Anhang 7 FFH Screening LU0001018 Vallee de la Mamer et

Transcrição

Anhang 7 FFH Screening LU0001018 Vallee de la Mamer et
Ville de Luxembourg
FFH-VORPRÜFUNG (SCREENING)
HABITATZONE LU0001018
VALLÉE DE LA MAMER ET DE L’EISCH
PAG
VERSCHIEDENE
BAUPOTENZIALFLÄCHEN
Januar 2015
FFH-Vorprüfung (Screening)
Habitatzone „LU0001022 Grünewald“
Juni 2012
INHALTSVERZEICHNIS
1. RELEVANZ DER VORPRÜFUNG .................................................................... 1 2. BETROFFENE BAUPOTENZIALFLÄCHEN .................................................... 3 3. WIRKFAKTOREN ............................................................................................ 5 4. BESCHREIBUNG DES BETROFFENEN SCHUTZGEBIETES HABITATZONE LU 0001018 „VALLÉE DE LA MAMER ET DE L’EISCH“ .................... 7 5. BEWERTUNG DER EINZELNEN BAUPOTENZIALFLÄCHEN IN IHREN
AUSWIRKUNGEN AUF DIE SCHUTZ- UND ERHALTUNGSZIELE DER
HABITATZONE LU 0001018 VALLÉE DE LA MAMER ET DE L’EISCH ...... 15 6. WECHSELBEZIEHUNGEN UND SUMMATIONSWIRKUNGEN ................... 33 7. ZUSAMMENFASSUNG UND FAZIT .............................................................. 33 1
1.
RELEVANZ DER VORPRÜFUNG
Die Stadt Luxemburg ist zur Zeit dabei, ihren allgemeinen Bebauungsplan (PAG)
entsprechend den Vorgaben des Gemeindeplanungsgesetzes vom 19. Juli 2004 (modifiziert
August 2011) neu aufzustellen. Im Rahmen der Neuaufstellung werden verschiedene Zonen
für eine zukünftige Bebauung definiert.
Da einige dieser Baupotenzialflächen in unmittelbarer Nachbarschaft zu der auf europäischer
Ebene geschützten Habitatzone „LU 0001018 „Vallée de la Mamer et de l’Eisch“ liegen, ist
die Durchführung einer FFH-Verträglichkeitsprüfung erforderlich.
Nach Artikel 6, Absatz 3 der FFH-Richtlinie ist eine Prüfung der Verträglichkeit im Falle von
Plänen oder Projekten vorgesehen, wenn diese einzeln oder im Zusammenwirken mit
anderen Plänen und Projekten ein Habitat- oder Vogelschutzgebiet erheblich beeinträchtigen
können.
Die FFH-Verträglichkeitsprüfung erfolgt auf der Basis der für das Gebiet festgelegten Erhaltungsziele. Zentrale Frage ist, ob ein Projekt oder Plan zu erheblichen Beeinträchtigungen
eines Natura 2000-Gebiets in seinen für die Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteilen
führen kann. Prüfgegenstand einer FFH-VP für eine Habitatzone sind somit die:

Lebensräume nach Anhang I FFH-RL einschließlich ihrer charakteristischen Arten

Arten nach Anhang II FFH-RL bzw. Vogelarten nach Anhang I und Art. 4 Abs. 2
Vogelschutz-Richtlinie einschließlich ihrer Habitate bzw. Standorte sowie

biotische
und
abiotische
Standortfaktoren,
räumlich-funktionale
Beziehungen,
Strukturen, gebietsspezifische Funktionen oder Besonderheiten, die für die o.g.
Lebensräume und Arten von Bedeutung sind.
Das vorliegende Dokument beinhaltet die Vorprüfung (Screening) der Verträglichkeit des
Projekts im Hinblick auf die Schutz- und Entwicklungsziele der betroffenen europäischen
Schutzzone. Können erhebliche Beeinträchtigungen in der Vorprüfung nicht ausgeschlossen
werden, ist eine detaillierte Verträglichkeitsprüfung durchzuführen.
Die FFH-Vorprüfung (Screening) ist als Ergänzung zur ersten Phase der Strategischen
Umweltprüfung (SUP) zu sehen, die im Rahmen der Ausarbeitung von Plänen und
Programmen durchzuführen ist.
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Phase 1
FFH-Vorprüfung
Sind die Tatbestände erfüllt, die eine FFH-Verträglichkeitsprüfung erforderlich machen?


ja
nein

Projekt/Plan ist zulässig.
Keine weiteren Prüfungen
erforderlich

FFH-Verträglichkeitsprüfung
Phase 2
Kann der Plan/das Projekt zu erheblichen Beeinträchtigungen eines Natura 2000Gebietes in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen
Bestandteilen führen?

ja


Plan/Projekt
ist
nein

Projekt/Plan ist zulässig.
unzulässig.

Phase 3
FFH-Ausnahmeprüfung
Sind die erforderlichen Ausnahmetatbestände gegeben, die eine Zulassung ermöglichen?

