpfende Wirkung von Steinwolleplatten......................... 17 VDI 2055 .............................................................................. 18 CE-Zeichen ............................................................................. 19 Klimakanalplatte KDL 035 GW1 ............................................... 11 RAL-Gütezeichen ..................................................................... 19 Schalldämpferplatte KSB 035 GW2 .......................................... 12 Marine Equipment Directive (MED) ............................................ 20 Klimakanalplatte KDB 035 AluR ................................................ 13 Übereinstimmungskennzeichen ................................................. 20 Hinweise ................................................................................ 21 Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen ........ 22– 23 Baulicher Brandschutz Weichschottplatte FPB D150 ..................................................... 14 H IN W E IS : Neue Dim e n s io n en bei Knauf In sulation Rohrsch alen 4 Anwendungsübersicht Haus- und Klimatechnik Heizungs-/ Kalt-/ Warmwasserleitung RLT-Anlagen RLT-Anlage Luftkanal aussen Luftkanal innen Schalldämpfer- / Kulissenbau Einhausung von Maschinen und Anlagenteilen Lüftungskanäle Vierkant RLT-Anlagen gemäß VDI 6022 Brandschutz (Weichschott-System) RLT-Anlage Rohrschale HPS 035 AluR Klimakanalplatte KDL 035 GVB • • • • Klimakanalplatte KDL 035 GW1 • • • • • Schalldämpferplatte KSB 035 GW2 • • • Klimakanalplatte KDB 035 AluR Weichschottplatte FPB D150 • • • • • Diese Anwendungsauswahl ist nur eine grobe Übersicht. Bitte prüfen Sie jeweils, ob die Materialien für den Einsatzbereich tatsächlich geeignet sind. Hinweis: Um eine Leistungserklärung (DoP) für ein Produkt zu erhalten kopieren Sie einfach die auf den Produktdokumenten angegebene URL und fügen Sie diese in Ihren Web-Browser ein. Dies führt Sie direkt zu unserer Online-Datenbank der DoP unter www.dopki.com 5 Haus- und Klimatechnik Produkt- und Preisübersicht Haustechnik-Rohrschale HINWE IS: Neue D imensio nen verfügb ar! Rohrschale Haustechnik-Rohrschale HPS 035 AluR Dicke 20 mm Durchmesser Artikel- EUR (mm) Nr. /m 15 18 22 28 35 42 48 54 60 64 70 76 89 102 108 114 133 140 159 168 194 219 245 273 305 324 243085 243088 243092 243100 243110 243120 243131 243142 243153 243164 323892 243175 243186 243197 243208 VerpaAnzahl ckungs- Liefer- Artikel- EUR LFM je Nr. /m inhalt zeit Palette m 5,05 1036,80 5,20 907,20 5,45 777,60 5,85 648,00 6,80 540,00 7,30 388,80 7,95 345,60 8,30 302,40 9,00 259,20 9,35 216,00 10,50 237,60 11,25 194,40 12,50 194,40 13,85 86,40 14,60 86,40 Verfügbarkeit: •= 4 Arbeitstageº Dicke 30 mm 57,60 50,40 43,20 36,00 30,00 21,60 19,20 16,80 14,40 12,00 13,20 10,80 10,80 4,80 4,80 • • • • • • • • • • • • • • • 243087 243090 243094 243102 243112 243122 243133 243144 243155 243166 323894 243177 243188 243199 243210 454328 323904 454534 454541 454546 454631 243270 323116 323125 323917 323918 •= 7 Arbeitstageº •= 10 Arbeitstageº/ºº; 7,40 7,50 7,95 8,90 9,35 10,15 10,80 11,55 11,95 13,15 13,50 14,35 15,00 16,50 16,95 17,40 19,20 21,80 24,30 28,50 31,40 36,45 46,90 51,30 56,20 58,95 Dicke 40 mm VerpaAnzahl ckungs- Liefer- ArtikelLFM je inhalt Nr. zeit Palette m 540,00 540,00 432,00 432,00 345,60 259,20 216,00 172,80 172,80 172,80 194,40 151,20 129,60 86,40 86,40 86,40 86,40 79,20 62,40 60,00 48,00 38,40 33,60 26,40 21,60 21,60 30,00 30,00 24,00 24,00 19,20 14,40 12,00 9,60 9,60 9,60 10,80 8,40 7,20 4,80 4,80 4,80 1,20 1,20 1,20 1,20 1,20 1,20 1,20 1,20 1,20 1,20 • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • 243091 243095 243103 243113 243123 243134 243145 243156 243167 323895 243178 243189 454263 454265 454332 323905 454535 454543 243252 243262 243271 323117 323126 323134 323142 EUR /m 10,50 10,95 11,80 12,50 13,35 14,20 14,80 15,40 15,75 16,55 17,20 18,55 20,20 20,45 21,45 23,50 26,40 29,05 33,20 38,25 41,20 57,05 61,85 67,45 70,60 Dicke 50 mm VerpaAnzahl ckungs- Liefer- ArtikelLFM je inhalt Nr. zeit Palette m 302,40 280,80 259,20 194,40 194,40 194,40 172,80 129,60 129,60 108,00 86,40 86,40 86,40 86,40 86,40 72,00 64,80 60,00 55,20 43,20 38,40 26,40 21,60 21,60 16,80 16,80 15,60 14,40 10,80 10,80 10,80 9,60 7,20 7,20 6,00 4,80 4,80 4,80 4,80 4,80 1,20 1,20 1,20 1,20 1,20 1,20 1,20 1,20 1,20 1,20 EUR /m Dicke 60 mm VerpaAnzahl ckungs- Liefer- ArtikelLFM je inhalt Nr. zeit Palette m EUR /m DurchVerpaAnzahl ckungs- Liefer- messer LFM je (mm) inhalt zeit Palette m • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • 243096 243104 243114 243124 243135 243146 243157 243168 323896 243179 454262 454511 454522 454531 323906 454536 243243 243253 243263 243272 323118 323127 323135 323143 15,45 15,75 15,95 17,10 17,55 17,70 19,70 19,85 20,30 21,10 22,75 24,40 24,99 25,95 28,10 29,25 31,25 40,50 44,15 48,30 68,00 71,30 79,80 81,45 194,40 194,40 172,80 129,60 129,60 108,00 108,00 86,40 86,40 86,40 86,40 76,80 72,00 72,00 60,00 57,60 48,00 48,00 38,40 31,20 24,00 21,60 16,80 14,40 10,80 10,80 9,60 7,20 7,20 6,00 6,00 4,80 4,80 4,80 4,80 1,20 1,20 1,20 1,20 1,20 1,20 1,20 1,20 1,20 1,20 1,20 1,20 1,20 • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • 243097 243105 243115 243125 243136 243147 243158 454256 323897 454259 454503 454515 454525 454532 323907 243234 243244 243254 243264 243273 323119 323128 323136 323144 19,85 20,30 21,50 22,55 23,40 23,10 23,60 24,10 25,00 25,85 27,40 29,15 23,00 30,70 33,10 34,50 36,65 47,60 52,30 56,20 76,75 81,35 83,90 94,55 129,60 129,60 108,00 108,00 86,40 86,40 86,40 86,40 86,40 86,40 72,00 62,40 60,00 60,00 48,00 48,00 43,20 38,40 31,20 28,80 21,60 21,60 14,40 14,40 7,20 7,20 6,00 6,00 4,80 4,80 4,80 4,80 4,80 4,80 1,20 1,20 1,20 1,20 1,20 1,20 1,20 1,20 1,20 1,20 1,20 1,20 1,20 1,20 • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • 15 18 22 28 35 42 48 54 60 64 70 76 89 102 108 114 133 140 159 168 194 219 245 273 305 324 º= eintreffend beim Großhändler ab Tag der Bestellung, ºº = Mindestbestellmenge nötig Folienverpackung (1 Stück) Kartonverpackung, 18 Kartons auf einer Pallette, Abmessungen Karton: H x B x T = 1200 x 400 x 400 mm Andere Dimensionen oder Verpackungseinheiten auf Anfrage! Die technischen Angaben dienen nur zu Informationszwecken. Aktuelle und vollständige Angaben siehe Datenblatt. www.knaufinsulation-ts.com Haus- und Klimatechnik 6 Produkt- und Preisübersicht Haustechnik-Rohrschale HINWE IS: Neue D imensio nen verfügb ar! Rohrschale Rohrschale HPS 035 AluRHPS 035 AluR Haustechnik-Rohrschale Dicke 70 mm Durchmesser Artikel(mm) Nr. EUR /m 22 28 35 42 48 54 60 64 70 76 89 102 108 114 133 140 159 168 194 219 243098 243106 243116 243126 454249 454252 454477 454494 323898 454497 454505 454517 454528 454533 323908 243235 243245 243255 243265 243274 24,40 25,30 26,35 27,40 28,25 29,20 30,10 29,05 30,00 30,70 32,70 34,45 35,40 36,15 38,80 40,30 42,50 55,85 60,15 64,70 86,40 86,40 86,40 86,40 86,40 86,40 79,20 74,40 72,00 72,00 60,00 55,20 50,40 48,00 40,80 43,20 38,40 33,60 28,80 24,00 4,80 4,80 4,80 4,80 4,80 4,80 1,20 1,20 1,20 1,20 1,20 1,20 1,20 1,20 1,20 1,20 1,20 1,20 1,20 1,20 245 273 305 324 323120 87,85 323129 92,00 323137 99,20 323145 103,95 21,60 16,80 14,40 12,00 1,20 1,20 1,20 1,20 Verfügbarkeit: •= 4 Arbeitstageº Dicke 80 mm VerpaAnzahl ckungs- Liefer- Artikel- EUR LFM je inhalt Nr. /m zeit Palette m • • • • • • • • • • • • • 243099 454230 454246 454463 454467 454472 454479 454496 323899 454500 454509 243204 243215 243226 323909 243236 243246 243256 243266 243275 29,30 30,45 31,60 32,85 33,80 34,40 35,65 33,25 37,20 36,75 38,05 40,05 41,20 41,70 44,55 46,40 48,80 63,60 70,85 73,20 86,40 86,40 86,40 76,80 72,00 72,00 64,80 60,00 60,00 60,00 50,40 48,00 48,00 43,20 38,40 38,40 31,20 28,80 24,00 21,60 4,80 4,80 4,80 1,20 1,20 1,20 1,20 1,20 1,20 1,20 1,20 1,20 1,20 1,20 1,20 1,20 1,20 1,20 1,20 1,20 • • • • 323121 323130 323138 323146 101,25 105,60 114,45 120,05 19,20 14,40 12,00 12,00 1,20 1,20 1,20 1,20 • • • • • • • •= 7 Arbeitstageº •= 10 Arbeitstageº/ºº; Dicke 90 mm VerpaAnzahl ckungs- Liefer- ArtikelLFM je inhalt Nr. zeit Palette m • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • EUR /m Dicke 100 mm VerpaAnzahl ckungs- Liefer- Artikel- EUR LFM je inhalt Nr. /m zeit Palette m 36,15 37,20 38,60 39,40 40,45 41,60 42,20 43,45 44,30 46,55 48,80 49,95 50,95 54,40 56,55 58,90 71,45 77,65 89,45 72,00 72,00 62,40 60,00 60,00 57,60 52,80 48,00 48,00 43,20 38,40 38,40 38,40 31,20 31,20 28,80 24,00 21,60 21,60 1,20 1,20 1,20 1,20 1,20 1,20 1,20 1,20 1,20 1,20 1,20 1,20 1,20 1,20 1,20 1,20 1,20 1,20 1,20 • • • • • • • • • • • • • • • • • • • 243109 243119 243129 243140 243151 243162 243173 323901 243184 243195 243206 243217 243228 323911 243238 243248 243258 243268 243277 42,15 43,45 44,75 45,95 46,60 48,15 48,80 49,95 50,95 51,70 52,75 53,50 54,75 57,85 60,00 62,75 81,60 94,50 96,15 60,00 60,00 52,80 52,80 50,40 48,00 48,00 40,80 43,20 38,40 33,60 33,60 31,20 26,40 28,80 24,00 21,60 21,60 16,80 1,20 1,20 1,20 1,20 1,20 1,20 1,20 1,20 1,20 1,20 1,20 1,20 1,20 1,20 1,20 1,20 1,20 1,20 1,20 323122 114,65 323131 123,15 323139 131,45 14,40 12,00 12,00 1,20 1,20 1,20 • • • 323123 129,05 323132 135,85 14,40 12,00 1,20 1,20 454460 454461 454465 454469 454474 454493 243172 323900 243183 243194 243205 243216 243227 323910 243237 243247 243257 243267 243276 Dicke 120 mm VerpaAnzahl ckungs- Liefer- Artikel- EUR LFM je inhalt Nr. /m zeit Palette m • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • DurchVerpaAnzahl ckungs- Liefer- messer LFM je (mm) inhalt zeit Palette m 61,80 62,95 64,75 65,90 66,50 67,90 69,40 72,05 73,80 75,80 77,35 81,75 84,80 87,45 98,75 121,20 122,90 38,40 38,40 38,40 38,40 33,60 31,20 31,20 28,80 24,00 24,00 24,00 21,60 21,60 21,60 16,80 14,40 12,00 1,20 1,20 1,20 1,20 1,20 1,20 1,20 1,20 1,20 1,20 1,20 1,20 1,20 1,20 1,20 1,20 1,20 • • • • • • • • • • • • • • • • • 323124 158,85 12,00 1,20 • 243130 243141 243152 243163 243174 323902 243185 243196 243207 243218 243229 323912 243239 243249 243259 243269 243278 22 28 35 42 48 54 60 64 70 76 89 102 108 114 133 140 159 168 194 219 245 273 305 324 º= eintreffend beim Großhändler ab Tag der Bestellung, ºº = Mindestbestellmenge nötig Folienverpackung (1 Stück) Kartonverpackung, 18 Kartons auf einer Pallette, Abmessungen Karton: H x B x T = 1200 x 400 x 400 mm Andere Dimensionen oder Verpackungseinheiten auf Anfrage! Die technischen Angaben dienen nur zu Informationszwecken. Aktuelle und vollständige Angaben siehe Datenblatt. www.knaufinsulation-ts.com 7 Haus- und Klimatechnik Produkt- und Preisübersicht Haustechnik-Rohrschale Rohrschale Rohrschale HPS 035 AluRHPS 035 AluR Haustechnik-Rohrschale Mindest-Dämmdicken gemäß EnEV (100%) für gängige Rohrtypen Dämmstoffdicken (mm)1 20 15 EnEV 100% 18 EnEV 100% EnEV 200% 22 EnEV 100% EnEV 200% 28 EnEV 100% 35 42 30 40 50 60 70 80 Werte geprüft und deklariert gemäß DIN 14303 EnEV 100%2 ir empfehlen bei abweichenden W Rohrdurchmessern wie z.B. bei Kunststoffrohren die Rohrschale mit dem nächstgrößeren Innendurchmesser zu verwenden. 2 Bitte beachten Sie abweichende Mindest-Dämmdicken für Kupferund Edelstahlrohre. 3 Bitte beachten Sie abweichende Mindest-Dämmdicken für Edelstahlrohre. 1 EnEV 200% EnEV 200%2 EnEV 100% EnEV 200% EnEV 100% EnEV 200% 48 EnEV 100% 54 EnEV 100% EnEV 200% EnEV 100% EnEV 200% 3 60 EnEV 100% 64 EnEV 100% 70 76 Rohraussendurchmesser (Nennmaß) (mm) Produkteigenschaften: 100 EnEV 100% EnEV 100%2 89 EnEV 100% 102 EnEV 100% 108 EnEV 100% 114 EnEV 100% 133 140 159 Passende Mindest-Dämmschichtdicke HPS035 AluR zur Erfüllung der EnEV (100%); Passende Mindest-Dämmschichtdicke HPS035 AluR zur Erfüllung der EnEV (200%); ergänzendes Knauf Insulation Lieferprogramm Eigenschaften Wärmeleitfähigkeit Zeichen Beschreibung/Daten Einheit ϑm 10 50 100 150 °C λN 0,033 0,037 0,044 0,052 W/(m·K) Baustoffklasse* --- Feuerwiderstand Rohrabschottung -- Wasserdampfdiffusionsäquivalente Luftschichtdicke AS-Qualität (Anteil wasserlösl. ChloridIonen) A2L-s1, d0 DO≤ 300mm A2-s1, d0 DO > 300mm Prüfmethode/ Anforderung EN ISO 8497 --- EN 13501-1 R120 als durchgängige Isolierung (Details siehe abP-Nr: P-MPA-E-15-001) --- DIN 4102 (EN 1366-3) sd 100 m EN 13469 --- ≤ 10 mg/kg EN 13468 AGI Q132 ST(+) Faserseite ≤ 500, Aluminiumseite ≤ 80 °C EN 14707 Silikonfreiheit der Fasern --- Hergestellt ohne Silikonölzusatz --- --- Hydrophobierung Wp Wasseraufnahme ≤ 1,0 kg/m² --- EN 13472 Obere Anwendungsgrenztemperatur * In Abhängigkeit vom Aussendurchmesser 168 Hinweise zur Installation Vor Beginn der Montagearbeiten ist sicher zu stellen, dass sämtliche Klebeflächen trocken und frei von Staub, Fett und Verschmutzungen sind. Um die Rohrschalen HPS 035 AluR zur Montage auf dem Rohr problemlos aufklappen zu können weisen diese auf der Gegenseite der Längsöffnung eine leichte Schlitzung auf. Ein Aufschieben auf das zu dämmende Rohr wird dadurch deutlich erleichtert. Bevor die Längsnaht mittels der selbstklebenden Überlappung verschlossen werden kann ist der Abdeckstreifen zu entfernen; dies kann auch abschnittsweise erfolgen. Die Rohrschalenhälften sind vor dem Anpressen der Selbstklebebeschichtung passgenau gegeneinander auszurichten. Das feste Anpressen der selbstklebenden Beschichtung muss über die gesamte Längsfuge hinweg geleistet werden. Haus- und Klimatechnik Die Stöße der Rohrschalen sind durch überlappende Abdeckungen mit selbstklebendem Alu-Tape zu versiegeln. Sofern die Umgebungstemperatur im Moment der Verarbeitung weniger als 10°C beträgt kann die anfängliche Klebekraft eingeschränkt sein. Es bedarf dann besonders sorgfältiger Verarbeitung, wobei sich der notwendige Anpressdruck zur Erreichung einer dauerhaften Verbindung erhöht und entsprechend durch den Verarbeiter gewährleistet werden muss. Verschiedene nationale Verarbeitungsnormen bzw. Richtlinien (DIN 4140 etc.) sehen vor, dass die Rohrschalen mit Bindedraht zusätzlich zu sichern sind. Für kaltgehende Leitungen wird eine Versiegelung der Längsnaht mittels Alu-Tape gefordert. Faserschmelzpunkt, Glimmverhalten & EnEV (D) Der Schmelzpunkt der Steinwollfasern liegt oberhalb von 1000°C (gemäß DIN 4102-17). Das Glimmverhalten des Produktes ist in Einklang mit den Anforderungen der Bauregelliste des DiBT (abZ Nr. Z-56.411-989). Das Produkt bietet eine Wärmeleitfähigkeit (gem. EnEV) von 0,035 W/m·K bei 40°C Mitteltemperatur für das gesamte Produktprogramm (Innendurchmesser 15-219mm und Dämmdicken 20-100mm) und wird jährlich durch FIW/München güteüberwacht. 8 Produkt- und Preisübersicht Haustechnik-Lamelle Lamellenmatten Lamella Forte LMF AluR 300 ºC Artikel-Nr. EAN Code Dicke (mm) Länge* (mm) 242 4842 9 002 824 604 335 20 10000 500 1000** 10,00 15 242 4767 9 002 824 600 108 30 8000 500 1000** 8,00 15 242 4843 9 002 824 604 342 40 6000 500 1000** 6,00 242 4848 9 002 824 604 359 50 5000 500 1000** 5,00 242 4850 9 002 824 604 366 60 4000 500 1000** 286 310 3 850 340 762 796 70 3500 500 242 4851 9 002 824 604 397 80 3000 242 4846 9 002 824 604 403 100 2500 riffe bei NEU: Trageg onalen großdimensi den in Einzelgeb Produkteigenschaften: Eigenschaften Preis €/m2 Lieferzeit 150,00 9,50 120,00 10,80 15 90,00 13,15 15 75,00 15,00 4,00 15 60,00 16,65 1000** 3,50 15 52,50 18,70 • • • • • auf Anfrage 500 1000** 3,00 15 45,00 20,50 500 1000** 2,50 15 37,50 23,75 • • Produktbeschreibung: Zeichen Beschreibung / Daten Einheit Prüfmethode / Anforderung ST(+) Wolleseite bis 300 Aluminiumseite bis 100 °C AGI Q 132 EN 14706 Wärmeleitfähigkeit in Abhängigkeit von der Temperatur* ϑ Nennrohdichte ρ 40 kg/m3 AGI Q 132 EN 1602 Dämmstoffkennziffer* --- 10.02.02.30.04 --- AGI Q 132 AS-Qualität* --- ≤ 10 ppm AGI Q 132 EN 13468 Hydrophobierung* WP ≤ 1,0 kg/m2 AGI Q 132 Baustoffklasse --- A2 --- DIN 4102 Schmelzpunkt der Fasern --- ≥ 1000 °C DIN 4102-17 WasserdampfdiffusionsWiderstandszahl sd > 100 m EN 12086 Ohne Silikonöl --- Hergestellt ohne Silikonölzusatz --- --- λ m2/VPE** Rollen/Palette m2/Palette * Fix-Längen auf Anfrage. ** VPE = Verpackungseinheit (VPE = 2 Rollen bei Breite 500 mm). Verladeeinheit = 1 Palette. Verfügbarkeit: •= 4 Arbeitstageº •= 7 Arbeitstageº •= 10 Arbeitstageº/ºº; º= eintreffend beim Großhändler ab Tag der Bestellung, ººMindestbestellmenge nötig Steinwolle-Lamellenmatte Obere Anwendungsgrenztemperatur* Breite (mm) 50 100 150 200 250 300 °C 0,044 0,054 0,067 0,083 0,104 0,130 W/(m·K) Lamella Forte LMF AluR ist eine Steinwolle-Lamellenmatte aus einseitig auf reißfeste, glasgitterverstärkte Aluminium-Folie geklebten SteinwolleStreifen (Lamellen), die überwiegend senkrecht zur Auflagefläche stehen. Dadurch ergibt sich eine gute Druckfestigkeit bei gleichzeitig ausreichender Flexibilität für gute Verarbeitbarkeit. Nichtbrennbar, temperaturbeständig, schall- und wärmedämmend, alterungsbeständig, wasserabweisend. EN 12667 Anwendungsbereiche: Lamella Forte LMF AluR wird für den Wärme-, Schall- und Brandschutz von betriebstechnische Anlagen verwendet, wie z.B.: • Klima- und Lüftungsleitungen • Rohrleitungen • Behälter • Tankanlagen • Wärmespeicher Hinweis: Anwendungstemperatur bis 300 °C (Steinwolle) und 100 °C (Aluminiumseite) *überwacht nach VDI 2055. Die technischen Angaben dienen nur zu Informationszwecken. Aktuelle und vollständige Angaben siehe Datenblatt. www.knaufinsulation-ts.com Haus- und Klimatechnik 9 Produkt- und Preisübersicht Haus- und Klimatechnik Haus- und Klimatechnik Klimakanalplatte KDL 035 GVB Artikel-Nr. EAN Code Dicke* (mm) Länge* (mm) Breite* (mm) m2/VPE** Stück/Palette m2/Palette Preis €/m2 243 1567 3 838 905 745 323 30 1000 600 8,40 168 100,80 10,65 244 2354 3 838 905 760 180 40 1000 600 7,20 120 72,00 11,00 244 2356 3 838 905 760 203 50 1000 600 6,00 200 120,00 12,75 244 2352 3 838 905 760 159 100 1000 600 3,00 100 60,00 19,60 Lieferzeit auf Anfrage * Varianten der Abmessungen und/oder Raumgewichte auf Anfrage. Mindestbestellmengen sind zu beachten ** VPE = Verpackungseinheit = 1 Plattenpaket; Verladeeinheit = 1 Palette Verfügbarkeit: •= 4 Arbeitstageº •= 7 Arbeitstageº •= 10 Arbeitstageº/ºº; º= eintreffend beim Großhändler ab Tag der Bestellung, ºº = Mindestbestellmenge nötig Klimakanalplatte, mit Glasvlies Produkteigenschaften: Produktbeschreibung: Eigenschaften Zeichen Beschreibung / Daten Einheit Prüfmethode/Anforderung Obere Anwendungsgrenztemperatur ST(+) 250* °C DIN EN 14706 Wärmeleitfähigkeit in Abhängigkeit von der Temperatur λ 0,035 W/(m·K) EN 12667 Hydrophobierung Wp ≤ 1,0 kg/m2 DIN EN 1609 Ohne Silikonöl --- Hergestellt ohne Silikonölzusatz --- --- Baustoffklasse --- A1 --- EN 13501-1 Schmelzpunkt der Fasern --- ≥ 1000 °C DIN 4102-17 WasserdampfdiffusionsWiderstandszahl μ 1 --- EN 12086 Schallabsorbtionsgrad (50 mm) Die Klimakanalplatte KDL 035 GVB ist eine Steinwolle-Dämmplatte einseitig kaschiert mit Glasvlies schwarz. Nicht brennbar, schall- und wärmedämmend, schallschluckend, form- und alterungsbeständig und wasserabweisend. f 125 250 500 