Anhang 7 FFH Screening LU0001018 Vallee de la Mamer et
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Anhang 7 FFH Screening LU0001018 Vallee de la Mamer et
Ville de Luxembourg FFH-VORPRÜFUNG (SCREENING) HABITATZONE LU0001018 VALLÉE DE LA MAMER ET DE L’EISCH PAG VERSCHIEDENE BAUPOTENZIALFLÄCHEN Januar 2015 FFH-Vorprüfung (Screening) Habitatzone „LU0001022 Grünewald“ Juni 2012 INHALTSVERZEICHNIS 1. RELEVANZ DER VORPRÜFUNG .................................................................... 1 2. BETROFFENE BAUPOTENZIALFLÄCHEN .................................................... 3 3. WIRKFAKTOREN ............................................................................................ 5 4. BESCHREIBUNG DES BETROFFENEN SCHUTZGEBIETES HABITATZONE LU 0001018 „VALLÉE DE LA MAMER ET DE L’EISCH“ .................... 7 5. BEWERTUNG DER EINZELNEN BAUPOTENZIALFLÄCHEN IN IHREN AUSWIRKUNGEN AUF DIE SCHUTZ- UND ERHALTUNGSZIELE DER HABITATZONE LU 0001018 VALLÉE DE LA MAMER ET DE L’EISCH ...... 15 6. WECHSELBEZIEHUNGEN UND SUMMATIONSWIRKUNGEN ................... 33 7. ZUSAMMENFASSUNG UND FAZIT .............................................................. 33 1 1. RELEVANZ DER VORPRÜFUNG Die Stadt Luxemburg ist zur Zeit dabei, ihren allgemeinen Bebauungsplan (PAG) entsprechend den Vorgaben des Gemeindeplanungsgesetzes vom 19. Juli 2004 (modifiziert August 2011) neu aufzustellen. Im Rahmen der Neuaufstellung werden verschiedene Zonen für eine zukünftige Bebauung definiert. Da einige dieser Baupotenzialflächen in unmittelbarer Nachbarschaft zu der auf europäischer Ebene geschützten Habitatzone „LU 0001018 „Vallée de la Mamer et de l’Eisch“ liegen, ist die Durchführung einer FFH-Verträglichkeitsprüfung erforderlich. Nach Artikel 6, Absatz 3 der FFH-Richtlinie ist eine Prüfung der Verträglichkeit im Falle von Plänen oder Projekten vorgesehen, wenn diese einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Plänen und Projekten ein Habitat- oder Vogelschutzgebiet erheblich beeinträchtigen können. Die FFH-Verträglichkeitsprüfung erfolgt auf der Basis der für das Gebiet festgelegten Erhaltungsziele. Zentrale Frage ist, ob ein Projekt oder Plan zu erheblichen Beeinträchtigungen eines Natura 2000-Gebiets in seinen für die Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteilen führen kann. Prüfgegenstand einer FFH-VP für eine Habitatzone sind somit die: Lebensräume nach Anhang I FFH-RL einschließlich ihrer charakteristischen Arten Arten nach Anhang II FFH-RL bzw. Vogelarten nach Anhang I und Art. 4 Abs. 2 Vogelschutz-Richtlinie einschließlich ihrer Habitate bzw. Standorte sowie biotische und abiotische Standortfaktoren, räumlich-funktionale Beziehungen, Strukturen, gebietsspezifische Funktionen oder Besonderheiten, die für die o.g. Lebensräume und Arten von Bedeutung sind. Das vorliegende Dokument beinhaltet die Vorprüfung (Screening) der Verträglichkeit des Projekts im Hinblick auf die Schutz- und Entwicklungsziele der betroffenen europäischen Schutzzone. Können erhebliche Beeinträchtigungen in der Vorprüfung nicht ausgeschlossen werden, ist eine detaillierte Verträglichkeitsprüfung durchzuführen. Die FFH-Vorprüfung (Screening) ist als Ergänzung zur ersten Phase der Strategischen Umweltprüfung (SUP) zu sehen, die im Rahmen der Ausarbeitung von Plänen und Programmen durchzuführen ist. Oeko-Bureau: FFH-Vorprüfung Habitatzone Vallée de la Mamer et de l‘Eisch, PAG Stadt Luxemburg 2 Phase 1 FFH-Vorprüfung Sind die Tatbestände erfüllt, die eine FFH-Verträglichkeitsprüfung erforderlich machen? ja nein Projekt/Plan ist zulässig. Keine weiteren Prüfungen erforderlich FFH-Verträglichkeitsprüfung Phase 2 Kann der Plan/das Projekt zu erheblichen Beeinträchtigungen eines Natura 2000Gebietes in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen führen? ja Plan/Projekt ist nein Projekt/Plan ist zulässig. unzulässig. Phase 3 FFH-Ausnahmeprüfung Sind die erforderlichen Ausnahmetatbestände gegeben, die eine Zulassung ermöglichen? ja . nein Plan/ Plan/ Projekt ist zulässig. . Projekt ist unzulässig Verfahrensablauf Oeko-Bureau: FFH-Vorprüfung Habitatzone Vallée de la Mamer et de l‘Eisch, PAG Stadt Luxemburg 3 2. BETROFFENE BAUPOTENZIALFLÄCHEN In der folgenden Bewertung möglicher Auswirkungen auf die Habitatzone „LU0001018 Vallée de la Mamer et de l‘Eisch“ werden die Baupotenzialflächen berücksichtigt, die in der näheren Umgebung zur Habitatzone liegen. Fläche Größe Aktuelle Nutzung Vorgesehene Nutzung (Bezeichnung UEP) (ha) Mühlenbach 3 0,67 Tennisplatz und Spielplatz REC (sports et loisirs) Mühlenbach 4 6,40 Werksgebäude V&B ECO (Aktivitätszone) Rollingergrund 1 3,50 Service des Parcs mit Gebäuden und Infrastrukturen BEP Untersuchungsflächen Oeko-Bureau: FFH-Vorprüfung Habitatzone Vallée de la Mamer et de l‘Eisch, PAG Stadt Luxemburg 4 Oeko-Bureau: FFH-Vorprüfung Habitatzone Vallée de la Mamer et de l‘Eisch, PAG Stadt Luxemburg 5 3. WIRKFAKTOREN Für die betroffenen Flächen weist der PAG unterschiedliche Nutzungen als öffentliche Zone aus. Es handelt sich um eine Zone für Freizeit- und Sportnutzung, eine Zone für öffentliche Nutzungen und eine Gewerbezone. Die von den