ja


.
nein


Plan/
Plan/
Projekt ist
zulässig.
.
Projekt ist
unzulässig
Verfahrensablauf
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2.
BETROFFENE BAUPOTENZIALFLÄCHEN
In der folgenden Bewertung möglicher Auswirkungen auf die Habitatzone „LU0001018 Vallée
de la Mamer et de l‘Eisch“ werden die Baupotenzialflächen berücksichtigt, die in der näheren
Umgebung zur Habitatzone liegen.
Fläche
Größe
Aktuelle Nutzung
Vorgesehene Nutzung
(Bezeichnung UEP) (ha)
Mühlenbach 3
0,67
Tennisplatz und Spielplatz
REC (sports et loisirs)
Mühlenbach 4
6,40
Werksgebäude V&B
ECO (Aktivitätszone)
Rollingergrund 1
3,50
Service des Parcs mit Gebäuden und Infrastrukturen
BEP
Untersuchungsflächen
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3.
WIRKFAKTOREN
Für die betroffenen Flächen weist der PAG unterschiedliche Nutzungen als öffentliche Zone
aus. Es handelt sich um eine Zone für Freizeit- und Sportnutzung, eine Zone für öffentliche
Nutzungen und eine Gewerbezone.
Die von den Flächen bei einer späteren Nutzung ausgehenden Wirkfaktoren werden in
baubedingte, anlagebedingte und betriebsbedingte Wirkungen unterschieden.
Baubedingte Wirkfaktoren sind mit der Bautätigkeit verbunden und treten im Allgemeinen
nach Abschluss der Bautätigkeit nicht mehr auf. Die Wirkungen beschränken sich nicht nur
auf die eigentlichen Bauflächen, sondern können in Folge der Emissionen (Staub/Lärm) auch
darüber hinaus reichen.
Anlagenbedingte Wirkungen ergeben sich durch die Flächeninanspruchnahme der neu
geschaffenen Strukturen.
Betriebsbedingte Wirkfaktoren entstehen durch die jeweils auf den Flächen stattfindenden
Aktivitäten. Diese Wirkungen sind, wie die anlagebedingten auch, dauerhaft.
baubedingte Auswirkungen
Während der Erschließung kommt es zu
Störungen auf den Flächen und der
Umgebung. Hier ist insbesondere der Baulärm
zu nennen. Daneben treten Schadstoff-,
Staub- und Erschütterungsemissionen auf.
Potenzielle Risiken für den Untergrund (Boden,
Grundwasser) und das Oberflächenwasser
bestehen im Falle einer geplanten Sanierung
bei vorhandenen Altlasten.
Die Auswirkungen während der Bauphase sind
zeitlich begrenzt.
anlagenbedingte Auswirkungen
Durch die Vorhaben wird ein Großteil der
Fläche dauerhaft überbaut. Die derzeitige
Vegetation geht fast vollständig verloren.
Der Versiegelungsgrad, der mehr oder weniger
gering ist, wächst in der Regel an.
Daneben treten optische Effekte (Stadtbildund Landschaftsbildveränderungen) auf.
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betriebsbedingte Auswirkungen
Es ist davon auszugehen, dass es nach der
Bebauung der Flächen zu einer verstärkten
Frequentierung des Gebietes mit entsprechenden Störungen durch Lärm und Anwesenheit
von Personen kommt. Es handelt sich meist
um zeitweise Lärmbelastungen, z.B. durch
Verkehrsaktivitäten.
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4.
BESCHREIBUNG DES BETROFFENEN SCHUTZGEBIETES HABITATZONE LU 0001018 „VALLÉE DE LA MAMER ET DE L’EISCH“
Das knapp 6.800 ha große Habitatgebiet Vallée de la Mamer et de l’Eisch (LU0001018) liegt
nordwestlich der Stadt Luxemburg und erstreckt sich von Hobscheid im Westen und Mersch
im Norden entlang der Täler der Flüsse Mamer und Eisch bis zum Bamboesch am Rande
der Stadt Luxemburg. Der Bamboesch ist das größte Waldgebiet auf dem Gebiet der Stadt
Luxemburg.
Der geologische Untergrund wird größtenteils vom Luxemburger Sandstein eingenommen,
die Böden sind demnach überwiegend sandig oder sandig-lehmig. Das durch den Luxemburger Sandstein infiltrierte Wasser staut sich an den darunter liegenden Mergelschichten
und tritt an den Schnittstellen mit der Erdoberfläche in vielen Quellen wieder aus. Das
Massiv des Luxemburger Sandsteins bildet einen wichtigen Trinkwasserspeicher des
Landes.
Lebensraumtypen
In der Habitatzone sind folgende Lebensraumtypen vorhanden:
Code
Lebensraumtyp
3140
oligo- bis mesotrophe kalkhaltige Gewässer
3260
Unterwasservegetation in Fließgewässern
4030
trockene europäische Heiden
6110
lückige basiphile oder Kalkpionierrasen
6210
naturnahe Kalktrockenrasen
6410
Pfeifengraswiesen
6430
feuchte Hochstaudenfluren
6510
magere Mähwiesen
7220
Kalktuffquellen
8210
Kalkfelsen und ihre Felsspaltenvegetation
8310
9110
nicht touristisch erschlossene Höhlen
Hainsimsenbuchenwälder
9130
Waldmeister-Buchenwälder
9150
mitteleuropäische Orchideen-Kalkbuchenwälder
9160
Eichen-Hainbuchenwälder
91E0
Erlen- und Eschenwälder an Fließgewässern
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Lebensraumtypen im näheren Bereich der Baupotenzialflächen
In der Umgebung der geplanten Baupotenzialflächen findet man insbesondere folgende
Lebensraumtypen:
9110 Hainsimsen-Buchenwald
9130 Waldmeister-Buchenwald
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Ausgewiesene Anhang-II-Arten
Invertebraten
Lycaena dispar
Großer Feuerfalter
Fische
Cottus gobio
Groppe
Lampetri planeri
Bachneunauge
Amphibien
Triturus cristatus
Kamm-Molch
Fledermäuse
Myotis bechsteinii
Bechstein-Fledermaus
Myotis emarginatus
Wimperfledermaus
Myotis myotis
Großes Mausohr
Rhinolophus ferrum-equinum
Große Hufeisennase
Rhinolophus hipposideros
Kleine Hufeisennase
Vögel
Im Standarddatenbogen des Gebietes werden insgesamt 23 Vogelarten als Brutvögel bzw.
als Durchzügler und Rastvögel entlang der Auen von Eisch und Mamer sowie den
angrenzenden Waldflächen benannt. Hiervon unterliegen 14 Arten einem besonderen
Schutz nach Anhang 1 der EU-Vogelschutzrichtlinie (Directive Oiseaux 79/409/CEE). Die
übrigen der aufgeführten Arten erlangen einen europäischen Schutzstatus nach Artikel 4
Abs. 2 der EU-Vogelschutzrichtlinie. Zudem werden 11 Arten in der Roten Liste der
Brutvögel Luxemburgs als bestandsgefährdet aufgeführt.
Dt. Name
Wiss. Name
Schutzstatus
Rote Liste
Luxemburg
Braunkehlchen
Saxicola rubetra
Art. 4 (2)
1
Eisvogel
Alcedo atthis
Anhang I
V
Flußregenpfeifer
Charadrius dubius
Art. 4 (2)
V
Graureiher
Ardea cinerea
Art. 4 (2)
V
Grauspecht
Picus canus
Anhang I