αS 0,36 1,00 1,00 f 1000 2000 4000 αS 1,00 1,00 1,00 Hz Hz EN 20354 Anwendungsbereiche: Die Klimakanalplatte KDL 035 GVB ist besonders für die Innendämmung von Luftkanäle, RLT-Anlagen und für Schalldämpfer geeignet. • Luftkanäle, RLT-Anlagen •Schalldämpfer Anwendungstemperatur Wollseite bis 250 °C (ab ca.180 °C Bindemittelverflüchtigung). Anwendungstemperatur Glasvliesseite bis 150 °C. Schmelzpunkt der Steinwollefaser >1000 °C. AS-Qualtät auf Anfrage. *Anwendungstemperatur Glasvliesseite 150 °C Die technischen Angaben dienen nur zu Informationszwecken. Aktuelle und vollständige Angaben siehe Datenblatt. www.knaufinsulation-ts.com 10 Haus- und Klimatechnik Produkt- und Preisübersicht Haus- und Klimatechnik Haus- und Klimatechnik Klimakanalplatte KDL 035 GW1 Artikel-Nr. EAN Code Dicke* (mm) Länge* (mm) Breite* (mm) m2/VPE** Stück/Palette m2/Palette Preis €/m2 Lieferzeit 243 1546 3 838 905 745 057 30 1200 625 10,50 252 189,00 16,95 auf Anfrage 243 1543 3 838 905 743 040 50 1200 625 7,50 150 112,50 19,00 auf Anfrage 243 1542 3 838 905 745 019 100 1200 625 3,75 75 56,25 25,70 Artikel-Nr. EAN Code Dicke* (mm) Länge* (mm) Breite* (mm) m /VPE** Stück/Palette m /Palette Preis €/m 2 auf Anfrage 2 Lieferzeit 243 1552 3 838 905 745 149 30 2000 1200 196,80 82 196,80 16,95 • 243 1551 3 838 905 745 132 50 2000 1200 124,80 50 120,00 19,00 243 1554 3 838 905 745 118 100 2000 1200 62,40 26 62,40 25,70 • • * Varianten der Abmessungen und/oder Raumgewichte auf Anfrage. Mindestbestellmengen sind zu beachten. ** VPE = Verpackungseinheit = 1 Plattenpaket; Verladeeinheit = 1 Palette Verfügbarkeit: •= 4 Arbeitstageº Klimakanalplatte, mit Glasseidengewebe •= 7 Arbeitstageº •= 10 Arbeitstageº/ºº; Produkteigenschaften: º= eintreffend beim Großhändler ab Tag der Bestellung, ººMindestbestellmenge nötig Produktbeschreibung: Eigenschaften Zeichen Beschreibung / Daten Einheit Prüfmethode/Anforderung Obere Anwendungsgrenztemperatur ST(+) 250* °C DIN EN 14706 Wärmeleitfähigkeit in Abhängigkeit von der Temperatur λ 0,035 W/(m·K) EN 12667 Hydrophobierung Wp ≤ 1,0 kg/m2 DIN EN 1609 Die Klimakanalplatte KDL 035 GW1 ist eine Steinwolle-Dämmplatte mittlerer Rohdichte, einseitig kaschiert mit Glasseidengewebe schwarz. Nicht brennbar, schall- und wärmedämmend, schallschluckend, form- und alterungsbeständig und wasserabweisend. Ohne Silikonöl --- Hergestellt ohne Silikonölzusatz --- --- Baustoffklasse --- A1 --- EN 13501-1 Schmelzpunkt der Fasern --- ≥ 1000 °C DIN 4102-17 WasserdampfdiffusionsWiderstandszahl μ 1 --- EN 12086 Schallabsorbtionsgrad 2 f 125 250 500 αS 0,36 1,00 1,00 f 1000 2000 4000 αS 1,00 1,00 1,00 Hz Hz EN 20354 Anwendungsbereiche: Kombinierte Wärme- und Schalldämmung. Verwendung als innenliegende Luftkanaldämmung sowie im Kulissen- und Schalldämpferbau. Speziell geeignet zu Erreichung von System-Standards gemäß VDI 6022. Schall- und Wärmedämmung im Geräte- und Anlagenbau. • Luftkanäle, RLT-Anlagen • Schalldämpfer Anwendungstemperatur Wollseite bis 250 °C (ab ca.180 °C Bindemittelverflüchtigung). Anwendungstemperatur Glasseidengewebeseite bis 180 °C. Schmelzpunkt der Steinwollefaser >1000 °C. AS-Qualtät auf Anfrage. *Anwendungstemperatur Glasseidengewebeseite bis 180 °C. Die technischen Angaben dienen nur zu Informationszwecken. Aktuelle und vollständige Angaben siehe Datenblatt. www.knaufinsulation-ts.com 11 Haus- und Klimatechnik Produkt- und Preisübersicht Haus- und Klimatechnik Haus- und Klimatechnik Schalldämpferplatte KSB 035 GW2 Artikel-Nr. EAN Code Dicke* (mm) Länge* (mm) Breite* (mm) Bund/Palette m2/Palette Preis €/m2 243 1534 3 838 905 744 920 100 2000 1200 26 62,40 34,25 243 1544 3 838 905 744 968 200 2000 1200 13 31,20 51,20 Lieferzeit auf Anfrage * Varianten der Abmessungen und/oder Raumgewichte auf Anfrage. Mindestbestellmengen sind zu beachten. ** VPE = Verpackungseinheit = 1 Plattenpaket; Verladeeinheit = 1 Palette Verfügbarkeit: •= 4 Arbeitstageº •= 7 Arbeitstageº •= 10 Arbeitstageº/ºº; º= eintreffend beim Großhändler ab Tag der Bestellung, ºº = Mindestbestellmenge nötig Schalldämpferplatte, mit doppelseitigen Glasseidengewebe Produkteigenschaften: Produktbeschreibung: Eigenschaften Zeichen Beschreibung / Daten Einheit Prüfmethode/Anforderung Obere Anwendungsgrenztemperatur ST(+) 180 °C DIN EN 14706 Wärmeleitfähigkeit in Abhängigkeit von der Temperatur λ 0,035 W/(m·K) EN 12667 Hydrophobierung Wp ≤ 1,0 kg/m2 DIN EN 1609 Nicht brennbar, schall- und wärmedämmend, schallschluckend, form- und alterungsbeständig und wasserabweisend. Ohne Silikonöl --- Hergestellt ohne Silikonölzusatz --- --- Baustoffklasse --- A1 --- EN 13501-1 Schmelzpunkt der Fasern --- ≥ 1000 °C DIN 4102-17 WasserdampfdiffusionsWiderstandszahl μ 1 --- EN 12086 Schallabsorbtionsgrad Schalldämpferplatte KSB 035 GW2 ist eine Steinwolle-Dämmplatte beidseitig kaschiert mit Glasseidengewebe schwarz. f 125 250 500 αS 0,36 1,00 1,00 f 1000 2000 4000 αS 1,00 1,00 1,00 Hz Hz EN 20354 Anwendungsbereiche: Kombinierte Warme- und Schalldämmung. Verwendung als innenliegende Luftkanaldämmung sowie im Kulissen- und Schalldämpferbau. Speziell geeignet zu Erreichung von System-Standards gemäß VDI 6022. Schall- und Wärmedämmung im Geräte- und Anlagenbau. • Luftkanäle, RLT-Anlagen • Schalldämpfer Anwendungstemperatur Wollseite bis 250 °C (ab ca.180 °C Bindemittelverflüchtigung). Glasseidengewebeseite 180 °C. Schmelzpunkt der Steinwollefaser >1000 °C. AS-Qualtät auf Anfrage. Die technischen Angaben dienen nur zu Informationszwecken. Aktuelle und vollständige Angaben siehe Datenblatt. www.knaufinsulation-ts.com 12 Haus- und Klimatechnik Produkt- und Preisübersicht Haus- und Klimatechnik Haus- und Klimatechnik Klimakanalplatte KDB 035 AluR Artikel-Nr. EAN Code Dicke* (mm) Länge* (mm) Breite* (mm) m2/VPE** Stück/Palette m2/Palette Preis €/m2 243 1529 3 838 905 744 869 50 1200 625 7,50 150 112,50 13,95 243 1528 3 838 905 744 852 60 1200 625 6,00 120 90,00 16,50 243 1522 3 838 905 744 791 100 1200 625 3,75 75 56,25 26,35 Lieferzeit auf Anfrage * Varianten der Abmessungen und/oder Raumgewichte auf Anfrage. Mindestbestellmengen sind zu beachten. ** VPE = Verpackungseinheit = 1 Plattenpaket; Verladeeinheit = 1 Palette Verfügbarkeit: •= 4 Arbeitstageº •= 7 Arbeitstageº •= 10 Arbeitstageº/ºº; º= eintreffend beim Großhändler ab Tag der Bestellung, ººMindestbestellmenge nötig Klimakanalplatte, mit armierter Reinalufolie Produkteigenschaften: Produktbeschreibung: Eigenschaften Zeichen Beschreibung / Daten Einheit Prüfmethode/Anforderung Obere Anwendungsgrenztemperatur ST(+) 250 °C EN 14706 Wärmeleitfähigkeit λ 0,035 W/(m·K) EN 12667 Hydrophobierung Wp ≤ 1,0 kg/m2 EN 1609 Ohne Silikonöl --- Hergestellt ohne Silikonölzusatz --- --- Baustoffklasse --- A1 --- EN 13501-1 Schmelzpunkt der Fasern --- ≥ 1000 °C DIN 4102-17 WasserdampfdiffusionsWiderstandszahl μ 1 --- EN 12086 Alu-Folie Wasserdampfdiffusionswiderstand sd ≥ 350 m EN 12086 Spezifische Wärmekapazität --- 0,84 kJ/kgK --- Die Klimakanalplatte KDB 035 AluR ist eine Steinwolle-Dämmplatte mit mittlerer Rohdichte, einseitig kaschiert mit armierter Reinalufolie. Nicht brennbar, schall- und wärmedämmend, form- und alterungsbeständig und wasserabweisend. Anwendungsbereiche: Die Klimakanalplatte KDB 035 AluR ist besonders für die Aussendämmung von Luftkanäle, RLT-Anlagen geeignet. • Luftkanäle, RLT-Anlagen Anwendungstemperatur Wollseite bis 250 °C (ab ca.180 °C Bindemittelverflüchtigung). Anwendungstemperatur Aluminiumseite bis 100 °C. Schmelzpunkt der Steinwollefaser >1000 °C. AS-Qualtät auf Anfrage. Die technischen Angaben dienen nur zu Informationszwecken. Aktuelle und vollständige Angaben siehe Datenblatt. www.knaufinsulation-ts.com 13 Haus- und Klimatechnik Produkt- und Preisübersicht Haus- und Klimatechnik Baulicher Brandschutz Weichschottplatte FPB D150 Artikel-Nr. EAN Code Dicke* (mm) Länge* (mm) Breite* (mm) m2/VPE** Stück/Palette m2/Palette Preis €/m2 Lieferzeit 241 4273 9002824103661 50 1000 625 2,50 100 50,00 12,05 241 5218 9002824129999 60 1000 625 2,50 64 40,00 14,45 • 243 3476 3838905748065 80 1000 625 1,88 66 41,25 19,10 • • * Varianten der Abmessungen und/oder Raumgewichte auf Anfrage. Mindestbestellmengen sind zu beachten. ** VPE = Verpackungseinheit = 1 Plattenpaket; Verladeeinheit = 1 Palette Verfügbarkeit: •= 4 Arbeitstageº •= 7 Arbeitstageº •= 10 Arbeitstageº/ºº; º= eintreffend beim Großhändler ab Tag der Bestellung, ºº = Mindestbestellmenge nötig Weichschottplatte Produkteigenschaften: Produktbeschreibung: Eigenschaften Zeichen Beschreibung/Daten Einheit Prüfmethode/ Anforderung Obere Anwendungsgrenztemperatur ST(+) 700 °C EN 14706 Wärmeleitfähigkeit in Abhängigkeit von der Temperatur ϑ 50 100 200 300 °C λ 0,044 0,049 0,063 0,082 W/(m·K) ϑ 400 500 600 700 °C λ 0,106 0,136 0,168 0,205 W/(m·K) Die Weichschottplatte FPB D150 ist eine hochfeste Steinwolle-Platte mit einer Nennrohdichte von 150 kg/m³. EN 12667 Anwendungsbereiche: AS-Qualität* --- ≤ 10 ppm EN 13468 Nennrohdichte ρ 150 kg/m3 EN 1602 Hydrophobierung Wp ≤ 1,0 kg/m EN 1609 Baustoffklasse --- A1 --- EN 13501-1 Schmelzpunkt der Fasern --- ≥ 1000 °C DIN 4102-17 Wasserdampfdiffusions Widerstandszahl μ 1 --- EN 12086 Ohne Silikonöl --- Hergestellt ohne Silikonölzusatz --- Strömungswiderstand r ≥ 50 kPa·s/m² 2 Die Weichschottplatte FPB D150 ist besonders als Systemkomponente im baulichen Brandschutz geeignet. • Weichschotte • Bekleidung von Lüftungskanälen EN 29053 * AS-Qualität auf Anfrage. Die technischen Angaben dienen nur zu