Flächen bei einer späteren Nutzung ausgehenden Wirkfaktoren werden in baubedingte, anlagebedingte und betriebsbedingte Wirkungen unterschieden. Baubedingte Wirkfaktoren sind mit der Bautätigkeit verbunden und treten im Allgemeinen nach Abschluss der Bautätigkeit nicht mehr auf. Die Wirkungen beschränken sich nicht nur auf die eigentlichen Bauflächen, sondern können in Folge der Emissionen (Staub/Lärm) auch darüber hinaus reichen. Anlagenbedingte Wirkungen ergeben sich durch die Flächeninanspruchnahme der neu geschaffenen Strukturen. Betriebsbedingte Wirkfaktoren entstehen durch die jeweils auf den Flächen stattfindenden Aktivitäten. Diese Wirkungen sind, wie die anlagebedingten auch, dauerhaft. baubedingte Auswirkungen Während der Erschließung kommt es zu Störungen auf den Flächen und der Umgebung. Hier ist insbesondere der Baulärm zu nennen. Daneben treten Schadstoff-, Staub- und Erschütterungsemissionen auf. Potenzielle Risiken für den Untergrund (Boden, Grundwasser) und das Oberflächenwasser bestehen im Falle einer geplanten Sanierung bei vorhandenen Altlasten. Die Auswirkungen während der Bauphase sind zeitlich begrenzt. anlagenbedingte Auswirkungen Durch die Vorhaben wird ein Großteil der Fläche dauerhaft überbaut. Die derzeitige Vegetation geht fast vollständig verloren. Der Versiegelungsgrad, der mehr oder weniger gering ist, wächst in der Regel an. Daneben treten optische Effekte (Stadtbildund Landschaftsbildveränderungen) auf. Oeko-Bureau: FFH-Vorprüfung Habitatzone Vallée de la Mamer et de l‘Eisch, PAG Stadt Luxemburg 6 betriebsbedingte Auswirkungen Es ist davon auszugehen, dass es nach der Bebauung der Flächen zu einer verstärkten Frequentierung des Gebietes mit entsprechenden Störungen durch Lärm und Anwesenheit von Personen kommt. Es handelt sich meist um zeitweise Lärmbelastungen, z.B. durch Verkehrsaktivitäten. Oeko-Bureau: FFH-Vorprüfung Habitatzone Vallée de la Mamer et de l‘Eisch, PAG Stadt Luxemburg 7 4. BESCHREIBUNG DES BETROFFENEN SCHUTZGEBIETES HABITATZONE LU 0001018 „VALLÉE DE LA MAMER ET DE L’EISCH“ Das knapp 6.800 ha große Habitatgebiet Vallée de la Mamer et de l’Eisch (LU0001018) liegt nordwestlich der Stadt Luxemburg und erstreckt sich von Hobscheid im Westen und Mersch im Norden entlang der Täler der Flüsse Mamer und Eisch bis zum Bamboesch am Rande der Stadt Luxemburg. Der Bamboesch ist das größte Waldgebiet auf dem Gebiet der Stadt Luxemburg. Der geologische Untergrund wird größtenteils vom Luxemburger Sandstein eingenommen, die Böden sind demnach überwiegend sandig oder sandig-lehmig. Das durch den Luxemburger Sandstein infiltrierte Wasser staut sich an den darunter liegenden Mergelschichten und tritt an den Schnittstellen mit der Erdoberfläche in vielen Quellen wieder aus. Das Massiv des Luxemburger Sandsteins bildet einen wichtigen Trinkwasserspeicher des Landes. Lebensraumtypen In der Habitatzone sind folgende Lebensraumtypen vorhanden: Code Lebensraumtyp 3140 oligo- bis mesotrophe kalkhaltige Gewässer 3260 Unterwasservegetation in Fließgewässern 4030 trockene europäische Heiden 6110 lückige basiphile oder Kalkpionierrasen 6210 naturnahe Kalktrockenrasen 6410 Pfeifengraswiesen 6430 feuchte Hochstaudenfluren 6510 magere Mähwiesen 7220 Kalktuffquellen 8210 Kalkfelsen und ihre Felsspaltenvegetation 8310 9110 nicht touristisch erschlossene Höhlen Hainsimsenbuchenwälder 9130 Waldmeister-Buchenwälder 9150 mitteleuropäische Orchideen-Kalkbuchenwälder 9160 Eichen-Hainbuchenwälder 91E0 Erlen- und Eschenwälder an Fließgewässern Oeko-Bureau: FFH-Vorprüfung Habitatzone Vallée de la Mamer et de l‘Eisch, PAG Stadt Luxemburg 8 Lebensraumtypen im näheren Bereich der Baupotenzialflächen In der Umgebung der geplanten Baupotenzialflächen findet man insbesondere folgende Lebensraumtypen: 9110 Hainsimsen-Buchenwald 9130 Waldmeister-Buchenwald Oeko-Bureau: FFH-Vorprüfung Habitatzone Vallée de la Mamer et de l‘Eisch, PAG Stadt Luxemburg 9 Oeko-Bureau: FFH-Vorprüfung Habitatzone Vallée de la Mamer et de l‘Eisch, PAG Stadt Luxemburg 10 Ausgewiesene Anhang-II-Arten Invertebraten Lycaena dispar Großer Feuerfalter Fische Cottus gobio Groppe Lampetri planeri Bachneunauge Amphibien Triturus cristatus Kamm-Molch Fledermäuse Myotis bechsteinii Bechstein-Fledermaus Myotis emarginatus Wimperfledermaus Myotis myotis Großes Mausohr Rhinolophus ferrum-equinum Große Hufeisennase Rhinolophus hipposideros Kleine Hufeisennase Vögel Im Standarddatenbogen des Gebietes werden insgesamt 23 Vogelarten als Brutvögel bzw. als Durchzügler und Rastvögel entlang der Auen von Eisch und Mamer sowie den angrenzenden Waldflächen benannt. Hiervon unterliegen 14 Arten einem besonderen Schutz nach Anhang 1 der EU-Vogelschutzrichtlinie (Directive Oiseaux 79/409/CEE). Die übrigen der aufgeführten Arten erlangen einen europäischen Schutzstatus nach Artikel 4 Abs. 2 der EU-Vogelschutzrichtlinie. Zudem werden 11 Arten in der Roten Liste der Brutvögel Luxemburgs als bestandsgefährdet aufgeführt. Dt. Name Wiss. Name Schutzstatus Rote Liste Luxemburg Braunkehlchen Saxicola rubetra Art. 4 (2) 1 Eisvogel Alcedo atthis Anhang I V Flußregenpfeifer Charadrius dubius Art. 4 (2) V