V
Habicht
Accipiter gentilis
Art. 4 (2)
3
Haselhuhn
Bonasa bonasia
Anhang I
2
Heidelerche
Lullula arborea
Anhang I
1
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11
Kampfläufer
Philomachus pugnax
Anhang I
Kornweihe
Circus cyaneus
Anhang I
Mittelspecht
Dendrocopos medius
Anhang I
Neuntöter
Lanius collurio
Anhang I
V
Raubwürger
Lanius excubitor
Art. 4 (2)
2
Rotmilan
Milvus milvus
Anhang I
V
Schwarzmilan
Milvus migrans
Anhang I
Schwarzspecht
Dryocopus martius
Anhang I
Schwarzstorch
Ciconia nigra
Anhang I
3
Steinkauz
Athene noctua
Art. 4 (2)
1
Uferschwalbe
Riparia riparia
Art. 4 (2)
2
Wendehals
Jynx torquilla
Art. 4 (2)
2
Wespenbussard
Pernis apivorus
Anhang I
2
Wiesenschafstelze
Motacilla flava
Art. 4 (2)
1
Zwergtaucher
Tachybaptus ruficollis
Art. 4 (2)
II
Erläuterungen:
Schutzstatus
Rote Liste
Luxemburg
Anhang I Art des Anhangs I der EU-Vogelschutzrichtlinie (nach Artikel 4 Abs. 1)
Art. 4 (2)
0
1
2
3
V
II
Art nach Artikel 4 Abs. 2 der EU-Vogelschutzrichtlinie
ausgestorben oder verschollen
vom Aussterben bedroht
stark gefährdet
gefährdet
Arten der Vorwarnliste
nicht regelmäßig brütende Arten
In den ausgedehnten Buchenhochwäldern entlang von Eisch und Mamer sind die typischen
Waldvogelarten wie Spechte (Schwarz-, Mittel- und Grauspecht) oder Greifvögel (Habicht,
Rotmilan, Wespenbussard) noch mit mehreren Revieren sowie regelmäßig verbreitet. Das
Haselhuhn ist dagegen sehr selten und stellt komplexe Ansprüche an seine Lebensräume;
bevorzugt größere und geschlossene Waldgebiete, die einen hohen Anteil an strukturreichen, niederwaldartig bewirtschafteteten Gehölzflächen aufweisen. Vom Schwarzstorch,
einem Brutvogel größerer, geschlossener Altholzbestände, fehlen bislang konkrete Brutnachweise in den Waldbeständen der Habitatzone. Vor dem Hintergrund der aktuellen Ausbreitungstendenzen der Art in Luxemburg sowie der potenziell vorhandenen Habitate entlang
von Mamer und Eisch (größere, störungsarme Buchenaltholzbestände als Horstplatz, Flüsse
und Bäche sowie kleinere Teichanlage als geeignete Nahrungsgewässer) ist jedoch mit einer
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Ansiedlung als Brutvogel in naher Zukunft zu rechnen. Als Durchzügler und gelegentlicher
Nahrungsgast ist der Schwarzstorch bereits jetzt im Planungsraum nachzuweisen. Die
gewässernahen Gehölzbestände in der Habitatzone sind Brutstandorte für Graureiher und
Schwarzmilan.
Die vorhandenen, heckenreichen Offenlandbereiche werden von Neuntöter besiedelt; ein
seltener Brutvogel der abwechslungsreich gegliederten, störungsarmen Offenlandschaft ist
der Raubwürger. Während Wiesenschafstelze und Braunkehlchen vorzugsweise auf
Grünland- bzw. Brachflächen innerhalb der Flussauen mit nur noch wenigen Revieren
auftreten, besiedeln die ebenfalls in Luxemburg sehr seltenen Arten Steinkauz oder
Wendehals vorzugsweise offene Bereiche entlang der Talhänge, die einen hohen Anteil an
Streuobstbeständen aufweisen.
Als gewässergebundene Brutvogelart ist der Eisvogel an beiden größeren Fließgewässern
regelmäßiger Brutvogel, Zwergtaucher, Flussregenpfeifer und Uferschwalbe treten dagegen
nur selten bzw. sporadisch vorzugsweise entlang der Mamer auf. Unter den Rastvögeln bzw.
Durchzüglern sind Heidelerche und Kampfläufer (im Bereich von offenen Ackerfluren) sowie
Kornweihe (Wintergast in der offenen Feldflur) zu erwarten, mit Ausnahme der Heidelerche
jedoch meist nur vereinzelt bzw. mit wenigen Exemplaren.
Vor dem Hintergrund der festgestellten Vogelvorkommen besitzt die Habitatzone eine überregionale Bedeutung als Lebensraum für mehrere, in Luxemburg z.T. stark bestandsbedrohte Vogelarten. Im Zuge der Arealexpansion einzelner Arten ist mit einer Besiedlung
durch weitere Brutvögel (z.B. Schwarzstorch) zu rechnen. Die Gewässer entlang von Mamer
und Eisch besitzen mit Blick auf die vorhandenen Biotopstrukturen zugleich eine hohe
Bedeutung als Leitlinie für ziehende Vogelarten, sowohl für gewässergebundene Arten, aber
auch für sonstige Groß- und Kleinvogelarten. So ist während des Frühjahrs- bzw.
Herbstzuges mit dem regelmäßigen Auftreten weiterer Rastvogelarten zu rechnen (z.B.
Bruchwasserläufer, Rohrsänger).
Relevante Anhang-IV-Arten
Die Anhang-IV-Arten zählen europarechtlich zu den streng geschützten Arten von gemeinschaftlichem Interesse. Nach Art. 12 der Habitatdirektive gelten für diese Arten besondere
Schutzbestimmungen, die auch im Art. 20 des Naturschutzgesetzes umgesetzt wurden.
Anhang IV der Habitat-Direktive umfasst die Arten in der folgenden Tabelle. Aufgrund der
vorhandenen Habitatstrukturen sind jedoch nur einige für den Planungsraum relevant. Sie
sind in der folgenden Tabelle speziell markiert und werden in der Bewertung mitberücksichtigt.
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Anhang IV-Art
Relevant im Plangebiet
Muscheln
Kleine Flussmuschel Unio crassus
Schmetterlinge
Gelbringfalter Lapinga achine
Großer Feuerfalter Lycaena dispar
Schwarzfleckiger Feuerfalter Maculinea arion
Nachtkerzenschwärmer Proserpinus proserpina
Amphibien
Kammmolch Triturus cristatus
Gelbbauchunke Bombina variegata
Geburtshelferkröte Alytes obstetricans
Kleiner Wasserfrosch Rana lessonae
Kreuzkröte Bufo calamita
Laubfrosch Hyla arborea
Reptilien
Zauneidechse Lacerta agilis
Smaragdeidechse Lacerta viridis
Mauereidechse Lacerta muralis
Schlingnatter Coronella austriaca
Säugetiere
Alle Fledermausarten
Bechstein-Fledermaus, Wimpernfledermaus, Großes
Mausohr, Große Hufeisennase und Kleine Hufeisennase
sind bereits als Anhang IIArten für das Gebiet
aufgeführt
Haselmaus Muscardinus avellanarius
Fischotter Lutra lutra
Biber Castor fiber
Wildkatze Felis sylvestris
Pflanzen
Grünes Besenmoos Dicranum viride
Prächtiger Dünnfarn Trichomanes speciosus
Anhang IV-Arten und ihre Relevanz im Plangebiet
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Schutzziele
Für das Natura-2000-Gebiet LU0001018 „Vallée de la Mamer et de l‘Eisch“ sind folgende
Schutzziele definiert:

Erhaltung und Verbesserung der Wasserqualität und der Struktur der Mamer und der
Eisch und ihrer Nebenflüsse, hauptsächlich Bewahrung eines günstigen Erhaltungszustands und Wiederherstellung der Flussufer mit Uferrand- und Unterwasservegetation
(3260) und des Bestandes des Bachneunauges

Bewahrung eines günstigen Erhaltungszustands der oligo- bis mesotrophen kalkhaltigen
Gewässer mit Unterwasservegetation von Armleuchteralgen (Chara spp.) (3140)

Bewahrung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands von Kalk- und
Sandrasen (6120) und lückigen basiphilen oder Kalkpionierrasen (6110)

Bewahrung eines günstigen Erhaltungszustands von Kalkfelsen und ihrer Felsspaltenvegetation (8210)

Bewahrung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands von Kalktuffquellen (7220)

Bewahrung eines günstigen Erhaltungszustands der Höhlen (8310)

Bewahrung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands von trockenen
europäischen Heiden (4030)

Bewahrung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands von Pfeifengraswiesen (6410)

Bewahrung eines günstigen Erhaltungszustands und räumliche Ausdehnung von
feuchten Hochstaudenfluren (6430)

Bewahrung eines günstigen Erhaltungszustands und räumliche Ausdehnung der Auenwälder (91E0)

Bewahrung eines günstigen Erhaltungszustands der Buchenwälder vom Typ LuzuluFagetum (9110) und vom Typ Melico-Fagetum (9130)

Bewahrung eines günstigen Erhaltungszustands der Population des Kamm-Molches
(Triturus cristatus)