Informationszwecken. Aktuelle und vollständige Angaben siehe Datenblatt. www.knaufinsulation-ts.com Haus- und Klimatechnik 14 Wissenswertes Auftrags- und Logistikservice Mindestbestellmenge Grundsätzlich ist die Mindestabnahmemenge eine volle LKW-Ladung. Teillieferungen, abweichend von der Mindestbestellmenge, sind auf Anfrage möglich. Alle in diesem Lieferprogramm angeführten Materialien sind unter Umständen NICHT als Standardmaterial verfügbar. Für Anfragen zu Kleinmengen nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf. Die kleinste Liefermenge von Lagermaterial ist eine Palette.Sonderproduktionen sind ab einer Liefermenge von 2,5 t Gesamtgewicht möglich. Sonderprodukte Die aktuell erhältlichen Maße sind in dieser Preisliste aufgeführt. Andere Maße sind bei Sonderbestellungen erhältlich und nach Auftragsbestätigung abzunehmen. Da diese nur auf Bestellung hergestellt werden, weichen die Lieferzeiten und Mindestbestellmengen von denen der Standardprodukte ab. Wenden Sie sich in diesem Fall an den Kundenservice. Lieferungen/Standzeit Die Lieferwagen müssen innerhalb von 120 Minuten am Empfangsort entladen werden. Nach Ablauf dieser Zeit wird dem Kunden ein Standgeld in Höhe von 50,- € je angebrochener Stunde berechnet. Nach Ablauf von 4 Stunden werden dem Kunden sämtliche durch die Standzeit verursachten Zusatzkosten in Rechnung gestellt. Lieferzeiten Die in dieser Preisliste angegebenen Lieferzeiten beziehen sich auf formgerechte Bestellungen kompletter LKW-Ladungen, die vor 12 h Mittags eingegangen sind. Teilladungen können die Lieferzeit verlängert. Es handelt sich hierbei um die maximale Anzahl an Arbeitstagen, die wir für die Direktlieferung zum Großhandel im Bezugsland dieser Preisliste benötigen. Regionale Feiertage können die Lieferzeit verlängern. U.U. kann die Lieferung bereits früher ankommen. Stellen Sie daher bereits vorab Lagerkapazitäten bereit. Bitte beachten Sie eventuelle Mindestbestellmengen. Eine verbindliche Angabe der Lieferzeit finden Sie auf Ihrer Auftragsbestätigung. Bestellungen Bestellungen haben in schriftlicher Form zu erfolgen. Wenn für eine Bestellung in Bezug auf unsere Standardproduktpalette gesonderte Preise vereinbart wurden, geben Sie bitte den Preis und die Projektbezeichnung bei der Bestellung an. Auftragsbestätigung Für jeden angenommenen Auftrag erhält der Kunde eine schriftliche Bestätigung. Um Ihnen den gewohnten Service bieten zu können, überprüfen Sie bitte, dass für jeden Auftrag auch eine Bestätigung vorhanden ist. Unsere Mitarbeiter stehen Ihnen für diesbezügliche Rückfragen gerne zur Verfügung. Wichtige Begriffsdefinitionen nach AGI Q132 Obere Anwendungsgrenztemperatur Anhand der oberen Anwendungsgrenztemperatur werden Dämmstoffe hinsichtlich ihres Verhaltens bei höheren Temperaturen eingestuft. Die Temperatur wird im Labor unter, nach DIN EN 14706 und DIN EN 14707, festgelegten und von der Lieferform abhängigen Bedingungen ermittelt und regelmäßig in unabhängigen Prüfinstituten geprüft. Obere Anwendungstemperatur Die Obere Anwendungstemperatur liegt im Allgemeinen unter der oberen Anwendungsgrenztemperatur. Sie beschreibt die Temperaturbeständigkeit unter Einsatzbedingungen, d.h. dass der Dämmstoff auch unter statischen oder dynamischen Belastungen der Temperatur dauerhaft ausgesetzt werden kann ohne dass seine Eigenschaften beeinträchtigt werden. Der Abminderungsfaktor fa zur Ermittlung der Anwendungstemperatur kann aus der Tabelle 6 der AGI Q132 – 2006 ermittelt werden. AS-Qualität Unter bestimmten Bedingungen kann durch Chloridionen an nichtrostenden austenitischen Stählen Spannungsrisskorrosion ausgelöst werden. Deshalb dürfen ausschließlich Dämmstoffe mit AS-Qualität an diesen Stählen verwendet werden. Der Anteil an Chlorid- ionen in diesen Dämmstoffen darf bei der Prüfung im Mittelwert 10 mg/kg Dämmstoff nicht überschreiten. Um nicht Chloridionen aus der Umwelt aufzunehmen, müssen die Dämmstoffe witterungsgeschützt gelagert werden. Wärmeleitfähigkeit Die Wärmeleitfähigkeit beschreibt die Dämmwirkung eines Dämmstoffes und wird mit dem Buchstaben λ bezeichnet. Je niedriger der Wert desto besser die Dämmwirkung. Die in dieser Preisliste und in den Datenblättern angegebenen Wärmeleitfähigkeiten sind Nennwerte. Die Werte werden entweder in Abhängigkeit von der Temperatur angegeben oder, wenn nur eine Wärmeleitfähigkeit angegeben ist, wird diese bei einer Temperatur von 10 °C gemessen. Aus den angegebenen Nennwerten ist die Betriebswärmeleitfähigkeit nach VDI 2055 zu ermitteln. Dämmstoffkennziffer Die Dämmstoffkennziffer besteht aus 5 Zahlenpaaren wobei jedes Zahlenpaar eine andere Produkteigenschaft beschreibt. Als Beispiel hier die Dämmstoffkennziffer der Knauf Insulation Drahtnetzmatte WM 640. 10.01.02.64.08 Rohdichte 80 kg/m³ Obere Anwendungsgrenztemperatur 640 °C Grenzkurve der Wärmeleitfähigkeit Grenzkurve 2 Lieferform Drahtnetzmatte Mineralwolle 16 Schalldämpfende Wirkung von Steinwolleplatten Steinwolleplatten weisen aufgrund Ihrer faserig-offenen Struktur generell gute schallabsorbierende Eigenschaften auf. Schallabsorption bezeichnet das Vermögen eines Werkstoffs oder Bauteils, die Schallintensität auftreffenden Schalls zu verringern und ihn nicht in die Umgebung zurückzuwerfen; man spricht dabei auch von einem schallschluckenden Verhalten. Die Wirksamkeit eines Bauteils als Schalldämpfer wird durch den Schallabsorptionsgrad (α) angegeben; der sogenannte „praktische Schallabsorptionsgrad (αp) gibt die Dämpfwirkung eines Bauteils bei sechs Frequenzen im Oktavabstand an. Die Werte liegen dabei üblicherweise zwischen 0,0 und 1,0; wobei 1,0 einer totalen Auslöschung des auftreffenden Schalls im jeweils betrachteten Frequenzbereich entspricht. Die spezifische Auslegung im Einzelfall unter Berücksichtigung von Materialstärke (Dicke), Rohgewicht und ggf. Oberflächenkaschierung ist für den Verarbeiter aufgrund der grundsätzlichen Komplexität bei akustischen Anwendungsbereichen oftmals eine große Herausforderung. Die bezüglich der Schallabsorptionswirkung bestimmenden Einflussgrößen einer Steinwolleplatte sind 1. das Raumgewicht 2. die Oberflächenbeschaffenheit kaschiert oder unkaschiert 3. die Dicke des Materials Erstaunlicherweise sind jedoch die beiden erstgenannten Parameter bei Steinwolleplatten nahezu vernachlässigbar, sofern man ausschließlich die Absorptionsleistung betrachtet. Sie wird somit im Wesentlichen von der Dicke der Steinwolleplatte bestimmt. Eine Zunahme der Materialstärke geht mit einer Verbesserung der Absorptionswirkung im unteren Frequenzbereich einher. Dies gilt jedoch nur, sofern als Kaschierung eine Material mit einer ‚offenen Struktur‘ wie zum Beispiel Glasvlies (GVB) oder Glassseidengewebe (GW) gewählt wird. Kaschierungen mit Folien, insbesondere Aluminiumfolie (Alu, AluR), sind dagegen hinsichtlich einer gewünschten Schallabsorption nicht verwendbar. Die folgende Tabelle zeigt die αp-Werte sowie Klassifizierungsergebnisse verschieden dicker Steinwollplatten (Raumgewicht 50kg/cbm; naturbelassene, unkaschierte Oberfläche) Schallabsorptionswerte und Klassifizierung von Steinwolleplatten (unkaschiert; 50 kg/m³) Dicke [mm] Frequenzbereich [Hz] Klassifizierung Praktischer Schallabsorptionsgrad (αp) 125 250 500 1000 2000 4000 Bewerteter Schallabsorptiongrad (αp) [DIN EN ISO 11654:1997] Klassifizierung der Schallabsorption [DIN EN ISO 11654:1997] Verbale Bewertung [VDI 3775 (2000-02)] Noice Reduction Coefficient [ASTM C423:1989] 20 0,05 0,20 0,50 0,75 0,85 0,90 0,50 (MH) D absorbierend 0,55 50 0,25 0,70 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 (MH) A höchst-absorbierend 0,95 100 0,60 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 (MH) A höchst-absorbierend 1,05 200 0,90 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 1,00 (MH) A höchst-absorbierend 1,05 Bei der tatsächlichen Auswahl eines Bauteils zur Schalldämpfung gehen neben der reinen Absorptionswirkung noch andere Faktoren in die Überlegung ein. Bezüglich der konstruktiven Ausgestaltung muss so z.B. auch die Produktfestigkeit, abgeleitet vom Raumgewicht beachtet, werden. Die Wahl der Kaschierung hängt maßgeblich von der mechanischen Beanspruchung der Oberfläche bzw. den hygienischen Erfordernissen im jeweiligen Anwendungsfall ab. 17 Erläuterungen zur VDI 6022 Bedeutung der VDI 6022 bei Konzeptionierung und Bau raumlufttechnischer Anlagen (RLT-Anlagen) Die VDI 6022 ist eine europaweit angewandte technische Richtlinie mit normativem Charakter. Es handelt sich nicht um eine Produktnorm, welche Anforderungen an einzelne Komponenten regelt. Somit können Steinwolle-Produkte nach dieser Norm weder geprüft noch eingestuft werden. Die VDI 6022 regelt vielmehr die Hygieneanforderungen an RLT-Anlagen und -Geräte als Ganzes, wobei u.a. auch die jeweilige strömungstechnische Auslegung Berücksichtigung findet. Die von Knauf Insulation angebotenen Produkte mit Glasgewebekaschierung sind in der Regel gut geeignet den Anforderungen dieser Richtlinie als Teil des Gesamtsystems zu genügen. Als Sondereigenschaften können darüber hinaus überwacht und angegeben werden: Zertifikat Nach positivem Bewertungsergebnis erteilt DIN CERTCO ein Zertifikat, das eine Gültigkeit von 2 Jahren besitzt - verbunden mit einem Nutzungsrecht für das „Überwachungszeichen nach VDI 2055“. Das Verfahren zur Produktüberwachung (mit jährlicher Kontrollprüfung und Überwachung des QS-Systems) stellt sicher, dass die Konformität mit den oben genannten Anforderungen