Negativeintrag in der SCHUFA
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Negativeintrag in der SCHUFA
Negativeintrag in der SCHUFA – Druckmittel Mahnschreiben und Inkasso... https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/negativeintrag-der-schufa-... 1 von 3 Datenschutzbeauftragter (https://www.datenschutzbeauftragterinfo.de/) INFO INFORMATIONEN ZUM DATENSCHUTZ Negativeintrag in der SCHUFA – Druckmittel Mahnschreiben und Inkasso Immer wieder versuchen Unternehmen, offene Forderungen durch Drohung mit einem SCHUFA-Eintrag in Mahnschreiben durchzusetzen. In letzter Zeit wurde wiederholt höchstgerichtlich festgestellt, dass eine solche Drohung rechtswidrig sein kann und daher auch nicht zur Lancierung eines SCHUFA-Eintrags führen darf. Der Betroffene sollte sich daher nicht veranlasst fühlen, aus Angst vor einen SCHUFA-Eintrag auf eine nicht bestehende Forderung Zahlung zu leisten. Was ist ein Negativeintrag? Die SCHUFA Holding AG ist eine Auskunftei und speichert in dieser Funktion Informationen über die Kreditwürdigkeit eines Einzelnen. Dabei registriert die SCHUFA auch Meldungen ihrer Vertragspartner – meist Kreditinstitute, Mobilfunkanbieter oder der Online-Versandhandel – darüber, ob der Betroffene seine vertragliche Forderung bei Fälligkeit nicht begleicht oder mit einer Ratenzahlung in Verzug ist. Bei einer solchen Eintragung handelt es sich um einen Negativeintrag. Welche Auswirkung hat ein Negativeintrag? Ist ein Negativeintrag vorhanden, erfährt dies der Vertragspartner durch die Einholung einer Bonitätsauskunft. Ein Negativeintrag ist damit zumeist Ausschlusskriterium, wenn es um den Abschluss eines Vertrages geht. Demnach sind die Folgen für den Einzelnen weitreichend – mit einem SCHUFA Eintrag schwindet die Möglichkeit, Konten zu eröffnen, Kredite zu erhalten oder eine Wohnung anmieten zu können. Darf die SCHUFA Daten über mich speichern? Die Übermittlung und Speicherung solcher Daten ist eine Datenverarbeitung nach § 3 Abs. 4 (http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/__3.html) Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Demnach muss sich die SCHUFA exakt an die gesetzlichen Vorgaben des BDSG halten. Nach dem BDSG dürfen Daten aber nur dann gespeichert werden, wenn ein gesetzlicher Rechtfertigungsgrund vorliegt oder der Betroffene zuvor eingewilligt hat (§ 4 Abs. 1 BDSG). In § 28a BDSG (http://www.gesetzeim-internet.de/bdsg_1990/__28a.html) ist ein Fünferkatalog 11.04.2015 14:31 Negativeintrag in der SCHUFA – Druckmittel Mahnschreiben und Inkasso... https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/negativeintrag-der-schufa-... 2 von 3 (https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/die-leere-drohung-mit-einemschufa-eintrag/) normiert, der abschließend regelt, wann ein Eintrag erfolgen darf. Besonderheiten bei Mahnschreiben und Inkassofirmen Von großer Bedeutung ist meist § 28a Abs. 1 Nr.4 BDSG (http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/__28a.html), der die Eintragung einer offenen Forderung nach dem Erhalt einer Mahnung regelt. Demnach kann eine Eintragung nur erfolgen, wenn: ■ Die Forderung fällig ist und der Betroffene mindestens zweimal schriftlich gemahnt wurde ■ Zwischen den Mahnungen mindestens vier Wochen liegen ■ Die verantwortliche Stelle den Betroffenen über die bevorstehende Eintragung unterrichtete hat ■ Der Schuldner die Forderungen nicht bestritten hat Dies dient dem Schutz des Betroffenen. Dieser muss aufgrund der erheblichen Auswirkungen die Möglichkeit haben, die Höhe der Forderung zu