Bewahrung eines günstigen Erhaltungszustands der Populationen der Fledermausarten
Myotis bechsteinii, Myotis myotis, Myotis emarginatus, Rhinolophus hipposideros und
Rhinolophus ferrumequinum
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5.
BEWERTUNG DER EINZELNEN BAUPOTENZIALFLÄCHEN IN IHREN
AUSWIRKUNGEN AUF DIE SCHUTZ- UND ERHALTUNGSZIELE DER
HABITATZONE LU 0001018 VALLÉE DE LA MAMER ET DE L’EISCH
Mühlenbach 3
Lage in Bezug zum FFH-Gebiet
Das Baupotenzialgebiet hat eine Größe von 0,67 ha und ist praktisch von der Habitatzone
umschlossen. Die Fläche besteht aus dem einer unbebauten Fläche, die als Spielplatz genutzt
wird (Sandflächen und Spielgeräte).
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Lebensraumtyp oder Lebensräume von Arten
Lebensraumtyp oder Art bzw. deren
Lebensraum kann grundsätzlich durch
folgende Wirkungen erheblich
beeinträchtigt werden
3140 oligo-bis mesotrophe kalkhaltige Gewässer
Nicht direkt betroffen
3260 Unterwasservegetation in Fließgewässern
Nicht direkt betroffen
4030 Trockene europäische Heiden
Nicht direkt betroffen
6110 Lückige basiphile oder Kalkpionierrasen
Nicht direkt betroffen
6210 Naturnahe Kalk-Trockenrasen
Nicht direkt betroffen
6410 Pfeifengraswiesen
Nicht direkt betroffen
6430 Feuchte Hochstaudenfluren
Nicht direkt betroffen
6510 Magere Mähwiesen
Nicht direkt betroffen
7220 Kalktuffquellen
Nicht direkt betroffen
8210 Kalkfelsen und ihre Felsspaltenvegetation
Nicht direkt betroffen
8310 Nicht touristisch erschlossene Höhlen
Nicht direkt betroffen
9110 Hainsimsen-Buchenwälder
Nicht direkt betroffen
9130 Waldmeister-Buchenwald
Nicht direkt betroffen
9150 Mitteleuropäische Orchideen- Kalkbuchenwälder
Nicht direkt betroffen
9160 Eichen-Hainbuchenwälder
Nicht direkt betroffen
91E0 Erlen- und Eschenwälder an Fließgewässern
Nicht direkt betroffen
Bechsteinfledermaus
Nicht direkt betroffen
Wimpernfledermaus
Nicht direkt betroffen
Großes Mausohr
Nicht direkt betroffen
Große Hufeisennase
Nicht direkt betroffen
Kleine Hufeisennase
Nicht direkt betroffen
Mögliche
Betroffene
Beeinträchtigungen
Lebensraum-
Wirkungen
Wirkungsgrad/
Erheblichkeit
typen/ Arten
anlagebedingt
Direkter Flächenverlust
-
Die Fläche befindet sich voll-
-
ständig außerhalb der Habitatzone. Es erfolgt kein Flächenverlust innerhalb der Habitatzone. Auch auf der Fläche selbst
werden keine Lebenraumtypen
der Habitatzone betroffen.
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Mögliche
Betroffene
Beeinträchtigungen
Lebensraum-
Wirkungen
Wirkungsgrad/
Erheblichkeit
typen/ Arten
Flächenumwandlung
-
Es erfolgt keine Flächenum-
-
wandlung. Lebensraumtypen
der Habitatzone sind nicht
betroffen.
Nutzungsänderung
-
Es erfolgt keine Nutzungs-
-
änderung.
Zerschneidung,
-
Es erfolgt keine Zerschneidung
Fragmentierung von
oder Fragmentierung der Wald-
Lebensräumen
lebensraumtypen innerhalb der
gering
Habitatzone. Geringfüge Zerschneidungseffekte sind auf der
Baupotenzialfläche selbst denkbar, allerdings ist ein Artenaustausch über die umliegenden
Bereiche problemlos möglich.
Veränderungen des
-
Wasserregimes
Die Fläche liegt in
gering
Einzugsbereich von Quellen, die
am Fuße des Luxemburger
Sandsteinmassivs zutage treten.
Bei einer möglichen Bebauung
könnte das Grundwasserneubildungspotenzial minimal
reduziert werden.
betriebsbedingt
Stoffliche Emissionen
-
Die Einrichtung einer REC-Zone
gering
kann bei einer intensiveren
Nutzung als bisher zu
zusätzlichen Luftschadstoffen
führen.
Lärmemissionen
-
Die Einrichtung einer REC-Zone
gering
kann bei einer intensiveren
Nutzung als bisher zu
zusätzlichen Lärmemissionen
führen.
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Mögliche
Betroffene
Beeinträchtigungen
Lebensraum-
Wirkungen
Wirkungsgrad/
Erheblichkeit
typen/ Arten
Optische Veränderungen
-
Die Erschließung der REC-Zone
gering
kann bei einer intensiveren
Nutzung als bisher kleinräumige
Veränderungen im Waldbild der
Habitatzone hervorrufen.
Veränderungen des
-
Kleinklimas
Die Einrichtung einer REC-Zone
gering
kann bei einer intensiveren
Nutzung als bisher zu einer
geringfügigen Änderung des
Kleinklimas führen, die keine
Auswirkungen auf das
Waldklima des Bamboeschs hat.
Gewässerausbau
-
Die Erschließung des Gebiets
-
führt nicht zu einem Gewässerausbau.
Einleitung in Gewässer
-
Der Erschließung des Gebiets
-
kann, im Falle einer Bebauung,
zu geringen zusätzlichen
Abwässern führen, die
fachgerecht entsorgt werden
müssen. Oberflächenwasser soll
getrennt erfasst und abgeleitet
werden. Es entstehen keine
Auswirkungen auf die
Habitatzone.
Zerschneidung,
Fragmentierung, Kollision
-
Betriebsbedingt sind in sehr
gering
geringem Maße Zerschneidungen, Fragmentierung oder
Kollisionen möglich, allerdings
ist ein Artenaustausch über die
umliegenden Bereiche
problemlos möglich.
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Mögliche
Betroffene
Beeinträchtigungen
Lebensraum-
Wirkungen
Wirkungsgrad/
Erheblichkeit
typen/ Arten
baubedingt
Flächeninanspruchnahme
-
Die Flächeninanspruchnahme
(Baustraßen, Lagerflächen
beschränkt sich, sofern die
u.a.)
Fläche bebaut wird, während
-
der Bauphase ausschließlich auf
die Baupotenzialfläche. Die
Habitatzone ist nicht betroffen.
Emissionen
-
Die Einrichtung einer REC-Zone
gering
führt, sofern die Fläche bebaut
wird, während der Bauphase zu
Baustellenverkehr (Anstieg an
Lärm- und Luftschadstoffemissionen). Die Auswirkungen auf
die Habitatzone sind vernachlässigbar.
Zusammenfassende
Betroffene
Bewertung der
Lebensraum-
Beeinträchtigungen der
typen/ Arten
Wirkungen
Wirkungsgrad/
Erheblichkeit
Schutz- und
Erhaltungsziele
Schutz- und Erhaltungsziele
-
Die Erhaltungsziele der Habitat-
-
zone sind nicht betroffen.
Lebensräume des Anhangs I
-
der Habitat-Direktive
Arten des Anhangs II,