auch nach der Prüfung aufrechterhalten wird. Alle Zertifikatinhaber werden in einer öffentlichen Liste geführt, die auf der Homepage unter „Zertifikatinhaber“ jederzeit kostenlos abrufbar ist. VDI 2055 Güteüberwachung der PRODUKTE (TS) Während für den Nachweis der Gebrauchstauglichkeit von Bauund Dämmstoffen für Gebäude vom Gesetzgeber entsprechende Verordnungen geschaffen wurden, fehlen solche gesetzlichen Regelungen für die Dämmstoffe zur Dämmung betriebstechnischer Anlagen bisher. • die AS-Qualität • die Wasseraufnahme • der längenbezogener Strömungswiderstand • die Druckfestigkeit Vor dem Hintergrund einer gleichbleibenden Produktqualität sowie gesicherter Produkt-Kennwerte hat sich die deutsche Dämmstoffindustrie daher vor Jahren auf freiwilliger Basis ein eigenes Gütesicherungssystem geschaffen. Folgende Haupteigenschaften sind Gegenstand der Prüfung und Überwachung: • die Wärmeleitfähigkeit • die obere Anwendungsgrenztemperatur • das Brandverhalten und • Sonstige (z. B. µ-Wert) Nur diejenigen werksgefertigten Dämmstoffe erhalten das „Überwachungszeichen nach VDI 2055“, die ihre Übereinstimmung mit der VDI 2055 durch eine erfolgreich bestandene Prüfung in einem anerkannten Prüflaboratorium und anschließender neutraler Bewertung unter Beweis gestellt haben. Quelle: http://www.dincertco.de • die Rohdichte und • die Maße 18 CE-Zeichen Konformität mit europäischen Vorschriften (insbes. Produktnormen; für TI: EN 14303) Mit der Schaffung des europäischen Binnenmarktes hat die Europäische Union (EU) für bestimmte Produktkategorien auf dem Markt besondere Sicherheitsvorschriften festgelegt. Diese Vorschriften gehen viel weiter, als die allgemeinen Sicherheitsanforderungen, die jedes Produkt erfüllen muss. Wie funktioniert das System? Wie oben erwähnt, müssen Hersteller sicherstellen, dass ihr Produkt die relevanten Sicherheitsanforderungen erfüllt. Dies geschieht beispielweise, indem mögliche Risiken analysiert werden und das Erzeugnis stichprobenartig überprüft wird. Nach Abschluss dieses Verfahrens muss die CE-Kennzeichnung an dem Produkt angebracht werden. Bei bestimmten Produktkategorien, wie z. B. Gasheizkesseln oder Kettensägen, kann die Sicherheit des Produkts aufgrund der höheren Sicherheitsrisiken nicht ausschließlich durch den Hersteller geprüft werden. In diesen Fällen wird die Sicherheitsprüfung von einer unabhängigen Organisation durchgeführt, welche von den nationalen Behörden benannt wird. Erst nachdem dieser Vorgang abgeschlossen ist, kann der Hersteller die CE-Kennzeichnung an dem Produkt anbringen. leistung von Gesundheitsschutz, Sicherheit und Umweltschutz) entsprechen. Sie ist ein Garant für die Konformität eines Produkts mit den geltenden rechtlichen Bestimmungen. Die CE-Kennzeichnung wird vom Hersteller am Produkt angebracht. Durch die Anbringung der CE-Kennzeichnung bestätigt der Hersteller in eigener Verantwortung, dass das Produkt alle geltenden rechtlichen Anforderungen der EU erfüllt. Es liegt in der Verantwortung des Herstellers, zu gewährleisten, dass die verkauften Waren mit der einschlägigen Gesetzgebung übereinstimmen und gegebenenfalls sicherzustellen, dass das Produkt durch eine benannte Stelle einer Konformitätsbewertung unterzogen wird. Gemäß diesen Vorschriften muss der Hersteller eine ausdrückliche Erklärung darüber abgeben, dass seine Produkte sicher sind. Gemeinsam mit dieser Erklärung wird auch die CE-Kennzeichnung an dem Produkt angebracht. Importeure müssen sicherstellen, dass der Hersteller die notwendigen Schritte unternommen hat, um der Erklärung gerecht zu werden. Großhändler sind dazu verpflichtet, mit der erforderlichen Sorgfalt vorzugehen, und müssen unsichere Produkte erkennen und aus dem Vertrieb zu ziehen. Die CE-Kennzeichnung ist für viele Produkte verpflichtend. Sie ist ein Hinweis darauf, dass das Produkt geprüft wurde und es den gesetzlichen Anforderungen der EU zur Gewährleistung von Gesundheitsschutz, Sicherheit und Umweltschutz entspricht, bevor es in Verkehr gebracht wurde. Die CE-Kennzeichnung ermöglicht den freien Warenverkehr innerhalb des Europäischen Marktes von Produkten, die den Anforderungen der EU-Gesetzgebung (z. B. zur Gewähr- Das CE-Zeichen ist kein Qualitäts- oder Gütesiegel; es weist auch weder eine bestimmte Leistungsfähigkeit noch Eignung für bestimmte Anwendungsfälle nach. Die Überprüfung der Eignung von Bauprodukten und ggf. deren Auslegung und Dimensionierung hat stets mit Bezug auf die spezifische Anwendung durch den Endanwender zu erfolgen. •zeigen an, dass das Produkt oder die Dienstleistung alle wesentlichen Anforderungen tige Eigen- und neutrale Fremdüberwachung, dem sich die Hersteller und Anbieter freiwillig unterwerfen. Das stellt die Zuverlässigkeit der RAL Gütezeichen sicher. Was ist die CE-Kennzeichnung? Der europäische Binnenmarkt (die 27 Mitgliedsstaaten der EU und die EFTA-Mitgliedsländer Island, Norwegen und Liechtenstein) bietet enorme Vorteile für Verbraucher. Das breite und vielfältige Produktangebot in Europa ist für uns bereits zur Selbstverständlichkeit geworden. Als Verbraucher erwartet man natürlich auch, dass die gekauften Produkte sicher sind. Quelle: http://ec.europa.eu/enterprise/policies/single-market-goods/cemarking/ index_de.htm RAL-Gütezeichen Güteüberwachung der FASERN RAL Gütezeichen • sind sichtbare, interessenneutrale und objektive Ausweise der besonderen Güte von Produkten und Dienstleistungen. Das bedeutet, dass sie für besonders hohe Qualität stehen und aufgrund ihrer Neutralität besonders vertrauenswürdig sind. an die besonders hohen Qualitätseigenschaften erfüllen. Verbraucher können deshalb sicher sein, dass die strengen Bestimmungen die wesentlichen Eigenschaften umfassen, die für die Nutzung eines Produkts oder einer Dienstleistung wichtig sind. Quelle: http://www.ral-guetezeichen.de •stehen für die zuverlässige Einhaltung dieses hohen Qualitätsanspruchs durch ste- 19 Übereinstimmungskennzeichen Bauaufsichtliche Zulassung; nationales, deutsches Gegenstück zu CE Das oftmals sogenannte „Ü-Zeichen“ heißt eigentlich Übereinstimmungskennzeichen. Für Verbraucher stellt es den Nachweis dar, dass Bauprodukte in Übereinstimmung mit bauaufsichtlichen Normen und anerkannten Regeln der Bautechnik sowie gesetzlichen Bestimmungen stehen. Die Einhaltung der Bestimmungen werden in der Regel von unabhängige Prüfinstituten überprüft. Das Übereinstimmungskennzeichen ergänzt das CE-Zeichen und stellt quasi das Gegenstück dazu auf nationaler Ebene dar. Das Übereinstimmungskennzeichen ist kein Qualitäts- oder Gütesiegel; es weist auch weder eine bestimmte Leistungsfähigkeit noch Eignung für bestimmte Anwendungsfälle nach. Die Überprüfung der Eignung von Bauprodukten und ggf. deren Auslegung und Dimensionierung hat stets mit Bezug auf die spezifische Anwendung durch den Endanwender zu erfolgen. Marine Equipment Directive (MED) Konformität mit maritimen Sicherheits- und Umwelt-Vorschriften Zielsetzung der Marine Equipment Directive ist: sowei relevante internationale Test- und Produkt-Standards) in Bezug auf die zu betrachtenden Produkte. • Sicherstellen und Verbessern der Sicherheit auf See und Vermeidung maritimer Verschmutzungen durch einheitliche Anwendung internationaler Vorschriften (IMO Konventionen und Beschlüssen •Sicherstellung des freien Handels und der uneingeschränkten Nutzung innhalb der Europäischen Wirtschaftsgemeinsachaft (EWG/EEA), bestehend aus der EU und den EFTA-Mitgliedsstaaten. Die Richtlinie erfordert die Zertifizierung bestimmter Ausrüstungsgegenstände und Bauteile, die an Bord von Schiffen genutzt werden. Grundsätzliche Anforderungen werden ebenso bezüglich der Produkte wie bezüglich der Herstellungsbetrieb spezifiziert. Die Konformitätsüberwachung umfasst sowohl die Bauweise als auch den Herstellungsprozess. 20 Hinweise Mehrwertsteuer Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in den Preisen nicht enthalten. Es handelt sich um Preise für Lieferungen im Inland. Weitere Hinweise Allen Vereinbarungen und Angeboten liegen unsere Allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen zugrunde, welche auf den Seiten 32-33 nachzulesen sind. Entsorgung von Produktreststoffen Generell sind für alle unsere Produkte entsprechende Sicherheitsdatenblätter verfügbar. Diese können jederzeit angefordert werden. Grundsätzlich sollte aber für alle Fragen der Entsorgung die Angabe der Abfallschlüsselnummer für die zu entsorgenden Produkte ausreichend sein. Bitte beachten Sie die Verarbeitungsrichtlinien sowie die entsprechenden Normen und Regeln der Technik. Bitte beachten Sie des weiteren, dass die Verantwortung für den sach- und fachgerechten Einbau und das Einhalten der relevanten Bauvorschriften dem Planer und den Bauausführenden obliegen. Weitere Informationen zu den Produkten und umfassenden Service von Knauf Insulation finden Sie unter www.knaufinsulation.de. Für unsere Produkte gelten folgende Abfallschlüsselnummern: Die Preisangaben in diesem Lieferprogramm stellen unverbindlich empfohlene Richtpreise dar. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr, Änderungen behalten wir uns vor. Entsorgung Produktreststoffe Produktgruppe Abfallschlüsselnummer Steinwolle EAK-Nr. 170 604 Sie finden diese Schlüsselnummern ebenfalls in unseren Sicherheitsdatenblättern wieder. 21 Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen I. Allgemeines – Geltungsbereich 1. Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Vertragsparteien, ohne besonderen erneuten Hinweis. Sie gelten auch dann, wenn wir uns bei späteren Verträgen nicht ausdrücklich auf sie berufen, insbesondere auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Allgemeinen Verkaufsbedingungen abweichender Geschäftsbedingungen des Bestellers Lieferungen oder Leistungen an den Besteller vorbehaltlos erbringen. 2. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, auch nicht durch vorbehaltlose Vertragsdurchführung. 3. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind dem Besteller durch unsere Preislisten, Rechnungen, E-Mails und Internetveröffentlichungen bekannt. II. Angebote und Vertragsabschluss, Leistungsinhalt 1. Unsere Angebote gegenüber dem Besteller sind freibleibend. Erst die Bestellung gilt als bindendes Angebot. Die Annahme dieses Angebotes erfolgt nach unserer Wahl durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder vorbehaltlose Erbringung der bestellten Lieferungen oder Leistungen. 2. Die technischen Daten und Beschreibungen in unseren Produktinformationen oder Werbematerialien und technische Merkblätter, sowie Angaben durch Hersteller oder seiner Gehilfen im Sinne des § 434 Abs. 1, Satz 3 BGB, sind keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantien der von uns zu liefernden Waren, es sei denn die Angaben werden einzelvertraglich vereinbart. Für die Ware einschlägige identifizierte Verwendungen nach der Europäischen Chemikalienverordnung REACH stellen weder eine Vereinbarung einer entsprechenden vertraglichen Beschaffenheit der Ware noch eine nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung dar. 3. Bei Verkäufen nach Muster oder Probe beschreiben diese lediglich fachgerechte Probegemäßheit, stellen aber keine Garantie für die Beschaffenheit oder Haltbarkeit der von uns zu liefernden Waren dar. 4. Anwendungstechnische Beratung geben wir nach bestem Wissen. Alle Angaben und Auskünfte über Eignung und Anwendung unserer Waren befreien den Käufer nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen, auf die Eignung der Produkte für die beabsichtigten Zwecke. III. Preise, Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug 1. Es gelten die bei Abschluss des jeweiligen Vertrages vereinbarten, insbesondere im Bestellschein bzw. der Auftragsbestätigung angegebenen Preise. Ist ein Preis nicht ausdrücklich bestimmt, gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preise gemäß unserer Preisliste. Für die Berechnung der Preise sind die von uns ermittelten Volumina, Gewichte und Mengen maßgebend, wenn der Besteller nicht unverzüglich nach Empfang der Ware widerspricht. Zu diesen Preisen (Auftragswert netto) kommen zusätzlich die am Liefertag geltende Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe und – soweit vereinbart – die Kosten der Transportversicherung hinzu. Bei Auslandslieferungen können anderweitige länderspezifische Abgaben hinzukommen. Der sich hieraus ergebende Betrag ist der Rechnungsendbetrag (einschließlich Umsatzsteuer). 2. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise angemessen anzupassen, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostenänderungen durch Tarifabschlüsse, Preiserhöhungen der Vorlieferanten oder Wechselkursschwankungen eintreten. Diese Preisänderungen werden spätestens vier Wochen vor Inkrafttreten der neuen Preise schriftlich mitgeteilt. Sofern der Besteller nicht binnen einer Woche nach Bekanntgabe den neuen Preisen widerspricht, gelten diese als angenommen. Dies gilt nicht, sofern ein Festpreis vereinbart wurde. 3. Unsere Rechnungen sind – soweit nicht ein anderes Zahlungsziel vereinbart wurde – 30 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen. Nach Ablauf des auf der Rechnung mitgeteilten Fälligkeitsdatums kommt der Besteller gemäß § 286 II Nr. 2 BGB in Verzug. Soweit wir unseren Kunden Skonto gewähren, berechnet sich der Skontobetrag aus dem Rechnungsendbetrag (einschließlich Umsatzsteuer) abzüglich einer Frachtkostenpauschale i.H.v. 8 %, eventueller Kosten der Transportversicherung und – bei Auslandslieferungen – anderweitiger länderspezifischer Abgaben. 4. Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. 5. Wenn der Besteller fällige Rechnungen nicht zahlt, ein eingeräumtes Zahlungsziel überschreitet oder sich nach Vertragsabschluss die Vermögensverhältnisse des Bestellers verschlechtern oder wir nach Vertragsabschluss ungünstige Auskünfte über den Besteller erhalten, die die Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Bestellers in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld des Bestellers fällig zu stellen und unter Abänderung der getroffenen Vereinbarungen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung oder nach erfolgter Lieferung sofortige Zahlung aller unserer Forderungen, die auf demselben Rechtsverhältnis beruhen, zu verlangen. Dies gilt insbesondere, wenn der Besteller seine Zahlungen einstellt, ein Scheck des Bestellers nicht eingelöst wird, ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Bestellers beantragt oder eröffnet wurde oder mangels Masse das Insolvenzverfahren nicht eröffnet worden ist. IV. Liefer- und Leistungszeit, Leistungsverzug 1. Lieferzeiten gelten nur annäherungsweise, sofern nicht schriftlich ausdrücklich ein Fixgeschäft vereinbart worden ist. Die Angabe von Lieferfristen erfolgt grundsätzlich unter dem Vorbehalt vertragsgemäßer Mitwirkung des Bestellers. Werden dennoch vereinbarte Lieferzeiten aus von uns zu vertretenden Umständen überschritten, kann der Besteller nach fruchtlosem Ablauf einer von ihm gesetzten angemessenen Nachfrist, die mindestens 15 Werktage betragen muss, vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Lieferungen an Samstagen sind nur nach besonderer Vereinbarung und gegen Aufpreis möglich. 2. Wir geraten erst nach Ablauf einer vom Besteller gesetzten angemessenen Nachfrist, die mindestens 15 Werktage betragen muss, in Verzug. Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und von uns nicht zu vertretender Umstände, wie z.B. Betriebsstörungen durch Feuer, Wasser und ähnliche Umstände, Ausfall von Produktionsanlagen und Maschinen, Lieferfristenüberschreitungen oder Lieferausfälle von unseren Lieferanten sowie Betriebsunterbrechungen aufgrund von Rohstoff-, Energieoder Arbeitskräftemangel, Streik, Aussperrung, Schwierigkeiten bei der Transportmittelbeschaffung, Verkehrsstörungen, behördlichen Eingriffen, sind wir – soweit wir durch die genannten Umstände unverschuldet an der rechtzeitigen Erfüllung unserer Leistungspflichten gehindert sind – berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung über die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Wird hierdurch die Lieferung oder Leistung um mehr als einen Monat verzögert, sind sowohl wir als auch der Besteller unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzansprüche berechtigt, unter den Voraussetzungen gem. Ziff. VIII. 1 - 5 dieser Verkaufsbedingungen hinsichtlich der von der Lieferstörung betroffenen Menge vom Vertrag schriftlich zurückzutreten. 3. In jedem Verzugsfall ist unsere Schadensersatzpflicht nach Maßgabe der Regelungen in Ziff. VIII. 1-5 begrenzt. 4. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen innerhalb der vereinbarten Liefer- und Leistungszeiten berechtigt, wenn dies für den Besteller zumutbar ist. 5. Die Einhaltung unserer Liefer- und Leistungspflichten setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt uns vorbehalten. 6. Etwaige Stehzeit- oder Manipulationskostenforderungen werden bei Zurechtbestehen jedenfalls nur bis zur Höhe der Frachtkosten der gegenständlichen Lieferung ersetzt. 7. Gerät der Besteller mit dem Abruf, der Abnahme oder Abholung in Verzug oder ist eine Verzögerung des Versandes oder der Zustellung von ihm zu vertreten, so sind wir unbeschadet weitergehender Ansprüche berechtigt, eine Kostenpauschale in Höhe der ortsüblichen Lagerkosten zu verlangen, unabhängig davon, ob wir die Ware bei uns oder einem Dritten einlagern. Dem Besteller bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist. V. Gefahrübergang, Transport- und Verpackungskosten 1. Der Versand erfolgt stets auf Gefahr des Bestellers bzw. Empfängers, also auch dann, wenn Preisstellung franko Empfangsbahnhof oder frei Baustelle vereinbart wurde. Wir sind zur Versicherung der Ware nicht verpflichtet. Kommt der Käufer in Annahme- oder Schuldnerverzug, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware auf ihn über. Das gleiche gilt bei Verletzung sonstiger Mitwirkungspflichten. Führen wir Ver- und/oder Entladungen und/oder Transporte aufgrund individueller vertraglicher Regelungen durch, erfolgen diese auf Grund der Allgemeinen Bedingungen der Spediteure (ADSp) oder der Frachtführer, die für die jeweilige Verladung bzw. Transporte Geltung haben. Schadenersatzansprüche gegen uns können insoweit nur bei grobem Verschulden (Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit) geltend gemacht werden. Die Preise verstehen sich mit Standardverpackung, frei Bestimmungsort, nicht entladen, in kompletten Lademitteln, sofern nicht eine andere Beförderungsart ausdrücklich vereinbart wurde. 2. Erfolgt auf Wunsch des Bestellers eine vom Standard abweichende Verpackung, wird diese zum Selbstkostenpreis berechnet. 3. Erfolgt der Versand der Ware auf Europaletten, so werden diese berechnet; bei frachtfreier Rückgabe der Europaletten in unbeschädigtem Zustand an eines unserer Werke/Auslieferungslager werden sie durch Gutschrift unter Abzug einer individuell zu vereinbarenden Bearbeitungsgebühr wieder vergütet. 