Graureiher Ardea cinerea Art. 4 (2) V Grauspecht Picus canus Anhang I V Habicht Accipiter gentilis Art. 4 (2) 3 Haselhuhn Bonasa bonasia Anhang I 2 Heidelerche Lullula arborea Anhang I 1 Oeko-Bureau: FFH-Vorprüfung Habitatzone Vallée de la Mamer et de l‘Eisch, PAG Stadt Luxemburg 11 Kampfläufer Philomachus pugnax Anhang I Kornweihe Circus cyaneus Anhang I Mittelspecht Dendrocopos medius Anhang I Neuntöter Lanius collurio Anhang I V Raubwürger Lanius excubitor Art. 4 (2) 2 Rotmilan Milvus milvus Anhang I V Schwarzmilan Milvus migrans Anhang I Schwarzspecht Dryocopus martius Anhang I Schwarzstorch Ciconia nigra Anhang I 3 Steinkauz Athene noctua Art. 4 (2) 1 Uferschwalbe Riparia riparia Art. 4 (2) 2 Wendehals Jynx torquilla Art. 4 (2) 2 Wespenbussard Pernis apivorus Anhang I 2 Wiesenschafstelze Motacilla flava Art. 4 (2) 1 Zwergtaucher Tachybaptus ruficollis Art. 4 (2) II Erläuterungen: Schutzstatus Rote Liste Luxemburg Anhang I Art des Anhangs I der EU-Vogelschutzrichtlinie (nach Artikel 4 Abs. 1) Art. 4 (2) 0 1 2 3 V II Art nach Artikel 4 Abs. 2 der EU-Vogelschutzrichtlinie ausgestorben oder verschollen vom Aussterben bedroht stark gefährdet gefährdet Arten der Vorwarnliste nicht regelmäßig brütende Arten In den ausgedehnten Buchenhochwäldern entlang von Eisch und Mamer sind die typischen Waldvogelarten wie Spechte (Schwarz-, Mittel- und Grauspecht) oder Greifvögel (Habicht, Rotmilan, Wespenbussard) noch mit mehreren Revieren sowie regelmäßig verbreitet. Das Haselhuhn ist dagegen sehr selten und stellt komplexe Ansprüche an seine Lebensräume; bevorzugt größere und geschlossene Waldgebiete, die einen hohen Anteil an strukturreichen, niederwaldartig bewirtschafteteten Gehölzflächen aufweisen. Vom Schwarzstorch, einem Brutvogel größerer, geschlossener Altholzbestände, fehlen bislang konkrete Brutnachweise in den Waldbeständen der Habitatzone. Vor dem Hintergrund der aktuellen Ausbreitungstendenzen der Art in Luxemburg sowie der potenziell vorhandenen Habitate entlang von Mamer und Eisch (größere, störungsarme Buchenaltholzbestände als Horstplatz, Flüsse und Bäche sowie kleinere Teichanlage als geeignete Nahrungsgewässer) ist jedoch mit einer Oeko-Bureau: FFH-Vorprüfung Habitatzone Vallée de la Mamer et de l‘Eisch, PAG Stadt Luxemburg 12 Ansiedlung als Brutvogel in naher Zukunft zu rechnen. Als Durchzügler und gelegentlicher Nahrungsgast ist der Schwarzstorch bereits jetzt im Planungsraum nachzuweisen. Die gewässernahen Gehölzbestände in der Habitatzone sind Brutstandorte für Graureiher und Schwarzmilan. Die vorhandenen, heckenreichen Offenlandbereiche werden von Neuntöter besiedelt; ein seltener Brutvogel der abwechslungsreich gegliederten, störungsarmen Offenlandschaft ist der Raubwürger. Während Wiesenschafstelze und Braunkehlchen vorzugsweise auf Grünland- bzw. Brachflächen innerhalb der Flussauen mit nur noch wenigen Revieren auftreten, besiedeln die ebenfalls in Luxemburg sehr seltenen Arten Steinkauz oder Wendehals vorzugsweise offene Bereiche entlang der Talhänge, die einen hohen Anteil an Streuobstbeständen aufweisen. Als gewässergebundene Brutvogelart ist der Eisvogel an beiden größeren Fließgewässern regelmäßiger Brutvogel, Zwergtaucher, Flussregenpfeifer und Uferschwalbe treten dagegen nur selten bzw. sporadisch vorzugsweise entlang der Mamer auf. Unter den Rastvögeln bzw. Durchzüglern sind Heidelerche und Kampfläufer (im Bereich von offenen Ackerfluren) sowie Kornweihe (Wintergast in der offenen Feldflur) zu erwarten, mit Ausnahme der Heidelerche jedoch meist nur vereinzelt bzw. mit wenigen Exemplaren. Vor dem Hintergrund der festgestellten Vogelvorkommen besitzt die Habitatzone eine überregionale Bedeutung als Lebensraum für mehrere, in Luxemburg z.T. stark bestandsbedrohte Vogelarten. Im Zuge der Arealexpansion einzelner Arten ist mit einer Besiedlung durch weitere Brutvögel (z.B. Schwarzstorch) zu rechnen. Die Gewässer entlang von Mamer und Eisch besitzen mit Blick auf die vorhandenen Biotopstrukturen zugleich eine hohe Bedeutung als Leitlinie für ziehende Vogelarten, sowohl für gewässergebundene Arten, aber auch für sonstige Groß- und Kleinvogelarten. So ist während des Frühjahrs- bzw. Herbstzuges mit dem regelmäßigen Auftreten weiterer Rastvogelarten zu rechnen (z.B. Bruchwasserläufer, Rohrsänger). Relevante Anhang-IV-Arten Die Anhang-IV-Arten zählen europarechtlich zu den streng geschützten Arten von gemeinschaftlichem Interesse. Nach Art. 12 der Habitatdirektive gelten für diese Arten besondere Schutzbestimmungen, die auch im Art. 20 des Naturschutzgesetzes umgesetzt wurden. Anhang IV der Habitat-Direktive umfasst die Arten in der folgenden Tabelle. Aufgrund der vorhandenen Habitatstrukturen sind jedoch nur einige für den Planungsraum relevant. Sie sind in der folgenden Tabelle speziell markiert und werden in der Bewertung mitberücksichtigt. Oeko-Bureau: FFH-Vorprüfung Habitatzone Vallée de la Mamer et de l‘Eisch, PAG Stadt Luxemburg 13 Anhang IV-Art Relevant im Plangebiet Muscheln Kleine Flussmuschel Unio crassus Schmetterlinge Gelbringfalter Lapinga achine Großer Feuerfalter Lycaena dispar Schwarzfleckiger Feuerfalter Maculinea