Die Lebensräume des Anhangs I
-
sind nicht betroffen.
Die Arten des Anhangs II, rele-
mittel
relevante Arten des Anhangs
vante Arten des Anhangs IV der
Im Rahmen der
IV der Habitat-Direktive und
Habitat-Direktive und Arten des
SUP für den
Arten des Anhangs I der
Anhangs I der Vogelschutz-Di-
PAG ist eine
Vogelschutz-Direktive
rektive können geringfügig be-
artenschutz-
troffen sein. Die vorhandenen
rechtliche
-
Bäume bilden einen pot. Lebens-
Überprüfung
raum für Fledermäuse. Erhebliche
(Fledermäuse)
Auswirkungen auf die Fleder-
durchzuführen.
mausarten der Anhänge II und IV
sind nicht zu erwarten.
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Summationswirkungen
Betroffene
Wirkungen
Lebensraum-
Wirkungsgrad/
Erheblichkeit
typen/ Arten
In der Stadt Luxemburg sind
-
Durch die Erschließung der
weitere Flächen in der Nähe
beurteilten Fläche entstehen keine
der Habitatzone zur
erheblichen Beeinträchtigungen für
Ausweisung als Bauland
die Lebensraumtypen und die Arten
vorgesehen.
der betroffenen Habitatzone.
-
Summationswirkungen, hervorgerufen durch die Erschließung der
anderen Baupotenzialflächen, sind
auszuschließen.
Fazit
Bei der Erschließung des Baupotenzialgebiets sind keine erheblichen Auswirkungen auf die
Habitatzone „LU0001018 Vallée de la Mamer et de l‘Eisch“ zu erwarten. Die Durchführung
einer FFH-Verträglichkeitsprüfung ist nicht erforderlich.
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Mühlenbach 4
Lage in Bezug zum FFH-Gebiet
Das Baupotenzialgebiet hat eine Größe von 6,40 ha und ist nur durch eine Straße von der
Habitatzone getrennt. Es handelt sich um das weitgehend bebaute, ehemalige Werksgelände
von Villeroy und Boch, das als Gewerbezone (ECO) ausgewiesen bzw. umgenutzt werden soll.
Oeko-Bureau: FFH-Vorprüfung Habitatzone Vallée de la Mamer et de l‘Eisch, PAG Stadt Luxemburg
22
Lebensraumtyp oder Lebensräume von Arten
Lebensraumtyp oder Art bzw. deren
Lebensraum kann grundsätzlich durch
folgende Wirkungen erheblich
beeinträchtigt werden
3140 oligo-bis mesotrophe kalkhaltige Gewässer
Nicht direkt betroffen
3260 Unterwasservegetation in Fließgewässern
Nicht direkt betroffen
4030 Trockene europäische Heiden
Nicht direkt betroffen
6110 Lückige basiphile oder Kalkpionierrasen
Nicht direkt betroffen
6210 Naturnahe Kalk-Trockenrasen
Nicht direkt betroffen
6410 Pfeifengraswiesen
Nicht direkt betroffen
6430 Feuchte Hochstaudenfluren
Nicht direkt betroffen
6510 Magere Mähwiesen
Nicht direkt betroffen
7220 Kalktuffquellen
Nicht direkt betroffen
8210 Kalkfelsen und ihre Felsspaltenvegetation
Nicht direkt betroffen
8310 Nicht touristisch erschlossene Höhlen
Nicht direkt betroffen
9110 Hainsimsen-Buchenwälder
Nicht direkt betroffen
9130 Waldmeister-Buchenwald
Nicht direkt betroffen
9150 Mitteleuropäische Orchideen- Kalkbuchenwälder
Nicht direkt betroffen
9160 Eichen-Hainbuchenwälder
Nicht direkt betroffen
91E0 Erlen- und Eschenwälder an Fließgewässern
Nicht direkt betroffen
Bechsteinfledermaus
Nicht direkt betroffen
Wimpernfledermaus
Nicht direkt betroffen
Großes Mausohr
Nicht direkt betroffen
Große Hufeisennase
Nicht direkt betroffen
Kleine Hufeisennase
Nicht direkt betroffen
Mögliche
Betroffene
Beeinträchtigungen
Lebensraum-
Wirkungen
Wirkungsgrad/
Erheblichkeit
typen/ Arten
anlagebedingt
Direkter Flächenverlust
-
Die Fläche befindet sich voll-
-
ständig außerhalb der Habitatzone. Es erfolgt kein Flächenverlust innerhalb der Habitatzone.
Auch auf der Baupotenzialfläche
selbst werden keine Lebensraumtypen der Habitatzone betroffen.
Oeko-Bureau: FFH-Vorprüfung Habitatzone Vallée de la Mamer et de l‘Eisch, PAG Stadt Luxemburg
23
Mögliche
Betroffene
Beeinträchtigungen
Lebensraum-
Wirkungen
Wirkungsgrad/
Erheblichkeit
typen/ Arten
Flächenumwandlung
-
Es erfolgt keine Flächenumwand-
-
lung. Lebensraumtypen der
Habitatzone sind nicht betroffen.
Nutzungsänderung
-
Es erfolgt keine Nutzungs-
-
änderung.
Zerschneidung,
-
Es erfolgt keine Zerschneidung
Fragmentierung von
oder Fragmentierung der Wald-
Lebensräumen
lebensraumtypen innerhalb der
-
Habitatzone und auf der
Baupotenzialfläche.
Veränderungen des
-
Wasserregimes
Es sind keine Auswirkungen auf
-
den Wasserhaushalt der
Habitatzone zu erwarten.
betriebsbedingt
Stoffliche Emissionen
-
Die Umnutzung als ECO-Zone
mittel
kann zu einem mittleren Anstieg
von Luftschadstoffen führen.
Lärmemissionen
-
Die Umnutzung als ECO-Zone
mittel
kann zu einem mittleren Anstieg
von Lärmemissionen führen.
Optische Veränderungen
-
Die Umnutzung als ECO-Zone im
-
Tal verursacht keine optischen
Veränderungen im Waldbild der
Habitatzone.
Veränderungen des
-
Kleinklimas
Da die Fläche bereits bebaut ist,
-
führt die Umnutzung als ECOZone nicht zu Veränderungen
des Kleinklimas und hat demnach
keine Auswirkungen auf das
Waldklima des Bamboeschs.
Gewässerausbau
-
Die Umnutzung des Gebiets führt
-
nicht zu einem Gewässerausbau.
Oeko-Bureau: FFH-Vorprüfung Habitatzone Vallée de la Mamer et de l‘Eisch, PAG Stadt Luxemburg
24
Mögliche
Betroffene
Beeinträchtigungen
Lebensraum-
Wirkungen
Wirkungsgrad/
Erheblichkeit
typen/ Arten
Einleitung in Gewässer
-
Der Umnutzung des Gebiets kann
-
bei einer Bebauung zu
zusätzlichen Abwässern führen,
die zur Kläranlage Beggen geführt
werden. Oberflächenwasser wird
bei einer Bebauung getrennt
erfasst und abgeleitet. Es
entstehen keine Auswirkungen
auf die Habitatzone.
Zerschneidung,
-
Betriebsbedingt sind Zerschnei-
Fragmentierung, Kollision
-
dungen, Fragmentierung oder
Kollisionen ausgeschlossen.
baubedingt
Flächeninanspruchnahme
-
Die Flächeninanspruchnahme
(Baustraßen, Lagerflächen
beschränkt sich während der
u.a.)
Bauphase ausschließlich auf die
-
Baupotenzialfläche. Die
Habitatzone ist nicht betroffen.
Emissionen
-
Die Umnutzung als ECO-Zone