überprüfen. Sollte diese unzutreffend sein, hat er das Recht, die Forderung zu bestreiten. Bei Bestreiten der Forderung darf vorerst kein Eintrag erfolgen! Unternehmen, die Verbraucherzentrale Hamburg (http://www.vzhh.de /telekommunikation/247980/vodafone-darf-nicht-mit-schufa-drohen.aspx) verweist hier insbesondere auf Unternehmen der Telefonbranche, nutzen die Wirkung der Drohung mit einem SCHUFA-Eintrag häufig dazu aus, den Betroffenen zur schnellen Zahlung zu bewegen. Aus Angst vor den Folgen und wegen mangelnden Verständnis der oftmals juristischen Formulierungen in den Mahnschreiben werden daher Forderungen beglichen, die nicht, oder nicht in der angegebenen Höhe bestehen oder die eigentlich aufgrund einer vereinbarten Ratenzahlung noch gar nicht fällig sind. Die bedrohende Wirkung wird verstärkt, wenn die Forderung durch ein Inkassounternehmen geltend gemacht wird. Rechtsprechung stärkt Schutz von Schuldnerdaten und schiebt Riegel vor Um den Betroffenen vor unfreiwilligen Zahlungen zu schützen hat die Rechtsprechung, so auch jüngst der BGH (Urteil vom 19. März 2015 – I ZR 157/13 (http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin /rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en& Datum=Aktuell&nr=70531&linked=pm)), beschlossen, dass Formulierungen in Mahnschreiben, die den Betroffenen zu einer 11.04.2015 14:31 Negativeintrag in der SCHUFA – Druckmittel Mahnschreiben und Inkasso... https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/negativeintrag-der-schufa-... 3 von 3 unfreiwilligen Zahlung veranlassen, gegen geltendes Recht verstoßen. Nach aktueller Rechtslage gilt für solche Mahnschreiben: ■ Drohung mit Schufa-Eintrag kann den Straftatbestand der versuchten Nötigung erfüllen ( §§ 240, 22 StGB) ■ Ein solches Mahnschreiben erfüllt nicht den Rechtsfertigungsgrund des § 28a BDSG. Ein Negativeintrag darf daher nicht erfolgen. ■ Ein solches Mahnschreiben ist ein Wettbewerbsverstoß nach § 4 UWG. Zusammenfassung der aktuellen Rechtslage bei Mahnschreiben Wann ein solches Mahnschreiben rechtswidrig ist wird stets eine Frage des Einzelfalls sein. Jedoch sollte zum hinreichenden Schutz der Schuldnerdaten immer deutlich werden, dass der Betroffene die Möglichkeit hat, die Forderung zu bestreiten und in diesem Falle kein Eintrag erfolgt. Ist die angemahnte Forderung nicht fällig, sollte sich der Betroffene an den Vertragspartner wenden und die Forderung bestreiten. Sofern die Forderung bereits bei der SCHUFA gemeldet ist, kann die SCHUFA zunächst in einem außergerichtlichen Schreiben zur Löschung aufgefordert werden. Sollte dies keinen Erfolg haben, kann gegen den Negativeintrag im Wege einer einstweiligen Verfügung oder einer Klage vorgegangen werden. Veröffentlicht am: 9. April 2015 | Autor: Dr. Datenschutz | Kategorie: Fachbeitrag Tags: Auskunft (https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/tag/auskunft/), Auskunftei (https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/tag/auskunftei/), Löschung (https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/tag/loeschung/), SCHUFA (https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/tag/schufa/) © intersoft consulting services AG Startseite (https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/) | Beitragsübersicht (https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/beitragsuebersicht/) | Impressum (https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/impressum/) | Datenschutzerklärung (https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/datenschutzerklaerung/) 11.04.2015 14:31