arion Nachtkerzenschwärmer Proserpinus proserpina Amphibien Kammmolch Triturus cristatus Gelbbauchunke Bombina variegata Geburtshelferkröte Alytes obstetricans Kleiner Wasserfrosch Rana lessonae Kreuzkröte Bufo calamita Laubfrosch Hyla arborea Reptilien Zauneidechse Lacerta agilis Smaragdeidechse Lacerta viridis Mauereidechse Lacerta muralis Schlingnatter Coronella austriaca Säugetiere Alle Fledermausarten Bechstein-Fledermaus, Wimpernfledermaus, Großes Mausohr, Große Hufeisennase und Kleine Hufeisennase sind bereits als Anhang IIArten für das Gebiet aufgeführt Haselmaus Muscardinus avellanarius Fischotter Lutra lutra Biber Castor fiber Wildkatze Felis sylvestris Pflanzen Grünes Besenmoos Dicranum viride Prächtiger Dünnfarn Trichomanes speciosus Anhang IV-Arten und ihre Relevanz im Plangebiet Oeko-Bureau: FFH-Vorprüfung Habitatzone Vallée de la Mamer et de l‘Eisch, PAG Stadt Luxemburg 14 Schutzziele Für das Natura-2000-Gebiet LU0001018 „Vallée de la Mamer et de l‘Eisch“ sind folgende Schutzziele definiert: Erhaltung und Verbesserung der Wasserqualität und der Struktur der Mamer und der Eisch und ihrer Nebenflüsse, hauptsächlich Bewahrung eines günstigen Erhaltungszustands und Wiederherstellung der Flussufer mit Uferrand- und Unterwasservegetation (3260) und des Bestandes des Bachneunauges Bewahrung eines günstigen Erhaltungszustands der oligo- bis mesotrophen kalkhaltigen Gewässer mit Unterwasservegetation von Armleuchteralgen (Chara spp.) (3140) Bewahrung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands von Kalk- und Sandrasen (6120) und lückigen basiphilen oder Kalkpionierrasen (6110) Bewahrung eines günstigen Erhaltungszustands von Kalkfelsen und ihrer Felsspaltenvegetation (8210) Bewahrung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands von Kalktuffquellen (7220) Bewahrung eines günstigen Erhaltungszustands der Höhlen (8310) Bewahrung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands von trockenen europäischen Heiden (4030) Bewahrung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands von Pfeifengraswiesen (6410) Bewahrung eines günstigen Erhaltungszustands und räumliche Ausdehnung von feuchten Hochstaudenfluren (6430) Bewahrung eines günstigen Erhaltungszustands und räumliche Ausdehnung der Auenwälder (91E0) Bewahrung eines günstigen Erhaltungszustands der Buchenwälder vom Typ LuzuluFagetum (9110) und vom Typ Melico-Fagetum (9130) Bewahrung eines günstigen Erhaltungszustands der Population des Kamm-Molches (Triturus cristatus) Bewahrung eines günstigen Erhaltungszustands der Populationen der Fledermausarten Myotis bechsteinii, Myotis myotis, Myotis emarginatus, Rhinolophus hipposideros und Rhinolophus ferrumequinum Oeko-Bureau: FFH-Vorprüfung Habitatzone Vallée de la Mamer et de l‘Eisch, PAG Stadt Luxemburg 15 5. BEWERTUNG DER EINZELNEN BAUPOTENZIALFLÄCHEN IN IHREN AUSWIRKUNGEN AUF DIE SCHUTZ- UND ERHALTUNGSZIELE DER HABITATZONE LU 0001018 VALLÉE DE LA MAMER ET DE L’EISCH Mühlenbach 3 Lage in Bezug zum FFH-Gebiet Das Baupotenzialgebiet hat eine Größe von 0,67 ha und ist praktisch von der Habitatzone umschlossen. Die Fläche besteht aus dem einer unbebauten Fläche, die als Spielplatz genutzt wird (Sandflächen und Spielgeräte). Oeko-Bureau: FFH-Vorprüfung Habitatzone Vallée de la Mamer et de l‘Eisch, PAG Stadt Luxemburg 16 Lebensraumtyp oder Lebensräume von Arten Lebensraumtyp oder Art bzw. deren Lebensraum kann grundsätzlich durch folgende Wirkungen erheblich beeinträchtigt werden 3140 oligo-bis mesotrophe kalkhaltige Gewässer Nicht direkt betroffen 3260 Unterwasservegetation in Fließgewässern Nicht direkt betroffen 4030 Trockene europäische Heiden Nicht direkt betroffen 6110 Lückige basiphile oder Kalkpionierrasen Nicht direkt betroffen 6210 Naturnahe Kalk-Trockenrasen Nicht direkt betroffen 6410 Pfeifengraswiesen Nicht direkt betroffen 6430 Feuchte Hochstaudenfluren Nicht direkt betroffen 6510 Magere Mähwiesen Nicht direkt betroffen 7220 Kalktuffquellen Nicht direkt betroffen 8210 Kalkfelsen und ihre Felsspaltenvegetation Nicht direkt betroffen 8310 Nicht touristisch erschlossene Höhlen Nicht direkt betroffen 9110 Hainsimsen-Buchenwälder Nicht direkt betroffen 9130 Waldmeister-Buchenwald Nicht direkt betroffen 9150 Mitteleuropäische Orchideen- Kalkbuchenwälder Nicht direkt betroffen 9160 Eichen-Hainbuchenwälder Nicht direkt betroffen 91E0 Erlen- und Eschenwälder an Fließgewässern Nicht direkt betroffen Bechsteinfledermaus Nicht direkt betroffen Wimpernfledermaus Nicht direkt betroffen Großes Mausohr Nicht direkt betroffen Große Hufeisennase Nicht direkt betroffen Kleine Hufeisennase Nicht direkt betroffen Mögliche Betroffene Beeinträchtigungen Lebensraum- Wirkungen Wirkungsgrad/ Erheblichkeit typen/ Arten anlagebedingt Direkter Flächenverlust - Die Fläche befindet sich voll- - ständig außerhalb der Habitatzone. Es erfolgt kein Flächenverlust innerhalb der Habitatzone. Auch auf der Fläche selbst werden keine Lebenraumtypen der Habitatzone betroffen. Oeko-Bureau: FFH-Vorprüfung Habitatzone Vallée de la Mamer et de l‘Eisch, PAG Stadt Luxemburg 17 Mögliche Betroffene Beeinträchtigungen Lebensraum- Wirkungen Wirkungsgrad/ Erheblichkeit typen/ Arten Flächenumwandlung - Es erfolgt keine Flächenum- - wandlung. Lebensraumtypen der Habitatzone sind nicht betroffen. Nutzungsänderung - Es erfolgt keine Nutzungs- - änderung. Zerschneidung, - Es erfolgt keine Zerschneidung Fragmentierung von oder Fragmentierung der Wald- Lebensräumen lebensraumtypen innerhalb der gering Habitatzone. Geringfüge Zerschneidungseffekte sind auf der Baupotenzialfläche selbst denkbar, allerdings ist ein Artenaustausch über die umliegenden Bereiche problemlos möglich. Veränderungen des - Wasserregimes Die Fläche liegt in gering Einzugsbereich von Quellen, die am Fuße des Luxemburger Sandsteinmassivs zutage treten. Bei einer möglichen Bebauung könnte das Grundwasserneubildungspotenzial minimal reduziert werden. betriebsbedingt Stoffliche Emissionen - Die Einrichtung einer REC-Zone gering kann bei einer intensiveren Nutzung als bisher zu zusätzlichen Luftschadstoffen führen. Lärmemissionen - Die Einrichtung einer REC-Zone gering kann bei einer intensiveren Nutzung als bisher zu zusätzlichen Lärmemissionen führen. Oeko-Bureau: FFH-Vorprüfung Habitatzone Vallée de la Mamer et de l‘Eisch, PAG Stadt Luxemburg 18 Mögliche Betroffene Beeinträchtigungen Lebensraum- Wirkungen Wirkungsgrad/ Erheblichkeit typen/ Arten Optische Veränderungen - Die Erschließung der REC-Zone gering kann bei einer intensiveren Nutzung als bisher kleinräumige Veränderungen im Waldbild der Habitatzone hervorrufen. Veränderungen des - Kleinklimas Die Einrichtung einer REC-Zone gering kann bei einer intensiveren Nutzung als bisher zu einer geringfügigen Änderung des Kleinklimas führen, die keine Auswirkungen auf das Waldklima des Bamboeschs hat. Gewässerausbau - Die Erschließung des Gebiets - führt nicht zu einem Gewässerausbau. Einleitung in Gewässer - Der Erschließung des Gebiets - kann, im Falle einer Bebauung, zu geringen zusätzlichen Abwässern führen, die fachgerecht entsorgt werden müssen. Oberflächenwasser soll getrennt erfasst und abgeleitet werden. Es entstehen keine Auswirkungen auf die Habitatzone. Zerschneidung, Fragmentierung, Kollision - Betriebsbedingt sind in sehr gering geringem Maße Zerschneidungen, Fragmentierung oder Kollisionen möglich, allerdings ist ein Artenaustausch über die umliegenden Bereiche problemlos möglich. Oeko-Bureau: FFH-Vorprüfung Habitatzone Vallée de la Mamer et de l‘Eisch, PAG Stadt Luxemburg 19 Mögliche Betroffene Beeinträchtigungen Lebensraum- Wirkungen Wirkungsgrad/ Erheblichkeit typen/ Arten baubedingt Flächeninanspruchnahme - Die Flächeninanspruchnahme (Baustraßen, Lagerflächen beschränkt sich, sofern die u.a.) Fläche bebaut wird, während - der Bauphase ausschließlich auf die Baupotenzialfläche. Die Habitatzone ist nicht betroffen. Emissionen - Die Einrichtung einer REC-Zone gering führt, sofern die Fläche bebaut wird, während der Bauphase zu Baustellenverkehr (Anstieg an Lärm- und Luftschadstoffemissionen). Die Auswirkungen auf die Habitatzone sind vernachlässigbar. Zusammenfassende Betroffene Bewertung der Lebensraum- Beeinträchtigungen der typen/ Arten Wirkungen Wirkungsgrad/ Erheblichkeit Schutz- und Erhaltungsziele Schutz- und Erhaltungsziele - Die Erhaltungsziele der Habitat- - zone sind nicht betroffen. Lebensräume des Anhangs I - der Habitat-Direktive Arten des Anhangs II, Die Lebensräume des Anhangs I - sind nicht betroffen. Die Arten des Anhangs II, rele- mittel relevante Arten des Anhangs vante Arten des Anhangs IV der Im Rahmen der IV der Habitat-Direktive und Habitat-Direktive und Arten des SUP für den Arten des Anhangs I der Anhangs I der Vogelschutz-Di- PAG ist eine Vogelschutz-Direktive rektive können geringfügig be- artenschutz- troffen sein. Die vorhandenen rechtliche - Bäume bilden einen pot. Lebens- Überprüfung raum für Fledermäuse. Erhebliche (Fledermäuse) Auswirkungen auf die Fleder- durchzuführen. mausarten der Anhänge II und IV sind nicht zu erwarten. Oeko-Bureau: FFH-Vorprüfung Habitatzone Vallée de la Mamer et de l‘Eisch, PAG Stadt Luxemburg 20 Summationswirkungen Betroffene Wirkungen Lebensraum- Wirkungsgrad/ Erheblichkeit typen/ Arten In der Stadt Luxemburg sind - Durch die Erschließung der weitere Flächen in der Nähe beurteilten Fläche entstehen keine der Habitatzone zur erheblichen Beeinträchtigungen für Ausweisung als Bauland die Lebensraumtypen und die Arten vorgesehen. der betroffenen Habitatzone. - Summationswirkungen, hervorgerufen durch die Erschließung der anderen Baupotenzialflächen, sind auszuschließen. Fazit Bei der Erschließung des Baupotenzialgebiets sind keine erheblichen Auswirkungen auf die Habitatzone „LU0001018 Vallée de la Mamer et de l‘Eisch“ zu erwarten. Die Durchführung einer FFH-Verträglichkeitsprüfung ist nicht erforderlich. Oeko-Bureau: FFH-Vorprüfung Habitatzone Vallée de la Mamer et de l‘Eisch, PAG Stadt Luxemburg 21 Mühlenbach 4 Lage in Bezug zum FFH-Gebiet Das Baupotenzialgebiet hat eine Größe von 6,40 ha und ist nur durch eine Straße von der Habitatzone getrennt. Es handelt sich um das weitgehend bebaute, ehemalige Werksgelände von Villeroy und Boch, das als Gewerbezone (ECO) ausgewiesen bzw. umgenutzt werden soll. Oeko-Bureau: FFH-Vorprüfung Habitatzone Vallée de la Mamer et de l‘Eisch, PAG Stadt Luxemburg 22 Lebensraumtyp oder Lebensräume von Arten Lebensraumtyp oder Art bzw. deren Lebensraum kann grundsätzlich durch folgende Wirkungen erheblich beeinträchtigt werden 3140 oligo-bis mesotrophe kalkhaltige Gewässer Nicht direkt betroffen 3260 Unterwasservegetation in Fließgewässern Nicht direkt betroffen 4030 Trockene europäische Heiden Nicht direkt betroffen 6110 Lückige basiphile oder Kalkpionierrasen Nicht direkt betroffen 6210 Naturnahe Kalk-Trockenrasen Nicht direkt betroffen 6410 Pfeifengraswiesen Nicht direkt betroffen 6430 Feuchte Hochstaudenfluren Nicht direkt betroffen 6510 Magere Mähwiesen Nicht direkt betroffen 7220 Kalktuffquellen Nicht direkt betroffen 8210 Kalkfelsen und ihre Felsspaltenvegetation Nicht direkt betroffen 8310 Nicht touristisch erschlossene Höhlen Nicht direkt betroffen 9110 Hainsimsen-Buchenwälder Nicht direkt betroffen 9130 Waldmeister-Buchenwald Nicht direkt betroffen 9150 Mitteleuropäische Orchideen- Kalkbuchenwälder Nicht direkt betroffen 9160 Eichen-Hainbuchenwälder Nicht direkt betroffen 91E0 Erlen- und Eschenwälder an Fließgewässern Nicht direkt betroffen Bechsteinfledermaus Nicht direkt betroffen Wimpernfledermaus Nicht direkt betroffen Großes Mausohr Nicht direkt betroffen Große Hufeisennase Nicht direkt betroffen Kleine Hufeisennase Nicht direkt betroffen Mögliche Betroffene Beeinträchtigungen Lebensraum- Wirkungen Wirkungsgrad/ Erheblichkeit typen/ Arten anlagebedingt Direkter Flächenverlust - Die Fläche befindet sich voll- - ständig außerhalb der Habitatzone. Es erfolgt kein Flächenverlust innerhalb der Habitatzone. Auch auf der Baupotenzialfläche selbst werden keine Lebensraumtypen der Habitatzone betroffen. Oeko-Bureau: FFH-Vorprüfung Habitatzone Vallée de la Mamer et de l‘Eisch, PAG Stadt Luxemburg 23 Mögliche Betroffene Beeinträchtigungen Lebensraum- Wirkungen Wirkungsgrad/ Erheblichkeit typen/ Arten Flächenumwandlung - Es erfolgt keine Flächenumwand- - lung. Lebensraumtypen der Habitatzone sind nicht betroffen. Nutzungsänderung - Es erfolgt keine Nutzungs- - änderung. Zerschneidung, - Es erfolgt keine Zerschneidung Fragmentierung von oder Fragmentierung der Wald- Lebensräumen lebensraumtypen innerhalb der - Habitatzone und auf der Baupotenzialfläche. Veränderungen des - Wasserregimes Es sind keine Auswirkungen auf - den Wasserhaushalt der Habitatzone zu erwarten. betriebsbedingt Stoffliche Emissionen - Die Umnutzung als ECO-Zone mittel kann zu einem mittleren Anstieg von Luftschadstoffen führen. Lärmemissionen - Die Umnutzung als ECO-Zone mittel kann zu einem mittleren Anstieg von Lärmemissionen führen. Optische Veränderungen - Die Umnutzung als ECO-Zone im - Tal verursacht keine optischen Veränderungen im Waldbild der Habitatzone. Veränderungen des - Kleinklimas Da die Fläche bereits bebaut ist, - führt die Umnutzung als ECOZone nicht zu Veränderungen des Kleinklimas und hat demnach keine Auswirkungen auf das Waldklima des Bamboeschs. Gewässerausbau - Die Umnutzung des Gebiets führt - nicht zu einem Gewässerausbau. Oeko-Bureau: FFH-Vorprüfung Habitatzone Vallée de la Mamer et de l‘Eisch, PAG Stadt Luxemburg 24 Mögliche Betroffene Beeinträchtigungen Lebensraum- Wirkungen Wirkungsgrad/ Erheblichkeit typen/ Arten Einleitung in Gewässer - Der Umnutzung des Gebiets kann - bei einer Bebauung zu zusätzlichen Abwässern führen, die zur Kläranlage Beggen geführt werden. Oberflächenwasser wird bei einer Bebauung getrennt erfasst und abgeleitet. Es entstehen keine Auswirkungen auf die Habitatzone. Zerschneidung, - Betriebsbedingt sind Zerschnei- Fragmentierung, Kollision - dungen, Fragmentierung oder Kollisionen ausgeschlossen. baubedingt Flächeninanspruchnahme - Die Flächeninanspruchnahme (Baustraßen, Lagerflächen beschränkt sich während der u.a.) Bauphase ausschließlich auf die - Baupotenzialfläche. Die Habitatzone ist nicht betroffen. Emissionen - Die Umnutzung als ECO-Zone gering führt während der Bauphase zu Baustellenverkehr (Anstieg an Lärm- und Luftschadstoffemissionen). Die Auswirkungen auf die Habitatzone sind vernachlässigbar. Zusammenfassende Be- Betroffene wertung der Beeinträch- Lebensraum- tigungen der Schutz- typen/ Arten Wirkungen Wirkungsgrad/ Erheblichkeit und Erhaltungsziele Schutz- und Erhaltungsziele - Die Erhaltungsziele der - Habitatzone sind nicht betroffen. Lebensräume des Anhangs I der Habitat-Direktive - Die Lebensräume des Anhangs I - sind nicht betroffen. Oeko-Bureau: FFH-Vorprüfung Habitatzone Vallée de la Mamer et de l‘Eisch, PAG Stadt Luxemburg 25 Zusammenfassende Be- Betroffene wertung der Beeinträch- Lebensraum- tigungen der Schutz- typen/ Arten Wirkungen Wirkungsgrad/ Erheblichkeit und Erhaltungsziele Arten des Anhangs II, - Die Arten des Anhangs II, relevan- mittel Im Rahmen der relevante Arten des Anhangs te Arten des Anhangs IV der IV der Habitat-Direktive und Habitat-Direktive und Arten des SUP für den Arten des Anhangs I der Anhangs I der Vogelschutz- PAG ist eine Vogelschutz-Direktive Direktive sind geringfügig artenschutz- betroffen. Die auf der Fläche vorhandenen rechtliche Überprüfung