gering
führt während der Bauphase zu
Baustellenverkehr (Anstieg an
Lärm- und
Luftschadstoffemissionen).
Die Auswirkungen auf die Habitatzone sind vernachlässigbar.
Zusammenfassende Be-
Betroffene
wertung der Beeinträch-
Lebensraum-
tigungen der Schutz-
typen/ Arten
Wirkungen
Wirkungsgrad/
Erheblichkeit
und Erhaltungsziele
Schutz- und Erhaltungsziele
-
Die Erhaltungsziele der
-
Habitatzone sind nicht betroffen.
Lebensräume des Anhangs I
der Habitat-Direktive
-
Die Lebensräume des Anhangs I
-
sind nicht betroffen.
Oeko-Bureau: FFH-Vorprüfung Habitatzone Vallée de la Mamer et de l‘Eisch, PAG Stadt Luxemburg
25
Zusammenfassende Be-
Betroffene
wertung der Beeinträch-
Lebensraum-
tigungen der Schutz-
typen/ Arten
Wirkungen
Wirkungsgrad/
Erheblichkeit
und Erhaltungsziele
Arten des Anhangs II,
-
Die Arten des Anhangs II, relevan-
mittel
Im Rahmen der
relevante Arten des Anhangs
te Arten des Anhangs IV der
IV der Habitat-Direktive und
Habitat-Direktive und Arten des
SUP für den
Arten des Anhangs I der
Anhangs I der Vogelschutz-
PAG ist eine
Vogelschutz-Direktive
Direktive sind geringfügig
artenschutz-
betroffen.
Die auf der Fläche vorhandenen
rechtliche
Überprüfung
Bäume und bestehende Gebäude
(Fledermäuse)
bilden einen potenziellen
durchzuführen.
Lebensraum für Fledermäuse.
Erhebliche Auswirkungen auf die
Fledermausarten der Anhänge II
und IV sind nicht zu erwarten.
Summationswirkungen
Betroffene
Wirkungen
Lebensraum-
Wirkungsgrad/
Erheblichkeit
typen/ Arten
In der Stadt Luxemburg
-
Durch die Erschließung der
sind weitere Flächen in der
beurteilten Fläche entstehen keine
Nähe der Habitatzone zur
erheblichen Beeinträchtigungen für
Ausweisung als Bauland
die Lebensraumtypen und die Arten
vorgesehen.
der betroffenen Habitatzone.
Summationswirkungen, hervorgerufen durch die Erschließung der
anderen Baupotenzialflächen, sind
auszuschließen.
Fazit
Bei der Erschließung des Baupotenzialgebiets sind keine erheblichen Auswirkungen auf die
Habitatzone „LU0001018 Vallée de la Mamer et de l‘Eisch“ zu erwarten. Die Durchführung
einer FFH-Verträglichkeitsprüfung ist nicht erforderlich.
Oeko-Bureau: FFH-Vorprüfung Habitatzone Vallée de la Mamer et de l‘Eisch, PAG Stadt Luxemburg
26
Oeko-Bureau: FFH-Vorprüfung Habitatzone Vallée de la Mamer et de l‘Eisch, PAG Stadt Luxemburg
27
Rollingergrund 1
Lage in Bezug zum FFH-Gebiet
Das Baupotenzialgebiet hat eine Größe von 3,50 ha und grenzt unmittelbar an die Habitatzone.
Es besteht aus dem Betriebsgelände des „Service des Parcs“ der Stadt, zu dem Anbauflächen
der Stadtgärtnerei, Freigelände, Gewächshäuser, Abstellflächen und Parkplätze gehören.
Oeko-Bureau: FFH-Vorprüfung Habitatzone Vallée de la Mamer et de l‘Eisch, PAG Stadt Luxemburg
28
Lebensraumtyp oder Lebensräume von Arten
Lebensraumtyp oder Art bzw. deren
Lebensraum kann grundsätzlich durch
folgende Wirkungen erheblich
beeinträchtigt werden
3140 oligo-bis mesotrophe kalkhaltige Gewässer
Nicht direkt betroffen
3260 Unterwasservegetation in Fließgewässern
Nicht direkt betroffen
4030 Trockene europäische Heiden
Nicht direkt betroffen
6110 Lückige basiphile oder Kalkpionierrasen
Nicht direkt betroffen
6210 Naturnahe Kalk-Trockenrasen
Nicht direkt betroffen
6410 Pfeifengraswiesen
Nicht direkt betroffen
6430 Feuchte Hochstaudenfluren
Nicht direkt betroffen
6510 Magere Mähwiesen
Nicht direkt betroffen
7220 Kalktuffquellen
Nicht direkt betroffen
8210 Kalkfelsen und ihre Felsspaltenvegetation
Nicht direkt betroffen
8310 Nicht touristisch erschlossene Höhlen
Nicht direkt betroffen
9110 Hainsimsen-Buchenwälder
Nicht direkt betroffen
9130 Waldmeister-Buchenwald
Nicht direkt betroffen
9150 Mitteleuropäische Orchideen- Kalkbuchenwälder
Nicht direkt betroffen
9160 Eichen-Hainbuchenwälder
Nicht direkt betroffen
91E0 Erlen- und Eschenwälder an Fließgewässern
Nicht direkt betroffen
Bechsteinfledermaus
Nicht direkt betroffen
Wimpernfledermaus
Nicht direkt betroffen
Großes Mausohr
Nicht direkt betroffen
Große Hufeisennase
Nicht direkt betroffen
Kleine Hufeisennase
Nicht direkt betroffen
Mögliche
Betroffene
Beeinträchtigungen
Lebensraum-
Wirkungen
Wirkungsgrad/
Erheblichkeit
typen/ Arten
anlagebedingt
Direkter Flächenverlust
-
Die Fläche befindet sich voll-
-
ständig außerhalb der Habitatzone. Es erfolgt kein Flächenverlust innerhalb der Habitatzone.
Auch auf der Baupotenzialfläche
selbst werden keine Lebensraumtypen der Habitatzone betroffen.
Oeko-Bureau: FFH-Vorprüfung Habitatzone Vallée de la Mamer et de l‘Eisch, PAG Stadt Luxemburg
29
Mögliche
Betroffene
Beeinträchtigungen
Lebensraum-
Wirkungen
Wirkungsgrad/
Erheblichkeit
typen/ Arten
Flächenumwandlung
-
Es erfolgt keine Flächenumwand-
-
lung. Lebensraumtypen der
Habitatzone sind nicht betroffen.
Nutzungsänderung
-
Es erfolgt keine Nutzungs-
-
änderung.
Zerschneidung,
-
Es erfolgt keine Zerschneidung
Fragmentierung von
oder Fragmentierung der Wald-
Lebensräumen
lebensraumtypen innerhalb der
-
Habitatzone und auf der Fläche.
Veränderungen des
-
Wasserregimes
Es sind keine Auswirkungen auf
-
den Wasserhaushalt der
Habitatzone zu erwarten.
betriebsbedingt
Stoffliche Emissionen
-
Die Fläche wird bereits genutzt.
gering
Die Ausdehnung der Nutzung als
BEP-Zone kann zu einem
zusätzlichen geringen Anstieg
von Luftschadstoffen führen.
Lärmemissionen
-
Die Fläche wird bereits genutzt.
gering
Die Ausdehnung der Nutzung als
BEP-Zone kann zu einem
zusätzlichen geringen Anstieg
von Lärmemissionen führen.
Optische Veränderungen
-
Die Fläche wird bereits genutzt.
-
Eine Umnutzung oder
Ausdehnung der Nutzung BEPZone im Tal verursacht keine
optischen Veränderungen im
Waldbild der Habitatzone.
Veränderungen des
Kleinklimas
-
Die Fläche wird bereits genutzt
gering
und zum Teil versiegelt. Eine
Umnutzung könnte zu einer