4. Eventuelle LKW-KRAN-Selbstentladungen geschehen auf Kosten und Risiko des Bestellers. VI. Pflichten des Bestellers/Eigentumsvorbehaltssicherung 1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur völligen Bezahlung des Kaufpreises und aller sonstigen gegenwärtigen oder zukünftigen Forderungen, die uns aus der Geschäftsverbindung gegen den Besteller zustehen, unser Eigentum. Die Aufnahme der Kaufpreisforderung gegen den Besteller in eine laufende Rechnung und die Anerkennung eines Saldos berühren den Eigentumsvorbehalt nicht. 2. Der Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache bis zum vollständigen Eigentumserwerb pfleglich zu behandeln. 3. Der Besteller darf die in unserem Eigentum stehenden Waren weder verpfänden noch sicherungsübereignen. Er ist jedoch nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen berechtigt, die gelieferten Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Die vorgenannte Berechtigung besteht nicht, soweit der Besteller den aus der Weiterveräußerung der Waren entstehenden Anspruch gegen seinen Vertragspartner – jeweils wirksam – im Voraus an einen Dritten abgetreten oder verpfändet oder mit ihm ein Abtretungsverbot vereinbart hat. 4. Der Besteller tritt an uns zur Sicherung der Erfüllung aller unserer in Ziffer VI. 1 genannten Ansprüche schon jetzt alle – auch künftig entstehenden und bedingten – Forderungen aus einem Weiterverkauf der von uns gelieferten Waren mit allen Nebenrechten in Höhe von 110 % brutto des Wertes der gelieferten Waren mit Rang vor dem restlichen Teil seiner Forderungen ab. Wir nehmen diese Abtretung hiermit an. 5. Solange und soweit der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, ist er zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen gegen seine Kunden im Rahmen ordnungsgemäßer Geschäftsführung ermächtigt. Er ist jedoch nicht berechtigt, hinsichtlich dieser Forderungen ein Kontokorrentverhältnis oder Abtretungsverbot mit seinen Kunden zu vereinbaren oder sie an Dritte abzutreten oder zu verpfänden. Besteht entgegen Satz 2 ein Kontokorrentverhältnis zwischen dem Besteller und den Erwerbern unserer Vorbehaltsware, bezieht sich die im Voraus abgetretene Forderung auch auf den anerkannten Saldo sowie im Falle der Insolvenz des Erwerbers auch auf den dann vorhandenen Saldo. 6. Auf unser Verlangen hat der Besteller seine an uns abgetretenen Forderungen einzeln nachzuweisen und seinen Schuldnern die erfolgte Abtretung bekanntzugeben mit der Aufforderung, bis zur Höhe unserer Ansprüche gegen den Besteller an uns zu zahlen. Wir sind berechtigt, jederzeit auch selbst die Schuldner des Bestellers von der Abtretung zu benachrichtigen und die Forderungen einzuziehen. Wir werden von diesen Befugnissen jedoch solange keinen Gebrauch machen, wie der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß und ohne Verzug nachkommt, ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens des Bestellers nicht gestellt wurde und der Besteller seine Zahlungen nicht einstellt. Tritt einer der vorgenannten Fälle hingegen ein, können wir verlangen, dass der Besteller uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Forderungseinzug erforderlichen Angaben macht und die dazugehörigen Unterlagen aushändigt. 7. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. 8. Wird die von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, oder vermischt oder verbunden, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der von uns gelieferten Ware (Fakturaendbetrag, einschließlich Mehrwertsteuer) zu den anderen Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung/Vermischung oder Verbindung. Für die durch die Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache. Erfolgt Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung in der Weise, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Besteller ist berechtigt, im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs über die durch Be- oder Verarbeitung oder Umbildung oder Verbindung oder Vermischung neu entstandenen Produkte im ordentlichen Geschäftsgang ohne Verpfändung oder Abtretung zu verfügen, solange er seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsbeziehung mit uns rechtzeitig nachkommt. Der Besteller tritt seine Forderungen aus dem Verkauf dieser neuen Produkte, an denen uns Eigentumsrechte zustehen, schon jetzt im Umfang unseres Eigentumsanteils an der verkauften Waren zur Sicherung an uns ab. Wenn der Besteller die gelieferte Ware mit einer Hauptsache verbindet oder vermischt, tritt er bereits jetzt seine Ansprüche 22 Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen 9. gegen den Ditten bis zur Höhe des Wertes unserer Waren an uns ab. Wir nehmen diese Abtretungen hiermit an. Der Besteller tritt uns auch die Forderungen bis zur Höhe des Wertes unserer Waren zur Sicherung unserer Forderungen ab, die durch die Verbindung unserer Waren mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen. 10. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten nach unserer Auswahl auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten unsere zu sichernden Forderungen gegen den Besteller um mehr als 20 % übersteigt. 11. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug mit mehr als 10 % des Rechnungsbetrages für einen nicht unerheblichen Zeitraum, sind wir – unbeschadet uns zustehender weiterer (Schadensersatz-) Ansprüche – berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die von uns gelieferten Waren zurück zu verlangen. Wir sind nach Rücknahme der von uns gelieferten Waren zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die gegenüber uns bestehenden Verbindlichkeiten des Bestellers – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen. VII.Rechte des Bestellers bei Mängeln 1. Offene Sachmängel, Falschlieferungen und Mengenabweichungen sind uns gegenüber vom Besteller unverzüglich, spätestens jedoch 3 Tage nach Empfang der Ware durch den Besteller schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel sind uns innerhalb einer Frist von acht Tagen nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Der Käufer hat die Pflicht, erforderlichenfalls durch eine Probeverarbeitung zu prüfen, ob die gelieferte Ware mangelfrei ist und für die vorgesehene Verwendung geeignet ist. Dies gilt auch, wenn sie in Systemen verarbeitet werden, die nicht von uns bezogen wurden. Werden eventuelle Mängel erst bei der Verarbeitung festgestellt, so sind die Arbeiten sofort einzustellen und die noch nicht verarbeiteten, ungeöffneten Originalgebinde sicherzustellen. Sie sind uns auf Verlangen zur Prüfung zur Verfügung zu stellen. Nach drei Monaten ab dem Übergang der Gefahr auf den Besteller gemäß Ziffer V. 1. sind Rügen von versteckten Mängeln ausgeschlossen und gelten als verspätet soweit sie hätten zumutbar erkennbar sein müssen. Bei einer gemäß Ziff. VII. Satz 1 bis 7 verspäteten oder nicht ordnungsgemäß geltend gemachten Mängelrüge verliert der Besteller unter den Voraussetzungen von Ziff. VIII. 1 bis 5 dieser Verkaufsbedingungen seine Mängelrechte, es sei denn, der Mangel ist von uns arglistig verschwiegen worden. 2. Im Fall von Mängeln an von uns gelieferten Waren sind wir nach unserer Wahl nur zur Nachbesserung oder zur Lieferung mangelfreier Ware verpflichtet (Nacherfüllung). Sind wir zur Nacherfüllung nicht bereit oder nicht in der Lage, insbesondere verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die Nacherfüllung fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Minderung des Kaufpreises zu verlangen. Eine Nachbesserung gilt nach dem zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht aus der Art der Sache oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Soweit der Besteller wegen Mängeln an von uns gelieferten Waren einen Schaden erlitten oder vergebliche Aufwendungen hat, richtet sich unsere Haftung hierfür nach Ziff. VII.1, Ziff. VIII. 1 bis 5 und Ziff. IX. VIII. Rechte und Pflichten unseres Unternehmens 1. Eine Haftung unseres Unternehmens für Schäden oder vergebliche Aufwendungen – gleich aus welchem Rechtsgrund – tritt nur ein, wenn der Schaden oder die vergeblichen Aufwendungen a) von uns oder einem unserer Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht verursacht worden oder b) auf eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung von uns oder einem unserer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Gemäß Ziff.VIII. 1 a) und b) haften wir für Schäden oder vergebliche Aufwendungen, die durch eine nicht gesondert zu vergütende Beratung oder Auskunft verursacht worden sind, nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung, soweit diese Pflichtverletzung keinen Sachmangel gemäß § 434 BGB der von uns gelieferten Ware darstellt. 2. Haften wir gemäß Ziffer VIII. 1. a) für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, ohne dass grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen, ist unsere Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Wir haften in diesem Fall insbesondere nicht für entgangenen Gewinn des Bestellers und nicht vorhersehbare mittelbare Folgeschäden. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gemäß Satz 1 und 2 gelten in gleicher Weise für Schäden, die aufgrund von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von unseren Mitarbeitern oder Beauftragten verursacht werden. 3. 4. 5. 