Bäume und bestehende Gebäude (Fledermäuse) bilden einen potenziellen durchzuführen. Lebensraum für Fledermäuse. Erhebliche Auswirkungen auf die Fledermausarten der Anhänge II und IV sind nicht zu erwarten. Summationswirkungen Betroffene Wirkungen Lebensraum- Wirkungsgrad/ Erheblichkeit typen/ Arten In der Stadt Luxemburg - Durch die Erschließung der sind weitere Flächen in der beurteilten Fläche entstehen keine Nähe der Habitatzone zur erheblichen Beeinträchtigungen für Ausweisung als Bauland die Lebensraumtypen und die Arten vorgesehen. der betroffenen Habitatzone. Summationswirkungen, hervorgerufen durch die Erschließung der anderen Baupotenzialflächen, sind auszuschließen. Fazit Bei der Erschließung des Baupotenzialgebiets sind keine erheblichen Auswirkungen auf die Habitatzone „LU0001018 Vallée de la Mamer et de l‘Eisch“ zu erwarten. Die Durchführung einer FFH-Verträglichkeitsprüfung ist nicht erforderlich. Oeko-Bureau: FFH-Vorprüfung Habitatzone Vallée de la Mamer et de l‘Eisch, PAG Stadt Luxemburg 26 Oeko-Bureau: FFH-Vorprüfung Habitatzone Vallée de la Mamer et de l‘Eisch, PAG Stadt Luxemburg 27 Rollingergrund 1 Lage in Bezug zum FFH-Gebiet Das Baupotenzialgebiet hat eine Größe von 3,50 ha und grenzt unmittelbar an die Habitatzone. Es besteht aus dem Betriebsgelände des „Service des Parcs“ der Stadt, zu dem Anbauflächen der Stadtgärtnerei, Freigelände, Gewächshäuser, Abstellflächen und Parkplätze gehören. Oeko-Bureau: FFH-Vorprüfung Habitatzone Vallée de la Mamer et de l‘Eisch, PAG Stadt Luxemburg 28 Lebensraumtyp oder Lebensräume von Arten Lebensraumtyp oder Art bzw. deren Lebensraum kann grundsätzlich durch folgende Wirkungen erheblich beeinträchtigt werden 3140 oligo-bis mesotrophe kalkhaltige Gewässer Nicht direkt betroffen 3260 Unterwasservegetation in Fließgewässern Nicht direkt betroffen 4030 Trockene europäische Heiden Nicht direkt betroffen 6110 Lückige basiphile oder Kalkpionierrasen Nicht direkt betroffen 6210 Naturnahe Kalk-Trockenrasen Nicht direkt betroffen 6410 Pfeifengraswiesen Nicht direkt betroffen 6430 Feuchte Hochstaudenfluren Nicht direkt betroffen 6510 Magere Mähwiesen Nicht direkt betroffen 7220 Kalktuffquellen Nicht direkt betroffen 8210 Kalkfelsen und ihre Felsspaltenvegetation Nicht direkt betroffen 8310 Nicht touristisch erschlossene Höhlen Nicht direkt betroffen 9110 Hainsimsen-Buchenwälder Nicht direkt betroffen 9130 Waldmeister-Buchenwald Nicht direkt betroffen 9150 Mitteleuropäische Orchideen- Kalkbuchenwälder Nicht direkt betroffen 9160 Eichen-Hainbuchenwälder Nicht direkt betroffen 91E0 Erlen- und Eschenwälder an Fließgewässern Nicht direkt betroffen Bechsteinfledermaus Nicht direkt betroffen Wimpernfledermaus Nicht direkt betroffen Großes Mausohr Nicht direkt betroffen Große Hufeisennase Nicht direkt betroffen Kleine Hufeisennase Nicht direkt betroffen Mögliche Betroffene Beeinträchtigungen Lebensraum- Wirkungen Wirkungsgrad/ Erheblichkeit typen/ Arten anlagebedingt Direkter Flächenverlust - Die Fläche befindet sich voll- - ständig außerhalb der Habitatzone. Es erfolgt kein Flächenverlust innerhalb der Habitatzone. Auch auf der Baupotenzialfläche selbst werden keine Lebensraumtypen der Habitatzone betroffen. Oeko-Bureau: FFH-Vorprüfung Habitatzone Vallée de la Mamer et de l‘Eisch, PAG Stadt Luxemburg 29 Mögliche Betroffene Beeinträchtigungen Lebensraum- Wirkungen Wirkungsgrad/ Erheblichkeit typen/ Arten Flächenumwandlung - Es erfolgt keine Flächenumwand- - lung. Lebensraumtypen der Habitatzone sind nicht betroffen. Nutzungsänderung - Es erfolgt keine Nutzungs- - änderung. Zerschneidung, - Es erfolgt keine Zerschneidung Fragmentierung von oder Fragmentierung der Wald- Lebensräumen lebensraumtypen innerhalb der - Habitatzone und auf der Fläche. Veränderungen des - Wasserregimes Es sind keine Auswirkungen auf - den Wasserhaushalt der Habitatzone zu erwarten. betriebsbedingt Stoffliche Emissionen - Die Fläche wird bereits genutzt. gering Die Ausdehnung der Nutzung als BEP-Zone kann zu einem zusätzlichen geringen Anstieg von Luftschadstoffen führen. Lärmemissionen - Die Fläche wird bereits genutzt. gering Die Ausdehnung der Nutzung als BEP-Zone kann zu einem zusätzlichen geringen Anstieg von Lärmemissionen führen. Optische Veränderungen - Die Fläche wird bereits genutzt. - Eine Umnutzung oder Ausdehnung der Nutzung BEPZone im Tal verursacht keine optischen Veränderungen im Waldbild der Habitatzone. Veränderungen des Kleinklimas - Die Fläche wird bereits genutzt gering und zum Teil versiegelt. Eine Umnutzung könnte zu einer geringfügigen Änderung des Kleinklimas führen, die keine Auswirkungen auf das Waldklima des Bamboesch hat. Oeko-Bureau: FFH-Vorprüfung Habitatzone Vallée de la Mamer et de l‘Eisch, PAG Stadt Luxemburg 30 Mögliche Betroffene Beeinträchtigungen Lebensraum- Wirkungen Wirkungsgrad/ Erheblichkeit typen/ Arten Gewässerausbau - Eine Ausdehnung der Nutzung in - der BEP-Zone würde nicht zu einem Gewässerausbau führen. Einleitung in Gewässer - Die Ausdehnung der Nutzung in - der BEP-Zone könnte zu geringen zusätzlichen Abwässern führen, die zur Kläranlage Beggen angeleitet werden. Oberflächenwasser