geringfügigen Änderung des
Kleinklimas führen, die keine
Auswirkungen auf das Waldklima
des Bamboesch hat.
Oeko-Bureau: FFH-Vorprüfung Habitatzone Vallée de la Mamer et de l‘Eisch, PAG Stadt Luxemburg
30
Mögliche
Betroffene
Beeinträchtigungen
Lebensraum-
Wirkungen
Wirkungsgrad/
Erheblichkeit
typen/ Arten
Gewässerausbau
-
Eine Ausdehnung der Nutzung in
-
der BEP-Zone würde nicht zu
einem Gewässerausbau führen.
Einleitung in Gewässer
-
Die Ausdehnung der Nutzung in
-
der BEP-Zone könnte zu geringen
zusätzlichen Abwässern führen,
die zur Kläranlage Beggen
angeleitet werden.
Oberflächenwasser wird getrennt
erfasst und abgeleitet. Es
entstehen keine Auswirkungen
auf die Habitatzone.
Zerschneidung,
-
Fragmentierung, Kollision
Betriebsbedingt sind Zerschnei-
-
dungen, Fragmentierung oder
Kollisionen ausgeschlossen.
baubedingt
Flächeninanspruchnahme
-
Die Flächeninanspruchnahme
(Baustraßen, Lagerflächen
beschränkt sich während der
u.a.)
Bauphase ausschließlich auf die
-
Baupotenzialfläche. Die
Habitatzone ist nicht betroffen.
Emissionen
-
Die Ausdehnung der Nutzung in
gering
der BEP-Zone führt, sofern neue
Gebäude entstehen, während der
Bauphase zu Baustellenverkehr
(Anstieg an Lärm- und Luftschadstoffemissionen).
Die Auswirkungen auf die Habitatzone sind vernachlässigbar.
Oeko-Bureau: FFH-Vorprüfung Habitatzone Vallée de la Mamer et de l‘Eisch, PAG Stadt Luxemburg
31
Zusammenfassende
Betroffene
Bewertung der
Lebensraum-
Beeinträchtigungen
typen/ Arten
Wirkungen
Wirkungsgrad/
Erheblichkeit
der Schutz- und
Erhaltungsziele
Schutz- und
-
Erhaltungsziele
Die Erhaltungsziele der
-
Habitatzone sind nicht betroffen.
Lebensräume des
-
Anhangs I der Habitat-
Die Lebensräume des Anhangs I
-
sind nicht betroffen.
Direktive
Arten des Anhangs II,
Die Arten des Anhangs II, rele-
mittel
relevante Arten des
vante Arten des Anhangs IV der
Im Rahmen der
Anhangs IV der Habitat-
Habitat-Direktive und Arten des
SUP für den
Direktive und Arten des
Anhangs I der Vogelschutz-Direk-
PAG ist eine
Anhangs I der
tive sind möglicherweise
artenschutz-
Vogelschutz-Direktive
geringfügig betroffen.
-
Die auf der Fläche vorhandenen
rechtliche
Überprüfung
Bäume und Gebäude bilden
(Fledermäuse)
einen potenziellen Lebensraum
durchzuführen.
für Fledermäuse.
Erhebliche Auswirkungen auf die
Fledermausarten der Anhänge II
und IV sind nicht zu erwarten.
Summationswirkungen
Betroffene
Wirkungen
Lebensraum-
Wirkungsgrad/
Erheblichkeit
typen/
Arten
In der Stadt Luxemburg
-
Durch die Erschließung der
sind weitere Flächen in der
beurteilten Fläche entstehen
Nähe der Habitatzone zur
keine erheblichen Beeinträchti-
Ausweisung als Bauland
gungen für die Lebensraumtypen
vorgesehen.
und die Arten der betroffenen
Habitatzone.
Summationswirkungen,
hervorgerufen durch die
Erschließung der anderen
Baupotenzialflächen sind
auszuschließen.
Oeko-Bureau: FFH-Vorprüfung Habitatzone Vallée de la Mamer et de l‘Eisch, PAG Stadt Luxemburg
32
Fazit
Bei der Erschließung des Baupotenzialgebiets sind keine erheblichen Auswirkungen auf die
Habitatzone „LU0001018 Vallée de la Mamer et de l‘Eisch“ zu erwarten. Die Durchführung
einer FFH-Verträglichkeitsprüfung ist nicht erforderlich.
Oeko-Bureau: FFH-Vorprüfung Habitatzone Vallée de la Mamer et de l‘Eisch, PAG Stadt Luxemburg
33
6.
WECHSELBEZIEHUNGEN UND SUMMATIONSWIRKUNGEN
Durch die Inanspruchnahme der verschiedenen Baupotenzialflächen kommt es zu keinen
erheblichen Eingriffen in das Schutzgebiet. Summationswirkungen mit anderen Projekten
können ausgeschlossen werden.
7.
ZUSAMMENFASSUNG UND FAZIT
Die Stadt Luxemburg ist zur Zeit dabei, ihren allgemeinen Bebauungsplan (PAG)
entsprechend den Vorgaben des Gemeindeplanungsgesetzes vom 19. Juli 2004 (modifiziert
August 2011) neu aufzustellen. Im Rahmen der Neuaufstellung werden verschiedene Zonen
für eine zukünftige Bebauung definiert.
Da einige dieser Baupotenzialflächen in unmittelbarer Nachbarschaft zu der auf europäischer
Ebene geschützten Habitatzone „LU0001018 Vallée de la Mamer et de l‘Eisch“ liegen, ist die
Durchführung einer FFH-Verträglichkeitsprüfung erforderlich.
Nach Artikel 6, Absatz 3 der FFH-Richtlinie ist eine Prüfung der Verträglichkeit im Falle von
Plänen oder Projekten vorgesehen, wenn diese einzeln oder im Zusammenwirken mit
anderen Plänen und Projekten ein Habitat- oder Vogelschutzgebiet erheblich beeinträchtigen
können.
Das vorliegende Dokument beinhaltet die Vorprüfung (Screening) der Verträglichkeit des
Projekts im Hinblick auf die Schutz- und Entwicklungsziele der betroffenen europäischen
Schutzzone. Können erhebliche Beeinträchtigungen in der Vorprüfung nicht ausgeschlossen
werden, ist eine detaillierte Verträglichkeitsprüfung durchzuführen.
Die FFH-Vorprüfung (Screening) ist als Ergänzung zur ersten Phase der Strategischen
Umweltprüfung (SUP) zu sehen, die im Rahmen der Ausarbeitung von Plänen und
Programmen durchzuführen ist.
Folgende Baupotenzialflächen werden in der vorliegenden Vorprüfung (Screening)
berücksichtigt.
Fläche
Größe
Aktuelle Nutzung
Vorgesehene Nutzung
(Bezeichnung UEP) (ha)
Mühlenbach 3
0,67
Tennisplatz und Spielplatz
REC (sports et loisirs)
Mühlenbach 4
6,40
Werksgebäude V&B
ECO (Aktivitätszone)
Rollingergrund 1
3,50
Service des Parcs mit Gebäuden und Infrastrukturen
BEP
Oeko-Bureau: FFH-Vorprüfung Habitatzone Vallée de la Mamer et de l‘Eisch, PAG Stadt Luxemburg
34
Bei allen Flächen konnten keine Auswirkungen festgestellt werden, die zu erheblichen
Beeinträchtigungen für die Schutz- und Erhaltungsziele der Habitatzone führen.
Folglich ist die Ausarbeitung einer detaillierten Verträglichkeitsprüfung entsprechend
den europäischen Direktiven nicht erforderlich.
Oeko-Bureau: FFH-Vorprüfung Habitatzone Vallée de la Mamer et de l‘Eisch, PAG Stadt Luxemburg