6. Wir haften nicht für mittelbare Schäden des Bestellers, die diesem wegen der Geltendmachung von Vertragsstrafeansprüchen Dritter entstehen. Die vorstehenden in Ziffer VIII. 1. bis 2. genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit unsere Haftung aufgrund der Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes zwingend ist oder wenn Ansprüche aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gegen uns geltend gemacht werden. Fehlt der von uns gelieferten Ware eine garantierte Eigenschaft, haften wir nur für solche Schäden, deren Ausbleiben Gegenstand der Garantie war. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in Ziffern VIII. 1.-3. vorgesehen ist, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruches – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere auch für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss gemäß § 311 Abs. 3 BGB, positiver Vertragsverletzung gemäß § 280 BGB oder wegen deliktischer Ansprüche gemäß § 823 BGB. Wir haften nicht bei Unmöglichkeit oder Verzögerung der Erfüllung von Lieferverpflichtungen, wenn die Unmöglichkeit oder Verzögerung auf der vom Besteller veranlassten ordnungsgemäßen Befolgung von öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Europäischen Chemikalienverordnung REACH beruhen. Soweit diese Schadensersatzhaftungen ausgeschlossen oder gemäß Ziffer VIII. 1. - 4. eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen sowie Verrichtungsgehilfen. IX. Verjährung von Ansprüchen 1. Ansprüche des Bestellers wegen Mängeln an von uns gelieferten Waren oder wegen von uns pflichtwidrig erbrachter Leistungen – einschließlich Schadensersatzansprüchen und Ansprüchen auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen – verjähren innerhalb eines Jahres, soweit sich nicht aus den nachfolgenden Ziffern IX. 2. bis 4. etwas anderes ergibt oder das Gesetz gemäß §§ 439 Abs. 1 Nr. 2 (Sachen für Bauwerke), 479 Abs. 1 (Rückgriffsanspruch) und 634 a Abs. 1 Nr. 2 (Baumängel) BGB längere Fristen vorschreibt. 2. Ist der Besteller Unternehmer und hat er oder ein anderer Käufer in der Lieferkette als Unternehmer aufgrund von Mängeln an von uns gelieferten neu hergestellten Sachen, die auch als neu hergestellte Sachen an einen Verbraucher geliefert wurden, Ansprüche des Verbrauchers erfüllt, tritt die Verjährung von Ansprüchen des Bestellers gegen uns aus §§ 437 und 478 Abs. 2 BGB frühestens zwei Monate nach dem Zeitpunkt ein, in dem der Besteller oder der andere Käufer in der Lieferkette als Unternehmer die Ansprüche des Verbrauchers erfüllt hat, es sei denn, der Besteller hätte sich gegenüber seinem Kunden/ Vertragspartner auf die Einrede der Verjährung erfolgreich berufen können. Die Verjährung der Ansprüche des Bestellers gegen uns wegen von uns gelieferter mangelhafter Ware tritt in jedem Fall ein, soweit die Ansprüche des Kunden/Vertragspartners des Bestellers wegen Mängeln an den von uns an den Besteller gelieferten Waren gegen den Besteller verjährt sind, spätestens aber 5 Jahre nach dem Zeitpunkt, in dem wir die jeweiligen Waren an unseren Besteller abgeliefert haben. 3. Haben wir eine nicht gesondert zu vergütende Beratung und/oder Auskunft pflichtwidrig erbracht, ohne dass wir im Zusammenhang mit der Auskunft oder Beratung Ware geliefert haben oder ohne dass die pflichtwidrige Beratung oder Auskunft einen Sachmangel gemäß § 434 BGB der von uns gelieferten Ware darstellt, verjähren darauf beruhende Ansprüche gegen uns innerhalb eines Jahres ab gesetzlichem Verjährungsbeginn. Ansprüche des Bestellers/Kunden gegen uns aus der Verletzung vertraglicher, vorvertraglicher oder gesetzlicher Pflichten, die keinen Sachmangel gemäß § 434 BGB der von uns zu liefernden bzw. gelieferten Ware darstellen, verjähren ebenfalls innerhalb eines Jahres ab gesetzlichem Verjährungsbeginn. Soweit die vorgenannten Pflichtverletzungen einen Sachmangel gemäß § 434 BGB der von uns im Zusammenhang mit der Beratung oder Auskunft gelieferten Ware darstellen, gelten für die Verjährung der darauf beruhenden Ansprüche die in Ziff. 1 und 2 sowie 4 getroffenen Regelungen. 4. Bei von uns gelieferten neu hergestellten Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben, verjähren die Ansprüche des Bestellers innerhalb von fünf Jahren ab gesetzlichem Verjährungsbeginn. Abweichend von Satz 1 gilt eine Verjährungsfrist von vier Jahren, soweit der Besteller die von uns gelieferte Sache für die Erfüllung von Verträgen verwendet hat, in die Teil B der Verdingungsordnung für Bauleistungen insgesamt einbezogen worden ist oder zwei Jahre, sofern es sich nur rein für Bauwerksreparaturen verwandte Materialien handelt. Die Verjährung gemäß vorstehendem Satz tritt frühestens zwei Monate nach dem Zeitpunkt ein, in dem der Besteller die Ansprüche aus Mangelhaftigkeit des Bauwerks, die durch die von 5. uns gelieferte Sache verursacht worden ist, gegenüber seinem Vertragspartner erfüllt hat, es sei denn, der Besteller hätte sich gegenüber seinem Kunden/Vertragspartner auf die Einrede der Verjährung erfolgreich berufen können. Die Verjährung der Ansprüche des Bestellers gegen uns wegen von uns gelieferter mangelhafter Ware tritt in jedem Fall ein, sobald die Ansprüche des Kunden/Vertragspartners des Bestellers gegen den Besteller wegen Mängeln an der von uns an den Besteller gelieferten Ware verjährt sind, spätestens aber fünf Jahre nach dem Zeitpunkt, in dem wir die jeweilige Ware an unseren Besteller geliefert haben. Die in Ziff. 1 bis 3 getroffenen Bestimmungen gelten nicht für die Verjährung von Ansprüchen wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit soweit nicht für die Verjährung von Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz und wegen Rechtsmängeln der von uns gelieferten Waren, die in einem dinglichen Recht eines Dritten bestehen, aufgrund dessen die Herausgabe der von uns gelieferten Ware verlangt werden kann. Sie gelten ferner nicht für die Verjährung von Ansprüchen unseres Bestellers/ Kunden, die darauf beruhen, dass wir Mängel an von uns gelieferten Waren arglistig verschwiegen oder wir eine Pflicht vorsätzlich grob fahrlässig verletzt haben. In den in dieser Ziffer IX. 5 genannten Fällen gelten für die Verjährung dieser Ansprüche die gesetzlichen Verjährungsfristen. X.Rücknahmen Die Rücknahme der von uns gelieferten mangelfreien Ware ist ausgeschlossen. Erklären wir uns ausnahmsweise mit der Rücknahme mangelfreier Ware einverstanden, so erfolgt eine Gutschrift dafür nur insoweit, wie wir die uneingeschränkte Wiederverwendbarkeit feststellen. Für die Kosten der Prüfung, Aufbereitung, Umarbeitung und Neuverpackung werden die tatsächlichen Kosten, mindestens 20 % des Rechnungsbetrages oder mindestens 30 Euro abgezogen. Eine derartige Gutschrift wird nicht ausgezahlt, sondern dient nur zur Verrechnung mit künftigen Lieferungen. XI.Abtretungsverbot Ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung dürfen Rechte bzw. Ansprüche gegen uns, insbesondere wegen Mängeln an von uns gelieferten Waren oder wegen von uns begangener Pflichtverletzungen, weder ganz noch teilweise auf Dritte übertragen oder an Dritte verpfändet werden; § 354 a HGB bleibt hiervon unberührt. XII. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht, Handelsklauseln 1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche zwischen uns und Kaufleuten oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist unser Sitz. Soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen haben wir jedoch das Recht, Klage gegen einen Besteller auch an dessen gesetzlichem Gerichtsstand anhängig zu machen. 2. Auf das Rechtsverhältnis zwischen uns und dem Besteller findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung, so wie es zwischen deutschen Kaufleuten gilt und in den jeweiligen Lieferländern wirksam vereinbart werden konnte (siehe I dieser Verkaufsbedingungen). Die Anwendung der Vorschriften über den internationalen Warenkauf (CSIG – Wiener UNKaufrecht) und des deutschen Internationalen Privatrechts werden ausdrücklich ausgeschlossen. 3. Soweit Handelsklauseln nach den International Commercial Terms (INCOTERMS) vereinbart sind, gelten die INCOTERMS in der jeweils neuesten Fassung (derzeit INCOTERMS 2000). XIII.Schlussbestimmungen 1. Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen unwirksam, teilunwirksam oder durch eine Sondervereinbarung ausgeschlossen sein, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmung nicht berührt. 2. Wir speichern Daten unserer Besteller im Rahmen unserer gegenseitigen Geschäftsbeziehungen gemäß Bundesdatenschutzgesetz. Stand: 02.02.2010 23 Alle Rechte vorbehalten, einschließlich jener der fotomechanischen Reproduktion und Speicherung auf elektronischen Medien. Eine kommerzielle Verwendung der Prozesse und Arbeitsvorgänge, die in diesem Dokument vorgestellt werden, ist nicht gestattet. Bei der Zusammenstellung der Informationen, Texte und Illustrationen in diesem Dokument wurde mit äußerster Sorgfalt vorgegangen. Dennoch können Fehler nicht vollkommen ausgeschlossen werden. Der Herausgeber und die Redakteure übernehmen keinerlei rechtliche oder sonstige Haftung für fehlerhafte Informationen und die daraus resultierenden Folgen. Der Herausgeber und die Redakteure sind für alle Verbesserungsvorschläge bzw. Hinweise auf etwaige Fehler dankbar. Knauf Insulation GmbH Headoffice Technical Solutions Parkring 15 - 17 D-85748 Garching bei München Telefon +49 89 800 74 66-0 Telefax +49 89 800 74 66-40 [email protected] www.knaufinsulation-ts.com © 2015 Knauf Insulation GmbH