wird getrennt erfasst und abgeleitet. Es entstehen keine Auswirkungen auf die Habitatzone. Zerschneidung, - Fragmentierung, Kollision Betriebsbedingt sind Zerschnei- - dungen, Fragmentierung oder Kollisionen ausgeschlossen. baubedingt Flächeninanspruchnahme - Die Flächeninanspruchnahme (Baustraßen, Lagerflächen beschränkt sich während der u.a.) Bauphase ausschließlich auf die - Baupotenzialfläche. Die Habitatzone ist nicht betroffen. Emissionen - Die Ausdehnung der Nutzung in gering der BEP-Zone führt, sofern neue Gebäude entstehen, während der Bauphase zu Baustellenverkehr (Anstieg an Lärm- und Luftschadstoffemissionen). Die Auswirkungen auf die Habitatzone sind vernachlässigbar. Oeko-Bureau: FFH-Vorprüfung Habitatzone Vallée de la Mamer et de l‘Eisch, PAG Stadt Luxemburg 31 Zusammenfassende Betroffene Bewertung der Lebensraum- Beeinträchtigungen typen/ Arten Wirkungen Wirkungsgrad/ Erheblichkeit der Schutz- und Erhaltungsziele Schutz- und - Erhaltungsziele Die Erhaltungsziele der - Habitatzone sind nicht betroffen. Lebensräume des - Anhangs I der Habitat- Die Lebensräume des Anhangs I - sind nicht betroffen. Direktive Arten des Anhangs II, Die Arten des Anhangs II, rele- mittel relevante Arten des vante Arten des Anhangs IV der Im Rahmen der Anhangs IV der Habitat- Habitat-Direktive und Arten des SUP für den Direktive und Arten des Anhangs I der Vogelschutz-Direk- PAG ist eine Anhangs I der tive sind möglicherweise artenschutz- Vogelschutz-Direktive geringfügig betroffen. - Die auf der Fläche vorhandenen rechtliche Überprüfung Bäume und Gebäude bilden (Fledermäuse) einen potenziellen Lebensraum durchzuführen. für Fledermäuse. Erhebliche Auswirkungen auf die Fledermausarten der Anhänge II und IV sind nicht zu erwarten. Summationswirkungen Betroffene Wirkungen Lebensraum- Wirkungsgrad/ Erheblichkeit typen/ Arten In der Stadt Luxemburg - Durch die Erschließung der sind weitere Flächen in der beurteilten Fläche entstehen Nähe der Habitatzone zur keine erheblichen Beeinträchti- Ausweisung als Bauland gungen für die Lebensraumtypen vorgesehen. und die Arten der betroffenen Habitatzone. Summationswirkungen, hervorgerufen durch die Erschließung der anderen Baupotenzialflächen sind auszuschließen. Oeko-Bureau: FFH-Vorprüfung Habitatzone Vallée de la Mamer et de l‘Eisch, PAG Stadt Luxemburg 32 Fazit Bei der Erschließung des Baupotenzialgebiets sind keine erheblichen Auswirkungen auf die Habitatzone „LU0001018 Vallée de la Mamer et de l‘Eisch“ zu erwarten. Die Durchführung einer FFH-Verträglichkeitsprüfung ist nicht erforderlich. Oeko-Bureau: FFH-Vorprüfung Habitatzone Vallée de la Mamer et de l‘Eisch, PAG Stadt Luxemburg 33 6. WECHSELBEZIEHUNGEN UND SUMMATIONSWIRKUNGEN Durch die Inanspruchnahme der verschiedenen Baupotenzialflächen kommt es zu keinen erheblichen Eingriffen in das Schutzgebiet. Summationswirkungen mit anderen Projekten können ausgeschlossen werden. 7. ZUSAMMENFASSUNG UND FAZIT Die Stadt Luxemburg ist zur Zeit dabei, ihren allgemeinen Bebauungsplan (PAG) entsprechend den Vorgaben des Gemeindeplanungsgesetzes vom 19. Juli 2004 (modifiziert August 2011) neu aufzustellen. Im Rahmen der Neuaufstellung werden verschiedene Zonen für eine zukünftige Bebauung definiert. Da einige dieser Baupotenzialflächen in unmittelbarer Nachbarschaft zu der auf europäischer Ebene geschützten Habitatzone „LU0001018 Vallée de la Mamer et de l‘Eisch“ liegen, ist die Durchführung einer FFH-Verträglichkeitsprüfung erforderlich. Nach Artikel 6, Absatz 3 der FFH-Richtlinie ist eine Prüfung der Verträglichkeit im Falle von Plänen oder Projekten vorgesehen, wenn diese einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Plänen und Projekten ein Habitat- oder Vogelschutzgebiet erheblich beeinträchtigen können. Das vorliegende Dokument beinhaltet die Vorprüfung (Screening) der Verträglichkeit des Projekts im Hinblick auf die Schutz- und Entwicklungsziele der betroffenen europäischen Schutzzone. Können erhebliche Beeinträchtigungen in der Vorprüfung nicht ausgeschlossen werden, ist eine detaillierte Verträglichkeitsprüfung durchzuführen. Die FFH-Vorprüfung (Screening) ist als Ergänzung zur ersten Phase der Strategischen Umweltprüfung (SUP) zu sehen, die im Rahmen der Ausarbeitung von Plänen und Programmen durchzuführen ist. Folgende Baupotenzialflächen werden in der vorliegenden Vorprüfung (Screening) berücksichtigt. Fläche Größe Aktuelle Nutzung Vorgesehene Nutzung (Bezeichnung UEP) (ha) Mühlenbach 3 0,67 Tennisplatz und Spielplatz REC (sports et loisirs) Mühlenbach 4 6,40 Werksgebäude V&B ECO (Aktivitätszone) Rollingergrund 1 3,50 Service des Parcs mit Gebäuden und Infrastrukturen BEP Oeko-Bureau: FFH-Vorprüfung Habitatzone Vallée de la Mamer et de l‘Eisch, PAG Stadt Luxemburg 34 Bei allen Flächen konnten keine Auswirkungen festgestellt werden, die zu erheblichen Beeinträchtigungen für die Schutz- und Erhaltungsziele der Habitatzone führen. Folglich ist die Ausarbeitung einer detaillierten Verträglichkeitsprüfung entsprechend den europäischen Direktiven nicht erforderlich. Oeko-Bureau: FFH-Vorprüfung Habitatzone Vallée de la Mamer et de l‘Eisch, PAG Stadt Luxemburg